Association Suisse de Pocket Bike

Transcription

Association Suisse de Pocket Bike
Association Suisse de
Pocket Bike
Allgemeines Reglement
2003
Haftpflicht Versicherung des Veranstalters
Der Verband schliesst gemäss kantonalen Vorschriften für die Dauer der offiziellen Veranstaltungen eine
Haftpflichtversicherung ab, mit einer minimalen Garantiesumme von Fr. 5’000’000.- pro Fall. Jeder
Veranstalter zahlt pro Veranstaltung Fr.100.- in die Verbandskasse, dieser wird vom Kassier in Rechnung
gestellt.
Spital- und Heilungskosten Versicherung
Im Rahmen der Meisterschaft ist der Veranstalter verpflichtet sicherzustellen, dass alle Teilnehmer über
eine Spital- und Heilungskosten Versicherung verfügen. Die Teilnehmer hinterlegen eine schriftliche
Bestätigung dieser Versicherung (Kopie eines Versicherungsausweises).
Das Einschreibe Formular enthält in drei Landessprachen folgende Bestätigung: “Ich nehme an
diesem Rennen auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr teil und entlaste hiermit den Veranstalter
bei Unfall von Verantwortlichkeit.”
1. Allgemeines
Dieses Reglement gilt für alle Pocket-Bike Rennen, die im Rahmen der FMS / ASPB Meisterschaft des
Verbandes durchgeführt werden und annulliert hiermit alle vorgängigen Reglemente.
2. Veranstaltung
Eine Veranstaltung kann an einem Tag mehrere Rennen einschliessen. Im allgemeinen nimmt an einem
Rennen nur eine Kategorie teil.
3. Rennstrecke
Die Rennen finden Gezwungenermassen auf provisorischem Renngelände statt (grossflächigen ParkPlätzen von z. B. Einkaufszentren, Karting-Bahnen usw.). Die Rennstrecken sind durchgehend mit
Strohballen oder Pneuwänden gesichert und für das Publikum durch Abgrenzungen abgesperrt. Die
Länge der Rennstrecke muss mindestens 350 m und die Breite 5 m betragen. Der Veranstalter ist
verpflichtet, Zuschauer und Fahrer vor Unfällen maximal zu schützen. Die Strecke wird vor dem 1.
Training vom Rennleiter mit 2 Kommissären-Pocket-Bike-ASPB abgenommen und eventuell korrigiert.
Die Abnahme wird Protokolliert und Unterschreiben diese gilt als endgültig abgenommen.
Der Veranstalter holt bei den zuständigen Behörden (Gemeinde, Polizei usw.) eine Bewilligung für die
Strecke und die Veranstaltung ein. Er legt sie vor Beginn des Rennens dem Verbandsvertreter vor.
4. Offizielle Trainingsläufe und Startgenehmigung
Die Startgenehmigung wird nach einem obligatorischen Zeittraining erteilt. Der Rennleiter erstellt die
Starliste aufgrund der besten Trainingszeiten auf. Fahrer die aus technischen Gründen (Defekts) das
Zeittraining verpassen, dürfen aus der hintersten Reihe starten.
Die Startzeiten werden vom Veranstalter festgelegt. Die Rennen dauern 10 Minuten plus eine Runde je
Kategorie. Zeittraining min. 10 min, freies Training nach Möglichkeit einzeln pro Kategorie.
Association Suisse de Pocket Bike, Postfach 61, 1712 Tafers
Tel.026-496 42 62 / Fax 026 494-33 94 / Natel 079-230 78 15
e-mail: [email protected] / www.pocketbike.ch
2
5. Obligatorische Ausrüstung der Rennfahrer
- Sturzhelm Integral, (amtlich geprüft) nach FIM Standard ( wird an der Tech.abnahme kontrolliert )
Bei der Fahrt muss das Visier geschlossen sein. Mit Crosshelmen muss eine Brille getragen werden.
