country report für investoren und exporteure serbien

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country report für investoren und exporteure serbien
COUNTRY REPORT
FÜR INVESTOREN UND
EXPORTEURE
SERBIEN
INHALTSVERZEICHNIS
1 2 3 4 5 6 7 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ...........................................................................................................................3 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN .........................................................................................................................4 2.1 AKTUELLE WIRTSCHAFTSLAGE ................................................................................................................4 2.2 WIRTSCHAFTSPOLITIK .............................................................................................................................4 2.3 WIRTSCHAFTSSTANDORTE UND WIRTSCHAFTSSTRUKTUR .....................................................................4 2.4 AUSSENHANDEL......................................................................................................................................5 2.5 WIRTSCHAFTSKENNZAHLEN....................................................................................................................7 POLITISCHE SITUATION ......................................................................................................................................8 3.1 INLAND ....................................................................................................................................................8 3.2 SERBIEN UND DIE EU ...............................................................................................................................9 3.3 ABKOMMEN MIT ÖSTERREICH .................................................................................................................9 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ..............................................................................................................10 4.1 GESELLSCHAFTSRECHT ........................................................................................................................10 4.2 RECHNUNGSLEGUNG UND JAHRESABSCHLUSS ...................................................................................12 4.3 STEUERRECHT UND ZOLLRECHT ...........................................................................................................12 4.4 STREITBEILEGUNG .................................................................................................................................15 4.5 INSOLVENZ ............................................................................................................................................16 4.6 RECHTE DER SICHERHEITEN ..................................................................................................................17 4.7 ARBEITSRECHT ......................................................................................................................................18 4.8 GRUNDERWERB .....................................................................................................................................19 DOING BUSINNESS IN SERBIEN ........................................................................................................................20 5.1 MÖGLICHKEITEN DES MARKTZUGANGS ................................................................................................20 5.2 ZAHLUNGSKONDITIONEN UND LIEFERKONDITIONEN............................................................................21 5.3 BETREIBUNG ..........................................................................................................................................22 5.4 HALTUNG GEGENÜBER AUSLÄNDISCHEN INVESTOREN ........................................................................22 5.5 RISIKOEINSCHÄTZUNG ..........................................................................................................................23 5.6 KORRUPTION .........................................................................................................................................25 WICHTIGE INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK ......................................................................................................26 WEITERE KONTAKTE IM WEB .............................................................................................................................27 Country Report für Investoren und Exporteure Serbien
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Republik Serbien, ein Staat in der Mitte der Balkanhalbinsel, grenzt an Albanien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien,
Kroatien und den Kosovo. Die Unabhängigkeit des Kosovo wird jedoch von Serbien nicht anerkannt. Serbien war die
größte Teilrepublik Ex-Jugoslawiens. Nach dem Zerfall trat Serbien dessen Rechtsnachfolge an. Seit dem Ende des
Milošević Regimes orientierte sich Serbien nach Westen und strebt die Mitgliedschaft in EU und NATO an. Serbien
gliedert sich in Zentralserbien mit Belgrad als Zentrum und die autonome Provinz Vojvodina mit dem Zentrum Novi
Sad.
Staatsform:
Verwaltungsapparat:
Fläche:
Einwohnerzahl:
Offizielle Sprache:
Währung:
Hauptstadt:
Wirtschaftsstandorte:
Ethnische Gruppierungen:
Religion:
Rohstoffe:
Wichtigste Sektoren:
Mitglied in internationalen
Organisationen:
Country Report für Investoren und Exporteure Serbien
Republik
30 Bezirke
88.361 km²
7.120.666; Dichte: 80,6 Einwohner/km²
Serbisch
1 RSD (RSD) = 100 Para (Serbien)
Belgrad 1,3 Millionen
Einwohner
Niš
237.000 Einwohner
Priština (Kosovo) 200.000 Einwohner
Novi Sad
192.000 Einwohner
Kragujevac
147.000 Einwohner
82,8 % Serben, 3,9 % Ungarn, 2,1 % Bosniaken bzw. "ethnische
Muslime", 1,4 % Roma, 1,1 % Jugoslawen (Eigenbezeichnung),
8,7 % andere
mehrheitlich Serbisch-Orthodoxe, Katholiken, Muslime,
Minderheiten von Protestanten und Juden
Braunkohle, Kupfererze, Bauxit, Erdöl und -gas, Agrarland, Salz,
Marmor, Kalkstein, Pyrit, Magnesium, Silber, Gold, Chromit,
Antimon, Zink, Kupfer, Eisenerz,
Pharmaindustrie, Maschinenbau, Papier und Holzproduktion
UNO, IWF, OSZE, EBRD, IBRD, IFC, ICAO, EAN, MIGA,
Donaukommission, Europarat
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2
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
Coface Country
Risk Assessment
C
2.1
Serbien galt lange als eines der stabilsten und dynamischsten Länder der Region.
Nach der Finanzkrise, die Serbien hart getroffen hat, ist das Wachstum nur sehr
gering gestiegen. 2013 gab es mit 2,5 % einen deutlichen Aufschwung. 2014 wird
aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen Flutkatastrophe im Mai mit einer
leichten Rezession gerechnet. Der Selbstdarstellung Serbiens als unternehmerfreundliches Land mit großem ausländischem Investitionsvolumen steht eine sehr
große Unzufriedenheit in der Bevölkerung gegenüber.
AKTUELLE WIRTSCHAFTSLAGE
Die Rückkehr zum früheren Wachstumspfad wird sich durch die verheerende Flutkatastrophe weiter verzögern. Der
entstandene Schaden beläuft sich nach Angaben der serbischen Regierung auf 1,5 Mrd. EUR. 43 % davon entstanden
durch Produktionsausfälle. Die Wirtschaft wird daher 2014 leicht um 0,5 % zurückgehen, nach dem zunächst von
einem leichten Wachstum im gleichen Ausmaß ausgegangen wurde. Zusätzlich wird sich die Leistungsbilanz
verschlechtern, da Baumaterial importiert werden muss und die Agrarexporte deutlich zurückgehen. Darüber hinaus
werden die Steuereinnahmen sinken, die Ausgaben für den Wiederaufbau dagegen beträchtlich sein. Die Inflationsrate
ist 2013 nun jedoch gesunken, bedingt auch durch eine schwache heimische Nachfrage. Ein Problem stellte immer
das hohe Leistungsbilanzdefizit dar, das durch Direktinvestitionen nicht ausgeglichen wurde, welches jedoch zuletzt
durch Exporte im Automobilsektor und von auf Erdöl basierenden Produkten verringert werden konnte. Auch das
Budgetdefizit gilt als zu hoch. Ein IMF-Programm wäre daher notwendig, auch um die internationale Kreditwürdigkeit
Serbiens zu wahren und Direktinvestitionen anzulocken. Der Abschluss eines neuen Kreditabkommens wird jedoch
frühestens für Mitte 2014 erwartet. Der Dinar ist volatil, sollte nach einer Abwertung jedoch mittelfristig wieder
stärker werden. Korruption beeinträchtigt zentrale Bereiche des täglichen Lebens der Bevölkerung, beschädigt das
Investitions- und Geschäftsklima, und führt zu Problemen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und bei
Privatisierungen.
2.2
WIRTSCHAFTSPOLITIK
Serbien galt als das beliebteste Investitionszielland der Region und konnte in der Vergangenheit eine Vielzahl
Unternehmen anziehen. Dem Land wird auch in der Zukunft großes Potential bescheinigt. Notwendige Reformen wie
etwa im Pensionssystem und Gesundheitsbereich sowie Kürzungen der Pensionen und Gehälter im öffentlichen Sektor
in Folge von Auflagen des IWF haben jedoch die Stimmung in der Bevölkerung sehr verschlechtert. Auch die
Korruption konnte bisher nicht effektiv bekämpft werden. 2011 wurde ein neues Energiegesetz verabschiedet, durch
welches der serbische Energiemarkt liberalisiert werden soll, die Position der Energieagentur, die die Preise für
Elektrizität und Gas bestimmt, gestärkt werden, und die Investitionsbedingungen für Investoren verbessert werden
soll. Industrielle Verbraucher haben ab dem Jahre 2012 und Kleinverbraucher sowie private Haushalte ab dem Jahre
2015 das Recht, ihren Versorger frei zu wählen
2.3
WIRTSCHAFTSSTANDORTE UND WIRTSCHAFTSSTRUKTUR
Das größte Dienstleistungszentrum ist die Finanzmetropole und Hauptstadt Belgrad, wo die meisten Unternehmen aus
dem tertiären Sektor ihren Sitz haben. Auch die anderen großen Städte Novi Sad und Niš sind wichtige Dienstleistungsstandorte. Die fruchtbarste Region und damit Zentrum der Agrarwirtschaft ist die Pannonische Tiefebene im
Norden des Landes in der Provinz Vojvodina.
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2.4
AUSSENHANDEL
Importe kommen vorwiegend aus Russland, Deutschland und Italien und betreffen Fahrzeuge, Stahl sowie Öl und Gas.
Die Ausfuhren gehen vor allem nach Deutschland, Italien und Bosnien. Die exportseitig wichtigsten Warenpositionen
sind Kernreaktoren, Kessel, Maschinen und Apparate.
Österreich ist einer der größten Investoren in Serbien, vor allem im Banken-, Versicherungs- und Leasingsektor.
In folgenden Tabellen finden Sie die wichtigsten Handelspartner Serbiens gegliedert nach Importen und Exporten
sowie die Kennzahlen des Außenhandels Serbiens mit Österreich.
