Umwelt-Info 01/2014

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Umwelt-Info 01/2014
Umwelt-Info 01/2014
Inhalt
Umwelt-Info 01/2014
E d itor i a l 2
EEG-Beihilfeverfahren: Welche Folgen für den Industriestandort Deutschland?
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Eu rop a u nd Internati ona l
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Weltbank und UN: Initiative für nachhaltige Energieversorgung weltweit
Beihilfeverfahren gegen EEG formell eröffnet
Entwurf neuer Leitlinien für Beihilfen im Bereich Umwelt und Energie
EU-Kommission legt Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung vor
Vorläufige Einigung über Revision der UVP-Richtlinie
Beschluss über Verringerung der Emission von F-Gasen
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D e uts c h l and 8
Die Neuregelungen aus der IE-Richtlinie in der Praxis
Was wird aus der Abwasserabgabe?
DERA veröffentlicht Bericht zu Deutschlands Rohstoffsituation 2012
KMU weiten Maßnahmen für mehr Ressourceneffizienz aus
„Wettbewerbsvorteil Ressourceneffizienz“
BMU-Studie untersucht Kapazitätsmodelle
Lernende Energieeffizienz-Netzwerke (LEEN) reduzieren Energiekosten!
Strompreise im Jahresvergleich stark gestiegen
Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien wird ausgeweitet
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“How Business Values Nature”
Abschlusskonferenz Projekt 30 Pilot-Netzwerke
Fachkonferenz „Energieeffizienz – Chancen für Energieversorger“
3. StorageDay der SolarAllianz
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E ditori a l
EEG-Beihilfeverfahren: Welche Folgen für den
Industriestandort Deutschland?
Am 18. Dezember 2013 hat die Europäische
Kommission das schon seit einigen Monaten erwartete Beihilfeprüfverfahren zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eröffnet (s. u. Artikel
„Beihilfeverfahren gegen EEG formell eröffnet“).
Sie greift damit Beschwerden gegen das EEG und
die besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen auf. Die Kommission muss
prüfen, ob es sich hierbei zum einen um staatliche Beihilfen handelt und wenn ja, ob diese mit
dem Binnenmarkt vereinbar sind. Anders als die
Bundesregierung geht die Kommission davon
aus, dass das Einspeise- und Vergütungssystem
des EEG eine staatliche Beihilfe ist. Diese sei aber
weitgehend mit den noch geltenden Umwelt- und
Energiebeihilfeleitlinien vereinbar. Ein Fragezeichen macht die Kommission beim sogenannten
Grünstromprivileg. Große Zweifel äußert sie bei
der besonderen Ausgleichsregelegung, weil die
Begrenzung der EEG-Umlage den Wettbewerb
mit nicht begünstigten deutschen und mit europäischen Konkurrenten verzerren würde. Bevor
eine Entscheidung fällt, haben Bundesregierung
und Betroffene nun Gelegenheit darzulegen, warum die Begrenzung der EEG-Umlage erforderlich ist. Zunächst einmal muss man mit Legenden
aufräumen: Die in diesem Zusammenhang immer
wieder fälschlich zitierten Golfplätze zahlen für
ihren Strom die volle EEG-Umlage. Gleiches gilt
für die Rechenzentren oder den Deutschen Wetterdienst, obwohl gerade Rechenzentren durchaus
hohe Stromintensität haben und sich der Standort in einer vernetzten Welt leicht verlagern lässt.
Sollte die Politik die EEG-Novelle von 2011 wieder rückabwickeln, wie verbreitet gefordert wird?
Auch hier wird oft zu oberflächlich diskutiert.
Mit der Novelle von 2011 wurde für strominten-
sive mittelständische Unternehmen ein gleitender
Einstieg in die Begrenzung der EEG-Umlage ermöglicht. Damit hat man eine bis dahin bestehende Ungerechtigkeit beseitigt, dass direkte Wettbewerber in einem Fall 0,05 ct/kwh und im anderen
Fall 5,277 ct/kwh Umlage zahlen mussten. Die
immer noch bestehende Ungleichbehandlung innerhalb der Wirtschaftszweige wird von der Kommission selbst beanstandet, die Rückabwicklung
wäre daher kontraproduktiv. So, wie das EEG jetzt
konstruiert ist, müssen allein 2014 zur Finanzierung der Vergütungen für EE-Anlagen 23,58 Mrd.
€ über die EEG-Umlage aufgebracht werden. Dies
ist eine nationale Sonderlast, die sich zwangsläufig
auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
im globalen Markt, aber auch im Binnenmarkt
auswirkt. Es ist daher legitim, die Wirkung solcher Sonderlasten zu begrenzen. Es ist auch zwingend notwendig: Ein Industrieunternehmen in
Deutschland zahlt inzwischen rund zweieinhalbmal so viel für Strom wie in den USA; auch in der
EU sind die deutschen Strompreise mit am höchsten. Diese Differenzen machen sich umso stärker
bemerkbar, je höher der Anteil der Stromkosten
an der Wertschöpfung im Unternehmen ist. Was
also sind die Anforderungen an die künftige Ausgestaltung der besonderen Ausgleichsregelung?
Branche für Branche wird man sich ansehen
müssen, ob hier die Wettbewerbsverzerrungen
durch die EEG-Umlage ein unverträgliches Maß
erreichen oder nicht. Bei allen Diskussionen um
die besondere Ausgleichsregelung darf man aber
eines nicht vergessen: Die Summe der über die
EEG-Umlage finanzierten Vergütungen bleibt
stets dieselbe. Und am Ende zahlen wir alle, egal,
ob über die Stromrechnung, über höhere Bahntarife oder mehr Geld für Lebensmittel. Erste Aufgabe der Bundesregierung ist es daher, die Kosten
der Energiewende zu begrenzen. Dazu bedarf es
einer grundlegenden Reform des EEG, insbesondere der Vergütungsstruktur für neue EE-Anlagen
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und bei den Möglichkeiten zur Vermarktung von
grünem Strom. (Hüw)
Eu rop a u n d Inter n ati on a l
Weltbank und UN: Initiative für nachhaltige
Energieversorgung weltweit
Die Weltbank und die Vereinten Nationen
(UN) haben erneut für ihre Sustainable Energy
for All-Initiative geworben. Die 2011 ins Leben
gerufene Initiative zielt darauf ab, bis 2030 weltweit den Zugang zu modernen Energieversorgungssystemen zu ermöglichen und die Energieeffizienzrate sowie den Anteil erneuerbarer
Energiequellen zu verdoppeln. Um dies erreichen
zu können, müssten jährlich 600 bis 800 Mrd. US$
mobilisiert werden, so Jim Yong Kim, Präsident
der Weltbank. Ein neu gegründeter Finanzausschuss soll nun bei Regierungen, internationalen
Einrichtungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und dem Privatsektor um weitere Mittel für
die Initiative werben. Gegenwärtig beteiligen sich
an ihr 81 Länder. Laut einer Studie der Weltbank
haben über 1,2 Mrd. Menschen - hauptsächlich
in Entwicklungsländern - noch immer keinen
Zugang zu Elektrizität. Weltbank und UN mahnten zudem die OECD-Länder, ihre Bemühungen
zur Energieeinsparung und -effizienz deutlich zu
erhöhen, da sie weltweit die größten Energieverbraucher seien. (RGIT, cs)
Beihilfeverfahren gegen EEG formell eröffnet
Die EU-Kommission hat am 18. Dezember
2013 ein förmliches Verfahren eröffnet, um zu
prüfen, ob Elemente des EEG gegen EU-Beihilferecht verstoßen. Zugleich hat sie den Entwurf neuer Leitlinien für genehmigungsfähige Beihilfen
im Bereich Umwelt und Energie zur öffentlichen
Konsultation vorgelegt (s. u.). Die Eröffnung des
förmlichen Beihilfeverfahrens zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfolgte nach etwa zwei
Jahren Vorabprüfung. Gegenstand der Überprüfung ist das EEG seit der Novelle vom Juni 2011,
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die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist (EEG
2012). Gemäß ihrer Pressemeldung bewertet die
EU-Kommission das Einspeisungs- und Vergütungssystem des EEG zwar insgesamt als staatliche Beihilfe, diese sei aber mit den geltenden Umweltbeihilfeleitlinien der EU vereinbar und damit
zulässig. Bei der besonderen Ausgleichsregelung
hingegen macht sie Zweifel an deren EU-rechtlicher Zulässigkeit geltend, weil sie die Entlastungen der stromintensiven Unternehmen als Bevorzugung (selektiver Vorteil) gegenüber deutschen
und europäischen Konkurrenten betrachtet, die
den Wettbewerb verzerren könnte. Auch das sog.
