Internationale Vorschriften für Lithium-Batterien

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Internationale Vorschriften für Lithium-Batterien
Gültig ab 01. April 2016
Internationale Vorschriften für Lithium-Batterien
Die internationalen Vorschriften für den Lufttransport von Lithium-Batterien haben sich
geändert. Die Einhaltung der neuen Vorschriften ist ab dem 1. April 2016 verpflichtend.
Lithium-Batteriearten
Alle Versender müssen die geltenden Vorschriften kennen und einhalten. Dieser Leitfaden
enthält allgemeine Informationen zu Sendungen, für die die von der International Air
Transport Association (IATA) veröffentlichten Vorschriften gelten. Er dient ausschließlich der
Veranschaulichung. Lesen Sie sich die IATA-Vorschriften durch, die Sie online unter folgender
Adresse finden: http://www.iata.org/lithiumbatteries.
Es gibt zwei Hauptarten von
Lithium-Batterien, die beide sehr hohe
Energiewerte haben:
Hinweis: Informationen zum Versand von Lithium-Batterien innerhalb der USA finden Sie
in den von der U.S. Department of Transportation’s Pipeline and Hazardous Materials Safety
Administration (PHMSA) veröffentlichten Vorschriften, die hier zu finden sind:
http://phmsa.dot.gov/hazmat.
• Sie werden mitunter auch als
„sekundäre Lithium-Batterien“
bezeichnet.
Über Lithium-Batterien
Da Lithium-Batterien so konstruiert sind, dass sie eine große Menge Energie bereitstellen,
ist die in diesen Batterien enthaltene elektrische Energie beträchtlich. Das heißt, dass
sie bei einem Kurzschluss eine große Menge Wärme freisetzen können. Darüber hinaus
können die chemischen Bestandteile dieser Batterien in Flammen aufgehen, wenn sie
beschädigt oder unsachgemäß konstruiert oder montiert werden. Aus diesen Gründen
gibt es Sicherheitsvorschriften, die den Versand von Batterien dieses Typs regeln.
Versender müssen die geltenden Vorschriften einhalten, die von der IATA und/oder
PHMSA veröffentlicht wurden.
Lithium-Ionen-Batterien sind
wiederaufladbar.
• Darunter fallen auch
Lithium-Polymer-Batterien.
• Diese Batterien sind oft in
elektronischen Geräten wie Handys
und Laptops zu finden.
Lithium-Metall-Batterien sind
normalerweise nicht wiederaufladbar.
• Sie werden mitunter auch als
„primäre Lithium-Batterien“
bezeichnet.
Versand von Lithium-Batterien mittels Luftfrachtservice
Ab dem 1. April 2016 sind Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien ohne Gerät in
Passagierflugzeugen verboten. Diese Sendungen beschränken sich auf die Länder, die in der
Liste der von UPS genehmigten Länder für Abschnitt II Lithium-Ionen- oder Lithium-MetallBatterien aufgeführt sind, wie unten in der Liste der von UPS genehmigten Länder oder
durch die Suche von „Gefahrgut Servicegebiete“ auf www.ups.com gezeigt.
Ab dem 1. Juli 2015 dürfen nur Kunden mit Vorabgenehmigung Lithium-Metall-Batterien
ohne Gerät (UN3090) per UPS® Luftfrachtservice versenden. Erfahren Sie mehr über die
Vorabgenehmigung:
http://www.ups.com/content/us/en/resources/ship/hazardous/responsible/
lithium-battery-preapproval.html.
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Internationale Vorschriften für Lithium-Batterien
Gültig ab 01. April 2016
Versand von Lithium-Batterien über Luftverkehrsdienste
(Fortsetzung)
Obwohl alle Lithium-Batterien als Gefahrgut eingestuft werden, gibt es Ausnahmen
für gängige kleine Größen dieser Batterien, die die Versandvorschriften für diese
Artikel vereinfachen. In diesem Dokument werden die Vorschriften für den Versand
dieser kleinen Lithium-Batterien erläutert. Sendungen, die nicht vollständig als Gefahrgut
behandelt werden, erfordern keinen UPS-Gefahrgutvertrag, sofern die oben genannten
Einschränkungen erfüllt sind.
