Mitbewohner auf vier Pfoten

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Mitbewohner auf vier Pfoten
„Mitbewohner auf vier Pfoten“
Ratgeberbroschüre für Mieter
der HOWOGE
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
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Kapitel 1 – Vom Wunsch zur Wirklichkeit
1.1 Vor der Anschaffung
1.2 Welches Tier passt zu mir?
1.3 Wer passt zu wem?
1.4 Finger weg – diese Tiere haben nichts in der Wohnung zu suchen! 1.5 Wie viel Platz benötige ich für den Familienzuwachs?
1.6 Wo finde ich meinen Partner auf vier Pfoten?
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Kapitel 2 – Ein Tier kommt ins Haus
2.1 Die ersten vier Wochen
2.2 Gesundheit und Pflege
2.3 Ernährung und Beschäftigung
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Kapitel 3 – Regeln für Mensch und Tier
3.1 Verhalten in Treppenhäusern und Aufzügen
3.2 Gute Erziehung muss sein
3.3 Tierhaltung in HOWOGE-Wohnungen – was ist erlaubt, was nicht?
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Kapitel 4 – Toben, Spielen, Laufen – unterwegs mit dem Hund
4.1 Hundeauslaufgebiete in Berlin und Umgebung
4.2 Unterwegs mit dem Hund in Berlin
4.3 Urlaub mit dem Hund
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Kapitel 5 – Tierisch gute Adressen
5.1 Ansprechpartner bei der HOWOGE
5.2 Ansprechpartner in Sachen Tiere
5.3 Impressum
5.4 Info-Coupon
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Willkommen
Tiere sind treue Begleiter der Menschen. Doch nicht jedes Tier sollte in einer Wohnung gehalten werden. Der Wunsch, sich ein Tier anzuschaffen, ist weit verbreitet. Das ist kein Wunder, gehören doch
viele Tiere zu unseren so genannten Kulturfolgern. Sie sind treue Begleiter geworden, viele schon vor
mehreren Tausend Jahren. Berlin ist eine Hauptstadt der Tiere. So leben an der Spree mehr als
100.000 Hunde, rund 300.000 Katzen und noch einmal so viele Kleintiere in den Haushalten. Wer kein
eigenes Haus mit Grundstück hat, gerät bei der Wahl des passenden Haustieres jedoch schnell an
seine Grenzen.
Haustiere sind Lebewesen mit Ansprüchen an Platz, an Bewegung und Beschäftigung. Doch häufig
werden sie nicht artgerecht gehalten. Und aus dem einstigen niedlichen Tierbaby wird schnell ein
stattlicher Vierbeiner.
Die vor Ihnen liegende Broschüre soll Ihnen zur Orientierung vor der Anschaffung eines Tieres dienen.
Sie soll Ihnen helfen, das passende Tier zu finden. Das Heft gibt aber auch Hinweise, auf welche Tiere
Sie eher verzichten sollten. Allerdings können diese Informationen eine persönliche Beratung nicht
ersetzen. Nutzen Sie die Gelegenheit und nehmen Sie Kontakt mit dem Tierschutzverein für Berlin
und seinem Tierheim in Falkenberg auf.
Die Herausgeber
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Vom Wunsch zur Wirklichkeit
1.1 Vor der Anschaffung
Bevor Sie sich ein Tier anschaffen, sollten Sie sich Zeit nehmen und zunächst informieren. Tiere
kosten Geld. Ob für Futter, Tierarzt oder bei Hunden für die Steuer – die Ausgaben für ein Tier betragen
mitunter mehrere Hundert Euro im Jahr. Der Tierschutzverein für Berlin hat errechnet, dass ein mittelgroßer Hund in Berlin mit 900 bis 1.200 Euro pro Jahr zu Buche schlägt. Eine Katze kostet pro
Monat zwischen 30 und 60 Euro. Künftige Haustierbesitzer sollten also einen
großzügigen Betrag einplanen – und keinesfalls darüber nachdenken, Tierarztbesuche zu sparen. Denn das wirkt sich im Alter eines Tieres negativ
aus, wenn beispielsweise Knochengelenkskrankheiten oder organische
Erkrankungen an Herz oder Leber teure, fortwährende Tierarztbesuche
nach sich ziehen oder die Ernährung des Tieres auf kostenintensives
Spezialfutter umgestellt werden muss.
Zu beachten ist auch, dass ein Tier Zeit in Anspruch nimmt – etwa für
Fellpflege, Beschäftigung oder Spaziergänge. Viele angehende Tierhalter
unterschätzen auch eine andere Tatsache. Denn Tiere leben je nach Art
mitunter 15 bis 25 Jahre im Haushalt. So ist es inzwischen keine Seltenheit
mehr, dass eine Katze bei guter Pflege und Ernährung ein Vierteljahrhundert
alt werden kann! Auch der in der Wohnung zur Verfügung stehende Platz sollte
Berücksichtigung bei der Wahl des Tieres finden.
Tipp: Ob die Haltung eines Tieres vom Vermieter gestattet ist, regelt in vielen Fällen der
Mietvertrag. Die Unterbringung kleinerer Tiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen stellt
rechtlich meist kein Problem dar. Vor der Anschaffung eines Hundes oder einer Katze
sollte jedoch stets der Vermieter um eine entsprechende Genehmigung gebeten werden.
Das verhindert Ärger.
Das Halten von Hunden und von Tieren einer als gefährlich geltenden oder zu Kampfzwecken abrichtbaren Gattung oder Rasse ist bei der HOWOGE verboten.
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Vom Wunsch zur Wirklichkeit
1.2 Welches Tier passt zu mir?
Zunächst einmal sollte jeder die Faktoren Geld und Zeit für sich individuell prüfen. Wer in einem
Beruf mit unregelmäßigen Arbeitszeiten beschäftigt ist, sollte davon Abstand nehmen, einen Hund
anzuschaffen. Wo kleine Kinder im Haushalt leben, sollte auf den Erwerb von Katzen zunächst
verzichtet werden. Schnell können diese sensiblen Tiere verängstigt werden. Eine Katze, die unzufrieden ist, wird meist unsauber. Wichtig ist es vor dem Einzug eines neuen Haustieres zu prüfen,
ob bei einem der Bewohner eine Tierhaarallergie vorliegt.
