AA16 - Insolvenz

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AA16 - Insolvenz
Amtsgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht 60256 Frankfurt
26.08.2008
H/ro-08/00121
In dem Insolvenzantragsverfahren/vorläufigen Insolvenzverfahren
Assistentin: Frau Bräuer
über das Vermögen der Selectronica GmbH, ehemals Hanauer Landstr.
523, 60326 Frankfurt am Main
Durchwahl: -11
Az.: 810 IN 753/08 S
Sehr geehrte Frau Richterin Didas,
in obiger Sache erstatte ich nunmehr nachfolgend mein
Gutachten
welches mit der Empfehlung schließt,
das Insolvenzverfahren am 01.09.2008 zu eröffnen.
Es wird um Übermittlung des Insolvenzeröffnungsbeschlusses vorab
per Telefax gebeten.
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Gutachten an das Amtsgericht Frankfurt am Main vom 24.09.2008
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Des Weiteren wird darum gebeten, der Unterzeichnerin eine
vollstreckbare Ausfertigung des Insolvenzbeschlusses zur Verfügung zu
stellen.
I.
Vorbemerkungen/Auftrag des Gerichts
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 26.07.2008
zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger direkt das
vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und die Unterzeichnerin zur
vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Daneben wurde die vorläufige Insolvenzverwalterin zusätzlich
beauftragt, als Sachverständige zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, ob die freie Vermögensmasse zur Eröffnung des
Insolvenzverfahrens ausreicht und welche Aussichten für eine
Fortführung des Unternehmens der Antragstellerin bestehen
(§ 22 Abs. 1 Ziff. 3, 2. HS InsO).
Diese Fragen des Gerichts werden mit dem nachfolgenden Gutachten
beantwortet.
Grundlagen für die Beantwortung der Fragen des Gerichts
waren:
Mehrere Besprechungen mit dem Geschäftsführer Stephan
Meyer (seit 17.07.2008 im Handelsregister eingetragen) und
der Alleingesellschafterin der Selectronica GmbH und früheren
Geschäftsführerin Frau Daniela Kaufhold, sowohl in den Geschäftsräumen der Schuldnerin in der Hanauer Landstraße 523
als auch in den Kanzleiräumen der Unterzeichnerin,
Gespräche mit diversen Arbeitnehmern,
Schriftverkehr mit geschädigten eBay-Kunden, überwiegend
per e-Mail,
Einsicht in die Buchhaltungsunterlagen der Schuldnerin, insbesondere in die betriebswirtschaftlichen Auswertungen und
Summen- und Saldenlisten für die Zeit von Januar bis Mai 2008.
Ferner die betriebswirtschaftliche Auswertung zum 31.12.2007,
die betriebswirtschaftliche Auswertung aus Juni 2008 und die
Bilanzen für die Jahre 2004 - 2007,
die Handelsregisterakten der Schuldnerin und der EUSA MART
European Sales & Marketing GmbH & Co. KG (Einkaufsgesellschaft der Schuldnerin).
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Die Unterzeichnerin hat sofort nach ihrer Bestellung mit ihrem Team den
Betrieb der Schuldnerin aufgesucht und die notwendigsten Veranlassungen getroffen.
Bei der Schuldnerin handelt es sich um einen der größten eBay-Verkäufer,
der in angemieteten Räumlichkeiten unter der Anschrift Hanauer Landstraße 523, 60386 Frankfurt am Main im sogenannten „Jade-Haus“ seine
Geschäfte ausübte. Dieser betrieb u. a. unter folgenden Accounts bei
eBay seine Geschäfte:
air-liquides
Aquaways
autopiloten
badklassiker
boncasa
clever-shop
Daniks-World
Decor-planet
deine-technik
der-totale-wahnsinn
Dress-fashion
entertainment-welt
Friends-and-family-shop
incar24
inter-linea
junior-corner
park-living
perfekt-sanitaer
perfekt-moebel
Rad-Core
Sanitare
Santazura
Schloss-garten
tv-gigant
weisse-villa
wine-watch-cigar
Winter-Welt
sowie weitere Accounts.
Der Geschäftsbetrieb wurde am 28.07.2008 noch ausgeübt, allerdings in
reduzierter Form.
Die Beschäftigten, 42 Arbeitnehmer, waren ratlos, wie sie sich verhalten
sollten. Es war seit Juni 2008 kein Gehalt mehr gezahlt worden.
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Gutachten an das Amtsgericht Frankfurt am Main vom 24.09.2008
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Aus diesem Grunde wurde nach der Besprechung mit der Geschäftsleitung alsbald eine Arbeitnehmerversammlung einberufen. Die Arbeitnehmer wurden über ihre Rechte und Pflichten belehrt. Sie verlangten
noch zum 31.07.2008 die Aushändigung der Kündigungen. Diese wurden
mit der Einwilligung des Geschäftsführers Meyer erstellt.
Es wurde nämlich sehr schnell klar, dass die Schuldnerin aufgrund der
gesperrten eBay-Accounts nicht mehr handlungsfähig war.
Es gab auch keinen Interessenten, der bereit war, den Betrieb kurzfristig
zu übernehmen.
Den Arbeitnehmern wurde deshalb insgesamt gekündigt und diese
wurden aufgefordert, sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu
stellen.
Lediglich einige Mitarbeiter, die für die Buchhaltung benötigt wurden,
blieben vorerst im Betrieb.
Eine Vorfinanzierung von Insolvenzgeld wurde angeboten, scheiterte
jedoch wegen der Prognose des Erhaltes der Arbeitsplätze und einer
fehlenden Fortführungs- und Übertragungsmöglichkeit.
Die Geschäftsleitung gab zwar an, mit einigen ausgewählten Arbeitnehmern in irgendeiner Form weiterarbeiten zu wollen. Die Angaben
waren aber sehr unbestimmt.
Eine Möglichkeit zur Sanierung des Betriebes oder zu einer übertragenen
Sanierung war nicht ersichtlich.
Es stellte sich deshalb sehr schnell heraus, dass der Betrieb liquidiert
werden muss, da unter dem Namen Selectronica GmbH eine Fortführung
oder Übertragung nicht möglich ist. Der Geschäftsbetrieb wurde deshalb
zum 15.08.2008 vollständig eingestellt. Dies geschah mit dem Einverständnis des Geschäftsführers Meyer.
Die Schuldnerin hatte in den letzten Monaten, seit ca. April 2008, eine
sehr schlechte Presse. Eine Vielzahl von Kunden beschwerte sich bei
eBay und stellte in erheblichem Umfang Strafanzeigen, da die Kunden
ihre Waren nicht erhalten hatten, obwohl sie diese bezahlt hatten.
Seit dieser Zeit hatte die Schuldnerin merkliche Probleme.
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1.
