20b und § 20c AMG - Paul-Ehrlich
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20b und § 20c AMG - Paul-Ehrlich
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Erlaubniserteilung für Entnahme- und Gewebeeinrichtungen nach dem Gewebegesetz (§ 20b und § 20c AMG) Dr. Regine Leo 18. Dezember 2008 Langen Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Zu meiner Person Biologin, Schwerpunkt Immunologie und Zelltherapie Industrieerfahrung in regenerativer Medizin und Zelltherapie als - Wissenschaftliche Leitung - Leitung Herstellung - Leitung Qualitätskontrolle nach AMG - Sachkundige Person Aktuelle Funktionen - GMP- und GCP-Inspektorin in Niedersachsen - Leiterin der Expertenfachgruppe 4 (Bio- und Gentechnologie/ Gewebe) - Vertreterin der Länder für den Bereich Gewebe beim PIC/S Expert Circle Blood and Tissue - Vertreterin der Länder für die PIC/S Working Group Biotechnology PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 2 1 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover AGENDA Begriffsbestimmung Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 20b, § 20c AMG Überwachung Gute fachliche Praxis Antragstellung / Bearbeitungsverfahren Behörde Anforderungen Inspektionen Zulassung / Genehmigung Diskussion PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 3 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Begriffsbestimmungen I Gewebe sind alle aus Zellen bestehenden Bestandteile des menschlichen Körpers, die keine Organe sind, einschließlich einzelner menschlicher Zellen (§ 1a Nr. 4 TPG) Gewebezubereitungen sind Arzneimittel, die Gewebe i. S. von § 1a Nr. 4 TPG sind oder aus solchen Geweben hergestellt worden sind. Menschliche Samen- und Eizellen einschließlich imprägnierter Eizellen (Keimzellen) und Embryonen sind weder Arzneimittel noch Gewebezubereitungen (§ 4 (30) AMG) aber Gewebe! PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 4 2 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Begriffsbestimmungen II Entnahmeeinrichtung ist eine Einrichtung, die zur Verwendung bei Menschen bestimmte Gewebe i. S. von § 1a Nr. 4 TPG gewinnt. Gewinnung i. S. von Satz 1 ist die direkte oder extrakorporale Entnahme von Gewebe einschließlich aller Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, das Gewebe in einem be- oder verarbeitungsfähigen Zustand zu erhalten, eindeutig zu identifizieren und zu transportieren (§ 20b (1) Satz 2 AMG). Auch für die Gewinnung von männlichen Keimzellen zur intrauterinen Befruchtung ist eine Erlaubnis nach § 20b AMG erforderlich. PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 5 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 20b AMG Gewinnung (Entnahme) von Gewebe zur Verwendung bei Menschen (direkt oder extrakorporal) - z.B. Knochen, Knorpelbiopsate, Herzklappen, Keimzellen Für die Gewinnung erforderliche Laboruntersuchungen - z.B. Infektionsserologie Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, das Gewebe in einem be- oder verarbeitungsfähigen Zustand zu halten - z.B. Überführung in Transportmedium, Zwischenlagerung PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 6 3 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Rahmen von § 20c AMG Be- und Verarbeitung Konservierung Verpackung Lagern in Verkehr bringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 7 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Kriterien zur Anwendung von § 20c AMG 1. Die Herstellung erfolgt nicht mit industriellen Verfahren! Definition industrielles Verfahren Werden bei der Be- oder Verarbeitung von Gewebe anspruchsvolle technische oder aufwändige maschinelle Verfahren eingesetzt, so liegt eine industrielle Herstellung vor (amtliche Begründung Gewebegesetz) PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 8 4 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Kriterien zur Anwendung von § 20c AMG 2. Einstufung als „in der EU hinreichend bekannt“ oder mit einem bekannten Verfahren vergleichbar Was bedeutet das? In Anlehnung an § 22 (3) AMG ist von hinreichendem Bekanntheitsgrad insbesondere auszugehen, wenn