Infoschreiben Vereine_Kinderhandball

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Infoschreiben Vereine_Kinderhandball
VA Jugend, Schule, Bildung
Handballverband Württemberg e.V., Postfach 50 04 22, 70334 Stuttgart
Vizepräsident: Edwin Gahai
Heilbronner Straße 12/3, 71720 Oberstenfeld
Tel.:
(07062) 236 23
Fax:
(07141) 140 639
Mail:
[email protected]
An alle Vereine im HVW
Geschäftsstelle: Stephanie Wrana
Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart
Tel.:
(0711) 2 80 77-511
Fax:
(0711) 2 80 77-524
Mail:
[email protected]
Internet: http://www.hvw-online.org
Oberstenfeld, 16.03.2015
Durchführungsbestimmungen Kinderhandball
Liebe Vereinsvertreter,
der Deutsche Handballbund hat ab dem Spieljahr 2015/2016 Durchführungsbestimmungen für eine
einheitliche Wettkampfstruktur im Kinder- und Jugendhandball erlassen, die in allen 22 Landesverbänden des
DHBs für die Altersbereiche F- (Minis), E- und D-Jugend verbindlich werden.
Die Verbandsausschüsse Jugend, Schule, Bildung (VAJSB) und Lehre und Leistungssport (VALL) haben sich
mit der Umsetzung für den Handballverband Württemberg beschäftigt. Unterstützt wurden sie von einer
Projektgruppe, die unter Beteiligung aller acht Bezirke ins Leben gerufen wurde. Das Ergebnis fließt in die
Durchführungsbestimmungen des HVW für die Spielzeit 2015/2016 ein. Darüber hinaus werden verschiedene
Materialien für die Vereine und Bezirke entwickelt. Die neuen Inhalte müssen sich auch in der Traineraus- und
-fortbildung wieder finden.
Da die Durchführungsbestimmungen erst für die neue Spielzeit veröffentlicht werden, möchten wir vorab alle
Vereine über die wichtigsten Änderungen informieren:
Minihandball (5- bis 6-jährige):
- Im Minihandball werden ausschließlich Aufsetzerhandball und eine andere Ballspielform gespielt.
F-Jugend (7-bis 8-jährige):
- In der F-Jugend werden ausschließlich 4+1-Handball oder Aufsetzerhandball und eine andere
Ballspielform gespielt.
E-Jugend:
- Im Bezirk werden folgende Spielformen angeboten: 6+1-Handball, Kombination aus 6+1- und 4+1Handball sowie 4+1-Handball.
- Jede Spielform wird in Kombination mit der Koordination angeboten.
- Im 4+1-Handball darf weder geprellt, noch getippt werden. Im 6+1-Handball darf max. dreimal geprellt
werden.
- Tore und Torschützen werden multipliziert.
- Die Torhöhe beträgt 1,60m. Dazu können Mini-Handballtore oder Vorrichtungen zum Abhängen der
normalen Tore auf die Höhe 1,60m verwendet werden.
- Anstatt eines 7-Meter-Strafwurfes wird ein Penalty durchgeführt.
Bankverbindung:
FA Stuttgart Körperschaften
BW Bank Stuttgart
(BLZ 600 501 01) Konto 1365146
Steuernr.: 99015 / 04358
Ust.IdNr.: DE 1 52610 591
IBAN: DE48 6005 0101 0001 3651 46
BIC: SOLADEST600
D-Jugend:
- Die Spielform beträgt 6+1-Handball.
- Die Mannschaften müssen eine offensive Abwehrformation wählen (Manndeckung, sinkende
Manndeckung, 1:5-Abwehr)
Im Vorfeld der Meldung in der E-Jugend muss im Bezirk eine Qualifikation (Bezirksspielfest, Sommerrunde,…)
durchgeführt werden. Jeder Bezirk muss einen kompetenten Beobachter für die Qualifikation benennen. Am
Ende der Qualifikation berät der Beobachter die Mannschaften, welche der drei möglichen Spielformen dem
gezeigten Leistungsvermögen der Mannschaft entspricht. Über diese Beratung muss ein Ergebnisprotokoll
erstellt werden, das über den Bezirk dem VAJSB zugesandt wird. Letztlich können die Vereine allerdings selbst
entscheiden für welche Spielform sie melden. Die Teilnahme an der Spielform reines 6+1-Handball setzt die
Teilnahme an der Qualifikation voraus.
Diese Änderungen finden ab der Spielzeit 2015/2016 Anwendung. Der VAJSB wird den Spielbetrieb in der Fund E-Jugend beobachten und die Bezirke um Rückmeldung bitten, so dass evtl. für zukünftige Spielzeiten
weitere Veränderungen im Rahmen der verbindlichen Durchführungsbestimmungen des DHBs Anwendung
finden.
Wir hoffen hiermit alle Vereine grundsätzlich zu informieren. Die genaue Durchführung und Abwicklung findet
im zuständigen Bezirk statt. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle
(Stephanie Wrana, Tel. 0711-28077-511, E-Mail: [email protected]) oder an die zuständigen Mitarbeiter
in den Bezirken wenden.
Die Durchführungsbestimmungen sind sicherlich an der einen oder anderen Stelle ein Kompromiss, der den
bislang unterschiedlichen Erfahrungen in den Bezirken Rechnung trägt. Zugleich verpflichten diese
Bestimmungen aber auch auf einen pädagogischen und inhaltlichen Konsens, der allen Trainerinnen und
Trainern im Kinderhandball und den Bezirken wichtig sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen
HANDBALLVERBAND WÜRTTEMBERG
Edwin Gahai
Vizepräsident Jugend, Schule, Bildung
Bankverbindung:
FA Stuttgart Körperschaften
BW Bank Stuttgart
(BLZ 600 501 01) Konto 1365146
Steuernr.: 99015 / 04358
Ust.IdNr.: DE 1 52610 591
IBAN: DE48 6005 0101 0001 3651 46
BIC: SOLADEST600