Fremdenverkehrsbeitrag ab 01.01.2013
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Fremdenverkehrsbeitrag ab 01.01.2013
Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Fremdenverkehrsbeitragssatzung, FVBS) vom 31.10.2012 Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2010 (GVBl. 2010, S. 319, dort § 142 Abs. 3) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.02.2011 (GVBl. S. 25), hat der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler in seiner Sitzung am 29.10.2012 die folgende Satzung beschlossen: §1 Erhebungszweck Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erhebt jährlich einen Beitrag zur Deckung eines Teils ihres Aufwands für die Fremdenverkehrswerbung und für die Herstellung und Unterhaltung von Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen (Fremdenverkehrsbeitrag). Dieser Teil (Deckungsgrad) ist in der jeweils für das Kalenderjahr, in dem der Aufwand anfällt und umzulegen ist (Erhebungsjahr), geltenden Haushaltssatzung beziffert. §2 Beitragspflichtige (1) Beitragspflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie nicht- oder teilrechtsfähige Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr im Stadtgebiet unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen. (2) Besondere wirtschaftliche Vorteile durch den Fremdenverkehr erwachsen den in Abs. 1 genannten Rechtssubjekten, wenn sie im Stadtgebiet im Rahmen selbstständiger Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen anbieten, die aufgrund des örtlichen Fremdenverkehrs nachgefragt werden. Unmittelbar sind die Vorteile, sofern das Leistungsangebot geeignet ist, direkten Geschäftskontakt mit den Ortsfremden selbst herzustellen. Mittelbar sind die Vorteile, sofern das Leistungsangebot geeignet ist, direkten Geschäftskontakt mit den Nutznießern unmittelbarer Vorteile herzustellen. (3) Im Stadtgebiet erwachsen die Vorteile auch ohne dortigen Wohn- oder Betriebssitz, sofern dort die Tätigkeit im Sinne des Abs. 2, in einer Betriebsstätte (§ 12 AO), mittels ständiger Vertretung (§ 13 AO) oder einer sonstigen werblich bekannt gemachten, regelmäßig wiederkehrend geschäftlich genutzten Örtlichkeit ausgeübt wird. §3 Beitragsmaßstab (1) Der besondere wirtschaftliche Vorteil aus dem Fremdenverkehr bemisst sich nach einem Messbetrag bestehend aus folgenden Komponenten: dem im Stadtgebiet erzielten Umsatz (Abs. 2), multipliziert mit einem Vomhundertsatz für den aus dem Fremdenverkehr resultierenden Umsatzanteil (Vorteilssatz, Abs. 3) sowie mit einem Vomhundertsatz für den niedrigsten Gewinnanteil der Betriebsart (Gewinnsatz, Abs. 4). (2) Unter Umsatz i.S.d. Abs. 1 ist die Summe aller Entgelte (im Sinne des § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes) des dem Erhebungsjahr (§ 1 Satz 2) vorangegangenen Jahres zu verstehen. Für diejenigen, die nicht zur Umsatzsteuer herangezogen werden oder bei denen aus anderen Grün- den ein Jahresumsatz nicht vorhanden ist, ist ein den Entgelten im Sinne des Satzes 1 entsprechender Einnahmenbetrag maßgeblich. Im Stadtgebiet erzielt ist der Umsatz auch, soweit aus dem innerstädtischen Leistungsangebot resultierende Pflichten außerhalb des