Brandschutzbeauftragter (TÜV®)

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Brandschutzbeauftragter (TÜV®)
TÜV NORD Akademie – Personenzertifizierung
Merkblatt
Brandschutzbeauftragter (TÜV®)
Zertifizierungsprogramm: Merkblatt
Brandschutzbeauftragter (TÜV®)
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Merkblatt
Brandschutzbeauftragter (TÜV®)
Personenzertifizierung
Große Bahnstraße 31
22525 Hamburg
Telefon: 040 8557-2557
Telefax: 040 8557-1901 5000
E-Mail: [email protected]
TÜV®
Personenqualifikation entsprechend der vfdb-Richtlinie 12/09-01
Anforderungen an die Qualifikation
Dieses Merkblatt ist von der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
aufgestellt. Es enthält Qualifikationskriterien, die bei der Zertifizierung von Brandschutzbeauftragten zu beachten sind.
Das Merkblatt wird laufend den neuesten Erkenntnissen angepasst. Anregungen sind zu
richten an den Herausgeber.
Inhalt
1.
Allgemeines
4
2.
Anwendungsbereich
4
3.
Voraussetzungen
4
3.1 Allgemeine Voraussetzungen
4
3.2 Persönliche Voraussetzungen
4
3.3 Kenntnisse und Fähigkeiten
5
3.4 Ausbildung, Arbeitserfahrung, Schulung
5
4.
Schulungen
5
5.
Tätigkeitsmerkmale
5
Tabelle 1:
6
Themen der Schulung entsprechend der vfdb-Richtlinie vfdb 12-09/01 : 2009-03
6
Rev. 02
Stand: 22.02.2011 15:55
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Anforderungen an die Qualifikation
1.
Allgemeines
Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter. Der Unternehmer bzw. der Leiter einer Einrichtung trägt
jedoch die Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgabe in seinem Betrieb. Die vielfältigen und umfangreichen Aufgaben können es erforderlich machen, zur Unterstützung des Unternehmers innerhalb der Sicherheitsorganisation des Betriebes einen
Brandschutzbeauftragten zu bestellen, dem diese Aufgaben übertragen werden.
Die Qualifizierung und Zertifizierung von Brandschutzbeauftragten erfolgt auf Grundlage der vfdb-Richtlinie ‚Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (vfdb 12-09/01: 2009-03) sowie der Berufsgenossenschaftlichen Information BGI 847 ‚Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (herausgegeben im April 2003 von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und
Gaststätten). Dadurch soll die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten in entsprechenden Lehrgängen auf stets einheitlichem und gleich bleibend hohem Niveau nachvollziehbar und damit zertifizierungsfähig gehalten werden.
2.
Anwendungsbereich
Das Merkblatt „Brandschutzbeauftragter (TÜV®)“ findet Anwendung in der Qualifizierung und Zertifizierung von Personen, welche als Brandschutzbeauftragte in Unternehmen oder Einrichtungen bestellt werden sollen und eine Ausbildung bzw. Zusatzausbildung gem. Tabelle 1 durchlaufen haben.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung „Brandschutzbeauftragter (TÜV®)“ oder
einer vergleichbaren Ausbildung auf Grundlage der oben genannten vfdb-Richtlinie,
verbunden mit einer erfolgreich abgeschlossenen Prüfung, welche den Qualifikationen
dieses Merkblattes entsprechen, erstellt die Personenzertifizierung der TÜV NORD
Akademie für den Kandidaten ein Zertifikat
„Brandschutzbeauftragter (TÜV®)“
- gem. vfdb-Richtlinie vfdb 12-09/01: 2009-03 -.
3.
Voraussetzungen
3.1
Allgemeine Voraussetzungen
Teilnehmer an einer Qualifizierungsmaßnahme „Brandschutzbeauftragter (TÜV®)“ sind
interessierte Personen, die die Funktion des Brandschutzbeauftragten ausüben sollen
und als solche bestellt wurden oder werden.
