Hinweise für die Flugplanaufgabe innerhalb
Transcription
Hinweise für die Flugplanaufgabe innerhalb
REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE Towerstraße Objekt 120 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA Towerstrasse Objekt 120 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA Phone: +43 (0)51703/2051 Telefax: +43 (0)51703/2056 AFTN: LOWWYNYX e-mail: [email protected] AIC REPUBLIC OF AUSTRIA B 1/12 25 MAR Dieses AIC umfasst 28 Seiten. Durch dieses AIC wird AIC B 3/11 ersetzt. Hinweise für die Flugplanaufgabe innerhalb Österreichs 1. Einleitung Diese Hinweise gelten für Flüge innerhalb Österreichs. Sie sollen den Piloten/Innen neben der AIP als Unterstützung für die korrekte Flugplanaufgabe unter Einbeziehung österreichischer Besonderheiten dienen. Umfangreiche und international gültige Hinweise zum Ausfüllen des Flugplanformulars befinden sich im ÖNfL (Österreichisches Nachrichtenblatt für Luftfahrer), welches auch über SB/HB (Selfbriefing/Homebriefing) einsehbar ist. 2. Allgemeines zum Flugplan Je richtiger die Flugplanmaske im SB/HB bzw. das Flugplanformular ausgefüllt wird, desto schneller kann ein eingereichter Flugplan von AIS/ARO Wien weitergeleitet werden. 2.1 Flugplanaufgabe bei AIS/ARO Wien Zurzeit gelten folgende Richtlinien: FPL FPL mit ADEP in Österreich FPL mit ADEP außerhalb Österreichs 1) persönlich/telefonisch/Fax 1) JA NEIN Selfbriefing/Homebriefing JA JA Flugpläne, die über SB/HB aufgegeben werden, können deutlich rascher verarbeitet werden. Bei telefonischer Flugplanaufgabe muss vor allem an verkehrsintensiven Tagen mit Wartezeiten gerechnet werden. Per Fax aufgegebene Flugpläne werden erst nach telefonischer Rückbestätigung (Anruf bei AIS/ARO Wien) bearbeitet. 2.2 Flugplanaufgabe über Selfbriefing und Homebriefing 2.2.1 Flugplanaufgabe über Selfbriefing (SB) SB Stationen befinden sich auf allen österreichischen Flughäfen. Über die Terminals können Wetterdaten und NOTAM abgerufen, Unterlagen (AIP, AIC, ÖNfL etc.) eingesehen, sowie Flugpläne aufgegeben werden. Die Benützung ist kostenlos, eine Registrierung allerdings erforderlich. Zusätzlich befinden sich auch auf etlichen Flugfeldern SB Stationen, die von Vereinen, Flugschulen oder Flugplatzhaltern zur Verfügung gestellt werden. Gastzugang deutsche Version englische Version Login gast guest Passwort gast guest Mittels Gast-Login können auch ohne Registrierung Wetterdaten, NOTAM und österreichische Luftfahrtveröffentlichungen abgerufen, allerdings keine Flugpläne aufgegeben werden. AIC B 1/12, Seite 2 2.2.2 Flugplanaufgabe über Homebriefing (HB) Gegen einen geringen Kostenersatz besteht die Möglichkeit, mit dem persönlichen SB Login über Internet Homebriefing zu nutzen. Alle Hinweise dazu unter http://www.homebriefing.com 2.3 Flugplanaufgabe während des Fluges (AFIL) Flugpläne können während des Fluges aufgegeben werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (z.B. unvorhergesehene Wettererscheinungen, Notfälle). In diesem Fall akzeptiert der Fluginformationsdienst die Flugplandaten, der Flugplan wird an AIS/ARO Wien weitergeleitet, welches die Übermittlung an die zuständigen Stellen vornimmt. Nicht angenommen werden Flugpläne in das Ausland, ausgenommen: Flugpläne für Notfälle Flugpläne für Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln in die Bundesrepublik Deutschland, sofern der Flug über die deutsch-österreichische Grenze erfolgt, und kein Drittland betroffen ist; Nicht angenommen werden außerdem Flugpläne für weiterführende Flüge nach Zwischenlandungen, ausgenommen Notfälle (z.B. Rettungsflüge). Aufgrund hoher Frequenzbelastung und teilweise unvollständiger Funkabdeckung wird jedoch dringend empfohlen, Flugpläne auf einem anderen Weg als über die Frequenz des Fluginformationsdienstes abzugeben. Piloten von Sichtflügen, die beabsichtigen durch freigabepflichtige Lufträume zu fliegen, wird empfohlen, einen Flugplan vor Abflug aufzugeben. 