Ausschreibung - MSC

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Ausschreibung - MSC
Ausschreibung
zum
2014
Ausschreibung Motocross Hessencup 2014
Stand 28.12.2013
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Bestimmungen / Grundlagen ....................................................................................................4
1.1. Streckenpostendienst.................................................................................................................................5
1.1.2. Bedingungen für Streckenpostendienst ................................................................................................5
2. Veranstaltung / Veranstalter..........................................................................................................................5
3. Teilnehmer ......................................................................................................................................................6
3.1 Sponsor / Bewerber / Club ..........................................................................................................................6
3.2 Fahrer ............................................................................................................................................................6
4. Einschreibung / Nennung..............................................................................................................................7
4.1 Einschreibung ..............................................................................................................................................7
4.2 Nennung........................................................................................................................................................7
4.3 Nenngeld.......................................................................................................................................................7
5. Klasseneinteilung ..........................................................................................................................................8
5.1 Aufstiegsregelung........................................................................................................................................8
6.1 Technische Bestimmungen ........................................................................................................................9
6.1.1 Ergänzende Technische Bestimmungen zu Schülerklasse A – 50ccm .............................................10
6.1.2 Ergänzende Technische Bestimmungen zu Jugendquad 7.1.............................................................10
6.1.3 Ergänzende Technische Bestimmungen zu Jugendquad 7.2.............................................................10
6.1.3.1 Ergänzende Altersbestimmungen zu Jugendquad 7.2.....................................................................10
6.1.4 Ergänzende Technische Bestimmungen zu EVO.................................................................................10
6.1.4 Kraftstoff ..................................................................................................................................................10
6.1.5 Kennzeichnung der Motorräder und Fahrer .........................................................................................10
6.2 Persönliche Schutzausrüstung.................................................................................................................10
6.2.1 Ergänzung für die Klassen 1, 2, 3, 7 ......................................................................................................11
7. Dokumenten- und Technische Abnahme...................................................................................................10
8. Durchführung – Training / Qualifikation / Startaufstellung – Fahrregeln ...............................................11
8.1 Training .......................................................................................................................................................11
8.2 Besichtigungsrunde / Qualifikation..........................................................................................................12
8.3 Vorstart / Wartezone ..................................................................................................................................12
8.4 Startbereich / Start / Starthilfe / Fehlstart ................................................................................................12
8.5 Wertungsläufe – Halb-/Finalläufe..............................................................................................................13
8.6 Abbruch ......................................................................................................................................................13
8.7 Ende des Wertungslaufes .........................................................................................................................14
8.8 Fahrregeln...................................................................................................................................................14
8.9 Flaggenzeichen ..........................................................................................................................................15
8.10 Fahrerbesprechung .................................................................................................................................15
8.11 Siegerehrung ............................................................................................................................................15
9. Wertung.........................................................................................................................................................15
9.1 Jahreswertung............................................................................................................................................16
9.2 Jahresvereinswertung ...............................................................................................................................16
9.3 Jahresteamwertung ...................................................................................................................................16
9.4 Preisgeld Hessenpokal ..............................................................................................................................16
9.5. Streichergebnis .........................................................................................................................................16
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Ausschreibung Motocross Hessencup 2014
Stand 28.12.2013
9.6 Meisterschaft „Hessischer Fachverband für Motorsport“ für Motocrossfahrer ..................................17
10. Wertungsstrafen.........................................................................................................................................17
10.1 Verwarnung ..............................................................................................................................................17
10.2 Nichtzulassung zum Wettbewerb bzw. Start .........................................................................................17
10.3 Zeit-/Platzierungsstrafen .........................................................................................................................17
10.4 Disqualifikation ........................................................................................................................................18
10.5 Geldstrafen ...............................................................................................................................................18
11. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung ..............................................................................18
12. Versicherungen ..........................................................................................................................................18
13. Haftungsausschluss ..................................................................................................................................18
14. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers ......................................................................18
15. Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung................................................................18
16. Preise / Siegerehrung ................................................................................................................................19
17. Sachrichter / Sportwarte / Schiedsgericht / Strafen................................................................................19
17.1 Sachrichter / Sportwarte..........................................................................................................................19
17.2 Schiedsgericht .........................................................................................................................................19
17.3 Strafen.......................................................................................................................................................19
18. Besondere Bestimmungen........................................................................................................................19
18.1 Umwelt ......................................................................................................................................................19
18.2 Besondere Bestimmungen......................................................................................................................19
19. Classic / Twinshock ...................................................................................................................................19
19.1.1 Reglement / Technik .............................................................................................................................19
19.1.2 Versicherung / Lizenz ...........................................................................................................................20
19.1.3 Technische Abnahme ...........................................................................................................................20
19.1.4 Evtl. erforderliche Modifikationen: ......................................................................................................20
19.1.5 Austausch des Motorrades ..................................................................................................................20
20 Reglement / Technik „Classic-Motorräder“ ..............................................................................................20
20.1.1 Meisterschaftswertung .........................................................................................................................20
20.1.2 Bonuspunkte Classic............................................................................................................................20
20.2.1 Technik, Twinshock Motorräder, Klasse 11........................................................................................21
20.2.2 Meisterschaftswertung .........................................................................................................................21
20.2.3 Bonuspunkte Twinshock......................................................................................................................21
21. Hessen / Thüringenpokal ..........................................................................................................................21
22 Kontakte.......................................................................................................................................................21
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Ausschreibung Motocross Hessencup 2014
Stand 28.12.2013
1. Allgemeine Bestimmungen / Grundlagen
Die
DMV-Landesgruppe Hessen und der ADAC Hessen-Thüringen
Meisterschaftsserie zum „Motocross Hessencup“ aus.
schreiben
gemeinsam
eine
Motorsport-Clubs des ADAC und DMV, die ihren Sitz in Hessen oder in Thüringen haben. Sie müssen diese
Ausschreibung mit Anhang für Veranstalter und den Veranstaltungskalender anerkennen.
Die Einschreibegebühr beträgt EUR 20,00 und die Streckenpostenkaution 50,00€ die direkt am Tage der
Ableistung des Einsatzes zurückgezahlt wird. Die Einschreibung sollte möglichst früh vorgenommen
werden, da die Wünsche des Streckenposten-Einsatzortes nach dem Eingangsdatum der Einschreibung
berücksichtigt werden. Die Einschreibung sollte bis spätestens 15. März 2014 bei der Geschäftsführung
vorliegen.
Für die Einschreibung muss das vorgegebene Einschreibeformular für >Motocross Hessencup 2014< benutzt
werden.
Die Meisterschaftswertung beginnt mit dem Datum der Einschreibung.
Eine nachträgliche Einschreibung auf Veranstaltungen ist jederzeit möglich, muss jedoch vor Beginn des
Trainings erfolgen.
Eine Einschreibung zur Meisterschaft ist nur mit eigenem Transponder möglich.
Die nachstehenden Bestimmungen und Regelungen der Grundausschreibung für Motocross-Clubsport gelten
für die Durchführung von lizenzpflichtigen Clubsport-Motocross-Rennen der Mitgliedsorganisation des
DMSB, deren Regionalvertretungen sowie den angeschlossenen Ortsclubs, und sollen für Teilnehmer
und Veranstalter einen einheitlichen und geregelten Veranstaltungsablauf sicherstellen.
Twin-Shock- und Klassik-Motocross (Einsatz entsprechend alter Motorräder) gehören nicht in den
lizenzpflichtigen Clubsport, sondern in den lizenzfreien Breitensport. Beide Wettbewerbe dienen in erster
Linie dem Erhalt und der Pflege des technischen Kulturgutes und sind dem lizenzfreien Breitensport
zuzuordnen.
• Motocross ist ein Wettbewerb für Motocross- u. Enduro-Motorräder, sowie Quads/ATVs gemäß Ziffer 6.1
dieser Ausschreibung, sowie der unter Ziffer 5 bzw. der Veranstaltungsausschreibung aufgeführten
Klassen, der auf einer aus natürlichem, festem Untergrund bestehenden Fahrfläche ausgetragen wird.
