Stromschulden_mein Text_03.12.2010
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Stromschulden_mein Text_03.12.2010
Text: Flora E. Bernhagen, Flora Medienwerkstatt Berlin, - Bereich Sozialberatung - Thema Zivilrecht. Wie kann bei der Schuldentilgung - insbesondere Stromschulden vorgegangen werden Zivilrecht: I. Eingangs angemerkt: Mit dem „Inbetriebnahme“ eines Stromanschlusses wird automatisch ein Stromlieferungsvertrag abgeschlossen. Hier in Berlin ist das meist ein Vertrag mit dem Rechtsnachfolger der „BEWAG“, also der Vattenfall Europe Berlin AG & Co. KG. Im Grunde hätten die Dich schon längst anschreiben können, um sich Deine Unterschrift für den nunmehr bestehenden Vertrag zu holen. II. Prüfe bitte nach, ob die Stromversorgung vielleicht doch über den Mietvertrag, also über Deinen Vermieter geht. Oftmals gab es solche Mietverträge in denen der Stromverbrauch mit dem Vermieter abgerechnet wurde. Das müsste dann aber auch ausdrücklich im Miet-Vertrag drinstehen. Denn dann kann Vattenfall natürlich nichts von Dir verlangen und müsste sich an Deinen Vermieter wenden. III. Verjährungsfrist. Gewöhnlich beträgt die Verjährungsfrist für Geldforderungen ohne Titel (also ohne ein gerichtliches Urteil oder einen Beschluss) drei Jahre. (§ 195 BGB) Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von der Peron des Schuldners und der Anspruchsbegründenden Ereignisses erlangt. Oder auch hätte wissen müssen. (§ 199 BGB) Einrede der Verjährung erfolgt wenn die Forderung älter ist, als eben die o.g. drei Jahre und/oder keine Rechnung existiert. (§ 214 BGB) IV. Also nun in verständlicher Sprache. Im Grunde ist es wichtig, ob und wann Du die erste Strom-Rechnung bekommen hast und ab wann der Stromlieferer nun wirklich hätte wissen müssen, dass Du da wohnst und Strom nutzt. Wer verpennt und keine Rechnung stellt, ist eben selber schuld und trägt das Risiko auch mal leer auszugehen bzw. nicht mehr alles bekommen zu können. V. Wir haben jetzt den Ablauf des Jahres 2010. Wenn im Jahre 2007 eine Forderung entstanden ist, dann endet die Verjährungsfrist am 31.12.2010. In der Rechnung von Vattenfall sind die Abrechnungszeiträume aufgelistet, in denen entweder der Stromverbrauch geschätzt oder auch abgelesen wurde. Sind also noch Forderungen aus dem Jahr 2006 dabei, dann bekommt Vattenfall aus diesem Jahr gar nichts. VI. Bitte unbedingt beachten. Die Schätzungen von der Stromlieferungsfirma könnten im Übrigen auch viel zu hoch angesetzt sein und die illegale Strompreiserhöhung im Jahr 2006 mit berechnet sein. Diese ist jedoch verjährt. a. Da wäre es hilfreich, wenn Du noch die alten Unterlagen aus früheren Stromlieferungsverträgen hättest. Oder vergleichbare Rechnungen von anderen, die ein ähnliches Verbraucherverhalten haben wie Dieses Kurzreferat hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Flora Medienwerkstatt Berlin übernimmt keine Gewähr. Seite 1 von 5 Text: Flora E. Bernhagen, Flora Medienwerkstatt Berlin, - Bereich Sozialberatung - Du und vielleicht auch auf dem Selben Strang in Deinem Haus in einer genauso geschnittenen Wohnung wohnen (selbe Wohnungsgröße, andere Etage), als Gegenargument zu nutzen. b. Bitte kontrolliere auch unbedingt, dass Vattenfall in seiner Rechnung nicht den teuersten Tarif berechnet. Es geht nur der gewöhnliche Tarif für „Normalbürgerhaushalte“. (Eine Übersicht dazu