Stadt Anzeiger
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Jahrgang 5 · Nummer 3 Mittwoch, den 26. März 2014 Stadt Anzeiger Mitteilungsblatt der Stadt Leuna mit den Ortschaften Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen und Zweimen Rathaus Leuna Karneval in Günthersdorf Lesen Sie auf Seite 14! „Mach Dich ran“ in Leuna Lesen Sie auf Seite 26! Kinder, laßt uns Eier schmücken rot oder gelb, grün oder blau einerlei, es wird entzücken ein jeder komm `er her und schau. Linien ziehn wir zart und fein, da sitzt der Osterhase auf der Wiese, und das sollen seine Kinder sein, keine Eier sind so bunt wie diese! Und eh der Tag noch wird sich neigen haben wir sie hübsch gereiht, und schon hängen sie an Zweigen, was ihr doch für Künstler seid! Verfasser unbekannt Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin Wolfgang Meisel Stadtratsvorsitzender © pixelio.de / Gerd Altmann Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest und geruhsame Feiertage im Kreise Ihrer Familie. Nr. 3/2014 | 2 Leunaer Stadtanzeiger Aus dem Inhalt Aus dem Rathaus Aus dem Stadtrat und seinen Ausschüssen Anregungen, Meinungen und Informationen von Mitgliedern des Stadtrates Informationen aus den Ortschaften Aktuelles Rückblick Seite 2 Seite 7 Seite Seite Seite Seite 9 11 20 25 Feuerwehr Schulen und Kindereinrichtungen Parteien, Vereine und Verbände Kirchliche Nachrichten Wissenswertes Wir gratulieren Leserbriefe Aus dem Rathaus Televerwaltung Sitz der Verwaltung: 06237 Leuna, Rathausstraße 1 Vorwahl: 03461 Sachgebiet Zentrale840-0 Redaktion Stadtanzeiger [email protected] Bürgermeister Bürgermeisterin Fr. Dr. Hagenau Büro Bürgermeisterin Frau Becker 840-100 0151 145 59 431 840-101 FB Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice Fachbereichsleiter Herr Lörzer 840-120 0151 145 59 432 Personal/Organisation Frau Schwich 840-112 Frau Stange 840-131 Zentrale Dienste Frau Fischer 840-201 Wahlen 840-115 Ratsbüro Frau Kaiser 840-132 Versicherungen/Öffentliche Einrichtungen Entgelt Frau Herzog 840-116 Personenstandsangelegenheiten Frau Kitze 840-134 Meldewesen/Passangelegenheiten Frau Hildebrandt 840-135 Gewerbeangelegenheiten Frau Boy 840-133 Archiv/Chronik Herr Dr. Schade 814-959 Gesundheitszentrum Leuna, Frau Schwope 814-989 R.-Breitscheid-Straße 18 FB Finanzen Fachbereichsleiterin Frau Thiele Finanzen Steuern Frau Hähnel Frau Jülich Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung Frau Frank Frau Thierbach Stadtkasse Stadtkasse/Vollstreckung Frau Jöhnk Stadtkasse Frau Wagner Buchhaltung Frau Jäckisch Vollstreckung-Außendienst Herr Klose, M. Vollstreckung-Innendienst Frau Mangold FB Soziales, Jugend, Sicherheit und Ordnung Fachbereichsleiter Herr Dr. Stein Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Herr Schröter Brandschutz Ordnungsangelegenheiten/Straßenver- Herr Storbeck kehrsangelegenheiten/Sondernutzungen Herr Reinsch Soziales/Elternbeiträge Frau Dathe Elternbeiträge Fördermittel Jugendarbeit Frau Trabitzsch Betreuer Jugendfreizeiteinrichtungen Herr Weigel FB Bau Fachbereichsleiter Herr Lämmerhirt Tief- und Straßenbau Herr Jatz Stadtplanung/Städtebau/Gartenstadt Frau Noßke Stadtplanung/Bauordnung Frau Lux Straßenausbaubeiträge/Hochbau Herr Reichenbecher Liegenschaften/Pachten Frau Imhof Natur- und Landschaftsschutz Herr Klose, N. Straßenunterhaltung/ Straßenbe- Herr Tauche leuchtung/Winterdienst Friedhöfe/Kommunales Förderpro- Frau Albrecht gramm/Kommunale Wohnungen Hochbau Herr Pforte Faxanschluss Leuna Büro Bürgermeisterin [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 840-210 [email protected] 840-204 840-209 840-212 840-214 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 840-203 840-206 840-202 840-207 0151 145 59 445 840-208 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 840-141 0151 145 59 433 840-137 0151 145 59 442 0151 145 59 441 840-142 0151 145 59 448 840-150 [email protected] 840-151 840-147 0151 145 59 141 [email protected] 840-271 0151 145 59 434 840-275 840-264 840-276 840-265 840-273 840-281 840-272 [email protected] 840-274 [email protected] 840-270 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 03461 813-222 Verwaltungsaußenstelle: 06237 Leuna OS Günthersdorf, Merseburger Landstraße 38 Vorwahl: 034638 Zentrale FB Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice Meldewesen/Passangelegenheiten Frau Lange, G. FB Soziales, Jugend, Sicherheit und Ordnung Bürgerservice Frau Zuber Ordnungsangelegenheiten Frau Köder 56-0 56-108 [email protected] 56-0 56-111 0151 145 59 443 [email protected] [email protected] Faxanschluss Verwaltungsaußenstelle 034638 Ordnungsamt56-114 Bauhofstützpunkte der Stadt Leuna Kötschlitz Herr Jansen 0151 145 59 447 034638 285 72 Schladebach Herr Kretzschmar 0151 145 59 123 03462 542 773 Leuna Herr Schieck 0151 145 59 439 Spergau Herr Schmidt 0151 145 59 133 [email protected] [email protected] Seite 27 Seite 28 Seite 31 Seite 36 Seite 47 Seite 52 Seite 54 Leunaer Stadtanzeiger Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Rathaus Leuna und in der Außenstelle Ortschaft Günthersdorf Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr Sie erreichen unsere Mitarbeiter am Dienstag und Donnerstag zu den oben genannten Öffnungszeiten. Montag, Mittwoch und Freitag nach vorheriger Terminvereinbarung. Montag 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr Mittwoch und Freitag 9 - 12 Uhr Stadt Leuna Die Bürgermeisterin Der Bereitschaftsdienst der Stadt Leuna ist außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung unter der Telefonnummer: 0151 14559444 zu erreichen. Stadtwerke Leuna GmbH Bereitschaft EURAWASSER 0172 2878101 Bürgertelefon TOTAL Raffinerie Mitteldeutschland GmbH 0800 4848112 ZWA Bad Dürrenberg Bereitschaftstelefon: 0163 5425020 Kontakttelefon Immissionsschutz Bei besonderen, unüblichen Lärm- oder Geruchsbelästigungen (z. B. aus dem Chemiestandort Leuna) kann man bei folgenden Kontaktstellen nachfragen. Eine telefonische Rückantwort sollte erbeten werden. Leitstelle Chemiestandort Leuna 03461 434333 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Bereich Immissionsschutz) 0345 5142510 Landkreis Saalekreis (Umweltamt) 03461 401410 Landkreis Saalekreis (Kreisleitstelle) 03461 401255 Stadt Leuna (Ordnungsamt) 03461 840141 3 | Nr. 3/2014 Ordnung und Sauberkeit! Gefällt Ihnen die Unordnung und stetige Verschmutzung in unserer Stadt auch nicht? Auf einer Fahrradtour von Kröllwitz über Wölkau-Wüsteneutzsch, Richtung Wallendorf - ZscherneddelRodden/Pissen, am Kanal entlang wieder nach Schladebach und dann über Lennewitz zurück nach Kröllwitz - konnte ich leider die schöne Landschaft nicht richtig genießen, denn immer wieder fand ich Müll und Abfall am Rande der Feldwege. Nicht nur achtlos weggeworfene Kleinigkeiten, nein - von Radkappen, Plastikmüll und Altpapier war leider alles im Angebot. Nun könnte man lange philosophieren, wer, wann, was zum Teil bewusst verunreinigt. Klar ist allerdings, dass die „Schweineigel“ sich nicht outen und den Dreck wahrscheinlich auch nicht beräumen. Deshalb mein Aufruf an alle, die unsere schöne Stadt, jede einzelne Ortschaft, sauber genießen wollen, helfen Sie mit, dies zu erreichen. Am 5. April 2014 ab 9 Uhr werden in allen Ortschaften an den Dorfgemeinschaftshäusern oder den Bauhöfen die Ortsbürgermeister und Mitarbeiter der Bauhöfe Müllsäcke ausgeben und die Routen etwas koordinieren. Vielleicht können sich Vereine beteiligen und eine gewisse Versorgung der fleißigen Helfer organisieren. Ich bin sicher, die fleißigen und ordnungsliebenden Menschen sind in der Mehrheit. Zeigen wir den „Schweineigeln“ wie wir unsere Umwelt lieben. Die Ortsbürgermeister nehmen gern Vorschläge dazu an und in den Schaukästen der Stadt wird über alles weitere kurzfristig informiert. Von 9 bis 12 Uhr kann viel beräumt werden. Folgende Treffpunkte: Friedensdorf - Dorfgemeinschaftshaus Günthersdorf - Dorfgemeinschaftshaus Horburg-Maßlau - Horburg, An der Kirche Kötzschau - Dorfgemeinschaftshaus Kötschlitz - Bauhof Kreypau - Dorfgemeinschaftshaus Leuna - Ockendorf, Denkmalplatz - Kröllwitz, An der Antenne - Daspig, Kirche Rodden/Pissen - Dorfgemeinschaftshaus Spergau - Bäckerplatz Zöschen - Alte Turnhalle Zweimen - Gemeindeamt Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin Die nächste Ausgabe erscheint am: Mittwoch, dem 30. April 2014 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Freitag, der 11. April 2014 Nr. 3/2014 | 4 Leunaer Stadtanzeiger Zum aktuellen Stand der Sanierung und Modernisierung unserer Schwimmhalle Aufmerksame Betrachter des Baufortschritts an der Schwimmhalle haben es mit Zufriedenheit registriert registriert - Ende Februar wurden die Wände für das Kellergeschoss der neuen Sauna gesetzt. Damit nehmen nun für alle sichtbar auch die Umrisse des Saunaanbaues Gestalt an. Seitdem der Stadtrat im September 2013 beschlossen hat, die Sanierung der Schwimmhalle auf der Grundlage eines durch das Planungsbüro PLINGEL erarbeiteten Projektentwurfes, der sich wesentlich vom Ausgangsentwurf eines anderen Büros unterscheidet, fortzusetzen, wurden folgende wesentliche Bauleistungen realisiert: * das Technikgebäude wurde im Rohbau komplett fertiggestellt, * am Saunaanbau wurden vor dem Montieren der Stahlbetonwände die Grundleitungen und die Bodenplatte verlegt * im Hallenbereich wurden die Fundamentkörpern des Bestandsbaues aufwändig unterfangen, damit der Saunaanbau und der Technikkeller tiefergelegt werden kann, es wurden neue Grundleitungen verlegt und die Bestandbodenplatte des Schwimmerbeckens ebenfalls unterfangen. Derzeit bzw. in Kürze werden folgende Leistungen in Angriff genommen: * im Saunagebäude beginnen die Tiefbauarbeiten im Erdgeschoss, das Tauchbecken wird hergestellt und die Bodenplatte für das Erdgeschoss wird vorbereitet * im Hallenbereich werden die Vorbereitungen für das Gießen der Bodenplatte des Schwimmerbeckens getroffen und Einbauteile der Badewassertechnik in die Beckenschalung eingebracht. Der Baufortschritt ist derzeit so gegeben, dass trotz einiger witterungsbedingter Unterbrechungen die Rohbauarbeiten, wie geplant im Oktober 2014 beendet sein werden und die Halle Mitte des Jahres 2015 in Betrieb gehen kann. Die Sanierung und Modernisierung der Halle ist eine rein freiwillige Leistung der Stadt im Interesse ihrer Einwohner und der Einwohner der näheren Umgebung, die nicht durch Fördermittel von Kreis, Land oder Bund unterstützt wird. Auf Grund des Rückganges von Gewerbesteuereinnahmen auf der einen und einer zusätzlich an das Land zu leistenden Finanzausgleichsabgabe in Höhe von jährlich ca. 3,5 Mio. € auf der anderen Seite sind die finanziellen Spielräume um ein solches Vorhaben realisieren zu können auch für die Stadt Leuna geringer geworden. Dennoch besteht im Rat fraktionsübergreifend die feste Absicht, dieses Vorhaben zu einem erfolgreichen Ende zu führen. Auch wenn es länger als ursprünglich erwartet dauert, die Sanierung der Schwimmhalle wird ein Erfolg werden und alle Freunde der Leunaer Schwimmhalle dürfen sich auf eine Halle freuen, die Zweckmäßigkeit mit dem Gefühl, sich hier wohlfühlen und fithalten zu können, verbindet. Die Mannschaft des CV-Mitteldeutschland Die Hockeymannschaft des TSV Leuna und Bürgermeisterin Frau Dr. Dietlind Hagenau Dr. Stein In Leuna wird Sport groß geschrieben Am Freitag, dem 14. März 2014 fand im cCe Kulturhaus in Leuna der 7. Ball des Sports des Saalekreises statt. Gleichzeitig wurden die Gewinner der 20. MZ Sportlerwahl bekannt gegeben. Es zeigte sich, dass sich Leunaer Sportvereine und Sportler großer Bekanntheit erfreuen. Ausgezeichnet wurden der CV-Mitteldeutschland (2. Platz der besten Mannschaften), der TSV Leuna Abt. Hockey (3. Platz der besten Mannschaften); der Läufer Falk Cierpinski (bester Sportler), der Leichtathlet Philipp Röder (bester Nachwuchssportler), die Skilangläuferin Jessica Löschke (beste Nachwuchssportlerin) und Leichtathletin Ina Adam (2. Platz beste Sportlerin). A. Henze Die Bürgermeisterin gemeinsam mit den Mannschaften des TSV Leuna und CV-Mitteldeutschland Leunaer Stadtanzeiger 5 | Nr. 3/2014 Gewässerschau in der Stadt Leuna Der Unterhaltungsverband „Mittlere Saale - Weiße Elster“ lädt zur Gewässerschau im Frühjahr 2014 ein. Es werden die nachfolgend genannten Verbandsgewässer begangen. Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, der Naturschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger an der Gewässerschau teilnehmen. Termin/Uhrzeit, Treffpunkt: 09.04.2014/12.00 Uhr Kreypau ehem. Gemeindeamt Gewässer: „Bach“, Mittelgrund-, Quellgraben Informationen: Unterhaltungsverband „Mittlere Saale-Weiße Elster“ Bahnhofstraße 32, 06242 Braunsbedra Tel./Fax: 034633 21086 oder Funk-Tel. 0170 2392421 Geschäftsführer: Herr Köcher Braunsbedra, d. 07.02.2014 Ina Adam (2. R. 1. v. l.), Jürgen Schulze, Präsident TSV Leuna (3. R. 1. v. r.) Frau Bürgermeisterin Dr. Dietlind Hagenau (v. l.) mit der Hockeymannschaft Leuna, Skilangläuferin Jessica Löschke (v. M.) und Leichtathlet Philipp Röder (v. r.) (alle TSV Leuna) Die Bürgermeisterin mit Falk Cierpinski Trinkwasser-Prüfbericht für das im Trinkwasserwerk Daspig der InfraLeuna GmbH erzeugte Trinkwasser gez. Petzold - Verbandsvorsteher - - Geschäftsführer - Gewässerschau in der Stadt Leuna Der Unterhaltungsverband „Mittlere Saale - Weiße Elster“ lädt zur Gewässerschau im Frühjahr 2014 ein. Es werden die nachfolgend genannten Verbandsgewässer begangen. Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, der Naturschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger an der Gewässerschau teilnehmen. Termin/Uhrzeit, Treffpunkt: 04.04.2014/11.00 Uhr Leuna, vor dem Rathaus Gewässer: Spergauer Graben und Zuläufe, Zuläufe zur Saale Informationen: Unterhaltungsverband „Mittlere Saale-Weiße Elster“ Bahnhofstraße 32, 06242 Braunsbedra Tel./Fax: 034633 21086 oder Funk-Tel. 0170 2392421 Geschäftsführer: Herr Köcher Braunsbedra, d. 07.02.2014 gez. Petzold - Verbandsvorsteher - Köcher - Geschäftsführer - Durchschnittswerte vom Februar 2014 Information der InfraLeuna GmbH, Servicebereich Wasserversorgung/Entsorgung/Analytik Das Prüflaboratorium ist eine vom Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt gelistete Untersuchungsstelle für Trinkwasser gem. § 15 Abs. 4 Satz 1 der Trinkwasserverordnung 2001. Prüfpunkt Maßeinheit Ergebnis °dH 8,31 1 – weich 7,9 Härte Härtebereich pH-Wert elektr. Leitf. (25°C) Säurekapazität, Ks (4,3) Chlorid Nitrit Nitrat Sulfat Calcium Eisen, ges. Kalium Magnesium Mangan Natrium Phosphor (aus ortho-PO4) freies Chlor Sauerstoff Trübung μS/cm mmol/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l O2 TE/F 611 1,77 62,5 <0,0164 2,51 105 44,5 <0,014 3,41 9,05 <0,005 61,7 <0,030 0,03 9,6 <0,09 Grenzwert min. 6,5 max. 9,5 max. 2790 max. 250 max. 0,500 max. 50,0 max. 250 max. 0,200 max. 0,050 max. 200 max. 0,30 max. 1,00 Vorschrift DIN EN ISO 11885 DIN EN ISO 11885 DIN EN ISO 10523 (C5) DIN EN 27888 C8 DIN 38409 H7 DIN EN ISO 10304-1 DIN EN 26777 D10 DIN EN ISO 10304-1 DIN EN ISO 10304-1 DIN EN ISO 11885 TGL 190-84/38 DIN EN ISO 11885 DIN EN ISO 11885 DIN EN ISO 11885 DIN EN ISO 11885 DIN EN ISO 6878 DIN EN ISO 7393-2* DIN EN 25814 G22 DIN EN ISO 7027 Bei den mit * gekennzeichneten Verfahren handelt es sich um nicht akkreditierte Verfahren. Kommentare: Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2001 in der Neufassung vom 02.08.2013. Gewässerschau in der Stadt Leuna Der Unterhaltungsverband „Mittlere Saale - Weiße Elster“ lädt zur Gewässerschau im Frühjahr 2014 ein. Es werden die nachfolgend genannten Verbandsgewässer begangen. Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, der Naturschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger an der Gewässerschau teilnehmen. Termin/Uhrzeit, Treffpunkt: 09.04.2014/13.00 Uhr Zöschen Parkplatz am Sportplatz Gewässer: Zuläufe zur Luppe Informationen: Unterhaltungsverband „Mittlere Saale-Weiße Elster“ Bahnhofstraße 32, 06242 Braunsbedra Tel./Fax: 034633 21086 oder Funk-Tel. 0170 2392421 Geschäftsführer: Herr Köcher Braunsbedra, d. 07.02.2014 gez. Petzold - Verbandsvorsteher - Köcher - Geschäftsführer - Nr. 3/2014 | 6 Gewässerschau in der Stadt Leuna Der Unterhaltungsverband „Mittlere Saale - Weiße Elster“ lädt zur Gewässerschau im Frühjahr 2014 ein. Es werden die nachfolgend genannten Verbandsgewässer begangen. Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, der Naturschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger an der Gewässerschau teilnehmen. Termin/Uhrzeit, Treffpunkt: 09.04.2014/11.00 Uhr Kötzschau ehem. Gemeindeamt Gewässer: Zuläufe „Bach“ und Floßgraben Informationen: Unterhaltungsverband „Mittlere Saale-Weiße Elster“ Bahnhofstraße 32, 06242 Braunsbedra Tel./Fax: 034633 21086 oder Funk-Tel. 0170 2392421 Geschäftsführer: Herr Köcher Braunsbedra, d. 07.02.2014 gez. Petzold - Verbandsvorsteher - - Geschäftsführer - Tel./Fax: 034633 21086 E-Mail: [email protected] oder: [email protected] Handy: 0170 2392421, Internet: www.uhv-mswe.de Ausschreibung einer Pachtfläche Die Stadt Leuna bietet ab 1. Mai 2014 folgende Gartenparzelle zur Verpachtung an. Garten im OT Zöschen, gelegen am Druschplatz Gemarkung Zöschen, Flur 2, Teilfläche von ca. 400 m2 aus dem Flurstück 492. Der Garten wird im unberäumten Zustand für ein Jahr mit der Option einer automatischen jährlichen Verlängerung verpachtet. Bewerbungen sind schriftlich, per E-Mail oder per Fax bis einschließlich 15. April 2014 (Ende der Abgabefrist) abzugeben bei der Stadt Leuna, Fachbereich Bau, Rathausstraße 1, 06237 Leuna E-Mail: [email protected], Telefax: 03461 840163 Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: 03461 840273. Leunaer Stadtanzeiger Information aus dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung Befahren von Feld- und Waldwegen In der vergangenen Zeit konnten vermehrt Kraftfahrzeuge auf Feld- und Waldwegen beobachtet werden. Nach dem Feld- und Forstordnungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen in Feld und Wald verboten. Ausgenommen sind - Personen mit Einwilligung des Grundstückseigentümers oder des Nutzungsberechtigten, jedoch nicht zu motorsportlichen Zwecken, - Personen im Rahmen der befugten Jagdausübung. Des Weiteren ist das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft, Fuhrwerken oder Schlittengespannen nur erlaubt für o. g. Personen sowie für jede Person auf Privatwegen, die nach Breite und Oberflächenbeschaffenheit für ein Befahren geeignet sind, ohne dass Störungen anderer oder nachhaltige Schäden an den Wegen zu befürchten sind. Ein Anspruch auf Öffnung zulässiger Schranken besteht nicht. Verstöße werden mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet. SG Sicherheit und Ordnung Termin zur Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, dem 29. April 2014, 11:00 Uhr, im Amtsgericht Merseburg, Geusaer Straße 88, Saal 5, zum Az.: 16 K 22/13 versteigert werden: Das im Grundbuch von Zöschen Blatt 51 eingetragenen Grundstück zur Anschrift: Altes Dorf 37 06237 Leuna/OT Zöschen Gesamtverkehrswert: 5.000,00 € Objektbeschreibung: Wohnhaus mit Nebengebäuden Die detaillierte Objektbeschreibung sowie die Versteigerungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung im Schaukasten des Rathauses oder dem Internetportal (www.zvg.com und www.zvg-portal.de) des Amtsgerichtes Merseburg. Wahlen Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen in der Stadt Leuna am 25. Mai 2014 Einladung zu den ordentlichen Sitzungen des Gemeindewahlausschusses der Stadt Leuna am 9. April 2014 und am 2. Juni 2014 Der in Vorbereitung der Kommunalwahlen in der Stadt Leuna am 25.05.2014 gebildete Gemeindewahlausschuss tritt zu seinen öffentlichen Sitzungen zusammen: am 9. April 2014, 17:30 Uhr und am 2. Juni 2014, 17:30 Uhr. Tagesordnung 9. April 2014 - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Belehrung zur Verschwiegenheitspflicht - Informationen zur Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen - Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen zur Stadtratswahl der Stadt Leuna und zu den Ortschaftsratswahlen in den Ortschaften der Stadt Leuna gem. § 28 KWG LSA Leunaer Stadtanzeiger Tagesordnung 2. Juni 2014 - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Informationen zum Ablauf der Kommunalwahlen - Feststellung der Endergebnisse zur Stadtratswahl der Stadt Leuna und zu den Ortschaftsratswahlen in den Ortschaften der Stadt Leuna Die Sitzung findet im Rathaus der Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna, Ratssaal statt. Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. (Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Leuna am 07.03.2014). gez. Lörzer Gemeindewahlleiter Wahlschein und Briefwahlunterlagen 1. Der Wahlschein ist der urkundliche Nachweis des Wahlrechts einer Person in Europa, im Saalekreis, in der Stadt Leuna bzw. in deren Ortschaften. Er wird auf Antrag ausgestellt, Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich von Amts wegen beigefügt. 2. Wer am Wahltag verhindert ist in seinem Wahlbezirk zu wählen, kann einen Wahlschein beantragen. Der Antrag kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder elektronisch (Internet, E-Mail), aber nicht telefonisch, bei der Stadt Leuna/Einwohnermeldeamt grundsätzlich bis zum 23. Mai 2014, 18 Uhr - in Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn ein Wahlberechtigter nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und ohne Verschulden die Antrags- und Einspruchsfrist versäumt hat) noch bis zum Wahltag, 15 Uhr - gestellt werden. 3. Spätestens bis zum 4. Mai 2014 benachrichtigt die Stadt Leuna jeden Wahlberechtigten, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der Wahlbenachrichtigungsbrief (getrennt nach Europawahl und Kommunalwahl) informiert gleichzeitig über wichtige Einzelheiten der Wahl (u. a. Wahlraumanschrift, Wahlzeit, Wahl- 7 | Nr. 3/2014 bezirks- und Wähler-Nr.). Ferner informiert der Benachrichtigungsbrief über die Beantragung eines Wahlscheins und über die Übersendung von Briefwahlunterlagen. Auf der Rückseite befindet sich ein Vordruck für einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins. 4. Wahlscheinanträge können schon vor der Erstellung des Wählerverzeichnisses gestellt werden. Frühestmöglicher Termin für die Ausgabe von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen ist der 6. Mai 2014. 5. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten von der Stadt Leuna/Einwohnermeldeamt zugeschickt oder amtlich überbracht. Der Wahlberechtigte kann den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich abholen. 6. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dürfen an einen anderen als den Wahlberechtigten nur ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorgelegt wird. 7. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Wird glaubhaft versichert, dass ein Wahlschein nicht zugegangen ist, kann auf Antrag bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Kontaktdaten Einwohnermeldeamt Leuna, Rathausstraße 1 und Verwaltungsaußenstelle OS Günthersdorf, Merseburger Landstraße 38 Telefon: 03461 840-135 und 0346 38 56 108 Telefax: 03461 840-160 und 0346 38 56 114 E-Mail: [email protected] und [email protected] Sprechzeiten: dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Schriftverkehr an folgende Anschrift zu senden: Stadt Leuna, Einwohnermeldeamt Rathausstraße 1, 06237 Leuna Aus dem Stadtrat und seinen Ausschüssen Rahmenplan für die Arbeit des Stadtrates der Stadt Leuna und seiner Ausschüsse im Jahr 2014 (Stand 15.11.2013) (i. d. R. jeden 3. (i. d .R jeden 1. Mo./Monat) Do./ Monat) 17:30 Uhr 17:30 Uhr (i. d. R jeden 1. Di./ Monat) 17:30 Uhr (i. d. R jeden 2. Di./Monat) 17:30 Uhr (i. d. R jeden letzten Do./Monat) 17:30 Uhr 2014 Hauptausschuss Finanzausschuss 14.04.14 12.05.14* 16.06.14 21.07.14 18.08.14 15.09.14 20.10.14 17.11.14 08.12.14* 03.04.14 08.05.14* 05.06.14 10.07.14 07.08.14 04.09.14 02.10.14 06.11.14 04.12.14 Schul-, Kultur-, Sport- u. Sozialausschuss 08.04.14 13.05.14 10.06.14 Stadtratssitzung April Mai Juni Neuer SR Juli August September Oktober November Dezember Bau-, Wirtschafts-, Stadtentwicklungsu. Umweltausschuss 01.04.14 06.05.14 03.06.14 konst. Sitzung SR 05.08.14 02.09.14 07.10.14 04.11.14 02.12.14 * Abweichung vom Plan Gesetzliche Feiertage im gesamten Bundesgebiet: 18.04.14Karfreitag29.05.14Christi Himmelfahrt 21.04.14Ostermontag 09.06.14Pfingstmontag 01.05.14 Tag der Arbeit 03.10.14 Tag der Deutschen Einheit 25.12.14 1. Weihnachtstag 26.12.14 2. Weihnachtstag Gesetzliche Feiertage in Sachsen-Anhalt: 31.10.14Reformationstag 12.08.14 09.09.14 14.10.14 11.11.14 09.12.14 24.04.14 22.05.14* 26.06.14 31.07.14 28.08.14 25.09.14 30.10.14 27.11.14 18.12.14* Nr. 3/2014 | 8 6. Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Leuna vom 27. Februar 2014 Öffentliche Beschlüsse B 40/263/14 Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Leuna Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Leuna. Des Weiteren wird beschlossen, dass der Stadtrat die Verwaltung ermächtigt, einen Wettbewerb/Angebotseinholung durchzuführen und den Auftrag zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes zu erteilen. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Wolfgang Meisel Vorsitzender des Stadtrates B 40/264/14Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Kötschlitz und Günthersdorf Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Kötschlitz und Günthersdorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist in der Anlage 2 zeichnerisch dargestellt und Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage. Gleichzeitig wird beschlossen, die erforderlichen Schritte zur Weiterentwicklung der Flächennutzungsplanung für diesen Bereich einzuleiten und vorzunehmen. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und die erforderlichen Maßnahmen in landes- und regionalplanerischer Hinsicht sind durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor einen Vertrag zur Durchführung der Verfahrensschritte und zur Übernahme der Verfahrenskosten rechtswirksam abzuschließen gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Wolfgang Meisel Vorsitzender des Stadtrates B 40/265/14 Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Öffentliche Spielbank“ der Stadt Leuna, Ortschaft Kötschlitz 1. Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „Öffentliche Spielbank“ der Stadt Leuna, Ortschaft Kötschlitz. Weiterhin beschließt der Stadtrat die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und durch das Büro Niemann + Steege GmbH aus Düsseldorf, mit der erforderlichen rechtlichen Begleitung durch das Büro Heuking Kühn Lüer Wojtek, ebenfalls Düsseldorf, durchführen zu lassen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in Anlage 2 dargestellt und Bestandteil der Vorlage. 2. Des Weiteren beschließt der Stadtrat gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 a und § 13 BauGB die öffentliche Auslegung der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „Öffentliche Spielbank“ und billigt zudem die Begründung. Gleichzeitig sollen die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Planung unterrichtet und deren Stellungnahmen eingeholt werden. Schließlich soll, soweit erforderlich, ebenfalls die Abstimmung mit der Bauleitplanung benachbarter Gemeinden vorgenommen werden. Die Planzeichnung und die Begründung sind als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt und Bestandteil dieser. 3. Weiterhin ermächtigt der Stadtrat die Verwaltung, den Beschluss 40/265/14 ortsüblich bekannt zu machen und die erforderlichen Maßnahmen zu deren Durchführung zu ergreifen. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Wolfgang Meisel Vorsitzender des Stadtrates Leunaer Stadtanzeiger B 40/267/14 Beauftragung des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Spergau Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, 1. Ab 1. März 2014 Herrn Jens Franke zum Ortswehrleiter und Herrn Kenny Grosch zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Spergau für die Dauer von zwei Jahren zu beauftragen. 2. Für die bisher geleistete Arbeit wird Herrn Ralf-Manfred Sieler als Ortswehrleiter und Herrn Herbert Latzel als stellvertretender Ortswehrleiter Dank und Anerkennung ausgesprochen. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Wolfgang Meisel Vorsitzender des Stadtrates Nichtöffentlicher Beschluss B 40/266/14 Grundstücksangelegenheit in der Ortschaft Zöschen Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, ein Grundstück zu veräußern. gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Wolfgang Meisel Vorsitzender des Stadtrates Bericht aus der öffentlichen/nichtöffentlichen Beratung des Ausschusses Bau, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt am 04. März 2014 I. Öffentlicher Teil 1. Festlegungs- und Protokollkontrolle Das Protokoll der Beratung vom 04.02.2014 wurde ohne Änderungen bestätigt. Die Anregungen aus der Februarsitzungen – Richten eines Steins an der Rössener Brücke und Abfallkörbe auf dem Platz an der Rudolf-Breitscheid-Straße – sind umgesetzt. 2. Vorstellung von Varianten einer Stellplatzordnung vor dem Rathaus Es wurden drei Varianten einer Stellplatzordnung vorgestellt und diskutiert. Jede der Varianten bringt nur wenige Stellplätze mehr, verursacht Kosten und schränkt den Verkehrsraum ein. Empfehlung: Istzustand bis zur grundhaften Straßensanierung belassen. 3. Bauantrag für den Bau eines Pflegeheimes an der KarlBarth-Straße. Durch den Investor wurde der beabsichtigte Bau eines Pflegeheimes für 72 Betten vorgestellt. Die Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes Nr. 3, 1. Änderung werden eingehalten. Es wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 4. Vorstellung der Gestaltung der kleinen Freifläche am Jahnweg. Es wird empfohlen, entlang des Weges einseitig PKW-Stellflächen zu schaffen, die Fläche mit Bodendeckern zu bepflanzen und mit einer Hecke abzugrenzen. 5. Bauantrag/Bauvoranfrage/sanierungsrechtliche Genehmigung - Die Bauvoranfrage zum Bau von zwei Wohnhäusern und einer Großgarage Friedrich-Ebert-Straße wird positiv beschieden. - Dem Antrag zur Erweiterung des Aufstellungsraumes Autohaus in Wölkau wird zugestimmt. - Aufstellen von Sichtschutzelementen, Haberstraße 36 Es wird empfohlen: • Sichtschutz für Freisitz soll analog Balkonverkleidung erfolgen, maximal 1,60 m hoch auf der Ostseite Leunaer Stadtanzeiger • Die Höhe des Sichtschutzes an der Süd- und Westseite max. 1,20 m • Ausnahme für den Anbau einer Treppe auf der Westseite 6. Information der Verwaltung Herr Lämmerhirt, Fachbereichsleiter Bau informierte: - Sanierung der B 181 in Zöschen Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ist abgeschlossen. 21 Vorschläge bzw. Anträge wurden beim Landesamt Bau eingereicht. Am 18.03.14 findet, gemeinsam mit dem Fachbereich Bau Leuna, die Auswertung statt. - Dorfstraße Zweimen Wegen des umstrittenen Anschlusses der Oberflächenentwässerung der Grundstücke wird erwartet, dass der Leiter der Anstalt öffentlichen Rechts im Stadtrat Stellung bezieht um eine ordnungsgemäße Realisierung der grundhaften Straßenerneuerung zu sichern und die Bürgerbedenken auszuräumen. - Beteiligung der Stadt Leuna am LEADER-Programm (Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) der EU und des Bundes 9 | Nr. 3/2014 Zwischenzeitlich haben sich die Städte Leuna, Bad Dürrenberg und die Gemeinde Schkopau der Region Weißenfels/ Zeitz angeschlossen. Es wurden Aufgabe, Organisationsstruktur und Fördermöglichkeiten ab 2015 dieses Programms erläutert. 