Mitteilungsblatt Nr. 04 vom 20. April 2009
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Mitteilungsblatt Nr. 04 vom 20. April 2009
Mitteilungsblatt des Amtes CARBÄK mit den Gemeinden Broderstorf, Klein Kussewitz, Mandelshagen, Poppendorf, Roggentin, Steinfeld und Thulendorf Jahrgang 19 Montag, den 20. April 2009 Nummer 04 Unser Naturschutzgebiet Kösterbeck-Fresendorf (siehe S. 3) Trollblumen als geschützte Pflanzen auf Feuchtwiesen Grenzen des Naturschutzgebietes seit 1995 Grasnelken als geschützte Pflanzen auf Trockenrasen Kammgras als geschützte Grasart auf frischem, hochwertigem Weideland Amt Carbäk 2 Nr. 04/2009 Broderstorf Steinfeld - - - nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am 06.05.2009 Veranstaltungen der Seniorenvertretung der Gemeinde Broderstorf & der Volkssolidarität OG Pastow, Neu Pastow, Neuendorf und OG Broderstorf (siehe weitere Seiten): - 30.04.2009, um 14.30 Uhr: Kaffeeklatsch und Spielen im Bauernhof - VS Broderstorf - 15.05.2009, um 14.30 Uhr: Kino-Kaffee in der Gemeinde Broderstorf Klein Kussewitz - nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am 25.05.2009 aktuelle Veranstaltungen des Schloss „K“, Am Gutshaus in Klein Kussewitz: - 01. - 03.05.2009, von 10.00 - 18.00 Uhr: Tag der offenen Tür (Maifeuer, Schlossbesichtigung, Kaffee und Kuchen) - 03.05.2009, Beginn 16.00 Uhr, Einlass ab 14.00 Uhr: Konzertreihe mit Jewgenij Potschekujew (Klavier), F. Chopin - „Sehnsucht“ - 10.05.2009, ab 14.00 Uhr: Muttertag, „Die Rumpelkammer“ Gabriele Schwabe singt und spricht Kabarettchansons u. texte der 20er- und 30er-Jahre in und mit Erinnerung an ihren Vater - Willi Schwabe - am Flügel begleitet Teodora Belu. Der Nachmittag verspricht viele Erinnerungen zu wecken. (Wir bitten um Vorbestellung.) - 17.05.2009, ab 14.00 - 18.00 Uhr: Traditionelles Kaffeekonzert am Sonntag Der junge Musiker, Philipp Wisotzki, wird die Besucher von 15.00 bis 17.00 Uhr mit entspannender Musik zum Sonntagskaffe verwöhnen. Mandelshagen - nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am 25.05.2009 Veranstaltungen des Vereins „Drei Dörfer zwischen den Wäldern“ e. V. (siehe weitere Seiten) Poppendorf - nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am 14.05.2009 Roggentin - nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am 22.04.2009 und 18.05.2009 Veranstaltungen der Gemeinde Roggentin/Volkssolidarität (siehe weitere Seiten): 29.04.2009, um 14.00 Uhr: Hobbynachmittag im Gemeinschaftshaus 06.05.2009, um 14.00 Uhr: Hobbynachmittag im Gemeinschaftshaus 20.05.2009, um 14.00 Uhr: Hobbynachmittag im Gemeinschaftshaus - nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am 19.05.2009 Veranstaltungen der Gemeinde Steinfeld/Volkssolidarität: 22.04.2009, Spielenachmittag 14.05.2009, Rentnertreff anlässlich der 675-Jahr-Feier 27.05.2009, Spielenachmittag Thulendorf - nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am 26.05.2009 Amt Carbäk - - nächste öffentliche Amtsausschusssitzung am 07.05.2009 Am 23.05.2009 um 17.00 Uhr findet eine Musizierstunde (Kreismusikschule) mit Schülern der umliegenden Gemeinden im Lichthof des Amtes Carbäk statt, im Vorfeld lädt die Volkssolidarität Broderstorf um 15.00 Uhr zum gemütlichen Kaffeetrinken ein (siehe weitere Seiten). Im Monat Juli 2009 erscheint kein Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk! Impressum: Mitteilungsblatt des Amtes CARBÄK Auflagenhöhe: 3.200 Herausgeber: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 17209 Sietow, Röbeler Straße 9, Tel.: 039931/57 90, Fax: 5 79 30 Satz & Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 17209 Sietow, Röbeler Straße 9, Tel.: 039931/57 90, Fax: 5 79 30, http://www.wittich.de, E-mail: [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Amtsvorsteher Verantwortlich für den außeramtlichen Teil und Anzeigenteil: H.-J. Groß, Verlagsleiter Das Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich, außer in den Monaten Juli und Oktober. Außerplanmäßige Sonderausgaben in den Monaten Juli und Oktober werden jeweils im Vormonat angekündigt. Das Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Amtes verteilt. Ein kostenpflichtiger Bezug (Einzelausgabe oder Abonnement) über das Amt Carbäk ist möglich. Zusätzlich kann das Bekanntmachungsblatt auf der Internetseite www.amtcarbaek.de abgerufen werdern. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzel-exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Nr. 04/2009 Das Naturschutzgebiet (NSG) Kösterbeck-Fresendorf besteht in seiner heutigen Größe von 220 ha seit dem Jahre 1995. Es dient dem Schutz der durch Eiszeitgletscher geformten, in Höhe von 10 bis 67 m über dem Meeresspiegel variierenden, schönen, abwechslungsreichen Landschaft mit einem Waldgebiet, Erlenbruchwald, natürlichem Grünland und Fließgewässern. Unter besonderem Schutz (wegen Seltenheit) stehen die historischen Trockenrasen, die historischen Feuchtwiesen sowie der sich noch unverändert schlängelnde Bachlauf der Kösterbeck mit seltenen Fischarten. Auf Grund des kleinflächigen Wechsels von trockenen, frischen und nassen Böden sowie des kleinflächigen Wechsels verschiedener Bodenarten und Humusauflagen waren die Flächen des NSG in den vergangenen 50 Jahren für Intensivierungsmaßnahmen nicht interessant. Außerdem gehörten die Flächen in dieser Zeit bereits zur Trinkwasserschutzzone des Warnoweinzugsgebietes, worin strenge Ver- und Gebote zu beachten sind. Durch diese aus heutiger Sicht glücklichen