Accounting News September 2014
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Accounting News September 2014
Accounting News AUSGABE SEPTEMBER 2014 Accounting News – Aktuelles zur Rechnungslegung nach HGB und IFRS Endlich geht es los! Mit der Veröffentlichung des finalen IFRS 9 Financial Instruments am 24. Juli 2014 ist aktuell der Startschuss für die Implemen tierung der neuen Bilanzierungsregeln für Finanzinstrumente erfolgt. Nach einer langjährigen Debatte über die komplexen Fragestellungen hat der Standardsetter International Accounting Standards Board (IASB) die neuen Regelungen als Reaktion auf die Finanzkrise finalisiert. Der neue Standard umfasst geänderte Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie ein neues Risikovor sorgemodell, das nunmehr auch erwartete Verluste für die Berechnung der Risikovorsorge berücksichtigt. Darüber hinaus wurden die bereits im November 2013 veröffentlichten neuen Regelungen zum Hedge Accounting in den finalen IFRS 9 übernommen. Näheres hierzu sowie praxisrelevante Informationen zu aktuellen Themenschwerpunkten der Rechnungslegung nach HGB und IFRS finden Sie auf den folgenden Seiten dieser Accounting News. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre. Ihr Gerd Straub Partner, Consulting – Financial Services Inhalt 1 Topthema2 I FRS 9 – Veröffentlichung des finalen Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten2 2 IFRS-Rechnungslegung8 F ortschritte auf dem Weg zu einem neuen Leasingstandard8 Ä nderung von IAS 12: Entwurf zur Bilanzierung aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste9 I ASB veröffentlicht Änderungen an IAS 2710 3 HGB-Rechnungslegung11 Referentenentwurf des BilRUG veröffentlicht11 Konzern-Lageberichterstattung nach DRS 20: Einheitlichkeit und Vielfalt12 4 Veranstaltungen 16 5 Veröffentlichungen 17 6 Ansprechpartner20 1 Topthema IFRS 9 – Veröffentlichung des finalen Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten Am 24. Juli 2014 veröffentlichte das International Accounting Standards Board (IASB) den finalen Standard IFRS 9 Finanzinstrumente und setzte damit den Schlusspunkt für das bereits im Jahr 2008 begonnene Projekt zur Ablösung des IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Primäres Ziel war die Vereinfachung der Regelungen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Parallel zu diesem Projekt hat auch der amerikanische Standardsetter – das Financial Accounting Standards Board (FASB) – begonnen, die Vorgaben für die Bilanzierung von Finanzinstrumen ten gemäß den United States Gene rally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zu überarbeiten. Die ursprünglich geplanten Konvergenz bestrebungen mit dem IASB wurden jedoch im Verlauf des Projekts aufge geben. Im Vergleich zu IAS 39 liegt mit dem neuen IFRS 9 ein Standard zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten vor, der stärker auf Prinzipien und weniger auf Einzelvorgaben basiert. Im Ergebnis treten viele Auslegungsfragen für die Anwender auf, für die sich eine einheitliche Vorgehensweise in der Bilanzierungspraxis erst noch entwickeln muss. Erstanwendung und Stand des EU-Endorsement-Verfahrens IFRS 9 führt zu Folgeänderungen des IFRS 7 Finanzinstrumente: An gaben. Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, retrospektiv anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Eine Anpassung von Vergleichsinformationen ist nicht gefordert und nur zulässig, sofern die dafür notwendigen Informationen vorliegen. Die folgende Übersicht zeigt die einzelnen Etappen des IASB-Projekts: Version Inhalt Übernommen aus IAS 39 IFRS 9 (2009) Neue Vorgabe für die Klassi fizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten Vorgaben zur Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten (ledig lich kleinere Anpassungen) IFRS 9 (2010) IFRS 9 (2013) IFRS 9 (Vollständiger Standard) Neue Vorgaben für die Anwendung von Hedge Accounting Anpassungen der Vorgaben aus 2009/2010 für die Klassi fizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten; Neues Expected Credit Loss Model für die Risikovorsorge ermittlung Für Anwender in Europa bleibt jedoch die Übernahme in EU-Recht abzuwar ten. Das dafür notwendige EU-En dorsement-Verfahren durch die EUKommission hat aktuell begonnen. Separates Projekt zu Macro Hedge Accounting Nicht im finalen IFRS 9 enthalten sind die Regelungen zu Macro Hedge Ac counting – das heißt zu dynamischen Sicherungsstrategien bezogen auf ein offenes Portfolio. Diese sind bei spielsweise typisch für das Zinsrisiko management von Banken. Der Bereich wurde bereits im Jahr 2012 in ein eigenständiges Projekt überführt; im April 2014 wurde ein entsprechendes Diskussionspapier veröffentlicht. Das IASB hat zugesagt, dass Banken die bisherige Bilanzierung für ihr Zinsrisiko management beibehalten können, bis eine Neuregelung verabschiedet wird. Dementsprechend besteht die Möglichkeit, das Portfolio Fair Value HedgeModell nach IAS 39.81A zur Sicherung von Zinsrisiken weiterhin neben den Neuregelungen des IFRS 9 anzuwenden. KURZ GEFASST • Veröffentlichung des finalen Standards IFRS 9 Finanzinstru mente durch das IASB • Stärkere Prinzipienorientierung statt Einzelvorgaben eröffnet eine Vielzahl von Auslegungs fragen • Erstanwendungszeitpunkt ist der 1. Januar 2018. Eine frühere Anwendung ist zulässig. • EU-Endorsement steht aktuell noch aus • IFRS 9 ändert auch IFRS 7 und bringt neue beziehungsweise geänderte Angabepflichten. 2 | Accounting News | Ausgabe September 2014 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Neue Vorgaben für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten Im Zugangszeitpunkt werden unver ändert alle Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt eine Berücksichtigung von Transaktionskosten, die direkt zuzurechnen sind. Für die Folgebewertung bestehen nunmehr – je nach Geschäftsmodell und entsprechend der individuellen vertraglichen Regelungen zur Höhe und zeitlichen Verteilung der Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts – die folgenden Bewertungs kategorien: • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente • Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (Fair Value through Other Comprehensive Income – FVtOCI) • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (Fair Value through Profit or Loss – FVtPL) Eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten ist nur möglich, wenn die beiden folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: • Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel das Verein nahmen der vertraglichen Zahlungsströme aus dem finanziellen Ver mögenswert ist. • Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen an festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen (solely payment of principal and interest – SPPI-criterion beziehungsweise Zahlungsstromkriterium). 