Exportbericht Luxemburg - Außenwirtschaftsportal Bayern
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EXPORTBERICHT Luxemburg Wirtschaft / Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zollregime / Recht Geschäftsreisen Stand: März 2014 Grundlage dieser Broschüre ist der Länderreport Luxemburg, der freundlicherweise von AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zur Verfügung gestellt wurde. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ist die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich. Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ). Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar. 2 Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: Kommunikation Inland, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255, E-Mail: [email protected] http://wko.at/aussenwirtschaft Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. Hinweis: Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt. © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Die Wiedergabe mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ausgeschlossen ist. - Darüber hinaus ist jede gewerbliche Nutzung dieses Werkes der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. 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Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN .................................................................................................. 4 Außenhandel ................................................................................................................................ 10 AUSSENHANDEL......................................................................................................................... 11 AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND ...................................................................................... 12 AUSSENHANDEL MIT BAYERN .................................................................................................. 12 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG .................. 13 Normen ......................................................................................................................................... 14 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen .............................................................................. 14 Bank- und Finanzwesen................................................................................................................ 15 Zoll und Außenhandelsregime ...................................................................................................... 18 Patent-, Marken- & Musterrecht .................................................................................................... 23 Eigentum und Forderungen .......................................................................................................... 24 Schiedsgerichtsbarkeit .................................................................................................................. 28 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ............................................................................ 29 Wichtige Adressen ........................................................................................................................ 32 Links ............................................................................................................................................. 36 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 4 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Key facts Staatsform Konstitutionelle parlamentarisch-demokratische Monarchie (Großherzogtum); Staatsoberhaupt Großherzog Henri von Nassau (seit 28. Sept. 2000) Fläche 2.586 km² Bevölkerung 537.039 Einwohner (2013), davon 44,5 % Ausländer Bevölkerungsdichte: 207 Einwohner/km² Städte Luxemburg (Hauptstadt) 103.641 Einwohner; Esch-sur-Alzette (31.898); Differdange (22.769); Dudelange (19.292) Klima gemäßigtes Klima mit relativ häufigen Niederschlägen und geringen Temperaturschwankungen Währung Euro Historischer Überblick Nachdem bereits der Durchzug der Kelten und die Gegenwart der Römer Spuren hinterlassen haben, reicht die Geschichte des heutigen Großherzogtums auf das Jahr 963 zurück. Der Stammvater des Hauses Luxemburg, der Ardennengraf Siegfried, ließ ein Schloss errichten, das später zur berühmten und wegen ihrer strategischen Lage begehrten Festung Luxemburg ausgebaut wurde. Aus dem Haus Luxemburg gingen gegen Ende des Mittelalters vier deutsche Kaiser sowie vier böhmische und ein ungarischer König hervor. Namen wie Heinrich VII, Johann der Blinde, Karl IV, Wenzel und Sigismund erinnern an diese Zeit, die gegen Ende des 15. Jahrhunderts ihr Ende fand. Im Anschluss an sie begann für Luxemburg bis ins 19. Jahrhundert hinein eine lange Periode der Fremdherrschaft durch Burgunder, Spanier, Franzosen, Österreicher und Preußen. Erst 1815 begann für Luxemburg eine Zeit der nationalen Unabhängigkeit, das Großherzogtum wurde dem König der Niederlande als persönlicher Besitz zugesprochen. Mit dem Londoner Vertrag von 1839 wurde Luxemburg die politische Selbstständigkeit und die immerwährende Neutralität (die 1948 aufgegeben wurde) garantiert. Die Personalunion mit dem König der Niederlande Wilhelm II., dauerte allerdings bis zu dessen Tod 1890 fort. Da dieser keine männlichen Nachkommen hatte, ging die Krone des Großherzogtums auf das Haus Nassau über. Seit September 2000, nach der Abdankung von Großherzog Jean, wird Luxemburg von Großherzog Henri regiert. Bevölkerung 2013 zählte Luxemburg 537.000 Einwohner. Aufgrund des Wirtschaftswachstums der letzten Jahrzehnte konnte eine stetige Bevölkerungszunahme verzeichnet werden. Der extrem hohe Ausländeranteil von 44,5 % hat zur gesetzlichen Verankerung der doppelten Staatsbürgerschaft in Luxemburg geführt und setzt sich wie folgt zusammen: 37,4 % der Gesamtbevölkerung stammen aus anderen EU-Staaten, während nur 5,6 % nicht EU-Staatsbürger sind. 82.360 Portugiesen leben im Großherzogtum und bilden den größten Ausländeranteil mit 16,1 % an der Gesamtbevölkerung vor den Franzosen (6,2 %) und Italienern (3,5 %). In Luxemburg arbeiten ca. 156.000 Grenzgänger, welche zu 50 % aus Frankreich und zu 26 % aus Belgien und zu 24 % aus Deutschland kommen. Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt in Luxemburg 77,9 Jahre bei Männern und 83,5 Jahren bei Frauen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 5 Rund 90 % der luxemburgischen Bevölkerung sind Katholiken. Des Weiteren gibt es noch Protestanten, Juden und Muslime. Landes- & Geschäftssprachen Landessprachen Seit 1984 ist Letzebuergesch, eine alte moselfränkische Mundart, die mit französischen und deutschen Sprachelementen durchsetzt ist, offizielle Nationalsprache. Sie ist eines der Hauptelemente der Luxemburger Identität. Verwaltungssprachen Französisch und Deutsch. Gesetze etc. werden allerdings nur auf Französisch veröffentlicht. Geschäftssprachen Luxemburg ist eines der wenigen Länder der Welt, wo die Bevölkerung praktisch durchgehend mehrsprachig ist. In mehr als der Hälfte der befragten 265 Unternehmen werden täglich vier verschiedene Sprachen gesprochen. Französisch (55,8 %) ist die meist gesprochene Sprache im Berufsalltag, gefolgt von Luxemburgisch (20,0 %), English (17,7 %) und Deutsch (4,9 %). Sogar die bedeutendste Tageszeitung "Luxemburger Wort" erscheint mit Artikeln in drei Sprachen. Die Kommunikation mit den Luxemburgern stellt daher kein Problem dar. Politisches System Drei Parteien dominieren die politische Landschaft: Die Christlich-Soziale Volkspartei (CSV), die Luxemburger Sozialistische Arbeiterpartei (LSAP) und die Demokratische Partei (DP). Seit der letzten Wahl im Juni 2009 wird das Land von einer Koalition aus der Christlich-Sozialen Volkspartei und der LSAP unter Ministerpräsident Jean-Claude Junker (CSV) regiert, der im Juli 2013 zurückgetreten ist. Am 20. Oktober 2013 finden Neuwahlen statt. Als Vorreiter einer aktiven Politik der internationalen Zusammenarbeit wurde 1921 mit Belgien eine Wirtschaftsunion eingegangen. Luxemburg war 1945 Mitbegründer des Benelux und einige Jahre später Gründungsmitglied der EWG. 1981-1984 waren die Luxemburger Gaston Thorn bzw. 1995 – 1999 Jacques Santer Präsidenten der EU-Kommission. Abkommen mit Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen. Mitgliedschaft in internationalen Organisationen UNO, WTO, OECD, WEU, Europarat, NATO, OSZE, UNESCO, IMF, IBRD, FAO, WHO, IAEA, ILO, IFC, IDA, EBWE etc. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 6 WIRTSCHAFT IM ÜBERBLICK Kurze Charakteristik Für einen Zeitraum von rund 100 Jahren, ab der Mitte des 19. Jahrhunderts, war die Eisen- und Stahlindustrie der Motor der luxemburgischen Industrialisierung und wirtschaftlichen Entwicklung. Um die Abhängigkeit von diesem Sektor zu verringern und den Krisenerscheinungen entgegenzuwirken, wurden mit einer gezielten Investitions- und Förderungspolitik Anreize für diversifizierte Investitionen u.a. in den Bereichen Finanzen, Medien sowie Transport und Logistik geschaffen. Wirtschaftslage und Perspektiven Das Großherzogtum Luxemburg zählt laut dem „IMD World Competitiveness Yearbook 2013“ zu den wettbewerbsfähigsten Ländern der Welt. Luxemburg befindet sich auf Platz 13 im internationalen Ranking. Somit gehört Luxemburg wie im vergangen Jahr immer noch zur Weltspitze vor den Niederlanden (Platz 14) und England (Platz 18). Das „IMD World Competitivess Yearbook“ analysiert die Wettbewerbsfähigkeit von 60 Ländern unter Berücksichtigung von 300 Kriterien, diese werden eingeteilt in wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Effektivität der Regierung, Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Infrastruktur des jeweiligen Landes. „Wussten Sie, …. dass Luxemburg eine der kulturell-vielfältigsten Gesellschaften mit 170 verschiedenen Nationalitäten bildet? Allein in Luxemburg-Stadt liegt der Ausländeranteil bei 64,88 %. Daher ist es nicht überraschend, dass das Großherzogtum mit seiner Sprachenvielfalt als attraktives Wirtschaftszentrum gilt. Englisch wird sowohl im Berufsleben als auch im Alltag fließend gesprochen. Die erfolgreiche Positionierung Luxemburgs ist vor allem auf das stabile politische Umfeld und auf die attraktiven wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Steuerpolitik und das Finanzwesen, zurückzuführen. Auch der hohe Bildungsstandard sowie die starke Fokussierung auf Forschung und Entwicklung machen Luxemburg für ausländische Direktinvestitionen interessant. Luxemburg befindet sich auf Rang drei nach Hong Kong und Singapur laut dem Foreign Direct Investment (FDI) Attraction Index 2013 von UNCTAD. Rund 30 % des BIPs fließen aus ausländischen Direktinvestitionen. Mehrere globale industrielle Unternehmen haben sich in Luxemburg niedergelassen und in das Land investiert unter anderem ArcelorMittal, Goodyear, Guardian, Dupont, ExxonMobil und Ferrero. Der Informations- und Kommunikationssektor ist sehr gut entwickelt, RTL Group, SES, Microsoft, Siemens, Skype, iTunes (Apple) und Champ Cargosystems sind die bekanntesten Unternehmen in diesem Bereich. Eine ganz besondere Bedeutung kommt dem Dienstleistungssektor zu. Dieser beläuft sich bereits auf rund 80 % des BIP (Handel, Finanzdienstleistung, öffentliche Verwaltung sowie öffentliche Dienstleistung, Bildung). Dank der atypischen Wirtschaftsstruktur sowie dem modernen Regulierungs-und Rechtsrahmen hat sich Luxemburg neben den USA zu einem der bedeutendsten Finanzzentren Europas entwickelt. Das verwaltete Vermögen aus Investmentfonds hat im Mai 2013 eine Rekordhöhe von EUR 2.584 Mrd. erreicht. Ende 2012 verzeichnete das Luxemburger Fondsvermögen laut der Luxemburger Investment Fondsindustrie (ALFI) EUR 2.383 Mrd. und bleibt damit wichtigstes europäisches Fondszentrum vor Frankreich und Deutschland. Im Zuge der Zerschlagung der Dexia-Gruppe Anfang Oktober 2011 übernahm Luxemburg Garantien in Höhe von 3 % der Gesamtgarantie von EUR 90 Mrd.. Diese EUR 2,7 Mrd. entsprechen rund 6,5 % des BIP von Luxemburg. Negative Auswirkungen auf die Bewertung der Bonität des Großherzogtums haben sich daraus nicht ergeben. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 7 Allerdings sind die überdurchschnittlich hohen Wachstumsraten Luxemburgs innerhalb der Eurozone mit durchschnittlich 5 % vor dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 vorbei. 2012 wies Luxemburg ein Wirtschaftswachstum von 0,3 % auf. Jüngste Prognosen für das Jahr 2013 ergeben ein Wachstum zwischen 0,5% und 1,1 %. Rund 45 % des Luxemburger BIP wird im Finanzsektor erwirtschaftet, der sich auch 2012 und 2013 wieder positiv entwickelt hat. Wirtschaftsdaten Makroökonomische Daten Einheit Euro Mrd. Euro % % % BIP pro Kopf BIP Wachstumsrate BIP, real Inflationsrate Arbeitslosenquote 2010 80.200 40,3 2,7 2,8 4,6 2011 83.500 42,8 1,6 3,7 4,9 2012p 84.100 44,2 0,0 3,0 5,3 2013p 84.800 45,5 1,0 2,0 5,9 Quelle: Bayerische Landesbank, p=Prognose 4,50% 4,10% 4,00% 3,50% 3,00% 2,50% 2,00% 1,50% 1,00% 0,50% 0,00% 6,00% 3,70% 4,90% 5,10% 4,60% 5,00% 2,80% 4,90% 5,10% 5,50% 2,70% 4,00% 1,9% 3,00% 2,00% 1,00% 0,04% 2008 2009 2010 2011 2012 0,00% 2013* 2008 2009 2010 2011 2012 2013* Inflationsrate Arbeitslosenrate Quelle: Datenbank: Länder und Märkte/Eurostat 15,00 9,90 6,60 10,00 5,00 10,00 5,00 5,00 8,50 11,80 9,00 -3,80 1,90 -8,20 -10,30 0,00 0,00 -5,00 -5,00 -10,00 -10,00 -15,00 -15,00 -20,00 2008 2009 2010 2011 2012 Einfuhren von Waren (reale Veränderung in %) Ausfuhren von Waren (reale Veränderung in %) Bedeutende Wirtschaftssektoren Finanzzentrum Luxemburg Ausgehend von einem internationalen Abrechnungszentrum (Clearstream International) und einer gezielten Förderung dieses Wirtschaftszweiges durch äußerst günstige steuerliche Rahmenbedingungen sowie durch seine zentrale Lage, gute Infrastruktur, politische und soziale Stabilität, die Mehrsprachigkeit der Bevölkerung und die liberalen Investitionsbestimmungen hat sich Luxemburg zu einem der bedeutendsten Banken- und Finanzzentren der Welt entwickelt und befindet sich heute unter den Top 10 der Weltfinanzmärkte. 142 Banken) sind in Luxemburg vertreten. Sie erwirtschaften gemeinsam mit den 95 Versicherungen, 244 Rückversicherungen und den restlichen Unternehmen des Finanzsektors rund 45 % des BIPs Luxemburgs. Rund die Hälfte der Steuereinnahmen Luxemburgs entstammt diesem Bereich. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 8 Der Finanzplatz Luxemburg ist nach den USA das weltweit zweitgrößte Kompetenzzentrum für Investmentfonds, Europas führender Standort für Captive-Rückver-sicherungen und das größte Private Banking-Zentrum der Eurozone. Das Fondsvermögen in Luxemburg ist von 2012 bis 2013 um 0,73 % gestiegen, wobei sich die Fonds d’investissements international (FIS), dank ihrer Transparenz und Flexibilität großer Beliebtheit erfreuen. 13.525 Fonds mit einem Bestand von EUR 2.584 Mrd. wurden Ende Juli 2013 verwaltet. Damit wird bestätigt, dass Luxemburg nach wie vor für Investoren interessant ist. Der luxemburgische Versicherungsmarkt ist sehr hoch entwickelt. Alle großen multinationalen Unternehmen sind in Luxemburg präsent und zahlreiche Gesellschaften sind auf dem nationalen und internationalen Lebensversicherungsmarkt aktiv. Die Hauptaktivität ist und bleibt jedoch das grenzüberschreitende Lebensversicherungsgeschäft mit rund 91 % des gesamten Prämienaufkommens der Versicherungsgesellschaften. Einige internationale Versicherungsunternehmen haben für den Vertrieb ihrer Lebensversicherungsprodukte Joint Ventures mit Banken gegründet. Die luxemburgischen Versicherer haben sich auf fondsgebundene Lebensversicherungsprodukte spezialisiert, die es ihren Kunden erlauben, Versicherungsschutz und Renditepotenzial zu verbinden. Das Nicht-Lebensversicherungsgeschäft hat in der jüngsten Vergangenheit besonders im Ausland stark expandiert. Die im Ausland erwirtschafteten Versicherungsprämien stellen mittlerweile 70 % der in diesem Bereich insgesamt von den luxemburgischen Versicherungsgesellschaften vereinnahmten Prämien dar. Logistik Der Logistikbereich entwickelte sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Standbein der luxemburgischen Wirtschaft. Der Luxemburger Flughafen ist der fünftgrößte Fracht-Flughafen Europas mit einer Jahreskapazität von einer Mio. Tonnen Beförderungsgütern. Größter Kunde ist Cargolux, die gleichzeitig auch die größte Europäische Fluglinie für alle Frachtgüter ist. Durch die Eröffnung des neuen Terminals von Luxair wurde die jährliche Kapazität des Flughafens auf drei Mio. Passagiere vergrößert. Im Jahr 2012 nahm die Anzahl der Passagiere (804.198 Personen) gegenüber dem Vorjahr ab, Luxair schrieb einen Verlust von EUR 10,5 Mio. Im Jahr 2015 wird voraussichtlich die Freihandelszone „Luxembourg Freeport“ ihre Pforten öffnen. Es wird ein 20.000 m2 großer Lager- und Ausstellungsraum direkt am Flughafen für die Unterbringung wertvoller Güter wie Wein, Edelmetalle, Antiquitäten, Oldtimer und dergleichen errichtet. Ende 2012 erfolgte der Spartenstich des multimodalen Logistikparks „Eurohub Luxembourg Sud“. Mit der Durchführung des Projekts in Bettembourg Dudelange werden nicht nur zwischen 3.000 bis 5.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, sondern auch ein strategisches, innovatives Konzept verfolgt. Laut dem EU-Kommissar für Transport soll der Hafenverkehr bis 2030 um 50 % ansteigen. Bereits 75 % des interkontinentalen Warenverkehrs wird über den Seeweg abgewickelt. Dies stellt einen großen Vorteil für das gut positionierte Luxemburg dar. Mit Zugang zu drei bedeutenden internationalen Häfen im Umkreis von 300 km - wie dem Seezugang zur Nordsee über die Korridore Schweiz, Italien, Frankreich und der spanischen Mittelmeerküste sowie über Deutschland Richtung Skandinavien und Österreich - ist Luxemburg eine ideale Drehscheibe für Aktivitäten aus dem Logistikbereich. Medien Luxemburg ist eine der europäischen Hochburgen der audiovisuellen Medienlandschaften. Das Großherzogtum erfreut sich einer langen Tradition im privaten, grenzüberschreitenden Rundfunk und in den letzten Jahren auch des Fernsehens. Die RTL Group – vormals Compagnie Luxembourgeoise de Télédiffusion (CLT) - ist Eigentümer verschiedenster europäischer privater Fernseh- und Radiosender und Begründer des deutschsprachigen Radio Luxemburg und des deutschen privaten Fernsehsenders RTL. Die RTL Group beschäftigt weltweit rund 13.400 Mitarbeiter und zählt 46 Fernseh- und 29 Radiostationen in neun Ländern Europas. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 9 Die Verbreitung der Programme erfolgt über terrestrische Sender, Kabel und Satelliten. Das in Luxemburg ansässige Unternehmen konnte 2012 wieder erste solide Resultate seit der Krise verzeichnen. Im ersten Quartal 2013 sind die Umsätze um 0,5 % auf EUR 1,3 Mrd. im Vergleich zur Vorjahresperiode gestiegen. Der Medienkonzern wird zukünftig seine Aktivitäten auch im Onlinebereich weiter ausweiten. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf Replay-Kanäle und Onlineplattformen gelegt. Die RTL Group prognostiziert, dass sich der TV-Konsum von täglich 231 Minuten (2012) auf 248 Minuten (2015) erhöhen wird. Im Satellitenbereich hat sich die Luxemburger Firma "Société Européenne des Satellites (SES)", Betreiber der ASTRA-Satelliten seit ihrer Gründung 1985 zu einem marktbeherrschenden Unternehmen entwickelt, das über 51 Satelliten weltweit verfügt und den gesamten Globus abdeckt. SES beschäftigt weltweit mehr als 1.600 Mitarbeiter und überträgt derzeit über 2.600 Fernseh- und Radioprogramme sowie Multimedia- und Internet-Dienste an mehr als 135 Mio. Haushalte in Europa und Afrika. Der Konzern erzielte im ersten Halbjahr 2013 einen Umsatz von EUR 910,5 Mio. (+2,1 % im Vergleich zum Vorjahr). Luxemburg gelingt es zunehmend, durch gezielte steuerliche Förderungsmaßnahmen neue Unternehmen im Bereich der audiovisuellen Produktion anzusiedeln. Laut einer PWC-Studie über die durchschnittliche Steuerschuld und die erforderliche Zeit für die Steuererklärung nimmt Luxemburg weltweit den 14. Platz und europaweit den 1. Platz, gleichauf mit Finnland, ein. Luxemburg verfügt über Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 60 Ländern und bietet Anreize wie eine geringe oder keine Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen, die Anwendung der Steuerbefreiung von Dividendenerträgen aus Beteiligungen beziehungsweise Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Beteiligungen sowie weitere steuerliche Anreize im Bereich des geistigen Eigentums. Eisen und Stahl Die Eisen- und Stahlindustrie bildet die Grundlage der luxemburgischen Industrie. Der weltgrößte Stahlkonzern Arcelor Mittal (ca. 10 % der Weltstahlproduktion) hat seinen Hauptsitz in Luxembourg und beschäftigt weltweit 320.000 Arbeitnehmer in über 60 Ländern. Die weltweite Stahlproduktion hat sich wieder erholt und ist 2012 um 3,5 % gestiegen. Innerhalb Europas wird die Stahlproduktion voraussichtlich 2013 um 1 % sinken. Aus einer Prognose der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC geht hervor, dass bis 2020 die jährliche weltweite Stahlerzeugung auf 2,3 Mrd. Tonnen zulegen wird. 35.000,00 8.117,00 6.561,50 6.838,80 6.949,70 8.742,00 2.067,80 2.025,70 18.303,00 17.840,70 18.012,50 2010 2011 2012 30.000,00 25.000,00 7.149,10 20.000,00 3.055,20 15.000,00 10.000,00 5.000,00 0,00 Finanzsektor, Dienste an Unternehmen Verarbeitendes Gewerbe Handel, Transport, Kommunikation Andere Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.) Gegen die Wirtschaftskrise ging Luxemburg mit hohen Investitionen der öffentlichen Hand vor, um die Beschäftigung zu erhalten. Seit 2011 sind diese Ausgaben zum Großteil sozialer Natur: die Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 10 Hilfsmaßnahmen für Unternehmen sind um EUR 11,7 Mio. erhöht worden; 2012 wurde das Budget der Universität um EUR 10,7 Mio. (+10,2 %) dotiert und die Ausgaben für die Eisenbahn- und Straßenfonds um EUR 19,7 Mio. (+6,3 %). Kinder- und Familienbeihilfen wurden um EUR 5,7 Mio. (+9,8 %) sowie Investitionen in Kinderbetreuungsstätten um EUR 59,5 Mio. auf rund EUR 2,2 Mrd. erhöht. Ausgaben i.S. des Kyoto Protokolls beliefen sich auf EUR 110 Mio. Im Frühjahr 2012 investierte P&T Luxembourg EUR 87 Mio. in das neue Rechenzentrum „Resilience Centre East“. Der Satellitenbetreiber SES erweiterte das Unternehmen um EUR 34 Mio. Für 2013 sind hingegen wieder einige Ausgabenkürzungen und Steuererhöhungen geplant, welche den Staatshaushalt um EUR 952 Mio. entlasten sollen. Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.) Die Arbeitslosigkeit erreichte 2012 im Gegensatz zu den Erwartungen 2011 (4,9 %) etwa 5,1 %. Besonders betroffen ist die luxemburgische Bevölkerung der unter 30 Jährigen, bei der ein Anstieg der Arbeitslosigkeit von 16,4 % im Jahr 2011 auf 18,6 % im Jahr 2012 verzeichnet werden musste. Arbeitskosten, Lohnniveau Die Mindestlöhne wie auch alle anderen Löhne und Gehälter werden automatisch an den Lohnindex, der sich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten orientiert, angepasst. Die Indexkommission (Commission de l’indice) setzt diesen fest, indem sie die Preisentwicklung eines festgesetzten Warenkorbes ermittelt. Die Lohnkosten liegen in Luxemburg über jenen von Belgien, Frankreich und Deutschland. So wurden auch am 1.1.2013 die Mindestlöhne angepasst und es gelten somit folgende Mindestlöhne: für mindestens 18-jährige ungelernte Arbeitnehmer beträgt er EUR 1.874,19 und für gelernte Arbeitnehmer EUR 2.249,03. Außenhandel Der Außenhandel spielt für Luxemburg eine äußerst wichtige Rolle. 83 % der Exporte und 94 % der Importe werden mit den anderen EU-Staaten abgewickelt, wobei die drei Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Belgien mit Abstand dominieren. Die Gesamtexporte beliefen sich 2012 auf EUR 10,9 Mrd. (2011: EUR 12,1 Mrd.) und die Importe auf respektive EUR 18,8 Mrd. (2011: EUR 18,6 Mrd.). Obwohl die Handelsbilanz Luxemburgs seit Mitte der siebziger Jahre passiv ist, ist das traditionelle Leistungsbilanzaktivum speziell aufgrund der Finanzdienstleistungen kontinuierlich gestiegen. Herausragend an der Exportbilanz von Luxemburg ist, dass der tertiäre Sektor überdurchschnittlich dominiert. Der Anteil der Luxemburger Dienstleistungen im gesamten Exportvolumen stellt 80 % dar, Waren nur 20 %. Global gesehen ist es praktisch umgekehrt. Die Krise in der Stahlindustrie und das Aufkommen des Bankensektors, insbesondere des wichtigsten Exportzweigs Luxemburgs - die Fondsindustrie, haben die Produktionsstruktur Luxemburgs stark beeinflusst. Deutschland, Frankreich und Belgien blieben exportseitig die wichtigsten Kunden für Luxemburg und nahmen 55 % aller Exporte auf. Zudem waren auch diese drei Länder die größten Lieferländer für Luxemburg. Drei Viertel aller luxemburgischen Importe stammten aus diesen drei Ländern. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 11 AUSSENHANDEL Luxemburg (in Mrd. Euro) Export Import Saldo 2010 2011 2012p 2013p 12,6 16,7 -4,1 13,8 19,1 -5,3 14,3 19,5 -5,2 15,3 19,9 -4,5 Quelle: Bayerische Landesbank, p=Prognose Wichtigste Einfuhrwaren Die bedeutendsten Einfuhrwaren nach Luxemburg sind Transportmittel, Brennstoffe und Maschinen. Wichtigste Ausfuhrwaren Zu den wichtigsten Ausfuhrgütern zählen Metallwaren, Maschinen und die dazu-gehörigen Ausrüstungen, sowie Transportmittel. Wichtigste Handelspartner 2012 Importländer (in Mrd. EUR) Belgien 6,66 Deutschland 5,16 Frankreich 2,15 USA 1,72 VR China 1,51 Anteil (in %) 31 24 10 8 7 Exportländer Deutschland Frankreich Belgien Italien Schweiz 2012 (in Mrd. EUR) 3,32 2,42 2,27 0,91 0,76 Anteil (in %) 22 16 15 6 5 Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2014 Die fünf wichtigste Im- und Exportgüter Import Fahrzeuge Brennstoffe Maschinen und Ausrüstung 2012 (in Mrd. EUR) 4,09 3,23 2,71 Anteil Export (in %) 2012 (in Mrd. EUR) Anteil (in %) 19 Metallwaren 4,08 27 15 Maschinen und Ausrüstung 2,57 17 13 Nahrungs- und Genussmittel, lebende Tiere 1,36 9 Nahrungs- und Genussmittel, lebende Tiere 2,15 10 Chemische Erzeugnisse 1,21 8 Chemische Erzeugnisse 1,94 9 Fahrzeuge 1,21 8 Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2014 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 12 AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Luxemburg und Deutschland sind intensiv: Deutschland ist für Luxemburg der größte Abnehmer luxemburgischer Exportwaren und zugleich einer der wichtigsten Lieferanten des Großherzogtums für Importgüter: circa 24 Prozent der Einfuhren kommen aus Deutschland. Von den 166 Luxemburger Banken sind 44 Niederlassungen deutscher Kreditinstitute. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Großregion Saar-Lor-Lux nimmt stetig zu. (Quelle: Auswärtiges Amt). Welche Standortvorteile Luxemburg bietet, erfahren Sie bei Luxembourg for Business: www.luxembourgforbusiness.lu Deutschland - Luxemburg (in Mrd. Euro) Deutsche Einfuhr Deutsche Ausfuhr Saldo aus deutscher Sicht 2009 2010 2011 2012 2.849 4.653 1.804 2.978 5.759 2.781 2.974 6.257 3.283 2.842 5.720 2.878 Quelle: Bayerische Landesbank Die fünf wichtigsten Im- und Exportprodukte Deutschlands von bzw. nach Luxemburg 2012 Anteil 2012 Anteil Import Export (in Tsd. Euro) (in %) (in Tsd. Euro) (in %) Metalle 591.145 20,80 Sonstige Waren 1.123.555 19,64 Gummi- und Kraftwagen und 367.457 12,93 626.074 10,95 Kunststoffwaren Kraftwagenteile Nahrungsmittel und 274.587 9,66 Metalle 472.374 8,26 Futtermittel Chemische Chemische 197.759 6,96 431.833 7,55 Erzeugnisse Erzeugnisse Kokereierzeugnisse Metallerzeugnisse 155.978 5,49 und 352.879 6,17 Mineralölerzeugnisse Quelle: Statistisches Bundesamt AUSSENHANDEL MIT BAYERN Bayern - Luxemburg (in Tsd. Euro) Export 2009 2010 2011 2012 436.978 489.594 514.362 463.577 Import 196.356 230.077 235.069 231.664 Saldo 240.622 259.517 279.293 231.913 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik Die fünf wichtigsten Im- und Exportprodukte Bayerns von bzw. nach Luxemburg Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 13 Import Glas und -waren, Keramik, Steine und Erden Metalle Gummi- und Kunststoffwaren Chemische Erzeugnisse Kraftwagen und Kraftwagenteile 2012 (in Tsd. Euro) Anteil Export (in %) 2012 (in Tsd. Euro) Anteil (in %) 80.126 17,28 Sonstige Waren Chemische Erzeugnisse 79.806 16,99 70.197 15,14 Kraftwagen und Kraftwagenteile 41.000 17,70 39.021 16,84 33.581 14,50 20.751 8,96 Maschinen 37.827 8,16 15.474 6,68 Elektrische Ausrüstungen 31.319 6,76 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Wirtschaftspolitik Die Wirtschaft Luxemburgs, die zu einem hohen Grad vom Finanzsektor abhängig ist, hat 2011 einen leichten Aufschwung von rund 1,6 %, der sich 2012 mit 0,3 % fortsetzte, erlebt. Auch wenn dies im Vergleich zu den hohen Wachstumsraten Luxemburgs der vergangenen Jahre wenig ist, ist es doch ein guter Neustart nach der quasi-Stagnation im Jahr 2008 und der Rezession im Jahr 2009. Rund 45 % des Luxemburger BIP werden im Finanzsektor erwirtschaftet. Der Finanzplatz Luxemburg muss mit verstärkter europäischer Konkurrenz bei erhöhter Markttransparenz rechnen. Sichtbar wurden die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise in Luxemburg an der aggregierten Bilanzsumme der Banken, die zwischen Juni 2008 und Juni 2009 um rund EUR 100 Mrd. bzw. 11 % abgenommen hat und sich seit damals nicht mehr erholt. In den ersten sieben Monaten 2013 war ein weiterer Rückgang der provisorischen Bilanzsumme der Banken von 6,7 % auf EUR 740,5 Mrd. zu verzeichnen. Empfohlene Vertriebswege In vielen Branchen ist mangels Generalimporteur eine Betreuung durch Vertreter oder Importeure in Belgien, Frankreich oder Deutschland anzuraten. Der Warenversand sollte jedoch nach Möglichkeit direkt an den Luxemburger Kunden erfolgen. Werbung RTL-Luxemburg (www.rtl.com, www.rtlgroup.com) ist eine privatwirtschaftliche Gesellschaft, die ihre Betriebskosten durch die Einnahmen aus Werbesendungen deckt. Die Werbeeinschaltungen, sowohl über Radio als auch Fernsehen, werden in den umliegenden Ländern ebenfalls stark beachtet. Zeitungswerbung ist in Einzelfällen zur Unterstützung des Absatzmittlers nützlich. E-Business Viele europäische Unternehmen setzen vor allem in den Bereichen Beschaffung, Logistik, Finanzen und Produktentwicklung auf E-Business-Technologien. Luxemburg erkannte früh diesen Trend und zählt somit heute zu den bedeutendsten Ländern bezüglich elektronischen Geschäftsverkehr und der dazugehörigen Infrastruktur. Des Weiteren verlagerten viele bedeutende Technologieunternehmen wie AOL, Microsoft, Amazon und Apple ihre Niederlassungen nach Luxemburg. 73 % der Haushalte innerhalb der EU verfügten 2012 über einen Internetzugang. 58 % dieser Internetnutzer kauften bzw. verkauften online für den Privatgebrauch. Besonders aufgrund der Wirtschaftskrise wird ein Trend zu E-Business beobachtet. Laut einer Studie der Europäischen Kommission geben 66 % der Onlineshopper geringere Preise als Hauptgrund für ihren Kauf online an. Daher bietet E-Business in Zukunft weiterhin großes Potenzial. Besonders Luxemburg ist aufgrund der Vielsprachigkeit des Landes attraktiv für den elektronischen Geschäftsverkehr. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 14 Wichtigste Zeitungen Luxemburger Wort www.wort.lu Tageblatt news.tageblatt.lu Le Quotidien www.epaper.lequotidien.lu Lëtzebuerger Journal www.journal.lu Wichtigste Messen Einmal jährlich findet die Internationale Messe Luxemburg (www.luxexpo.lu) statt: Frühjahrsmesse (Konsumgüter), Herbstmesse (Investitionsgüter). Für das Großherzogtum handelt es sich dabei um ein wichtiges Ereignis, die internationale Ausstrahlung ist aber gering. Luxemburger Kaufleute informieren sich in erster Linie auf den deutschen, französischen und belgischen Messen. Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de. Normen metrisch - starke Anlehnung an die belgischen Bestimmungen Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected], Internet: www.din.de. Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Der strikten Einhaltung von Lieferbedingungen, insbesondere Lieferfristen, wird in Luxemburg größte Bedeutung beigemessen. Zahlungskonditionen Kassa mit Skonto (innerhalb von 8-10 Tagen 2 %), nach Vereinbarung 30 bis 60 Tage Ziel (allgemein hohe Geschäftsmoral). Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden. Bonitätsauskünfte Diese können über Ihre Hausbank oder das AC in Brüssel eingeholt werden. Das Einholen von Bonitätsauskünften ist vor dem Abschluss von Geschäften unbedingt zu empfehlen. Bitte kontaktieren Sie die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer: www.debelux.ahk.de. Unter www.legilux.public.lu kann das luxemburgische Amtsblatt kostenlos konsultiert werden, das Informationen wie Statuten, Zeichnungsberechtigte u.