Blasorchester und Spielmannszug Lang

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Blasorchester und Spielmannszug Lang
Blasorchester und Spielmannszug Lang-Göns e.V.
Unser Zeltplatz - ein Platz zum Erholen !
Hervorragend geeignet für Kinder- und Jugend-, aber auch Erwachsenengruppen.
Die Umgebung ist schön anzusehen und bedeckt mit Wäldern und Feldern. Unser Freizeitgelände fügt sich harmonisch in die hügelige Landschaft des Überganges vom Lahntal in die
Wetterau ein.
Nach Westen beginnt an unserem Gelände eine weit reichende Waldfläche (Wehrholz); nach
Norden geht der Blick zum Lahntal mit einigen anmutigen Burgruinen und nach Osten richtet
sich der Blick auf die Ortschaft Lang-Göns. Hier können Teilnehmer, Gäste oder Besucher unbeschwerte Freizeit- oder Veranstaltungsstunden genießen.
Dieses Kleinod befindet sich auf den Geo-Koordinaten Nord 50° 29’ 7,6“ – Ost 8° 38’ 45,6“.
Von Langgöns (Kreisel an der Autobahnabfahrt aus Richtung Süden) beträgt die Entfernung zur Geländeeinfahrt 1,4 km. Die Höhenlage beträgt ca. 230 m über NN.
Unterschiedliche Bereiche
Den Nutzern und Gästen steht die in 3 Terrassen aufgeteilte Gesamtanlage - siehe den sich
anschließenden Lageplan - zur Verfügung, wobei die 1. Terrasse als Parkplatz, die 2. Terrasse
als Zelt- und Sportplatz und die 3. Terrasse ebenfalls zum Zelten oder als Aktionsfläche genutzt
werden kann. Eine Bühne ist hier integriert. Das Gelände umfasst eine Fläche von 7.980 m², bei
einer Länge von rund 125 m und einer max. Breite von rund 65 m.
Zentraler Ort
Auf der 3. Terrasse befindet sich die Zeltplatzhütte, die über einen großen Aufenthaltsraum (für
rund 60 Personen), einen offenen Kamin, Theke und eine ausreichend dimensionierte Küche
verfügt. Bei ungünstiger Witterung kann der überdachte Hüttenanbau genutzt werden. Eine anschließende Grillstelle steht zur Nutzung bereit.
Das Wasch- und Toilettengebäude steht auf der 2. Terrasse (Toiletten und Duschen), auch ein
kleiner Vorratsraum im Keller des Hauptgebäudes ist hier vorhanden. Eine GasHeizungstherme für die Warmwasserversorgung der Duschen ist installiert.
Auf dieser Terrasse ist der Kinderspielbereich (Schaukel, Spielhaus, Rutsche, Wippe) eingerichtet.
Technik
Für Heizungs-, Koch- und Beleuchtungszwecke steht in einem Tank ausreichend Flüssiggas
zur Verfügung. Über das vorhandene Stromaggregat und das installierte Stromnetz steht eine
elektrische Anschlussleistung bis zu 12 kVA zur Verfügung. Leitungswasser ist unbegrenzt
vorhanden.
HINWEISE für die Selbstverpflegung entnehmen Sie bitte der angefügten Informationsseite.
Unsere „Willi-Weil-Hütte“ auf der 2. Terrasse wird jeden Sonn- und Feiertag ab 10.00 Uhr
von unserem Zeltplatz-Team genutzt.
Fragen zu Terminen, Ausstattung usw. richten Sie bitte per E-Mail an uns. Ein Kontaktformular
steht hierzu auf unserer Homepage [www.blasorchester-langgoens.de  Reiter Zeltplatz 
Schaltfläche Kontakt] zur Verfügung.
Das Zeltplatz-Team
Blasorchester und Spielmannszug Lang-Göns e.V.
Blasorchester und Spielmannszug Lang-Göns e.V.
