Preisliste Nr. 73

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Preisliste Nr. 73
Preisliste Nr. 73
Inklusive BZschnapp – Ihr Kleinanzeigenmarkt
Freiburg – Nielsen III b / Gültig ab 1. Januar 2010
Dgieenstärkste
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3
15lt1. I.V6W5
II/09
lt. IVW
Allgemeine Verlagsangaben
Verlag:
Anzeigenleitung:
Fon:
Fax:
Badischer Verlag GmbH & Co. KG
Basler Straße 88
79115 Freiburg
07 61 / 4 96-41 00
07 61 / 4 96-41 09
Anzeigenverkaufsleitung:
Fon:
07 61 / 4 96-41 10
Fax:
07 61 / 4 96-41 09
Ansprechpartner für Werbeagenturen/Direktkunden
Fon:
07 61 / 4 96-41 40 / -41 45
Fax:
07 61 / 4 96-41 48
E-Mail:
[email protected]
Telefonische Anzeigenannahme für
Kleinanzeigen:
07 61 / 4 96-82 10
Pflichtblatt der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse
Stuttgart.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse AG.MA
und der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der
Verbreitung von Werbeträgern e.V.
Preisanfragen und Reservierungen blattbestimmender Anzeigen
Fon:
07 61 / 4 96-41 40
Fax:
07 61 / 4 96-41 48
E-Mail:
[email protected]
Schlusstermine für Anzeigen und Druckunterlagen:
(gleich letzte Rücktritts- und Änderungstermine)
Montagausgabe:
Samstag, 10.00 Uhr
Dienstagausgabe:
Montag,
10.00 Uhr
Mittwochausgabe:
Dienstag, 10.00 Uhr
Donnerstagausgabe:
Mittwoch, 10.00 Uhr
Freitagausgabe:
Donnerstag, 10.00 Uhr
Fremdenverkehrsanzeigen,
Reise und Freizeit:
Dienstag, 10.00 Uhr
Samstagausgabe:
Donnerstag, 16.30 Uhr
Erscheinungsweise:
Mo – Sa, morgens
Anzeigenaufträge werden zu den Konditionen dieser Preisliste
und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt und
abgewickelt.
Tarifgemeinschaften:
Mit Die Oberbadische in Lörrach für Kunden außerhalb des
Landkreises Lörrach (siehe Seite 9).
Berechnungshinweise:
Wegen der unterschiedlichen Satzspiegel-Formate in der
Badischen Zeitung und in Die Oberbadische erfolgt die
Berechnung von Anzeigen, die über das BZ-Format hinaus-
gehen, anteilig in je 1 Position pro Zeitung (BZ-Anteil +
DO-Anteil).
Anzeigen im Anzeigenteil: ab 390 mm Höhe wird Satzspiegelhöhe (420 mm) berechnet. Anzeigen im redaktionellen Teil: ab 350 mm Höhe wird Satzspiegelhöhe
(420 mm) berechnet.
Zahlungsbedingungen:
Zahlung nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen netto.
Kunden mit Abschlussvereinbarung erhalten bei Vorauskasse
oder Bankeinzug 3 % Skonto. Bezüglich der Entgeltsminderungen verweisen wir auf die aktuellen Zahlungs- und Konditionsvereinbarungen. Für Gelegenheitskunden und Erstaufträge:
Grundsätzlich Vorauskasse oder Bankeinzug. Erfüllungsort
und Gerichtsstand Freiburg i. Br.. Steuer-Nr.: 06384/44007,
USt-IdNr.: DE 192435842, Finanzamt Freiburg-Stadt
Bankverbindungen:
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
BLZ 680 501 01, Kto.-Nr. 2 031 125
IBAN: DE 81 6805 0101 0002 0311 25, BIC: FRSPDE66XXX
Deutsche Bank Freiburg
BLZ 680 700 30, Kto.-Nr. 0 161 000
IBAN: DE94 6807 0030 0000 1610 00, BIC: DEUTDE6FXXX
Commerzbank Freiburg
BLZ 680 800 30, Kto.-Nr. 400 365 200
IBAN: DE83 6808 0030 0400 3652 00, BIC: DRESDEFF680
Baden-Württembergische Bank
BLZ 680 200 20, Kto.-Nr. 4 422 982 100
IBAN: DE 13 6802 0020 4422 9821 00, BIC: SOLADEST682
BPHR Mulhouse RIB: 17607 00001 49277105111 27
2a
Wangeng
bourg
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Erscheinungsgebiet
der Badischen Zeitung
klösterle
Wasselonne Mundolsheim
St-Martin
-Martin
Sand
Kehl
KappelGrafenhsn.
t-Marie-aux-Mines
e-aux-Mines
Ribeauville
eauville
Sélestat
tat
Sélestat
RustRust
Rheinhausen
Guemér
Guemér
Seelbach
Schuttertal
Ettenheim
Ettenheim
SchweigHerbolzHerbolz- hausen
heim
Kenzingen
heim
Wo
Wolfach
Wolfach
Haslach Hausach
Ha
Hausach
Haslach
FluornFluornMarkgräflerland
30 -Winzeln
-Winzeln
Schiltach
Schiltach
Oberndorf
Oberndor
40 Schwarzwald
Schramberg
Schramberg
Hornberg50 Ortenau Dunningen
SchweigHornberg
hausen
Elzach
TennenWinden
TennenWinden
im Elztal
bronnLörrach
Teningen
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rg
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60
Schonach
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Rottw
Teningen im Elztal
Zimmern
Zimmern
bach a. K.
Wald22
Triberg
Emmendingen
Colmar
mar
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EmmenMuntzenuntzenSchönMuntzen70
Kreis
Waldshut
dingen
Wintzenheim
Bötzingen
Waldkirch
heim
m
wald St.St.
heim
SimonsDenzlingen
Georgen-Schwenningen
Georgen
wald
Denzlingen SimonsBötzingen
13
wald
Geschäftsstellen der
Vöhrenbach
VöhrenbachBadischen Zeitung
Gundelfingen
Breisach
Gundelfingen
NeuffFurtwangen
Tross
Trossing
Neufam Rheina.Rh.
Furtwangen
Breisach
Freiburg
16
Brisach
ach
VillingenBrisach
Freiburg
Bad
Soultzmatt
i. Br.
St. Märgen
KirchBrigachtal
St.
Märgen
Dürrheim
Brigachtal
i. Br.11 Kirchzarten
Rouffach
zarten
Eisenbach
FessenDonaueschingen
Fessen12
10
heim
Imm
Immenheim
Oberried
Guebwiller
willer
40
Bad
-Neustadt
din
dingen
-Neustadt
Bad
Oberried
Krozingen
HirtzrtzHirtzKrozingen
Ensisheim
nsisheim
felden
den
TitiseeStaufen
felden
Staufen
HeitersTitiseeHeitersBollwiller WittenLöffingen
Lenzkirch
Bantzentzenheim
BantzenLöffingen
Sulzburg
heim
Sulzburg
heim
m
Neuenburg a. R.
heim
heim
Eng
Müllheim
Schluchsee
Schluchsee
Todtnau Todtnau
elsBlumberg
30
Müll- BadenBernau
Bonn-Bonnheim weiler
Badendorf dorf
Tengen
Schönau
Bernau
weiler
HabsHabsSchönau
heim
Wies
Wies
Grafenhausen
St. Blasien Grafenhausen
Mulhouse
ouse heim
ÜhlingenTodtTodtmoos
Birkendorf
Kandern
moos
Zell i. W.
Kandern
Zell
i.W.
Schleit60
70
Schopfheim Schaffhausen
Scha
Sierentz
heim
Schopfheim
Neuhausen
agsdorf
dorf
D
DiessenWeil
Weil
-Tiengen
-Tiengen
WaldshutBartenheim St-Louis
Hofen
Wehr
-Louis a.
a. Rh.
Rh. Lörrach
WaldshutWehr
Lörrach
St-Louis
Bad
RheinFolgensbourg
Bad Hauenstein
Säckingen
felden RheinSäckingen
Klingnau
Klingnau
felden
Eglisau
Möhlin
Möhlin
Laufenburg
Riquewihr
uewihr
Badische Zeitung
inkl. Partnerzeitung
Die Oberbadische (DO),
Lörrach
Achern
Simmersfe
Simmersfeld
AnzeigenKappelrodeck
Ottenbelegungseinheiten
Altensteig
höfen Huzenbach
Entzheim
Appenweier
OttenMolsheim
10 Freiburg/Breisgau
Illkirchhöfen
Willstätt
Willstätt
PfalzgrafenN
Nagold
PfalzgrafenOberkir
Oberkirch
Graffenstaaden
Oberkirch
weiler
11 Breisgau Nord
weiler
Baiersbronn
Baiersbronn
Haiterb
Haiterbac
Offen12 Breisgau Süd
Obernai
burg
Obernai
Oppenau
Oppenau
13 Breisgau West
Dornstetten
Neuried
GengenNeuried
Horb
Freudenstadt
16 Freiburg
Freudenstadt
Stadt
-Griesbach
bach
-Griesbach
Barr
Erstein
Barr
Erstein
Hohberg
Glatten
Schwanau
Schwanau
Bad
Bad
Benfeld
nfeld
Loßburg
Benfeld
Loßburg
Peterstal- 20 Kreis Emmendingen
Hohberg
Peterstal50
Epfig
Sulz
Epfig
Obe
22 Elztal
-Schapbach
OberBiberachOber-Schapbach
a. N.
Dornhan
Lahr
harm
harmersbach
Dornhan
Rhinau
Rhinau
23 Breisgau
Kaiserstuhl
Zell harmersbach
Alpirsbach
Zell
Alpirsbach
STRASBOURG
Ranrupt
nrupt
Rheinau
Bischheim
Marckolsheim
Weisweil
23
Endingen
a.K.
Endingen
Kenzingen
20
BASELL Pratteln
Ferrette
L f
Laufen
Frick
Liestal
Sissach
Brugg
B d
Baden
Bülach
Wettingen
Embrach
Winter
2b
Inhalt
Allgemeine Verlagsangaben
2a
Erscheinungsgebiet der Badischen Zeitung
2b
Haupt- und Lokalausgaben / Auflagen
4
Platzierungsbedingungen und Sonderformate
5–6
MA 2009 Tageszeitungen
7–8
Grundpreise / Ortspreise
9 – 14
Online-Werbung auf badische-zeitung.de
15
Rabatte / Chiffregebühren
16
Technische Angaben
17
Kooperationen
18
Prospektbeilagen und Resthaushaltsverteilung
19
Prospektbeilagen – Informationen zur Durchführung
20
– Ihr Kleinanzeigenmarkt
21 – 22
Sonderveröffentlichungen – Menü à la carte
23
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen- und Beilagenaufträge
24 – 25
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt
26 – 27
BZ-Geschäftsstellen
28
Servicebüros
29
Bildmaterial: Archiv Badischer Verlag GmbH & Co. KG
3
Haupt- und Lokalausgaben / Auflagen
Ausgaben-Nr.
