ALLES AUF EINEN BLICK - Polizei. Der Beruf

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ALLES AUF EINEN BLICK - Polizei. Der Beruf
ALLES AUF
EINEN BLICK
www.polizei-der-beruf.de
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Inhaltsverzeichnis
1.
EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN ............................................................3
2.
BEWERBUNG ..................................................................................................5
3.
AUSWAHLVERFAHREN...................................................................................8
4.
MITTEILUNGSPFLICHTEN.............................................................................12
5.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN ...................................................................12
6.
AUSBILDUNG................................................................................................13
7.
EINSTELLUNG ...............................................................................................14
8.
AUSBILDUNGSSTANDORTE .........................................................................15
9.
SOZIALE LEISTUNGEN/RUND UMS GEHALT ................................................17
10. KARRIERE-/ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN ............................................18
11. SONSTIGE INFORMATIONEN........................................................................19
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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN
1. Einstellungsvoraussetzungen
1.1. Was sind die Einstellungsvoraussetzungen?
Wenn du Polizeibeamtin oder Polizeibeamter werden willst, solltest du grundsätzlich:
- nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sein,
- für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten, wie sie im Grundgesetz
verankert ist,
- mindestens 160 cm groß sein,
- körperlich/gesundheitlich fit sein ( Nachweis durch das Deutsche Sportabzeichen in
Silber oder einem 3.000-Meter-Lauf im Rahmen des Auswahltests,
Schwimmleistungsnachweis),
- keine sichtbaren Körpermodifikationen (Tätowierungen, Piercings, etc.) haben bzw.
auch im nichtsichtbaren Bereich keine solchen, die inhaltlich gegen die Grundsätze
der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstoßen,
- einen Body-Mass-Index (BMI) zwischen 18 und 27,5 haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Für die Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst
- darfst du am Einstellungstag nicht jünger als 16,5 und nicht älter als 30 Jahre sein,
- musst du einen mittleren Bildungsabschluss (Notendurchschnitt mindestens 3,2)
vorweisen.
Für das Studium zum gehobenen Polizeivollzugsdienst
- darfst du am Einstellungstag nicht älter als 31 Jahre sein,
- solltest du über die Fachhochschulreife, das Abitur (Notendurchschnitt 3,0) oder
einen gleichwertigen Bildungsabschluss, z. B. durch eine berufliche Qualifizierung,
verfügen,
- eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
1.2. Kann ich mich auch ohne die deutsche Staatsangehörigkeit bewerben?
Ja! Wenn du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, musst du aber folgende
zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen:
-
Beherrschung der Muttersprache in Wort und Schrift,
Aufenthalt in Deutschland seit mindestens acht Jahren,
Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, einer unbefristeten
Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU,
Zugehörigkeit zu bestimmten Nationalitäten (Details nennt dir dein
Einstellungsberater).
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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN
1.3. Wo kann ich mich genauer über die Einstellungsvoraussetzungen
informieren?
Die Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater bei den regionalen
Polizeipräsidien und bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg,
Institutsbereich Personalgewinnung stehen dir jederzeit für Auskünfte zur
Verfügung. Den für dich zuständigen Einstellungsberater findest du auf unserer
Homepage unter der Rubrik „Bewerbung“.
1.4. Wie alt muss ich mindestens sein?
Hierzu ist der Termin deiner voraussichtlichen Einstellung maßgeblich.
Das Mindestalter an diesem Tag beträgt 16,5 Jahre.
1.5. Wann werden Ausnahmen vom Höchstalter zugelassen?
Nach den neuesten Änderungen der Richtlinien für die Auswahl von Bewerberinnen
und Bewerbern gibt es keine Ausnahmeregelung zum Höchstalter mehr.
Einzige Ausnahme: Bei Soldaten auf Zeit (SAZ 12) ist eine Bewerbung unabhängig
vom Alter innerhalb eines halben Jahres nach dem Dienstzeitende bei der
Bundeswehr möglich.
1.6. Auftreten und Erscheinungsbild
Dein Auftreten und dein Erscheinungsbild darf nicht den Erwartungen an das
Berufsbild einer Polizeibeamtin/eines Polizeibeamten entgegenstehen. Dies wäre z.B.
der Fall, wenn du regelmäßig Kontakte zu politisch extremistischen oder zu
kriminellen Kreisen pflegst, aber auch wenn du Tätowierungen im sichtbaren Bereich
hast (an Unterarmen, im Gesicht oder am Hals) oder wenn die Motive oder
Schriftzüge politisch oder weltanschaulich bedenklich sind. Dies ist unter anderem
bei verachtenden oder gewaltverherrlichenden Darstellungen der Fall.