Wichtigste Handelspartner Serbiens
Importe in TUSD
2010
EU 27
9.369.900,00
Italien
1.532.516,30
Deutschland
1.931.780,20
Russland
1.968.118,60
China
1.097.292,00
Ungarn
618.134,60
Polen
404.977,50
Österreich
499.188,00
Frankreich
476.976,60
Rumänien
524.004,50
Slowenien
500.398,20
Türkei
322.832,20
Bosnien und Herzegowina
555.199,70
Kroatien
427.494,80
Tschechische Republik
311.521,80
Bulgarien
579.688,80
Belgien
232.028,30
Niederlande
247.034,50
USA
251.895,90
Griechenland
225.689,40
Mazedonien
266.811,80
Quelle: Serbisches Statistisches Zentralamt
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2011
11.025.600,00
1.771.444,30
2.149.789,90
2.654.223,90
1.488.491,60
909.693,20
453.562,20
678.032,30
537.040,20
883.002,10
588.577,60
405.142,30
670.059,30
488.213,90
423.209,00
480.109,60
311.037,10
281.152,00
288.221,00
306.388,10
320.468,50
2012
11.057.800,00
1.840.469,00
2.066.345,00
2.078.628,00
1.386.696,00
936.866,00
526.780,00
659.055,00
516.907,00
825.433,00
591.978,00
439.246,00
491.323,00
538.144,00
389.307,00
501.193,00
337.172,00
280.763,00
316.999,00
304.534,00
297.553,00
2013
16.586.900
2.356.900
2.246.800
1.902.800
1.509.900
1.010.900
972.600
628.800
602.700
581.100
568.800
530.800
480.100
467.500
440.800
439.200
349.300
325.900
307.300
299.700
262.600
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Exporte in TUSD
2010
EU 27
5.614.800,00
Italien
1.118.493,10
Deutschland
1.008.215,60
Bosnien und Herzegowina
1.088.982,00
Russland
534.746,20
Rumänien
650.721,60
Mazedonien
476.816,60
USA
69.887,00
Slowenien
425.897,50
Kroatien
307.099,90
Ungarn
303.391,20
Österreich
338.417,40
Frankreich
276.720,80
Bulgarien
241.157,90
Tschechische Republik
135.043,10
Polen
113.136,10
Slowakei
173.421,50
Türkei
87.986,30
Griechenland
182.064,70
Belgien
131.538,20
Niederlande
157.053,30
China
7.257,70
Kasachstan
4.576,10
Quelle: Serbisches Statistisches Zentralamt
2011
6.791.000,00
1.306.210,30
1.330.705,70
1.191.425,10
792.309,40
812.528,70
524.651,40
79.460,10
526.117,00
468.072,10
346.552,60
371.640,20
309.109,30
325.326,30
157.387,30
182.474,40
215.975,30
183.178,50
201.004,20
132.491,40
132.326,40
15.257,20
9.869,10
2012
6.597.000,00
1.201.034,00
1.315.675,00
1.082.475,00
867.062,00
935.880,00
482.101,00
98.422,00
428.849,00
397.216,00
329.436,00
283.585,00
285.168,00
290.394,00
170.498,00
180.815,00
253.713,00
187.010,00
165.501,00
126.428,00
145.649,00
20.267,00
11.425,00
2013
13.562.200
2.381.700
1.737.600
1.179.500
1.061.600
785.200
567.800
491.600
479.300
414.300
402.000
371.400
353.100
335.400
320.300
271.800
270.700
219.700
218.400
169.900
153.200
21.900
11.500
Österreichs Außenhandel mit Serbien:
Werte in TEUR
Export
Veränderung
Import
Veränderung
Quelle: Statistik Austria
2010
482.518
+5,2 %
278.171
+22,2 %
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2011
546.902
+13,3 %
310.542
+11,3 %
2012
544.558
-0,4 %
260.285
-15,8 %
2013
502.604
-7,7 %
328.874
26,4 %
Oktober 2014/ Seite 6
2.5
WIRTSCHAFTSKENNZAHLEN
In der folgenden Tabelle finden Sie einige Kennzahlen zur Wirtschaftsentwicklung Serbiens:
Kennzahlen
Reales BIP-Wachstum
(Veränderung in %)
Inflation (in %)
Staatshaushalt
(Saldo in % des BIP)
Leistungsbilanz
(Saldo in % des BIP)
Auslandsverschuldung
(in % des BIP)
2011
1,6
2012
-1,5
2013
2,5
2014 (P)
-0,5
11,1
-4,3
7,3
-7,1
7,9
-6,5
5,0
-8,5
-9,1
-10,7
-5,0
-5,5
49,5
62,4
65,8
70,0
(S) Schätzung
(P) Prognose
Quelle: Coface
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3
POLITISCHE SITUATION
Serbien ist eine parlamentarische Demokratie. Das Einkammerparlament ist die Volksversammlung, die Narodna
Skupština, mit 250 Abgeordneten. Die Vojvodina hat ein Regionalparlament. Exekutivorgane sind einerseits der
Ministerpräsident, andererseits der vom Staatspräsident ernannte Ministerrat mit Kompetenzen für Landesverteidigung und Außenpolitik. Der Präsident wird für vier Jahre direkt gewählt. Die wichtigsten Parteien sind die
Demokratische Partei (DS), die Liberale Demokratische Partei (LDP), Neues Serbien (NS), Vereinigtes Serbien (JS),
die Serbische Fortschrittspartei (SNS), die sich von der Serbischen Radikalen Partei (SRS) abgespalten hat, und die
Sozialistische Partei Serbiens (SPS).
3.1
INLAND
Präsident:
Tomislav Nikolić
Ministerpräsident: Aleksandar Vučić
Regierungsform:
Republik
Unter Präsident Boris Tadić (DS) und der Regierungskoalition aus liberalen Demokraten und Sozialisten unter
Ministerpräsident Mirko Cvetković gab es in Serbien eine lange Phase politischer Stabilität. Bei den Parlamentswahlen
im Mai 2012 gewann jedoch die Koalition „Steh auf, Serbien!“, mit dem ehemals extrem rechten Politiker Tomislav
Nikolić (SNS) an der Spitze. Nikolić siegte unerwartet auch in der gleichzeitigen Präsidentenwahl, was mit der
schweren Wirtschaftskrise im Land begründet wurde. Im März wurde nach vorgezogenen Neuwahlen die Koalition aus
SNS und SPS aufgelöst und der Vize-Premierminister Aleksandar Vučić löste Ivica Dacic nach einem Erdrutschsieg ab.
Mit 156 Mandaten erreichte die SNS die absolute Mehrheit im 250-köpfigen Parlament. Die nächste
Präsidentschaftswahl findet im Mai 2017 statt. Vučić hat sich vom Nationalisten zum glaubwürdigen Europäer und
Vertreter eines EU-Kurses gewandelt.
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Oktober 2014/ Seite 8
3.2
SERBIEN UND DIE EU
Ende April 2008 wurde das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zur Stärkung der pro-westlichen Kräfte
in den Parlamentswahlen unterzeichnet. Das SAA ist eine wichtige Vorstufe für einen EU-Beitritt. Der Ratifizierungsprozess des SAA wurde von den EU-Mitgliedstaaten im Juni 2010 begonnen. Durch ein Überbrückungsabkommen
haben die meisten Gemeinschaftswaren seit diesem Zeitpunkt zollfreien Zugang, allerdings unter strenger Herkunftsprüfung durch die serbischen Zollbehörden. Ende 2009 wurden Visaerleichterungen für die Einreise von Serben in den
Schengen-Raum beschlossen. Im März 2012 erlangte Serbien nach einigen Verzögerungen offiziell Kandidatenstatus.
Seit dem 1.9.2013 ist das SAA nun formal in Kraft. Im Jänner 2014 fanden die ersten Beitrittsverhandlungen statt,
beginnend mit den schwierigsten Kapiteln, etwa zum Justizwesen und Rechtsstaatlichkeit. Serbien plant die
Verhandlungen 2018 abzuschließen und 2020 EU-Mitglied zu werden.
Serbien und das Kosovo haben im April 2013 einen Kompromiss in einem Streitpunkt um die gegenseitige
Anerkennung vereinbart. Die Einigung sieht unter anderem vor, dass der Kosovo bei allen regionalen Konferenzen
unter dem Namen "Kosovo" auftreten kann. Er kann auch selbst Abkommen schließen – bisher war dafür die UNVertretung im Kosovo zuständig. Den Kosovo als Staat erkennt Serbien jedoch nicht an. Weiters sollen die KosovoSerben Autonomie erhalten, müssen sich im Gegenzug aber in den Kosovo-Staatsverband integrieren. Schon einen
Monat nach der Einigung wollte Serbien das von der EU vermittelte Umsetzungsabkommen nachverhandeln.
Seit 2007 erhält Serbien Finanzhilfe im Rahmen des Pre-Accession Instrument (IPA). Diese soll vor allem der Stärkung
der öffentlichen Verwaltung, der Rechtstaatlichkeit und der Korruptionsbekämpfung dienen. Für 2013 wurde Serbien
aus diesem Titel 208,3 Mio. EUR zugewiesen.
3.3
ABKOMMEN MIT ÖSTERREICH
Serbien ist als völkerrechtlicher Nachfolgestaat Ex-Jugoslawiens in dessen Verträge eingetreten. Österreich hat
folgende Abkommen mit Serbien unterzeichnet:






Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Jugoslawien über soziale Sicherheit (BGBl.