101
104
Zis-Nr.
Ausgaben-Bezeichnung
100474
101012
Gesamtausgabe Badische Zeitung + Die Oberbadische (DO)
Gesamtausgabe Badische Zeitung
101549
100896
101620
100744
100462
100760
100567
100766
Freiburg/Breisgau
Kreis Emmendingen
Markgräflerland
Schwarzwald
Ortenau
Kreis Lörrach
Kreis Waldshut
Hochrhein (60, 70)
verbreitete Auflage
Mo–Sa
170.159
151.653
Mo–Sa
167.189
149.155
verkaufte Auflage
Mo–Fr
Sa
164.587
179.005
146.553
160.971
62.564
23.235
9.492
7.192
12.935
27.169
9.066
36.235
61.464
23.011
9.354
7.093
12.609
26.744
8.880
35.624
60.140
22.729
9.178
7.014
12.481
26.232
8.779
35.011
67.482
24.277
10.161
7.457
13.194
29.069
9.331
38.400
10.006
12.025
9.139
31.394
6.629
8.008
42.380
21.517
9.881
11.869
9.024
30.690
6.567
7.933
41.916
21.223
9.718
11.678
8.870
29.874
6.481
7.841
41.317
20.856
10.622
12.744
9.719
34.397
6.947
8.352
44.618
22.905
3.218
3.218
3.220
Hauptausgaben
10
20
30
40
50
60
70
62
Die Hauptausgaben sind untereinander wahlweise kombinierbar (außer Ausgabe 62). Kombinationsrabatte siehe Blatt „Grundpreise/Ortspreise“.
Lokalausgaben
11
12
13
16
22
23
24
31
100237
100740
100072
102865
101626
100594
100906
100675
Breisgau Nord/Ost
Breisgau Süd
Breisgau West
Freiburg Stadt
Elztal
Breisgau-Kaiserstuhl
Kreis Emmendingen, Breisgau Nord/Ost, Breisgau West (20, 11, 13)
Markgräflerland, Breisgau Süd (30, 12)
BZE-Paper
Gesamtausgabe Badische Zeitung (BZE-Paper)
IVW geprüft II/09
4
Platzierungsbedingungen und Sonderformate
Satzspiegel: 420 mm hoch, 285 mm breit / 1 Seite: 2520 mm / Anzeigenspalten: Breite 45 mm, Anzahl 6 / Textspalten: Breite: 54 mm, Anzahl: 5 / Umrechnungsfaktor: 1,2
Mindestgröße
Gestaltete Anzeigen
im Anzeigenteil
1 Sp. / 10 mm
Textteilanzeige
20 mm
Streifenanzeige
blatthoch
Streifenanzeige
blattbreit
Eckfeldanzeige
1000er Eckfeld
auf Textseiten
Panoramaanzeige
auf Textseiten
1 Sp. / 420 mm
Maximalgröße
Berechnung
Anmerkungen
Belegungsmöglichkeiten
200 mm
mm-Preis für Anzeigen
im Textteil
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
3 Sp. / 420 mm
mm-Preis für Anzeigen
im redaktionellen Teil
zzgl. UF 1,2
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
5 Sp. / 80 mm
mm-Preis für Anzeigen
im redaktionellen Teil
zzgl. UF 1,2
ab 350 mm Höhe wird der Satzspiegel von 420 mm berechnet
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
2 Sp. / 200 mm
mm-Preis für Anzeigen
im redaktionellen Teil
zzgl. UF 1,2
ab 350 mm Höhe wird der Satzspiegel von 420 mm berechnet
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
4 Sp. / 250 mm
mm-Preis für Anzeigen
im redaktionellen Teil
zzgl. UF 1,2
11 Sp. / 140 mm
4 Sp. / 250 mm
mm-Preis für Anzeigen
im redaktionellen Teil
zzgl. UF 1,2
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
Anzeige über Bund im
redaktionellen Teil
ab 350 mm Höhe wird der Satzspiegel von 420 mm berechnet
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
5
Mindestgröße
Maximalgröße
Berechnung
Tunnelanzeige
redaktioneller Teil:
5 Sp. / 140 mm
Anzeigenteil:
7 Sp. / 140 mm
redaktioneller Teil:
9 Sp. / 350 mm
Anzeigenteil:
11 Sp. / 140 mm
Anmerkungen
Belegungsmöglichkeiten
Preis auf Anfrage
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
Textteilanzeige auf
der Titelseite
1 Sp. / 50 mm
1 Sp. / 50 mm
Preis auf Anfrage
Gesamtausgabe
inkl. Online
3 Sp. / 165 mm
mm-Preis für Anzeigen
im redaktionellen Teil
zzgl. UF 1,2
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
Inselanzeige
3 Sp. / 165 mm
Winkelanzeige
1 Sp. / 420 mm +
1 – 5 Sp. /
Höhe variabel
mm-Preis für Anzeigen
im redaktionellen Teil
zzgl. UF 1,2
Satellitenanzeigen
auf Anfrage
mm-Preis für Anzeigen
im Anzeigenteil
Flexformanzeige
auf Anfrage
Preis auf Anfrage
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
Seitenkopfanzeige
1 Sp. / 28 mm
1 Sp. / 28 mm
Preis auf Anfrage
Hauptausgaben
Middle Ad
20 mm / 430 mm
20 mm / 430 mm
Preis auf Anfrage
nur im Anzeigenteil
blatthohe Anzeige im Bundsteg
der Zeitung auf Panoramaseiten
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
Gesamtausgabe
oder auch BZschnapp
6
Media-Analyse 2009 Tageszeitungen
414.000 Leserinnen und Leser – 53,8 % Reichweite im Kernerscheinungsgebiet
Reichweiten MA 2009
Das „starke“ Geschlecht. Gemessen an unserer Gesamtleserschaft
dominieren die Frauen mit einem Anteil von 53,4 %. Eine wichtige
Info für Werbetreibende, sind es doch überwiegend Frauen, die über
Art und Umfang der Einkäufe entscheiden. Außerdem erreichen Sie
mit der Gesamtausgabe der Badischen Zeitung 57,6 % der Haushaltsführenden und somit auch der „Einkaufsentscheider“.
Männer
Frauen
Basis
414 Tsd.
192 Tsd.
221 Tsd.
53,8 %
52,0 %
55,5 %
Haushaltsführende Personen
Hauptverdiener
239 Tsd.
217 Tsd.
57,6 %
54,1 %
19 Tsd.
49 Tsd.
45 Tsd.
77 Tsd.
85 Tsd.
65 Tsd.
73 Tsd.
31,0 %
41,9 %
40,7 %
50,7 %
67,8 %
70,7 %
66,6 %
Die jungen Leser. Entgegen dem nationalen Trend erreichen
wir mit unserem Titel 41,9 % der 20- bis 29-Jährigen. Dennoch
sind die Leser der Badischen Zeitung strukturell ausgewogen –
mit uns erreichen Sie ein breites Spektrum.
Altersgruppen
14–19 Jahre
20–29 Jahre
30–39 Jahre
40–49 Jahre
50–59 Jahre
60–69 Jahre
70 Jahre und älter
Überdurchschnittlich gut. Unsere Leser sind überwiegend
gut gebildet – 57 % haben eine weiterführende Schule besucht oder studiert.
Schulbildung
Volks-/Grund-/Hauptschule
Weiterführende Schule ohne Abitur
Abitur, Hochschulreife, Studium
177 Tsd.
127 Tsd.
109 Tsd.
51,6 %
53,4 %
58,5 %
Beruflich erfolgreich. Die Badische Zeitung erreicht mit 68,4 %
der leitenden Angestellten und Beamten eine anspruchsvolle Zielgruppe und ist somit ein starkes Medium für Entscheidungsträger.
Beruf der Befragten
Selbstständig, Freiberufler, Landwirte
Leitende Angestellte und Beamte
Sonstige Angestellte und Beamte
Facharbeiter, sonstige Arbeiter
37 Tsd.
20 Tsd.
105 Tsd.
38 Tsd.
53,8 %
68,4 %
51,2 %
40,7 %
Kaufkräftige Leserschaft. Das monatliche Haushalts-NettoEinkommen von 64 % unserer Leser beträgt 2.000 c und mehr –
ein gutes Argument für unsere Anzeigenkunden.
HH-Netto-Einkommen
Bis 1.000 c
1.000 bis 1.500 c
1.500 bis 2.000 c
2.000 bis 2.500 c
2.500 c und mehr
22 Tsd.
53 Tsd.
75 Tsd.
84 Tsd.
181 Tsd.
41,8 %
51,3 %
51,8 %
54,1 %
57,4 %
7
MA 2009 Pressemedien II Tageszeitungen
Basis: MA 09 Pressem./Gesamtbev. ab 14 Jahren
WLK
LpA
LpE
Leserschaftsstruktur MA 2009
Stellenmarkt
Stabiler Arbeitsmarkt
Über die Hälfte unserer Leser sind berufstätig, bzw. in
Ausbildung (56,5 %). Knapp 30 % davon sind Entscheidungsträger in leitenden Positionen – ein weiteres gutes
Argument für Anzeigenwerbung in unserem Blatt.
597.000
440.000
2,9
Reichweiten
Basis: 762.000 Personen ab 14 Jahren
im Kernerscheinungsgebiet Badische Zeitung
LpA
Reichweite
414.000
53,8%
Beruf des Hauptverdieners
Selbstständige/Freiberufler/Landwirte
sonstige
11,8 %
1,9 %
leitende Angestellte
Facharbeiter/
und Beamte
sonst. Arbeiter
16,4 %
25,4
Berufstätigkeit
nicht berufstätig in Ausbildung
12,6 %
8,2 %
Pensionär/
Rentner
30,9 %
Angestellte
und Beamte
44,4%
berufstätig
48,3%
Wohnungsart
Immobilienmarkt
Die eigenen vier Wände
Die Mehrheit unserer Leser lebt im eigenen Haus bzw.
in einer Eigentumswohnung (65,2 %). Mehr als zwei Drittel
davon besitzen einen eigenen Garten – die richtige Zielgruppe für Baumärkte und Gartencenter.
Haushaltsgröße
4 Personen
und mehr
27,5 %
zur Miete/Untermiete
34,8 %
im eigenen Haus
57,0 %
3 Personen
16,2 %
in eigener
Eigentumswohnung
8,2%
Führerscheinbesitz
und/oder
Motorrad/Mofa/
Moped
25,0 %
2 Personen
38,2 %
Anzahl Pkw pro Haushalt
kein Pkw
12,4 %
kein Führerschein
9,5 %
Kfz-Markt
Mobil unterwegs
55 % unserer Leser sind mit mindestens einem Pkw zur
privaten Nutzung im Haushalt ausgestattet, 32,3 % stehen
sogar zwei oder mehr Autos zur Verfügung. 84,3 % unserer
Leser besitzen einen Führerschein.
