DVG-Tanzsport-Reglement (TSR)
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DVG-Tanzsport-Reglement (TSR)
DVG-Tanzsport-Reglement (TSR) 6.3.3 6.3.4 6.3.5 6.3.6 B2 Haltung Es muss auf eine korrekte Haltung mit der erforderlichen Grundspannung des gesamten Körpers geachtet werden. Eine detaillierte Beschreibung der korrekten Haltung erfolgt im Anhang (B2a). Synchronität • Synchronität der Aktiven untereinander • Synchronität zur Musik • Synchronität von Kopf, Armen und Beinen Bühnenaufteilung • Ausrichtung am Mittelpunkt der Bühne • volle Ausnutzung der Bühne in Tiefe und Breite (unter Berücksichtigung eines Abstands von ca. 1 Meter zur Bühnenbegrenzung), sofern dies durch die choreografische Gestaltung des Tanzes ausführbar ist • Einhaltung von Formationen, Linien und Abständen Choreografie • Formationen (5 Punkte) o Gewählte Formationen o Vielzahl der Formationen o Einhaltung der Tanzebene o Ausrichtung zum Publikum o Platzierung der Höhepunkte auf der Bühne o Einbindung der Hebefiguren • Formationswechsel (5 Punkte) o Art der Formationswechsel Geschwindigkeit Wahl der Tanzelemente (unter Berücksichtigung der Tanzebene) o Choreografische Lösungen logische Formationswechsel Größenverteilung der Tänzer Verteilung der männlichen Tänzer • Technikelemente (5 Punkte) o Vielfalt und Auswahl der Technikelemente o Schwierigkeit der Technikelemente o Zeitpunkte der Technikelemente o Wahl der Tanzelemente vor und nach den Technikelementen (Ein-/Ausgänge) Die Aktiven dürfen nicht überfordert werden. • Schritttechnik (5 Punkte) o Vielfalt der Schritte o Schwierigkeit der Schrittkombinationen o Schnelligkeit der Schrittkombinationen o Armführung Stand: 09.05.2015 Seite 23 B2 DVG-Tanzsport-Reglement (TSR) Umsetzung der Musik (5 Punkte) o Auswahl der Musik o Einhaltung des Takts o Berücksichtigung der Themenbögen o Musik sichtbar machen o Umsetzung der Höhen und Tiefen o Geschwindigkeit der Musik Ausführung • Tanzelemente (10 Punkte) o Ausführungsfehler in den Tanzelementen o Einzelfehler • Hebefiguren (10 Punkte) o Ausführungsfehler in den Hebefiguren o Einzelfehler Hebefiguren • Vielfalt der Hebefiguren o Einzel-Hebefiguren o Gruppen-Hebefiguren o unterschiedliche Hebetechniken • Schwierigkeit der Hebefiguren o Auf-/Abbauzeiten der Hebefiguren o Höhe der Hebefiguren o Anzahl und Art der Läufe mit Hebefiguren o Kombination von Hebefiguren • Zeitpunkte der Hebefiguren • Wahl der Tanzelemente vor und nach den Hebefiguren (Ein/Ausgänge) Die Aktiven dürfen nicht überfordert werden. • 6.3.7 6.3.8 Seite 24 Stand: 09.05.2015 B2 DVG-Tanzsport-Reglement (TSR) 7.3 Auswahltabelle Gardetanz Polka Schülerklasse Jugendklasse Auswahlelemente Battement rechts Battement links Liegestütz, 2 Unterschritte hintereinander, Ausfall rechts, Ausfall links, Bielmann, Streckübung in die Hocke Streckübung rechts, Streckübung links Streckübung aus der Hocke, Klappschritt, 3 Krakowiaks hintereinander, 3 Kassoks hintereinander, Russische Mühle, Wilkin-Drehung Sprünge Rad rechts, Rad links, Doppelrad rechts, Doppelrad links Bogengangversion Überschlagsversion Weitere Überschläge/Bogengänge auch Variationen Spagat Hauptklasse AnAnAnPunkte Punkte Punkte zahl zahl zahl 1 1 2 2 2 1 2 2 1 2 3 3 3 4 4 1 2 2 2 2 2 1 2 2 3 2 2 2 3 2 2 2 2 1 2 2 3 2 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 