Umstände sind die 1986 unter Schutz gestellten Teilflächen des NSG von 20 ha vollständig und die Flächen des erweiterten NSG größtenteils von Melioration, Düngung, Umbruch und Neuansaat verschont geblieben. Mehrere Hundert überwiegend an Nährstoffarmut angepasste standorttypische Grünland-Pflanzenarten, darunter 40 Arten der „Roten Listen“ haben ihre Heimat im jetzigen NSG nicht verloren. Die botanische Artenvielfalt mit seltenen Pflanzen kann auf Dauer aber nur erhalten werden, wenn die ansässigen Landwirte die vertraglich geregelte „Naturschutzgerechte Grünlandnutzung“ mit ihren Rindern und Schafen verantwortungsbewusst durchführen und die zahlreichen Besucher des Naturschutzgebietes sich auch diszipliniert verhalten. Nutzungstermine müssen individuell auf die zu schützenden Pflanzen abgestimmt und eingehalten werden, extensive Grünland-Nutzung ist angesagt, StickstoffDüngung und Übersaaten sind verboten, Winterweide mit Zufütterung ist verboten. Blumensträuße dürfen nicht gepflückt werden. Nutzungsaufgabe der Grünlandflächen und Entwicklung zum geschlossenen Waldgebiet sollten mit allen Mitteln verhindert werden. Prof. (em.) Renate Schönfeld-Bockholt Betreuerin des NSG Kösterbeck (März 2009) Amt Carbäk 3 Fortsetzung der Informationen zu den Wahlen am 07.06.2009 Wie sieht der Stimmzettel aus? Auf dem Stimmzettel stehen die Wahlvorschläge der Parteien und Wählervereinigungen der Reihenfolge, die sich aus dem landesweiten Durchschnittsergebnis der letzten Kommunalwahl ergibt. In jedem Wahlbereich werden jeweils die gesamten Wahlvorschläge abgedruckt, d. h. auf dem Stimmzettel erscheinen alle Namen der im Wahlbereich kandidierenden Personen. Hinter jedem Namen befinden sich drei Kreise. Wie viele Stimmen hat jeder Wähler? Jeder Wähler hat drei Stimmen. Mit diesen Stimmen kann er nicht listen- oder geschlossene Wahlvorschläge ankreuzen, sondern er muss seine drei Stimmen einer Person oder mehreren Personen geben. Das „Häufeln“ der drei Stimmen auf eine Person ist ebenso möglich wie das Verteilen auf drei verschiedene Personen. Dabei ist der Wähler nicht an die einzelnen Wahlvorschlagslisten gebunden, sondern kann beispielsweise seine drei Stimmen auch auf drei Personen von unterschiedlichen Listen verteilen. Der Wähler wählt eindeutig Personen und nicht Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen. Wer ist im ersten Wahlgang zum Bürgermeister gewählt? Bei zwei oder mehr Bewerbern ist im ersten Wahlgang zum Bürgermeister gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Wahlbeteiligung ist unerheblich Hauptsache, der Bewerber hat von den abgegebenen Stimmen mehr als die Hälfte erhalten. Wann und mit welchen Bewerbern findet die Stichwahl statt? Wenn kein Bewerber die o. g. Mehrheit erreicht hat, findet eine Stichwahl mit den beiden Bewerbern statt, die beim ersten Wahlgang die meisten Stimmen erreicht haben. Im Zweifelsfall entscheidet das Los. Verzichtet einer der zur Stichwahl zugelassenen Bewerber auf Teilnahme an der Wahl, rückt automatisch der Bewerber mit der nächst größten Stimmzahl nach. Die Stichwahl findet immer 2 Wochen nach der ersten Wahl statt, also am 21.06.2009. In der Stichwahl ist gewählt, wer mehr Stimmen erhalten hat. Wie sieht das Verhältnis von Bürgermeister und Gemeindevertretung aus? Der gewählte ehrenamtliche Bürgermeister wird Mitglied der Gemeindevertretung mit allen Rechten und Pflichten eines „normalen“ Gemeindevertreters. Weiterhin hat er weitergehende Rechte eines Bürgermeisters. Wenn er als „normaler“ Gemeindevertreter bereits gewählt ist und gleichzeitig oder in der Stichwahl zum Bürgermeister gewählt wird, scheidet er als „normaler“ Gemeindevertreter aus und nimmt die Funktion des „besonderen“ Gemeindevertreters, nämlich des Bürgermeisters, ein. Da er als „normaler“ Gemeindevertreter ausscheidet, rückt dann auf diese Position der nächste Kandidat der Liste nach, auf der der Bürgermeister kandidiert hat. Quelle: SGK M-V Februar 2009 Amt Carbäk Bekanntmachung der Gemeinde Roggentin Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 für das Dorfgebiet Roggentin Nord-Ost Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 23.03.2009 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 für das Dorfgebiet Roggentin Nord-Ost zwischen der Eisenbahnstrecke Rostock - Tessin, der Ortslage Roggentin und dem Gewerbegebiet Pastower Weg, und der Entwurf der Begründung dazu liegen vom 06.05.2009 bis zum 08.06.2009 im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf, im Bauamt, während der Dienst- und Öffnungszeiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 sowie § 4a Abs. 3 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung auf Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen. Roggentin, 06.03.2009 Übersichtsplan zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4. 4 Nr. 04/2009 Bekanntmachung der Gemeinde Roggentin Betr.: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Roggentin für das Dorfgebiet Roggentin Nord-Ost Unterrichtung der Öffentlichkeit und Gelegenheit zur Äußerung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin hat in ihrer Sitzung am 01.12.2008 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 4 für das Dorfgebiet Roggentin Nord-Ost zwischen der Eisenbahnstrecke Rostock-Tessin, der Ortslage Roggentin und dem Gewerbegebiet Pastower Weg eine 2. Änderung durchzuführen. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 27.04.2009 bis zum 04.05.2009 während der Dienst- und Öffnungszeiten im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf, im Bauamt, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Während dieser Frist können von jedermann Äußerungen zur Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Roggentin, 02.04.2009 Richtlinie zur Gewährung von Begrüßungsgeld in der Gemeinde Poppendorf 1. 1.1 1.2 2. 2.1 Rechtliche Grundlage Die Gemeinde Poppendorf gewährt ab dem 01.01.2009 gemäß Beschluss der Gemeindevertretung GV 03/04/09 vom 08.04.2009 für jedes neugeborene Kind unter Einhaltung der Festlegung nach Punkt 2.2 ein Begrüßungsgeld in Höhe von 500,00 EUR. Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Zuwendung, die ohne Anerkenntnis eines Rechtsanspruches im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt wird. Anspruchsberechtigte und Anspruchsvoraussetzungen Anspruchsberechtigte ist grundsätzlich die Mutter. Dieser Anspruch kann im Einzelfall (bei nachzuweisender Verhinderung der Mutter, z. B. schwere Krankheit, Tod u. a.) auf den Vater oder einen anderen Personensorgeberechtigten des Kindes übertragen werden. Nr. 04/2009 5 Amt Carbäk Amt Carbäk 6 Nr. 04/2009 Nr. 04/2009 2.2 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 Amt Carbäk 7 Das Begrüßungsgeld wird für jedes Kind gezahlt, dessen Geburt nach dem 01.01.2009 durch Geburtsurkunde amtlich bestätigt wurde. Weiterhin muss die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Poppendorf gemeldet sein. Der Anspruch auf Begrüßungsgeld besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Das Begrüßungsgeld wird nur zweckgebunden ausgezahlt. Mit dem Antrag sind dazu Belege (Rechnungen, Quittungen o. a.) einzureichen für Ausgaben im Zusammenhang mit der Geburt (z. B. Babyerstausstattung, Anschaffung Kinderzimmermöbel, Anschaffung Kinderwagen u. a.), die durch das Begrüßungsgeld in einer Höhe bis zu 500,00 EUR erstattet werden. Pro Kind ist jeweils nur eine Antragstellung möglich. Verfahren Das Begrüßungsgeld ist nach der Geburt des zu berücksichtigenden Kindes beim Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf unter Verwendung des dazu vorgesehenen Formulars schriftlich zu beantragen. Das entsprechende Antragsformular ist beim Amt Carbäk erhältlich. Der Antrag ist grundsätzlich durch die Mutter zu stellen. Ausnahmen können gemäß Ziff. 2.1 zugelassen werden. Der Bewilligungsbescheid wird erst erteilt, wenn durch das Einwohnermeldeamt des Amtes Carbäk die Eintragung des Kindes im Einwohnermelderegister vorgenommen 3.5 3.6 4. wurde. Der Nachweis zum Wohnsitz der Mutter und der Geburtsnachweis erfolgen verwaltungsintern und müssen nicht durch die Antragstellerin/den Antragsteller erbracht werden. Der zuständige Sachbearbeiter hat nach Antragseingang die entsprechenden Auszüge aus dem Einwohnermeldeamt anzufordern. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ist vom zuständigen Sachbearbeiter auf dem Antragsformular mittels Unterschrift zu bescheinigen. Die Auszüge aus dem Einwohnermeldeamt für die Anspruchsberechtigte/den Anspruchsberechtigen und für das Kind sind den Akten beizulegen. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V). Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft. Poppendorf, den 09.04.2009 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Broderstorf für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund § 50 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.04.2009 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: §1 Mit dem Nachtragshaushalt werden erhöht (+) um vermindert (-) um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf ____________________________________________________________________________________________________________________ € € € € ____________________________________________________________________________________________________________________ a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 2.600,00 3.700,00 2.638.200,00 2.637.100,00 die Ausgaben 76.600,00 77.700,00 2.638.200,00 2.637.100,00 b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen 1.064.000,00 0,00 762.400,00 1.826.400,00 die Ausgaben 1.064.000,00 0,00 762.400,00 1.826.400,00 §2 Es werden neu festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite davon für Zwecke der Umschuldung 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 263.800,00 € auf: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 263.700,00 € §3 Steuerart gegenüber bisher auf nunmehr v. H. v. H. ____________________________________________________________________________________________________________________ 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Gdst. A) 200,00 200,00 b) für Grundstücke (Gdst. B) 300,00 300,00 2. Gewerbesteuer 300,00 300,00 Broderstorf, 01.04.2009 Amt Carbäk 8 Nr. 04/2009 Bekanntmachung Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 48 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter dem Hinweis, dass der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 im Amt Carbäk in 18184 Broderstorf, Moorweg 5, Zimmer 2.04, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Broderstorf, 01.04.2009 Informationen aus der Amtsverwaltung Bekanntmachung der Gemeinde Broderstorf über die gefassten öffentlichen Beschlüsse aus der Gemeindevertretersitzung vom 04.03.2009 Beschluss-Nr. Beschlussgegenstand ________________________________________________________________________________________________________ GV 03/01/09 Zustimmung der