3.2
Persönliche Voraussetzungen
Eine der wesentlichen Bedingungen für die Wahrnehmung der Funktion des Brandschutzbeauftragten ist die Erfüllung der Anforderungen an die persönliche Eignung des
eingesetzten Personals. Diese Anforderungen umfassen die überdurchschnittliche
Ausprägung folgender persönlicher Eigenschaften:
Führungskompetenz
• Verantwortungsbewusstsein
• Glaubwürdigkeit
• Überzeugungsfähigkeit
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• Unternehmerisches Denken
• Durchsetzungsstärke
• Motivation von sich und anderen
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Anforderungen an die Qualifikation
Soziale Kompetenz
• Kommunikation
• Teamfähigkeit
• Umgang mit Lob und Kritik
• Einfühlungsvermögen
• Informationsvermittlung
Persönliche Kompetenzen
• Kreativität
• Flexibilität
• Belastbarkeit
• Zielorientierung
3.3
• Beharrlichkeit
• Mut und Optimismus
• Analytisches Denkvermögen
Kenntnisse und Fähigkeiten
Der Brandschutzbeauftragte muss Kenntnisse erwerben und nachweisen u. a. über die
Grundlagen des Rechts, der Brandlehre und –risiken, des Brandschutzes und der
Brandbekämpfung, der Organisation sowie der Zusammenarbeit mit den beteiligten
Kreisen (siehe Tabelle 1).
3.4
Ausbildung, Arbeitserfahrung, Schulung
• abgeschlossene Berufsausbildung
alternativ
• gleichwertige Ausbildung
– 64 Unterrichtseinheiten Schulung und Prüfung
4.
Schulungen
Wesentliche Qualifikationsmerkmale des Brandschutzbeauftragten (TÜV®) sind grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten zu den in Tabelle 1 genannten Themen. Teilnehmer
einer qualifizierten Schulung können anschließend einer schriftlichen und mündlichen
Abschlussprüfung unterzogen werden. Näheres ist in der Prüfungsordnung der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie niedergelegt.
5.
Tätigkeitsmerkmale
Der Brandschutzbeauftragte hat den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes in
allen Fragen des Brandschutzes zu unterstützen. Dazu hat er insbesondere folgende
Tätigkeiten auszuführen:
• Aufstellen von Brandschutzordnungen,
• Hinwirken auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne,
Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten etc.),
• Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutzhelfern, unterwiesene Personen,
• Betreuung von Brandschutzeinrichtungen,
• Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen,
• Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren,
• Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen,
• Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen,
• Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Feuerversicherern,
• Beraten der Geschäftsleitung in allen Fragen des Brandschutzes.
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Anforderungen an die Qualifikation
Tabelle 1:
Themen der Schulung entsprechend der vfdb-Richtlinie vfdb 12-09/01 : 2009-03
UE*
Themenbereich und Lerninhalte
1. Rechtliche Grundlagen
4 UE
•
Grundlagen und Ziele des Brandschutzes, Einführung in den
Brandschutz
•
Personenschutz, Sachwertschutz, Umweltschutz
•
Verantwortung für den Brandschutz im Betrieb
•
Aufgaben und Stellung des Brandschutzbeauftragten
•
Brandschutzrecht: Vorschriften, Bestimmungen, Regelwerke,
Normen
– des Staates
– der Europäischen Union
– der Berufsgenossenschaften
– der Sachversicherer
3 UE
2. Brandlehre
•
Chemisch-physikalische Grundlagen des Brennens und Löschens
•
Grundlagen der Entstehung von Bränden
•
