Das Wahlverfahren
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Das Wahlverfahren
Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände 2012 Das Wahlverfahren 1 Agenda 1. Hare-Niemeyer-Verfahren 2. Ermittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre Verteilung auf die Gruppen und innerhalb der Gruppen auf die Geschlechter 3. Rechtliche Grundlagen für Wahldurchführung 4. Formen der Mehrheitswahl 5. Verhältniswahl 6. Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl 7. Personalisierte Listenwahl 2 Das Wahlverfahren - Hare-NiemeyerHare-Niemeyer-Verfahren Das Verfahren ist ein Quotenverfahren, die Sitze werden in zwei Schritten zugeteilt: 1. Schritt: Grundverteilung Die Stimmen der Listen werden durch die Gesamtstimmenzahl aller Listen(ohne ungültige Stimmen und Enthaltungen) dividiert und mit der Gesamtsitzzahl multipliziert (= Quote). Der abgerundete Teil der Quote wird als Sitzzahl direkt zugeteilt 3 Das Wahlverfahren - Hare-NiemeyerHare-Niemeyer-Verfahren 2. Schritt: Restsitzverteilung Die Restsitze werden in der Reihenfolge der größten Nachkommateile der Quoten den Listen zugeteilt. Haben mehr Listen einen gleichen Nachkommateil, als noch Sitze zu vergeben sind, wird in der Praxis gelost . 4 Das Wahlverfahren - Hare-NiemeyerAnwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens: • Ermittlung der Verteilung der Mitglieder des Personalrates (§ 5 Absatz 1 WO-HPVG) – Auf die Gruppen (§ 5 Abs. 2-4 WO) – Auf die Geschlechter innerhalb der Gruppen (§ 5 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2-4) • Feststellung des Wahlergebnisses bei Verhältniswahl (§ 24 WO-HPVG) 5 Agenda 1. Hare-Niemeyer-Verfahren 2. Ermittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre Verteilung auf die Gruppen und innerhalb der Gruppen auf die Geschlechter 3. Rechtliche Grundlagen für Wahldurchführung 4. Formen der Mehrheitswahl 5. Verhältniswahl 6. Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl 7. Personalisierte Listenwahl 6 Das Wahlverfahren - Größe PRErmittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre Verteilung auf die Gruppen und innerhalb der Gruppen auf die Geschlechter (§§ 12 und 13 HPVG, § 5 WO) § 12 Absatz 3 HPVG: Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel 5 bis 15 Wahlberechtigten aus einer Person, 16 bis 60 Wahlberechtigten aus 3 Mitgliedern, 61 bis 150 Wahlberechtigten aus 5 Mitgliedern, 151 bis 300 Wahlberechtigten aus 7 Mitgliedern, 301 bis 600 Wahlberechtigten aus 9 Mitgliedern, 601 bis 1 000 Wahlberechtigten aus 11 Mitgliedern. 7 Das Wahlverfahren - Verteilung auf Gruppen und Geschlecht§ 13 Abs. 1 HPVG: Verteilung auf die Gruppen Verteilung innerhalb der Gruppen auf die Geschlechter, wenn der PR aus mindestens drei Mitgliedern besteht Verteilung auf Gruppe/Geschlecht entsprechend ihrer Stärke Verzicht auf Recht (Gruppe, Geschlecht) Verluste auf Anspruch bis zur nächsten Wahl 8 Verteilung auf Gruppen und Geschlecht • Entfällt auf ein Geschlecht kein Sitz – Kandidatur eines Angehörigen des