1.7. Welche Abschlüsse umfasst der Begriff mittlerer Bildungsabschluss?
Den mittleren Bildungsabschluss kann man auf mehrere Arten erwerben. U.a. durch
den Werkrealschulabschluss, den Realschulabschluss, den Abgang nach Klasse 10
vom Gymnasium, dem Modell 9+3 (Hauptschule + dreijährige Berufsausbildung mit
Notendurchschnitt mind. 2,5) und der zweijährigen Berufsfachschule. I.d.R. wird der
Erwerb der mittleren Reife im Zeugnis bestätigt. Solltest du dazu Fragen haben,
wende dich bitte an die Einstellungsberater, die dir alle Einzelheiten erläutern
können.
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BEWERBUNG
2. Bewerbung
2.1. Welches Zeugnis zählt als Bewerbungszeugnis?
Grundsätzlich zählt das dir bis zum Bewerbungsschluss aktuell vorliegende Zeugnis
als Bewerbungszeugnis.
2.2. Muss ich Angaben über frühere Fahrverbote oder bereits eingestellte
Ermittlungs- und Strafverfahren machen?
Ja! Sowohl Falschangaben als auch Nichtangaben führen unweigerlich zur
Ablehnung. Dies gilt während des gesamten Bewerbungsverfahrens!
2.3. Wann ist meine polizeiliche oder strafrechtliche Vorgeschichte ein
Einstellungshindernis?
Ermittlungsverfahren und Verkehrsdelikte werden im Rahmen der Bewertung der
charakterlichen Eignung geprüft. Für den Polizeiberuf werden besondere
Anforderungen gestellt. Dies gilt sowohl für das angestrebte Dienst- und
Treueverhältnis eines Landesbeamten, als auch für die Vereinbarkeit entsprechender
Vorfälle mit dem Polizeiberuf. Entscheidend ist nicht in erster Linie der Ausgang eines
Verfahrens, sondern das konkrete Verhalten zur Tatzeit. Verhaltensweisen, die durch
Rücksichtslosigkeit, Gewaltbereitschaft, Aggression oder Unehrlichkeit geprägt sind,
führen grundsätzlich zu einer Ablehnung. Ebenso ist eine Vorgeschichte im
Zusammenhang mit Betäubungsmittelkonsum und -kriminalität grundsätzlich nicht
mit dem Berufsbild eines Polizeibeamten vereinbar.
2.4. Wann sind die Einstellungstermine für den mittleren und gehobenen
Polizeivollzugsdienst?
Die Einstellung für eine Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst erfolgt
jeweils zum 1. März und zum 1. September jeden Jahres; die Einstellung für den
gehobenen Polizeivollzugsdienst am 1. Juli.
Bitte beachte: Sollte der planmäßige Einstellungstag auf einen Samstag, Sonntag
oder Feiertag fallen, wirst du am letzten Werktag davor eingestellt.
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BEWERBUNG
2.5. Bis wann muss ich mich bewerben?
Bewerbungsschluss ist der 15. Mai des Vorjahres (für eine Einstellung zum 1. März),
der 30. September des Vorjahres (für eine Einstellung zum 1. Juli) und der 15.
November des Vorjahres (für eine Einstellung zum 1. September).
2.6. Wann muss ich die Bewerbung spätestens abgeben?
Deine vollständige Bewerbung muss spätestens am Tag des Bewerbungsschlusses
bei deinem zuständigen Einstellungsberater sein (Posteingang). Denke deshalb
daran, deine Bewerbung rechtzeitig, am besten frühzeitig abzugeben.
2.7. Kann ich mich parallel für den mittleren und den gehobenen
Polizeivollzugsdienst bewerben?
Eine sogenannte Parallelbewerbung (1. März & 1. Juli und 1. Juli & 1. September) ist
möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine Parallelbewerbung zu den
Einstellungsterminen 1. März (mittlerer Dienst) und 1. Juli (gehobener Dienst) nur bis
zu einer Zusage für den mittleren Dienst möglich ist. Dann musst du dich für eine der
beiden Laufbahnen verbindlich entscheiden.