Bei der Durchführung werden neben der nachstehend abgedruckten Grundausschreibung folgende
Bestimmungen und Bedingungen, die Bestandteil dieser Ausschreibung sind, zugrunde gelegt
• vorliegende Ausschreibung/Austragungsbedingungen/Sonderbestimmungen und evtl. zu erlassende
Zusatzbestimmungen/Änderungen
• Veranstaltungsausschreibung und evtl. – insbesondere auf Grund besonderer Ereignisse (z.B. höhere
Gewalt) – noch zu erlassende Ausführungsbestimmungen der Veranstalter
• Technische Bestimmungen für Motocross des DMSB
• DMSB-Bestimmungen für das Rettungswesen im Motorradsport
• DMSB-Umweltrichtlinien
• DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport Wettbewerbe
Die allgemeinen Bestimmungen zur Durchführung von Motocross-Wettbewerben, die Technischen
Bestimmungen für Motocross des DMSB sind in der jeweils gültigen Fassung vor Ort bereitzuhalten und
den Teilnehmern zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
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Ausschreibung Motocross Hessencup 2014
Stand 28.12.2013
1.1. Streckenpostendienst
Auch im Jahr 2014 werden wir das System der Streckenpostendienstes Regelung beibehalten. Das sich
seither sehr gut bewährt hat.
Wir appellieren auf die Einsicht aller Fahrer, dass dieses System zwingend notwendig ist. Leider ist es uns
nicht möglich, dass alle Fahrer zum Wunschtermin Ihren Dienst leisten können. Die Wünsche werden
nach Eingangsdatum der Einschreibung berücksichtigt, sodass die Schnellen auch Ihren
Wunschtermin bekommen werden.
Eine „Freistellung“ vom Streckenpostendienst ist für 75,00€ möglich.
Sollte der Fahrer verhindert sein, ist dies dem Veranstalter bis spätestens drei Tage vor der Veranstaltung zu
melden. Ein Nachweis für die Verhinderung kann angefordert werden.
Ein unabgemeldetes fehlen führt zu 25 Punkten Abzug in der Hessencup Meisterschaft.
1.1.2. Bedingungen für Streckenpostendienst
- Die eingeteilten Fahrer oder deren Vertreter müssen unbedingt 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung
zum Dienst erscheinen.
-Mindestalter ist 16 Jahre. !!!
- Den Anweisungen der jeweiligen Streckenpostenverantwortlichen ist Folge zu leisten.
- Wenn der Dienst unentschuldigt nicht angetreten wird, verfällt die Kaution zugunsten des jeweiligen
Veranstalters
Der Einteilungsplan wird von der Hessencup Geschäftsführung vorgenommen, die Koordination vom
Veranstalter.
2. Veranstaltung / Veranstalter
Motocross-Hessencup-Veranstaltungen sind Clubsportveranstaltungen, die nach der vorliegenden
Grundausschreibung, der vom Veranstalter veröffentlichten Veranstaltungsausschreibung und den evtl.
– insbesondere auf Grund besonderer Ereignisse – noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen
organisiert und durchgeführt werden. Motocross-Hessencup-Veranstaltungen sind vorab bei der
zuständigen Sportabteilung der Mitgliedsorganisationen des DMSB sowie der Hessencuporganisation
anzumelden und mindestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zu genehmigen.
Motocross-Clubsport-Veranstaltungen dürfen grundsätzlich nur auf DMSB abgenommenen MotocrossStrecken durchgeführt werden. Die Streckenbestimmungen des DMSB sind hierbei zu beachten,
insbesondere was die Schüler- und Jugendklassen betrifft. Die Streckenlänge für alle Klassen kann
entgegen der Ausführungen des DMSB zwischen min. 300 m und max. 1900 m betragen.
DMSB-Streckenabnahmen im Clubsportbereich haben unbegrenzte Gültigkeit solange keine Veränderungen
an der Strecke vorgenommen werden. Seit 2007 müssen diese Strecken aber mindestens einmal durch
den DMSB abgenommen worden sein und eine Streckenlizenz besitzen. Veranstalter muss ein Verein
und
anerkannter
Ortsclub
einer
Mitgliedsorganisation
des
DMSB
sein
bzw.
eine
Veranstaltergemeinschaft, deren Mitglieder die vorstehenden Kriterien erfüllen. Zu verbindlichen
Auskünften über die Veranstaltung ist ausschließlich der Rennleiter berechtigt.
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Ausschreibung Motocross Hessencup 2014
Stand 28.12.2013
3. Teilnehmer
3.1 Sponsor / Bewerber / Club
Sponsoren, Bewerber oder Clubs, die im Nennformular des Teilnehmers aufgeführt sind, werden nicht als
Teilnehmer betrachtet, sondern dienen lediglich der Darstellung der Zugehörigkeit eines Fahrers. Die
Angaben sind vom jeweiligen Veranstalter in den Publikationen, wie z.B. Nennliste, Programmheft und
Ergebnisliste aufzuführen. Sportrechtlich haben diese Angaben keine Auswirkungen.
3.2 Fahrer
Zugelassen sind alle Teilnehmer mit gültiger DMSB-Fahrerlizenz (mindestens C-Lizenz). Zudem können auch
nicht lizenzierte ausländische Fahrer mit gültigem DMSB Veranstaltungsausweis teilnehmen.
Inhaber einer Inter-Lizenz des DMSB sind zwar teilnahmeberechtigt, jedoch ist nur eine Tageswertung
möglich und die Teilnehmerzahl der Fahrer mit einer Inter- Lizenz ist auf 6 Fahrer pro Veranstaltung
begrenzt.
Inhaber einer DMSB-Lizenz, die im Bereich des DMSB bei Clubsport-Veranstaltungen mit einer Sportstrafe
belegt sind, sind von der Teilnahme an Motocross-Clubsport-Veranstaltungen ausgeschlossen. Bei
Zuwiderhandlung wird der Fahrer für 6 Monate durch den DMSB gesperrt.
Die Gültigkeit der DMSB-Lizenz ist vom Veranstalter bei der Papierabnahme zu prüfen.
Die Fahrer sind für die Anbringung, für die Funktionalität sowie für den Verlust des Transponders
verantwortlich, um in Wertung zu kommen!
Die Teilnehmer motorsportlicher Veranstaltungen sind zu sportlichem und fairen Verhalten verpflichtet. Sie
sind verantwortlich für ihr Team und haben sich gegenüber dem DMSB, den DMSB
Mitgliedsorganisationen, Veranstalter und Sportwarten loyal zu verhalten und jede Handlung zu
unterlassen, die den Interessen des Motorsports schaden könnte.
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Ausschreibung Motocross Hessencup 2014
Stand 28.12.2013
4. Einschreibung / Nennung
Mit
der Einschreibung geben die Hessencupfahrer gleichzeitig ihre Nennung zu allen
Hessencupveranstaltungen 2014 ab. Ebenso gilt der Haftungsverzicht der Einschreibung für alle
Veranstaltungen. Das Nenngeld wird bei der Anmeldung vor Ort gezahlt.
Gastfahrer, die an Hessencup-Veranstaltungen teilnehmen möchten,
Veranstaltungen eine Nennung beim jeweiligen Veranstalter einreichen.
müssen
zu
den
einzelnen
4.1 Einschreibung
Die Einschreibegebühr beträgt EUR 20,00 zuzüglich 50,00€ Streckenpostenkaution die direkt am Tage der
Ableistung des Einsatzes zurückgezahlt wird.
Jede weiter Klasse + 10,00€
4.2 Nennung
Nennungen müssen neben den Namen und der Adresse des Fahrers die eindeutige Klassenwahl enthalten,
sowie die Nummer der DMSB-Sportfahrer-Lizenz. Alle Nennungen müssen vom Fahrer unterschrieben
sein. Bei Nennungen von Minderjährigen ist außerdem die Unterschrift beider gesetzlichen
Vertreter(s)/in sowie seine/ihre Anwesenheit oder die Anwesenheit eines/einer volljährigen,
bevollmächtigten Vertreter(s)/ in erforderlich.
Mit der Abgabe der Nennung unterwerfen sich die Fahrer, sowie bei Minderjährigen auch deren
Erziehungsberechtigte, den Bedingungen dieser Grundausschreibung, der Veranstaltungsausschreibung
sowie allen von der Sportbehörde, der Rennleitung bzw. den Sportkommissaren ggf. noch zu
erlassenden Ausführungsbestimmungen.