7. Anfragen/Informationen der Ausschussmitglieder - Es sollte geprüft werden, ob die Sanitäranlagen in der Verwaltungsbaracke Zöschen zwischenzeitlich bis zur Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses überholt werden können - Gibt es zum Pflegeheim Kötschlitz einen neuen Stand? - Es gibt Beratungsbedarf zum Abriss Konsum und Dorfgemeinschaftshaus in Spergau II. Nichtöffentlicher Teil Es wurden Grundstücksangelegenheiten in der Kernstadt Leuna und in Friedensdorf beraten. Bürkner Ausschussvorsitzende Anregungen, Meinungen und Informationen von Mitgliedern des Stadtrates Aus der Fraktion „Bündnis für Leuna“ Aus der Fraktion „Die Linke“ Sehr verehrte Einwohner der Stadt Leuna, am 6. März tagte der Hauptausschuss und der Finanzausschuss sowie alle interessierten Stadträte gemeinsam. Hauptthema war der Haushalt er Stadt Leuna für 2014. Die Mitarbeiter der Verwaltung haben in den vergangenen Wochen sehr intensiv an diesem Entwurf des Haushaltes gearbeitet, damit am Ende ein sparsamer und genehmigungsfähiger Haushalt beschlossen werden kann. Natürlich ging es an diesem Tag nicht ohne Diskussionen und Einwände ab. Ich war aber über die Sachlichkeit der Diskussionen angenehm überrascht. Zeigte es doch, dass die Stadträte aller Fraktionen sowie die Ortsbürgermeister gewillt sind auch einmal Projekte weiter in die Ferne zu schieben damit wir am 27.03.2014 in der Stadtratssitzung einen ausgeglichenen Haushalt beschließen können. So stellt sich unsere Fraktion die Zusammenarbeit in unserem Stadtrat auch zukünftig vor. Wichtig ist, dass die begonnenen Projekte sowie die Projekte in unseren Kitas und Schulen sowie auch die Vereinszuschüsse abgesichert sind. Am 6. März wurde der Haushalt 2014 abschließend in den Ausschüssen diskutiert. Er soll am 27. März 2014 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Er beinhaltet, dass die begonnenen Investitionen fortgeführt bzw. abgeschlossen werden. Neue Maßnahme soll u. a. die Horterweiterung in Kötzschau sein. Die oft diskutierte Horterweiterung an der Grundschule Wallendorf geht der Vollendung entgegen. Ein frohes Osterfest wünscht Ihnen Peter Engel Fraktionsvorsitzender BfL Bei der finanziellen Situation der Stadt konnten nicht alle Wünsche erfüllt werden. Aber der vorliegende Entwurf erscheint uns ausgewogen und umsetzbar. Nach CDU und SPD haben nun auch Die Linke ihre Kandidaten und deren Listenplätze gekürt. Wobei ein vorderer Listenplatz keine Garantie für die Wahl des Kandidaten ist. Die Kommunalwahl ist meist eine Personenwahl. Im Stadtrat Leuna gab es bis auf wenige Ausnahmen keine Auseinandersetzung zwischen den parteigeführten Fraktionen. Es möge auch im hoffentlich „fairen Wahlkampf“ so bleiben. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten. Erstaunlich sind Wechsel von Unabhängig über CDU zu SPD oder Parteieintritte um einen vorderen Platz Listenplatz zu erreichen. Unsere Kandidaten treten auf der offenen Liste Die Linke zur Wahl an. Die Mitglieder unserer Fraktion hoffen, dass der Dauerbrenner – Grundstück für die Gedächtnisbaracke für die Zwangsarbeiter in Zöschen bald zu einem vernünftigen Ergebnis geführt wird, damit zeitnah mit der Umsetzung begonnen werden kann. Alle, die sich dafür interessieren, können die Fortschritte an der Schwimmhalle verfolgen. Es ist wie im Garten, wenn die Pflanzen aus der Erde kommen, kann ihr Wachstum täglich verfolgt werden. So ist es auch bei der Schwimmhalle. Die Entscheidung, die Sanierung der Schwimmhalle zu Ende zu führen, trägt unsere Fraktion mit. Wir freuen uns mit den Einwohnern auf das Anbaden im Mai 2015. Unsere Amtsblätter gibt es ca. 180 x in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. www.wittich.de Information ist unser Geschäft Der Bau der 2 Fluchtwege in den Kindergärten am Hügel und am Sonnenplatz nimmt auch Gestalt an. Dabei ist zu bedanken, dass die Realisierung während des vollen Betriebes der Einrichtungen erfolgt. Bürkner Fraktionsvorsitzende Nr. 3/2014 | 10 Kranzniederlegung am Mahnmal für die Märzgefallenen Die Märzkämpfe des Jahres 1921 wurden in der DDR als kommunistischer Massenaufstand dargestellt. Erst nach der Wende konnten unabhängige Historiker die Ereignisse aufarbeiten. Erinnert sei an die Geschichtsausstellung 1998 im Kraftwerk Vockerode, an den Vortrag des halleschen Historikers Dr. Schmidt und an die umfangreichen stadtgeschichtlichen Beiträge unseres Archivars Dr. Schade. Ab Anfang 1921 nahmen die sozialen Proteste in den großen Betrieben des Bergbaus und der chemischen Industrie eine Breite und Dynamik an, die die Region als besonderen Unruheherd erscheinen ließen. Anarchisten aus dem kommunistischen Spektrum versuchten, die Situation für eine geplante Weltrevolution zu nutzen. Auf der Gegenseite wollte die BASF-Führung die Unruhen für eine umfassende Entlassung der gesamten Belegschaft nutzen, um sie anschließend nach einem strengen Auswahlverfahren wieder einzustellen. Leunaer Arbeiter griffen nicht in die Märzkämpfe ein, sondern bereiteten lediglich eine Verteidigung des von ihnen besetzten Werkes vor. Am Morgen des 29. März 1921 begann die Erstürmung des Werkes. Das Artillerie-Feuer leitete der Direktor des Betriebes, Dr. Oster, der zuvor das Angebot der Aufständischen zur kampflosen Übergabe auf Weisung der BASF-Firmenleitung abgelehnt hatte. Der Widerstand war gering; ein Schutzpolizist wurde durch Querschläger getötet. Auf seitens der Streikenden gab es 31 Todesopfer. Nicht bekannt sind die Gemordeten außerhalb des Werkes, in Wohnungen und vor allem nicht, die „auf der Flucht“ beim durchschwimmen der winterlichen Saale erschossen wurden. Diese ermordeten Arbeiter sind die eigentlichen Opfer der Ereignisse im März 1921. Nach der Wende habe ich bewusst an den jährlichen Kranzniederlegungen des Stadtrates und der Stadtverwaltung Leuna in Kröllwitz teilgenommen, zum Gedenken aller im März 1921 gewaltsam ums Leben gebrachten Menschen. Wir müssen aus der Geschichte lernen. Horst Fischer Stadtrat SPD-Fraktion Bürgerzeitung Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung IMPRESSUM Die Bürgerzeitung erscheint monatlich. - Herausgeber: Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna - Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 0 35 35 / 4 89 -0, Telefax: 0 35 35 / 4 89 -1 15, Fax-Redaktion 489-155 - Geschäftsführer Andreas Barschtipan „www.wittich.de/agb/herzberg“ - Verantwortlich: Die Bürgermeisterin - Anzeigenannahme: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 0 35 35 / 4 89 -0, Telefax: 0 35 35 / 4 89 -1 15 Geschäftsstelle Leuna, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 06237 Leuna Fr. Friedrich, Telefon: 03 46 1 / 82 64 84, Telefax: 03 46 1 / 82 64 85, Funk: 01 71 / 4 14 40 53 Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. „Die veröffentlichten Meinungen müssen nicht mit der Meinung der SAB-Redaktion übereinstimmen.“ Für den Inhalt der Artikel sind die Autoren selbst verantwortlich. Leunaer Stadtanzeiger Aus der SPD-Fraktion Leuna und Ukraine Was geht es uns an, wenn die Lage in der Ukraine hoffnungslos werden könnte, weil nicht bald diplomatische Lösungen gefunden werden, insbesondere von Putin? Viel, sehr viel, denn ein neuer Kalter Krieg träfe Europa mit ungeahnter Wucht, weil Ost und West inzwischen wirtschaftlich stark voneinander abhängen. Kann unsere Stadt etwas dazu beitragen? Auf den ersten Blick ist das kaum möglich, handelt es sich doch um große Politik. Aber angesichts der Ereignisse sollten Leunas Beziehungen zur westukrainischen Stadt Nowowolynsk weiter vertieft und auf ein Niveau gehoben werden, auf dem Austausch zu Völkerverständigung, Solidarität und Toleranz noch mehr im Mittelpunkt stehen. Kommunen sind die Basis für das Zusammenleben in der Demokratie und in ihnen lassen sich Nationalismus und Radikalismus direkt bekämpfen. Auf lokaler Demokratie und Selbstverwaltung beruhen die Grundwerte, von denen wir uns den Aufbau eines geeinten friedlichen Europas versprechen. Mit kommunalen Partnerschaften lässt sich der Boden dafür bereiten, wenn das auch mühsam und kaum messbar ist. Vergleichbar mit Graswurzelarbeit, fast unsichtbar, liefern sie ein festes Geflecht von Beziehungen und fördern Zusammengehörigkeit. Gesellschaftspolitische Projekte Leunas mit Nowowolynsk haben jetzt einen hoch aktuellen Sinn erhalten. Wir unterhalten mit dieser Stadt bereits seit Jahren einen regelmäßigen Schüleraustausch. Es freut uns sehr, dass die jungen Menschen gern nach Deutschland kommen, um sich über die hiesigen Lebensverhältnisse zu informieren. Diese gute Tradition wird auch in Zukunft gepflegt werden. Aber darüber hinausgehende Kontakte der Stadt beschränken sich bisher auf sporadische Treffen zwischen den Räten und der Verwaltung. Nach Ansicht der SPD-Fraktion ist das zu wenig und sollte ausgebaut werden. Denkbar sind kulturelle Aktivitäten wie etwa Ausstellungen, Gedenkstättenarbeit oder gemeinsame Seminare zu Verwaltungseffizienz, Stadtentwicklung, Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, kommunale Wohnungswirtschaft, Rechtsstaatlichkeit und Korruption. Themen gibt es genug wichtig sind die persönlichen Begegnungen. Während unsere ukrainischen Partner diese engere Bindung schon seit längerem suchen, waren wir bisher zögerlich und wollten die Sache reifen lassen. Allerdings ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, den Ukrainern zu zeigen, wie sehr sie in unserer Stadt willkommen sind. Es war eine gute Geste von Bürgermeisterin und Stadtrat, Nowovolynsks Bürgermeister Saposchnikow in den Tagen der blutigen Ereignisse auszusprechen, dass uns das Schicksal der Ukraine am Herzen liegt und wir an eine gemeinsame Zukunft glauben. Ein aus Nowovolynsk stammender junger Arbeiter wurde auf dem Kiewer Maidan von einem Scharfschützen erschossen. Es ist jetzt bei uns aufgerufen, seine Familie mit einer Geldspende zu unterstützen. Eine engere Bindung an Nowovolynsk lässt sich besonders wirkungsvoll gestalten, weil die Stadt auch Partner unserer Partnergemeinde Jaraczewo in Großpolen ist. Ein solches trilaterales Netzwerk ist für uns Kommunen eine Chance, den europäischen Gedanken in die nächsten Generationen zu vermitteln. Tilo Heuer Fraktionsvorsitzender Leunaer Stadtanzeiger Informationen aus den Ortschaften OrtsbürgermeisterInnen und deren Rufnummern in den Ortschaften Ortschaft Friedensdorf Herr Michael Bedla Tel.: 034639 20360, Fax: 034639 20360 Sprechzeit: jeden 1. Montag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Ortschaft Günthersdorf Frau Marianne Riemeyer Tel.: 034638 20335, Fax: 034638 20319 Sprechzeit: jeden 1. Mittwoch im Monat von 16.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung Ortschaft Horburg-Maßlau Herr Jürgen Seifert Tel.: 034204 60040, Fax: 034204 64497 Sprechzeit: jeden Mittwoch von 16:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Ortschaft Kötschlitz Herr Andreas Stolle Tel.: 034638 20417, Fax: 034638 21853 Sprechzeit: jeden letzten Dienstag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Ortschaft Kötzschau Herr Wolfgang Weise Tel.: 03462 87825, Fax: 03462 86344 Sprechzeit: jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 16:00 - 18:00 Uhr Ortschaft Kreypau Herr Peter Engel Tel.: 03462 80348, Fax: 03462 80348 Sprechzeit: jeden 1. Donnerstag im Monat von 14:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung Ortschaft Rodden Herr Gerhard Rödiger Tel.: 034638 365175 Sprechzeit: jeden 2. Montag im Monat von 17:00 - 19:00 Uhr Ortschaft Spergau Herr Thomas Scholz Tel.: 034446 20161 Sprechzeit: jeden Dienstag von 15:30 Uhr - 18:00 Uhr Ortschaft Zöschen Herr Richard Schaaf Tel.: 034639 806748 Sprechzeit: jeden 1. Dienstag im Monat von 17:30 - 18:30 Uhr und nach Vereinbarung Ortschaft Zweimen Herr Helmut Rode Tel.: 034638 20265, Fax: 03461 813222 Sprechzeit: jeden 1. Dienstag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung 11 | Nr. 3/2014 Ortschaft Friedensdorf Liebe Friedensdorferinnen und Friedensdorfer, liebe Leser des Stadtanzeigers, in den Ortschaften wurde der Haushalt für 2014, die jeweiligen Ortschaften betreffend, ja bereits im Dezember des letzten Jahres besprochen. In den städtischen Ausschüssen wie auch in der März Stadtratsitzung wurde der Gesamthaushalt der Stadt Leuna verabschiedet. Nunmehr entscheidet die Kommunalaufsicht des Saalekreises noch über die Genehmigung des Haushaltes. Auch in diesem Jahr gestaltete sich die finanzielle Situation der Stadt Leuna schwierig. Aufgrund verschiedener Ursachen gingen auch bei uns die Einnahmen zurück. So dass die Wünsche auch auf den Prüfstand kamen. Vieles wurde auch zur Realisierung zunächst verschoben. Aber eins wurde klargestellt, alle begonnenen Investitionsvorhaben werden weitergeführt bzw. erfolgreich beendet. Für unseren Ort Friedensdorf bedeutet das, dass Investitionen zum Anschluss des Rohrteiches an den Floßgraben 2014 realisiert werden. Des Weiteren liefen ja für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses 2013 die Planungen. Nachdem im Ortschaftsrat Friedensdorf das Projekt durch das Ing.-Büro Stein vorgestellt wurde, ist das Projekt auch bereits in der Februarsitzung im Bauausschuss der Stadt Leuna vorgestellt worden. Es wurde sich vom Ortschaftsrat und vom Bauausschuss einstimmig für den Ersatzneubau des Saalteils, der sanitären Anlagen und des Vorraumes der Kegelbahn entschieden. Das berichtete ich bereits in der Januarausgabe. Die Veröffentlichung der Pläne werde ich in den Schaukästen vornehmen. Das Bauvorhaben wurde über mehrere Jahresscheiben in den Investitionshaushalt aufgenommen und steht noch unter dem Vorbehalt der Fördermittelgewährung. Nichts Neues könnte man sagen. Aber wir haben hier positive Signale im Vorfeld zur weiteren Klärung aller Voraussetzungen der Fördermittelgewährung erhalten. Hier auch schon einmal vielen Dank für die Unterstützung der Stadtverwaltung und des Stadtrates. Letztlich bleibt aber noch die Entscheidung über die Gewährung der Fördermittel vom Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung abzuwarten. Weitere Themen werden in diesem Jahr die Wahlen am 25. Mai sein. Insgesamt 5 verschiedene Wahlen finden in SachsenAnhalt statt. Ich möchte Sie wieder bitten Ihr Wahlrecht wahrzunehmen und an den Wahlen sehr zahlreich teilzunehmen. Gerade kleinere Ortschaften können hier durch eine hohe Wahlbeteiligung punkten. Und wer verhindert ist bzw. was anderes geplant hat, kann sehr leicht seine Briefwahlunterlagen bei der Stadt beantragen. Nun möchte ich Ihnen allen, Ihrer Familie, Freunden und Verwandten frohe Ostern und einen ebenso fleißigen Osterhasen wünschen. In diesem Sinne verabschiede ich mich bis zum nächsten Stadtanzeiger. Ihr Ortsbürgermeister Michael Bedla Nr. 3/2014 | 12 Ortschaft Günthersdorf Wie tot ist der Günthersdorfer Eiskeller??? Teil 2: Rettung, die muss uns gelingen Werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leuna, Werte Stadträtinnen und Stadträte, im Teil 1 (Stadtanzeiger v. 26.02.2014) haben wir versucht herauszuarbeiten, welche enorme historische Bedeutung der Eiskeller für Günthersdorf und Umgebung hat und wie einzigartig die Geschichte des denkmalgeschützten Eiskellers ist. (Günthersdorf, Altranstädt und Quesitz waren in den Jahren 1706/1707 Europas politischer Mittelpunkt!) Mut gemacht hat uns der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Pleye, der in der MZ vom 31.12.2013 an alle Verantwortlichen in Gemeinden und Städten appeliert: „Baudenkmale sind Erinnerungen und Inspiration zu gleich und wirken als Identifikationsstifter. Bei jeden der Objekte sollten wir nichts unversucht lassen, es als gemeinsames Erbe zu erhalten und wieder nutzbar zu machen.“ Deshalb auch noch einmal unsere Bitte an die Stadträte, ihre Entscheidung aus der Vergangenheit noch einmal zu überdenken. Hierzu einige Anmerkungen. Im November 2006 wurde der denkmalgeschützte Eiskeller nach mehrjähriger Umbauzeit den 1996 gegründeten Günthersdorfer Heimatverein als ständiges Domizil übergeben. Bis Ende Dezember 2010 wurde der Eiskeller neben dem Heimatverein auch von den übrigen Günthersdorfer Vereinen (Günthersdorfer Karnevalsverein, SV Blau- Weiß Günthersdorf, Chorgemeinschaft „Harmonie“, Förderverein der FFW) genutzt. Viele Bürgerinnen und Bürger aus nah und fern nutzten gegen ein Entgelt die Räumlichkeiten für private Feiern. Sein einzigartiges Flair und seine tolle historische Inneneinrichtung ließ die Benutzer ins Schwärmen geraten. Gut erinnern wir beide uns daran, wie die Bürgermeisterin unserer Stadt, Frau Dr. Hagenau, liebe Gäste aus der Partnerstadt Jaraczewo im Eiskeller begrüßte und Herr Gemeindevorsteher Strugala voll des Lobes war zum Mut des Günthersdorfer Ortschaftsrates und des Heimatvereines zur Nutzung und Erhaltung dieses einzigartigen Baudenkmals. Auch wusste er aus der Geschichte, dass der Kurfürst von Sachsen der auch gleichzeitig König von Polen war, am 17. Dezember 1706 in Günthersdorf weilte und begrüßte das Geschichtsbewusstsein der Mitglieder des Heimatvereins. Trotzdem musste im Dezember 2010 infolge großer Herbstniederschlagsmengen, welche durch die Mauern drängten, der Eiskeller geschlossen werden. Ungewöhnlich hohe Niederschläge in Form von Schnee im Winterhalbjahr 2010/2011 kamen unglücklicherweise erschwerend hinzu. Seit dieser Zeit (Frühjahr 2011) versuchen Ortschaftsrat, Heimatverein und die Vorstände der übrigen Vereine den Eiskeller wieder der Öffentlichkeit zugängig zu machen. Ohne sichtbaren Erfolg. Freude kam auf und Hoffnung keimte, als im Spätherbst 2011 anlässlich einer Sitzung des Ortschaftsrates verkündet wurde, dass die Stadt Leuna 43.000,00 € für die Sanierung und schnelle Wiedereröffnung des Eiskellers freigegeben hat. Von der Jahreszeit viel zu spät, denn der Winter stand unmittelbar vor der Tür. Erfreulich dann aber die Nachricht aus Leuna vom 14. Februar 2012, dass o. g. Betrag im Haushalt 2012 übernommen wurde Leunaer Stadtanzeiger und ein weiterer sehr hoher Betrag im Nachtragshaushalt eingestellt worden ist. (Leider mit einem Sperrvermerk, wie wir heute wissen.) Jetzt im März 2014, müssen wir verwundert feststellen, dass die 43.000,00 € aus dem Haushalt 2012/2013 spurlos verschwunden sind. Eine Erklärung kann uns niemand aus der Stadtverwaltung geben! Der Betrag sollte genutzt werden, um die vom Bauordnungsamt Merseburg- Untere Bauaufsichtsbehörde- und dem Ordnungsamt SG Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungswesen am 23.05.2011 festgestellten Überprüfungsmängel bis zur Wiederaufnahme der Nutzung des Eiskellers zu beheben. Damals wurden von der Beauftragten o. g. Institution folgende Mängel festgestellt: 1. Im oberen Bereich des Notausstiegs ist eine zusätzlich Beleuchtung anzubringen. 2. Der Notausgang ist von innen so zu gestalten, dass er mit einem Handgriff uneingeschränkt zu öffnen ist. 3. Die Leiter des Notausstiegs ist so auszuführen, dass einen Gefährdung wegen unzureichender Auftrittsfläche ausgeschlossen werden kann. 4. Die lt. Baugenehmigung beauftragte Rauch- u. Wärmeabzugsanlage ist nachzuweisen. 5. Der Einstieg zum 2. Flucht- u. Rettungsweg muss so gestaltet werden, dass der bestehende Höhenunterschied (Fußboden Keller/Fußboden Notausstieg) kein unüberwindbares Hindernis darstellt. Wir vertreten noch heute die Meinung, dass die Geldsumme ausgereicht hätte, die Mängel zu beseitigen. Zumal Bürger und Handwerksbetriebe (Sponsoren) durch ihre unentgeltliche Tätigkeit mitgeholfen hätten die Kosten noch einmal zu minimieren! Deshalb für große Bevölkerungsschichten der Auegemeinden und Vereine unverständlich die Empfehlung des Ausschusses Bau, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt vom 1. November 2011 an den Stadtrat- „ Keine weiteren Mittel in den Günthersdorfer Eiskeller zu stecken.“ Dazu fällt uns ein Zitat des deutschen Politikers Gustav Heinemann ein, der da einmal gesagt hat: „Wer nichts verändern will, der wird auch das verlieren, was er eigentlich bewahren möchte.“ Wie wahr. Auch möchten wir keines falls bestreiten, dass unserem Eiskeller vonseiten der Stadt Leuna weiterhin Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Es wurde nämlich ein Architektenbüro beauftragt, Kostenschätzungen zur Mängelbeseitigung bis zur Wiedereröffnung vorzunehmen. Es kamen astronomische Summen heraus, die sogar Leute von Fach in Erstaunen versetzten und nicht nachvollziehbar waren. Kein Wunder, dass der Stadtrat die Freigabe der Mittel daraufhin versagte. Wir wissen aber auch, wie Architektenleistungen vergütet werden. Mit der Einstellung eines neuen Mitarbeiters im Fachbereich Bau der Stadt Leuna keimte Hoffnung auf. Nach mehreren anfänglich positiven Beratungen mit Vertretern aus Ortschaftsrat und Heimatverein wurden uns von Leuna 3 Varianten zur Zukunft des Eiskellers empfohlen, die dem Ortschaftsrat Günthersdorf am 10.09.2012 vorgestellt wurden. Variante 1 - sah die Bauwerkserhaltung und Herrichtung des Eiskellers zur Nutzung für Ortschaftsrat u. Vereine vor; Variante 2 - beinhaltete die Bauwerkserhaltung mit erhöhtem Aufwand, jedoch ohne künftige Nutzung für Jedermann; Variante 3 - sah eine einfache Bauwerkserhaltung ohne künftige Nutzung für Ortschaftsrat- oder Vereinssitzungen und ohne Einbeziehung des 2. Gewölbes vor. Leunaer Stadtanzeiger Zu diesen 3 Varianten sollte der Ortschaftsrat ein Votum abgeben und kam dieser Bitte nach. Nach Diskussion sah das Votum dann so aus, dass sich die Mitglieder des Ortschaftsrats mit großer Mehrheit für eine wie bis Dezember 2010 praktizierte Nutzung aussprachen und zu erheblicher Kostenreduzierung durch Eigenleistung und Gewinnung von Sponsoren beitragen wollten. Am 10. Oktober 2012 wurde allen Mitgliedern des Ortschaftsrats eine Anmerkung vom Fachbereich Bau der Stadt Leuna zum Protokoll der Ortschaftsratssitzung vom 01.10.2012 überstellt. (kann bei der Ortsbürgermeisterin eingesehen werden) Darin heißt es u. a.: „… die Verwaltung empfiehlt Variante 3 - Erhaltung des Eiskellers ohne Nutzung durch Vereine u. Ortschaftsratssitzung. Dazu soll der Eiskeller vor weiteren Wassereintritten geschützt/abgedichtet werden und eine gesonderte Niederschlagswasserentsorgung erhalten.“ Der Bitte einiger Mitglieder des Ortschaftsrats zu einer Problemdiskussion in Leuna wurde entsprochen. (Teilnehmer: Udo Zuber, Siegfried Ratzsch - Ortschaftsrat) Beide baten in der Beratung die Verwaltung zu prüfen, ob es für die avisierten 130.000,00 € möglich wäre, die Auflagen des Bauordnungsamtes zu erfüllen und dafür im Gegenzug über den Heimatverein durch Erbringung von Eigenleistungen eine gleichwertige Kostenreduzierung zu erhalten. (Ziel: Nutzung als Tagungsstätte für Vereine aus Variante 1 mit weniger Geld aus Variante 3) Die Verwaltung sagte eine Prüfung des „Ansinnens“ (wörtlich) zu und wird eine Kostenberechnung für die erforderlichen Leistungen erarbeiten lassen. Erst nach Vorlage kann eine Realisierbarkeit dieses „Ansinnens“ eingeschätzt werden. Auf diese Vorlage des Fachbereichs wartet der Ortschaftsrat bis zum heutigen Tag! (inzwischen sind 1,5 Jahre vergangen) Ortschaftsrat S. Ratzsch hat die versprochene Zuarbeit in der Ortschaftsratssitzung am 30. September 2013 angemahnt. Von der Verwaltung wurde daraufhin erklärt, dass in der nächsten Ortschaftsratssitzung (d. h. im Oktober 2013) die Zuarbeit vorliegen würde. Inzwischen ist seit dem ein weiteres halbes Jahr!!! vergangen. Ohne Zuarbeit, ohne fehlende Entschuldigung, ohne neuen Termin. Da trifft wohl die Aussage des britischen Politikers Winston Churchill (1874 - 1965) voll und ganz zu: „Man löst keine Probleme in dem man sie auf Eis legt.“ Dem ist nichts hinzu zufügen. Nichts desto trotz, wir werden die Zuarbeit auch weiterhin anmahnen. Hoffentlich diesmal mit Erfolg. Nach wie vor gibt es die Bereitschaft von Günthersdorfer Bürgerinnen und Bürgern aber auch von Handwerksbetrieben, den Eiskeller wieder der breiten Bevölkerung zu erschließen. Wir glauben nicht, dass die Stadt Leuna und unsere Stadträte gemeinnützige, ehrenamtliche Arbeit von Bürgern ignorieren wollen. Deshalb möchten wir die etwas ausführlich dargestellten Fakten mit den Worten des österreichischen Philosophen ernst von Feuersleben (1806 - 1849) schließen: „Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt.“ Wir verleihen der Hoffnung Ausdruck, dass im Haushaltsplan 2014, die vom Ortschaftsrat eingereichte Vorschlagsliste mit Prioritäten für dringend anstehende Maßnahmen (hier Eiskeller) Berücksichtigung findet, damit umgehend mit den erforderlichen Sanierungsarbeiten begonnen werden kann. Siegfried Ratzsch Ortschronist Träger d. Ehrennadel der Stadt Leuna Erika Richter Vorsitzende Heimatverein Günthersdorf 13 | Nr. 3/2014 Frauentagsfeier am 8. März 2014 Ganz im Zeichen der Würdigung der Leistungen der Frauen fand am 8. März 2014 die nun schon traditionelle Frauentagsfeier im „Bürgerhaus“ in Günthersdorf statt. Der Einladung waren 45 Frauen gefolgt. Mit dieser kleinen Feier sollten alle Frauen nicht nur einen gemütlichen Abend verbringen – es sollte gleichzeitig eine Tradition weiter gefestigt werden. Das Team des Heimatvereins hatte im unermüdlichen Einsatz das Bürgerhaus für die Feier vorbereitet und bei netter männlicher Bedienung wurde erzählt und gelacht. So konnten sich alle Frauen am Kulturprogramm erfreuen. Als Gäste hatten wir „Heike und Kalle“ mit einem musikalischem Programm eingeladen. Erst zum Schluss der Veranstaltung wussten wir, allen hat es gefallen, die Musik war auf unsere Gäste zugeschnitten, sie freuen sich schon auf die nächste Frauentagsfeier. Vielleicht traut sich ja die Ein oder Andere Einwohnerin von Günthersdorf im nächsten Jahr noch zu uns. Wir würden uns freuen. Noch einmal herzlichen Dank an die alle Vereinsmitglieder welche die Feier mit vorbereitet haben. Erika Richter Vorsitzende Heimatverein Günthersdorf e. V. Nr. 3/2014 | 14 Gangster, Gauner und Ganoven in Günthersdorf Das war Karneval mit Schuss Vom 22. Februar bis 2. März waren in Günthersdorf die Narren – oder treffender gesagt – Gangster, Gauner und Ganoven los. Als auf dem Saal des Günthersdorfer Sportlerheims die Bösewichte ihr Unwesen trieben, bleibt kein Auge im Publikum trocken. Al Capone, Egon Olsen und auch der eine oder andere Staatsmann sorgten für „zündende“ Unterhaltung. Bei so vielen zwielichtigen Gestalten musste natürlich auch einer für Ordnung und Sicherheit sorgen. „Kombiniere, kombiniere“, mit diesem bekannten Spruch auf den Lippen hat Kommissar Nick Knatterton die dunklen Machenschaften durchschaut und den Verbrechern das Handwerk gelegt. Wäre da nicht Dynamit Harry gewesen ... Leunaer Stadtanzeiger Viele Fotos vom Karneval in Günthersdorf und zukünftige Veranstaltungstermine sind im Internet unter www.gcc-blauweiss. de zu sehen. Wir freuen uns schon auf ein Wiedersehen beim 7. Günthersdorfer Sommernachtsball am 6. September 2014. Günthersdorf Helau! Maik Gutknecht Präsident Die Günthersdorfer Karnevalisten luden ein zu einem spannenden Karnevalsprogramm mit dem passenden Schuss Humor und ausgelassener Stimmung – ganz nach dem GCC-Motto „Feiern mit Freunden“. Auch die Lokalpolitik - ob Zöschener Straßensperrung, Leunaer Schwimmhalle oder Günthersdorfer Spielcasino - kam nicht zu kurz und wurde karnevalistisch aufs Korn genommen. Der Carnevalsclub hatte dabei für jedes Alter das passende Angebot: die beiden Abendveranstaltungen, den Sonntagskarneval für alle die lieber nachmittags feiern oder den Kinderfasching für die kleinen „Nachwuchs-Karnevalisten“. Dabei durften selbstverständlich Pfannkuchen, jede Menge Luftballons und viele Spiele und Preise wieder nicht fehlen. Ortschaft Kötzschlitz Allen beteiligten GCC-Mitgliedern und den kräftig mithelfenden Nicht-Mitgliedern sei an dieser Stelle für die Programmgestaltung und das ganze Drumherum gedankt. Unseren zahlreichen Gästen, unseren Förderern und Unterstützern, der Stadt Leuna, den Ortschaften Günthersdorf und Kötschlitz und den regionalen Unternehmen, sprechen die Günthersdorfer Karnevalisten ihr herzliches Dankeschön aus. Leunaer Stadtanzeiger 15 | Nr. 3/2014 Ortschaft Kreypau Ortschaft Kötzschau Große Eröffnungsfeier Eisenbahnmuseum Kötzschau Festwochenende 26./27. April 2014 Nach drei Jahren Bauzeit und eben so vielen Bauabschnitten ist es nun im Frühjahr 2014 endlich so weit, das Museum zur Geschichte der Eisenbahnstrecke Leipzig – Großkorbetha kann an seinem neuen Standort im Bahnhofsgebäude Kötzschau eröffnet werden. Das soll am 26./27. April 2014 mit einem Festwochenende groß gefeiert werden. Los geht es am Samstag, dem 26. April 2014. Um 11:00 Uhr findet ein kleiner Festakt statt, an dem zahlreiche Gäste aus der Landes- und Lokalpolitik, Wirtschaft, von Vereinen usw. teilnehmen. Es singt dazu der Männerchor Schladebach 1852 e. V. Nach der feierlichen Eröffnung ist eine Besichtigung des Museums ab 13:00 Uhr möglich. Am folgenden Sonntag, dem 27. April 2014, öffnet das Museum abermals seine Türen anlässlich des Tages der Industriekultur in Sachsen-Anhalt. Ab 12:00 Uhr ist das Museum geöffnet. An beiden Tagen gibt es Leckeres vom Grill und Getränke. Eine Garteneisenbahn wird gezeigt und für die Kleinen wird es auch Spiel und Spaß geben. Änderungen und Ergänzungen sind natürlich vorbehalten. Wir freuen uns auch Sie als Besucher zu begrüßen. Weitere Informationen sowie das aktuelle Programm zum Eröffnungswochenende können Sie auf unserer Internetseite einsehen: www.eisenbahnfreunde-koetzschau.com D. Falk Vorsitzender Eisenbahnfreunde Kötzschau e. V. Sehr verehrte Einwohner von Wölkau, Wüsteneutzsch und Kreypau, im Namen des Ortschaftsrates sowie natürlich auch in meinem Namen, möchte ich Ihnen ein paar schöne Osterfeiertage im Kreise Ihrer Lieben wünschen. Dieses Jahr können unsere Kinder und Enkelkinder die Ostereier sicher im Grünen suchen. Viel Spaß dabei wünscht euer Ortsbürgermeister Peter Engel Ortschaft Spergau Einladung zur Wahlversammlung Die Jagdgenossenschaft Spergau informiert alle Eigentümer von Grund und Boden (bejagbare Fläche), dass am 28. März 2014 in Leuna OT Spergau, Franklebener Str. 14a um 18:00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Ackerbau und Rinder GmbH eine Mitgliederversammlung mit Wahl eines neuen Jagdvorstandes stattfinden wird. Alle Eigentümer sind recht herzlich eingeladen. Bei eventuellen Rückfragen steht Ihnen der Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leuna, Herr Storbeck unter der Tel.-Nr. 03461 840136/Mobil 0151 14559441 zur Verfügung. Sachgebiet Sicherheit und Ordnung Anzeigen 25 Jahre Der Männerchor Schladebach e. V. gratuliert im Monat April seinen Sangesbrüdern Manfred Friedrich, Ronald Weise und Jörg Tautenhahn recht herzlich. Der Vorstand Zeuchfelder Weg 7 06242 Braunsbedra / OT Roßbach Viele Simsonteile auf Lager! Rivero Phoenix 125 1.350,00 € Öffnungszeiten Mo - Fr 9 - 18 Uhr Sa 9 - 13 Uhr Reparaturservice für alle Marken Service • erSatzteile • zubehör www.zweirad-boenicke.de Tel.: (034633) 24570 • Fax 21050 wir holen’s - wir reparieren’s - wir bringen’s 25 Jahre Zeuchfelder Weg 7 06242 Braunsbedra / OT Roßbach NEU! - Service Öffnungszeiten: Mo - Fr 9.00 - 18.00 Uhr, Sa 9.00 - 13.00 Uhr Reparaturservice für alle Marken Service • erSatzteile • zubehör Fahrräder ab 175,- € Tel.: (034633) 24570 • Fax 21050 wir holen’s - wir reparieren’s - wir bringen’s Nr. 3/2014 | 16 Die Mädels von der (neuen) Bank Wie alles begann … Folgendes hatte sich zugetragen. Eine Freundin aus der Stadt rief mich an: „Stell dir vor“, rief sie aufgebracht. „Mein Nachbar, ein älterer Herr, ist gestorben. Viele Jahre wohnte der schon hier. Wir haben nie miteinander geredet. Ich sah ihn nur manchmal kommen und gehen, gelegentlich haben wir uns gegrüßt, aber mehr nicht. Nun ist er tot. Einsam und allein ist er gestorben. Ich bin erst mal rüber und habe auf sein Türschild gesehen, weil ich nicht einmal wusste, wie er heißt.“ Es folgte eine Weile schweigen. Dann sagte sie verbittert: „So ist das hier in der Stadt. Alles ist anonym. Man kennt nicht mal seinen Nachbar“ und fügte hinzu „Auf dem Dorf bei euch ist das anders. Da kennt jeder jeden. Da lebt man nicht so einsam und anonym. Habe ich recht?“ Das hatte sie. Zweifellos. Sommerzeit – Urlaubszeit. Die Temperaturen haben die 30° - Marke längst überschritten. Die Straßen sind menschenleer. Überall herrscht Tristes. Für Zeitungsmacher ist Saure-GurkenZeit. Ich bekomme einen Tipp: „Schau doch mal ins Wendisch Ende!