war mal auf der Webseite von Vattenfall zu finden). c. Ferner hat Vattenfall im Jahre 2006 eine Illegale Strompreiserhöhung gemacht, die dann immer noch gerne berechnet wird, aber auf Grund der Vorgaben des Kartellamtes unzulässig war und zurückgenommen werden musste. Die illegale Preiserhöhung begann am 01.05.2006 und endete am 17.09.2006. Somit gilt für diesen Zeitraum der damalige alte Stromverbrauchspreis von 13,580 Cent/kWh. Ab dem 18.09.2006 bis zum Ende des Jahres 2006 galt dann ein gesenkter Strompreis von 13,325 Cent/kWh. Der Grundpreis wurde auch erhöht und durfte jedoch in dem Zeitraum vom 01.05.2006 bis zum 17.09.2006 nur 47,40 Euro/Jahr betragen. Erst ab dem 18.09.2006 bis zum Ende des Jahres 2006 durfte der Grundpreis dann 49,51 Euro/Jahr betragen. Weiter ausgerechnet würde dann die Umsatzsteuer auch niedriger ausfallen, da diese ja auf die obigen Werte erhoben wird. Das weiß ich noch so genau, da ich mich mit Vattenfall diesbezüglich heftig gestritten hatte und meinen Verbrauch dann selber berechnete. Damit zahlte ich schließlich den korrekten Verbrauchsund Grundpreis und hätte im Grunde sogar noch Geld zurückbekommen müssen. Hi, hi, 12,00 Euro ;-), hi, hi. Bei mir hat sich das Rechnen gelohnt. Siehe dazu die „Flora-Rechnung“ am Ende des Zivilrechts-Textes. VII. Die Schuldentilgung Zunächst beantragst Du die Stundung der Forderung und widersprichst dieser Forderung. Damit gewinnst Du Zeit und die Verzugszinsen bleiben stehen. Wenn dann von Dir bzw. – das können wir auch zusammen ausrechnen – die tatsächliche Forderung ausgerechnet worden ist, kann mit der Tilgung begonnen werden. a. Wenn Du die Rechnung bezahlen willst und sofort Strom haben willst, dann kannst Du entweder den Stromanbieter wechseln: Einfach einen guten Stromanbieter aus dem Internet heraussuchen und sich dort anmelden (z.B. Nuon). Die regeln dann schon die Abmeldung bei Vattenfall. Sicherheitshalber würde ich aber trotzdem den „vermeintlichen Stromvertrag“ ausdrücklich schriftlich per Einschreiben „kündigen“ und „die Schuldentilgung durch Ratenzahlung beantragen“. Auf Grund Deines ALG II Einkommens kannst Du mit der Ratenhöhe auch auf 10,00 Euro monatlich reduzieren. Als Beleg fügst Du eine Kopie des aktuellen ALG II Bescheides bei. oder Du bleibst bei Vattenfall: dann möchtest Du natürlich einen schriftlichen Stromlieferungsvertrag mit dem von Dir gewählten günstigen Stromtarif haben und würdest dann - wie zuvor dargelegt - die Schulden per monatlicher Ratenzahlung tilgen. Dieses Kurzreferat hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Flora Medienwerkstatt Berlin übernimmt keine Gewähr. Seite 2 von 5 Text: Flora E. Bernhagen, Flora Medienwerkstatt Berlin, - Bereich Sozialberatung - Sehr wichtig ist dabei: Bei allen Zahlungen solltest Du grundsätzlich immer ausdrücklich schriftlich erklären, dass Du auf die Hauptforderung zahlst. Denn sonst zahlst Du Dich dumm und dämlich. Denn es werden ohne diese ausdrückliche Erklärung immer erst die Zinsen getilgt, die Anwaltskosten, Bearbeitungsgebühren usw. Doch die Hauptforderung bleibt unberührt bestehen. Diese Erklärung kannst Du bei Deiner Bank bei der Erteilung des Überweisungsauftrages oder bei der Einrichtung eines Dauerauftrages für die Raten zusätzlich noch in das AuftragsFormular mit eintragen. Das macht in jedem Falle Sinn. b. Wenn Du nicht sofort