4.3 Nenngeld
Klassen 1, 2, 3, 7
Klassen 4, 5, 6, 8.1, 8.2, 9, 10, 11, 12, 13, 14
Weitere Klassen jeweils
Gaststartergebühr
20,00€
30,00€
+ 5,00€
+ 5,00€
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Ausschreibung Motocross Hessencup 2014
Stand 28.12.2013
5. Klasseneinteilung
Klasse
1
2
3
4
5
6
bis 50ccm
6 – 9 Jahre
bis 65ccm
8 – 12 Jahre
bis 85ccm
10 – 16 Jahre
MX2 Jugend
14 – 18 Jahre
MX2
ab 14 Jahre
MX1 Open
ab 14 Jahre
Fahrzeugdefinition
Laufzeiten Jahrgang
Motorräder bis 50ccm, siehe Punkt 6.1.1
8 Min.
+ 1 Rd.
2005 2008
Zugelassen sind nur Motorräder mit Schaltgetriebe oder
Automatik bis 65 ccm. Die Radgröße ist auf 12“ - 14“ festgelegt.
10 Min.
+ 1 Rd.
2002 –
2006
Zugelassen sind nur Motorräder über 65ccm bis 85 ccm 2T
und 75 ccm bis 150 ccm 4T mit Groß- und Kleinrad.
15 Min.
+ 2 Rd.
1998 –
2004
Zugelassen sind Motocross Motorräder
über 100ccm bis 125 ccm 2T und 175 ccm bis 250 ccm 4T
15 Min.
+ 2 Rd.
1996 –
2000
Zugelassen sind Motocross-Motorräder
über 100ccm bis 125 ccm 2T und 175 ccm bis 250 ccm 4T
20 Min.
+ 2 Rd.
ab 2000
Zugelassen sind Motocross-Motorräder
ab 250 ccm 2T und 290 ccm bis 650 ccm 4T
20 Min.
+ 2 Rd.
ab 2000
siehe Punkt 6.1.2
12 Min.
+ 1 Rd.
2005 –
2008
7.1
Jugendquad
6 - 9 J.
7.2
Jugendquad
(6) 10 – 14 J.
siehe Punkt 6.1.3
12 Min.
+ 1 Rd.
2000 –
2004
8.1
Quad
ab 14 J.
250 ccm 2T + bis 500 ccm 4-T., ab 17 Jahre bis 750 ccm
15 Min.
+ 2 Rd.
ab 2000
8.2
Quad
ab 35 J.
250 ccm 2T + bis 500 ccm 4-T., ab 17 Jahre bis 750 ccm
15 Min.
+ 2 Rd.
ab 1979
9
Senioren
ab 40 J.
Zugelassen sind Motocross-Motorräder ohne Hubraumeinteilung.
Für die Teilnehmer ab 50 Jahre (ab 1964) gibt es für
die 3 bestplatzierten eine gesonderte Jahresendwertung.
15 Min.
+ 2 Rd.
ab 1974
10
Classic
ab 40 Jahre
Zugelassen sind Motocross-Motorräder bis Bj.1972 möglichst im
Originalzustand. Federweg vorne max. 180 mm hinten max. 130 mm
15 Min.
+ 2 Rd.
ab 1974
11
Twinshock
ab 35 J.
Zugelassen sind Motocross-Motorräder von Bj.1973 bis Bj. 1983,
Luftkühlung, Trommelbremse, 2 Federbeine, keine Umlenkung.
Ältere modifizierte Motorräder fallen ebenfalls in diese Klasse.
15 Min.
+ 2 Rd.
ab 1979
12
Hessenpokal
ab 14 Jahre
Zugelassen sind Motocross-Motorräder ab 125ccm 2-Takt und
ab 250 ccm 4-Takt.
25 Min.
+ 2 Rd.
ab 2000
13
Damen
ab 14 J.
Zugelassen sind Motocross-Motorräder
ab 85ccm ohne Hubraumeinteilung.
15 Min.
+ 2 Rd.
ab 2000
Motorräder an Baujahr 1980 bis Baujahr 1990, siehe Punkt 6.1.4
15 Min.
+ 2 Rd.
ab 1998
14 EVO ab 16 J.
Die Austragung der Klasse findet ab drei Eingeschriebenen Teilnehmern statt.
Eine Wertung in zwei Klassen in einen Lauf ist nicht vorgesehen.
5.1 Aufstiegsregelung
Die 3 Erstplazierten der MX2 Jugend müssen, unabhängig vom Alter, im Folgejahr in die MX2 aufsteigen.
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Stand 28.12.2013
6. Technische Bestimmungen / Persönliche Schutzausrüstung
6.1 Technische Bestimmungen
Die nachfolgenden Technischen Bestimmungen sind Grundlage für alle Klassen, die im Rahmen des
Motocross-Hessencup zur Durchführung gelangen. Es gelten zudem die aktuellen technischen
Bestimmungen des DMSB für Motocross.
Auspuffrohre und Schalldämpfer müssen den im Hinblick auf die Geräuschkontrolle erlassenen Vorschriften
entsprechen. Für die Motorräder aller Klassen gilt ein Geräuschlimit von 96 dB(A) für 2-Takt-Motorräder
und 94 dB(A) für 4-Takt-Motorräder, das nicht überschritten werden darf.
Die Reifengröße in der Schülerklasse A ist auf 12“ und in der Schülerklasse B auf 12 - 14“ festgelegt! Die
Reifenbreite jedoch ist in diesen Klassen freigestellt, wie z. B. vorne 2.75 und hinten 3.00.
Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten! Dies gilt für alle in dieser Rahmenausschreibung
ausgeschriebenen Klassen!
6.1.1 Ergänzende Technische Bestimmungen zur Schülerklasse A – 50ccm
Rahmen, Fahrwerk, Räder, Bremsen
Rahmen, Gabel, Schwinge, Federbein: erlaubt*
Lenker: erlaubt – Breite min. 600 mm u. max. 820 mm, Lenker-/Schutzpolster ist Pflicht
Kettenschutz: es sind Veränderungen erlaubt, sofern die Sicherheit gewährt bleibt. Die Haftung obliegt alleine
bei den Teilnehmern bzw. bei den gesetzlichen Vertretern.
Räder, Bremse: Änderungen nicht erlaubt.
Sitzbank: erlaubt
Tank: erlaubt
Kunststoffteile: erlaubt
*Änderungen an Rahmen, Gabel oder Schwinge müssen professionell ausgeführt sein!
Motor, Auspuff, Vergaser, Übersetzung
Zylinder u. Zylinderkopf: nicht erlaubt, auch kein Bearbeiten (Serie)
Kolben: nicht erlaubt, auch kein Bearbeiten; Zubehör-Kolben muss Serienzustand sein!
Kupplung, Vorgelege: nicht erlaubt (Serie)
Auspuffanlage: nicht erlaubt (Serie), keine Zubehör-Auspuffanlagen, auch wenn vom Hersteller angeboten
Vergaserbedüsung: erlaubt
Luftfilter, Membranen, Zündung: nicht erlaubt (Serie)
Übersetzung: - bei Motorrädern der Baujahre bis einschließlich 2008 ist das Verhältnis 1:4 einzuhalten, es ist
keine schnellere Übersetzung erlaubt
- bei Motorrädern ab Baujahr 2009 beträgt das Übersetzungsverhältnis (sekundär) 1:3,6
Abreißschalter: Spiralkabel max. 60 cm Länge
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Stand 28.12.2013
6.1.2 Ergänzende Technische Bestimmungen zur Jugendquad 7.1
Quads bis 100ccm-2T-luftgekühlt und bis 200ccm -4T - 2Ventiltechnik, mit Serienmotor. Keine
MX-Rennmotoren z.B. KTM 85ccm, Honda 150ccm oder ähnliches. Mindestalter 6j.
Für die Austragung der Klasse müssen zum Einschreibeschluss mindestens 3 Fahrer eingeschrieben sein.