2.8. Wo und wie erhalte ich Bewerbungsunterlagen?
Die Bewerbungsunterlagen kannst du im Internet auf unserer Homepage
www.polizei-der-beruf.de herunterladen oder du erhältst sie bei den zuständigen
Einstellungsberatern. Diesen musst du dann auch deine Bewerbung abgeben bzw.
ihnen diese zusenden.
2.9. Welche Unterlagen muss ich der Bewerbung beilegen?
Die notwendigen Unterlagen sind auf dem Bewerbungsbogen aufgelistet.
Im Einzelnen sind dies:
-
-
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsbogen
einschließlich des Zusatzbogens (der hausärztliche Anamnesebogen ist zur
polizeiärztlichen Untersuchung mitzubringen),
ggf. ein augenärztliches Attest (nur bei Beeinträchtigung der Sehleistung),
ein vollständiger und unterschriebener Lebenslauf,
eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Familienbuchauszugs,
eine Kopie des Personalausweises, des Reisepasses oder der
Aufenthaltsberechtigung,
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BEWERBUNG
-
ggf. die Erklärung für „nichtdeutsche Staatsangehörige“,
Bildungsabschlusszeugnisse bzw. Zwischenzeugnisse (beglaubigte Kopien),
Arbeitszeugnisse (soweit vorhanden),
ggf. eine Dienstbescheinigung der Bundeswehr und die Einverständniserklärung
zur Übersendung von Personal- u. Krankenakten,
das Deutsches Sportabzeichen in Silber inkl. Prüfkarte - im Original oder als
beglaubigte Kopie - (optional Angabe zur Teilnahme am 3.000-Meter-Lauf),
ein Schwimmleistungsnachweis
eine Kopie des Führerscheins mit Klasse B (soweit vorhanden),
der Fragebogen mit Erklärung zur Verfassungstreue,
die Erklärung „Tätowierung“ (auch wenn du keine Tätowierung hast),
einen persönlichen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER). Diesen musst
du selbst beim Kraftfahrtbundesamt beantragen. Das hierfür erforderliche
Formular bekommst du bei den Einstellungsberatern oder kannst es auf unserer
Homepage herunterladen.
2.10.
Muss ich den Lebenslauf handschriftlich verfassen?
Nein! Der Ausdruck muss aber vollständig und handschriftlich unterschrieben sein.
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AUSWAHLVERFAHREN
3. Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren der Polizei gewährleistet, dass du die Mindestanforderungen
für den Polizeiberuf erfüllst. Die Kriterien, die erfüllt sein müssen, sind:
-
Kenntnis und richtige Anwendung der deutschen Sprache,
verbale, rechnerische und abstrakt logische Intelligenz,
körperliche Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit,
soziale Kompetenz, Leistungsmotivation und berufliches Selbstverständnis,
gesundheitliche Mindestanforderungen unter dem Blickwinkel der universellen
Verwendbarkeit in der Polizei Baden-Württemberg,
charakterliche Eignung aus Sicht des künftigen Dienstherrn sowie aus Sicht der
Erwartungshaltung der Bürger an einen Polizeibeamten/eine Polizeibeamtin.
Beachte: Da jährlich ca. 4.000 Bewerberinnen und Bewerber am Auswahltest der
Polizei Baden-Württemberg teilnehmen, ist eine Berücksichtigung individueller
Wünsche zum terminlichen Ablauf des Auswahlverfahrens nur eingeschränkt
möglich.
3.1. Wo finden die Auswahltests statt?
Mit dem Einladungsschreiben zum Test wird dir mitgeteilt, an welchem Standort du
getestet wirst. Die Auswahltests finden derzeit in Böblingen und Lahr statt.
3.2. In welchem Zeitraum finden Auswahltests statt?
Mit Ausnahme des Monats August finden ganzjährig Auswahltests statt. Die
Auswahltests für die Frühjahrseinstellungen im mittleren Dienst finden im
Zeitraum von April bis Juli des Vorjahres und für die Herbsteinstellungen im
Zeitraum von September des Vorjahres bis April des aktuellen Jahres statt.
Parallel dazu finden von September des Vorjahres bis Februar des aktuellen Jahres
die Auswahltests für den gehobenen Dienst zum Einstellungstermin 1. Juli statt.
3.3. Wann erhalte ich eine Einladung?
Zwei bis vier Wochen vor dem festgesetzten Termin wird dir ein persönliches
Einladungsschreiben per Post zugesandt.