“ Gesagt – getan. Drei Bänke unter einem Schatten spendenden Baum laden zum Verweilen ein. Dahinter ein Teich. Einige ältere Spergauer Damen, die Namen will ich höflicherweise verschweigen, haben es sich, Schutz vor der Sonne suchend, bereits bequem gemacht. Man unterhält sich angeregt über dies und das. Vom Frühjahr bis zum Herbst, so ist von ihnen zu erfahren, trifft man sich hier allabendlich, um miteinander, und natürlich auch übereinander, zu plaudern, zu lachen und zu diskutieren. Allmählich spürt man, dass das kein leeres Geschwätz ist, sondern das sich die Mädels von der Bank, wie sie inzwischen liebevoll genannt werden, damit aktiv am Dorfgeschehen beteiligen. Mit ihrem vermeintlichem Geschwätz nehmen sie nämlich an den Menschen und Vorgängen um sich herum rege und leidenschaftlich Anteil. Und das mit ihrer eigenen ganzen Herzlichkeit. Das war im vorigen Jahr. Leunaer Stadtanzeiger Mit einer schnell gewürfelten Zwei rettet sie ihre vierte Spielfigur im letzten Moment ins „Häuschen“ und ist damit Sieger. So könnte sich das abgespielt haben als die Mädels von der Bank (s. oben) Besitz von ihrem neuen Domizil ergriffen haben. Um was es hier geht, ist wohl leicht zu erraten. „Mensch ärgere Dich nicht!“, heißt das Spiel und das neue Domizil ist seit Kurzem der „Rastplatz an der alten Mühle“ in Spergau. Zu finden in der Franklebener Straße in der Nähe des ursprünglichen Standortes der Mühle, zwischen Dorf und dem Anschlussgleis der Leunaer Werkbahn. Und dieser Rastplatz hat es in sich. Im wahrsten Sinne. In die Tischplatte hat sein Schöpfer nämlich jenes bekannte Spiel eingraviert und farblich unterlegt. Für sechs Spieler. Schöpfer dieses kleinen Kunstwerkes, so darf man den Rastplatz getrost bezeichnen, ist der Spergauer Robby Schulze. „Ich habe beobachtet, dass viele Spergauer bei ihren Spaziergängen um das Dorf hier vorbeikommen. Vor allem viele Ältere. Da kam mir die Idee, für die einen Rastplatz zu bauen.“ Als Kraftfahrer komme er viel rum und entdecke eben Dieses und Jenes. So auch einen Rastplatz für Spaziergänger. Robby Schulze ist als handwerklich geschickt bekannt. So wundert es kaum, dass er fast alles selbst gefertigt und aufgestellt hat. „Bis auf die Räder, die seitlich an den Bänken montiert sind, ist alles Eigenbau“, erklärt und zeigt er. Nach denen hätte er lange suchen müssen, ist aber letztendlich fündig geworden. Damit bei den Besuchern nicht Langeweile aufkommt, habe er eben jenes bekannte Spiel eingraviert, erzählt er. „Ich wollte eigentlich noch wegen des Standortes ein „Mühle-Spiel“ mit eingravieren, aber da können ja nur immer zwei Personen spielen,“ so Schulze Was aber, außer dem eingravierten Spiel, ist nun anders an dem Rastplatz? Die Antwort ist bei einem Spaziergang dorthin leicht zu finden. Erstens! Nicht nur die Mädels von der Bank treffen sich dort. Nein, inzwischen sind auch Kinder mit ihren Eltern dort anzutreffen. Denen macht das Würfelspiel eben soviel Spaß und für die Kinder gibt es immer etwas Neues zu entdecken. Und zweitens! Es gibt sie immer wieder. Die Spergauer, die einfach, nur so, etwas erschaffen, um ihren Mitmenschen Freude zu bereiten. Der Erbauer des Rastplatzes Robby Schulze gehört in jeden Fall dazu. T. Buschendorf Bei einem Becher Kaffee und einer Spielrunde fühlen sich die „Mädels von der Bank“ sichtlich wohl … und wie es weitergeht „Rauswerfen ist Plicht!“, sagt Frau G. Und zack, schon hat die sonst liebevolle Frau den roten Spielkegel von Frau B. mit ihrem grünen Kegel rabiat vom Brett gefegt. Sprachloses Entsetzen bei Frau B. und Schadenfreude bei Frau G. Frau L. atmet erleichtert auf. Ein Rauswurf ihres gelben Kegels so kurz vorm Ziel hätte ihr gerade noch gefehlt. „Mensch ärgere Dich nicht“ an der frischen Luft statt Computerspiele zu Hause. Auch die Spergauer Kinder mit ihren Eltern haben den Rastplatz an der alten Mühle für sich entdeckt. Leunaer Stadtanzeiger 17 | Nr. 3/2014 Newcomer zeigen ihr Können Tag der offenen Tür an der Freien Grundschule Spergau Liebe Frau Koch, viel zu schnell vergeht die Zeit und nun bin ich schon ein halbes Jahr in der Schule. Gern möchte ich dich einladen, am 08.03.2014 zum Tag der offenen Tür an unserer Schule um 10.00 Uhr mein Gast zu sein. Hier kannst du sehen, was ich schon alles gelernt habe. Ich würde mich sehr freuen. Deine Elly „Wenn man so eine nette Einladung bekommt, muss man hingehen. Da kann man gar nicht anders“, erzählt Frau Koch, Erzieherin der Spergauer „Krümelkiste“ und hält freudestrahlend einen gelben Umschlag in ihrer Hand. Die Umschläge haben die Kinder selbst gebastelt. In diesem Fall war es Elly, die viel Mühe und Herzlichkeit in dieses Kunstwerk gesteckt hat. Wie in jedem Frühjahr steht dieser Tag der offenen Tür wieder ganz im Zeichen der ersten Klassen. Nach einem halben Jahr Schule wollen die Erstklässler ihren Gästen zeigen, was sie bis zu diesem Tag in der Schule gelernt haben. Als Ehrengäste haben sie sich die Erzieherinnen aus den Kindergärten, die sie vor ihrer Einschulung besuchten, eingeladen. Unter ihnen auch Frau Koch. Nach ihren Erlebnissen befragt, wusste Frau Koch nur Gutes zu berichten. Sie durfte dabei sein, wie die Kinder eine Unterrichtsstunde im Fach Englisch demonstrierten. Es sei einfach toll, zu sehen was ihre „Ehemaligen“ bereits alles können, erzählt sie voller Stolz und das zeige, dass das Erzieherteam aus der „Krümelkiste“ ihre Arbeit gut machen. Erfolge fallen nicht vom Himmel. Unzweifelhaft hat das Lehrerkollegium um Frau Dierks an dem bisher Erreichten den größten Anteil. Mit kindgerechten Antworten auf die Fragen der Schüler verstehen sie es Begeisterung für Naturwissenschaften, Technik und Sprachen zu wecken. Der Tag bot aber auch für alle anderen Eltern und Interessenten der Region die Gelegenheit, die Schule, das Schulteam und natürlich das besondere naturwissenschaftlich-sprachlich orientierte Schulkonzept kennenzulernen. Ein buntes Programm mit Experimenten, Sportspielen, Bastelecke rundete diesen Tag ab. Dabei mitmachen durchaus erwünscht. Natürlich war wie immer auch für leibliche Wohl gesorgt. T. Buschendorf Ortschaft Zöschen Liebe Zöschener Mitbürger und Mitbürgerinnen, das Projekt zum Straßenbau befindet sich nach der Anhörung im Überarbeitungsstatus. Viele Hinweise und Anregungen von Ihnen sind dankenswerter Weise eingegangen. Ob und wie sie in die Änderung des Projektes eingehen, kann ich bei Redaktionsschluss noch nicht sagen. Als Ortsbürgermeister habe ich die Ergebnisse der Versammlung mit den Anwohnern und Bürgern unseres Ortes zusammengefasst und die nachfolgend abgedruckte Stellungnahme an das Planungsbüro gesandt. „Generell begrüßt der Ortschaftsrat die Maßnahmen des Abwasseranschlusses mit anschließender Sanierung der Bundesstraße. Wir fragen uns nur, soll beim Ausbau der Bundesstraße ein Exempel statuiert werden? Der Ausbau dieser Straße in unseren Nachbarorten Wallendorf und Günthersdorf verlief einfacher, schneller und ohne so große finanzielle Belastungen für die Anwohner. Es ist kein Vorteil mehr, an so einer belebten Fernverkehrsstraße zu leben. Auch ohne finanzielle Beteiligung der Anlieger sollte der jetzt erreichte Standard mit Parkmöglichkeiten vor den Grundstücken erhalten bleiben. Die jetzt vorgelegte Projektierung mit Fußweg auf der Südseite und Radweg auf der Nordseite von der Kreuzung bis Eichsfeld bzw. der vorhandene Radweg ab Eichsfeld bis Ortsausgang Richtung Leipzig soll bestehen bleiben. Ein zweiter Gehweg auf der Nordseite und eventuelle Parkflächen, die zu Lasten der Anlieger gehen sollen, ist aus unserer Sicht nicht notwendig und wird von den Planern im Bereich ehemals Roter Hirsch und Eichsfeld auch nicht vorgesehen. Im Gegenzug sollte der überregionale Radweg auf der Bahnlinie bis Pflaumenbaumweg von Merseburg kommend und perspektivisch bis Leipzig führend realisiert werden. Die von den Anliegern vor ihren Grundstücken mit Billigung der Gemeinde geschaffenen Parkmöglichkeiten sollen Bestandsschutz haben sofern sie nicht in den Verkehrsraum ragen. Die Bedarfsampel im Kreuzungsbereich Zöschener Dorfstraße/B 181/Am Friedhof hat sich bewährt. Vor allem landwirtschaftliche Maschinen und Zugmaschinen mit Hänger haben Probleme beim Abbiegen von den Nebenstraßen, weil ihr Abbiegevorgang so langsam ist, dass besonders aus Richtung Merseburg kommende Fahrzeuge sehr schnell in den Kreuzungsbereich gelangen ohne vorher gesehen zu werden. Die Ampel soll Bestandsschutz behalten, zumal es in der Vergangenheit wegen schlechter Einsichtnahme aus den Nebenstraßen zu Unfällen kam. Da der Straßenbau in drei hintereinander folgenden Abschnitten mit einem Zeitaufwand von neun Monaten geplant ist, ist der Variante- alle drei Bauabschnitte in drei Monaten auszuführen. der Vorzug zu geben. Weiterhin ist dar zu stellen, warum eine Vollsperrung der B 181 generell notwendig ist. Die Variante - 4 Wochen Vollsperrung, 8 Wochen halbseitige Sperrung. soll geprüft werden, da ja in großen Teilen die alte Straßenbreite mit entsprechendem Unterbau erhalten bleibt.“ Tag der offenen Tür an der Freien Grundschule Spergau. Die musikalische Begrüßung der Gäste ist schon obligatorisch. Der Bau schreitet in diesem Jahr nicht so schnell voran, wie 2013, da die Baufirma mit Grundwasser zu kämpfen hat. Sicher sind Ihnen die Lanzenbrunnen zur Absenkung des Grundwasser schon aufgefallen. Nr. 3/2014 | 18 Wir sind relativ zeitig ins Frühjahr gekommen und Frühjahrsputz steht überall schon an. Da der Bauhof Leuna das Gelände zwischen der Wehrbrücke bis zur Gemarkungsgrenze Zöschen nicht pflegen will, sich ebenso Wallendorf quer stellt, weil hier angeblich nur die Zöschener die Nutzer der Brücke seien, rufe ich für Sonnabend, den 29. März, 9.00 Uhr zu einem Arbeitseinsatz nördlich der Brücke auf. Aus organisatorischen Gründen melden sich Freiwillige bitte telefonisch bis zum 25.03.2014 bei mir, Telefon 034639 806748. Ich hoffe trotzdem noch auf Unterstützung des Bauhofes mit Fahrzeug und Werkzeug. Unsere Amtszeit endet in Kürze. Wir tun uns als Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister damit sehr schwer, weil noch Projekte wie z. B. die Realisierung des Konzeptes Gemeindeholz mit Alter Turnhalle, Dorfgemeinschaftshaus, Gedenk- und Dokumentationszentrum, altes Feuerwehrhaus auf abschließende und verlässliche Entscheidungen durch den Stadtrat auf sich warten lassen und es unterschiedliche Meinungen zwischen der Stadt und dem Ortschaftsrat gibt, die nicht ausgeräumt werden konnten. Ich bin enttäuscht, dass in der vergangenen Wahlperiode die Unterschiede in den einzelnen Ortschaften nicht beseitigt wurden. Ich mahne Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger in der Kernstadt und den Ortschaften an. Das ist eine Aufgabe, der sich die neuen Stadträte stellen sollten. Leunaer Stadtanzeiger Heimat- u. Geschichtsverein e. V. Zöschen Herzliche Einladung Im Rahmen des Frühlingsfestes der Sekundarschule Bertolt Brecht in Zöschen laden wir ein zu einem „Stadtrundgang“ der besonderen Art. Wir wandeln auf den Spuren von Zöschens wohl berühmtesten Sohn, dem Zoologen und Botaniker Dr. Georg Dieck. Alle Interessierten treffen sich am 26.04.2014 um 13.30 Uhr am Haupteingang der Kirche. Über Oberhof, Park und Dr.Georg-Dieck-Straße führt unser Weg zu seiner letzten Ruhestätte auf dem örtlichen Friedhof. Hier legen wir zu seiner Ehrung ein Gebinde nieder und erinnern an die 167. Wiederkehr seines Geburtstages. Wir freuen uns sehr über rege Teilnahme auch aus der Kernstadt und den anderen Ortschaften. Edda Schaaf Vorsitzende Ihr Ortsbürgermeister Richard Schaaf Liebe Mäd chen und Jungen von Zöschen, die in diesem Frühjahr das Fest der Kommunion, Konfirmation oder Jugendweihe feiern. Dazu gratuliere ich euch von ganzem Herzen auch im Namen des Ortschaftsrates von Zöschen. Ich wünsche euch für den neuen Lebensabschnitt alles erdenklich Gute, Gesundheit vor allem und viel Freude und Erfolg beim Lernen. Wissen ist Macht und wer immer bestrebt ist, bestmöglich für sich und seine Zukunft zu lernen, dem wird es auch gelingen, seinen Platz frei von Zukunftsängsten in unserer Gesellschaft zu finden. Bislang seid ihr gut behütet durch euer Elternhaus herangewachsen. Mit eurem Fest werdet ihr in den Kreis der Erwachsenen aufgenommen. Jetzt erwartet man von euch, dass ihr euch der großen Herausforderung, euch auch als Erwachsener zu bewähren, stellt. Dass euch das gelingen möge, das wünsche ich euch und der Gemeinschaft unseres Ortes wünsche ich, dass ihr euch aktiv in sie einbringt. Richard Schaaf Ortsbürgermeister Wir laden die Einwohnerinnen und Einwohner von Zöschen mit Kind und Kegel zum traditionellen Osterfeuer am Ostersonnabend, 19. April 2014 ein. Wir treffen uns ab 18.00 Uhr mit Lampions und Fackeln auf dem Druschplatz. Ab 19.30 Uhr marschieren wir gemeinsam mit unserer Blaskapelle über die Zöschener Dorfstraße, die Dr.-Dieck-Straße zurück zum Druschplatz. Dort erwarten Sie wie immer Ostereier, Grillwürste und natürlich etwas zum Trinken. Gastronomische Versorgung ist ab 18.00 Uhr, also Abendessen auf dem Druschplatz! Fackeln werden vorhanden sein. Wir freuen uns, wenn viele kommen, um mit uns dem Winter den Garaus zu machen. Der Heimat- und Geschichtsverein und der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr laden herzlich ein 5. Kindersachenbörse Sonntag 06.04.2014, 14:00 bis 16:30 Uhr „Alte Turnhalle“ Zöschen Kinderbekleidung Frühling/Sommer Gr. 50 bis 164 für Mädchen und Jungs, Spielzeug, Bücher, Kinderwagen, Babyausstattung, usw. ... Diesmal mit Ausverkauf ausgelaufener Trikotsätze des SV Zöschen STANDANMELDUNGEN BEI FRAU WARNKE 0177 6742874 Es gibt wieder einen tollen Kuchenbasar – der Erlös der leckeren Kuchen und Torten geht wieder an das Kinderhospiz „Bärenherz“ in Leipzig. Wir freuen uns über jeden fleißigen Kuchenbäcker. Leunaer Stadtanzeiger Der Nachwuchs des SV Zöschen 1912 e. V. und seine Kooperationspartner im Wettspielbetrieb auf Kreis- und Landesebene in Spielgemeinschaften Von der „Traubenbildung“ im Bambini-Fußball bis zur Einordnung in bestimmte Spielsysteme Der Werdegang in der Entwicklung des Nachwuchsfußballes im Wettspielbetrieb vollzieht sich in nachfolgend aufgeführten wesentlichen Zeitabschnitten • Übergang vom Bambini-Fußballsport zum Wettspielbetrieb F/E-Juniorinnen und gleichartig zu den F-Junioren • Übergang von den E-Junioren zu den D-Junioren (verkürztes Großfeld) • Übergang von den D-Junioren zu den C-Junioren (Großfeld) • Übergang von den D-Juniorinnen zu den C-Juniorinnen (verkürztes Großfeld) Diese vorgenannten Zeitabschnitte bestimmen die Anzahl der Spielerinnen und Spieler und die Art der Durchführung der Übungsstunden sowie der Spielausführung. „Man merkt nie, was schon getan wurde, man sieht immer nur, was noch zu tun bleibt“ von Marie Curie 1 MSG Zöschen/Kötzschau/Mücheln-E/F-Juniorinnen (federführend SV Zöschen) Ausgangsbasis: • Bambini Mädchenmannschaft, siehe Leunaer Stadtanzeiger 2/2014/24 • AG-Fußball der Grundschule in Wallendorf Hallen-Landesmeisterschaften Sachsen Anhalt am 16.02.2014 in Dessau-Roßlau 1. Kreisauswahl Bitterfeld 2. Stephaneum Aschersleben 3. Magdeburger FFC 4. MSG Zöschen/Kötzschau/Mücheln 5. Germania Wernigerode 6. Eintracht Bad Dürrenberg/Saaletal 7. Berwitz/Bad Schmiedeberg Folgende Spielerinnen nahmen daran teil: Alina Müller, Vanessa Schmidt, Marla Freier, Lena Niedergesäß, Meggy Niedergesäß (alle SV Zöschen) und 5 Spielerinnen von (Sportring Mücheln). Die Mannschaft wurde vorbereitet von Frau Heike Kern (Germania Kötzschau), Wolfgang Voigt (SV Zöschen), Wolfgang Krakowiak (Sportring Mücheln) Überraschende Ergebnisse-kontinuierliche Entwicklung! 2 JSG Zöschen/Wallendorf F-Junioren (federführend SV Zöschen) Ausgangsbasis I. Bambinimannschaft (siehe nachfolgendes Foto Bambini-Weihnachtsturnier 2013) Folgende Spieler von links nach rechts: Luke Stuke, Wito Weinkauf, Dominik Leipelt, Jean Eckensberger, Urs Hoyer, Lukas Heldt, Niklas Funke, Devin Berger Mannschaftsbetreuer und Co Übungsleiter der F-Junioren: F.P. Dell Verantwortlicher Übungsleiter: Wolfgang Voigt Übungsleiterassistenten im Spielbetrieb: Lisa Hoyer und Vanessa Helbig 19 | Nr. 3/2014 F-Junioren Punktspielbetrieb auf Kreisebene Saison 2013/2014 Getreu dem Motto „Für Wunder muss man beten, für Veränderungen muss man arbeiten“ von Thomas von Aguin wurde mit viel Umsicht und Fleiß durch ÜL Jens Kittner unter Mitarbeit von F. P. Dell die „neue“ F-Junioren zusammengestellt. Die neuformierte Mannschaft aus Mädchen und Jungen erreichte Plazierungen im unteren Drittel der Kreisklasse. Es ist ein Erfolg, dass diese Mannschaft spielfähig wurde und auch einzelne Achtungserfolge erreichte. Nachstehendes Foto zeigt die F-Juniorenmannschaft mit folgenden Spielerinnen und Spielern: Samantha Mai, Anton Schaaf, Tobias Kramer, Henning Betz, Lena Niedergesäß, Meggy Niedergesäß, Devin Berger, Wito Weinkauf, Henry Raabe Vielen Dank den Eltern und den Kooperationspartnern für die Unterstützung. Die Situation bei den D-Juniorinnen und C-Juniorinnen sowie E-Junioren und C-Junioren wird in der nächsten Ausgabe dargestellt. Wolfgang Voigt Übungsleiter Nachwuchsbereich SV Zöschen Ortschaft Zweimen Osterfeuer in Zweimen Kleinen Blumenstrauß für dich, unbedeutend an für sich, nur damit du nicht vergisst, dass bald Ostersonntag ist. Ruth-Ursula Westerop In diesem Sinne laden wir zum traditionellen Osterfeuer in Zweimen am Ostersonnabend, 19. April 2014, um 20:00 Uhr herzlich ein. Es erwarteten Sie Ostereier, Grillwürste und natürlich etwas zum Trinken. Die Umweltschutzgruppe Zweimen Nr. 3/2014 | 20 Leunaer Stadtanzeiger Aktuelles Einladung zum Frühlingskonzert des Kammerchores Leuna HELLDENMUT – KUNST AUS ÖSTERREICH Eine Ausstellung in der Galerie im cCe Kulturhaus Leuna vom 20. März bis 09. Mai 2014 Ausstellungseröffnung am 20. März 2014, 17.00 Uhr Der Kammerchor Leuna unter der Leitung von Ralf Malke beginnt seine diesjährige Konzertsaison mit einem Frühlingskonzert am Samstag, dem 5. April, 15:00 Uhr im Restaurant des Klubhauses Leuna und lädt dazu herzlich ein. Es werden insbesondere bekannte Frühlingslieder gesungen, fröhliche Texte vorgetragen und es ist mehrfach Gelegenheit zum Mitsingen. Das Restaurant bietet in bewährter Weise Kaffee und Kuchen an, sodass es ein richtig gemütlicher Nachmittag werden wird. Der Eintritt ist frei. R. Neumann Zur Eröffnung der Ausstellung HELLDENMUT – KUNST AUS ÖSTERREICH am Donnerstag, dem 20. März 2014, um 17.00 Uhr laden wir Sie und Ihre Freunde in die Galerie im cCe Kulturhaus Leuna herzlich ein. Begrüßung: Werner Popp, Vorsitzender des Fördervereins Kulturhaus Leuna e. V. Einführung: Professor Joachim-Lothar Gartner, Präsident des Vereins für Bildende Kunst, Fotografie und Choreografie, Vorm. Präsident Künstlerhaus Wien Martin K. Halliger, Geschäftsführer der cCe Kulturhaus Leuna GmbH Osterfeuer Der Dorfverein Leuna Kröllwitz e. V. lädt ein: am 19. April 2014 ab 19:30 Uhr auf dem Anger in Leuna - Kröllwitz Anne Wiederhold, amtierende Leiterin der Galerie Mit freundlicher Unterstützung der Ernst & Young GmbH Leunaer Stadtanzeiger 21 | Nr. 3/2014 Der unter dem Pseudonym „HELLDENMUT“ arbeitende Künstler wurde 1961 in Melk (Niederösterreich, Wachau) geboren. Seine Schaffens- und Lebensmittelpunkte liegen in Wien, Annaberg (NÖ) und Venedig. Neben Ausstellungen u. a. in Frankreich, der Schweiz, Italien und Österreich hat nun die Galerie im cCe Kulturhaus in Leuna die Möglichkeit Ihnen diesen Künstler vorzustellen. Die Arbeiten des Künstlers sind sowohl in der Materialität, wie auch der Farbgebung sehr vielfältig. Neben den hier in der Ausstellung vertretenen opulenten Glasobjekten, die „HELLDENMUT“ in Murano (Italien) fertigen lässt und seinen in Öl- und Acryl ausgeführten farbenprächtigen Bildwerken, sind zudem druckgrafische Arbeiten in der Ausstellung vertreten. Abbildung rechts: Wir. Glas (Murano). H 45,3 cm Abbildung Titel: Time. 2013. 60 x 120 cm Öffnungszeiten: Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Kontakt: 11.00 Uhr – 17.00 Uhr 11.00 Uhr – 19.00 Uhr 11.00 Uhr – 17.00 Uhr 11.00 Uhr – 13.00 Uhr am 29. März 2014 von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und nach Vereinbarung Telefon/Fax : E-Mail: Internet: Galerie im cCe Kulturhaus Leuna Spergauer Straße 41a, 06237 Leuna (0 34 61) 43 58 23 / (0 34 61) 43 58 25 [email protected] www.cce-leuna.de Ansprechpartnerin: Anne Wiederhold, amt. Galerieleiterin Veranstaltungen im cCe Kulturhaus Leuna (Auszug): 23. März 2014, 19.00 Uhr AMAZING SHADOWS – das visuelle Spektakel der Extraklasse für die ganze Familie 11. April 2014, 20.00 Uhr Nacht der Operette – ein „Best of“ der Operette der letzten 150 Jahre 08. November 2014, 19.30 Uhr Amigos – „Im Herzen jung“-Tour 2014 Vorankündigung: 22. Mai – 04. Juli 2014 In die Werkstatt geschaut V – Der Malzirkel der Galerie im cCe Kulturhaus stellt sich vor 11. September – 10. Oktober 2014 Ecce homo: „Siehe, der Mensch“ – Ernst-Ulrich Jacobi, Charlott Szukala, Steffen O. Rumpf, Andreas Hornbogen 03. Dezember 2014, 18.00 Uhr 16. Leunaer Kunstmarkt Nr. 3/2014 | 22 Leunaer Stadtanzeiger 12. Deutsch-Polnisch-Ukrainische Jugendbegegnung im Kinder- und Jugenderholungszentrum (KiEZ) Hölzerner See in Bestensee/Königs Wusterhausen In den Sommerferien 2014 findet in Bestensee/Königswusterhausen die 12. Deutsch-Polnisch-Ukrainische Jugendbegegnung statt. Langfristig wird dieses Treffen vorbereitet. Für die Teilnahme können sich Kinder und Jugendliche (5. - 9. Klasse) einschließlich aller Ortsteile der Stadt Leuna anmelden. Termin des Treffens: 16. - 24. August 2014 Kosten für Teilnehmer: 100 Euro Anmeldungen sind bis zum 16. Mai 2014 unter den folgenden Telefonnummern möglich: 03461 840117 bzw. 0151 14559141 bei Herrn Weigel oder unter 03461 519161 bei Herrn Frauendorf. Leuna, den 26.02.2014 Stadtbibliothek Leuna Hexenzauber zur Walpurgisnacht in Leuna Am 30. April ab 19:30 Uhr wird in Leuna wieder Walpurgis gefeiert. Gestartet wird dieses Event vom Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr, Feldstraße 11, mit einem Fackelumzug angeführt von den Spergauer Flachlandkfinken. Begleitet von den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr geht es zum Festplatz auf der alten Rollschuhbahn, wo dann das Walpurgisfeuer entzündet wird. Dies ist gleichzeitig der Auftakt für Udo und Leo’s Videodiscothek, welche wieder mit Musik für Jung und Junggebliebene bis in die Nacht hinein zum Tanz einladen. Selbstverständlich werden wir auch wieder die am schönsten verkleideten kleinen Hexen und Teufel prämieren. Eine kleine Feuershow rundet das Programm ab. Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich auch gesorgt. Also liebe großen und kleinen Hexen und Teufel, Besen starten und auf geht‘s, zum Leunaer Walpurgisspektakel … Anke Stenzel Stadtinformation Ab sofort ist die „Captain Fu“ wieder auf der Saale zwischen Merseburg und Leuna unterwegs. Jeden Sonntag geht es ab 13:00 Uhr und 15:00 Uhr vom Schiffsanleger unterhalb des Plastikparkes bis nach Merseburg und wieder zurück. Anke Stenzel Stadtinformation Rathausstr. 1, 06237 Leuna (im Rathaus) Telefon Ausleihe/Verlängerungen: 03461 840144 Telefon Leiterin Frau Petrahn: 03461 840145 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten Montag 10.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Mittwochgeschlossen Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 10.00 - 12.00 Uhr Die Bibliothek befindet sich im Kellergeschoss des Rathauses. Den Eingang erreicht man über die Hofseite. Recherchieren im Katalog der Stadtbibliothek Leuna, Neuerwerbungen, selbstständiges Verlängern der ausgeliehenen Medien sowie Vormerken von Medien können Sie über den Web-Opac auf der Internet-Seite der Stadt Leuna (www.leuna-stadt.de). Link: Stadtbibliothek Leuna - Bibliotheksrecherche- und Informationssystem - Online-Katalog Lesestammtisch in der Stadtbibliothek für Erwachsene am 02.04.2014 um 16.00 Uhr im Leseraum der Stadtbibliothek Leuna Rathausstraße 1 06237 Leuna Tel. 03461 840144 Leunaer Stadtanzeiger Ludwig Schumann liest am 26.03.2014 um 17.00 Uhr in der Stadtbibliothek Leuna, Rathausstraße 1 Große Zeit starker Frauen Unterwegs auf der Straße der Romanik Die Lesung wird von der Landeszentrale für politische Bildung SachsenAnhalt gefördert. 23 | Nr. 3/2014 Neuerwerbungen März 2014 Röbel, Angelika Rogal, Stefan Williams, Tad Blómkwist, Stella Tyler, L. C. Lechner, Anni London, Cait Kent, Alison Eik, Jan Fforde, Katie Oelker, Petra Cabot, Meg Bennett, Ava Kliesch, Vincent Davenat, Colette Hoag, Tami Bonelli, Florencia Sternberg, Emma Iles, Greg Die Fesseln der roten Erde Verliebt, verschneit, verzaubert Der Drachenbein-Thron Der falsche Mörder; Ein Island-Krimi Im Tweedköstum auf Mörderjagd Die Berghebamme Atemlos Chili extra hot Poesie ist kein Beweis Sommer der Liebe Ein Garten mit Elbblick Darf‘s ein bisschen mehr sein? Das Haus an der Montego Bay Die Reinheit des Todes Die Favoritin Tödlich ist die Nacht Dem Sturm entgegen Liebe und Marillenknödel Geraubte Erinnerung (Roman) (Roman) (Roman) (Roman) (Roman) (Roman) (Roman) (Roman) (Roman) (Roman) (Roman) (Roman) (Roman) (Thriller) (Roman) (Roman) (Roman) (Roman) (Thriller) Anzeigen Über 1500 neue Brautkleider je 298 € Wählen Sie in Ruhe Ihr Traumkleid aus über 1500 vorrätigen hochwertigen neuen Brautkleidern bekannter deutscher und internationaler Markenhersteller zum Outlet-Festpreis. Große Auswahl an passendem Zubehör, Festmode und Anzügen. Einladung Im April beginnt nun endlich der Lesestart in unserer Bibliothek. Dazu laden wir recht herzlich ein. Wann: Mittwoch, 09.04.2014 Uhrzeit: 16.30 Uhr Wo: Stadtbibliothek Leuna Rathausstraße 1 (Eingang Hofseite) 06237 Leuna Bitte sichern Sie die Teilnahme mit einer kleinen Rückinfo ab! Tel.: 03461 840144 oder 840145 oder per Mail: [email protected] Mit freundlichen Grüßen Das Team der Stadtbibliothek www.Brautmode-Discount.de Für einen Anprobetermin erreichen Sie uns unter: 035 91 / 318 99 oder 0163 / 814 59 65 localbook • lokal • crossmedial • tagesaktuell • werben • informieren Großer Alt-Buchverkauf in der Woche vom 14.04.2014 - 17.04.2014 (vor Ostern) während der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Leuna Rathausstraße 1 www.localbook.de 09 Nr. 3/2014 | 24 Leunaer Stadtanzeiger Aus dem Karten- und Veranstaltungsangebot der Stadtinformation Leuna Rudolf- Breitscheid–Straße 18 (im Gesundheitszentrum); Tel. 03461 814961 Internet: www.leuna-stadtinformation.de; Mail: [email protected] Auf Wunsch bekommen Sie bei uns unter anderem für folgende Veranstaltungen die Karten: 1. April 2014, 20:00 Uhr 4. April 2014, 20:00 Uhr 6. April 2014, 14:30 Uhr 7. April 2014, 20:00 Uhr 7. April 2014, 20:00 Uhr 8. April 2014, 20:00 Uhr 8. April2014, 20:00 Uhr 11. April 2014, 20:00 Uhr 11. April 2014, 19:00 Uhr 13. April 2014, 16:00 Uhr 17. April 2014, 20:00 Uhr 22.April 2014, 20:00 Uhr 24. April 2014, 20:00 Uhr 25. April 2014, 20:00 Uhr 2. Mai 2014, 20:00 Uhr 4. Mai 2014, 18:00 Uhr 9. Mai 2014, 20:00 Uhr 10. Mai 2014, 20:00 Uhr 13. Mai 2014, 20:00 Uhr 21. Mai 2014, 20:00 Uhr 24. Mai 2014, 20:00 Uhr 27. Mai 2014, 20:00 Uhr 30. Mai 2014, 20:00 Uhr 13. Juni 2014, 20:00 Uhr 3. Juli 2014, 20:00 Uhr 18. Juli 2014, 20:00 Uhr 2. August 2014, 20:00 Uhr 23. August 2014, 19:00 Uhr 27. August 2014, 20:00 Uhr 06. September 2014, 20:00 Uhr 27. September 2014, 16:00 Uhr 4. Oktober 2014, 20:00 Uhr 5. Oktober 2014, 15:30 Uhr 6. - 7. Oktober 2014, 20:00 Uhr 10. Oktober 2014, 20:00 Uhr 11. Oktober 2014, 20:00 Uhr 11.Oktober 2014, 20:00 Uhr 14. Oktober 2014, 20:00 Uhr 16. Oktober 2014, 20:00 Uhr 17. Oktober 2014, 20:00 Uhr 17. Oktober 2014, 20:00 Uhr 18. Oktober 2014, 20:00 Uhr 22. Oktober 2014, 20:00 Uhr 22. Oktober 2014, 20:00 Uhr 23. Oktober 2014, 20:00 Uhr 24. Oktober 2014, 20:00 Uhr 24. Oktober 2014, 20:00 Uhr 25. Oktober 2014, 20:00 Uhr 25. Oktober 2014, 16:00 Uhr 26. Oktober 2014, 16.00 Uhr 1. November 2014,19.30 Uhr 2. November 2014, 16:00 Uhr 5. November 2014, 20:00 Uhr 6. November 2014, 20:00 Uhr Grease - Das Musical Atze Schröder: Richtig Fremdgehen - Das Vorspiel Die große MDR Sachsen Schlagerstarparade Adel Tawil - Lieder Tour 2014 Die schönsten Opernchöre Hansi Hinterseer & das Tiroler Echo Sweet Nacht der Operette Jürgen Karney präsentiert: Das Beste aus Bong Frank Schöbel & Band: Sternenzeiten Howard Carpendale Letz Zep – Die Beste Led Zeppelin Show der Welt Cindy aus Marzahn: pink is bjutiful The 12 Tenors DJ Bobo: Circus Tour 2014 Elektra A Tribute To Simon Garfunkel & Leipziger Philharmonic Orchester The Firebirds: Das Exklusive Konzert Annett Louisan Markus Maria Profitlich: Halbzeit Paul Panzer: Alles auf Anfang Jan Josef Liefers & Oblivion Johann König: Feuer im Haus ist teuergeh raus! Udo Lindenberg 2014 Die Rockys, Olaf Schubert & Freunde Xavier Naidoo: Hört, Hört Open- Air 2014 Matthias Reim- Open Air - Live 2014 Olaf Schubert: So Helge Schneider - Pretty Joe & die Dorfschönheiten Silly: Kopfan Kopf Tour - Teil II Oktoberfest der Blasmusik: Original Kapelle Ergerland Peter Kraus: Das Beste kommt zum Schluss Die Große JohannStrauß Gala Helene Fischer: Farbenspiel Tournee 2014 NENA Rock Legenden - Puhdys, City, Karat - Live 2014 Stahlzeit - Das große Rammstein Tribute Konzert David Garrett Kaya Yanar: Around the World Kaya Yanar - Around the World Johann König: Feuer im Haus ist teuer, geh raus! Foreigner: Acoustique Tour 2014 Peter Kraus: Das Beste kommtzum Schluss Jürgen von der Lippe: Wie soll ich sagen …? Jürgen von der Lippe: Wie sol lich sagen…? Roger Cicero & Big Band ABBA today - A Tribute to ABBA Karat Goldenes Herbstfest: Oswald Sattler Goldenes Herbstfest: Oswald Sattler Gothic Meets Klassik Angelika Milster: Classic meets Musical Sascha Grammel - Keine Ahnung Rüdiger Hoffmann: Aprikosenmarmelade Leipzig, Arena Leipzig, Haus Auensee Leipzig, Arena Leipzig, Arena Leipzig, Gewandhaus Leipzig, Arena Leipzig, Haus Auensee Leuna, cCe Kulturhaus Leipzig, Arena Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen Leipzig, Arena Leipzig, Gewandhaus Leipzig, Arena Leipzig, Gewandhaus Leipzig. Arena Leipzig, Opernhaus Leipzig, Peterskirche Leipzig, Haus Leipzig Halle, G.-F.-Händel Halle Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen Leipzig, Arena Leipzig, Haus Auensee Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen Leipzig, Rad Bull Arena Leipzig, Parkbühne Leipzig, Völkerschlachtdenkmal Landsberg-Halle, Freilichtbühne Halle, Peißnitzbühne Leipzig, Parkbühne Halle, Peißnitzbühne Halle, Steintor Halle, G.-F.-Händel Halle Halle, Ulrichskirche Leipzig, Arena Leipzig, Arena Leipzig, Arena Halle, Steintor Leipzig, Arena Halle, Steintor Leipzig, Arena Halle, Steintor Halle, G.-F.