3 | Accounting News | Ausgabe September 2014 Daneben enthält IFRS 9 eine Kategorie, bei der die Fair Value-Änderungen zunächst im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Um Finanzinstrumente in diese Kategorie einordnen zu können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: • Die Steuerung dieser Finanzin strumente erfolgt innerhalb eines gemischten Geschäftsmodells, dessen Ziel es ist, sowohl die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch Verkäufe zu tätigen. • Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen (vergleiche auch SPPI-criterion oder Zahlungsstromkriterium). Das Zahlungsstromkriterium stellt für die beiden Kategorien – zu fortge führten Anschaffungskosten sowie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente – eine identische Voraussetzung für die Klassifizierung dar und ist ent sprechend der Vertragsbestandteile zu überprüfen. Sehen die Vertrags bestandteile jedoch vor, dass die Zahlungsströme zwar zunächst nur Tilgungs- beziehungsweise Zinszahlungen auf ein ausstehendes Kapital darstellen, diese aber gleichzeitig in ihrem ökonomischen Zusammenhang nach den vertraglichen Regelungen verändert werden können, ist der sogenannte Benchmark-Test anzuwenden. Dabei werden mögliche Effekte eingebetteter Derivate, die künftig für finanzielle Vermögenswerte keiner Trennungspflicht mehr unterliegen, sowie Auswirkungen anderer Nebenabreden auf die Zahlungsströme überprüft. Folglich ist die Einführung des Benchmark-Tests flankierend mit dem Wegfall der Trennungspflicht eingebetteter Derivate für finanzielle Vermögenswerte zu sehen. trukturierte finanzielle VermögensS werte sind demnach nach IFRS 9 in ihrer Gesamtheit zu klassifizieren. Ist beispielsweise der vertraglich vereinbarte Zins eines finanziellen Vermögenswerts gehebelt oder passt der Zeitraum der Zinsanpassung nicht zur Laufzeitvereinbarung des zugrunde liegenden Referenzzinses, muss das Zahlungsstromkriterium anhand des Benchmark-Tests überprüft werden. Im Rahmen dessen sind die modifi zierten Zahlungsströme mit den Zahlungsströmen eines finanziellen Vermögenswerts ohne vertragliche Besonderheiten (sogenannte bench mark cash flows) zu vergleichen. Ergibt dieser Vergleich, dass die Modifikation unwesentlich ist, gilt das Zahlungsstromkriterium als erfüllt. Sind die oben genannten Vorausset zungen für diese Kategorien nicht kumulativ erfüllt, hat die Bewertung des finanziellen Vermögenswerts erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu erfolgen. Darüber hinaus enthält IFRS 9 – wie bereits IAS 39 – die Möglichkeit der Designation von finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie „beizu legender Zeitwert“ (sogenannte Fair Value-Option). Dies ist allerdings konzeptionsbedingt beschränkt auf den Fall, dass durch die Designation Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz (sogenannte ac counting missmatch) beseitigt oder verringert werden können. Daneben beinhaltet der Standard ein unwiderrufliches Wahlrecht, Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten, die nicht dem Handel dienen, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu be werten. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Abb. 1: Ablauf Kategorisierung von Finanzinstrumenten der Aktivseite Eigenkapital instrumente Held for Trading BM nicht halten JA NEIN NEIN OCI-Wahlrecht Fremdkapital instrumente Derivate BM halten BM halten und verkaufen SPPIKriterium SPPI-Kriterium NEIN JA JA JA FVOCI EK-Instrumente (ohne Recycling) Fair ValueOption NEIN FVtPL FV-Option Aktivseite AC JA Fair Value-Option NEIN FVOCI FK-Instrumente (mit Recycling) © 2014 KPMG, Deutschland Die Abbildung 1 zeigt das Klassi fizierungsmodell für finanzielle Vermögenswerte im Überblick. Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten Mit IFRS 9 wird das grundlegende Bilanzierungsmodell für die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten – inklusive der Trennungspflicht eingebetteter Derivate – aus IAS 39 beibehalten. Weiterhin sind zwei Bewertungskategorien vorgesehen: Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Alle anderen finanziellen Verbindlichkeiten werden unverändert zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Wie bereits IAS 39 sieht auch IFRS 9 darüber hinaus die Möglichkeit der Designation von finanziellen Verbindlichkeiten in die Kategorie „beizulegender Zeitwert“ vor (sogenannte Fair Value-Option). Gewinne und Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die entsprechend designiert wurden, sind grundsätzlich in die folgenden zwei Bestandteile aufzuspalten: 4 | Accounting News | Ausgabe September 2014 • Veränderungen, die auf das eigene Kreditrisiko zurückzuführen sind, müssen nach der Neuregelung im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst werden. • Der verbleibende Betrag der Ver änderungen des beizulegenden Zeitwerts ist in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Eingeschränkte Möglichkeit für Reklassifizierungen Nach der erstmaligen Zuordnung von finanziellen Vermögenswerten in eine Bewertungskategorie ist eine Umklassifizierung nur dann vorzunehmen, wenn das Unternehmen sein Geschäftsmodell geändert hat. Für finanzielle Verbindlichkeiten ist eine Umklassifizierung ausgeschlossen. KURZ GEFASST • Das neue Klassifizierungsmodell für finanzielle Vermögenswerte sieht drei Hauptkategorien vor und basiert im Wesentlichen auf der Überprüfung des Geschäftsmodells und des Zahlungsstromkriteriums. • Strukturierte finanzielle Vermögenswerte sind als Ganzes zu klassifizieren; mögliche Effekte eingebetteter Derivate und anderer Nebenabreden auf die Zahlungsströme sind anhand des Benchmark-Tests zu überprüfen. • Die Kategorisierung der Passivseite ist im Vergleich zu IAS 39 im Wesentlichen unverändert. Es gilt jedoch die zwingende Berücksichtigung des eigenen Kreditrisikos im sonstigen Ergebnis bei der Verwendung der Fair Value-Option. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. PRAXISHINWEISE Die neuen Vorgaben sowie die stärkere Prinzipienorientierung des IFRS 9 stellen Auslegungsspielräume und zugleich Herausforderungen für die Implementierung dar, insbesondere: • Ermessensentscheidung und Wesentlichkeitsbeurteilungen bei der Festlegung des Geschäftsmodells und der K lassifizierungsentscheidung • Anpassung der IT-Systeme und Prozesse zur Bereitstellung erweiterter Produktinformationen und Operationalisierung der Klassifizierungsentscheidung • Erhöhte Dokumentationsanforderungen im Rahmen der Klassifizierung • Systematische Überprüfung sowie geschäftspolitische Entscheidung zur Anpassung aktueller Vertragsge staltungen; Ziel ist dabei, eine höhere Volatilität im Ergebnis sowie im bilanziellen und aufsichtsrechtlichen Eigenkapital zu vermeiden. Vom Incured Loss-Modell zum Expected Credit Loss-Modell – die neuen Regelungen zur Wertminderung Wertminderungskonzept nach IFRS 9 und dessen Anwendungsbereich IFRS 9 ersetzt das bisherige incurred loss-Modell nach IAS 39 durch ein expected credit loss-Modell. Die neuen Regelungen gelten für den folgenden Anwendungsbereich: • Sämtliche finanziellen Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden • Schuldinstrumente der Aktivseite, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden • Leasingforderungen gemäß IAS 17 und contract assets gemäß IFRS 15 • Unwiderrufliche Kreditzusagen und Finanzgarantien, sofern diese nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Allgemeines Wertminderungsmodell Nach IFRS 9 hängt der Umfang der Wertberichtigung insbesondere davon ab, ob sich das Kreditrisiko des Finanzinstruments seit Erstansatz signifikant erhöht hat. Es unterscheidet für den Umfang der Risikovorsorge und für die Erfassung der Zinserträge drei verschiedene Stufen (siehe hierzu auch die Abbildung 2). 5 | Accounting News | Ausgabe September 2014 Abb. 2: Credit Deterioration Model/3-Bucket Approach Stufe 1 Wesentlicher Anstieg Kreditrisiko Non Investment Grade EL Lifetime 1 yr Stufe 2 Objektive Hinweise auf Wertminderung EL Lifetime 1 yr Stufe 3 EL Lifetime 1 yr © 2014 KPMG, Deutschland © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Bei dem Erstansatz sind die Finanz instrumente grundsätzlich der ersten Stufe zuzuordnen – unabhängig von ihrem Ausfallrisiko. Eine Ausnahme gilt bereits bei dem Zugang von wert geminderten finanziellen Vermögenswerten (sogenannte purchased or originated impaired financial assets – POCI ). Hat sich das Kreditrisiko seit dem Erstansatz signifikant erhöht, ohne dass ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt, erfolgt eine Einstufung in die zweite Stufe (relatives Transferkriterium). Mit dem Eintritt eines Hinweises auf eine Wertminderung ist das Finanzinstrument in die dritte Stufe einzuordnen. Die Bemessung der Risikovorsorge muss in der ersten Stufe die erwarteten Zahlungsausfälle der nächsten zwölf Monate nach dem Stichtag (12-month expected credit losses) berücksichtigen. In der zweiten und dritten Stufe ist eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Zahlungsausfälle