Die jeweiligen Vorschriften hängen vom zu versendenden Batterietyp (Lithium-Ionenoder Lithium-Metall-Batterien) und davon ab, ob Sie Batterien einzeln verpackt ohne
Gerät, Batterien einzeln verpackt, aber zusammen mit einem Gerät in einer Verpackung
oder in einem Gerät enthaltene Batterien versenden. Weitere Informationen können Sie
Abbildung 3 (Seite 5) und Abbildung 4 (Seite 6) entnehmen.
Hinweis: In den letzten Jahren hat es gelegentlich Rückrufe fehlerhafter Lithium-Batterien
gegeben. Zurückgerufene Lithium-Batterien dürfen niemals per Luftverkehr versendet
werden. Dies kann äußerst gefährlich sein sowie Geldbußen oder Strafen für Sie als
Versender nach sich ziehen. Darüber hinaus befördert UPS keine recycelten Batterien per
Luftverkehr. Zu den UPS ® Services, bei denen ein Lufttransport möglich ist, gehören die
folgenden: UPS Next Day Air ®, UPS 2nd Day Air ®, UPS 3 Day Select ®, UPS Express Critical ®,
UPS Worldwide Express Plus ®, UPS Worldwide Express ®, UPS Worldwide Express Fracht ®, UPS
Worldwide Saver ®, UPS Worldwide Expedited ®, UPS Express® Fracht, UPS Air Freight Direct®,
UPS Air Freight Consolidated®, UPS Next Day Air® Fracht und UPS 2nd Day Air® Fracht.
Abb. 1
Beispielverpackung
Lithiumbatterien
Blister Pack
Blisterverpackung
Cushioning
Polster
Divider
Trennung
Allgemeine Vorschriften und FAQs
Wofür stehen die Abkürzungen „IATA“ und „PHMSA“?
IATA ist die International Air Transport Association. Sie ist ein globales Handelsunternehmen,
das wirtschaftliche Standards entwickelt und die Gefahrgutvorschriften veröffentlicht, die
Maßstäbe im internationalen Lufttransport von Gefahrgut setzen. Die Gefahrgutvorschriften
der IATA basieren auf den von der International Civil Aviation Organization (ICAO)
veröffentlichten Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air.
ICAO ist eine Organisation der Vereinten Nationen, die für Fragen der internationalen
Luftfahrt zuständig ist.
PHMSA steht für „Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration“ des USVerkehrsministeriums und erarbeitet Vorschriften für den Transport von Gefahrgut innerhalb
der USA mit allen Transportmitteln.
Wie kann ich einen Kurzschluss oder eine Aktivierung der Lithium-Batterien in meiner
Sendung während des Transports vermeiden?
Eine der größten Risiken beim Versand von Lithium-Batterien ist der Kurzschluss einer
Batterie oder eine versehentliche Aktivierung während des Transports. Alle Batterien
sollten so verpackt sein, dass die Möglichkeit eines Kurzschlusses oder einer Aktivierung
ausgeschlossen ist (Beispiel: Abbildung 1). Stellen Sie sicher, dass keine Batterie während
des Transports in Kontakt mit einer anderen Batterie, mit leitfähigen Oberflächen oder
Metallgegenständen kommen kann. Die IATA empfiehlt, jede Batterie in eine hermetische
Innenverpackung einzupacken, die aus einem nicht leitfähigen Material besteht
(z. B. Plastiktüten), und sicherzustellen, dass freigelegte Pole oder Anschlüsse mit nicht
leitfähigen Kappen, Klebebändern oder ähnlichen Mitteln geschützt werden. Es wird
außerdem empfohlen, Batterien sicher zu polstern und zu verpacken, um das Verrutschen
oder Lockern der Endkappen beim Transport zu vermeiden. Verwenden Sie keine Umschläge
oder andere weiche Päckchen. Bitte besuchen Sie die IATA-Webseite für weitere Tipps und
Anleitungen: http://www.iata.org/lithiumbatteries.
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Internationale Vorschriften für Lithium-Batterien
Gültig ab 01. April 2016
Allgemeine Vorschriften und FAQs (Forts.)
Gelten Mengenbegrenzungen für Zellen und Batterien auch
für Umverpackungen? Was gilt im Sinne der Vorschriften als
„Paket“?
Eine Umverpackung kann verwendet werden, um mehrere
Pakete zu konsolidieren, die richtig für den Versand vorbereitet
wurden, aber es ist wichtig, zu verstehen, dass nicht alle LithiumBatterie-Sendungen in einer Umverpackung konsolidiert werden
können. Neue Regelungen, die am 1. April 2016 in Kraft treten,
verbieten nun die Platzierung eines Pakets mit Lithium-Ionenoder Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien, die unter Abschnitt II
der IATA Verpackungsanweisungen 965 oder 968 fallen, in einer
Überverpackung. Lithium-Ionen- oder Metall-Batterien, die mit
Geräten verpackt oder in Geräten enthalten sind, die unter Abschnitt
II der IATA Verpackungsanweisungen 966, 967, 969 oder 970
fallen, können in einzelnen Paketen verpackt werden, die unter
Beachtung der Vorschriften in einer Umverpackung konsolidiert
werden. Es ist jedoch erforderlich, dass die einzelnen Pakete die
notwendigen Voraussetzungen erfüllen (z. B. Beschränkungen bzgl.
des Nettogewichts der Batterien oder ggf. die Fähigkeit, einem Falltest
aus 1,2 m Höhe zu widerstehen). Die Umverpackung muss mit dem
Wort „Umverpackung“ gekennzeichnet und mit dem entsprechenden
Lithium-Batterie-Abfertigungskennzeichen versehen sein. Siehe Abb. 2
unten.
Abb. 2
Umverpackung
Einzelne Pakete
(mit Kennzeichnung)
in einer Umverpackung
Lithium-Batterie-Aufkleber
und UMVERPACKUNGSBESCHRIFTUNG
1
Was bedeutet die Abkürzung „Wh“?
„Wh“ steht für „Wattstunde“. Es ist das Maß, das die
Energiekapazität einer Lithium-Ionen-Zelle oder -Batterie angibt.
Was ist der „Ladezustand“ oder SOC?
Dieser Begriff bezieht sich auf den Prozentsatz der gespeicherten
elektrischen Kapazität in einem Akku oder einer Batterie (z. B.
Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien), die zur Verfügung steht. Eine
vollständig geladene Lithium-Ionen-Batterie hat einen Ladezustand
(SOC) von 100 %. Die Forschung hat nachgewiesen, dass ein
reduzierter SOC bei Lithium-Ionen-Batterien ein zusätzliches
Maß an Sicherheit während des Transports bieten kann und die
Wahrscheinlichkeit von Temperaturproblemen verringert. Ab dem
1. April 2016 dürfen Lithium-Ionen-Batterien ohne Gerät, die auf
dem Luftweg transportiert werden, einen SOC von 30 % nicht
überschreiten.
Was ist eine „Knopfbatterie“?
Eine Knopfbatterie ist eine kleine runde Batterie, bei der die Höhe
geringer als der Durchmesser ist1. Sie werden beispielsweise für
Armbanduhren, Taschenrechner, elektronische Wanduhren, Spielzeuge
und ähnliches verwendet.
Was gilt gemäß den Vorschriften als „Zelle“ und was als
„Batterie“?
•Eine Batterie ist eine oder sind mehrere Zellen, die dauerhaft
durch Hüllen, Klemmen und Markierungen elektrisch miteinander
verbunden sind.
Hinweis: „Batteriepacks“, „Module“ oder „Batterieteile“ bezieht
sich in diesen Vorschriften auf Batterien.
•Eine Zelle ist eine elektrochemische Einheit mit eigenem Gehäuse.