-Händel-Halle Leipzig, Gewandhaus Halle, Leipzig, Haus Auensee Leipzig, Gewandhaus Halle, Steintor Halle, Steintor Leipzig, Haus Auensee Halle, Steintor Leipzig, Haus Auensee Halle, Ulrichskirche Leipzig, Arena Leipzig, Gewandhaus Leunaer Stadtanzeiger 8. November 2014, 20:00Uhr 10. November 2014, 20:00 Uhr 12.November 2014, 20:00 Uhr 14. November 2014, 20:00Uhr 15. November 2014, 20:00 Uhr 16. November 2014, 17:00 Uhr 17. November 2014, 20:00 Uhr 18. November 2014, 20:00 Uhr 22.November 2014, 20:00 Uhr 28. November 2014, 20:00 Uhr 28. November 2014, 20:00 Uhr 4. Dezember 2014, 20:00 Uhr 12. Dezember 2014, 20:00 Uhr 14. Dezember 2014,20:00 Uhr 17. Dezember 2014, 20:00 Uhr 17. Dezember 2014, 19:30 Uhr 20. Dezember 2014, 16:00 Uhr 21. Dezember 2014, 17:00 Uhr 5. Januar 2015, 19:00 Uhr 6. Januar 2015, 17:00 Uhr 9. Januar 2015, 20:00 Uhr 16. Januar 2015, 20:00 Uhr 16. Januar 2015, 19:30 Uhr 23. Januar 2015, 19:30 Uhr 23.Januar 2015, 19:30 Uhr 18.Februar 2015, 19:30 Uhr 10. März 2015, 20:00 Uhr 14. März 2015,14:00 u.20:00 Uhr 15. März 2015, 14:00 Uhr 20. März 2015, 20:00 Uhr 25 | Nr. 3/2014 Die Amigos Olaf Schubert: So! Schwarze Augen oder eine Nacht im Russenpuff Dr. Mark Benecke – Kriminalbiologe Ingo Appelt – Frauen sind Göttinnen Ute Freudenberg Udo Jürgens – Mitten im Leben Höhner - Tour 2014 Pankow Michael Wendler in Concert 2014 Ralf Schmitz: Aus dem Häuschen Das neue Progamm Matthias Reim Katrin Weber. Oh die Fröhliche Klaus Hoffmann: Sehnsucht Tour 2014 Herr Holm: Stille Nacht Weihnachten mit Marshall & Alexander 2014 Der Traumzauberbaum 4: Heinz Rennhack: Lass mich froh und munter sein Feuerwerk der Turnkunst – Vertigo Feuerwerk der Trunkunst – Vertigo The Ten Tenors: On Broadway Bülent Ceylan: Haardrock A Spectacular Night of Queen Musical StarNights – The Best of Musicals Militär- und Blasmusikparade The 12 Tenors Dr. med. Eckart von Hirschhausen: Wunderheiler Apassionata: Die goldene Spur Apassionata: Die goldene Spur Kaya Yanar: Around the World Leuna, cCe Kulturhaus Leipzig, Arena Halle, Steintor Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen Leipzig,Theater-Fabrik-Sachsen Halle, Ulrichskirche Leipzig, Arena Halle, Steintor Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen Leipzig, Haus Auensee Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen Leipzig, Haus Auensee Halle, Steintor Leipzig, Gewandhaus Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen Halle, Ulrichkirche Halle, G.-F.-Händel Halle Halle, Ulrichskirche Leipzig, Arena Halle, Messe Arena Halle, Steintor Leipzig, Arena Halle Ulrichskirche Halle, Ulrichkirche Leipzig, Arena Halle, Ulrichskirche Halle, Steintor Leipzig, Arena Leipzig, Arena Halle, Steintor Rückblick Karl-Barth-Stadtrundgang Am 15.03.2014 führte der Verein „Geschichte lebt Leuna“ die trotz kühlen und regnerischen Wetters zahlreich erschienenen Interessierten wieder einmal durch Leuna. Der Stadtrundgang begann mit einer Einführung und der Präsentation von Bildtafeln im Stadtarchiv Leuna. Daran schloss sich unter sachkundiger Führung eine Spurensuche im Stadtgebiet an. Der Rundgang begann auf dem Haupttorplatz der nach Ansicht vieler Teilnehmer nach wie vor nicht unbedingt eine „Symbiose“ mit der Wohnsiedlung bildet und führte zum Standort des ehemaligen Stadions in der Spergauer Straße wo die Teilnehmer von Ralf Schade erfuhren, dass das im Rahmen der Nachnutzung der durch den Kiesabbau (Baustoff für den Siedlungsbau) entstandenen Grube errichtete Stadion auch bei der Bewerbung Deutschlands für die Olympischen Spiele eine Rolle spielte und das sich die Athleten bei der sog. „Winterspielwoche“ unter anderem im „Weit- und Schnellschusseln“ gemessen haben. Danach führte die Strecke in die Handwerkersiedlung, die auf Initiative von Barth im Zeitraum 1922 bis 1928 auf Kosten der jeweiligen Bauherren („Kleingenossenschaften“) errichtet wurde. Einige Rundgangsteilnehmer waren zum ersten Mal in den Schlippen der Handwerkersiedlung und zeigten sich erstaunt, wie angenehm es sich in der Siedlung mittlerweile wohnen lässt. Der Weg führte weiter zur „Barth-Villa“ in der Friedrich-Ebert-Straße und zur Rössener Brücke. Höhepunkt war die Merseburger Straße 21, hier erfolgte am 21.01.1917 der erste Spatenstich – fast ausschließlich durch Frauen - für die Werkssiedlung Neu-Rössen. In den angrenzenden Baufeldern 1 und 2 erfolgten Erläuterungen zum Aufbau der Gartenstadt wobei die sog. „Tummelplätze“ bei einigen Teilnehmern Erinnerungen an die eigene Kindheit weckten. Festgestellt wurde auch, dass in den sog. „Zwergenhäusern“ keine Zwerge untergebracht waren sondern diese der Kleintierhaltung und in den Zeiten des Wohlstands dem Unterstellen des ersten Motorrads dienten. Der Weg ging weiter zum Standort Merseburger Straße 67 (Gebäude gibt es – bis auf einen Pfeiler - nicht mehr). Hier waren im Windmüllerhaus die erste Wohnung der Familie Barth und das von Barth geleitete Siedlungsbaubüro un- Nr. 3/2014 | 26 tergebracht. Die letzten Stationen waren der Standort der alten Bockwindmühle Rössen (Eingang Plastikpark), das Brunnenhäuschen mit der vom Steinmetzmeister Eimann jun. sehr schön gestalteten Gedenktafel und der Bayernring. Uwe Berthold Leunaer Stadtanzeiger Einen Teil des Gewinnes spendet er der Freiwilligen Feuerwehr. Am 24. März 2014 wurde die Sendung um 19:50 Uhr im MDR ausgestrahlt. Anke Stenzel Stadtinformation „Wie kommt der Kartoffelsalat auf die Teller?“ „Mach dich ran“ bei der Freiwilligen Feuerwehr in Leuna Am 28. Februar zeichnete das „MDR Mach dich ran Team“ das Spiel zur gleichnamigen Fernsehsendung bei der Feuerwehr in Leuna auf. Einige Hundert Schaulustige waren bei der Aufzeichnung mit dabei und gaben natürlich auch ihre Tipps für das Spiel welches der Moderator Mario D. Richardt bestehen musste ab. Der Moderator sollte einer Kameradin und zwei Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr je ein Würstchen vom Grill, Kartoffelsalat und Getränke in einer Zeit von unter fünf Minuten servieren. Einfacher gesagt, als getan … Es kam erschwerend hinzu, dass dem Moderator durch die Bürgermeisterin Frau Dr. Hagenau eine Brille aufgesetzt wurde, mit der er alles seitenverkehrt sah. Sollte er die Aufgabe innerhalb der festgesetzten fünf Minuten nicht bestehen, hieß es für ihn als Strafe, von einem Sprungturm zu springen. Schon nach dem Startschuss des Spieles war es offensichtlich, das der Moderator es nicht schaffen konnte. „Bitte nicht kleckern …“ Fasching im Jugendclub am 28. Februar Die Organisatoren waren gut vorbereitet, Einladungen wurden im Schulhort verteilt, aber leider kamen nur wenige Kinder. Trotzdem war es lustig, es gab flotte Musik und lustige Spiele. Die Kinder konnten sich richtig austoben und erlebten einen schönen Nachmittag. Im nächsten Jahr werden wir noch mehr Reklame machen. Ute Fischer, Elke Lippold Allein um den Weg zum Grill zu finden, benötigte er weit über zwei Minuten. Unter schallendem Gelächter der Zuschauer bemühte Mario sich stellenweise erst einmal vergebens die Aufgabe zu lösen. Schlussendlich hatten die drei „Hungrigen“ nach einer Zeit von 16 Minuten und 13 Sekunden ihre Würstchen und Getränke. Von den Zuschauern tippte Nico Klose, selbst Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr Leuna, am genausten und schaffte somit die erste Hürde zu seinem anstehenden Geldgewinn. Für ihn hieß es nun, zu entscheiden ob das „Mach dich ran Team“ die Tagesaufgabe erfüllt oder nicht? Die Tagesaufgabe führte das Team zu einer Familie nach Altenburg. Der Sohn benötigte dringend Spezialhandschuhe, da ihm durch seine deformierten Finger handelsübliche Handschuhe nicht passten. Leider lehnte die Krankenkasse die Übernahme der Kosten zur Herstellung der Handschuhe ab. Nun hieß es für Herrn Klose zu tippen, ob es das Team schafft, jemanden zu finden, der solche Handschuhe für den jungen Mann kostenfrei produziert. Nico Klose war sofort überzeugt, dass diese Aufgabe gelöst wird … und sie haben es tatsächlich geschafft. Die Altenburger Familie hat sich genauso gefreut wie Nico Klose, der somit die Summe von 979 Euro gewonnen hat. Ambulance Merseburg GmbH bekam Qualitätszertifikat Am 26. Februar 2014 bekam die Ambulance Merseburg GmbH die Zertifizierungsurkunde nach DIN EN ISO 9001-2008 feierlich von der ICG-GZBB GmbH, in Person von Herrn Rüdiger Kunz, überreicht. Neben dem Standort Merseburg gehören hierzu auch die Standorte Leuna/Ortsteil Kötschlitz, Kabelsketal OT Zwintschöna, Bad Dürrenberg und Halle. Leunaer Stadtanzeiger Mit dem Zertifikat werden Firmen ausgezeichnet, welche sich durch ein kompetentes Management- und Personalsystem hervorgetan haben. Die Idee, die Ambulance Merseburg GmbH zertifizieren zu lassen, kam im Jahr 2012 mit der Firmenvergrößerung. Die gesamten Arbeitsabläufe sind fortan im Intranet zusammengefasst, zu dem jeder der 90 Mitarbeiter Zugriff hat. Angefangen von der Firmenstruktur bis hin zu einem Handbuch für neue Mitarbeiter, findet sich hier alles wieder. Es wurde somit ein Arbeitswerkzeug zur besseren Unternehmensführung geschaffen. Als einen großen Pluspunkt wird sich das Zertifikat sicherlich bei den Bewerbungskriterien, für die im Saalekreis alle sechs Jahre stattfindende Ausschreibung des Rettungsdienstes, erweisen. Der Kreistag trifft hierzu im Mai eine Entscheidung. Bis dahin heißt es Daumen drücken. 27 | Nr. 3/2014 theoretische und praktische Einweisung in den Aufbau des BHP 50 erhalten. Diese 4 Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leuna sind jetzt in die bestehende Alarm- und Ausrückordnung des Landkreises aufgenommen worden, um im Einsatzfall sofort Hilfe zu leisten. In der Planung befindet sich eine weitere Ausbildungsveranstaltung für das 2. Halbjahr 2014 im dann fertig gestellten neuen Feuerwehrhaus Zöschen/Zweimen, um die restlichen Kameradinnen und Kameraden der 4 Ortsfeuerwehren in den BHP 50 einzuweisen. Text: Martin Pochert Stadtwehrleitung FF Leuna Anke Stenzel, Stadtinformation v. l. n. r. Frau Eckardt (Stadt Bad Dürrenberg), Herr Bühligen (Oberbürgermeister Merseburg), Frau Dr. Hagenau (Bürgermeisterin Stadt Leuna), Herr Steinborn (GF Ambulance Merseburg) , Herr Zimmermann (Ambulance Merseburg), Herr Kunz (IC-GZBB GmbH), Herr Quant (GF Ambulance Merseburg), Herr Handschak (Landkreis Saalekreis), Prof Meißner (ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes) Foto: Andrea Spitzer LK/SK Feuerwehr Zusatzausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leuna für den Saalekreis Der Landkreis hält für Schadensereignisse oder Vorkommnisse mit dem Auftreten einer größeren Anzahl von verletzten Menschen einen Behandlungsplatz 50 (BHP) bereit. Ein Behandlungsplatz wird immer dann benötigt, wenn vor Ort weitere medizinische Maßnahmen notwendig sind, um die Transportstabilität von Patienten herzustellen, aber nicht ausreichend Rettungsmittel zur Verfügung stehen. (wikipedia.de) Mit dem BHP kann am Schadensort eine geordnete Versorgung von bis zu 50 Patienten durch Notärzte, Rettungssanitäter und medizinisch ausgebildetem Personal vorgenommen und der Transport der Patienten an eine geeignete Behandlungseinrichtung organisiert werden. Die Lagerung des BHP 50 erfolgt in einem Abrollbehälter beim Feuerwehrtechnischem Zentrum Blösien und wird im Einsatzfall von dort aus zur Einsatzstelle gebracht. Damit der Aufbau des Behandlungsplatzes zügig und funktionsfähig erfolgen kann, werden durch den Landkreis Saalekreis ausgesuchte Freiwillige Feuerwehren mit den Aufbau geschult. Bei 2 dieser Ausbildungsveranstaltungen am 15. und 22. Februar 2014 haben insgesamt 30 Kameraden der Ortsfeuerwehren Kreypau, Spergau, Zöschen und Zweimen eine umfassende Nachruf Die Freiwillige Feuerwehr Horburg-Maßlau trauert um ihren Kameraden Werner Hesselbarth der im Februar 2014 im Alter von 89 Jahren verstarb. Werner war 66 Jahre Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Trotz seines hohen Alters nahm Werner gern an den Aktivitäten seiner Feuerwehr teil. Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und seinen Kindern. Wir werden Werner stets in ehrenvoller Erinnerung behalten. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Horburg-Maßlau Nr. 3/2014 | 28 Leunaer Stadtanzeiger Schulen und Kindereinrichtungen Wieder samstags Schule in Zöschen? Ja, aber nur wenn ein Schulfest anliegt! Wir wollten jetzt wirklich niemand erschrecken, sondern nur alle neugierig machen: Geburtstagsgrüße Der Vorstand des Vereins zur Traditionspflege der Feuerwehr e. V. Rampitz/Thalschütz grüßt alle Mitglieder, die im Monat April Geburtstag haben, auf das Herzlichste und wünscht ihnen alles erdenklich Gute zum Ehrentag sowie Glück, Gesundheit, Erfolg und Schaffenskraft für das neue Lebensjahr. Anja Jäger – Vorstand Kultur- & Öffentlichkeitsarbeit Verein zur Traditionspflege der Feuerwehr e. V. Rampitz/Thalschütz Hallo liebe Schüler, Geschwister, Eltern, Lehrer und Freunde der Bertold-Brecht-Schule in Zöschen! Wir laden Euch herzlich zu unserem Schulfest am Samstag, dem 26.04.14, ab 10.00 Uhr auf dem Schulgelände in Zöschen ein. Für das leibliche Wohl, musikalische Unterhaltung und kleine kulturelle Darbietung ist gesorgt. Ebenso bieten wir zur sportlichen Betätigung Slackline u. a. mehr an. In Zusammenarbeit mit mehreren Vereinen und Institutionen der Region ist es uns auch gelungen, vielseitige Präsentationen ankündigen zu können (Feuerwehr, Heimatverein usw.) Trotz Baustelle ist unsere schöne Schule sehr gut erreichbar. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! D. Litsche Mitglied des Schulelternrates Osterfeuer in Thalschütz Traditionell am Karsamstag, dem 19. April 2014, lodern bei Einbruch der Dunkelheit die Flammen des Osterfeuers in Thalschütz um den Winter zu vertreiben. Liebe Einwohner von Kötzschau und den umliegenden Ortschaften, Sie sind herzlich eingeladen mit uns, dem Verein zur Traditionspflege der Feuerwehr e. V., am Feuer den Frühling einzuläuten. Neben Fassbier und Glühwein halten die Vereinsmitglieder zahlreiche Leckereien vom Grill für Sie bereit. Und wie in den Jahren zuvor können alle kleinen Besucher Knüppelkuchen über dem Feuer rösten. Schauen Sie vorbei – wir freuen uns auf Ihren Besuch! Anja Jäger – Vorstand Kultur- & Öffentlichkeitsarbeit Verein zur Traditionspflege der Feuerwehr e. V. Rampitz/Thalschütz Offene Türen für interessierte Schüler Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse der „Friedrich Ludwig Jahn Grundschule“ Leuna besuchten im Rahmen des Sachkundeunterrichtes die Kläranlage Leuna, um zu erfahren, wie aus Schmutzwasser sauberes Wasser wird. Dabei konnten die Mitarbeiter der EURAWASSER Aufbereitungs- und Entsorgungsgesellschaft Saale Unstrut mbH bei ihrer Führung über die Anlage schon auf umfangreich vorhandenes Wissen der Kinder zum Thema Wasser aufbauen. „Wir sehen uns als wasserwirtschaftliches Unternehmen mit einem klaren Bildungsauftrag. Das Selbstverständnis bei den Kindern weicht der Anerkennung für die enormen Aufwendungen zur Sicherung einer ausgezeichneten und stetigen Trinkwasserqualität und Abwasserbehandlung“, stellen Marten Eger und Christoph Maschek von der Unternehmensführung zufrieden fest. Der bevorstehende internationale Tag des Wassers am 22. März 2014 bietet einen passenden Rahmen, um sich intensiver mit dem Thema Wasser zu beschäftigen. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Wasser & Energie“. Besichtigungen der Kläranlage sind nach vorheriger Anmeldung unter 03461 3057-14 möglich. Ass. jur. Ulf Riska Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH Leitung Recht/Personalentwicklung Die Schulkinder bei der Besichtigung der Kläranlage Leuna Foto: EWSU GmbH Leunaer Stadtanzeiger Pyjamaparty im Hort der Friedrich- Ludwig-Jahn-Grundschule Am letzten Ferientag, dem 12.02.2014, stellte sich mir eine Frage: Hatten die Kinder am Morgen vergessen sich umzuziehen? Denn überall wo ich hinsah, waren Kinder in kurzen, bunten oder langen Schlafanzügen. Schnell wurde ich jedoch eines besseren belehrt, denn heute war doch unsere Pyjamaparty. In der Turnhalle wurden dann auch die letzten munter, mit fröhlicher Musik ging es zuerst einmal über den „Laufsteg“. Kommentiert von Frau Kern, konnten die Kinder ihre Schlafanzüge präsentieren. Danach standen Teppich- Rutschen, „Reise nach Jerusalem“ und Kissen-Hockey auf dem Programm, in kleinen Gruppen konnten die Kinder so ihren Teamgeist unter Beweis stellen. Zum großen Finale gab es dann noch eine Kuscheltier- Schlacht, mit großem Eifer wurde versucht, möglichst viele Kuscheltiere auf dem Feld der gegnerischen Mannschaft zu platzieren. Alle Kinder und Erzieher waren sich einig – das war ein toller Vormittag! 29 | Nr. 3/2014 Grundschule „Thomas Müntzer“ Es ist uns wichtig, unsere tolle Schule vielen Menschen vorzustellen! Schaut her, wie wir in Kötzschau lernen, spielen und unsere Freizeit verbringen. Deshalb laden wir unsere zukünftigen und ehemaligen Schüler mit deren Eltern sowie alle Neugierigen am 25.04.2014, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr in unsere Schule ein. Die Schüler und Pädagogen der GS „Thomas Müntzer“ Nane Jahn Auszubildende Erzieherin 5. Borlachcup am 15. Februar 2014 Langeweile – schadet das dem Kind? Warum Langeweile besser ist als ihr Ruf. Wer sich treiben lässt oder still vor sich hin schaut, wird oft gefragt: „Was machst du eigentlich?“ „Hast du nichts zu tun?“ Eltern haben oft die Befürchtung, dass ihr Kind unterfordert ist. Zudem sind wir Erwachsenen die „besten“ Vorbilder. Zeit ist Geld, Arbeits- und Freizeit müssen stets optimal genutzt werden. 5 Gründe, warum Erwachsene Langeweile zulassen sollten und ihr Kind dabei stark machen: 1. Langeweile hilft sich selbst zu spüren: Das Kind wird auf sich selbst zurückgeworfen und nimmt sich selbst wahr „Was will ich?“ und „Was macht mir Freude?“ 2. Langeweile macht glücklich: Die Angebote für Kinder sind oft nicht selbst bestimmt, sondern durch Erwachsene gelenkt und bestimmt. Selber denken, selber tun, selbst wirksam sein macht Kinder stolz und glücklich. 3. Langeweile stärkt die Ausdauer: Langweile fördert freies, selbst gewähltes Spiel. Dies hilft dem Kind bei Rückschlägen und Widerständen nicht vorschnell aufzugeben. Kennen Sie das nicht auch von sich? Wenn Sie etwas tun müssen, das Sie gar nicht wollen, neigen Sie viel schneller zum Aufgeben. 4. Langeweile regt die Sinne an: Beim Nichtstun erwachen alle Sinne. Nur in einer langen Weile können die Kinder sich in ihrer Wahrnehmung vertiefen und ihre Sinneserfahrungen ausdifferenzieren. Sie können dadurch kognitiv leichter lernen. 5. Langweile darf aber kein Dauerzustand sein: Wenn Kinder sich ständig langweilen, sollten Erwachsene genauer hinsehen und mögliche Ursachen herausfinden (Einsamkeit, Unterforderung, Reizüberflutung, Sorgen und Ängste). Lernen kann durch Beschleunigen und ständiges Fördern intensiviert werden. Es geschieht mit der nötigen Ruhe, ausreichend Anregungen und vielen Möglichkeiten zum Selbsttun. Schon vor rund 200 Jahren sprach dies Jean Paul aus: „Kinder und Uhren dürfen nicht ständig aufgezogen werden, man muss sie auch mal gehen lassen.“ Quelle: Praxisgestaltung in der Kita Frau Kern, Erzieherin Am 15.02.2014 trafen sich die Grundschulen Kötzschau, Tollwitz und die Siedlungsgrundschule in der Jahrhunderthalle in Spergau zum 5. Borlachcup im Fußball. Zuerst spielten die Grundschulen Tollwitz und die Siedlungsgrundschule gegeneinander. Man konnte schon feststellen, dass diese Mannschaften leicht zu besiegen sind. Danach trat die Grundschule Kötzschau gegen Tollwitz an. Das sensationelle Ergebnis war 8 : 0 für Kötzschau. Fast jeder aus der Mannschaft schoss ein Tor. Danach ging es weiter mit der Partie Kötzschau gegen Siedlungsgrundschule. Der Gegner war diesmal stärker, schaffte aber trotzdem kein Tor und keinen Sieg. Aber dafür Kötzschau umso mehr: 3 Tore. Alle jubelten wie wild: sogar unsere Betreuer Herr Ebert und Frau Pfützner waren stolz. Und wir bekamen eine Urkunde, eine Medaille und einen Gutschein von McDonalds. 1. Platz - GS Kötzschau Unser Team: (von links nach rechts und von oben nach unten) Lutz Ebert (Trainer), Erik, Hatrung, Tim, Florian, Nikolas (Co-Trainer), Lukas, Marius, Thorben, Marvin Tim Lampe Schulreporter Nr. 3/2014 | 30 Danke »Des Schülers Kraft entzündet sich am Meister – doch schürt sein jugendlicher Hauch zum Dank des Meisters Feuer auch.« Emanuel Geibel (*1815 – †1884) Leunaer Stadtanzeiger Jubel, Trubel, Heiterkeit in allen Räumen der Kita Wie jedes Jahr feierten wir ausgelassen unseren Fasching. Nicht nur unsere Kinder sondern alle Mitarbeiterinnen der Einrichtung kamen in bunten Kostümen und es war ein ausgelassenes, lustiges Treiben in allen Räumen. Nach dreieinhalb Jahren beende ich nun meine berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin. Es ist kaum zu glauben, wie die Zeit vergangen ist. Im August 2010 durfte ich meine Lehre in der Kita „Sonnenkäfer“ beginnen. In dieser prägenden Zeit haben zwei Personen mich am intensivsten begleitet. Von meiner Mentorin, Frau Heldt, konnte ich viel lernen. Ihr möchte ich einen besonderen Dank für die Unterstützung, Geduld und Hilfsbereitschaft zukommen lassen. Aber auch meiner Leiterin, Frau Rehfeld, möchte ich meinen Dank aussprechen. Sie gab mir stets Rückhalt und die Kraft, weitere Herausforderungen zu meistern. Nach meinen Prüfungen habe ich mich für einen Schulwechsel entschlossen und es ergab sich die Möglichkeit mein Anerkennungsjahr zu verkürzen. Dabei durfte ich Beistand von der Stadt Leuna erfahren. In diesem Sinne möchte ich, Anika Heider, mich bei der Stadt Leuna für dreieinhalb Jahre Ausbildung bedanken. »DANKESCHÖN« Ich freue mich auf die Arbeit in der Einrichtung und auf viele weitere schöne Jahre bei der Stadt Leuna. Anika Heider Erzieherin Sonne, Mond und Sterne Die große Gruppe der Kindertagesstätte Sonnenkäfer Zöschen, hat in den letzten Wochen an dem Projekt „Sonne, Mond und Sterne“ gearbeitet. Die Kinder haben in vielen verschiedenen Angeboten, wie Gesprächskreisen, Buchbetrachtungen, Geschichten aus dem Buch „Sonne, Mond und Sterne“ gehört, bei einem Besuch im Planetarium erfuhren die Kinder viel Interessantes über die Himmelskörper, im Angebot ihre Sternbilder ausgemalt, Sonnenkronen gebastelt, Sterne und Mond ausgeschnitten als Raum Deko und für zu Hause, wir haben Planeten aus Luftballons und Zeitungspapier geklebt und bemalt und hörten CDs über den Weltraum uns an. Es wurden Experimente zum Thema durchgeführt: wie entsteht Tag und Nacht (eine Zeitungskugel mit Alufolie umwickelt als Erde und bunten Fähnchen auf der Kugel und eine Lampe war unsere Sonne), eine Rakete fliegt zum Mond (wie funktioniert der Antrieb einer Rakete) (ein Luftballon fliegt an einem Trinkhalm zum Mond an die Zimmerdecke als Rakete, der Antrieb wurde damit demonstriert), Raketen gebastelt und für den Tag eine Schlafmaske gestaltet. Geschichte über Hell und Dunkel gehört, sowie eine Geschichte über Tag und Nacht aus dem Buch „Was macht die Sonne in der Nacht“. Eine Buchbetrachtung über den Mond gehörte auch dazu. Die Planeten sind getrocknet und wir haben hier nun in der Kita unseren eigenen Weltraum gestaltet. Wir möchten uns auch auf diesem Weg, bei Frau Funke bedanken, sie hatte den Termin für das Planetarium besorgt und uns begleitet. Bei der Stadtbibliothek Leuna, möchten wir uns ebenfalls recht herzlich bedanken, durch sie erhielten wir sehr schönes Buchmaterial und konnten dadurch viel interessantes über den Weltraum bzw. Sonne, Mond und Sterne erfahren. Erzieherin Christine Zschäpe Dank der vielen von unseren Eltern gesponserten Naschereien, Knabbereien, Obst, Kuchen, Würstchen, Getränke und Luftballons fehlte es an nichts und so konnten wir nach Herzenslust schlemmen und es uns gut gehen lassen. Wir möchten uns bei allen Eltern für die tolle Unterstützung recht herzlich bedanken. Im Namen der Kita S. Hoffmann „Wo kommt unser Essen und Trinken her?“ Mit dieser Frage beschäftigen sich die Kinder der „Schmetterlingsgruppe“ der Kita „Am Sonnenplatz“ seit Längerem. Vieles haben wir schon erfahren und erforscht. Ein besonderer Höhepunkt war der Besuch bei Frau Erika Muchau und Bauer Peter Hillmann in Leuna – Kröllwitz. Leunaer Stadtanzeiger Viele Kinder haben noch nie so nah Hühner, Kaninchen, Kühe, Schweine und ein Pferd erlebt. Viel Interessantes gab es zu entdecken und unsere Kinder erfuhren viel über die Tiere. Wir bedanken uns recht herzlich bei Frau Muchau und Herrn Hillmann, dass wir sie besuchen durften. Wir möchten uns auch bei Frau Sleziona für ihre Begleitung bedanken. 31 | Nr. 3/2014 Wir möchten uns bei Frau Kunze für die gelungene, gesponserte Überraschung recht herzlich bedanken. Alle Kinder und Erzieherinnen der Schmetterlingsgruppe Schmetterlingsgruppe Kita „Am Sonnenplatz“ Eine ganz besondere Geburtstagsfeier in der Schmetterlingsgruppe der Kita „Am Sonnenplatz“ Leuna Für jedes Kind in der Kita ist die Geburtstagsfeier immer ein besonderer Tag. So auch der 6. Geburtstag von Josephine. Parteien, Vereine und Verbände 5. Glück-Auf-Pokal in Gersdorf Jörg Schreyer vom Sportverein Chemie Leuna e. V. startete am 15.02. beim 5. Glück-Auf-Pokalturnen in Gersdorf in der Nähe von Hohenstein-Ernstthal. 5 Turner aus Gersdorf, Burgstädt, Chemnitz, Garnsdorf und Leuna bildeten das Starterfeld in der Leistungsklasse KM 4 männlich. In diesem Jahr wurden 5 Geräte geturnt und bei jedem Starter die niedrigste Wertung gestrichen. Dies führte dazu, dass die Punktabstände zwischen den einzelnen Turnern sehr knapp ausfielen. Jörg startete mit einer sicheren Übung an den Ringen in den Wettkampf. Auch an den anderen Geräten gelangen, dem Trainingsstand entsprechende, Übungen. Die Wertung am Boden wurde bei ihm als Niedrigste gestrichen. In der Endauswertung belegte Jörg mit einem halben Punkt Rückstand auf Platz 2 den 4. Rang. Ute Schreyer, Chemie Leuna e. V. Eine ganz besondere Überraschung hatte ihre Mutti organisiert. Clown Eddy vom „Fahrenden Märchenmobil“ war extra angereist, um diesen Vormittag zu einem ganz besonderen Erlebnis werden zu lassen. Alle Kinder hatten bei seinem lustigen Mitmachprogramm riesigen Spaß. Klein- und Familienanzeigen JETZT auch ONLINE gestalten und schalten! http://azweb.wittich.de Nr. 3/2014 | 32 Jugendabteilung Fußball TSV Leuna Die E- und F-Jugend des TSV Leuna nahmen in den Wintermonaten an einigen Turnieren teil und absolvierten eine gute Hallensaison mit mehreren 1. und 2. Plätzen. Die Turniere waren eine willkommene Abwechslung zum Training, da wir ja in der Winterpause waren. Die F-Jugend bestritt im Februar einige Testspiele, die erfolgreich für die Mannschaft ausgingen. Am 01.03.2014 ging die Rückrunde für die F-Jugend los. Sie spielten zu Hause gegen SG Spergau/Wengelsdorf und konnten diese Partie klar mit 10 : 0 für sich entscheiden. Am 08.03.2014 musste die F-Jugend zum Pokalspiel bei SV Merseburg-Meuschau. Dieses Spiel ging mit 7 : 1 leider verloren und die Mannschaft schied leider aus dem Pokal aus. Die E-Jugend startete am 22.02.2014 in die Rückrunde und musste zu Blau-Weiß Günthersdorf. Dieses Spiel konnte die Mannschaft mit 6 : 2 für sich entscheiden. Am 01.03.2014 musste die Mannschaft nach Knapendorf und musste sich mit einem 1 : 1 unentschieden zufrieden geben. Am 08.03.2014 kam dann SV Traktor Teicha zum Pokalspiel nach Leuna. Nach hartem Kampf konnte die Mannschaft mit einem 3 : 0-Sieg vom Platz gehen. Die Mannschaft zog in die nächste Runde des Kreispokals ein. Der TSV Leuna sucht weiterhin Nachwuchs ab 5 Jahren und Trainer sowie Betreuer für alle Altersklassen Tel. bei Interesse: 0173 6158777 Ingo Büchner Jugendleiter des TSV Leuna MR Bautechnik Cup – Turnier der G-Junioren in Leuna Heute fand in Leuna der „MR Bautechnik Cup“, ein Turnier für die Bambinis statt. Was soll man sagen, es war wieder eine Freude, den Kleinsten zuzuschauen. Es traten an: Rot-Weiß Weißenfels, SG Spergau, SV Zöschen 1 und 2 und natürlich TSV Leuna. Die Jungs und Mädels waren eben so aufgeregt, wie die Eltern. Wenn man sieht, was die Kleinen teilweise schon können, kann man wirklich den Hut ziehen vor den Übungsleitern: Wir sahen 10 spannende Spiele mit vielen schönen Toren und teilweise schon schönen Spielzügen. Am Ende standen folgende Platzierungen: 1: SG Spergau 2: Rot-Weiß Weißenfels 3: TSV Leuna 4: SV Zöschen 1 5: SV Zöschen 2 Wir hoffen, dass alle ihren Spaß hatten. Vielen Dank an die Schiedsrichter Hartwig Starke, Marcus Schneidereit, Manuel Büchner und die Sportlergaststätte Habekuss für die Verpflegung. Am Ende bedanken wir uns nochmals bei Muhamet Rashiti, Inhaber der Firma MR Bautechnik für die Ausrichtung des Turniers. Ingo Büchner Jugendleiter des TSV Leuna Leunaer Stadtanzeiger Abteilung Tennis Am 14. Februar 2014 fand im Rahmen der Jahreshauptversammlung neben der Auswertung des Jahres 2013 und Vorbereitung der neuen Saison 2014 auch die turnusmäßige Neuwahl des Vorstandes statt. Für seine langjährige und ehrenamtliche Tätigkeit als Abteilungsleiter möchten wir uns an dieser Stelle bei Horst Paeslack bedanken. Neuwahl Vorstand Abteilungsleiter: Thomas Hilbig Stellv. Abteilungsleiter: Reiner Rockstuhl Kassenwart: Jeannette Gühne Sportwart/Jugendwart: Max Behling Breitensport: Andre Schmitt Internet: Silke Koch Am 26. April findet der bundesweite Tennisaktionstag statt. Auch unsere Abteilung beteiligt sich und lädt alle Interessierten zum „Schnuppern“ ein. Schauen Sie einfach vorbei, lassen Sie sich inspirieren von einer Sportart, die neben Schnelligkeit und Kondition auch die Konzentration fördert. Thomas Hilbig Abteilungsleiter Tennis www.tennis-leuna.de In der TSV-Chronik geblättert 109. Fortsetzung Im Rahmen der Rechenschaftslegung für das Jahr 1976 wurden für die Erfüllung der Wettbewerbsauflagen die Sektionen Eishockey, Eisschnelllauf, Fechten, Federball, Fußball, Gewichtheben, Handball, Hockey, Kanu, Kegeln, Leichtathletik, Ringen, Schwimmen, Tennis, Turnen/Gymnastik und Volleyball mit einer Geldprämie ausgezeichnet. Der Mitgliederstand der Sektionen im Jahre 1976 lautete: Basketball 69, Billard 5, Boxen 22, Wandern, Bergsteigen, Orientierungslauf (W.B.O.) 243, Eishockey 51, Eisschnelllauf 177, Faustball 18, Federball 38, Fechten 29. Fußball 286, Gewichtheben 74, Handball 192, Hockey 173, Kanu 212, Kegeln 107, Leichtathletik 206, Pferdesport 50, Ringen 143, Schach 45, Schwimmen 154. Ski 192, Tennis 152, Tischtennis 85, Turnen und Gymnastik 224 und Volleyball 56. Gesamtmitgliederstand: 3003. In unseren Sektionen waren 240 Übungsleiter sowie 254 Schieds- und Kampfrichter tätig. Das Spendenaufkommen belief sich auf 13469,-M und für das Turn- und Sportfest betrug die Sammlung 30000,-M. Für die guten Leistungen bei der Füllung des Sportplanes 1976 erhielt die BSG Chemie Leuna im Februar 1977 eine Ehrenurkunde des Deutschen Turn- und Sportbundes. Ergänzend zu den bisherigen Darlegungen folgen nun einige Ausführungen zu den sportlichen Aktivitäten der einzelnen Sektionen im Jahre 1976. Auf Grund fehlender Unterlagen erheben diese jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stützen sich im Wesentlichen auf Veröffentlichungen in der Tagespresse und der Betriebszeitung „Leuna – Echo“. Boxen Das von der Sektionsleitung am 12. November 1975 aufgestellte Arbeitsprogramm wurde dank des Einsatzes der passiven Mitglieder der Sektion erfüllt. Es gelang aber nicht junge Menschen für diese Sportart zu begeistern. Das führte Mitte des Jahres zur Einstellung des Trainingsbetriebes. In einer vom Kreisvorstand angesetzten Beratung am 14. Oktober 1976 mit den Fachausschussvorsitzenden des Kreises und Bezirkes gab es eine entsprechende Kritik. Der BSG – Vorstand wandte sich daher an die noch verbliebenen Funktionäre der Sektion Boxen, um mit ihnen über die zukünftige Arbeit zu beraten. Leunaer Stadtanzeiger Eishockey Im letzten Vorbereitungsspiel auf die Bezirksmeisterschaften konnte unsere Mannschaft Anfang Januar 1976 einen klaren Sieg mit 14 : 2 Toren über Aufbau Böhlitz - Ehrenberg erringen. Eisschnelllauf Die Kinder- und Jugendspartakiade des Kreises Merseburg in den Eislaufdisziplinen fand am 31. Januar und am 1. Februar 1976 auf unserem Eisstadion statt. Am Start waren 160 Kinder und Jugendliche. Die Wettkämpfe wurden auf Normal- und Schnelllaufkufen ausgetragen. Am Start waren 13 Schulen aus Merseburg, Bad Dürrenberg, Schkopau und Leuna. In der Schulwertung kam auf den 1. Platz die Ernst–Thälmann–Oberschule Leuna und den 2. sicherte sich die August–Bebel–Oberschule Leuna. Federball In Halle - Neustadt fanden im Januar 1976 die 16. Bezirksmeisterschaften der Jugend statt. Von unserer Sektion hatte sich die 17-jährige Angela Mandler qualifiziert. Sie belegte den 2. Platz und wurde somit Vizemeister. Mit dieser Platzierung erreichte sie die Vorrunde zur DDR–Einzelmeisterschaft. Anfang Februar 1976 wurde der Tabellenzweite der Bezirksliga Aufbau Nienburg in eigener Halle nach einer Spielzeit über sechs Stunden mit 7 : 4 Punkten besiegt. Für Leuna spielten Karin Michel, Petra Prehm, Klaus Michel, Wolf Noack, Manfred Kaufhold und Karl Pohlenz. Bei den Kreismeisterschaften der „Allgemeinen Klasse“ in Leuna wurden zwei zweite Plätze und ein 3. Platz errungen. Im März 1976 fand in Eberswalde die Vorrunde zur DDR–Meisterschaft der Jugend statt, an der unsere Sportfreundin Angela Madler teilnahm. Sie beendete diese erfolgreich und qualifizierte sich damit für die Endrunde der DDR–Meisterschaft. Fußball Das Halbfinale um den Fußball-Kreispokal fand im Januar 1976 statt. Der Gegner Rotation Merseburg wurde mit 3 : 2 Toren bezwungen. Auch wurden im Januar 1976 die Punktspiele in der Bezirksklasse 5 der Serie 1975/76 fortgesetzt.Nach Abschluss dieser Pflichtspielrunde belegte unsere 1. Fußballmannschaft den 9. Tabellenplatz (siehe nachstehende Tabelle). Im September 1976 begannen die Punktspiele der Serie 1976/77 für die 1. Fußballmannschaft in der Bezirksklasse 5. In dieser Staffel trafen sie auf die Mannschaften von ZWK Nebra, Stahl Merseburg, WBK 67 Halle-Neustadt, IMO Merseburg, Aktivist Geiseltal, Motor Weißenfels, Aktivist Geiseltal Mitte, Lokomotive Halle, Chemie Buna Schkopau II, Rotation Merseburg, Aktivist Beuna, TSG Freyburg und Einheit Querfurt. Als neuer Übungsleiter fungierte Lothar Seitz. Gewichtheben Ende Januar 1976 musste unsere Vertretung eine knappe Niederlage im Kampf in der Bezirksliga der Senioren gegen Mücheln mit 1270 kp zu 1290 kp hinnehmen. Leuna startete mit den Sportfreunden Wachsmann, Nehler, Kanz, Müller, Henkel und Meißner. 