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AUSWAHLVERFAHREN
3.4. Wie lange dauert ein Auswahltest?
Der Auswahltest ist eintägig. Er besteht zunächst aus drei computergestützten
Elementen:
-
Sprachverständnistest
Rechtschreibtest
Intelligenztest
Danach folgt ggf. ein 3.000-Meter-Lauf, wenn kein Sportabzeichen mit der
Bewerbung vorgelegt wurde.
Im Anschluss führen wir ein sogenanntes multimodales Interview durch. Dabei
handelt es sich um eine strukturierte Form eines Auswahlgesprächs.
3.5. Was ist beim Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit zu beachten?
Der Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit ist von Bewerberinnen und
Bewerber entweder durch die Vorlage des Deutschen Sportabzeichens in Silber oder
optional durch einen Sportleistungstest (3.000-Meter-Lauf) im Rahmen des
Auswahltests zu erbringen.
Es kommen somit zwei Alternativen in Betracht:
1. Alternative – Das Deutsche Sportabzeichen wird bereits im Vorfeld vorgelegt.
Hier gelten folgende Bedingungen:
Das Deutsche Sportabzeichen mindestens in Silber (Bewerberinnen/Bewerber ab
dem 18. Lebensjahr) bzw. das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und
Jugendliche mindestens in Silber (jugendliche Bewerberinnen/Bewerber) wird der
Bewerbung bei der Polizei Baden-Württemberg beigefügt. Ausreichend für den
Nachweis ist die Sportabzeicheneinzelprüfkarte, auf der die erzielten Leistungen
bestätigt sind.
Alle Kategorien (Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Koordination) müssen mindestens
mit einer Silberleistung erbracht werden. Grundsätzlich gelten die
Voraussetzungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), außer:
- Für Bewerberinnen und Bewerber, die im Kalenderjahr der Bewerbung das 18.
Lebensjahr vollenden oder bereits älter als 18 Jahre sind, werden die Leistungen
des Deutschen Sportabzeichens in Silber verlangt. Im Bereich Ausdauer ist
mindestens die Silberleistung im 3.000-Meter-Lauf, im Bereich der Schnelligkeit
mindestens die Silberleistung im 100-Meter-Lauf erforderlich.
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AUSWAHLVERFAHREN
- Für Bewerberinnen und Bewerber, die im Kalenderjahr der Bewerbung das 18.
Lebensjahr noch nicht vollenden, werden die Voraussetzungen des Deutschen
Sportabzeichens für Kinder und Jugendliche mindestens in Silber anerkannt. Im
Bereich Ausdauer ist bei diesen Bewerberinnen und Bewerbern mindestens die
Silberleistung im 800-Meter-Lauf, im Bereich Schnelligkeit mindestens die
Silberleistung im 100-Meter-Lauf erforderlich.
Die Überprüfung der Gesamtleistung auf der Sportabzeicheneinzelprüfkarte muss
aus dem gleichen Kalenderjahr wie die Bewerbung sein. Maßgeblich ist das
Datum der Bestätigung der Sportabzeichenabnahme.
2. Alternative – Das Deutsche Sportabzeichen ist nicht vorhanden bzw. kann zum
Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorgelegt werden. Hier gelten folgende
Bedingungen:
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die kein aktuelles Deutsches Sportabzeichen
vorweisen können, absolvieren im Rahmen des Auswahltests einen 3.000-MeterLauf, der mindestens in der Zeit erbracht werden muss, die für das Deutschen
Sportabzeichen in Silber in der jeweiligen Altersklasse zum Stichtag des
Auswahltests notwendig ist. Die Teilnahme am 3000-Meter-Lauf ist auf dem
Bewerbungsbogen anzugeben. Eine nachträgliche Abgabe des
Sportabzeichens ist dann nicht mehr möglich.
Beachte: Wird dieser 3.000-Meter-Lauf am Tag des Auswahltests nicht erfolgreich
absolviert, gilt der gesamte Auswahltest als nicht bestanden!
3.6. Wird meine Zeugnisnote ins Testergebnis mit eingerechnet?
Die Zeugnisnote fließt nicht in das Testergebnis ein. Sie ist nur als
Einstellungsvoraussetzung relevant. Die Vergabe der Ausbildungsplätze erfolgt
ausschließlich anhand des im Auswahltest erreichten Testwertes.
3.7. Wann werde ich über das Testergebnis unterrichtet?
Am Ende des Auswahltests findet ein Abschlussgespräch statt. Hier wirst du über
dein Testergebnis und den weiteren Verlauf des Bewerbungs-/Auswahlverfahrens
informiert.
3.8. Erhalte ich bei einer Zusage einen Ausbildungsvertrag?
Nein. Solltest du von uns eine Einstellungszusage erhalten, ist diese grundsätzlich
rechtlich bindend. Eine Rücknahme erfolgt nur, wenn Hinderungsgründe für die
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AUSWAHLVERFAHREN
Einstellung entgegenstehen. Dies können z. B. neu eingeleitete Ermittlungsverfahren
oder gesundheitliche Probleme sowie Operationen sein. Eine verbindliche Zusage
wird erteilt, wenn alle Unterlagen vollständig sind, Auswahltest und
Auswahluntersuchung erfolgreich absolviert wurden und der notwendige Testwert
erreicht wird.
Am Tage der Einstellung wirst Du zur Beamtin/Beamten auf Widerruf ernannt.
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MITTEILUNGSPFLLICHTEN/ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
4. Mitteilungspflichten
4.1. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
Sollte nach Abgabe der Bewerbung bzw. nach der Absolvierung des Auswahltests
ein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet oder bekannt werden, musst du dies
unverzüglich der Einstellungsbehörde in Böblingen mitteilen.
4.2. Fahrverbot
Solltest du nach Abgabe der Bewerbung bzw. nach dem Auswahltest ein
Fahrverbot erhalten bzw. wird dir die Fahrerlaubnis entzogen, musst du dies
unverzüglich der Einstellungsbehörde in Böblingen mitteilen.
4.3. Gesundheitliche Probleme
Nach der ärztlichen Untersuchung neu auftretende gesundheitliche Probleme oder
durchgeführte Operationen müssen umgehend der Einstellungsbehörde in
Böblingen gemeldet werden. In diesen Fällen ist eine erneute Überprüfung durch
den Polizeiarzt erforderlich.
5. Erforderliche Unterlagen
5.1. Fehlende Unterlagen
Fehlende Unterlagen wie z.B. Arbeitszeugnisse (beglaubigte Fotokopien),
Schulabschlusszeugnisse oder Exmatrikulationsbescheinigungen reichst du bitte
schnellstmöglich nach.
5.2. Zeugnisvorlage
Sollte der Einstellungsbehörde am Einstellungstag noch kein Abschlusszeugnis
vorgelegt worden sein, ist eine beglaubigte Kopie mitzubringen. Ansonsten ist eine
Einstellung nicht möglich!
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AUSBILDUNG
6. Ausbildung
6.1. Wie lange dauert die Ausbildung/das Studium?
Die Ausbildung für den mittleren Dienst dauert insgesamt 30 Monate und ist
in mehrere Ausbildungsabschnitte, Kurse und Praktika, untergliedert.
Die Ausbildung für den gehobenen Dienst dauert insgesamt 45 Monate. Im
Anschluss an die 9-monatige Vorausbildung folgt das 36-monatige Bachelorstudium
an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen. Dies
beinhaltet auch zwei jeweils 6-monatige Praktika.
6.2. Wo werde ich ausgebildet?
Die Ausbildung findet an den Ausbildungsstandorten Biberach, Bruchsal und Lahr
statt. Die Einstellungen erfolgen ausschließlich an diesen drei Standorten. Abhängig
von der Verfügbarkeit wird dein Wunschort möglichst berücksichtigt. Die Praktika
absolvierst du in der Regel bei dem Polizeirevier, das deinem Wohnort bzw. dem
Ausbildungsstandort am nächsten liegt.
6.3. Kann ich mich zu einem anderen Dienstort versetzen lassen?
Während der Ausbildung werden solche Wünsche unter Berücksichtigung der
Kapazität der jeweiligen Ausbildungsstandorte geprüft. Der frühste Zeitpunkt hierfür
ist nach Abschluss des Basiskurses.
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EINSTELLUNG
7. Einstellung
7.1. Reisekostenerstattung
Die Fahrtkosten für die Anfahrt zum Einstellungsort (d.h. die einmalige Anreise zum
Dienstantritt) werden dir nach den gesetzlichen Bestimmungen vergütet. Solltest du
mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, bewahre zur späteren Abrechnung bitte
das Ticket/die Fahrkarte auf.
7.2. Parkmöglichkeiten
Parkplätze für dein privates Fahrzeug stehen dir an den Ausbildungsstandorten der
Polizei zur Verfügung.