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Vorliegende Insolvenzanträge
a) Insolvenzantrag des Andreas Permin vom 03.07.2008
Dieser Antrag wurde am 22.07.2008 zurückgezogen.
b) Antrag vom 22.07.2008, eingegangen bei Gericht am 24.07.2008 des
Volker Willenbrock.
Dieser hatte EURO 1.449,58 per Überweisung auf das Konto der
Schuldnerin gezahlt und kaufte eine Luxus-Wohnlandschaft bestehend aus den Teilen
Luxus Wohnlandschaft SINA BOFFINGER Espresso
SINA komplettes Zubehör-Set BOFFINGER Espresso
SINA, 5 Daunenkissen BOFFINGER Espresso
Die Gegenstände wurden aber nie geliefert.
Der Insolvenzantrag wurde wegen drohender Insolvenz gestellt. Eine
Rücknahme des Antrags ist nicht ersichtlich. Für die Berechnung von
Anfechtungsfristen ist deshalb auf den 24.08.2008 abzustellen.
c) Eigenantrag der Schuldnerin
Am 25.07.2008 beantragte die Schuldnerin dann selbst die Einleitung des
Insolvenzverfahrens. Der vertretende Rechtsanwalt Pfeuffer gab an, die
Schuldnerin befinde sich zumindest im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit.
Die Schuldnerin sei bis zum 13.06.2008 als sog. Powerseller bei eBay
tätig gewesen. Sie habe im Geschäftsjahr 2007 ein Umsatzvolumen von
ca. 23 Millionen EUR und einen deutlichen Jahresüberschuss erwirtschaftet. Im Frühjahr 2008 habe eBay ohne weitere Ankündigung die
Auktionsmodalitäten geändert. In der Folgezeit sei die Schuldnerin
gezwungen gewesen, den Kundensupport und die Produktpalette umzustrukturieren.
Dies sei jedoch nicht schnell genug gelungen. Deshalb habe eBay die
Verkaufsaccounts der Schuldnerin zum 13.06.2008 abgeschaltet. Die
Schuldnerin wandte sich hiergegen mit einem Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung an das zuständige Landgericht Potsdam, um die
accounts freizubekommen. Das Landgericht Potsdam entschied aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 03.07.2008 und lehnte den
Antrag ab.
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Die Schuldnerin habe sich dann bemüht, noch vorhandene Warenbestände über eBay-Verkaufsagenten zu veräußern. Es habe sich dann
jedoch gezeigt, dass die eingetretene Liquiditätslücke nicht mehr geschlossen werden kann.
Die Möglichkeit einer Sanierung aus eigener Kraft sei seit dem
17.07.2008 erloschen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main habe
an diesem Tage die Durchsuchung die Geschäftsräume der Schuldnerin
und auch der Privaträume der Gesellschafterin, der Geschäftsführerin
Daniela Kaufhold, vorgenommen und umfangreiche Unterlagen und
PC´s beschlagnahmt.
Laut der Entscheidung des Landgerichts Potsdam stellt sich der Sachverhalt aber etwas anders dar.
Danach hatte die Schuldnerin seit Anfang des Jahres 2008 Schwierigkeiten, ihre Kunden fristgemäß zu beliefern, Käufe rückabzuwickeln
und den Kunden den Kaufpreis fristgerecht zurückzuzahlen, weshalb sie
von ihren Kunden eine Vielzahl schlechter Bewertungen und Beschwerden bekam.
Die Schuldnerin erhielt seitens ebay nach einem Gespräch am
10.04.2008 die Gelegenheit die Rückstände abzubauen und ihre Geschäfte in Ordnung zu bringen. Nachdem die Schuldnerin offensichtlich
nicht in der Lage war, ihre Angelegenheiten zu regeln, schloss ebay
zunächst Anfang Juni 2008 alle ebay accounts ausgenommen das mit
dem Namen „Wohn-Luxus“. Über dieses Konto sollte die Schuldnerin
ihren Lagerbestand abverkaufen. Dieses Konto wurde aber dann am
13.06.2008 ebenfalls geschlossen.
Ebay war der Auffassung nur durch die getroffenen Maßnahmen ihre
Kunden schützen zu können. Das Landgericht Potsdam hat diese Auffassung in seiner Entscheidung vom 03.07.2008 zu Az. 2 O 246/08 bestätigt und die Anträge der Schuldnerin abgewiesen.
Zu diesem Zeitpunkt wäre die Schuldnerin aber bereits insolvenzantragspflichtig gewesen, denn sie konnte Zahlungen nicht mehr vornehmen und das aktuelle Geschäft nicht mehr weiterführen.
Die Schuldnerin selbst hat im Verfahren über die einstweilige Verfügung
vorgetragen, sie müsse in der 26. KW Insolvenzantrag stellen, wenn das
Konto „Wohnluxus“ geschlossen bleibe. Die 26. KW war die letzte Juniwoche.
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Stattdessen hat sie die Zeit bis zu ihrem Insolvenzantrag am 25.07.2008
genutzt, um die noch vorhandenen Vermögenswerte zu transferieren
und die Gläubiger damit zu schädigen.
II.
Gesellschaftsverhältnisse
Der Unterzeichnerin liegt die komplette Handelsregisterakte der
Schuldnerin vor.
Die Schuldnerin ist unter der Bezeichnung Selectronica GmbH im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB
77657 eingetragen. Der Geschäftsführer ist sei 17.07.2008 Herr Stephan
Meyer, Frankfurt am Main.
Gesellschafterin ist Daniela Kaufhold, Frankfurt am Main
Gesellschaftsverhältnisse im Einzelnen, nachfolgend in Stichworten:
Firma
Sitz
Selectronica GmbH
Hanauer Landstr. 523, 60386
Frankfurt am Main
Gründung
Gesellschaftsvertrag
Geschäftsführung
Gesellschafter
Stammkapital
Geschäftsjahr
Gegenstand der
schaft
Gesell-
ehemals Offenbach am Main,
HRB 40404
Mit Gesellschaftsvertrag vom
19.12.2002 mit Änderung vom
20.05.2003
Vom 19.12.2002 des Notars
Rainer Wilke, UR Nr. 455/2002
Stephan Meyer, ehemals Daniela Kaufhold, beide Frankfurt
am Main
100% Daniela Kaufhold
25.000,00 €
Kalenderjahr
Im- und Export von Unterhaltungselektronik und ähnlichen
Waren aller Art sowie der Imund Export von Büromöbeln
Der Geschäftszweck wurde am
17.12.2007 um die Herstellung
von Fahrrädern erweitert.
Gewerbeanmeldung
Gewerbeabmeldung
Noch nicht erfolgt
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Einstellung des Geschäftsbetriebs
Handelsregister
III.