- Motocross-Veste, Rücken und Brust durchgehend Hartschale
- Ellbogenschutz und Motorradhandschuhe, den Unterarm deckend
- Hosen, strapazierfähig, mit obligatorischem Knieschutz, Gesäss-Schutz empfohlen
- Motorrad- oder Pocketschuhe, Fussgelenke abdeckend
- Intaktes Lederkombi mit Rückenprotektor ersetzt Weste, Knieschutz und Ellbogenschutz.
6. Start und Ziel
Massenstart auf Startstrecke mit laufendem Motor. Frühstart wird mit einer Strafrunde geahndet, nach
nicht anfechtbarem Entscheid des Rennleiters.
Der Start wird mit einer, Ampel angezeigt. (ASPB Ampel für alle Rennen obligatorisch)
Letzte Runde wird mit der 1 Rundentafel angezeigt.
Der Zieleinlauf wird mit schwarz/weiss gewürfelter Flagge angezeigt.
Vor dem Zeittraining werden die Fahrer zu einer obligatorischen Besprechung einberufen, wo ihnen der
Startablauf wie folgt bekannt gegeben wird:
- Eine Aufwärmrunde, - Startposition einnehmen. Überholen verboten!
- Im Falle eines Defektes hat der Fahrer max. 2 min. Zeit diesen zu reparieren, oder das Fahrzeug zu
wechseln, er muss sich dann in die hinterste Reihe stellen. In diesem Falle wird die Aufwärmrunde
wiederholt.
- Rennstart, - Rennen = 10 Minuten und 1 Runde.
- Nach Zieleinlauf, - geschlossener Rennpark ist für die 3 Erstplatzierten und 2 Stichproben obligatorisch.
7. Antriebsmittel
Während dem Rennen darf das Pocket Bike nur durch Motorenkraft oder eigene Muskelkraft des Fahrers
angetrieben werden.
8. Fahrzeugwechsel
Während den Trainings- und Qualifikationsläufen kann der Fahrer mehrere Fahrzeuge benutzen, sofern
sie den technischen Vorschriften für die Kategorie entsprechen. Nach dem Start zum Rennen darf das
Fahrzeug nicht mehr gewechselt werden.
9. Parc Fermé
Nach jedem Rennen sind die Motorräder der drei Erstplazierten und 2 Stichproben während 15 Minuten
im Parc Fermé abzustellen. Sie werden von mindestens einem offiziellen Kommissär des ASPB
kontrolliert. Ebenfalls wird eine Kontrolle bei einem eventuellen Protest vom Kommissär des ASPB
durchgeführt.
Der Fahrer oder sein Mechaniker sind für die Demontage des Fahrzeuges verantwortlich. Die Folgen
einer Demontage können in keinem Fall dem Veranstalter oder dem Verband angelastet werden.
Protest einlegen kann nur ein Fahrer oder sein Vertreter gegen Hinterlegung von Fr.100.- . Wenn
der Protest zu Recht erfolgte, werden die Fr. 100.- zurück erstattet. Bei Ablehnung gehen die Fr. 100.- an
den Verband.
Regelverstösse werden der Jury gemeldet und von dieser Sanktioniert. Der Sanktionsrahmen kann von
der Disqualifikation des Rennens bis zu Saisonausschluss und Streichung der Punkte reichen.
10. Einschreiben für Veranstaltungen
Die Rennfahrer schreiben sich in den vom Veranstaltungsreglement vorgesehenen Fristen beim
Veranstalter ein, normalerweise 10 Tage vor dem Rennen. Der Veranstalter kann nicht fristgerecht
angemeldete Fahrer zurückweisen oder nach Gutdünken einen Aufpreis für nicht fristgerechtes
Einschreiben verlangen.
Die Einschreibegebühr kann bis maximal Fr. 50.-- je Fahrer und Kategorie betragen.
Die Liste der Lizenznehmer kann gegen einen Kostenbeitrag vom Verbands-Sekretariat bezogen werden.