Tierschutztipp: Tiere sind keine Ware, die man nach der Anschaffung einfach wieder umtauschen
kann. Tiere gewöhnen sich schnell an ihre Umgebung und an ihr neues Zuhause. Jede Unterbringung,
beispielsweise im Tierheim Berlin, bedeutet für Zwei- und Vierbeiner Stress. Überlegen Sie sich vorher
deshalb gut, ob Sie für die Haltung von Tieren geeignet sind!
Nicht zuletzt sollten künftige Tierhalter vorab auch prüfen, was mit dem Tier in der Urlaubszeit geschieht.
Können Nachbarn auf den geliebten Vierbeiner aufpassen, ihn mit Fressen versorgen und mit ihm Gassi
gehen? Oder gibt es in der Nachbarschaft eine Tierpension? Oder kann das Tier bei Verwandten Unterschlupf finden?
Wenn Sie ernsthaft mit dem Gedanken spielen, sich ein Tier anzuschaffen, dann wenden Sie sich jederzeit vertrauensvoll an das Tierheim Berlin (Adresse siehe Serviceteil). Dort erhalten Sie eine kostenfreie
und unverbindliche Beratung.
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Vom Wunsch zur Wirklichkeit
1.3 Wer passt zu wem?
Hunde: Lieben die Bewegung und die frische Luft – ideale Tiere für Menschen, die sich gerne in der
Natur aufhalten. Hunde eignen sich als Familienmitglieder, benötigen jedoch eine feste Bezugsperson, die sich viel mit dem Tier beschäftigt. Garant für neue Kontakte – Hundehalter kommen in der
Regel schnell miteinander ins Gespräch. Kosten pro Jahr und Tier: etwa 900 - 1.200 Euro, Zeitaufwand:
3 - 4 Stunden täglich für‘s Füttern und Gassi-Gehen sowie Spielstunden. Lebenserwartung: 12 bis 15
Jahre.
Katzen: Katzen mögen vor allem ruhige Haushalte, da sie – vor allem mit zunehmendem Alter – gern
schlafen. Deshalb sind sie die perfekten Mitbewohner für Familien mit größeren Kindern, für Singles
und ältere Menschen. Katzen haben sehr unterschiedliche Charaktere, in der Regel aber sind sie
verschmust und anhänglich. Katzenpaare, die gut zusammen passen, spielen viel und beschäftigen
sich miteinander. Hier gibt es große Unterschiede zwischen den Individuen. Je nach Charakter, Aufzucht
und Erfahrungen gibt es Katzen, die sehr sozial sind und den Umgang mit anderen Katzen lieben. Es
gibt aber auch Einzelgänger, denen man mit einer Vergesellschaftung keine Freude bereitet. Für eine
ausführliche Beratung steht Ihnen hier gerne das Tierheim Berlin zur Verfügung. Kosten pro Jahr und
Tier: etwa 500 Euro, Zeitaufwand: 2 Stunden täglich fürs Füttern, Katzenklo reinigen und Bürsten des
Tieres. Lebenserwartung: 20 bis 25 Jahre
Kleintiere: Kaninchen oder Meerschweinchen sind ebenfalls Tiere mit Ansprüchen. Grundvoraussetzung, dass diese Tiere sich wohlfühlen, ist ein großzügiges Gehege. Außerdem müssen sowohl
Kaninchen als auch Meerschweinchen immer Artgenossen haben. Ein Einzeltier ist sehr unglücklich.
Kaninchen sollten nie mit Meerschweinchen gehalten werden! Jedes dieser Tiere braucht eigene
Artgenossen. Außerdem sollte das Gehege reichlich Platz bieten und am
besten jederzeit offen sein, denn Kleintiere mögen Bewegung. Deshalb
sollten sie Zugang zu den Wohnräumen haben, die aber sicher eingerichtet
sein müssen, denn die Nagezähne machen auch vor Kabeln etc. nicht
halt.
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Vom Wunsch zur Wirklichkeit
Kleintiere sind keine Streicheltiere! Kleinstkinder sollten grundsätzlich keine eigenen Tiere halten.
Später, ab dem achten Lebensjahr, ist die Anschaffung von Kleintieren durchaus legitim. Allerdings
sollten Eltern vorab mit ihren Kindern sprechen und sie altersgerecht in die Versorgung der Tiere
einbinden. Aber: Die Eltern tragen letztendlich die Verantwortung. Achtung: Kleintiere, z. B. Goldhamster, sind häufig nachtaktiv. Kosten pro Kleintier und Jahr: ab 150 Euro, Zeitaufwand: 1 Stunde
täglich. Lebenserwartung je nach Tierart zwischen zwei und zehn Jahren.
Wellensittiche: Die Schwarmvögel aus Australien lieben die Gesellschaft und sollten deshalb nie
alleine gehalten werden. Sie eignen sich gut für ältere Menschen. Allerdings sollten sie sich ihr Revier
nicht mit Katzen oder Hunden teilen müssen. Die ausschließliche Haltung im Käfig ist Tierquälerei.
Deshalb sollte die Wohnung stets für Freiflüge zur Verfügung stehen und die Unterbringung sollte in
einer Voliere stattfinden. Kosten pro Jahr: rund 250 Euro. Lebenserwartung: bis zu 15 Jahre.
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Vom Wunsch zur Wirklichkeit
1.4 Finger weg – diese Tiere haben nichts in der Wohnung zu suchen!
Die Zahl der in Berlin gehaltenen exotischen Tiere nimmt stetig zu. Doch Vorsicht – die Haltung der
teilweise Wärme und Feuchtigkeit liebenden Tiere ist in Privathaushalten nicht machbar. Zu hoch sind
die Ansprüche beispielsweise an Ernährung, Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit. Auch setzt
die Aufnahme exotischer Tiere ein umfangreiches Fachwissen der neuen Halter voraus.
Es ist wohl vor allem der Reiz, der viele Wohnungsmieter dazu bringt, sich ein exotisches Tier anzuschaffen. Nehmen wir einmal griechische Landschildkröten: Diese Exoten lieben es warm und bewegen
sich gern auf sandigen oder bewachsenen Flächen. In den kalten Wintermonaten halten sie einen
Winterschlaf. Leider werden Wasserschildkröten wie die Rotwangen-Schmuckschildkröte in kleinen
Aquarien gehalten – und das, obwohl ihr eigentlicher Lebensraum Teiche und Seen umfasst. Auch
werden die Tiere teilweise bis zu 40 (!) Jahre alt. Oder Bartagamen: Sie lieben Lebendfutter wie
Grillen und mögen es, auf kahlen Ästen bei warmen Temperaturen zu klettern.