Grünstromprivileg will die EU-Behörde hinsichtlich einer möglichen Diskriminierung zwischen
deutschem und importiertem Strom genauer
überprüfen. Die beihilferechtliche Überprüfung
der EU-Kommission wird ergebnisoffen geführt
und hat zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen - weder das EEG noch die besondere
Ausgleichsregelung werden außer Kraft gesetzt.
Die bereits durch das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilten Bescheide
für die besondere Ausgleichsregelung 2014 bleiben bis auf Weiteres wirksam. Je nach Ergebnis
können sich aus der beihilferechtlichen Prüfung
erhebliche Konsequenzen für die Unternehmen,
die bislang unter die besondere Ausgleichsregelung gefallen sind, und für den Industriestandort
Deutschland insgesamt ergeben. Sollte die besondere Ausgleichsregelung des EEG für besonders
energieintensive Unternehmen im Ergebnis als
unzulässige Beihilfe angesehen werden, kann eine
Rückabwicklung der seit 2012 wahrgenommenen
Vorteile notwendig sein. Fraglich ist, ob dies für
die einzelnen Unternehmen finanziell überhaupt
leistbar ist oder aber Insolvenzen und Verlagerungen der Produktion im großen Umfang die Folge
sind. Das Ergebnis der Prüfung wird sich zudem
auf die künftige Ausgestaltung der besonderen
Ausgleichsregelung auswirken. Das Bundeswirt-
schaftsministerium hat sich in einer Pressemeldung zur Verfahrenseröffnung geäußert und die
bisherige Rechtsauffassung Deutschlands bestätigt: „Aus Sicht der Bundesregierung stellen die
EEG-Förderung und die Ausnahmeregelungen
für stromintensive Unternehmen keine Beihilfen dar und sind mit EU-Recht vereinbar.“ Den
weiteren Text finden Sie auf der Webseite des
BMWi. Die Bundesregierung muss nun binnen
eines Monats zu dem Beschluss der EU-Kommission Stellung nehmen. Auch die Interessenträger
sind aufgerufen, sich zu dem Vorgang zu äußern.
Der Eröffnungsbeschluss der EU-Kommission ist
auf der Internetseite des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie abrufbar. Dort stellt das
Ministerium auch eine Übersicht über Fragen und
Antworten zum Verfahren zur Verfügung. (Gra,
Hüw)
Entwurf neuer Leitlinien für Beihilfen im Bereich Umwelt und Energie
Die EU-Kommission hat am 18. Dezember
2013 auch den Entwurf neuer Leitlinien für Beihilfen im Bereich Umwelt und Energie vorgelegt.
Diese sollen die bisherigen Umweltleitlinien zum
1. Juli 2014 ersetzen und bis 2020 gelten. Sie zeigen unter anderem auf, in welcher Ausgestaltung
die EU-Behörde die Förderung erneuerbarer
Energien und die Entlastung energieintensiver
Unternehmen künftig für EU-rechtlich genehmigungsfähig hält. Die Leitlinien haben zwar keinen
Rechtscharakter, legen aber die von der Kommission in der Praxis zu beachtenden Anforderungen
fest und sind damit Grundlage für die Prüfung der
Vereinbarkeit von Beihilfen mit dem europäischen
Wettbewerbsrecht. Damit wären diese Leitlinien
für die Erneuerbarenförderung in Deutschland
insbesondere dann maßgeblich, wenn das EEG
und/oder die besondere Ausgleichsregelung nach
Ende des nun begonnenen EEG-Beihilfeverfahrens (s. o.) abschließend als genehmigungspflichtige Beihilfe qualifiziert würden. Nach dem Ent-
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wurf für Leitlinien sieht die EU-Kommission feste
Einspeisevergütungen – wie beim EEG – kritisch,
weil dadurch nur nationale Stromproduktion aus
Erneuerbaren gefördert wird und die Gefahr einer
Preisverzerrung im Energiebinnenmarkt besteht.
Sie plädiert deshalb für die Abkehr von festen
Einspeisevergütungen bei der künftigen EE-Förderung, verlangt aber ausdrücklich keine rückwirkenden Änderungen der Förderung im Sinne
des Bestandsschutzes. Statt festen Einspeisevergütungen empfiehlt sie Marktprämien, Quotensysteme oder Investitionsförderungen. Gemäß dem
Kommissionsentwurf sollen Beihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien maximal für einen
Zeitraum von zehn Jahren genehmigt werden und
müssen anschließend re-notifiziert werden. Sie
sollen auch neuen Anlagen offenstehen, die sich
in anderen Mitgliedstaaten befinden. Bei bereits
verbreiteten Technologien sollen sie zudem über
wettbewerbliche Auktionierungen als Marktprämie (oder vergleichbare Mechanismen der Direktvermarktung) vergeben werden. Erstmals werden
in dem Leitlinienentwurf auch ausdrücklich Kriterien für Ermäßigungen von Umlagen zur Förderung erneuerbarer Energien vorgegeben: Entlastet
werden dürften demnach nur Unternehmen, bei
denen die Handelsintensität des Sektors mit Drittstaaten über 10 Prozent liegt und der Anstieg der
Produktionskosten einen Anteil von 5 Prozent
gemessen an der zusätzlichen Bruttowertschöpfung beträgt. Die Entlastung soll als Einmalzahlung pro Jahr erfolgen und nicht über das Jahr
2020 hinausgehen dürfen. Die Begünstigten sollen bis Ende 2017 einen Selbstbehalt von mindestens 15 Prozent der zusätzlichen Kosten und ab
2018 von mindestens 20 Prozent zahlen müssen.