geänderten Tagesordnung GV 03/02/09 Billigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 04.02.2009 GV 03/03/09 Zustimmung der Nachbargemeinde zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sanitz GV 03/04/09 Ablehnung Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes GV 03/05/09 Vertagung des Aufstellungsbeschlusses für die 3. Änderung des B-Planes Nr. 3 für das Mischgebiet Neuendorf GV 03/06/09 Hinweise zum Entwurf des Konzeptes Stadt-Umland-Raum Rostock (Entwicklungsrahmen 1. Entwurf) GV 03/07/09 Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes M-V GV 03/08/09 Ablehnung Beauftragung eines Schreibbüros für den Protokolldienst in den Ausschüssen der Gemeinde Broderstorf für das 1. Halbjahr 2009 GV 03/09/09 Ablehnung Auftragsvergabe Veränderung von Pkw-Stellflächen im Hahnenkamp in Neu Broderstorf - Einholung von zwei weiteren Angeboten und Bevollmächtigung des Bürgermeisters + Stellv. zur Angebotsunterzeichnung GV 03/10/09 Verweisung des TOPs (Auftragsvergabe Veränderung von Pkw-Stellflächen im Hahnenkamp in Neu Broderstorf) in den Bauausschuss GV 03/11/09 Ablehnung Beauftragung eines Bausachverständigers für die Trauerhalle auf dem Friedhof Pastow GV 03/12/09 Beauftragung eines Planungsbüros mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes für die Feierhalle auf dem Friedhof Pastow GV 03/13/09 Ablehnung Beschluss zur Nutzung Fahrgastunterstand für die Haltestelle „Alte Dorfstraße“ von der gegenüberliegenden Haltestelle, wenn Förderung abgelehnt wird GV 03/14/09 Zustimmung - bei negativen Bescheid zur Förderung eines Fahrgastunterstandes für die Haltestelle „Alte Dorfstraße“, wird trotzdem ein FGU gesetzt GV 03/15/09 Zurückstellung Beschluss (Ländlicher Wegebau Pastow -Festlegung der Baustrecke, Art der Ausführung) und Einholung vom Ingenieurbüro Voss & Muderack 3 weitere Kostenschätzungen GV 03/16/09 Besprechung Thema BOV Broderstorf Hofensemble Teschendorf - M 44-7 mit Familie Kampf und Beratung Anteil an dem Vorhaben mit dem Amt GV 03/17/09 Zustimmung Eilentscheidung des Bürgermeisters bezüglich der Beantragung zum vorzeitigen Investitionsbeginn für die Maßnahme M 44-13 „Straße in Neu Broderstorf“ GV 03/18/09 Zustimmung Baulastübernahme (Fläche jetzt Busbucht und zukünftig Längsparker) beim BOV Broderstorf, Bahnhofsvorplatz sowie die Übernahme der Verkehrssicherungs- und Straßenunterhaltungspflicht GV 03/19/09 Zustimmung - nach Antragstellung der Gemeinde Thulendorf den Erlass eines zweckgebundenen Zuwendungsbescheides für den Zeitraum von April - 31.12.2009 über 39.319,33 € in Form einer nicht rückzahlbaren Zuweisung zur Durchführung der Maßnahme BOV Broderstorf M 10-3 Straße von Neu Broderstorf über Neu Fienstorf nach Fienstorf (die tatsächliche Zuweisungshöhe kann sich noch verändern, dies richtet sich nach den tatsächlich abgerechnteten Bau- und Planungskosten) GV 03/20/09 Zustimmung Auszahlung der Zuwendung an die Gemeinde Thulendorf zum BOV Neu Broderstorf-Fienstorf GV 03/21/09 Zurückstellung Beschlussvorlage (Ausbau des Straßenabschnittes „Alte Dorfstraße“ - Erhebung von Straßenbaubeiträgen) bis zur Klärung der offenen Fragen i. A. Hintze Hauptamt Nr. 04/2009 Wann ist die Rasenmahd erlaubt? Am 06.09.2002 ist die neue Lärmschutzordnung in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt Teil I von 2002 Nr. 63 ab Seite 3478). Für laute Geräte, wie z. B. Rasenmäher, Freischneider, Laubsammler, aber auch Baumaschinen, gelten ab sofort neue Geräuschwerte. Nachfolgend die Regelungen für den Betrieb von Geräten und Maschinen in Wohngebieten (§ 7 Absatz 1 teilweise): (1) In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kurund Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien 1. Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden, 2. Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02 (Freischneider), 24 (Grastrimmer/Graskantenschneider), 34 (Laubbläser) und 35 (Laubsammler) an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, dass für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.07.2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben worden ist und sie mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind. Im Umkehrschluss: Rasenmäher dürfen nur an Werktagen (auch samstags) und nur in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden. Entsorgung von Grasschnitt und anderen kompostierbaren Abfällen Viele Einwohner aus unseren Gemeinden lagern unberechtigt auf öffentlichen Grünanlagen, unbebauten Flächen, an Grabenböschungen und wenig befahrenden Wegen Grünschnitt, Laub oder andere kompostierbare Abfälle ab. Damit werden die Natur und Umwelt stark verschmutzt. Unsere Gemeindearbeiter müssen auf Kosten der Gemeinde diesen Abfall beräumen. Wir fordern alle Grundstückseigentümer bzw. Nutzer von Grundstücken auf, die wilde Bekippung von Grünschnitt und anderen kompostierbaren Abfällen zu unterlassen. Alle Grundstückseigentümer bzw. -nutzer haben sich gegenüber der Abfallbehörde des Landkreises verpflichtet, auf dem eigenen Grundstück die Kompostierung vorzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, können diese pflanzlichen Abfälle geordnet bei folgenden Unternehmen der Region kostenpflichtig entsorgt werden: 1. ALBA GmbH, Silder Moor 10,18196 Kavelstorf Tel.: 038208/8390, Fax: 038208/83936 2. Erden- und Kompost GbR Horst, Am Kirchholt 4, 18190 Sanitz Tel.: 038209/81996 i. A. Dr. Schmidt LVB/Ltr. Hauptamt Amt Carbäk 9 Information über die Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen Gemäß des gemeinsamen Erlasses des Wirtschaftsministers (jetzt Verkehrsminister) und des Innenministers des Landes M-V vom 17.08.1994 dürfen politische Parteien, sonstige politische Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerber, die sich an der Wahl beteiligen wollen, Werbung mit Plakaten auf öffentlichen Straßen und Plätzen in M-V durchführen. Dazu Folgendes: Die Plakatwerbung darf abweichend von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StVO innerhalb einer Zeit von drei Monaten unmittelbar vor der Wahl unter Beachtung folgender Nebenbestimmungen durchgeführt werden. a) Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven und an Bundesautobahnen und vierspurigen Straßen, wenn keine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet ist. b) Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie der Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. Sie darf nicht in den Verkehrsraum hineinragen. Auf § 33 Abs. 2 StVO wird hingewiesen. c) Die Beschädigung von Straßenbestandteilen (z. B. Bäume, Schilder) u. a. durch Annageln ist unzulässig. d) Die Plakatwerbung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Wahltag aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Plakatwerbung, die den vorstehenden Bestimmungen nicht entspricht, kann von den zuständigen Behörden entfernt und sichergestellt werden. Hinweise für die Wahlbewerber bzw. deren Parteien oder Wählergruppen 1. Die o. g. Festlegungen zu Plakatierung finden Anwendung für alle Kreis- und Gemeindestraßen. 2. Die betroffenen Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber haben ihre beabsichtigte Plakatierung beim Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf schriftlich anzumelden. Quelle: AmtsBl. M-V 1994 S. 899 i. A. Dr. Schmidt LVB/Ltr. Hauptamt Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ Körperschaft des öffentlichen Rechts Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt: Krautung: 15.07.2009 - 30.11.2009 Grundräumung: 15.07.2009 - 15.03.2010 Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig. Amt Carbäk Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen. Gemäß § 30 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) in der Fassung vom 19.08.2002 (BGBl. I S, 3245 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 06.01.2004 (BGBl. I S. 2) i. V. mit § 66 des Wassergesetzes des Landes M-V (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBI. M-V S. 669 GS M-V Gl. 753-2). zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18.04.2006 (GVOBI. M-V 2006, S. 102) und der Satzung unseres Verbandes haben die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger das Betreten des Grundstücke zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten zu dulden sowie das Mähgut und den Aushub aus den Gewässern aufzunehmen. Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt-Bartelsdorfer-Str. 18 a, Telefon: 0381/4909766-68 gewährt. gez. Thies Verbandsvorsteher WBV „Untere Warnow-Küste“ Die Grundschule Blankenhagen informiert: Am Sonnabend, d. 21.03.2009 fand in Rostock der diesjährige Plattdeutsch-Wettbewerb als Fest der Niederdeutschen Sprache 2009 statt. 248 Kindergartenkinder, Schüler und Schülerinnen beteiligten sich an diesem Wettbewerb. Auch wir - die Grundschule Blankenhagen - waren mit unseren Plattdeutschkindern dabei. Jolana Kappes und Lora Behm nahmen am Vorlesewettbewerb teil und bekamen von der Jury das Prädikat „gut“. Beim Darstellenden Spiel/Gemischtes Programm erreichten wir ein „ausgezeichnet“. Silvana Drews Angestellte der Gemeinde Blankenhagen 10 Nr. 04/2009 Regionale Schule Sanitz „Bewegte Schule“ In dieser und den folgenden Ausgaben der Sanitzer Mitteilungen möchte ich Ihnen einen kurzen Einblick in unsere drei Leitsätze, die unser Schulprogramm begründen, geben. Unser erster Leitsatz: „Wir sitzen in einem Boot - als Team, das miteinander arbeitet, füreinander einsteht und sich trotzdem gern Verstärkung holt!“ Das bedeutet: - Die Unterrichtsgrundlage bildet der schulinterne Lehrplan. - Für die weitere Entwicklung suchen wir Unterstützung bei Schul- und Unterrichtsberatern. - Um den Schülern eine optimale Lernperspektive zu eröffnen, wird mit jedem Schüler und seinen Eltern 1 x pro Schulhalbjahr ein individuelles Lernentwicklungsgespräch geführt. - Schüler, die eine intensivere Unterstützung benötigen, erhalten schülerspezifische Förderpläne und spezielle Angebote. - Unser Konzept der Berufefrühorientierung (Eltern, Lehrer, Schulsozialpädagogin und Berufsberater) ermöglicht den Schülern einen leichteren Einstieg ins Berufsleben. - Wir profitieren zusätzlich von einem Berufseinstiegsbegleiter, der 10 bis 15 Jugendliche aus der Klassenstufe 8 mit Erreichen eines guten Abschlusses in Klasse 9 bei der Findung einer Lehrstelle zur Seite steht und sie dann bis zum Abschluss des ersten Lehrjahres begleitet. - Wir organisieren Elternforen zu Gewaltprävention sowie Drogen- und Suchtprävention. - Unser Förderverein greift uns finanziell unter die Arme insbesondere bei Sprachreisen, Klassenfahrten und Wandertagen, Projekten, Sportwettkämpfen etc. - Seit vielen Jahren kooperieren wir mit der Kreismusikschule Bad Doberan. Kinder und Erwachsene können in unserem Haus das Klavier- und Keyboardspiel erlernen. - Zahlreiche Schüler unserer Schule sind außerdem sportlich aktiv in den zahlreichen Vereinen unserer Gemeinde. Auch in diesem Jahr veranstalten wir in den 5. und 