Beispielberechnung zur Übernahme von
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Beispielberechnung zur Übernahme von
Berechnungsbeispiel (Stand 01.01.2016) zur Übernahme von Kindergartenbeiträgen als Förderangebot im Rahmen des § 22 SGB VIII Beispiel: Ehepaar mit 2 Kindern; der Vater arbeitet in Vollzeit, die Mutter stundenweise. Die Familie bewohnt ein Eigenheim - die Zinsbelastungen hierfür betragen mtl. 650,00 € Berechnung des Teilnahmebeitrages (§ 90 Abs. 3 u. 4 SGB VIII i.V.m. §§ 82 bis 85, 87 u 88 SGB XII) (Netto-) Einkommen: Kindergeld (2 Kinder a´190,00 Euro) Lohn der Ehefrau aus einer geringfügigen Beschäftigung Lohn des Ehemanns (i.d.R. der Ø der letzten 12 Monate mit anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld) 380,00 € 326,00 € 1.760,00 € = 2.466,00 € Abzusetzen (§ 90 Abs. 4 SGB VIII i.V.m. § 82 Abs. 2 SGB XII) Fahrtkosten zur Arbeit einfach 15 km (pro km 5,20 € mtl. für max. 40 km) 78,00 € Versicherungen: 75,00 € beispielsweise insgesamt 75,00 € (z. B. für Haftpflicht, Unfall, Geb.-Brand, Hausrat, …) = 153,00 € -kapitalbildende Versicherungen können nicht anerkannt werden – ausgenommen Riester-Verträge!- bereinigtes Einkommen: 2.313,00 € Berechnung der Einkommensgrenze (§ 90 Abs. 4 SGB VIII i.V.m. § 85 SGB XII) Grundbetrag gem. § 85 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII + Familienzuschlag für 3 Personen (283,00 € x 3) 808,00 € = 849,00 € + Kosten der Unterkunft (Strom und Heizkosten sind im Grundbetrag enthalten) a) (Kalt-)Miete + Mietnebenkosten /. Wohngeld bzw. b) Belastungen Zinsen für Hausbau ./. Lastenzuschuss + Müll-, Wasser-, Kanal- u. Grundsteuergebühren insgesamt 600,00 € anerkannt werden monatlich f. 4 Personen höchstens bis 525,00 € 525,00 € (= Wohngeldobergrenze Landkreis - für die Stadtgebiet Bad Kissingen 591,00 €) + Besondere Belastungen (§ 90 Abs. 4 SGB VIII i.V.m. § 87 Abs. 1 SGB XII) (z.B. - tatsächlich nachgewiesene Unterhaltszahlungen; - bestehende notwendige Ratenverpflichtungen (Höchstbetrag pro Haushaltsmitglied = 25,00 €) ) 100,00 € Einkommensgrenze somit Das (bereinigte) Einkommen übersteigt die Einkommensgrenze um Der zumutbare Eigenanteil beträgt 70 % des übersteigenden Einkommens 2.282,00 € = 31,00 € 21,70 € Der Kindergartenbeitrag beträgt incl. Spielgeld (in der Regel (i.d.R) ist eine tgl. Buchungszeit bis zu 6 Std. berücksichtigungsfähig): Höhe des Förderbeitrages des Landkreises Bad Kissingen zum Kindergartenbeitrag : gerundet 110,00 € 88,30 € 88,00 € Ergibt sich ein bereinigtes Einkommen unter der Einkommensgrenze, kann der Kindergartenbeitrag in voller Höhe (ohne Teegeld) übernommen werden (zum Essensgeld s. Anmerkung). Anmerkung: Vorrangige Leistungen sind geltend zu machen (z. B. Wohngeld, Kinderzuschlag; beim unterhaltspflichtigen Elternteil auch der Mehrbedarf in Form des Kindergartenbeitrages; Essensgeld ggf. über Bildung und Teilhabe - Anträge, etc. siehe: http://www.lkkissingen.rhoen-saale.net/Bildung--Soziales/Soziales/Bildungs--und-Teilhabepaket -) (Der gesamten Berechnung liegen monatliche Beträge zugrunde!)