III Nr. 100/2002)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die
gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen in Handelssachen
(BGBl. III Nr. 156/1997)
Abkommen über die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische
Zusammenarbeit (BGBl. III Nr. 93/2002)
Investitionsschutzabkommen (BGBl. III Nr. 151/2002)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (BGBl. Nr. III 8/2011)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien über soziale Sicherheit (BGBl. Nr.III
155/2012)
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Oktober 2014/ Seite 9
4
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
In Serbien existiert kein eigenes Zivilgesetzbuch. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sind über
verschiedene Einzelgesetze verstreut. Die Anpassung an europäische Standards wird noch einige Zeit in Anspruch
nehmen. Rechtssicherheit ist nur teilweise gewährleistet. Seit 1.1.2011 gilt ein neues Handelsgesetz, welches das alte
Handelsgesetz, das Gesetz über Anforderungen an den Warenhandel, an damit verbundene Dienstleistungen und an
deren Überwachung, sowie das Preisgesetz ersetzt. 2012 ist in Serbien auch ein neues Gesetz über die Patente in
Kraft getreten. Das Recht auf Schutz der Erfindung hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger oder in den gesetzlich
vorgeschriebenen Fällen der Arbeitgeber. Ausländische natürliche und juristische Personen sind beim Schutz der
Erfindungen in Serbien nur dann den Inländern gleichgesetzt, wenn sich dies aus zwischenstaatlichen Verträgen
ergibt.
4.1
GESELLSCHAFTSRECHT
Nach langen Vorarbeiten ist am 1.2.2012 ein neues Gesetz über Handelsgesellschaften (HGG) in Kraft getreten.
Das Gesetz wurde weitgehend mit EU-Recht harmonisiert. Mehr als 400 Artikel wurden neu gefasst oder geändert.
Wesentlich strenger als früher ist die Haftung des Geschäftsführers, der Gesellschafter, Aktionäre, AR-Mitglieder,
Prokuristen und Liquidatoren der Gesellschaft.
Zuständig für die Registrierung von in- und ausländischen Unternehmen ist die serbische "Agentur für die
Registrierung von Unternehmen". Das Registrierungsverfahren wurde auf diese Weise zentralisiert und gleichzeitig
vereinfacht, sodass Firmenregistrierungen nun innerhalb von fünf bis zehn Tagen ab Antragstellung vollzogen werden
können (inklusive der Einholung der Steuernummer). Auch die Möglichkeit einer Online-Registrierung ist vorgesehen.
Die Kosten belaufen sich auf etwa 350,- EUR. Dennoch muss die Prozedur der Eröffnung der Bankkonten beachtet
werden, die oft länger dauert und komplizierter ist als das Gründungsverfahren. Dies ist darauf zurückzuführen, dass
die Bank verpflichtet ist, die Eigentümerkette bezüglich der Gesellschaft lückenlos nachzuweisen (und zwar aufgrund
des serbischen Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung).
Ausländischen natürlichen und juristischen Personen wird in Serbien der gleiche rechtliche Status eingeräumt. Alle
vier bestehenden Unternehmensformen sind juristische Personen durch Eintragung in das entsprechende Register.
Das Handelsregister wird nicht bei den Handelsgerichten, sondern in einer gesonderten Agentur für Handelsregister
(Verwaltungsbehörde) geführt.
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kommanditgesellschaft (KG)
Offene Gesellschaft (OG)
Niederlassung, Repräsentanz
Serbische Bezeichnungen
Akcionarsko drutvo (a.d.)
Drutvo s ogranienom odgovornou (d.o.o.)
Komanditno drutvo (k.d.)
Ortako drutvo (o.d.)
Derzeit keine eindeutige Information zur
Unternehmensbezeichnung verfügbar.
Aktiengesellschaft
Neben dem Gründungsakt müssen Aktiengesellschaften auch über eine Satzung verfügen. Der Gründungsakt wird nur
in der Gründungsphase benötigt, alle späteren Änderungen der Gesellschaftsverhältnisse sind in der Satzung
niederzulegen. Das Mindestgrundkapital beträgt nun 3 Mio. RSD (ca. 25.343,- EUR). Die Eintragung erfolgt durch die
Vorlage des Gesellschaftsvertrages. Sowohl juristische als auch (eine oder mehrere) natürliche Personen können eine
AG gründen. Das HGG führte den Begriff einer Publikumsaktiengesellschaft, mit höheren Anforderungen an die
Organisation und die Tätigkeit, ein.
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Oktober 2014/ Seite 10
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die GmbH ist die am weitesten verbreitete Rechtsform. Die Eintragung der Gesellschaft erfolgt durch die Vorlage des
Gesellschaftsvertrages. Das erforderliche Einlagenkapital wurde von umgerechnet 500,- EUR auf 1,- EUR reduziert,
welches innerhalb von zwei Jahren ab Gründung der GmbH eingebracht werden muss. Sacheinlagen sind zulässig und
die Anteile an der Gesellschaft sind unter den Gesellschaftern frei übertragbar. Bei der Übertragung von Anteilen an
Dritte steht den restlichen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht zu. Die Haftung der Gesellschafter über die Höhe der
Einlage hinaus besteht ausschließlich dann, wenn das Unternehmen für rechtswidrige oder betrügerische Zwecke
missbraucht worden ist. Die Gründung einer GmbH & Co KG ist in Serbien rechtlich nicht möglich. Es gibt keine
maximale Anzahl von Gesellschaftern. Die Gesellschafter haben ein Vorkaufsrecht bei der Veräußerung von
Geschäftsanteilen, dies kann jedoch im Gründungsakt der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Kommanditgesellschaft
Nach dem serbischen Gesellschaftsrecht besteht die Kommanditgesellschaft zumindest aus einem Komplementär und
einem Kommanditisten. Der Komplementär haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der KG, der Kommanditist
hingegen haftet nur für die vereinbarte Einlage. Teilhaber können zwei oder mehrere natürliche Personen sein. Es gibt
kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.
Offene Gesellschaft
Die Gesellschafter einer offenen Personengesellschaft haften sowohl persönlich als auch solidarisch und
unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Teilhaber können zwei oder mehrere natürliche Personen
sein. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.
Niederlassung, Repräsentanz
Inländischen sowie ausländischen Unternehmen ist das Recht eingeräumt, eine oder mehrere Niederlassungen im
Land zu gründen, wobei Geschäfte im Namen und auf Rechnung des Unternehmens getätigt werden können. Eine
Niederlassung muss registriert sein.
Ausländische Personen dürfen Repräsentanzen im Land führen, jedoch keine geschäftlichen Tätigkeiten verrichten.
Sie bieten unter bestimmten Voraussetzungen den Vorteil, für den Betrieb der Repräsentanz notwendiges
Büroinventar sowie Ausrüstung zollfrei importieren zu können. Die Registrierung erfolgt in einem speziellen Register
beim Ministerium für ausländische Wirtschaftsbeziehungen.
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Oktober 2014/ Seite 11
4.2
RECHNUNGSLEGUNG UND JAHRESABSCHLUSS
Im Rechnungslegungs- und Wirtschaftsprüfgesetz ist die Einführung der International Accounting
Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) für alle juristischen Personen festgelegt.
Die Jahresabschlüsse sind am 28. Februar (konsolidierter Jahresabschluss bis 31. März und geprüfter Jahresabschluss
mit dem Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers bis 30. Juni) bei der Serbischen Nationalbank zu hinterlegen. Eine
Veröffentlichung auf der Homepage oder in Zeitungen ist verpflichtend. Die Agentur für Wirtschaftsregister ist für die
Kontrolle der Finanzberichte zuständig.
Eine Wirtschaftsprüfung erfolgt bei allen mittleren und großen Unternehmen. Alle fünf Jahre müssen bei mittleren
Unternehmen die Wirtschaftsprüfer gewechselt werden, bei großen Unternehmen alle drei Jahre.
4.3
STEUERRECHT UND ZOLLRECHT
Serbien gehört zu den Ländern, die eine Flat-Tax eingeführt haben. Serbien hat generell ein sehr steuerfreundliches
Regime.
Körperschaftssteuer
Serbien sieht eine Körperschaftsteuer von 15 % vor. Die Bemessungsgrundlage wird durch den handelsrechtlichen
Gewinn ermittelt, der sich nach den IFRS richtet. Für Ausschüttungen an inländische Muttergesellschaften gilt ein
nationales Schachtelprivileg. Die Quellensteuer auf grenzüberschreitende Mietzinszahlungen und auf von nicht
Ansässigen erzielte Veräußerungsgewinne beträgt 20 %. 2010 wurde der Kapitalertragssteuersatz von 20 % auf 10 %
herabgesetzt. Die Frist für die Einreichung der Körperschaftsteuererklärung wurde auf 180 Tage nach dem Ende des
Besteuerungszeitraums verlängert (d.h. Ende Juni für das vergangene Jahr).
Einkommenssteuer
In Serbien gibt es das System der zweistufigen Besteuerung des Einkommens: Während des laufenden Jahres werden
die jeweiligen Einkunftsarten getrennt besteuert (z.B. Lohnsteuer 10 %, Lizenzgebühren 20 %, Gewinnanteile 20 %,
Erträge aus Vermietung 20 % etc.). Am Jahresende wird aus der Gesamtsumme des Einkommens der Gesamtbetrag
ermittelt und nochmals mit einem Pauschalsteuersatz besteuert. Dieser Pauschalsatz betrifft In- und Ausländer, wenn
ihre Einkünfte mehr als das 3-fache des jahresdurchschnittlichen serbischen Gehaltes betragen. Die Rate ist 10 % für
alle Einkünfte, die unter dem 6-fachen des jahresdurchschnittlichen serbischen Gehaltes liegen, und 15 % für alle
Einkünfte über dieser Grenze. Seit 2012 zählen Einkommen von Vorstandsmitgliedern und Erträge aus
Arbeitnehmerbeteiligungen zum sonstigen Einkommen und werden mit einem Steuersatz von 20 % besteuert. Die
steuerfreie Lohnhöhe beträgt 11.000,- RSD (ca. 96,- Euro) angehoben.