Ein Fahrer darf in max. Zwei (2) verschiedenen Kategorien starten. ( Ausser Kat. Fun)
Association Suisse de Pocket Bike, Postfach 61, 1712 Tafers
Tel.026-496 42 62 / Fax 026 494-33 94 / Natel 079-230 78 15
e-mail: [email protected] / www.pocketbike.ch
11. Kategorien und Klassen
3
Junioren A.
bis und mit 9 Jahren
Nur Mini-Motorräder gemäss technischem Reglement.
Junioren B
8 bis und mit 13 Jahren
Nur Mini-Motorräder gemäss technischem Reglement.
Junioren C
14 bis und mit 20 Jahren
Nur Mini-Motorräder gemäss technischem Reglement.
Coupe
ab 20 Jahren
Mini und Midi Motorräder gemäss technischem Reglement.
Damen
keine Altersbeschränkung
Mini und Midi Motorräder Open bis 50 ccm gemäss technischem Reglement.
Senioren
ab 30 Jahren
Mini und Midi Motorräder Open bis 50 ccm gemäss technischem Reglement.
F1 Open
ab 16 Jahren
Mini und Midi Motorräder Open bis 40 ccm, ab 30 Jahren bis 50 ccm gemäss technischem Reglement.
Fun
ab 18 Jahren
Mini und Midi Motorräder gemäss technisches Reglement.
Teilnehmer dieser Kategorie dürfen nicht in einer anderen Kategorie starten.
In dieser Klasse wird keine Jahresrangliste geführt, es wird nur der Tagessieger ermittelt.
Zugelassen werden nur Fahrer die durch eine Jury angenommen werden. (zur Vermeidung der Teilnahme
von zuschnellen Fahrern)
Gewinnt ein Teilnehmer zweimal in Folge, oder gehört er nach Auffassung der Jury nicht in diese
Kategorie, muss er in eine andere Kategorie aufsteigen.
Ein Fahrer kann nach Absprache mit der Jury, eine Kategorie aufsteigen, auch wenn er nicht dem Alter
der Kategorie entspricht.
12. Verhalten der Teilnehmer
- Die Fahrer respektieren Flaggen und Signale, die ihnen der Rennleiter und seine Funktionäre geben.
- Unsportliches Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern und den Funktionären werden mit
Disqualifikation, in schweren Fällen mit Startverbot für das nächste Rennen bestraft.
- Wird die Rennstrecke verlassen, muss das Rennen an der gleichen Stelle wieder aufgenommen
werden, ansonsten wird eine Runde abgezogen.
Verhält sich ein Fahrer, sein Vertreter oder ein Zuschauer unsportlich oder aggressiv gegenüber Andern,
kann dieser zur Zurückhaltung ermahnt werden oder wird mit einem Platzverweis bestraft.
Die Jury trifft die Entscheidungen endgültig.
Aus Sicherheitsgründen wird das Dopingreglement der FIM angewandt, das heisst Fahrer die
angetrunken oder unter Drogeneinfluss stehen, werden vom Rennen ausgeschlossen.
13. Klassierung
Die Klassierung geschieht aufgrund der Position eines jeden Teilnehmers nach dem 10 Minuten Rennen.
Folgende Punkte werden gemäss FIM / UEM -Reglement verteilt:
25 – 20 – 16 – 13 – 11 – 10 – 9 – 8 – 7 - 6 - 5 - 4 - 3 - 2 - 1, den 15 Erstklassierten.
Mindest Rundenzahl: Um Klassiert zu werden muss jeder Fahrer mindestens 75% der Rundenzahl des
Erstklassierten erreichen.
Fällt ein Fahrer nach Erreichen der 75%, durch Sturz oder technischen Defekt aus, wird er nach Anzahl
gefahrener Runden gewertet.
Die Ranglisten enthalten Startnummer, Kategorie, Name und Vorname des Fahrers und den Namen des
Heimclubs.
Die Ranglisten werden vom Veranstalter erstellt und dem Verbandsvertreter übergeben.
