Ratenvertrag Muster

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Ratenvertrag Muster
RATENZAHLUNGSVEREINBARUNG
mit den GEMEINDEWERKEN WENDELSTEIN
Zwischen
Gemeindewerke Wendelstein
Vertreten durch Herrn/Frau .............
und
Herrn/Frau
im nachfolgenden Schuldner genannt
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Schuldner erkennt an, den Gemeindewerken Wendelstein aus erbrachter
Leistung unter
Kundennummer:
........... (für Ratenzahlungsvertrag Kd-Nr. ...............)
Zählernummer:
Leistungsort:
einen Betrag in Höhe von ....... € (brutto) – vorbehaltlich weiterer Forderungen aus
diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis mit den Gemeindewerken
Wendelstein – zu schulden.
Weiter erkennt der Schuldner an, dass er zusätzlich zum o.g. Betrag eine
Bearbeitungsgebühr für den Abschluss dieser Ratenvereinbarung in Höhe von 10,00
€ und Zinsen gemäß
§ 13 BGB i.V.m. § 288 Abs. 1 BGB den
Gemeindewerken Wendelstein schuldet.
Der Schuldner bestätigt außerdem, bei den Gemeindewerken Wendelstein keine
weiteren fälligen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, bis zum heutigen
Tage zu haben.
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§ 2 Verzichtserklärung
Der Schuldner verzichtet auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes
und der Höhe der Forderung sowie der Mahnkosten.
§ 3 Verpflichtung des Schuldners
Der Schuldner verpflichtet sich, auf die mit dieser Ratenvereinbarung zu tilgenden
Schuldsumme von insgesamt
€
zuzüglich Bearbeitungsgebühr
€
zuzüglich Mahngebühr
€
zuzüglich Zinsen
€
auf welche er bei Abschluss der Ratenvereinbarung einen Betrag von 0,00 €
gezahlt hat
den Restbetrag in Höhe von
(inkl. 10,00 € Bearbeitungsgebühr und Zinsen =
wie folgt zu zahlen
1. Rate am 15. .2004 in Höhe von
2. Rate am 15. .2004 in Höhe von
3. Rate am 15. .2004 in Höhe von
4. Rate am 15. .2004 in Höhe von
5. Rate am 15. .2004 in Höhe von
Schlussrate Rate am 15. .2004 in Höhe von
€)
€
,00 €
,00 €
,00 €
,00 €
,00 €
€
Die Zahlungen sind so zu leisten, dass die Gemeindewerke Wendelstein an dem
vereinbarten Termin über die Raten verfügen können. Das heißt, die Rate muss
spätestens zum Fälligkeitstermin auf einem der Geschäftskonto der Gemeindewerke
Wendelstein gutgeschrieben worden sein.
Alle Zahlungen zur Erfüllung dieser Vereinbarung sind unter Angabe der Kunden Nr.
........... und dem Zusatz „Ratenzahlung“ zu leisten.
Der Schuldner erklärt, zur Zahlung der vereinbarten Beträge in der Lage zu sein. Es
steht ihm frei, Raten vor der Fälligkeit zu zahlen, die Raten ohne Abstimmung zu
erhöhen oder den Restbetrag in einer Summe zu tilgen.
Die Zahlungsfrist ist auch gewahrt, wenn der jeweilige Betrag spätestens am Tag des
Fristablaufes bar bei den Gemeindewerken Wendelstein eingezahlt wurde.
Haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners seit Abschluss dieser
Vereinbarung wesentlich verändert (verbessert/verschlechtert) können neue
Festsetzungen der Ratenhöhe vereinbart werden.
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§ 4 Abschlagszahlungen
Von dieser Vereinbarung unberührt bleibt die Verpflichtung des Schuldners, die
laufenden Gebühren (Abschlagszahlungen) fristgerecht zu zahlen.
§ 5 Folgen des Zahlungsrückstandes
Sollte eine Rate nicht vollständig oder nicht fristgemäß , ohne vorheriger Mitteilung,
unter Angaben der Gründe, gezahlt werden, ist der gesamte Restbetrag
einschließlich Bearbeitungsgebühr sofort fällig und zahlbar.
Gleiches gilt, wenn der Schuldner Abschläge oder Rechnungen nicht vollständig oder
fristgerecht aus diesem bzw. weiteren Vertragsverhältnissen bezahlt oder der
Schuldner entgegen seiner Bestätigung in § 1 weitere fällige Forderungen bis zum
heutigen Tag hat.
In diesen Fällen werden die Gemeindewerke Wendelstein das ihr zustehende
Leistungsverweigerungsrecht (Stromsperrung) zu bestehenden und künftigen
Stromlieferungsverträgen/Netznutzungsverträgen ohne weitere Mahnungen
und Ankündigungen ausüben bzw. einen Inkassodienst zur Eintreibung der
Forderung beauftragen.
§ 6 Schlussbestimmungen
Der Zahlplan ist Bestandteil dieser Ratenzahlungsvereinbarung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung rechts unwirksam sein oder
werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig, soweit der
Vereinbarungszweck nicht dadurch insgesamt gefährdet wird.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Ort.............., Datum ..........
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Gemeindewerke ................
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Schuldner