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Zum 15.08.2008
Amtsgericht
Frankfurt
am
Main, HRB 77657, zuvor Offenbach am Main, HRB 40404
Steuerrechtliche Verhältnisse und Buchführung
Die letzte Bilanz datiert zum 31.12.2007. Es bestehen aber Zweifel an
deren Richtigkeit. Dies zum einen, da zu hören war, dass die Waren
überbewertet worden seinen. Es werden EURO 2.272.528,40 an Waren
ausgewiesen. Dies steht in keinem Verhältnis zu dem vorgefundenen
Warenwert von ca. EURO 130.000,-- (Verwerter Fa. Sattler).
Ferner wurde das Verrechnungskonto zwischen der Schuldnerin und der
EUSA MART GmbH & Co. KG auf 0,00 gebucht. Im Vorjahr hatte die EUSA
Mart Verbindlichkeiten bei der Schuldnerin in Höhe von EURO 633.000,-Hier wurden auch in den letzten 3 Monaten vor der Insolvenzeröffnung
noch erhebliche Gelder an EUSA MART ausgezahlt. Dies bedarf schon
deshalb der besonderen Überprüfung, da die Verantwortlichen der EUSA
MART dieselben sind, wie bei der Schuldnerin (Kommanditisten Daniela
Kaufhold und Stephan Meyer). Frau Kaufhold ist auch Geschäftsführerin
der Komplementär GmbH. Auffällig ist auch, dass das Konto 1507 00
Darlehen Gesellschafter von 2006 auf 2007 von 3,7 Mio. Euro auf 5 Mio.
Eur gestiegen ist. Dies ist alles zu überprüfen.
Es liegen hier vor die Bilanzen für die Zeit vom 31.12.2004 bis
31.12.2007.
Bei der Schuldnerin handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 HGB. Für das Unternehmen besteht Buchführungspflicht.
Das Unternehmen unterliegt gemäß § 1 Körperschaftssteuergesetz der
Körperschaftssteuer.
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß § 16 – 18
UStG.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs
1 Gewerbesteuergesetz.
Die Schuldnerin wird beim Finanzamt Frankfurt am Main V-Höchst unter
der Steuer-Nr.: 47 243 24809 geführt.
Die Schuldnerin hat ihre Buchhaltung zuletzt selbst geführt und die
Umsatzsteuererklärungen selbst erstellt.
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Lediglich die Bilanzen und die Lohnbuchhaltung wurden durch den
Steuerberater Dipl. Betriebswirt B. Bauscher, Marktstraße 5, 60388
Frankfurt am Main, erstellt.
Es liegt als letzte Bilanz der Jahresabschluss zum 31.12.2007 vor. Die
letzte betriebswirtschaftliche Auswertung liegt vor zum 30.06.2008.
Zum 31.12.2006 ergibt sich ein Jahresüberschuss von 478.733,65 €.
Zum 31.12.2007 ergab sich erstmals ein Verlust in Höhe von 325.998,92
€. Die Entwicklung von Umsatzerlösen und Gewinnen bzw. Verlusten
ergibt sich aus der nachfolgenden Schautafel.
2004
2005
2006
2007
30.06.2008
Umsatzerlöse
in EUR
1.589.576,64
17.460.134,17
24.213.835,88
23.335.331,28
8.950.914,15
Gewinne/Verluste
in EUR
44.438,31
117.864,08
478.733,65
- 325.998,92
-2.223.948,09
Zum 30.06.2008 ergibt sich aus der betriebswirtschaftlichen Auswertungen ein Verlust von mehr als 2 Millionen EUR.
Aus den vorgenannten Zahlen ergibt sich, dass die Schuldnerin zum
31.12.2007 überschuldet war, nachdem sie die Jahre zuvor gute Gewinne gemacht hat.
Die Buchhaltung der Schuldnerin macht einen ganz offensichtlich „frisierten“ Eindruck.
Auffällig ist auch insbesondere, dass die Schuldnerin wenige Tage vor
dem Insolvenzantrag die Bankkonten „abgeräumt“ hat.
Überprüft werden müssen auch andere mit der Antragstellerin verbundene Unternehmen, da es auch hier zu sog. „Kontenclearings“ kam,
d.h. Ausbuchung von Forderungen. So scheint bei erster Durchsicht der
Buchhaltung noch kurz vor der Insolvenzantragstellung ein Forderungsbestand von ca. 20.000,00 € an die Plus2 Ltd. Italien ausgebucht
worden zu sein, ohne dass die Unterzeichnerin einen entsprechenden
Buchungsbeleg hierzu auffinden konnte. Der Sachverhalt muss jedoch
noch umfassend aufgeklärt werden.
Im Jahr 2007 wurden 90.000,00 € von der Schuldnerin für die Anschaffung des wohl privat genutzten KFZ Bughatti – die Antragstellerin
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verfügt über kein entsprechendes Fahrzeug in ihrem Fuhrpark – aufgewendet und als „Sonstige Vermögenswerte“ bei der Schuldnerin
verbucht. Der Geschäftsführer wurde bereits darauf hingewiesen, dass
er diesen Betrag zur Masse zu erstatten hat.
Weiterhin wurden nachweislich in der Zeit vom 09.07. bis zum
15.07.2008 293.600,00 € an eine Firma „Online Bar GmbH“ gezahlt.
Diese Firma, ursprünglich als Vorratsgesellschaft gekauft, war zum
damaligen Zeitpunkt im Handelsregister noch nicht mit diesem Namen
eingetragen. Hinter der Online Bar GmbH steckt ein 23 Jahre alter Geschäftsführer, der mit dem Geschäftsführer Meyer verwandt ist. Dessen
Vater ist der Onkel des Herrn Meyer, so Herr Meyer.
Die Unterzeichnerin hat noch versucht, dieses Geld zurückzuholen. Jedoch ohne Erfolg.
Es wurde Strafanzeige gestellt und die Staatsanwaltschaft wurde gebeten, die auf dem Konto noch verbliebenen Beträge zu beschlagnahmen.
Wie zu erfahren war, hat die Commerzbank AG in München wegen
Verdachts auf Geldwäsche Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt aus verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten gegen den Geschäftsführer Meyer, die Gesellschafterin
Frau Kaufhold und gegen Herrn Daniel Wendorf, als Geschäftsführer der
Online Bar GmbH. Herr Wendorf war Arbeitnehmer der Schuldnerin.
IV.
Insolvenzgrund
Die Schuldnerin selbst gibt an, dass sie durch die Kündigung ihrer Accounts bei eBay in die Insolvenzsituation geraten ist.
Auch ein gerichtliches Vorgehen gegen eBay habe nichts bewirkt.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass zu Az.: 7670 Js 225260/08 WI ein
Ermittlungsverfahren gegen Daniela Kaufhold und Stephan Günter
Meyer bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main
– Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen – geführt wird. Dort befinden sich
auch die beschlagnahmten Unterlagen, welche noch eingesehen werden
müssen.
Der strafrechtliche Vorwurf richtet sich auf Betrug, Insolvenzverschleppung und Geldwäsche.