2.4 Änderung der voraussichtlichen Abflugzeit (DLA) Wenn ein Flugplan aufgegeben wurde und die voraussichtliche Abblockzeit für einen VFR Flug um mehr als 30 Minuten für einen Flug mit IFR Anteil um mehr als 15 Minuten überschritten wird, so hat der Pilot vor Ablauf dieses Zeitraumes die berichtigte voraussichtliche Abblockzeit jener Stelle zu übermitteln, bei welcher der Flugplan aufgegeben wurde, oder ihr die Aufhebung (CNL) des Flugplanes ausdrücklich bekannt zu geben. 2.5 Abflugmeldung (DEP) Wenn ein Flugplan vor dem Abflug aufgegeben wurde und sich auf dem Abflugplatz keine Meldestelle für Flugverkehrsdienste im Dienst befindet, hat - ausgenommen für Flüge, für die keine Abflugmeldung übermittelt wird der Pilot oder eine von ihm beauftragte Person den Abflug unverzüglich auf dem raschesten Weg jener Flugverkehrsdienststelle zu melden, bei welcher der Flugplan aufgegeben wurde. Dies kann mittels Anruf bei AIS/ARO Wien unter der Telefonnummer +43 (0)5 1703/3211 erfolgen. 2.6 Landemeldung (ARR) Wenn ein Flugplan abgegeben wurde in dem ein Zielflugplatz angegeben ist und sich am Flugplatz der Landung zur Landezeit keine Flugplatzkontrollstelle im Dienst befindet, so hat der Pilot unmittelbar nach der Landung eine Landemeldung an die in Betracht kommende Flugverkehrsdienststelle zu übermitteln. Dies kann über SB/HB oder mittels Anruf bei AIS/ARO Wien unter der Telefonnummer +43 (0)5 1703/3211 erfolgen. Wenn jedoch bekannt ist, dass am Flugplatz der Landung keine für eine rasche Übermittlung der Landemeldung geeigneten Fernmeldeeinrichtungen vorhanden sind, so hat der Pilot unmittelbar vor der Landung einer Flugverkehrsdienststelle – sofern möglich – im Sprechfunkweg die bevorstehende Landung zu melden. Anmerkung: Unter den Begriff „geeignete Fernmeldeeinrichtungen“ fallen natürlich auch Telefone. Es wird nochmals mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass bei fehlender Landemeldung 30 Minuten nach geplanter Landung der Alarmdienst ausgelöst wird, welcher erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand nach sich zieht! AIC B 1/12, Seite 3 2.6.1 NO ACTUAL TIME OF ARRIVAL (NOATA bzw. NA) Für VFR Flüge innerhalb Österreichs, die auf einem österreichischen Flugplatz starten und NICHT auf einem Flughafen (LOWW, LOWG, LOWI, LOWK, LOWL, LOWS) landen, besteht die Möglichkeit, das Absetzen einer Landemeldung unterlassen zu können. Dafür ist IM FLUGPLAN im FELD 18 der Eintrag „STS/NOATA“ (bzw. „STS/NA“) notwendig. Mit dieser Angabe wird allerdings auch auf die Auslösung des Alarmdienstes bei Überfälligkeit der Landemeldung verzichtet, daher sollte diese Angabe im eigenen Interesse mit großer Sorgfalt verwendet werden. Anmerkung: Bei Landung auf einem Ausweichflugplatz ist trotz „STS/NOATA“ eine Landemeldung zu übermitteln, da aufgrund internationaler Vorschriften in diesem Fall der Abflugplatz informiert werden muss. Die Verwendung von „NOATA“ ist NICHT zulässig bei Flügen nach österreichischen Flughäfen (LOWW, LOWG, LOWI, LOWK, LOWL und LOWS) - der Flugplan wird in diesem Fall durch die jeweilige Flugplatzkontrollstelle geschlossen. bei Flügen, die über nicht-österreichisches Hoheitsgebiet führen, da es sich um eine rein österreichsche Regelung handelt (Regelung für zivile VFR Flüge mit Zielflugplatz in Deutschland siehe Punkt 3.3.2); Erklärung: 3. Das Unterlassen der Landemeldung ist nur für VFR Flüge innerhalb Österreichs vorgesehen, die NICHT auf einem Flughafen landen; d.h. der Flug muss seinen Abflug- und Zielflugplatz in Österreich haben und darf das österreichische Hoheitsgebiet nicht verlassen - ausgenommen bei Verwendung des „leaving-CTRindicator“ bei zivilen VFR Flügen nach Deutschland (siehe Punkt 3.3.2). Der Eintrag von „STS/NOATA“ im Flugplan bei VFR Flügen über nicht-österreichisches Hoheitsgebiet ist deswegen untersagt, weil es sich dabei um eine rein österreichische Regelung handelt – „STS/NOATA“ ist kein ICAO konformer Eintrag, und somit im Ausland nicht bekannt. Der Pilot darf daher in diesem Fall „STS/NOATA“ nicht IM FLUGPLAN angeben. Wenn aber ein LFZ auf einem österreichischen Flugplatz (NICHT Flughafen) landet und sich im österreichischen Luftraum befindet UND DIESEN NICHT MEHR VERLÄSST, spricht nichts gegen die Verwendung von „NOATA“ auf dem Sprechfunkweg (unabhängig davon ob bereits ein Flugplan existiert oder z.B. gerade ein AFIL aufgegeben wird). Flugplandaten ACHTUNG: 3.1 Ab 