anderen Geschlechts möglich • Feststellung durch den Wahlvorstand (§ 13 Abs. 2 HPVG; § 5 Abs. 1 WO) • Mindestvertretung nach § 13 Abs. 3 HPVG • Eine Gruppe ≤ 5 Mitglieder nur Vertretung, wenn mehr als 1/20 der Beschäftigten (Anschlussmöglichkeit an andere Gruppe) • Abweichende Verteilung auf die Gruppen nach Vorabstimmung möglich (§ 14 HPVG) 9 Vorabstimmungen - § 4 WO Vorabstimmungen sind möglich: Abweichende Verteilung auf die Gruppen (§14 Abs. 1 HPVG) Gemeinsame Wahl (§ 16 Abs. 2 HPVG) Personalisierte Verhältniswahl (§ 16 Abs. 4 HPVG) Bildung eines Abstimmungsvorstands Mindestens 3 Personen (§ 4 Abs. 1 S. 1 WO) Regeln für Wahlvorstand sind anzuwenden (§ 4 Abs. 2 WO) 10 Vorabstimmungen - § 4 WO Mindestvoraussetzungen Teilnahme mindestens der Hälfte der Wahlberechtigten jeder Gruppe Mehrheit der abgegebenen Stimmen befürwortet Antrag Geheime Wahlen Trennung nach Gruppen Abstimmungsergebnis ist dem Wahlvorstand binnen 2 Wochen nach dessen Bekanntgabe mitzuteilen 11 Beispiel: Die Dienststelle „Hektik“ hat 820 Beschäftigte, hiervon sind 380 Arbeitnehmer (210 Frauen, 170 Männer) und 440 Beamte (250 Frauen und 190 Männer). Eine abweichende Aufteilung auf die Gruppen ist nicht erfolgt. Stellen Sie die Größe des Personalrats fest und ermitteln Sie die Verteilung auf die Gruppen bzw. innerhalb der Gruppen auf die Geschlechter! 12 1. Der PR besteht aus 11 Mitgliedern (601-1000) 2. Verteilung auf die Gruppen: Beamte: 440 / 820 * 11 = 5,9 = 5 + AN : 380 / 820 * 11 = 5,1 = 5 + 3. Verteilung auf die Geschlechter: Beamte= Frauen : 250 / 440 * 6 = 3,4 = 3 + Männer : 190 / 440 * 6 = 2,6 = 2 + AN= Frauen: 210 / 380 * 5 = 2,8 = 2 + Männer: 170 / 380 * 5 = 2,2 = 2 + 0,9 = 6 0,1 = 5 0,4 = 3 0,6 = 3 0,8 = 3 0,2 = 2 13 Beispiel: Die Dienststelle „Durcheinander“ hat 420 Beschäftigte, hiervon sind 60 Arbeitnehmer (50 Frauen, 10 Männer) und 360 Beamte (270 Frauen und 90 Männer). Eine abweichende Aufteilung auf die Gruppen ist nicht erfolgt. Stellen Sie die Größe des Personalrats fest und ermitteln Sie die Verteilung auf die Gruppen bzw. innerhalb der Gruppen auf die Geschlechter! 14 1. Der PR besteht aus 9 Mitgliedern (301-600) 2. Verteilung auf die Gruppen: Beamte: 360 / 420 * 9 = AN : 60 / 420 * 9 = 7,7 1,3 = 7 + 0,7 = 7 = 1 + 0,3 = 2 Mindestvertretung nach § 13 Abs. 3 HPVG für die AN ist zu beachten. Nach § 5 Abs. 3 Sätze 2 und 3 = Verminderung des Sitzes bei den Beamten! 15 3. Verteilung auf die Geschlechter: Beamte= Frauen : 270 / 360 * 7 = Männer : 90 / 360 * 7 = AN: Frauen: Männer: 50 / 60 * 2 = 10 / 60 * 2 = 5,3 1,8 = 5 + 0,3 = 5 = 1 + 0,8 = 2 1,7 0,3 = 1 + 0,7 = 2 = 0 + 0,3 = 0 In der Gruppe der AN entfällt auf die Männer kein Sitz. Gem. § 13 Abs. 1 letzter Satz kann „gleichwohl“ ein Mann auf dem jeweiligen Wahlvorschlag benannt werden. 16 Agenda 1. Hare-Niemeyer-Verfahren 2. Ermittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre Verteilung auf die Gruppen und innerhalb der Gruppen auf die Geschlechter 3. Rechtliche Grundlagen für Wahldurchführung 4. Formen der Mehrheitswahl 5. Verhältniswahl 6. Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl 7. Personalisierte Listenwahl 17 Das Wahlverfahren - Rechtl. GrundlagenRechtliche Grundlagen: • Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl) - §§ 23 und 24 WO • Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl - § 25 WO • Personalisierte Verhältniswahl - § 25a WO • Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags (Mehrheitswahl) - §§ 26 und 27 WO • Wahl eines Personalratsmitglieds oder eines Gruppenvertreters (Mehrheitswahl) - § 28 WO 18 Agenda 1. Hare-Niemeyer-Verfahren 2. Ermittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre Verteilung auf die Gruppen und innerhalb der Gruppen auf die Geschlechter 3. Rechtliche Grundlagen für Wahldurchführung 4. Formen der Mehrheitswahl 5. Verhältniswahl 6. Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl 7. Personalisierte Listenwahl 19 Mehrheitswahl Mehrheitswahl 1. Wahl eines Personalratsmitglieds (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 WO) - - Dienststelle hat Regelbeschäftigte von 5-15 Wahlberechtigten (§ 12 Abs. 3 HPVG) Stimmzettel (5f) = Bewerber/innen in alphabetischer Reihenfolge Vorsitzender zieht das Los Gewählt ist, mehr die meisten Stimmen erhält (1 (4) S. 2 WO) Gleiche Stimmenanzahl Losentscheid Achtung: Keine Trennung nach Geschlecht (§ 8 (2) S.6 WO) 20 Mehrheitswahl Beispiele zur Mehrheitswahl: I. Die Dienststelle A hat 12 Beschäftigte; PR besteht aus 1 Person. Es liegen 2 Wahlvorschläge vor (Vorschlag 1 mit der Bewerberin X und dem Bewerber Y und der Vorschlag 2 mit dem Bewerber Z). Lösung: - Ein Stimmzettel - Darstellung in alphabetischer Reihenfolge unabhängig der Vorschlagsliste - keine Trennung nach Geschlecht - Gewählt ist die Bewerberin/der Bewerber mit den meisten Stimmen 21 Mehrheitswahl Mehrheitswahl 2. Wahl nur eines Gruppenvertreters (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 WO) - Auf eine Gruppe entfällt nur Sitz und Gruppe hat weniger als 51 Gruppenangehörige Stimmzettel (5c) = Bewerber/innen in alphabetischer Reihenfolge Gewählt ist die/der weibliche/männliche Bewerber/in mit den meisten Stimmen Vorsitzender zieht das Los Gleiche Stimmenanzahl Losentscheid (1 (4) S. 2 WO) Achtung: Keine Trennung nach Geschlecht (§ 8 (2) S.6 WO) 22 Mehrheitswahl Beispiele zur Mehrheitswahl: II. In der Dienststelle B hat die Gruppe der AN 45 Angehörige, davon 23 Frauen und 22 Männer. Es liegen 2 Wahlvorschläge vor (Vorschlag 1 mit der Bewerberin X und dem Bewerber Y und der Vorschlag 2 mit dem Bewerber Z). Lösung: - Ein Stimmzettel - Darstellung in alphabetischer Reihenfolge unabhängig der Vorschlagsliste - keine Trennung nach Geschlecht - Gewählt ist die Bewerberin/der Bewerber mit den meisten Stimmen 23 Mehrheitswahl Mehrheitswahl 3. Gruppenwahl – nur ein Wahlvorschlag (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 WO) Auf Stimmzettel (5b) werden links die Namen der weiblichen und rechts die Namen der männlichen Bewerber in unveränderter