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Gutachten an das Amtsgericht Frankfurt am Main vom 24.09.2008
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Nachdem die Unterzeichnerin zunächst an die guten Absichten des Herrn
Meyer und der Frau Kaufhold glaubte, stellte sich im Nachhinein heraus,
dass Scheinverträge in Benachteiligungsabsicht der Gläubiger geschlossen wurden, um die letzten Geldmittel aus der Schuldnerin abzuziehen und sie zweckwidrig zu verwenden. Zunächst wurde der Unterzeichnerin vorgespiegelt, dass der Betrag von 293.600,00 € als Kaution
bei einem eBay-Agenten hinterlegt werden musste, da dieser das Risiko
des Geschäfts habe.
Bei einem persönlichen Gespräch mit dem Geschäftsführer der Online
Bar GmbH, Herrn Daniel Wendorff, wurde sehr schnell festgestellt, dass
dieser nur Strohmann ist. Herr Wendorff war sehr unbestimmt bei der
Frage, ob er selbst die finanziellen Mittel aufgewendet habe, um die
Vorratsgesellschaft zu erwerben und das Stammkapital eingezahlt habe
und vermittelte den Eindruck, dass er sich geschäftlich erst auf neuem
Terrain bewege, da er erst Büroräumlichkeiten nebst Lagerflächen anmieten müsse.
Herr Meyer selbst gab jedoch dann auf Befragen an, dass Herr Wendorff
mit ihm verwandt sei und dass die neuen Geschäfte über Herrn Wendorff
und die Online-Bar GmbH geführt würden, er selbst und Frau Kaufhold
könnten nicht nach außen auftreten. Dabei erklärte Herr Meyer, dass die
Online Bar GmbH selbstverständlich schon Geschäfte getätigt sowie
Waren über ebay angeboten und verkauft habe.
Nach diesseitiger Auffassung ist der Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit,
nicht wie von den Verantwortlichen geschildert, im Juli 2007 anzusetzen,
sondern spätestens Anfang Juni 2008. Zu diesem Zeitpunkt war den
beiden Verantwortlichen, nämlich Herrn Meyer und Frau Kaufhold bereits
klar, dass die Schuldnerin in Zukunft würde nicht weiterarbeiten können.
Man suchte deshalb nach Ausweichlösungen.
Anhand der stichprobenartigen Überprüfung der Buchhaltung der
Schuldnerin konnte festgestellt werden, dass in erheblichem Maße in den
letzten Wochen vor dem Insolvenzantrag Umbuchungen und Transaktionen vorgenommen wurden. Dies bezogen auf die bereits benannte
EUSA MART GmbH & Co. KG und auf die Sell it GmbH, deren Geschäftsführer ebenfalls Herr Meyer ist.
Die Unterzeichnerin hat jetzt einen Steuerberater hinzugezogen, der die
Zahlungsvorgänge bei der Schuldnerin im Detail untersucht. Die Daten
wurden soweit möglich gesichert.
Hier werden umfangreiche Anfechtungen nach der Insolvenzeröffnung
erfolgen müssen.
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V.
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Arbeitnehmer
Die Schuldnerin beschäftigte zuletzt 42 Arbeitnehmer, davon 2 im Erziehungsurlaub befindliche Mütter und einen Azubi.
Den Arbeitnehmern wurde mit dem Einverständnis der Geschäftsleitung
zum nächstmöglichen Kündigungstermin gekündigt. Ferner erfolgten
nach und nach Freistellungen. Für die beiden Mütter wurde die Genehmigung zur Kündigung beim Integrationsamt beantragt. Wegen der
Vermittlung des einzigen Auszubildenden, der erst sechs Monate vor
dem Abschluss seiner Lehre steht, zu einem übernehmenden Ausbildungsbetrieb hat sich die Unterzeichnerin persönlich erfolgsversprechend bemüht.
Die Arbeitnehmer haben für 3 Monate, nämlich Juni, Juli und August kein
Gehalt erhalten. Die Insolvenzgeldbescheinigungen wurden bereits
weitgehend erstellt. Da eine Insolvenzgeldvorfinanzierung ausschied,
bekommen die Arbeitnehmer nach der Eröffnung die 3 Monate Insolvenzgeld ausgezahlt.
Des Weiteren verfügten die Arbeitnehmer über diverse Direktversicherungen im Rahmen von betrieblichen Altersversorgungen, die überprüft
und nach der Eröffnung ggf. freigegeben werden müssen. Hier wird
überprüft, ob es sich um rein arbeitnehmerfinanzierte Versicherungen
handelt.
VI.
Bankverbindungen
Die Schuldnerin unterhielt folgende Bankverbindungen:
1. Commerzbank AG Frankfurt am Main
Konto-Nr.: 400 4218350
BLZ: 500 400 00
Bei diesem Konto handelte es sich um das Hauptkonto der Schuldnerin.
Unter dieser Stammnummer gab es insgesamt 9 weitere Konten.
Die Kündigung der Bankverbindung wurde durch die Commerzbank AG
am 07.08.2008 ausgesprochen.
Auf diesem Konto bestand ein Darlehensrahmen von 750.000,00 €
(Wahlweise für Avale oder Importakkreditive in Euro oder Fremdwährungen).
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Gutachten an das Amtsgericht Frankfurt am Main vom 24.09.2008
Das Konto befand sich zum 07.08.2008 mit
im Soll.
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- 82,67 €
Für dieses Konto besteht eine Sicherheit von der Fa. EUSA MART GmbH
& Co. KG (Hierbei handelt es sich um die Einkaufsgesellschaft der
Schuldnerin, bestehend aus den identischen Personen Herr Meyer und
Frau Kaufhold).
2. Commerzbank Offenbach am Main
Die Schuldnerin unterhielt auch bei der Commerzbank Offenbach am
Main ein Konto, nämlich mit der Konto-Nr.: 4218996 00, BLZ: 505 400
28.
Auf diesem Konto gingen am 10.07.2008 EUR 150.000,00 ein und am
11.07.2008 EUR 144.000,00 . Beide Beträge sind mit Selectronica GmbH
bezeichnet.
Am 09.07., am 14.07. und am 15.07.2008 wurden EUR 293.600,00 auf
ein Konto der Online Bar GmbH bei der Commerzbank in München
überwiesen. Konto Nr. 2714160, BLZ 700 400 41.
Gegen diese Überweisungen wendet sich die Unterzeichnerin. Es konnte
nämlich festgestellt werden, dass es sich bei der Online Bar GmbH
vermutlich um eine Strohgesellschaft des Herrn Meyer und der Frau
Kaufhold handelt. Ein früherer Mitarbeiter der Schuldnerin ist dort Geschäftsführer. Dieser wurde erst nach der Übertragung des Geldes auf
die Commerzbank in München als Geschäftsführer eingetragen.
Die Gelder wurden auf das Konto Nr.: 2714160, BLZ: 700 400 41, bei der
Commerzbank AG in München übertragen.