Brandklassen
•
Auswahl geeigneter Löschmittel und Löschverfahren
8 UE
3. Baulicher Brandschutz
•
Bauordnungen der Länder, Sonderbauordnungen,
Technische Baubestimmungen
•
DIN 4102 bzw. EN-Normen
•
Industriebaurichtlinie
•
Brandabschnitte, Brandbekämpfungsabschnitte
•
Baustoffe und Bauteile
•
Flucht- und Rettungswege
•
Flächen für die Feuerwehr
•
Planung und Bewertung baulicher Anlagen unter den
Gesichtspunkten des Brandschutzes
UE: Unterrichtseinheit à 45 Minuten
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Anforderungen an die Qualifikation
UE*
Themenbereich und Lerninhalte
4. Anlagentechnischer Brandschutz
•
Brand- und Gefahrenmeldeanlagen
•
Ortsfeste Feuerlöschanlagen
•
Feuerlöscher und Speziallöschgeräte
•
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
•
• Instandhaltung und Prüfungen
5. Organisatorischer Brandschutz
•
Gefährundungsbeurteilung Brand (Systematik) inkl. besondere
Gefährdungen durch
– Ausfall und Außerbetriebnahme von Brandschutzeinrichtungen
– feuergefährliche Arbeiten
– Fremdfirmen
•
Brandschutzkonzepte
•
Brandschutzordnung
•
Festlegen der betrieblichen Brandschutzorganisation
•
Erstellen von Ablauf- und Organisationsplänen
•
Verhalten bei Bränden
•
Alarmierung, Räumung, Brandbekämpfung
•
Feuerwehrpläne
•
Brandschutzausbildung der Beschäftigten / Methodik und Didaktik
•
Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen
•
Übungen
8 UE
16 UE
UE: Unterrichtseinheit à 45 Minuten
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Anforderungen an die Qualifikation
UE*
Themenbereich und Lerninhalte
6. Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken
7 UE
• Brandrisiken innerhalb des Betriebes bedingt durch:
– bauliche Anlagen – Innenausbau, Einrichtung –
– betriebliche Nutzung
– explosionsfähige, brennbare und brandfördernde Stoffe
– elektrische Anlagen
– Versorgung und Entsorgung
– Brandstiftung
• Gefährdung von Personen aufgrund der Anzahl, der Art und ihrer
Verteilung im Betrieb
• Auswahl geeigneter Brandschutzmaßnahmen in Bezug auf
– Löschmittel
– Löscheinrichtungen
– Organisation
8 UE
7. Brandschutzmanagement
• Brandschutz und Brandschutzbeauftragte im vernetzten
Betriebssystem
• Integration von Brandschutz in die betriebliche Organisation
• Gestaltung Brandschutzsystem
• Beurteilung von Brandschutzkonzepten
• Übung Gefährdungsbeurteilungen
• Maßnahmen zur Erlangung und Steigerung der Kompetenz und
des Ansehens des Brandschutzbeauftragten (soziale Kompetenz,
Didaktik, Methoden-, Medienkompetenz)
• Maßnahmen gegen und bei Betriebsausfällen
• Anwendungsbeispiel zum integrativen Brandschutzmanagement
8. Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
4 UE
• Aufgaben der Behörden
• Arten und Ausrüstungen von Feuerwehren
• Aufgaben, Einsatztaktik und Leistungsvermögen von Feuerwehren
• Aufgaben von Versicherern
UE: Unterrichtseinheit à 45 Minuten
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Anforderungen an die Qualifikation
UE*
Themenbereich und Lerninhalte
2 UE
9. Praktische Übung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen
zur Brandbekämpfung
•
Tragbare Feuerlöschgeräte
•
Fahrbare Feuerlöschgeräte
•
Feuerlöschschlauchanschlusseinrichtungen
•
Speziallöschgeräte
•
Instandhaltung / Prüfungen
4 UE
10. Abschlussprüfung
• Schriftlich:
66 Fragen, davon 57 MC und 9 offen
2,5 UE
• Mündlich:
Gruppenarbeit und Präsentation
1,5 UE
UE: Unterrichtseinheit à 45 Minuten
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