Das richtige Verhalten nach einer Kniegelenkspiegelung

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Das richtige Verhalten nach einer Kniegelenkspiegelung
Das richtige Verhalten nach
einer Kniegelenkspiegelung
Patienteninformation
Orthopädie und Unfallchirurgie
Chefarzt Dr. med. Alexander Awakowicz
Tel.: 0209 364-3310
E-Mail: chirurgische.klinik@
marienhospital-buer.de
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
Die Operation/Arthroskopie oder Spiegelung Ihres Kniegelenkes haben Sie nun hinter sich gebracht. Ihr behandelnder Arzt hat Sie über die Erkrankung und die durchgeführte Therapie aufgeklärt.
Ergänzend dazu informieren wir Sie hiermit über den zu
erwartenden weiteren Verlauf, die so genannte postoperative Behandlung und beantworten einige Fragen, die oft
gestellt werden.
Darf ich mein operiertes Bein belasten?
Eine vollständige Entlastung des operierten Beines ist nur
in Ausnahmefällen notwendig. Darüber würden wir Sie
gesondert informieren.
Jedoch sollte das Bein zunächst nur teilbelastet werden.
Benutzen Sie deshalb bitte Gehhilfen. Beim Gehen setzen
Sie den Fuß auf den Boden und rollen möglichst normal
ab. Das Körpergewicht sollten die Gehhilfen abfangen.
Sie erreichen so eine Belastung des Fußes von ca. 20-30
kg. Die „Muskelpumpe“ des Unterschenkels wird angeregt, der Blutabfluss verbessert und der Entstehung einer
Thrombose vorgebeugt. Der Knorpel des Gelenkes kann
sich so besser vom Operationstrauma erholen.
Mit Abklingen der Schmerzen und der Schwellung können
Sie die Belastung steigern, z. B. mit dem Vierpunktgang
oder durch Benutzung nur einer Gehhilfe auf der gesunden Seite. Die Teilbelastung sollte wegen des zu erwarten
den Muskelschwundes im Allgemeinen nicht mehr als fünf
bis sieben Tage dauern, bei anhaltenden Schmerzen sollten Sie die Gehhilfen auch länger benutzen.
Benötige ich eine Reha-Maßnahme?
Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme ist nach einer
Kniespiegelung normalerweise nicht erforderlich.
Zunächst reicht es aus, wenn Sie das Bein wie oben beschrieben, teilbelasten, die vorgeschlagenen abschwellenden Maßnahmen und leichte Bewegungsübungen durchführen. Nach ein paar Tagen werden Sie eine zunehmende
Verbesserung der Beweglichkeit feststellen. Wenn keine
Schwellungen und Schmerzen mehr bestehen, können Sie
z.B. mit leichtem Fahrradtraining beginnen. Krankengymnastische Übungen zur Muskelkräftigung und Therapie
der durch die Operation verursachten Koordinationsstörungen sind bei reizfreiem Knie sinnvoll.
Wann müssen die Fäden entfernt werden?
Die Hautfäden werden im Allgemeinen am 12. Tag nach
der Operation durch Ihren behandelnden Arzt (z.B. Hausarzt, Orthopäde, Chirurg) entfernt. Es schadet nicht, wenn
die Fäden ein, zwei Tage länger, evtl. während eines Wochenendes, verbleiben. Bis dahin sollten Sie die Wunden
mit einem Pflaster abdecken.
Wann darf ich wieder duschen?
Kurzzeitiges Duschen ist 48 Stunden nach der Entfernung
der Drainagen erlaubt. Dazu sollten Sie die Wunden mit
einem Folienpflaster abdecken. Anschließend müssen sie
wieder mit einem trockenen Pflaster geschützt werden.
Was mache ich, wenn das Gelenk nach
der Spiegelung anschwillt?
Eine leichte Schwellung des Kniegelenkes nach einer Kniespiegelung ist normal und gibt keinen Anlass zur Sorge.
Durch Kühlung, Anspannungsübungen und abschwellende
Medikamente ist sie meist nach wenigen Tagen abgeklungen.
Bei stärkeren und insbesondere schmerzhaften Schwellungen des operierten Gelenkes sollten Sie sich bei Ihrem
behandelnden Arzt vorstellen, damit dieser entscheiden
kann, ob das Knie eventuell punktiert werden muss.
Wie bemerke ich eine Thrombose und wie kann
ich sie vermeiden?
Eine Thrombose, d. h. eine Verstopfung von Blutgefäßen
im Unter- oder Oberschenkel oder Becken durch darin gerinnendes Blut, als Komplikation ist bei arthroskopischen
Eingriffen selten. Als Folge kann durch Verschleppung eines Gerinnsels mit dem Blutstrom eine Lungenembolie
eintreten.
Generell birgt jede Operation dieses Risiko in sich. Die Ursache ist bei Operationen an den Beinen die vorübergehende
Einschränkung der Beweglichkeit und Belastungsunfähigkeit, wodurch das Thromboserisiko ansteigt. Einige Patienten leiden an einer angeborenen Thromboseneigung.
wird, bis die Vollbelastung des Beines erfolgt und die Beweglichkeit wieder hergestellt ist.
Der Antithrombosestrumpf, den Sie während und nach
der Operation getragen haben, und der Verzicht auf die
Ruhigstellung des Beines z. B. mit einer Gipsschiene und
die Ermöglichung der frühzeitigen Bewegung und Teilbelastung zählen zu den „physikalischen“ Maßnahmen.
Eigenständige stündliche Bewegungsübungen der Füße
(Paddelbewegungen), jeweils mehrere Minuten lang, verringern ebenfalls das Thromboserisiko.
Medikamentöse und physikalische Vorbeugemaßnahmen
können dieses Risiko verringern. Das Medikament Heparin
ist ein Antithrombosemittel, das unter die Haut gespritzt
Wann kann ich wieder meiner beruflichen
Tätigkeit nachgehen?
Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach einer Kniespiegelung ist sowohl vom Ausmaß des Gelenkschadens, der
erfolgten und zu erfolgenden Therapie, dem Heilungsverlauf als auch von Ihrer beruflichen Tätigkeit abhängig.
Bei komplikationsfreiem Verlauf kann z.B. ein Büroangestellter mit sitzender Tätigkeit nach zwei Wochen wieder
arbeiten.
Patienten, die körperliche Arbeit verrichten oder viel laufen müssen, sind, je nach Ausmaß des Gelenkschadens,
nach drei bis vier Wochen wieder arbeitsfähig.
Wer behandelt mich weiter?
Die Weiterbehandlung erfolgt üblicherweise durch Ihren
(überweisenden) Hausarzt, Orthopäden oder Chirurgen.
Bei ambulanten Operationen werden Ihnen die für drei
Tage notwendigen Medikamente, z.B. „Thrombosespritzen“ und abschwellende und schmerzlindernde Medikamente, vor der Entlassung ausgehändigt. Der Arztbrief
enthält alle notwendigen Informationen über die Diagnose und Therapie.
Sollten sich nach der Entlassung, insbesondere bei ambulanten Operationen, Probleme einstellen, können Sie aber
auch jederzeit unsere Ambulanz aufsuchen, um sich Rat
zu holen.