Gefährliche „Revolving“- Kreditkarten?

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Gefährliche „Revolving“- Kreditkarten?
> Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion bzw. Revolving-Kreditkarten sind sehr verführerisch und beinhalten ein erhebliches Kosten- und Verschuldungsrisiko.
> Besonders problematisch wird das System immer
dann, wenn der Kreditkarteninhaber sich nicht bereits
im Vorfeld der Antragstellung eingehend mit den
unterschiedlichen Kreditkartenbedingungen und dem
Preisverzeichnis vertraut gemacht hat.
> Auch Mischformen zwischen den einzelnen Varianten
der beschriebenen Kreditkarten sind möglich, so dass
Bedingungswerke genau gelesen werden müssen.
Niemand sollte den Werbebotschaften leichtgläubig
erliegen.
> Äußerst problematisch wird die Situation immer
dann, wenn Verbraucher den Überblick über ihre Finanzen verlieren und mehrere Revolving-Kreditkarten
dazu genutzt werden, die Schulden der einen mit
dem Kreditrahmen der anderen zu begleichen.
> Wer in finanzieller Not ist, sollte daher möglichst
umgehend das in der Regel kostenlose Informationsund Beratungsangebot einer anerkannten Schuldneroder Insolvenzberatungsstelle nutzen.
Weitere Informationen erhalten
Sie in Ihrer nächsten örtlichen
Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Öffnungszeiten unter
Telefonnummer (0511) 9 11 96-0
26603 Aurich Hafenstraße 7
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21614 Buxtehude Ziegelkamp 8
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27472 Cuxhaven Bahnhofstr. 11
27749 Delmenhorst Lange Str. 1
26721 Emden An der Berufsschule 3
37073 Göttingen Papendiek 24-26
30159 Hannover Herrenstr. 14
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48529Nordhorn Büchereiplatz, Stadthaus II
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37520 Osterode am Harz Rollberg 3
31224 Peine Woltorfer Str. 64
21682 Stade Bahnhofstraße 2
27283 Verden Holzmarkt 7
26382 Wilhelmshaven Grenzstr. 95
38440 Wolfsburg Schillerstr. 42/44
Die Praxis der
Kreditkarten in Deutschland
Verbrauchertelefon
(1,50 € pro Min. aus dem
deutschen Festnetz –
Mobilfunkpreise abweichend)
09001 79 79-02 Reklamationen,
Verbraucherrecht | Mo-Do von 10-16 Uhr
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Ob VISA, MasterCard, Diners Club oder American Express - die von den Banken in Zusammenarbeit mit
den Kreditkartenorganisationen oder direkt von der
Kartengesellschaft herausgegebenen Kreditkarten sind
aus dem täglichen Geschäfts- und Privatleben kaum
noch wegzudenken. Für Geschäfte im Internet oder
auf Auslandsreisen ist eine Kreditkarte zur Bezahlung
von Waren oder Dienstleistungen oder zur Bargeldbeschaffung am Geldautomaten fast unverzichtbar.
© Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V., Herrenstr. 14, 30159 Hannover | Stand Dezember 2010
Tipps zum richtigen Umgang mit
Revolving-Kreditkarten
Wer dagegen im Besitz einer zu seinem Girokonto
herausgegebenen Girocard ist, kommt in Deutschland
und auch während der Reise im europäischen Ausland
noch gut ohne jegliche Kreditkarte aus.
Und damit es erst gar nicht dazu kommt:
> Fast niemand braucht wirklich eine Revolving-Kreditkarte, so dass man solche Angebote auch grundsätzlich meiden kann.
> Gleichen Sie Ihre monatliche Kreditkartenabrechnung möglichst immer vollständig aus und verzichten
Sie auf die Teilzahlungsfunktion.
Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.
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Gefährliche „Revolving“Kreditkarten?
Worauf Sie achten sollten
So gilt in Deutschland die Girocard mit Maestro-Zeichen, die frühere ec-Karte, als vollwertiges Zahlungsmittel. Fast jeder Kontoinhaber erhält sie automatisch
zu seinem Girokonto und weiß wie sie funktioniert.
Leicht und bequem lässt sich damit im Handel an den
Kassen häufig auch ohne persönlicher Geheimzahl
(PIN) nur mit einer Unterschrift die Ware bargeldlos
bezahlen, während man zur Bargeldbeschaffung am
Geldautomaten zwingend die PIN eingeben muss. Und
wer diese Girocard eingesetzt hat, erkennt spätestens
beim Blick in die eigenen Kontoauszüge, dass nach
jedem Einsatz der Bankkarte das Girokonto taggenau
belastet worden ist. Fachleute sprechen daher bei
diesen Karten von Debitkarten (das englische Wort
„debit“ heißt belasten/abbuchen).
Bei den in Deutschland vertriebenen Kreditkarten sieht
die Sache dagegen anders aus. Am gängigsten ist hierzulande die von den Banken und Sparkassen vertriebene VISA Karte und Mastercard. Der eine spricht hier
von „unechter“, „echter“ oder klassischer Kreditkarte,
der andere benutzt die Bezeichnung „Chargekarte“ oder
„Debitkarte“, manchmal heißt sie „Prepaid-Karte“ und
zunehmend hört oder liest man auch von den „Revolving-Kreditkarten“. Kaum einer weiß, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt und dies ist der Grund, warum für
manch einen mit einer Kreditkarte der Weg in die Schuldenfalle, manchmal auch nur in die Kostenfalle beginnt.
Die unterschiedlichen
Abrechnungsarten bei Kreditkarten
Bei dem vielfältigen Kreditkartenangebot gibt es im Wesentlichen vier Varianten, die sich darin unterscheiden, wie der
Anbieter die vom Karteninhaber getätigten Kartenumsätze
abrechnet.
Am einfachsten zu erklären ist das Modell der Prepaid-Karten,
einem Begriff, den viele schon vom vielfach genutzten
Prepaid-Handy her kennen. Das englische Wort „prepaid“
steht für im Voraus bezahlt. Bei einer Prepaid-Kreditkarte
bedeutet dies, dass der zu bezahlende Betrag aus einem
vorher bereits eingezahlten Guthaben beglichen wird. Genau
genommen handelt es sich also um eine Guthabenkarte und
nicht um eine Kreditkarte im eigentlichen Sinne.
Solche Prepaid-Karten werden vorrangig an (noch) nicht
kreditwürdige Personen ausgegeben, die beispielsweise eine
negative Schufa-Auskunft haben oder die noch nicht volljährig sind. Für Jugendliche, Auszubildende und Studenten,
für Online-Shopper oder auch für Reisende, die unabhängig
vom Bargeld sein wollen, können solche Zahlungskarten auf
Guthabenbasis im Einzelfall durchaus sinnvoll sein.
Insbesondere dann, wenn mit einer solchen Karte nicht
mehr Geld ausgegeben werden kann, als man vorher
eingezahlt hat. Wenn einem solche Prepaid-Karten jedoch
unaufgefordert angeboten werden und die Karten teilweise
sogar mit einem Kreditrahmen versehen werden können,
ist größte Vorsicht geboten. Entweder das „Kleingedruckte“
genau lesen und verstehen oder ab in den Papierkorb!
Leicht zu verstehen ist auch das Modell der Debit-Karten.
Wie bei der normalen Girocard zum Girokonto erfolgt nach
der Bezahlung per Kreditkarte bzw. der Geldautomatennutzung eine sofortige Belastung des Girokontos des Karteninhabers. Auch eine Kreditkarte mit Debit-Card Funktion ist
praktisch gesehen nur eine reine Zahlungsverkehrskarte,
mit der die getätigten Umsätze taggenau zinswirksam
belastet werden. Ein bekanntes Modell hierfür ist beispielsweise die VISA Direkt-Card der ING-Diba. Alle Kunden dieser
Direktbank erhalten bei der Eröffnung eines Girokontos
kostenlos ihre VISA Direkt-Card und können damit an allen
VISA Geldautomaten in Ländern mit Euro-Währung kostenlos
Bargeld abheben.
In Deutschland ist die gängigste Art von Kreditkarten
dagegen die Charge-Karte. Bei dieser Variante werden die
Kreditkartenumsätze gesammelt und dem Karteninhaber einmal monatlich in Rechnung gestellt. Das mit der Kreditkarte
ausgegebene Geld wird also nicht sofort vom Konto abgebucht, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt in einer
Summe vom Girokonto des Kunden per Lastschrift eingezogen. Dem Karteninhaber wird bei dieser Kreditkartenart in
der Regel bonitätsabhängig ein individueller Verfügungsrahmen (Kreditrahmen) eingeräumt. Für den Zeitraum zwischen
der Bezahlung per Kreditkarte und Fälligkeit der Rechnung
erhält der Kunde somit einen zinslosen Kredit.
Bei der klassischen bzw. „echten“ Kreditkarte wird dem
Karteninhaber dagegen ein tatsächlicher Kredit eingeräumt.
Wie bei der Charge-Karte wird dem Kreditkarteninhaber
für seine monatlichen Umsätze ein individueller Kreditrahmen bereitgestellt und der Kunde erhält auch hier eine
monatliche Abrechnung. Nach Erhalt der Abrechnung hat
der Karteninhaber dann die Möglichkeit, die Rechnung
entweder zinslos sofort in einer Summe zu begleichen oder
aber in Raten zu zahlen. Wird die Monatsrechnung in Raten
bezahlt, fallen in der Regel auf den noch ausstehenden
Betrag horrende Kreditzinsen an und in der Praxis wird
von Kreditkarten mit „Teilzahlungsfunktion“ oder von
„Revolving-Kreditkarten“ gesprochen. In den USA und
Großbritannien gibt es diese speziellen Kreditkarten,
die mit einem revolvierenden (d. h. umwälzenden), sich
ständig erneuernden Kreditrahmen ausgestattet sind,
schon seit vielen Jahren. Doch auch in Deutschland
ist dieses Produkt heiß umworben und so werden
zunehmend teilweise auch kostenlose Kreditkarten mit
Teilzahlungsoption oder – zur Ausnutzung der finanziellen Freiheit – mit flexibler Rückzahlung angeboten.
Je nach Bank und Bedingungen des Kartenvertrages
müssen beispielsweise nur fünf oder zehn Prozent des
offenen Betrages, im Einzelfall auch nur zwei Prozent der
Rechnungssumme, mindestens aber 15 Euro, monatlich
zurückgezahlt werden und der Restbetrag landet auf
dem teuer verzinsten Kreditkonto.
Für den einzelnen Kunden ist der zusätzlich eingeräumte
Kreditrahmen nach der erfolgten einmaligen Beantragung zunächst einmal sehr bequem und vielleicht auch
verlockend. Doch viele erkennen leider erst zu spät,
dass die Nutzung eines zum Girokonto eingeräumten
Dispositionskredites oder die Aufnahme eines günstigeren
Ratenkredits zur Deckung des Kreditbedarfs vorteilhafter
gewesen wäre.