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Oktober 2014/ Seite 12
Mehrwertsteuer
Serbien war eines der letzten Länder in Europa, welches keine Mehrwertsteuer (Serbisch: PDV) einhob. Nach langen
Diskussionen trat 2005 das neue Mehrwertsteuersystem in Kraft, das nun seit 2012 einen Normalsteuersatz von 20 %
statt 18 % vorsieht. Dies ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Reduzierung des Haushaltsdefizits von derzeit 7,1 auf 4 %
des BIP bis Ende 2015. Auf dem Programm stehen außerdem Einsparungen im öffentlichen Dienst und eine Erhöhung
der Verbrauchsteuer auf Zigaretten. Dagegen sollen aber 130 verschiedenen Gebühren wegfallen, das Handwerk
sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen entlastet werden. Das Steuersystem soll insgesamt einfacher und
transparenter werden.
Serbien hat als weitere Maßnahme zur Sanierung des Staatshaushaltes nun mit Anfang 2014 auch den ermäßigten
Mehrwertsteuersatz von 8 auf 10 % erhöht. Außerdem wurde beschlossen, dass der Verkauf und die Einfuhr von PCs
sowie deren Komponenten nicht mehr dem ermäßigten Satz sondern dem Regelsteuersatz von 20 % unterliegen wird.
Die Liquidität der Klein- und Mittelbetriebe wird dadurch gestärkt, dass sie seit Jänner 2013 die Möglichkeit erhalten,
die Mehrwertsteuer anders als bisher nicht bei Rechnungslegung, sondern erst bei Zahlungseingang zu entrichten. Die
Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen wurden von zehn auf 15 Tage für MwSt-Pflichtige, welche die Steuer
monatlich bezahlen und auf 20 Tage für all jene, welche die MwSt alle drei Monate entrichten, verlängert. Landwirte
können nun 8 % anstatt 5 % zurückfordern. Die Umsatzgrenze für die MwSt-Pflicht wurde von 4 auf 8 Mio. RSD (ca.
69.515,- EUR) jährlich erhöht. Die MwSt-Pflicht für Güter und Dienstleistungen in den Sonderwirtschaftszonen wurde
abgeschafft.
Gänzlich steuerbefreit ohne das Recht auf Vorsteuerabzug sind unter anderem Banktransaktionen und
Bankdienstleistungen, Umsätze mit Grund und Boden sowie die Miete von Wohnungen und Geschäftslokalen. Eine
Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug ist für den Export von Waren, bestimmte Transportleistungen, die aktive
Veredelung von zeitweilig importierten Waren etc. vorgesehen. Der Schwellenwert für die MwSt-Registrierung sind
etwa 50.000,- EUR.
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Oktober 2014/ Seite 13
Verbrauchssteuer
Die Verbrauchsteuer wird in Serbien vom Hersteller oder vom Importeur entrichtet. Sie fällt an, wenn das
verbrauchsteuerpflichtige Gut die Fabrik verlässt oder bei der Einfuhr in das Zollgebiet Serbiens. Die unter die
Verbrauchsteuer fallenden Produkte sind Ölprodukte, Tabak, alkoholische Getränke (ausgenommen in Serbien
produzierter Wein), alkoholfreie Getränke mit künstlichem Aroma und Kaffee. Es schreibt auch eine spezifische und ad
valorem Abgabe für Zigaretten vor, wodurch das Regime an europäische Standards angeglichen wurde.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer beträgt 5 %. Die Grundsteuer ist progressiv und rangiert von 0,4 % bis 3 % der
Bemessungsgrundlage.
Allgemeine Steuerbegünstigungen
Neben den extrem niedrigen Steuersätzen gibt es in Serbien einige andere sehr wirksame Investitionsanreize. Für
Investitionen über 200 Mio. EUR mit mehr als 1.000 Beschäftigten übernimmt Serbien 25 % der Investitionskosten, für
solche über 100 Mio. EUR mit mindestens 300 neuen Arbeitsplätzen ebenfalls 25 % und bei Investitionen über 50 Mio.
EUR mit mehr als 300 neuen Arbeitsplätzen 20 % bzw. 10 % bei 150 Arbeitsplätzen. Für Investitionen im Produktionssektor, für international vermarktbare Dienstleistungen und für strategische Tourismusprojekte gibt es ebenfalls
Zuschüsse abhängig von der Zahl der Beschäftigten und dem Investitionsvolumen.
Für bestimmte Branchen gibt es einen Investitionsfreibetrag von 20 % für Investitionen in Anlagevermögen.
Begünstigte Branchen sind u. a. die metallverarbeitende Industrie, Kfz-Industrie, die Produktion von Geräten für
Telekommunikation, Rundfunk und Hörfunk sowie die Textil- und Lederindustrie.
Unternehmen, die mehr als 800 Mio. RSD (ca. 7 Mio. EUR) in Anlagevermögen investieren und 200 neue
Arbeitnehmer unbefristet anstellen, sind zehn Jahre steuerbefreit. Gewerbliche Investitionen sind für fünf Jahre
steuerbefreit, ebenso Investitionen in unterentwickelte Regionen. Verluste können über fünf Jahre vorgetragen
werden.
Freihandelszonen sind Pirot, Subotica, Zrenjanin, FAS Kragujevac, Sabac, Novi Sad, Uzice, South Nis, Smederevo,
Svilajnac, Apatin and Vranje.
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Oktober 2014/ Seite 14
4.4
STREITBEILEGUNG
Ausländer werden von den lokalen Gerichten nicht diskriminiert. Dennoch wird vom Gerichtsweg, aufgrund der
langen Verfahrensdauer, abgeraten. Zwischen Serbien und Österreich wurde bislang auch noch kein bilaterales
Vollstreckungsabkommen für Gerichtsentscheidungen in Zivil- oder Handelsrechtssachen geschlossen. Es ist
empfehlenswert, eine Schiedsklausel in die Verträge aufzunehmen.
Gerichtsorganisation
Das Prozessrecht ist sehr stark an die österreichische Zivilrechtsordnung angelehnt. 2009 wurde per Gesetz der
Instanzenzug umfassend geändert, mit 34 Gerichten erster Instanz, 26 Gerichten zweiter Instanz und vier
Berufungsgerichten. Es wurden auch spezialisierte Handels- und Verwaltungsgerichte eingerichtet. Reformen der
Bestellung von Richtern und Staatsanwälten wurden 2009 umgesetzt. Es gibt jedoch weiterhin Bedenken hinsichtlich
des Einflusses der Politik auf die Gerichtsbarkeit.
Die neue Strafprozessordnung trat erst Ende 2010 in Kraft. Die Folge dieser Missstände sind signifikante
Verzögerungen in sowohl Straf- und Zivilprozessen. Im Jahr 2002 waren 1,6 Mio. und im Jahr 2008 ca. 2,4 Mio.
Verfahren anhängig. Je nachdem, welches Gericht zuständig ist, kann die Länge der Verfahren stark variieren und in
vielen Fällen ist die Verfahrensdauer nicht mit europäischen Standards vereinbar. Um diesen Problemen zu begegnen,
hat die Regierung die erneute Überarbeitung der Gesetze zur Gerichtsorganisation beschlossen. Zudem wird eine
Entlastung der Gerichte durch die Delegation gewisser Aufgaben angestrebt. Hierfür ist insbesondere der Erlass eines
Mediationsgesetzes und die Einführung neuer juristischer Berufe geplant bzw. mittlerweile umgesetzt worden.
Das Zwangsvollstreckungswesen wurde zu diesem Zwecke bereits umfassend neu reguliert (Sl. RS 2002/80 idF
2012/93). Seit Mitte letzten Jahres tragen in Serbien bereits mehr als 100 Gerichtsvollzieher zur zunehmenden
Entlastung der Gerichte bei, deren Zahl auf 300 Stellen erhöht werden soll.
Die seit längerem geplante Einführung eines öffentlichen Notarwesens zur weiteren Entlastung der Gerichte und zur
Gewährleistung von Rechtssicherheit wurde hingegen auf das Jahr 2014 verlegt. Die notwenigen Voraussetzungen für
diese Maßnahme müssen erst noch geschaffen werden.
Schiedsgerichtsbarkeit
Das erwartete Schiedsverfahrensgesetz ist noch immer nicht verabschiedet worden. Nationale Schiedsverfahren sind
selten. Die serbische Handelskammer hat jedoch ein Internationales Schiedsgericht eingerichtet, welches nach
westlichen Regeln operiert. Ad-hoc-Schiedsgerichte im Bereich der nationalen Schiedsgerichtsbarkeit werden noch
nicht anerkannt.
Serbien hat das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen
Schiedssprüchen unterzeichnet. Mit Österreich besteht weiters ein bilaterales Abkommen über die Anerkennung und
Vollstreckung von Schiedssprüchen.