33 | Nr. 3/2014 Bei den Bezirksmeisterschaften der Jugend in Köthen Ende Februar 1976 konnten die Sportfreunde M. Kanz und A. Vater Jugendbezirksmeister werden. Die Qualifikation im März 1976 zum Gruppenausscheid für die DDR-Meisterschaften erreichten die Sportfreunde Katzenmeier, Fleischmann, Magdans, Deckner und Böhme. Die diesjährigen Kreismeisterschaften fanden im März in Bad Dürrenberg statt. Schüler und Jugendliche zeigten gute Leistungen. Die Schüler erkämpften fünf 1., fünf 2. und sechs 3. Plätze. Die Jugendlichen erreichten sieben erste Plätze. Kreismeister der Junioren wurden die Sportfreunde Holger Müller und Andreas Hoppe und bei den Senioren die Sportfreunde Hans–Joachim Kanz und Manfred Nößler. Im März 1976 wurden auch der Gruppenausscheid zur DDRMeisterschaft der Schüler abgeschlossen. Karsten Deckner vertritt die BSG Chemie Leuna als einziger Gewichtheber bei den DDR - Meisterschaften in Suhl. Bei einem Pokalkampf im Oktober 1976 gegen Motor Schleusingen verlor Chemie Leuna mit 1455 kp zu 1412 kp. Am 3. Oktober 1976 fand in Rudolstadt der Gruppenausscheid um den Pionierpokal statt. Hier waren die Bezirke Suhl, Karl– Marx–Stadt, Potsdam, Halle und Gera angetreten. Ein Kopf an Kopf–Rennen entspann sich zwischen den Vertretungen des Bezirkes Suhl und Halle. Durch gute Leistungen erkämpften sich unsere Schüler den ersten Platz und Berechtigung zur Teilnahme am Endkampf in Meißen. Hier mussten sich unsere Schüler mit einem 7. Platz abfinden. Handball Die 1. Männermannschaft konnte sich in der Bezirksklasse Mitte von Beginn der Punktspiele im vorderen Feld der Tabelle festsetzen. Nach Abschluss der Saison wurde der 3. Tabellenplatz erkämpft. Erneut gab es auch in dieser Saison spannende Spiele gegen den Kreisrivalen Stahl Frankleben. Beide Spiele waren an Dramatik nicht zu überbieten. Jedoch siegten die Stahlwerker mit 15 : 14 in Frankleben und mit 16 : 18 Toren in Leuna. In der Bezirksklasse Mitte hatte unsere Vertretung folgende Gegner: Wissenschaft Halle, Chemie Buna Schkopau, WBK 67 Halle-Neustadt, Motor Ammendorf, SG Spergau, Motor Queis, Lokomotive Merseburg, Lokomotive Halle und Einheit HalleNeustadt. In den Punktspielen kamen u. a. folgende Sportfreunde zum Einsatz: Schröder, Bande, Westphal, Weihrauch, Armes, Hunold, Brosig, Müller, Paatz und Schulz. Eine Frauenmannschaft befand sich auch im Spielbetrieb. Hockey Mitte Januar 1976 trug die 1. Männermannschaft im Rahmen der Hallenhockey-Verbandsliga ihre Punktspiele aus. Durch Siege über Motor Meerane und Empor Leipzig–Lindenau mit 7 : 3 bzw. 8 : 5 Toren wurde der dritte Tabellenplatz gefestigt und die Chance zur Teilnahme an der Endrunde der DDR– Meisterschaft gewahrt. In der letzten Punktspielrunde holte sich unsere Mannschaft in Dresden mit einem 5 : 3–Sieg über Lokomotive Dresden den noch fehlenden Punkt um an der Endrunde der DDR–Meisterschaft teilnehmen zu können. Mit der Auszeichnung unseres Sportfreundes Klaus-Dieter Schaltonat als „Meister des Sports“ wurden seine guten Leistungen bei internationalen Einsätzen gewürdigt. Am 15. Februar 1976 fand die letzte Punktspielrunde für die Jugendmannschaft statt. Hier besiegte sie Optima Erfurt mit 5 : 2 und Motor Köthen mit 6 : 1 Toren, verlor jedoch gegen Lokomotive Schwerin mit 3 : 5 Toren. Damit erreichte sie auch dank der guten Arbeit des Übungsleiters H.-G. Poczatek ebenfalls die Endrunde der DDR–Meisterschaft. Die Endspiele um die DDR–Meisterschaft wurden am 27. und 28. Februar 1976 in der Hermann–Gieseler–Sporthalle Magdeburg ausgetragen. Die Männermannschaft hatte sich mit den Vertretungen von Traktor Osternienburg, Einheit Zentrum Leipzig und Lokomotive Magdeburg auseinander zu setzen. Unsere Mannschaft enttäuschte und erreichte nur den 5. Platz nach Abschluss der Meisterschaft. Erfolgreicher war unsere Jugendmannschaft und wurde DDR-Vizemeister. Nr. 3/2014 | 34 Für die 1. Männermannschaft gab es wieder im Rahmen der internationalen Sportarbeit eine Reise in VR Polen vom 30. April bis zum 2. Mai 1976. Sie waren Gast von HKS Sieminanowice. Sie trug dort ein Spiel gegen den Gastgeber aus und gewann mit 2 : 1 Toren. Ein weiteres Spiel fand gegen Gornik Sieminanowice statt, welches mit 3 : 1 Toren gewonnen wurde. Mit dem 5. Platz und einem Punktestand von 11 : 5 begann die Rückrunde der Saison 1975/76 in der Verbandsliga im Feldhockey für unsere 1. Männermannschaft im April 1976. Die gegnerischen Mannschaften kamen aus Güstrow, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Berlin, Erfurt, Osternienburg, Magdeburg und Stralsund. Es wurde gewonnen und verloren. Nach Beendigung der Pflichtspiele der Saison 1975/76 im Feldhockey der Verbandsliga belegte Traktor Osternienburg den 1., Einheit Zentrum Leipzig den 2. Chemie Leuna den 3., Dynamo Berlin den 4. und Lokomotive Güstrow den 5. Platz in der Tabelle. Damit wurde erstmalig eine Medaille im Feldhockey von einer Mannschaft der BSG Leuna errungen. Unsere männliche Jugendmannschaft hatte sich für die Endrunde der DDR-Meisterschaft qualifiziert. Diese fand Ende Juni 1976 in Osternienburg statt. Nach einem Unentschieden (0 : 0) gegen Einheit Zentrum Leipzig, einer Niederlage gegen Traktor Osternienburg (0 : 5) und einem Sieg gegen Motor Köthen (4 : 1) wurde der DDR–Vizemeistertitel erkämpft. DDR–Meister wurde die Mannschaft von Traktor Osternienburg. Im September 1976 begann die neue Saison 1976/77 im Feldhockey in der Verbandsliga. Es fanden bis Ende Oktober 1976 folgende Spiele statt: 5. September Leuna – Einheit Zentrum Leipzig (0:2). 12. September Leuna – Carl Zeiss Jena (1 : 1), 2. Oktober Leuna – Lokomotive Magdeburg (4 : 1), 3. Oktober Leuna – Dynamo Berlin (4 : 1), 23. Oktober Carl Zeiss Jena – Leuna (1 : 4) und 24. Oktober Optima Erfurt – Leuna (0 : 3). Nach diesen sechs Spielen wurde ein Punktestand von 9 : 3 erreicht. Im Oktober 1976 nahm unsere 1. Männermannschaft in Köthen an einem Hallenhockeyturnier teil. Es wurde der 2. Platz erkämpft. Am 13. November 1976 veranstaltete unsere Sektion ein Turnier im Hallenhockey um den „Chemiepokal“ in der Sporthalle von Halle-Neustadt. Es konnten fünf Gastmannschaften als Teilnehmer begrüßt werden. Der Gastgeber war mit zwei Mannschaften vertreten. Es siegte Traktor Osternienburg vor Einheit Zentrum Leipzig und Lokomotive Güstrow. Unsere Mannschaften belegten die Plätze 4 und 6. Für die Saison 1976/77 im Hallenhockey der Verbandsliga wurden die Sportfreunde Schaltonat, Müller, Wagenbrenner, Kasch, Kintscher, Tippelt, Thiemann, A. Hoffmann und Th. Hoffmann (Münch) nominiert: Im Dezember 1976 begannen im Hallenhockey die Punktspiele der Verbandsliga. Leider konnten die ersten beiden Spiele am 12. Dezember 1976 nicht gewonnen werden, gegen Einheit Zentrum Leipzig wurde mit 0 : 2 Toren verloren und gegen Carl Zeiss Jena reichte es nur zu einem Unentschieden mit 1 : 1 Toren. Kanu Kanuten unserer BSG Leuna erkämpften im Juni 1976 189 Spartakiademedaillen, davon 66 x Gold, 66 x Silber und 57 x Bronze bei der XII. Kinder- und Jugendspartakiade unseres Kreises in Bad - Dürrenberg. Unsere Sektion war am 9. und 10. Juli 1976 Gastgeber der Kinder- und Jugendspartakiade des Bezirkes. Einen 3. Platz belegten die Kanuten der BSG Leuna bei der DD –Bestenermittlung im September 1976 der Erwachsenen in Bad Dürrenberg. Ein Sichtungswettkampf der DDR im Kanu–Slalom für Schüler der 5. und 6. Klasse fand am 26. September 1976 in Bad Dürrenberg statt. Die 187 Starter mussten auf der schwierigen Strecke unter der Eisenbahnbrücke ihr ganzes Können aufbieten. Unsere Sektion war mit sieben Schülern in diesem Wettbewerb vertreten. Die von ihnen gezeigten Leistungen ermöglichten das Erreichen des dritten Platzes in der Gesamtwertung der Sportgemeinschaften. Leunaer Stadtanzeiger Leichtathletik Leunas Leichtathleten aus dem Trainingszentrum und der Sektion konnten durchaus auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken. An erster Stelle stand das gute Abschneiden unserer Teilnehmer bei den DDR–Meisterschaften der Schüler und Jugendlichen in Jena und Neubrandenburg. Die Schülerin Silvia Madetzki errang den Meistertitel im Kugelstoßen und Diskuswurf. Einen weiteren Titel errang der Jugendliche Volker Sieber im Diskuswurf. Diese Leistungen führten zur Delegierung in den Sportclub Chemie Halle. Auch die Leistungen auf der Kinder- und Jugendspartakiade des Bezirkes sind erwähnenswert. Insgesamt wurden hier 12 Medaillen gewonnen, darunter waren vier goldene Ellen Duske, Bärbel Reinsberger. Mario Weber und Silvia Madetzki). Goldene Medaillen gab es auch auf der Kreisspartakiade der Kinder und Jugendlichen (U. Weber, A. Leutert, B. Heinemann, Karla Hecht, Th. Habermann, und Dirk Klemt). Auf den weiterhin veranstalteten Kreis- und Bezirksmeisterschaften konnten sich unsere Athleten gut in Szene setzen. Sie errangen Titel und Platzierungen. Einen entscheidenden Anteil an den Erfolgen hatten die Übungsleiter Ilona Bonatzki und Hans Zacher. Schach Die Schachsportler trugen ihre Wettkämpfe in der Bezirksklasse aus. Nach dem sie in der Spielrunde 1974/75 den Aufstieg in die Bezirksliga knapp verfehlt hatten, gelang im Spieljahr 1975/76 durch großen Einsatz und Kampfgeist der Aufstieg. Schwimmen Am 11. Januar 1976 nahmen unsere Schwimmer am ersten Prüfungswettkampf des Bezirkes teil. Die Wettkämpfe für die Altersklasse 4 und Junioren fanden in Halle und für die Altersklassen 2 und 3 in Leuna. Unsere Teilnehmer warteten teilweise mit guten Leistungen auf, so z. B. Susanne Schulz, Dietmar Johne, Antje Geyer in Halle und Cornelia Götze. Auch die Starter in unserer Schwimmhalle erzielten gute Platzierungen durch Ursula Peter, Franka Tillack und Antje Rüger. Am 1. Februar 1976 beteiligten wir uns mit acht Schwimmern der Altersklasse 2 - 4 am Qualifikationswettkampf zur Bezirksspartakiade in Naumburg. Es wurde ein 1., zwei 2. und vier 3. Plätze belegt. Bei den am 13. und 14. März 1976 durchgeführten Bezirksmeisterschaften in Halle der Altersklassen 3 und 4 wurde unsere Schwimmerin Birgit Pötzsch mit einmal Silber und dreimal Bronze erfolgreichste Schwimmerin. Eine weitere Bronzemedaille erkämpfte sich in der Altersklasse 3 Ursula Peter im Brustschwimmen. Im Mai 1976 weilten unsere Schwimmer in einem 14-tägigen Trainingslager in Ahrensdorf/Templin zur Vorbereitung der Kreis-, Kinder- und Jugendspartakiade. Dieses war die Grundlage für das erfolgreiche Abschneiden unserer Teilnehmer. Sie erkämpften 37 Gold-, 47 Silber- und 35 Bronzemedaillen. Auch auf der Bezirksspartakiade wurden gute Ergebnisse erzielt. Es wurden 2 Gold- und 5 Bronzemedaillen nach Leuna entführt. Zum Abschluss des Wettkampfjahres wurden die Sektionsmeisterschaften in unserer Schwimmhalle am 25. November und 2. Dezember 1976 für die Altersklassen1-5 ausgetragen. Die Patenbetriebsdirektion Erdöl und Olefine stiftete hierzu vier Pokale. Ski Am 7. November 1976 weilten Skilangläufer unseres Trainingsstützpunktes in Friedrichsbrunn. Obwohl das Starterfeld durch die Teilnahme von Skiläufern aus dem Bezirk Magdeburg sich erweitert hatte, konnten unsere Jungen und Mädchen erfolgreich abschneiden. 1. Plätze belegten Martina Ecke AK 10 und Anke Kresse AK 11. Einen 3. Platz eroberten sich Norbert Wendler AK 12 und Betina Lange AK 13. Tennis Bei den im März 1976 durchgeführten Bestenermittlung des Tennis–Nachwuchses erkämpfte sich der Schüler Ralf Lichtenfeld zwei Meistertitel. Einen dritten Platz erkämpfte sich die Schülerin Wehner im Doppel. Leunaer Stadtanzeiger Die mehrmalige DDR-Meisterin Veronika Haake-Koch gewann souverän das Dameneinzel. Bei der DDR-Meisterschaften der Schüler im Tennis, die vom 22. bis 25. Juli 1976 in Zwickau stattfanden, erkämpfte sich Ralf Lichtenfeld drei Meistertitel. Im Einzel setzte er sich in der Endrunde gegen den Zeitzer Schmidt durch. Im Jungen-Doppel gewann er auch mit seinem Partner gegen eine Kombination Erfurt/ Dresden den Meistertitel. Eine große Überraschung vollbrachte er mit seiner Partnerin Richter aus Dresden. Sie gewannen auch dieses Endspiel im gemischten Doppel. Ein weiteres gutes Ergebnis erzielte Katrin Wehner mit der Erreichung des 3. Platzes im Mädchen – Doppel. Im Einzel belegte sie den 8. Platz. Im Juni 1976 belegten bei den Tennis - Bezirksmeisterschaften in Halle unsere Spieler ausgezeichnete Platzierungen. Veronika Haake-Koch gewann das Dameneinzel. Mit einem großen Erfolg für die Sportfreundin Veronika KochHaake, endeten die DDR-Meisterschaften am 19. September 1976 in Leipzig. Sie konnte den DDR-Meistertitel im DamenDoppel und im Mix erringen und wurde im Einzel Vizemeister. Bei der inoffiziellen DDR-Junioren – Bestenermittlung im Oktober 1976 konnte der Vertreter unserer BSG in Magdeburg, Rüdiger Koch, den 3. Platz im Einzel und im Doppel den 1. Platz belegen. Ralf Lichtenfeld erkämpfte sich einen beachtlichen 6. Platz im Einzel. Nach Abschluss der Saison konnte die Sektion Tennis unserer BSG Leuna auf ein erfolgreiches Jahr zurück blicken. Die 1. Damen- und 1. Herrenmannschaften sicherten sich in der Verbandsliga nicht nur den Klassenerhalt, sondern belegten auch mit Platz 2 und 4 vordere Plätze. Im Schüler- und Jugendbereich wurden drei Bezirks-Mannschaftsmeistertitel erkämpft. Die männliche Schülermannschaft erkämpfte den DDR-Meistertitel. Veronika Haake-Koch erzielte zwei 1. Plätze und einen 2. Platz. Ralf Lichtenfeld belegte drei 1. Plätze bei den DDR-Schülermeisterschaften. Im Bezirksmaßstab holten Veronika HaakeKoch, Ralf Lichtenfeld, Frank Wehner und Rüdiger Koch 8 Bezirksmeistertitel nach Leuna. Tischtennis Die Sektion hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich entwickelt. Im Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt vier Männermannschaften sowie zwei Nachwuchsmannschaften im männlichen Bereich. Die 1. Mannschaft schaffte den Aufstieg in die Bezirkssonderliga. Die Sektion zählt zur Zeit 85 Mitglieder. Volleyball 1976 wurde unter Leitung des Sportfreundes Fischer eine weibliche Schülermannschaft (AK 11) als Mitglieder unserer Sektion gewonnen. Ein Sportfreund qualifizierte sich zum Übungsleiter. Die AK 14 männlich belegte beim Kreispokal den 2. und beim FDJ - Bezirkspokal den 4. Platz. Drei Mitgliederversammlungen und zwei Kulturveranstaltungen wurden durchgeführt. Die Mitgliederzahl betrug am Jahresende 56, davon 30 über 18 Jahre. Wandern Bereits im Januar und Februar 1976 waren die Mitglieder der Sektion Wandern sehr aktiv. Die Klettergruppe unter Leitung von Fritz Hecker trainierte in der Thälmann – Schule für das Felsklettern. Winterwanderungen mit Kindern und Jugendlichen leitete Adam Müller. Im April und Mai 1976 verzeichneten die Mitglieder der Sektion eine Teilnahme am Orientierungslauf (Purfürst – Lauf) in Bad Kösen und am Leistungswandern in der Dübener Heide. Außerdem fand eine mehrtägige Wander- und Kletterfahrt in die Sächsische Schweiz statt. Anfang Juni 1976 weilte Adam Müller mit einer Wandergruppe in unserer Ski- und Wander-Hütte Gehlberg. Von hier aus wurden verschiedene Wanderungen vorgenommen. 35 | Nr. 3/2014 Anlässlich des Schönburgfestes, am 3. und 4. Juli 1976, zeltete dort eine Wandergruppe. Auch gab es noch in diesem Monat eine mehrtägige Wanderfahrt in die Sächsische Schweiz. An zwei Arbeitseinsätzen beim Bau des Eisstadions beteiligten sich die Wanderfreunde. Das 3. Quartal 1976 wurde mit der Teilnahme an Leistungswanderung Schwarzburg – Saalfeld abgeschlossen. Im Oktober 1976 gab es Teilnahme am Orientierungslauf in Dessau und am Wahlsonntag den Einsatz der Tanzgruppe in Leuna und Merseburg. Mit zwei Fahrten ins Elbsandstein – Gebirge endeten die Aktivitäten des Jahres 1976. (In dieser Artikelserie fanden neben vereinseigenen Materialien auch Erkenntnisse aus Unterlagen des Historischen Stadtarchivs Merseburg, des Stadtarchivs Leuna und der Redaktion der Betriebszeitung „Leuna-Echo“ Verwendung.) Fortsetzung folgt! H. u. E. Kaesler Die Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Leuna e. V. wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein schönes Osterfest und erholsame Feiertage. Im Namen des AWO-Vorstandes Silke Mäuer Leiterin der AWO-Einrichtung Termine im Monat April 14 „Haus der Begegnung“ AWO Leuna Zirkel: Montag: 10.00 - 11.00 Uhr Gymnastik unter Anleitung 14.30 - 16.30 Uhr Klöppeln 17.00 - 19.00 Uhr Töpfern unter Anleitung 19.00 - 21.00 Uhr Töpfern unter Anleitung 19.30 - 21.30 Uhr Probe „Kammerchor Leuna“ Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr Kreativzirkel 17.00 - 19.00 Uhr Kreativzirkel (14-täglich) Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr Tiffany unter Anleitung 10.00 - 12.00 Uhr Seniorentanz 18.00 - 20.00 Uhr Malen unter Anleitung Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr Töpfern unter Anleitung 14.00 - 16.00 Uhr Rommee Termine: Mittwoch, 09.04.14 14.00 Uhr Kaffeetrinken mit anschließendem Vortrag zum Thema „Daheim statt Heim“ Referenten werden sein Herr Ralf Schibrowski, GPS Gesundheit Pflege Soziales GmbH Bad Dürrenberg und Frau Haslbeck, Wohnungswirtschaft Leuna GmbH Vorschau: Donnerstag, 01.05.14 10.00 Uhr Maifeier auf dem Hof bei Bratwurst, Bier und Musik Mittwoch, 14.05.14 14.00 Uhr Frühlingskonzert mit den Künstlern der Oper Halle (Teilnahme nur mit Voranmeldung möglich!) Für jeden Bürger bieten wir von Montag bis Freitag in der Zeit von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr einen stationären preiswerten Mittagstisch an. Bei Interesse im „Haus der Begegnung“ der AWO Leuna melden: Frau Mäuer, Tel. 03461 813897 Nr. 3/2014 | 36 Leunaer Stadtanzeiger Falls Sie Unterstützung bei der Suche nach realistischen und sinnvollen Zielen für dieses Vorhaben oder bei der Aufrechterhaltung dieser benötigen, steht Ihnen Claudia Hammer, AWO Fachstelle für Suchtprävention im Saalekreis, gern beratend unter 03461 - 259206 zur Seite. Fachstelle für Suchtprävention Saalekreis AWO Erziehungshilfe Halle (Saale) gGmbH Sixtistraße 16a 06217 Merseburg Fon: 03461-259206 Fax: 03461-259208 E-Mail: [email protected] Web: http://www.awo-halle-merseburg.de/fachstelle-fuersuchtpraevention-saalekreis Der DRK Ortsverein Leuna lädt alle Blutspender herzlich zum nächsten Blutspendetermin am Mittwoch, dem 23. April 2014 von 16:00 bis 19:30 Uhr in den Räumen unseres DRK Ortsvereins, Gesundheitszentrum, Sockelgeschoss ein. Schenke Leben – Spende Blut! Maritta Morgner und Anne-Kathrin Julius Vorstandsmitglieder 7 Wochen Pause! Mehr Genuss im Alltag und frisch in den Frühling Es ist wieder so weit! Am Aschermittwoch beginnt die landesweite Aktion „7 Wochen Pause“ (05.03.2014 – 19.04.2014). Die Aktion lädt dazu ein, sich eine Pause von den alltäglichen Gewohnheiten zu nehmen. Dieses Vorhaben soll die eigenen alltäglichen Verhaltensmuster oder Konsumgewohnheiten aus der Beiläufigkeit und Selbstverständlichkeit herausnehmen und sie für 7 Wochen ins „Rampenlicht“ der eigenen Aufmerksamkeit holen. Wichtig ist es, sich realistische und konkrete Ziele zu setzen! Wem der gänzliche Verzicht auf die „netten Alltagsbegleiter“ zu viel ist, könnte beispielsweise seinen Alkohol-, Süßigkeiten und/oder Kaffeekonsum nur auf das Wochenende beschränken, den Fernseher erst ab 20 Uhr oder nur zur Lieblingssendung einschalten, Süßes nur in Form von Obst verspeisen. Weitere Beispiele für bedenkenswerte Alltagsgewohnheiten sind auch das Surfen im Internet, die Nutzung des Handys oder das Einnehmen von Medikamenten zur Ermunterung oder Beruhigung. Denkbar ist auch, sich innerhalb dieser Zeit einen begrenzten Zeitrahmen zu setzen (z. B. 14 Tage), in dem Sie die Verzichtsübung umsetzen möchten. Neugier und Freude an neuen Erfahrungen sind wichtige Voraussetzungen, um diese Zeit als persönlichen Gewinn zu erfahren. Möglicherweise erfahren Sie neue Kontrolle über Ihre „Alltagslaster“ und neue Genuss- und Erlebnismöglichkeiten als Bereicherung. Die Untersuchung einer suchtpräventiven Verzichtsübung an Schulen ergab, dass ein gelungener Verzicht zu einer überproportionalen und nachhaltigen Reduzierung des Konsums bei den Schülern führte (3 – 4 Monate später). Lassen Sie sich anstecken und machen mit bei dieser Aktion! Leichter wird es übrigens, wenn Sie sich verbünden mit Familienangehörigen, Arbeitskollegen oder Freunden. Kirchliche Nachrichten Verzicht auf große Worte? Am Aschermittwoch ist alles vorbei … heißt es in einem alten Karnevalslied. Vorbei das Vergnügen, vorbei der Spaß, vorbei die übermütige ungebremste Lebensfreude des Karnevals. Carne vale – das ist der lateinische Ursprung des Wortes Karneval – bedeutet: Lebe wohl, Fleisch! Will sagen: jetzt ist für sieben Wochen Schluss mit gutem Essen. Keine Völlerei mehr, sondern Verzicht ist angesagt bis Ostern. Warum sollten wir das tun? Ist das heute noch zeitgemäß? Können wir damit etwa bei Gott was gut machen, Punkte sammeln für unser Seelenheil? Wir Protestanten wissen seit Luther, dass wir das nicht nötig haben. Wir müssen Gott nichts beweisen, wir müssen uns bei ihm nicht lieb Kind machen, weil er uns schon längst liebt, weil er bedingungslos zu uns hält. Also nicht Fasten als religiöse Leistung! Aber warum dann? Die Bibel lehrt uns, dass Fasten eine gute Sache für uns ist: mal wieder den Kopf frei kriegen, mal wieder reinen Tisch machen, sich auf das Wesentliche besinnen, die Dinge von einem anderen Standpunkt aus ganz neu in die Blick nehmen. Fasten kann gut sein für uns: Es kann uns Abhängigkeiten bewusst machen, kann uns vor Augen führen, wo wir gefangen, eingefahren, festgehalten in Gewohnheiten stecken. „7 Wochen ohne“ – die Fastenaktion der Evangelischen Kirche regt uns jedes Jahr an, uns diese Abhängigkeiten bewusst zu machen, um frei zu werden für Neues in unserem Leben. In diesem Jahr werden wir angeregt, auf große Worte zu verzichten. Flüchte dich nicht in große bedeutungsvolle Worte. Sag, was du denkst, klar und deutlich und schlicht. Leunaer Stadtanzeiger Ich bin gespannt, wie ich in den kommenden 7 Wochen damit klar komme. Vielleicht werden mir manche Worte ganz neu wichtig. Vielleicht merke ich, wie oft ich mich in Plattitüden verliere. Vielleicht bekommen so manche der großen Worte wie Liebe, Gott, Gnade einen ganz neuen Klang und eine neue tiefe Bedeutung für mich. Ich freue mich auf das Abenteuer: Verzicht auf große Worte und ich freue mich darauf, mit Ihnen darüber ins Gespräch zu kommen. Ihre Pfarrerin Antje Böhme Evangelisches Kirchspiel Leuna Gottesdienste Sonntag, 30.03.2014, Laetare 10.30 Uhr Gemeindehaus an der Friedenskirche Familiengottesdienst mit Abendmahl Pfarrer Katzmann Sonntag, 06.04.2014, Judika 10.30 Uhr Gemeindehaus an der Friedenskirche Gottesdienst mit Pfarrer Katzmann Sonntag, 13.04.2014, Palmsonntag 10.30 Uhr Gemeindehaus an der Friedenskirche Gottesdienst mit Superintendentin Kellner Sonntag, 13.04.2014, Palmsonntag 10.30 Uhr Sakristei Friedenskirche Kindergottesdienst mit Frau Katzmann Donnerstag, 17.04.2014, Gründonnerstag 19.00 Uhr Kirche Daspig Gottesdienst mit Tischabendmahl Pfarrer Katzmann Freitag, 18.04.2014, Karfreitag 10.30 Uhr Gnadenkirche Ockendorf Gottesdienst mit Abendmahl Pfarrer Katzmann Sonnabend, 19.04.2014, Karsamstag 21.00 Uhr Friedenskirche Feier der Osternacht mit Abendmahl Diplom-Gemeindepädagogin Aechtner-Lörzer, Pfarrer Katzmann Sonntag, 20.04.2014, Ostersonntag 10.30 Uhr Kirche Kröllwitz Gottesdienst mit Abendmahl Pfarrer Katzmann Sonntag, 27.04.2014, Quasimodogeniti 10.30 Uhr Friedenskirche Familiengottesdienst mit Diplom-Gemeindepädagogin Aechtner-Lörzer Information des Gemeindekirchenrates Der Gemeindekirchenrat teilt mit, dass Herr Peter Rink sein Mandat im Gemeindekirchenrat niedergelegt hat. Es wurde kein Nachfolgekandidat gewählt, der als stimmberechtigtes Mitglied nachrücken kann. Kirchenputz in der Friedenskirche Um die Friedenskirche nach Ostern wieder regelmäßig für unsere Gottesdienste nutzen zu können, wird zum Kirchenputz mit anschließendem Frühstück, am Samstag, dem 29.03.2014, um 08.00 Uhr eingeladen. Jede helfende Hand ist willkommen! Besondere Veranstaltungen Einladung mittwochs – die neue Reihe mittwochs – die neue Reihe ist ein Angebot von Gesprächsabenden in loser Folge über Kunst, Literatur, Religion und Gesellschaft. Die nächste Veranstaltung im Rahmen mittwochs - die neue Reihe findet am Mittwoch, dem 2. April, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Friedenskirche statt. Pfarrer Warner spricht mit Lichtbildern über „August Hermann 37 | Nr. 3/2014 Francke und die Toleranz“. Dazu laden wir herzlich ein. Wie üblich ist nach dem Vortrag Gelegenheit zum persönlichen Austausch bei einem Glas Wein. Martin Luther führte den Begriff der Toleranz in die deutsche Sprach ein. Er bezeichnete damit aber nur das Ertragen verschiedener Religionen. 200 Jahre später sorgte August Hermann Francke in Halle wesentlich für die Verbreitung und Fortentwicklung von Luthers Lehren. Er überwand dabei konfessionelle Grenzen, suchte vielfältig den Dialog mit Vertretern anderer Religionen. Durch die Verwüstungen der Konfessionskriege war hier die Erkenntnis gewachsen, dass Toleranz auch die jeweils andere Wahrheit wertschätzen soll. Ihre gez. Dr. Neumann und gez. H. Fischer Passionsandachten Am 14., 15., 16.04.2014, jeweils um 19.00 Uhr, Passionsandachten in der Friedenskirche Leuna Bibel halb acht! Mittwoch, 16.04.2014, 19.30 Uhr Gemeindehaus an der Friedenskirche, Kirchplatz 1, 06237 Leuna Thema: Auf dem Weg zum Osterfest Feier der Osternacht Sonnabend, 19. April 2014, 21.00 Uhr, Friedenskirche Leuna Schon seit vielen Jahren feiern wir unser Osterfest in dieser besonderen Weise. Ostern beginnt mitten in der Nacht. Nach der biblischen Botschaft kamen die Frauen am Ostermorgen zum Grab Jesu und fanden es leer. Sie verstanden sehr schnell, dass das Grab nicht das Ende Jesu bei den Menschen war. Jesus ist auferstanden von den Toten und mitten unter den Lebenden. Das immer wieder neu zu erfahren, deswegen treffen wir uns in dieser Nacht in der dunklen Kirche, denken noch einmal an Jesu Tod, um dann das neue Licht in die Kirche zu bringen und miteinander Abendmahl zu feiern. Auch Sie, liebe Leserinnen und Leser sind herzlich eingeladen. Die Feier selbst dauert etwa eine Stunde. Danach ist noch Gelegenheit miteinander bei Wein und Osterbrot im Gemeindehaus zusammen zu sein. Christine Aechtner-Lörzer Diplom-Gemeindepädagogin Seniorenkreis Gemeinschaft, Kaffee & Kuchen, Gespräch, Andacht, Gedanken der Bibel zum Leben Sie sind herzlich eingeladen, am Dienstag, 29. April 2014, von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Gemeindehaus an der Friedenskirche, Kirchplatz 1, 06237 Leuna, mit Pfarrer Katzmann. Regelmäßige Veranstaltungen Einladung zum Mittagsgebet Jeden Dienstag, um 12.00 Uhr, ist Mittagsgebet in der Friedenskirche. Zu einer heilsamen Unterbrechung im Alltag wird herzlich eingeladen. Bastelkreis Frau Aechtner Der Bastelkreis trifft sich jeden Mittwoch, um 14.00 Uhr, im Starenweg 1. Interessierte können jederzeit daran teilnehmen und mitmachen. Ansprechpartnerin: Frau Herta Aechtner, Starenweg 1, 06237 Leuna (Tel. 03461 813161) Kreativkreis Frau Bernstein Ansprechpartnerin: Frau Inge Bernstein, Leunatorstraße 10, 06237 Leuna (Tel. 03461 812985) Nr. 3/2014 | 38 Leunaer Stadtanzeiger Chor - Ökumenische Regionalkantorei Der Chor der Ökumenischen Regionalkantorei trifft sich jeden Dienstag, um 19.00 Uhr, im Gemeindehaus an der Friedenskirche zur Probe. Wer Lust am Gesang und Freude an der Chorarbeit hat, ist jederzeit herzlich willkommen. Ansprechpartnerin: Frau Mücksch (Kontaktdaten siehe unten) Von der chilischarfen Knoblauchsoße über Bohnen- und Linsengerichte, Couscous und Milchreis bis hin zu leckerem RosinenMandel-Auflauf und den exquisiten Pralinen verschiedener Art reichte das Angebot. Ein Dank allen fleißigen Vorbereitern des geistlichen wie des kulinarischen Teils. Posaunenchor Leuna - Bad Dürrenberg Der Posaunenchor trifft sich zu seiner Probe an jedem Freitag, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus an der Friedenskirche, Kirchplatz 1, 06237 Leuna. Wer gern ein Blechblasinstrument erlernen möchte oder bereits spielen kann, ist herzlich eingeladen mit zu proben und mit zu musizieren. Ansprechpartner: Herr Lörzer (Kontaktdaten siehe unten) Rainer Neumann Nachlese Kirchtürme weisen den Weg Mit dem Bild eines hohen, schlanken Kirchturmes begann die Kunsthistorikerin Mechthild Werner den Abend „Kirchen als Wegweiser und Schatzkammern“ im Rahmen mittwochs - die neue Reihe. Ja, die Kirchtürme zeigen besondere Orte an, Orte an denen jahrhundertealte Geschichte vorübergezogen und auch abzulesen ist, äußerlich und auch im Inneren. Mechthild Werner hat mit ihrem umfangreichen Bildmaterial darauf aufmerksam gemacht. Ausgehend von dem Standort besonderer Kirchen, bis hin zur Hagia Sophia in Istanbul, führte sie ein in die vielfältige Bilderwelt im Inneren der Kirchen und ihre Darstellungen und Widerspiegelungen der jeweiligen Zeit. Beispiele dafür waren Throne und Stühle mit kostbarem Brokat bespannt, waren Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens wie Körbe, Krüge, Feuerstellen wie auch Menschen der jeweiligen Zeit bei ihren täglichen Arbeiten aber auch in ihrer Machtposition. Diese Darstellungen erfolgten mit verschiedenen Materialien, als Bild, als Steinmetzarbeit oder auch insbesondere in den Glasfenstern, von denen es aus romanischer Zeit nur noch wenige Beispiele gibt, wohingegen das Mittelalter reichlich Beispiele bietet. Aber auch in neuerer Zeit gibt es beachtliche Werke, z. B. im Merseburger Dom Fenster von Carl Crodel, leider schwer sichtbar, da sie sich hinter dem Barockaltar befinden. Die fünfzig Besucher des Abends erlebten einen faktenreichen und rhetorisch herausragenden Abend und dankten mit reichlichem Beifall. Rainer Neumann Weltgebetstag: Der Nil - wasserspendende Lebensader Was hat der Nil mit dem Weltgebetstag, der fälschlicherweise meist noch als Weltgebetstag der Frauen benannt wird, aber Weltgebetstag - Frauen laden ein, richtigerweise heißt, denn Frauen eines Landes arbeiten die Gottesdienstordnung aus, aber alle sind dazu eingeladen. Diesmal waren es ägyptische Frauen, die zum Weltgebetstag die Ordnung erstellt hatten und dazu einluden. So ist es gut verständlich, dass der Nil, die natürliche Lebensquelle Ägyptens, im Mittelpunkt stand. In dem Bild, das für diesen Anlass von der ägyptischen Künstlerin Suoad Abdelrasoul gemalt wurde ist symbolisch der Fluss als frucht- und lebensbringende Quelle dargestellt, der letztlich als vielfarbige Blüte in das Meer mündet. Auch in diesem Jahr haben viele Gemeindeglieder diesen festlichen Gottesdienst vorbereitet, wie immer im großen Gemeindesaal, wo sich etwa 80 Gemeindeglieder trafen, um diesen Gottesdienst zu feiern. Der Saalboden, mit vielen Accessoires aus Ägypten geschmückt, war der Platz an dem sich die „ägyptischen“ Frauen in herrlichen Kostümen trafen und von ihrem Leben berichteten und Bezug nahmen auf die christlichen Tradtionen, die auch in Ägypten ihre Wurzeln haben, wie schon im Buch des Propheten Jesaja steht: Gesegnet sei Ägypten, mein Volk, und alle einluden mit ihnen zu singen und zu beten. Im Anschluss an den gottesdienstlichen Teil waren alle an die ägyptische Tafel eingeladen, um zu essen und zu trinken. Welche unglaubliche Vielfalt. Ansprechpartner Pfarrer Philipp Katzmann Kirchplatz 1 06237 Leuna Tel.: 03461 822776 Mobil: 0163 9700389 Fax: 03461 814649 E-Mail: [email protected] Vorsitzender des Gemeindekirchenrates Ekkehard Lörzer Starenweg 1, 06237 Leuna Tel.: 03461 309765 Fax: 03461 309892 E-Mail: [email protected] Diplom-Gemeindepädagogin Christine Aechtner-Lörzer Starenweg 1, 06237 Leuna Tel.: 03461 810913 Fax: 03461 309892 E-Mail: [email protected] Kirchenmusikerin Katharina Mücksch Lauchstädter Str. 2, 06277 Merseburg Tel.: 03461 213598 E-Mail: [email protected] Leunaer Stadtanzeiger Postanschrift Pfarramt/Pfarrbüro im Gemeindehaus an der Friedenskirche Evangelisches Kirchspiel Leuna Kirchplatz 1, 06237 Leuna Tel.: 03461 822935 Fax: 03461 814649 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten Das Pfarrbüro ist am Dienstag, von 15.30 bis 17.30 Uhr und am Donnerstag, von 09.