Aushang: 25. April 2016
Transcription
Aushang: 25. April 2016
Aushang: 25. April 2016 - 7. Mai 2016 Auslosungsbedingungen der Sonderauslosung „Muttertag 2016“ der Lotterie BINGO! - Die Umweltlotterie - in der 18. Veranstaltung (Sonntag, 8. Mai 2016) Mit Genehmigung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport führen wir gemeinsam mit den Lotteriegesellschaften in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Bremen in Verbindung mit der 18. Veranstaltung (Sonntag, 8. Mai 2016) eine Sonderauslosung durch. 1. Spielteilnahme: Spielverträge/Lose mit der Teilnahme an der Lotterie BINGO! - Die Umweltlotterie - (BINGO!) in der 18. Veranstaltung 2016 (Sonntag, 8. Mai 2016) 2. Spielkapital: Das Spielkapital besteht aus Beträgen, die auf Grund der Teilnahmebedingungen bei Gewinnquoten und deren Ermittlung entstanden sind, aus nicht zustellbaren bzw. nicht fristgemäß angeforderten und daher verfallenen Gewinnen sowie aus Beträgen des Fonds für Sonderauslosungen der Lotterie BINGO!. 3. Gegenstand der Auslosung: Es werden Sachgewinne verlost und zwar: 15 x PKW MINI Cooper 4. Gewinnermittlung: Am Samstag, den 7. Mai 2016, erfolgt im Hause der TotoLotto Niedersachsen GmbH unter behördlicher Aufsicht die Verteilung der zur Auslosung kommenden Sachgewinne auf die einzelnen Gesellschaften durch Zulosung (Nummernkreisvergabe nach dem Fondsbestand). Die Auslosung findet öffentlich und unter behördlicher Aufsicht statt. Am Montag, den 9. Mai 2016 ab 10:00 Uhr, werden aus der Datei aller Spielverträge/Lose per Zufallsgenerator so viele Spielverträge/Lose gezogen, wie Sachgewinne auszulosen sind. Über den Ziehungsgang wird eine Niederschrift gefertigt; diese enthält die vollständigen Quittungsnummern der Gewinner. 5. Gewinnabwicklung: Gewinnansprüche sind unter Vorlage der gültigen Spielauftragsquittung, insbesondere mit der vollständigen Quittungsnummer, geltend zu machen. Die Quittungsnummern werden durch die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH in der ersten Woche nach der o. g. Sonderauslosung in der Kundenzeitschrift „glüXmagazin“ sowie im Internet unter www.lotto-niedersachsen.de veröffentlicht. Gewinnern, die Spielverträge/Lose im AbonnementVerfahren, Online oder unter Verwendung einer LottoCard mit uns abgeschlossen haben, wird eine Gewinnbenachrichtigung zugesandt. 6. Ergänzende Bedingungen: Eine Barablösung der Sachgewinne ist nicht möglich. Die Auslieferung der PKW erfolgt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Spielvertrag ist nicht an eine Frist gebunden. Hiervon unbeschadet unterliegen allerdings Ansprüche aus einem Spielvertrag der Verjährung, die sich nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. Ergänzend gelten die Teilnahmebedingungen der Lotterie BINGO!, sofern in diesen Auslosungsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist. Hannover, April 2016 Toto-Lotto Niedersachsen GmbH