15. November 2012 treten Änderungen im ICAO FPL Formular in Kraft, welche hauptsächlich die FELDER 10 (Funk- und Navigationsausrüstung) und 18 (Sonstige Angaben) betreffen. Nähere Informationen dazu sind im betreffenden AIC bzw. direkt bei EUROCONTROL zu finden. Luftfahrzeugtype (FELD 9) Für spezielle Luftfahrzeuge ohne ICAO Typenbezeichnung sind folgende Bezeichnungen zu verwenden: GYRO GLID SHIP BALL ULAC UHEL Ultralight/Microlight Autogyro Glider Airship (Luftschiff) Balloon (Freiballon) Ultralight/Microlight Aircraft Ultralight/Microlight Helicopter 3.2 Flugstrecke (FELD 15) 3.2.1 Flugstrecke bei Sichtflügen (Beispielflugplan 4.1) Die VFR Flugstreckenbeschreibung sollte klar und möglichst kurz sein und – insbesondere bei Ein-/Aus-/Durchflug einer Kontrollzone (CTR) bzw. bei Überfliegen einer Bundesgrenze – Meldepunkte bzw. Pflichtmeldepunkte enthalten. Überflüssige „DCT“ (direct) und Füllzeichen (z.B. Schrägstriche) sind nicht erlaubt. AIC B 1/12, Seite 4 3.2.1.1 CTR LOWW: Sektoren (inkl. Meldepunkte), Routen (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Sektoren: SECTOR E .............................................. E (RU OR) SECTOR S .............................................. S (MU UW HI EB) Routen: KLOSTERNEUBURG .................................. KL (KL DT FR) Meldepunkte: DONAUTURM .......................................... DT EBERGASSING ........................................ EB FREUDENAU ........................................... FR HIMBERG .............................................. HI KLOSTERNEUBURG .................................. KL KREUZENSTEIN ....................................... KR MÜNCHENDORF ....................................... MU ORTH ................................................... OR PETRONELL ............................................ PE RUTZENDORF .......................................... RU SCHÖNAU .............................................. SC STRASSHOF ............................................ ST UNTERWALTERSDORF ............................... UW 3.2.1.2 CTR LOWG: Sektoren (inkl. Meldepunkte), Routen (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Sektoren: SECTOR ECHO ......................................... E (KD) SECTOR WHISKEY .................................... W (SD) Routen: GRATWEIN ............................................. GW (GW AW) LASSNITZHÖHE ....................................... LH (LH AO) - ACHTUNG: nur inbound routing! via LEIBNITZ zur slowenischen Grenze ........S LB (und z.B. GOLVA) Transitroute: Durchflug durch CTR entlang der A2 ........... Meldepunkte: AUTOBAHN-OST ...................................... AO AUTOBAHN-WEST .................................... AW GRATWEIN ............................................. GW KALSDORF ............................................. KD LEIBNITZ .............................................. LB LASSNITZHÖHE ....................................... LH SIERRA ................................................. S SENDER DOBL ........................................ SD 3.2.1.3 W LH (bzw. LH W) CTR LOWI: Routen (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Routen: MIKE .................................................... M (M1 M2 M3) NOVEMBER ............................................ N (N1 N2) WHISKEY .............................................. W (W1 W2) Meldepunkte: BRENNER .............................................. BR FOXTROT................................................ F GOLF .................................................... G INDIA .................................................. I MIKE 1 ................................................. M1 MIKE 2 ................................................. M2 MIKE 3 ................................................. M3 NOVEMBER 1 .......................................... N1 NOVEMBER 2 .......................................... N2 SIERRA ................................................. S WHISKEY 1 ............................................ W1 WHISKEY 2 ............................................ W2 AIC B 1/12, Seite 5 3.2.1.4 CTR LOWK: Sektoren (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Sektoren: SECTOR NORTH ....................................... N (N3) SECTOR WEST ......................................... W (W3) Meldepunkte: ECHO 1 ................................................. E1 ECHO 2 ................................................. E2 NOVEMBER 1 .......................................... N1 NOVEMBER 2 .......................................... N2 NOVEMBER 3 .......................................... N3 SIERRA ................................................. S WEST 1 ................................................. W1 WEST 2 ................................................. W2 WEST 3 ................................................. W3 3.2.1.5 CTR LOWL: Sektoren (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Sektoren: SECTOR NORTH ....................................... N SECTOR SOUTH ....................................... S Meldepunkte: KILO .................................................... K OSKAR .................................................. O SIERRA ................................................. S 3.2.1.6 CTR LOWS: Routen (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Routen: ADNET .................................................. EUGENDORF ........................................... HALLEIN ............................................... STRASSWALCHEN .................................... TEISENDORF .......................................... WHISKEY .............................................. AD (S AD) EU (MP GL EU) HA (GR HA) ST (MP SK ST) TD (AI TD) W Transitroute: Durchflug durch CTR via SBG VOR:.............. TS GS LE Meldepunkte: ADNET .................................................. AD AINRING ............................................... AI EUGENDORF ........................................... EU GLASENBACH ......................................... GL GRÖDIG ................................................ GR GRABENSEE ........................................... GS HALLEIN ............................................... HA LENGAU ................................................ LE MARIA PLAIN ........................................ MP SEEKIRCHEN .......................................... SK SIERRA ................................................. S STRASSWALCHEN .................................... ST TACHINGER SEE ...................................... TS TEISENDORF .......................................... TD PASS LUEG ............................................ PL VOGLAU ................................................ VO WHISKEY .............................................. W AIC B 1/12, Seite 6 3.2.1.6.1 Beispielbild der Routen und Meldepunkte in der CTR LOWS (Auszug aus der ICAO-Karte 1:500.000): AIC B 1/12, Seite 7 3.2.1.7 Weitere mögliche VFR Flugstreckenbeschreibungen : BY RDO TP TC TGL GA HOV PARA 3.2.2 by radio (Flugstrecke wird per Funk angegeben) traffic pattern (mit Anzahl; z.B. „2TP“) traffic circuit (mit Anzahl; z.B. „3TC“) touch and go landing (mit Anzahl; z.B. „4TGL“) glider area hovering flight (für Hubschrauber) parachute jumping (wenn möglich mit Absprungort); ergänzend ist die gewünschte Flughöhe (requested flight level) einzutragen; z.B. „PARA RADFELD RFL140“; Flugstrecke bei Sichtflügen bei Nacht Nachtsichtflüge sind nur innerhalb der Lufträumen C, D und E zulässig (ausgenommen im reinen Flugplatzverkehr). 3.2.2.1 Nachtsichtflüge im Flugplatzbereich (Beispielflugplan 4.2) Für Sichtflüge bei Nacht im Platzbereich ist das FELD 15 einem VFR Flug entsprechend auszufüllen. z.B. „N0120VFR 3TP“ (sowie dem örtlichen Abkommen entsprechende Ergänzungen); 3.2.2.2 Überlandnachtsichtflüge (Beispielflugplan 4.3) Bei Überlandsichtflügen bei Nacht sind als Reiseflughöhe VFR Flugflächen statt „VFR“ zu verwenden. Zur besseren Verarbeitung der Flugplandaten und zur leichteren Zuordnung der Flugpläne zu den betroffenen Kontrollstellen wird empfohlen, die Flugstrecke bezogen auf markante IFR Punkte anzugeben. z.B. Flug von LOWW nach LOWK: „N0120F095 SNU PUBEG GRZ KFT“; 3.2.3 Flugstrecke bei IFR Flügen (Beispielflugpläne 4.4/ 4.5/ 4.6) Für jene Teile der Flugstrecke, die innerhalb der FIR WIEN liegen, dürfen im