Reihenfolge Der Wähler darf nicht mehr Namen von männlichen bzw. weiblichen Bewerbern ankreuzen/kennzeichnen als für die betreffende Gruppe jeweils männliche/weibliche Vertreter zu wählen sind Erläuterung auf Stimmzettel 24 Mehrheitswahl Mehrheitswahl 3. Gruppenwahl – nur ein Wahlvorschlag (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 WO) Gewählt sind die männlichen und weiblichen Bewerber in der Reihenfolge der höchsten auf sie entfallenen Stimmenzahlen (§ 27 Abs. 1 WO) Bei gleicher Stimmenzahl Losentscheid Vorsitzender zieht das Los (1 (4) S. 2 WO) 25 Mehrheitswahl Beispiele zur Mehrheitswahl: III. Die Gruppe der AN besteht aus 58 Mitglieder, davon 20 Männer und 38 Frauen. Der Gruppe der AN stehen 3 PRMitglieder zu. Lösung: - Aufteilung auf die Geschlechter: weiblich: 38 / 58 * 3 = 1,96 männlich: 20 / 58 * 3 = 1,04 = = 1 + 0,96 1 + 0,04 =2 =1 26 Mehrheitswahl Es liegt ein Wahlvorschlag der Liste „Lustig“ vor . Es kandidieren 5 Frauen (A-E) und 3 Männer (F-H). Durchführung Mehrheitswahl, da nur ein Vorschlag. Feststellung des Wahlergebnisses: Frau A = 32 Stimmen Mann F = 31 Stimmen Frau B = 12 Stimmen Mann G = 28 Stimmen Frau C = 19 Stimmen Mann H = 25 Stimmen Frau D = 22 Stimmen Frau E = 24 Stimmen Gewählt sind: Bewerberinnen A und E sowie Bewerber F. 27 Mehrheitswahl Mehrheitswahl 4. Gemeinsamer Wahl und nur ein Wahlvorschlag (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 WO) Stimmzettel (5 e): links die Namen der weiblichen und rechts die Namen der männlichen Bewerber in unveränderter Reihenfolge Stimmabgabe (gruppenübergreifend): Nicht mehr männliche und nicht mehr weibliche Bewerbern ankreuzen als männliche und weibliche PR-Mitglieder Erläuterung auf insgesamt zu wählen sind, Stimmzettel jedoch innerhalb der einzelnen Gruppen nicht mehr , als jeweils männliche oder weibliche Vertreter dieser Gruppe zu 28 wählen sind Mehrheitswahl Mehrheitswahl 4. Gemeinsamer Wahl und nur ein Wahlvorschlag (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 WO) Bei gemeinsamer Wahl werden die den einzelnen Gruppen zustehenden Sitze mit denjenigen männlichen und weiblichen Bewerbern dieser Gruppen besetzt, auf die der Reihenfolge nach die höchsten Stimmenzahlen entfallen sind . (§ 27 Abs. 2 WO) Bei Stimmengleichheit Vorsitzender zieht das Los (1 (4) S. 2 WO) Losentscheid 29 Mehrheitswahl Beispiele zur Mehrheitswahl: IV. a) In der Dienststelle „Einig“ wurde per Vorabstimmung für eine gemeinsame Wahl votiert. Die Dienststelle hat 180 Beschäftigte, davon 110 AN (60 Männer, 50 Frauen) und 70 Beamte (50 Männer, 20 Frauen) Lösung: - Der PR besteht aus 7 Mitgliedern - Aufteilung auf die Gruppen: AN: 110 / 180 * 7 = 4,277 = 4 + 0,27 = 4 Beamte: 70 / 180 * 7 = 2,722 = 2 + 0,72 = 3 30 Mehrheitswahl Aufteilung nach Geschlecht: AN: weiblich männlich = 50 / 110 * 4 = 1,81 = 1 + 0,8 = 2 = 60 / 110 * 4 = 2,19 = 2 + 0,1 = 2 Beamte: weiblich = 20 / 70 * 3 = 0,85 = 0 + 0,85 = 1 männlich = 50 / 70 * 3 = 2,15 = 2 + 0,15 = 2 b) Es wird eine Liste eingereicht. Es kandidieren jeweils 4 Frauen und 4 Männer in den Gruppen. Die Wahlberechtigten dürfen bis zu jeweils 2 Frauen und 2 Männer in der Gruppe der AN und 1 Frau und bis zu 2 Männer in der Gruppe der Beamten ankreuzen. 