7.3. Der Tag der Einstellung
Nach einer nochmaligen kurzen ärztlichen Kontrolluntersuchung, in der du auch
einem Drogenscreening unterzogen wirst, finden verschiedene Belehrungen sowie
im Anschluss deine Ernennung zum Beamten/zur Beamtin auf Widerruf statt.
An diesem Tag erhältst du auch die weiteren Informationen zum Ausbildungsverlauf.
7.4. Unterrichtsbeginn
Der eigentliche Unterricht beginnt am Folgetag (bei Dienstantritt an einem Freitag
ist Unterrichtsbeginn am darauf folgenden Montag).
7.5. Stundenplan
Der Unterricht beginnt in der Regel um 07.25 Uhr und endet gegen 16.00 Uhr.
Abhängig vom Ausbildungsort, an dem du ausgebildet wirst, können diese Zeiten
etwas abweichen.
7.6. Begleitperson(en)
Erziehungsberechtigte, welche ihre Kinder persönlich zum Ausbildungsstandort
begleiten, sollten das Gelände während des Tages grundsätzlich wieder verlassen.
Gegen 16.00 Uhr ist die Einstellung i.d.R. abgeschlossen.
Bei Anreise am Vortag ist nur den zukünftigen Auszubildenden die Übernachtung auf
dem Gelände des Ausbildungsstandorts gestattet.
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AUSBILDUNGSSTANDORTE
8. Ausbildungsstandorte
8.1. Was muss mitgebracht werden?
Solltest du an den ersten Tagen nicht an deinen Wohnort zurückkehren, empfiehlt
es sich, Wäsche, Zivilkleidung sowie die Dinge des persönlichen Bedarfs
mitzubringen.
8.2. Verpflichtung zum Wohnen in der Unterkunft
Polizeibeamte in Ausbildung sind grundsätzlich zum gemeinsamen Wohnen in der
Polizeiunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet.
Selbstverständlich kannst du aber auch unter der Woche nach Hause fahren.
Am Wochenende oder an Feiertagen steht es dir frei, nach Hause zu fahren oder in
der Unterkunft zu bleiben.
Nach Dienstende kann die Unterkunft verlassen werden.
8.3. Unterbringung
In der Regel erfolgt eine Unterbringung in Zweibettzimmern.
8.4. Bekleidung/Ausrüstung
Die Dienstkleidung, Schuhe und Ausrüstungsgegenstände werden dienstlich gestellt
Ca. vier bis sechs Wochen nach der Einstellung erhältst du deine Uniform.
.
8.5. TV/Internet
In den Gruppenräumen stehen TV und Internet zur Verfügung.
8.6. Besuch
Fremden ist das Betreten der Unterkunft grundsätzlich nicht gestattet.
8.7. Kosten für Unterkunft/Verpflegung
Die Unterkunftspauschale liegt derzeit bei 64,80 € pro Monat. Diese wird dem
Bruttolohn zugeschlagen und versteuert.
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AUSBILDUNGSSTANDORTE
In Einzelfällen kann ein Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in
der Unterkunft gestellt werden.
Du wirst während der Ausbildung voll verpflegt. Zurzeit werden hierfür 7,63 € pro
Tag erhoben. Am Wochenende besteht die Möglichkeit, die Kochgelegenheiten in
den Aufenthaltsräumen zu nutzen.
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SOZIALE LEISTUNGEN/GEHALT
9. Soziale Leistungen/rund ums Gehalt
9.1. Dienstbezüge
Deine Dienstbezüge werden an die von dir gewünschte Bank überwiesen. Bis zur
Überweisung deiner ersten Bezüge vergehen erfahrungsgemäß etwa 4 bis 6
Wochen. Falls du noch keines hast, richte bitte ein Konto schon vor dem Dienstantritt
ein und teile die Bankverbindungsdaten (IBAN, BIC) nach dem Dienstantritt deiner
Dienststelle mit.
9.2. Versicherungen / Freie Heilfürsorge
Für Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen gelten bei Krankheiten und bei Unfällen
im Zusammenhang mit dem Dienst besondere Fürsorgeregelungen.
Versicherungen sind nicht berechtigt, im Auftrag der Polizei zu handeln.
Schließe vorerst keine private Zusatzversicherung ab. Du wirst am Einstellungstag
von uns beraten. Einen bestehenden Krankenversicherungsschutz behältst du bitte
bis zum tatsächlichen Dienstantritt bei.