FELD 15 nur ATS Strecken, vordefinierte Streckenführungen (z.B. SID, STAR) und in der AIP verlautbarte markante IFR Punkte verwendet werden. Ein Flugregelwechsel ist im FELD 15 nur nach einem markanten IFR Punkt einzutragen. Ist jedoch ein Flugregelwechsel abseits eines markanten IFR Punktes geplant, ist im FELD 15 dieser Punkt und im FELD 18 nach „STS/“ der Punkt und Richtung (3-stellige Gradangabe) und Entfernung (3-stellige Meilenangabe) zu diesem Punkt, wo der tatsächliche Flugregelwechsel stattfinden wird, mit dem Zusatz „Y“ oder „Z“ anzugeben. z.B. „STS/SBG090020 Y“ (Streichung des IFR Status auf SBG Radial 090 in einer Entfernung von 20NM von VOR SBG); Für Y Flüge mit ADEP innerhalb der FIR WIEN und Streichung des IFR Status außerhalb der FIR WIEN, muss der Punkt des Flugregelwechsels im FELD 18 unter „STS/... Y“ eingetragen werden. z.B. „STS/KPT Y“; Z Flüge, die über einem Ablauffix des Zielflugplatzes (z.B. STO, SNU, GRZ etc.) auf IFR wechseln, haben im FELD 15 nach der Angabe des Flugregelwechsels keine weiteren ATS Strecken anzugeben. z.B. bei DEST LOWW: „… SNU/N0120F050 IFR“; Anmerkung: Bei Z Flügen, die auf einem markanten IFR Punkt auf IFR wechseln, ist die Angabe der EET bis zu diesem Punkt zwar nicht vorgeschrieben, für eine bessere Planung des Verkehrs jedoch erwünscht. 3.2.3.1 Flugstrecke bei lokalen IFR Trainingsflügen (Beispielflugplan 4.7) Bei lokalen IFR Trainingsflügen auf Flughäfen innerhalb der FIR WIEN (ausgenommen LOWG und LOWL, siehe Punkt 3.2.3.2) beginnt die Streckenbeschreibung mit dem Ablauffix des jeweiligen Abflugplatzes, gefolgt von „D“ sowie der nochmaligen Angabe des Ablauffixes. z.B. bei LOWK: „KFTD KFT“. Anmerkung: Als lokale Trainingsflüge werden Flüge bezeichnet, die nur einen Flugplatz betreffen (d.h. dort starten und landen) und sich innerhalb der TMA dieses Flugplatzes oder, falls sich der Flugplatz nicht in einer TMA befindet, innerhalb eines Radius von ca. 25NM um den Flugplatz mit einer Maximalhöhe von F160 bewegen. AIC B 1/12, Seite 8 3.2.3.2 Sonderregelung für lokale IFR Trainingsflüge in LOWG (Beispielflugplan 4.8) und LOWL Bei lokalen IFR Trainingsflügen in LOWG und LOWL ist immer der STAY-Indicator (siehe Punkt 3.2.5) zu verwenden. Die nach dem STAY-Indicator einzutragende Zeitangabe soll mindestens 5 Minuten betragen. z.B. „GRZ STAY1/0015 GRZ“ oder „FRE STAY1/0020 LNZ“; Mögliche Streckenführungen für LOWG: 1) GBG STAY1/hhmm GRZ (wenn über GBG geflogen wird) 2) GRZ STAY1/hhmm GRZ (wenn nicht über GBG geflogen wird) Mögliche Streckenführungen für LOWL: 1) FRE STAY1/hhmm LNZ (wenn über FRE geflogen wird) 2) LNZ STAY1/hhmm LNZ (wenn nicht über FRE geflogen wird) 3.2.3.3 Flüge mit IFR Airwork auf Strecke (Beispielflugplan 4.9) Der STAY-Indicator wurde von IFPS eingeführt, um die Möglichkeit zu schaffen, geplante Zeitverzögerungen während eines Fluges aufgrund besonderer en-route Aktivitäten (z.B. Trainingsflüge, Fotoflüge, Vermessungsflüge etc) in den Flugplan einzuarbeiten. Der STAY-Indicator kann nur für Flüge innerhalb der IFPZ (IFPS Zone) verwendet werden, dafür aber pro Flugplan bis zu neunmal. Der STAY-Indicator beginnt mit dem Wort „STAY“, dann folgt die Sequenznummer (eine Ziffer von 1-9), dann ein Querstrich gefolgt von einer Zeitangabe (4 Ziffern, in der Form „hhmm“). Im FELD 15 folgt nach dem Punkt, bei dem die en-route Aktivität beginnt, ein Abstand, dann der STAY-Indicator gefolgt von einem weiteren Abstand und dem Punkt, bei dem die Aktivität endet. Danach kann die Route wie bei einem normalen Flugplan weitergeführt bzw. weitere STAY-Indicator verwendet werden. Im FELD 18 kann, beginnend mit dem Wort „STAYINFO“, gefolgt von der Sequenznummer (eine Ziffer von 1-9, passend zum jeweiligen STAY-Indicator) und einem Querstrich, eine Beschreibung der en-route Aktivität eingetragen werden. Beispiel 1: FELD 15: FELD 18: SNU STAY1/0100 SNU STAYINFO1/CALIBRATION OF SNU VOR Beispiel 2: FELD 15: FELD 18: STO VFR STAY1/0130 SNU/N0442F340 IFR DCT FMD STAY2/0045 SNU STAYINFO1/PHOTOMISSION STAYINFO2/CALIBRATION OF FMD VOR 3.2.4 Flüge mit Airwork auf einem anderen Flugplatz (Beispielflugpläne 4.10.1/4.10.2) Flugpläne für Flüge innerhalb der FIR