1 Person
18,1 %
Pkw
65,4 %
3 und mehr Pkw
6,0 %
1 Pkw
55,3 %
2 Pkw
26,3 %
8
Grundpreise Gesamtausgabe Schwarzweiß und Farbe
für Werbungtreibende außerhalb des Erscheinungsgebiets und alle Werbemittler
Zeitungskombi 101 Oberrhein Süd1) – Badische Zeitung + Die Oberbadische (DO)
Redaktioneller Teil: Spaltenbreite BZ 54 mm; DO 45 mm
Eckfeld- u. Streifenanz.
Mo–Fr
Sa
2)
s/w pro mm
c
1/1 Seite (BZ 2.520; DO 2.610) c
farbig pro mm
c
Textteil
Mo–Fr
3)
Sa
8,50
9,00
31,34
33,34
11,47
12,17
42,33
45,03
1,50
1,50
5,24
5,24
2,02
2,02
7,08
7,08
Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm
allg. Anzeigen
Mo–Fr
Sa
7,65
19.381,50
10,36
8,15
20.641,50
11,01
Stellen
Mo–Fr
Sa
Immo/Kfz
Mo–Fr
Sa
Fremdenverkehr4)
Mo–Fr
Sa
7,89
8,44
7,46
7,91
5,20
5,50
10,65
11,40
10,11
10,71
7,02
7,47
1,19
1,19
1,16
1,16
1,20
1,20
1,60
1,60
1,56
1,56
1,62
1,62
Anteil Die Oberbadische
s/w pro mm
c
1/1 Seite (BZ 2.520; DO 2.610) c
farbig pro mm
c
1,15
3.001,50
1,56
1,15
3.001,50
1,56
Gesamtausgabe 104 – Badische Zeitung
Redaktioneller Teil: Spaltenbreite BZ 54 mm
Eckfeld- u. Streifenanz.2)
Mo–Fr
Sa
s/w pro mm
1/1 Seite (BZ 2.520)
farbig pro mm
c
c
c
Textteil3)
Mo–Fr
Sa
7,00
7,50
26,10
28,10
9,45
10,15
35,25
37,95
Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm
allg. Anzeigen
Mo–Fr
Sa
6,50
16.380,00
8,80
7,00
17.640,00
9,45
Stellen
Mo–Fr
Sa
Immo/Kfz
Mo–Fr
Sa
Fremdenverkehr4)
Mo–Fr
Sa
6,70
7,25
6,30
6,75
4,00
4,30
9,05
9,80
8,55
9,15
5,40
5,85
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Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
1) gilt nur für Inserenten außerhalb des Erscheinungsgebiets der Partnerzeitung DO; 2c auf Anfrage
2) Mindestgröße: 400 mm, Umrechnungsfaktor BZ 1,2; DO 1,0
3) Formate: 20 – 200 mm
4) Fremdenverkehrsanzeigen: für Fremdenverkehrsverbände, -vereine, Kurverwaltungen, Hotels, Pensionen,
Ferienhäuser, Skilifte und Sanatorien, nur in der Gesamtausgabe 104 und in der Kombiausgabe 101.
Auf Seite 18 finden Sie auch Informationen zu unserer Reisen-Freizeit-Kombi SüdWest.
9
Grundpreise Hauptausgaben Schwarzweiß und Farbe
für Werbungtreibende außerhalb des Erscheinungsgebiets und alle Werbemittler
Redaktioneller Teil: Spaltenbreite 54 mm
Hauptausgaben
Eckfeld- u. Streifenanz.1)
Textteil2)
10 Freiburg/Breisgau
Mo–Fr
Sa
Mo–Fr
Sa
s/w pro mm
c
3,79
4,07
12,77
13,72
farbig pro mm
c
5,12
5,49
17,24
18,52
Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm
allg. Anzeigen
Stellen
Immo/Kfz
Mo–Fr
Sa
Mo–Fr
Sa
Mo–Fr
Sa
2,84
3,05
2,93
3,14
2,75
2,95
3,83
4,12
3,96
4,24
3,71
3,98
20 Kreis Emmendingen
s/w pro mm
c
farbig pro mm
c
2,03
2,74
2,17
2,93
9,12
12,31
9,78
13,20
1,52
2,05
1,63
2,20
1,57
2,12
1,68
2,27
1,48
2,00
1,58
2,13
30 Markgräflerland
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
1,40
1,89
1,51
2,04
6,30
8,51
6,78
9,15
1,05
1,42
1,13
1,53
1,08
1,46
1,16
1,57
1,02
1,38
1,09
1,47
40 Schwarzwald
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
1,24
1,67
1,33
1,80
5,58
7,53
6,00
8,10
0,93
1,26
1,00
1,35
0,96
1,30
1,03
1,39
0,91
1,23
0,97
1,31
50 Ortenau
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
1,20
1,62
1,29
1,74
5,40
7,29
5,82
7,86
0,90
1,22
0,97
1,31
0,93
1,26
1,00
1,35
0,88
1,19
0,94
1,27
60 Kreis Lörrach
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
1,73
2,34
1,87
2,52
7,80
10,53
8,40
11,34
1,30
1,76
1,40
1,89
1,34
1,81
1,44
1,94
1,26
1,70
1,35
1,82
70 Kreis Waldshut
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
1,04
1,40
1,12
1,51
4,68
6,32
5,04
6,80
0,78
1,05
0,84
1,13
0,80
1,08
0,87
1,17
0,76
1,03
0,81
1,09
62 Hochrhein (60; 70)
s/w pro mm
c
farbig pro mm
c
2,13
2,88
2,29
3,09
9,60
12,96
10,32
13,93
1,60
2,16
1,72
2,32
1,65
2,23
1,77
2,39
1,55
2,09
1,66
2,24
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Alle mm-Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
1) Mindestgröße: 400 mm,
Umrechnungsfaktor 1,2
2) Formate: 20 – 200 mm
Die Hauptausgaben sind wahlweise
kombinierbar (außer Ausgabe 62).
Kombinationsrabatte:
2 Ausgaben = 10 %, 3 Ausgaben = 15 %,
4 Ausgaben = 20 %, ab 5 Ausgaben = 25 %
10
Grundpreise Lokalausgaben und lokale Kombinationen Schwarzweiß und Farbe
für Werbungtreibende außerhalb des Erscheinungsgebiets und alle Werbemittler
Redaktioneller Teil: Spaltenbreite 54 mm
Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm
allg. Anzeigen
Lokalausgaben
Eckfeld- u. Streifenanz.1)
Textteil2)
11 Breisgau Nord/Ost
Mo–Fr
Sa
Mo–Fr
Sa
Mo–Fr
Sa
s/w pro mm
c
0,97
1,04
5,69
6,08
0,73
0,78
farbig pro mm
c
1,31
1,40
7,68
8,21
0,99
1,05
12 Breisgau Süd
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
1,11
1,50
1,19
1,61
6,47
8,73
6,94
9,37
0,83
1,12
0,89
1,20
13 Breisgau West
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
1,01
1,36
1,09
1,47
5,93
8,01
6,40
8,64
0,76
1,03
0,82
1,11
16 Freiburg Stadt (für Anzeigen nur Di und Fr möglich, für Kollektive Mo bis Sa)
s/w pro mm
c
1,63
9,52
farbig pro mm
c
2,20
12,85
-
1,22
1,65
1,31
1,77
22 Elztal
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
1,09
1,47
1,17
1,58
6,40
8,64
6,87
9,27
0,82
1,11
0,88
1,19
23 Breisgau-Kaiserstuhl
s/w pro mm
c
farbig pro mm
c
1,16
1,57
1,24
1,67
6,79
9,17
7,25
9,79
0,87
1,17
0,93
1,26
-
-
2,38
3,21
2,56
3,46
10,09
13,62
10,84
14,63
1,49
2,01
1,60
2,16
24 Kreis Emmendingen/Breisgau Nord/Ost/West
s/w pro mm
c
farbig pro mm
c
31 Markgräflerland/Breisgau Süd
s/w pro mm
c
1,98
farbig pro mm
c
2,67
2,13
2,88
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Alle mm-Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
1) Mindestgröße: 400 mm, Umrechnungsfaktor 1,2
2) Formate: 20 – 200 mm
11
Ortspreise Gesamtausgabe Schwarzweiß und Farbe
für Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe im Erscheinungsgebiets der BZ
Zeitungskombi 101 Oberrhein Süd1) – Badische Zeitung + Die Oberbadische (DO)
Redaktioneller Teil: Spaltenbreite BZ 54 mm; DO 45 mm
Eckfeld- u. Streifenanz.
Mo–Fr
Sa
2)
s/w pro mm
c
1/1 Seite (BZ 2.520; DO 2.610) c
farbig pro mm
c
Textteil
Mo–Fr
Sa
3)
7,23
7,66
26,65
28,35
9,76
10,35
35,99
38,28
1,28
1,28
4,46
4,46
Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm
allg. Anzeigen
Mo–Fr
Sa
6,51
6,93
16.493,40 17.551,80
8,81
9,37
Stellen
Mo–Fr
Sa
Immo/Kfz
Mo–Fr
Sa
Fremdenverkehr4)
Mo–Fr
Sa
Familienanzeigen5)
Mo–Fr
Sa
6,72
7,19
6,35
6,73
4,42
4,68
4,74
5,07
9,06
9,69
8,60
9,11
5,97
6,36
6,40
6,85
0,99
0,99
1,02
1,02
0,70
0,70
1,33
1,33
1,38
1,38
0,95
0,95
Anteil Die Oberbadische
s/w pro mm
c
1/1 Seite (BZ 2.520; DO 2.610) c
farbig pro mm
c
1,72
1,72
6,02
6,02
0,98
2.557,80
1,33
0,98
2.557,80
1,33
1,02
1,36
1,02
1,36
Gesamtausgabe 104 – Badische Zeitung
Redaktioneller Teil: Spaltenbreite BZ 54 mm
Eckfeld- u. Streifenanz.2)
Mo–Fr
Sa
s/w pro mm
1/1 Seite (BZ 2.520)
farbig pro mm
c
c
c
Textteil3)
Mo–Fr
Sa
5,95
6,38
22,19
23,89
8,04
8,63
29,97
32,26
Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm
allg. Anzeigen
Mo–Fr
Sa
5,53
5,95
13.935,60 14.994,00
7,48
8,04
Stellen
Mo–Fr
Sa
Immo/Kfz
Mo–Fr
Sa
Fremdenverkehr4)
Mo–Fr
Sa
Familienanzeigen5)
Mo–Fr
Sa
5,70
6,17
5,36
5,74
3,40
3,66
4,04
4,37
7,70
8,33
7,27
7,78
4,59
4,98
5,45
5,90
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Werbeformen und Preise entnehmen Sie bitte Seite 15.
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
1) gilt nur für Inserenten außerhalb des Erscheinungsgebiets der Partnerzeitung DO; 2c auf Anfrage
2) Mindestgröße: 400 mm, Umrechnungsfaktor BZ 1,2; DO 1,0
3) Formate: 20 – 200 mm
4) Fremdenverkehrsanzeigen: für Fremdenverkehrsverbände, -vereine, Kurverwaltungen, Hotels, Pensionen,
Ferienhäuser, Skilifte und Sanatorien, nur in der Gesamtausgabe 104 und in der Kombiausgabe 101.