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. Die Einzahlung von Friedhofs- und Wassergeld ist in dieser Zeit möglich. Friedhofs- und Wassergeld Folgende Friedhofs- und Wassergeldgebühren sind zu entrichten: Urnengrab 5,00 Euro pro Jahr Einzelgrab 7,50 Euro pro Jahr Doppelgrab 12,50 Euro pro Jahr Kontoverbindung Friedhofs- und Wassergeld: Empfänger: Kreiskirchenamt Merseburg Bank: KD Bank Duisburg Kontonummer: 1 550 105 027 Bankleitzahl: 350 601 90 Zahlungsgrund: RT 69, Friedhofs- oder Wassergeld, Name Friedhof, Name Nutzungsberechtigter Kontoverbindung für Gemeindebeitrag: Empfänger: Kreiskirchenamt Merseburg Bank: EKK Eisenach Kontonummer: 8 002 738 Bankleitzahl: 520 604 10 Zahlungsgrund: RT 69, Gemeindebeitrag „Name“ Kontoverbindung für Spenden: Empfänger: Kreiskirchenamt Merseburg Bank: KD Bank Duisburg Kontonummer: 1 550 105 027 Bankleitzahl: 350 601 90 Zahlungsgrund: RT 69, Spende „Zweck“ Kirchengemeinde Spergau Gottesdienste 30.03.14 Spergau 18.04.14 Kirchfährendorf Spergau 21.04.14 Spergau 10.00 Uhr 16.00 Uhr (A) 17.00 Uhr (A) 10.00 Uhr Veranstaltungen Do., 27.03.14 19.00 Uhr Spergau Bibelwochenabend Fr., 04.04.14 19.00 Uhr Kirchfährendorf Filmabend: „Wie im Himmel“ (Schwedischer Spielfilm) Eintritt frei – am Ausgang wird um eine Spende gebeten für die Werterhaltung der Kirche Fr., 11.04.14 17.00 Uhr Weißenfels Jugendkreuzweg Sa., 12.04.14 10.00 Uhr Großkorbetha Vorschulkreis Di., 22.04.14 17.00 Uhr Großkorbetha Bibelgespräch für Interessierte Do., 24.04.14 14.00 Uhr Spergau Frauenhilfe Di., 29.04.14 16.30 Uhr Großkorbetha Konfirmanden 8. Klasse Spruch zum Nachdenken Der Karfreitag geht zu Ende. Ostern dauert an. (Ernst R. Hauschke) 39 | Nr. 3/2014 Ansprechpartner Evangelisches Pfarramt Pfarrer Uwe Hoff Weißenfelser Straße 4 06688 Großkorbetha Tel./Fax: 034446 20260 E-Mail: [email protected] Privatanschrift: Friedensstraße 33 06688 Großkorbetha Tel./Fax.: 034446 20318 Kirchengemeinden Horburg, Kötschlitz, Zweimen, Kötzschau, Pissen, Thalschütz, Schladebach, Friedensdorf, Kreypau Wir laden ein zu den Gottesdiensten in unseren Kirchengemeinden: Sonntag, Lätare, 30.03. 10.00 Uhr Gottesdienst in Schladebach Sonntag Judika, 06.04. 10.00 Uhr Gottesdienst in Zöschen 10.00 Uhr Gottesdienst zur Diamantenen Konfirmation Kötzschau 14.00 Uhr Taufgottesdienst in Kreypau 14.00 Uhr Gottesdienst in Pissen Palmsonntag, 13.04. 10.00 Uhr Gottesdienst in Pissen 14.00 Uhr Gottesdienst zum Weltgebetstag in Horburg (weitere Informationen siehe unten) Gottesdienste in der Karwoche Gründonnerstag, 17.04. 14.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Lössen 16.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Kötschlitz Karfreitag, 18.04. 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Zöschen 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Kötzschau 10.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Horburg 14.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Schladebach 14.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Wallendorf 16.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Ermlitz 16.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Pissen Karsamstag, 19.04. 18.30 Uhr Osternachtsandacht mit anschließendem Osterfeuer in Thalschütz 22.00 Uhr Osternacht mit Taufen in Schladebach Ostersonntag, 20.04. 6.00 Uhr Osternacht mit anschließendem Osterfrühstück in Zweimen 9.30 Uhr Ostergottesdienst in Wallendorf 11.00 Uhr Regionalgottesdienst zu Ostern in Kötzschau Ostermontag, 21.04. 10.00 Uhr Familiengottesdienst zu Ostern mit der Kinderkirche in Zöschen 14.00 Uhr Ostergottesdienst in Friedensdorf Samstag, 26.04. 14.00 Taufgottesdienst in Wallendorf Sonntag, Quasimodogeniti, 27.04. 14.00 Uhr Eiserne Konfirmation in Schladebach Sonntag, Miserikordias Domini, 04.05. 14.00 Uhr Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden in Horburg Weitere Informationen Informationen des Gemeindekirchenrates Der Gemeindekirchenrat des Kirchspiels Wallendorf hat nach intensiver Beratung und Diskussion für die Friedhöfe Friedensdorf, Lössen, Wallendorf und Zöschen eine Friedhofssatzung verabschiedet. Nr. 3/2014 | 40 Die Mustersatzung der evangelischen Kirche Mitteldeutschlands wurde dazu überarbeitet und an unsere Verhältnisse angepasst. In den nächsten Wochen werden die Gemeindekirchenräte alle Friedhöfe besuchen und sich ein Bild von der dort herrschenden Situation machen. Wir haben mit Zöschen begonnen und wie sie sicher schon gesehen haben auch schon etwas zur Unterhaltung dieses Friedhofes getan. Die Birken wurden durch eine Fachfirma begutachtet. Leider mussten die meisten auf Grund von Krankheiten gefällt werden. Die gesunden wurden gepflegt und verschnitten. Als nächsten soll das Holz an der Trauerhalle gestrichen werden. Nach der Besichtigung wurde einstimmig von den Gemeindekirchenräten festgestellt, dass der Friedhof Zöschen sehr gepflegt und ansprechend ist. Dank gilt hier allen Ehrenamtlichen die zum Erhalt des Friedhofes beitragen. Yvonne Schwope, Gemeindekirchenrat Kirchspiel Wallendorf Osternacht um 6.00 in Zweimen Ja, spinnen die jetzt vollkommen? Zu einer so unmöglichen Zeit Gottesdienst feiern? Was soll das? Ich möchte Sie neugierig machen und herzlich einladen, einen ungewöhnlichen Gottesdienst zu einer ungewöhnlichen Zeit zu erleben! Wir beginnen um 6.00 Uhr morgens in der dunklen Kirche und erleben die Situation und Stimmung der Freundinnen und Freunde Jesu nach dem Karfreitag. Wenn dann das Osterlicht in die Kirche hineingetragen wird, erfahren wir hautnah, was Ostern mit uns macht. Im Anschluss an den Gottesdienst sind Sie herzlich zum Osterfrühstück eingeladen. Sie helfen uns sehr bei der Planung, wenn Sie sich im Pfarramt Wallendorf unter 034638 20244 anmelden. Aber auch, wenn Sie sich spontan entschließen zu kommen, sind Sie herzlich willkommen. Möchte jemand etwas zur Osterfrühstückstafel beitragen? Bitte, lassen Sie es mich wissen. Ich freue mich schon sehr darauf, diesen ganz besonderen Gottesdienst mit Ihnen gemeinsam zu feiern und zu erleben! Kinderkirche Zum nächsten Treffen der Kinderkirche laden wir herzlich ein: Ostermontag, 21.04.2014, 10.00 Uhr in Zöschen Bitte schon einmal vormerken: Am Samstag, 10.05. treffen wir uns um 10.00 Uhr in Kötzschau. Wir wollen gemeinsam ein Singspiel einstudieren, das wir am Nachmittag um 14.00 Uhr aufführen werden. Wir brauchen viele Kinder, die gern singen! Bringt gerne Freunde mit, die Spaß am Singen haben! Frauenhilfe, 13.04. 14.00 Uhr Weltgebetstag der Frauen in der Marienkirche Horburg Frauen aus Ägypten laden uns ein unter dem Thema: „Wasserströme in der Wüste“ Ein Bus der PNVG Merseburg fährt nach folgendem Fahrplan unsere Gemeinden an: 12.50 Uhr Lössen 12.55 Uhr Tragarth 13.00 Uhr Friedensdorf 13.05 Uhr Wallendorf, Anker 13.06 Uhr Wallendorf, Bergschänke 13.10 Uhr Zöschen 13.15 Uhr Göhren 13.25 Uhr Schladebach (Martinsohn) 13.30 Uhr Kötzschau 13.33 Uhr Witschersdorf 13.25 Uhr Rodden/Pissen 13.40 Uhr Günthersdorf 13.45 Uhr Kötschlitz 13.50 Uhr Horburg Leunaer Stadtanzeiger Nach dem Kaffeetrinken in der Samariterherberge erfolgt die Rückfahrt in umgekehrter Reihenfolge. 25.03. 14.00 Uhr Frauenhilfe Friedensdorf in Wüsteneutzsch 26.03. 14.30 Uhr Frauenhilfe in Zöschen 26.03. 14.00 Uhr Frauenhilfe Schladebach 02.04. 14.30 Uhr Frauenhilfe in Wallendorf Bibelwoche zur Josefsgeschichte vom 31.03. bis 04.04. In diesem Jahr werden wir über die Josefsgeschichte nachdenken: Josef oder das Glück in der Fremde. Es wäre schön, wenn Sie sich in dieser Woche Zeit nehmen für eine überaus spannende Reise in die Geschichte Israels. Vielleicht entdecken wir gemeinsam, wie die Geschichten aus alter Zeit auch unser Leben berühren. Montag, 31.03. 19.00 Uhr Pissen Dienstag, 01.04. 19.00 Uhr Horburg Mittwoch, 02.04. 19.00 Uhr Wallendorf Donnerstag, 03.04. 19.00 Uhr Kötzschau Freitag, 04.04. 19.00 Uhr Zöschen Ansprechpartner Pfarrerin Antje Böhme Mühlstraße 10 06258 Schkopau OT Wallendorf Tel.: 034639 20244 Fax: 034639 80958 E-Mail: [email protected] Ord. Gemeindepädagoge Andreas Trelenberg Bauernstr. Schladebach 20 06237 Leuna OT Schladebach Tel.: 03462 510105 Fax: 03462 51016 E-Mail: [email protected] Friedhofssatzung für die Friedhöfe des Evangelischen Kirchspiel Wallendorf vom 01.01.2014 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen § 1 Leitung und Verwaltung des Friedhofs § 2 Friedhofszweck § 3 Bestattungsbezirke § 4 Nutzungsbeschränkung, Schließung und Entwidmung Abschnitt 2: Ordnungsvorschriften § 5 Öffnungszeiten § 6 Verhalten auf dem Friedhof § 7 Grabmal- und Bepflanzungsordnung § 8 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof Abschnitt 3: Bestattungsvorschriften § 9 Anzeigepflicht und Bestattungszeit § 10 Kirchliche Bestattungen § 11 Särge, Urnen und Trauergebinde § 12 Ausheben der Gräber, Grabgewölbe § 13 Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung § 14 Umbettungen § 15 Ruhezeiten Abschnitt 4: Grabstätten § 16 Arten von Grabstätten und Nutzungsrechte § 17 Reihengrabstätten § 18 Wahlgrabstätten § 19 Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten § 20 Benutzung von Wahlgrabstätten § 21 Gemeinschaftsgrabanlagen § 22 Ehrengrabstätten Abschnitt 5: Gestaltung der Grabstätten § 23 Friedhofs- und Belegungsplan, Baumbestand § 24 Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätten, Verkehrssicherheit Leunaer Stadtanzeiger § 25 Verantwortliche, Pflichten § 26 Grabmale § 27 Errichtung und Instandhaltung der Grabmale § 28 Verzeichnis geschützter Grabmale und Bauwerke § 29 Entfernung von Grabmalen Abschnitt 6: Bestattungen und Feiern § 30 Bestattungs- und Beisetzungsfeiern § 31 Friedhofskapelle und Kirche § 32 Andere Bestattungsfeiern am Grabe Abschnitt 7: Schlussbestimmungen § 33 Alte Rechte § 34 Haftungsausschluss § 35 Gebühren § 36 Zuwiderhandlungen § 37 Öffentliche Bekanntmachungen § 38 Rechtsmittel § 39 Gleichstellungsklausel § 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen §1 Leitung und Verwaltung des Friedhofs (1) Die Friedhöfe in Schkopau OT Lössen und OT Wallendorf und in Leuna OT Friedensdorf und OT Zöschen stehen in der Trägerschaft des Evangelischen Kirchspiel Wallendorf. (2) Die Leitung und Aufsicht liegen beim Gemeindekirchenrat. Zur Unterstützung der Verwaltung kann der Friedhofsträger einen Ausschuss einsetzen und mit der Leitung beauftragen. Er kann sich auch Beauftragter bedienen. (3) Kirchliche Aufsichtsbehörde ist das Kreiskirchenamt Merseburg. §2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof dient der Bestattung Verstorbener und der Pflege der Gräber im Andenken an die Verstorbenen. Er ist zugleich Stätte der Verkündigung des christlichen Auferstehungsglaubens. (2) Gestattet ist die Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Leuna der Ortsteile Friedensdorf, Zöschen und der Gemeinde Schkopau der Ortsteile Wallendorf, Luppenau waren oder b) bei ihrem Ableben ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten oder c) innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind und nicht auf einem Friedhof außerhalb der Gemeinde beigesetzt werden. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung (Erlaubnis) des Friedhofsträgers. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht nicht. §3 Bestattungsbezirke (1) Bestattungsbezirk Leuna Friedhof Friedensdorf Friedhof Zöschen (2) Bestattungsbezirk Schkopau Friedhof Wallendorf Friedhof Lössen (3) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen zulassen. §4 Nutzungsbeschränkung, Schließung und Entwidmung (1) Der Friedhofsträger kann bestimmen, dass a) auf dem Friedhof oder Teilen davon keine Nutzungsrechte mehr überlassen werden (Nutzungsbeschränkung), b) der Friedhof oder Teile davon für weitere Bestattungen gesperrt werden (Schließung), c) der Friedhof oder Teile davon einer anderen Verwendung zugeführt werden (Entwidmung). (2) Im Fall der Nutzungsbeschränkung sind Bestattungen nur noch zulässig, soweit die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der 41 | Nr. 3/2014 Nutzungsbeschränkung bestehenden Bestattungsrechte noch nicht ausgeübt worden sind (reservierte Bestattungsrechte). Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist lediglich zur Anpassung an die regelmäßige Ruhezeit zulässig. (3) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen. Soweit im Fall einer Teilschließung des Friedhofs das Recht auf weitere Bestattungen in einer Wahlgrabstätte erlischt, kann dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte (Ersatzwahlgrabstätte) zur Verfügung gestellt werden sowie die Umbettung bereits bestatteter Verstorbener, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten des Friedhofsträgers ermöglicht werden. (4) Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren und es wird die volle Verkehrsfähigkeit des Grundstücks wiederhergestellt. Die Entwidmung eines Friedhofs oder eines Friedhofsteils ist erst nach seiner Schließung und nach Ablauf der Ruhezeit nach der letzten Bestattung sowie nach Ablauf aller Nutzungsrechte möglich. (5) Nutzungsbeschränkung, Schließung und Entwidmung des Friedhofs oder Teilen davon werden öffentlich bekannt gegeben. Nutzungsberechtigte von Wahlgrabstätten erhalten einen schriftlichen Bescheid, sofern ihr Aufenthalt bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist. (6) Umbettungstermine werden einen Monat vorher in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig sind sie bei Reihengrabstätten einem Angehörigen des Verstorbenen, bei Wahlgrabstätten dem Nutzungsberechtigten mitzuteilen. (7) Ersatzgrabstätten werden vom Friedhofsträger auf seine Kosten in ähnlicher Weise wie die Grabstätten auf dem entwidmeten oder geschlossenen Friedhof hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des bestehenden Nutzungsrechtes. Abschnitt 2: Ordnungsvorschriften §5 Öffnungszeiten Der Friedhof ist während der durch den Friedhofsträger festgesetzten Zeiten geöffnet. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekannt gegeben. Sonderregelungen können durch den Friedhofsträger getroffen werden. §6 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Friedhofsbesucher haben sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des Friedhofsträgers beziehungsweise des aufsichtsbefugten Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (2) Innerhalb des Friedhofs ist nicht gestattet: a) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge des Friedhofsträgers und Fahrzeuge, die im Auftrag des Friedhofsträgers eingesetzt werden, b) Waren aller Art, insbesondere Blumen und Kränze, nicht genehmigte gewerbliche Dienste oder nicht angezeigte Dienstleistungen anzubieten oder dafür zu werben, c) Dienstleistungen oder störende Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Nähe einer Bestattung oder Beisetzung auszuführen, d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten beziehungsweise ohne Zustimmung des Friedhofsträgers gewerbsmäßig zu fotografieren, e) Druckschriften zu verteilen; ausgenommen sind Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind, f) den Friedhof und seine Anlagen und Einrichtungen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen, Grabstätten und Grabeinfassungen unberechtigt zu betreten, Nr. 3/2014 | 42 Leunaer Stadtanzeiger g) Abraum und Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulegen, h) Tiere mitzubringen; ausgenommen sind Blindenhunde, i) Ansprachen und musikalische Darbietungen außerhalb von Bestattungsfeiern ohne Genehmigung des Friedhofsträgers abzuhalten, j) Gläser, Blechdosen und ähnliche Behältnisse als Vasen oder Schalen zu verwenden, k) Unkrautvertilgungsmittel und chemische Schädlingsbekämpfungsmittel, Pestizide sowie ätzende Steinreiniger zu verwenden, l) Gießkannen, Gartengeräte und Materialien jeglicher Art auf den Grabstätten oder hinter den Grabmalen und in Anpflanzungen aufzubewahren, m) Ruhebänke neben Grabstellen oder in deren Nähe aufzustellen. Der Friedhofsträger ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Buchstaben j), l), m) unpassende Gegenstände entfernen zu lassen. (3) Von den Bestimmungen des Absatzes 2 kann der Friedhofsträger Ausnahmen zulassen, soweit diese mit dem Zweck des Friedhofs und dieser Satzung vereinbar sind. Erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig beim Friedhofsträger einzuholen. 13.00 Uhr zu beenden. Soweit Öffnungszeiten nicht festgelegt sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht vor 6.00 Uhr und in den Monaten November bis Februar nicht vor 7.00 Uhr begonnen werden. Der Friedhofsträger kann eine Verlängerung der Arbeitszeit zulassen. § 6 Absatz 2 Buchstabe c) bleibt unberührt. (7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend an den vom Friedhofsträger genehmigten Stellen gelagert werden. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abfall, Abraum-, Rest- und Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofs gereinigt werden. (8) Der Friedhofsträger kann die Tätigkeit der Gewerbetreibenden, die trotz Mahnung gegen die Vorschriften der Friedhofssatzung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Absatz 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, auf Zeit oder Dauer untersagen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist die Mahnung entbehrlich. §7 Grabmal- und Bepflanzungsordnung §9 Anzeigepflicht und Bestattungszeit Für die Gestaltung der Grabstätten (Grabmal, gärtnerische Gestaltung und dergleichen) kann der Friedhofsträger eine besondere Ordnung erlassen. Diese ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung. (1) Eine auf dem Friedhof gewünschte Bestattung ist beim Friedhofsträger unter Vorlage der Bescheinigungen des Standesamtes über die Beurkundung des Todesfalles oder eines Beerdigungserlaubnisscheines der Ordnungsbehörde rechtzeitig anzumelden. (2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Soll eine Urnenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen. (4) Als anzeigeberechtigt und verpflichtet gelten, soweit der Verstorbene nicht eine anderweitige Verfügung getroffen hat, die Angehörigen in der Reihenfolge gemäß Anlage 1.1. Kommen für die Bestattungspflicht mehrere Personen in Betracht, so geht jeweils die ältere Person der jüngeren Person vor. Beauftragte gehen Angehörigen vor. Dieser Reihenfolge eventuell nach dem jeweiligen Landesrecht entgegenstehende Festlegungen gehen vor. §8 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter, andere Gewerbetreibende und sonstige Dienstleistungserbringer (im Folgenden: Gewerbetreibende) haben ihre Tätigkeit auf dem Friedhof dem Friedhofsträger vorher anzuzeigen. Sie erhalten nach der Anzeige vom Friedhofsträger für längstens ein Jahr eine Anzeigebestätigung, sofern die in den nachfolgenden Absätzen 2 und 3 geregelten Voraussetzungen erfüllt sind. Auf Antrag kann eine Zulassung für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt werden. (2) Der Gewerbetreibende muss in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sein und hat dem Friedhofsträger nachzuweisen, dass er einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz besitzt. Wird ein Antrag auf Zulassung nach Absatz 1 Satz 3 gestellt, ist die Zuverlässigkeit durch geeignete Unterlagen (zum Beispiel bei Handwerkern durch den Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder bei Gärtnern durch den Nachweis der Anerkennung durch die Landwirtschaftskammer) nachzuweisen. (3) Der Gewerbetreibende hat die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen (zum Beispiel eine Grabmal- und Bepflanzungsordnung) schriftlich anzuerkennen und zu beachten. (4) Der Friedhofsträger stellt für jeden Gewerbetreibenden nach Absatz 1 einen schriftlichen Berechtigungsbeleg aus. Die Gewerbetreibenden haben für ihre Mitarbeiter einen Bedienstetenausweis auszustellen. Der Berechtigungsbeleg und der Bedienstetenausweis sind dem Friedhofsträger beziehungsweise dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. (5) Der Gewerbetreibende haftet für alle Schäden, die er oder seine Bediensteten im Zusammenhang mit der Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen. Entstehen durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten Schäden bei Dritten, hat der Nutzungsberechtigte den Friedhofsträger von der Haftung freizustellen. (6) Gewerbliche Arbeiten und Dienstleistungen auf dem Friedhof dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeit des Friedhofs, jedoch spätestens um 19.00 Uhr, an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen spätestens um Abschnitt 3: Bestattungsvorschriften § 10 Kirchliche Bestattungen (1) Kirchliche Bestattungen sind gottesdienstliche Handlungen. (2) Der Friedhofsträger setzt Ort und Zeit der Bestattung im Einvernehmen mit den Angehörigen, dem zuständigen Pfarrer und dem Bestattungsunternehmen fest. (3) Die Bestattung durch einen anderen Pfarrer bedarf der Zustimmung des Friedhofsträgers. Die Bestimmungen der Kirche über die Erteilung des Erlaubnisscheines (Dimissoriale) bleiben unberührt. Das Auftreten fremder Bestattungsredner ist dem Friedhofsträger rechtzeitig vor Beginn der Trauerfeier anzuzeigen. § 11 Särge, Urnen und Trauergebinde (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein. Das Verwenden von mit bioziden Holzschutzmitteln behandelten Särgen, das Verwenden von Särgen aus Tropenholz und die Verwendung von paradichlorbenzolhaltigen Duftsteinen ist nicht gestattet und muss vom Friedhofsträger zurückgewiesen werden. (2) Särge sollen höchstens 2,10 m lang, im Mittelmaß 0,65 m hoch und 0,70 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung des Friedhofsträgers bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Leunaer Stadtanzeiger (3) Särge von Leibesfrüchten, Fehlgeborenen und Kindern, die bis zum vollendeten fünften Lebensjahr verstorben sind, dürfen höchstens 1,60 m lang, 0,60 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein. (4) Das Einsenken von Särgen in Gräber, in denen sich Schlamm oder Wasser befindet, ist unzulässig. (5) Urnenkapseln müssen aus zersetzbarem Material sein. Das gilt auch für Überurnen, sofern es sich um eine unterirdische Bestattung handelt. (6) Trauergebinde und Kränze müssen aus natürlichem, biologisch abbaubarem Material hergestellt sein. § 12 Ausheben der Gräber, Grabgewölbe (1) Die Gräber werden von einem dazu berechtigten Bestattungsunternehmen ausgehoben und wieder zugefüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante einer Urne mindestens 0,50 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Das Ausmauern von Gräbern und das Einsetzen von Grabkammern sind unzulässig. (5) Vorhandene Gewölbegräber dürfen grundsätzlich nicht weiter belegt werden, es sei denn, dass die Gewölbe entfernt und verfüllt werden. Der Friedhofsträger kann hiervon Ausnahmen zulassen; diese bedürfen der Zustimmung des Kreiskirchenamtes. (6) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vor dem Ausheben der Gräber entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör entfernt werden müssen, hat der Nutzungsberechtigte die dadurch entstehenden Kosten zu erstatten. § 13 Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung (1) In einem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch zulässig, eine verstorbene Mutter mit ihrem gleichzeitig verstorbenen neugeborenen Kind oder zwei gleichzeitig verstorbene Geschwister im Alter bis zu einem Jahr in einem Sarg zu bestatten. (2) Vor Ablauf der in dieser Friedhofssatzung festgelegten Ruhezeiten darf ein Grab nicht wieder belegt werden. (3) Wenn beim Ausheben eines Grabes zur Wiederbelegung Sargteile, Gebeine oder Urnenreste aufgefunden werden, sind diese sofort mindestens 0,30 m unter der Sohle des neu aufgeworfenen Grabes zu versenken. Werden noch nicht verweste Leichenteile vorgefunden, so ist das Grab sofort wieder zu schließen und für künftige Nutzung als Bestattungsstätte zu sperren. (4) Das Ausgraben einer Leiche und das Öffnen eines Grabes bedürfen der Genehmigung des Friedhofsträgers und - soweit das Landesrecht dies vorsieht - der Genehmigung der zuständigen staatlichen Behörde. Dies gilt nicht für eine durch richterlichen Beschluss angeordnete Leichenschau. § 14 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Urnen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der Erlaubnis des Friedhofsträgers. Die Erlaubnis wird nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt. Soweit Landesrecht im ersten Jahr der Ruhezeit eine Umbettung zulässt, ist zusätzlich ein dringendes öffentliches Interesse erforderlich. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte oder Umbettungen aus Gemeinschaftsanlagen sind nicht zulässig; ausgenommen sind Umbettungen von Amts wegen. § 4 Absatz 2 und 3 bleiben unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und Aschenreste dürfen nur mit Erlaubnis des Friedhofsträgers in belegte Grabstätten umgebettet werden. (4) Die Erlaubnis zur Umbettung wird aufgrund eines schriftlichen Antrags erteilt. Antragsberechtigt ist 43 | Nr. 3/2014 a) bei Umbettungen aus Reihengrabstätten der verfügungsberechtigte Angehörige des Verstorbenen, b) bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Mit dem Antrag sind entweder der Nutzungsvertrag, eine Verleihungsurkunde oder die Grabnummerkarte beziehungsweise ein vom Friedhofsträger ausgestellter gleichwertiger Nachweis vorzulegen. (5) Die Durchführung der Umbettungen erfolgt durch vom Friedhofsträger hierzu mit einer Erlaubnis versehene Berechtigte. Der Zeitpunkt der Umbettung wird vom Friedhofsträger festgesetzt. Umbettungen von Erdbestattungen finden in der Regel nur in den Monaten Dezember bis Mitte März statt. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen und nicht durch den Friedhofsträger grob fahrlässig oder schuldhaft verursacht worden sind, hat der Antragsteller oder der Veranlasser zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Das Ausgraben von Leichen, Särgen, Aschen oder Urnen zu anderen Zwecken als der Umbettung bedarf einer behördlichen oder richterlichen Anordnung. § 15 Ruhezeiten (1) Die Ruhezeit bei Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen beträgt in der Regel 20 Jahre. Der Friedhofsträger kann kürzere Ruhezeiten festlegen, soweit das jeweilige Landesrecht dies zulässt. Längere Ruhezeiten kann der Friedhofsträger jederzeit festlegen. (2) Grabstätten dürfen erst nach Ablauf der festgelegten Ruhezeit wiederbelegt oder anderweitig verwendet werden. Abschnitt 4: Grabstätten § 16 Arten von Grabstätten und Nutzungsrechte (1) Grabstätten werden unterschieden in: a) Reihengrabstätten, b) Wahlgrabstätten, c) Gemeinschaftsgrabanlagen, d) Ehrengrabstätten. (2) Nutzungsrechte an Grabstätten werden nur unter den in dieser Satzung aufgestellten Bedingungen vergeben. Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofsträgers. An ihnen bestehen nur Rechte nach dieser Satzung. (3) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb oder Verlängerung eines Nutzungsrechtes an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. (4) Für Wahlgrabstätten wird die Vergabe von Nutzungsrechten abhängig gemacht von der schriftlichen Anerkennung dieser Satzung sowie der Grabmal- und Bepflanzungsordnung, sofern der Friedhofsträger eine solche erlassen hat. (5) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich für die Nutzungsberechtigten die Verpflichtung zur Anlage und Pflege der Grabstätten. Eine vorfristige Rückgabe des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen kann der Friedhofsträger im begründeten Einzelfall zulassen. (6) Nutzungsberechtigte haben dem Friedhofsträger jede Änderung ihrer Anschrift mitzuteilen. Für Schäden oder sonstige Nachteile, die sich aus der Unterlassung einer solchen Mitteilung ergeben, ist der Friedhofsträger nicht ersatzpflichtig. § 17 Reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Sargbestattungen oder Urnenbeisetzungen, die im Bestattungsfall der Reihe nach und einzeln für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. Nr. 3/2014 | 44 (2) Reihengräber werden eingerichtet für: a) Sargbestattungen, die Größe der Grabstätte beträgt 2,30 m mal 1,30 m bei einer Höhe des Grabhügels von bis zu 15 cm, b) Urnenbeisetzungen, die Größe der Grabstätte beträgt 1,00 m mal 1,00 m. (3) In einer Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet beziehungsweise nur eine Urne beigesetzt werden. (4) Über die Vergabe des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte erteilt der Friedhofsträger eine schriftliche Bestätigung. In ihr ist die genaue Lage der Reihengrabstätte anzugeben. (5) Das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte erlischt mit Ablauf der in dieser Satzung festgelegten Ruhezeit. Ruhezeit und Nutzungsrecht können nicht verlängert werden. (6) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten ist sechs Monate vorher in ortsüblicher Weise öffentlich sowie durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt zu machen. § 18 Wahlgrabstätten (1) Eine Wahlgrabstätte ist eine Grabstätte für eine Sargbestattung oder Urnenbeisetzung, an der der Erwerber ein Nutzungsrecht für die Dauer von bis zu 20 Jahren (erste und zweite Belegung gemäß der in § 15 festgelegten Ruhezeit) erwirbt und deren Lage im Einvernehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. (2) Für Wahlgrabstätten gelten folgende Abmessungen: a) Sargbestattungen: Länge 2,50 m, Breite 1,25 m, b) Urnenbestattungen: Länge 1,50 m, Breite 1,50 m. Maße auf alten Grabfeldern werden hiervon nicht berührt. (3) In einer Wahlgrabstätte darf bei Sargbestattungen nur eine Leiche bestattet werden. In einer mit einem Sarg belegten Wahlgrabstätte können zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. In einer Wahlgrabstätte ohne Sarg können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die für eine Urne bestimmte Mindestfläche beträgt 0,25 m2. Für eine Doppelwahlgrabstätte gilt die doppelte Belegungszahl. (4) Die Ruhezeit bei Wahlgrabstätten ergibt sich aus § 15. Vor Ablauf der Ruhezeit ist eine Wiederbelegung der Wahlgrabstätte nicht zulässig. Leunaer Stadtanzeiger recht durch schriftlichen Vertrag übertragen. Das Nutzungsrecht kann nur auf eine Person aus dem Kreis der in Anlage 1.1 dieser Satzung genannten Personen übertragen werden. Die Übertragung bedarf der vorherigen Zustimmung des Friedhofsträgers. (7) Trifft der Nutzungsberechtigte bis zu seinem Ableben keine Regelung nach Absatz 6, geht das Nutzungsrecht in der Reihenfolge gemäß Anlage 1.1 dieser Satzung auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils der Älteste Nutzungsberechtigter. Der Rechtsnachfolger hat die Übernahme des Nutzungsrechtes dem Friedhofsträger schriftlich anzuzeigen. (8) Die Übertragung des Nutzungsrechtes wird dem neuen Nutzungsberechtigten schriftlich bestätigt. Solange das nicht geschehen ist, können Bestattungen in Wahlgrabstätten nicht verlangt werden. (9) Ist keine Person zur Übernahme des Nutzungsrechtes bereit oder wird die Übernahme des Nutzungsrechtes dem Friedhofsträger nicht schriftlich angezeigt, so endet das Nutzungsrecht an der Grabstätte nach einer öffentlichen Aufforderung, in der auf den Entzug des Nutzungsrechtes hingewiesen wird. (10) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur einheitlich für die gesamte Grabstätte möglich. § 20 Benutzung von Wahlgrabstätten (1) In Wahlgrabstätten können nur der Nutzungsberechtigte und seine Angehörigen bestattet werden. (2) Als Angehörige im Sinne dieser Bestimmungen gelten: a) Ehegatten, b) der Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, c) Verwandte auf- und absteigender Linie sowie Geschwister und Geschwisterkinder, d) die Ehegatten der unter Buchstabe c) bezeichneten Personen. (3) Auf Wunsch des Nutzungsberechtigten können darüber hinaus mit Zustimmung des Friedhofsträgers auch andere Verstorbene beigesetzt werden. § 19 Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten § 21 Gemeinschaftsgrabanlagen (1) Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalles vergeben. Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Tag der Zuweisung. (2) Über die Vergabe des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte erteilt der Friedhofsträger eine schriftliche Bestätigung. In ihr wird die genaue Lage der Wahlgrabstätte und die Dauer der Nutzungszeit angegeben. Dabei wird darauf verwiesen, dass der Inhalt des Nutzungsrechtes sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Friedhofssatzung richtet. (3) Mit Ablauf der Nutzungszeit erlischt das Nutzungsrecht. Auf Antrag des Nutzungsberechtigten kann es verlängert werden. Der Antrag ist vor Ablauf des Nutzungsrechts zu stellen. § 16 Absatz 3 bleibt unberührt. (4) Überschreitet bei einer weiteren Belegung oder Wiederbelegung von Wahlgrabstätten die neu begründete Ruhezeit die laufende Nutzungszeit, so ist das Nutzungsrecht für die zur Wahrung der Ruhezeit notwendigen Jahre für die Wahlgrabstätte zu verlängern. Bei mehrstelligen Grabstätten ist die Verlängerung für sämtliche Gräber der Grabstätten einheitlich vorzunehmen. (5) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der Nutzungsberechtigte sechs Monate vorher schriftlich hingewiesen. Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder kann er nicht ohne besonderen Aufwand ermittelt werden, ist durch öffentliche Bekanntmachung sowie für die Dauer von drei Monaten durch Hinweis auf der Grabstätte auf den Ablauf des Nutzungsrechtes hinzuweisen. (6) Der Erwerber des Nutzungsrechtes soll schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungs- (1) Gemeinschaftsgrabanlagen sind Grabstätten, auf denen Urnenbeisetzungen vorgenommen werden können. Die Namen und Daten der Verstorbenen sind auf einem gemeinsamen Gedenkstein vermerkt. (2) Anonyme Bestattungen ohne Angaben der Namen der Verstorbenen an oder auf der Grabstelle sowie das Verstreuen von Asche von Verstorbenen sind unzulässig. (3) Die Grabgestaltung und -pflege von Gemeinschaftsgrabanlagen erfolgt allein im Auftrag des Friedhofsträgers. Eine individuelle Mitgestaltung ist unzulässig. § 22 Ehrengrabstätten (1) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt dem Friedhofsträger. (2) Gräber der Opfer von Krieg- und Gewaltherrschaft bleiben dauernd bestehen. Die Verpflichtung zur Erhaltung dieser Gräber regelt das Gräbergesetz. (3) Gedenkfeiern bedürfen des Einvernehmens des Friedhofsträgers. Abschnitt 5: Gestaltung der Grabstätten § 23 Friedhofs- und Belegungsplan, Baumbestand (1) Der Friedhofsträger führt einen Friedhofs- und Belegungsplan. Gibt es auf dem Friedhof verschiedene Abteilungen, so werden diese im Belegungsplan, der Bestandteil dieser Satzung ist, entsprechend ausgewiesen. Leunaer Stadtanzeiger (2) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt allein dem Friedhofsträger. Entstehen dadurch Schäden an Grabstätten, haftet der Friedhofsträger nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (3) Der Baumbestand auf den Friedhöfen steht unter besonderem Schutz. Das Pflanzen von Bäumen auf Grabstätten ist untersagt. § 24 Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätten, Verkehrssicherheit (1) Grabstätten sind unbeschadet eventueller Anforderungen aus der Grabmal- und Bepflanzungsordnung so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs gewahrt bleibt. Sie dürfen nur bis höchstens zu einem Drittel der Fläche mit wasserundurchlässigem Material bedeckt werden. Bepflanzungen sind so zu gestalten, dass andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigt werden. Für die Bepflanzung sind ausschließlich standortgerechte und heimische Pflanzen zu verwenden. (2) Das Anliefern und Verwenden von Kunststoffen für die Grabgestaltung und als Grabschmuck ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Plastikblumen, Plastiktöpfe und Plastikschalen. (3) Chemische Unkrautbekämpfungsmittel sowie die Anwendung jeglicher Pestizide bei der Grabpflege sind verboten. (4)Grabschmuck ist instand zu halten. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Gräbern zu entfernen. (5) Die Nutzungsberechtigten beziehungsweise die für die Grabstätte Verantwortlichen haben für die Verkehrssicherheit auf den Grabstätten zu sorgen. Aufforderungen des Friedhofsträgers zur Herstellung oder Wiederherstellung der Verkehrssicherheit haben sie unverzüglich auf eigene Kosten Folge zu leisten. Entstehen durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten Schäden bei Dritten, hat der Nutzungsberechtigte den Friedhofsträger von der Haftung freizustellen. § 25 Verantwortliche, Pflichten (1) Für die Herrichtung, die Instandhaltung und die Verkehrssicherheit von Wahlgrabstätten ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes. (2) Für die Errichtung und jede wesentliche Änderung von Grabmalen oder baulichen Anlagen sowie einzelner Teile davon gilt § 26 Absatz 2. Der Antragsteller hat bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nachzuweisen. Sofern es zum Verständnis erforderlich ist, kann der Friedhofsträger die Vorlage einer maßstäblichen Detailzeichnung mit den erforderlichen Einzelangaben verlangen. (3) Die Grabstätten müssen spätestens sechs Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes sowie nach jeder Bestattung beziehungsweise Beisetzung baldmöglichst ordnungsgemäß hergerichtet werden. (4) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Gewerbetreibenden oder Dienstleister beauftragen. Dabei sind die Anforderungen des § 8 zu beachten. (5) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung des Friedhofsträgers die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein für die Dauer von acht Wochen angebrachter Hinweis auf der Grabstätte. (6) Bei Wahlgrabstätten kann der Friedhofsträger die Grabstätten auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht entziehen. Grabmale und andere Baulichkeiten gehen ab dem Zeitpunkt des Nutzungsrechtsentzugs in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträgers über. Vor Entzug des Nutzungsrechtes ist der Nutzungsberechtigte noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu bringen. Ist er nicht bekannt oder 45 | Nr. 3/2014 nicht ohne weiteres zu ermitteln, hat noch einmal die entsprechende öffentliche Bekanntmachung und ein für die Dauer von acht Wochen angebrachter Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. In dem Entziehungsbescheid wird der Nutzungsberechtigte aufgefordert, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. (7) Der Friedhofsträger kann verlangen, dass der Nutzungsberechtigte die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes abräumt. (8) Weitere Gestaltungsvorschriften ergeben sich aus der jeweils gültigen Grabmal- und Bepflanzungsordnung des Friedhofsträgers. § 26 Grabmale (1) Gestaltung und Inschrift von Grabmalen dürfen das christliche Empfinden nicht verletzen. (2) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und der damit zusammenhängenden baulichen Anlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Friedhofsträgers. Mit der Durchführung dürfen nur Gewerbetreibende und Dienstleister beauftragt werden. Die Bestimmungen dieser Satzung, insbesondere § 8, sind zu beachten. (3) Die Genehmigung ist vom Nutzungsberechtigten rechtzeitig vor der Vergabe des Auftrages und der Vorlage von maßstäblichen Zeichnungen und mit genauen Angaben über Art und Bearbeitung des Werkstoffes, über Inhalt, Form und Anordnung der Inschrift einzuholen. Über den Antrag entscheidet der Friedhofsträger unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Genehmigung als erteilt. (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist. (5) Entspricht die Ausführung des Grabmales nicht dem genehmigten Antrag, wird dem Nutzungsberechtigten eine Frist von drei Monaten zur Änderung oder Beseitigung des Grabmales gesetzt. Gleiches gilt, wenn Grabmale und Anlagen ohne Genehmigung errichtet oder verändert worden sind. Hier wird dem Nutzungsberechtigten eine nachträgliche Beantragungsfrist von drei Monaten gesetzt. Nach Ablauf der Frist wird das Grabmal auf Kosten des Nutzungsberechtigten von der Grabstelle entfernt, gelagert und zur Abholung bereitgestellt. Werden auch die zur Abholung abgeräumten und bereitgestellten Grabmale vom Nutzungsberechtigten innerhalb von drei Monaten nicht abgeholt, gehen sie in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträgers über. In diesem Fall kann der Friedhofsträger die Grabmale auf Kosten des Nutzungsberechtigten entsorgen lassen. (6) Werden bis zur Errichtung der endgültigen Grabmale provisorische Grabmale errichtet, so sind diese nicht zustimmungspflichtig. Die Verwendung der nichtzustimmungspflichtigen Grabmale darf längstens bis zu einem Jahr nach der Bestattung bzw. Beisetzung erfolgen. § 27 Errichtung und Instandhaltung der Grabmale (1) Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerkes so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. (2) Die beauftragten Gewerbetreibenden oder Dienstleister haben nach den Vorschriften der jeweils geltenden Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) die Grabmale und baulichen Anlagen zu planen, zu errichten und zu prüfen. Dabei sind die Grabsteine so zu fundamentieren, dass es nur zu geringen Setzungen kommen kann und Setzungen gegebenenfalls durch einen wirtschaftlich vertretbaren Aufwand korrigiert werden können. Der Übergabe eines Grabmales und von baulichen Anlagen an den Nutzungsberechtigten hat Nr. 3/2014 | 46 eine Abnahmeprüfung vorauszugehen. Der Friedhofsträger kann überprüfen, ob die Arbeiten gemäß der genehmigten Vorlagen ausgeführt worden sind. (3) Die Steinstärke muss die Standfestigkeit der Grabmale gewährleisten. Der Friedhofsträger kann in einer Grabmal- und Bepflanzungsordnung Näheres regeln. (4) Für den verkehrssicheren Zustand eines Grabmales und seiner sonstigen baulichen Anlagen ist der jeweilige Nutzungsberechtigte verantwortlich. (5) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann der Friedhofsträger auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (zum Beispiel die Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung des Friedhofsträgers nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist der Friedhofsträger berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen. Der Friedhofsträger ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweis auf der Grabstätte, der für die Dauer von einem Monat angebracht wird. (6) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der aus mangelhafter Standsicherheit oder durch das Umstürzen von Grabmalen, Grabmalteilen oder einer baulichen Anlage verursacht wird. Sie stellen den Friedhofsträger von Ansprüchen Dritter frei, sofern diesen kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten trifft. (7) Die Standfestigkeit der Grabmale wird mindestens einmal jährlich im Auftrag des Friedhofsträgers durch eine Druckprobe überprüft und dokumentiert. § 28 Verzeichnis geschützter Grabmale und Bauwerke (1) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofs erhalten bleiben sollen, werden in einem Verzeichnis geführt. (2) Der Friedhofsträger kann die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale und baulicher Anlagen versagen. Die zuständigen Denkmalbehörden sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen. § 29 Entfernung von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit schriftlicher Erlaubnis des Friedhofsträgers entfernt werden. Dabei ist § 16 Absatz 6 zu beachten. Bei Grabmalen im Sinne des § 26 kann der Friedhofsträger die Zustimmung versagen. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder nach Ablauf des Nutzungsrechtes beziehungsweise nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Das Entfernen darf grundsätzlich nur durch nach § 8 zugelassene Gewerbetreibende oder Dienstleister erfolgen. Erfolgt die Entfernung durch den Nutzungsberechtigten, haftet dieser für alle dabei entstehenden Schäden, er stellt den Friedhofsträger von allen Ansprüchen Dritter frei. (3) Auf den Ablauf der Ruhezeit / Nutzungszeit soll durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen werden. Erfolgt die Entfernung nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung, so ist der Friedhofsträger berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen gehen in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträgers über; der Friedhofsträger ist jedoch nicht verpflichtet, diese zu verwahren. Die dem Friedhofsträger erwachsenden Kosten aus der Beräumung hat der Nutzungsberechtigte oder Verantwortliche zu tragen. Bei wertvollen Grabmalen sind die Bestimmungen des § 28 zu beachten. Leunaer Stadtanzeiger Abschnitt 6: Bestattungen und Feiern § 30 Bestattungs- und Beisetzungsfeiern (1) Bestattungs- und Beisetzungsfeiern können in einem dafür bestimmten Raum (zum Beispiel Friedhofskapelle, Kirche), am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden. (2) Die Benutzung einer Kapelle oder Kirche kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen. (3) Musik- und Gesangsdarbietungen auf dem Friedhofsgelände bedürfen der Erlaubnis des Friedhofsträgers. § 31 Friedhofskapelle und Kirche (1) Kirchliche Gebäude dienen bei der kirchlichen Bestattung als Stätte der Verkündigung. (2) Der Friedhofsträger gestattet die Benutzung der kirchlichen Räume durch christliche Kirchen, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angehören. Die Benutzung der Räume durch andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften bedarf der Erlaubnis des Friedhofsträgers. Bei der Benutzung der kirchlichen Räume für Verstorbene, die keiner christlichen Kirche angehören, ist der Charakter dieser kirchlichen Verkündigungsstätte zu respektieren. Der Friedhofsträger ist berechtigt, Bedingungen an die Benutzung zu stellen. § 32 Andere Bestattungsfeiern am Grabe (1) Bei Bestattungsfeiern, Ansprachen und der Niederlegung von Grabschmuck am Grabe von Verstorbenen anderer als der in § 31 Absatz 2 Satz 1 genannten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sowie Personen, die keiner christlichen Kirche angehörten, ist zu respektieren, dass sich das Grab auf einem kirchlichen Friedhof befindet. (2) Widmungsworte auf Kränzen und Kranzschleifen dürfen christlichen Inhalten nicht zuwiderlaufen. Abschnitt 7: Schlussbestimmungen § 33 Alte Rechte (1) Die Nutzungszeit und die Gestaltung von Grabstätten, über welche der Friedhofsträger bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich nach den bisherigen Vorschriften. (2) Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstanden sind, werden auf eine Nutzungszeit nach § 15 Absatz 1 und § 20 Absatz 3 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Urne. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. § 34 Haftungsausschluss Der Friedhofsträger haftet nicht für Schäden, die durch Tiere, durch höhere Gewalt, durch dritte Personen oder durch nichtsatzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen entstehen. § 35 Gebühren (1) Für die Benutzung des Friedhofs, kirchlicher Gebäude und anderer Einrichtungen werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührensatzung des Evangelischen Kirchspiel Wallendorf erhoben. Zur Erhebung der Gebühren erlässt der Friedhofsträger Bescheide. Darüber hinaus können auch Verwaltungskosten nach der jeweils geltenden kirchlichen Verwaltungskostenanordnung erhoben werden. (2) Nicht entrichtete Gebühren können im Wege des landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsverfahrens beigetrieben werden. Leunaer Stadtanzeiger § 36 Zuwiderhandlungen (1) Wer den Bestimmungen der §§ 5, 6 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe a) bis f) und Absatz 2 Buchstabe h) und i), § 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 bis 6, § 12 Absatz 1, §§ 22 und 30 bis 32 zuwiderhandelt, kann durch einen Beauftragten des Friedhofsträgers des Friedhofs verwiesen werden. Verstöße können als Hausfriedensbruch verfolgt werden. (2) Strafrechtlich relevante Tatsachen werden nach den dafür geltenden staatlichen Bestimmungen verfolgt. § 37 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Die Friedhofssatzung und alle ihre Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung durch das Kreiskirchenamt, auf dessen Gebiet sich der Friedhof befindet. (2) Friedhofssatzungen und Aufforderungen werden öffentlich und im vollen Wortlaut in der für Satzungsbekanntmachungen der zuständigen politischen Gemeinde geltenden ortsüblichen Weise bekannt gemacht. Zusätzlich werden sie durch Aushang und Kanzelabkündigung bekannt gemacht. (3) Die jeweils gültige Fassung der Friedhofssatzung liegt zur Einsichtnahme im Evangelischen Pfarramt Wallendorf, Mühlstraße 10, 06258 Schkopau OT Wallendorf aus. § 38 Rechtsmittel (1) Gegen einen Bescheid des Friedhofsträgers kann der Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Friedhofsträger Kirchspiel Wallendorf, Mühlstraße 10, 06258 Schkopau OT Wallendorf Widerspruch einlegen. (2) Hilft der Friedhofsträger dem Widerspruch nicht ab, so erlässt das zuständige aufsichtsführende Kreiskirchenamt einen Widerspruchsbescheid. (3) Gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid des Kreiskirchenamtes ist der Klageweg zum zuständigen staatlichen Verwaltungsgericht eröffnet. (4) Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. (5) Für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen einen Gebührenbescheid gelten die besonderen Bestimmungen der Friedhofsgebührensatzung des Friedhofsträgers. § 39 Gleichstellungsklausel Alle Personen-, Funktions- und Amtsbezeichnungen in dieser Satzung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. § 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofssatzung tritt ab 01.01.2014 in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung tritt die bisherige Friedhofsordnung außer Kraft. Friedhofsträger: Schkopau OT Wallendorf, den 10.12.2013 gez. Schwope Vorsitzende des Gemeindekirchenrates D. S. gez. Forster Mitglied des Gemeindekirchenrates Genehmigungsvermerke: 1. Kreiskirchenamt Der Leiter/die Leiterin des Kreiskirchenamtes D. S. gez. Schmidt Merseburg, den 16.12.2013 Amtsleiter/in 47 | Nr. 3/2014 Ausfertigung: Die vom Gemeindekirchenrat des Kirchenspiel Wallendorf am 22.10.2013 beschlossene Friedhofssatzung für die Friedhöfe des Kirchspiel Wallendorf wurde dem Kreiskirchenamt Merseburg als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 16.12.2013 unter dem Aktenzeichen FHRT 84 vorstehend genannter Satzung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die vorstehend benannte Friedhofssatzung für die Friedhöfe des Kirchspiel Wallendorf wird deshalb ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht. Kreiskirchenamt Merseburg Der Leiter/die Leiterin des Kreiskirchenamtes D. S. gez. Schmidt Merseburg, den 16.12.2013 Amtsleiter/in Anlage 1.1 - zu § 9 Absatz 4 der Friedhofssatzung vom ... Als anzeigeberechtigt oder verpflichtet gelten die Angehörigen in folgender Reihe: 1. der Ehegatte 2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft 3. die volljährigen Kinder 4. die Eltern 5. die Großeltern 6. die volljährigen Geschwister 7. die volljährigen Enkelkinder Wissenswertes Nächste Fischerprüfung im April Der Landkreis Saalekreis als zuständige Fischereibehörde teilt mit, dass am 26. April 2014 die nächste Fischerprüfung in Merseburg, Domgymnasium, Domplatz 4 stattfindet. Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung können ab sofort – spätestens bis zum 28. März 2014 – gestellt werden. Antragsformulare sind bei der Fischereibehörde, Domplatz 2, 06217 Merseburg (Zimmer 104, Telefon: 03461 401215) erhältlich. Der Antrag kann direkt in der Behörde gestellt und die Gebühr dort bezahlt werden. Die Fischerprüfungsgebühr beträgt für Jugendliche ab 14 Jahre 28,00 Euro und für Erwachsene 56,00 Euro. Bei Anträgen über den Postweg ist der Einzahlungsnachweis für die Prüfungsgebühr beizufügen. Sprechzeiten: Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr/13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr/13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Es wird darauf hingewiesen, dass vor der Prüfung ein 30-stündiger Pflichtlehrgang absolviert werden muss. Informationen über Lehrgangstermine und -inhalte erhalten die Fischerprüfungsteilnehmer über die Untere Fischereibehörde. Hinweis: Seit 1. September 2013 sind für die Abnahme der Jugendfischerprüfung und der neu eingeführten Friedfischfischerprüfung Anglervereine, denen die obere Fischereibehörde nach § 15 b der Fischerprüfungsordnung die Durchführung von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung übertragen hat, eigenständig zuständig. Auch hierzu erhalten Interessenten an der Ablegung einer Jugend- oder Friedfischfischerprüfung Auskünfte über die Fischereibehörde. Nr. 3/2014 | 48 Jägerprüfung 2014 im Saalekreis Der Landkreis Saalekreis als Jagdbehörde teilt mit, dass in diesem Jahr eine Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz am 25. Juni 2014 und am 28. Juni 2014 durchgeführt wird. Die Prüfungsgebühr beträgt 125,- Euro, Antragsformulare sind bei der Behörde erhältlich. Anmeldeschluss ist der 27. Mai 2014. Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 Personen beschränkt wird. Bei einer Teilnehmerzahl unter 15 Personen werden die Prüflinge an eine andere Jagdbehörde vermittelt. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Jagdbehörde unter den Telefonnummern: 03461 401219 oder 401237 zur Verfügung. Leunaer Stadtanzeiger Bürgerinformation der TOTAL Raffinerie Mitteldeutschland GmbH In Verbindung mit der Vorbereitung und Durchführung der Generalinspektion der TOTAL Raffinerie wird an der Spergauer Straße ein zeitweiliger Parkplatz eingerichtet. Dieser kann im Zeitraum vom: 1. April bis 12. Juli 2014 von dem Reparaturpersonal genutzt werden. In einem gekennzeichneten Bereich der Spergauer Straße gilt im o. g. Zeitraum ein Parkverbot und ein Tempolimit von 50 km/h. Eine Fußgängerampel wird in Höhe Tor 4 des Chemiestandortes (Zugang POX-Methanol Anlage) eingerichtet. Aufgrund des erhöhten Fahrzeugaufkommens bitten wir alle Verkehrsteilnehmer um besondere Vorsicht. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner gern zur Verfügung: Matthias Hübler, Bereichsleiter HSEIQ Tel: 03461 48 1158 E-Mail: [email protected] ZWA Bad Dürrenberg Olaf Wagner, Leiter Kommunikation Tel. 03461 481224 E-Mail: [email protected] Nutzung von Hausbrunnen und Zisternen Zur Aufführung Der ZWA möchte an dieser Stelle über den Einbau von Eigengewinnungsanlagen, z. B. bei der Nutzung von Hausbrunnen oder Zisternen, sowie über die damit im Zusammenhang stehenden organisatorischen Rahmenbedingungen informieren. Mittels Eigengewinnungsanlagen kann Wasser aus der nichtöffentlichen Wasserversorgung nutzbar gemacht werden. Dieses sogenannte Brauchwasser kann bestimmte häusliche Bereiche wie z. B. die Toilettenspülung ersetzen. Grundsätzlich werden die Anzeigepflicht und die Verfahrensweisen zur Nutzung einer solchen Eigengewinnungsanlage beim ZWA im § 16 der Zentralen Beitrags-, Gebühren- und Grundstücksanschlusskostensatzung (ZBGGS) sowie im § 8 der Wasserversorgungssatzung geregelt. Diese legen fest, dass der Bau und der Besitz solcher Anlagen anzeigepflichtig gegenüber dem Verband sind und durch diesen genehmigt werden muss. Weiterhin ist das Einrichten einer solchen Anlage beim Gesundheitsamt und bei der zuständigen Wasserbehörde meldepflichtig. Sollte ein Hausbesitzer eine derartige Anlage planen, ist unbedingt darauf zu achten, dass das genutzte Wasser ebenso Schmutzwasser darstellt und der Kanalisation zugeführt wird. Dementsprechend ist auch jenes Wasser, welches mittels Eigengewinnungsanlage genutzt wird, mit einem separaten Wasserzähler zu erfassen. Da dieser zu Verrechnungszwecken bei der Erstellung der Abwassergebühren genutzt wird, muss er den Anforderungen des Eichgesetzes entsprechen. Die Kosten für Installation und Überprüfung des Zählers trägt der Eigentümer. gez. Dipl.-Phys. J. Michaelis Verbandsgeschäftsführerin von Gerhart Hauptmanns Berliner Tragikomödie „DIE RATTEN“ am Neuen Theater in Halle Von DIETER BEER Die theatertheoretische Debatte durchzieht das ganze Stück. Das macht sich in diesem speziellen Falle gut. Nur weiß man auch als Eingeweihter nicht immer so recht, was gemeint ist, wenn beispielsweise die Namen bekannter hauptstädtischer und Hamburger Bühnen genannt und in die Debatte geworfen werden. Wuchtig gestaltet ist das Bühnenbild: Großräumige Aufbauten, Treppen zumal, gibt es da, wodurch erstaunlich viele Spielorte geschaffen werden, so dass das leidenschaftlich-lebendige Theaterspiel eines großen Ensembles hurtig vonstatten gehen kann. Dafür und ebenso für die Kostüme zeichnet Claudia Charlotte Burchard verantwortlich. Da stört es nicht weiter, wenn naturalistische Elemente, wie es Gerhart Hauptmanns Berliner Tragikomödie „Die Ratten“ nahelegt, gänzlich fehlen. Erzählt wird vor allem die bekannte Geschichte der Frau John, die Reinemachefrau bei dem ehemaligen Theaterdirektor Hassenreuter ist und sich sehnlichst ein Kind wünscht. Da sie ihrem als Maurerpolier in Hamburg arbeitenden Mann Paul kein zweites Kind schenken kann - ihr Adelbertchen ist wenige Tage nach seiner Geburt gestorben - , überredet sie das schwangere polnische Dienstmädchen Pauline Piperkarcka (Anne Lebinsky) dazu, ihr uneheliches Kind nach der Geburt an sie abzugeben. So geschieht es auch. Eitel Glück und Sonnenschein herrschen fortan bei den Johns. Doch es droht der Konflikt. Denn Pauline möchte ihr Kind plötzlich wiederhaben, was ihr Frau John strikt verweigert ... Da viele Personen auftreten, die auch jeweils ihre eigene Geschichte haben, wird der Zuschauer stark gefordert. Ein bisschen sollte er schon vorher darüber Bescheid wissen, was auf der Bühne geschehen wird, damit er auch die auftretenden Personen den jeweiligen Darstellern zuordnen kann. Neueinsteiger im Zuschauerraum gibt`s immer wieder, die haben`s in diesem Falle nicht eben leicht. Zumal auch Dialekt gesprochen wird. Das Ehepaar Henriette und Paul John ist sehr jung besetzt, was Bettina Schneider und Alexander Gamnitzer in diesen Rollen leisten, ist dennoch hoch anzuerkennen. Sie spielen sich die Seele aus dem Leib, da obwaltet zudem eine Behändigkeit, die Leunaer Stadtanzeiger fasziniert. Beide haben schon in anderen Rollen ihr darstellerisches Können unter Beweis gestellt. Bei Gamnitzer fällt mir immer zuerst sein Liliom ein, den er am Schauspiel Leipzig gespielt hat. Sprachlich hätte jedoch die Regisseurin Henriette Hörnigk bei ihnen und überhaupt mehr für Zwischentöne sorgen müssen, damit das Ergreifende, das auf der Szene geschieht, den aufmerksamen Zuschauer stärker berührt. Diesbezüglich kochten die Emotionen nicht sehr hoch. Andererseits treten weitere trefflich gezeichnete Figuren auf. Überaus vital gestaltet Matthias Brenner den etwas heruntergekommenen, nichtsdestotrotz aber wieder besseren Zeiten entgegenfiebernden Theaterdirektor, dessen Funktion er ja auch im wirklichen Leben am Neuen Theater innehat. Ein Genussmensch par excellence ist das, der seine Schüler beim dramatischen Unterricht ganz schön traktiert. Hervorragend sein Stelldichein mit Alice Rütterbusch, einer Schauspielerin aus seiner Glanzzeit als Direktor, die sicher auch in Straßburg bei ihm spielen wird, wenn Hassenreuter neuerlich dort als Prinzipal avanciert. Wie toll und dialektgefärbt Petra Ehlert, eine Säule im halleschen Ensemble, die Alice gibt, das ist mit großem Vergnügen zu beobachten. Die nächste Vorstellung: am 18. April um 19.30 Uhr Kartentelefon: 0345 5110777 Zweimener Geschichte(n) [57] Die Kirchenschatzung im Stift Merseburg von 1546 Jüngst bin ich in den „Wissenschaftlichen Beilagen zum Merseburger Korrespondenten aus dem Jahre 1919 auf einen interessanten Artikel gestoßen, der auf das Inventar der Kirchen im Stift Merseburg des Jahre 1546 eingeht. Interessant vor allem aus zwei Gründen: unsere Zweimener Kirche stand zum damaligen Zeitpunkt gerade einmal reichlich 50 Jahre (im Jahr 2017 feiert unsere Kirche übrigens ihr 525 „Dienstjubiläum“!), und der Anlass reiht sich ein in Abläufe, die wir auch aus späteren Zeiten gut kennen: wenn es um die Ausrichtung von Kriegen ging. Sie werden sich erinnern: Immer wenn in Deutschland Krieg geführt wurde (aber sicher nicht nur dort) musste sich das ganze Land den Erfordernissen des Krieges unterwerfen. Nicht nur die Männer und Söhne wurden, ob sie wollten oder nicht, an die Fronten geworfen, auch sächliche Dinge wurden immer dann vermehrt konfisziert, wenn der Krieg mehr Ressourcen verschlang, als ursprünglich geplant war. Dann ging es so gut wie jedem im wahrsten Sinne an den Kochtopf (bisweilen hatte das Volk auch Kupferkessel und Zinktöpfe abzugeben, die zu Kriegszwecken umgeschmolzen wurden). Dass dabei kirchliches Inventar auch herhalten musste, habe ich im Zusammenhang mit den Orgelpfeifen in unserer Ortschaftskirche schon einmal dargestellt. Das war aber im 20. Jahrhundert gewesen. Doch bereits sage und schreibe 1546 sind Eintreiber durch unsere Gegend gezogen und haben in den Kirchen nachgesehen, was alles vereinnahmt und in Geld umgemünzt werden konnte, um die Kosten eines Krieges zu tragen. Aus heutiger Sicht interessant ist dabei vor allem, dass bei den erhobenen „Inventuren“ in den Kirchen zu Tage tritt, welche (zumindest metallene) Kunstgegenstände sich darin befanden. So also auch 1546. Im oben erwähnten Artikel heißt es. „Im Jahr 1546 ist ein Inventar der silbernen Gefäße in allen Kirchen des Stifts Merseburg aufgenommen worden. Herzog Moritz, der Bruder des Administrators August, hatte die Absicht, einen Teil der Kirchenschätze zu Kriegszwecke (vermutlich ging es um den so genannten Schmalkaldischen Krieg – U. W.) an sich zu nehmen.“ (Die Kirchenschatzung im Stift Merseburg. Wissenschaftliche Beilage zum Merseburger Korrespondent. April/Juni 1919) Eine solche Inventarisierung wurde Kirchenschatzung genannt. Der Zweck dieser Kirchenschatzung muss im Frühjahr 1546 angekündigt worden sein, denn es wird vermerkt, dass einige Kirchen, bevor die Auflistung ihrer silbernen Kirchenschätze erfolgen sollte, einige Teile bereits verkauft hatten. So waren sie zwar ihrer Kunstgegenstände verlustig geworden, hatten aber einen Geldwert dafür erhalten, den sie von Moritz nie erhalten hätten. 49 | Nr. 3/2014 Am 08. November 1546 wurde dann in Merseburg und den umliegenden Dörfern alles konfisziert, was nach Silber aussah. „Den Gemeinden blieben nur ein, höchstens zwei Kelche zum Abendmahl.