Mit dem Geschäftsführer der Online Bar GmbH wurde ein Gespräch
geführt und dieser erklärte sich am 15.08.2008 bereit, den Betrag zur
Insolvenzmasse zu erstatten.
Hinterher widerrief ein Anwalt diese Anweisung. So die Aussage der
Commerzbank München.
Der Übertragung der 293.600,00 € liegt ein Scheinvertrag zugrunde.
In einer Vereinbarung ohne Datum wurde ein Agentenvertrag geschlossen zwischen der Schuldnerin und der Online Bar GmbH, obwohl
eine Gesellschaft mit diesem Namen zu diesem Zeitpunkt nicht im
Handelsregister eingetragen war.
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Gutachten an das Amtsgericht Frankfurt am Main vom 24.09.2008
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Der überwiesene Betrag wurde als eine Art Kaution deklariert. Selectronica verpflichtete sich, einen Betrag von 300.000,00 € bis spätestens
zum 30.07.2008 auf ein Konto der Online Bar zu überweisen. Online Bar
verpflichtete sich, die erhaltene Kaution von dem eigenen Vermögen
getrennt auf einem Bankkonto zu marktüblichen Zinsen anzulegen.
Zinserträge stehen Selectronica zu. An dem derart separierten Kautionsbetrag räumt Selectronica Online Bar ein Pfandrecht zur Sicherung
sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ein.
Tatsächlich hat die Online Bar GmbH aber für die Selectronica keine
Verkäufe abgewickelt.
Das Geld wurde auch nicht zu dem Vermögen der Online Bar GmbH
getrennt angelegt, sondern wurde auf Anweisung des Geschäftsführers
Meyer der Schuldnerin weiter im Geschäftslauf verwendet.
Wie von der Commerzbank AG in München zu erfahren war, wurde von
dort aus eine Strafanzeige wegen Verdachts der Geldwäsche gestellt.
Auf jeden Fall konnte die Unterzeichnerin an dieses Geld zur Zeit nicht
herankommen.
Es wurde Strafanzeige gegen die Verantwortlichen gestellt.
Der Agenturvertrag ohne Datum wurde in der Absicht geschlossen, die
Gläubiger der Schuldnerin zu benachteiligen. Hierbei handelt es sich um
einen Scheinvertrag, der bereits schon deshalb nach §§ 116, 117 und
ggf. 138 Abs. 2 BGB nichtig ist.
Hierfür bedurfte es keiner Anfechtung nach der Insolvenzordnung.
Gleichwohl wird diese Anfechtung gegenüber der Online Bar GmbH nach
der Eröffnung des Verfahrens noch einmal förmlich erklärt werden.
Ob allerdings bei der Online Bar GmbH bzw. bei dem verantwortlichen
Geschäftsführer etwas zu holen ist, ist fraglich.
Für die Masse wird diese Vermögensposition deshalb vorsorglich mit
eingestellt.
20.000,00 €
Im Rahmen der Strafanzeige gegen die Verantwortlichen wurde beantragt, den noch auf dem Konto bei der Commerzbank AG in München
vorhandenen Restbetrag zu beschlagnahmen.
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Gutachten an das Amtsgericht Frankfurt am Main vom 24.09.2008
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Ob dies erfolgt ist, ist zurzeit hier nicht bekannt.
3. Hinterlegungskonto bei der Commerzbank AG Offenbach am
Main
Die Unterzeichnerin hat ein Insolvenzhinterlegungskonto eingerichtet bei
der Commerzbank AG Offenbach am Main, Konto-Nr.: 429 326 280, BLZ
505 400 28.
Auf dem Hinterlegungskonto befindet sich am 22.08.2008 ein Betrag von
29.475,41 €
Kopie des Kontoauszugs anbei als Anlage 1.
4. Konten bei der Deutsche Bank AG
Die Schuldnerin unterhielt ferner diverse Konten bei der Deutsche
Bank-Privat- und Geschäftskunden AG, Filiale in Frankfurt am Main,
Bornheim, Bergerstr. 130, 60385 Frankfurt am Main.
Bei dieser Filiale unterhielt die Schuldnerin insgesamt 19 Konten, die
nachfolgend im Einzelnen bezeichnet werden.
Hierbei handelt es sich um Euro-Konten und US Dollar-Konten, Liste der
Bank anbei als Anlage 2.
Insgesamt ergibt sich dort ein Guthaben von
EUR
85.393.73
Sparkonten mit der Endnummer 60 und 61 sind für Mietkautionen angelegt.
Hier ist von dem Vermieter nach Beendigung der Mietverhältnisse eine
Abrechnung zu fordern.
Wert für die Masse geschätzt:
EUR
20.000,--
Des Weiteren hat die Bank die Geschäftsverbindung zum 12.09.2008
gekündigt.
Ferner bestehen diverse Pfändungen betreffend die Konten bei der
Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG, wie folgt:
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a) Pfändungs- und Überweisungsverfügung der AOK, Gartenstr. 10,
35390 Gießen zu Betriebsnummer 480 497 41 wegen rückständiger
Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 15.379,92 €.
b) Pfändungs- und Überweisungsverfügung der „Die Bergische Krankenkasse“, Friedensstr. 106 – 108, 42699 Solingen wegen Sozialversicherungsbeiträgen für die Zeit vom 01.06.2008 bis 30.06.2008
in Höhe von 1.247,83 €.
c) Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Gläubigers Frank Eder,
Schöne Aussicht 6, 65527 Niedernhausen des Amtsgerichts Ratingen, Az.: 82 M 12075/08 in Höhe von EUR 6.338,10.
Die Unterzeichnerin wird sich nach der Eröffnung des Verfahrens um die
Aufhebung der Pfändungen kümmern.
Ferner wurden von den verschiedenen Konten bei der Deutsche Bank AG
zu Gunsten der EUSA MART GmbH & Co. KG im Dreimonatszeitraum
vor der Antragstellung ca. EUR 1.645.752,00 entnommen. Diese
Zahlungen sind auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen.
Für die Masse soll hier ein Erinnerungswert von
EUR 1,00
angenommen werden.
5. Konto bei der Deutsche Postbank AG
Die Schuldnerin unterhielt außerdem ein Konto bei der Deutsche Postbank AG, Konto-Nr.: 752909607, BLZ: 500 100 60.
Auf Anfrage teilte die Postbank mit, dass dieses Konto bereits seit längerer Zeit gelöscht sei.
Die Bankkontoauszüge im Original und die Belege befinden sich derzeit
bei der Staatsanwaltschaft.
Die Bankkonten müssen noch sorgfältig überprüft werden.
Die Staatsanwaltschaft hat zugesagt, dass eine Einsichtnahme in die
Konten möglich ist.
Das Ermittlungsverfahren wird geführt bei der Staatsanwaltschaft beim
Landgericht Frankfurt am Main zu Az.: 7670 Js 225260/08 WI, zuständige Staatsanwältin ist Frau Barth.