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5) Traueranzeigen zzgl. 20,– c Festpreis für 4 Wochen auf badische-zeitung.de/trauer
12
Ortspreise Hauptausgaben Schwarzweiß und Farbe
für Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe im Erscheinungsgebiet der BZ
Redaktioneller Teil: Spaltenbreite 54 mm
Hauptausgaben
Eckfeld- u. Streifenanz.1)
Textteil2)
10 Freiburg/Breisgau
Mo–Fr
Sa
Mo–Fr
Sa
s/w pro mm
c
3,23
3,46
10,86
11,67
farbig pro mm
c
4,36
4,67
14,66
15,75
allg. Anzeigen
Mo–Fr
Sa
2,42
2,60
3,26
3,51
Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm
Stellen
Immo/Kfz
Mo–Fr
Sa
Mo–Fr
Sa
2,50
2,67
2,34
2,51
3,37
3,61
3,16
3,39
Familienanzeigen3)
Mo–Fr
Sa
1,67
1,79
2,25
2,42
20 Kreis Emmendingen
s/w pro mm
c
farbig pro mm
c
1,73
2,33
1,85
2,50
7,76
10,47
8,32
11,22
1,30
1,75
1,39
1,87
1,34
1,81
1,43
1,93
1,26
1,70
1,35
1,82
0,90
1,22
0,97
1,31
30 Markgräflerland
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
1,19
1,61
1,29
1,74
5,36
7,24
5,77
7,78
0,90
1,21
0,97
1,31
0,92
1,25
0,99
1,34
0,87
1,18
0,93
1,25
0,71
0,96
0,78
1,05
40 Schwarzwald
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
1,06
1,42
1,14
1,53
4,75
6,41
5,10
6,89
0,80
1,08
0,85
1,15
0,82
1,11
0,88
1,19
0,78
1,05
0,83
1,12
0,63
0,85
0,68
0,92
50 Ortenau
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
1,02
1,38
1,10
1,48
4,59
6,20
4,95
6,69
0,77
1,04
0,83
1,12
0,80
1,08
0,85
1,15
0,75
1,02
0,80
1,08
0,61
0,82
0,66
0,89
60 Kreis Lörrach
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
1,48
1,99
1,59
2,15
6,63
8,96
7,14
9,64
1,11
1,50
1,19
1,61
1,14
1,54
1,23
1,65
1,08
1,45
1,15
1,55
0,77
1,04
0,83
1,12
70 Kreis Waldshut
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
0,89
1,19
0,96
1,29
3,98
5,38
4,29
5,78
0,67
0,90
0,72
0,97
0,68
0,92
0,74
1,00
0,65
0,88
0,69
0,93
0,53
0,72
0,58
0,78
62 Hochrhein (60; 70)
s/w pro mm
c
farbig pro mm
c
1,82
2,45
1,95
2,63
8,16
11,02
8,78
11,85
1,36
1,84
1,47
1,98
1,41
1,90
1,51
2,04
1,32
1,78
1,42
1,91
1,00
1,35
1,09
1,47
Kombinieren Sie
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1) Mindestgröße: 400 mm,
Umrechnungsfaktor 1,2
2) Formate:
20 – 200 mm
3) Traueranzeigen zzgl.
20,– c Festpreis
für 4 Wochen auf
badische-zeitung.de/trauer
Die Hauptausgaben sind
wahlweise kombinierbar
(außer Ausgabe 62).
Kombinationsrabatte:
2 Ausgaben = 10 %,
3 Ausgaben = 15 %,
4 Ausgaben = 20 %,
ab 5 Ausgaben = 25 %
13
Ortspreise Lokalausgaben und lokale Kombinationen Schwarzweiß und Farbe
für Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe im Erscheinungsgebiet der BZ
Redaktioneller Teil: Spaltenbreite 54 mm
Lokalausgaben
Eckfeld- u. Streifenanz.1)
Textteil2)
11 Breisgau Nord/Ost
Mo–Fr
Sa
Mo–Fr
Sa
s/w pro mm
c
0,83
0,89
4,84
5,17
farbig pro mm
c
1,12
1,19
6,53
6,98
Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm
Familienanzeigen3)
allg. Anzeigen
Mo–Fr
Sa
Mo–Fr
Sa
0,63
0,67
0,53
0,57
0,85
0,90
0,72
0,77
12 Breisgau Süd
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
0,95
1,28
1,02
1,37
5,50
7,43
5,90
7,97
0,71
0,96
0,76
1,02
0,60
0,81
0,65
0,88
13 Breisgau West
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
0,86
1,16
0,93
1,25
5,05
6,81
5,44
7,35
0,65
0,88
0,70
0,95
0,55
0,74
0,60
0,81
16 Freiburg Stadt (für Anzeigen nur Di und Fr möglich, für Kollektive Mo bis Sa)
s/w pro mm
c
1,39
8,10
farbig pro mm
c
1,87
10,93
-
1,04
1,41
1,12
1,51
-
-
22 Elztal
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
0,93
1,25
1,00
1,35
5,44
7,35
5,84
7,88
0,70
0,95
0,75
1,02
0,59
0,80
0,64
0,86
23 Breisgau-Kaiserstuhl
s/w pro mm
c
farbig pro mm
c
0,99
1,34
1,06
1,42
5,78
7,80
6,17
8,33
0,74
1,00
0,80
1,08
0,63
0,85
0,68
0,92
-
-
2,03
2,73
2,18
2,95
1,56
2,11
1,69
2,28
8,58
11,58
9,22
12,44
1,27
1,71
1,36
1,84
1,03
1,39
1,13
1,53
24 Kreis Emmendingen/Breisgau Nord/Ost/West
s/w pro mm
c
farbig pro mm
c
31 Markgräflerland/Breisgau Süd
s/w pro mm
c
1,69
farbig pro mm
c
2,27
1,82
2,45
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d
d
d
d
10,00
20,00
100,00
199,00
pro Monat, Tarif 1, bis 15 Objekte1)
pro Monat, Tarif 2, bis 25 Objekte1)
pro Monat, Tarif 3, bis 50 Objekte1)
pro Monat, Tarif 4, bis 200 Objekte1)
pro Monat, Tarif 5, unbegrenzte Objekte1)
Kfz-Markt auf badische-zeitung.de/kfz
d 59,00
d 99,00
d 169,00
d 209,00
auf Anfrage
pro Monat, Tarif 1, bis 500 Objekte1)
pro Monat, Tarif 2, > 500 Objekte1)
d 49,00
auf Anfrage
Traueranzeigen: 20,– d Festpreis pro Anzeige für 4 Wochen auf badische-zeitung.de/trauer; zzgl. zum Print-Preis.
Online Werbung
Standardwerbeformate (UAP)
Format (B x H)
Superbanner
Wide Skyscraper
Medium Rectangle
728 x 90 Pixel
160 x 600 Pixel
300 x 250 Pixel
Kombinationsformate
Format (B x H)
Wallpaper
lokale Formate
Box 1 (im redaktionellen Bereich)
Box 2 (im redaktionellen Bereich)
Box 1 + 2 (im Anzeigenmarkt)
Superbanner +
Skyscraper +
Hintergrundeinfärbung
Dateigröße Gif/JPEG
30 kb
30 kb
30 kb
Flash
HTML
Channel
Rotation
30 kb
30 kb
30 kb
30 kb
30 kb
30 kb
d 30,00 TKP
d 30,00 TKP
d 40,00 TKP
d 15,00 TKP
d 15,00 TKP
d 15,00 TKP
d 50,00 TKP
-
d 12,00 TKP
d 10,00 TKP
d 10,00 TKP
d 5,00 TKP
d 5,00 TKP
d 5,00 TKP
Das Gewicht aller Werbeformen
darf in der Summe 60 kb nicht
überschreiten!
Format (B x H)
300 x 125 Pixel
300 x 125 Pixel
300 x 125 Pixel
20 kb
20 kb
20 kb
20 kb
20 kb
20 kb
20 kb
20 kb
20 kb
Anlieferung: Senden Sie die Werbemittel idealerweise als zip an die Adresse [email protected] Technische Spezifikationen: Erhalten Sie als Download unter online-verlag-freiburg.de
Kontakt: 07 61 / 4 96-16 00
Erklärung von Begrifflichkeiten: UAP: Universal Ad Package ist ein weltweit anerkannter Standard, der durch das US-amerikanische Interactive Advertising Bureau (IAB US) entwickelt wurde
1) gültig nur für Angebote, nicht für Gesuche! Ab Tarif 4 (Immobilienmarkt) bzw. ab Tarif 2 (Kfz-Markt) sind max. 20 Gesuche inklusive.
15
Rabatte / Chiffregebühren
Malstaffel:
Mengenstaffel:
Streckenrabatte:
bei Abnahme von mindestens
6 Anzeigen = 5 %
12 Anzeigen = 10 %
24 Anzeigen = 15 %
52 Anzeigen = 20 %
bei Abnahme von mindestens
1.000 mm = 3 %
3.000 mm = 5 %
5.000 mm = 10 %
10.000 mm = 15 %
20.000 mm = 20 %
50.000 mm = 21 %
100.000 mm = 22 %
150.000 mm = 23 %
200.000 mm = 24 %
ab 250.000 mm auf Anfrage
Agenturprovisionen:
15 % auf die Grundpreise
Kombinationsrabatte:
Die Hauptausgaben sind untereinander wahlweise
kombinierbar (außer Ausgabe 62).
2 Ausgaben = 10 %
3 Ausgaben = 15 %
4 Ausgaben = 20 %
ab 5 Ausgaben = 25 %
Informationen zu Rubriken-Kombinationen wie z. B.:
Immo-Doppel
Kombi mit Der Sonntag
erhalten Sie über Fon: 07 61 / 4 96-41 10
Immo-Doppel:
Anzeige vom Samstag wird am folgenden Mittwoch
wiederholt oder umgekehrt. Die Anzeige am Mittwoch
wird mit 70 % rabattiert.
Amtliche Bekanntmachungen der Bürgermeister- und
Landratsämter:
50 % vom Grundpreis (ohne weitere Rabatte)
Chiffregebühren:
Abholung: c 4,50 inkl. MwSt. je Veröffentlichung
Zusendung: c 9,00 inkl. MwSt. je Veröffentlichung
bei 3 Seiten = 47,5 %
bei 4 Seiten = 50,0 %
bei 5 Seiten = 52,5 %
bei 6 Seiten = 55,0 %
bei 7 Seiten = 57,5 %
bei 8 Seiten = 60,0 %
Anzeigenstrecken werden getrennt vom Anzeigenabschluss
abgerechnet.