Der Entwurf legt ansonsten - wie die bisherigen
Leitlinien – Kriterien für die Genehmigung von
Beihilfen in den Bereichen Energieeinsparmaßnahmen, KWK, Fernwärme und Ausnahmen von
Umweltsteuern fest. Neu aufgenommen wurden
Vorgaben zu Kapazitätsmechanismen, Energieinfrastruktur, CCS, handelbaren Zertifikaten und
zur Ressourceneffizienz. Der Entwurf der Leitlinien wird bis zum 14. Februar 2014 zur öffentlichen
Konsultation gestellt. (Gra, Hüw)
EU-Kommission legt Maßnahmenpaket zur
Luftreinhaltung vor
EU-Umweltkommissar Janez Potočnik hat am
18. Dezember 2013 ein neues Maßnahmenpaket
zur Reinhaltung der Luft in Europa vorgelegt. Das
Paket umfasst eine neue Strategie der Kommission zur Verbesserung der Luftqualität und konkrete Vorschläge zur Novellierung der Richtlinie
über nationale Emissionshöchstmengen sowie
erstmals einen Richtlinienvorschlag mit Emissionsgrenzwerten für mittlere Feuerungsanlagen.
Mit der neuen Strategie „A Clean Air Programme
for Europe“ will die Kommission in erster Linie
die Umsetzungsprobleme der Mitgliedstaaten bei
der Umsetzung von EU-Luftreinhalterecht angehen. Wichtigste Handlungsfelder sind aus Sicht
der Kommission:
• Stickstoffemissionen aus dem Verkehr, v. a.
aus leichten Dieselmotoren; für die Typprüfung nach der Euro 6-Norm müssen zukünftig
die sogenannten RDE (Real Driving Emissions) gemessen und übermittelt werden. Denn
Emissionsbedingungen in der Realität liefern
andere Ergebnisse als die bisher nur unter Laborbedingungen gemessenen Emissionen.
• Mehr Förderung für Mitgliedstaaten zur
Unterstützung ihrer Umsetzungsbemühungen; hierzu sollen die Mitgliedstaaten bzw.
Regionen oder Städte mit besonders hohen
Luftbelastungen verstärkt die Mittel aus dem
Europäische Struktur- und Investitionsfonds
(ESIF) und aus dem Umweltförderprogramm
LIFE nutzen.
• Mehr Handlungsinstrumente für Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Luftrein-
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halterecht; den Mitgliedstaaten soll eine erweiterte „Toolbox“ zur Verfügung gestellt
werden, die z. B. Managementhilfen für die
urbane Verkehrsplanung enthält.
Eine Novellierung der Luftqualitätsrichtlinie plant die Kommission derzeit nicht. Aus ihrer Sicht ist es wichtiger, die bis 2020 avisierten
Luftreinhalteziele auf der Grundlage der geltenden Richtlinie zu erreichen und mit den anderen
Maßnahmen eine weitere Verbesserung der Luftqualität bis 2030 zu erreichen. Dazu gehören:
• Überarbeitung der NEC-Richtlinie
• kontinuierliche Verbesserung des BVT-Standards für Industrieanlagen
• Ökodesign
• Emissionsanforderungen für nicht verkehrsgebundene Maschinen
• neue Richtlinie für mittlere Feuerungsanlagen
• Reduzierung der Ammoniakemissionen aus
der Landwirtschaft
• Reduzierung der Emissionen aus dem Schiffsverkehr.
Der Novellierungsvorschlag zur NEC-Richtlinie sieht strengere nationale Emissionshöchstmengen für sechs Luftschadstoffe (Schwefeldioxid,
Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen,
Ammoniak, Feinstaub (PM2,5) und Methan) vor.
Bekanntlich dient die NEC-Richtlinie (Richtlinie
über nationale Emissionshöchstmengen) der Umsetzung des Göteborg-Protokolls. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich darin, länderspezifische
Emissionshöchstmengen einzuhalten. Mit erstmaligem Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2002
wurden Gesamtemissionen für 2010 festgelegt,
die von den Mitgliedstaaten über die Verpflichtung zu (unterschiedlich hohen) prozentualen
Emissionsreduktionen zu erreichen waren. Mit
dem Novellierungsvorschlag werden neue verbindliche Reduktionsziele bis 2025 vorgesehen.
Der Vorschlag für eine neue Richtlinie für mittlere
Feuerungsanlagen dient der Emissionsminderung
aus Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von >1 MW bis <50 MW. Ausführliche
Informationen zum gesamten Maßnahmenpaket
(auf Englisch) finden Sie der Webseite der Kommission. Die Griechische Ratspräsidentschaft hat
angekündigt, im nächsten halben Jahr „signifikante Fortschritte“ bei dem Maßnahmenpaket zur
Luftreinhaltung machen zu wollen. (Mo)
Vorläufige Einigung
UVP-Richtlinie
über
Revision
der
Die Verhandlungsführer des Ministerrates und
des Europäischen Parlamentes haben einen Kompromiss bei der Überarbeitung der Richtlinie über
Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP-Richtlinie) erzielt. Diesem hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) am 20. Dezember 2013
bereits zugestimmt. Die formelle Verabschiedung
der überarbeiteten Richtlinie durch das Europäische Parlament und anschließend durch den Rat
soll im ersten Quartal 2014 erfolgen. Grundlage
der Einigung war, dass sich der Rat bei zwei kritischen Punkten durchsetzte. Zum einen wird für
den Einsatz der Frackingtechnologie, z. B. zur
Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen
Quellen, nicht grundsätzlich eine UVP-Pflicht
vorgesehen. Die UVP-Pflicht wird sich, wie bislang, an den Gasfördermengen orientieren. Zum
anderen wird es für die Verlegung von Flugrouten
keine (neue) UVP-Pflicht geben. (Fl)
Beschluss über Verringerung der Emission von
F-Gasen
Rat und Parlament haben sich in Trilogverhandlungen am 16. Dezember 2013 auf einen
Kompromiss zur Überarbeitung der Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase
(F-Gas-Verordnung (EG) Nr. 842/2006) geeinigt.
