Transportsicherheit – Aktuelle Entwicklungen
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Transportsicherheit – Aktuelle Entwicklungen
22. September 2015 Transportsicherheit – Aktuelle Entwicklungen Jörg Roth, Hannover, 22. September 2015 Überblick Was? Transportsicherheit Allgemein Elektronische Beförderungsinformation beim Transport Gefährlicher Güter Wer? Jörg Roth Verband der chemischen Industrie e. V. Abteilung Wissenschaft, Technik und Umwelt Bereich Umweltschutz, Anlagensicherheit, Verkehr E-Mail: [email protected] TUIS 2 Ausschuss Logistik und Verkehr Ausschuss Logistik und Verkehr Deimel, Lanxess GF: Andrea Heid Fachausschuss Verpackungslogistik Schmidkunz, Evonik Industries GF: Helga Schmidt AK Rücknahmesysteme Dr. Knoth, BASF GF: Helga Schmidt AK GGTV Gefahrguttransportvorschriften Hartmann, Evonik Industries GF: Jörg Roth AK Handbuch N.N. GF: Helga Schmidt AK Marpol/PPR de Wilde, Evonik Industries GF: Jörg Roth AK Qualitätssicherung Scholz, Bayer MS GF: Helga Schmidt AK Standardisierung Bermannschlager, Wacker Chemie GF: Helga Schmidt Fachausschuss Transport-, Umschlag- und Lagertechnik Dr. Wagner, BASF GF: Andrea Heid Fachausschuss Transportsicherheit Marggraff, Dow GF: Andrea Heid AK Werkeisenbahnen Heinke, Dow Olefinverbund GF: Helga Schmidt AK Identsysteme N.N. GF: Helga Schmidt AK Verpackung gefährlicher Güter Dr. Knoth, BASF GF: Helga Schmidt AK Binnenhäfen/ADN Dr. Egel-Hess, BASF GF: Andrea Heid AK Tests und Kriterien Dr. Heitkamp, Bayer Technology Services GF: Jörg Roth AK Ladungssicherung Volkenand, BASF GF: Helga Schmidt Gesprächskreis Polizei/Chemie GF: Jörg Roth 3 2. Juli 2015 AK Materialwirtschaft technischer Güter Schiemann, Lanxess GF: Helga Schmidt Fachausschuss Verkehr Welther, Clariant GF: Andrea Heid AK Bahntransporte von der Heiden, Bayer MS GF: Andrea Heid AK Seeverkehr Hassel, Evonik Services GF: Andrea Heid Neue Gefahrgutvorschriften 2016/2017 Informationsveranstaltung des VCI am 17. 11. 2015 Die Teilnahme ist für VCI-Mitglieder kostenfrei. Vortragende sind Mitglieder des PT GGTV Themen VCI-Plattform „Technische Regelwerke“ Gefahrgutvorschriften für Straße/Schiene – ADR/RID 2017 Gefahrgutvorschriften Binnenschifffahrt Vorschau auf 2017 Unterschiede Binnenschifffahrt zu Straße/Schiene Seeverkehr – IMDG-Code (37./38. Amendment) 4 Neue Gefahrgutvorschriften 2016/2017 Informationsveranstaltung des VCI am 17. 11. 2015 Themen Gefahrgutvorschriften im Luftverkehr – Änderungen 2016 Risk-Assessments beim Transport gefährlicher Güter – eine neue Herausforderung für die Zukunft? Nationale Regelungen GGVSEB, RSEB, usw. Update Lithiumbatterien Praktische Klassifizierungsbeispiele Unterschiede Transport- und Umgangsrecht Kleinmengenregelungen (begrenzte und freigestellte Mengen, 1000Punkte-Regelung, SV 375 usw.) 5 Transportsicherheit – Aktuelle Entwicklungen Elektronische Beförderungsinformation Praktischer Bedarf und Nutzen (insbesondere) im Stückgutverkehr 6 Elektronische Beförderungsinformation Ausgangslage Gefahrgutaufkommen (Statistisches Bundesamt 2012) Gefährliche Güter haben einen beachtlichen Anteil am Verkehrsaufkommen. Aus den veröffentlichten Daten geht hervor, dass auf deutschen Verkehrswegen über alle Verkehrsträger hinweg jährlich insgesamt mehr als 298 Millionen Tonnen Gefahrgut befördert wurden. Dies entspricht einem Anteil von gut sieben Prozent aller in Deutschland transportierten Güter. Der größte Anteil des Gefahrgutaufkommens entfällt mit 140 Millionen Tonnen auf den Straßengüterverkehr. Mit Eisenbahnen wurden knapp 58 Millionen Tonnen Gefahrgut befördert. 7 Elektronische Beförderungsinformation Ausgangslage Vorschriften Seit 2009 ermöglichen die Vereinten Nationen in ihren UNModellvorschriften, dem Auftraggeber … dem Beförderer … die Daten elektronisch zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeit wurde bereits 2011 (unter bestimmten Bedingungen**) auch im ADR, RID und ADN übernommen. ** …. „wenn die papierlose Dokumentation während der Beförderung genauso verfügbar und juristisch genauso beweiskräftig ist“. 8 Elektronische Beförderungsinformation Ausgangslage Vorschriften / AG Telematik der Gemeinsamen Tagung Nachdem die AG „Telematik“ der Gemeinsamen Tagung im Jahre 2013 ihren Schlussbericht und die darin enthaltene Systemarchitektur präsentierte, hat das Thema nochmals Fahrt aufgenommen. Insbesondere die aufs Wesentliche reduzierte Systemarchitektur hat nicht nur zunächst skeptische Regierungsvertreter, sondern auch Teile der beteiligten Wirtschaft überzeugt und positiv beeinflusst. Dieser Umstand trug auch innerhalb der Wirtschaft dazu bei, dass die stets im Zusammenhang mit dem Thema „Telematik“ verknüpfte Diskussion um das „elektronische Beförderungspapier“ erneut entflammte. Da, trotz vielfältiger elektronischer Alternativen, das Gefahrgutrecht nach wie vor in der Regel einen Papierausdruck vorsieht. 9 Elektronische Beförderungsinformation Ausgangslage In vielen Unternehmen u.a. im Speditionsgewerbe ist es mittlerweile Standard, dass Aufträge zur Abholung, auch von Gefahrgutsendungen, nicht mehr ausgedruckt in Papierform ausgehändigt, sondern elektronisch übermittelt werden. D.h.: Papierlose Abfertigung bei Zustellung (von nicht Gefahrgut) seit rd. 10 Jahren branchenüblich: Das Beförderungspapier Gefahrgut ist das letzte verbliebene Papierdokument welches in der Disposition gedruckt wird. Das Beförderungspapier Gefahrgut ist eines der wenigen Papiere, die ein Fahrer mitführen muss, da der Großteil bereits digital verarbeitet wird. 10 Elektronische Beförderungsinformation DSLV* – Lösungsvorschlag (Prinzip) Konzept I Im Falle einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden (beispielsweise durch das BAG) kann der Fahrer aus den im Datenerfassungsgerät elektronisch enthaltenen Gefahrgutinformationen eine Datei im übertragbaren Datenformat (bsp.: pdf) erzeugen und an die vom Kontrollierenden vorgegebene E-Mail-Adresse senden. Dies geschieht im Beisein des Kontrollierenden. Hierdurch ist eine funktionelle Gleichwertigkeit zur bisherigen Praxis gegeben. *DSLV: Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V. 11 Elektronische Beförderungsinformation DSLV – Lösungsvorschlag (Prinzip) Konzept II Im Not-/Unfall sind zwei Fälle zu unterscheiden: Der Fahrer ist vollständig ansprechbar/verfügbar. Hier läuft das Verfahren analog des oben dargestellten Kontrollfalls ab. Der Fahrer ist nicht vollständig ansprechbar/verfügbar. Für diesen Fall ist an den Türen der Fahrerkabine des Fahrzeugs ein deutlich sichtbarer Hinweis anzubringen. 12 Elektronische Beförderungsinformation Auslegungshinweise zur Anwendung eines „elektronischen Beförderungspapiers“ zum 01.01.2016 wurden vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) im Verkehrsblatt Heft 14/2015 am 31. Juli 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht! Geltungsbereich Nur Deutschland 13 Elektronische Beförderungsinformation Voraussetzungen/Herausforderungen 1. Anforderungen an die Datenspeicherung und Datenausgabe Es ist ein mobiles Datenendgerät zu verwenden. Dauerhafte Speicherung auf den Datenendgeräten (z.B. Tablets, Smartphones, OBU‘s). Datenspeicher müssen gegen übliche Transportbeanspruchungen getestet sein. Sicherstellung der Energiespeicherung- bzw. Energiezufuhr während des Transportes. Der Bildschirm muss eine angemessene Lesbarkeit der Gefahrgutinformation sicherstellen. Der Fahrzeugführer hat bei Kontrollen mitzuwirken und z.B. den Kontrollierenden mit dem Datenendgerät zu begleiten. Für den Notfall ist für die Rettungskräfte im Führerhaus ein Hinweis zum Zugriff auf die Gefahrgutinformationen im Datenendgerät anzubringen. 14 Elektronische Beförderungsinformation Voraussetzungen/Herausforderungen 2. Anforderungen an die Datenspeicherung auf einem stationären Server (TP2) Dauerhafte Speicherung auf einem betriebsinternen Server (Disposition), mindestens während der Dauer der Beförderung und muss über eine Notrufnummer erreichbar sein Fahrzeuge müssen vorne und hinten mit einer Notrufnummer versehen sein (solange, bis eine TP1 zur Verfügung steht) Gefahrgut-Datenübermittlung an die Rettungskräfte muss im pdf oder xml-Format möglich sein. 15 Elektronische Beförderungsinformation Voraussetzungen/Herausforderungen 3. Kennzeichnung der Fahrzeuge im Straßenverkehr bei Nutzung elektr. Papiere Vorne und hinten am Fahrzeug. Klappbare oder magnetische (abnehmbare) Tafeln. Max. 50 cm von den O-Tafeln entfernt. Mindestens 15-minütiger Feuerwiderstand gegen lösen. 16 Elektronische Beförderungsinformation Voraussetzungen/Herausforderungen Organisatorisch: Für den Fall, dass für einen Teil der Ladung kein elektronisches Beförderungsdokument verwendet werden soll, muss die Kennzeichnung entfernt und zudem für die gesamte Ladung ein Beförderungspapier in Papierform bereitgestellt werden. 17 Elektronische Beförderungsinformation Vorteile/Chancen: Warnhinweis bei Abholern welcher signalisiert, dass das Fahrzeug kennzeichnungspflichtig ist. Automatische Neuberechnung der „Punkte“ gemäß 1.1.3.6.3 ADR bzw. 5.4.1.1.1 f) ….. Fahrer ist jederzeit über den Transport HCDG (Tab. 1.10.3.1.2) informiert und in der Lage die Sicherungsmaßnahmen einzuhalten (ADR 1.10ff). Überwachungsorgane können alle Gefahrgutinformationen strukturiert vom Display ablesen und bei bedarf digital erhalten. Bei Ausfall der Technik alle relevanten Information auch per Mail oder Fax über Backoffice (ADR 5.4.0.3). Gezielte strukturierte Informationen über Schnittstellen z.B. direkt an Rettungskräfte: Erhöhung der Sicherheit! Zukünftige internationale Lösung möglich. Ressourcenschonung 18 TUIS Was ist TUIS? Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der deutschen chemischen Industrie Seit wann gibt es TUIS? 1982 Gründung durch den VCI in enger Zusammenarbeit mit den Innenministerien der Bundesländer Wie hilft TUIS? TUIS bietet bundesweit rasche, qualifizierte und unbürokratische Hilfe bei Transportunfällen mit chemischen Produkten und bei Unfällen in Lägern Wann hilft TUIS? An 365 Tagen rund um die Uhr 19 TUIS Welche Hilfe bietet TUIS? 1. Stufe: telefonische Beratung 2. Stufe: Beratung durch Experten am Unfallort 3. Stufe: Technische Hilfe am Unfallort Wer hilft? Werkfeuerwehren der Chemie und Spezialisten wie Chemiker, Toxikologen, Ökologen, Fachleute aus der Produktion Wie viele helfen? 130 Unternehmen der deutschen Chemie machen bei TUIS mit Was kostet TUIS? Telefonische Beratung ist kostenlos Einsätze Stufe 2 und Stufe 3 werden in Rechnung gestellt 20 Unfall-Notruf-Schema von TUIS Unfallort autorisierte Behörden z.B. Polizei/öffentliche Feuerwehr TUIS-Mitgliedsfirma nach TUIS-Datenbank Unfallnähe oder Kompetenz Vermittlungs-Hilferuf über TUIS-Notrufzentralen in: - Deutschland - Europa 1. Telefonische Beratung 2. Fachkundige Beratung am Unfallort 3. Technische Hilfe am Unfallort 21 Vermittlungs-Hilferuf über TUIS-Leitstellen BASF Ludwigshafen +49 (621) 6043333* BASF Schwarzheide +49 (35752) 62112 Bayer HealthCare, Berlin +49 (30) 46814208 CURRENTA GmbH & Co. OHG, Leverkusen +49 (214) 30993001 Dow Deutschland, Stade +49 (4146) 912333 Evonik Industries, Marl +49 (2365) 492232 Henkel, Düsseldorf +49 (211) 7973350 InfraLeuna, Leuna +49 (3461) 434333 InfraServ, Gendorf +49 (8679) 72222 Infraserv, Höchst +49 (69) 3056418 Merck, Darmstadt +49 (6151) 722440 Wacker Chemie, Burghausen +49 (8677) 832222 * National Response Center; 1 für alle CURRENTA-Standorte 22 TUIS-Datenbank online www.tuis.org 23 TUIS Einsätze 2000 - 2013 24 TUIS-Einsätze nach Bundesländern 2012 500 450 445 400 350 300 283 250 200 150 100 89 43 50 24 0 Quelle: VCI/TUIS 25 26 10 10 4 1 0 0 0 0 0 0 TUIS Einsätze in 2014 850 Einsätze insgesamt davon TUIS Einsätze 2014 Stufe 1: 723 Stufe 2 32 Stufe 3 95 800 700 600 500 400 300 200 100 0 Stufe 1 26 Stufe 2 Stufe 3 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! 27