Ratenvertrag Muster
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Ratenvertrag Muster
RATENZAHLUNGSVEREINBARUNG mit den GEMEINDEWERKEN WENDELSTEIN Zwischen Gemeindewerke Wendelstein Vertreten durch Herrn/Frau ............. und Herrn/Frau im nachfolgenden Schuldner genannt wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand Der Schuldner erkennt an, den Gemeindewerken Wendelstein aus erbrachter Leistung unter Kundennummer: ........... (für Ratenzahlungsvertrag Kd-Nr. ...............) Zählernummer: Leistungsort: einen Betrag in Höhe von ....... € (brutto) – vorbehaltlich weiterer Forderungen aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis mit den Gemeindewerken Wendelstein – zu schulden. Weiter erkennt der Schuldner an, dass er zusätzlich zum o.g. Betrag eine Bearbeitungsgebühr für den Abschluss dieser Ratenvereinbarung in Höhe von 10,00 € und Zinsen gemäß § 13 BGB i.V.m. § 288 Abs. 1 BGB den Gemeindewerken Wendelstein schuldet. Der Schuldner bestätigt außerdem, bei den Gemeindewerken Wendelstein keine weiteren fälligen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, bis zum heutigen Tage zu haben. Seite 2 § 2 Verzichtserklärung Der Schuldner verzichtet auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Forderung sowie der Mahnkosten. § 3 Verpflichtung des Schuldners Der Schuldner verpflichtet sich, auf die mit dieser Ratenvereinbarung zu tilgenden Schuldsumme von insgesamt € zuzüglich Bearbeitungsgebühr € zuzüglich Mahngebühr € zuzüglich Zinsen € auf welche er bei Abschluss der Ratenvereinbarung einen Betrag von 0,00 € gezahlt hat den Restbetrag in Höhe von (inkl. 10,00 € Bearbeitungsgebühr und Zinsen = wie folgt zu zahlen 1. Rate am 15. .2004 in Höhe von 2. Rate am 15. .2004 in Höhe von 3. Rate am 15. .2004 in Höhe von 4. Rate am 15. .2004 in Höhe von 5. Rate am 15. .2004 in Höhe von Schlussrate Rate am 15. .2004 in Höhe von €) € ,00 € ,00 € ,00 € ,00 € ,00 € € Die Zahlungen sind so zu leisten, dass die Gemeindewerke Wendelstein an dem vereinbarten Termin über die Raten verfügen können. Das heißt, die Rate muss spätestens zum Fälligkeitstermin auf einem der Geschäftskonto der Gemeindewerke Wendelstein gutgeschrieben worden sein. Alle Zahlungen zur Erfüllung dieser Vereinbarung sind unter Angabe der Kunden Nr. ........... und dem Zusatz „Ratenzahlung“ zu leisten. Der Schuldner erklärt, zur Zahlung der vereinbarten Beträge in der Lage zu sein. Es steht ihm frei, Raten vor der Fälligkeit zu zahlen, die Raten ohne Abstimmung zu erhöhen oder den Restbetrag in einer Summe zu tilgen. Die Zahlungsfrist ist auch gewahrt, wenn der jeweilige Betrag spätestens am Tag des Fristablaufes bar bei den Gemeindewerken Wendelstein eingezahlt wurde. Haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners seit Abschluss dieser Vereinbarung wesentlich verändert (verbessert/verschlechtert) können neue Festsetzungen der Ratenhöhe vereinbart werden. Seite 3 § 4 Abschlagszahlungen Von dieser Vereinbarung unberührt bleibt die Verpflichtung des Schuldners, die laufenden Gebühren (Abschlagszahlungen) fristgerecht zu zahlen. § 5 Folgen des Zahlungsrückstandes Sollte eine Rate nicht vollständig oder nicht fristgemäß , ohne vorheriger Mitteilung, unter Angaben der Gründe, gezahlt werden, ist der gesamte Restbetrag einschließlich Bearbeitungsgebühr sofort fällig und zahlbar. Gleiches gilt, wenn der Schuldner Abschläge oder Rechnungen nicht vollständig oder fristgerecht aus diesem bzw. weiteren Vertragsverhältnissen bezahlt oder der Schuldner entgegen seiner Bestätigung in § 1 weitere fällige Forderungen bis zum heutigen Tag hat. In diesen Fällen werden die Gemeindewerke Wendelstein das ihr zustehende Leistungsverweigerungsrecht (Stromsperrung) zu bestehenden und künftigen Stromlieferungsverträgen/Netznutzungsverträgen ohne weitere Mahnungen und Ankündigungen ausüben bzw. einen Inkassodienst zur Eintreibung der Forderung beauftragen. § 6 Schlussbestimmungen Der Zahlplan ist Bestandteil dieser Ratenzahlungsvereinbarung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung rechts unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig, soweit der Vereinbarungszweck nicht dadurch insgesamt gefährdet wird. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Ort.............., Datum .......... ________________________ Gemeindewerke ................ _____________________ Schuldner