Stadtgebietes erfüllt werden. Abweichend von Satz 1 ist der im Erhebungsjahr erzielte Umsatz maßgeblich, wenn in diesem Jahr die beitragspflichtige Tätigkeit über eine längere oder kürzere Zeitspanne hinweg betrieben wird als im Vorjahr. (3) Der Vorteilssatz ist für die einzelnen Arten der beitragspflichtigen Tätigkeit in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartentabelle) in Spalte 2 bestimmt. Abweichend hiervon ist für Beitragspflichtige der Betriebsartengruppen B. bis E. der Anlage zu dieser Satzung, sofern sie in den Stadtteilen außerhalb von Bad Neuenahr, Ahrweiler und Walporzheim Leistungen anbieten, der Vorteilssatz individuell zu ermitteln durch Vergleich ihrer monatlichen Umsatzanteile am Jahresumsatz mit den monatlichen Anteilen der Fremdenübernachtungen an der Jahressumme der Fremdenübernachtungen in Bad Neuenahr-Ahrweiler. (4) Der Gewinnsatz ist für die einzelnen Arten der beitragspflichtigen Tätigkeit in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartentabelle) in Spalte 3 bestimmt. (5) Übt ein Beitragspflichtiger mehrere der in der Betriebsartentabelle aufgeführten Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede von ihnen gesondert zu berechnen. §4 Beitragssatz Der Fremdenverkehrsbeitrag wird nach einem Vomhundertsatz vom nach § 3 Abs. 1 ermittelten Messbetrag bemessen. Dieser Vomhundertsatz (Beitragssatz) wird für jedes Erhebungsjahr durch Division der vom Stadtrat zu bestimmenden Aufwandsdeckungssumme durch die veranschlagte Summe der Messbeträge aller Beitragspflichtigen errechnet und in der Haushaltssatzung festgelegt. §5 Entstehung der Beitragspflicht und der Beitragsschuld (1) Die Beitragspflicht entsteht mit Beginn des Erhebungsjahres oder, wenn die beitragspflichtige Tätigkeit erst im Laufe des Jahres beginnt, mit dem Zeitpunkt des Tätigkeitsbeginns. (2) Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres. §6 Vorausleistungen, Beitragsbescheid, Fälligkeit (1) Der Beitragspflichtige hat am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres eine Vorausleistung auf ein Viertel seiner Beitragsschuld für das laufende Erhebungsjahr zu zahlen, grundsätzlich berechnet nach der für das letzte abgerechnete Erhebungsjahr festgesetzten Beitragsschuld; ist eine Änderung der Beitragsschuld absehbar, so kann die Stadtverwaltung die Vorausleistungspflicht entsprechend anpassen. Auf Antrag kann der Beitrag auch, mit dem Jahresbetrag, am 01.07. gezahlt werden. (2) Die Beitragsschuld wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Der Beitrag ist, soweit er nicht bereits nach Absatz 1 gezahlt ist, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung fällig. (3) Auf die Beitragsschuld wird die für das Erhebungsjahr gezahlte Vorausleistung angerechnet. §7 Anzeige- und Auskunftspflicht, Auskunftseinholung (1) Die Beitragspflichtigen haben der Stadtverwaltung die Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen. Sie haben der Stadtverwaltung die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen und Nachweise zu erbringen. Insbesondere haben sie den erzielten Umsatz zu erklären und anhand der bereits dem Finanzamt erbrachten oder geschuldeten Nachweise, z.B. durch die Umsatzsteuervoranmeldungen oder die Umsatzsteuererklärung oder, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht, durch die finanzamtlich geprüften Erklärungen für die betreffende einkommensteuerliche Einkunftsart, zu belegen; bei Filialbetrieben ist die der Unternehmensleitung gegenüber vorgenommene Abrechnung über die Betriebseinnahmen in monateweiser Aufstellung vorzulegen. (2) Die Stadtverwaltung kann - beim zuständigen Finanzamt Auskunft über den dort erklärten bzw. vom Finanzamt evtl. geschätzten Umsatz (§ 3 Abs. 2) des pflichtigen Betriebes einholen, - bei dem dafür zuständigen Dritten Auskunft über die Anzahl der für den beitragspflichtigen Betrieb gemeldeten Gästeübernachtungen einholen, - in dem beitragspflichtigen Betrieb die Geschäftsunterlagen (insbes. betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Saldenlisten) einsehen, - den Umsatz anhand der Umsätze vergleichbarer Betriebe schätzen. §8 Ordnungswidrigkeiten (1) Wer entgegen § 7 Abs. 1 dieser Satzung 1. die Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder 2. auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung a) des Beitrages b) der Vorausleistung nicht oder nicht vollständig macht oder 3. den erzielten Umsatz nicht durch Nachweise der in § 7 Abs. 1 Satz 3 genannten Art belegt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden. §9 Datenerhebung und -verarbeitung Die Stadtverwaltung kann die zur Ermittlung der Beitragspflichtigen und zur Beitragsfestsetzung und die zur Durchführung aller weiteren Bestimmungen nach dieser Satzung erforderlichen personen- und grundstücksbezogenen Daten gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1, § 14 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG), neben den bei den Betroffenen erhobenen Daten, aus - den beim zuständigen Finanzamt für die jeweiligen Pflichtigen vorliegenden Daten, - den Daten des Melderegisters, - den bei der Stadtverwaltung vorliegenden Unterlagen über An- und Abmeldung sowie Änderungsmeldungen von Gewerbebetrieben nach den Vorschriften der Gewerbeordnung erheben. § 10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt ab 1.1.2013 in Kraft. Zugleich tritt die Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages vom 07.02.1996 (i.d.F. der Änderungssatzung vom 5.12.2005) außer Kraft. Anlage zur Fremdenverkehrsbeitragssatzung BA-Nr. Betriebsart: A. Unterkunft: A01 Hotel, Gasthof, Pension mit Halb- u. Vollpension, außer Gaststättenbetrieb (→ unten B.) A02 Hotel garni, Pension (auch Privatpension) mit Frühstück A03 Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/häusern, Privatzimmern ohne Frühstück A04 Jugendherberge, -gästehaus, Fremdenheim (ggf. mit Tagungsstätte) A05 Campingplatz A06 Klinikbetrieb, soweit nicht im Landeskrankenhausplan aufgeführt (ohne ausgangsverhinderte Patienten) A07 sonstige Gewährung von Unterkünften an Übernachtungsgäste B. 90% 5% 90% 8% 100% 17% 95% 100% 2% 10% 100% 1% 100% 8% 50% 8% 90% 60% 8% 10% 40% 50% 10% 11% 60% 60% 16% 7% 50% 10% 6% 7% 5% 4% 4% 7% 6% 4% 9% 3% 5% 2% Gastronomie: B01a Restaurant, Speisegaststätte (auch Pizzerien; einschließl. eingegliederter sonstiger GastronomieBetriebsarten) B01b Restaurantleistungen (außer Frühstück) für im Haus beherbergte Hotel-/Gasthof-/Pensionsgäste B02 Café, Eisdiele, Bistro B03 Imbissbetrieb (auch Pizza-, Döner-, Waffel-, CrèpeVerkauf etc.) B04 Schankwirtschaft B05 Straußwirtschaft, sonstige saisonal bewirtschaftete Gastronomie (z.B. "Hütte") B06 Tanzlokal, Discothek, Bar, Vergnügungslokal B07 sonstige Gastronomie-Betriebsarten (z.B. KioskAusschank, mobiler Ausschank bei Festen u. sonst. öffentl. Veranstaltungen) C. Vorteilssatz Gewinnsatz (§ 3 Abs.3): (§ 3 Abs.4): Einzelhandel mit überwiegend direktem Kontakt zu Touristen: CA. Schwerpunkt Nahrungs- u. Genussmittel: CA01 Bäckerei, Backwarenhandel, Konditorei (außer Café →B.), einschließl. bäckereiübl. Nahrungs- u. Genussmittel sowie Stehcafé (bei Sitzgelegenheit: → B02) CA02 Fleischerei, Eh. m. Fleisch, Geflügel, Eier, Wurstwaren, Fisch, einschl. Verkauf zum Verzehr an Ort u. Stelle (bei Sitzgelegenheit: → B03) CA03 Obst, Gemüse, Südfrüchte, Kartoffeln CA04 Reformwaren, Bio-, Naturkost, Feinkost, Spezialitäten CA05 Süßwaren, Tee, Kaffee, Spirituosen, auch Wein u. Weinprodukte u. Geschenkartikel im Nebensortiment CA06 Tabakwaren, Zeitschriften CA07 Waren verschied. Art, Betriebsstätten-Umsatz bis 1.000.000 € CA08 Waren verschied. Art, Betriebsstätten-Umsatz über 1.000.000 € (=Verbrauchermärkte) CA09 Waren verschiedener Art im Kioskbetrieb (Lebensmittelkiosk, Trinkhalle) CA10 Wein-/ Weinprodukte-Einzelhandel, einschließl. Nebensortiment: regionaltypische Nahrungs- u. Genussmittelspezialitäten, Spirituosen u. Getränke; Winzergenossenschaft CA11 Wein- u. Weinprodukte, Direktverkauf an Verbraucher aus Eigenproduktion (außer Straußwirtschaft →B05) CB. sonstige Waren: CB01 Apotheke CB02 Bekleidung, Schuhe, Lederwaren, Modewaren, Bekleidungsaccessoires CB03 Bücher, Schreib- u. Papierwaren, Ansichtskarten, Zeitschriften etc. CB04 Drogerie, Parfümerie (außer "Drogeriemarkt" →CB15) CB05 Fahrräder und Zubehör, einschließl. Reparatur CB06 Geschenkartikel, kunstgewerbl. Erzeugnisse, Porzellan-, Keramik-, Glaswaren, Souvenirs CB07 Kfz-Betriebsstoffe (Kraft- u. Schmierstoffe; als Vertrieb eigener Waren) CB08 Kfz-Betriebsstoffe-Vertriebsagentur (Agenturtankstelle), einschließl. Wartungsdienst, Shop und Waschanlage CB09 CB10 CB11 CB12 Kunstgegenstände, Antiquitäten Optiker (nicht: Hörgeräteakustik → unten CB17) Schmuck, Uhren Sport- u. Spielwaren, Bastelbedarf, Hobbyartikel; Campingbedarf; Fotoartikel CB13 Telekomm.-Artikel, Elektronik-Kleingeräte CB14 Waren verschiedener Art, Schwerpunkt NichtNahrungsmittel (auch sog. Drogeriemärkte etc.), Umsatz bis 1 Mio. € CB15 Waren verschiedener Art, Schwerpunkt NichtNahrungsmittel (auch sog. Drogeriemärkte etc.), Umsatz über 1 Mio. € CB16 Waren verschiedener Art, Schwerpunkt NichtNahrungsmittel, im Kioskbetrieb CB17 sonstiges Warenangebot mit direktem Geschäftskontakt zu Touristen (z.B. Hörgeräte, Kurzwaren, Musikalien, Gebrauchtwaren, Sonderposten etc.) D. 3% 3% 3% 1% 6% 4% 6% 3% 15% 8% 6% 4% 30% 5% 20% 4% 15% 7% 3% 4% 50% 6% 9% 2% 9% 55% 7% 35% 5% 8% 10% 7% 14% 13% 4% 5% 22% 5% 18% 3% 13% 5% 6% 5% 75% 16% 13% 90% 16% 5% 44% 4% 25% 1% Freizeit-/Unterhaltungsdienstleistungen: D01 Ausflugsfahrten m. Landfahrzeugen aller Art D02 Flugplatzbetrieb (f. Sportflugzeuge), incl. Flugtraining, Rundflüge für Passagiere etc. D03 Fremden-, Wanderführung, Besichtigungsleitung D04 Kinobetrieb D05a Schwimmbad (außer: Gastronomie → oben Gruppe B) D05b Wellness-/Kurbad, einschl. Nebenanlagen wie z.B. Sauna, Solarium etc. (außer: Gastronomie → oben Gruppe B) D06 D07 D08 D09 Spielautomatenbetrieb Spielbank, -casino Sportgerätevermietung, Fahrradverleih Sporttraining, -kurse (z.B. Golf, Biking-, Walking, Reiten usw.) 80% 18% 95% 90% 1% 6% 6% 27% 75% 16% 75% 95% 8% 4% 10% 8% 75% 11% 20% 32% 2% 17% 32% 13% 37% 18% 1% 1% 14% 6% 24% 25% 7% 16% 9% 13% 13% 5% 4% 30% 3% 13% 9% 8% 8% 16% 7% 9% D10 Sport- und Spieleinrichtungen/-anlagen (z.B. Tennis- Golfplätze, Kletter-/Hochseilgarten, Minigolf, Trampolin etc.) D11 Stadtrundfahrten mit Sonderfahrzeugen D12 Videothek D13 sonstige Freizeit-/Unterhaltungsdienstleistungen mit direktem Geschäftskontakt zu Touristen E. sonstige Dienstleistungen mit direktem Kontakt zu Touristen: EA Gesundheitswesen u. Körperpflege: EA01 Arztpraxis mit Zusatzqualifikation Bade- oder Kurarzt EA02 Arztpraxis, sonstige Fachrichtungen (außer med.dent.); Heil-, Naturheilpraxis EA03 Friseurbetrieb EA04 Kosmetikbehandlung, Nageldesign, Schönheitspflege, Massagen, Bäder, Inhalation, Wellnessdienstleistungen; auch als mobile Dienstleistung; einschließl. Handel mit entspr. Waren EA05 EA06 EA07 EA08 Sauna, Solarium Tierarztpraxis Zahnarztpraxis sonstige Dienstleistungen für Gesundheit und Körperpflege (z.B. Ernährungs-, Lebensberatung, Begleitdienste usw.) EB. sonstige Dienstleistungen mit unmittelb. Vorteil: EB01 EB02 EB03 EB04 EB05 EB06 EB07 Bahn-Vertriebs- u. -Kundenservice-Stelle Bergungs-, Pannenhilfe-, Abschleppdienst für Kfz Parkraumbewirtschaftung Postagentur, Postvertriebsstelle Reisebüro Taxiunternehmen, Mietwagen mit Fahrer sonstige Dienstleistungen mit direktem Geschäftskontakt zu Touristen (z.B. Internet-Café, KfzWaschanlage außerhalb von Tankstellen CB08) F. Zulieferung iwS. (= Leistungsangebot an örtliche Unternehmen zur Bedarfsdeckung der Touristen): FA. FA01 FA02 Waren, Stoffe, Infrastruktur: Abfallbeseitigung, Containerdienst Bau- und Heimwerkerbedarf (Anstrichmittel, Bodenbeläge, Tapeten, Gartengeräte, Installations- u. Elektroartikel sowie baumarktübl. Nebensortiment - Baumärkte) FA03 FA04 FA05 Blumen-/Pflanzen-/Saatgut-Handel Brennstoffhandel (Groß- u. Einzelh., auch Brennholz) Bürotechnik-/-möbel-, EDV-/IT-Geräte-, Hard- u. Software-Handel Catering, Partyservice Druckerei, Verlag, Grafikstudio Elektro-Haushalts-, UnterhaltungselektronikGroßgeräte (Kleingeräte nur als Nebensortiment, vgl. CB13) FA06 FA07 FA08 FA09 FA10 FA11 FA12 FA13 FA14 FA15 FA16 FA17 FA18 FA19 FA20 FA21 FA22 FA23 FB. FB01 FB02 FB03 Getränkehandel (nicht Schwerpunkt Weinprodukte; nicht reiner Großhandel) Großhandel mit Waren der in Betriebsartengruppe C genannten Arten Güterbeförderung (außer Fernverkehr), Kurier/Postdienst Handelsvermittlung der in Betriebsartengruppe C genannten Waren Haushaltswaren (Glas-, Porzellan-, Kunststoff- u. Metallwaren) Kfz-/-Zubehör-Handel