Beispielberechnung zur Übernahme von

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Beispielberechnung zur Übernahme von
Berechnungsbeispiel (Stand 01.01.2016)
zur
Übernahme von Kindergartenbeiträgen als Förderangebot im Rahmen des § 22 SGB VIII
Beispiel: Ehepaar mit 2 Kindern; der Vater arbeitet in Vollzeit, die Mutter stundenweise. Die Familie
bewohnt ein Eigenheim - die Zinsbelastungen hierfür betragen mtl. 650,00 €
Berechnung des Teilnahmebeitrages (§ 90 Abs. 3 u. 4 SGB VIII i.V.m. §§ 82 bis 85, 87 u 88 SGB XII)
(Netto-) Einkommen:
Kindergeld (2 Kinder a´190,00 Euro)
Lohn der Ehefrau aus einer geringfügigen Beschäftigung
Lohn des Ehemanns (i.d.R. der Ø der letzten 12 Monate mit anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
380,00 €
326,00 €
1.760,00 € = 2.466,00 €
Abzusetzen (§ 90 Abs. 4 SGB VIII i.V.m. § 82 Abs. 2 SGB XII)
Fahrtkosten zur Arbeit einfach 15 km (pro km 5,20 € mtl. für max. 40 km)
78,00 €
Versicherungen:
75,00 €
beispielsweise insgesamt 75,00 €
(z. B. für Haftpflicht, Unfall, Geb.-Brand, Hausrat, …)
= 153,00 €
-kapitalbildende Versicherungen können nicht anerkannt werden – ausgenommen Riester-Verträge!-
bereinigtes Einkommen:
2.313,00 €
Berechnung der Einkommensgrenze (§ 90 Abs. 4 SGB VIII i.V.m. § 85 SGB XII)
Grundbetrag gem. § 85 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII
+ Familienzuschlag für
3
Personen (283,00 € x 3)
808,00 €
= 849,00 €
+ Kosten der Unterkunft (Strom und Heizkosten sind im Grundbetrag enthalten)
a) (Kalt-)Miete + Mietnebenkosten /. Wohngeld bzw.
b) Belastungen Zinsen für Hausbau ./. Lastenzuschuss
+ Müll-, Wasser-, Kanal- u. Grundsteuergebühren insgesamt 600,00 €
anerkannt werden monatlich f. 4 Personen höchstens bis 525,00 €
525,00 €
(= Wohngeldobergrenze Landkreis - für die Stadtgebiet Bad Kissingen 591,00 €)
+ Besondere Belastungen (§ 90 Abs. 4 SGB VIII i.V.m. § 87 Abs. 1 SGB XII)
(z.B. - tatsächlich nachgewiesene Unterhaltszahlungen; - bestehende notwendige
Ratenverpflichtungen (Höchstbetrag pro Haushaltsmitglied = 25,00 €) )
100,00 €
Einkommensgrenze somit
Das (bereinigte) Einkommen übersteigt die Einkommensgrenze um
Der zumutbare Eigenanteil beträgt 70 % des übersteigenden Einkommens
2.282,00 €
=
31,00 €
21,70 €
Der Kindergartenbeitrag beträgt incl. Spielgeld
(in der Regel (i.d.R) ist eine tgl. Buchungszeit bis zu 6 Std. berücksichtigungsfähig):
Höhe des Förderbeitrages des Landkreises Bad Kissingen zum Kindergartenbeitrag :
gerundet
110,00 €
88,30 €
88,00 €
Ergibt sich ein bereinigtes Einkommen unter der Einkommensgrenze, kann der Kindergartenbeitrag in voller
Höhe (ohne Teegeld) übernommen werden (zum Essensgeld s. Anmerkung).
Anmerkung: Vorrangige Leistungen sind geltend zu machen (z. B. Wohngeld, Kinderzuschlag;
beim unterhaltspflichtigen Elternteil auch der Mehrbedarf in Form des Kindergartenbeitrages; Essensgeld ggf. über Bildung und Teilhabe - Anträge, etc. siehe:
http://www.lkkissingen.rhoen-saale.net/Bildung--Soziales/Soziales/Bildungs--und-Teilhabepaket -)
(Der gesamten Berechnung liegen monatliche Beträge zugrunde!)