6. Klassen einen Vorlesewettbewerb zum „Welttag des Buches“, zu dem Sie, liebe Eltern, Großeltern und alle Interessierten, herzlich eingeladen sind. Am 22. April 2009, von 14.00 bis 16.00 Uhr, werden das am besten vorlesende Mädchen und der am besten vorlesende Junge aus der Klassenstufe 5 und 6 ermittelt. Der Vorausscheid fand in den einzelnen Klassen statt. Wir freuen uns auf Sie! Martina Wegner Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, der 20. Mai 2009 Redaktionsschluss ist Freitag, der 08. Mai 2009 Nr. 04/2009 Amt Carbäk 11 Einladung in den Lichthof des Amtes Carbäk Aktivitäten im April und Mai • Am 21.04 wird in der Neptunhalle ein Tauchkurs für alle ab 10 Jahren angeboten. • Ende April werden wir zum Ozeaneum nach Stralsund fahren. Aushänge in den Jugendclubs beachten. • Am 25.04 findet ein „Tag der offenen Tür“ in Roggentiner Jugendclub statt. • Mitte Mai wird ein Ausflug in den Zoo geplant, auch hier solltet ihr die Aushänge beachten. • Ab April könnt ihr, mit eurem Club zusammen, eine Jugendclubzeitung oder eine Jugendclub-Chronik erstellen, oder was euch sonst noch um das Thema „20 Jahre Wende - Jugendclubs blicken zurück“ einfällt. Interviewt eure Eltern, Großeltern, oder den Bürgermeister, um daraus eure Zeitung, Chronik, Video oder Plakat zu erstellen. Zeit habt ihr dafür bis zum September. Mehr Information bei euch im Jugendclub oder bei mir! Im Jugendclub Broderstorf hatten wir viel Spaß mit Jugendlichen aus Klein Kussewitz, die uns beim Laminat verlegen halfen. Wir danken euch Klein Kussewitzern sehr dafür! Die Kinder und Jugendlichen haben viel Spaß an Gesellschaftsspielen und am Basteln. Ihr seid herzlich eingeladen, in den Jugendclub zu kommen und dort eure Ideen einzubringen. Seit Anfang des Jahres kochen wir gemeinsam und haben viel Spaß dabei. Der Jugendclub Roggentin hat noch viel vor! Die Vorbereitungen zum „Tag der offenen Tür“ laufen auf Hochtouren. Es wird geprobt, Deko eingekauft, und vieles mehr. Ihr könnt gespannt sein...! Durch unsere Osterbastelaktion haben wir jetzt 11 Freikarten für den Zoo. Damit werden wir im Mai ein Tagesausflug mit dem Jugendclub Broderstorf veranstalten. Im Jugendclub Klein Kussewitz sind alle begeistert beim Darts spielen zu finden, im Februar hatten wir 2 nette Filmabende mit anschließendem Austausch. Diese Aktion werden wir ca. 1-mal im Monat durchführen, da es alle toll fanden. Am Ostersonntag schauten wir am Strand von Warnemünde den Drachenfliegern zu, um Ideen für einen eigenen Drachen zu sammeln. Alle Termine und Aktivitäten der Jugendclubs findet ihr im Internet unter www.Jugendclubs-Online.de! Euer Jugendsozialarbeiter Matthias (llchmann), Tel.: 0160/90548734 E-Mail: [email protected] Einladung in die Keramikgruppe Freie Plätze in der Keramikgruppe immer am Mittwoch von 17.30 - 19.00 Uhr oder 19.30 - 21.00 Uhr. Bei Interesse bitte melden bei Martina Hamann, Telefon: 038204/12346 Hamann Seniorenbetreuerin Am Samstag, dem 23. Mai 2009 lädt die Kreismusikschule Bad Doberan um 17 Uhr wieder zur beliebten Musizierstunde mit Schülern der umliegenden Gemeinden in den Lichthof des Amtes ein. Bei freiem Eintritt erwarten Sie Gitarren- und Flötenmusik, Gesang sowie Darbietungen auf dem Klavier und dem Cello. Im Vorfeld lädt die Volkssolidarität Broderstorf um 15 Uhr zum gemütlichen Kaffeetrinken ein. Die Zeit zwischen Kaffeetrinken und Konzert soll zum Tauschen von Pflanzen aus dem eigenen Garten genutzt wrden. Auf diesen geselligen Nachmittag freuen sich Margit Neumann und Rainer Brauer von der Kreismusikschule sowie Frau Fietz (Volkssolidarität Broderstorf). Veranstaltungen der Gemeinde/Volkssolidarität Roggentin Die Interessengemeinschaft Natur und Heimat lädt ein: zu einer Vogelstimmenexkursion mit Herrn Dr. Pett im Naturschutzgebiet Kösterbeck am 09.05., morgens 05.30 Uhr und zu einer Thematischen Wanderung am 28.05., 16.00 Uhr im Naturschutzgebiet Kösterbeck Treffpunkt jeweils am Grillpavillon Parkplatz am Waldrand Tagesfahrt am 18.05. zum Bernsteinmuseum nach Ribnitz, Fischland Darß, Born, Zingst. (gesonderter Ablaufplan) Teilnahmemeldung an Herrn Gütschow, Tel.: 13504 Vorschau für Juni - Am 17.06. findet unser Sommergrillfest der Senioren im Gemeinschaftshaus statt. Tagesfahrt am 25. Juni zur Weißen Wiek, Boltenhagen, Pötenitz, Priwall, Travemünde. Aus dem Leben in unserem Gemeinschaftshaus Roggentin Der von der Interessengemeinschaft Natur und Heimat durchgeführte Lichtbildervortrag über Tadschikistan und angrenzende Länder war bei guter Beteiligung ein voller Erfolg. Der Referent Herr Dr. Pett verstand es, die Zuhörer mit seinen interessanten und aktuellen Fotos und Ausführungen so zu fesseln, dass kaum einer der Zuhörer bemerkte, wie schnell die Zeit verging. Das war eine gelungene Veranstaltung. Vielen Dank dem Referenten Herrn Dr. Pett und den Helfern für die Vorbereitung des Vortragsraumes. Unsere erste Tagesfahrt zum Ozeaneum nach Stralsund gab den Beteiligten neue und interessante Eindrücke vom wundervollen Leben am, im und unter Wasser. Die Notwendigkeit zum Schutz und der Erhaltung dieses Lebens wird in den Ausstellungen anschaulich dargestellt. Die derzeit in der Presse veröffentlichten kritischen Bemerkungen zum Ozeaneum in Stralsund konnten wir nicht teilen. Besonders beeindruckend war für alle die Fahrt mit dem wieder einmal voll besetzten Bus über die neue Sundbrücke und ein kleiner Spaziergang in Altefähr mit Blick auf die alte ehrwürdige Hansestadt