bezahlen möchtest, dann beantragst Du schriftlich die Stundung der Forderung wegen zu geringem Einkommen und legst mal wieder den aktuellen ALG II Bescheid in Kopie bei. Dieser Vorgang kann oftmals bei jeder neune Mahnung/Zahlungserinnerung beliebig oft wiederholt werden. Anlage: Floras Strompreisberechnung vom 29.04.2007 Grundpreis 18.01.2006 bis 31.12.2006 01.01.2007 bis 17.01.2007 Zwischensumme 348 Tage 17 Tage 47,40 €/Jahr 47,40 €/Jahr 45,19 € 2,21 € 47,40 € Verbrauchspreis 18.01.2006 bis 30.04.2006 01.05.2006 bis 17.09.2006 18.09.2006 bis 31.12.2006 01.01.2007 bis 17.01.2007 Zwischensumme 605 kWh 661 kWh 621 kWh 111 kWh 13,580 Cent/kWh 13,580 Cent/kWh 12,540 Cent/kWh 12,540 Cent/kWh 82,16 € 89,76 € 77,87 € 13,92 € 263,71 € 1.887 kWh 111 kWh 2,050 Cent/kWh 2,050 Cent/kWh 38,68 € 2,28 € 40,96 € MWSt. 16 % MWSt. 19 % 53,39 € 3,50 € 56,89 € Stromsteuer 18.01.2006 bis 31.12.2006 01.01.2007 bis 17.01.2007 Zwischensumme Umsatzsteuer 18.01.2006 bis 31.12.2006 01.01.2007 bis 17.01.2007 Zwischensumme 333,66 € 18,41 € Summe: Abzüglich Abschlagszahlungen und sonstige Zahlungen 18.01.2006 bis 31.12.2006 01.01.2007 bis 30.03.2007 Abschlag 01.01.2007 bis 30.03.2007 Schlussrechnung Zwischensumme: Endergebnis 408,96 € 08.03.2007 13.04.2007 310,00 € 31,80 € 47,03 € 388,83 € 20,13 € Damit waren nicht etwa - wie von Vattenfall bei der Jahresabrechnung gefordert - 112,37 Euro nachzuzahlen, sondern lediglich 20,13 Euro. Dieses Kurzreferat hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Flora Medienwerkstatt Berlin übernimmt keine Gewähr. Seite 3 von 5 Text: Flora E. Bernhagen, Flora Medienwerkstatt Berlin, - Bereich Sozialberatung - VIII. Rückzahlungen und Forderungen gegen den Stromanbieter Wer nach dieser Berechnung bei der eigenen Stromabrechnung Beträge feststellt, die nicht hätten bezahlt werden müssen und daher Rückforderungsansprüche aus der Stromabrechnung aus dem Jahr 2007 gegen den jeweiligen Stromanbieter auch die RWE usw. hat, sollte bis zum 31.12.2010 Klage eingereicht haben. Zur Fristwahrung reichen zunächst das Rubrum und die Klageanträge aus. Die Klagebegründung könnte dann auch noch im Jahr 2011 verfasst und dem zuständigen Gericht zugestellt werden. Anmerkungen zum Strafrecht I. Straftatbestand des Betruges, (Strafgesetzbuch: § 263 StGB) Sinngemäßes Zitat der Strafrechtsnorm: „Wer sich oder einem Anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft und dadurch das Vermögen eines anderen beschädigt, indem falsche Tatsachen vorgetäuscht werden oder auch die Wahrheit verheimlicht wird und dadurch einen Irrtum bei dem anderen erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. Einschub, Info unter Vorbehalt Die Staatsanwaltschaft müsste für die Verfolgung dieser Tat in Kenntnis gesetzt werden. Erst dann entscheidet diese, ob es sich überhaupt lohnt, diese Tat zu verfolgen und zur Anklage zu bringen. Der Stromanbieter muss somit selber die Staatsanwaltschaft von dieser Tat in Kenntnis setzen, um vielleicht eine Strafverfolgung zu erreichen. Ob es sich jedoch bei dem Straftatbestand des Betruges um ein Antragsdelikt handelt, bei dem ein Strafantrag von der geschädigten Person – also hier Vattenfall - gestellt werden muss, um die strafrechtliche Verfolgung zu erreichen oder eine Strafanzeige von einem Zeugen der Tat ausreicht, kann ich im Moment nicht sicher sagen. II. Wenn also ein