Im Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner kann die Zuständigkeit des Internationalen Schiedsgerichts der
Wirtschaftskammer Österreich, der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts
vereinbart werden. Österreichischen Unternehmen und Mitgliedern der Wirtschaftskammer steht das Internationale
Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich zur Verfügung. Diese Nahebeziehung kann einen starken
ausländischen Partner unter Umständen stören. Die Internationale Handelskammer (in Österreich durch die ICC
Austria vertreten) hingegen ist eine weltweit vertretene Organisation.
Die Schiedsklausel des Internationalen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich lautet: „Alle Streitigkeiten,
die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach
der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien
(Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen
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Oktober 2014/ Seite 15
Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden." Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer
(ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the
Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance
with the said Rules."
Beide Klauseln sind auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie im Internet
unter http://wko.at/arbitration (Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich) oder unter
www.icc-austria.org (ICC Austria, Internationale Handelskammer).
4.5
INSOLVENZ
Das Konkursgesetz sieht einen Zeitraum von 45 Tagen für die Einleitung des Konkursverfahrens vor. Kann ein
Schuldner seine Verbindlichkeiten innerhalb dieser Frist nicht begleichen, hat er keine Zahlungen geleistet, hat er
angekündigt, dass er seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann oder trotz gerichtlicher Exekution seine
Verbindlichkeiten nicht beglichen, ist er als insolvent anzusehen. Das „Gesetz betreffend die Behörde für die
Lizenzvergabe an Masseverwalter für Insolvenzen“ regelt die Reorganisation von insolventen Schuldnern durch einen
festgesetzten Reorganisationsplan. Der Fall der masselosen Insolvenz ist im serbischen Insolvenzrecht nicht geregelt.
Durch eine Novelle des Konkursgesetzes, welche 2010 in Kraft getreten ist, wurde das Verfahren schneller und
kostengünstiger.
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Oktober 2014/ Seite 16
4.6
RECHTE DER SICHERHEITEN
Hypothek
Nach dem Hypothekengesetz aus 2004 ist die Hypothek das einzig gesetzlich geregelte Grundpfandrecht. Vorgesehen
ist die Möglichkeit einer gerichtlichen und einer außergerichtlichen Befriedigung. Die Eintragung der Hypothek hat
konstitutive Wirkung. 2006 wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Hypotheken bei
Immobilienentwick-lungen erleichtert.
Das Gesetz über die treuhändische Eigentumsübertragung sieht eine Sicherungsübereignung von unbeweglichen
Sachen vor. Erworben wird dieses Sicherungseigentum durch Eintragung in die entsprechenden öffentlichen Bücher
mit dem Vermerk, dass es sich um einen treuhändischen Eigentumsübergang handelt. Der Vertrag bedarf der
Schriftform mit gerichtlicher Beglaubigung.
Rechte an Liegenschaften werden durch Eintragung in den Liegenschaftskataster erworben. An die Stelle des
Antragsprinzips tritt die gesetzliche Pflicht zur Meldung von Rechtsänderungen. Das Register ist öffentlich.
Pfandrecht
Das Gesetz betreffend Sicherungsübereignung von beweglichem Vermögen ermöglicht die Begründung eines
besitzlosen Pfandrechtes. Der Schuldner verpflichtet sich dabei, das besicherte Vermögen in einem eigenen Register
eintragen zu lassen. Zur Besicherung können bewegliche Güter, Rechte, Anteile an Joint Ventures oder zukünftige
Güter und Rechte dienen.
Die Angaben dieses Pfandregisters sind öffentlich und jedermann auf der Internetseite der Agentur für
Wirtschaftsregister zugänglich.
Garantie
Derzeit keine Informationen verfügbar.
Gewährleistung
Derzeit keine Informationen verfügbar.
Eigentumsvorbehalt
Die gesetzliche Regelung über den Eigentumsvorbehalt findet sich im Gesetz über Schuldverhältnisse. Der
Eigentumsvorbehalt muss bereits im Vertrag vereinbart werden. Empfehlenswert ist, den Eigentumsvorbehalt im
Zollverfahren ausdrücklich vermerken zu lassen, da die serbische Gesetzesordnung keine Möglichkeit vorsieht, bereits
für den Import verzollte Ware mittels Re-Export wieder an den ausländischen Lieferanten zurückzugeben. Nur durch
eine Genehmigung des Bundesministeriums für Außenhandel wäre dies möglich. Diese wird allerdings nur in seltenen
Fällen erteilt.
Factoring
Durch ein Gesetz aus 2013 (Sl.g. Nr. 62/13) wurde in Serbien Factoring erstmals gesetzlich geregelt. Factoring wird
als eine Finanzdienstleistung definiert, durch die eine noch nicht fällige oder künftige kurzfristige Forderung, die
aufgrund eines Vertrags über den Verkauf einer Ware oder der Erbringung einer Dienstleistung entstanden ist,
übertragen wird. Durch diese Neuregelung wird eine verbesserte Zahlungsmoral und somit eine Erhöhung der
Liquidität der Gesamtwirtschaft, eine Erhöhung der Rechtssicherheit, sowie die Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit
erwartet.
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4.7
ARBEITSRECHT
Wird ein Arbeitsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen, so gilt ein unbefristeter Arbeitsvertrag als vereinbart. Der
Regelungsinhalt des Arbeitsvertrags ist gesetzlich vorgegeben. Der Durchschnittsbruttolohn in Serbien betrug 2013
umgerechnet 537,- EUR. Seit 1.4.2012 beträgt der Mindestlohn 20.010,- RSD (ca. 174,- EUR). Der Fortschrittsbericht
2012 für Serbien der Europäischen Kommission bescheinigt Defizite in den Bereichen Arbeitsschutz, Inklusion, AntiDiskriminierung und Chancengleichheit. Das serbische Arbeitsrecht unterscheidet nicht zwischen Betriebsrat und
Gewerkschaft.
Arbeitsbewilligung
Ausländer benötigen eine befristete oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, die vom Innenministerium ausgestellt
wird und eine vom Arbeitsamt ausgestellte Arbeitserlaubnis. In der Satzung von Unternehmen sind jene Arbeitsplätze
zu beschreiben, die mit Ausländern besetzt werden können. Eine gültige Arbeitserlaubnis kann ausschließlich nach der
rechtmäßigen Ausstellung einer dauerhaften oder vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung bewilligt werden. Der Antrag ist
bei der örtlichen Zweigstelle des nationalen Beschäftigungsdienstes zu stellen.
Kündigungsrecht
Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag kündigen, wenn hierfür ein berechtigter Grund besteht, der sich aus der
mangelnden Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers, dessen Verhalten oder aus betrieblichen Gründen ergibt. Ein
betriebsbedingter Kündigungsgrund liegt vor, wenn in Folge von technologischen, ökonomischen oder organisatorischen Veränderungen die Notwendigkeit zur Verrichtung von bestimmten Arbeiten wegfällt oder wenn es zur
Verringerung des Arbeitsanfalls kommt. Wenn der Arbeitgeber festlegt, dass infolge der technologischen,
wirtschaftlichen oder organisatorischen Änderungen in einem Zeitraum von 30 Tagen die Arbeit der unbefristet
eingestellten Arbeitnehmer nicht mehr benötigt wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Programm für die Lösung
des Problems der Überzahl der Arbeitnehmer zu erstellen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor der Erstellung dieses
Programms, in Zusammenarbeit mit der betreffenden Gewerkschaft und dem Nationaldienst für Beschäftigung, die
entsprechenden Maßnahmen für die Weiterbeschäftigung der Überzahl an Arbeitnehmern vorzunehmen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer vor der Kündigung des Arbeitsvertrages die Abfindung
auszuzahlen. Die Abfindung darf nicht niedriger sein als die Summe eines Drittels des Gehalts des Arbeitnehmers
für jedes vollendete Arbeitsjahr im Arbeitsverhältnis im Rahmen der ersten zehn Jahre, die der Arbeitnehmer beim
Arbeitgeber beschäftigt war, zuzüglich eines Viertels des Gehalts des Arbeitnehmers für jedes weitere vollendete Jahr
im Arbeitsverhältnis.
Seit Juli 2009 darf der Arbeitgeber jedoch bezahlten Zwangsurlaub auf unbestimmte Zeit bei Weiterzahlung von 60 %
des Durchschnittsgehalts der letzten drei Monate verordnen.
Die Arbeitsinspektion hat die Aufsicht über die Anwendung des serbischen Arbeitsgesetzes und anderer
arbeitsrechtlicher Vorschriften. Wenn das Arbeitsinspektorat Kenntnis davon erlangt, dass durch eine Kündigung
durch den Arbeitgeber das Recht eines Arbeitnehmers verletzt wurde und dass dieser Klage eingereicht hat, kann
es auf Antrag des Arbeitnehmers die Vollstreckung der Kündigung bis zur Fällung des rechtskräftigen gerichtlichen
Beschlusses aufschieben. In Serbien gibt es keine speziellen Arbeitsgerichte, so dass sich die Zuständigkeit für
Streitsachen aus dem Bereich Arbeitsrecht nach den allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften richtet.
Wird der Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer gekündigt, stellt dieser dem Arbeitgeber die Vertragskündigung
in einer schriftlichen Form zu. Dies hat mindestens 15 Tage vor dem Tag, den der Arbeitnehmer als den Tag der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeführt hat, zu erfolgen. Kündigt der Arbeitgeber besteht grundsätzlich keine
Kündigungsfrist, außer wenn sie vereinbart wurde.
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Im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen ab der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer alle nicht ausgezahlten Gehälter, Gehalterstattungen
und andere Leistungen, auf welche der Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch
erworben hat, auszuzahlen.
