Transportsicherheit – Aktuelle Entwicklungen

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Transportsicherheit – Aktuelle Entwicklungen
22. September
2015
Transportsicherheit – Aktuelle Entwicklungen
Jörg Roth, Hannover, 22. September 2015
Überblick
Was?
Transportsicherheit
Allgemein
Elektronische
Beförderungsinformation
beim Transport Gefährlicher
Güter
Wer?
Jörg Roth
Verband der chemischen Industrie e. V.
Abteilung Wissenschaft, Technik und Umwelt
Bereich Umweltschutz, Anlagensicherheit, Verkehr
E-Mail: [email protected]
TUIS
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Ausschuss Logistik und Verkehr
Ausschuss Logistik und Verkehr
Deimel, Lanxess
GF: Andrea Heid
Fachausschuss
Verpackungslogistik
Schmidkunz,
Evonik Industries
GF: Helga Schmidt
AK Rücknahmesysteme
Dr. Knoth, BASF
GF: Helga Schmidt
AK GGTV
Gefahrguttransportvorschriften
Hartmann, Evonik Industries
GF: Jörg Roth
AK Handbuch
N.N.
GF: Helga Schmidt
AK Marpol/PPR
de Wilde, Evonik Industries
GF: Jörg Roth
AK Qualitätssicherung
Scholz, Bayer MS
GF: Helga Schmidt
AK Standardisierung
Bermannschlager,
Wacker Chemie
GF: Helga Schmidt
Fachausschuss
Transport-, Umschlag- und
Lagertechnik
Dr. Wagner, BASF
GF: Andrea Heid
Fachausschuss
Transportsicherheit
Marggraff, Dow
GF: Andrea Heid
AK Werkeisenbahnen
Heinke, Dow Olefinverbund
GF: Helga Schmidt
AK Identsysteme
N.N.
GF: Helga Schmidt
AK Verpackung gefährlicher
Güter
Dr. Knoth, BASF
GF: Helga Schmidt
AK Binnenhäfen/ADN
Dr. Egel-Hess, BASF
GF: Andrea Heid
AK Tests und Kriterien
Dr. Heitkamp,
Bayer Technology Services
GF: Jörg Roth
AK Ladungssicherung
Volkenand, BASF
GF: Helga Schmidt
Gesprächskreis Polizei/Chemie
GF: Jörg Roth
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2. Juli 2015
AK Materialwirtschaft
technischer Güter
Schiemann, Lanxess
GF: Helga Schmidt
Fachausschuss Verkehr
Welther, Clariant
GF: Andrea Heid
AK Bahntransporte
von der Heiden, Bayer MS
GF: Andrea Heid
AK Seeverkehr
Hassel, Evonik Services
GF: Andrea Heid
Neue Gefahrgutvorschriften 2016/2017
Informationsveranstaltung des VCI am 17. 11. 2015
Die Teilnahme ist für VCI-Mitglieder kostenfrei.
Vortragende sind Mitglieder des PT GGTV
Themen
VCI-Plattform „Technische Regelwerke“
Gefahrgutvorschriften für Straße/Schiene – ADR/RID 2017
Gefahrgutvorschriften Binnenschifffahrt
Vorschau auf 2017
Unterschiede Binnenschifffahrt zu Straße/Schiene
Seeverkehr – IMDG-Code (37./38. Amendment)
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Neue Gefahrgutvorschriften 2016/2017
Informationsveranstaltung des VCI am 17. 11. 2015
Themen
Gefahrgutvorschriften im Luftverkehr – Änderungen 2016
Risk-Assessments beim Transport gefährlicher Güter – eine neue
Herausforderung für die Zukunft?
Nationale Regelungen GGVSEB, RSEB, usw.
Update Lithiumbatterien
Praktische Klassifizierungsbeispiele
Unterschiede Transport- und Umgangsrecht
Kleinmengenregelungen (begrenzte und freigestellte Mengen, 1000Punkte-Regelung, SV 375 usw.)
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Transportsicherheit – Aktuelle Entwicklungen
Elektronische Beförderungsinformation
Praktischer Bedarf und Nutzen (insbesondere) im Stückgutverkehr
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Elektronische Beförderungsinformation
Ausgangslage
Gefahrgutaufkommen (Statistisches Bundesamt 2012)
Gefährliche Güter haben einen beachtlichen Anteil am
Verkehrsaufkommen. Aus den veröffentlichten Daten geht hervor, dass auf
deutschen Verkehrswegen über alle Verkehrsträger hinweg jährlich
insgesamt mehr als 298 Millionen Tonnen Gefahrgut befördert wurden.
Dies entspricht einem Anteil von gut sieben Prozent aller in Deutschland
transportierten Güter.
Der größte Anteil des Gefahrgutaufkommens entfällt mit 140 Millionen
Tonnen auf den Straßengüterverkehr.
Mit Eisenbahnen wurden knapp 58 Millionen Tonnen Gefahrgut
befördert.