Es hat eine positive und eine negative Elektrode, die eine
Differenzspannung zwischen den beiden Polen aufweisen.1
Hinweis: Viele Zellen werden umgangssprachlich oft als „Batterie“
oder „einzellige Batterie“ bezeichnet, doch gemäß diesen
Vorschriften muss eine einzelne Zelle nur die Vorgaben bezüglich der
„Zellen“ erfüllen. Ein Beispiel einer „Zelle“ ist eine primäre CR123Lithium-Zelle, die für Kameras und Blitzlichter verwendet wird.
Quelle: „IATA Lithium Battery Guidance Document: Transport of Lithium Metal and Lithium Ion Batteries.“ IATA. 2016. Web. http://www.iata.org/lithiumbatteries
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Erforderliche Kennzeichen
und Beschriftungen
Die Vorschriften in Bezug auf die auf dieser
Seite beschriebenen Kennzeichen und
Beschriftungen hängen vom versendeten
Batterietyp ab (Lithium-Ionen- oder
Lithium-Metall-Batterien) und davon, wie
die Batterien verpackt sind (ohne Gerät, mit
Gerät oder im Gerät enthalten).
Auf den Seiten 5 und 6 wird erläutert,
wann und wie diese Kennzeichen und
Beschriftungen gemäß den internationalen
Vorschriften für Lufttransportsendungen zu
verwenden sind.
Spezieller Aufkleber zur Handhabung
(Lithium-Ionen-Batterien)
Dieser Aufkleber muss mindestens 110 mm
× 120 mm groß sein und sich außen am
Paket befinden, in dem die Lithium-IonenBatterien enthalten sind. Bei kleineren
Paketen, für die der Aufkleber kleiner sein
muss, können die Abmessungen 105 mm ×
74 mm (Breite x Höhe) betragen.
ACHTUNG!
Aufkleber: Nur Frachtflugzeug
Wenn Sie planen, ohne Gerät verpackte
Lithium-Ionen- oder Lithium-MetallBatterien per Luftfracht zu verschicken,
muss der unten gezeigte Aufkleber „Nur
Frachtflugzeug“ auf dem Paket angebracht
sein. Lesen Sie Seite 1, um mehr über
Servicebeschränkungen durch die Liste
der genehmigten Länder zu erfahren, oder
suchen Sie auf ups.com® nach „Gefahrgut
Servicegebiete“.
NUR
FRACHTFLUGZEUG
BEI BESCHÄDIGUNG
Vorgeschriebene Dokumentation
Vielen Sendungen muss eine entsprechende
Dokumentation beiliegen (die in einer
Dokumenttasche am UPS® Paket
angebracht werden kann). Diese muss
folgende Angaben enthalten:
•D
as Paket muss vorsichtig gehandhabt
werden, da bei Beschädigung Brandgefahr
besteht.
•B
ei Beschädigung des Paketes sind
besondere Maßnahmen zu ergreifen, wie
eine Prüfung und Neuverpackung, falls
nötig.
• E ine Telefonnummer, um weitere
Informationen zu erhalten
Lithium-Ionen-Batterie
PAKET BEI BESCHÄDIGUNG NICHT
EINLADEN ODER TRANSPORTIEREN
Für weitere Informationen rufen
Sie uns unter .................. an.
Spezieller Aufkleber zur Handhabung
(Lithium-Metall-Batterien)
Dieser Aufkleber muss mindestens 110 mm
× 120 mm groß sein und sich außen am
Paket befinden, in dem die Lithium-MetallBatterien enthalten sind. Bei kleineren
Paketen, für die der Aufkleber kleiner sein
muss, können die Abmessungen 105 mm ×
74 mm (Breite x Höhe) betragen.
IN PASSAGIERFLUGZEUGEN VERBOTEN
Hinweis: Kunden, die Lithium-MetallBatterien ohne Gerät (UN3090) mit
UPS Air Service verschicken möchten,
benötigen eine Vorabgenehmigung von
UPS Airlines. Erfahren Sie mehr unter
https://www.ups.com/content/us/en/
resources/ship/hazardous/responsible/
lithium-battery-preapproval.html.