Demnach soll der Ausstoß von F-Gasen erheblich
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reduziert werden. F-Gase haben eine im Vergleich
zu Kohlendioxid um 23.000mal höhere Treibhausgaswirkung. Sie werden seit den 1990er Jahren - insbesondere in Form von teilhalogenierten
Flurkohlenwasserstoffen (HFKW) - als Ersatz für
ozonabbauende Gase wie FCKW verwendet. Der
Kompromiss umfasst einen Mechanismus zur Begrenzung der Verkaufsmengen von HFKW (in
CO2-Äquivalenten). Eine erste Reduzierung der
Verkaufsmengen soll 2016/2017 einsetzen, bis
2030 sollen diese gegenüber den durchschnittlich
in den Jahren 2009 bis 2012 in der EU hergestellten und in die EU eingeführten Gesamtmengen
um 79 zurückgeführt werden. Vorgesehen ist weiterhin die Einführung von Verboten für das Inverkehrbringen sowie die Verwendung von F-Gasen
in bestimmten Produkten (Kühl- und Klimaanlagen, elektrischen Anlagen, Schäume, technische
Aerosole) in den kommenden Jahren abhängig
vom GWP (global warming potential) der verwendeten HFKW. So dürfen ab dem 1. Januar
2015 nur noch Haushaltskühl- und Gefriergeräte verkauft werden, die HFKW mit einem GWP
von höchstens 150 enthalten. Ab 1. Januar 2020
gilt das Verbot des Inverkehrbringens für Kühlund Gefriergeräte für den gewerblichen Gebrauch
(hermetisch geschlossen) mit GWP ≥2500, ab 1.
Januar 2022 mit GWP ≥150. Weitere Beschränkungen gelten für stationäre Kälteanlagen, Verbundanlagen, mobile Klimaanlagen, Einzel-Splitklimaanlagen, technische Aerosole und Schäume.
Hinzu kommen Beschränkungen der Verwendung, wovon auch Bestandsanlagen betroffen
sind. Ab 1. Januar 2020 wird die Verwendung von
Kältemitteln mit einem GWP ≥2500 zur Wartung
und Instandhaltung von Kälteanlagen mit Füllmengen ab 40 Tonnen (gerechnet in CO2 -Äquivalenten) verboten. Gleiches gilt ab 1. Januar 2030
für die Verwendung von aufgearbeiteten F-Gasen
mit einem GWP ≥2500. Verschärft werden auch
die verpflichtenden Dichtheitskontrollen: Anla-
gen, die ein CO2-Äquivalent von 5 Tonnen und
mehr enthalten (hermetisch geschlossene Systeme
ab 10 Tonnen) sind einmal im Jahr auf ihre Dichtheit zu prüfen. Anlagen ab 50 Tonnen CO2-Äquivalent einmal alle sechs Monate und Anlagen ab
500 Tonnen CO2-Äquivalent alle drei Monate. Die
bestehenden Regelungen zur Rückgewinnung aus
Altgeräten, für die Schulung und Zertifizierung
von Personal, die Kennzeichnung von Geräten
sowie zur Berichterstattung über Herstellung, Import und Export von F-Gasen bleiben bestehen
bzw. werden noch weiter verschärft. Anstelle eines zunächst für bestimmte Verwendungen vorgesehenen Verbots der Vorbefüllung soll ein neues System der Rückverfolgung eingeführt werden.
Aus der Revision der europäischen F-Gase-Verordnung wird sich wohl auch die Notwendigkeit
zur Anpassung der deutschen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) ergeben. Darin ist unter anderem festgelegt, dass die
Industrie- und Handelskammern Sachkundebescheinigungen für die Tätigkeit an Kälteanlagen,
Klimaanlagen und Wärmepumpen (Kategorie I)
an Absolventen der Abschlussprüfung zum Mechatroniker für Kältetechnik, zum Kälteanlagenbauer, zum Kälte- und Klimaanlagenmonteur und
zum Kühl- und Klimaanlagenmonteur erteilen.
Die Einigung wurde sowohl von Umweltverbänden als auch von Seiten verschiedener Fachverbände vorsichtig begrüßt. Die Verordnung soll
zum 1. Januar 2015 in Kraft treten, zuvor bedarf
es noch der formellen Bestätigung im Plenum des
Europäischen Parlamentes und durch den Rat.
(Fl)
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D e uts ch l and
Die Neuregelungen aus der IE-Richtlinie in der
Praxis
Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat eine Arbeitshilfe für den
Vollzug der nationalen Rechtsvorschriften zur
Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IE-RL) veröffentlicht. Die Arbeitshilfe wurde im November 2013 von der Umweltministerkonferenz beschlossen und zur Veröffentlichung
freigegeben. In der Arbeitshilfe werden zahlreiche
neue Begriffe erläutert, die mit der Umsetzung der
IE-RL in das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das
Wasserhaushaltsgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie in weitere Gesetze und Verordnungen eingeführt wurden. Außerdem werden den
Vollzugsbehörden Hinweise zum Umgang mit
neuen Pflichten und Ermächtigungen in den betroffenen Gesetzen gegeben. Die Arbeitshilfe ist
als „work in progress“ gedacht und soll laufend
ergänzt und fortgeschrieben werden. Die Arbeitshilfe kann auf der Homepage der LAI abgerufen
werden (Arbeitshilfe für den Vollzug der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Industrie-Emissions-Richtlinie, Stand: 7. Oktober 2013).
(Mo)
Was wird aus der Abwasserabgabe?
Im November 2013 hat das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Leipzig (UFZ) ein
Gutachten über die Fortentwicklung des Abwasserabgabengesetzes vorgelegt. Rund 35 Jahre nach
Inkrafttreten des Abwasserabgabengesetzes sollte
das UFZ im Auftrag des Umweltbundesamtes das
Instrument der Abwasserabgabe überprüfen und
konzeptionelle Vorschläge für eine Weiterentwicklung dieser Abgabe vorlegen. Die Gutachter
sprechen sich für den Erhalt der Abgabe und eine
Stärkung ihrer Lenkungswirkung aus. Die Abwas-
serabgabe habe sich als ökonomisches Anreizinstrument in der vorsorgenden Gewässergütepolitik im Verbund mit dem Wasserordnungsrecht
grundsätzlich bewährt. Die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie sprächen für eine Fortführung
der Abwasserabgabe. Der darin enthaltene Kostendeckungsgrundsatz verlange eine Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenkosten. Im
Sinne dieses Ansatzes würde die Abwasserabgabe
dazu beitragen, dass schädliche Einleitungen in
Gewässer einen Preis erhielten, so das UFZ in seinem Gutachten. Der Preis zeige die gesellschaftlichen Folgekosten der Verschmutzung an und wirke auch dann über Markt- und Innovationseffekte
langfristig lenkend, wenn kurzfristige Maßnahmen (noch) nicht wirtschaftlich seien. Eine Kurzfassung des Gutachtens „Praktische Ausgestaltung
einer fortzuentwickelnden Abwasserabgabe sowie
mögliche Inhalte einer Regelung“ finden Sie auf
der Webseite des UFZ (PDF-Datei öffnet sich sofort). Weitere Informationen zum Gutachten finden Sie ebenfalls auf der Webseite des UFZ. Die
Abwasserabgabe wurde ursprünglich eingeführt,
um den Ausbau der Kläranlagen voranzutreiben
und die Gewässerqualität zu verbessern. Jeder, der
Abwasser in ein Gewässer einleitet und bestimmte
Schwellenwerte überschreitet, muss eine Abwasserabgabe zahlen. Über die Abwassergebühren trifft
die Abgabe aber auch jeden, der an die öffentliche
Kanalisation angeschlossenen ist, also jedes Unternehmen und jeden Haushalt. Einschätzung des
DIHK: Seit vielen Jahren wird von breiten Teilen
der Wirtschaft die Abschaffung der Abwasserabgabe verlangt, da sie ihren Lenkungszweck erfüllt