der gesamten Restlaufzeit (lifetime expected credit loss) zu bilden. Die erwarteten Verluste sollen dabei den Barwert der wahrscheinlichen Zahlungsausfälle, unter Berücksichtigung aller bestmöglich verfügbaren Infor mationen, darstellen. Zinserträge für Finanzinstrumente der ersten beiden Stufen werden auf der Basis der Bruttobuchwerte und des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelt. Für Finanzinstrumente der dritten Stufe ist jedoch der Nettobuchwert, also der Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge, als Bezugsgröße zu verwenden. Sonderregelungen für bestimmte finanzielle Vermögenswerte Für Finanzinstrumente, die bereits im Zugangszeitpunkt Hinweise auf eine Wertminderung aufweisen (POCI), bestehen gesonderte Regelungen. Demzufolge entfällt bei Erstansatz die Risikovorsorge und sie sind bereits bei Zugang der dritten Stufe zuzuordnen und dort auch während der Laufzeit zu belassen. Ein Rücktransfer kommt nicht in Betracht. Darüber hinaus er folgen die Bemessung der Risikovorsorge und die Erfassung der Zinser 6 | Accounting News | Ausgabe September 2014 träge anhand des sogenannten risiko adjustierten Effektivzinssatzes. Die ser wird basierend auf den erwarteten Zahlungsströmen unter Einbeziehung der erwarteten Zahlungsausfälle ermittelt. Weitere Sondervorschriften bestehen für Handelsforderungen und An sprüche aus sogenannten contract assets nach IFRS 15. Für diese ist bereits ab dem Erstansatz eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Zahlungsausfälle der gesamten Restlaufzeit (lifetime expected credit loss) zu bilden. Für Leasingforderungen ist diese Regelung als Wahlrecht aus gestaltet, wobei die Ausübung des Wahlrechts für Finanzierungs- und Operating-Leasingverträge gemäß IAS 17 unterschiedlich erfolgen kann. Angabepflichten Der Entwurf sieht umfangreiche An gabepflichten vor. So müssen quanti tative Angaben zu den in der Bilanz und in der Gesamtergebnisrechnung enthaltenen erwarteten Verlusten für jede der drei Stufen des Wertminderungsmodells angegeben werden. Ebenfalls darzustellen ist, inwieweit sich die Veränderung des Ausfallrisikos bei den Finanzinstrumenten auswirkt (mögliche Transferwirkung in unterschiedliche Stufen!), die in den Anwendungsbereich des neuen Wertminderungsmodells fallen. PRAXISHINWEISE Mit dem Wechsel von dem incur red loss-Modell nach IAS 39 auf ein expected credit loss-Modell ergeben sich eine Vielzahl von Herausforderungen, beispiels weise: • Wesentliche Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des relativen Transferkriteriums und der laufzeitabhängigen Berechnungsparameter für den expected credit loss • Hoher Anpassungsbedarf an bestehende IT-Systeme im Kreditrisikomanagement, auch im Hinblick auf erweiterte Dokumentations- und Angabepflichten • Retrospektive Erstanwendung des Risikovorsorgemodells auf das Bestandsgeschäft und unmittelbare Eigenkapitalreduzierung infolge eines höheren Risikovorsorgebestands • Höhere Risikovorsorgevolatilität erschwert die Kapital- und Finanzplanung KURZ GEFASST • Einführung eines expected credit loss-Modells auf Basis eines dreistufigen Zuordnungssystems („Buckets“) mit Auswirkungen auf den zugrunde zu legenden Bewertungshorizont und die Zinsvereinnahmung • Vereinfachende Regelungen für Handelsforderungen, contract assets sowie Leasingverträge und abweichende Vorschriften für bereits bei Zugang wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte (POCI) • Erweiterung der Angabepflichten © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Mehr Flexibilität in der bilanziellen Darstellung der Risikomanagementaktivitäten – die neuen Regelungen zum Hedge Accounting nach IFRS 9 Bereits im November 2013 hat das IASB die neuen Regelungen zum Hedge Accounting in Form eines neuen allgemeinen Modells für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen veröffentlicht. Diese Regelungen wurden in den finalen Standard IFRS 9 übernommen und um Regelungen hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von finanziellen Vermögens werten der FVtOCI-Kategorie ergänzt, sofern diese in bilanziellen Sicherungsbeziehungen abgebildet werden. Die neuen Hedge Accounting -Regelungen wurden in der Dezemberausgabe 2013 der Accounting News von KPMG bereits vorgestellt. Wie einleitend beschrieben, wurden die Regelungen zu Macro Hedge Accounting schon im Jahr 2012 in ein eigenes Projekt überführt – sie sind somit nicht Bestandteil des im Juli 2014 veröffentlichten IFRS 9. Im April 2014 hat das IASB hierzu das Diskussionspapier Accounting for Dynamic Risk Management: a Portfolio Revalu ation Approach to Macro Hedging veröffentlicht. 7 | Accounting News | Ausgabe September 2014 KURZ GEFASST • Die bereits im November 2013 veröffentlichten Regelungen zum Hedge Accounting wurden in den finalen Standard IFRS 9 übernommen. • Im April 2014 hat das IASB das Diskussionspapier Accounting for Dynamic Risk Management: a Portfolio Revaluation Approach to Macro Hedging veröffentlicht. • Bis zur Finalisierung der Regelungen zum Macro Hedge Accounting besteht das Wahlrecht, die bisherige Bilanzierung gemäß IAS 39.81A für das Zinsrisikomanagement eines Portfolios finanzieller Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten beziehungsweise die Hedge Accounting-Rege lungen des IAS 39 vollumfänglich beizubehalten. • Bilanzierenden wird empfohlen zu überprüfen, inwieweit die Ausübung dieses Wahlrechts für sie vorteilhaft sein kann. Vor diesem Hintergrund wurde zum einen das Wahlrecht geschaffen, das Portfolio Fair Value Hedge Accounting für Zinsänderungsrisiken gemäß IAS 39.81A weiterhin anzuwenden. Dieses Wahlrecht kann von Bilanzierenden auch dann angewendet werden, wenn gleichzeitig die Regelungen des IFRS 9 genutzt werden. Zum anderen besteht ein Wahlrecht, die Regelungen des IAS 39 auch künftig vollumfänglich unverändert anzuwenden, bis das Projekt Macro Hedge Accounting abgeschlossen ist. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 2 IFRS-Rechnungslegung Fortschritte auf dem Weg zu einem neuen Leasingstandard Lange Zeit war unklar, ob und wann ein neuer Standard zur Leasingbilan zierung kommen wird. Dessen Verabschiedung schien nach teils harscher Kritik aus über 600 Stellungnahmen und der Wiederaufnahme der Bera tungen zwischen IASB und FASB über Details der Neuregelungen in weite Ferne gerückt. Mit der Veröffent lichung eines Projekt-Updates hat das IASB am 7. August 2014 Licht ins Dunkel gebracht. Danach erwartet das Board, die Neuregelungen zur Leasingbilanzierung im Jahr 2015 verabschieden zu können. Das Papier fasst auch zusammen, welche wesentlichen Änderungen die Anwender gegenüber dem Entwurf vom Mai 2013 aus den bis heute getroffenen Entscheidungen erwarten können. IASB hält fundamentale Änderung der Leasingbilanzierung weiterhin für erforderlich Es bleibt bei dem Grundprinzip des Standardentwurfs, dass Leasingnehmer alle Leasingverhältnisse bilanziell erfassen müssen. Leasing stellt nach Auffassung des IASB eine Finanzie rungsquelle dar, die einer entsprechenden bilanziellen Abbildung bedarf. In dieser Position sieht sich das IASB durch eine Mehrheit der Investoren und Analysten, Regulatoren sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bestätigt. Es konstatiert aber auch, dass nur einige der Ersteller diese Auffassung teilen. Die gegenwärtige Nichtbilanzierung von Leasingverhältnissen seitens der Leasingnehmer – so das IASB – führt regelmäßig zu einem signifikanten Informationsverlust. Den Untersuchungen des IASB zufolge, versuchen die meisten Investoren und Analysten, die nicht bilanzierten Vermögenswerte und Schulden unter Rückgriff auf die Anhangangaben zu Leasingverhältnissen zu schätzen – beispielsweise durch die Anwendung von Multipli katoren auf die jährlichen Leasingaufwendungen. Auch Anpassungen der 8 | Accounting News | Ausgabe September 2014 Gewinn- und Verlustrechnung, die den Finanzierungscharakter von