31 Mehrheitswahl Bei der Wahl verteilen sich die Stimmen wie folgt: AN: Beamte: Frau 1= 138 Frau 2= 97 Frau 3 = 108 Frau 4 = 121 Mann 1 = 127 Mann 2 = 163 Mann 3 = 72 Mann 4 = 46 Frau 5 = 112 Mann 5 = 97 Frau 6 = 37 Mann 6 = 129 Frau 7 = 99 Mann 7 = 49 Frau 8 = 78 Mann 8= 122 Gewählt sind für die Gruppe der AN die Frauen 1 und 4 und die Männer 1 und 2 sowie in der Gruppe der Beamten die Frau 32 5 sowie die Männer 6 und 8. Agenda 1. Hare-Niemeyer-Verfahren 2. Ermittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre Verteilung auf die Gruppen und innerhalb der Gruppen auf die Geschlechter 3. Rechtliche Grundlagen für Wahldurchführung 4. Formen der Mehrheitswahl 5. Verhältniswahl 6. Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl 7. Personalisierte Listenwahl 33 Verhältniswahl Verhältniswahl (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 WO): - Bei Gruppenwahl, wenn mehr als eine Vorschlagsliste vorliegt. • Stimmzettel (5a): – Vorschlagslisten (Nummerierung nach Vergabe durch Hauptwahlvorstand) in der Reihenfolge der Ordnungsnummern des Listeneinreichers unter Angabe von Familienname, Vorname, Amtsoder Berufsbezeichnung und Gruppenzugehörigkeit der an erster Stelle benannten männlichen und weiblichen Bewerber - Wähler kann nur eine Liste ankreuzen - Verteilung der Sitze auf die Listen nach Hare-Niemeyer 34 Verhältniswahl Auszählung des Abstimmungsergebnisses - § 24 Abs. 3 WO: 1. 2. 3. 4. Auf die Vorschlagslisten, die in der Reihenfolge der meisten auf sie entfallenden Stimmen geordnet werden, wird aus der nach § 5 Abs. 5 errechneten Zahl jeweils ein Sitz jedes Geschlechts gegebenenfalls mehrfach nacheinander zugeteilt, bis kein Sitz mehr vorhanden ist. Dabei erhält das Geschlecht, auf das der größte Beschäftigtenanteil in der Gruppe entfällt, den jeweils ersten Sitz. Enthält eine Vorschlagsliste für ein Geschlecht weniger Bewerber als ihm nach § 5 Abs. 5 Sitze zustehen würden, so fallen die überschüssigen Sitze dem anderen Geschlecht in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge der benannten Bewerber zu. 35 Verhältniswahl Beispiel: Die Dienststelle „Hektik“ hat 820 Beschäftigte, hiervon sind 380 Arbeitnehmer (210 Frauen, 170 Männer) und 440 Beamte (250 Frauen und 190 Männer). Eine abweichende Aufteilung auf die Gruppen ist nicht erfolgt. Der PR setzt sich wie folgt zusammen: 11 Mitglieder, davon 6 Beamte , davon 3 Frauen 3 Männer 5 AN, davon 3 Frauen 2 Männer. 36 Verhältniswahl • Mindestanforderung an die Listeneinreicher (§ 8 Abs. 1 WO): Doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber, wie in den einzelnen Gruppen zu wählen sind. 37 Verhältniswahl Vorschlagslisten: Beamte (3/3): Liste 1 7 Liste 2 8 Liste 3 8 Liste 4 6 Arbeitnehmer (3/2): Liste 1 7 Liste 2 6 Liste 3 7 Frauen; Frauen; Frauen; Frauen; 8 6 6 6 Männer Männer Männer Männer Frauen; Frauen; Frauen; 5 4 5 Männer Männer Männer. 