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Elektronische Beförderungsinformation
Ausgangslage
Vorschriften
Seit 2009 ermöglichen die Vereinten Nationen in ihren UNModellvorschriften, dem Auftraggeber … dem Beförderer … die Daten
elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Diese Möglichkeit wurde bereits 2011 (unter bestimmten Bedingungen**) auch
im ADR, RID und ADN übernommen.
** …. „wenn die papierlose Dokumentation während der Beförderung genauso
verfügbar und juristisch genauso beweiskräftig ist“.
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Elektronische Beförderungsinformation
Ausgangslage
Vorschriften / AG Telematik der Gemeinsamen Tagung
Nachdem die AG „Telematik“ der Gemeinsamen Tagung im Jahre 2013
ihren Schlussbericht und die darin enthaltene Systemarchitektur
präsentierte, hat das Thema nochmals Fahrt aufgenommen. Insbesondere
die aufs Wesentliche reduzierte Systemarchitektur hat nicht nur zunächst
skeptische Regierungsvertreter, sondern auch Teile der beteiligten Wirtschaft
überzeugt und positiv beeinflusst.
Dieser Umstand trug auch innerhalb der Wirtschaft dazu bei, dass die
stets im Zusammenhang mit dem Thema „Telematik“ verknüpfte
Diskussion um das „elektronische Beförderungspapier“ erneut entflammte.
Da, trotz vielfältiger elektronischer Alternativen, das Gefahrgutrecht nach
wie vor in der Regel einen Papierausdruck vorsieht.
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Elektronische Beförderungsinformation
Ausgangslage
In vielen Unternehmen u.a. im Speditionsgewerbe ist es mittlerweile Standard,
dass Aufträge zur Abholung, auch von Gefahrgutsendungen, nicht mehr
ausgedruckt in Papierform ausgehändigt, sondern elektronisch übermittelt
werden.
D.h.: Papierlose Abfertigung bei Zustellung (von nicht Gefahrgut) seit rd.
10 Jahren branchenüblich:
Das Beförderungspapier Gefahrgut ist das letzte verbliebene
Papierdokument welches in der Disposition gedruckt wird.
Das Beförderungspapier Gefahrgut ist eines der wenigen Papiere, die
ein Fahrer mitführen muss, da der Großteil bereits digital verarbeitet
wird.
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Elektronische Beförderungsinformation
DSLV* – Lösungsvorschlag (Prinzip)
Konzept I
Im Falle einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden (beispielsweise
durch das BAG) kann der Fahrer aus den im Datenerfassungsgerät
elektronisch enthaltenen Gefahrgutinformationen eine Datei im
übertragbaren Datenformat (bsp.: pdf) erzeugen und an die vom
Kontrollierenden vorgegebene E-Mail-Adresse senden. Dies geschieht im
Beisein des Kontrollierenden. Hierdurch ist eine funktionelle Gleichwertigkeit
zur bisherigen Praxis gegeben.
*DSLV: Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V.
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Elektronische Beförderungsinformation
DSLV – Lösungsvorschlag (Prinzip)
Konzept II
Im Not-/Unfall sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Der Fahrer ist vollständig ansprechbar/verfügbar.
Hier läuft das Verfahren analog des oben dargestellten Kontrollfalls ab.
Der Fahrer ist nicht vollständig ansprechbar/verfügbar.
Für diesen Fall ist an den Türen der Fahrerkabine des Fahrzeugs ein
deutlich sichtbarer Hinweis anzubringen.
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Elektronische Beförderungsinformation
Auslegungshinweise zur Anwendung eines „elektronischen
Beförderungspapiers“ zum 01.01.2016 wurden vom
Bundesverkehrsministerium (BMVI) im Verkehrsblatt Heft
14/2015 am 31. Juli 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht!
Geltungsbereich
Nur Deutschland
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Elektronische Beförderungsinformation
Voraussetzungen/Herausforderungen
1. Anforderungen an die Datenspeicherung und Datenausgabe
Es ist ein mobiles Datenendgerät zu verwenden.
Dauerhafte Speicherung auf den Datenendgeräten (z.B. Tablets, Smartphones,
OBU‘s).
Datenspeicher müssen gegen übliche Transportbeanspruchungen getestet sein.
Sicherstellung der Energiespeicherung- bzw. Energiezufuhr während des
Transportes.
Der Bildschirm muss eine angemessene Lesbarkeit der Gefahrgutinformation
sicherstellen.
Der Fahrzeugführer hat bei Kontrollen mitzuwirken und z.B. den Kontrollierenden
mit dem Datenendgerät zu begleiten.
Für den Notfall ist für die Rettungskräfte im Führerhaus ein Hinweis zum Zugriff auf
die Gefahrgutinformationen im Datenendgerät anzubringen.
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Elektronische Beförderungsinformation
Voraussetzungen/Herausforderungen
2. Anforderungen an die Datenspeicherung auf einem stationären
Server (TP2)
Dauerhafte Speicherung auf einem betriebsinternen Server (Disposition),
mindestens während der Dauer der Beförderung und muss über eine
Notrufnummer erreichbar sein
Fahrzeuge müssen vorne und hinten mit einer Notrufnummer versehen sein
(solange, bis eine TP1 zur Verfügung steht)
Gefahrgut-Datenübermittlung an die Rettungskräfte muss im pdf oder xml-Format
möglich sein.