Leasingverhältnissen besser abbilden sollen, als dies nach den geltenden Standards der Fall ist, zielen auf die Herstellung von Vergleichbarkeit zu Unternehmen mit eigenen Vermögenswerten ab. Auf der anderen Seite beobachtet das IASB Unternehmen, die in ihren IFRS-Abschlüssen zusätzliche freiwil lige Angaben machen, um den Bedürfnissen von Investoren, Analysten und anderen Abschlussadressaten gerecht zu werden. Dies alles bringe den Mangel an Vergleichbarkeit und Informationen zum Ausdruck, der durch die gegenwärtigen Regelungen zur Lea singbilanzierung verursacht wird. Zugeständnisse an die Anwender In seinen Beratungen im ersten Halbjahr 2014 hat sich das IASB auf die Abwägung von Kosten und Nutzen der vorgeschlagenen Neuregelungen konzentriert. Damit reagiert das Board auf die Bedenken, die eine Mehrheit der Anwender gegen die mit der Einführung der Neuregelungen ver bundenen Kosten zum Ausdruck gebracht hat. Am Grundprinzip der bilanziellen Erfassung aller Leasingverhältnisse hält das IASB fest. Neben der Aus nahme für kurzfristige Leasingver hältnisse sollen auch Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögens werte (wie etwa Notebooks oder Büroeinrichtung) von der bilanziellen Erfassung ausgenommen werden. Das „duale“ Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer wird vom IASB zu- gunsten eines einheitlichen Modells für Leasingnehmer aufgegeben. Im Gegensatz zum FASB beugt sich das IASB damit der massiven Kritik an den konzeptionellen Grundlagen von Aufwandsausweis und -verteilung bei Typ-B-Leasingverhältnissen, die im Entwurf vom Mai 2013 dargelegt waren (zu den Einzelheiten des Entwurfs vergleiche Accounting News Juni 2013). Nach dem derzeitigen Stand der Beratungen ist vorgesehen, Mietverträge über Immobilien und andere Vermö genswerte einheitlich zu erfassen. Damit werden zu allen Nutzungsrechten und Leasingverpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers korrespondierende Aufwendungen für Abschreibungen und Zinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Mit dem Wegfall der Klassifizierung für Leasingnehmer will das IASB bilanz politisch motivierte Strukturierungen vermeiden und die Komplexität der Neuregelungen reduzieren. Die Unterscheidung zwischen Serviceund Leasingverträgen wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Als Reaktion auf die in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen der Anwender – beispielsweise zu Energiebezugs- oder Charter-Verträgen – stellt das IASB eine Anpassung der Leitlinien zur Unterscheidung der beiden Vertrags arten in Aussicht. Servicekomponenten sollen grundsätzlich getrennt von den Leasingkomponenten bilanziert werden. Bei der Trennung beider Komponenten sollen den Leasingnehmern auch Schätzungen erlaubt sein. DIE WESENTLICHEN VEREINFACHUNGEN FÜR LEASINGNEHMER IM ÜBERBLICK • Aufgabe des dualen Bilanzierungsmodells • Keine bilanzielle Erfassung von Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte • Wenn keine Einzelveräußerungspreise vorliegen, dürfen die auf Serviceund Leasingkomponenten entfallenden Zahlungen geschätzt werden. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Fortsetzung der Beratungen im zweiten Halbjahr 2014 Die Boards sind noch nicht am Ende der Strecke angelangt: In der zweiten Jahreshälfte steht die Beratung der Anhangangaben sowie der Übergangsvorschriften an. Auch hier beabsich tigen IASB und FASB, die Kosten und die Komplexität der Neuregelungen zu reduzieren. Ein Ziel, nämlich Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP in der Leasingbilanzierung zu erreichen, werden die Boards zumindest für Leasingnehmer nicht erreichen. Bei zu vielen Fragen haben beide Gremien inzwischen unterschiedliche Positio- nen eingenommen. Ob der neue Leasingstandard im Jahr 2015 kommt – wie vom IASB angekündigt –, bleibt abzuwarten. Änderung von IAS 12: Entwurf zur Bilanzierung aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste Der vom IASB am 20. August 2014 veröffentlichte Entwurf geht auf die Frage zurück, ob aktive latente Steuern für nicht realisierte Verluste, die sich aus Fair Value-Änderungen von Schuldinstrumenten ergeben, angesetzt werden können. Das IASB stellt klar, dass in dem fraglichen Sachverhalt abzugsfähige temporäre Differenzen vorliegen. Unter der Voraussetzung, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind, beantwortet das IASB die Ansatzfrage für die daraus resultierenden aktiven latenten Steuern mit „Ja“. Dies kann selbst dann gelten, wenn für künftige Perioden, in denen sich die abzugsfähigen temporären Differenzen umkehren, steuerliche Verluste erwartet werden. Auf den ersten Blick mag dies im Widerspruch zu der Grundvoraus setzung stehen, dass Unternehmen latente Steueransprüche nur in dem Maße bilanzieren, wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung steht. Der Gedanke führt unmittelbar zu der folgenden grundlegenden Frage, mit der sich die vorgeschlagenen Änderungen befassen. Was bedeutet „zu versteuerndes Ergebnis künftiger Perioden“? Die einfache Antwort auf diese Frage lautet, dass es sich dabei um das zu versteuernde Einkommen handelt – also die Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung. Das ist jedoch nicht die Auffassung des IASB. 9 | Accounting News | Ausgabe September 2014 Das folgende vereinfachte Beispiel illustriert die Vorschläge des IASB und veranschaulicht deren Anwendung in der Praxis: BEISPIEL – TEIL 1 Sachverhalt: Unternehmen A hat ein Schuldinstrument zum Nominalwert von 1.000 EUR erworben. Am 31. Dezember 2014 wird es im IFRS-Abschluss mit dem beizulegenden Zeitwert von 900 EUR bewertet. Der steuerliche Wertansatz bleibt unverändert bei 1.000 EUR. A ermittelt folglich eine (abzugsfähige) temporäre Differenz von 100 EUR. A erwartet, das Schuldinstrument bis zur Fälligkeit am 31. Dezember 2015 zu halten und den Nominalwert in Höhe von 1.000 EUR zu vereinnahmen. Das bedeutet, dass sich der Unterschied in den Wertansätzen voraussichtlich in voller Höhe durch Umkehrung der Wertminderung im IFRS-Abschluss auflösen wird. Den abzugsfähigen temporären Differenzen stehen aus anderen Sachverhalten zu versteuernde temporäre Differenzen in Höhe von 30 EUR gegenüber, die sich ebenfalls im Jahr 2015 auflösen werden. A erwartet für das Jahr 2015 einen steuerlichen Verlust in Höhe von 20 EUR. Der Ertragsteuersatz beträgt 25 Prozent. Fragestellung: Kann A einen latenten Steueranspruch bilanzieren? Schritt 1: Umkehr von zu versteuernden temporären Differenzen Nach den geltenden Anforderungen des IAS 12 prüft A, in welcher Höhe der Ansatz aktiver latenter Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen durch das Vorhandensein von zu versteuernden temporären Differenzen gerechtfertigt ist (IAS 12.28). Zu versteuernde temporäre Differenzen bestehen in Höhe von 30 EUR. Im ersten Schritt setzt A also einen latenten Steueranspruch in Zusammenhang mit dem unrealisierten Verlust aus dem Schuldinstrument in Höhe von 7,5 EUR (30 x 25 Prozent) an. Alle abzugsfähigen temporären Differenzen, die nicht im ersten Schritt zum Ansatz aktiver latenter Steuern geführt haben, sind in einem zweiten Schritt auf ihre Ansatzfähigkeit hin zu untersuchen. Abzugsfähige temporäre Differenzen 100 EUR Umkehrung zu versteuernder temporärer Differenzen -30 EUR Restbetrag, der auf Ansatzfähigkeit zu überprüfen ist 70 EUR © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Weitreichende Auswirkungen Die vorgeschlagenen Änderungen gehen auf eine Frage zu latenten Steuern für nicht realisierte Verluste zurück, die sich aus Fair Value-Än derungen von Schuldinstrumenten ergeben. Sie sprechen jedoch ein viel umfassenderes Thema an, nämlich wie das zu versteuernde Ergebnis künftiger Perioden im Rahmen der Ansatzprüfung aktiver latenter Steuern zu bestimmen ist. Daraus können sich weiter reichende Auswirkungen ergeben. Diese gilt es als Teil der Antwort an das IASB zu untersuchen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 