maximal erlaubte Anzahl von Technikelemente: 4 Sprünge; 5 Elemente aus dem Bereich Bogengänge, Überschläge und Akrobatik im Handstand in der Schülerklasse bzw. 8 Elemente aus dem Bereich Bogengänge, Überschläge und Akrobatik im Handstand in der Jugend- und Hauptklasse Stand: 09.05.2015 Seite 27 B2 DVG-Tanzsport-Reglement (TSR) 7.4 Erläuterungen zu den Auswahltabellen 7.4.1 Aus den Auswahlelementen einer Zeile ist mindestens die geforderte Anzahl zu zeigen, um die angegebene Punktzahl zu erhalten. Hierbei wird die Wiederholung eines Auswahlelements nicht gezählt. Für die maximal erlaubte Anzahl der Auswahlelemente werden Wiederholungen jedoch berücksichtigt. Die Anerkennung von Auswahlelementen erfolgt nach folgenden Grundsätzen: • Die Auswahlelemente müssen von allen Aktiven nach der Definition dieses Tanzsport-Reglements erkennbar ausgeführt werden. Werden die geforderten Tanzelemente nicht von allen Aktiven korrekt gezeigt, werden diese nicht anerkannt, zählen jedoch für die maximal erlaubte Anzahl. • Werden Auswahlelemente nur von einem Teil der Gruppe ausgeführt, werden diese nicht anerkannt, zählen jedoch für die maximal erlaubte Anzahl. • Bei Gruppen gibt es die Möglichkeit, ein Auswahlelement gemischt zu tanzen, d.h. ein Teil der Gruppe zeigt die rechte Seite und der andere Teil die linke Seite. • Auswahlelemente, bei denen beide Seiten in den Tabellen getrennt aufgeführt werden, können immer nur für beide Seiten gewertet werden, wenn sie deutlich erkennbar von allen Aktiven mindestens einmal rechts und einmal links gezeigt werden. Wird ein solches Auswahlelement nicht deutlich erkennbar von allen Aktiven mit mindestens einer Seite gezeigt, kann stattdessen ein gemischtes Element gewertet werden. • Werden Auswahlelemente als Anfangsposition genutzt und regelkonform ausgeführt, werden diese anerkannt. • Werden Auswahlelemente nach Ende der Musik begonnen, werden diese nicht anerkannt, zählen jedoch für die maximal zulässige Anzahl. Die Punktvergabe für Auswahlelemente erfolgt nach folgenden Grundsätzen: • Werden mehr Auswahlelemente gefordert als Punkte vorgesehen sind, so wird für jedes fehlende Element ein Punkt abgezogen. Es werden aber mindestens 0 Punkte vergeben. • Werden mehr Punkte vergeben als Auswahlelemente gefordert sind, so werden für jedes Auswahlelement 1 Punkt und für das letzte geforderte Auswahlelement die verbleibenden Punkte vergeben. • In den Disziplinen Gardetanz Solo und Gardetanz Polka (02, 04) werden nur für die im Anhang (B2a) definierten Sprünge Punkte vergeben. Es zählen jedoch alle nach Definition ausgeführten Sprünge für die maximal zulässige Anzahl an Sprüngen. Bei Überschreitung der maximal erlaubten Technikelemente oder Hebefiguren erfolgt ein Punktabzug vom Gesamtergebnis. 7.4.2 7.4.3 7.4.4 Seite 28 Stand: 09.05.2015 DVG-Turnierausrichterordnung (TAO) B3 9.3.2 lung von Wertungsrichtern) sind dem Ausrichter vom Sprecher der Wertungsrichter mindestens eine Woche vor dem Turnier anzuzeigen. Der Ausrichter muss eine ausreichende Anzahl geeigneter Helfer zum Einsammeln sowie zur Kontrolle der Wertungsrapporte stellen. Diese Helfer müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Sollte die Wertung elektronisch übermittelt werden, entfällt diese Verpflichtung des Ausrichters. 