Abweichend zu den Garantiebestimmungen der Harley
Transcription
Abweichend zu den Garantiebestimmungen der Harley
HARLEY-DAVIDSON GMBH a subsidiary of Harley - Davidson Motor Company USA Starkenburgstraße 12 D - 64546 Mörfelden Postfach 12 37 D - 64527 Mörfelden Tel. 06105-284-0 Fax 06105-284-199 w ww.harley-davidson.de www.buell.de Abweichend zu den Garantiebestimmungen der Harley-Davidson Motor-Company USA, die im Fahrerhandbuch (Owner´s Manual) niedergelegt sind, bestehen im Distributionsgebiet der Harley-Davidson GmbH nachfolgende GARANTIEBESTIMMUNGEN Harley-Davidson GmbH (nachfolgend „Harley-Davidson / Buell“ genannt) übernimmt gegenüber dem Käufer eines Harley-Davidson / Buell Fahrzeuges die Garantie gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: 1. Harley-Davidson / Buell garantiert dem Käufer eine dem jeweiligen Stand der Technik des verkauften Fahrzeug entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit, ab Lieferung an den Endverbraucher, durch den Harley-Davidson / Buell Vertragshändler für die Dauer von vierundzwanzig (24) Monaten ohne Kilometerbegrenzung. Um für den Garantieschutz qualifiziert zu sein, müssen der Käufer und der verkaufende Vertragshändler das Garantieanmeldeformular ausfüllen und diese Informationen innerhalb von 10 Tagen nach Auslieferung des Fahrzeuges an uns* übermitteln.Die Aufbauinspektion (PDI) muss von einem Harley-Davidson/Buell Vertragshändler durchgeführt worden sein. Die Garantie geht auf Nachbesserung durch kostenlose Instandsetzung des in Werkstoff oder Werkarbeit fehlerhaften Teiles und der durch diesen Fehler trotz sachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges zwangsläufig beschädigten Teile. Die auf diese Weise ersetzten Teile werden automatisch Eigentum von Harley-Davidson Motor Company. Für Teile, die bei der Nachbesserung eingebaut werden, übernimmt Harley-Davidson / Buell die Garantieleistung innerhalb des für das Fahrzeug geltenden Garantiezeitraumes. 2. Die Garantieleistungen sind vom Käufer bei einem offiziellen autorisierten Harley-Davidson / Buell Vertragshändler unverzüglich nach Feststellung des Fehlers zur Vermeidung weiterer Schäden durchführen zu lassen. 3. Garantieansprüche bestehen nicht unter folgenden Begebenheiten : wenn das Fahrzeug nicht gemäß den Anweisungen in der Bedienungsanleitung betrieben/gewartet wurde oder das Fahrzeug nicht gemäß den Gesetzen des Absatzgebietes hergestellt, in dem es registriert ist. wenn die jährliche Wartung/Durchsicht bei einem Harley-Davidson/Buell Vertragshändler nicht durchgeführt wurde. Wenn Fahrzeuge, mit denen unsachgemäß umgegangen, die nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, die im Gelände benutzt oder zu Rennen oder sonstigen Wettkämpfen eingesetzt wurden. Der Einbau von Gelände- oder Hochleistungskomponenten sowie nicht original Harley-Davidson/Buell Teile kann zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Garantieansprüche für das Fahrzeug führen. Ein Harley-Davidson / Buell Vertragshändler hat weitere Informationen dazu. Ersatzteile und Arbeitsaufwand für normale Wartungsarbeiten, die in der Bedienungsanleitung empfohlen werden, oder den Ersatz von Teilen bei normalen Verschleiß und normaler Abnutzung, wie der folgenden: Reifen, Schmierung, Öl- und Filterwechsel, Reinigung der Kraftstoffanlage, Wartung der Batterie, Motorwartung, Zündkerzen, Bremse, Einstellung von Kupplung und Kette / Riemen (einschließlich Austausch der Kette). Optische Beanstandungen, die auf mangelhafte Sorgfalt oder Pflege seitens des Besitzers oder auf Umwelteinflüsse zurückzuführen sind (ausgenommen Beanstandungen aufgrund Material- oder Verarbeitungsfehlern, die unter diese Garantie fallen). Optische Beanstandungen, die bei der Auslieferung bereits festzustellen waren, jedoch vom verkaufenden Vertragshändler vor der Auslieferung nicht erfasst wurden. Mängel oder Schäden am Motorrad, die durch Veränderungen bedingt sind, welche nicht den Werksvorgaben von HarleyDavidson / Buell entsprechen. Weitere Ausschließungen 4. Natürlicher Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen, sowie Teile und Arbeiten für die im Servicepass / Fahrerhandbuch empfohlene normale Wartung / Inspektion. 5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz von Schäden, die auf Grund von Qualitätsmängeln oder nicht ordnungsgemäßer Reparatur direkt als unmittelbare Schäden oder indirekt als Folgeschäden eingetreten sind, werden durch diese Garantie nicht begründet. 6. Die Ansprüche des Käufers gegen den ausliefernden Vertragshändler bleiben von dieser Garantie unberührt. 7. Unsere Vertragshändler sind unabhängige Inhaber und Betreiber ihres Geschäftes und verkaufen auch andere Produkte. Aus diesem Grund ist Harley-Davidson / Buell für die Sicherheit, Qualität oder Eignung von Teilen, Zubehör oder DesignModifikationen, einschließlich der Arbeitsausführung, die nicht von Harley-Davidson /Buell hergestellt bzw. zugelassen sind, jedoch von unseren Händlern unter Umständen verkauft und / oder eingebaut werden, nicht haftbar. * Harley-Davidson GmbH Starkenburgstraße 12 D- 64546 Mörfelden Stand 05/09 – Änderungen vorbehalten