Association Suisse de Pocket Bike, Postfach 61, 1712 Tafers
Tel.026-496 42 62 / Fax 026 494-33 94 / Natel 079-230 78 15
e-mail: [email protected] / www.pocketbike.ch
4
Der Pilot erhält die Punkte für die Kategorie, für welche er sich anfangs Saison angemeldet hat. Die
Teilnahme in mehreren Kategorien ist bewilligt, jedoch nur bei Anmeldung anfangs Saison. Es ist möglich
während der Saison die Kategorie zu wechseln, Punkte sind aber nicht übertragbar. Alle organisierten
Rennen zählen für die Meisterschaft (es gibt keine Streichresultate).
Bei allen Rennen muss die aktuelle Rangliste der Meisterschaft zugänglich für alle Teilnehmer aufliegen.
14. Preise
Den drei Erstklassierten jeder Kategorie können, frei nach Wahl des Veranstalters, Preise in natura oder
bar übergeben werden.
15. Teilnehmer-Nummer / Farbe der Nummernschilder
Um die Arbeit der Veranstalter zu erleichtern, teilt der Verband die Startnummer, nach Kategorie des
Teilnehmers, für das ganze Jahr zu. Die Startnummern müssen gut lesbar, vorn und auf den 2 Seiten
hinten angebracht sein.
Die Farben der Grundflächen und der Nummern sind frei wählbar, müssen aber gut lesbar sein.
16. Organe einer Veranstaltung
Funktionäre einer Veranstaltung sind: Rennleiter und die Jury.
Die Jury besteht aus min. drei (4) Mitgliedern:
- einem Fahrervertreter
- Kommissär ASPB (min. 2)
- Präsident ASPB
Ist eine Verwandtschaft zur Jury oder ist ein Jurymitglied betroffen wird dieser durch ein anderes
Jurymitglied ersetzt.
17. Medizinische Versorgung
Ein Ambulanzwagen mit medizinischem Personal und ein Arzt ist während der ganzen Veranstaltung
anwesend. Ist das nächste Spital sehr nah, kann ein Samariterdienst Erste Hilfe leisten. Es muss jedoch
für den raschen Transport eines eventuell Verletzten ein passendes Fahrzeug jederzeit bereitstehen.
18. Startfolge der Rennen
Folgende Reihenfolge der Starts muss an den Rennen eingehalten werden:
- Junioren A
- Cup
- Junioren B
- Senioren
- Junioren C
- Damen
- F 1 Open
- Fun
19. Zeitnehmung
Für alle Rennen die zur Meisterschaft zählen ist eine elektronische Zeitnehmung obligatorisch. Der PBCRheinthal stellt jedem Veranstalter die komplette Zeitmessanlage zur Verfügung, diese ist obligatorisch.
Die Miete für die elektronische Zeitmessung, ohne Personal, kostet pro Veranstaltung Fr. 300.--.
Ein Betrag von Fr. 5.- pro Fahrer und pro Start ist vom Veranstalter auf das Konto des Verbandes
zu überweisen. Dieser Betrag muss in den Einschreibekosten für das Rennen inbegriffen sein.
Jeder Fahrer muss über einen AMB-Transponder verfügen, der mit der Zeitmessanlage kompatibel
ist.
Er kann in Ausnahmefällen diese vom PBC-Rheintal mieten ( Fr. 30.—pro Veranstaltung.
Er hinterlegt Fr. 100.— bei der Entgegennahme des Transponders, und erhält Fr. 70.—zurück bei
der Rückgabe des unbeschädigten Transponders.
Ein beschädigter Transponder muss vollständig bezahlt werden.