18. Dezember 2014 an das IASB gerichtet werden. BEISPIEL – FORTSETZUNG Schritt 2: Berechnung des zu versteuernden Ergebnisses künftiger Perioden Der Entwurf des IASB bezieht sich darauf, wie der zweite Schritt durchzuführen ist – also nach welchem Schema die Größe „zu versteuerndes Ergebnis künftiger Perioden“ zu ermitteln ist. Im Kern besteht der Vorschlag darin, einen steuerlichen Gewinn oder Verlust vor Umkehrung temporärer Differenzen zu ermitteln. Erwarteter steuerlicher Verlust -20 EUR ./. Umkehrung zu versteuernder temporärer Differenzen (Schritt 1) -30 EUR + Umkehrung abzugsfähiger temporärer Differenzen Steuerliches Ergebnis für die Prüfung des Ansatzes +100 EUR 50 EUR Schritt 3: Summierung der Ergebnisse aus den Schritten 1 und 2 sowie Berechnung der Steuer Trotz eines für das Jahr 2015 erwarteten steuerlichen Verlusts setzt A eine aktive latente Steuer in Höhe von 20 ((30 + 50) x 25 Prozent) an. Dieser steht eine passive latente Steuer von 7,5 (30 x 25 Prozent) gegenüber. IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 27 Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 12. August 2014 Änderungen an IAS 27 Einzelabschlüsse veröffentlicht. Mit der Änderung wird die Equity Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unter nehmen in separaten Abschlüssen eines Investors wieder zugelassen. Die bestehenden Optionen zur Be wertung zu Anschaffungskosten oder nach IAS 39/IFRS 9 bleiben erhalten. Seit 2005 war die Anwendung der Equity Methode für Anteile im sepa raten Abschluss (des Mutterunter nehmens) nach IAS 27 nicht mehr zulässig. 10 | Accounting News | Ausgabe September 2014 Über die Änderungen an IAS 27 hinsichtlich der Equity Methode in separaten Abschlüssen haben wir bereits ausführlich in den Accounting News Januar 2014 berichtet. Anzuwenden ist diese Aktualisierung ab Berichtsperioden, die am 1. Januar 2016 oder danach beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 3 HGB-Rechnungslegung Referentenentwurf des BilRUG veröffentlicht Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 27. Juli 2014 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) veröffentlicht. Die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU wurde am 26. Juni 2013 verabschiedet und ersetzt die 4. und 7. EU-Richtlinie. Der veröffentlichte Referentenentwurf stellt einen wich tigen Schritt zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht dar. Wann das Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll, ist noch nicht bekannt. Die Richtlinie ist jedoch von den Mitgliedstaaten bis zum 20. Juli 2015 in nationales Recht umzusetzen. Wesentliches Ziel ist die Harmoni sierung der Rechnungslegung Ziel der Europäischen Union ist die Harmonisierung der Rechnungslegung innerhalb der EU in Einzel- und Konzernabschlüssen der Unternehmen. Darüber hinaus soll die bürokratische Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen verringert werden. Gleich zeitig strebt die Europäische Union eine Stärkung des verantwortungs vollen Unternehmertums an und hat für Unternehmen des Rohstoffsektors stärkere Transparenzanforderungen erarbeitet, um so Korruption einzudämmen. Nachdem im Vorfeld die Auswirkungen für deutsche Unternehmen vielfach als gering eingeschätzt wurden, da insbesondere durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sowie das Kleinstkapital gesellschaften-Bilanzrechtsände rungsgesetz (MicroBilG) bereits in der Vergangenheit vom deutschen Gesetzgeber zahlreiche Richtlinien inhalte in nationales Recht umgesetzt wurden, bringt der Referentenentwurf des BilRUG mehr Änderungen mit sich als erwartet. Neben redaktionellen Anpassungen sieht das BilRUG viele Detailänderungen vor, die Auswirkun gen auf die Bilanzierung der Unter nehmen haben werden. 11 | Accounting News | Ausgabe September 2014 Schwerpunkte des Referenten entwurfs betreffen insbesondere das Handelsgesetzbuch Zu den Schwerpunkten des Entwurfs zählen verschiedene Anpassungen des Handelsgesetzbuchs, die sich insbesondere auf die Berichterstattung der Unternehmen im Anhang aus wirken. Erleichterungen bei der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung der Jahresabschlüsse von Tochterkapitalgesellschaften und gleichgestellten haf tungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften dienen der EU-weiten Harmonisierung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 264 Abs. 3 und 4 sowie des § 264b HGB. Der Referentenentwurf sieht unter anderem folgende Änderungen vor: Anhebung der Schwellenwerte für die handelsrechtlichen Größenklassen Eine Erleichterung für die Unternehmen ergibt sich zudem aus der An hebung der Schwellenwerte zur Einordnung kleiner, mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften. Der Referentenentwurf geht davon aus, dass circa 7.030 bisher mittelgroße Kapitalgesellschaften künftig als klein und etwa 300 bisher große Kapital gesellschaften künftig als mittelgroß einzustufen sein werden. • Der gesonderte Ausweis von außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen in der GuV entfällt zukünftig und wird durch eine Erläuterungspflicht im Anhang ersetzt. • Die Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag (Nachtrags bericht) wird vom Lagebericht in den Anhang verlagert. • Der Beschluss oder Vorschlag über die Ergebnisverwendung ist in den Anhang aufzunehmen. • Die Angaben im Anhang zu latenten Steuern werden um quantitative Angaben zu den Steuersalden sowie deren Bewegung im Geschäftsjahr erweitert. Daneben sieht der Referentenentwurf vor, dass bei entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerten, bei denen in Ausnahmefällen die voraussichtliche zeitliche Nutzung nicht bestimmt werden kann, planmäßige Abschreibungen über einen Zeitraum von mindestens fünf und höchstens zehn Jahren vorzunehmen sind. Die EU-Richtlinie 2013/34/EU setzt fest, dass die Mitgliedstaaten einen höchstzulässigen Abschreibungszeitraum für diese Ausnahmefälle festzulegen haben. Der Referentenentwurf beabsichtigt, den von der EU eröffneten Spielraum vollständig an die Unter nehmen weiterzugeben. Schließlich soll mit dem BilRUG eine Präzisierung und Optimierung bilanzrechtlicher Regelungen erfolgen. Die Änderungen an den Vorschriften zu Für die größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts nach § 293 HGB ist ebenfalls eine Anhebung der Schwellenwerte vorgesehen. Für kleine Kapitalgesellschaften ergibt sich durch die geplanten Neuregelungen des Entwurfs insbesondere eine Verringerung der Anhangangaben. Künftig nicht mehr gefordert sind zum Beispiel folgende Informationen: Angaben zu den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats, Angaben zum Anteils besitz, Angaben zu bestimmten Finanzinstrumenten in den Finanz anlagen, Angaben zu Pensionsrückstellungen, Angaben zu Anteilen oder Anlageaktien an Investmentvermögen sowie Angaben zu ausschüttungs gesperrten Beträgen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/34/EU ergibt sich darüber hinaus eine Einschränkung der Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften, für bestimmte Investmentgesellschaften, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften und andere Unternehmen, © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. deren einziger Zweck darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben sowie die Verwaltung und Verwertung dieser Beteiligungen wahrzunehmen. Diese Gesellschaften sind, sofern sie nicht bisher bereits nach den Regelungen des KAGB oder des UBGG dazu verpflichtet waren, ihren Abschluss nach den Vorschriften für mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften zu erstellen, nach § 267a Abs. 3 HGB-E von der Anwendung der Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften ausgeschlossen. Transparenz über Zahlungen an staatliche Stellen im Rohstoffsektor Eine weitere Neuerung des Referen tenentwurfs betrifft zudem die Transparenz von bestimmten Unternehmen des