ä. liefert. Forderungseintreibung Es ist empfehlenswert, zunächst über die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer die Schuldnerfirma zu mahnen und bei Nichtbegleichung den Fall einem Inkassobüro oder Anwalt zu übergeben. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 15 Preiserstellung Aufgrund der Teilnahme Luxemburgs an der Wirtschafts- und Währungsunion erfolgt die Preiserstellung in EUR. Bank- und Finanzwesen Der Schwerpunkt der luxemburgischen Volkswirtschaft bildet der Banken- und Finanzsektor. 2012 waren 142 Banken in Luxemburg registriert (Tochtergesellschaften, Niederlassungen von ausländischen Großbanken). Ein wichtiger Bereich des Bankensektors sind Investmentfonds. Des Weiteren ist Luxemburg der führende Standort in Europa bezüglich Rückversicherungsgesellschaften. Der Bankensektor ist mit ca. 47.700 Mitarbeitern einer der bedeutendsten Arbeitgeber in Luxemburg. Geschäftsbanken In Luxemburg gibt es 141 Banken (Juli 2013). Fast alle großen ausländischen Banken sind vertreten, doch befassen sich diese in erster Linie mit internationalen Finanzoperationen und Vermögensverwaltung. Verkehr, Transport, Logistik Der luxemburgische Flughafen verzeichnete im Geschäftsjahr 2012 ein Passagiervolumenrekord von 1,92 Mio.. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr 2011 von ca. 7 %. Im Frachtgeschäft sank 2012 das Frachtvolumen um 6,36 % zum Vorjahr auf 614.905 Tonnen. Durch den Einsatz einer neuen Cargolux Boeing 747-800 und Modernisierungsarbeiten im Zuge der großangelegten Neu- und Umbauarbeiten des Flughafen lux-Airport bis 2016 wird eine positive Entwicklung dieses Sektors erwartet. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EUBestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden. Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Merkblatt „Korruption im Auslandsgeschäft“ im Außenwirtschaftsportal Bayern unter: www.auwi-bayern.de (> Exportgeschäfte > Geschäftsabwicklung > Zölle, Steuern und Kontrollen). Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 16 STEUERN UND ZOLL Steuern und Abgaben Es kommt- wie in allen anderen EU-Mitgliedstaaten- der Gemeinsame Zolltarif (GZT) der EU zur Anwendung. Im bilateralen Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es daher keine Zollschranken mehr. Es gilt der Gemeinsame Zolltarif - GZT der EU (TARIC integrierter Tarif der EU). Die ersten sechs Stellen beruhen auf dem "Harmonisierten System". Nur die letzte der zwölf Stellen ist als Code für nationale Maßnahmen vorgesehen, die anderen Stellen stimmen in allen EU-Ländern überein. Für den Versand solcher Waren in einen anderen EU-Mitgliedsstaat oder für deren Erwerb aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat gelten die Bestimmungen über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Warenumsätze zwischen Unternehmen, die diesbezüglich zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und sich mit Umsatzsteueridentifikationsnummer ausweisen, erfolgen hinsichtlich des Versandes steuerfrei, der Erwerb unterliegt der Erwerbssteuer des Mitgliedsstaates zum jeweils geltenden MwSt.-Satz. Unternehmensbesteuerung Unternehmen, die in Luxemburg tätig werden, müssen ihre Gewinne in Luxemburg versteuern, wenn sie eine Betriebsstätte unterhalten. Erst ab diesem Zeitpunkt erfolgt daher eine Besteuerung in Luxemburg, und zwar werden dabei jene Gewinne besteuert, die die Betriebsstätte erzielt hätte, wenn sie als unabhängiges Unternehmen die Tätigkeit ausgeübt hätte. Umsatzsteuer / UID-Nummer Prinzipiell ist für jede MwSt.-pflichtige Tätigkeit (jede Tätigkeit, bei der der Unternehmer einen Umsatz macht bzw. machen lässt und aus dem Ausland fakturiert, ganz gleich ob als Haupt- oder Subunternehmer, ob für einen luxemburgischen oder ausländischen Auftraggeber) in Luxemburg auch eine Mehrwertsteuernummer zu beantragen. Ein entsprechender Antrag muss innerhalb von 15 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Administration de l'Enregistrement et des Domaines, 7 rue de Plébiscite BP 31, L-2010 Luxemburg, mit einem Begleitbrief, der Tätigkeit und geplanten Umsatz spezifiziert, gestellt werden. Dem Antragsformular (www.saturn.etat.lu), klicken auf „deutsche Fassung – MwSt.-Formulare – Kategorie: Erklärungen zur Aufnahme einer Tätigkeit - Bezeichnung des Formulars: Betriebsanmeldung zur MwSt. (JP) – Sprache des Formulars: Deutsch – Formular finden Sie auch als Anhang III) sind 2 Fotokopien des Personalausweises (bei natürlichen Personen) oder 1 Fotokopie des Gesellschaftsvertrages (bei juristischen Personen) beizufügen. Es erfolgt eine Eintragung in die "Nummernliste" der Mehrwertsteuer. Gleichzeitig wird dem Antragsteller die MwSt.-Identifikationsnummer (LU-Nummer), die aus dem Landeskennzeichen „LU“ und 8 Ziffern besteht, bekannt gegeben. Aufgrund einer Umsatzvorhersage sind 7,5 % des Umsatzes als Kaution (Bankgarantie oder bei der zentralen MwSt.-Stelle hinterlegt) zu leisten. Für die Erteilung einer MwSt.-Nummer ist mit ungefähr vier bis sechs Wochen ab Antragsdatum zu rechnen. In Luxemburg gelten aktuell folgende MwSt.-Sätze: 2 reduzierte Sätze: Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 17 3 % für Nahrungsmittel und Getränke (außer alkoholische Getränke), Pharmazeutika, Invalidenbedarf, Periodika, Kinderbekleidung und Kinderschuhe, Gastronomie, Hotellerie, Personentransport, Theater, elektronische Bücher, etc. 6 % für Erdgas, Strom und handgefertigte Kunstwerke Ein Zwischensteuersatz von 12% für Wein, Tabakwaren, Brennstoffe, Waschmittel bzw. Dienstleistungen: freie Berufe, Reisebüros, Werbung, Schneiderei, Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und Kreditmittler. Der Normalsatz von 15% für alle anderen Waren und Dienstleistungen. Reverse Charge System Das Reverse-Charge-System findet im Zusammenhang mit Bau- und Montagearbeiten in Luxemburg keine Anwendung. Wenn das Prinzip nicht greift, müssen sich Unternehmen in Luxemburg zur Mehrwertsteuer anmelden. Verbrauchssteuer Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen fallen neben der MwSt. für bestimmte Waren (z. B.: Alkohol, Tabakwaren und Mineralölderivate) noch zusätzlich Verbrauchssteuern („Akzisen”) an, die gleichzeitig mit der MwSt. (TVA) eingehoben werden. Vorsteuerabzug Ein Vorsteuerabzug ist prinzipiell für Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die für Zwecke des Unternehmens verwendet werden, möglich. u.a. gilt dies für: die MwSt., die für die von anderen Steuerpflichtigen getätigten oder zu tätigenden Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen in Rechnung gestellt wird, die MwSt., die für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen entrichtet wurde. Nicht abziehbar ist seit 1.1.1995 die MwSt. auf Pauschalzahlungen für Spesen und Reisekosten. Die MwSt. ist nur absetzbar aufgrund von spezifischen Rechnungen. Vergütungsverfahren Deutsche Unternehmen haben im Zuge des Vergütungsverfahrens beim Bundeszentralamt für Steuern http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Vorsteuerverguetung/Vorsteuerverguetung_node.html die Möglichkeit, sich die bezahlte Umsatzsteuer in Luxemburg rückerstatten zu lassen. Dies trifft hauptsächlich im Ausland beanspruchte Dienstleistungen sowie Konsumaktionen. Die volle Mehrwertsteuer-Rückvergütung erfolgt in den nachfolgenden Bereichen: Hotel, Restaurant/Mahlzeiten, Repräsentationen/Bewirtung, Konferenzen, Schulungen, Personentransporte, Gütertransporte, Benzin, Diesel, Messen und Ausstellungen, Marketingaktivitäten, Berater, Telekommunikation, Mietwagen und Anwaltskosten. Vorsteuererstattung / Rechnungslegung In Luxemburg wird die elektronische Übermittlung der Rechnungskopien ab den Schwellenwerten gemäß nachfolgendem Artikel 10 der Richtlinie 2008/9/EG nicht automatisch verlangt: Unbeschadet der Informationsersuchen gemäß Artikel 20 kann der Mitgliedstaat der Erstattung verlangen, dass der Antragsteller zusammen mit dem Erstattungsantrag auf elektronischem Wege eine Kopie der Rechnung oder des Einfuhrdokuments einreicht, falls sich die Steuerbemessungsgrundlage auf einer Rechnung oder einem Einfuhrdokument auf mindestens EUR 1.000 oder den Gegenwert in der jeweiligen Landeswährung beläuft. Betrifft die Rechnung Kraftstoff, so ist dieser Schwellenwert EUR 250 oder der Gegenwert in der jeweiligen Landeswährung. Einkommensteuer In Luxemburg findet bei der Einkommensteuer für physische Personen ein progressiver Steuertarif mit 18 Einkommensstufen mit einem Satz von 0 % bis 39 % zur Anwendung. Aktuell gelten folgende Sätze: Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 18 Versteuerbares Einkommen in EUR 11.265 13.173 15.081 16.989 18.897 20.805 22.713 24.621 26.529 28.437 30.345 32.253 34.161 36.069 37.977 39.885 41.793 über 41.793 Durchschnittssatz in % 0 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 39 Zoll und Außenhandelsregime Für Waren aus Deutschland gibt es keine Zölle mehr. Es gilt der Gemeinsame Zolltarif - GZT der EU (TARIC - integrierter Tarif der EU). Die ersten sechs Stellen beruhen auf dem "Harmonisierten System". Nur die letzte der zwölf Stellen ist als Code für nationale Maßnahmen vorgesehen, die anderen Stellen stimmen in allen EU-Ländern überein. Importbestimmungen Im Allgemeinen gibt es auch bei Importen aus Drittländern weder eine Lizenzierung noch Kontingente. Lizenzpflicht besteht nur noch nach den einschlägigen Regeln der EU für gewisse Agrarerzeugnisse, Kohle, Erdölderivate und militärische Güter. Neben der MwSt. fallen für bestimmte Waren (Alkohol, Zucker enthaltende Produkte, Tabakwaren, Mineralölderivate) zusätzlich Verbrauchssteuern an („Akzisen“), die gleichzeitig mit der MwSt. eingehoben werden. Werden von Ländern außerhalb der Europäischen Union Fleisch- oder Milcherzeugnisse importiert, so müssen diese Produkte angemeldet werden. Zollbestimmungen Für Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, gibt es bei der Einreise aus einem EU-Land keine Beschränkungen mehr. Für folgende Produkte gibt es allerdings Richtwerte, die im Normalfall nicht überschritten werden dürfen: 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak, 10 l hochprozentiger Alkohol (> 22 %) oder 20 l Spirituosen (Alkoholgehalt < 22 %), 90 l Wein (davon 60 l Schaumwein), 110 l Bier. Bei der Einfuhr aus einem Drittland gelten folgende Beschränkungen: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 l hochprozentiger Alkohol (> 22 %) oder 2 l Spirituosen (Alkoholgehalt < 22 %), 2 l Wein, 50 ml Parfum, 250 ml Eau de Toilette, andere Artikel bis zu einem Maximalwert von EUR 175 aus Drittländern bzw. aus DutyFree-Läden. Ab diesem Betrag ist Mehrwertsteuer und evtl. Verbrauchssteuer bzw. aus Drittländern auch Zoll zu bezahlen (siehe Abschnitt Zollregime). Muster Laut Brüsseler Abkommen von 1962 können Marken (auch Dienstleistungsmarken) und Muster mit Schutzwirkung in Belgien, Niederlande und Luxemburg beim zentralen BENELUX-Markenamt in Den Haag eingetragen werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 19 Geschenke Der Postversand und die persönliche Einfuhr von Geschenken aus einem EU-Land unterliegen keinen Einfuhrabgaben, sofern bestehende Beschränkungen eingehalten werden. Vorschriften für Versand per Post Destinationen Inland Europaweit Weltweit bis 50g € 0,60 € 0,85 € 1,10 bis 100g € 1,20 € 1,70 € 2,20 bis 250g € 1,40 € 2,70 € 4,70 bis 500 g € 1,60 € 4,20 € 7,00 bis 1kg bis 2kg € 2,20 € 8,00 € 12,00 € 3,00 € 12,00 € 18,00 Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung Es gelten die allgemeinen EU-Vorschriften. Informationen über die abfallrechtlichen Vorschriften sowie zur Entsorgung von Verpackungen in Luxemburg: www.valorlux.lu Begleitpapiere Im Zuge Im Zuge der Aufhebung von Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind die zollmäßige Abfertigung und die Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze entfallen. Für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen ist für eine steuerfreie Lieferung die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten und des Käufers auf der Rechnung erforderlich. Restriktionen In Luxemburg ist die Einfuhr von Vögeln, Eiern und anderen tierischen Produkten vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelten Jagdtrophäen aus Ländern, in denen die Geflügelpest aufgetreten ist, verboten. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (Ausnahme: Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und Schweiz). Artenschutz Luxemburg ist seit 1984 Mitglied des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 20 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Kurze Charakteristik Das Luxemburger Rechtssystem lehnt sich stark an belgisches und französisches Recht (code Napoléon) an, doch beruhen Teile des Handelsrechts, z.B. die Steuergesetze, auf deutschem Recht. Devisenrecht Importwaren können in allen konvertiblen Währungen bezahlt werden. Bei Einfuhr von lizenzfreien Waren im Wert von weniger als EUR 12.500 erfolgt die Zahlung ohne jede Formalität. Bei Überweisungen von mehr als EUR 12.500 ist der Bank lediglich der Zahlungsgrund - zwecks statistischer Erfassung – anzugeben, welche der luxemburgischen Nationalbank (www.bcl.lu) eine Meldung macht. Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen Handelsvertreterrecht Im Allgemeinen gibt es kein besonderes Handelsvertreterrecht in Luxemburg. Sofern das UNKaufrecht nicht zur Anwendung kommt, so gilt das luxemburgische Kaufrecht mit den Regeln des Code Civil. Demzufolge gibt es für den Handelskauf keine besonderen Normen, jedoch diverse von der Rechtsprechung entwickelte Prinzipien. Die Schriftform gilt in Luxemburg als besonderes Beweismittel und ist deshalb vorzuziehen. Gesellschaftsrecht In Luxemburg gibt es sechs existierende Handelsgesellschaftsformen, welche im Folgenden kurz erläutert werden: Société en nom collectif (S.E.N.C.): Diese Rechtsform entspricht der deutschen offenen Handelsgesellschaft (OG), welche mittels einer notariellen oder privatschriftlichen Urkunde gegründet wird. Die Mindestanzahl der Gesellschafter beträgt zwei, welche unbeschränkt mit ihrem Vermögen haften. Société en commandite simple (S.E.C.S.): Im deutschen Recht ist diese Gesellschaftsform als Kommanditgesellschaft (KG) anzusehen. Diese wird ebenfalls entweder mittel notariellen oder privatschriftlicher Urkunde gegründet und die Gesellschafteranzahl beträgt wiederum zwei. Die Haftung unterteilt sich einerseits in eine unbeschränkte Haftung des Komplementärs und der beschränkten Haftung des Kommanditisten. Société anonyme (S.A.): Diese Rechtsform entspricht der deutschen Aktiengesellschaft (AG), bei welcher der Gründungsakt notariell beglaubigt erfolgt. Die Gesellschafteranzahl beläuft sich auf zwei, welche gemeinsam ein Startkapital von EUR 31.000 aufbringen müssen. Die Haftung beschränkt sich auf das Vermögen. Société en commandite par actions (S.E.C.A.): Diese Gesellschaft ist ebenfalls eine Aktiengesellschaft, welche sich jedoch Aktien beschränkt. Wie bei der S.A. müssen zwei Gesellschafter ein Vermögen von EUR 31.000 aufbringen. Die Haftung kann beschränkt oder unbeschränkt sein. Société à rsponsabilité limitée (S.A.R.L.): Diese Rechtsform entspricht der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Demzufolge muss die Gründung notariell beglaubigt sein und mindestens zwei Gesellschafter haben (in Ausnahmefällen reicht ein Gesellschafter). Das aufzubringende Geschäftsvermögen beläuft sich auf EUR 12.500. Société coopèrative (S.C.): Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 21 Diese Gesellschaftsform wird im deutschen Gesellschaftsrecht als Genossenschaft betrachtet. Der Gründungsakt erfolgt entweder mittels einer notariellen oder privatschriftlichen Urkunde und es müssen mindestens sieben Gesellschafter beteiligt sein. Gewerblicher Rechtsschutz Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz entnehmen Sie bitte dem Kapitel 7.3 „Patent- und Markenrecht“, „Urheberrecht“. Gewerberecht Obwohl die Luxemburger Verfassung von 1868 die Freiheit von Industrie und Handel sowie die Niederlassungsfreiheit den luxemburgischen Staatsbürgern garantiert und dieses Recht auch den EU- bzw. EWR-Staatsbürgern zugestanden wird, ist laut Gesetz vom 28. Dezember 1988 für die Ausübung einer industriellen, handwerklichen und kaufmännischen Tätigkeit sowie für gewisse freiberufliche Aktivitäten (Architekten, unabhängige Ingenieure, Buchprüfer, Berater auf dem Gebiet des gewerblichen Eigentums) eine vorherige schriftliche Genehmigung („Niederlassungsermächtigung“ – „autorisation d´ etablissement“) des Mittelstandsministeriums („Ministere des Classes Moyennes“) verpflichtet. Das Ministerium überprüft, ob der Anzeigende für die Erbringung der Leistungen in seinem Heimatland ordnungsgemäß zugelassen ist. Der entsprechende Nachweis wird durch eine so genannte EU- oder EWR- Bescheinigung erbracht. Der Antrag beim Mittelstandsministerium kann formlos gestellt werden. Ebenfalls genehmigungspflichtig ist jede Änderung des Geschäftsbereiches bzw. eine Änderung der mit der Geschäftsführung betrauten Personen (Eine Liste mit genehmigungspflichtigen Tätigkeiten von handwerklichen Hauptberufen und handwerksähnlichen Berufen, für die auch ein Befähigungsnachweis zu erbringen ist, befindet sich im Anhang I). Rechtsschutz und Rechtsmittel Zuständigkeit: Die internationale Zuständigkeit bestimmt die Gerichte eines Staates, welche über eine Rechtssache zu entscheiden haben. Seit dem Jahr 2002 kommt in Zivil- oder Handelssachen, bei denen die beklagte Partei ihren Wohnsitz bzw. Sitz in einem Mitgliedstaat der EU hat, die EGVerordnung Nr. 44/2001 (Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; kurz EuGVVO, EuGVO oder Brüssel-I-Verordnung) zur Anwendung. Grundsätzlich gilt, dass eine Klage bei dem für den Beklagten örtlich zuständigen Gericht eingebracht werden muss (allgemeiner Gerichtsstand). Bei natürlichen Personen ist dies der Wohnsitz, bei juristischen Personen der Satzungssitz oder der Sitz der Hauptverwaltung bzw. Hauptniederlassung. Dies wird allerdings insofern eingeschränkt, als dass in Streitigkeiten, die Versicherungs-, Verbraucher- oder Arbeitsverträge betreffen, die allgemeine Zuständigkeitsregelung nicht zur Anwendung kommt und es in diesen Fällen spezielle Regelungen zur Zuständigkeit gibt. Des Weiteren kennt die EuGVVO besondere Gerichtsstände, ausschließliche Zuständigkeiten sowie Gerichtsstandvereinbarungen, welche allesamt zu Abweichungen vom allgemeinen Gerichtsstand führen können. Aufbau des Gerichtssystems: Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Zivil- und Handelssachen ist in Luxemburg wie folgt aufgebaut: Die unterste Ebene bilden die drei Friedensgerichte in Luxemburg, Esch an der Alzette (Gerichtsbezirk Luxemburg) und Diekirch (Gerichtsbezirk Diekirch). Grundsätzlich sind die Friedensgerichte bis zu einem Streitwert von EUR 10.000 zuständig. Bei einem Streitwert von bis zu EUR 750 entscheidet der Friedensrichter als letzte Instanz. Die nächste Ebene bilden die beiden Bezirksgerichte in Luxemburg und Diekirch. Sofern die Rechtssache auf Grund der Art der Klage nicht in die Zuständigkeit eines anderen Gerichts fällt, entscheidet das Bezirksgericht bei Klagen mit einem Streitwert von über EUR 10.000. Desweiteren sind die Bezirksgerichte für Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile der Friedensgerichte zuständig, die ihren Sitz in seinem Gerichtsbezirk haben. Den obersten Platz in der Hierarchie der ordentlichen Gerichtsbarkeit nimmt der Oberste Gerichtshof ein, welcher sich aus einem Appellationsgerichtshof und einem Kassationsgerichtshof Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 22 zusammensetzt. Der Appellationsgerichtshof befindet über Urteile der beiden Bezirksgerichte, der Kassationsgerichtshof über die Aufhebung oder Kassation von Entscheidungen des Appellationsgerichtshofes sowie von letztinstanzlichen Urteilen. Anerkennung und Vollstreckung: Die bereits erwähnte EuGVVO regelt neben der internationalen und teilweise auch der örtlichen Zuständigkeit ebenso die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen (Urteil, Beschluss, Zahlungsbefehl, etc) in den EU-Mitgliedsstaaten. Eine Entscheidung wird im jeweils anderen Land ohne besonderes Verfahren anerkannt. Die Partei, die die Anerkennung der Entscheidung erreichen möchte, hat nur eine beweiskräftige Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung vorzulegen. Die Gerichtsentscheidung darf jedoch im Anerkennungsstaat nicht mehr in der Sache selbst nachgeprüft werden (Verbot der révision au fond). Nur wenige schwerwiegende Versagungsgründe, wie etwa ein der öffentlichen Ordnung (ordre public) widersprechendes Urteil, können die Anerkennung einer Gerichtsentscheidung noch hindern. Voraussetzung für die Vollstreckung von anerkannten Gerichtsentscheidungen ist dabei, dass sie im Staat der Gerichtsentscheidung vollstreckbar sind und dass im Vollstreckungsstaat einem Antrag auf Vollstreckbarerklärung stattgegeben wurde. Ein derartiges Vollstreckbarerklärungsverfahren (Exequaturverfahren) ist für unbestrittene Forderungen (beispielsweise Anerkenntnisurteile, gerichtliche Vergleiche, Zahlungsbefehl im Mahnverfahren, gegen den kein Einspruch erhoben wurde) nicht mehr notwendig. Nach der EUVerordnung Nr. 805/2004 (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen; kurz EuVTVO) kann direkt beim Gericht, welches die Entscheidung gefällt hat, die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel beantragt werden. Es kann somit in dem jeweils anderen Land ohne den Zwischenschritt der Vollstreckbarerklärung vollstreckt werden. Eine Erleichterung hat in diesem Zusammenhang auch die am 12.12.2008 in Kraft getretene EGVerordnung Nr. 1896/2006 (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens) gebracht, welche ein dem österreichischen Vorbild nachempfundenes, formulargestütztes europaweites Mahnverfahren für