habe. Die Gewässerqualität in Deutschland hat
sich laut Bundesumweltministerium (BMU) seit
25 Jahren wesentlich verbessert. Die stoffliche Belastung der Gewässer ist deutlich zurückgegangen.
Weitere Schritte zur Verbesserung der Gewässergüte sind aus Sicht des BMU v. a. die Verringerung
diffuser Belastungsquellen und die Verbesserung
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der Gewässerstruktur. Das BMU nennt als relevante diffuse Einträge in erster Linie stoffliche Belastungen aus der Landwirtschaft, Regenabläufe
sowie Einträge aus dem Verkehr und von anderen
Luftverschmutzungen. Die Gewässereinleitungen, die von der Wirtschaft herrühren, stehen also
auch beim BMU nicht mehr im Fokus derjenigen
Gewässereinträge, die es an erster Stelle zu verringern gilt. Deshalb dürfte eine Abwasserabgabe für
Gewässereinleitungen durch die Wirtschaft auch
nicht als eines der wesentlichen Lenkungsinstrument zu bezeichnen sein, mit dem die Gewässergüte erheblich verbessert werden kann. (Mo)
DERA veröffentlicht Bericht zu Deutschlands
Rohstoffsituation 2012
Die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) hat
ihren Bericht zur Rohstoffsituation in Deutschland im Jahr 2012 vorgelegt. Der internationale Rohstoffmarkt hat sich nach den Ergebnissen
der DERA 2012 entspannt. Die DERA führt dies
auf das gegenüber dem Vorjahr geringere globale
Wachstum und BIP-Wachstum zurück, was sich
unmittelbar auf Welthandelsvolumina und Rohstoffpreise ausgewirkt habe. Die Rohstoffpreise
haben 2012 weiter nachgegeben. Sie lagen Anfang
2013 etwa 30 Prozent unter den 2011 erzielten
Höchstpreisen. Die DERA sieht die Gründe hierin
in dem verlangsamten chinesischen Wachstum sowie in der starken Reaktion auf der Angebotsseite
auf die hohen Rohstoffpreise der Vergangenheit.
Negativ wirke sich diese Entwicklung vor allem auf
das Brutto-Inlandsprodukt von Rohstoff exportierenden Ländern, wie etwa den Ländern Afrikas,
aus. China wird nach den Prognosen der DERA
weiterhin der maßgebliche Treiber der Weltwirtschaft und der Rohstoffnachfrage bleiben, wenn
auch in abgeschwächter Form. Denn der Rohstoffverbrauch werde aufgrund der mittlerweile
stark fortgeschrittenen Industrialisierung voraussichtlich weniger stark steigen als in den vergange-
nen Jahren. Die DERA prognostiziert mittelfristig
leicht sinkende Rohstoffpreise bei den Metallen.
Aber: Metallrohstoffmärkte sind auch in Zukunft
für starke Preisschwankungen anfällig. Gründe
dafür sind v. a. hohe Angebotskonzentrationen bei
den Produzenten und hohe Länderrisiken. Weiterer Grund ist die Entwicklung von Zukunftstechnologien, die zu überraschenden Nachfrageschüben und damit sprunghaften Veränderungen
der Rohstoffpreise von mineralischen Rohstoffen
führen kann. Weiterhin gilt: Deutschland ist in
erheblichem Maß von Rohstoffimporten abhängig. Insgesamt wurden 2012 320,6 Mio. t. Rohstoffe im Wert von 150,4 Mrd. Euro eingeführt. Im
Vergleich dazu lagen die Rohstoffimporte in 2011
bei 323,7 Mio. t im Wert von 141,6 Mrd. Euro. Bei
minimal sinkendem Gesamtvolumen stieg der
Gesamtpreis deutlich um 6 Prozent. Die Energierohstoffimporte machen mit 232 Mio. t und einem
Wert von 103,6 Mrd. Euro in 2012 den Hauptteil
der Importe aus, gefolgt von Metallrohstoffen
(62,4 Mio. t. im Wert von 44,4 Mrd. Euro) und
Nichtmetallrohstoffen (26 Mio. t im Wert von 2,4
Mrd. Euro). Der Wert der Energierohstoffimporte
ist um rund 4 Prozent gegenüber 2011 gestiegen.
Hingegen sank der Wert der Metallrohstoffimporte um 8,5 Prozent gegenüber 2011 deutlich, der
Wert der Nichtmetallrohstoffe um 4 Prozent auch
noch stark. Nur bei den mineralischen Rohstoffen, v. a. bei Steine-und-Erden-Rohstoffen, liegt
der Selbstversorgungsgrad Deutschlands bei 100
oder nahezu 100 Prozent. Laut DERA kann durch
Recycling von Metallrohstoffen die Importabhängigkeit Deutschlands deutlich gesenkt werden. In
der deutschen Raffinade- und Rohstahlproduktion stammten etwas über 60 Prozent des Aluminiums, etwa 43 Prozent des Kupfers und etwa 45
Prozent des Rohstahls aus sekundären Rohstoffen.
Viele Nichtmetallrohstoffe werden ebenfalls den
Wirtschaftskreisläufen wieder zugeführt, so lag z.
B. die Verwertungsquote von Altglas bei 80 Pro-
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zent, von den Bauabfällen werden sogar 90 Prozent wiederverwertet, wie die DERA berichtete.
Die langfristige Verfügbarkeit bei Kohle, Erdgas,
Uran, Metallrohstoffen und Industriemineralen
ist laut DERA-Rohstoffbericht gegeben. Doch
beim Erdöl werde in den kommenden Jahrzehnten eine steigende Nachfrage nicht mehr gedeckt
werden können. Als problematisch bezeichnet die
DERA außerdem die Verfügbarkeit einiger schwerer Seltenen Erden. Im Zusammenhang mit der
Verfügbarkeit von Rohstoffen hat die DERA in ihrem aktuellen Bericht auf Folgendes hingewiesen:
Nur ein Bruchteil der bestehenden geologischen
Rohstoffpotenziale sei bekannt. Durch fortschreitende Entwicklung in der Exploration könnten
laufend neue Rohstoffvorkommen entdeckt werden; die Wahrscheinlichkeit dafür sei sogar hoch.