Stalsund. Wir freuen uns schon auf die nächste Exkursion. Vielen Dank für deine Mühe, Benno Gütschow. i. A. Klingner Amt Carbäk Informationen des Vereins „Drei Dörfer zwischen den Wäldern“ Der Verein „Drei Dörfer zwischen den Wäldern“ e. V. hat seinen Vorstand, in gleicher Besetzung, neu gewählt und folgende Veranstaltungen geplant, zu denen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mandelshagen herzlich eingeladen sind. Der diesjährige Arbeitseinsatz auf dem Anger, mit verspätetem Osterfeuer und Grillen von mitgebrachtem Grillgut, auf dem vom Verein gebauten Grill und geistigen Getränken, findet am 02.05.09 ab 10.00 Uhr statt. Arbeitsgeräte sind mitzubringen! Vom 22.05.09 bis 24.05.09 feiert die Gemeinde Mandelshagen ihr 675-jähriges Bestehen unter der Schirmherrschaft des Bürgermeisters und tatkräftiger Mitwirkung der Vereinsmitglieder. Im Juni soll es dann mit dem Tretboot auf die Warnow gehen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Im August wollen wir mit Fahrrädern eine Fahrt unternehmen. Eine Filzwanderung und Wildschweingrillen ist für den September geplant. Im Oktober soll dann wieder ein fröhliches Halloweenfest stattfinden und im Dezember eine Weihnachtsfeier. Am 31.03.09 wurde eine Sportgruppe, unter Vorsitz von Frau Alwardt, gegründet. Es soll Rad gefahren, gewandert und gekegelt werden. Detailierte Angebote gehen an alle Haushalte in der Gemeinde Mandelshagen. Die Seniorinnen und Senioren treffen sich am 15.04.09 um 15.00 Uhr zu einem fröhlichen Kaffeenachmittag in der „Alten Waage“ in Vogtshagen zusammen mit Seniorinnen und Senioren aus den umliegenden Dörfern. Am 13.05.09, gleiche Zeit gleicher Ort, wollen wir das „Frühlingserwachen“ mit Rezitationen und Frühlingsliedern zum Mitsingen begehen. Am 18.06.09 wieder 15.00 Uhr in der „Alten Waage“ wollen wir uns an Evergreens erfreuen. Um Anmeldung für die Teilnahme, bei Frau Olias Tel.: 038224/80621 oder Frau Weizel Tel.: 038201/30505, wird gebeten. Anmeldeschluss immer bis 5 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung. Alle Seniorenveranstaltungen sind öffentlich! Mit freundlichen Grüßen und einem herzlichen Danke Ihre Erika Olias Informationen des SV Pastow e. V. Auf unserer Delegierten-/Wahlversammlung am 25. März 2009 wurde ein positives Fazit für das Geschäftsjahr 2008 gezogen und die „Weichen“ für eine weitere erfolgreiche Entwicklung unseres Sportvereins gestellt. Weiterhin wurden nach der Entlastung des bisherigen Vorstandes die Sportfreunde/in Michael Ullerich (1. Vorsitzender und Pressewart), Horst Gauß (2. Vorsitzender), Astrid Haß (Kassenwartin), Brit Jager (Schriftführerin), Klaus-Dieter Bründel (Jugendwart) sowie alle Abteilungsleiter/innen in den neuen Geschäftsführenden Vorstand für die nächsten drei Jahre gewählt. Der SV Pastow e. V. möchte auch weiterhin in enger Zusammenarbeit mit den Vertretern der Gemeinden, der Amtsverwaltung, 14 Nr. 04/2009 mit den Bürgern, Sponsoren und Förderern einen wichtigen Beitrag im kulturell-sportlichen Bereich unserer Region leisten. Weitere Informationen über unseren Sportverein sind über die neu überarbeitete Homepage „www.sv-pastow.de“ zu finden. Michael Ullerich 1. Vorsitzender Jagdgenossenschaft der Gemeinde Thulendorf Auf der Jagdgenossenschaftsversammlung am 26.03.09 wurde beschlossen, dass die nächste Jagdpachtauszahlung im Juni dieses Jahres erfolgt. Alle Jagdgenossenschaftsmitglieder (Eigentümer von Acker-, Grünland- und Waldflächcn innerhalb der Gemeinde Thulendorf), die in der Vergangenheit noch keine Jagdpacht erhalten haben, teilen bitte Herrn Frank Jager ihre Bankverbindung mit. Frank Jager, Tel.: 038204/15594 Die Jagdpacht wird dann überwiesen. gez. T. Junge Jagdvorsteher Hegering Broderstorf Hegeschau und Weiterbildung Zur Auswertung des abgelaufenen Jagdjahres und gleichzeitig zur jährlichen Weiterbildung trafen sich die Jäger des Hegerings Broderstorf (Amtsbereich Carbäk und Gemeinde Bentwisch) am 04.04.09 in der Hasenheide in Bentwisch. Nach einer zünftigen Begrüßung mit Jagdhorn und den einleitenden Worten des Vorsitzenden wurde zunächst für das letzte Jagdjahr, das am 31. März 09 endete, ein Resümee gezogen. Auf einer jagdlichen Fläche von ca. 7000 ha wurden neben 3 Rothirschen, 1 Damhirsch und 16 Muffel erlegt. Die beiden Hauptwildarten Rehwild und Schwarzwild schlugen mit 192 bzw. 175 Stück zu Buche. Dabei ist die Jagdstrecke seit einigen Jahren ziemlich konstant. Beim Raubwild, das ja gerade im letzten Jahr bei Geflügelhaltern für Verärgerung sorgte, wurde ein deutlicher Anstieg der Streckenzahlen vermerkt: Neben 163 Füchsen kamen 162 Marderhunde zur Strecke. Für den Marderhund bedeutet dies einen Anstieg um knapp 50 % in den letzten beiden Jagdjahren. Die Jäger hoffen, mit der Reduzierung des Raubwildes nicht nur bessere Lebensbedingungen für Hasen, Rebhühner und bodenbrütende Singvögel zu schaffen, sondern auch die Hühnerbestände in den Dörfern zu schützen. Als weitere Wildarten wurden 4 Graugänse, 10 Enten, 5 Hasen (alle durch Verkehrsunfälle), 1 Iltis, 15 Dachse und 3 Baummarder (ebenfalls alle durch Verkehrsunfälle) gezählt. Erstmals seit Erfassung der Strecken wurde in diesem Jahr ein Waschbär erlegt. Diese ursprünglich aus Nordamerika stammende Kleinbärenart wurde erstmals in den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts in Nordhessen ausgesetzt. Der Waschbär verstand es als Generalist, sich in der für ihn fremden Umwelt sofort zurechtzufinden. Er breitete sich