Geldforderungen eingeführt hat, das zu einem so genannten Europäischen Zahlungsbefehl – einem unmittelbar europaweit vollstreckbaren Titel - führt. In diesem Zusammenhang ist auch die die EG-Verordnung Nr. 861/2007 (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen vom 11. Juli 2007; kurz EuGFVO oder EuBagatellVO) zu nennen, welche ein vereinfachtes Erkenntnisverfahren für geringfügige Geldforderungen (bis 2.000 €) eingeführt hat. Hinweis: Das Europäische Mahnverfahren ist eine zusätzliche Möglichkeit, seine Forderungen gegen Schuldner in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchzusetzen. Daneben bleibt das gewohnte nationale grenzüberschreitende Mahnverfahren möglich. Der Gläubiger kann frei wählen, welchen Antrag er stellt! Gerichts- und Rechtsanwaltskosten: Gerichtskosten sind normalerweise nach dem Verfahren zu bezahlen, möglich ist jedoch bereits in einem früheren Verfahrensstadium die Anordnung einer Kaution oder eines Kostenvorschusses. In Luxemburg existiert keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Honorarvereinbarungen sind grundsätzlich möglich, wobei die Vereinbarung reiner Erfolgshonorare nicht erlaubt ist. Firmengründung Das Mindestkapital für eine Ges.m.b.H. (SARL) beträgt EUR 12.500 für eine Aktiengesellschaft (SA) EUR 31.000. Die Registrierung erfolgt durch die Gesellschafter bzw. einen Notar beim Handelsgericht (Handelsregister) und wird mit der Publikation der Statuten im "Mémorial" (Amtsblatt - Abschnitt C: 'Recueil spécial des sociétés et associations') Dritten gegenüber wirksam. Gegen die Wirtschaftskrise ging Luxemburg mit hohen Investitionen der öffentlichen Hand vor, um die Beschäftigung zu erhalten. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 23 Nach einem geschwächten Finanzsektor der vergangenen Jahre aufgrund der Wirtschaftskrise werden wieder positive Aussichten prognostiziert, sodass Luxemburg seine exzellente Reputation als Niederlassungsort für Kreditinstitute beibehält. Mit Juli 2012 beläuft sich die Bilanzsumme der Finanzinstitutionen auf EUR 1.048.270 Mio., ein Zuwachs von 0,8 % gegenüber der Vorjahresperiode. Im Jahr 2012 stellte Jean Claude Juncker ein Sparprogramm für Luxemburg vor, um die Staatsverschuldung bis 2014 auf 0 % zu reduzieren. Dies ist der Grund warum die Luxemburger Wirtschaft in Zukunft nicht so stark wachsen wird wie 2011 angenommen. Steuerbestimmungen Grundsätzlich müssen die Löhne und Gehälter von in Luxemburg ausgeübten Tätigkeiten auch in Luxemburg versteuert werden. Bleiben die entsandten Arbeitnehmer allerdings weniger als 183 Tage während eines Kalenderjahres in Luxemburg, müssen ihre Löhne und Gehälter laut luxemburgisch-deutschem Doppelbesteuerungsabkommen nicht in Luxemburg besteuert werden. Unternehmen müssen ihre Gewinne in Luxemburg versteuern, wenn sie eine Betriebsstätte unterhalten. Laut Doppelbesteuerungsabkommen wird eine Baustelle steuerrechtlich erst nach zwölf Monaten zu einer Betriebsstätte. Patent-, Marken- & Musterrecht Luxemburg ist Unterzeichnerstaat folgender internationaler Abkommen: Pariser Konvention von 1883 über den Schutz geistigen Eigentums, Washingtoner Vertrag von 1970 über die Zusammenarbeit in Patentangelegenheiten, Münchner Konvention von 1973 über die Erteilung Europäischer Patente (Europäisches Patentamt München). Patent- und Markenrecht Die Rechtsgrundlage für das Patenrecht in Luxemburg bildet das im Jahr 1992 neuverfasste Patentgesetzt. Patenfähig sind Erfindungen, welche mittels einer erfinderischen Tätigkeit geschaffen wurden und gewerblich anwendbar sind. Um ein Patent zu bekommen muss man einen Antrag bei dem nationalen Amt für geistiges Eigentum einbringen. Dieser muss eine genaue Angabe bezüglich der Identität des Antragstellers, die Patentansprüche, sowie die Beschreibung der Erfindung und grundlegende Konzeptionen oder Zeichnung, die das schutzwürdige Geschaffene beschreiben. Die Dauer des Patents beträgt 20 Jahre ab der Anmeldung. Als Marken werden alle Bezeichnungen (auch der Familienname), Zeichen (auch dreidimensional), Buchstaben, Zahlen, Stempel, Produkt- oder Verpackungsformen oder andere Zeichen anerkannt, die zur Unterscheidung der Produkte eines Unternehmens von jenen anderer Unternehmen dienen, sowie Dienstleistungen. Das Gesetz steht auch dem Schutz von akustischen Zeichen nicht entgegen. Die Registrierung erfolgt für zehn Jahre und kann stets um diesen Zeitraum auf Antrag weiter verlängert werden. Der Antrag kann im Benelux-Markenbüro in Den Haag eingereicht werden (L’Office Benelux de la Propriété Intelectuelle“- OBPI). Eine internationale Hinterlegung erfolgt im „Internationalen Büro zum Schutz Industriellen Eigentums“ in Genf. Europäisches Patent Europäisches Patentamt: Luxemburg haben das europäische Patentübereinkommen unterzeichnet. U.a. können europäische Patentanmeldungen in München, dem Sitz des Europäischen Patentamtes, eingereicht werden. Urheberrecht Das europäisch harmonisierte Urheberrechtsgesetz gewährt umfassenden Schutz von literarischen, musikalischen und bildnerischen Werken, Filmen, TV-Sendungen und Werken, welche über Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Geschützt sind nicht nur die zugrunde liegenden kreativen Werke sondern auch die Medien, in welchen die Werke arrangiert und veröffentlicht werden, wie z.B. Bücher und Musikhefte. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 24 Der Urheberschutz, Gesetz vom 18.04.2001, erstreckt sich auf 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Bei Fotographien, Filmen und Werken der angewandten Kunst erlischt der Schutz bereits 50 Jahre nach der Erschaffung. Als Rechtsgrundlage für Marken, Muster und Modelle gilt das im Jahr 2006 geschaffene BeneluxÜbereinkommen über geistiges Eigentum (www.boip.int). Anmeldungen diesbezüglich sind bei dem Beneluxamt für geistiges Eigentum oder bei der jeweiligen nationalen Verwaltungsstelle zu beantragen. Die Laufzeit beläuft sich bei Marken auf zehn Jahre und bei Muster oder Modellen hingegen nur fünf Jahre. Eigentum und Forderungen Geschäfts- und Bonitätsauskünfte Unter www.legilux.public.lu kann das luxemburgische Amtsblatt kostenlos konsultiert werden. Das Einholen von Bonitätsauskünften ist vor dem Abschluss von Geschäften unbedingt zu empfehlen. Eigentumssicherung Im luxemburgischen Recht wird zwischen Personal- und Realsicherheiten unterschieden. Seit dem Jahr 2000 ist das Recht des Eigentumsvorbehalts reformiert worden. Demzufolge wurde mittels der Einführung des Art. 567-1 Code de Commerce die Insolvenzfestigkeit des einfachen Eigentumsvorbehalts geschaffen. Die Insolvenz belastet somit nicht den auf das Eigentum gegründete Herausgabeanspruch auf Sachen, die sich im Besitz des Schuldners befinden. Die schriftliche Form der Vorbehaltsklausel und der Bestand der Sache ist dafür Voraussetzung. Achtung: Nach luxemburgischem Recht geht das Eigentum an einer Sache bereits mit Abschluss des Kaufvertrages über, so dass nach dem Vertragsabschluss der Erwerb des Eigentums nicht mehr unter eine aufschiebende Bedingung gestellt werden kann. Eigentumsvorbehalt Aufgrund des Gesetzes vom 21. April 2000 (Mémorial A 2000 n° 32) hat der Eigentumsvorbehalt in Luxemburg eine grundlegende Änderung erfahren. Der Eigentumsvorbehalt ist auch im Falle eines Konkurses des Schuldners anwendbar. Der Artikel 567-1 des Code de Commerce sieht folgende Regelung vor: Der Verkäufer eines beweglichen, vertretbaren Gutes, der sich einen Eigentumsvorbehalt im Konkursfall bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ausbedungen hat, kann dieses Gut während einer Frist von bis zu drei Monaten nach Veröffentlichung des Konkurses rückfordern. Der Eigentumsvorbehalt muss schriftlich fixiert sein und spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung (bzw. bei mehreren Lieferungen zum Zeitpunkt der ersten Lieferung) Vertragsbestandteil sein. Forderungseintreibung Bitte wenden Sie sich an die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer. Wechsel- und Scheckrecht Um Schwierigkeiten in länderübergreifenden Handelsbeziehungen zu vermeiden, ist im Jahr 1959 ein einheitliches Scheckrecht in Kraft getreten. Insolvenzrecht In Luxemburg gibt es mehrere Insolvenz- und Unternehmensrestrukturierungsverfahren. Das bedeutendste ist jedoch das „Planinsolvenzverfahren“, da dieses auch von ausländischen Gläubigern eingeleitet werden kann. Für die Feststellung, ob ein luxemburgisches Unternehmen insolvent ist, muss man das zuständige Bezirksgericht (Tribunal d’arrondissement in Luxemburg oder Diekirch) kontaktierten, da es kein allgemeines Insolvenzregister gibt. Hinsichtlich Handelsgesellschaften kann auch im online Handels- und Firmenregister recherchiert werden. Des Weiteren gibt es Listen, welche die für insolvent erklärten Unternehmen in bestimmten Monaten aufzeigen. (Homepage des öffentlichen luxemburgischen Unternehmensportals „de Guichet“) Die Grundlage des Planisolvenzverfahrens bildet der Artikel 437ff. des 3. Buches des Handelsgesetzbuches Luxemburgs. Demzufolge ist ein luxemburgisches Unternehmen insolvent, wenn es keine Zahlungen mehr tätigen kann und die Kreditwürdigkeit eingeschränkt ist. Mittels Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 25 Insolvenzeröffnungsbeschlusses wird eine bestimmte Frist festgesetzt, in welchen Gläubiger ihre Forderungen dem Gericht melden müssen (max. 20 Tage nach dem Verkündungsdatum). Vertretungsvergabe Derzeit ist die Zahl der selbständigen Importeure, die von Luxemburg aus ein größeres Gebiet bearbeiten, noch sehr gering. Viele Importeure und besonders Grossisten wirken derzeit noch als Subvertreter (meist von belgischen Vertretern, Importeuren oder Vertragshändlern) bzw. beschränken sich auf die Bearbeitung des luxemburgischen Marktes. Arten von Vertretern Mit dem Gesetz vom 3.6.1994 (Veröffentlichung am 6.7.1994 im Staatsblatt/Mémorial) über die selbstständigen Handelsvertreter (Loi portant organisation des rélations entre les agents commerciaux indépendants et leurs commettants et portant transposition de la directive du Conseil 86/653/CEE du 18 décembre 1986) wurde in Luxemburg die EG-Richtlinie 86/653/EWG vom 18. Dezember 1986 umgesetzt. Das Gesetz gilt auch rückwirkend für alte bestehende Handelsvertreterverträge, die noch am 1. Januar 1994 weiterlaufen. Das Luxemburger Gesetz hält sich ganz eng an die europäische Richtlinie. Im Großen und Ganzen sind die Bestimmungen mit jenen in Belgien vergleichbar. Die Kategorie des Vertragshändlers oder Konzessionärs, der nach belgischem Recht besonderen Schutz genießt, gibt es in Luxemburg nicht. Absatzmittler können im Angestelltenverhältnis stehende Handelsreisende (représentants), Handelsagenten (agents) und Eigenhändler (selbständige Kaufleute), die auf eigene Rechnung und im eigenen Namen einkaufen, sein. Vertretungsvertrag Der Vertretungsvertrag entspricht den Bestimmungen des Gesetztes aus dem Jahr 1994, welches die Beziehungen zwischen den selbstständigen