Kfz-Reparaturwerkstatt (auch: -Lackiererei, -Polsterei, -Sattlerei), Kfz-Wartungs-/Pflegedienst (außer in Tankstellen → CB08); Kfz-Vermietung Möbel, Küchen, Teppiche, Leuchten, sonst. Wohneinrichtungsbedarf (Groß- und Einzelhandel) Orthopädie-, Sanitätswaren, medizinische Hilfsmittel (Groß- u. Einzelhandel) Telekommunikationsunternehmen Vermietung/Verpachtung von Gästeunterkünften an Beherbergungsbetriebe Vermietung/Verpachtung von Gaststättenräumen Vermietung/Verpachtung von Geschäftslokalen anEinzelhandelsunternehmen Versorgungsunternehmen, Energie-, Wassersonstiges Waren- bzw. Lieferangebot an örtliche Unternehmen für Bedarf von Touristen (z.B. sonstige Großhandelsbetriebe, Schlüsseldienst usw.) Bauwirtschaft: Architektur-, Bauingenieur-, Baustatik-, Vermessungsbüro Bauträgerschaft an Immobilien im Stadtgebiet; gewerblicher Grundstückshandel Bauunternehmen 13% 8% 8% 13% 5% 3% 7% 2% 6% 13% 10% 3% 7% 5% 1% 5% 13% 3% 28% 2% 3% 9% 28% 16% 8% 4% 3% 3% 4% 8% 1% 3% 2% 13% 5% 4% 90% 50% 28% 28% 10% 13% 28% 4% 9% 8% 4% 23% 8% 4% 5% 6% FB04 FB05 FB06 FB07 FB08 FB09 FB10 FB11 FB12 FB13 FB14 Dachdeckerei Elektroinstallation Fliesen-, Fußboden-, Parkettlegerei Garten-/Landschaftsbau Klempnerei, Heizungs-/Gas-/Wasser-, Lüftungsinstallation, auch Gastronomietechnik Malerbetrieb, Lackiererei Raumausstattung Schreinerei, Tischlerei Stuckateur, Gipserei, Verputzerei Zimmerei, Holzbau, Innenausbau sonstige Betriebsarten der Bauwirtschaft (z.B. Abbrucharbeiten, Fensterbau, Gebäudeabdichtung/trocknung, Glasergewerbe, Gerüstbau/-verleih, Holzu. Bautenschutz, Maurerarbeiten, etc.) FC. FC01 Dienstleistungen: Buchhaltungs-, Büro-, Schreib-, Übersetzungsdienste FC02 Computer-/IT-Dienstleistungen, Softwareherstellung, Webdesign, sonstige techn. Unternehmensberatung Gärtnerische Dienstleistungen (überwieg. Pflege, vgl. oben FB07) Gebäude-/Fensterreinigung (sofern nicht von Objektbetreuung FC08 mitumfasst) Geld- u. Kreditinstitut Hausmeisterdienst u. techn. Betreuung (Kleinreparaturen usw.) an Ferienwohnobjekten Immobilienvermittlung (außer an wechselnde Gäste) Mietvermittlung von Ferienwohnungen/-appartments/häusern an wechselnde Gäste, einschl. Objektverwaltung und -betreuung FC03 FC04 FC05 FC06 FC07 FC08 FC09 FC10 FC11 FC12 FC13 FC14 FC15 FC16 FC17 Recht/Steuern/Wirtschaft: a) Notariat Recht/Steuern/Wirtschaft: b) Rechtsanwaltskanzlei Recht/Steuern/Wirtschaft: c) Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, kfm. Unternehmensberatung Veranstaltungsservice, Künstler-Vermittlung, Vermietung von Event-Technik Versicherungs-, Bauspar-, Finanzierungsvermittlung Wäscherei mit Jahresumsatz bis 600 T€, Reinigung, Heißmangel, Waschsalon etc. Wäscherei mit Jahresumsatz über 600 T€ Werbung (Gestaltung, Vermittlung, Vertrieb), auch Werbefotografie sonstiges Dienstleistungsangebot an örtliche Unternehmen für Bedarf von Touristen (z.B. Taxirufzentrale, selbständige Köche, Küchenhilfe, Zimmerservice, Musiker, Tontechniker etc.) 2% 3% 4% 6% 6% 9% 10% 6% 4% 6% 5% 3% 4% 4% 7% 11% 8% 6% 13% 6% 4% 8% 7% 24% 7% 21% 18% 11% 34% 9% 16% 4% 100% 3% 20% 21% 100% 5% 4% 11% 28% 30% 7% 23% 27% 1% 23% 33% 18% 65% 6% 3% 10% 14% 13% 18%