6.1.3 Ergänzende Technische Bestimmungen zu Jugendquad 7.2
Quads bis max. 100 ccm-2T u. max. 200 ccm-4T 2Ventiltechnik. Bis 150 ccm -4T-4Ventiltechnik(Wasserkühlung). Bis 250 ccm-4T-2Ventiltechnik-Luftkühlung, mit Serienmotor, Serienauspuff und
geschlossenem Luftfilterkasten, Serienfahrzeug, nur folgende Änderungen bzw. Anbauteile erlaubt:
Nerfbars, Bumper, Räder (Serienfahrzeugbreite darf nicht überschritten werden), Stoßdämpfer,
Lenkungsdämpfer, Kupplungs- & Bremshebel, Lenker (kein Flex).
6.1.4 Ergänzende Technische Bestimmungen zu EVO
MX-Motorräder "pre 90" (vor 1990 gebaut, Monoshockmotorräder von 1980 bis 1990. Optischer und
Technischer Zustand so original als möglich, Trommel- oder Scheibenbremse, Luft- oder
Wasserkühlung, herkömmlicher oder Upside-Down Gabel (je nach Originalausstattung). Nicht erlaubt
sind: Verbesserte Zubehörteile nach 1990. Erlaubt sind: Zubehörstoßdämpfer mit Originalmaßen, neuere
Schalldämpfer(Lärmminderung). In diese Klasse fallen ebenfalls eventuell Twinshock-Motorräder mit
Modifikationen wie z.B. falschen Gabeln, oder ähnlichem.
6.1.3.1 Ergänzende Altersbestimmungen zu Jugendquad 7.2
Zugelassen in der Klasse 7.2 sind auch 15 Jährige (nur Neueinsteiger, Anfänger). Sollten diese Fahrer in der
laufenden Saison mehr als einmal Podestplatz „Eins“ erreichen, so müssen Diese in die Klasse 8.1
aufsteigen.
Jeder Fahrer kann der Technischen Abnahme pro Klasse, für die er eine Nennung abgegeben hat, nur 1
Motorrad vorführen.
6.1.4 Kraftstoff
Zulässig ist nur unverbleiter Kraftstoff gemäß DIN/EN 228 ohne jegliche Zusätze, ausgenommen
handelsübliche Schmierstoffe. Ebenso ist die Verwendung von Biokraftstoffen gestattet.
6.1.5 Kennzeichnung der Motorräder und Fahrer
Die vom Veranstalter zugeteilte Startnummer ist deutlich lesbar an den Startnummernschildern - aus flexiblem
Plastikmaterial - deutlich lesbar, vorne, rechts, und links am Motorrad anzubringen. Für die
Startnummernschilder sind matte Farben in den folgenden RAL-Bezeichnungen zu verwenden:
einheitlich weißer Grund und schwarze Zahlen (RAL 9010/RAL 9005). Ausnahmen können von der
Hessencuporganisation genehmigt werden. Die Umsetzung dieser Vorgabe liegt in der Verantwortung
des Fahrers.
Fahrzeuge und Fahrer/Beifahrer, die diesen Sicherheitsbestimmungen nicht entsprechen, werden zum Start
nicht zugelassen oder von der laufenden Veranstaltung ausgeschlossen (Disqualifikation).
6.2 Persönliche Schutzausrüstung
Alle Fahrer sind verpflichtet, sowohl beim Training als auch beim Rennen, zweckmäßige, geeignete
Schutzbekleidung, wie z.B. kniehohe Motocross-/Endurostiefel, Motocross-/Enduro-Handschuhe,
Motocross-/Enduro-Oberbekleidung (langes Hemd/Jacke u. lange Hose mit Protektoren) und einen
zugelassenen Schutzhelm zu tragen.
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Alle Schutzhelme müssen mindestens das Prüfzeichen ECE 22-05 „P“, „NP“, „J“, tragen (siehe auch DMSBSchutzhelmbestimmungen) und der technischen Abnahme vorgeführt und markiert worden sein. Alle
Fahrer sind für das Vorhandensein der Markierung selbst verantwortlich.
Es gilt grundsätzlich die vom DMSB vorgeschriebene Fahrerausrüstung!
6.2.1 Ergänzung für die Klassen 1, 2, 3, 7
Das tragen der Ellenbogenschützer ist Pflicht.
7. Dokumenten- und Technische Abnahme
Bei der Dokumentenabnahme sind vorzulegen:
• gültige DMSB-Sportfahrer-Lizenz
Die DMSB-Fahrerlizenzen werden vom Veranstalter bei der Papierabnahme einbehalten und müssen, sofern
keine sportrechtlichen Gründe entgegenstehen, von den Inhabern nach Beendigung des Wettbewerbes
dort wieder in Empfang genommen werden.
Sollten die vorgenannten Fahrerdokumente aus sportrechtlichen/medizinischen Gründen einbehalten werden,
sind diese nach der Veranstaltung mit Begründung (z.B. DMSB-Unfallbericht) dem DMSB zu zusenden.
Nach erfolgter Papierabnahme muss das Fahrzeug, inkl. Helm, in einem sauberen und technisch
einwandfreien
Zustand
der
Technischen
Abnahme
vorgeführt
werden.
Über
eine
Wiederholungsabnahme kann jederzeit, insbesondere bei Auftreten von Sicherheitsrisiken oder nach
einem Unfall, verfügt werden.
Jeder Fahrer kann der Technischen Abnahme für die Klasse, für die er eine Nennung abgegeben hat, nur 1
Motorrad vorführen, das den Hubraumfestlegungen dieser Klasse entsprechen muss. Ausnahme sind
die Klassen Classic und Twinshock. Nur dieses unter seinem Namen und seiner Startnummer
abgenommene Motorrad kann er sowohl im Training als auch bei den verschiedenen Läufen (Halbfinale,
Finale, Wertungslauf) einsetzen.
Sollte während der Veranstaltung ein für die Technische Abnahme nachvollziehbarer Defekt zum Totalausfall
des Motorrades führen, kann der Technischen Abnahme ein Ersatzmotorrad vorgeführt werden.
Bei der Technischen Abnahme erfolgt eine Überprüfung der Motorräder, die Möglichkeit einer
Geräuschkontrolle gemäß den Bestimmungen unter Ziffer 6.1 dieser Ausschreibung, sollte bestehen.
Unabhängig von der Geräuschkontrolle während der Technischen Abnahme kann eine
Geräuschmessung auch nach jedem Lauf erfolgen. Motorräder und Schutzhelme, die nicht den
technischen Bestimmungen dieser Ausschreibung entsprechen, werden nicht zum Start zugelassen.
Nach der abschließenden Technischen Abnahme vorgenommene absichtliche Veränderungen führen zum
Wertungsausschluss. Eine Zulassung zum Start erfolgt nur bei Erfüllung der o. g. Bedingungen.
8. Durchführung – Training / Qualifikation / Startaufstellung – Fahrregeln
Die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen sind die Bestimmungen für Motocross und gelten für alle
Motocross Hessencup-Veranstaltungen.
8.1 Training
In jeder Klasse wird ein Freies- und Pflicht-/Zeittraining durchgeführt. Zwischen dem freien Training und dem
Pflichttraining bzw. zwischen dem Pflichttraining und dem Wertungslauf muss eine Pause von
mindestens 60 Minuten liegen.
Ein Starttraining ist dem Veranstalter freigestellt.
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Ausschreibung Motocross Hessencup 2014
Stand 28.12.2013
8.2 Besichtigungsrunde / Qualifikation
In den beiden Schüler- und Jugendklassen kann in allen Wertungsläufen (einschließlich Halb- und
Finalläufen) eine Besichtigungsrunde durchgeführt werden. Wird sie durchgeführt, sind alle Fahrer
verpflichtet, daran teilzunehmen. Fahrer, die daran nicht teilnehmen werden zum Start dieses
Wertungslaufes nicht zugelassen. Bei extremer Witterung kann auf Entscheidung des Rennleiters von
der Besichtigungsrunde abgesehen werden.
Bei geänderter Streckenführung ist grundsätzlich eine Besichtigungsrunde zu fahren. Dadurch mögliche
Änderungen im Zeitplan sind zu berücksichtigen.
