MUNITIONSLEHRE 1.Patrone Kaliber 7,62 mm x 51

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MUNITIONSLEHRE 1.Patrone Kaliber 7,62 mm x 51
MUNITIONSLEHRE
1.Patrone Kaliber 7,62 mm x 51
(Patrone 7,62 mm x 51 DM 41 Weichkern)
Allgemeiner Aufbau
Patrone 7,62 mm x 51 DM 41
Patrone 7,62 mm x 51 DM 21, Leuchtspur
Patronenhülse
Patrone 7,62 mm x 51
Patrone 7,62 mm x 51, Leuchtspur
Geschoss, Treibladung und Zündung sind mit Hilfe der Patronenhülse zu einer Einheit (Patrone)
verbunden.
Das Spitzgeschoss besteht aus einem Tombakblechmantel mit eingepresstem Bleikern. Am vorderen
Ende des zylindrischen Teils ist das Geschoss mit einer Würgerille versehen, in die der Hülsenrand
eingezogen ist. Dadurch werden ein fester Sitz des Geschosses und ein gasdichter Abschluss
zwischen Geschoss und Patronenhülse erzielt. Das Geschossheck verjüngt sich nach hinten.
Die Patronenhülse aus Messing nimmt die Treibladung auf. Hinten ist sie mit einer Eindrehung
versehen, in die die Auszieherkralle greift. In der Mitte des Bodens ist die Zündglocke eingepresst, in
deren Mitte sich der Amboss zwischen Geschoss und Patronenhülse erzielt. Das Geschossheck
verjüngt sich nach hinten.
Das Anzündhütchen besteht aus einem Metallnäpfchen mit einlaboriertem Anzündsatz, der durch ein
Abdeckblättchen geschützt ist.
Umrechnungstabelle Zollmaße in Metrische Maßeinheiten
Mass
Gewichte
Länge
Geschwindigkeit
Druck
Geschwindigkeit
Ibs (pound)
oz (ounce)
gr (grain)
in. (inch)
fps (feet per second)
psi (pounds per square inch)
km/h (Kilometer pro Stunde)
Multiplizieren mit
0.4536
28.35
0.06480
25.40
0.3048
0.07032
0.278
Metrisches Mass
Kilogramm
Gramm
Gramm
Millimeter
Meter pro Sekunde
Kilogramm pro Zentimeter²
Meter pro Sekunde
Pufferpatronen sind Ganzmetallkörper ohne Anzündhütchen, Geschoss und Treibladung in
detailgetreuer Form einer scharfen Patrone. Sie werden benutzt um Lade-, und Entladevorgänge zu
üben, oder den Schlagbolzen gefahrlos abschlagen zu lassen (Exerzierpatronen)
Höchstreichweiten verschiedener Munitionssorten bei 45 Grad Abgangswinkel:
.22 kurz
.22 lfb
9mm para
.32 S&W
.44 Mag.
4mm M 20
.223 Rem.
.38 Spec.
.308 Win.
12/70 Slug
3mm Schrot
(Schrotpatrone)
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
1000 m
1500 m
2000 m
1200 m
2000 m
300 m
1500 m
1500 m
5000 m
1200 m
300 m
3. Schrot-, Signalwaffen und deren Munition
Schrotwaffen
Flinten sind Schusswaffen die zum Verschießen von Schrotmunition bestimmt sind.
Flinten sind sowohl in voll-, und halbautomatischer Ausführung, als auch als Repetier-, oder
Einzelladerlangwaffen mit gezogenen oder glatten Läufen erhältlich.
Schrotmunition ist in Schrotkornstärken von 2 bis 2,5 mm für den sportlichen Bereich, von
2,5 bis 4 mm für den jagdlichen Bereich, bis hin zu Schrotstärken bis 8,6 mm – auch
Postenschrot oder „Buckshot“ bezeichnet für den polizeilichen Bereich, erhältlich.
Daneben existieren Flintenlaufgeschosse, auch genannt „Slugs“. Sie bestehen aus einem
kalibergroßen Geschoss.
Die Kaliberangabe bei Flinten ergibt sich aus der Anzahl von Bleikugeln der Größe des
Innendurchmesser des Laufes, die zusammen die Masse eines britischen Pfunds (453,6g)
ergeben (1 Pfünder). Das Kalibermaß lautet „Gauge“
z.B. die Kaliberangabe 12 Gauge entspricht dem Durchmesser einer Bleikugel mit dem
Gewicht: 1/12-britischen Pfunds Blei, also ein 1/12-tel Pfünder. 12 dieser kalibergroßen
Bleikugeln müssen ein britisches Pfund ergeben.
Im Kaliber 16 Gauge ergeben 16 kalibergroße Bleikugeln ein britisches Pfund, im Kaliber 4
ergeben 4 kalibergroße Bleikugeln ein britisches Pfund.
Die heute gebräuchlichsten Schrotkaliber sind Kaliber 4 für erlaubnispflichtige
Signalpistolen, und Kaliber 12, 16 und 20 für Schrotflinten.
Die Gesamtzahl an in einer Schrotpatrone enthaltenen Schrotkugeln, auch Schrotladung
genannt, entfernen sich nach Verlassen des Laufes trichterförmig von der Laufseelenachse
weg. Dies nennt man Streuung der Schrotgarbe (Breitenstreuung).