Ungeeignet sind zudem Leguane, Warane oder Schlangen. Denn: Neben der komplizierten Haltung
und Ernährung der Tiere spielen bei deren Haltung häufig auch kostspielige Tierarztkonsultationen
eine Rolle. Stress oder Verhaltensstörungen sind bei diesen Tieren keine Seltenheit und äußern sich
beispielsweise in schmerzhaften Hauterkrankungen. Auch große Vögel wie Papageien gehören nicht
in die Wohnung. Zum einen werden sie sehr alt und machen ausgesprochen laut auf sich aufmerksam,
zum anderen dürfen diese Vögel nur paarweise gehalten werden.
Auch Goldhamster oder Chinchillas haben keine Freude, wenn sie in der Wohnung gehalten werden.
So sind Hamster daran gewöhnt, sich ein unterirdisches Röhrensystem anzulegen. In einer Wohnung
ist dies schier unmöglich.
Tierschutztipp: Halten Sie nur Tiere, die auch an Menschen
gewöhnt und domestiziert sind und aus unseren Breitengraden
stammen. Auch heimische Wildtiere wie Igel, Eichhörnchen
oder Tauben haben nichts in einer Wohnung zu suchen – auch
wenn diese Tiere Hilfe benötigen. Um verletzte Tiere kümmert
sich das Tierheim Berlin (Adresse im Anhang).
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Vom Wunsch zur Wirklichkeit
1.5 Wie viel Platz benötige ich für den Familienzuwachs?
Wer ein Tier in seiner Wohnung aufnimmt, sollte dabei auch berücksichtigen, dass dafür genügend
Platz vorhanden ist. Generell sollten Bewohner einer Ein-Zimmer-Wohnung prinzipiell davon absehen,
sich ein Tier anzuschaffen. Auch haben große Hunde, die beispielsweise einen großen Bewegungsdrang haben, nichts in einer kleinen Wohnung zu suchen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass auch Tiere Stammplätze zur Verfügung haben sollten. Ob Hund
oder Katze – in jedem Fall sollte pro Tier ein gemütliches Körbchen mit Decke zur Verfügung stehen.
Einen festen Ort sollten Tierhalter zudem für den Futterplatz einplanen. Dort sollten die Tiere in Ruhe
und ohne Hektik fressen können.
Pro Familie und Haushalt ist es ratsam, die Zahl der zu haltenden Tiere zu begrenzen. Tiere, deren
Revier allein die Wohnung darstellt, sollten stets paarweise gehalten werden, denn so können sie sich
den lieben langen Tag miteinander beschäftigen. Keineswegs sollten Sie als Tierhalter jedoch Ihre
Aktivitäten einstellen und sich täglich mit Ihrem tierischen Mitbewohner beschäftigen.
Auch Kleintiere benötigen Platz: Der Käfig eines Kleintieres sollte stets offen stehen und dient Meerschweinchen oder Kaninchen als Schlafplatz und Toilette. Vor allem Kaninchen lieben neugierige Entdeckungstouren durch die Wohnung. Deshalb sollten in Reichweite von nagendenTieren keine Kabel, etc.
vorhanden sein. Werden diese angenagt, kann das für die Fellnasen lebensgefährlich werden.
Tierschutztipp: Tiere sind nichts für den Käfig. Jedes Lebewesen hat den Drang,
sich zu bewegen. Nur wenn ausreichend Platz zur Verfügung steht, fühlen sich
Tiere wohl. Katzen, die keinen Freigang erhalten können, lieben auch Balkone.
Allerdings sollte ein Balkon stets mit speziellen Netzen gesichert werden, die es
im guten Fachhandel gibt.
Bevor ein Balkon jedoch gesichert wird, ist in jedem Fall der Vermieter zu
befragen. Auch Klettermöglichkeiten in Form von Kratzbäumen sollten Platz
in der Wohnung finden. In freier Natur lieben es die Tiere, ihre Krallen zu
schärfen. Mangelt es an Kratzbäumen oder -stämmen in der Wohnung,
müssen häufig tapezierte Wände herhalten. Katzen sind zudem sehr reinliche
Tiere – pro Tier sollte mindestens ein Katzenklo aufgestellt werden, das täglich
mehrfach gesäubert werden muss. So vermeiden Sie unter anderem Geruchsbelästigungen.
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Vom Wunsch zur Wirklichkeit
1.6 Wo finde ich meinen Partner auf vier Pfoten?
Die Suche nach einem tierischen Mitbewohner kann teilweise zu einem Abenteuer werden. Nachfolgend wollen wir Ihnen einige Möglichkeiten schildern:
Tierheim: Täglich warten im Tierheim Berlin (Adresse im Anhang) mehr als 1.000 Tiere auf ein
neues, liebevolles Zuhause. Darunter sind Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel. Alle Tiere sind
gekennzeichnet, geimpft und tierärztlich behandelt. Grundsätzlich können Hunde-Interessenten zunächst ein paar Tage auf Probe mit ihrem neuen Liebling verbringen, bevor es zur Vermittlung
kommt. Für die Vermittlung eines Tieres erheben die Tierheime des Deutschen Tierschutzbundes in
der Regel eine Vermittlungsgebühr zwischen 15 und 200 Euro.
Züchter: Wer auf die Anschaffung eines Rassetieres nicht verzichten will, kann sich auch an Züchter
wenden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn es gibt in der Branche viele so genannte schwarze
Schafe. Im Internet oder in Kleinanzeigenmärkten wimmelt es von Angeboten. Häufig tauchen unter
den verschiedenen Rassen gleiche Telefonnummern auf. Achtung: Hier laufen Sie Gefahr, einem
unseriösen Züchter auf den Leim zu gehen. Ein seriöser Züchter ermöglicht Ihnen immer, ihn und
seine Tiere zu besuchen. So erfahren Sie direkt, wie die Tiere zuvor gelebt haben.
Privathandel: Auch Privatpersonen nutzen die Medien, um „Abnehmer“ für ihre Tiere zu finden.
Auch hier sollte man vorsichtig sein. Wichtig: Ein Tier sollte stets im Besitz eines EU-Heimtierausweises sein, in dem Informationen über notwendige Impfungen sowie Details zum Tier enthalten
sind.