WIEN, die auf einem anderen Flugplatz als dem Zielflugplatz Airwork (Übungsflüge etc.) durchzuführen beabsichtigen, sind, um den Erfordernissen der automatischen Flugplandatenauswertung zu entsprechen, in Teilstücke gegliedert einzureichen. Die EOBT des nachfolgenden Flugplans ergibt sich aus EOBT des vorhergehenden Flugplans plus TOTAL EET des vorhergehenden Flugplans. Beispiele für Flüge mit Airwork, die auf mehrere Flugpläne aufgeteilt werden müssen: Flug von A nach A (Airwork in B) Flug von A nach B (Airwork in A) Flug von A nach B (Airwork in C) Flug von A nach A (Airwork in B und C) Flug von A nach B (Airwork in A und B) 2 FPL (A nach B, B nach A) 2 FPL (A nach A, A nach B) 2 FPL (A nach C, C nach B) 3 FPL (A nach B, B nach C, C nach A) 2 FPL (A nach A, A nach B) !!! Im FELD 18 jedes Flugplans, für den ein Folgeflugplan vorhanden ist, ist „STS/FC“ einzutragen. Sonstige Informationen zum Trainingsablauf, die für den Flugverkehrsleiter von Bedeutung sind (siehe Punkt 3.4.3), sind ebenfalls im FELD 18 des jeweiligen Flugplans zu vermerken. AIC B 1/12, Seite 9 3.3 Zielflugplatz, Voraussichtliche Gesamtflugdauer, Ausweichflugplatz (FELD 16) 3.3.1 Ausflug aus der Kontrollzone mit unbekanntem Zielflugplatz (Beispielflugplan 4.11) VFR Flüge, die auf einem österreichischen Flughafen (LOWW, LOWG, LOWI, LOWK, LOWL, LOWS) starten und die Kontrollzone (CTR) mit unbekanntem Ziel innerhalb Österreichs verlassen, können als Zielflugplatz den jeweiligen „leaving-CTR-indicator“ (LORx – letzter Buchstabe gibt den Flughafen an, z.B. „LORL“ für „leaving CTR LOWL“) angeben! Für die Gesamtflugdauer wird eine fiktive Flugzeit von „0001“ eingesetzt (siehe Punkt 3.3.3). Ergänzend MUSS im FELD 18 der Zusatz „STS/NOATA“ (bzw. „STS/NA“) eingetragen werden, da eine Auslösung des Such- und Rettungsdienstes bei Überfälligkeit der Landemeldung aufgrund der fiktiven Flugzeit nicht möglich ist. Für den Rückflug in die Kontrollzone nach der Landung muss ein vollständiger Flugplan aufgegeben werden! 3.3.2 Verwendung des „leaving-CTR-indicator“ bei VFR Flügen nach Deutschland Da zivile VFR Flüge von Österreich nach Deutschland unter gewissen Umständen auch ohne Abgabe eines Flugplanes durchgeführt werden können, ist – sofern nicht ein weiteres Land überflogen wird oder aus anderen Gründen im Ausland ein Flugplan benötigt wird – die Verwendung des „leaving-CTR-indicator“ auch für VFR Flüge nach Deutschland zulässig. Der Flugplan wird dann allerdings ausschließlich innerösterreichisch verteilt und nicht an die deutsche Flugsicherung weitergeleitet. 3.3.3 Voraussichtliche Gesamtflugdauer (Beispielflugpläne 4.11/4.12) Für spezielle Flüge innerhalb der FIR WIEN sind folgende Eintragungen zulässig. 0001 1111 für VFR Flüge mit „leaving-CTR-indicator“ als Zielflugplatz bei Aufgabe eines Sammelflugplanes für aufeinanderfolgende VFR Flüge in der Nähe eines Flugplatzes (z.B. Fallschirmspringerabsetzflüge) oder im Rahmen von Luftfahrtveranstaltungen; Ergänzend MUSS im FELD 18 der Zusatz „STS/NOATA“ eingetragen werden, da eine Auslösung des Such- und Rettungsdienstes bei Überfälligkeit der Landemeldung aufgrund der fiktiven Flugzeit nicht möglich ist. 3.3.4 Ausweichflugplatz Die Angabe eines Ausweichflugplatzes ist - bis auf wenige Ausnahmen (z.B. VFR Flug im Platzbereich) - verpflichtend! 3.4 Sonstige Angaben (FELD 18) 3.4.1 EET (estimated elapsed time) (Beispielflugpläne 4.1/4.5) In folgenden Fällen ist die Angabe einer (oder mehrerer) EET im FELD 18 notwendig: bei grenzüberschreitenden VFR Flügen (Angabe der/s Grenzüberflugpunkte/s inkl. Flugzeit) bei Z Flügen, wenn abseits eines markanten IFR Punktes auf IFR gewechselt wird (siehe Punkt 3.2.3) Anmerkung: Bei Z Flügen, die auf einem markanten IFR Punkt auf IFR wechseln, ist die Angabe der EET bis zu diesem Punkt zwar nicht vorgeschrieben, für eine bessere Planung des Verkehrs jedoch erwünscht. 