Die Breitenstreuung der Schrotgarbe beträgt ungefähr bei einer Entfernung von:
1m
ca. 10 cm Streukreis im Durchmesser
10 m ca. 30 cm
35 m ca. 1 m
100 m ca. 16 m
Eine grobe Faustregel zum Berechnen der Reichweite (Gefährdungsbereich) von
Schrotkugeln im Metern ist die Formel:
100 x Schrotgröße in mm
Dies entspricht z.B. bei einer Schrotkorngröße von 2mm Durchmesser einen
Gefährdungsbereich von 200m.
Um die Streuung abzumildern und Treffer durch Zusammenhalt der Schrotgarbe auf größere
Entfernungen zu ermöglichen, werden auswechselbare Laufverengungen in verschiedenen
Größen im Mündungsbereich von Flinten, sogenannte „Choke-Einsätze“ angebracht.
Signalwaffen
Signalwaffen existieren sowohl als erlaubnispflichtige Leuchtpistolen im Kaliber 4 (26,5 mm),
als erlaubnisfreie Signalwaffen mit PTB-Zulassung, und als einer Schusswaffe
gleichgestellter Gegenstand in Form eines Signalgebers mit PTB-Zulassung.
Erlaubnispflichtige Leuchtpistolen sind zumeist einläufige Einzellader mit Patronenlager,
eingerichtet zum Verschießen von pyrotechnischer Munition im Kaliber von mehr als
12,5 mm, zur Verwendung bei Polizei, Militär oder Hochseeschifffahrt.
Zum Nachweis des Bedürfnisses für den Erwerb einer Signalpistole ist, neben den gleichen
Voraussetzungen für den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe (Mindestalter, Sachkunde,
persönliche Eignung und Zuverlässigkeit), eine Vorlage von Unterlagen aus denen der
Besitz eines seegängigen Wasserfahrzeugs, Chartervertrag, Internationaler Bootsschein
oder die Notwendigkeit für Lehr-, und Prüfungszwecke hervorgeht, notwendig.
Für das Führen dieser Waffen ist, außer beim Führen auf Schiffen, ein Waffenschein
erforderlich. Der Charterer einer seegehenden Yacht darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis
die tatsächliche Gewalt über eine an Bord befindliche Signalpistole im Kaliber 4 und die
dazugehörige Munition ausüben. In Seenotfällen darf jedermann mit diesen Signalwaffen
schießen.
Für den Transport der Waffe an Land gelten die Vorschriften für den Transport
erlaubnispflichtiger Schusswaffen analog.
Da es sich waffenrechtlich um eine Kurzwaffe handelt, ist die Aufbewahrung analog
vorzunehmen, an Land ein Behältnis der Stufe B oder Widerstandsgrad 0, an Bord auf See
in einem mit dem Schiffskörper verankerten sicheren Behältnis aus Stahlblech, die Tür muss
mindestens 4 mm dick und elektronisch oder mechanisch verriegelt sein.
Wenn sich das Schiff im Winterlager befindet ist die Aufbewahrung an Bord nur mit einer
speziellen behördlichen Erlaubnis möglich, ein Behältnis der Sicherheitsstufe B oder des
Widerstandsgrads 0 reicht nicht aus.
Die bei diesen Waffen verwendete pyrotechnische Munition ist erlaubnispflichtig und
benötigt eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung-, und Prüfung (BAM)
Für die Aufbewahrung der Munition gelten die Vorschriften über die Aufbewahrung
erlaubnispflichtiger Munition analog.
Die BAM-Einstufung dieser pyrotechnischen Munition lautet „T 2“, unter sie fallen u.a.
bestimmte Rauchsignale, Signalraketen - rot und Fallschirmsignalraketen – rot.
Bei erlaubnisfreien Signalwaffen und Signalgebern mit PTB-Zeichen wird erlaubnisfreie
pyrotechnische Munition der Klasse „BAM T 1“ benutzt (Handfackeln – rot, bestimmte
Rauchsignale und pyrotechnische Leucht-, oder Effektsätze).
Rote pyrotechnische Leuchtsignale signalisieren international einen Notfall und dürfen daher
nur im Notfall oder bei Lebensgefahr abgegeben werden.
Signalraketen die mit der Leuchtpistole cal. 4 verschossen werden, haben eine Steighöhe
von 300 m und eine Brenndauer von mindestens 30 Sekunden.
Die maximale Lagerfähigkeit und Verbrauchsdauer der Munition liegt, sofern auf der
Verpackung nicht anders angegeben, bei max. 3 Jahren, das aktuelle Verfalldatum auf der
Verkaufsverpackung ist maßgebend.
Nach Ablauf diesen Datums darf die Munition keinesfalls mehr verwendet werden, sie ist an
Entsorgungsbetriebe zurückzugeben.
Durch falsche Lagerung der Munition unter Feuchtigkeit, Korrosion oder hohen
Temperaturen wird die Lebensdauer verkürzt, sie wird idealer weise kühl und trocken in der
Originalverpackung gelagert, da sie dort wasserdicht und schwimmfähig verpackt ist.
Signalmunition darf niemals gegen Personen oder Gegenstände eingesetzt werden, da sie
hoch brennbar ist, und auch unter Wasser weiterbrennt.
Beim Abschießen ist daher auf freies Schussfeld, Windrichtung und Abschusswinkel sowie
auf entflammbare Gegenstände im Gefahrenbereich (Mast, Segel, Menschen, Treibstoff) zu
achten, die Pistole wird senkrecht über dem Kopf abgefeuert.
Bei Versagern wird nochmals gespannt und die Pistole weiter über dem Kopf gehalten.
Nach einer Wartezeit von 1 Minute wird die Pistole vom Körper weg geöffnet und die
Patrone über Bord geworfen.
C) 2008 Schneeberger