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Ein Tier kommt ins Haus
2.1 Die ersten vier Wochen
Der Einzug eines neuen tierischen Mitbewohners ist für beide – Mensch und Tier – spannend und
aufregend zugleich. Zum einen bedeutet es für das Tier eine räumliche Veränderung. Zum anderen gilt
es auch für seine neuen menschlichen Freunde als neuer Lebensabschnitt.
Bevor der neue tierische Freund in die Wohnung zieht, sollten einige Vorbereitungen getroffen werden.
So muss zunächst artgerechtes Futter besorgt werden. Darüber hinaus gehören zur Erstausstattung
leicht zu reinigende Futter- und Wassernäpfe, am besten aus Edelstahl. Körbchen, Decken und Spielzeug sollten auch dem Tier und seiner Art entsprechend vorhanden sein. Legen Sie von vornherein feste
Plätze für Kuschel- und Schlafecke, Futterstelle und – bei Katzen – fürs Klo fest. Lassen Sie sich beim
Tierarzt beraten, was die eigene tierische Hausapotheke betrifft.
Am Tag des Einzuges sollten möglichst alle Familienmitglieder zu Hause sein. Wichtig: Lassen Sie dem
Tier viel Zeit, um seine neue Umgebung zu erkunden. Sollte es sich zunächst ängstlich verstecken, so
zwingen Sie es keinesfalls, sich zu präsentieren. Es kann teilweise mehrere Wochen dauern, bis ein
Tier mit seinem neuen Domizil warm geworden ist.
Tiere brauchen Bezugspersonen. Legen Sie innerhalb Ihrer Familie fest, wer sich um Hund, Katze
oder Maus kümmert. Beziehen Sie Ihre Kinder ruhig bei Kleintieren mit ein und teilen Sie mit ihnen die
Verantwortung. Keinesfalls sollten Sie Kinder jedoch allein lassen mit den Tieren. Je nach Altersgruppe
neigen Kinder dazu, Tiere mit Spielzeug zu verwechseln.
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Ein Tier kommt ins Haus
Tierschutztipp: Tiere sind eigenständige Lebewesen mit Ansprüchen. Sie leiden wie wir Menschen,
wenn man ihnen Schmerzen oder Leiden zufügt. Das Tierschutzgesetz regelt außerdem den Umgang
mit Tieren. Nach den ersten Tagen der Eingewöhnung sollten Sie zu Spiel- und Beschäftigungsstunden
mit Ihrem neuen Mitbewohner übergehen. Tiere lieben es abwechslungsreich. Bei Hunden empfehlen
sich lange Spaziergänge im Hundeauslaufgebiet, bei denen ein Ball oder ein Stock ständige Begleiter
sein sollten. Katzen lieben es, wenn sie ihren Jagdtrieb ausleben können. Hier eignen sich Angeln mit
Gegenständen, etc. Auch Kleintiere mögen es, beschäftigt zu werden. So ist es sinnvoll, Futter in
Kugeln oder Behältern aus Pappe zu verstecken.
Wichtig: In den ersten Tagen ist die soziale Bindung von großer Bedeutung. Scheue Tiere wie Katzen
oder Kaninchen werden zutraulich, wenn man sich behutsam mit ihnen beschäftigt. Grundsätzlich sollte
man in den ersten vier Wochen möglichst viel Zeit mit dem neuen tierischen Mitbewohner verbringen!
Bei mehreren Tieren sollte man darüber hinaus beobachten, wie sie sich miteinander verstehen.
Ist bereits ein Tier im Haushalt vorhanden, so ist es ratsam, die weitere Anschaffung eines Tieres
genauestens zu überdenken. Häufig führen Revierverhalten und Futterneid zu Auseinandersetzungen.
Je nach Tierart sollte man sich vorher Gedanken über die
Vergesellschaftung von Tieren machen und gegebenenfalls
den fachlichen Rat eines Tierarztes einholen. Bei Hunden
empfiehlt es sich, bei Zeiten eine kompetente Hundeschule
(siehe Anhang) bei der Erziehung des Tieres zur Hilfe zu
nehmen. Hundetrainer unterstützen Sie bei der Vermittlung
von Grundkommandos, sind aber auch gute Ratgeber im
Zusammenhang mit Verhaltensauffälligkeiten (Dominanz,
Angstbellen, etc.). Vor allem berufstätige Hundehalter müssen
ihr Tier darauf vorbereiten, dass es tagsüber einige Stunden
alleine in der Wohnung bleiben kann.
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Ein Tier kommt ins Haus
2.2 Gesundheit und Pflege
Wie wir Menschen sollten auch Tiere regelmäßig zum Arzt. Nur ein Veterinär kann dabei mit geschultem
Blick und Mitteln der modernen Diagnostik in kurzer Zeit feststellen, ob es dem Tier gut geht. Tierarztbesuche sollten mindestens einmal im Jahr erfolgen. Dabei wird nicht nur der allgemeine Gesundheitszustand des Tieres kontrolliert. Auch anfallende Impfungen (bspw. gegen Tollwut, Staupe, Katzenseuche,
Katzenschnupfen, etc.) sollten regelmäßig aufgefrischt werden. Welche Immunisierungen es im Einzelnen sind, kann Ihnen Ihr Tierarzt sagen.
Berlin ist gut ausgestattet mit Tierärzten. Das stellt die kieznahe medizinische Versorgung von Tieren
sicher. Um den Stress für die Tiere von vornherein gering zu halten, sollten Sie einen Tierarzt in der
Nachbarschaft aufsuchen. Tiere wie Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen sollten in geräumigen
Boxen transportiert werden. Hierbei muss gewährleistet sein, dass die Box gut durchlüftet ist. Allerdings wird vor Zugluft gewarnt! In der kälteren Jahreszeit sollte die Box von einer wärmenden Decke
umgeben sein. Innen sollten ausreichend Zellstoff oder Handtücher zur Verfügung stehen. Neben der
Tatsache, dass Tierärzte typische Tiererkrankungen erkennen, können sie im Zusammenhang mit
Verhaltensauffälligkeiten auch gute Ratgeber sein.
Tierschutztipp: Ein Tierarztbesuch kostet Geld. Für die Beratung, Untersuchung und Therapie rechnen Tierärzte nach einer
einheitlichen Gebührenordnung ab. Wer monatlich einen festen
Betrag zur Seite legt (Sparbuch, etc.), ist vor unangenehmen
Überraschungen gefeit.