Sozialversicherungsbeiträge
Die verpflichtenden Sozialversicherungsbeiträge liegen gesamt unter 18 % (11 % für Pensionsversicherung, 6,15 %
Krankenversicherung und 0,75 % Arbeitslosigkeitsversicherung) und sind vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu
gleichen Anteilen zu entrichten. Die minimale Bemessungsgrundlage sind 40 %, die maximale Bemessungsgrundlage
das Fünffache des durchschnittlichen Monatseinkommens. Durch ein Gesetz über das Zentrale Register der
obligatorischen Sozialversicherung wurde eine elektronische Datenbank für alle relevanten Daten geschaffen. Die
Anmeldung bei diesem Register muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach Beschäftigungsbeginn oder dem
Abschluss eines Arbeitsvertrages bzw. der Beendigung der Beschäftigung erfolgen.
4.8
GRUNDERWERB
Ausländische Bürger und ausländische Rechtspersonen sind Inländern grundsätzlich gleichgestellt. Das betreffende
Grundstück muss jedoch Geschäftszwecken dienen und zusätzlich muss die Bedingung der Reziprozität mit dem
Herkunftsland erfüllt sein. Im praktischen Sinne bedeutet dies, dass für den Immobilienerwerb in Serbien eine
serbische Tochtergesellschaft gegründet werden muss. Eine Ausnahme bildet Bauland in Staatsbesitz, das zurzeit
nur gepachtet werden kann sowie landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der für den Erwerb erforderliche Grundbuchseintrag gestaltet sich in der Praxis teilweise noch schwierig. In Serbien
besteht weiterhin die Möglichkeit der rechtlichen Trennung von Gebäude und Grundstück. Da viele Grundstücke aus
dem ehemaligen gesellschaftlichen Eigentum in das Eigentum des Staates (Republik Serbien) übergegangen sind, und
auf diesen Grundstücken in großem Umfang Gebäude ohne Bauerlaubnis errichtet wurden, sind die Eigentumsverhältnisse an Immobilien in Serbien sehr unübersichtlich. Ein neues Gesetz regelt die Voraussetzungen, das
Verfahren und die Art und Weise der Legalisierung von Bauobjekten oder Teilen davon, die ohne entsprechende
Baugenehmigung errichtet wurden sowie die Bedingungen für die Erteilung einer Nutzungsgenehmigung für dieselben.
Trotz der Einführung von Notariaten bedarf seit 1.9.2012 die Verfügung über unbewegliche Sachen nicht zwingend der
Notariatsaktform.
Ausländische natürliche Personen, welche ihre Geschäftstätigkeiten nicht in der Republik Serbien ausüben, können
Eigentumsrechte an Wohnungen und Wohnhäusern, die sich auf dem Gebiet der Republik Serbien befinden, wie
serbische Staatsbürger erwerben, sofern Reziprozität (Gegenseitigkeit) zwischen der Republik Serbien und dem Staat
besteht, dem die betreffende natürliche Person angehört.
Diplomatische Reziprozität beim Erwerb von Eigentumsrechten zwischen der Republik Serbien und Österreich wurde
anhand des Abkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Republik Österreich über die
Förderung und den Schutz von Investitionen eingerichtet.
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Oktober 2014/ Seite 19
5
DOING BUSINNESS IN SERBIEN
Die Verhandlungen über den Beitritt Serbiens zur EU wurden im Jänner dieses Jahres eröffnet. Das Land hofft, bis
2020 aufgenommen zu werden. Ein wichtiger Schritt war hier auch die Vereinbarung über die Normalisierung der
Beziehungen zum Kosovo. Serbien verfügt über wichtige Bodenschätze wie Bauxit, Kohle und Kupfer.
Schächen sind dagegen die labilen Staatsfinanzen, die Abhängigkeit von ausländischen Finanzierungen, die niedrigen
ausländischen Direktinvestitionen sowie die dramatisch hohe Arbeitslosigkeit.
5.1
MÖGLICHKEITEN DES MARKTZUGANGS
Das Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs von 2009 wurde 2013 mit den Vorschriften der EU harmonisiert. Die
wichtigsten Änderungen bestehen in der Präzisierung des Kriteriums für die Feststellung einer marktbeherrschenden
Stellung eines Wettbewerbers. Die Dauer des Verfahrens der von Amts wegen zu erfolgenden Untersuchung einer
Unternehmenskonzentration wurde auf vier Monate erhöht. Die Verjährungsfrist für die Einleitung eines Verfahrens
wegen der Verletzung der Vorschriften des Wettbewerbsrechts wurde von drei Jahren auf fünf Jahre erhöht.
Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen
Innerhalb von drei Tagen nach der Einreise in das Staatengebiet muss um eine Aufenthaltsgenehmigung angesucht
werden. Es gibt befristete und unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen sowie das Geschäftsvisum. Eine unbefristete
Aufenthaltsgenehmigung wird nur unter besonderen Voraussetzungen erteilt. Ein Geschäftsvisum wird für eine
unbegrenzte Zahl Reisen bzw. für die Dauer der Beschäftigung ausgestellt. Seit 1.4.2009 müssen Arbeitgeber nicht
mehr für ihre potentiellen Arbeitnehmer um Aufenthaltsgenehmigung ansuchen.
Seit 2009 benötigen serbische Staatsbürger für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen in der EU kein Visum mehr. Mit der
Erteilung eines Visums des Typs D erhalten ausländische Staatsangehörige die Erlaubnis für die Einreise und den
befristeten Aufenthalt in der Republik Serbien für eine Dauer von 90 Tagen bis zu einem Jahr. Dem Antrag für das
Visum wird nur in dem Umfang einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung und unter den Voraussetzungen, die für die
Erteilung einer solchen gelten stattgegeben. Ausländer, die sich für eine Dauer von mehr als 90 Tagen in Serbien
aufhalten wollen, haben entweder die Möglichkeit, im Voraus ein Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt oder
nach der Einreise in Serbien bei der zuständigen Behörde eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu
beantragen.
Zölle und Handelsschranken
73 % der Waren unterliegen Importtarifen von 1 % bis 10 %, wobei die Hälfte der Waren mit 1 % bis 5 % verzollt wird.
Serbien hat unter anderem mit Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien sowie Rumänien
Freihandelsabkommen abgeschlossen.
Serbien ist außerdem das einzige Land außerhalb der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), welches ein
Freihandelsabkommen mit Russland vorweisen kann. Dieses liberalisiert seit 2000 den Handel auf 95 % aller Waren
und wird durch ein Zusatzprotokoll von April 2009 auf weitere Waren ausgedehnt. Die Ausdehnung erfasst jedoch
nicht fertige Autos. Weitere Freihandelsabkommen bestehen mit Weißrussland und, seit Ende 2010, mit der Türkei
und den EFTA-Staaten. Der WTO-Beitritt Serbiens ist immer noch nicht erfolgt. Anfang 2011 wurde das bilaterale
Abkommen über den WTO-Beitritt mit der EU abgeschlossen. Industriell-gewerbliche Waren und landwirtschaftliche
Erzeugnisse mit Ursprung in Serbien unterliegen beim Import in die EU, sofern ein Präferenzursprungsnachweis
vorgelegt wird, der Zollfreiheit.
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Oktober 2014/ Seite 20
Generell sind die Zollsenkungen auf Ursprungswaren aus der EU Teil des SAA und somit Teil des Integrationsprozesses
in Richtung EU-Mitgliedschaft. Seit dem 1.1.2014 besteht in Serbien Zollfreiheit für 95,1 % aller Waren mit
Präferenzursprung der EU und es können nun alle Fahrzeuge mit EU-Ursprung zollfrei in Serbien eingeführt werden.
Für etwa 20 % der landwirtschaftlichen Erzeugnisse werden auch nach 2014, bis zum einem möglichen EU-Beitritt,
Zölle erhoben werden. Der durchschnittliche Zollsatz von 2014 bis zu einem möglichen EU-Beitritt wird 0,99 %
betragen.
5.2
ZAHLUNGSKONDITIONEN UND LIEFERKONDITIONEN
Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Geschäftsanbahnungen und -abschlüssen auch eine Bonitätsauskunft einzuholen.
Außerdem ist es ratsam, Zahlungen auf gesicherter Basis zu vereinbaren. Entweder durch ein unwiderrufliches,
bestätigtes Akkreditiv, eine Bankgarantie von westlichen Banken oder Vorauszahlungen.
Bonitätsauskünfte
Es wird dringend empfohlen vor Lieferung auf offene Rechnung Bonitäts- und Wirtschaftsinformationen über mögliche
Geschäftspartner einzuholen und bestehende Kreditlinien der Bonität der Kunden anzupassen. Coface Central Europe
bietet hierfür maßgeschneiderte Lösungen im Rahmen eines umfangreichen Produktportfolios.
Bankwesen
Die Rechtslage hinsichtlich Bankenaufsicht und Einlagensicherung entspricht weitgehend dem Standard der EUMitgliedsstaaten. Für die Gründung einer Bank durch Ausländer gelten keine besonderen Einschränkungen, sofern
entsprechende Gegenseitigkeit mit dem Herkunftsstaat der Gründer nachgewiesen werden kann. Die Bank bedarf zur
Ausübung von Bankgeschäften einer Banklizenz.
Incoterms
Incoterms werden von der International Chamber of Commerce (ICC) erarbeitet und herausgegeben und finden sich in
fast jedem grenzüberschreitenden Warenverkaufsvertrag weltweit.