Association Suisse de Pocket Bike, Postfach 61, 1712 Tafers
Tel.026-496 42 62 / Fax 026 494-33 94 / Natel 079-230 78 15
e-mail: [email protected] / www.pocketbike.ch
5
Association Suisse de Pocket Bike
Technisches Reglement für die
Schweizermeisterschaft 2002
Für die Teilnahme an der Pocket Bike Schweizer-Meisterschaft 2002 ist für alle Kategorien die ASPB
Lizenz obligatorisch. Der Fahrer muss nicht Mitglied eines Clubs sein. Er beantragt einzig persönlich oder
durch seinen Regionalvertreter die Aufnahme in die Rennliste des Verbandes, und erhält dann
automatisch eine Lizenz. Die ASPB-Lizenz wird für die Saison 2002 gratis abgegeben.
Ausrüstungsreglement Pocket-Bike Schweiz
A) Allgemeines
Das Pocket-Bike ist ein Mini-Motorrad mit steifem Rahmen und 2T-Verbrennungs-Motor. Die Motorräder,
die an einem Rennen teilnehmen, entsprechen grundsätzlich dem FIM / UEM Reglement. Lenkstange mit
Doppel-Bügel und Fussraster Typ “Scooterino” sind zugelassen.
Startnummer-Zuteilung
Sobald sich der Fahrer beim Verband eingeschrieben hat, teilt ihm der Verband die Startnummer für die
Renn-Saison zu.
B) Fahrgestell
Typ und Kategorie wie vom Hersteller nach FIM Norm.
MINI
Radstand
max. 620 mm
Länge
max. 900 mm
Sitzhöhe
max. 385 mm
Total Höhe
max. 540 mm
MIDI
675 bis 730 mm
965 bis 1060 mm
425 bis 460 mm
max. 620 mm
C) Motor
Einzylinder Motor 2-Takt aus Serienproduktion mit 40 oder 50 ccm, wasser- oder luftgekühlt und mit einer
Fliehkraftkupplung ausgerüstet, 1 Gang.
- Kategorie Junioren A:
Unbearbeitetes Serien Motorengehäuse, Kolben und bewegliche Teile. Zwischen Zylinder und Auspuff ist
eine Reduktion von 14mm anzubringen. Die Dicke der Reduktionsplatte ist 3mm, max. 0.5mm x 45°
angefast, Toleranz +/- 0.1mm. Der Durchmesser des Auspuffsrohrs darf nicht unter 20mm sein. Vor und
nach der Reduktionsplatte dürfen keine Anpassungen vorgenommen werden.
- Kategorie Junioren B:
Unbearbeitetes Serien Motorengehäuse, Kolben und bewegliche Teile. Zwischen Zylinder und Auspuff ist
eine Reduktion von 14mm anzubringen. Die Dicke der Reduktionsplatte ist 3mm, max. 0.5mm x 45°
angefast, Toleranz +/- 0.1mm. Der Durchmesser des Auspuffsrohrs darf nicht unter 20mm sein. Vor und
nach der Reduktionsplatte dürfen keine Anpassungen vorgenommen werden.
- Kategorie Junioren C:
Gehäuse, Zylinder und bewegliche Teile sind frei, dürfen nicht bearbeitet werden und müssen für alle frei
auf dem Markt erhältlich sein, Zylinder max. 40 ccm, Vergaser max. 15mm Durchmesser.
- Kategorie Coupe:
Unbearbeitetes Serien Motorengehäuse, Kolben und bewegliche Teile. Zwischen Zylinder und Auspuff ist
eine Reduktion von 14mm anzubringen. Die Dicke der Reduktionsplatte ist 3mm, max. 0.5mm x 45°
angefast, Toleranz +/- 0.1mm. Der Durchmesser des Auspuffsrohrs darf nicht unter 20mm sein. Vor und
nach der Reduktionsplatte dürfen keine Anpassungen vorgenommen werden.
Association Suisse de Pocket Bike, Postfach 61, 1712 Tafers
Tel.026-496 42 62 / Fax 026 494-33 94 / Natel 079-230 78 15
e-mail: [email protected] / www.pocketbike.ch
6
- Kategorie F1 und Damen
Gehäuse und Zylinder frei, Zylinder max. 40 ccm, ab 30 Jährig max. 50ccm. Damen max. 50 ccm.