Mensch einen Stromanschluss in Betrieb nimmt, wird damit ein Stromlieferungsvertrag abgeschlossen. Da schützt auch die Unwissenheit der Stromnutzenden Person nicht vor einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung, da bereits auch der Versuch strafbar ist. III. Vorsatz und Fahrlässigkeit, der Tatentschluss. Der Vorsatz bei der Begehung dieser Tat oder auch die grobe Fahrlässigkeit ergibt sich daraus, dass die Person hätte wissen müssen, dass eine Leistung in der Regel mit einer Gegenleistung verbunden ist. a. Insbesondere wird im Strafrecht regelmäßig davon ausgegangen, dass allgemein bekannt ist, dass die Nutzung von Strom mit einer in Geld zu erfolgenden Gegenleistung verbunden ist und dabei meist ein Vertrag zu Grunde liegt. b. Gibt es keinen Vertrag, so ist die Stromlieferung dennoch über einen im BGB geregelten Kostenersatz oder eine Aufwandsentschädigung von der Stromnutzenden Person zu entgelten (zu bezahlen). IV Strafbarkeit des Versuchs und Rücktritt von der Tat Bei einem Versuch muss nicht unbedingt der Taterfolg erreicht werden. Somit gibt es eine geringere Strafe, wenn der Versuch nicht den Taterfolg herbeigeführt hat. Auch das Aufgeben, die Tat also nicht vollenden, bedeutet eine geringere Bestrafung. (§ 23 StGB) Wer von dem Versuch zurücktritt, also den Versuch aufgibt und gleichzeitig auch den Taterfolg verhindert, so dass der Taterfolg nicht eintritt, soll gemäß § 24 StGB nicht bestraft werden. Dieses Kurzreferat hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Flora Medienwerkstatt Berlin übernimmt keine Gewähr. Seite 4 von 5 Text: Flora E. Bernhagen, Flora Medienwerkstatt Berlin, - Bereich Sozialberatung - V Abwendung der Tatbestandserfüllung Bei der Stromnutzung ist jedoch der Taterfolg für den Zeitraum in dem Strom ohne Bezahlung genutzt wurde, zunächst eingetreten, wenn nicht nun - nach Rechnungslegung des Stromanbieters die Forderungen aus dem bisher genutzten Verbrauchszeitraum aus der nunmehr gestellten Rechnung von der Stromnutzenden Person beglichen werden. Zivilrechtliche Feststellung der tatsächlichen Forderung und die Schuldentilgung Somit ist bei den Verhandlungen mit dem Stromanbieter eine gewisse Vorsicht geboten, die jedoch nicht in panische Angst ausufern sollte. Es ist oftmals immer noch möglich, bei den Verhandlungen mit dem Stromanbieter eigene Einwände geltend zu machen, ohne sich dabei der Gefahr der zuvor genannten strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt zu sehen. Also dann, viel Erfolg ☺ Schlussbemerkung in eigener Sache: Auf Grund des in Deutschland geltenden Rechts-Beratungsgesetzes, darf ich lediglich Sozialberatungen, aber keine Rechtsberatungen durchführen. Da ich mich jedoch zu dem o.g. Thema äußern möchte, habe ich den Text etwas allgemein gehalten. Studium: 4 Sem. Rechtswissenschaften an der Uni Potsdam, Ausbildung: ca. 2 Jahre Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte und Berufsausübung: ca. 4 Jahre Re-No-Dienstleistungen bei berliner Anwälten. Diesbezügliche Einzelheiten unter http://flora-medienwerkstatt-berlin.info/ - Service o Soziale Beratung Kompetenzen Mit freundlichen Soligrüßen Flora E. Bernhagen Flora Medienwerkstatt Berlin - Bereich: Sozialberatung - Dieses Kurzreferat hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Flora Medienwerkstatt Berlin übernimmt keine Gewähr. Seite 5 von 5