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Ein Tier kommt ins Haus
2.3 Ernährung und Beschäftigung
Ein wichtiger Punkt bei der Haltung von Tieren ist deren Ernährung. Hierbei haben Tiere je nach Art
und Gattung höchst unterschiedliche Ansprüche. Neben artgerechtem, nährstoffhaltigem Futter muss
auch die Tatsache berücksichtigt werden, ob ein Tier viel Bewegung und demzufolge mehr Bedarf an
Futter hat.
Futter ist nicht gleich Futter: Es muss ausgewogen und auf die Bedürfnisse eines Tieres abgestimmt sein. Eine gute Entscheidungshilfe, welches Futter besonders für Ihr Tier geeignet ist, kann der
regelmäßige Test-Bericht über Tierfutter der Stiftung Warentest sein.
Futter ist gesund: Es gibt inzwischen sehr gutes Futter, das sich auch nachhaltig auf die Gesundheit
des Tieres auswirkt. Tipps hierzu können Tierärzte geben. Auf keinen Fall sollten Sie aber auf eigene
Faust Hausmannskost für Tiere zusammenstellen. Das kann zu Übergewicht und Erkrankungen von
Tieren führen!
Tierschutztipp: Gutes Futter hat seinen Preis. Bitte sparen Sie keinesfalls daran, denn langfristig
kann sich das auf die Gesundheit Ihres Tieres auswirken! Im gut sortierten Fachhandel können Sie
sich ebenfalls beraten lassen.
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Regeln für Mensch und Tier
3.1 Verhalten in Treppenhäusern und Aufzügen
Treppenhäuser, Aufzüge, Grünflächen und Spielplätze dienen der gesamten Hausgemeinschaft.
Deshalb sollten Tierbesitzer hier einige Punkte beachten.
In Treppenhäusern und Aufzügen bewegen sich oft Menschen, die Ihr Vierbeiner nicht kennt. Deshalb
sollten Hunde stets an einer Leine geführt werden. Das schützt vor bösen Überraschungen, etwa, wenn
sich der Hund erschreckt. Außerdem ist es nach dem Berliner Hundegesetz Pflicht. Auch sollten Sie
alle, die beispielsweise bei der Fahrt mit dem Aufzug geneigt sind, Ihren Hund zu streicheln oder anzufassen, bitten, dies zu unterlassen. Der Maulkorb bietet zusätzliche Sicherheit.
Es ist auch schon vorgekommen, dass Hunde schneller an der Haustür waren als ihre Besitzer. Steht
die Tür offen – etwa weil Möbel transportiert werden – ist der Weg auf die Straße frei. Gar nicht auszudenken, was passiert, wenn der Hund dann vor ein Auto läuft.
In Grünflächen und auf Spielplätzen, die zur Hausgemeinschaft gehören, sollten Tiere stets angeleint
ausgeführt werden. Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners
beseitigen. Führen Sie Ihre Vierbeiner nicht in Sandkästen aus. Diese sind dem Spiel von Kleinkindern
vorbehalten und sollten hygienisch einwandfrei sein.
Immer wieder setzen Besitzer ihre Katzen aus. Diese Tiere sind meist unkastriert und vermehren sich
schnell. Bitte wenden Sie sich umgehend an den Tierschutzverein für Berlin, der sich um diese Tiere
kümmern kann. Der Tierschutzverein kastriert kostenlos frei lebende, herrenlose Katzen.
In jedem Fall sollten Sie als Halter eines Tieres eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung
haben. Der Gesetzgeber verpflichtet im Bürgerlichen Gesetzbuch jeden Halter für die Schäden, die
sein Tier verursacht, aufzukommen. Allein ein schmerzhafter Biss, der von einem
Arzt behandelt werden muss, verursacht Kosten. Das Geld lassen sich die
Krankenversicherungen in der Regel von den Tierhaltern erstatten.
Ohne entsprechende Versicherung ein teurer Spaß.
Wichtig: Schäden, die Hunde verursachen, werden nicht über die normale Haftpflichtversicherung reguliert. Sie müssen also definitiv eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Am besten wenden Sie sich in dieser Frage an ein
Versicherungsunternehmen Ihres Vertrauens.
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Regeln für Mensch und Tier
3.2 Gute Erziehung muss sein
Hunde sind seit Jahrtausenden unsere ständigen Begleiter. Doch Hunde benötigen Erziehung. Neben
der Vermittlung von Grundkommandos ist es wichtig, dass Hunde innerhalb der Familie nicht die Führungsrolle einnehmen. Wenn der geliebte Vierbeiner Besucher anbellt oder sie gar anfällt, ist etwas
schief gelaufen.
Letztendlich führt auch ständiges Hundegebell zum Ärger mit Nachbarn und besorgten Tierfreunden.
Hier ist fachlicher Rat von versierten Hundeschulen gefragt.
Bereits Hundewelpen sollten die Hundeschule besuchen. Denn im jungen Alter können Hundetrainer
genau das Verhalten der Tiere beobachten und daraus Schlüsse ziehen. In kurzen Lernsequenzen
kann Hundehaltern dann gezeigt werden, wie er seinen Hund zu dem erwünschten Verhalten motiviert.
Hunde lernen ein Leben lang – es ist also nicht verkehrt, eine Hundeschule in regelmäßigen Abständen
zu besuchen. In der Regel sind die ersten beiden Lebensjahre entscheidend. In dieser Zeit etabliert
sich das Verhalten des Tieres. Ein Patent-Rezept für eine gute Hundeschule gibt es leider nicht. Hundetrainer sollten immer Mensch und Hund als Team sehen und das Training ganz individuell auf das Duo
abstimmen. Trainingsmethoden, bei denen Stromgeräte oder Stachelhalsbänder sowie
Gewalt zum Einsatz kommen, sollten verantwortungsvolle Hundebesitzer ablehnen.
Auskunft über Hundeschulen erteilen zwei
Verbände:
• Interessengemeinschaft unabhängige
Hundeschulen e. V.,
Internet: www.ig-hundeschulen.de
• Berufsverband der Hundeerzieher und
Verhaltensberater e. V. (BHV),
Internet: www.hundeschule.de
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Regeln für Mensch und Tier
3.3 Tierhaltung in HOWOGE-Wohnungen – was ist erlaubt, was nicht?
Die Haltung von Tieren ist bei der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft im Mietvertrag geregelt.