- Kategorie Senioren
Gehäuse und Zylinder frei, Zylinder max. 50 ccm
- Kategorie Fun:
Gehäuse und Zylinder frei, Zylinder max. 50 ccm
D) Vergaser
Kategorien Junioren A, B und Coup verwenden ausschliesslich Vergaser Typ Dell’orto SHA 14-14.
Junioren C bis max. 15mm, Kategorien F1, Damen, Senioren und Fun sind Typ und Abmessung frei.
E) Benzin
Nur bleifreies Benzin mit Zumischung synthetischer Öle ab öffentlicher Tanksäule und Markentreibstoff
ASPEN sind zugelassen.
F) Pneus inklusive Felgen
Freie Wahl. Durchmesser min. 240 mm, max. 280 mm. Felgenbreite max. 110 mm.
G) Bremsvorrichtung
Obligatorisch ist mindestens am Hinterrad eine mechanisch aktivierte Scheibenbremse. Bremse am
Vorderrad sind fakultativ. Hydraulisch Bremsen sind für die Klassen F1 Open und Senioren zugelassen.
H) Übersetzung
Die Grösse von Ritzel, Ketten und Zahnkranz ist frei wählbar.
I) Auspuff
Das Design des Auspuffs ist frei, er darf aber das Ende des Motorrades nicht überragen.
Das Geräuschlimit beträgt für alle Klassen 97 dBA bei 8000 bis 9000 U/min.
K) Schale
Zugelassen sind Verkleidungen und Sättel aus ABS, Glas- oder Kohlestoff-Fasern.
Eine Verkleidung an der Front des Fahrzeuges ist Obligatorisch. Halbschalen oder Nummernplatten aus
dem Motocrosssport sind zugelassen.
L) Transponder
Ein Transponder muss vom Fahrer gekauft werden, dieser kann in mehreren Kategorien eingesetzt
werden. Der Fahrer ist selbst für die korrekte Befestigung, Funktionstüchtigkeit und Unterhalt seines
Transponders verantwortlich. Ein Transponder ist nur noch für einen Fahrer zugelassen. Das heisst es
können nicht mehrere Fahrer mit demselben Transponder fahren.
M) Fahrzeugabnahme
Die Fahrzeuge werden vor der Veranstaltung vom Rennleiter und seinem Stab abgenommen. Falls
notwendig wird ein ASPB Kommisär-Pocket-Bike beigezogen.
N)
Ein Reglement in deutscher und französischer Sprache muss vorliegen.
Association Suisse de Pocket Bike, Postfach 61, 1712 Tafers
Tel.026-496 42 62 / Fax 026 494-33 94 / Natel 079-230 78 15
e-mail: [email protected] / www.pocketbike.ch
7
Vorstand Association Suisse de Pocket-Bike
Präsident
Thomas RAEMY Dorfstrasse 21
3184 Wünnewil. Tel.079 230 78 15 Fax 026 494 33 94
[email protected]
Vize Präsident
Köbi HEIERLI, Dorf 23
9411 Reute. Tel. 071 891 28 41, Fax 071 891 28 40
[email protected]
Kassier / Sekretär
Manuela MOSER, Olivier GUMY
Kommissär ASPB
Martin VON GUNTEN,
Mario TAMARO,
Carly CONZALEZ,
Können nach Bedarf vom Präsidenten oder Vizepräsidenten ersetzt werden.
Revisoren
Urs ACKERMANN, Sellenried
Jury
Beisitzer und Fahrervertreter
Internet Adresse:
www.pocketbike.ch
www.pocket.ch
E-Mail:
[email protected]
Association Suisse de Pocketbike
Pocketbike Club Rheintal
Tafers, Januar 2003 / RT
Association Suisse de Pocket Bike, Postfach 61, 1712 Tafers
Tel.026-496 42 62 / Fax 026 494-33 94 / Natel 079-230 78 15
e-mail: [email protected] / www.pocketbike.ch