16
Technische Angaben
Format:
Satzspiegel:
Spalten:
1 Spalte
2 Spalten
3 Spalten
4 Spalten
5 Spalten
6 Spalten
Seiteninhalt:
Badische Zeitung
Die Oberbadische
Berliner Format
420 mm Höhe
285 mm Breite
Anzeigenteil
45 mm
93 mm
141 mm
189 mm
237 mm
285 mm
2.520 mm
Berliner Format
435 mm Höhe
280 mm Breite
Anzeigenteil
45 mm
92 mm
139 mm
186 mm
233 mm
280 mm
2.610 mm
Textteil
54 mm
111,75 mm
169,5 mm
227,25 mm
285 mm
2.100 mm
Druckverfahren:
Textteil
45 mm
92 mm
139 mm
186 mm
233 mm
280 mm
2.610 mm
Druckbedingungen: Druck nach der aktuell gültigen
ISO-Norm 12647-3
Farben:
4-Farben-Druck
Cyan, Magenta, Yellow, Black
Schmuckfarben werden CMYK aufgebaut.
Geringfügige Abweichungen in Farbe
und Passer berechtigen nicht zu
Ersatzansprüchen.
Zusatz:
10 % Aufschlag bei schwierigen Satzausführungen, Druckunterlagen, die nicht für
den Zeitungsdruck aufbereitet wurden,
mangelhafte Vorlagen, Fremdsprachen etc.
Mindestformat:
Redaktioneller Teil 400 mm
Textteilanzeige
20 mm
Anzeigenteil
10 mm
Grundschrift: Kleinanzeigen (Fließtext) einspaltig,
Frutiger 87 ExtraBlack Condensed – 9 pt für die Überschrift
Frutiger 57 Condensed – 8 pt für den Grundtext
Digital
Zur Anzeigenproduktion bevorzugen wir digitale Druckunterlagen im PDF-Format. Ausführliche Informationen hierzu sowie ein Fax-Übertragungsprotokoll für per ISDN übermittelte Anzeigen finden Sie in unserem Flyer „Anzeigenunterlagen digital“. Diese können Sie bei uns unter
der Telefonnummer 07 61 / 4 96-41 01 anfordern oder auch unter badische-zeitung.de als PDF-Datei herunterladen.
Kontakt:
Fon: 07 61 / 4 96-41 40
Fax: 07 61 / 4 96-41 48
ISDN-Nr:
Leonardo-Protokoll und EuroFile-Transfer-Protokoll: 07 61 / 4 70 93 90
wasserloser Coldset (Zeitungsdruck-Offset)
Analog
Analoge Druckunterlagen nehmen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch an. Bitte beachten Sie, dass bei der notwendigen Digitalisierung von
analogen Druckunterlagen Qualitätsverluste entstehen können.
17
Kooperationen
Auflage:
Erscheinungsweise:
Erscheinungsgebiet:
Format:
Spaltenbreite:
Anzeigenschluss:
Auflage:
Erscheinungsweise:
Mindestgröße:
Anzeigenschluss:
Kontakt:
Abwicklung:
Reisen Freizeit
Kombi SüdWest
Basler Zeitung
93.324 Exemplare
Montag bis Samstag
Nordwestschweiz/Basel
440 mm hoch x 291 mm breit
(10-spaltig)
- / 56 / 85 / 115 / 144 / 173 / 203 / 232 / - / 291 mm
2 Arbeitstage vor Erscheinen, 16.00 Uhr
Reisen-Freizeit-Kombi SüdWest
839.042 verkaufte Exemplare lt. IVW (II/09)
samstags, außer Badische Zeitung freitags
1 Sp. / 10 mm, Farbanzeigen mindestens 200 mm
Freitag in der Vorwoche, 15.00 Uhr
Fon: 0 75 31 / 999 16 38
Die Badische Zeitung ist Partnerverlag in der Reisen-FreizeitKombi SüdWest. Diese auflagenstarke Kooperation von
mehreren Tageszeitungen bietet Fremdenverkehrs- und
Touristikkunden hohe Leserkontakte im Südwesten Deutschlands. Günstige Tarife und bequeme Abwicklung: ein Auftrag
eine Druckvorlage, eine Rechnung.
Beratung und aktuelle Preisliste: Fon: 07 61 / 4 96-41 40
L’Alsace
126.000 Exemplare
Montag bis Sonntag
Südliches Elsass / Colmar / Mulhouse / Saint-Louis / Thann /
Guebwiller / Altkirch / Bas-Rhin / Selestat-Strasbourg
404 mm hoch x 290 mm breit
(6-spaltig)
Module
1 Woche vor Erscheinen
Anzeigenaufträge für die Badische Zeitung aus:
Schweiz:
Publicitas AG
CH-4002 Basel
Fon: 00 41 / 61 / 2 75-46 46, Fax: -47 77
Frankreich: L’Alsace
18, rue de Thann, TSA 10032,
F-68945 Mulhouse Cedex
Fon: 00 33 / 3 89 / 32 79 00, Fax: -59 59 42
18
Prospektbeilagen und Resthaushaltsverteilung
Preis pro Tausend
bis 10 g
bis 15 g
bis 20 g
bis 25 g
bis 30 g
bis 35 g
bis 40 g
bis 45 g
bis 50 g
bis 55 g
je weitere angefangene 5 g
Prospektbeilagen
Grundpreise
Ortspreise
Resthaushaltsverteilung1)
Grundpreise
Ortspreise
c 102,00
c 108,00
c 114,00
c 120,00
c 126,00
c 132,00
c 138,00
c 144,00
c 150,00
c 156,00
c 6,00
c 87,00
c 92,00
c 97,00
c 102,00
c 107,00
c 112,00
c 117,00
c 122,00
c 127,00
c 132,00
c 5,00
c
c
c
c
c
c
c
c
c
c
c
c
c
c
c
c
c
c
c
c
c
c
Direktverteilung möglich. Preise + Auflagen auf Anfrage.
41,00
45,00
48,00
52,00
55,00
58,00
62,00
65,00
69,00
72,00
2,75
36,00
39,00
42,00
45,00
48,00
51,00
54,00
57,00
60,00
63,00
2,75
1) nur in Verbindung mit Prospektbeilagen
Beilagen-Bedarfsmengen
Mo–Fr
Sa
Gesamtausgabe (104)
161.100
Freiburg/Breisgau (10)
Freiburg Stadt (16)
Breisgau Süd (12)
Breisgau West (13)
Breisgau Nord (11)
Breisgau Ost (11)
Kreis Emmendingen (20)
Emmendingen
Breisgau-Kaiserstuhl (23)
Elztal (22)
Beilagen-Bedarfsmengen
Mo–Fr
Sa
181.500
Markgräflerland (30)
10.000
11.200
65.700
33.500
12.400
9.400
5.900
4.500
75.500
40.000
13.600
10.500
6.600
4.800
Schwarzwald (40)
7.100
7.600
14.200
2.400
7.500
4.300
16.100
3.000
8.300
4.800
24.500
9.000
8.500
7.000
26.400
9.900
9.100
7.400
Ortenau (50)
Offenburg
Lahr
Ettenheim
Beilagen-Bedarfsmengen
Mo–Fr
Sa
Kreis Lörrach (60)
Lörrach
Wiesental
Weil-Kandern
Rheinfelden
29.500
8.100
7.300
6.700
7.400
34.000
9.700
8.200
7.900
8.200
Kreis Waldshut (70)
Bad Säckingen
St. Blasien/Bonndorf
10.100
6.400
3.700
10.700
6.800
3.900
19
Prospektbeilagen – Informationen zur Durchführung
Lieferanschrift: Freiburger Druck GmbH & Co. KG,
– Beilage BZ –, Unterwerkstraße 11 (letzte Rampe),
79115 Freiburg im Breisgau, Zufahrt über die Basler Straße.
Rabatte: Im Abschlussjahr ab 1 Million Stück Prospektbeilagen:
1 %, jede weitere Million 1 %.
Postauflage: auf Anfrage
Letzter Buchungstermin: 1 Woche vor Beilegung
Terminreservierung: Ab April für das folgende Jahr.
Feste Terminzusagen nur bei voller Belegung einzelner
Bezirksausgaben möglich.
Rücktrittstermine: 3 Wochen vor Beilegung.
Werden Beilagentermine wegen verspäteter Anlieferung der
Prospekte nicht belegt, behält sich der Verlag die
Berechnung eines Ausfallhonorars in Höhe von 50 % des
Brutto-Auftragsvolumens vor.
Anliefertermin: frachtfrei, frühestens 8 Tage vor Beilegung,
spätestens 3 Tage vor Beilegung.
Warenannahme: montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr.
Prospektbeilagen lose/ungebündelt auf Palette abgesetzt.
Technische Angaben:
1. Höchstformat: Höhe 315 mm, Breite 225 mm
2. Mindestformat: DIN A6 (105 x 148 mm)
3. Falzarten: Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickeloder Mittelfalz verarbeitet sein. Leporello- und Fensterfalz können schwerwiegende Probleme verursachen und sind deshalb
nicht zu verarbeiten.
3. Beilagen dürfen in Umbruch und Druck nicht zeitungsähnlich
sein und keine Fremdanzeigen enthalten. Die termingerechte
Vorlage eines Musters ist deshalb erforderlich (14 Tage vor der
Beilegung).
4. Die maschinelle Einlegung erfordert, dass mehrseitige
Beilagen an ihrer breiten Seite geheftet sind.
4. Der Ausschluss von Konkurrenzbeilagen bzw. von Beilagen
konkurrierenden Inhalts ist nicht möglich.
5. Die maschinelle Verarbeitung der Prospekte und Handzettel
erfordert eine ausreichende Papierqualität.
Zu dünnes Papier, insbesondere Einzelblätter, werden von der
Maschine nicht verarbeitet. Die angelieferten Beilagen müssen
in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung
gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle
Aufbereitung notwendig wird.
Beilagen: Druck und Herstellung von Beilagen möglich,
Preise auf Anfrage.
Kontakt:
Fon: 07 61 / 4 96-41 44, Fax: -41 48
E-Mail: [email protected]
6. Erscheinungstage: Montag–Samstag.
Höchstgewicht: 55 g, darüber hinaus auf Anfrage.
2
Mindestgewicht: 170 g/m Mindestflächengewicht für
Einzelblätter im Format A6 bis A4.
Sonstige Angaben:
1. Die Streuung als alleinige Beilage kann nicht zugesagt werden.
Der Verlag behält sich ausdrücklich vor, Prospekte mehrerer
Auftraggeber gemeinsam beizulegen.
2. In der belegten Ausgabe erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis.
Größere Formate müssen zusätzlich gefalzt angeliefert werden.
20
Ihr Kleinanzeigenmarkt
badische-zeitung.de/anzeigen
Erscheinungsgebiet
Wangeng
bourg
klösterle
Wasselonne Mundolsheim
Kehl
Entzheim
IllkirchGraffenstaaden
Obernai
Obernai
St-Martin
-Martin
Willstätt
Willstätt
Schwanau
Schwanau
Hohberg
Lahr
Rhinau
Rhinau
KappelGrafenhsn.