Blasorchester und Spielmannszug Lang-Göns e.V.
NÜTZLICHE
TIPS
für eine Freizeit
Verschiedene interessante Wanderungs-/Besichtigungstipps haben wir Ihnen als
Anregungen für Freizeitaktivitäten während Ihres Aufenthaltes in Langgöns zusammengestellt.
Im SOMMER stehen folgende öffentlichen Bäder zur Verfügung:
Freibäder in 
Groβen-Linden .............................. www.Linden.de
Butzbach ....................................... www.butzbach.de
Hallenbäder in 
Hüttenberg .................................... www.huettenberg.de
Pohlheim/Watzenborn-Steinberg.. www.pohlheim-stadt.de
Butzbach ....................................... www.Butzbach.de
jeweils Sauna/Solarium angegliedert
WANDERUNGEN in der reizvollen Umgebung des Zeltplatzes planen Sie
nach der Topographischen Karte 1:25.000/Cleeberg-Nr. 5517.
Die Genehmigung für Aktivitäten im Wald erteilt das Hessische Forstamt Wetzlar,
Hörnsheimer Eck 11 A, 35578 Wetzlar – Tel. 06441/679010 -  06441/67901-27
Z I E L V O R S C H L Ä G E:
Hüttenberger Heimatmuseum in Linden-Leihgestern ................................. ca. 4 km
Fachwerkhäuser in Langgöns-Niederkleen mit Heimatstube .......................... ca. 2 km
Museum der Stadt Butzbach
oder
Historischer Rundgang durch die Butzbacher Altstadt................................ ca. 8 km
Burgentouren nach Münzenberg, Cleeberg
oder Gleiberg ............................................................... ca. 8-10 km
Am historischen Limes (Obergermanisch-Raetisch) entlang ab Langgöns ... ca. 3 km
Stadtbesichtigung in Gießen oder Wetzlar .................................................. ca. 12 km
mit den dortigen Museen und Sammlungen
(Oberhessisches + Liebig-Museum, Mathematikum |
Stadt- und Industrie-Museum, Lotte-Haus, Palais Papius, Viseum)
Sind Sie mit genügend Fahrzeugen ausgestattet, kann auch eine Fahrt
 in den Hessenpark (Neu-Anspach),
 zur Saalburg (Bad Homburg) oder
 Grube Fortuna (Solms), sowie
 zu den Museen in Frankfurt durchgeführt werden.
Nicht zu vergessen sind aber auch der reizvolle Taunus und das schöne Lahntal (Kanutour).
Im WINTER
- stehen bis auf die Freibäder die vorgenannten Einrichtungen in der
Mehrzahl auch zur Verfügung.
Sollte sich dann noch ausreichend Schnee einstellen, kann dies Ihrem Freizeitvergnügen bei
uns nicht abträglich sein.
Für einen Kegelnachmittag stehen Ihnen in Langgöns zwei KEGELBAHNEN (Gasthaus Gambrinus)
zur Verfügung.
Für weitere Sportarten können gegebenenfalls die Sporthallen und -flächen der Gemeinde
Langgöns von Ihnen nach vorheriger Anfrage bei dieser benutzt werden.
Die Sonntagsgottesdienste können Sie in der Evangelischen oder Katholischen Kirche in
Lang-Göns besuchen.
Blasorchester und Spielmannszug Lang-Göns e.V.
Unsere Mietbedingungen
Die Vermietung des Geländes und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr
des Mieters und seiner Besucher.
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung muss schriftlich und nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Sie muss von
uns bestätigt werden. *1
Innerhalb von 10 Tagen nach unserer Terminbestätigung ist eine Kaution auf das in der Anmeldebestätigung genannte Konto zu überweisen. Wird der angemietete Termin durch den Mieter nicht wahrgenommen, so fällt die Kaution dem Verein zu. Die entrichtete Kaution wird mit
der Miete oder mit evtl. Schäden oder Fehlmengen verrechnet.