Teilnehmer, die im Freien- oder Pflicht-/Zeittraining nicht mindestens 3 gezeitete Runden absolviert haben,
werden zum Start nicht zugelassen.
8.3 Vorstart / Wartezone
Um dem Technischen Kommissar die Zeit der Nachkontrolle zu geben, sollten die zum Einsatz kommenden
Motorräder der Startberechtigten Fahrer und Reservefahrer bis 10 Minuten vor dem Start im
Vorstartraum/Wartezone abgestellt werden. Bei Verspätung gliedert sich der Fahrer gegebenenfalls in
die laufende Startaufstellung ein.
Die Besichtigungsrunde sollte innerhalb der 10 Minuten erfolgen.
Sobald der Rennleiter die Teilnehmer bittet, ihren Startplatz einzunehmen, ziehen diese ihre Motorräder in den
Startbereich vor. Teilnehmer, die verspätet aus der Besichtigungsrunde in den Vorstart zurückkehren
haben kein Anrecht auf ihren ursprünglichen Startplatz.
8.4 Startbereich / Start / Starthilfe / Fehlstart
Niemand, außer den Fahrern, Offiziellen und vom Veranstalter autorisierten Fotografen, ist der Aufenthalt im
Bereich der Startanlage zugelassen. Fahrer dürfen sich ausschließlich hinter der Startanlage aufhalten.
Sie dürfen dort den Bereich ihres Startplatzes nachbessern, sofern keine Werkzeuge verwendet oder
fremde Hilfe in Anspruch genommen wird.
Eine Veränderung des Bereiches vor dem Startgitter ist nicht gestattet. Nach Eintreffen an der Startlinie und
Wahl eines Startplatzes ist ein späterer Wechsel des Startplatzes ausgeschlossen.
Die Startaufstellung für den jeweiligen Lauf erfolgt unter Beachtung der beim Pflicht-/Zeittraining ermittelten
Zeiten. Der zeitschnellste Fahrer sucht sich als 1. Fahrer den günstigsten Startplatz aus. Ausnahme
Ziffer 8.3! Fahrer die kein Plicht-/ Zeittraining gefahren haben werden nach Zeit aus dem ersten Training
an die Startaufstellung angefügt.
Werden in einer Klasse Halbfinale gefahren, so werden die Teilnehmer in zwei gleich große Gruppen
eingeteilt. Die Einteilung in die jeweiligen Gruppen ergibt sich aus den beim Freien- und Pflicht/Zeittraining ermittelten Zeiten. Der zeitschnellste Fahrer startet im 1. Halbfinale, der zweitschnellste
Fahrer im 2. Halbfinale, der drittschnellste im 1. Halbfinale, usw. Der Sieger aus dem 1. Halbfinallauf
erhält für den Finallauf den 1. Startplatz, der Sieger aus dem 2. Halbfinallauf den 2. Startplatz, usw.
Der Start erfolgt mit laufendem Motor. Mit dem Beginn der Startaufstellung bis zum Zeitpunkt zu dem alle
Fahrer ihren Startplatz eingenommen haben, zeigt der Starter den Fahrern zum Zeichen, dass sie seiner
Kontrolle unterstehen, die grüne Flagge. Wenn alle Fahrer an der Startlinie stehen, zieht der Starter die
grüne Flagge ein und zeigt den Fahrern für volle 15 Sekunden die „15-Sekunden-Tafel“. Nach Ablauf der
15 Sekunden zeigt er die „5-Sekunden-Tafel“. Nach Ablauf dieser 5 Sekunden wird das Startgitter
innerhalb von 5 Sekunden ausgelöst ohne dass der Starter die 5-Sekunden-Tafel“ einzieht.
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Ausschreibung Motocross Hessencup 2014
Stand 28.12.2013
Ausschließlich nach erfolgtem Start des übrigen Feldes dürfen Fahrer von einem Helfer
technische Hilfe erhalten. Fahrer der Schülerklasse A und B dürfen zum Start, aber nur sofern
der Start aus einer Reihe erfolgt, einen Klotz o. Ä. zu Abstützung (Stehhilfe) benutzen. Eine
Starthilfe durch Personen ist verboten.
Bei einem Fehlstart wird vom Starter durch Schwenken der roten Flagge angezeigt, dass das Rennen
gestoppt ist. Die Fahrer kehren in diesem Fall unmittelbar in die Vorstartzone zurück. Der Start wird
wiederholt und ist - ausgenommen erneuter Fehlstart auf Grund eines technischen Mangels an der
Startanlage - unbedingt gültig, wobei dem/den Fahrer(n) der/die einen Frühstart verursacht(en), zu
seiner/ihrer Fahrzeit eine volle Minute hinzugerechnet wird.
8.5 Wertungsläufe – Halb-/Finalläufe
Qualifikation und Startaufstellung ergeben sich unter Beachtung von 8.4 aus den im Pflicht-/ Zeittraining
ermittelten Zeiten. Der zeitschnellste Fahrer erhält den günstigsten Startplatz. Die beiden
zeitschnellsten, nicht qualifizierten Fahrer sind Reservefahrer. Sie dürfen nur nach besonderer
Aufforderung zum Startplatz vorziehen und nehmen im Fall ihres Einsatzes den oder die beiden letzten
Startplätze ein.
Qualifikation und Startaufstellung für die zwei Halbfinalläufe ergeben sich aus den Ergebnissen des Pflicht/Zeittrainings. Die Startplatzverteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Platzierung der Fahrer in den
beiden eventuellen Trainingsgruppen.
Die Qualifikation und Startaufstellung für den Wertungslauf ergeben sich aus den Ergebnissen der
Halbfinalläufe, wobei sich aus jedem der beiden Halbfinale 50 % der für die Strecke zulässigen Zahl der
Fahrer qualifizieren. Der zeitschnellste Sieger eines Halbfinales erhält den günstigsten Startplatz, der
Sieger des anderen Halbfinales den Zweitbesten, usw.
Veranstaltungsbedingt können Laufzeiten abweichen.
In der Klasse 12 Hessenpokal sind Interlizenzfahrer zugelassen, werden bei den Preisgeldern allerdings nicht
berücksichtigt.
8.6 Abbruch
Sollte der Abbruch eines Laufes aus Gründen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen unumgänglich
sein, wird an der Start- und Ziellinie vom Rennleiter die rote Flagge gezeigt. Wird dieses Signal gezeigt,
müssen die Fahrer sofort das Rennen abbrechen, absolut langsam fahren und zu einem vom Rennleiter
angezeigten Platz zurückkehren. Die Entscheidung, einen Lauf abzubrechen, kann nur der Rennleiter
treffen.
Muss bei einer Veranstaltung ein Wertungslauf (Halb-/Finallauf) aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen
höherer Gewalt gekürzt oder vorzeitig abgebrochen werden, so wird der Lauf nur gewertet, wenn zum
Zeitpunkt des Abbruches mindestens 50 % der ursprünglich festgelegten Laufzeit abgelaufen war.
Bei einem Abbruch nach Ablauf von 50 % ist das Ergebnis entsprechend den für die volle Laufzeit geltenden
Festlegungen zu erstellen. Zugrunde gelegt werden dann jedoch die Platzierungen der Fahrer am Ende
der dem Abbruch vorangegangenen Runde.
Fahrer, die einen Abbruch provozieren, sind von einem eventuellen Wiederholungslauf ausgeschlossen.
Bei Abbruch nach Ablauf der 1. Runde und vor Ablauf von 25 % der Laufzeit wird der Lauf für null und nichtig
erklärt. Eine Wertung entfällt.
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Ausschreibung Motocross Hessencup 2014
Stand 28.12.2013
8.7 Ende des Wertungslaufes
Mit dem Zeigen der schwarz-weiß karierten Flagge bei Überfahren der Ziellinie ist der jeweilige Lauf beendet.
Anzeigepflicht für das bevorstehende Ende eines Laufes besteht für die letzten 2 Runden bzw. letzte
Runde. Sieger ist der Fahrer mit der kürzesten Fahrzeit. Alle nachfolgenden Fahrer werden ohne
Rücksicht auf die von ihnen zurückgelegte Rundenzahl abgewunken. Die Zeit für den jeweiligen Fahrer
wird in dem Moment genommen, wenn der vorderste Teil seines Motorrades die Ziellinie überquert.