Seelbach
Schuttertal
RustRust Ettenheim
Ettenheim
Sélestat
tat
Sélestat
Rheinhausen
SchweigHerbolzHerbolz- hausen
heim
Kenzingen
heim
Sand
Simmersfe
Simmersfeld
Oppenau
Oppenau
-Griesbach
-Griesbach
Bad
Bad
PeterstalPeterstal-
Neuried
715
Erstein
Erstein
Benfeld
nfeld
Benfeld
Epfig
Epfig
t-Marie-aux-Mines
e-aux-Mines
Ribeauville
beauville
Achern
Kappelrodeck
Ottenhöfen Huzenbach
Appenweier
Ottenhöfen
Oberkir
Oberkirch
Oberkirch
Baiersbronn
Baiersbronn
Offenburg
Gengenbach
Hohberg
Neuried
Barr
Barr
Ranrupt
anrupt
Rheinau
Bischheim
STRASBOURG
Molsheim
Belegungseinheiten, allgemeine Angaben
PfalzgrafenN
Nagold
Pfalzgrafenweiler
weiler
Haiterb
Haiterbac
Dornstetten
Horb
Freudenstadt
Freudenstadt
Glatten
Loßburg
Loßburg
Sulz
Obe
-Schapbach
OberBiberachOber-Schapbach
Dornhan a. N.
harm
harmersbach
Dornhan
Zell harmersbach
Alpirsbach
Zell
Alpirsbach
FluornFluornWo
Wolfach
Wolfach
-Winzeln
-Winzeln
Schiltach
Haslach Hausach
Schiltach
Oberndorf
Oberndor
Ha
Hausach
Haslach
Schramberg
Schramberg
Hornberg
SchweigDunningen
Hornberg
Weisweil
Elzach
Kenzingen hausen
Marckolsheim
TennenWinden
TennenWinden
Endingen Teningen
im Elztal
bronn
sberg
rg
bronn
Schonach
SasRo
Rottw
a.K.
Teningen im Elztal
Endingen
Zimmern
Zimmern
bach a. K.
WaldTriberg
Emmendingen
Colmar
mar
kirch
EmmenMuntzenntzenSchön- St.
Muntzendingen
Wintzenheim
m
Bötzingen
Waldkirch
heim
m
wald St.
heim
SimonsDenzlingen
Georgen-Schwenningen
Georgen
wald
Denzlingen SimonsBötzingen
wald
Vöhrenbach
Vöhrenbach
Gundelfingen
Breisach
Gundelfingen
NeuffFurtwangen
Tross
Trossing
Neufam Rheina.Rh.
Furtwangen
Breisach
Freiburg
Brisach
ach
VillingenBrisach
Freiburg
Bad
Soultzmatt
St. Märgen
KirchBrigachtal
St.
Märgen
Dürrheim
Brigachtal
i.i. Br.
Br. Kirchzarten
Rouffach
zarten
Eisenbach
FessenDonaueschingen
Fessen705 Oberried
heim
Imm
Immenheim
Guebwiller
willer
Bad
-Neustadt
din
dingen
-Neustadt
Bad
Oberried
Krozingen
HirtzrtzHirtzKrozingen
Ensisheim
nsisheim
felden
den
TitiseeStaufen
felden
Staufen
HeitersTitiseeHeitersBollwiller WittenLöffingen
Lenzkirch
Bantzenzenheim
BantzenLöffingen
Sulzburg
heim
Sulzburg
heim
m
Neuenburg a. R.
heim
heim
Eng
Müllheim
Schluchsee
Schluchsee
Todtnau Todtnau
els-Blumberg
Müll- BadenBernau
Bonn-Bonnheim weiler
Badendorf dorf
Tengen
Schönau 725
Bernau
weiler
HabsHabsSchönau
heim
Wies
Wies
Grafenhausen
St. Blasien Grafenhausen
Mulhouse
house heim
ÜhlingenTodtTodtmoos
Birkendorf
Kandern
moos
Zell i. W.
Kandern
Zell
i.W.
SchleitSchopfheim Schaffhausen
Scha
Sierentz
heim
Schopfheim
Neuhausen
agsdorf
dorf
D
DiessenWeil
Weil
-Tiengen
-Tiengen
WaldshutBartenheim St-Louis
Hofen
Wehr
-Louis a.
a. Rh.
Rh. Lörrach
WaldshutWehr
Lörrach
St-Louis
Bad
RheinHauenstein
Folgensbourg
Bad
Säckingen
felden RheinSäckingen
Klingnau
Klingnau
felden
Eglisau
Möhlin
Möhlin
Laufenburg
Riquewihr
uewihr
Guemér
Guemér
BASELL Pratteln
Ferrette
Laufen
Frick
Liestal
Sissach
Si
h
Brugg
Baden
Geschäftsstellen der
Bülach Zeitung
Badischen
Wettingen
Ausgaben-Nr.
Ausgaben-Bezeichnung
verbreitete Auflage
705
Freiburg
Müllheim / Emmendingen
95.291
715
Lahr / Offenburg
12.935
725
Lörrach / Bad Säckingen /
Schwarzwald
43.427
701
Gesamtausgabe schnapp
151.653
Altensteig
Embrach
W
Winter
nach IVW II/09, Mo – Sa
Mindestformat:
10 mm
Höchstformat:
500 mm
Titelkopfanzeige:
1 Spalte / 60 mm hoch
Erscheinungsweise:
donnerstags
Anzeigenschluss:
dienstags, 17.00 Uhr
Kontakt:
Fon: 07 61 / 4 96-41 10, Fax: -41 09
21
Grundpreise, BZschnapp
Ortspreise, BZschnapp
für Werbungtreibende außerhalb des Erscheinungsgebiets und alle Werbemittler
für Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe im Erscheinungsgebiet der BZ
Ausgaben
Gesamtausgabe
schnapp
Lahr
Offenburg
701
Freiburg
Müllheim
Emmendingen
705
Gesamtausgabe
schnapp
715
Lörrach
Bad Säckingen
Schwarzwald
725
Lahr
Offenburg
701
Freiburg
Müllheim
Emmendingen
705
715
Lörrach
Bad Säckingen
Schwarzwald
725
Anzeigenteil
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
4,36
5,89
2,23
3.01
0,79
1,07
1,48
2,00
3,71
5,01
1,90
2,56
0,68
0,91
1,26
1,70
1. Seite
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
6,54
8,83
3.68
4.97
1,11
1,50
2,07
2,79
5,56
7,51
3,13
4,23
0,95
1,28
1,76
2,38
Titelkopfanzeige
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
7,86
10,61
4,39
5,93
1,30
1,76
2,41
3,25
6,69
9,02
3,74
5,05
1,11
1,50
2,05
2,77
Letzte Seite
s/w pro mm
farbig pro mm
c
c
5,01
6,76
2,79
3,77
0,91
1,23
1,70
2,30
4,26
5,75
2,38
3,21
0,78
1,05
1,45
1,96
Alle mm-Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
22
Sonderveröffentlichungen – Menü à la carte
Mit unseren Sonderveröffentlichungen sorgen wir dafür, dass Ihre
Anzeige stets im richtigen Umfeld erscheint. Unsere Themenvielfalt
bietet maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Wünsche.
Unsere Broschüre „Menu à la carte“ sowie der Themenplan 2010
steht Ihnen als Download unter badische-zeitung.de/sonderthemen
zur Verfügung.
Fon:
07 61 / 4 96-51 90, Fax: -51 99
E-Mail: [email protected]
Download: badische-zeitung.de
23
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen- und Beilagenaufträge
I.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber/Anzeigenkunde) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in der
Badischen Zeitung oder sonstiger von der Badischer Verlag GmbH & Co. KG
(nachfolgend: Badischer Verlag) herausgegebener Printmedien bzw. der Veröffentlichung im Online-Rubrikenmarkt auf www.badische-zeitung.de zum
Zwecke der Verbreitung. Soweit nichts Besonderes bestimmt ist, gelten die
AGB entsprechend für die Verteilung von Werbematerial oder Warenproben
eines Auftraggebers in der Badischen Zeitung und sonstiger Printmedien des
Badischen Verlags (Fremdbeilagenauftrag).
Die Veröffentlichung von Anzeigen auf dem Online-Rubrikenmarkt von
www.badische-zeitung.de erfolgt durch den Badischen Verlag in Zusammenarbeit mit der Online Verlag GmbH Freiburg (nachfolgend: Online Verlag,
zusammen: die Verlage). Auftragnehmer für alle Aufträge, die über das
Onlineportal www.badische-zeitung.de erteilt werden, ist allein der Online
Verlag, ansonsten der Badische Verlag.
Bei einer Anzeigenaufgabe über www.badische-zeitung.de sowie für Aufträge, die auch oder ausschließlich die Veröffentlichung in Onlinemedien
umfassen, gelten ergänzend und im Zweifel mit Vorrang die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt auf www.badischezeitung.de.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anzeigenkunden über den Abschluss von Anzeigenaufträgen haben gegenüber den Verlagen keine
Geltung.
II.
1. In der Beilage Schnapp erscheinen Kleinanzeigen nur als private Gelegenheitsanzeigen im fortlaufenden Fließsatz. Geschäftliche Anzeigen sind nur als
umrandet gestaltete Inserate möglich. Private Gelegenheitsanzeigen sind dabei nur solche Inserate, die von Privatpersonen aufgegeben werden, keinen
Bezug zu einer geschäftlichen Betätigung haben und in der Regel nur einmalig gestellt werden, um ihren Zweck zu erfüllen. Wiederholte Anzeigen
für Waren oder Dienstleistungen sind daher keine privaten Gelegenheitsanzeigen.
2. Anzeigen unter den Rubriken „Bekanntschaften“ und „Heirat“ werden
grundsätzlich nur unter Chiffre (nicht unter Telefon, Postfach oder Adresse)
veröffentlicht.
3. Die Verlage behalten sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe
im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts,
der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen,
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Verlage abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder eine Veröffentlichung für die Verlage unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die
per Internet erteilt wurden oder die an den Schaltern der Geschäftsstellen,
bei Annahmestellen, bei Trägeragenturen, von Vertretern oder anderen Mitarbeitern der Verlage ohne Beanstandungen entgegengenommen worden
sind. Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines
Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
4. Sind Beilagen in Umbruch und Druck zeitungsähnlich und erwecken sie
durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung, werden sie als „Fremdbeilage“ oder in ähnlicher Weise
kenntlich gemacht und als Werbeblock bzw. als Anzeigenstrecke abgerechnet.
5. Der Auftraggeber trägt auch die Verantwortung für den Inhalt und die
rechtliche Zulässigkeit der zum Abdruck zur Verfügung gestellten Text- und
Bildunterlagen. Sofern an diesen Rechte Dritter bestehen, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese der konkreten Art der Veröffentlichung zugestimmt haben. Auf Verlangen hat er dies schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen,
der infolge der Veröffentlichung seiner Anzeige den Verlagen entsteht. Der
Auftraggeber hat die Verlage ferner von allen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Anzeige geltend machen, insbesondere hat der Auftraggeber
die Verlage von allen Ansprüchen aus Verstößen der Anzeigen gegen
gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und Urheberrecht,
freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich auch, Kosten der Veröffentlichung einer erforderlich werdenden Gegendarstellung zu tragen, und zwar
nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Die Verlage sind nicht
verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch diese
Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
III.