Geht die Kaution nicht fristgerecht ein, so kann der Vermieter ohne weitere Rückfragen eine
andere Vergabe des Zeltplatzes vornehmen.
Benutzungsgebühren
Die aktuell gültigen Mietpreise erfragen Sie bitte über Kontakt auf unserer Internet-Seite.
Die Abrechnung von Gas und Wasser wird nach dem tatsächlichen Verbrauch vorgenommen.
Der aktuell gültige Gas- und Wasserpreis erfragen Sie bitte über Kontakt auf unserer InternetSeite.
Auf alle Leistungen wird die gesetzliche Umsatzsteuer (z.Zt. 19 %) hinzu gerechnet.
Ein Mindestverbrauch von 1 m³ Gas bzw. Wasser wird für die Mietdauer berechnet! Abrechnung in vollen m³:
* Es gelten die zum Nutzungszeitpunkt gültigen Werte!
Der Mietpreis ist bis zum in der Abrechnung genannten Termin zu begleichen!
Schadensersatz
Für alle aufgetretenen Schäden und Folgeschäden (an Möbel, fest installierten Einrichtungen, den
Gebäuden, der Bepflanzung, etc.) sowie festgestellten Fehlmengen an dem zur Verfügung gestellten Küchengeschirr haftet der Mieter und hat die Kosten der Wiederherstellung bzw. Ersatzbeschaffung zu tragen.
Sonstiges
Die Hausordnung ist einzuhalten. Sich hieraus ergebende sachliche und zeitliche Mehraufwendungen (z.B. mangelnde Reinigung) hat der Mieter zu tragen.
Der Abschluss einer Gruppenhaftpflichtversicherung für entstehende Schäden ist vorzunehmen
und auf Verlangen nachzuweisen.
Der Vorstand
*1
Wir behalten uns vor auch kurzfristig einseitig vom Benutzungsvertrag zurück zu treten. Von diesem Recht
machen wir Gebrauch, z.B. bei sittenwidrigem Veranstaltungen, politischen Veranstaltungen gegen die
demokratische Grundordnung, weiteren Veranstaltungen, die das Ansehen und den Ruf unseres Vereines
schädigen können sowie bei Nennung falscher Nutzer oder Nutzungsgründe um eine Veranstaltung im zuvor
genannten Sinne durchzuführen.
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Unsere Hausordnung
1. Übergabe und Rückgabe des Zeltplatzes und seiner Einrichtungen
Die Nutzung des Zeltplatzes steht dem Mieter am Tage der Anmietung ab 10.00 Uhr zur Verfügung und erfolgt auf eigene Gefahr (v.a. Spielgeräte). Der Vermieter übergibt den Zeltplatz im
gebrauchsfähigen, ordnungsgemäßen Zustand an den Mieter.
Vor Rückgabe des Zeltplatzes erfolgt eine Abnahmebesichtigung durch den Vermieter. Festgestellte Mängel und Schäden sind sofort bzw. unverzüglich auf Kosten des Mieters zu beheben.
Die Zählerstände zur Ermittlung des Verbrauches von Wasser. Gas und Strom sind bei Übergabe des Zeltplatzes gemeinsam von einem Vertreter des Mieters und des Vermieters schriftlich festzustellen. Dies hat ebenfalls bei der Rückgabe zu erfolgen.
Der Mieter verpflichtet sich bei Anmietung und Übergabe zur schonenden Behandlung und Werterhaltung des Zeltplatzes.