Grundsätzlich bedarf die Tierhaltung der schriftlichen Einwilligung des Vermieters. Über diese hat der
Vermieter nach billigem Ermessen zu entscheiden. Sie kann vom Nachweis einer artgerechten Tierhaltung abhängig gemacht werden und bezieht sich stets nur auf ein bestimmtes Tier. Verboten ist bei
der HOWOGE die Haltung von „einer als gefährlich geltenden oder zu Kampfzwecken abrichtbaren
Gattung oder Rasse.“
Wichtig: Wer einen Balkon katzensicher gestalten will, darf dafür den Vollwärmeschutz der Fassade
nicht anbohren oder bekleben. Im Fachhandelt sind Teleskopstangen erhältlich, die in der Höhe
verstellbar sind und eine gute Halterung für Katzennetze darstellen.
Als Vermieterin legt die HOWOGE Wert auf ein friedliches, nachbarschaftliches
Zusammenleben in ihren Häusern. In der Hausordnung der HOWOGE
steht außerdem, dass Kleintiere artgerecht und in einer Weise gehalten werden müssen, dass von ihnen keine Belästigungen
ausgehen. Mitbewohner dürfen durch die Tierhaltung nicht
gestört werden.
Verschmutzungen, die von Tieren verursacht wurden,
müssen von deren Haltern beseitigt werden. Außerdem ist
das Füttern frei lebender Tiere aus hygienischen Gründen
untersagt.
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Toben, Spielen, Laufen
– unterwegs mit dem Hund
4.1 Hundeauslaufgebiete in Berlin und Umgebung
● Hundeauslaufgebiete in Grünanlagen
● Hundeauslaufgebiete im Wald
In Berlin gibt es derzeit 32 Hundeauslaufgebiete – entweder in öffentlichen Grünanlagen, in den Wäldern
der Berliner Forsten oder auf Flächen, die von Bezirksämtern an private Vereine verpachtet wurden.
Bitte beachten Sie, dass auch auf den einzelnen Flächen bestimmte Regeln zur Anwendung kommen.
Grundsätzlich gilt in Wäldern und in Grünanlagen eine Leinenpflicht. Deshalb sollten Sie Ihren Hund
nur in ausgewiesenen Bereichen ohne Leine laufen lassen. Nachfolgend sind die Hundeauslaufgebiete zusammengestellt:
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Toben, Spielen, Laufen – unterwegs mit dem Hund
Charlottenburg-Wilmersdorf
Hundefreifläche Reichsstraße/Spandauer Damm, 14052 Berlin,
Hundefreifläche Tegeler Weg (nahe Schleusenkanal), 10589 Berlin,
Hundeauslaufgebiet im Volkspark Wilmersdorf zwischen Bundesallee und Prinzregentenstraße, 10715 Berlin,
Hundeauslaufgebiet im Jungfernheidepark an der Bernauer Straße, 13629 Berlin
Friedrichshain-Kreuzberg
Hundefreifläche Gürtelstraße 18, 10247 Berlin,
Hundeauslaufgebiet im Volkspark Friedrichshain, 10407 Berlin
Lichtenberg
Hundesportplatz Wartenberger Straße 120, 13053 Berlin (privat) c/o Pinscher & Schnautzer Klub 1895 e. V.,
Hundesportplatz Arnimstraße, 13051 Berlin (privat) c/o HSSV „Happy Dogs Berlin“ e. V.,
Hundeauslaufplatz Hausvaterweg 39, 13057 Berlin (privat) c/o Tierschutzverein Berlin (Tierheim
Falkenberg),
Hundespielplatz Dolgenseestraße/Hönower Weg, 10319 Berlin in Nähe Betriebsbahnhof Rummelsburg
(ehemalige Sportfläche Teilflächen zwischen Pablo-Picasso-Straße (östlich) und Seehausener und
Hohenschönhauser Straße – gebührenfrei
Marzahn-Hellersdorf
Hundesportplatz Alt-Biesdorf 53d, 12683 Berlin
Mitte
Hundeauslaufgebiet im Volkspark Rehberge am Schwarzen Graben (Dohnagestell), 13351 Berlin,
Hundefreifläche nahe der Promenade an der Gustav-Meyer-Allee im Volkspark Humboldthain, 13355 Berlin
Neukölln
Hundeauslaufgebiet im Volkspark Hasenheide, Flughafenstraße (Eingang nahe Graefestraße),
12053 Berlin,
Hundeauslaufgebiet Rudower Fließ (Groß-Ziethener Straße Ecke Rudolstädter Weg),
12355 Berlin
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Toben, Spielen, Laufen – unterwegs mit dem Hund
Pankow
Hundefreilauf im Mauerpark, Eberswalder Straße, 10437 Berlin,
Hundeauslaufgebiet Arkenberge, Schildower Straße, 13159 Berlin
Reinickendorf
Hundegarten Lübars, Am Freibad (gegenüber Freibad Lübars), 13469 Berlin,
Auslaufgebiet Frohnau, Falkentaler Steig/Welfenallee, 13467 Berlin
Spandau
Hundeauslaufgebiet Hakenfelde, Cautiusstraße/Schönwalder Allee nahe Johannisstift
(Stadtpark Spandau), 13587 Berlin,
Hundeauslaufgebiet Pichelswerder (Heerstraße, am Stößensee), 13595 Berlin,
Hundeauslaufgebiet Kladow, Bechsteinallee, 14089 Berlin,
Hundeauslaufgebiet Kladow, Schallweg nahe Ritterfelddamm, 14089 Berlin
Steglitz-Zehlendorf
Hundeauslaufgebiet am Grunewald, Fischerhüttenstraße, 14163 Berlin,
Hundeauslaufgebiet am Wannsee, Pfaueninselchaussee, 14109 Berlin,
Hundeauslaufgebiet in Düppel, Kohlhaasenbrücker Straße, 14109 Berlin,
Hundeauslaufgebiet in Düppel, Am Waldhaus (nahe Waldfriedhof Zehlendorf), 14129 Berlin
Tempelhof-Schöneberg
Hundeauslaufgebiet des Vereins Inselhunde Schöneberg e. V., Tempelhofer Weg 63/64, 12099 Berlin
Treptow-Köpenick
Hundeauslaufgebiet Forsthausallee Ecke Britzer Zweigkanal, 12437 Berlin
Eine stets aktualisierte Liste der Berliner Hundeauslaufgebiete finden Sie im Internet unter
www.tierschutz-berlin.de
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Toben, Spielen, Laufen – unterwegs mit dem Hund
4.2 Unterwegs mit dem Hund in Berlin
Die Berliner Verkehrsbetriebe und die S-Bahn Berlin
sind Mitgliedsunternehmen des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB). Deshalb gelten in
Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen auch
die VBB-Beförderungsbedingungen, wenn es darum geht, Tiere mitzunehmen.