1. Anzeigen sind vom Auftraggeber innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Anzeigenaufträge über die Veröffentlichung mehrerer
Anzeigen auf Abruf des Auftraggebers sind innerhalb eines Jahres seit dem
Erscheinen der ersten Anzeige abzurufen, wobei die erste Anzeige innerhalb
der in Satz 1 genannten Frist abzurufen ist. Die Leistungspflicht zur Ausführung des Auftrages bestimmt sich nach Nr. IV.3.
2. Sind in der Anzeigenpreisliste neben der Gesamtausgabe weitere Ausgaben, beispielsweise Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgaben, sonstige Verlagsdruckschriften oder sonstige Insertionsmöglichkeiten mit eigenen Preisen
aufgeführt, so ist – sofern nicht die Gesamtausgabe belegt wird – für jede
Ausgabe oder Ausgabenkombination ein eigener Vertragsabschluss zu
tätigen.
3. Der Auftraggeber hat nur dann rückwirkenden Anspruch auf den seiner
tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden
Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der
aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb desselben Abschlusses
während der nach Ziffer III Satz 1 zu bestimmenden Laufzeit zur Erlangung
höherer Nachlässe über die vereinbarte Anzeigenmenge hinaus weitere An-
zeigen abzurufen. Der Anspruch auf höheren Nachlass erlischt, wenn er nicht
innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
5. Wird die in einem Abschluss vereinbarte Anzeigenmenge aus Umständen,
die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, innerhalb der in Ziffer III Absatz
1 genannten Frist nicht vollständig abgerufen, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem
gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass
zu erstatten. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Nichterfüllung auf
höherer Gewalt im Risikobereich des Auftragnehmers beruht.
6. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen
dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.
IV.
1. Aufträge für Anzeigen- und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten
Plätzen des Mediums veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig
beim Auftragnehmer eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss unterrichtet werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht
auszuführen ist.
2. Wünsche des Kunden nach einer bestimmten Platzierung von Anzeigen
sind nicht verbindlich, es sei denn, die Beachtung solcher Wünsche wurde
schriftlich zugesagt.
3. Der Auftragnehmer wird Anzeigenaufträge unverzüglich ausführen. Eine
Gewähr für die Veröffentlichung an einem bestimmten Tag wird nur übernommen, wenn der Auftragnehmer dies schriftlich bestätigt.
4. Wird eine Anzeige unleserlich, unrichtig oder unvollständig abgedruckt,
so hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige,
aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene
Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so
hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Beruht der fehlerhafte Abdruck der Anzeige auf
einem Mangel der vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen, der erst
beim Druckgang erkennbar ist, so stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu.
5. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper,
Leben und Gesundheit, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen
Vorschriften. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm, seinen
gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe
Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der
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Auftragnehmer nach S. 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn
wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden.
Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Ist der Anzeigenvertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft, so ist der
Kunde verpflichtet, die Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung,
sonstige Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Ansonsten ist er mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Gleiches gilt in anderen Fällen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel
nicht innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Veröffentlichung
anzeigt.
7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier
Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der
Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an. Der Auftragnehmer gewährleistet
die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die
Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten.
8. Wird die bei regelmäßigem Geschäftsgang zu erwartende Veröffentlichung einer Anzeige infolge einer vom Auftragnehmer nicht nach AGB IV.5
zu vertretenden Betriebsstörung, Störung des Arbeitsfriedens oder Arbeitskampfmaßnahme unmöglich, erlischt die Verpflichtung auf Erfüllung der
Aufträge und Leistungen von Schadensersatz.
V.
Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den
Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Textteil-Anzeigen werden
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
VI.
1. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten
Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten
Probeabzug nicht innerhalb der im Einzelfall gesetzten Frist zurück, so gilt die
Genehmigung zum Druck als erteilt; hierauf wird der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Übermittlung des Probeabzuges ausdrücklich hinweisen.
2. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der
Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Kosten für
von ihm verursachte erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Anfertigung bestellter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
VII.
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate
nach Ablauf des Auftrages.
VIII.
1. Eingänge auf Ziffernanzeigen bei Abholaufträgen werden vier Wochen
aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden
vernichtet. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur
auf dem normalen Postwege weitergeleitet.
2. Dem Auftragnehmer kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten
des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der
Auftragnehmer kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit
der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.
3. Sperrvermerke in Zuschriften auf Ziffernanzeigen können nicht berücksichtigt werden.
IX.
Konkurrenzausschluss für Anzeigen- und Beilagenaufträge kann grundsätzlich nicht gewährt werden.
X.
1. Der Auftraggeber überträgt den Verlagen sämtliche für die Nutzung in
Print- und anderen Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen
Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, insbesondere das
Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen
Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank auf Abruf, und zwar
zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigen außer in den gebuchten Ausgaben zusätzlich auch selbst oder durch Tochter-, Schwester- sowie Partnerunternehmen online zu veröffentlichen. Hieraus ergeben sich keine weiteren Verpflichtungen des Auftraggebers. Dieser kann der weiteren Veröffentlichung schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer widersprechen.
3. Hat der Auftragnehmer die optische und drucktechnische Gestaltung der
Anzeige für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Anzeigenvorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
XI.
1. Aus herstellungstechnischen Gründen können Anzeigenkollektive oder
sonstige zu bestimmten Themen oder Anlässen erscheinende Sonderseiten
oder Sonderbeilagen als einheitlichen Sonderteil herausgegeben werden, die
die belegten Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgabe übergreifen. Aus denselben Gründen ist nicht auszuschließen, dass Anzeigen oder Beilagen auch
mit nicht belegten Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgaben verbreitet werden.
Verpflichtungen, die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen, entstehen
dadurch nicht.
2. Für Sonderseiten oder Sonderbeilagen können besondere Ausgabeneinheiten oder -kombinationen gebildet und von der Preisliste abweichende
Entgelte festgesetzt werden.
3. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere
Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung nur dann hergeleitet werden,
wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich
verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine
Auflagenminderung ist jedoch nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H.,
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H. und bei einer Auflage
bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn dem Auftraggeber vor dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben wurde,
dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten kann.
4. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art
der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
5. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen
Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige
Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
6. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Vorauszahlung des Auftraggebers abhängig gemacht werden. Wird die Anzeige telefonisch, schriftlich oder per Internet aufgegeben, muss der Kunde eine Bankverbindung
zum Bankeinzug angeben.
7. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungseingang, jedoch frühestens
sechs Wochen vor der vereinbarten Veröffentlichung. Bei länger laufenden
Schaltungen können monatliche Vorschuss- oder Zwischenrechnungen gestellt werden.
8. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch
den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden.
9. Es besteht keine Pflicht, jedem Anzeigenauftrag Anzeigenausschnitte oder
Belegseiten beizufügen. Stattdessen kann an die Stelle eines Anzeigenausschnittes oder von Belegseiten auf Wunsch eine rechtsverbindliche Bescheinigung über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige treten.
XII.
Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Werbungsmittlern nicht provisioniert. Anzeigen und Beilagen mit amtlichen Bekanntmachungen, Anzeigen und Beilagen von Wohlfahrtsunternehmen und Vereinen, Anzeigen und Beilagen von Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie diesen
gegenüber zum Grundpreis abgerechnet werden.
XIII.
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten, die aus einem Anzeigenauftrag resultieren, ist Freiburg/Breisgau, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen handelt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen
allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Sämtliche Ansprüche aus oder wegen des Vertrages unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Ist der Nutzer Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates unberührt, in denen der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
XIV.
Die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten werden gemäß § 33 BDSG mit
Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Es gilt die Datenschutzerklärung des Badischen Verlags.
25
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt auf badische-zeitung.de
I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
für Aufträge eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber/Anzeigenkunde) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen im Online-Rubrikenmarkt auf www.badische-zeitung.de und/oder
in der Badischen Zeitung oder sonstiger von der Badischer Verlag GmbH
& Co. KG (nachfolgend: Badischer Verlag) herausgegebener Printmedien
zum Zwecke der Verbreitung.
2. Die Veröffentlichung von Anzeigen auf dem Online-Rubrikenmarkt von
www.badische-zeitung.de erfolgt durch den Badischen Verlag in Zusammenarbeit mit der Online Verlag GmbH Freiburg (nachfolgend: Online Verlag, zusammen: die Verlage). Auftragnehmer für alle Aufträge, die über
das Onlineportal www.badische-zeitung.de erteilt werden, ist allein der
Online Verlag, ansonsten der Badische Verlag.
3. Für Aufträge, die auch oder ausschließlich die Veröffentlichung in Printmedien umfassen, gelten ergänzend und im Zweifel mit Nachrang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagenaufträge.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anzeigenkunden über den Abschluss von Anzeigenaufträgen haben gegenüber den Verlagen keine
Geltung.
II. Vertragsschluss
1. Bei einer Anzeigenaufgabe über www.badische-zeitung.de gibt der
Kunde mit Ausfüllen des Anzeigenformulars ein Angebot gegenüber dem
Auftragnehmer ab. Der Kunde erhält vor Schaltung seiner Anzeige per
E-Mail einen Beleg mit allen relevanten Daten über die Schaltung seiner
Anzeige. Diese Mail gilt lediglich als Eingangsbestätigung seines Auftrags
und enthält keine Annahmeerklärung. Der Vertrag über die Anzeige kommt
erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Veröffentlichung der Anzeige durch den Auftragnehmer zustande. Dieser kann
über die Annahme dieses Angebots nach billigem Ermessen entscheiden
und diese insbesondere aus den in III. 5. genannten Gründen ablehnen.
2. Der Abschluss dieses Vertrages setzt die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Kunden voraus.
III. Leistungen der Verlage
1. Gemäß der Auswahl des Kunden wird die Anzeige für die vereinbarte
Laufzeit entweder nur im Online-Rubrikenmarkt auf www.badischezeitung.de (Online-Only-Anzeige), nur im jeweils ausgewählten Printmedium oder kombiniert in den ausgewählten Medien veröffentlicht.
2. Der Kunde erhält bei der Beauftragung über www.badische-zeitung.de
eine Vorschau auf die zu veröffentlichende Anzeige und kann so auf das
Erscheinungsbild, die formelle Gestaltung und Zeilenanzahl Einfluss nehmen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf eine besondere Platzierung der Anzeige im Rahmen des Online-Rubrikenmarktes oder des Printmediums.
3. Es besteht kein Konkurrenzschutz.
4. Die Verlage sind nicht verpflichtet, die Anzeigeninhalte auf ihre rechtliche
Zulässigkeit und auf eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter hin zu
überprüfen.
5. Bei Kenntnis von unzulässigen Inhalten oder etwaigen Rechtsverletzungen, kann die Anzeige ganz oder teilweise ohne vorangegangene Benachrichtigung des Kunden gelöscht oder gesperrt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Anzeige rechtswidrige, urheberrechtsverletzende,
strafrechtlich relevante oder sittenwidrige Inhalte enthält. In diesen Fällen
können Anzeigenaufträge auch nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Verlage abgelehnt werden.