Rohstoffsektors über ihre Zahlungen an staatliche Stellen; hierdurch soll die Korruption eingedämmt werden (sogenanntes country-by-country reporting). Erstanwendung Die meisten Änderungen und Neu regelungen durch das BilRUG sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Ausgenommen hiervon ist jedoch die erstmalige Anwendung der neuen Schwellenwerte für die Einordnung kleiner, mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften sowie die Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses. Diese Änderungen sind bereits für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen. Bei kalenderjahrgleichen Geschäftsjahren wird somit bereits das Jahr 2014 von den Neuregelungen betroffen sein. Die Einschränkung der Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften gilt für die betroffenen Unternehmen ebenfalls ab diesem Zeitpunkt. PRAXISHINWEISE Von der Erstanwendung der meisten Änderungen und Neu regelungen sind Geschäfts jahre betroffen, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Die neuen Schwellenwerte für die Einordnung kleiner, mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften sowie die Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses sind jedoch bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen. Aufgrund der Kürze einzelner Erstan wendungszeitpunkte ist es ratsam, sich mit den Neuregelungen des BilRUG frühzeitig vertraut zu machen. Konzern-Lageberichterstattung nach DRS 20: Einheitlichkeit und Vielfalt Die Praxis der Konzern-Lagebericht erstattung hat sich durch die für das Geschäftsjahr 2013 verpflichtende Anwendung des DRS 20 Konzernlage bericht gewandelt. Die Änderungen wurden im Vorfeld sehr intensiv und durchaus kontrovers diskutiert. Eine Analyse der Umsetzung im DAX 30 zeigt, bezüglich welcher Themen Einheitlichkeit besteht und wo es eine starke diversity in practice gibt. Hintergrund Mit der Anwendung der neuen Vorschriften durch DRS 20 Konzernlage bericht haben sich für das Geschäftsjahr 2013 Änderungen in der Praxis der Konzern-Lageberichterstattung ergeben. Das DRSC beabsichtigte mit der grundlegenden Überarbeitung und Zusammenlegung von DRS 15 Lage berichterstattung und DRS 5 Risiko berichterstattung unter anderem eine Anpassung der Anforderungen an die 12 | Accounting News | Ausgabe September 2014 gelebte Praxis. Einige Vorschriften – wie beispielsweise die Verkürzung des Prognosehorizonts von zwei Jahren auf ein Jahr – können dabei als Er leichterung gegenüber der Vorgängerregelung gewertet werden. Andere dagegen erhöhen die Anforderungen an die Lageberichterstattung. Dies trifft beispielsweise auf die Beschreibung des Risikomanagementsystems sowie auf höhere Anforderungen an die Prognosegenauigkeit zu: Einfache Trendaussagen sind nunmehr – im Regelfall – nicht mehr zulässig. Die Prognosen müssen mindestens quali fiziert-komparativ ausgestaltet sein. Zudem wird erstmals konkret festgelegt, für welche Größen eine Prognose abzugeben ist. Über die wesentlichen Änderungen des DRS 20 gegenüber DRS 15 haben wir in den Accounting News November 2012 auf den Seiten 2 bis 4 berichtet. UNTERSUCHUNGSDESIGN • Die Analyse umfasst 25 Fragestellungen. • In die Analyse sind 28 Unternehmen des DAX 30 einbezogen. • Die Ergebnisse werden in anonymisierter Form dargestellt. • Beobachtungen zu Trends in der Praxis und zu Auslegungsspielräumen ergänzen die Auswertungen. • Abstrahierte Best Practice-Beispiele komplettieren die Untersuchungsergebnisse. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. KPMG hat im Rahmen einer Studie für ausgewählte Fragestellungen untersucht, wie die Unternehmen des DAX 30 die neuen Anforderungen umgesetzt haben. Dabei sind 28 von ihnen in die Auswertung eingeflossen: 27 Firmen mit pflichtgemäßer Anwendung aufgrund eines Abschlussstichtags zum 31. Dezember 2013 und ein weiteres Unternehmen mit vorzeitiger Anwendung. Die Ergebnisse werden ohne Nennung von Namen dargestellt und durch abstrahierte Best PracticeBeispiele ergänzt. Die Analyse lässt sich in die fünf nachfolgend dargestellten Bereiche gliedern. Umfang und Bestandteile Der typische Lagebericht eines DAX-Unternehmens ist ein zusammengefasster Lagebericht. Er weist durchschnittlich einen Umfang von rund 100 Seiten auf, wenngleich die Bandbreite der Seitenzahl bei den einzelnen untersuchten Unternehmen sehr unterschiedlich ist (siehe Abb. 1). Der Aufbau orientiert sich in der Regel an der Gliederung des DRS 20. Vergütungsberichte werden – im Geschäftsbericht – überwiegend außerhalb des Lageberichts abgedruckt. Ohne dass dies seitens des DRS 20 gefordert ist, informieren einige Unternehmen über die Entwicklung der Aktie – auch im Vergleich zum DAX und zu einem internationalen Aktienindex. Übereinstimmungserklärungen mit dem DRS 20 und/oder dem international bekannteren IFRS Practice Statement „Management Commentary“ werden nur selten abgegeben. Die Follow-up-Berichterstattung (Vergleich der Ist-Kennzahlen mit der Prognose aus dem Vorjahr) wird in tabellarischer Form im Wirtschafts bericht vorgenommen. In nahezu allen Fällen wird als Vorjahresprognose die Prognose aus dem Lagebericht zum Ende des letzten Geschäftsjahrs verstanden. Manche Unternehmen vergleichen den Ist-Wert nicht nur mit dieser Prognose, sondern darüber hinaus auch mit zwischenzeitlich 13 | Accounting News | Ausgabe September 2014 Abb. 1: Wie viele Seiten umfasst der Lagebericht? Minimum 0 Mittelwert 50 100 Maximum 150 200 250 300 350 Quelle: KPMG Accounting Insights, August 2014, © KPMG 2014 DRS 20 – Umsetzungsanalyse DAX 30 mit Best Practice-Beispielen F ollow-up-Berichterstattung auch zu zwischenzeitlich angepassten Prognosen BEST PRACTICE- Beispiel 1 Ist-Wert zum 31. 12. 2012 Prognose aus Prognose aus Ist-Wert zum Lagebericht Zwischen31. 12. 2013 zum 31. 12. 2012 lagebericht zum 30. 6. 2013 Umsatz 100 Mio. EUR Moderat steigend Leicht steigend 104 Mio. EUR EBIT-Marge 5% 6–8 % 5–6 % 5% Investitionen 70 Mio. EUR 85 Mio. EUR 90 Mio. EUR 90 Mio. EUR Quelle: KPMG Accounting Insights, August 2014, DRS 20 – Umsetzungsanalyse DAX 30 mit Best Practice-Beispielen angepassten Prognosen, die im Zwischenlagebericht veröffentlicht wurden. Näheres zeigt auch das Best Practice-Beispiel 1. Berichterstattung über (strategische) Ziele und Strategien Die deutliche Mehrheit der Unternehmen berichtet freiwillig über (strate gische) Ziele und die zu deren Erreichung notwendigen Strategien. Allerdings haben von diesen Unter nehmen nur etwa die Hälfte die Empfehlungen des Standards beachtet, dabei auch das Ausmaß, den Zeitbezug und die aktuelle Zielerreichung anzugeben. Schwierigkeiten für den Leser ergeben sich gelegentlich dadurch, dass die Unterscheidung zwischen längerfristigen Prognosen einerseits und (strategischen) Zielen andererseits nicht immer deutlich wird. Steuerungssystem Zu den am häufigsten angegebenen finanziellen Steuerungsgrößen zählen Umsatzerlöse, EBIT/adjusted EBIT, operative Marge, Investitionen und Return on Capital Employed. Nur selten entsprechen die in den Kennzahlen verwendeten Größen reinen IFRS-Größen. In einigen Fällen wird die Steuerung ergänzt durch nicht finanzielle Leistungsindikatoren, die vorwiegend Kundenzufriedenheit und -treue sowie Mitarbeiterengagement und -zufriedenheit berücksichtigen. Die Kategorisierung von Steuerungsgrößen als finanziell oder nicht finan ziell wird dabei – mangels vorgege bener Definition – uneinheitlich vor genommen. Neun Unternehmen geben neben den Steuerungsgrößen für den Konzern auch spezifische Segment-Steuerungsgrößen an. In manchen Fällen wird klar unterschieden, welche Steuerungsgrößen für den Konzern die bedeutsamsten © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. sind und welche die weniger bedeutsamen Steuerungsgrößen darstellen (siehe hierzu auch das Best PracticeBeispiel 2). edeutsamste Steuerungskennzahlen vs. weitere B Steuerungskennzahlen Kennzahl BEST PRACTICE- Beispiel 2 Ermittlung Die Bandbreite der