Aushang: 1. Juni 2015 – 24. Juni 2015 „Das LOTTO Superding 2015
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Aushang: 1. Juni 2015 – 24. Juni 2015 „Das LOTTO Superding 2015
Aushang: 1. Juni 2015 – 24. Juni 2015 „Das LOTTO Superding 2015“ Auslosungsbedingungen für die Sonderauslosung in der 26. Veranstaltung 2015 (Mittwoch, 24. Juni 2015) Mit Genehmigung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport führen wir in Verbindung mit der 26. Veranstaltung 2015 (Mittwoch, 24. Juni 2015) eine Sonderauslosung durch. 1. Spielteilnahme: Spielverträge mit der Teilnahme an der Mittwochsziehung der Lotterie LOTTO 6aus49 der 26. VA 2015 (Mittwoch, 24. Juni 2015). 2. Spielkapital: Das Spielkapital besteht aus nicht zustellbaren bzw. verfallenen Gewinnen bei LOTTO 6aus49. 3. Gegenstand der Auslosung: Es werden Geldgewinne verlost und zwar: Klasse 1 5‐stellige Endzahl 5.000,00 € Klasse 2 4‐stellige Endzahl 500,00 € Klasse 3 3‐stellige Endzahl 50,00 € Klasse 4 2‐stellige Endzahl im Nummernkreis 00 – 49 40,00 € 2‐stellige Endzahl im Nummernkreis 50 – 99 40,00 € 4. Gewinnermittlung: Die Auslosung der Gewinne erfolgt am Mittwoch, dem 24. Juni 2015 nach Annahmeschluss für LOTTO 6aus49 am Mittwoch in unseren Geschäftsräumen. Sie findet öffentlich und unter behördlicher Aufsicht statt. Für die Gewinne der Klasse 1 wird eine 5‐stellige Endzahl ausgelost. Alle Spielverträge, deren Spielscheinnummer in ihren letzten fünf Endzahlen mit der ausgelosten Zahl übereinstimmt, gewinnen einen Geldbetrag in Höhe von 5.000,00 €. Für die Gewinne der Klasse 2 wird eine 4‐stellige Endzahl ausgelost. Alle Spielverträge, deren Spielscheinnummer in ihren letzten vier Endzahlen mit der ausgelosten Zahl übereinstimmt, gewinnen einen Geldbetrag in Höhe von 500,00 €. Für die Gewinne der Klasse 3 wird eine 3‐stellige Endzahl ausgelost. Alle Spielverträge, deren Spielscheinnummer in ihren letzten drei Endzahlen mit der ausgelosten Zahl übereinstimmt, gewinnen einen Geldbetrag in Höhe von 50,00 €. 5. Gewinnabwicklung: Für die Gewinne der Klasse 4 werden zwei 2‐stellige Endzahlen aus dem Nummernkreis von 00 ‐ 49 und von 50 ‐ 99 ausgelost. Alle Spielverträge, deren Spielscheinnummer in ihren letzten zwei Endzahlen mit den ausgelosten Zahlen übereinstimmen, gewinnen einen Geldbetrag in Höhe von 40,00 €. Anhand der gezogenen Endzahlen werden die Quittungsnummern festgestellt, auf die ein Gewinn entfallen ist. Über diese Auslosung wird eine Niederschrift gefertigt; diese enthält die vollständigen Quittungsnummern der Gewinner. Gewinnansprüche sind unter Vorlage der gültigen Quittung, insbesondere mit der vollständigen Quittungsnummer, geltend zu machen. Den Gewinnern der Klasse 1, die Spielverträge im Abonnement‐Verfahren, Online oder unter Verwendung einer LottoCard mit uns abgeschlossen haben, wird eine Gewinnbenachrichtigung zugesandt. Ergänzende Bedingungen: Gewinne verfallen 13 Wochen nach dem Tage, an dem die Auslosung (Ziehungsgang am 24. Juni 2015) stattgefunden hat. Ergänzend gelten die Teilnahmebedingungen von „LOTTO 6aus49“, sofern in diesen Auslosungsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist. Hannover, Juni 2015 Toto‐Lotto Niedersachsen GmbH