in alle Himmelsrichtungen aus. Als vornehmlich nachtaktives, noch dazu ausnehmend schlaues Lebewesen ist er sehr schwer zu jagen. Nach den ersten Auswilderungsversuchen kamen in der zweiten Hälfte des letzen Jahrhunderts noch Tiere hinzu, die von sog. Tierschützern aus Nr. 04/2009 Amt Carbäk 15 Zuchtfarmen und Tiergehegen befreit wurden. Es ist nunmehr zu erwarten, dass der Waschbär auch bei uns heimisch geworden ist. Neben dem Marderhund haben wir damit den zweiten Beutegreifer, der ursprünglich nicht in Mitteleuropa beheimatet war und erst durch das Eingreifen des Menschen in den heimatlichen Revieren auftauchte - mit allen Konsequenzen für die Beutetiere, allen voran Singvögel, Kleinsäuger und Niederwild. Nach der Auswertung des Jagdjahres fand wie gewohnt eine Weiterbildung statt, die sich in diesem Jahr mit der Bejagung des Raubwildes befasste. Dazu wurde von einem fachlich versierten Berufsjäger ein sachlich fundierter und trotzdem kurzweiliger Vortrag gehalten. Die Veranstaltung endete mit einem regen Gedanken- und Erfahrungsaustausch beim gemeinsamen Mittagessen. Detlev Göllner Hegering Broderstorf Evangelische Kirchgemeinde Bentwisch Stralsunder Straße 23 18182 Bentwisch Telefon: 0381/681501 Veranstaltungen der Evangelischen Kirchgemeinde Bentwisch Unsere Gottesdienste Jeden Sonntag, 10 Uhr, Gottesdienst in der Kirche Jeden letzten Sonntag mit der Feier des heiligen Abendmahls Kindergottesdienst Jeden Sonntag um 10 Uhr Wir beginnen in der Kirche und ziehen mit den Kindern während des Wochenliedes aus der Kirche in den Gemeindesaal auf den Pfarrhof. Herzliche Einladung an alle Familien mit Kindern! Poppendorfer Musikgottesdienst Sonntag, 17. Mai 2009, 17 Uhr, im Musenstall Poppendorf „Herr, höre unser Gebet!“ Mit Auszügen aus dem Oratorium „Elias“ von Mendelssohn-Bartholdy Familiengottesdienst Sonntag, Rogate, 17. Mai 2009, 10 Uhr in der Kirche Regionalgottesdienst, Himmelfahrt, 21. Mai 2009 10 Uhr, im Kösterbecker Wald Die Kirchgemeinden Kessin, Bentwisch und Kavelstorf laden zum Gottesdienst unter freiem Himmel ein. Zur Abfahrt in Bentwisch treffen wir uns am 21. Mai 2009 um 9.15 Uhr auf dem Pfarrhof. Jäger während ihrer Ausbildung Alle, die eine Mitfahrgelegenheit suchen, möchten sich bitte bis zum 17. Mai 2009 im Pfarrhaus melden. Musik für unsere Orgel Sonnabend, 09. Mai 2009, 17 Uhr Singen und Loben - Tuten und Blasen Junge Musikschüler aus Rostock und der Umgebung stellen sich vor. Für Kinder und Jugendliche Christenlehre 2. - 3. Klasse Donnerstag 4. - 6. Klasse Donnerstag Konfirmanden 7. Klasse Mittwoch 15.00 Uhr im Pfarrhaus 16.30 Uhr im Pfarrhaus 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr aller 14 Tage Für die Älteren aus unserer Gemeinde Donnerstagsfrühstück Jeden Donnerstag, 9.00 Uhr im Pfarrhaus Andacht, Kaffeetrinken, Gespräch ... Für alle, die Freude am Singen haben Singkreis Jeden Mittwoch, 19.30 Uhr im Gemeindesaal in der Pfarrscheune Goldene Konfirmation Sonntag, 21. Juni 2009, 14 Uhr in der Kirche Es sind alle eingeladen, die in den Jahren 1957 - 1959 in Bentwisch konfirmiert wurden. Aber auch alle, die in diesen Jahren an anderen Orten konfirmiert wurden und jetzt zu unserer Kirchgemeinde gehören. Bitte melden Sie sich im Pfarramt, wenn Sie dabei sein möchten. Astrid Gosch Pastorin 16 Amt Carbäk Nr. 04/2009 Geburtstage ab 70 Jahre - Monat Mai 2009 Wir gratulieren in der Gemeinde Broderstorf Wir gratulieren in der Gemeinde Poppendorf Frau Christa Stoll Herrn Johannes Lüttke Herrn Klaus Schurz Frau Irmgard Burchert Frau Brigitte Prehn Herrn Siegfried Puls Frau Marie Brandt Frau Irmgard Ehlert Frau Christa Wiesemann Herrn Heinrich Hameister Herrn Manfred Knischke Herrn Willi Warkowski Herrn Claus Grotjohann Frau Ingeburg Puls Frau Erika Weishaupt Frau Anneliese Sternke Broderstorf Neuendorf Neu Roggentin Neu Broderstorf Broderstorf Neu Roggentin Pastow Neu Broderstorf zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 70. Geburtstag Pastow zum 74. Geburtstag Broderstorf zum 75. Geburtstag Pastow Neuendorf Pastow Neu Roggentin zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag Lange Bürgermeister zum 81. Geburtstag Poppendorf zum 71. Geburtstag Kurths Bürgermeister Wir gratulieren in der Gemeinde Roggentin Frau Elfriede Lehmann Herrn Herbert Wenzel Frau Irmgard Wolff Frau Elfriede Staib Herrn Arthur Stolle Frau Gerda Huss Frau Charlotte Brauer Herrn Werner Usadel Herrn Christoph Dech Frau Elli Wenzel Roggentin Roggentin Kösterbeck Roggentin Kösterbeck Roggentin Kösterbeck Kösterbeck Roggentin Roggentin zum 76. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 91. Geburtstag Bünger Bürgermeister Wir gratulieren in der Gemeinde Klein Kussewitz Frau Anneliese Möller Herrn Gerhard Ibel Poppendorf Klein Kussewitz Volkenshagen zum 84. Geburtstag zum 75. Geburtstag Wir gratulieren in der Gemeinde Steinfeld Frau Helga Weber Herrn Fritz Stüben Fienstorf Steinfeld zum 71. Geburtstag zum 80. Geburtstag Quaas Bürgermeister Harms Bürgermeister Wir gratulieren in der Gemeinde Mandelshagen Wir gratulieren in der Gemeinde Thulendorf Herrn Wilhelm Olias Herrn Fritz Rubach Herrn Günter Mallon Frau Grete Krause Neu Thulendorf Herrn Wilhelm Harms Neu Fienstorf Herrn Wolfgang Scherff Neu Thulendorf Alwardt Bürgermeister Mandelshagen Cordshagen Cordshagen zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 76. Geburtstag Arndt Bürgermeisterin zum 86. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 70. Geburtstag