Niedersächsischer Turner
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Niedersächsischer Turner
Landesfachwartin Völkerball Therese Wollny Althusiusstraße 25, 26723 Emden Tel.: 04921 / 26935 Email : [email protected] Niedersächsischer Turner-Bund e.V. • Postfach 4409 • 30044 Hannover NORD/LB Offizieller Partner des NTB An: Kreisfachwarte Völkerball Emden, den 14.04.2016 cc.: Landesfachausschuss Völkerball Vorsitzender Spiele im NTB NTB-Geschäftsstelle Ausschreibung Landesmeisterschaft Damen 1 und 2 im Hallenvölkerball 2015/2016 am 5.6.2016 in Rodenkirchen Ausrichter: AT Rodenkirchen und Therese Wollny Völkerball Landesfachwartin NTB ,26723 Emden Althusiusstrasse 25, Tele.:04921/26935 Austragungsort: Sporthalle, Schulstrasse 14, 26935 Stadland Meldeschluss ist am 22.5.2016 1. 2. Teilnahmeberechtigt sind alle Mannschaften die in der laufenden Spielrunde zu den Punktspielen gemeldet sind Teilnahmeberechtig: Eine Mannschaft besteht aus 12 Spielerinnen. Im Bereichs Frauen II (8 plus 4 Auswechsel-Spielerinnen). Die Spielerinnen müssen 30 Jahre oder älter sein. Pro Mannschaft dürfen zwei Spielerinnen der Frauen I eingesetzt werden. 3. Spielgemeinschaften sind zugelassen. Zwei Vereine eines Landesturnverbandes können für ein Spieljahr eine SG bilden. Sie kann einzelne, mehrere oder alle Alters- und Leistungsklassen umfassen. Alle Spielerinnen der SG müssen einen gültigen Startpass für einen der beiden Vereine besitzen, welche die SG bilden. Ein Eintrag der Spielgemeinschaft in den Startpass erfolgt nicht. 4. Das Meldegeld 40,00 € beträgt pro Mannschaft. 5. Das Meldegeld ist auf das Konto des NTB bei der Norddeutschen Landesbank Hannover, IBAN DE02 2505 0000 0101 0326 39 BIC : NOLADE2HXXX, unter Nennung den Vereinsnamens und Völkerball LM Frauen 1 oder 2 angeben, bis zum 22.5.2016zu überweisen. 6. Die Einspruchsgebühr beträgt 55,00 €. Etwaige Einsprüche während der Wettkämpfe werden vom örtlichen Schiedsgericht verhandelt. 7. Der Ausrichter hat für den örtlichen Pressedienst zu sorgen. 8. Beim Zurückziehen einer gemeldeten Mannschaft oder bei Nichtantreten ist ein Strafgeld in Höhe des Meldegeldes zusätzlich zu zahlen. 9. Bei der Siegerehrung erhalten die ersten drei Mannschaften die Meisterschaftsnadeln in Gold, Silber und Bronze. Alle teilnehmenden Mannschaften erhalten eine Urkunde. 10. Pro Mannschaft dürfen in der Frauen 1 zwei A – Jugendspielerinnen mit entsprechender Freigabe eingesetzt werden. 11. Kampfgericht: Jeder teilnehmende Verein stellt ein Kampfgericht. Die Endspiele werden von einem neutralen Wettkampfgericht geleitet. 12. Gespielt wird nach den amtlichen Spielregeln des NTB, in der Ausfertigung Niedersachsens in Verbindung mit der FGO Völkerball. Achtung! Die Spielfläche der Sporthalle darf nur mit Turnschuhen mit nichtfärbenden Sohlen betreten werden. Der Ausrichter als Hausherr behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlungen der betreffenden Spielerin das Betreten der Spielfläche zu untersagen. Abweichung: 1. Sollte ein Entscheidungsspiel notwendig sein (s. FGO 4.5.2.1.), so wird dieses Entscheidungsspiel über die volle Spielzeit gespielt. 2. Die Pausenzeit beträgt bei allen Spielen drei Minuten. 3. Jede Mannschaft stellt ein Schiedsrichter Team , Schiedsrichter mit C-Lizenz sind gestattet. 4. Die Bälle werden vom Ausrichter gestellt. Mit sportlichem Gruß Therese Wollny (Völkerball Landesfachdwartin)