Incoterms regeln Zeit und Ort des Übergangs der Risiken und Kosten einer Lieferung vom Verkäufer auf den Käufer.
Weiters regeln sie die Pflichten von Käufer- und Verkäufer betreffend Be- und Entladung, Transport, Versicherung,
Zollabwicklung, etc. Sie sind standardisierte Klauseln, die eine unkomplizierte und weltweit einheitliche Kauf- und
Transportabwicklung garantieren sollen.
Incoterms erleichtern daher den internationalen Handel und unterstützen somit Geschäftsleute in verschiedenen
Ländern eine „einheitliche Sprache" zu sprechen. Nähere Informationen dazu bietet die International Chamber of
Commerce http://www.icc-austria.org.
Country Report für Investoren und Exporteure Serbien
Oktober 2014/ Seite 21
5.3
BETREIBUNG
Das Zwangsvollstreckungsrecht wurde durch ein neues Gesetz über die Zwangsvollstreckung und Sicherung novelliert.
Eine Besonderheit ist die Zwangsvollstreckung aufgrund sogenannter glaubwürdiger Urkunden, zu welchen unter
anderem der Wechsel und der Scheck (mit Wechsel- oder Scheckprotest), eine Rechnung (soweit nachgewiesen ist,
dass der Gläubiger über die Fälligkeit in Kenntnis gesetzt wurde), Auszüge aus Geschäftsbüchern für kommunale
Dienstleistungen, öffentliche Urkunden, die eine vollstreckbare Geldschuld beinhalten, Bankgarantien, Akkreditive
und Rechnungen von Rechtsanwälten zählen. Gerichtlich anerkannte ausländische Vollstreckungstitel werden wie
inländische vollstreckt. Für eine Vollstreckung müssen der Titel im Original sowie eine beglaubigte Übersetzung
vorliegen.
Durch das neue Gesetz wurde zum ersten Mal die Möglichkeit für den Gläubiger festgeschrieben, seine Geld- oder
Sachforderungen im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren mittels außergerichtlicher Gerichtsvollzieher geltend zu
machen. Gesetzlich wurde auch die Möglichkeit der Eintreibung einer Geldforderung aufgrund einer ausländischen
Rechnung als rechtsgültige Urkunde vorgeschrieben bzw. die Möglichkeit der Zwangseintreibung einer Geldforderung
direkt im Vollstreckungsverfahren. Zuvor muss kein Prozessverfahren oder ein Anerkennungsverfahren durchgeführt
werden. Gesetzliche Voraussetzung für die Durchführung der Vollstreckung ist, dass dem Gericht neben der Rechnung
auch der begleitende Lieferschein oder ein anderer schriftlicher Nachweis dafür vorgelegt wird, dass der Schuldner
über die Zahlungspflicht informiert ist, die aufgrund der Rechnung entstanden ist.
Außerdem schreibt das Gesetz vor, dass sofern in der Rechnung die Frist für die Fälligkeit der Zahlungspflicht nicht
bezeichnet wurde, der Gläubiger dem Gericht den schriftlichen Nachweis zustellen muss, dass er den Schuldner
aufgefordert hat, der fälligen Zahlungspflicht innerhalb nachträglich gesetzter und angemessener Frist
nachzukommen.
Eine rasche Übergabe von offenen Forderungen an ein lokales Inkassobüro wird dringend empfohlen. Coface Central
Europe verfügt über ein dichtes Netzwerk in der gesamten CEE Region und kooperiert mit Partnern weltweit.
5.4
HALTUNG GEGENÜBER AUSLÄNDISCHEN INVESTOREN
Serbien ist sehr offen gegenüber ausländischen Investoren. Das Privatisierungsgesetz aus 2001, das "Gesetz über
ausländische Investitionen“ aus 2002 mit der Garantie der Gleichbehandlung des ausländischen Investors sowie die
Stabilisierungsklausel der Rechte von ausländischen Investoren, welche durch nachträgliche Gesetzesänderungen
nicht negativ beeinträchtigt werden können, die Vereinfachung der Formalitäten für Unternehmensgründungen, die
sehr niedrigen Steuersätze sowie die Qualität der Arbeitskräfte machen Serbien zu einem der investitionsfreundlichsten Länder der Region. Zusätzlich hat ein ausländischer Investor die folgenden Rechte: Rückerstattung der
Investition oder des Restbetrages im Falle einer vorzeitigen Beendigung, einen Anteil am Eigenkapital und die
Rückerstattung im Falle der Liquidation sowie ungehinderte Überweisung der Gewinne ins Ausland. Verstärkt wird die
vermögensrechtliche Position von Investoren aus Österreich durch bilaterale Abkommen. Zwischen Österreich und ExJugoslawien wurde bereits 1989 ein Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen geschlossen, in
welches Serbien eingetreten ist. Es gewährleistet unter anderem den freien Transfer von Zahlungen die im
Zusammenhang mit einer Investition stehen.
Seit 2002 ist der Dinar frei konvertierbar und Fremdwährungen sind für internationale Abwicklungen für Private und
Unternehmen frei verfügbar. Die Regelungen bezüglich der persönlichen Ausfuhr von Dinar und Devisen sind hingegen
sehr restriktiv. Die Grenze liegt bei umgerechnet rund 10.000,- EUR. Ausgenommen sind allerdings etwa von einer
serbischen Bank abgehobene Beträge. Ausländische Zahlungsmittel hingegen können nach Serbien ohne
Beschränkungen eingeführt werden. Alle Zahlungen und Geldtransfers in Serbien haben in RSD zu erfolgen.
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5.5
RISIKOEINSCHÄTZUNG
Die wirtschaftliche Erholung war 2013 im Wesentlichen auf die guten Ausfuhren zurückzuführen. Im ersten Quartal
2013 hat das Fiat-Werk (an dem der Staat zu 33 % beteiligt ist) die Produktion des 500L aufgenommen. Hiervon sollen
pro Jahr 140.000 Stück für den europäischen und amerikanischen Markt gefertigt werden. Durch die vielfältige
Landwirtschaft (Himbeeren, Mais, Äpfel, Pflaumen) ist die Selbstversorgung des Landes gesichert. Das Wachstum
wird 2014 durch die Landwirtschaft (10 % des BIP) und das Hochfahren der Automobilproduktion unterstützt.
Außerdem dürften die modernisierte Raffinerie der Ölgesellschaft NIS (des größten serbischen Unternehmens, an
dem der Staat zu 26 % beteiligt ist) und der Abbau von Bodenschätzen von den hohen Rohstoffpreisen profitieren.
Auf der Nachfrageseite wird der Konsum der privaten Haushalte durch die anhaltend hohe Arbeitslosenquote (25 %
der erwerbstätigen Bevölkerung) gedämpft. Zudem wirkt sich die verminderte Indexbindung von Pensionen und
Löhnen im öffentlichen Dienst negativ auf die Löhne aus. Angesichts einer Konsolidierung des Staatshaushalts sowie
einer Senkung der Ausgaben werden sich öffentliche Investitionen in Grenzen halten. Serbien leidet unter dem
schwachen Zustrom von ausländischen Direktinvestitionen (3 % des BIP). Allerdings ist das Geschäftsumfeld dank
niedriger Steuern (15 % für Unternehmen) und Lohnkosten, die zu den geringsten in Osteuropa gehören, weiterhin
wettbewerbsfähig. Von daher dürften ausländische Direktinvestitionen 2014 durch die Aussicht auf die Aufnahme
von Verhandlungen zum Beitritt zur EU zunehmen. Weiterhin großes Interesse an Serbien haben die Vereinigten
Arabischen Emirate. Das zeigt sich z.B. an der 49 %igen Beteiligung, die Etihad an der öffentlichen Fluggesellschaft
JAR Airways übernommen hat. Auch wenn die Kapitalausstattung und die Rentabilität der Banken durchaus
zufriedenstellend sind, geben die zunehmenden zweifelhaften Forderungen (20 %) Anlass zur Sorge. Beunruhigend
ist zudem die Labilität der öffentlichen Kreditinstitute. Kredite dürften deswegen 2014 selektiver vergeben werden
und weiter begrenzt sein. Die durchschnittliche Inflation dürfte sich aufgrund einer immer noch moderaten
Binnennachfrage schließlich der Zielmarke der Zentralbank von 4 % annähern.
Notwendige Haushaltskonsolidierung durch mögliche neue Vereinbarung mit dem IWF gestützt
Serbien wurde in den Jahren 2009 bis 2011 durch den IWF unterstützt. Das Land setzt seine Bemühungen um eine
Reduzierung der laufenden Ausgaben und eine Steigerung der Einnahmen weiter fort. Ein Beispiel hierfür ist
insbesondere die Anhebung der Mehrwertsteuer (von 18 % auf 20 %) im Oktober 2012. Öffentliche Unternehmen
haben in der Wirtschaft allerdings ein hohes Gewicht, schreiben aber zumeist rote Zahlen. In 175 Fällen ist eine
Konsolidierung der Unternehmen erforderlich, und 25 von ihnen sollen privatisiert werden. Für sechs Unternehmen
ist bereits ein Käufer gefunden worden. Vor diesem Hintergrund nimmt die Staatsverschuldung deutlich zu. Die
Einnahmen des Staats werden weiterhin durch Zinsen belastet. In Kürze dürfte daher eine neue Vereinbarung mit
dem IWF konkrete Formen annehmen. Das Defizit in der Leistungsbilanz gehört zu den höchsten in Osteuropa.