Gemäß der aktuellen VBB-Beförderungsbedingungen haben Nutzer von Einzelfahrausweisen
(auch 4-Fahrten-Karten oder Kurzstrecke) und
Gruppenkarten für jeden mitgenommenen Hund
einen Einzelfahrausweis des Ermäßigungstarifs
der jeweiligen Tarifstufe zu lösen und zu entwerten.
Nutzer von Tageskarten, Kleingruppenkarten,
Gruppentageskarten für Schüler, Inhaber von Zeitkarten sowie Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit Beiblatt und gültiger Wertmarke können einen Hund unentgeltlich mitnehmen. Diese
Regelung gilt auch für schwerbehinderte Menschen, in deren Schwerbehindertenausweis die
Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
eingetragen ist und die ohne Begleitperson
fahren. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, werden generell unentgeltlich befördert.
Bei Nutzung von Monatskarten VBB-Umweltkarte,
7-Tage-Karten, VBB-Umweltkarte, Kleingruppenkarten und Gruppentageskarten für Schüler wird
die Einschränkung auf unentgeltlich mitzunehmende Hunde unabhängig von der Anzahl der auf
dem Fahrausweis fahrenden Personen jeweils auf
die Zahl eins festgelegt. Die vorgenannte Regelung
gilt auch für schwerbehinderte Menschen, die
gemäß Schwerbehindertenausweis zur Mitnahme
einer Begleitperson berechtigt sind.
Werden von einem Fahrgast mehrere Hunde mitgenommen, ist für den zweiten und ggf. jeden
weiteren Hund ein Einzelfahrausweis des
Ermäßigungstarifs (auch 4-Fahrten-Karten oder
Kurzstrecke) oder eine Tageskarte des Ermäßigungstarifs der jeweiligen Tarifstufe zu lösen und
ggf. zu entwerten.
Unter § 12 (Beförderung von Tieren) heißt es unter
anderem: „Kleine Hunde (bis zur Größe einer
Hauskatze/eines Hauskaters) oder andere kleine
Haustiere dürfen mitgenommen werden, sofern
diese Tiere in geeigneten Behältnissen (Käfigen,
Transportboxen, Reisetaschen o. Ä.) auf dem
Schoß gehalten werden oder wie Handgepäck
oder Traglasten untergebracht werden können.
Kleine Hunde dürfen auch ohne geeignete Behältnisse mitgenommen werden, wenn die Hunde
angeleint sind. Darüber hinaus dürfen größere
Hunde angeleint mitgenommen werden, wenn
nach der Beurteilung des Betriebspersonals genügend Platz vorhanden ist. Hunde, die nicht in
geeigneten Behältnissen untergebracht sind,
müssen einen Maulkorb tragen. Durch Bekanntgabe im Fahrplan kann die Mitnahme von Hunden in
bestimmten Verkehrsmitteln ausgeschlossen werden. (…) Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten
Behältnissen mitgenommen werden.(…) Tiere
dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
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Toben, Spielen, Laufen – unterwegs mit dem Hund
4.3 Urlaub mit dem Hund
Wenn der Urlaub vor der Tür steht, fragen sich viele Tierbesitzer: möchte mein Tier lieber mit auf die
Reise gehen oder bleibt es am liebsten in der gewohnten Umgebung? Je nachdem muss man sich um
die Reiseformalitäten und Transportmöglichkeiten kümmern oder für die Dauer der Abwesenheit eine
Tierbetreuung organisieren. Hier finden Sie Tipps und wichtige Adressen für Ihren Urlaub!
Hunde sind am liebsten bei ihrem Menschen, auch im Urlaub. Es gibt viele Reiseziele, die für Hunde
geeignet sind. Viele Hotels und Pensionen erlauben das Mitbringen von Hunden. Erkundigen Sie sich
rechtzeitig, ob Ihr Hund erwünscht ist. Bei Reisen in südliche Länder sollte das Gesundheitsrisiko mit
bedacht werden. Ihr Tierarzt berät Sie gerne. Katzen möchten ihr vertrautes Revier am liebsten nicht
verlassen. Deshalb ist es besser, eine Urlaubsbetreuung für sie zu organisieren. Katzen sollten nur mit
auf die Reise gehen, wenn sie längere Zeit an einem ihnen vertrauten Ort, z. B. der Ferienwohnung,
bleiben können.
Kleintiere und Vögel bleiben am liebsten zu Hause. Starke Hitze oder extreme Temperaturschwankungen können ihre Gesundheit gefährden. Vögel sind großem Umzugsstress oft nicht gewachsen.
Ein Freiflug in fremder Umgebung sollte auf jeden Fall vermieden werden.
In Berlin und Umgebung gibt es zahlreiche professionelle Unterbringungsmöglichkeiten, von der einfachen Tierpension bis hin zum Pfötchenhotel mit Schwimmbad und Aktivprogramm für den Hund. Auf
alle Fälle sollten Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Urlaub
nach einem freien Platz in einer Pension erkundigen.
Während der Ferienzeit sind gute Pensionen oftmals
ausgebucht.
Tierschutztipp: Machen Sie sich persönlich vor
Ort ein Bild von der Einrichtung. Wenn Sie Zweifel
haben, bleibt noch genug Zeit, um eine Alternative zu
finden. Wichtig: Ihr Tier benötigt alle notwendigen Impfungen, sonst wird es in einer vernünftigen Pension
nicht aufgenommen. Hilfe gibt es beim Urlaubstelefon
des Deutschen Tierschutzbundes: 0228 / 60496-27.
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Toben, Spielen, Laufen – unterwegs mit dem Hund
Tier-Pension – worauf ist zu achten?
Beherzigen Sie vor allem die folgenden Aspekte:
• Sind die Tierpfleger kompetent, können sie ihre
Sachkunde schriftlich nachweisen?