Fahrer, die nicht mindestens 70 % bzw. in der Klassen 1, 2, 7, 10, 11 mindestens 50% der Distanz des
Siegers zurückgelegt haben oder Fahrer, die das Ziel nicht spätestens 5 Minuten nach dem Sieger
durchfahren, werden nicht gewertet. Nach dem Passieren des Zieles hat jeder Fahrer, entsprechend den
Anweisungen des Veranstalters in das Fahrerlager bzw. in den Parc Fermé einzufahren.
Der Veranstalter hat das Recht, nach Beendigung der Rennen jedes Motorrad einer Schlusskontrolle zu
unterziehen. Fahrer, die eine solche Prüfung verweigern oder ihr Motorrad durch vorzeitigen Abtransport
einer Kontrolle entziehen, werden für die Wertung disqualifiziert
8.8 Fahrregeln
Die Fahrer dürfen sich im Verlauf des Trainings und der einzelnen Läufe nur innerhalb der
Streckenbegrenzung bewegen. Absichtliches Verlassen oder Abkürzen der gekennzeichneten Strecke hierzu zählt auch das Einfahren während des Rennens in das Fahrerlager und/oder das Durchfahren der
Reparaturzone ohne anzuhalten - sowie absichtliche Behinderung eines anderen Teilnehmer, rücksichtslose
oder gefährdende Fahrweise, haben in jedem Fall die Disqualifikation zur Folge.
Falls ein Fahrer unabsichtlich die Strecke verlässt, muss er, um das Rennen wieder aufzunehmen, ohne
fremde Hilfe sowie ohne Gefährdung und Benachteiligung Dritter, mit verminderter Geschwindigkeit
wieder an dem in Fahrtrichtung liegenden nächstmöglichen Punkt auf die Strecke einfahren oder er
muss das Rennen aufgeben. Verstöße ziehen eine Disqualifikation nach sich. Unter Mitwirkung von
maximal 2 Helfern dürfen Reparaturen während des Rennens nur in der vom Veranstalter vorgesehenen
Reparaturzone vorgenommen werden. Der Austausch aller Teile mit Ausnahme des Rahmens ist
gestattet. Das Nachfüllen von Kraftstoff darf nur in der Reparaturzone, bei abgestelltem Motor, und nur
auf einer benzinfesten Unterlage in ausreichender Größe (min. 1 x 2 m) erfolgen. Fremde Hilfe,
ausgenommen solche, die durch Sportwarte aus Sicherheitsgründen gegeben wird, ist verboten und
führt zur Disqualifikation.
In der Helferbox, Reparatur- und Wartezone besteht absolutes Rauchverbot. Zudem ist in diesen Bereichen
Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.
Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. Bevollmächtigten in
der Helferbox aufhalten.
Während des Trainings und Rennens darf rechts und links überholt werden. Dem schnelleren Fahrer ist dabei
unbedingt Platz zu machen. Während des Trainings und des Rennens ist die Kontaktaufnahme
zwischen Team-Mitgliedern und Fahrern auf die vom Veranstalter eingerichtete Reparaturzone begrenzt.
Die Kontaktaufnahme entlang der Strecke, d. h. außerhalb der Reparatur Zone, wird als fremde Hilfe
angesehen und mit Disqualifikation bestraft. Während der Besichtigungsrunde, die zügig zu absolvieren
ist, ist ein Halt ausgeschlossen.
Bei einem eventuellen Ausscheiden muss das Motorrad sofort von der Strecke entfernt werden. Es ist
strengstens untersagt, ein Motorrad gegen die Fahrtrichtung zu bewegen.
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Ausschreibung Motocross Hessencup 2014
Stand 28.12.2013
8.9 Flaggenzeichen
Allen Signalen von Streckenposten und Rennleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Die nachfolgenden
Flaggenzeichen gelten sowohl während des Trainings als auch beim Rennen und haben folgende
Bedeutung:
Nationalflagge (bzw. Startmaschine): Start
Gelbe Flagge, stillgehalten: Achtung, Gefahr! Hindernis auf oder an der Strecke.
Gelbe Flagge, geschwenkt: Achtung, große Gefahr im nachfolgenden Streckenabschnitt! Geschwindigkeit
reduzieren, zum Anhalten bereithalten. Überholverbot!, Sprungverbot!
Weiße Flagge: Achtung! Streckenposten fordern weitergehende medizinische Hilfe an.
Rote Flagge, geschwenkt: Training/Rennen ist abgebrochen, nicht überholen, langsam und mit größter
Vorsicht und Aufmerksamkeit gemäß den Anweisungen in das Fahrerlager bzw. in den Vorstartraum (im
Falle eines Fehlstarts) zurückkehren.
Blaue Flagge, geschwenkt: Achtung, Überrundung! Überholen eines schnelleren Fahrers ermöglichen.
Schwarze Flagge + Startnummer: Stopp für diesen Fahrer bei Start + Ziel
Grüne Flagge: Strecke wieder frei
Schwarz-weiß karierte Flagge: Zieleinlauf – Ende des Wertungslaufes
8.10 Fahrerbesprechung
Bei den Wettbewerben ist mit der Angabe von Ort und Zeit eine rechtzeitig bekannt gegebene
Fahrerbesprechung durchzuführen. Die Fahrer sind verpflichtet, an diesen Besprechungen
teilzunehmen. Bei nicht- oder verspätetem Erscheinen obliegt es dem Veranstalter oder der
Hessencuporganisation eine Sportstrafe festzulegen. Es wird für diesen Fall eine Sportstrafe in Höhe
von 50,00 € empfohlen.
8.11 Siegerehrung
Die Teilnahme an der Siegerehrung ist Pflicht! Pokale werden nicht an Bekannte ausgehändigt.
Bei unentschuldigtem fernbleiben können die Meisterschaftspunkte gestrichen werden.
9. Wertung
Die Ergebnislisten sind auf Grundlage der hier vorliegenden Ausschreibung mit mindestens folgendem Inhalt
zu erstellen:
Platz – Start-Nr. – Klasse – Name, Vorname – Wohnort – Club/Sponsor/Team – Datum/ Uhrzeit –
Unterschriften Rennleiter/Zeitnahme/Schiedsgericht (DMSB-Sportkommissar).
Die jeweils in der Veranstaltungsausschreibung ausgeschriebenen Klassen werden getrennt gewertet.
Sieger eines Wertungslaufes ist der Teilnehmer, der die Ziellinie als erster in Wertung passiert. Der Sieger,
sowie alle nachfolgenden Fahrer müssen zur Beendigung des Rennens abgewinkt werden.
Teilnehmer, die nicht mindestens 70% (50% siehe Punkt 8.7) der Distanz des Siegers zurückgelegt haben
und/oder später als 5 Minuten nach dem Sieger abgewunken worden sind, werden nicht gewertet.
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Ausschreibung Motocross Hessencup 2014
Stand 28.12.2013
Bei Kürzung der Distanz oder Abbruch eines Rennens, soweit dieses nicht wieder aufgenommen wird,
erhalten die Fahrer folgende Punkte:
über 50 % der vorgeschriebenen Mindestdistanz = 100 % Punkte
über 25 % der vorgeschriebenen Mindestdistanz = 50 % Punkte
bis 25 % der vorgeschriebenen Mindestdistanz = 0 % Punkte
Platz
Punkte
1
25
2
22
3
20
4
18
5
16
6
15
7
14
8
13
9
12
10
11
11
10
12
9
13
8
14
7
15
6
16
5
17
4
18
3
19
2
20
1
Bei Durchführung mit zwei Wertungsläufen pro Klasse wird die Tageswertung durch Addition der
Wertungspunkte nach vorstehender Tabelle vorgenommen. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere
Platzierung im letzten Lauf.
Unabhängig von der angewandten Veranstaltungswertung und
entsprechend den jeweiligen Austragungsbestimmungen werden Fahrer die in den Motocross
Hessencup eingeschrieben sind in der Hessencupmeisterschaft gewertet.
Bei Durchführung mit 2 Halbfinalen und 1 Wertungslauf wird der Wertungslauf mit doppelten Punkten für die
Meisterschaft gewertet.