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Elektronische Beförderungsinformation
Voraussetzungen/Herausforderungen
3. Kennzeichnung der Fahrzeuge im Straßenverkehr bei Nutzung elektr.
Papiere
Vorne und hinten am Fahrzeug.
Klappbare oder magnetische (abnehmbare) Tafeln.
Max. 50 cm von den O-Tafeln entfernt.
Mindestens 15-minütiger Feuerwiderstand gegen lösen.
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Elektronische Beförderungsinformation
Voraussetzungen/Herausforderungen
Organisatorisch:
Für den Fall, dass für einen Teil der Ladung kein elektronisches
Beförderungsdokument verwendet werden soll, muss die
Kennzeichnung entfernt und zudem für die gesamte Ladung ein
Beförderungspapier in Papierform bereitgestellt werden.
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Elektronische Beförderungsinformation
Vorteile/Chancen:
Warnhinweis bei Abholern welcher signalisiert, dass das Fahrzeug
kennzeichnungspflichtig ist. Automatische Neuberechnung der „Punkte“ gemäß
1.1.3.6.3 ADR bzw. 5.4.1.1.1 f) …..
Fahrer ist jederzeit über den Transport HCDG (Tab. 1.10.3.1.2) informiert und in
der Lage die Sicherungsmaßnahmen einzuhalten (ADR 1.10ff).
Überwachungsorgane können alle Gefahrgutinformationen strukturiert vom Display
ablesen und bei bedarf digital erhalten. Bei Ausfall der Technik alle relevanten
Information auch per Mail oder Fax über Backoffice (ADR 5.4.0.3).
Gezielte strukturierte Informationen über Schnittstellen z.B. direkt an
Rettungskräfte: Erhöhung der Sicherheit!
Zukünftige internationale Lösung möglich.
Ressourcenschonung
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TUIS
Was ist TUIS?
Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der deutschen
chemischen Industrie
Seit wann gibt es TUIS?
1982 Gründung durch den VCI in enger Zusammenarbeit mit den
Innenministerien der Bundesländer
Wie hilft TUIS?
TUIS bietet bundesweit rasche, qualifizierte und unbürokratische Hilfe
bei Transportunfällen mit chemischen Produkten und bei Unfällen in
Lägern
Wann hilft TUIS?
An 365 Tagen rund um die Uhr
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TUIS
Welche Hilfe bietet TUIS?
1. Stufe: telefonische Beratung
2. Stufe: Beratung durch Experten am Unfallort
3. Stufe: Technische Hilfe am Unfallort
Wer hilft?
Werkfeuerwehren der Chemie und Spezialisten wie Chemiker,
Toxikologen, Ökologen, Fachleute aus der Produktion
Wie viele helfen?
130 Unternehmen der deutschen Chemie machen bei TUIS mit
Was kostet TUIS?
Telefonische Beratung ist kostenlos
Einsätze Stufe 2 und Stufe 3 werden in Rechnung gestellt
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Unfall-Notruf-Schema von TUIS
Unfallort
autorisierte Behörden
z.B. Polizei/öffentliche Feuerwehr
TUIS-Mitgliedsfirma nach
TUIS-Datenbank
Unfallnähe oder Kompetenz
Vermittlungs-Hilferuf über
TUIS-Notrufzentralen in:
- Deutschland
- Europa
1. Telefonische Beratung
2. Fachkundige Beratung am Unfallort
3. Technische Hilfe am Unfallort
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Vermittlungs-Hilferuf über TUIS-Leitstellen
BASF Ludwigshafen
+49 (621) 6043333*
BASF Schwarzheide
+49 (35752) 62112
Bayer HealthCare, Berlin
+49 (30) 46814208
CURRENTA GmbH & Co. OHG, Leverkusen
+49 (214) 30993001
Dow Deutschland, Stade
+49 (4146) 912333
Evonik Industries, Marl
+49 (2365) 492232
Henkel, Düsseldorf
+49 (211) 7973350
InfraLeuna, Leuna
+49 (3461) 434333
InfraServ, Gendorf
+49 (8679) 72222
Infraserv, Höchst
+49 (69) 3056418
Merck, Darmstadt
+49 (6151) 722440
Wacker Chemie, Burghausen
+49 (8677) 832222
* National Response Center; 1 für alle CURRENTA-Standorte
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TUIS-Datenbank online
www.tuis.org
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TUIS Einsätze 2000 - 2013
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TUIS-Einsätze nach Bundesländern 2012
500
450
445
400
350
300
283
250
200
150
100
89
43
50
24
0
Quelle: VCI/TUIS
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26
10
10
4
1
0
0
0
0
0
0
TUIS Einsätze in 2014
850 Einsätze insgesamt
davon
TUIS Einsätze 2014
Stufe 1: 723
Stufe 2
32
Stufe 3
95
800
700
600
500
400
300
200
100
0
Stufe 1
26
Stufe 2
Stufe 3
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
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