Abweichend zu den Garantiebestimmungen der Harley

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Abweichend zu den Garantiebestimmungen der Harley
HARLEY-DAVIDSON GMBH
a subsidiary of Harley - Davidson Motor Company USA
Starkenburgstraße 12 D - 64546 Mörfelden
Postfach 12 37
D - 64527 Mörfelden
Tel. 06105-284-0
Fax 06105-284-199
w ww.harley-davidson.de www.buell.de
Abweichend zu den Garantiebestimmungen der Harley-Davidson Motor-Company USA, die im Fahrerhandbuch (Owner´s Manual)
niedergelegt sind, bestehen im Distributionsgebiet der Harley-Davidson GmbH nachfolgende
GARANTIEBESTIMMUNGEN
Harley-Davidson GmbH (nachfolgend „Harley-Davidson / Buell“ genannt) übernimmt gegenüber dem Käufer eines Harley-Davidson / Buell
Fahrzeuges die Garantie gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
1.
Harley-Davidson / Buell garantiert dem Käufer eine dem jeweiligen Stand der Technik des verkauften Fahrzeug entsprechende
Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit, ab Lieferung an den Endverbraucher, durch den Harley-Davidson / Buell
Vertragshändler für die Dauer von vierundzwanzig (24) Monaten ohne Kilometerbegrenzung.
Um für den Garantieschutz qualifiziert zu sein, müssen der Käufer und der verkaufende Vertragshändler das
Garantieanmeldeformular ausfüllen und diese Informationen innerhalb von 10 Tagen nach Auslieferung des Fahrzeuges an uns*
übermitteln.Die Aufbauinspektion (PDI) muss von einem Harley-Davidson/Buell Vertragshändler durchgeführt worden sein.
Die Garantie geht auf Nachbesserung durch kostenlose Instandsetzung des in Werkstoff oder Werkarbeit fehlerhaften Teiles und
der durch diesen Fehler trotz sachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges zwangsläufig beschädigten Teile. Die auf diese Weise
ersetzten Teile werden automatisch Eigentum von Harley-Davidson Motor Company. Für Teile, die bei der Nachbesserung
eingebaut werden, übernimmt Harley-Davidson / Buell die Garantieleistung innerhalb des für das Fahrzeug geltenden
Garantiezeitraumes.
2.
Die Garantieleistungen sind vom Käufer bei einem offiziellen autorisierten Harley-Davidson / Buell Vertragshändler unverzüglich
nach Feststellung des Fehlers zur Vermeidung weiterer Schäden durchführen zu lassen.
3.
Garantieansprüche bestehen nicht unter folgenden Begebenheiten :
wenn das Fahrzeug nicht gemäß den Anweisungen in der Bedienungsanleitung betrieben/gewartet wurde oder das Fahrzeug nicht
gemäß den Gesetzen des Absatzgebietes hergestellt, in dem es registriert ist.
wenn die jährliche Wartung/Durchsicht bei einem Harley-Davidson/Buell Vertragshändler nicht durchgeführt wurde.
Wenn Fahrzeuge, mit denen unsachgemäß umgegangen, die nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, die im Gelände benutzt oder zu
Rennen oder sonstigen Wettkämpfen eingesetzt wurden.
Der Einbau von Gelände- oder Hochleistungskomponenten sowie nicht original Harley-Davidson/Buell Teile kann zum
vollständigen oder teilweisen Verlust der Garantieansprüche für das Fahrzeug führen. Ein Harley-Davidson / Buell
Vertragshändler hat weitere Informationen dazu.
Ersatzteile und Arbeitsaufwand für normale Wartungsarbeiten, die in der Bedienungsanleitung empfohlen werden, oder den
Ersatz von Teilen bei normalen Verschleiß und normaler Abnutzung, wie der folgenden: Reifen, Schmierung, Öl- und
Filterwechsel, Reinigung der Kraftstoffanlage, Wartung der Batterie, Motorwartung, Zündkerzen, Bremse, Einstellung von
Kupplung und Kette / Riemen (einschließlich Austausch der Kette).
Optische Beanstandungen, die auf mangelhafte Sorgfalt oder Pflege seitens des Besitzers oder auf Umwelteinflüsse
zurückzuführen sind (ausgenommen Beanstandungen aufgrund Material- oder Verarbeitungsfehlern, die unter diese Garantie
fallen).
Optische Beanstandungen, die bei der Auslieferung bereits festzustellen waren, jedoch vom verkaufenden Vertragshändler vor der
Auslieferung nicht erfasst wurden.
Mängel oder Schäden am Motorrad, die durch Veränderungen bedingt sind, welche nicht den Werksvorgaben von HarleyDavidson / Buell entsprechen.
Weitere Ausschließungen
4.
Natürlicher Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen, sowie Teile und Arbeiten für die im Servicepass / Fahrerhandbuch
empfohlene normale Wartung / Inspektion.
5.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz von Schäden, die auf Grund von Qualitätsmängeln oder nicht
ordnungsgemäßer Reparatur direkt als unmittelbare Schäden oder indirekt als Folgeschäden eingetreten sind, werden durch diese
Garantie nicht begründet.
6.
Die Ansprüche des Käufers gegen den ausliefernden Vertragshändler bleiben von dieser Garantie unberührt.
7.
Unsere Vertragshändler sind unabhängige Inhaber und Betreiber ihres Geschäftes und verkaufen auch andere Produkte.
Aus diesem Grund ist Harley-Davidson / Buell für die Sicherheit, Qualität oder Eignung von Teilen, Zubehör oder DesignModifikationen, einschließlich der Arbeitsausführung, die nicht von Harley-Davidson /Buell hergestellt bzw. zugelassen sind,
jedoch von unseren Händlern unter Umständen verkauft und / oder eingebaut werden, nicht haftbar.
* Harley-Davidson GmbH Starkenburgstraße 12 D- 64546 Mörfelden Stand 05/09 – Änderungen vorbehalten