Maßgeblich seien hierfür in erster Linie die Zugänglichkeit, die Höhe der Explorationskosten,
die Investitionen in den Bergbau, der technologische Fortschritt und der Rohstoffpreis. Dennoch
hält die DERA in den nächsten Jahren erhebliche
Lieferengpässe für möglich. Die Planungssicherheit von Unternehmen werde dadurch beeinträchtigt. Die wichtigsten Gründe hierfür sind
aus Sicht der DERA der Einfluss von Spekulation
auf den Rohstoffmärkten, Wettbewerbsverzerrungen im Handel, die wenig absehbare Entwicklung
von rohstoffintensiven Zukunftstechnologien und
die zum Teil hohe Konzentration der Weltrohstoffproduktion auf wenige und zum Teil instabile Länder. Diese Faktoren stellen aus Sicht der
DERA die von Importen abhängige deutsche und
europäische Wirtschaft vor neue Herausforderungen. Der Bericht der DERA zur Rohstoffsituation
in Deutschland 2012 kann auf der Homepage der
DERA abgerufen werden (Bericht zur Rohstoffsituation in Deutschland 2012). (Mo)
KMU weiten Maßnahmen für mehr Ressourceneffizienz aus
Laut einer kurz vor Jahresende 2013 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage wirtschaften kleine und mittlere Unternehmen in Europa
immer ressourceneffizienter. KMU ergreifen vor
allem Maßnahmen zur Abfallreduzierung, zur
Energie- und Materialeinsparung, zum Recycling von Material und Abfällen innerhalb des
Betriebs und zum Wassersparen. An der Umfrage
„KMU, Ressourceneffizienz und grüne Märkte“,
die im September 2013 durchgeführt wurde, nahmen EU-weit über 11.000 Unternehmen teil. Aus
Deutschland beteiligten sich 500 Unternehmen.
93 Prozent aller befragten KMU führen mindestens eine Maßnahme durch, um ressourceneffizienter zu arbeiten. Am häufigsten werden die folgenden Maßnahmen ergriffen: Abfälle reduzieren
(gesamt: 67 Prozent, in Deutschland: 68 Prozent),
Energie sparen (gesamt: 67 Prozent, in Deutschland: 74 Prozent), Material einsparen (gesamt: 59
Prozent, in Deutschland: 61 Prozent), Materialien und Abfälle, die im Betrieb anfallen, recyceln
(gesamt: 51 Prozent, in Deutschland: 57 Prozent),
Wasser sparen (gesamt: 51 Prozent, in Deutschland: 53 Prozent) Die Gruppe der KMU mit 50 bis
249 Mitarbeitern ist am aktivsten bei Anstrengungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz. Dabei ist der wichtigste Motivator für entsprechende Maßnahmen die Reduzierung von Kosten (63
Prozent). Unabhängig davon sagen 28 Prozent der
befragten Unternehmen, dass die Umwelt eine der
Top-Prioritäten für ihr Unternehmen ist. 55 Prozent aller befragten Unternehmen gaben an, auf
Schwierigkeiten zu stoßen, wenn Maßnahmen zur
Ressourceneffizienzsteigerungen
durchgeführt
werden sollen. Dabei bereiten vor allem rechtliche Anforderungen und Genehmigungsverfahren
den Unternehmen Schwierigkeiten. 42 Prozent
der befragten KMU gaben an, dass die von ihnen
ergriffenen Maßnahmen die Produktionskosten
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gesenkt hätten. Mehr als zwei Drittel der befragten KMU sind mit der Rendite zufrieden, die die
Ressourceneffizienzsteigerungsmaßnahmen herbeigeführt haben. 34 Prozent der befragten KMU
sagen, dass Zuschüsse und Subventionen am ehesten dazu beitragen könnten, ihr Unternehmen ressourceneffizienter zu machen; 25 Prozent nennen
die Beratung zu Verbesserungsmöglichkeiten bei
der Ressourceneffizienz als wichtig, während 22
Prozent sich eine Beratung zu Fördermöglichkeiten für Investitionen in mehr Ressourceneffizienz
wünschen. Das Gesamtergebnis der Umfrage mit
den Antworten der KMU zu den Themen Ressourceneffizienz, grüne Märkte und „Green Jobs“
sowie einen Vergleich von US-amerikanischen
KMU zu europäischen KMU bei diesen Themen
können Sie auf der Webseite der Kommission
abrufen. Dort finden Sie auch ein Factsheet mit
ausgewählten Antworten aus Deutschland. Die
Pressemitteilung der EU-Kommission zu den Ergebnissen der Umfrage finden Sie ebenfalls dort.
(Mo)
„Wettbewerbsvorteil Ressourceneffizienz“
Das VDI Zentrum für Ressourceneffizienz (VDI ZRE) hat eine kostenlose Broschüre
„Wettbewerbsvorteil Ressourceneffizienz“ veröffentlicht. Darin wird Anhand einer Reihe von
Unternehmensbeispielen dargestellt, wie die
wirtschaftlichen Vorteile eines effizienten Material- und Energieverbrauchs konkret in der Praxis
aussehen können. Die Broschüre richtet sich an
produzierende Unternehmen, die sich näher mit
Ressourceneffizienz in ihrem Betrieb auseinandersetzen möchten. Sie finden neben den Praxisbeispielen auch Ansprechpartner für öffentliche
Förder- oder Unterstützungsangebote. Auf dieser
Internetseite des VDI ZRE kann die Broschüre heruntergeladen werden. (Mo)
BMU-Studie untersucht Kapazitätsmodelle
Eine im Auftrag des Bundesumweltministeriums veröffentlichte Studie kommt nach dem
Vergleich verschiedener Kapazitätsmechanismusmodelle zu dem Schluss: Die Einführung einer
strategischen Reserve sollte erste Wahl sein. Voraussetzung: Die Einführung eines solchen Mechanismus ist notwendig, was nicht Gegenstand
der Untersuchung war. Die Autoren untersuchen
die vier Modelle strategische Reserve, umfassender Kapazitätsmarkt (EWI-Modell), fokussierter Kapazitätsmarkt sowie integriertes Energiemarkt-Design anhand von sieben Kriterien:
• Effektivität: Wird Versorgungssicherheit erreicht?
• Effizienz: Zu welchem Preis wird sie erreicht?
• Transformationsbeitrag: Welche Auswirkungen gibt es auf Kraftwerksneubauten, Flexibilisierung, Stromsparziele und CO2-Reduktion?
• Transaktionskosten: Wie hoch sind Anbahnungs- und Informationskosten?
• Verteilungseffekte: Wer sind Gewinner und
Verlierer?
• Institutionelle Passfähigkeit: Welche Auswirkungen gibt es auf Binnenmarkt und Nachbarländer?
• Robustheit: Wie hoch ist der Aufwand für
Parametrisierung, Reversibilität und Modifizierbarkeit?
Die Modelle wurden anhand dieser Kriterien auf einer Skala von 0 (keine Erreichung) bis 1
(hohe Erreichung) bewertet. Mit 0,81 schneidet
die strategische Reserve etwas besser ab als das
integrierte Energiemarktdesign mit 0,71. Fokussierter und umfassender Kapazitätsmarkt werden
mit 0,56 bzw. 0,44 deutlich kritischer gesehen. Bei
diesen beiden werden insbesondere negative Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt
gesehen. Die Studie schließt mit der Empfehlung:
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„Als einer der nächsten Schritte vor der Einführung weitreichender kapazitativer Mechanismen
in das bestehende Strommarktdesign empfiehlt
sich die wissenschaftliche Klärung der Frage nach
der Notwendigkeit dieser Mechanismen frei von
Akteursinteressen“. (Bo)
•
•
Lernende Energieeffizienz-Netzwerke (LEEN)
reduzieren Energiekosten!