“ (Ebenda) Das 1546 dokumentierte Kircheninventar findet sich in dem Berbisdorffschen Kopialbuch in der Kapitelsbibliothek. Genau aufgeführt sind hier die Kostbarkeiten der Kirchen zu Lützen, Markranstedt, Tronitz, Moritz von Sachsen (1521 – Meichenn [Meuchen], Pobles, 1553); Porträt von Lucas CraReckenn [Röcken], Quesitz, nach dem Jüngeren Zelschenn [Zöllschen], Klein Korbeta, Eysdorff [Eisdorf], Nawendorff [Naundorf], Grosgorschen, Kleingorschen, Pissen, Pristebliningk, Schkeitwar [Schkeitbat], Großegorn [Großgöhren], Keuschbergk, Talschitz [Thalschütz], Gauch (alle damals zum Amte Lützen gehörig) und Schkeuditz, Heynichen [Hänichen], Kursdorff [Cursdorf], Lützschene, Warhen [Wahren], Lindenthal, Rogelitz [Röglitz], Weßmar, Dobertaw [Oberthau], Ermelitz, Gunttorf [Gundorf], Rückmarßdorff, Zweimar, Czeschen [Zöschen], Doltzk [Dölzig], Liebenaw [Kleinliebenau] und Horburgk [Horburg] (alle damals zum Amt Schkeuditz gehörig). Mit „Zweimar“ ist natürlich unser Zweimen gemeint. Aus der Zweimener Kirche war damals aber nicht viel zu holen. Doch wenn für die Kirche in Kleinliebenau vermerkt wurde, dass diese nur einen einzigen silbernen Kelch habe, der ihnen deshalb gelassen werden müsse, so sind die Zweimener einen vergoldeten Silberkelch mit einem Gewicht von 31 Loth losgeworden. Ein Ersatzkelch sei im Gotteshaus vorhanden gewesen und somit wurde der andere, wertvollere konfisziert. Im damaligen Deutsch liest sich das so: „1 silbern vorgulter kelch mit der paten, hat 31 loth. Haben ein kelch Im vorrathe beim gotshauße.“ (zitiert nach: ebenda, S. 94) Unser damaliger Pfarrer in Zweimen, Urban Todt, wird es verwunden haben. Unser Gotteshaus scheint zur damaligen Zeit sowieso ein sehr bescheidenes gewesen zu sein. Im Visitationsprotokoll aus dem Jahre 1544 heißt es, dass der Zweimener Küster eine baufällige Behausung und einen kleinen Garten bewohnte und sich bereits die Nachbarn angeboten hätten, ein neues Pfarrhaus zu bauen. (Vgl. Zweimener Chronik). Damals zählte unsere Gemeinde gerade einmal 90 Wirte (also so genannte Hausvorstände mit ihren Frauen und Kindern). Die Einkünfte der Zweimener Kirche werde 1544, also zwei Jahre vor dem Eintreiben des „Tafelsilbers“ in der Zweimener Kirche wie folgt dokumentiert: Der Kirche standen drei Acker (ein Acker hatte damals wohl etwa 5500 Quadratmeter) zur Verfügung (ein Acker brachte jährlich 18 Groschen Zinsen ein); weiterhin verfügte die Zweimener Kirche über 21 Altschock Bargeld (ein Altschock waren 60 Groschen); dann hatte die Kirche bereits damals 11 Gulden irgendwo angelegt und kassierte dafür jährlich 11 Groschen und zur Pfarre gehörte 21 so genannte „eiserne Kühe“, Kühe also, die an die Pfarre gebunden waren, die der Pfarrer „vermarkten“ konnte, wie er es für richtig hielt – nur hatte er dafür Sorge zu tragen, dass seinem Nachfolger auch wieder 21 Kühe übergeben wurden (vgl. Zweimener Chronik). Insgesamt wurden im Amt Lützen 59 Pfund und 10 Loth und im Amt Schkeuditz 41 Pfund und 4 Loth Silber aus den Kirchen herausgepresst. Für mich als Außenstehenden ist es alles in allem eher angenehm, dass unsere Kirche nicht vor Pomp und Prunk strotzte. Und wenn Sie heute einmal die Zweimener Kirche besuchen, werden auch Sie die Schlichtheit der Innenausstattung sicher als wohlwollend empfinden. Dr. Udo Würsig Nr. 3/2014 | 50 Die Involvierung der Leuna-Werke über die Schwerwasserproblematik in die deutsche Atomwaffenforschung 1938 bis 1945 Teil 7: Arbeiten mit schwerem Wasser aus Leuna in der atomaren Forschungsstelle Gottow (Deutsche Wehrmacht) Quellen für diesen Beitrag sind: Internet; dic.academic.ru; Werner Clusius. Internet; Wikipedia; Kurt Diebner. Internet; Wikipedia; Karl-Heinz Höcker. www.catalogus-Professorum-halensis. de /poseheinz.html. DVD; DMM. Internet: http://www.ask1.org/ blog/2009/03/25/die uranmaschine-oder- der1atomreaktor und Ronneburg 2. Als dritter und letzter Abnehmer von schwerem Wasser der Leuna-Werke muss die Forschungsstelle Gottow genannt werden. Dies war kein ziviles Forschungsinstitut wie die universitären Institute oder das KWI. Die Forschungsstelle Gottow befand sich auf dem Gelände der Heeresversuchsanstalt Kummersdorf und unterstand dem HWA direkt und war damit eine militärische Einrichtung. Die Abteilung Atomforschung hatte hier von 1939 bis 1945 ihren Sitz. Maximal fünf Naturwissenschaftler durften in Gottow arbeiten. Die wichtigsten von ihnen waren Werner Clulius, Kurt Diebner, Karl-Heinz Höcker und Heinz Pose. Werner Clulius wurde am 19.3.1903 geboren. Er studierte von 1922 bis 1926 Physik an der Uni Breslau. 1926 promovierte Clulius bei Arnold Eucken (1884 - 1950) mit einer Arbeit über die spezifische Wärme von Festkörpern bei niedrigen Temperaturen. Nach der Promotion blieb er noch bis 1929 Assistent bei Eucken. Von 1929 bis 1930 wirkte er an den Universitäten von Oxford und Leiden. Bei seinem Auslandsaufenthalt begann er seine Habilitationsschrift, die er 1931 an der Uni Göttingen verteidigte. In den nächsten drei Jahren arbeitete er als Privatdozent am Institut von Eucken. 1934 erhielt er einen Ruf als außerordentlicher Professor an die Uni Würzburg. 1934 wurde er Direktor des physikalischen-chemischen Institutes der Uni München. Er beschäftigte sich in München mit schwerem Wasser und der Isotopentrennung mit Thermodiffusionsrohr. Mit diesen Forschungen machte er beim HWA auf sich aufmerksam und wurde nach Gottow versetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg war er Professor für physikalische Chemie an der Uni Zürich. Clulius starb am 28.5.1963. Kurt Diebner wurde am 13.5.1905 in Obernessa bei Naumburg geboren. Er studierte an den Universitäten von Innsbruck und Halle Physik. Seine Promotion 1931 zeigte, dass seine Stärke auf dem Gebiet der Experimentalphysik lag. Nach Übergabe der Promotionsurkunde wechselte Diebner zur PhysikalischTechnischen Reichsanstalt über und trat 1934 in die Forschungsabteilung der HWA ein. Von 1934 bis 1939 arbeitete er unter der Leitung von Prof. Schumann an der Initialzündung von Sprengstoffen mit radioaktiven Strahlen. Im Sommer 1939 übernahm Diebner die Leitung des neuen Referates für Atomphysik der Gruppe WaF1 (Physik) des HWA in Kummersdorf bei Berlin. Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wollte die HWA die Kontrolle über die gesamte Atomforschung in Deutschland übernehmen. Das HWA wollte das KWI für Physik in Berlin übernehmen. Jedoch widersetzte sich dessen Leiter Peter Debye (1884-1966). Da er kein deutscher Staatsbürger war, setzte man ihn ab und bis 1942 wurde Diebner sein Nachfolger. Diebner warb über Erich Bagge (1912-1996) Heisenberg für das Atomprojekt an. Als die Uranforschung 1942 wieder an den RFR ging, musste Diebner seinen Posten beim KWI räumen. Trotz dieser Ämterhäufung leitete er die Versuche in Gottow. 1944 kehrte Diebner zurück nach Berlin als Stellvertreter des Beauftragten des Reichsforschungsrates der kernphysikalischen Forschung. Hier beschäftigte er sich unter der Leitung von Prof. Gerlach mit dem Thema „Herbeiführung thermonuklearer Reaktionen mittels Hohlladung“. Die Versuchsreihe führte nicht zum Erfolge. Nach Aussagen von Himmlers Chefadjutanten Sturmbahnführer Leunaer Stadtanzeiger Werner Grothmann (1915 - 2003) führte Diebner bis März 1945 noch atomare Versuche durch. 1945 verhafteten die Amerikaner Diebner in Bayern und brachten ihn mit anderen Wissenschaftlern nach Farm Hall in England. Nach sechs Monaten wurden alle Wissenschaftler wieder freigelassen. 1947 erfand er Dämmerungsschalter für die Straßenbeleuchtung und gründete für dessen Produktion die Firma Durag in Hamburg. Im Mai 1955 meldete Diebner mit seinen ehemaligen Weggefährten Bagge und Friedwardt Winterberg (*1929) die Gottower Entdeckungen als schnelle Brüter zum Patent an. 1955 trat er als Herausgeber mehrerer Fachzeitschriften zur Kernphysik, Gründer der „Studien-Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schifffahrt sowie als Mitbegründer der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren Geesthach (Forschungsreaktor FRG1) in Erscheinung. Diebner starb am 13.7.1964 in Oberhausen. Karl-Heinz Höcker wurde am 27.12.1915 in Brunn geboren. Von 1935 bis 1940 studierte er Physik an den Universitäten von Marburg und Berlin. Er promovierte 1940 bei Carl-Friedrich von Weizsäcker mit der Dissertation „Wirkungsquerschnitte der Reaktionen zwischen Neutronen und Deutronen“. Bereits seit 1939 arbeitete Höcker mit Paul Müller und Weizsäcker am KWI für Physik in Berlin. Dort arbeiteten die drei Herren an der Theorie der Kernreaktoren. 1941 wurden Höcker und Müller zur Wehrmacht eingezogen. Müller fiel in der Sowjetunion und Höcker musterte man 1942 bei der Wehrmacht aus. Er wurde nun Assistent von Weizsäcker an der Uni Straßburg (ab 1944 Hechingen). In Straßburg untersuchte er die Geometrie von Kernreaktoren. Er ermittelte die Würfelanordnung, als die Vorteilhaftere. Die Umsetzung erfolgte im Gitterwürfelversuch. Am Ende des Krieges beschäftigte er sich mit kosmischer Strahlung und Plasmaphysik bei Wolfgang Finkelnburg (1905-1967) in Straßburg. Höcker setzte 1948 mit seiner Ernennung zum Dozenten an der Uni Stuttgart seine Arbeit fort. 1955 erfolgte an dieser Bildungsanstalt die Ernennung zum Professor für theoretische Physik und Kerntechnik. Aus diesem Institut ging das Institut für Kerntechnik und Energiesysteme hervor. 1963 wurde Höcker erster Direktor dieser Einrichtung. Gleichzeitig übernahm er als Professor die Fakultät für Maschinenbau. 1986 wurde er emeritiert. Heinz Pose (1905 - 1975) legte 1923 sein Abitur in Königsberg ab. Danach studierte er Mathematik, Physik und Chemie an den Universitäten von Königsberg, München, Göttingen und Halle. Er promovierte 1928 in Halle. Bis 1934 war er dann Assistent in Halle. 1934 erhielt er einen Lehrauftrag für Atomphysik. 1938 ernannte man ihn zum außerordentlichen Professor und 1939 zum außerplanmäßigen Professor. 1942 erfolgte gemeinsam mit Ernst Rexer (1902 - 1983) die Versetzung an die Physikalisch-Technische Reichsanstalt. 1943 erhielt Pose das Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse. Von 1944 bis 1946 war er an der Uni Leipzig beschäftigt. Von 1946 bis 1955 hatten ihn die Sowjets deportiert. Dort leitete er eine Forschungsgruppe. Von 1955 bis 1957 war er Mitarbeiter am Kernforschungszentrum Dubna. 1957 erfolgte seine Berufung als Professor an die TH Dresden. Ab 1959 hatte er den Lehrstuhl für experimentelle Physik inne. Nach einer rund zweijährigen Vorbereitungsphase konnte am 26.11.1942 der Versuch G I erfolgen. Diebner und seine Mitarbeiter füllten Uranoxid in würfelförmiges Paraffin. Das Uranoxid war auf 6.800 Würfel (zusammen 25 t) verteilt. Das Paraffin hatte eine Masse von 4 t. Bei diesem Versuchsaufbau kam es nicht zu einer erwünschten Neutronenvermehrung. Mit diesem Versuch wurde die Abkehr von Heisenbergs Schichtmodell eingeleitet. Der Versuch G II wurde nur in Gottow vorbereitet aber in der Chemisch-Technischen Reichsanstalt durchgeführt, da es in Gottow keine Möglichkeit gab, große Mengen schweres Wasser einzufrieren. Statt des Uranoxids verwendete man 108 Uranwürfel mit einem Gewicht von 232 kg. Diese Würfel fror man in 185 kg schweres Wasser ein. Das Eis aus schwerem Wasser diente als Moderator. Der Neutronenzuwachs war hier größer als bei den Heisenbergschen Versuchen in Leipzig. 1943 wurde der Versuch G III durchgeführt. Beim Aufbau des Versuches ließ Diebner 240 Uranwürfel an Drähten aufhängen. Der Abstand zwischen den Würfeln betrug 14,5 cm. Die Würfel waren nun nicht im Kreis aufgehangen, sondern kubisch. Jede Würfelschicht bildet nahezu ein quadratisches Gitter von 2,5 x 2,3 m. Der Versuch ergab eine außerordentlich hohe Neutronenvermehrung. 1944 ist es nach nicht gesicherten Quellen noch zu weiteren zwei Versuchen G III b und G IV gekommen. Der Versuch G III b soll im Frühjahr 1944 eine abgewandelte Version von G III gewesen sein. Jedoch mit 564 kg Uranwürfeln und 600 l schwerem Wasser. Die Neutronenerhöhung soll 106% betragen haben. Von Juli bis September 1944 wurde die Forschungsgruppe Gottow aufgrund der zunehmenden Bombardierung des Großraumes Berlin mit allen Materialien nach Stadtilm/Thüringen verlegt. Die Keller einer Schule sollten zum Labor umgebaut werden. Diebner wollte seine Uranwürfel zu Kugeln umschmelzen lassen und mit diesen Kugeln die Würfelversuche wiederholen. Ursprünglich sollte auch das KWI für Physik nach Stadtilm verlagert werden. Aber man entschied sich, wie bereits erwähnt, für Haigerloch. Der Versuch B VIII war für den Standort Stadtilm geplant. Es hielt und hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Diebner in den unterirdischen Anlagen von Jonastal auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf experimentiert haben soll. Zumindest war das neue Labor in Stadtilm nicht einsatzbereit. Obwohl im Sommer 1944 die Atomforschungsgruppe aus Gottow nach Stadtilm/Thüringen verlegt wurde, hielt sich das Gerücht von einem Versuch G IV in Gottow, bei dem es zu einem Unfall kam, bei dem mindestens ein Mitarbeiter verstrahlt wurde. Diese Angelegenheit wurde mit dem Buch Karlsch, Rainer: “Hitlers Bombe - Die geheime Geschichte der deutschen Kernwaffenversuche“; Deutsche Verlagsanstalt; München 2005 belebt. Mit dieser These, setzte sich Günter Herrmann vom Institut für Kernchemie der Universität Mainz in der Fachzeitschrift „Nachrichten aus der Chemie“, November 2005; S. 1128 f auseinander: „Der erste Kernreaktor und der erste Reaktorunfall? Gab es indessen im Herbst 1944 noch einen vierten Versuch GIV zur Kettenreaktion, einen Versuch, der Erfolg hatte, aber in einem Reaktorunfall endete? Haben ihn die Beteiligten deshalb verschwiegen oder weil sie schon nach Element 94 suchen wollten? In einem Moskauer Archiv findet Rainer Karlsch einen kurzen Brief Diebners an Heisenberg vom November 1944. Er bezieht sich auf Probleme bei der Auswertung eines Versuchs mit 520 Würfeln. Karlsch zieht eine undatierte, unvollständige Notiz des die Gottower Versuche auswertenden Theoretikers bei, in welcher der Ausfall eines Versuchs festgehalten ist. Weiter verweist er auf die Korrespondenz zwischen dem Anteil von 4,5% von Uran-235 an der Uranaktivität und dem Anreicherungsgrad von 5% für Uran-235, der mit den Gaszentrifugen erreicht wurde. Somit sei angereichertes Uran-235 verwendet worden, mehrere hundert Gramm wohl, das wäre so ziemlich alles, was mit den Zentrifugen jemals produziert wurde. War G IV gar schon ein Zweistufenreaktor, wie ihn Diebner sich 1955 patentieren ließ: Ein kleiner zentraler Reaktor mit hoch angereichertem Kernbrennstoff, umgeben vom schwerer spaltbaren Uran-238, um die Energieproduktion zu verstärken und Plutonium durch Neutroneneinfang in Uran-238 zu erzeugen? Heute nennt man das einen „Brüter“. Seit 2003 wurden in Gottow mehrfach Proben zur Untersuchung in wissenschaftlichen Laboratorien entnommen. Die Uranisotope wurden gefunden, dazu noch Anzeichen für Plutonium-239/240; einige Ergebnisse sind in einem Anhang des Buches aufgeführt. Nur: Wie ist diese Kontamination in den Außenbereich gelangt? Karlsch vermutet, dass der Reaktor für einige Stunden oder Tage gelaufen, dann aber ausgefallen ist. Danach sei der Reaktorkessel aus dem Wasser gefüllten Bassin herausgehoben und außerhalb abgesetzt worden. Der Reaktor sei ungekühlt und ungesteuert weitergelaufen, und die Kettenreaktion habe sich aufgeschaukelt. Schließlich sei der Kessel geplatzt, ein Teil des Materials geschmolzen und ausgelaufen. Vieles spreche dafür, dass einer der Techniker bei diesem Unfall schwer verstrahlt wurde. 51 | Nr. 3/2014 Der Brief Diebners an Heisenberg ist im Faksimile abgebildet. Karlsch weitere Beweisführung hingegen ist fragwürdig. Das im Zusammenhang mit der Notiz zitierte Schriftstück stammt vom November 1942 und bezieht sich auf GI. Ganz unsinnig ist der Vergleich von Uran-235-Aktivität und –Häufigkeit. Uran-235 strahlt stärker als Uran-238, und so stellt es mit 0,72% Häufigkeit 4,5% der Aktivität im Natururan. Mit den Zentrifugen ließen sich bestenfalls Anreicherungen um 5,2% erreichen- also von 0,72 auf 0,74% -, nicht auf 5%. Plutonium-239 ist durch die oberirdischen Kernwaffenversuche in den sechziger Jahren weltweit verstreut. Dieses Plutonium enthält um 15% Plutonium-240 und kann daran erkannt werden, freilich nicht mit der hier angewandten Methode, welche die Isotope 239 und 240 nicht auflöst. Auch der Reaktorunfall ist nicht glaubwürdig. Wenige Monate nach GIII konnte ein Versuch GIV wohl nur im Aufbau von GIII installiert werden. Da gab es keinen Kessel, der Uranwürfel und schweres Wasser einschloss, sondern eine Hohlkugel in einem großen Paraffinblock. Durch das Weglassen eines Kessels sollten Wandeffekte ausgeschlossen werden, welche die Resultate verfälschen könnten. Die obere Kugelhälfte war als Deckel ausgebildet, an dem die Uranwürfel hingen. Vor dem Öffnen musste das kostbare schwere Wasser sichergestellt werden. Mit dem Entfernen des Moderators brach die Kettenreaktion sofort zusammen, und ohne Moderator konnte sie nicht wieder in Gang gesetzt werden. Wie soll es da zu einem „Mini-Gau“ gekommen sein?“ Zurück nach Stadtilm: Das Labor mit angrenzender Werkstatt wurde bis zum Einmarsch der Amerikaner am 8.4.1945 nicht fertig. Es konnte hier bis zum Kriegsende nicht experimentiert werden. Die Aufbauarbeiten für das künftige Labor führten von Juli 1944 bis April 1945 in Stadtilm ortsansässigen Firmen aus. Diese kamen jedoch aufgrund des chronischen Materialmangels nicht so recht voran. Kurz vor dem Einmarsch der Amerikaner am 8.4.1945 führte die Gestapo die Evakuierung der Gottower Atomforscher Richtung physikalisches Institut der Uni Innsbruck durch. Das vorhandene Uranoxid, Uran, schweres Wasser, Versuchsprotokolle und wichtige Akten gingen auf Transport. Aufgrund der Kürze der Zeit und der Menge an Transportgut musste man Teile des Versuchsatommeilers, Laborausstattungen, Ausrüstungen und Akten zurück lassen. Am 12.4.1945 machte der Transport in Ronneburg Station. Hier war bereits die PTR Berlin Bereich V (Physik) mit der Reichsradiumreserve (21,8 g; damaliger Marktwert: 3.000.000 RM = 2.000.000 US $). Dr. Carl Friedrich Weiss (1901-?), Leiter der PTR Berlin Bereich V, schloss sich mit seinem Transport den Gottowern an. Weiss vergrub bei Bad Tölz die Kiste mit der Reichsradiumreserve und kehrte nach Ronneburg zurück. Die Amerikaner verhafteten Weiss am 14.6.1945. Am 26.6.1945 musste er auf Druck der Amerikaner die Reichsradiumreserve wieder ausgraben. Diebners Transport wurde in der Nacht 25./26.4.1945 zwischen Bad Tölz und Tegernsee gestoppt. Ihn selbst verhafteten die Amerikaner am 1.5.1945 in Schöngeising bei München. Ralf Schade Stadtarchiv Leuna Farbenfroh wie das Leben Heimat- und Bürgerzeitungen – hier steckt Ihre Heimat drin. www.wittich.de Leunaer Stadtanzeiger Nr. 3/2014 | 52 Leunaer Stadtanzeiger Ehejubilare im Monat April Über 308 Jahre Lebenserfahrung 3 Frauen aus Leuna, die im Februar/März 2014 einen Geburtstag 100 Jahre und mehr feiern durften! 1. Frau Milda Kolbe, geboren am 06.03.1907 2. Frau Erika Band, geboren am 06.02.1913 3. Frau Milda Schmidt, geboren am 10.02.1914 Allen nochmals alles Gute. Möge jeder Tag so sein, wie Sie sich diesen wünschen. Alle 3 Frauen wurden noch im Kaiserreich geboren. Erlebten das Ende des 1. Weltkrieges und gingen in der Weimarer Republik zur Schule. Sie wurden im 3. Reich erwachsen. Eigentlich die ereignisreichsten Jahre im Leben eines Menschen. Sie lernten ihre Männer kennen, gründeten eine eigene Familie, um gleich um diese Angst zu haben im 2. Weltkrieg. Sie waren auch die Generation, die nach dem Krieg unser Land wieder aufbauten. Eine jede an ihrem Platz, fleißig, arbeitsam, an Entbehrungen gewöhnt, suchten und fanden sie in ihrer Familie, den Kindern und Enkeln, als auch nun schon den Urenkeln ihr kleines, großes, ganz persönliches Glück, ihre Zufriedenheit und stolz auf ihre Lieben. Sie haben im wahrsten Sinne des Wortes Geschichte erlebt und überlebt. Eigentlich müsste man diese Lebenserfahrung vielen jungen Menschen heute verordnen. Vielleicht gibt es aber auch in ihrer Familie eine ältere Generation, die viel Lebenserfahrung vermitteln kann. Dann relativieren sich manche „sogenannten“ Alltagsprobleme und das Leben ist einfach auch schön. Allen 3 Damen nochmals alles Gute und Danke, dass Sie uns ein Stück des Weges begleiten. Milda Kolbe Milda Schmidt Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin Wir gratulieren recht herzlich zur „Goldenen Hochzeit“ am 18.04. dem Ehepaar Thea und Helfried Krug aus dem OT Günthersdorf. Wir wünschen alles Gute, viel Gesundheit und Freude im Kreis der Familie. Wir gratulieren dem Goldenen Hochzeitspaar, kaum zu glauben – 50 Jahr. Ja, wenn man fest zum Leben steht, die Zeit besonders schnell vergeht. In guten und in bösen Tagen habt ihr euch immer gut vertragen. Weil euer Bund sich hat bewährt, seit ihr mit einem goldenen Kranz geehrt. Herzlichen Glückwunsch Leuna am 01.04. am 01.04. am 01.04. am 02.04. am 02.04. am 02.04. am 03.04. am 04.04. am 04.04. am 04.04. am 04.04. am 05.04. am 05.04. am 05.04. am 06.04. am 06.04. am 07.04. am 08.04. am 08.04. am 08.04. am 08.04. am 08.04. am 09.04. am 09.04. am 09.04. am 09.04. am 11.04. am 11.04. am 12.04. am 13.04. am 13.04. am 13.04. am 14.04. am 14.04. am 14.04. am 14.04. am 14.04. am 15.04. am 15.04. Adolf Hübner Gerhard Michele Brigitte Ronniger Branislav Ivanovic Regina Koch Brigitte Zeising Inge Fritz Gerd Höhne Lieselotte Müller Ingeborg Schön Klara Wittling Roland Kauschke Rosemarie Schmitt Klaus-Jürgen Schöppe Herta Aechtner Jutta Maue Hermann Hübner Werner Fischer Edith Köhler Jörgen Kraus Klara Lissau Klaus-Peter Schmidt Heinz-Joachim Becker Hans-Otto Busch Ruth Ludwig Friedrich Neumann Gisela Fröhlich Heinrich Schnell Rosita-Gerlinde Georgi Annegret Barth Hans-Dieter Götze Renate Schleicher Gerda Fitzke Maritta Mann Thea Matzke Alfred Nahr Ingrid Walburg Dieter Dreßler Inge Haftenberger zum 76. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 84. Geburtstag Leunaer Stadtanzeiger am 16.04. am 16.04. am 17.04. am 17.04. am 17.04. am 18.04. am 18.04. am 18.04. am 19.04. am 20.04. am 20.04. am 20.04. am 21.04. am 21.04. am 21.04. am 21.04. am 21.04. am 21.04. am 21.04. am 21.04. am 22.04. am 22.04. am 22.04. am 22.04. am 23.04. am 23.04. am 24.04. am 25.04. am 25.04. am 25.04. am 26.04. am 26.04. am 26.04. am 26.04. am 26.04. am 27.04. am 27.04. am 27.04. am 27.04. am 28.04. am 28.04. am 28.04. am 28.04. am 28.04. am 28.04. am 29.04. am 29.04. am 29.04. am 29.04. am 30.04. am 30.04. am 30.04. am 30.04. Hiltrud Heidenreich Gisela Hunold Rudolf Gamrow Waldemar Rau Senta Schiechel Bärbel Claußnitzer Sybille Nietzsch Ingrid Schmidt Marietta Rosowski Hubert Engelhardt Reiner Jöhnk Regina Rösnick Annemarie Bischof Joachim Böhm Georg Dragon Margot Erdmenger Gisela Krause Peter Scharf Manfred Teller Günther Ziegler Manfred Portius Brigitte Schmeißer Horst Winkler Karin Wölfer Renate Gille Ilse Rödel Immo-Rainer Bernstein Helmut Böger Reiner Müller Freimut Stenzel Dr. Wolfgang Müller Otto Peters Elfriede Pilling Erich Temmler Erika Töffels Waltraut Hoffmann Rosalinde Marhold Lutz Schaefer Jutta Stodolka Hanna Lore Arnoldt Emil Erthner Brigitta Herzau Peter Lange Elly Riedel Harald Wiese Rosel Knauth Annelies Kürzel Ursula Skora Roselind Stenzel Gerhard Halle Arnold Kohley Gerhard Szkolnizak Siegfried Weniger zum 82. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 74. Geburtstag OT Göhren am 18.04. Anna Marie Aue zum 94. Geburtstag OT Günthersdorf am 01.04. Regina Nutsch am 04.04. Richard Bamps am 07.04. Werner Forberger am 07.04. Hans-Werner Gawlik am 08.04. Karl Gnaß am 08.04. Franz Trübenbach am 18.04. Regina Nisser am 19.04. Wolfgang Schneider am 27.04. Horst Nutsch zum 71. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag OT Horburg-Maßlau am 05.04. Anna Böse am 06.04. Erich Pogrzeba zum 92. Geburtstag zum 81. Geburtstag 53 | Nr. 3/2014 am 06.04. am 21.04. am 24.04. am 28.04. Erna Winkler Karin Heider Lilli Pirl Anneliese Ritter zum 81. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 89. Geburtstag OT Kötschlitz am 10.04. Dr. Lutz Helling am 15.04. Paul Stolle am 19.04. Christine Stolle am 25.04. Helmut Würsig zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag OT Kötzschau am 06.04. Rudgert Stuck am 10.04. Erich Pötzl am 22.04. Christa Ahnert am 23.04. Christine Sohn am 25.04. Günter Blei am 26.04. Wolfgang Kretschmer zum 70. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag OT Kreypau am 03.04. Martin Rudloff am 11.04. Ingrid Dannenberg zum 70. Geburtstag zum 74. Geburtstag OT Möritzsch am 27.04. Manfred Erbe am 28.04. Dieter Fiedler OT Pissen am 20.04. Bernd Grahl am 26.04. Rudolf Piller zum 65. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 77. Geburtstag OT Rampitz am 08.04. Helga Pabst am 15.04. Peter Flohr zum 84. Geburtstag zum 71. Geburtstag OT Schladebach am 14.04. Anneliese Lankers-Hoffmann am 16.04. Gerhard Rust am 17.04. Armin Thiele am 19.04. Helga Blumtritt am 26.04. Peter Blumtritt am 30.04. Marita Koffler zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag OT Spergau am 01.04. am 05.04. am 05.04. am 05.04. am 10.04. am 14.04. am 15.04. am 21.04. am 23.04. am 27.04. am 28.04. am 28.04. am 28.04. am 30.04. zum 74. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 92. Geburtstag Gisela Grosch Ulrich Florin Brunhilde Jähnichen Bernd Reinhardt Marga Schröder Uta Heise Günter Quente Inge Nerre Lore Pfeifer Harald Rödiger Georg Heinitz Waldtraud Herfurth Erich Meyer Alfred Münch OT Witzschersdorf am 05.04. Günter Piotrowski am 11.04. Heinz Finsch am 15.04. Margitta Kunth am 16.04. Karl Schröder zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 79. Geburtstag OT Wölkau am 06.04. Rolf Fister zum 76. Geburtstag OT Wüsteneutzsch am 01.04. Günther Ehrentraut zum 79. Geburtstag Nr. 3/2014 | 54 OT Zöschen am 01.04. am 05.04. am 05.04. am 11.04. am 13.04. am 13.04. am 13.04. am 18.04. am 18.04. am 24.04. am 24.04. am 29.04. Rudi Frenkel Bernd Kull Manfred Söllner Manfred Trapp Uta Däne Rolf Knauth Marga Weinstein Rudi Stier Anni Wiesemann Helmut Frenkel Kurt Piller Karin Thomas zum 83. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 71. Geburtstag OT Zschöchergen am 05.04. Werner Kupfer am 06.04. Wolfgang Thiel am 23.04. Maritta Schröder zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 75. Geburtstag OT Zweimen am 07.04. Gisela Schurig am 18.04. Marlene Geißler zum 65. Geburtstag zum 70. Geburtstag Dank an die WWL Unsere kommunale GmbH, die Wohnungswirtschaft Leuna, hat unter dem Slogan „WWL - Wohnen und Wohlfühlen in Leuna“ für ihre Mieter eine Verbesserung der Wohnkultur im Programm. Dazu und zur Verbesserung der Chancen zum Angebot attraktiven Wohnraums, wurde beschlossen, an diverse Wohnungen im Stadtgebiet Balkons anzubauen. Wir gehören zu den Mietern, die seit Errichtung und Bezug der Häuser im Lilienweg 5, 7, 9 - 11, 13, 15 und 17, 19, 21 seit 1967 hier wohnen. Mehrere Modernisierungen haben wir seitdem erlebt und verkraftet. Und 2013 im Januar, bei anhaltendem Dauerfrost wurden dann die Wohnzimmer mit Balkontüren versehen, die Balkons errichtet und im Mai die Balkons zur Nutzung übergeben. Zum Transport der Baumaterialien wurde eine „Baustraße“ hinter den Häusern 5, 7, 9 angelegt. Schnee, Wasser und Matsch verwandelten diese in einen unpassierbaren Schlammpfad. Die Merseburger Firma „REKUM“ (Rekultivierung Merseburg) trug dann den Schlamm ab und schüttete Betonrecyclingkies auf. Nach Ende der Balkonbauarbeiten entfernte eben diese Firma sinnvollerweise die extra angelegte „Straße“. Eine Wiederaufschüttung des als Schlamm abgetragenen Mutterbodens wurde aus welchen Gründen auch immer nicht vorgenommen. Damit entstand ein Absatz zwischen dem gepflasterten Weg hinter dem Haus und dem nicht wieder aufgefüllten Terrain. Unfallgefahr! Mehrfache, auch schriftliche Nachfragen durch die Mieter bei WWL und bei REKUM blieben ergebnislos. Nun aber ein großes Lob für unsere WWL. In der Woche vom 11. März 2014 wurden mehrere LKW-Ladungen Mutterboden angefahren und damit das Bodendefizit ausgeglichen. Dieses Erdreich wurde planiert, Rasen eingesät und gewalzt. Das erfolgte aber nicht durch REKUM, sondern durch die Klingaer Gartenbaufirma, die von WWL u. a. für Rasen- und Strauchschnitte gebunden ist. Damit hat nun WWL die Versäumnisse von REKUM durch den Einsatz der Klingaer Firma ausgeglichen und den Zustand vor Beginn der Bauarbeiten wieder herstellen lassen. Nun sieht Leunaer Stadtanzeiger es wieder ordentlich aus und das neue Gras kann keimen und wachsen. Die Unfallgefahr ist gebannt. Die Mieter sind zufrieden. Und wenn nun noch die Ersatzpflanzung für die 40-jährige Linde, die am 8. November 2012 in Vorbereitung der „Baustraße“ gefällt wurde, vorgenommen wird, dann ist die Welt fast wieder heil. Herma und Edgar Besekau Märzenbecher nicht nur bei Landgrafroda! Jedes Jahr bekommen wir aus der Presse Informationen, dass Interessierte ins Märzenbechertal bei Landgrafroda an einem Wochenende zu einer geführten Wanderung eingeladen werden. Dann hat z. B. der Bäcker geöffnet. Ein Gastwirt aus Allstedt bietet auf einem Nebenpfad Roster, gegrillte Steaks, Erbens- und Gulaschsuppe, Kaffee, Bier, alkoholfreie Getränke usw. für die Naturbeobachter an. Unbestritten ist es immer wieder ein Erlebnis, das Tal und die Hänge mit den Hunderttausenden von blühenden Märzenbechern zu sehen, ein Stück zu wandern und den Frühling zu genießen. In diesem Jahr ist uns eine ähnliche, bisher nicht bekannte Attraktion mit eben solchen Märzenbechern untergekommen. In der Nähe von Osterfeld, etwa 1 km entfernt, in der Ortschaft Goldschau, befindet sich diese Attraktion. Gegenüber der Feuerwehr weisen Rote Wegpfeile mit zwei Märzenbechersymbolen den Weg sicher in das Leinewehtal. Der Leinewehbach schlängelt sich am Talgrund entlang. Am Bach, der in der Tiefe fließt, endet der Baumbewuchs des Südwesthangs im Wesentlichen. Die überwiegende Mehrzahl der Unmengen von Märzenbecher befindet sich auf den Niederungen des rechten Bachufers. Auf der linken Bachseite ist die geringere Besatzmenge. Nach dem Hochufer beginnen dann weiter südwestlich Ackerflächen. Einige von den steinernen Brücken sind eingestürzt, (sicher von Hochwasservorkommnissen der vergangenen Jahrzehnte demoliert), das kleine Stauwerk zerstört. Der lichte Baumbestand wird vorwiegend von Ahorn, aber auch Buchen (und am Bach einige Weiden) gebildet. Der Berghang des Tals ist nur von einer relativ dünnen Humusschicht bedeckt. Die gewachsenen Felsen, die den Hang bilden, schauen an etlichen Stellen durch die Krume. Auf einem Schild ist zu lesen: „Das Leinewehtal: Südlich von Schaugold sind die Talhänge und der Bachgrund Leineweh von lichtem Wald bewachsen. Die Märzenbecherwiesen sind das große Wunder der Natur, das im zeitigen Frühjahr den Besucher gefangen nimmt, wenn tausende und abertausende Märzenbecher ihre Blütenpracht zur Schau stellen. Das Leinewehtal ist in Sachsen-Anhalt das größte Gebiet in den Neuen Bundesländern, das einen solch großen Bestand besitzt. Auf Ihrer Wanderung durchs Tal kommen Sie vorbei an alten Steinbrücken zum Bernhardsbrunnen. Fast an der Quelle der Leineweh (Richtung Kleinhelmsdorf) befindet sich der Klingbrunnen. Im Mai 1992 stimmte der Umweltausschuss zu, das gesamte Leinewehtal zum Flächen-Naturdenkmal zu erklären. Nun steht die Behauptung, dass das Leinewehtal das größte Gebiet mit den Frühblühern in den Neuen Bundesländern darstellt. Sicher ist, dass die Strecke des Baches mit den Bechern länger ist, als das Landgrafrodaer Tal. Aber die Entscheidung, welches das schönere oder „größere“ Vorkommen dieses Naturwunders ist, sollten die Besucher selbst fällen. Herma und Edgar Besekau