38 Verhältniswahl Ermittlung des Wahlergebnisses: Beamte (390 abg. Stimmen): Liste 1 160 Stimmen Liste 2 65 Stimmen Liste 3 55 Stimmen Liste 4 110 Stimmen Arbeitnehmer (340 abg. Stimmen): Liste 1 240 Stimmen Liste 2 20 Stimmen Liste 3 80 Stimmen 39 Verhältniswahl Ermittlung des Wahlergebnisses und Verteilung auf die Listen: Beamte : Liste 1 160 / 390 * 6 = 2,4615 = 2 + 0,46 = 2 Liste 2 65 / 390 * 6 = 0,9999 = 0 + 0,99 = 1 Liste 3 55 / 390 * 6 = 0,8461 = 0 + 0,84 = 1 Liste 4 110 / 390 * 6 = 1,6923 = 1 + 0,69 = 2 Arbeitnehmer: Liste 1 240 / 340 * 5 = 3,5294 = 3 + 0,52 = 4 Liste 2 20 / 340 * 5 = 0,2941 = 0 + 0,29 = 0 Liste 3 80 / 340 * 5 = 1,1764 = 1 + 0,17 = 1 40 Verhältniswahl Verteilung innerhalb der Listen auf die Geschlechter: Beamte Liste 1 (2) Liste 4 (2) Liste 2 (1) (3/3) 1. Frau 1. Frau 1. Frau Liste 3 (1) 1. Mann AN (3/2) 1. Mann 1. Mann Liste 1 (4) 1. Frau 1. Mann 2. Frau 2. Mann Liste 3 (1) 1. Frau Liste 2 (0) 41 Agenda 1. Hare-Niemeyer-Verfahren 2. Ermittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre Verteilung auf die Gruppen und innerhalb der Gruppen auf die Geschlechter 3. Rechtliche Grundlagen für Wahldurchführung 4. Formen der Mehrheitswahl 5. Verhältniswahl 6. Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl 7. Personalisierte Listenwahl 42 Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl Verhältniswahl (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 WO): Bei gemeinsamer Wahl, wenn mehrere Wahlvorschläge vorgelegt werden Stimmzettel (5d) wie bei „normaler“ Gruppenwahl , jedoch die für die Gruppen jeweils an erster Stelle benannten männlichen und weiblichen Bewerber untereinander aufführen Übernahme der Listenplätze lt. HPR bei Listen mit identischem Kennwort (§ 12 Abs. 1 2. Unterabsatz WO) Wähler kann nur eine Vorschlagsliste ankreuzen Verteilung der Sitze auf die Vorschlagslisten nach HareNiemeyer 43 Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl Auszählung des Abstimmungsergebnisses - § 25 WO: Bei gemeinsamer Wahl werden 1. den einzelnen Vorschlagslisten so viele Sitze zugeteilt, wie ihnen im Verhältnis der auf sie entfallenen Stimmenzahlen zur Gesamtstimmenzahl aller an der Sitzverteilung teilnehmenden Wahlvorschläge zustehen. 2. Die den Gruppen zustehenden Sitze werden in folgender Weise ermittelt: Auf die Vorschlagslisten, die in der Reihenfolge der meisten auf sie entfallenden Stimmen geordnet werden, wird aus der nach § 5 Abs. 2 bis 4 bestimmten Zahl jeder Gruppe jeweils ein Sitz in der Reihenfolge Beamte, Arbeitnehmer gegebenenfalls mehrfach nacheinander zugeteilt, bis kein Sitz mehr vorhanden 44 ist. Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl Beispiel: Die Dienststelle „Hektik“ hat 820 Beschäftigte, hiervon sind 380 Arbeitnehmer (210 Frauen, 170 Männer) und 440 Beamte (250 Frauen und 190 Männer). Eine abweichende Aufteilung auf die Gruppen ist nicht erfolgt. Der PR setzt sich wie folgt zusammen: 11 Mitglieder, davon 6 Beamte , davon 3 Frauen 3 Männer 5 AN, davon 3 Frauen 2 Männer. 