bedeutsamsten finanziellen Steuerungsgrößen reicht von eins bis zehn und liegt im Mittel bei fünf. Bedeutsamste finanzielle Steuerungskennzahlen Prognosen Der Zeithorizont für die Prognosen entspricht in beinahe allen Fällen der neuen Mindestanforderung von einem Jahr. Die Genauigkeit der Prognosen liegt sehr häufig über der vom Standard geforderten Mindestanforderung, das heißt es werden nicht nur qualifiziert-komparative Prognosen, sondern sehr häufig auch Intervall- und Punktprognosen abgegeben. Bei den qualifiziert-komparativen Prognosen werden die verwendeten Adjektive, die die Intensität der Veränderung darstellen, in der Regel nicht näher bestimmt. Demgegenüber zeigt das Best Practice-Beispiel 3, dass die verwendeten Adjektive quantitativ definiert werden und dabei nach Art der Bezugsgröße differenziert wird. Bei den Punktprognosen handelt es sich überwiegend um die Prognose der Investitionen. In einigen Fällen werden freiwillige Zusatzangaben auch für das darauf folgende Jahr gemacht. Diese frei willigen Zusatzangaben erfüllen in der Regel die Anforderungen an die Prognosegenauigkeit nicht. Daher können sie nicht als Prognosen mit zweijährigem Zeithorizont gewertet werden, wenngleich die Information dennoch sehr hilfreich sein dürfte (siehe auch das Best Practice-Beispiel 4). Die Bandbreite der prognostizierten finanziellen Leistungsindikatoren reicht von zwei bis zwölf und liegt im Mittel bei sechs. Knapp die Hälfte der Unternehmen gibt auch Prognosen zu nicht finanziellen Leistungsindikatoren ab. Überwiegend werden – über die Mindestanforderungen hinaus – Prognosen auch zu solchen Kennzahlen abgegeben, die nicht als bedeutsamste Steuerungskennzahlen identifiziert werden. 14 | Accounting News | Ausgabe September 2014 Umsatz Konzernumsatz nach IFRS EBIT Siehe Seite XY Investitionen Zugänge zum Sachanlagevermögen Bedeutsamste nichtfinanzielle Steuerungskennzahlen Kundenzufriedenheit Siehe Seite XY Mitarbeiterengagement Siehe Seite XY Weitere Steuerungskennzahlen Durchschnittliche Forderungsdauer Siehe Seite XY ROCE Siehe Seite XY Mitarbeiterzufriedenheit Siehe Seite XY Quelle: KPMG Accounting Insights, August 2014, DRS 20 – Umsetzungsanalyse DAX 30 mit Best Practice-Beispielen ifferenzierte Definition der Adjektive zur Intensität D der Entwicklung Ist-Wert für 2013 Umsatz BEST PRACTICE- Beispiel 3 Prognose für 2014* 100 Mio. EUR Moderat steigend EBIT 30 Mio. EUR Leicht steigend Konzernergebnis 20 Mio. EUR Leicht steigend * Definitionen Umsatzgröße: leicht = 0–5 %, moderat = 5–10 %, stark > 10 % Ergebnisgrößen: leicht = 0–2 %, moderat = 2–5 %, stark > 5 % Quelle: KPMG Accounting Insights, August 2014, DRS 20 – Umsetzungsanalyse DAX 30 mit Best Practice-Beispielen Z usätzliche Prognosen für das übernächste Jahr, ohne dass diese Prognosen immer die Anforderungen an die Prognosegenauigkeit erfüllen Ist-Wert für 2013 Umsatz 100 Mio. EUR BEST PRACTICE- Beispiel 4 Prognose für 2014 Prognose für 2015 Stark steigend Leicht steigend EBIT 30 Mio. EUR Moderat steigend Steigend Konzernergebnis 20 Mio. EUR Leicht steigend Steigend Quelle: KPMG Accounting Insights, August 2014, DRS 20 – Umsetzungsanalyse DAX 30 mit Best Practice-Beispielen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Risikoberichterstattung Die Risikoberichterstattung wird sehr unterschiedlich vorgenommen: Bei der einen Hälfte der Unternehmen erfolgt eine Quantifizierung der Risiken – zumindest in Bandbreiten. Bei der anderen Hälfte variiert die Art und Weise, wie die Bedeutung der Risiken dargestellt wird. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass die Anforderung einer Risikoquantifizierung von der Ausgestaltung der internen Risikoberichterstattung bei dem berichtenden Unternehmen abhängt und damit nicht für alle Unternehmen einschlägig ist. Die Verwendung von Risikomatrizes ist üblich, wenngleich der Informations gehalt durch die unterschiedliche Ausgestaltung der Matrizes sehr abweichen kann. Allen Matrizes gemeinsam ist, dass eine Unterscheidung hinsichtlich der beiden Faktoren „Auswirkung“ und „Eintrittswahrscheinlichkeit“ erfolgt. Unterschiedlich ist jedoch, ob die einzelnen Risiken hinsichtlich dieser beiden Faktoren zugeordnet werden oder ob nur das Ergebnis der beiden Faktoren erkennbar wird. Zudem kann danach unterschieden werden, ob die Faktoren quantifiziert oder nur qualitativ kate gorisiert werden. Näheres verdeutlicht das Best Practice-Beispiel 5: 15 | Accounting News | Ausgabe September 2014 Quantitative Risikomatrix mit Faktorenzuordnung BEST PRACTICE- Beispiel 5 Auswirkungen in Mio. Euro > 300 150–300 50–150 Risiko 3 Risiko 1 Risiko 4 < 50 Risiko 2 0–25 hoch 25–50 mittel 50–75 gering 75–100 Eintrittswahrscheinlichkeit in Prozent Quelle: KPMG Accounting Insights,©August 2014, KPMG 2014 DRS 20 – Umsetzungsanalyse DAX 30 mit Best Practice-Beispielen Weniger als die Hälfte der Unternehmen gibt an, dass ihr Risikomanagementsystem auf einem allgemein anerkannten Rahmenkonzept beruht; davon siebenmal COSO sowie z weimal ISO 31000. LITERATURHINWEIS Ausführliche Details der Analyse finden Sie in der KPMG-Publi kation Accounting Insights: DRS 20 – Umsetzungsanalyse DAX 30 mit Best Practice-Beispielen, August 2014. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 4 Veranstaltungen IFRS 2.0 – Neuregelungen zur Umsatzrealisierung TERMINE / VERANSTALTUNGSORTE Dienstag, 23. September 2014, Stuttgart, in den Geschäfts räumen von KPMG Donnerstag, 25. September 2014, Nürnberg, in den Geschäfts räumen von KPMG Das International Accounting Standards Board (IASB) und das Financial Accounting Standards Board (FASB) haben am 28. Mai 2014 den gemeinsamen Rechnungslegungsstandard IFRS 15 – Umsatzerlöse aus Verträ gen mit Kunden (Revenue from Con tracts with Customers) veröffentlicht. Im neuen Standard zur Umsatzrealisierung wird die Vielzahl der bisher in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zusammengeführt. Gleichzeitig wurden einheitliche Grundprinzipien festgesetzt, die für alle Branchen und für alle Kategorien von Verträgen mit Kunden anwendbar sind. Zielgruppe Leitende Mitarbeiter aus dem Rechnungswesen von Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen Anmeldung Weitere Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie hier. Die Teilnahmegebühr beträgt 150 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Person. In dieser Veranstaltung erhalten die Teilnehmer einen detaillierten Einblick in die Neuerungen der Umsatzrealisierung nach IFRS. Neben der Vorstellung der Neuregelungen erfahren die Teilnehmer anhand von Beispielen mögliche Auswirkungen von IFRS 15 für ihr Unternehmen. Anhand dieser Beispiele werden zudem die Herausforderungen des Umstellungsprozesses diskutiert. 16 | Accounting News | Ausgabe September 2014 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 5 Veröffentlichungen An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle KPMG-Publikationen auf dem Gebiet der handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegung. ACCOUNTING INSIGHTS – DRS 20 UMSETZUNGSANALYSE Die Konzern-Lageberichterstattung deutscher Unternehmen für das Geschäftsjahr 2013 hat sich durch die Anwendung des DRS 20 Konzernlagebericht nicht unwesentlich geändert. Wie die DAX30-Unternehmen ausgewählte Fragestellungen umsetzen, haben wir im Rahmen einer Studie analysiert. Sie wird ergänzt durch illustrative Best Practice-Beispiele. Ausführliche Infos finden Sie auch auf den Seiten 12 bis 15 dieser Accounting News. Die gesamte Analyse mit interessanten Details können Sie hier kostenlos herunterladen. ACCOUNTING INSIGHTS ACCOUNTING INSIGHTS – IFRS 15 Am 28. Mai 2014 haben das IASB und das US-amerikanische FASB gemeinsam einen neuen Rechnungslegungsstandard veröffentlicht. Der neue Standard IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden ersetzt alle bisherigen Regelungen zur Umsatzrealisierung. Der Standard ist – die Übernahme in EU-Recht vorausgesetzt – verpflichtend für Geschäftsjahre an zuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Einen Überblick über die Neuregelungen finden Sie auf den Seiten 2 bis 8 in den Accounting News Juni 2014. Publikation „IFRS 15 – Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden“ aus der Reihe Accounting Insights dargestellt. Die praxisrelevante Broschüre können Sie hier kostenlos herunter laden. ACCOUNTING INSIGHTS August 2014 IFRS 15 – Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden Die Grundprinzipien und die Kernänderungen, aber auch eine Vielzahl von Detailfragen, die bei der Anwendung des neuen Standards von Bedeutung sind, werden in der August 2014 DRS 20 – Umsetzungsanalyse DAX 30 mit Best Practice-Beispielen ACCOUNTING INSIGHTS Strategie Prognosen Bisher in dieser Reihe erschienen: Nachhaltigkeit Kennzahlen Steuerung Followup 17 | Accounting News | Ausgabe September 2014 DRS 20 – Konzernlagebericht IAS 19R – Paradigmenwechsel in der Pensionsbilanzierung IFRS 11 – Joint Arrangements Paradigmenwechsel in der Leasingbilanzierung © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. IFRS VISUELL, 6. AUFLAGE – ANKÜNDIGUNG Damit sind gegenüber der Vorauflage insbesondere folgende Ergänzungen vorgenommen worden: • IFRS 9 Finanzinstrumente (2014) • IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden • IFRS 14 Regulatorische A bgrenzungsposten • IFRIC 21 Abgaben • Zahlreiche weitere Änderungen an bestehenden Standards, wie zum Beispiel aus den jährlichen Verbesserungsprojekten (Zyklus 2010– 2012 und 2011–2013) Gegenüber der Vorauflage sind insbesondere folgende Ergänzungen vorgenommen worden: • • • • • IFRS 9, Finanzinstrumente; IFRS 15, Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden; IFRS 14, Regulatorische Abgrenzungsposten; IFRIC 21, Abgaben; Zahlreiche weitere Änderungen an bestehenden Standards, wie z.B. aus den jährlichen Verbesserungsprojekten (Zyklus 2010-2012 und 2011-2013). Um ein zielorientiertes Herangehen an die zunehmend komplexeren Vorschriften zu ermöglichen, werden zunächst die Zusammenhänge zwischen den Posten des Jahresabschlusses und den einschlägigen IFRS in Übersichten aufgezeigt. Den Schwerpunkt des Werkes bilden die sich anschließenden strukturierten Darstellungen aller IFRS sowie die Interpretationen des IFRIC. Die Darstellung der einzelnen Vorschriften weist einen identischen Aufbau auf: Einer kurzen schematischen Einführung folgen systematische Übersichten. Dieses bewährte Werk setzt gegenwärtige und zukünftige IFRS-Anwender ebenso wie Studierende in die Lage, sich effizient mit den IFRS zu beschäftigen. Das Werk bietet nicht nur einen leicht verständlichen Überblick über die aktuelle IASB-Rechnungslegung, sondern ermöglicht auch eine vertiefte Einarbeitung in die wesentlichen Regelungsinhalte und die zahlreichen aktuellen Entwicklungen. Bestellungen können bei SchäfferPoeschel unter ISBN 978-3-79103359-4 vorgenommen werden. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hrsg.) 6. Auflage »IFRS visuell« enthält in der 6. Auflage strukturierte Übersichten aller International Accounting Financial Reporting Standards (IFRS) sowie der ebenfalls zu beachtenden Interpretationen des International Accounting Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die bis 24. Juli 2014 vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden. Das geplante Erscheinungsdatum ist der 19. September 2014. IFRS visuell Um eine zielorientierte Herangehensweise an die zunehmend komplexeren Vorschriften zu ermöglichen, werden zunächst die Zusammenhänge zwischen den Posten des Jahresabschlusses und den einschlägigen IFRS in praktischen Übersichten aufgezeigt. Die Schwerpunkte des Werks bilden die sich anschließenden strukturierten Darstellungen aller IFRS sowie die Interpretationen des IFRSIC. Die Abbildung der einzelnen Vorschriften weist einen identischen Aufbau auf: Nach einer kurzen schematischen Einführung folgen jeweils systematische Übersichten. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hrsg.) IFRS visuell enthält in der 6. Auflage strukturierte Übersichten aller International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie der ebenfalls zu beachtenden Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRSIC), die bis 24. Juli 2014 vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden. IFRS visuell Die IFRS in strukturierten Übersichten 6. Auflage Stand: 24. 07. 2014 Diese bewährte Publikation versetzt gegenwärtige und zukünftige IFRSAnwender ebenso wie Studierende in die Lage, sich effizient mit den IFRS zu beschäftigen. Sie bietet nicht nur einen leicht verständlichen Überblick über die aktuelle IASB-Rechnungslegung, sondern ermöglicht auch eine vertiefte Einarbeitung in die wesent lichen Regelungsinhalte und die zahlreichen aktuellen Entwicklungen. www. schaeffer-poeschel. de info@ schaeffer-poeschel.de ISBN 978-3-7910-3359-4 Vor Kurzem in Fachzeitschriften erschienen: Sonstige Veröffentlichungen Abschluss prüfung Zur Zulässigkeit von NichtPrüfungsleistungen nach der EUAbschlussprüferverordnung 18 | Accounting News | Ausgabe September 2014 BB 30/2014, S. 1771–1775 Georg Lanfermann © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen: IFRS Newsletter Banking Banking – issue 14 (Q2/2014) Der aktuelle Newsletter Banking steht im Zeichen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Topthema sind die neuen Anforderungen an das Hedge Accounting durch den neuen IFRS 9. Zudem wird das aktuelle Discussion Paper des IASB zum Macro Hedge Accounting thematisiert. Insurance Insurance – issue 42 (July 2014) Seit der Veröffentlichung von ED/2013/7 Versicherungsverträge arbeitet das IASB an der Fein abstimmung des Standards, so auch bei seinem Meeting im Juli 2014. Der Insurance-Newsletter hält Sie monatlich auf dem neuesten Stand und erläutert die aktuellen Diskussionen und Entscheidungen zu diesem Projekt. IFRS-Abschluss Cost accounting for bearer plants (2014/12) Das IASB hat Änderungen zur Bilanzierung fruchttragender Gewächse wie beispielsweise Weinreben, Kautschuk bäume und Ölpalmen veröffentlicht. Diese sollen künftig nicht mehr erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, sondern wie Sachanlagen bilanziert werden. Die Verein fachung wird in dieser Ausgabe von In the Headlines vorgestellt. IFRS-Abschluss Equity method in separate financial statements (2014/14) Aufgrund von Klagen der Anwender hat das IASB die Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen in separaten Abschlüssen wieder zugelassen. Über die Hintergründe und Ausgestaltung der Änderungen berichtet dieser Newsletter. Financial Instruments Financial instruments – the complete standard (2014/13) Nach der Komplettierung von IFRS 9 steht nun die Vorbereitung der Umsetzung an. In the Headlines schildert mögliche Auswirkungen für Anwender des neuen Standards – unter anderem auf Prozesse, Covenants, Eigenkapital und KPI. Latente Steuern Deferred tax assets on unrealised losses (2014/15) Das IASB hat Änderungen und Klarstellungen zur Bilanzierung latenter Steuern nach IAS 12 vorgeschlagen. Der Entwurf betrifft verschiedene Fragestellungen in Bezug auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern für nicht realisierte Verluste, die sich aus Fair Value-Änderungen von Schuldinstrumenten ergeben. Accounting for dynamic risk management activities Seit September 2010 erörtert das IASB das Thema Macro Hedge Accounting, nun wurde mit DP/2014/1 eine erste Diskussionsgrundlage veröffentlicht. Diese Publikation schildert die Vorschläge ausführlich. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf dem aktuellen Neubewertungsansatz für Portfolios. In the Headlines New on the Horizon Hedge Accounting 19 | Accounting News | Ausgabe September 2014 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 6 Ansprechpartner Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an. 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