das Präparat seit mind. 10 Jahren allgemein medizinisch verwendet wurde, Wirkungen und Nebenwirkungen bekannt und aus wissenschaftlichem Erkenntnismaterial ersichtlich sind Beurteilung des Bekanntheitsgrades kann vom PEI im Rahmen des herzustellenden Benehmens vorgenommen werden (amtl. Begründung zum Gewebegesetz) „klassische“ Gewebezubereitungen wie Knochen, Augenhornhaut PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 9 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Überwachung Überwachung durch die für die Betriebsstätte örtlich zuständige Landesbehörde (§ 64 (1) AMG) Beteiligung der zuständigen Bundesoberbehörde (für Gewebe und Gewebezubereitungen: Paul-EhrlichInstitut, PEI) - § 20b: das PEI kann beteiligt werden - § 20c: Entscheidung im Benehmen mit dem PEI Abnahmebesichtigung nicht zwingend vor Erteilung der Erlaubnis nach § 20b Abnahmebesichtigung i.d.R. vor Erteilung der Erlaubnis nach § 20c AMG Regelmäßige Besichtigungen PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 10 5 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Gute Fachliche Praxis (GFP) Bisher keine genaue Definition von GFP Zurzeit nach § 3 (3) AMWHV: Standards der Guten Fachlichen Praxis, die von der Kommission gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2004/23/EG in technischen Anforderungen festgelegt werden Richtlinien der Bundesärztekammer Leitlinien verschiedener medizinischer Fachgesellschaften Anderes wissenschaftliches Erkenntnismaterial PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 11 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Europäische Richtlinien als Stand von Wissenschaft und Technik und GFP Richtlinie 2004/23/EG „Geweberichtlinie“ - Standards für Qualität und Sicherheit Richtlinie 2006/17/EG - Technische Anforderungen an Spende, Beschaffung, Testung Richtlinie 2006/86/EG - Technische Anforderungen an §20c Verabeitung, Kodierung, Konservierung, Lagerung, Verteilung, Rückverfolgbarkeit, Meldung schwerwiegender Zwischenfälle/unerwünschter Reaktionen §20b Die Richtlinien sind im Internet zu finden unter http://eur-lex.europa.eu/ PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 12 6 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Antragstellung § 20b Absatz 1 und 2 § 20b (1) Eigene Erlaubnis für Entnahmeeinrichtung - Erforderlich, wenn eine Entnahmeeinrichtung nicht unter vertraglicher Bindung mit einem Hersteller oder einem Be- oder Verarbeiter in Deutschland arbeitet (da dann keine Erlaubnis nach § 13 oder 20c AMG vorhanden sein kann) § 20b (2) Erlaubnis beim Erlaubnisinhaber nach § 13 oder § 20c AMG PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 13 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Ablauf Antragsverfahren nach § 20b (2) 4. Erl. §20b 3. Anzeige n. 1 Monat + EB „Hersteller“ § 13 / § 20c Vertrag 1. 2. Entnahmeeinrichtung Ein g an An gs ze be ige stä ti g un g Zuständige Behörde lokal zust. Behörde PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 14 7 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Antragsverfahren nach § 20b (2) Interaktion der beteiligten Behörden 1. Anzeige der vertraglich gebundenen Entnahmeeinrichtung bei der lokal zuständigen Behörde durch den „Hersteller“ (§13 oder Beoder Verarbeiter §20c) 2. Eingangsbestätigung der lokal zuständigen Behörde an „Hersteller“ 3. Nach 1 Monat Anzeige der vertraglich gebundenen Entnahmeeinrichtung bei der für den „Hersteller“ zuständigen Behörde durch den „Hersteller“, falls kein Widerspruch eingelegt wurde 4. Bei Widerspruch Unterrichtung der für den „Hersteller“ zust. Behörde und Mitteilung, wenn behoben durch lokale Behörde 5. Erteilung der Erlaubnis nach § 20b für den „Hersteller“ durch die für den „Hersteller“ zuständige Behörde PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 15 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Erforderliche Unterlagen für einen Antrag nach § 20b (I) Formloser Antrag, unterschrieben von unterschriftsberechtigter Person der Einrichtung Handelsregisterauszug oder Genehmigung für ärztliche Tätigkeit (z.B. reproduktionsmed. oder