Geselle/in im Konditorenhandwerk (Zeugnis einer - BQ

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Geselle/in im Konditorenhandwerk (Zeugnis einer - BQ
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Berufsprofil
Geselle/in im Konditorenhandwerk (Zeugnis einer
Berufsqualifikation)
Bezeichnung in Landessprache:
Diploma di qualifica di/per operatore industria dolciaria
Land:
Italien
Gültigkeit:
02.12.1994 bis 01.10.2010
Alternative Bezeichnungen im Zeugnis:
operatore industria dolciaria
Übersetzungsvarianten:
Konditorgeselle
Konditor
Diplom einer Berufsqualifikation zum/zur Geselle/in im Konditorenhandwerk
Bereich der beruflichen Bildung:
Berufliche Erstausbildung
Landeseigene Berufskennung:
30102077 (Klassifikation der italienischen Studientitel des nationalen statistischen
Instituts ISTAT (classificazione completa); http://www.istat.it/it/archivio/6620)
Lernziele und Berufsbild:
BERUFLICHES ANFORDERUNGSPROFIL: DRITTES JAHR DER QUALIFIKATION –
GESELLE IM KONDITOREIHANDWERK
1
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Der Geselle im Konditoreihandwerk verfügt über gute Kenntnisse der Grundfertigkeiten
zur Herstellung von Süßwaren.
Er
kann verantwortungsbewusst die ihm zugeteilte Arbeit erledigen;
kann auf korrekte Weise die technischen Aspekte der eigenen Arbeit dokumentieren
und mitteilen;
kann sein berufliches Wissen an den neusten Kenntnisstand anpassen und sich
kontinuierlich in Bezug auf die handwerklichen und industriellen Techniken und Prozesse
weiterentwickeln;
ist sich der Problematiken bewusst, die mit der industriellen Produktion im
Süßwarensektor verbunden sind;
beherrscht die warenkundliche Beschaffenheit der Zutaten und den Nährwert der
Produkte;
beherrscht die Methoden der Konservierung der Rohstoffe und der Endprodukte.
Er arbeitet im Rahmen seines Tätigkeitsfelds an der Weiterentwicklung des
Produktionskreislaufs im Sektor und benutzt dabei die notwendigen Geräte, plant die
Einkäufe, schätzt die Kosten der Rohstoffe und des Endprodukts und hält dabei die
prophylaktischen Hygiene- und Gesundheitsvorschriften ein.
Zentrale Inhalte:
Fächer
Wochenstunden / Schuljahr
1.
2.
3.
5
5
3
Allgemeinbildende Unterrichtsfächer
Area comune
Italienisch
Italiano
2
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Geschichte
Storia
2
2
2
Fremdsprache
Lingua straniera
3
3
2
Recht und Wirtschaft
Diritto ed Economia
2
2
-
Mathematik und Informatik
Matematica e Informatica
4
4
2
Geografie
Scienze della Terra
3
-
-
Biologie
Biologia
-
3
-
Sport
Educazione fisica
2
2
2
Religion (auf freiwilliger Basis)
Religione (per coloro che se ne avvalgono)
1
1
1
Totale
22
22
12
Chemie und Labor
Chimica e laboratorio
4(2)
3(2)
-
Warenkunde der Lebensmittel und Labor
Merceologia degli alimenti e laboratorio
3(1)
4(2)
-
Physik
Fisica
2
2
-
Prizipien des Konditoreihandwerks
Principi di tecnica dolciaria
3
3
-
Prinzipien der Müllereitechnologie
Principi di tecnica molitoria
2
2
-
Warenkunde über Rohstoffe, Süßwaren und Labor
Merceologia delle materie prime e dei prodotti
dolciari e laboratorio
-
-
7(5)
Tecnica dolciaria
-
-
15
Fachlicher Unterricht
Area d’indirizzo
3
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Hygiene
Igiene
-
-
2
Totale
14
14
24
Vertiefende Fächer
Area di approfondimento (*)
4
4
4
Totale generale
40
40
40
Praxisanteil und Ort:
Für etwa die Hälfte der Unterrichtsstunden in den berufsbezogenen Fächern ist eine
praktische Unterrichtsform (z.B. in schuleigenen Werkstätten, ital. laboratorio)
vorgesehen. Bis zu 10% der Jahreswochenstunden eines Faches können im Rahmen des
Projektbereichs (ital. area di progetto) interdisziplinären Projekten gewidmet werden.
Seit dem Jahr 2005 können die Schulen zusätzlich zum schulischen Unterricht im
Rahmen des Programms „Alternierung Schule-Arbeit“ (ital. alternanza scuola lavoro)
Projekte mit lokalen Betrieben oder Praktika organisieren.
Mindest-Ausbildungsdauer:
36 Monate
Höchst-Ausbildungsdauer:
36 Monate
Möglichkeiten einer Verkürzung der Ausbildungsdauer:
Es besteht die Möglichkeit, die Abschlussprüfung auch ohne das vorherige Absolvieren
des Bildungsgangs abzulegen (ital. candidati esterni, dt. externe Kandidaten); außerdem
kann die Prüfung auch nach dem Besuch von Abendschulen (ital. corso serale, dt.
Abendkurs) mit einer etwas verkürzten Anzahl an Wochenstunden abgelegt werden.
Ausbildungsregelung im Original:
Italien_Indirizzo Arte Bianca_industria dolciaria.pdf
Art der Ausbildungsregelung im Original:
Ministerialdekret
4
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Übersetzte Ausbildungsregelung:
italien_uebersetzung_geselle_gesellin_konditorenhandwerk.pdf
Angaben zur Übersetzung der Ausbildungsregelung:
IW Köln durch vereidigte/n Übersetzer/in
Abschlussart
Deutsche Übersetzung
Bezeichnung in Landessprache
Zeugnis einer Berufsqualifikation
Diploma di qualifica professionale
Lernorttyp
Deutsche Übersetzung
Bezeichnung in Landessprache
Berufliches Institut
istituto professionale
Rechtsgrundlagen
Deutsche Übersetzung
Bezeichnung in Landessprache
Ministerialdekret vom 2. Dezember 1994
Decreto ministeriale 2 dicembre 1994
Ministerialdekret vom 24. April 1992 - für
die Ausbildungsgänge zum Erwerb einer
ersten beruflichen Qualifikation an
beruflichen Instituten
Decreto ministeriale 24 aprile 1992 Programmi ed orari d'insegnamento per
i corsi di qualifica degli istituti
professionali di Stato
5