Eine gleichzeitige Wertung in zwei Klassen in einem Rennen ist nicht zugelassen.
9.1 Jahreswertung
Es muss mindestens an drei Veranstaltungen teilgenommen werden, um in der Jahreswertung geführt zu
werden.
Bei der Meisterehrung werden Pokale in allen Klassen bis einschließlich dem 5. Platz vergeben.
In den Quadklassen werden von Sponsoren zur Verfügung gestellte Wertgutscheine für die 5 bestplatzierten
Fahrer bei der Siegerehrung ausgegeben.
9.2 Jahresvereinswertung
Die drei punktbesten Clubs werden ebenfalls geehrt. Hierzu werden alle Punkte gewertet, die von den 10
besten Fahrern, die für den jeweiligen Club starten, errungen wurden.
Für die Teamwertung werden nur Veranstaltungen gezählt bei denen alle Klassen ausgefahren wurden.
9.3 Jahresteamwertung
Ein Team kann aus bis zu fünf Fahrern bestehen. In die Jahresendwertung kommen die drei besten Fahrer
der Teams. Hierbei können auch z.B. 3 - 5 freie/unabhängige Fahrer in mindestens 3 Klassen
gemeinsam ein Team bilden. Die drei punktbesten Teams werden mit Ehrenpreisen geehrt. Für die
Anmeldung der Teams bitte das entsprechende Formular verwenden und einsenden. Anmeldegebühr
pro Team: € 20.-. Jeder Fahrer kann in nur einem Team starten.
Für die Teamwertung werden nur Veranstaltungen gezählt bei denen alle Klassen ausgefahren wurden.
9.4 Preisgeld Hessenpokal
Das Preisgeld im Hessenpokal (Klasse 12) wird für die Tageswertung nach folgendem Schlüssel aufgeteilt:
Platz
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
€
130
100
80
60
55
50
45
40
35
30
25
20
15
10
5
9.5 Streichergebnis
Eine Veranstaltung ist Streichergebnis. Die letzte Veranstaltung kann nur bei Teilnahme an der Veranstaltung
als Streichergebnis gewertet werden.
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Ausschreibung Motocross Hessencup 2014
Stand 28.12.2013
9.6 Meisterschaft „Hessischer Fachverband für Motorsport“ für Motocrossfahrer
Der Hessische Fachverband für Motorsport (HFM) im Landessportbund Hessen schreibt aus den Ergebnissen
des Hessencup 2014 eine HFM-Meisterschaft aus. Ausgeschrieben sind die Meisterschaften für die
Klassen MX2 Jugend, MX2 Klasse, MX1 Openklasse und die Quadklasse (8.1) Zusätzlich zu den
Ehrenpreisen (Hessischer Löwe) für die jeweils drei Punktbesten Fahrer ist folgendes Preisgeld je
Klasse ausgeschrieben 1. Platz 500,00 €, 2. Platz 300,00 €, 3. Platz 100,00 €. In den Jugendklassen 65
ccm, 85 ccm und Jugendquad erhalten die drei besten Piloten Ehrenpreise. Einschreiben zur
Meisterschaft – formlos- ohne Gebühr können sich Fahrer der o. g. Klassen wenn sie für einen Verein
starten der Mitglied im HFM ist. Meldungen ihrer Fahrer können mit Klassenangabe auch durch die
HFM-Mitgliedsclubs als Sammelmeldung an Wolfgang Büttner erfolgen. Infos: Wolfgang Büttner
01794641858, Fax 06983003372
10. Wertungsstrafen
Bei Missachtung der wettbewerbsspezifischen Bestimmungen können vom Rennleiter und/oder der
Sportkommissare/Schiedsrichter nachfolgend genannte Strafen verhängt werden. Die Strafgewalt obliegt
erstinstanzlich dem Rennleiter und die Auslegung dem Schiedsgericht.
Bestrafungen sind vom Rennleiter den betroffenen Teilnehmern unverzüglich schriftlich mitzuteilen und durch
Vermerke auf der Ergebnisliste zu publizieren. Das Schiedsgericht hat ebenfalls die Möglichkeit Strafen
auszusprechen, für den Fall, dass vom Rennleiter keine Bestrafung eines Teilnehmers vorgenommen
wurde.
Je nach Schwere des Vergehens kann das Schiedsgericht auch eine der nächst höheren Strafen
aussprechen, wenn dieses als angebracht erscheint.
10.1 Verwarnung
• Missachtung der blauen Flagge (1. Verstoß)
10.2 Nichtzulassung zum Wettbewerb bzw. Start
• Fehlende Zulassungsvoraussetzungen
• Fehlende Technische Abnahme
• Feststellung von Verstößen gegen die Technischen Bestimmungen bei der Techn. Abnahme
• keine medizinische Eignung
• Weniger als 3 gezeitete Runden im Freien- und Pflicht-/Zeittraining
• Veränderungen des Bereiches vor dem Startgitter
• Provokation eines Rennabbruchs
• Missachtung des Rauchverbotes (ggf. auch Disqualifikation möglich)
10.3 Zeit-/Platzierungsstrafen
• Missachtung der geschwenkten gelben Flagge (1. Verstoß) Rückstufung um 5 Plätze
• Missachtung der blauen Flagge (2. Verstoß) 60 Sekunden Fehlstart bei Startwiederholung 60 Sekunden
• Verstoß gegen die Umweltbestimmungen 60 Sekunden, Geldstrafe u. Begleichung von u. U. behördlicher
Strafen
• Überschreitung des max. Geräuschwertes Rückstufung um 5 Plätze Vorteilnahme unter blauer Flagge hat
eine Rückversetzung um die, in der Aktion gewonnenen Positionen zur Folge.
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Ausschreibung Motocross Hessencup 2014
Stand 28.12.2013
10.4 Disqualifikation
• Verstoß gegen die Technischen Bestimmungen während der Veranstaltung
• Verweigerung der Schlusskontrolle
• Vorzeitige Entfernung des Motorrades aus dem Parc Fermé
• Fremde Hilfe
• Kontaktaufnahme außerhalb der Reparaturzone
• Verstoß gegen die Fahrregeln
• Missachtung der geschwenkten gelben Flagge (2. Verstoß) oder mit Gefährdung anderer
• Missachtung der roten Flagge
• Missachtung der schwarzen Flagge
• Kommunikation mit dem Fahrer während des Trainings und Rennens mittels Funkübertragung
10.5 Geldstrafen
• Verstoß gegen die Umweltbestimmungen 50,00 EUR u. Begleichung von u. U. behördlicher Strafen
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall entscheidet der Rennleiter oder das
Schiedsgericht vor Ort über eine angemessene Strafe bei Vergehen gegen die sportlichen Grundsätze.
11. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
12. Versicherungen
Der Veranstalter hat für die Veranstaltung folgende Versicherungen in ausreichendem Umfang abzuschließen:
• Veranstalter-Haftpflichtversicherung
• Teilnehmer-Haftpflichtversicherung
• Sportwarte-Unfallversicherung (sofern nicht über einen Sammel-Unfall-Versicherungsvertrag des jeweiligen
Trägerverbandes abgedeckt)
• Zuschauer-Unfallversicherung
weitere Details siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
13. Haftungsausschluss
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe
14. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
15. Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
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Ausschreibung Motocross Hessencup 2014
Stand 28.12.2013
16. Preise / Siegerehrung
In den Klasen 50, 65, 85 und Jugendquad werden Pokale von Platz 1 bis 5, alle weiteren Klassen von Platz 1
bis 3 ausgegeben. In den Klassen 50, 65 und Jugendquad erhalten alle weiteren Teilnehmer eine
Medaille oder Minipokal.
17. Sachrichter / Sportwarte / Schiedsgericht / Strafen
17.1 Sachrichter / Sportwarte
Mindestens ein lizenzierter Rennleiter ist Pflicht, ein weiterer lizenzierter Sportwart (Sportkommisar) wird
empfohlen.
17.2 Schiedsgericht
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
Es wird empfohlen, für das Schiedsgericht mindestens einen lizenzierten DMSB-Sportkommissar zu
benennen.