2. Reinigungspflicht
Der Mieter hat nach Beendigung seiner Veranstaltung und vor der Rückgabe des Zeltplatzes
und seiner Einrichtungen an den Vermieter diesen ordnungsgemäß und vollständig zu reinigen
und sauber zurückzugeben.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Mieter während der Veranstaltung den Zeltplatz im
notwendigen Umfang zu reinigen und durch zusätzliche Aufstellung von Müllgefäßen für die
Beseitigung anfallenden Abfalls zu sorgen. Das Verbrennen von Abfällen auf dem Zeltplatz ist
nur im gesetzlich zulässigen Rahmen an der Feuerstelle erlaubt. Auf die Trennung der Abfallfraktionen (Papier-, Glas-, Bio- und Reststoffabfall) ist Wert zu legen um den Abfallanfall zu minimieren. Entstehende Glasscherben sind sofort zu beseitigen!
Küche, Aufenthaltsraum, Toiletten und Sanitärräume sind auszukehren und feucht nach besonderer Vorgabe aufzuwischen.
Das zur Verfügung gestellte Geschirr, Hockerkocher, Kühlschrank, Gas- und Kohleherd sowie
die Stühle, Tische und Schränke sind abzuwaschen und zu reinigen. Der Grill ist zu reinigen.
Für nicht ordnungsgemäß ausgeführte Reinigung bzw. in verschmutztem Zustand zurückgegebene Einrichtungen hat der Mieter die Kosten der nachträglichen bzw. zusätzlichen Reinigung
durch den Vermieter zu tragen.
Die Kosten werden entsprechend dem Zeit- und Materialaufwand berechnet (mind. 50 €).
3. Sonstiges
Fahrzeuge dürfen nur auf dem ausgewiesenen Parkplatz (1. Terrasse) abgestellt werden.
Zelte dürfen nur auf den vom Vermieter zugewiesenen Teilen des Zeltplatzes aufgestellt werden.
Feuer darf nur in der vorgesehenen Feuerstelle angezündet werden.
Das freie Herumlaufen von Hunden auf dem Zeltplatz ist verboten.
Wegen der Außenlage des Zeltplatzes ist eine Störung von Dritten durch die Zeltplatzbenutzer
in der Regel nicht gegeben. Gleichwohl soll der Mieter mit seiner Gruppe dafür Sorge tragen,
dass keinerlei Belästigung oder Beschädigungen im angrenzenden Wald, den Wiesen und Feldern entstehen.
Beim Einsatz einer Musikanlage sind die Grenzwerte der TA Lärm einzuhalten. Für eine Nachtruhe zwischen 24 Uhr und 6 Uhr ist in jedem Fall zu sorgen, monotone Basstöne sind zu vermeiden.
Der Vorstand
Blasorchester und Spielmannszug Lang-Göns e.V.
Unser Versorgungshinweis
In der Gemeinde Langgöns, aber auch in den umliegenden Gemeinden gibt es
sehr gute Einkaufsmöglichkeiten zur Sicherung des Lebensmittelbedarfes während ihres Aufenthalts.
Ortsansässige Geschäfte sollten bei den Einkäufen berücksichtigt werden.
Bäckerei
Künkel GmbH, St. Ulrich-Ring 1 und 16
Steinmüller GmbH, An der Pfarrwiese 3 und Breitgasse 12
Bäckerei Mack, Am Lindenbaum 8
Metzgerei
Martin Weber, Breitgasse 9
Engel, St.-Ulrich-Ring 14
Alois Gabriel, Holzheimer Straße 18
im REWE-Markt Travaci OHG, Am Lindenbaum 1
Direktvermarkter Gerhard Dern, Moorgasse 20
Lebensmittel
REWE-Markt Travaci OHG, Am Lindenbaum 1
LIDL-Markt, St.-Ulrich-Ring 16
ALDI-Markt, Am Lindenbaum 6
Getränke
Dursty, St.-Ulrich-Ring 14
des REWE-Markt Travaci OHG, Am Lindenbaum 4
 wegen größeren Mengen kontaktieren Sie uns
Feuerholz
Revierförster Rolf Krämer Tel. 06085/2443 - mobil 0160/93901925
--> Ihn sprechen Sie bitte an wenn Sie Lesholz aus dem angrenzenden Wald zum Verbrennen sammeln wollen.