Eine Verdopplung der jährlichen Energieeffizienzsteigerung von 1 auf 2 Prozent gegenüber
dem Durchschnitt der Industrie erreichten 30
Pilot-Netzwerke mit über 360 teilnehmenden
Unternehmen innerhalb von drei bis vier Jahren. Pro teilnehmendem Betrieb bedeutet dies
durchschnittlich 200.000 €/a verminderte Energiekosten. Den Nutzen der LEEN-Netzwerke gegenüber dem Aufwand bewerten knapp 80 Prozent der Netzwerkteilnehmer als hoch bis sehr
hoch, den Zeitaufwand als gering bis sehr gering. Hervorgehoben werden insbesondere die
gute Strukturierung des Netzwerkablaufs, der
hohe Qualitätsstandard sowie die Möglichkeit,
mit der Teilnahme wesentliche Teile der DIN EN
ISO 50001 zu erfüllen. Das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) förderte diese 30 Pilot-Netzwerke sowie
die Weiterentwicklung des zugrundeliegenden
LEEN-Managementsystems im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative. Vier IHKs haben
als Netzwerkträger hier unmittelbare Erfahrungen, weitere IHKs haben die Initiierung derartiger
Energieeffizienz-Netzwerke unterstützt. Was bietet ein Netzwerk nach dem LEEN-Standard?
• eine Initialberatung in jedem Betrieb:
• eine vollständige Bewertung der Energieeinsparpotentiale in den Querschnittstechnologien (z. B. Dampf-, Wärme-, Drucklufterzeugung und -verteilung, Beleuchtung, Lüftung,
Abwärmenutzung)
• eine Wirtschaftlichkeitsbewertung der Maß-
•
•
nahmen (Amortisation als Risikomass und
die interne Verzinsung als Rentabiltitätsmass)
eine Zusammenfassung der Ergebnisse in einer DIN EN ISO 50001 konformen Maßnahmenübersicht und einem Bericht
ein jährliches Monitoring der durchgeführten
Maßnahmen ebenfalls in einer DIN EN ISO
50001 konformen Maßnahmenübersicht und
einem vertraulichen Bericht für jeden Teilnehmer
Kernelement: vierteljährlich stattfindende,
vorbereitete und moderierte Netzwerktreffen
zu einem vereinbarten Thema vermindern die
Such- und Entscheidungskosten
Vernetzung der Kompetenzen der Teilnehmer im Erfahrungsaustausch
• Anschauung von durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der Betriebsbegehung
• Ergänzung durch das Fachwissen externer
Referenten und des Netzwerkteams
Der energietechnische Berater und der Moderator werden auf das Managementsystem geschult
und durch verschiedenste Muster, Vorlagen und
Erfahrungsberichte unterstützt. Darüber hinaus
können die im Rahmen des Projekts entwickelten
Investitionsberechnungshilfen den energietechnischen Berater bei der Initialberatung und dem
Monitoring in Tiefe und Breite der möglichen
Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen. Die
Einzelergebnisse werden zu Netzwerkergebnissen zusammengefasst und mit einem Zielpfad des
Netzwerkes vergleichen. LEEN-Netzwerke sind
für Betriebe mit jährlichen Energiekosten über
500.000 € bis zu 50 Mio. € geeignet, da die erzielten Energiekosteneinsparungen hier mit großer
Sicherheit die Kosten für das Netzwerk übersteigen. Für kleinere Betrieb ab 30.000 € Energiekosten/a steht ein auf KMU angepasster Netzwerktyp
„Mari:e“ (Mach‘ s richtig: energieeffizient“) zur
Verfügung, das derzeit in fünf Netzwerken mit 60
KMU getestet wird. Am 19. Februar 2014 findet
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in Berlin die Abschlusskonferenz des Projekts „30
Pilot-Netzwerke“ mit Präsentation der Endergebnisse statt. Weitere Informationen und DVD zum
Projekt unter www.30pilot-netzwerke.de . Weitere
Informationen zu LEEN unter www.leen.de. Weitere Informationen zu Mari:e unter www.marie.
streks.org (EJ)
Strompreise im Jahresvergleich stark gestiegen
Kartellamt und Bundesnetzagentur sind gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr einen Bericht
über ihre Tätigkeiten im Energiesektor zu veröffentlichen. Wie immer ist der Bericht gespickt mit
Zahlen und Fakten. So sank 2012 die Abregelung
von EE-Anlagen wegen Netzengpässen um 8,5
Prozent. Insgesamt musste eine Strommenge von
385 Mio. kWh abgeregelt werden. Gründe dafür
sind der Netzausbau sowie eine günstige Wetterlage, so dass es kaum zu gleichzeitigen Höchsteinspeisungen von Solar und Wind kam. 90 Prozent
des abgeregelten Stroms stammt aus Windkraft.
Die Entschädigungszahlungen beliefen sich auf 33
Mio. Euro. Demgegenüber stieg die Anzahl der Redispatchmaßnahmen von 2011 auf 2012 um 42,3
Prozent auf 7.160 Stunden. Weiter gestiegen sind
Leistung, Erzeugung und Vergütung von EE-Anlagen. Ende 2012 erhielten Anlagen mit rund 71
GW Vergütungen durch das EEG. Ein Plus von
9,4 oder 15 Prozent. Die Strommenge stieg ebenfalls um 15 Prozent auf 118 Mrd. kWh. Die Fördersumme erhöhte sich um 14 Prozent auf rund
19 Mrd. Euro. 2012 erhöhte sich die Gesamterzeugungsleistung um 10.300 auf knapp 178.300 MW.
Davon entfallen 102.600 MW auf konventionelle
und 75.600 MW auf erneuerbare Energien. Am
stärksten wuchs die PV mit 7.600 MW. Daneben
konnten auch Wind onshore mit 1.500 MW und
Braunkohle mit 1.400 MW deutlich zulegen. Die
gesicherte Leistung stieg um 957 MW. Bis 2016
sollen knapp 11. 000 MW an „dargebotsunabhängigen Erzeugungskapazitäten“ zusätzlich errichtet
werden. Der geplante Rückbau beläuft sich bis
2018 auf 9.941 MW. Für Süddeutschland rechnen
die beiden Behörden hingegen damit, dass in den
Jahren 2013 bis 2018 die Kraftwerksleistung im
Umfang von 5.417 MW zurückgehen wird. Stark
angestiegen sind die Strompreise: Zum Stichtag 1.
April 2013 lagen die Preise für Industrie um 8,8
und die Gewerbestrompreise sogar um 11,9 Prozent über Vorjahresniveau. Während der Anteil
der Beschaffungskosten für beide Gruppen sank,
wurde dieser Effekt durch die staatlich verursachten Strompreiskomponenten überkompensiert.
Gewerbekunden zahlten zum Stichtag 26,74 und
Industriekunden 17,17 ct./kWh (Annahme: Keine
Sonderregelung wurde in Anspruch genommen).
Der Bericht kann auf der Webseite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden. (Bo)
Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien wird ausgeweitet
Mit knapp 900 Anträgen hat sich die Richtlinie
für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand
aus Sicht der Bundesregierung bewährt. Dennoch
wird das Programm an zwei Punkten ausgeweitet.