Die Sportwarte „Rennleiter„, „Sport- u. Techn. Kommissare„ sollten gemäß ihren Aufgaben im Besitz einer
durch den DMSB ausgestellten und gültigen Sportwart-Lizenz sein. Die exakte Handhabe hinsichtlich
des Einsatzes von DMSB lizenzierten Sportwarten obliegt der genehmigenden Sportabteilung.
Streitfragen werden nach Anhörung der Beteiligten vom Schiedsgericht endgültig entschieden, der ordentliche
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Zusammensetzung des Schiedsgerichts: Sportkommissar, Technischer Kommissar und eine sachkundige
vom Veranstalterclub benannte Person.
17.3 Strafen
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe
18. Besondere Bestimmungen
18.1 Umwelt
Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass Umweltschäden vermieden werden. Für die Fachgerechte
Entsorgung der bei ihm anfallenden Abfälle ist er selbst verantwortlich.
18.2 Besondere Bestimmungen
Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der Veranstaltungs-/Rennleiter.
Veranstaltungsausschreibung ist der zuständigen Sportabteilung zur Genehmigung vorzulegen.
Die
19. Classic / Twinshock
Die Classic-Klasse im Hessencup ist für Liebhaber von Fahrzeugen aus den Anfängen des Motocross Sports
gedacht. Gestartet werden kann mit Motorrädern bis Baujahr 1972, Fahreralter ab 40 Jahre.
Twinshock-Klasse bis Baujahr 1983, Fahreralter ab 35 Jahre. Sondergenehmigung zur Teilnahme für jüngere /
schwächere Fahrer ist durch Hessencup Führung möglich.
19.1.1 Reglement / Technik
Die Motorräder sollen möglichst im Originalzustand sein. Es dürfen keine maßgebenden Veränderungen, z. B.
Federwegverlängerung vorgenommen werden. Umbaumaßnahmen, die in der jeweiligen Einsatzzeit
üblich waren, sind erlaubt. Beispiel: Horex-Gabel in einer NSU-Max, Kreidler –Tank auf einer Maico.
Replicas mit technischen Daten wie das Original (Fahrwerk, Motor, Optik) sind ebenfalls zugelassen.
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Ausschreibung Motocross Hessencup 2014
Stand 28.12.2013
19.1.2 Versicherung / Lizenz
Gestartet werden kann mit einer DMSB B-Lizenz und C-Lizenz oder gegen Vorlage des DMVMitgliedsausweises.
Bei den Veranstalterclubs ist eine DMV-Tagesmitgliedschaft (auch für Ausländer) möglich.
19.1.3 Technische Abnahme
Bei berechtigtem Zweifel am Baujahr oder der technischen Ausführung kann der Technische Kommissar in
Abstimmung mit einem Mitglied des Hessencup Organisations-Komitee das Fahrzeug neu einstufen.
19.1.4 Evtl. erforderliche Modifikationen:
Aus
Sicherheitsgründen sind Klappfußrasten
Auspuffschalldämpfung ist zu montieren.
und
Lenkerstrebenpolster
zu
montieren.
Eine
Das vordere Kettenritzel ist abzudecken.
19.1.5 Austausch des Motorrades
Wegen der höheren Defektquote ist der Austausch des Motorrades in der Classic-und Twinshock-Klasse
erlaubt. Das als Zweitfahrzeug eingesetzte Motorrad muss auch abgenommen sein.
20 Reglement / Technik „Classic-Motorräder“
"Twin-Shock- und Classik-Motocross-Wettbewerbe dienen in erster Linie dem Erhalt und der Pflege des
technischen Kulturgutes und sind dem lizenzfreien Breitensport zuzuordnen. Eine DMSB-Lizenz ist
daher nicht erforderlich. Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrer, die das vorgeschriebene Mindestalter
haben. Mitglieder des DMV/ADMV sind durch ihre Mitgliedschaft kostenlos unfallversichert. Hinweis:
Inhaber einer DMSB-Lizenz sind zwar startberechtigt, sie haben aber im lizenzfreien Breitensport
grundsätzlich keinen Fahrerunfallversicherungsschutz über die DMSB-Lizenz. Diesen Fahrern und allen
Nichtmitgliedern des DMV/ADMV wird der Abschluss einer kostengünstigen DMV-Tagesmitgliedschaft
direkt am Veranstaltungsort empfohlen, da hierin eine Fahrerunfallversicherung enthalten ist. Dieses
Angebot gilt auch für ausländische Fahrer."
Federweg vorne max. 180 mm, hinten max. 130 mm, gemessen an der Hinterachse, ohne Berücksichtigung
des Anschlaggummis. Bei 2-Takt Motoren kein Membraneinlass. Baujahrdefinierung: Das erste Motorrad
dieser Serie ist 1972 gebaut, - wenn diese Technik unverändert z. B. noch 2 Jahre gebaut wurde, so ist
das zulässig, solange die Technischen Bestimmungen eingehalten sind.
20.1.1 Meisterschaftswertung
Zu den Rangpunkten kommen 1 x „Bonuspunkte“ für das Alter der Maschine und für das Alter des Fahrers
(am Veranstaltungstag) hinzu. Die Tageswertung bleibt hiervon unberührt.
20.1.2 Bonuspunkte Classic
Motorrad
bis Bj. 1955
1956 – 60
1961 – 63
1964 – 66
1967 – 70
Fahrer
5
4
3
2
1
über 66 J
64 – 66 J
61 – 63 J
56 – 60 J
50 – 55 J
5
4
3
2
1
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Ausschreibung Motocross Hessencup 2014
Stand 28.12.2013
20.2.1 Technik, Twinshock Motorräder, Klasse 11
In der Twinshock-Klasse können Motorräder der Baujahre 1973 bis 1983 starten.
Luftkühlung, Trommelbremsen und zwei Federbeine (keine Umlenkung) und konventionelle Gabel sind
Voraussetzung.
Ebenfalls zugelassen sind:
Yamaha Motorräder dieser Baujahre mit Dreiecksschwinge
Kramer Motorräder ohne Umlenkung
Husqvarna Motorräder der Baujahre 1984 und 1985
20.2.2 Meisterschaftswertung
Zu den Rangpunkten kommen 1 x „Bonuspunkte“ für das Alter des Fahrers (am Veranstaltungstag) hinzu. Die
Tageswertung bleibt hiervon unberührt
20.2.3 Bonuspunkte Twinshock
41-45 Jahre
46-50 Jahre
51-55 Jahre
56-60 Jahre
61–63 Jahre
64 -66 Jahre
Über 66 Jahre
1 Punkt
2 Punkte
3 Punkte
4 Punkte
5 Punkte
6 Punkte
7 Punkte
21. Hessen / Thüringenpokal
Siehe separate Ausschreibung.
Zeitnahme:
Manuel & Caroline Seipel
E-Mail: [email protected]
ADAC
Öffentlichkeitsarbeit:
Matthias Geist
Tel.: 06047/950821
Fax: 06047/950822
E-Mail: [email protected]
Andreas-Lefty Faber
Herzbergstrasse 4a
61138 Niederdorfelden
Tel.: 06101/8025259
E-Mail: [email protected]
ADAC
DMV
Bankverbindung:
Bank: VR Bank Schlüchtern-Birstein e. G.
BLZ: 530 613 13
Konto: 2213230
DMV
Geschäftsführung:
Linda Kaufmann
Bussardstr. 15
36391 Sinntal
Tel.: 06664 / 1707 ab 18:00 -21:00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Karl Seipel
Martin-Luther-Str. 52
63607 Wächtersbach
Mobil: 0151 / 43133758
Tel.: 06053 / 9678
Fax: 06053 / 619684
E-Mail: [email protected]
DMV
DMV
Schirmherrschaft:
Wolfgang Büttner
DMSB-MC-Ausschuß-Mitglied
Odenwaldring 158
63069 Offenbach
Mobil: 0179 / 4641858
Tel.: 069 / 836366
FAX: 069 / 83003372
DMV
22 Kontakte
Hessencup-Referent:
Hugo Schön
63628 Bad Soden-Salmünster
Tel.: 06660 / 9193-91
Fax: 06660 / 9193–96
E-Mail: [email protected]
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