9.4 Videoaufzeichnung 9.4.1 Der DVG oder seine Landesverbände können eine autorisierte Firma mit der Videoaufzeichnung des Turniers beauftragen. Hierbei ist das Vertragswerk des DVG zu nutzen. Die Vermittlung einer Firma kann auch durch den Veranstalter oder Ausrichter erfolgen. Der Vertrag mit der Videofirma muss sicherstellen, dass eine eventuelle Vermarktung von Tänzen erst nach den Deutschen Meisterschaften erfolgen darf. Sollte keine autorisierte Firma mit der Videoaufzeichnung beauftragt sein, muss der Ausrichter die Möglichkeit schaffen, dass jeder Verein seine eigenen Tänze unter Vorlage des Betreuerausweises aufzeichnen kann. In diesem Fall muss der Ausrichter eine geeignete Person zur Kontrolle des Zugangs zum Videopodest stellen. 9.4.2 9.4.3 9.5 Verpflegung Der Ausrichter sorgt für eine angemessene und ausreichende Verpflegung der eingesetzten Wertungsrichter und Turnierleiter am Turniertag. 9.6 Verkaufs- und Informationsstand Der Ausrichter wird dem DVG auf Anforderung die Errichtung eines Verkaufs- und Informationsstands kostenfrei ermöglichen, soweit dies die räumlichen Gegebenheiten des Veranstaltungsortes erlauben und dem Veranstalter hieraus keine eigenen Kosten verursacht werden. Stand: 30.05.2015 Seite 15 B3 DVG-Turnierausrichterordnung (TAO) 10 Preise 10.1 Pokale 10.1.1 Mit Ausnahme der MastersCup-Turniere sind bei allen Turnieren vom Ausrichter für die drei Erstplatzierten einer Disziplin repräsentative Preise (z.B. Pokale) zur Verfügung zu stellen. Auf den Siegerehrungen der Ligaturniere werden in der Schülerklasse Pokale und in der Jugend- und Hauptklasse Medaillen oder Pokale überreicht. Aus der Beschriftung müssen Jahr, Ausrichter, Altersklasse, Disziplin und Platzierung erkennbar sein. Der Ausrichter hat Reservepreise für den Fall der Platzteilung bereitzuhalten. Für das MastersCup-Finale sowie die Ligaendturniere werden vom DVG für die drei Erstplatzierten repräsentative Preise zur Verfügung gestellt. Bei den Deutschen Meisterschaften müssen die Preise (Pokale und / oder Medaillen) rechtzeitig mit dem DVG-Präsidium abgestimmt werden. Bei Tanzpaaren und Duos erhalten beide Tänzer einen Preis. 10.1.2 10.1.3 10.1.4 10.2 Urkunden 10.2.1 Für die drei Erstplatzierten sind Urkunden anzufertigen, aus der Veranstaltung, Datum, Altersklasse, Disziplin und Platzierung erkennbar sind. Bei Solisten, Paaren und Duos sind die Namen der Tänzer und bei Gruppen der Vereinsname aufzuführen. Auf Wunsch eines teilnehmenden Vereins ist auch für die folgenden Platzierungen eine Urkunde zu erstellen. Bei MastersCup-Turnieren sowie allen Ligaendturnieren erhalten alle Teilnehmer eine Urkunde. Die Vordrucke werden vom DVG gestellt. 10.2.2 10.2.3 10.3 Sonderpreise 10.3.1 10.3.2 Sonderpreise dürfen nicht als Platzierungspreise verwendet werden. Der Verwendungszweck der Sonderpreise ist im Startheft anzuzeigen bzw. vor Beginn des Turniers beim Turnierleiter schriftlich festzulegen. Die Übergabe von Preisen, Urkunden, Blumen und anderen Geschenken auf der Bühne ist ausschließlich Sache des Veranstalters oder des Ausrichters. 10.3.3 11 Siegerehrung 11.1 Ablauf 11.1.1 11.1.2 Die Siegerehrung erfolgt nach den Vorgaben der TSO. Die Pokalübergabe darf nur durch Personen erfolgen, die am Turniertag nicht als Wertungsrichter oder Turnierleiter eingesetzt sind. Seite 16 Stand: 30.05.2015