17
Gutachten an das Amtsgericht Frankfurt am Main vom 24.09.2008
VII.
Seite 17
Vermögen der Schuldnerin
Die Unterzeichnerin hat seit ihrer Bestellung 28.07.2008 die nachfolgenden Vermögenswerte festgestellt.
Erschwerend kam hinzu, dass die Geschäftsleitung nur bedingt auskunftsbereit war und Bankkonten und Belege von der Staatsanwaltschaft
beschlagnahmt worden waren.
1. Grundvermögen oder grundstücksgleiche Rechte konnten
bisher nicht festgestellt werden.
2. Geschäftsausstattung und bewegliches Anlagevermögen
Die Firma Christoph Sattler, Industrieversteigerungen, Verwertungen,
Unternehmensverkäufe, wurde von der Unterzeichnerin mit der Auflistung und Bewertung der Geschäftsausstattung und des beweglichen
Anlagevermögens, des Fuhrparks der Schuldnerin und den Warenlagerbeständen beauftragt.
Betreffend die Geschäftsausstattung liegen die Werte für den Fall der
Fortführung und für den Fall der Liquidation vor.
Für den Fall der Fortführung wurde ein Betrag von 71.239,00 € festgestellt.
Zieht man die Drittrechte ab, kommt man auf eine freie Masse von
48.484,00 €.
Das Gutachten wird hier beigefügt als Anlage 3.
Ferner wurde das bewegliche Anlagevermögen für den Fall der Liquidation, welche hier anzunehmen ist, festgestellt mit 34.252,00 € abzüglich der Fremdrechte ergeben sich 26.417,00 €.
Das Gutachten wird hier beigefügt als Anlage 4
Wert für die Masse somit mindestens
26.417,00 €
3. Fuhrpark der Schuldnerin
Die Schuldnerin verfügt über einen umfangreichen Fuhrpark.
Die Fahrzeuge sind überwiegend finanziert oder geleast.
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Gutachten an das Amtsgericht Frankfurt am Main vom 24.09.2008
Seite 18
Bis auf den Lamborghini des Geschäftsführers Meyer und einem Fahrzeug eines leitenden Angestellten konnten alle Fahrzeuge sichergestellt
und bewertet werden.
Mit den Finanzierungs- und Leasinggesellschaften wurde abstimmt, dass
die Fahrzeuge von der Fa. Sattler verwertet werden. Allerdings ist hier zu
berücksichtigen, dass es angesichts der neuwertigen Fahrzeuge um
hohe Auslösebeträge handelt, die von potentiellen Übernehmern aufzuwenden sind.
Da derzeit noch ungeklärt ist, ob und welchen Überschuss die Masse hier
erzielen kann, wird der Punkt Fuhrpark vorab mit
EURO 1,00
bewertet.
4. Warenlager der Schuldnerin
Die Schuldnerin verfügt über umfangreiches Warenlager. Unter den
nachfolgend bezeichneten Anschriften:
a) Lager Aachen
DHL Exel Supply Chain
DHL Fulfilment GmbH
Roermonder Str. 615
52072 Aachen
b) Lager Norderstedt
Hermes Warehousing Solutions GmbH
Mühlenweg 144
22844 Norderstedt
c) Lager Löhne
HWS Hermes Warehouse Solution GmbH
Erste Hermes TranStore Service GmbH
Betrieb Löhne
Dieselstr. 7
32584 Löhne
d)Lager Ludwigsau
DHL Exel Supply Chain
Im Fuldatal 2
36251 Ludwigsau/Mecklar
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Gutachten an das Amtsgericht Frankfurt am Main vom 24.09.2008
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e) Servicelager LMR
LMR LetMeRepair
Service and Consulting GmbH
Fichtestr. 1 a
02625 Bautzen
Die Fa. Sattler war behilflich, die Waren aufzunehmen und zu bewerten.
Allerdings sind Fremdrechte zu beachten, da die Lagerhalter über einen
längeren Zeitraum keine Lagerkosten erhalten haben.
Ausweislich der Bilanz zum 31.12.2007 beläuft sich der Bestand an
Waren zum 31.12.2007 auf 2.272.528,40 €. Wie diese Zahl zustande kam, ist zu überprüfen. Nach diesseitiger Auffassung wurde der
Warenbestand zu hoch bewertet.
Die Firma Sattler hat alle fünf Lager besichtigt und festgestellt, dass
allenfalls ein Gesamtwert von EUR 120.000,-- angenommen werden
kann.
Es wurden folgende Werte mitgeteilt, die Gutachten liegen noch nicht
vor.
Lager Bautzen
Norderstedt
Löhne
Aachen
Ludwigsau
EUR 14.000,-EUR 58.580,-EUR 33.000,-EUR 3.000,-EUR 21.420,-EUR130.000,--
Da ungeklärt ist, ob die Lagerhalter die Ware herausgeben, da in erheblichem Umfang Lagerkosten entstanden sind, wird der Wert der
Warenlager für die Masse vorsichtig bewertet mit 50 % des Wertes.
Für die Masse somit:
EUR
65.000,--
Die Gutachten der Firma Sattler zum Warenbestand müssen nachgereicht werden.
5. Stammkapital
Die Schuldnerin verfügte über ein Stammkapital von 25.000,00 €.
Der Nachweis der Einzahlung erfolgte bisher nicht.
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Aus den Bilanzen ist allerdings zu einer Nichteinzahlung bzw. Nichtvolleinzahlung des Stammkapitals nichts ersichtlich. Gleichwohl muss die
tatsächliche Einzahlung und der Verbrauch des Stammkapitals im üblichen Geschäftsverlauf überprüft werden.
Wert für die Masse somit
1,00 €
6. Kundenforderungen/Debitoren A-Z
Ausweislich der Buchhaltung der Schuldnerin belaufen sich die Kundenforderungen zum 01.08.2008 auf EUR 66.349,01.
Mit einem vollständigen Einzug ist nicht zu rechnen, da hier Aufrechnungspostionen buchhalterisch nicht berücksichtigt wurden.
Der Wert für die Masse wird vorsichtig mit 50 % angenommen.
Für die Masse somit
EUR 33.174,50
7. Kassenbestand
Der Kassenbestand der Schuldnerin beläuft sich auf EUR 111,78.
Dieser Betrag wurde aus der Firma übernommen und auf das Insolvenzhinterlegungskonto eingezahlt. Der Betrag ist in dem dortigen Bestand enthalten.
8. Finanzamt Frankfurt am Main/Evtl. Steuererstattungen
Die Schuldnerin ist der Auffassung, dass sie Umsatzsteuerguthaben beim
Finanzamt hat. Dies sollten EUR 92.000,-- sein. Das Finanzamt wurde zur
Auszahlung aufgefordert. Die Folge davon war, dass das Finanzamt
zunächst einmal alle Konten eingefroren hat.