45 Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl Es wurde die gemeinsame Wahl beantragt. Für die gemeinsame Wahl liegen 4 Wahlvorschläge vor, welche die Anforderungen erfüllen. Ermittlung des Wahlergebnisses: Liste 1 Liste 2 Liste 3 Liste 4 Stimmen insg. 320 95 135 205 755 Stimmen Stimmen Stimmen Stimmen 46 Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl Ermittlung des Wahlergebnisses und Verteilung auf die Listen: Liste 1 320 / 755 Liste 2 95 / 755 Liste 3 135 / 755 Liste 4 205 / 755 * 11 * 11 * 11 * 11 = = = = 4,6622 1,3841 1,9668 2,9867 = = = = 4 1 1 2 + + + + 0,662 0,384 0,966 0,986 = = = = 5 1 2 3 47 Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl Verteilung innerhalb der Listen auf die Gruppen; Beamte 6 (3/3) Sitze und Arbeitnehmer 5 (3/2) Sitze Liste 1 (5) Liste 4 (3) Liste 3 (2) Liste 2 (1) Beamte AN Beamte AN AN Beamte AN Beamte Beamte AN Beamte 48 Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl Verteilung innerhalb der Gruppen auf die Geschlechter (Beamte= je 3 weibl./männl.; AN= 3 weibl./2 männl.) Liste 1 (5) Liste 4 (3) Liste 3 (2) 2 Beamte, 3 AN 2 Beamte, 1 AN 1 Beamter, 1 AN 1 Beamter 1. Beamtin 1. Beamter 1. AN‘in 1. AN 2. AN 1. Beamtin 1. Beamter 1. AN‘in 1. Beamtin Liste 2 (1) 1. Beamter 1. AN‘in 49 Agenda 1. Hare-Niemeyer-Verfahren 2. Ermittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre Verteilung auf die Gruppen und innerhalb der Gruppen auf die Geschlechter 3. Rechtliche Grundlagen für Wahldurchführung 4. Formen der Mehrheitswahl 5. Verhältniswahl 6. Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl 7. Personalisierte Listenwahl 50 Personalisierte Verhältniswahl Personalisierte Verhältniswahl (§ 25a WO): Bei Gruppenwahl, wenn mehr als eine Vorschlagsliste vorliegt und Wahlberechtigte in Vorabstimmung sich hierfür entschieden haben Stimmzettel (5 g): Vorschlagslisten sind in der Reihenfolge der Ordnungsnummern unter Angabe von Familienname etc. und Gruppenzugehörigkeit links der weiblichen und rechts der männlichen Bewerber untereinander aufzuführen; bei Listen mit Kennwort ist auch das Kennwort anzugeben 51 Personalisierte Verhältniswahl Kennzeichnung der Stimmzettel: Wähler darf Bewerber /innen seiner Wahl ankreuzen, aber nur Bewerber/innen einer Vorschlagsliste und nicht mehr Namen ankreuzen, als für die betreffende Gruppe Vertreter zu wählen sind Besonderheit bei gemeinsamer Wahl: Alle Wähler dürfen gruppenübergreifend nicht mehr Namen von Bewerbern/innen ankreuzen, als PR-Mitglieder insgesamt zu wählen sind, jedoch innerhalb der einzelnen Gruppen/Geschlecht nicht mehr Namen, als jeweils Vertreter dieser Gruppe/Geschlecht zu wählen sind. 52 Personalisierte Verhältniswahl Auszählung der Stimmen: - Grundsätzlich gleiches Vorgehen wie bei Gruppenwahl bzw. gemeinsamer Wahl - Die Zuordnung der gewählten Bewerber erfolgt in Reihenfolge der Stimmenanzahl innerhalb der Vorschlagsliste 53 Das Wahlverfahren 54