Herrn Volker Weil, Langgöns Tel. 06403/2838 - mobil 0160/96714462
Holz-Mafia, Langgöns-Oberkleen –
Herrn Jan-Ole Diebel Tel. 06447/265 - mobil 0178/3489744
Herrn Tore Trompetter
0178/2926841
Herrn Jürgen Jung, Langgöns-Niederkleen Tel. 06447/922690 - mobil 0171/3834271
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so sprechen Sie uns an.
Für den Notfall
Sollte es doch einmal notwendig sein, dann finden Sie hier Hilfe:
Ärzte
Dr. D. Frey u. R. Matuschka, Holzheimer Str. 1 - Tel. 06403/7754430
Dr. P. Schlosser u. R. Klinger, St.-Ulrich-Ring 10 - Tel. 06403/5981
Dr. F. Zirnstein, Am Mühlberg 10 – Tel. 06403/2337
Th. Heckrodt u. Koll., Bergstraße 8, Niederkleen – Tel. 06447/
Apotheken
Central-Apotheke, Am Mühlberg 10
Fauerbach-Apotheke, Rottweg 8
Apotheke am REWE-Markt, Am Lindenbaum 1
Zahnärzte
Drs. K. Hornung, Obergasse 54 - Tel. 06403/92067
P. Kolb, Fichtenweg 16 - Tel. 06403/2579
Chr. Möller-Gurita, Birkenstr. 31 – Tel. 06403/2382
Zahnärzte-Zentrum., Liebigstr. 4 – Tel. 06403/2632
Blasorchester und Spielmannszug Lang-Göns e.V.
Unbedingt mitzubringen sind
. folgende Dinge (abhängig von ihrer Veranstaltung und der Anzahle Ihrer Gäste):
Abtrockentücher
Toilettenpapier
(Flüssig-)Seife
Handtücher
Taschenlampen
Grillholzkohle
Spültücher
Als Ausstattung finden Sie in der Küche
Gasherd mit 6 Flammen und Backrohr
Gashockerkocher – 2 Stück
Gasbräter mit Pfanne – 38 x 65 cm
Bratentopf 50 x 26 cm
Kochtöpfe 40, 36, 33, 30, 28 cm  in verschiedenen Höhen
flache und tiefe Teller – ca. 100 Stück
Bestecke – ca. 100 Satz
diverse Kochbedarfsgegenstände
Unser Wunsch
Unser Zeltplatz und seine Einrichtungen wurden zur Förderung der Jugendarbeit errichtet. Damit er noch viele Jahre Jugendlichen und Jugendgruppen, aber auch für andere Anlässe zur
Verfügung stehen kann, ist eine pflegliche Behandlung jederzeit notwendig.
Wir freuen uns, wenn Sie sich zu einem Gruppenaufenthalt auf unserem Gelände entschließen
und wünschen einen angenehmen und allzeit gutverpflegten Aufenthalt.
Das Zeltplatz-Team
Blasorchester und Spielmannszug Lang-Göns e.V.
Bitte Absender nicht vergessen!
Blasorchester und
Spielmannszug Lang-Göns e.V.
z.Hd. Herrn R. Puhl
Eichenring 1
35428 Langgöns
Terminanfrage
Wir beabsichtigen
vom ............................................ bis ............................................
am ............................................
ein(e) Zeltlager/Veranstaltung (Art): _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
auf ihrem Zeltplatz durchzuführen.
Mögliche Alternativtermine
vom ............................................ bis ............................................
vom ............................................ bis ............................................
Wir werden mit ca. ________ Teilnehmern kommen.
Wir bitten um Bestätigung.
MfG
Bitte beachten:
Der o.g. Termin wird erst verbindlich, wenn dieser von uns schriftlich bestätigt wurde
und die Kaution bei uns eingegangen ist.