Um künftig im Bereich Beleuchtung Effizienzen
zu heben, können nur 2014 auch Investitionen
in die Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf
Strom sparende LED-Technik als Einzelmaßnahmen zusätzlich gefördert werden. Zudem wird die
Investitionsschwelle zur Förderung von Einzelmaßnahmen auf 2.000 Euro gesenkt, um den Anreiz für Investitionen bei kleinen Unternehmen zu
erhöhen. Weitere Informationen finden Sieauf der
Webseite der BAFA. (Bo)
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Umwelt-Info 01/2014
L änd er
“How Business Values Nature”
Der „Wert der Natur“ ist in aller Munde und
immer mehr Unternehmen beginnen damit, sich
mit dem Thema zu befassen. Unternehmen fragen
sich, welche Umweltrisiken sich in ihrer Lieferkette verstecken und wie hoch die von ihnen verursachten externen Kosten sind, aber auch welche
gesellschaftliche Nutzen sie durch Nachhaltigkeitsmaßnahmen erzielen können. Methoden
und Praxiserfahrungen für die unternehmerische
Erfassung und Bilanzierung von Naturkapital sind
daher das Thema einer internationalen Konferenz
„How Business Values Nature“ am 21. Januar 2014
in Bonn, zu der der Global Nature Fund am 21.
Januar 2014 zur Deutschen Welle in Bonn einlädt.
Die Konferenz hat zum Ziel, den Business Case
für die ökonomische Bewertung aufzuzeigen und
darzulegen, warum Unternehmen, trotz existierender Mängel, jetzt damit beginnen sollten ihr
Naturkapital zu messen und zu bewerten. Vertreter von Unternehmen wie der Otto Group werden ihre Arbeit und Beweggründe präsentieren,
während Experten von internationalen Initiativen
wie der TEEB for Business Coalition über den
Fortschritt bei der Beantwortung methodischer
Fragen berichten werden. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Webseite.
(GNF)
Abschlusskonferenz Projekt 30 Pilot-Netzwerke
Das durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums geförderte Projekt 30 Pilot-Netzwerke befindet sich auf
der Zielgeraden. Bei der Abschlusskonferenz am
Mittwoch, den 19. Februar 2014 von 9:30 Uhr bis
ca. 16:00 Uhr im Innenhof des Bundesumweltministeriums in Berlin werden die herausragenden
Ergebnisse der 366 beteiligten Unternehmen er-
läutert. Die 30 Netzwerke haben derzeit Energiekosten von insgesamt 1 Mrd. Euro pro Jahr und
können diese durch ihre Aktivitäten binnen fünf
Jahren (inkl. Maßnahmen im Nachlauf des Netzwerkes) um durchschnittlich 10 Prozent reduzieren. Dies entspricht ca.100 Mio. Euro pro Jahr
Energiekosten-Senkung. Ihre CO2-Emissionen
werden zugleich um 350.000 Tonnen pro Jahr
vermindert. Neben der Präsentation der Projektergebnisse wird es folgende Programmpunkte
geben:
• Energieeffizienz-Netzwerke
nach
dem
LEEN-Standard – Potenzial für 300 weitere
Netzwerke in Deutschland (ein Dialog-Gespräch Schweiz-Deutschland)
• Klimaschutz: Gewinne und Wettbewerbssteigerung (Dr. Volker Hauff, ehem. Bundesminister)
• Vision einer energieeffizienten Wirtschaft –
die mögliche Rolle der Energieeffizienz-Netzwerke (BDI)
In einer Podiumsdiskussion werden namhafte
Vertreter aus Unternehmen und Verbänden zur
Qualitätssicherung und zum Vertrieb der Energieeffizienz-Netzwerke sowie deren Beitrag zur
Energiewende diskutieren. Weitere Informationen zur Abschlusskonferenz und zu Energieeffizienznetzwerken finden auf der Internetseite
http://www.30pilot-netzwerke.de/. Anmeldungen
nimmt Frau Monika Hack ([email protected]) entgegen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. (30 Pilot-Netzwerke)
Fachkonferenz „Energieeffizienz – Chancen für
Energieversorger“
Die Energiewende in Deutschland gelingt nur
mit Energieeinsparungen. Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie muss bis 2014 in nationales Recht
übergehen. Die Energieversorger werden zum
Hauptakteur der Umsetzung, doch: Wie kann
dies wirtschaftlich gelingen? Sägen die Energie-
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Umwelt-Info 01/2014
versorger ihren eigenen Ast ab? Mit welchen Geschäftsmodellen und Angeboten kann Energieeffizienz auch für Energieversorgungsunternehmen
zum Erfolg werden? Um diese Fragen zu beantworten haben die Energieforen eine Fachkonferenz zum Thema „Energieeffizienz – Chancen
für Energieversorger“ am 11. und 12. März in
Leipzig organisiert. Die Veranstaltung wird am
ersten Tag die strategischen Rahmenbedingungen aufbereiten; am zweiten Tag werden operative Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und
diskutiert. Zu den Rednern der Veranstaltung
gehören Prof. Dr. Klaus Töpfer (Bundesumweltminister a. D.), Rainer Kleedörfer (Leiter Unternehmensentwicklung, N-ERGIE), Prof. Dr.
Thomas Bruckner (Universität Leipzig, Mitglied
des IPCC) und viele weitere Redner aus der Energiewirtschaft und -wissenschaft, aus Industrie,
Wohnungswirtschaft und Technologieunternehmen. Detaillierte Informationen finden Sie unter
www.energieforen.de/goto/energieeffizienz. (RN)
Redaktion:
Dr. Hermann Hüwels (Hüw), zugleich ViSdP
Dr. Sebastian Bolay (Bo)
Jakob Flechtner (Fl)
Corinna Grajetzky (Gra)
Dr. Katharina Mohr (Mo)
Gastredakteure:
Global Nature Fund (GNF)
Prof. Eberhard Jochem, 30 Pilot-Netzw. (EJ)
Raphael Noack, Energieforen Leipzig (RN)
Dr. Christoph Schemionek, Representative
of German Industry and Trade (RGIT, cs)
3. StorageDay der SolarAllianz
Die SolarAllianz Network SAN GmbH veranstaltet am 29. und 30.1.2014 in Frankfurt den
StorageDay. Ziel der Veranstaltung ist es, den
Teilnehmern einen Gesamtüberblick zu verschiedenen Stromspeicherlösungen zu verschaffen.
Dabei spielt die Betrachtung der Bedürfnisse der
Endkunden eine ebenso wichtige Rolle wie der
technische Rahmen. Für Unternehmen bietet der
StorageDay ein ideales Forum zum Austausch mit
gegenwärtigen und potenziellen Partnern dieses dynamischen Marktsegmentes. Achtung: Das
Programm ist an beiden Tagen identisch! Kosten:
11,90 EUR pro Person (inkl. Catering). Weitere
Informationen: Programm (SolarAllianz), Anmeldung.
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