ACHTUNG!
BEI BESCHÄDIGUNG
Lithium-Metall-Batterie
PAKET BEI BESCHÄDIGUNG NICHT
EINLADEN ODER TRANSPORTIEREN
Für weitere Informationen rufen
Sie uns unter .................. an.
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Gültig ab 01. April 2016
Abb. 3
Lufttransport von Lithium-Ionen-Batterien
Ist meine Lithium-Ionen-Batterie-Sendung per Lufttransport* vollständig von der Regulierung betroffen, so dass der
Service für UPS® Gefahrgut erforderlich ist? (Ausführliche Informationen zur vorgeschriebenen Dokumentation und der
unten angegebenen Kennzeichnung finden Sie auf Seite 4.)
Übertreffen Lithium-Ionen-Batterien in Ihrer Sendung
100 Wh oder Lithium-Ionen-Zellen 20 Wh?
JA
Ein UPS Vertrag für Gefahrgut
ist erforderlich.** UN
Spezialverpackungen, Klasse 9
Kennzeichen, Versandpapiere
und Paketbeschriftungen von
Gefahrgut sind erforderlich.
Weitere Details entnehmen Sie
bitte den IATA-Vorschriften:
http://www.iata.org/lithiumbatteries
NEIN
Senden Sie Lithium-Batterien, die in
Geräten enthalten oder zusammen
mit Geräten verpackt sind?
JA
NEIN***
Beträgt das gesamte Nettogewicht
aller Lithium-Batterien in Ihrem
Paket über 5 kg?
Haben die Batterien mehr als 2,7 Wh?
JA
NEIN
Enthält Ihr Paket mit Lithium-Batterien mehr
als 8 Zellen oder mehr als 2 Batterien?
JA
Ein UPS Vertrag für Gefahrgut
ist erforderlich.** Weitere
Details entnehmen Sie
bitte den IATA-Vorschriften
für UN3481 Abschnitt I
Versandvorschriften:
http://www.iata.org/lithiumbatteries
NEIN
JA
Ihr Paket muss nicht als UPS-Gefahrgut
versendet werden. Bitte beachten Sie die IATAVorschriften für UN3481 Abschnitt II Vorschriften:
http://www.iata.org/lithiumbatteries
Erforderlich:
Das Lithium-Batterie-Abfertigungskennzeichen
und -Sicherheitsdokument sind erforderlich
für: (a) alle Lithium-Batterien, die mit
Geräten verpackt sind und (b), alle Pakete
mit Geräten, die mehr als 4 Zellen oder
mehr als 2 Batterien enthalten. Geräte,
die Knopfbatterien enthalten, wie Platinen
mit installierten Knopfzellen, benötigen
jedoch kein Abfertigungskennzeichen oder
Sicherheitsdokument.
JA
Ein UPS Vertrag für Gefahrgut ist
erforderlich.** Bitte beachten Sie
die IATA-Vorschriften für UN3480
Abschnitt 1B (≤ 10 kg Batterien)
oder Abschnitt 1A (> 10 kg):
http://www.iata.org/lithiumbatteries
Ein UPS Vertrag
für Gefahrgut ist
erforderlich.** Bitte
beachten Sie die
IATA-Vorschriften für
UN3480 Abschnitt 1B
(≤ 10 kg Batterien) oder
Abschnitt 1A (> 10 kg):
http://www.iata.org/
lithiumbatteries
Enthält Ihr Paket über 2,5 kg
Batterien?
NEIN
Ihr Paket muss nicht als UPSGefahrgut versendet werden.
Erforderlich: Lithium-BatterieAbfertigungskennzeichen,
Aufkleber „Nur Frachtflugzeug“
und Lithium-BatterieSicherheitsdokument. Es kann
allerdings nur ein Paket pro
Sendung versendet werden.