Dennoch dürfte dieses Defizit 2014 aufgrund einer dynamischeren Nachfrage aus Europa (50 % der Ausfuhren) und –
in geringerem Umfang – aus der Balkan-Freihandelszone (20 %) abnehmen. Ausländische Direktinvestitionen decken
aber nur einen geringen Teil des Finanzierungsbedarfs ab. Deswegen ist die Auslandsverschuldung Serbiens stark
gestiegen. Der Serbische Dinar hat sich 2013 bei einem Kurs von 110 RSD für 1 EUR stabilisiert, nachdem er vier
Jahre in Folge an Wert verloren hat. Nach Schätzungen des IWF ist der Serbische Dinar aber weiterhin um 15 % bis
20 % überbewertet. Für die Privatwirtschaft besteht ein hohes Kursrisiko, da 70 % der Schulden (von privaten
Haushalten und Unternehmen) in Fremdwährungen bestehen (zu 80 % in Euro). Die serbische Zentralbank besitzt
allerdings komfortable Devisenreserven, die das Kursrisiko begrenzen dürften.
Country Report für Investoren und Exporteure Serbien
Oktober 2014/ Seite 23
Stabile politische Mehrheit für den Anschluss an die EU
Die Serbische Fortschrittspartei (SNS) hat die vorgezogenen Parlamentswahlen am 16. März 2014 deutlich gewonnen
und verfügt mit mehr als 150 der 250 Parlamentssitze über die absolute Mehrheit. Neuer Ministerpräsident dürfte
Aleksandar Vucic, der Vorsitzende der SNS, werden. Zuvor hatte die SNS in einer Koalition mit der Sozialistischen
Partei Serbiens (SPS) unter Ministerpräsident Ivica Dacic regiert, nach Beginn der EU-Beitrittsgespräche im Januar
2014 jedoch rasche Neuwahlen gefordert, um Reformen durchsetzen zu können. Die bevorstehenden notwendigen
Sparmaßnahmen (Renten, Beamtenbezüge), durch die die Zahlungsfähigkeit des serbischen Staats gewährleistet
und die Empfehlungen des IWF erfüllt werden sollen, haben die soziale Stabilität bereits beeinträchtigt. Serbien
erkennt die im Februar 2008 ausgerufene Unabhängigkeit des Kosovo nicht an. Die angestrebte Anbindung an Europa
trägt aber dennoch zu einer Normalisierung der bilateralen Beziehungen bei. Im April 2013 wurde die Wiederaufnahme
von Gesprächen über den Status des Nordkosovo an der Grenze zu Serbien in einer historischen Vereinbarung
beschlossen. Diese städtisch geprägte Region wird mehr Autonomie erhalten, und nur die Polizei des Kosovo wird
hier zum Einsatz kommen. Diese entscheidende Etappe erleichterte den Beginn der EU-Beitrittsverhandlungen im
Jänner 2014. Des Weiteren dürfte der Konvergenzprozess zur Angleichung an europäische Standards während der
Beitrittsverhandlungen positive Auswirkungen auf die Korruption, die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz und die
schwerfällige Verwaltung haben.
Country Report für Investoren und Exporteure Serbien
Oktober 2014/ Seite 24
5.6
KORRUPTION
Serbien belegte in der Rangliste des internationalen Korruptions(wahrnehmungs)index 2013 Platz 72 und hat sich
gegenüber dem Vorjahr um 8 Plätze verbessert. Deutschland und Österreich belegten im Vergleich die Plätze 12
und 26. Der Korruptionsindex wird von Transparency International herausgegeben und listet Länder nach dem Grad
der bei Amtsträgern und Politikern wahrgenommenen Korruption. Diese Wahrnehmung stützt sich auf Umfragen von
Managern und Experten und bezieht sich ausschließlich auf den öffentlichen Sektor.
Der von der Weltbank erhobene „Doing Business“-Index (www.doingbusiness.org) drückt den Grad der Einfachheit, in
einem bestimmten Land geschäftlich tätig zu werden, aus. Im Ranking 2014 liegt Serbien auf dem 93. Platz. Auch hier
sei als Vergleich wieder auf Deutschland und Österreich verwiesen, die Platz 21 bzw. Platz 30 belegen. Der Index setzt
sich aus zehn verschiedenen Sub-Indices zusammen. Diese erheben, ob Gesetze oder andere Regelungen in den
einzelnen Bereichen existieren und ob bzw. wie sie angewendet werden. Diese Unterkategorien beschäftigen sich
beispielsweise mit der Zahlung von Steuern, der Einstellung von Mitarbeitern und der Gründung und Schließung eines
Unternehmens. Besonders schlechte Werte hat Serbien in den Rubriken Zahlung von Steuern und Erlangung von
Baugenehmigungen. Serbien konnte sich in keinen Bereichen verbessern.
Country Report für Investoren und Exporteure Serbien
Oktober 2014/ Seite 25
6
WICHTIGE INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK
Die folgende Tabelle soll die für Investoren und Exporteure relevanten Informationen über Serbien übersichtlich
zusammenfassen. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Gesellschaftsrecht:
Steuern:
Investitionen:
Devisenrecht:
Arbeitsrecht:
Zollrecht:
Einreise und Aufenthalt:
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Mindestkapital GmbH: 1,- EUR
Mindestkapital AG: 3 Mio. RSD (ca. 26.068,- EUR)
Einkommensteuer zweistufig
Mehrwertsteuer 20 % (10 % reduziert)
Körperschaftsteuer 15 %
Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich
Gleichbehandlung von Ausländern
Gesetzliche Gewährleistungen für Investitionsschutz
Abkommen mit Österreich
Devisenrechtliche Bestimmungen bezüglich des Transfers ins Ausland sind
sehr streng
Devisenkonten für ausländische juristische Personen möglich
Durchschnittseinkommen umgerechnet ca. 537,- EUR
Arbeitsbewilligung erforderlich
Auch betriebsbedingte Kündigungen möglich
Zahlreiche Freihandelsabkommen, auch mit Russland, Weißrussland und der
Türkei
WTO-Beitritt steht bevor
Befristete und unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen oder Geschäftsvisum
Kein Visum für EU Bürger bis 90 Tage Aufenthalt
Country Report für Investoren und Exporteure Serbien
Oktober 2014/ Seite 26
7
WEITERE KONTAKTE IM WEB
Bei folgenden Organisationen und deren Webseiten finden Sie zusätzliche Informationen zu Serbien.
Serbische Agentur für Förderung von Investitionen und Export
(SIEPA) (nur in Englisch verfügbar)
Agentur für Privatisierung der Republik Serbien
Parlament Serbien (nur in Englisch verfügbar)
Ministerium für Justiz (nur in Englisch verfügbar)
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
(nur in Englisch verfügbar)
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
(nur in Englisch verfügbar)
Land & Leute Serbien (nur in Englisch verfügbar)
http://www.siepa.gov.rs
http://www.priv.rs
http://www.parlament.rs
http://www.mpravde.gov.rs
http://www.mfa.gov.rs
http://www.mfin.gov.rs
http://www.serbia-tourism.org
Serbisches Statistisches Zentralamt
http://webrzs.stat.gov.rs
Serbische Agentur für Förderung von Investitionen und Export
(SIEPA) (nur in Englisch verfügbar)
http://www.siepa.gov.rs
Quellenverzeichnis
Internet
http://www.ahk.de
http://www.bankaustria.at
www.doingbusiness.org
http://www.gtai.de
http://www.cofacecentraleurope.com >> Country Risk and Economic Research
http://www.euractiv.org
http://ec.europa.eu
http://www.icc.org
http://www.raiffeisen.at
http://www.siepa.gov.rs
http://www.transparency.org
http://www.volksbanken.at
http://www.wiiw.ac.at
http://www.wko.at
http://wordbank.org
Print
 European Commission, Progress Reports on Serbia
 Falke, Zum Stand der Insolvenzrechte in Staaten Süd – und Südosteuropas, Wirtschaft und Recht in Osteuropa,
Heft 06/2006, 161
 Piuk, Schiedsgerichtsbarkeit in Serbien, eastlex 2005, 159
 Schummer/Stevic, Konzessionen in Serbien als Form der Investition durch Ausländer, Wirtschaft und Recht in
Osteuropa, Heft 02/2005, 33
 Vasiljevi, Serbisches Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften im Überblick, Wirtschaft und Recht in Osteuropa, Heft
01/2006, S. 1
 Zwitter-Tehovnik, Beschäftigung ausländischer Personen in Serbien Abgaben- und sozialversicherungsrechtliche
Fragen, eastlex 2006, 19
 Wirtschaft und Recht in Osteuropa, Jahrgänge 2005 bis 2014, mehrere Artikel
 Kaps, Wirtschaftlicher Strategiewechsel in Serbien - Das Land auf dem Balkan wird für Investoren immer
attraktiver, 21.2.2011, www.faz.net
Handbuch Länderrisiken 2014, Coface Deutschland AG, Mainz 2014
Country Report für Investoren und Exporteure Serbien
Oktober 2014/ Seite 27
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und Gewissen für die Richtigkeit der Informationen gesorgt, eine Haftung für die Richtigkeit sämtlicher Inhalte wird
jedoch seitens der Coface Central Europe Holding AG ausgeschlossen.
Das Coface Country Risk Assessment wurde mit Stichtag 30.4.2014 in diesen Leitfaden aufgenommen. Für spätere
Veränderungen übernimmt die Coface Central Europe Holding AG keine Gewähr.
Country Report für Investoren und Exporteure Serbien
Oktober 2014/ Seite 28
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