Eine Klärung muss mit dem Finanzamt durchgeführt werden.
Vorsorglich deshalb als Erinnerungswert für die Masse EUR 1,00
9. Lebensversicherungen/Rückkaufswerte und Gewinnbeteiligungen
Die Schuldnerin hatte für ihre Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen
Altersversorgung 17 Direktversicherungen abgeschlossen.
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Davon bestehen 10 Versicherungen bei der Hamburg-Mannheimer Versicherung AG und 7 bei der Zürich Deutscher Herold. Auf den ersten Blick
handelt es sich um arbeitnehmerfinanzierte Versicherungen, wobei es
sich bei dem Arbeitgeberanteil um Vermögenswirksame Leistungen
handelt. Alle Verträge werden aber noch überprüft.
Wert für die Masse
EUR 1,--
10. Internet Domains/Lizenzen und andere immaterielle Wirtschaftgüter
Die Schuldnerin unterhielt zahlreiche Internetdomains. Hierunter beispielsweise www.selectronica.de.
Daneben gibt es zu fast allen E-Mail Accounts auch eine entsprechend
lautende Domain. Nach bisherigen Feststellungen sind sämtliche Domains derzeit offline und im Internet nicht abrufbar.
Eine Überprüfung bei der DENIC hat ergeben, dass die Schuldnerin auch
Domaininhaber ist.
Deshalb kommt grundsätzlich auch eine Verwertung der Domains in
Betracht. Derzeit liegt bereits eine Anfrage für den Ankauf von Domains
vor. Aufgrund der Negativschlagzeilen im Zusammenhang mit der
Schuldnerin ist aber davon auszugehen, dass – wenn überhaupt – nur ein
geringer Wert erzielt werden kann.
Gleiches gilt für die von der Schuldnerin registrierten Marken.
Beim Deutschen Patent- und Markenamt sind insgesamt 9 von der
Schuldnerin genutzte Marken (Wortmarken, z.B. „Zarendorff“, „Guy
Blanchet“, „Maqma“ u.a.) registriert.
Diesbezüglich besteht aber die Besonderheit, dass die Marken aufgrund
eines bestehenden Treuhandverhältnisses von dem seinerzeit bevollmächtigten Rechtsanwalt der Schuldnerin beantragt wurden und als
Markeninhaber nicht die Schuldnerin, sondern der Rechtsanwalt eingetragen ist.
Hier muss überprüft werden, ob möglicherweise ein Anspruch auf
Übertragung der Marken auf die Schuldnerin besteht. Erst dann besteht
die Möglichkeit die Marken zu verwerten und weiter zu verkaufen.
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Gutachten an das Amtsgericht Frankfurt am Main vom 24.09.2008
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Auch diesbezüglich muss berücksichtigt werden, dass aufgrund des
Imageschadens ein etwaiger Erlös nur in geringem Umfang erzielt
werden kann.
Darüber hinaus wurde bereits die zahlreich vorhandene Software nebst
Lizenzen sichergestellt.
Während ein Großteil der Software wohl lediglich geleast ist, besteht bei
der übrigen Software grundsätzlich die Möglichkeit einer Veräußerung.
Allerdings ist auch hier der schnelle Preisverfall von Software zu berücksichtigen, so dass hinsichtlich einer Erlösprognose Vorsicht geboten
ist.
Nach Klärung der Eigentumsverhältnisse an der Software und den
entsprechenden Lizenzen wird jedenfalls eine Verwertung versucht
werden.
Wert für die Masse vorsorglich angenommen mit
EUR 500,00
VIII. Rechtsstreite
Hier wurden bisher nur Passivprozesse bekannt.
Die Schuldnerin wurde anwaltlich vertreten von den Rechtsanwälten Dr.
Damm und Partner, Soolestraße 8, 24539 Neumünster.
Die Kollegen teilten uns 10 laufende Zivilverfahren betreffend geschädigte ebay Kunden mit.
Außerdem sind während des vorläufigen Verfahrens umfangreiche
Mahnverfahren und übergeleitete Klageverfahren bekannt geworden.
Allesamt von geschädigten ebay Kunden.
Alle Gerichtsverfahren wären dann nach der Eröffnung gemäß § 240 ZPO
zu unterbrechen.
Es wurden aber noch zahlreiche Mahnverfahren der Schuldnerin gegen
ebay Kunden bekannt. Diese müssen aber erst aufgearbeitet werden.
Das wären dann Aktivforderungen. Die Forderungsbeträge sind in dem
obigen Betrag Kundenforderungen/Debitoren enthalten.
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IX.
Seite 23
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten der Schuldnerin belaufen sich nach derzeitigem
und vorläufigen Kenntnisstand auf ca. EUR 3.561.387,62.
Es wurden insgesamt 6675 Gläubiger bekannt.
Ein vorläufiges Gläubigerverzeichnis ist als Anlage 5 in Datenträgerform
und mit Ausdruck des letzten Blattes beigefügt.
Der Geschäftsführer Meyer ist der Auffassung, es seien allenfalls ca.
4000 Gläubiger. Die Daten wurden aber zum Einen aus der Buchhaltung
der Schuldnerin übernommen und hier eingespielt. Zum anderen wurden
alle geschädigten ebay Kunden, die sich mit der Kanzlei in Verbindung
gesetzt hatten noch erfasst, bzw. das Verzeichnis abgeglichen.
In dem o.g. Betrag sind enthalten EUR 1.462.070,94 an Lieferanten.
Ferner sind darin sonstige Gläubiger wie Sozialkassen und Gerichtskassen enthalten mit EUR 24.928,14.
X.
Dauerschuldverhältnisse
Die Unterzeichnerin fand bei der Schuldnerin Ende Juli 2008 die nachfolgenden Dauerschuldverhältnisse vor:
1. Mietverhältnisse betreffend die Räumlichkeiten im „Jade
Haus“, Hanauer .
Die Schuldnerin arbeitete in angemieteten Räumen in der Hanauer
Landstraße 523, 60386 Frankfurt. Die Räumlichkeiten verteilten sich auf
2 große Flächen im 5. Stock. Hierzu gab es 2 getrennte Mietverträge. Die
eine Fläche mit 1048 m² Gewerbefläche war bereits zum 16./18.07.2008
an den Vermieter zurückgegeben worden. So die Geschäftsleitung. Das
Inventar aus diesen Räumen war in das verbliebene Büro geschafft
worden.
Bei dem weiteren Vertrag handelte es sich um einen Untermietvertrag
zwischen der Schuldnerin und der Itellium Systems & Services GmbH.
Angemietet waren 1365,21 m² Gewerberaum sowie 14 Stellplätze im
Parkhaus mit EUR 10.239,10 und EUR 840,00.
Der Untermietvertrag wurde für die Zeit ab 01.06.2006 abgeschlossen
bis 31.07.2012.