3.4.2 Flugstatus (STS) (Beispielflugpläne 4.13/4.14/4.15/4.16/4.17) Folgende verkürzte Angaben sind u.a. im Flugplan im Feld 18 unter „STS/“ erwünscht, da sie dem Flugverkehrsleiter wichtige Informationen direkt am Flugdatenstreifen anzeigen: 3ECK 51) 5S1) 5SP1) ACRO BANNER CAL CKFLT CSFLT EMGT Dreiecksflug Einweisungsflug auf neue Luftfahrzeugtype Schulungsflug Grundschulungsflug zur Erlangung des PPL bzw. PHPL Kunstflug (acrobatics) Bannerschleppflug Vermessungsflug (calibration flight) Checkflug (check flight) kommerzieller Rundflug (commercial sightseeing flight) Notfallsübungsflug (emergency training) AIC B 1/12, Seite 10 FC FCVFR FCIFR FOTO GLIDER HAIL HOSP IFRT NOATA NVFR PARA RTFT SOLO TOW TRG Flug wird unmittelbar nach dem Aufsetzen und Durchstarten/Tiefanflug/Fehlanflug zu einem anderen Flugplatz fortgesetzt (flight continues) Flug wird unmittelbar nach dem Aufsetzen und Durchstarten/Tiefanflug/Fehlanflug als Sichtflug zu einem anderen Flugplatz fortgesetzt (flight continues under VFR) Flug wird unmittelbar nach dem Aufsetzen und Durchstarten/Tiefanflug/Fehlanflug als Instrumentenflug zu einem anderen Flugplatz fortgesetzt (flight continues under IFR) Fotoflug Segelflug Hagelabwehrflug (hail suppression) Rettungsflug (hospital flight) IFR Trainingsflug Landemeldung entfällt (no actual time of arrival); alternativ ist auch die Bezeichnung „NA“ möglich Sichtflug bei Nacht (night VFR) Fallschirmspringerabsetzflug (parachute dropping) Funktraining (radio telephony training) Alleinflug; nur Flugschüler an Bord, Lehrer am Boden (Name und Telefonnummer des Lehrers unter „RMK/“ angeben) Segelflugzeugschleppflug (glider towing) Trainingsflug Anmerkung: Die o.a Abkürzungen sind - ausgenommen „STS/HOSP“ - nur für Flüge innerhalb der FIR WIEN zu verwenden, da es sich nicht um offizielle ICAO Abkürzungen handelt! 1) Die Verantwortung über die korrekte Verwendung dieser Angaben, welche fallweise eine Reduktion der Flugplatzgebühren bewirken, liegt beim verantwortlichen Piloten! 3.4.3 RMK (remark) (Beispielflugpläne 4.7/4.10.1/4.15) Sämtliche sonstige Informationen (z.B. Übungsablauf bei Trainingsflügen, Adressen, Telefonnummern etc.), für die es im FELD 18 keine passende Abkürzung (DEP, DEST, TYP, NAV etc.) gibt, können unter der Voranstellung von „RMK/“ eingetragen werden, wobei auch mehrere „RMK/“ verwendet werden können. Anmerkung: Darunter fallen auch die auf den Flughäfen LOWW und teilweise LOWI benötigten Airport Slot-ID‘s, welche ebenfalls unter „RMK/“ anzugeben sind! Gängige Abkürzungen bei Übungsabläufen sind z.B.: 4. APP LAPP MAPP TGL Anflug (approach) Tiefanflug (low approach) Fehlanflug (missed approach) aufsetzen und durchstarten (touch and go landing) Beispielflugpläne anhand der Selfbriefingmaske Auf den folgenden Seiten sind verschiedene Beispiele für Flugpläne zu finden. AIC B 1/12, Seite 11 4.1 grenzüberschreitender VFR Flug (siehe Punkt 3.2.1) Flugstrecke: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird + Grenzüberflugspunkt Sonstige Angaben: EET bis zum Grenzüberflugspunkt AIC B 1/12, Seite 12 4.2 Nachtsichtflug im Flugplatzbereich (siehe Punkt 3.2.2.1) Sonstige Angaben: „STS/NVFR“ (alle anderen Angaben wie bei einem „normalen“ VFR Flug bei Tag) AIC B 1/12, Seite 13 4.3 Überlandnachtsichtflug (siehe Punkt 3.2.2.2) Flugstrecke: an IFR Route angelehnt mit VFR Flughöhe Sonstige Angaben: „STS/NVFR“ AIC B 1/12, Seite 14 4.4 Z Flug (siehe Punkt 3.2.3) Flugregeln: Z Flugstrecke: zuerst VFR Routing, dann „joining point“ mit Speed und IFR Level, dann „IFR,“ dann IFR Routing; Sonstige Angaben: „EET“ bis zum „IFR joining point“ Anmerkung: Bei Z Flügen, die auf einem markanten IFR Punkt auf IFR wechseln, ist die Angabe der EET bis zu diesem Punkt zwar nicht vorgeschrieben, für eine bessere Planung des Verkehrs jedoch erwünscht. AIC B 1/12, Seite 15 4.5 Z Flug mit Umstieg abseits eines markanten IFR Punktes (siehe Punkt 3.2.3) Flugregeln: Z Flugstrecke: zuerst VFR Routing, dann „joining point“ mit Speed/IFR Level, dann „IFR,“ dann IFR Routing; Sonstige Angaben: unter „STS“ den „IFR joining point“ inkl. „Richtung“ (Grad 3-stellig) und „Entfernung“ (Meilen 3-stellig) vom „IFR joining point“ sowie nach einem Abstand „Z“ eintragen; „EET“ bis zum tatsächlichen „IFR joining point“; AIC B 1/12, Seite 16 4.6 Y Flug (siehe Punkt 3.2.3) Flugregeln: Y Flugstrecke: zuerst IFR Routing bis zum „cancellation point“ (in diesem Fall: SNU), dann „VFR“, dann VFR Routing Anmerkung: Da SNU in der