Handelsvertretern und ihren Unternehmern regelt, sowie die Umsetzung der EG Richtlinie 86/653/EWG vom Jahr 1986. Der Vertretungsvertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Einschreiben gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt (mindestens) einen Monat im ersten Vertragsjahr. Nach dem ersten Jahr beträgt die Kündigungsfrist einen weiteren Monat für jedes zusätzliche angefangene Jahr, ohne dass sie sechs Monate überschreiten darf. Der Handelsvertreter hat die Pflicht die Interessen des Unternehmers zu erfüllen. Im Zuge dessen muss er sich um die Vermittlung und den Abschluss der anvertrauten Geschäfte kümmern, dem Unternehmer Informationen bereitstellen, sowie sich nach den Weisungen des Unternehmers zu richten. Arbeits- & Sozialrecht Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einer Tätigkeit mit Auslandsberührung das auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis anzuwendende Arbeitsrecht frei wählen. Dies kommt allerdings dann nicht in Frage, wenn alle Sachverhaltselemente der Beschäftigung in ein und demselben Land liegen. In diesem Fall kann keinesfalls von den in diesem Staat gültigen Bestimmungen abgewichen werden. Daher ist bei einer Arbeitsdurchführung in Luxemburg normalerweise luxemburgisches Arbeitsrecht anzuwenden. Wird hingegen ein Arbeitnehmer in mehreren Staaten tätig, stellt sich die Frage, welches Arbeitsrecht auf dieses Beschäftigungsverhältnis zur Anwendung kommt. Dabei sind vor allem das internationale Übereinkommen von Rom vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Europäisches Vertragsrechtsübereinkommen; kurz: EVÜ) sowie die EG-Verordnung Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.06. 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (kurz: Rom I) zu beachten. Bei Entsendungen aus und nach Deutschland ist zudem die EU-Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996) relevant. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 26 Für Arbeitsverträge, welche vor dem 17.12.2009 geschlossen wurden, ist das EVÜ anzuwenden, für Arbeitsverträge, welche danach abgeschlossen wurden, hingegen die Rom-I-Verordnung. Das EVÜ und die Rom-I-Verordnung sind in ihren Kernbereichen grundsätzlich identisch: Wie bereits ausgeführt, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das auf ihr Beschäftigungsverhältnis anzuwendende Arbeitsrecht grundsätzlich frei wählen. Allerdings darf diese freie Rechtswahl nicht dazu führen, dass dem Arbeitnehmer jener arbeitsrechtliche Schutz entzogen wird, den er ohne Rechtswahl gehabt hätte. Daher darf auch bei freier Rechtswahl der durch zwingende Bestimmungen normierte arbeitsrechtliche Standard nicht unterschritten werden, über den der Arbeitnehmer an seinem gewöhnlichen Arbeitsort oder der ihn einstellenden Niederlassung verfügt. Somit ist stets ein Günstigkeitsvergleich anzustellen. Haben die Parteien keine Rechtswahl getroffen, unterliegt der Arbeitsvertrag daher dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer „gewöhnlich seine Arbeit verrichtet“ oder, wenn er seine Arbeit gewöhnlich nicht in ein und demselben Staat verrichtet, dem Recht des Staates, in dem sich die Niederlassung des Arbeitgebers befindet. Ergibt sich aus der Gesamtheit der Umstände, dass der Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis engere Verbindungen zu einem anderen Staat aufweisen, dann ist das Recht dieses anderen Staates anzuwenden. Da normalerweise luxemburgisches Arbeitsrecht anzuwenden ist, sind in weiterer Folge dessen Bestimmungen angeführt. Aufenthaltserlaubnis EU- bzw. EWR-Staatsangehörige (Aufenthalt über drei Monate): Es muss eine Eintragung in das Ausländerregister bei der entsprechenden Gemeindebehörde beantragt werden. Es wird eine so genannte Aufenthaltskarte, die vorerst fünf Jahre Gültigkeit hat, ausgestellt. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Verlängerung. Hierfür sind folgende Dokumente notwendig: Personalausweis oder Reisepass, Gesundheitszeugnis, Beschäftigungsnachweis - Arbeitsvertrag für Angestellte bzw. Auftragsbestätigung oder Sozialversicherungsnachweis für Selbstständige. Unterlagen über den zivilen Status 3 Passfotos Nicht-EU oder EWR-Staatsangehörige: Sollen im Rahmen der Tätigkeit in Luxemburg auch Arbeitskräfte aus Nicht-EWR-Ländern beschäftigt werden, müssen diese über eine Arbeitsgenehmigung verfügen und auch bei einem Aufenthalt von weniger als drei Monaten bei der jeweiligen Gemeinde eine "Anmeldeerklärung" abgeben. Bei einer vorübergehenden Tätigkeit bis zu einem Jahr ist allerdings die Beantragung eines Fremdenausweises nicht notwendig. ACHTUNG An dieser Stelle sei erwähnt, dass in einer Grundsatzentscheidung des EuGH (Europäischen Gerichtshofes) klargestellt wurde, dass auch Arbeitskräfte aus Drittstaaten bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen eingesetzt werden dürfen, wenn diese bereits im Mitgliedsstaat des Dienstleistungserbringers ordnungsgemäß gemeldet und angestellt sind. Arbeitserlaubnis EU- bzw. EWR-Staatsangehörige: Selbstständige, die in Luxemburg eine Dienstleistung erbringen bzw. einen Auftrag ausführen wollen, benötigen eine Arbeitsgenehmigung, die beim Mittelstandsministerium zu beantragen ist. Für Arbeitnehmer ist keine Arbeitserlaubnis mehr erforderlich, es besteht jedoch für Entsendungen eine Meldepflicht. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 27 Nicht EU- oder EWR-Staatsbürger: Sollen im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung in Luxemburg auch Nicht-EWRStaatsbürger eingesetzt werden, benötigen diese eine Arbeitserlaubnis. Der Antrag hat folgende Angaben zu erhalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Beruf der Arbeitnehmer, Wohnsitz der Arbeitnehmer in ihrem Ursprungsland, die Arbeitsstellen in Luxemburg sowie die Art und die voraussichtliche Dauer der Arbeiten, die Sozialversicherungsanstalt, bei der die Arbeitnehmer im Heimatstaat angemeldet sind, Kopie der Arbeitserlaubnis des Arbeitgebers Der Antrag ist in doppelter Ausfertigung an das Arbeitsamt zu richten. Eine entsprechende Erlaubnis wird im Rahmen einer Frist von ca. sechs bis acht Wochen auf unbefristete Zeit erteilt und unterliegt einer Stempelsteuer von EUR 25. Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen Arbeitnehmer aus einem EU- bzw. EWR-Staat sind von der luxemburgischen Sozialversicherungspflicht befreit, wenn sie von einem Unternehmen aus einem anderen EU- bzw. EWR-Staat beschäftigt werden, dem sie gewöhnlich angehören und von diesem zur Ausführung von Arbeiten auf dessen Rechnung nach Luxemburg entsandt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die voraussichtliche Dauer dieser Arbeiten zwölf Monate nicht überschreitet. Der Arbeitgeber muss für den Arbeitnehmer eine Entsendungsbescheinigung "E 101" und E-111 ausfüllen und von der zuständigen deutschen Krankenkasse (das Formular ist auch bei dieser erhältlich) bestätigen lassen. Mit dieser Bescheinigung erhalten die entsandten Arbeitnehmer im Bedarfsfall Leistungen der Luxemburger Versicherungsträger. Auch Selbstständige aus einem EWR-Land, die in Luxemburg keinen Wohn- und Betriebssitz haben, unterliegen dann nicht den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen Luxemburgs, wenn die Auftragsausführung die Dauer von zwölf Monaten nicht überschreitet. Bestimmungen für Montagearbeiten Für Montagearbeiten in Luxemburg muss eine schriftliche Handelsermächtigung beim Mittelstandsministerium (www.mcm.public.lu) beantragt werden. Diese stellt darauf eine sogenannte „Ad-hoc-Zertifizierung“ für die jeweilige Baustelle aus. Die dazu benötigten Unterlagen sind wie folgt: Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit polizeiliches Führungszeugnis Bescheinigung der beruflichen Qualifikation, Beglaubigung des Diploms oder Zeugnisse EG-Bescheinigungen über ausgeübte Tätigkeiten Nichtkonkursbestätigung (certificat de non faillite) im Falle von Gesellschaften: Gesellschaftsstatute oder optional Entwurf „Ehrenwörtliche Erklärung“ über selbstständige Tätigkeit Gebührenmarke in der Höhe von EUR 24. Die Dauer des Zulassungsverfahrens kann zwei bis drei Monate dauern. Die Handelsermächtigung ist unbegrenzt gültig. (ACHTUNG: In Luxemburg gilt nicht das „Reserve-Charge-Verfahren“. Demzufolge muss eine Umsatzsteuernummer bei der „Administration de l’Enregistrement et des Domaines“ beantragt werden). Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 28 Prozessrecht Die Anwaltskosten sind von jeder Partei selbst zu tragen. Auch die Kosten für ein Inkassobüro können im Prinzip nicht dem Schuldner angelastet werden. Was die Gerichtskosten sowie die Kosten einer Zwangsexekution betrifft, so können diese dem verurteilten Schuldner in Rechnung gestellt werden. Des Weiteren sieht Artikel 240 der neuen Zivilprozessregelung die Möglichkeit der Geltendmachung einer Prozessentschädigung vor, womit ein Teil der Anwaltskosten gedeckt werden kann. Schiedsgerichtsbarkeit Im Gegensatz zu den Urteilen staatlicher Gerichte sind Schiedssprüche praktisch weltweit vollstreckbar. Damit ein Streitfall durch ein Schiedsgericht entschieden werden kann, muss seine Zuständigkeit vorher schriftlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich daher, in den Vertrag mit Ihrem ausländischen Geschäftspartner eine Schiedsklausel aufzunehmen. Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris. Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: " All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei); es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist...................................... Detaillierte Auskünfte: ICC Deutschland, Internationale Handelskammer Wilhelmstr. 43G, 10117 Berlin, Tel. +49 30 200 7363 00, Fax: +49 30 200 7363 69, E-Mail: [email protected], Website: www.icc-deutschland.de. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 29 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland steht Ihnen die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer mit ihrem Service zur Verfügung. Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer Chambre de Commerce Belgo-Luxembourgeoise-Allemande Anschrift: Manhattan Office Tower Bolwerklaan 21 / Avenue du Boulevard 1210 BRÜSSEL BELGIEN Tel.: +32 2 203 50 40 Fax: +32 2 203 22 71 Mail: [email protected] Internet: http://debelux.ahk.de Einreisebestimmungen Reisepass (ohne Visum). Bei Aufenthalt von nicht mehr als drei Monaten genügt ein deutscher Personalausweis oder ein nicht länger als fünf Jahre abgelaufener Pass. Dos & Don’ts Die Luxemburger sind auf ihre Selbständigkeit, ihre Leistungen und ihre eigenständige Sprache sehr stolz. Dies sollte man in Gesprächen und persönlichen Kontakten nie vergessen. Als Gesprächsthemen bietet sich das Interesse für Luxemburg und das Letzeburgische an, aber auch die europäische Integration: Luxemburg ist Gründungsmitglied der EU, hat einen Kommissionspräsidenten gestellt und ist unter anderem auch Sitz des Sekretariates des Europäischen Parlaments. Bei Einladungen sind großzügige Geschenke durchaus angebracht. Zudem legen die mehrheitlich katholischen Luxemburger großen Wert auf Pünktlichkeit, gute, modische Kleidung, Geselligkeit und gute Küche. Wein, namentlich Luxemburger Moselwein, erfreut sich großer Beliebtheit. Bei Geschäftsverhandlungen hat man mit einer direkten, bestimmten Verhandlungsführung am meisten Erfolg. Es sollten überlegte, klare und systematische Argumente verwendet werden. Auch der Faktor Zeit spielt bei Verhandlungen eine wichtige, jedoch keinesfalls übergeordnete, Rolle. Der typische Luxemburger ist markenbewusst und bereit, für ein qualitativ hochwertiges Produkt mehr zu zahlen. Aufmachung und Design haben einen wichtigen Stellenwert. Anreise Luxemburg verfügt über ein sehr gutes Infrastrukturnetz. Der Verkehrsflughafen Findel wird von 16 Linien angeflogen und ist an das umliegende Autobahnnetz angeknüpft. Darüber hinaus gibt es in Luxemburg ein sehr dichtes Netz von Nationalstraßen (Route Nationale, RN) mit einer Länge von ca. 2.875 km. Seit 2009 frequentieren des Weiteren 6 TGV-Züge täglich Luxemburg. Geschäftszeiten Montag - Donnerstag von 9.00 bis 17.30 Uhr und Freitag von 9.00 bis 16.30 Uhr. Viele Ämter schließen zwischen 12.00 und 14.00 Uhr. Viele Geschäfte sind Montagvormittag geschlossen. Feiertage (einschließlich regionale Feiertage) 1. Januar, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 23. Juni (Nationalfeiertag), 15. August, 1. November, 25. und 26 Dezember. Am Rosenmontag (Februar/März) und Schobermontag (Ende August/Anfang September) bleiben die meisten Büros geschlossen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 30 Notrufe 112 - Europäischer Notruf, 113 – Polizei, Reiseapotheke nicht vergessen! Maße und Gewichte metrisch - starke Anlehnung an die belgischen Bestimmungen Strom 220 Volt, 50 Herz, Stecker von Type C & F, Drehstrom vorhanden. Trinkgeld Nicht so verbreitet wie in Deutschland. 15 % Bedienungsgeld ist in den Hotel-, Restaurant- und Gasthausrechnungen enthalten. Taxifahrer hingegen erwarten 15 % des Fahrpreises. Post- und Telefongebühren Standardbriefe: EUR 0,60 innerhalb von Luxemburg und EUR 0,85 europaweit. Einschreiben: EUR 4 Telefongebühren: je nach Anbieter verschieden. Postlaufzeit von und nach Deutschland Luxemburg-Deutschland bzw. Deutschland-Luxemburg ca. zwei-drei Tage. Diese Postlaufzeiten gelten für Sendungen, die mit dem Aufkleber „Prioritaire“ versehen sind und auch dieser Gebührenklasse unterliegen. Bei normalen Sendungen ist mit bedeutend längeren Laufzeiten zu rechnen. Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag Die durchschnittlichen Aufenthaltskosten pro Tag belaufen sich auf EUR 125 bis 250. Zeitverschiebung Keine, Sommerzeit wie in Deutschland. Lokale Verkehrsmittel Taxi EUR 2,3/km (Benelux Taxi - T 0800 2 51 51, Colux Taxis - T 0800 2 60 40) Öffentliche Beförderungsmittel (Straßenbahn, Autobus, Bahn) Einzelfahrt EUR 2 - Karte für 10 Fahrten EUR 16, Tageskarte EUR 4. Kfz-Bestimmungen Zulassungsschein, deutscher Führerschein, gültige Haftpflichtversicherung. Maximaler Alkoholgehalt im Blut: 0,5 ‰. Devisenvorschriften Banknoten können ohne Beschränkung ein- und ausgeführt werden. Es gilt der Euro. Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion) Für Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, gibt es bei der Einreise aus einem EU-Land keine Beschränkungen mehr. Für folgende Produkte gibt es allerdings Richtwerte, die im Normalfall nicht überschritten werden dürfen: 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak, 10 l hochprozentiger Alkohol (> 22 %) oder 20 l Spirituosen (Alkoholgehalt < 22 %), 90 l Wein (davon 60 l Schaumwein), 110 l Bier. Bei der Einfuhr aus einem Drittland gelten folgende Beschränkungen: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 l hochprozentiger Alkohol (> 22 %) oder 2 l Spirituosen (Alkoholgehalt < 22 %), 2 l Wein, 50 ml Parfum, 250 ml Eau de Toilette, andere Artikel bis zu einem Maximalwert von EUR 175 aus Drittländern bzw. aus DutyFree-Läden. Ab diesem Betrag ist Mehrwertsteuer und evtl. Verbrauchssteuer bzw. aus Drittländern auch Zoll zu bezahlen (siehe Abschnitt Zollregime). Impfungen Für den Aufenthalt in Luxemburg sind keine zusätzlichen Impfungen erforderlich. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 31 Sonstiges Wissenswertes In Luxemburg gibt es im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern keine nennenswerten Sitten oder Bräuche. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in Luxemburg die Ausübung von religiösen Ansichten keine besondere Bedeutung hat. Luxemburger sind besonders stolz auf ihr Land und zeigen dies auch im Alltag gegenüber Fremden. Internetlinks Informationsseite der Stadt Luxemburg: Telefonbuch: Internetseite der luxemburgischen Eisenbahn: www.vdl.lu www.editus.lu www.cfl.lu Bayerisches Außenwirtschaftsangebot Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der Wirtschaft - insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln: Messebeteiligungen Delegationsreisen Unternehmerreisen Auslandsrepräsentanzen Kooperations- und Markterschließungsprojekte Exportinitiative des Bundes Einstieg in den Export Veranstaltungen Go International Bayern - Fit for Partnership Delegationsbesuche Finanzierungshilfen Tipp! Das Förderprojekt „Fit für Auslandsmärkte – Go International“ unterstützt mittelständische bayerische Unternehmen beim Auslandsgeschäft mit seinem DreiStufen-Konzept: 1. Untersuchung der Internationalisierungsfähigkeit des Unternehmens 2. Erstellung eine individuellen Internationalisierungsplans 3. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Plans. Weitere Infos unter www.go-international.de Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische Förderprojekte finden Sie unter www.auwi-bayern.de/foerderung Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 32 Wichtige Adressen Botschaft der Bundesrepublik Deutschland AMBASSADE D’ALLEMAGNE 20-22, Avenue Emile Reuter, L-2420 Luxembourg Tel.: +352 45 34 451 Fax: +352 45 56 04 E-Mail: [email protected] Web: www.luxemburg.diplo.de Österreichische Botschaft und Konsulate ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT IN LUXEMBURG 3, Rue des Bains, L-1212 Luxembourg Tel.: +352 47 11 88 Fax: +352 46 39 74 E-Mail: [email protected] Web: www.bmeia.gv.at Schweizerische Botschaft AMBASSADE DE SUISSE Forum Royal 25A, L-2449 Luxembourg Tel.: +352 22 74 741 Fax: +352 22 74 7420 E-Mail: [email protected] Botschaft des Großherzogtums Luxemburg Klingelhöferstraße 7,10785 Berlin Tel.: 030-2 63 95 70 Fax: 030-26 39 57 27 Mail: [email protected] Web: www.berlin.mae.lu Luxemburgisches Wirtschaftsministerium MINISTÈRE DE ‘ECONOMIE 6, Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg Tel.: +352 478-1 Fax: +352 460 448 Web: www.etat.lu/ECO/ Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 33 Handelskammer Luxemburg CHAMBRE DE COMMERCE 7, Rue Alcide Gasperi, L-1615 Luxembourg Tel.: +352 42 39 39-1 Fax: +352 43 83 26 E-Mail: [email protected] Web: www.cc.lu Industriellenvereinigung FÉDÈRATION DES INDUSTRIELS LUXEMBOURGEOIS 7, Rue Alcide Gasperi, L-1615 Luxembourg Tel.: +352 43 53 66 Fax: +352 43 23 28 E-Mail: [email protected] Web: www.fedil.lu Enterprise Europe Network (EEN) in Luxemburg Das Beratungsnetzwerk EEN der Europäischen Kommission unterstützt kleine und mittlere Firmen bei der Markterschließung und hilft beim Umgang mit EU-Fördermitteln. Die Kontaktdaten der EEN-Stelle finden Sie unter diesem Link: www.een.ec.europa.eu Banken BGL – BNP Paribas SA 50, Avenue J.F. Kennedy, L-2951 Luxembourg Tel.: +352 4242-1 Fax: +352 4242-2579 Web: http://www.bgl.lu BCEE – Banque & Caisse d’Epargne de l’Etat Luxembourg 1 Place de Metz, L-2954 Luxembourg Tel.: +352 4015-1 Fax: +352 4015-2099 Lokale Reisebüros SALES LENTZ BP 39 ZI Bommelscheuer, 4901 Bascharage Tel.: +352 23 62 63 45 Fax: +352 23 62 63 88 VOYAGES EMIILE WEBER 15, Rue D’Oetrange, 5411 Canach Tel.: +352 35 65 75 279 Fax: +352 35 65 76 225 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 34 PANORAMA 17, Boulevard Royal, L-1212 Luxembourg Tel.: +352 22 58 01 Fax: +352 47 56 63 Web: www.panorama.lu Fluglinien LUXAIR Tel.: Web: +352 24 56 4242 www.luxair.lu Mietwagen AVIS Place de la Gare 17, L-1616 Luxembourg Tel.: +352 48 95 95 Fax: +352 40 40 12 E-Mail: [email protected] Web: www.avis.com BUDGET RENT A CAR 300, Route de Longwy, L-1940 Luxembourg Tel. : +352 44 19 38-1 Fax: +352 44 33 43 Web: www.budget.lu HERTZ Flughafen Findel, L-1110 Luxemburg Tel.: +352 43 46 45 Fax: +352 42 03 51 E-Mail: [email protected] Web: www.hertz.be Dolmetschdienste In Luxemburg kann in der Regel in deutscher Sprache kommuniziert werden. Weltweite Dolmetscherdatenbank: www.aiic.net/database/ Hotels HOTEL SOFITEL Plateau de Kirchberg, 6, rue du Fort Niedergruenwald, L-2015 Luxembourg Tel.: +352 43 77 61 Fax: +352 43 9195 Web: www.sofitel.com HOTEL IBIS Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 35 Route de Trèves, L-2632 Luxembourg Tel. : +352 43 88 01 Fax: +352 43 88 02 Web: www.ibishotel.com HOTEL SHERATON AEROGOLF Route de Trèves, L-1019 Luxemburg Tel. : +352 34 05 71 Fax : +352 34 02 17 Web : www.sheraton.lu HOTEL «LE CHÂTELET» 2, Bd de la Pétrusse, L-2320 Luxembourg Tel.: +352 40 21 01 Fax: +352 40 36 66 Web: www.chatelet.lu HOTEL WALSHEIM 28, Place de la Gare, L-1616 Luxembourg Tel. : +352 48 47 98, Fax : +352 29 01 56 HOTEL ROYAL 12, Bd Royal, L-2449 Luxembourg Tel. : +352 241 6161 Fax : +352 22 59 48, Web : www.hotelroyal.lu HOTEL RIX 20, Bd Royal, L-2449 Luxembourg Tel. : +352 47 16 66 Fax: +352 22 75 35 HOTEL MARCO POLO 27, Rue du Fort Neipperg, L-2230 Luxembourg Tel. : +352 40 64 141 Fax : +352 40 48 84 Web : www.marco-polo.lu HOTEL FRANÇAIS SA 14, Place d’Armes, L-1136 Luxembourg Tel.: +352 47 45 34 Fax: +352 46 42 74 Web: www.hotelfrancais.lu Arzt Dr. Ingrid ROLLINGER-HOLZINGER Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 36 41, Allée Rue de l‘Avenir L-1147 Luxembourg Tel.: +352 46 44 66 LINKS Thema Informationsseite der Stadt Luxemburg Link www.vdl.lu Internetseite der luxemburgischen Eisenbahn www.cfl.lu Informationsseite der luxemburgischen Regierung, in Französisch www.etat.lu allgemeine Publikationen der Luxemburger Regierung www.gouvernement.lu/publications/index.html Luxemburgische Legislatur in Französisch www.legilux.public.lu Informationen und Gesetzestexte zu Steuern, in Französisch www.impotsdirects.public.lu Mehrwertsteuerformulare, in Deutsch saturn.etat.lu/etva/formsServe.do Internetseite der luxemburgischen Nationalbank, in Französisch www.bcl.lu Statistiken für Luxemburg, in Deutsch, Englisch und Französisch www.statec.lu Luxemburgische Wirtschaftskammer, in Deutsch, Englisch und Französisch www.cc.lu Arbeitsinspektorat www.itm.public.lu ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE zu Luxemburg sind im Außenwirtschaftsportal Bayern unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA