Geselle/in im Müllerhandwerk (Zeugnis einer Berufsqualifikation)

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Geselle/in im Müllerhandwerk (Zeugnis einer Berufsqualifikation)
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Berufsprofil
Geselle/in im Müllerhandwerk (Zeugnis einer
Berufsqualifikation)
Bezeichnung in Landessprache:
Diploma di qualifica di/per operatore industria molitoria
Land:
Italien
Gültigkeit:
02.12.1994 bis 01.10.2010
Alternative Bezeichnungen im Zeugnis:
operatore industria molitoria
Übersetzungsvarianten:
Diplom einer Berufsqualifikation zum/zur Geselle/in im Backhandwerk
Geselle im Müllerhandwerk
Bäcker
Bäckergeselle
Bereich der beruflichen Bildung:
Berufliche Erstausbildung
Landeseigene Berufskennung:
30102078 (Klassifikation der italienischen Studientitel des nationalen statistischen
Instituts ISTAT (classificazione completa); http://www.istat.it/it/archivio/6620)
Lernziele und Berufsbild:
BERUFLICHES ANFORDERUNGSPROFIL: DRITTES JAHR DER QUALIFIKATION –
GESELLE IM MÜLLERHANDWERK
1
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Der Geselle im Müllerhandwerk ist ein Fachmann, der:
verantwortungsbewusst die ihm zugeteilte Arbeit erledigen kann;
auf korrekte Weise die technischen Aspekte der eigenen Arbeit dokumentieren und
mitteilen kann;
sein berufliches Wissen an den neusten Kenntnisstand anpassen und sich kontinuierlich
in Bezug auf die handwerklichen und industriellen Techniken und Prozesse
weiterentwickeln kann;
sich der Problematiken bewusst ist, die mit der industriellen Produktion im Müllereisektor
und verwandten Sektoren verbunden sind.
Er ist im Rahmen seines Tätigkeitsfelds nach speziellen Anweisungen für den Betrieb
und die Wartung der Produktionsanlagen der Müllereitechnologie zuständig und führt
dazu alle notwendigen Schritte aus, um die Qualität der Rohstoffe und Endprodukte zu
überprüfen.
Zentrale Inhalte:
Fächer
Wochenstunden / Schuljahr
1.
2.
3.
Italienisch
Italiano
5
5
3
Geschichte
Storia
2
2
2
Fremdsprache
Lingua straniera
3
3
2
Recht und Wirtschaft
Diritto ed Economia
2
2
-
Mathematik und Informatik
Matematicae e Informatica
4
4
2
Allgemeinbildende
Unterrichtsfächer
Area comune
2
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Naturwissenschaften
Scienze della Terra
3
-
-
Biologie
Biologia
-
3
-
Sport
Educazione fisica
2
2
2
Religion
(auf freiwilliger Basis)
Religione
(per coloro che se ne avvalgono)
1
1
1
Totale
22
22
12
Chemie und Labor
Chimica e laboratorio
4(2)
3(2)
-
Merceologia degli alimenti
e laboratorio
3(1)
4(2)
-
Physik
Fisica
2
2
-
Prizipien der Süßwarentechnik
Principi di tecnica dolciaria
3
3
-
Prinzipien der Müllereitechnologie
Principi di tecnica molitoria
2
2
-
Warenkunde über Getreide
und Folgeprodukte und Labor
Merceologia dei cereali
e derivati e laboratorio
-
-
8(5)
Müllereitechnologie
Tecnica molitoria
-
-
8
Maschinen und Anlagen
Meccanica e impianti
-
-
4
Fachlicher Unterricht
Area d’indirizzo
3
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Veränderungsprozesse der
Getreidefolgeprodukte
Processi di trasformazione
dei derivati dei cereali
-
-
4
Totale
14
14
24
Vertiefende Fächer
Area di approfondimento (*)
4
4
4
Totale generale
40
40
40
Praxisanteil und Ort:
Für etwa die Hälfte der Unterrichtsstunden in den berufsbezogenen Fächern ist eine
praktische Unterrichtsform (z.B. in schuleigenen Werkstätten, ital. laboratorio)
vorgesehen. Bis zu 10% der Jahreswochenstunden eines Faches können im Rahmen des
Projektbereichs (ital. area di progetto) interdisziplinären Projekten gewidmet werden.
Seit dem Jahr 2005 können die Schulen zusätzlich zum schulischen Unterricht im
Rahmen des Programms „Alternierung Schule-Arbeit“ (ital. alternanza scuola lavoro)
Projekte mit lokalen Betrieben oder Praktika organisieren.
Mindest-Ausbildungsdauer:
36 Monate
Höchst-Ausbildungsdauer:
36 Monate
Möglichkeiten einer Verkürzung der Ausbildungsdauer:
Es besteht die Möglichkeit, die Abschlussprüfung auch ohne das vorherige Absolvieren
des Bildungsgangs abzulegen (ital. candidati esterni, dt. externe Kandidaten); außerdem
kann die Prüfung auch nach dem Besuch von Abendschulen (ital. corso serale, dt.
Abendkurs) mit einer etwas verkürzten Anzahl an Wochenstunden abgelegt werden.
Ausbildungsregelung im Original:
Italien_Indirizzo Arte Bianca_industria molitoria.pdf
Art der Ausbildungsregelung im Original:
4
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Ministerialdekret
Übersetzte Ausbildungsregelung:
italien_uebersetzung_geselle_gesellin_muellerhandwerk.pdf
Angaben zur Übersetzung der Ausbildungsregelung:
IW Köln durch vereidigte/n Übersetzer/in
Abschlussart
Deutsche Übersetzung
Bezeichnung in Landessprache
Zeugnis einer Berufsqualifikation
Diploma di qualifica professionale
Lernorttyp
Deutsche Übersetzung
Bezeichnung in Landessprache
Berufliches Institut
istituto professionale
Rechtsgrundlagen
Deutsche Übersetzung
Bezeichnung in Landessprache
Ministerialdekret vom 2. Dezember 1994
Decreto ministeriale 2 dicembre 1994
Ministerialdekret vom 24. April 1992 - für
die Ausbildungsgänge zum Erwerb einer
ersten beruflichen Qualifikation an
beruflichen Instituten
Decreto ministeriale 24 aprile 1992 Programmi ed orari d'insegnamento per
i corsi di qualifica degli istituti
professionali di Stato
5