orthopädische Praxis) Angaben zur Art der zu entnehmenden Gewebe und aller vorgesehenen Tätigkeiten sowie Angaben zum vorgesehenen Umfang Beauftragtes Untersuchungslabor, Vertrag, Liste mit Art und Umfang, Nachweis Erlaubnis nach § 20b PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 16 8 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach § 20b Ärztliche Person i. S. von § 8d (1) Satz 1 TPG ArztAngemessen ausgebildete Person mitStand der der erforderlichen benötigt die erforderliche Sachkunde nach dem medizinischen Wissenschaft Berufserfahrung (kann mit ärztl. Person identisch sein) Name angemessen ausgebildete Person mit der erforderlichen Ausreichend qualifiziertes weiteres mitwirkendes Berufserfahrung, Stellenbeschreibung, Nachweis Qualifikation (z.B. Zeugnisse) Personal Anzahl, Funktion, Qualifikation, Angemessene Räumeggf. Schulungsverfahren mit Zweckbestimmung, techn. Anforderungen, Raumpläne Gewinnung oder Laboruntersuchung nachHygienebestimmungen Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik Darstellung QS-System Darstellung der wesentlichen Verfahren (Spender ID, Spendetauglichkeit, Entnahmeverfahren, Spenderdokumentation, Kennzeichnung, ggf. Laboruntersuchungen) PEI - Behältnisse, Infoveranstaltungggf. Gewebe Dr. Regine Leo 17 Darstellung Transportverfahren, Vertrag Transportunternehmen 18.12.2007 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Erforderliche Unterlagen für einen Antrag nach § 20c Allgemeine Unterlagen wie § 20b Bei Gewinnung von Gewebe und Laboruntersuchungen unter vertraglicher Bindung in anderen Betrieben wird eine Liste dieser Einrichtungen gefordert Verantwortungsabgrenzungsvertrag Versicherung der verantwortlichen Person, dass die Voraussetzungen nach § 20b (1) gegeben sind PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 18 9 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach § 20c Person mit erforderlicher Sachkenntnis und Erfahrung Person mit erforderlicher Sachkenntnis und mitwirkendes Erfahrung, Name Weiteres ausreichend qualifiziertes Stellenbeschreibung, Nachweis Qualifikation (z.B. Zeugnisse) Personal Sachkenntnis der verantwortlichen Person: Anzahl, Geeignete Räume undArbeitsplatzbeschreibungen Einrichtungen Funktion, Qualifikation, aller Personen mit Studium der die Humanmedizin, Biochemie oder als haben gleichwertig Tätigkeiten, AuswirkungenBiologie, auf Qualität des Produktes Raumpläne Durchführung der Tätigkeiten StandTätigkeit von auf dem mit Zweckbestimmung, techn. nach Anforderungen, anerkanntes Studium; mindestens zweijährige praktische Ausrüstungsgegenstände, Gebiet der Be- oder Verarbeitung von Geweben oder Gewebezubereitungen Wissenschaft und Reinraumbedingungen Technik Darstellung der wesentlichen Verfahren Qualitätsmanagementsystem nach GFP Fließschema des gesamten Prozesses SOPs für die wesentlichen Verfahren der Be- und Verarbeitung, Konservierung, Lagerung der Gewebe und Gewebezubereitungen sowie der Raumhygiene Darstellung des Qualitätsmanagementsystems Darstellung Transportverfahren, Behältnisse, ggf. Vertrag Transportunternehmen PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 19 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Genehmigung für Gewebezubereitungen (§ 21a AMG) Für Gewebezubereitungen, die nicht mit industriellen Verfahren hergestellt werden und deren Herstellungsverfahren hinreichend bekannt sind und deren Wirkungen und Nebenwirkungen aus dem wissenschaftlichen Erkenntnismaterial ersichtlich sind (gilt auch für Be- oder Verarbeitungsverfahren, die neu aber mit bekannten Verfahren vergleichbar sind). Gilt auch für autologe oder gerichtete periphere Blutstammzellzubereitungen Bescheinigung des PEI für Gewebezubereitungen, die im europäischen Wirtschaftsraum verkehrsfähig sind, vor ihrem erstmaligen Inverkehrbringen in Deutschland PEI - Infoveranstaltung Gewebe 18.12.2007 Dr. Regine Leo 20 10 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Fragen? Fragen? Fragen? Fragen? Haben Sie noch Fragen? Fragen? Fragen? Fragen? 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