Hausmitteilung 1

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Hausmitteilung 1
Evangelisch- lutherischer
Kirchenkreis Rhauderfehn
Ev.-luth. Kirchenamt Leer
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Ihr Kirchenamt Leer ~ Postfach 1365 ~ 26763 Leer
Leer, am 22.02.2011
Hoheellernweg 3 in 26789 Leer
An die
Kindergarteneltern im
Evang. Kindergarten Wolkenreiter
Kassenzeiten:
montags
dienstags
donnerstags
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
in Ostrhauderfehn
Fon:
Fax:
0491.91963-0
0491.91963-40
Ihr Ansprechpartner ist
Frau
Anja Gerdes
Fon:
0491.91963- 45
Mail:
anja.gerdes@
twleer.de
Festsetzung des monatlichen Elternbeitrages
Sehr geehrte Eltern,
anbei erhalten Sie folgende Unterlagen zum Kindergartenbesuch Ihres Kindes:
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zwei Exemplare des Betreuungsvertrages,
einen Informationsbogen,
eine Verbindliche Erklärung zum Einkommen,
eine Einzugsermächtigung,
ein Heftchen mit den Allgemeinen Bedingungen und Grundlagen sowie den Richtlinien.
einen Anmeldebogen (bitte im Kindergarten wieder abgeben)!
eine Einwilligungserklärung zum Datenschutz
Wir bitten Sie, den Informationsbogen sowie die beiden Betreuungsverträge ausgefüllt und
unterschrieben bis zum 15. Juni 2011 im Kindergarten wieder abzugeben.
Die ausgefüllte Verbindliche Erklärung zum Einkommen mit den dazugehörigen
Einkommensunterlagen reichen Sie bitte im Kirchenamt Leer ein. Zur Verwaltungsvereinfachung
bitten wir, uns die anliegende Einzugsermächtigung zu erteilen.
Im Kirchenamt werden die Unterlagen geprüft und der Beitrag im Auftrage des Kirchenvorstandes
für das Kindergartenjahr festgesetzt. Selbstverständlich werden die Daten vertraulich behandelt.
Auf der Rückseite finden Sie Hinweise und Informationen zur Festsetzung des Beitrages.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
(Gerdes)
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Kontoverbindung
BLZ
Konto
Sparkasse LeerWittmund
iban:
DE82 285 500 00
0150 0012 38
bic: BRLADE21LER
Hinweise zur Festsetzung des Kindergartenbeitrages
im Evang. Kindergarten Wolkenreiter
der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ostrhauderfehn
im Kindergartenjahr 2011/2012
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Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen und der Anzahl Ihrer Kinder.
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Maßgeblich für die Beitragsfestsetzung ist das zu versteuernde Einkommen des Jahres 2010, das
Sie aus dem Einkommensteuerbescheid 2010 entnehmen können.
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Der Beitrag für das Kindergartenjahr wird für die Zeit vom 1. August 2011 bis zum 31. Juli 2012
festgesetzt.
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Aus folgender Tabelle können Sie Ihren Beitrag entnehmen:
Einkommen
Stufe
Beitrag
bis
21000,00 €
1
65,50 €
bis
26000,00 €
2
81,50 €
bis
31000,00 €
3
102,00 €
ab
31000,01 €
4
118,50 €
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Das Jahreseinkommen weisen Sie uns bitte anhand des Einkommensteuerbescheides 2010
nach. Die nicht benötigten Angaben dürfen unkenntlich gemacht werden. Erkennbar bleiben
muss die Kopfseite des Bescheides (Empfänger, Jahr usw.) und die Höhe des zu versteuernden
Einkommens.
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Sollten Sie einen Antrag beim Jugendamt auf Übernahme der Beiträge gestellt haben, reichen
Sie uns bitte trotzdem die Verbindliche Erklärung zum Einkommen sowie die
Einkommensunterlagen ein.
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Liegen uns bis zum 1. August 2011 keine Einkommensunterlagen von Ihnen vor, werden wir den
Höchstbeitrag festsetzen.
Kurzinformation:
Abgabetermin: 15. Juni 2011
Abgabe im Kindergarten:
Zwei Betreuungsverträge, Informationsbogen
Abgabe im Kirchenamt:
Verbindliche Erklärung zum Einkommen, Einkommensteuerbescheid 2010,
Einzugsermächtigung
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