6. Der Kunde kann seine Online-Only-Anzeige bereits vor Beendigung der
Vertragslaufzeit zu den üblichen Serverzeiten deaktivieren lassen. Er bleibt
in diesem Fall aber nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung und
Mindestlaufzeit zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
7. Es besteht keine Verpflichtung zur Speicherung oder anderweitigen
Aufbewahrung der Anzeige nach Beendigung der Anzeigenschaltung.
8. Gewerbliche Kunden haben die Möglichkeit, die Daten für eine Vielzahl
von Anzeigen (Kontingente) zu liefern. Hierzu wird eine gesonderte Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Das Angebot gilt nur für Angebote von
Immobilienverkäufen oder Vermietungen und Kfz. Ab Tarif 4 (Immobilienmarkt) bzw. Tarif 2 (Kfz-Markt) sind max. 20 Gesuche inklusive. Die gelieferten Daten werden in das für die Anzeigenveröffentlichung erforder-
liche Format umformatiert und in das Anzeigensystem eingegeben. Bei
dieser Umformatierung wird lediglich die Datenstruktur, nicht aber der
Dateninhalt verändert. Der gewerbliche Kunde hat die Möglichkeit, diese
Anzeigen jederzeit komplett oder teilweise zu verändern (ergänzende
oder ersetzende Lieferung).
IV. Preise und Abrechnung
1. Es gilt die jeweils bei Vertragsschluss aktuelle Preisliste für OnlineAnzeigen, Print-Anzeigen oder Kombinationsaufträge.
2. Die Abrechnung erfolgt bei gewerblichen Kunden durch Rechnungsstellung, bzw. Abbuchung/Lastschriftverfahren. Die Rechnung geht dem
Kunden nach Leistungserbringung zu. Bei mehrmaligen Erscheinungsterminen im Rahmen einer Angebotsform gilt der Termin des ersten Erscheinens als Leistungserbringung und somit als Grundlage zur Rechnungslegung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde eine Anzeige im
Online-Rubrikenmarkt, im Printmedium oder in beiden Medien kombiniert
geschaltet hat. Die zu zahlende Vergütung ist mit Rechnungsstellung zur
Zahlung fällig.
3. Bei Privatkunden erfolgt die Abrechnung im Lastschriftverfahren durch
Vorauszahlung, wobei die Abbuchung frühestens vier Wochen vor der
ersten Veröffentlichung erfolgt. Die Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde eine Anzeige im Online-Rubrikenmarkt, im Printmedium oder in beiden Medien kombiniert geschaltet
hat.
4. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder
unbestrittenen Gegenansprüchen berechtigt. Auf ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde sich nur berufen, wenn die Gegenansprüche aus
dem gleichen Vertragsverhältnis stammen.
V. Verpflichtungen des Kunden
1. Für die rechtzeitige und vollständige Überlassung der Anzeigentexte und
sonstigen Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
2. Der Kunde ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben der zur
Veröffentlichung bestimmten Inhalte und Anzeigentexte verpflichtet. Wenn
26
die Anzeigen mit Fotos illustriert werden, dürfen diese nur das in der Anzeige bezeichnete Objekt abbilden und nicht manipuliert sein.
3. Der Kunde ist verpflichtet, keine Anzeigeninhalte zu veröffentlichen, die
gegen bestehende Gesetze (insbesondere Strafrecht, Wettbewerbsrecht,
Urheberrecht etc.) verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen (insbesondere Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.).
4. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeigeninhalte. Sofern an diesen Rechte Dritter
bestehen, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese der
konkreten Art der Veröffentlichung zugestimmt haben. Auf Verlangen hat
er dies schriftlich zu bestätigen. Der Kunde überträgt den Verlagen alle
für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte.
5. Eine falsche Rubrizierung durch den Kunden ist unzulässig und kann
ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden berichtigt werden.
6. Der Kunde haftet dafür, dass übermittelte Dateien virenfrei sind. Dateien
mit Viren können gelöscht werden, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche zustehen.
7. Die Einstellung von Anzeigeninhalten und -texten durch Kunden im
Namen von Dritten ohne deren ausdrückliche vorherige Zustimmung ist
unzulässig. Insbesondere dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen keine
Telefonnummern oder Adressen veröffentlicht werden.
8. Der Auftraggeber hat die Verlage von allen Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der
Gestaltung der Anzeige geltend machen, insbesondere hat der Auftraggeber die Verlage von allen Ansprüchen aus Verstößen der Anzeigen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und Urheberrecht, freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich auch, Kosten der
Veröffentlichung einer erforderlich werdenden Gegendarstellung zu tragen,
und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Kunde
haftet ferner für alle Folgen und Schäden aus der zumindest leicht fahrlässigen Verletzung der vorgenannten Pflichten. Insbesondere ist er verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der infolge der Veröffentlichung seiner
Anzeige den Verlagen entsteht.
VI. Datenschutz
Es werden die vertragsnotwendigen Daten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Badischen Verlags.
VII. Gewährleistung
1. Bei fehlerhafter Veröffentlichung der Anzeige hat der Kunde Anspruch
auf Schaltung einer Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der
Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Auftragnehmer eine
ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Beruht die
fehlerhafte Veröffentlichung der Anzeige auf einem Mangel der vom Auftraggeber überlassenen Daten oder Inhalte, so stehen dem Auftraggeber
keine Gewährleistungsansprüche zu.
2. Ist der Anzeigenvertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft, so ist der
Kunde verpflichtet, die Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung,
sonstige Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Ansonsten ist er mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
3. Gleiches gilt in anderen Fällen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel
nicht innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Veröffentlichung
anzeigt.
VIII. Haftung
1. Der Verlag ist weder Partei noch Vertreter einer Partei oder Vermittler
der zwischen den Kunden gegebenenfalls abgeschlossenen Geschäfte.
Der Verlag übernimmt keine Verantwortung für die Vertragsanbahnung,
den Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung.
2. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen sowie
die Identität und Integrität der Kunden.
3. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper,
Leben und Gesundheit, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen
Vorschriften. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm, seinen
gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe
Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des
Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber
regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässig-
keit vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern
haftet der Auftragnehmer nach S. 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen
nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
IX. Sonstiges
1. Erfüllungsort ist Freiburg/Breisgau. Gerichtsstand für alle Ansprüche
aus oder wegen des Vertrages ist Freiburg/Breisgau, sofern der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat.
2. Sämtliche Ansprüche aus oder wegen des Vertrages unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen
des Internationalen Privatrechts. Dies gilt auch, wenn der Kunde von
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf www.badische-zeitung.de
zugreift. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates unberührt, in denen der Kunde
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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BZ-Geschäftsstellen
10 – Freiburg/Breisgau
40 – Schwarzwald
79098 Freiburg
Bertoldstraße 7
Fon: 07 61 / 4 96-49 61, Fax: -49 69
E-Mail: [email protected]
79822 Titisee-Neustadt
Scheuerlenstraße 2
Fon: 0 76 51 / 2 05-0, Fax: -57 19
E-Mail: [email protected]
79189 Bad Krozingen
Schwarzwaldstraße 3
Fon: 0 76 33 / 90 88 77-0, Fax: -54 39
E-Mail: [email protected]
79206 Breisach
Rheinstraße 9
Fon: 0 76 67 / 9 46 79-0, Fax: -54 59
E-Mail: [email protected]
50 – Ortenau
77933 Lahr
Friedrichstraße 8
Fon: 0 78 21 / 27 87-0, Fax: -55 19
E-Mail: [email protected]
20 – Kreis Emmendingen
77955 Ettenheim
Rohanstraße 11
Fon: 0 78 22 / 8 68 99-0, Fax: -55 89
E-Mail: [email protected]
79312 Emmendingen
Marktplatz 11
Fon: 0 76 41 / 5 80 9-0, Fax: -56 19
E-Mail: [email protected]
77656 Offenburg
Beraterbüro
In der Jeuch 1 – 3
Fon: 07 81 / 92 62-55 53
79183 Waldkirch
Schulstraße 6 – 8
Fon: 0 76 81 / 47 79 78-0, Fax: -56 59
E-Mail: [email protected]
30 – Markgräflerland
79379 Müllheim
Hauptstraße 70
Fon: 0 76 31 / 18 06-0, Fax: -54 29
E-Mail: [email protected]
60 – Kreis Lörrach
79539 Lörrach
Marktplatz 5
Fon: 0 76 21 / 40 38-0, Fax: -58 19
E-Mail: [email protected]
79618 Rheinfelden
Karl-Fürstenberg-Straße 17
Fon: 0 76 23 / 9 68-0, Fax: -59 49
E-Mail: [email protected]
79576 Weil am Rhein
Hauptstraße 333
Fon: 0 76 21 / 79 09-0, Fax: -58 49
E-Mail: [email protected]
79650 Schopfheim
Hauptstraße 78
Fon: 0 76 22 / 39 92-0, Fax: -58 69
E-Mail: [email protected]
70 – Kreis Waldshut
79713 Bad Säckingen
Münsterplatz 16
Fon: 0 77 61 / 92 19-0, Fax: -59 39
E-Mail: [email protected]
79837 St. Blasien
Todtmooser Straße 8
Fon: 0 76 72 / 93 08-0, Fax: -57 49
E-Mail: [email protected]
79848 Bonndorf
Martinstraße 5
Fon: 0 77 03 / 94 01-0, Fax: -57 66
E-Mail: [email protected]
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Servicebüros
Nielsen I
Hamburg, Bremen,
Schleswig-Holstein,
Niedersachsen
PMS
PrintMedien-Service GmbH
Fuhlsbüttler Straße 145
22305 Hamburg
Fon: 0 40 / 63 90 84-0
Fax: 0 40 / 63 90 84-44
E-Mail: [email protected]
Internet: www.pms-tz.de
Nielsen II
Nordrhein-Westfalen
Verlags-Medien-Service
Egberts und Goralczyk OHG
Bahnstraße 64
50858 Köln
Fon: 0 22 34 / 9 57 35-0
Fax: 0 22 34 / 9 57 35-10
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.zeitungsteam-koeln.de
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Hessen, Saarland,
Rheinland-Pfalz,
Mainfranken
TMS Tageszeitungen
Marketing Service
Dieter Leikauf
Ferdinand-Porsche-Ring 8
63110 Rodgau
Fon: 0 61 06 / 6 60 18-0
Fax: 0 61 06 / 6 60 18-66
E-Mail: [email protected]
Internet:
www.tmsservice.de
Nielsen IIIb
Baden-Württemberg
Verlagsbüro Süd
Glauner & Partner GmbH
Amselstraße 7
68307 Mannheim
Fon: 06 21 / 16 66 5-0
Fax: 06 21 / 16 66 5-25
E-Mail: [email protected]
Internet:
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Nielsen V/VI/VII
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Nielsen IV
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