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Der Vermieter hat den Mietvertrag aber mit Schreiben vom 07.08.2008
gegenüber der Schuldnerin gekündigt und die Rückgabe der Räume zum
15.08.2008 gefordert.
Gemäß einer Vereinbarung mit dem Vermieter und mit der Genehmigung
des Geschäftsführers Meyer werden die Räume in der ersten Septemberwoche zurückgegeben. Dies erfolgt dann, wenn das Inventar aus den
Räumlichkeiten verkauft wurde.
Die Kaution ist seitens des Vermieters abzurechnen. Dies für die beiden
Mietverhältnisse. Wie geschildert gibt es zwei Mietavalkonten bei der
Deutsche Bank AG mit Guthaben von EUR 42.969,31 und EUR 40.056,20.
Diese Beträge muss der Vermieter gegenüber der Masse abrechnen.
2. Leasingverträge/Finanzierungsverträge
Die Schuldnerin unterhielt zahlreiche Leasingverträge im Bereich der
Kraftfahrzeuge, aber auch bei der EDV. Die diesbezüglichen Fremdrechte
ergeben sich aus dem als Anlage 4 hier anliegend überreichten Liquidationsgutachten der Firma Sattler vom 14.08.2008 EUR 6.390,00 für die
Deutsche Leasing und mit EUR 1.445,00 für die MMV Leasing, ferner gibt
es noch eine zu berücksichtigende Forderung der Fa. BFL Leasing in
unbekannter Höhe. Dies betrifft das bewegliche Anlagevermögen.
Auch der Fuhrpark der Schuldnerin war geleast, bzw. finanziert. Eine
Auflistung der sichergestellten Fahrzeuge wird anliegend als Anlage 6
überreicht. Wie oben geschildert ist bisher unklar, ob ein Übererlös aus
der Verwertung der Fahrzeuge zu erzielen ist. Zwei Fahrzeuge konnten
noch nicht sichergestellt werden. Insbesondere hat der Geschäftsführer
Meyer den Lamborghini noch nicht herausgegeben.
Die Fahrzeuge sind über die Firmen FFS Group Leasing, Peugeot Bank
Leasing, BMW Leasing GmbH, Santander Consumer CC-Leasing geleast
oder finanziert worden.
Sämtliche Verträge wurden soweit als möglich beendet.
3. Versicherungsverträge
Es gibt umfangreiche Versicherungsverträge bei der Schuldnerin. Zu
den Lebensversicherungsverträgen wurden bereits oben Ausführungen
gemacht.
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Weitere Verträge gibt es bei der Allianz Versicherungs AG. Nach der
Eröffnung ist gegenüber den Versicherungen zu erklären, dass ein
Nichteintritt in die Verträge erfolgt und diese aufzulösen und abzurechnen.
XI.
Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten
Es wurden von ebay Kunden über deren Anwälte diverse Aus- und Absonderungsbegehren angemeldet. Es handelt sich dabei um Kunden, die
ihre Waren bezahlt haben und nicht erhalten haben. Ferner um Kunden,
die ihre Waren zur Reparatur gegeben haben und nicht zurückerhalten
haben.
Ferner macht ein Lieferant Rechte an gelieferten Kaminen geltend.
Über die Rechte der Aus- und Absonderungsberechtigten ist aber erst
nach der Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden.
XII.
Ergebnis des Gutachtens und Beantwortung der Fragen
des Gerichts
1. Fortführung des Betriebs
Wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt, kommt eine Fortführung
des Betriebes oder eine übertragene Sanierung nicht in Betracht, aus den
genannten Gründen (kein Interesse seitens Geschäftsleitung, kein
Übernehmer). Der Betrieb wurde bereits zum 15.08.2008 seitens der
Geschäftsleitung eingestellt.
2. Vorhandene Masse/Verfahrenskosten
Zurzeit verfügt die Unterzeichnerin über einen Betrag von 29.475,41 €
auf dem Hinterlegungskonto bei der Commerzbank AG Offenbach am
Main mit der Konto-Nr.: 4293262 80, wo das Insolvenzhinterlegungskonto eingerichtet wurde.
Mit einem raschen Zufluss zur Masse ist in Höhe von mindestens weiteren 30.000,00 € aus der Verwertung des beweglichen Anlagevermögens ist innerhalb der nächsten 2-4 Wochen zu rechnen.
Es stehen demnach ca. 60.000,00 € an Masse derzeit zur Verfügung.
Damit sind die Verfahrenskosten in jedem Fall gedeckt.
Hinzu kommen Erlöse aus der Verwertung der Warenlager.
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3. Insolvenzgrund
Es liegt der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung vor.
Die Schuldnerin konnte bereits seit Juni 2008 die Gehälter der 40 Arbeitnehmer nicht mehr bezahlen. Ebenso nicht die Mieten und sonstigen
Kosten des laufenden Geschäfts.
Zahlungsunfähigkeit lag bereits seit Anfang Juni 2008 vor.
Die Schuldnerin ist aber auch überschuldet. Denn ausweislich der Bilanz
zum 31.12.2007 besteht ein Verlust in Höhe von – 325.998,92 und per
30.06.2008 laut betriebswirtschaftlicher Auswertung ein Verlust von EUR
– 2.223.948,09.
Aufgrund der speziellen Situation, Sperrung aller ebay accounts war und
ist die Schuldnerin weder in der Lage die Überschuldung zu beseitigen,
noch ist ersichtlich, wie die Schuldnerin die Zahlungsunfähigkeit in naher
Zukunft beseitigen könnte.
Ausweislich der festgestellten Verbindlichkeiten, belaufen sich diese
vorläufig auf über EUR 3 Mio.
Die Voraussetzungen der §§ 17 und 19 InsO sind deshalb gegeben.
Ich empfehle daher,
das Insolvenzverfahren am 01.09.2008 zu eröffnen.
Zu den Quotenaussichten der Gläubiger kann noch nichts gesagt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hildegard A. Hövel
Rechtsanwältin als Sachverständige
und vorläufige Insolvenzverwalterin
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Gutachten an das Amtsgericht Frankfurt am Main vom 24.09.2008
Anlagen:
1. Kontoauszug Nr. 8 zum Hinterlegungskonto bei der Commerzbank
AG Offenbach am Main, vgl. Anlage 1.
2. Auflistung zu den Kontenständen bei der Deutsche Bank AG vom
01.08.2008, vgl. Anlage 2.
3. Gutachten der Fa. Sattler GmbH vom 14.08.2008 betreffend das
bewegliche Anlagevermögen der Schuldnerin für den Fall der Zerschlagung und für den Fall der Fortführung, vgl. Anlage 3 und
Anlage 4.
4. Vorläufige Gläubigerliste, vgl. Anlage 5.
5. Auflistung des Fuhrparks, vgl. Anlage 6
6. Vorläufige Vermögensübersicht, vgl. Anlage 7.
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