• Wie viel Zeit haben die Betreuungspersonen,
sich mit Ihrem Tier zu beschäftigen?
• Kommt regelmäßig ein Tierarzt vorbei?
• Werden die wichtigsten Impfungen verlangt?
• Werden wichtige Informationen von Ihnen eingeholt, z. B. Vorlieben des Tieres, Futtergewohnheiten etc.?
• Wie sehen die anderen tierischen Gäste aus?
Sind sie munter und gepflegt oder eher ängstlich?
• Sind die Unterkünfte beheizbar, sauber und ausbruchsicher?
Achtung: Hündinnen sollten nach Möglichkeit
nicht läufig sein. Kater und Katzen müssen
kastriert sein.
Hunde, Katzen und Kleintiere, auch Vögel, können in Tierpensionen während Ihrer Abwesenheit
gut untergebracht werden.
Doch wie steht es mit Ihrem Aquarium oder gar
dem Terrarium? Sie können das Aquarium so einrichten, dass der Pflegeaufwand gering bleibt.
Tipps hierzu geben Fachleute in guten Zoofachgeschäften oder Spezialvereinen. Es sollte trotzdem regelmäßig eine Vertrauensperson kontrollieren, ob die technischen Einrichtungen einwandfrei
funktionieren und ob es keinen Stromausfall
gegeben hat.
Terrarientiere sind äußerst anspruchsvoll und
sollten während Ihrer Abwesenheit nur in fachkundige Hände gegeben werden. Auch hier helfen
Spezialvereine oder Fachberater.
Es gilt, immer die Urlaubsanschrift zu hinterlassen
und auch eine Regelung für den Fall zu treffen,
dass sich Ihre Rückkehr aufgrund von Krankheit
oder höherer Gewalt verzögert.
Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU)
Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr auf grenzüberschreitenden Reisen innerhalb
der Europäischen Union (außer Irland, Großbritannien, Schweden, Malta) wurde ab 1. Oktober 2004
vereinheitlicht: Wer mit seinem Hund/seiner Katze
von Deutschland in sein Urlaubsland innerhalb der
Europäischen Union einreisen will, benötigt:
• Gültige Tollwutimpfung (Impfung mind. 30 Tage
alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie
muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden;
die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig,
manche sogar vier Jahre)
• Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer
Tätowierung (Tätowierung ist anerkannt bis
2012)
• Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die
Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des
Tieres eingetragen.
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Tierisch gute Adressen
5.1 Ansprechpartner bei der HOWOGE
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Unternehmenssitz:
Ferdinand-Schultze-Straße 71, 13055 Berlin
Telefon: 030 / 5464-0, Fax: 030 / 54641260
Internet: www.howoge.de
Kundenzentrum Im Ostseeviertel
Wiecker Straße 3b, 13051 Berlin
Telefon: 030 / 54643400, Fax: 030 / 54643401
Kundenzentrum Warnitzer Bogen
Warnitzer Straße 22, 13057 Berlin
Telefon: 030 / 54643800, Fax: 030 / 54643801
Kundenzentrum Alt-Lichtenberg
Frankfurter Allee 172, 10365 Berlin
Telefon: 030 / 54643000, Fax: 030 / 54643001
Kundenzentrum Am Fennpfuhl
Anton-Saefkow-Platz 3, 10369 Berlin
Telefon: 030 / 54642800, Fax: 030 / 54642801
Kundenzentrum Karlshorst
Treskowallee 109, 10318 Berlin
Telefon: 030 / 54643200, Fax: 030 / 54643201
Servicebüro Buch
Walter-Friedrich-Straße 10, 13125 Berlin
Telefon: 030 / 54644800, Fax: 030 / 54644801
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Tierisch gute Adressen
5.2 Ansprechpartner bei Tierschutzangelegenheiten
Tierheim Berlin (Vermittlung von Haustieren)
Hausvaterweg 39, 13057 Berlin
Telefon: 030 / 76888-0, Fax: 030 / 76888-150
Internet: www.tierschutz-berlin.de
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr: 11 bis 17 Uhr
Sa und So: 11 bis 16 Uhr
an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
(Ansage der diensthabenden Praxen)
Telefon: 030 / 83229000
Tiernotarzt Berlin – 24 Stunden
Telefon: 0174 / 1601606
(Einsätze gebührenpflichtig!)
Landestierschutzbeauftragter
Oranienstraße 106, 10969 Berlin
Telefon: 030 / 9028-1264, Fax: 030 / 9028-2060
E-Mail: [email protected]
Urlaubstelefon des Deutschen Tierschutzbundes e. V.
Telefon: 0228 / 60496-27
Deutsches Haustierregister®
Telefon: 0228 / 60496-35
www.registrier-dein-tier.de
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Impressum
5.3 Impressum
Herausgeber:
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Marketing/PR
Ferdinand-Schultze-Straße 71
13055 Berlin
Kontakt:
Telefon: 030 / 54 64 24 81
Fax: 030 / 54 64 24 82
Internet: www.howoge.de
Redaktion:
V.i.S.d.P.: A. Reute
Texte: M. Gäding (verantw.), E. König, A. Reute
Redaktionsschluss:
29. Juli 2010
Fachliche Koordinierung:
Dr. Elke Deininger, Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes e. V.
(www.tierschutzakademie.de)
Der Inhalt dieser Broschüre ist urheberrechtlich geschützt. Jeder Nachdruck bzw. jede Verwendung der Texte bedarf der Genehmigung der
Herausgeber. Die Abgabe dieser Broschüre erfolgt unentgeltlich.
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Info-Coupon
5.4 Info-Coupon
Ich interessiere mich für die Haltung von
Hunden
Katzen
Kaninchen
Meerschweinchen
Hamstern
Ratten
Wellensittichen und Kanarienvögeln
Aquarienfischen
Bitte
freimachen
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für Berlin und Umgebung Corp. e. V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hausvaterweg 39
13057 Berlin
Die Anschaffung eines Tieres will gut überlegt sein. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich zu informieren und fordern
Sie kostenfrei die Informationsbroschüren des Tierschutzvereins für Berlin und des Deutschen Tierschutzbundes an (Zutreffendes bitte ankreuzen).
Postkarte ausschneiden, ausfüllen und einsenden an:
Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corp. e. V., Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Hausvaterweg 39, 13057 Berlin, oder faxen an 030 / 76888-150.
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