9.3. Wie sieht mein Verdienst während der Ausbildung aus?
Als Anwärter/Anwärterin des mittleren Dienstes erhältst du Nettobezüge im ersten
Jahr von ca. 1.062 €, im zweiten von ca. 1.116 € und im dritten von ca. 1.170 €.
Anwärter/Anwärterinnen des gehobenen Dienstes erhalten im ersten Jahr eine
Nettovergütung von ca. 1.108 €, im zweiten von ca. 1.162 € und ab dem dritten
Ausbildungsjahr von ca. 1.214 €.
Nicht berücksichtigt sind dabei der geldwerte Vorteil für die Unterkunft, das
Verpflegungsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen.
Der ehebezogene Familienzuschlag beträgt derzeit ca. 134 Euro brutto.
Gehaltssätze gültig ab 03/2015
9.4. Wie viele Urlaubstage stehen mir pro Jahr zu?
Du hast 30 Tage Urlaub im Jahr. Beamten im Schichtdienst stehen je nach geleisteten
Nachtdienststunden bis zu 35 Urlaubstage pro Jahr zu.
Hinweis: Während der Ausbildung bzw. des Bachelorstudiums sind diese Urlaubstage
teilweise fest vorgegeben.
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KARRIERE
10. Karriere-/Entwicklungsmöglichkeiten
10.1.
Wie lange ist meine Verwendungszeit bei den Einsatzabteilungen
des Polizeipräsidiums Einsatz nach der Ausbildung?
Eine Verwendung in einer Einsatzabteilung ist nach der Ausbildung zum mittleren
Polizeivollzugsdienst vorgesehen. Die Mindestverwendungszeit bei der
Einsatzabteilung beträgt 12 Monate. Abhängig von den Einstellungszahlen kann sich
diese auch verlängern. Die Einsatzabteilungen sind seit 2014 in Bruchsal und
Göppingen. Während dieser Zeit hast du die Möglichkeit, dich durch intensive
Fortbildungen und Unterstützungen der Polizeireviere auf spätere Aufgaben
vorzubereiten.
10.2.
Kann ich mich nach der Ausbildung direkt zu einem anderen
Dienstzweig der Polizei bewerben?
Grundsätzlich musst du deine Mindestdienstzeit bei den Einsatzabteilungen leisten.
Nach dieser Zeit stehen dir grundsätzlich alle Wege offen, um dich entsprechend
deiner Neigung im Polizeiberuf zu verwirklichen.
10.3.
Wie kann ich in die Laufbahn des gehobenen
Polizeivollzugsdienstes aufsteigen?
Nach fünf Jahren – ab Beginn der Ausbildung mittlerer Dienst – ist eine Bewerbung
für einen Aufstieg in den gehobenen Dienst möglich. Voraussetzungen für eine
erfolgreiche Bewerbung sind möglichst gute Leistungen in der Ausbildung sowie in
den darauffolgenden Verwendungen.
Der Berufseinstieg nach der Ausbildung bzw. der Verwendung in einer
Einsatzabteilung und nach dem Studium erfolgt grundsätzlich im Streifendienst der
Polizei. Deine weitere Entwicklung hast du selbst in der Hand. Mit guten Leistungen,
speziellen Kenntnissen und großem Engagement stehen dir die vielfältigen
Entwicklungsmöglichkeiten in der Polizei offen.
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SONSTIGES
11. Sonstige Informationen
11.1.
Vereidigung
Die Vereidigung erfolgt i.d.R. zwei Monate nach der Einstellung. An diesem Termin
können auch Familienangehörigen (Eltern, Geschwister, Lebenspartner) in
begrenzter Anzahl teilnehmen.
11.2.
Infoveranstaltung
Eine Informationsveranstaltung im Vorfeld findet nicht statt.
Nähere Informationen zum Ausbildungsverlauf erhältst du am Tag der Einstellung.
11.3.
Weitere offenen Fragen?
Die Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater der regionalen Polizeipräsidien
helfen dir gerne weiter und beantworten deine Fragen.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die außerhalb Baden-Württembergs wohnen, gibt
es das Bewerbertelefon bei der Hochschule für Polizei, Institutsbereich
Personalgewinnung: 07031 / 621 - 5599.
Fragen zu einem laufenden Bewerbungsverfahren richtest du an die
Einstellungsbehörde in Böblingen unter 07031 / 621 - 5555.
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