Lesen Sie Seite 1, um mehr
über Servicebeschränkungen
durch die Liste der
genehmigten Länder zu
erfahren, oder suchen Sie auf
ups.com® nach „Gefahrgut
Servicegebiete“.†
NEIN
Ihr Paket muss nicht als UPS-Gefahrgut versendet werden.
Erforderlich: Lithium-Batterie-Abfertigungskennzeichen, Aufkleber
„Nur Frachtflugzeug“ und Lithium-Batterie-Sicherheitsdokument.
Es kann allerdings nur ein Paket pro Sendung versendet werden.
Lesen Sie Seite 1, um mehr über Servicebeschränkungen durch
die Liste der genehmigten Länder zu erfahren, oder suchen Sie
auf ups.com® nach „Gefahrgut Servicegebiete“.†
*Die Verpackungen aller Sendungen von Lithium-Batterien müssen einen Sturztest aus 1,2 Meter Höhe bestehen und alle Batterien müssen so verpackt werden, dass ein
Kurzschluss oder eine Aktivierung ausgeschlossen ist. Verwenden Sie keine Umschläge oder andere weiche Päckchen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten 2 - 3.
Für einige Sendungen von Lithium-Ionen-Batterien können Service-Einschränkungen gelten. Besuchen Sie ups.com® für weitere Informationen
**Verträge sind für UPS® Small Package- und UPS Air Cargo® Services erforderlich, aber nicht für UPS® Air Freight Gefahrgutsendungen; ausführlichere Details erhalten Sie von
Ihrem Kundenvertreter.
***Lithium-Ionen-Batterien, die ohne Gerät versendet werden, dürfen nur einen Ladezustand von maximal 30 % haben.
†Für UPS Small Package Services bedeutet ein Paket pro Sendung, dass ein Versender an jeden Empfänger nur ein Paket pro Tag senden darf.
©
das
UPS
Markenzeichen
undund
diedie
Farbe
Braun
sindsind
eingetragene
Marken
von United
ParcelParcel
Service
of America,
Inc. Inc.
© 2012-2016
2012-2016 United
UnitedParcel
ParcelService
ServiceofofAmerica,
America,Inc.
Inc.UPS,
UPS,
das
UPS
Markenzeichen
Farbe
Braun
eingetragene
Marken
von United
Service
of America,
Alle Rechte
Rechte vorbehalten.
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Internationale Vorschriften für Lithium-Batterien
Gültig ab 01. April 2016
Abb. 4
Lufttransport von Lithium-Metall-Batterien
Ist meine internationale Lithium-Metall-Batterie-Sendung* vollständig von der Regulierung betroffen, so dass der Service für UPS®
Gefahrgut erforderlich ist?
(Ausführliche Informationen zur vorgeschriebenen Dokumentation und der unten angegebenen Kennzeichnung finden Sie auf Seite 4.)
Hinweis: Für den Versand von Lithium-Metall-Batterien ohne Gerät per UPS Air Service ist eine Vorabgenehmigung erforderlich.
Besuchen Sie ups.com® für weitere Informationen.
Befinden sich Lithium-Metall-Batterien > 2g oder
Lithium-Metall-Zellen > 1 g in Ihrer Sendung?
JA
Ein UPS Vertrag für Gefahrgut
ist erforderlich.** UN
Spezialverpackungen, Klasse 9
Kennzeichen, Versandpapiere
und Paketbeschriftungen von
Gefahrgut sind erforderlich.
Weitere Details entnehmen Sie
bitte den IATA-Vorschriften:
http://www.iata.org/lithiumbatteries
NEIN
Senden Sie Lithium-Batterien, die in
Geräten enthalten oder zusammen
mit Geräten verpackt sind?
JA
NEIN
Beträgt das Nettogewicht
der Lithium-Batterien in
Ihrem Paket > 5 kg?
Wiegen Batterien > 0,3 g?
JA
NEIN
Enthält Ihr Paket mit Lithium-Batterien mehr
als 8 Zellen oder mehr als 2 Batterien?
JA
Ein UPS Vertrag für Gefahrgut
ist erforderlich.** Weitere
Details entnehmen Sie
bitte den IATA-Vorschriften
für UN3091 Abschnitt I
Versandvorschriften:
http://www.iata.org/lithiumbatteries
Enthält Ihr Paket über
2,5 kg Batterien?
NEIN
JA
Ihr Paket muss nicht als UPS Gefahrgut
versendet werden. Bitte beachten Sie die
IATA-Vorschriften für UN3091 Abschnitt II
Vorschriften:
http://www.iata.org/lithiumbatteries
Das Lithium-Batterie-Abfertigungskennzeichen
und -Sicherheitsdokument sind erforderlich für:
(a) a
lle Lithium-Batterien, die mit Geräten
verpackt sind
(b) a lle Pakete mit Geräten, die mehr als 4
Zellen oder mehr als 2 Batterien enthalten.
Ein UPS Vertrag
für Gefahrgut ist
erforderlich.** Bitte
beachten Sie die
IATA-Vorschriften für
UN3090 Abschnitt 1B
(≤ 2,5 kg Batterien) oder
Abschnitt 1A (> 2,5 kg):
http://www.iata.org/
lithiumbatteries
(Geräte, die Knopfbatterien enthalten,
wie Platinen mit installierten Knopfzellen,
benötigen kein Abfertigungskennzeichen oder
Sicherheitsdokument.)
JA
Ein UPS Vertrag für Gefahrgut ist
erforderlich.** Bitte beachten Sie die IATAVorschriften für UN3090 Abschnitt 1B (≤ 2,5
kg Batterien) oder Abschnitt 1A (> 2,5 kg):
http://www.iata.org/lithiumbatteries
NEIN
Ihr Paket muss nicht als
UPS Gefahrgut versendet
werden. Das Lithium-BatterieAbfertigungskennzeichen und
-Sicherheitsdokument sowie
der Aufkleber/die Beschriftung
„Nur Frachtflugzeug“ sind
erforderlich. Es kann allerdings
nur ein Paket pro Sendung
versendet werden. Lesen
Sie Seite 1, um mehr über
Servicebeschränkungen durch
die Liste der genehmigten
Länder zu erfahren, oder
suchen Sie auf ups.com® nach
„Gefahrgut Servicegebiete“.†
NEIN
Ihr Paket muss nicht als UPS Gefahrgut versendet werden. Das Lithium-BatterieAbfertigungskennzeichen und -Sicherheitsdokument sowie der Aufkleber/die
Beschriftung „Nur Frachtflugzeug“ sind erforderlich. Es kann allerdings nur ein
Paket pro Sendung versendet werden. Lesen Sie Seite 1, um mehr über
Servicebeschränkungen durch die Liste der genehmigten Länder zu erfahren,
oder suchen Sie auf ups.com® nach „Gefahrgut Servicegebiete“.†
*Die Verpackungen aller Sendungen von Lithium-Batterien müssen einen Sturztest aus 1,2 Meter Höhe bestehen und alle Batterien müssen so verpackt werden, dass ein
Kurzschluss oder eine Aktivierung ausgeschlossen ist. Verwenden Sie keine Umschläge oder andere weiche Päckchen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten 2 3. Es können Vorabgenehmigungen erforderlich sein. Besuchen Sie ups.com und starten Sie das Verfahren für eine Vorabgenehmigung.
**Verträge sind für UPS® Small Package- und UPS Air Cargo® Services erforderlich, aber nicht für UPS® Air Freight Gefahrgutsendungen; ausführlichere Details erhalten Sie
von Ihrem Kundenvertreter.
†Für UPS Small Package Services bedeutet ein Paket pro Sendung, dass ein Versender an jeden Empfänger nur ein Paket pro Tag senden darf.
©
das
UPS
Markenzeichen
undund
diedie
Farbe
Braun
sindsind
eingetragene
Marken
von United
ParcelParcel
Service
of America,
Inc. Inc.
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2012-2016 United
UnitedParcel
ParcelService
ServiceofofAmerica,
America,Inc.
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Markenzeichen
Farbe
Braun
eingetragene
Marken
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