Nähe von LOAN liegt, wurde in diesem Fall auf die VFR Flugstreckenbeschreibung hinter SNU verzichtet. AIC B 1/12, Seite 17 4.7 lokaler IFR Trainingsflug in LOWK (siehe Punkt 3.2.3.1) Flugstrecke: Streckenbeschreibung für lokalen IFR Trainingsflug Sonstige Angaben: „STS/IFRT“ „RMK/“ nähere Angaben zum Trainingsprogramm AIC B 1/12, Seite 18 4.8 lokaler IFR Trainingsflug in LOWG (siehe Punkt 3.2.3.2) Flugstrecke: Streckenbeschreibung für lokalen IFR Trainingsflug Sonstige Angaben: „STS/5S“ für Schulungsflug (siehe Punkt 3.4.2) AIC B 1/12, Seite 19 4.9 Trainingsflug mit IFR Airwork auf Strecke (siehe Punkt 3.2.3.3) Trainingsflug von LOAU nach LOAU mit IFR Airwork im Gebiet um LNZ VOR möchte über dem VOR LNZ auf IFR wechseln und nach Beendigung der Airwork zurück nach LOAU fliegen. Flugregeln: Z Flugstrecke: zuerst VFR Routing, dann „joining point“ mit Speed/IFR Level, dann „IFR,“ dann IFR Routing (nach dem gewünschten IFR Punkt wird „STAY1/“ und die voraussichtliche Zeit (hhmm) der en-route Tätigkeit angegeben; dann muss wieder ein IFR Punkt angegeben werden, ab dem die IFR Flugstrecke weitergeführt wird – wobei auch der gleiche Punkt wie vorher verwendet werden kann) bis zum „cancellation point“ (in diesem Fall: STO), dann „VFR“, dann VFR Routing; Sonstige Angaben: „EET“ bis zum „IFR joining point“ „STS/IFRT“ „STAYINFO1/“ nähere Angaben zum Trainingsprogramm Anmerkung: Bei Z Flügen, die auf einem markanten IFR Punkt auf IFR wechseln, ist die Angabe der EET bis zu diesem Punkt zwar nicht vorgeschrieben, für eine bessere Planung des Verkehrs jedoch erwünscht. AIC B 1/12, Seite 20 4.10 IFR Trainingsflug mit Airwork auf einem anderen Flugplatz (siehe Punkt 3.2.4) Flug von LOWS nach LOAU mit IFR Airwork in LOWL (2 LAPP) möchte nach Beendigung der Airwork über der Piste den IFR Status streichen und ohne Abgabe einer Landemeldung VFR nach LOAU fliegen. Dieser Flugplan MUSS in 2 Teilpläne aufgeteilt werden: 1) IFR von LOWS nach LOWL 2) VFR von LOWL nach LOAU 4.10.1 1.Teilplan Sonstige Angaben: „STS/“ „IFRT“ und „FCVFR“ „RMK/“ nähere Angaben zum Trainingsprogramm AIC B 1/12, Seite 21 4.10.2 2.Teilplan EOBT des zweiten Teilplans: EOBT des ersten Teilplans + TOTAL EET des ersten Teilplans (11.00 + 00.40 = 11.40) Flugstrecke: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird Sonstige Angaben: „STS/NO ATA“ AIC B 1/12, Seite 22 4.11 Ausflug aus der Kontrollzone mit unbekanntem Zielflugplatz (siehe Punkt 3.3.1) Flugstrecke: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird Zielflugplatz: „leaving-CTR-indicator“, fiktive EET „0001“ Sonstige Angaben: „STS/NOATA“ (wegen „leaving-CTR-indicator“) AIC B 1/12, Seite 23 4.12 Fallschirmspringerabsetzflug - Flugplan soll für den ganzen Tag gelten (siehe Punkt 3.2.1.7/3.3.3) Flugstrecke: Absprungort und gewünschte Flughöhe Voraussichtliche Gesamtflugdauer: fiktive EET „1111“ Sonstige Angaben: unter „STS/“ „PARA“ und „NOATA“ (wegen „1111“) unter „RMK/“ Para-Club und Sprungverantwortlicher (siehe Punkt 3.2.1.7) AIC B 1/12, Seite 24 4.13 VFR Grundschulungsflug (siehe Punkt 3.2.1.7/3.4.2) Flugstrecke: z.B. 5 touch and go landings Sonstige Angabe: „STS/5SP“ für Grundschulungsflug zur Erlangung des PPL/PHPL (siehe Punkt 3.4.2) AIC B 1/12, Seite 25 4.14 VFR Grundschulungsflug ohne Fluglehrer an Bord - Solo (siehe Punkt 3.4.2) Flugstrecke: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird und über welchen Punkt/Sektor in die Kontrollzone eingeflogen wird Sonstige Angaben: „STS/5SP SOLO“ (siehe Punkt 3.4.2) Name und Telefonnummer des Lehrers (Flight Instructor) unter „RMK/“ (siehe Punkt 3.4.2) AIC B 1/12, Seite 26 4.15 VFR Trainingsflug (siehe Punkt 3.4.2/3.4.3) Flugstrecke: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird Sonstige Angaben: „STS/TRG“ unter „RMK“ nähere Angaben zum Trainingsprogramm AIC B 1/12, Seite 27 4.16 Bannerschleppflug (siehe Punkt 3.4.2) Flugstrecke: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird + Bannerschleppgebiet Sonstige Angaben: „STS/BANNER“ AIC B 1/12, Seite 28 4.17 Fotoflug (siehe Punkt 3.4.2) Flugstrecke: Angabe über welchen Punkt/Sektor die Kontrollzone verlassen wird + Fotogebiet Sonstige Angaben: „STS/FOTO“ ENDE