Das Wahlverfahren

Transcription

Das Wahlverfahren
Deutsche Steuergewerkschaft
Landesverband Hessen
Schulung der Wahlvorstände 2012
Das
Wahlverfahren
1
Agenda
1. Hare-Niemeyer-Verfahren
2. Ermittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre
Verteilung auf die Gruppen und innerhalb der
Gruppen auf die Geschlechter
3. Rechtliche Grundlagen für Wahldurchführung
4. Formen der Mehrheitswahl
5. Verhältniswahl
6. Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl
7. Personalisierte Listenwahl
2
Das Wahlverfahren
- Hare-NiemeyerHare-Niemeyer-Verfahren
Das Verfahren ist ein Quotenverfahren, die Sitze werden in zwei
Schritten zugeteilt:
1. Schritt: Grundverteilung
Die Stimmen der Listen werden durch die
Gesamtstimmenzahl aller Listen(ohne ungültige Stimmen
und Enthaltungen) dividiert und mit der Gesamtsitzzahl
multipliziert (= Quote). Der abgerundete Teil der Quote wird
als Sitzzahl direkt zugeteilt
3
Das Wahlverfahren
- Hare-NiemeyerHare-Niemeyer-Verfahren
2. Schritt: Restsitzverteilung
Die Restsitze werden in der Reihenfolge der größten
Nachkommateile der Quoten den Listen zugeteilt. Haben
mehr Listen einen gleichen Nachkommateil, als noch Sitze zu
vergeben sind, wird in der Praxis gelost .
4
Das Wahlverfahren
- Hare-NiemeyerAnwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens:
• Ermittlung der Verteilung der Mitglieder des Personalrates
(§ 5 Absatz 1 WO-HPVG)
– Auf die Gruppen (§ 5 Abs. 2-4 WO)
– Auf die Geschlechter innerhalb der Gruppen (§ 5 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2-4)
• Feststellung des Wahlergebnisses bei Verhältniswahl
(§ 24 WO-HPVG)
5
Agenda
1. Hare-Niemeyer-Verfahren
2. Ermittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre
Verteilung auf die Gruppen und innerhalb der
Gruppen auf die Geschlechter
3. Rechtliche Grundlagen für Wahldurchführung
4. Formen der Mehrheitswahl
5. Verhältniswahl
6. Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl
7. Personalisierte Listenwahl
6
Das Wahlverfahren
- Größe PRErmittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre Verteilung auf die
Gruppen und innerhalb der Gruppen auf die Geschlechter
(§§ 12 und 13 HPVG, § 5 WO)
§ 12 Absatz 3 HPVG:
Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel
5
bis
15
Wahlberechtigten aus einer Person,
16 bis
60
Wahlberechtigten aus 3 Mitgliedern,
61 bis
150
Wahlberechtigten aus 5 Mitgliedern,
151 bis
300
Wahlberechtigten aus 7 Mitgliedern,
301 bis
600
Wahlberechtigten aus 9 Mitgliedern,
601 bis
1 000 Wahlberechtigten aus 11 Mitgliedern.
7
Das Wahlverfahren
- Verteilung auf Gruppen
und Geschlecht§ 13 Abs. 1 HPVG:
 Verteilung auf die Gruppen
 Verteilung innerhalb der Gruppen auf die
Geschlechter, wenn der PR aus mindestens drei
Mitgliedern besteht
 Verteilung auf Gruppe/Geschlecht entsprechend
ihrer Stärke
 Verzicht auf Recht (Gruppe, Geschlecht)  Verluste
auf Anspruch bis zur nächsten Wahl
8
Verteilung auf Gruppen
und Geschlecht
• Entfällt auf ein Geschlecht kein Sitz – Kandidatur
eines Angehörigen des anderen Geschlechts möglich
• Feststellung durch den Wahlvorstand
(§ 13 Abs. 2 HPVG; § 5 Abs. 1 WO)
• Mindestvertretung nach § 13 Abs. 3 HPVG
• Eine Gruppe ≤ 5 Mitglieder  nur Vertretung, wenn
mehr als 1/20 der Beschäftigten
(Anschlussmöglichkeit an andere Gruppe)
• Abweichende Verteilung auf die Gruppen nach
Vorabstimmung möglich (§ 14 HPVG)
9
Vorabstimmungen - § 4 WO
 Vorabstimmungen sind möglich:
 Abweichende Verteilung auf die Gruppen
(§14 Abs. 1 HPVG)
 Gemeinsame Wahl (§ 16 Abs. 2 HPVG)
 Personalisierte Verhältniswahl (§ 16 Abs. 4 HPVG)
 Bildung eines Abstimmungsvorstands
 Mindestens 3 Personen (§ 4 Abs. 1 S. 1 WO)
 Regeln für Wahlvorstand sind anzuwenden (§ 4 Abs. 2 WO)
10
Vorabstimmungen - § 4 WO
 Mindestvoraussetzungen
 Teilnahme mindestens der Hälfte der
Wahlberechtigten jeder Gruppe
 Mehrheit der abgegebenen Stimmen befürwortet Antrag
 Geheime Wahlen
 Trennung nach Gruppen
 Abstimmungsergebnis ist dem Wahlvorstand binnen
2 Wochen nach dessen Bekanntgabe mitzuteilen
11
Beispiel:
Die Dienststelle „Hektik“ hat 820 Beschäftigte, hiervon sind 380
Arbeitnehmer (210 Frauen, 170 Männer) und 440 Beamte (250
Frauen und 190 Männer). Eine abweichende Aufteilung auf die
Gruppen ist nicht erfolgt.
Stellen Sie die Größe des Personalrats fest und ermitteln Sie die
Verteilung auf die Gruppen bzw. innerhalb der Gruppen auf
die Geschlechter!
12
1. Der PR besteht aus 11 Mitgliedern (601-1000)
2. Verteilung auf die Gruppen:
Beamte: 440 / 820 * 11 =
5,9
= 5 +
AN :
380 / 820 * 11 =
5,1
= 5 +
3. Verteilung auf die Geschlechter:
Beamte=
Frauen : 250 / 440 * 6 =
3,4
= 3 +
Männer : 190 / 440 * 6 =
2,6
= 2 +
AN=
Frauen: 210 / 380 * 5 =
2,8
= 2 +
Männer: 170 / 380 * 5 =
2,2
= 2 +
0,9 = 6
0,1 = 5
0,4 = 3
0,6 = 3
0,8 = 3
0,2 = 2
13
Beispiel:
Die Dienststelle „Durcheinander“ hat 420 Beschäftigte, hiervon
sind 60 Arbeitnehmer (50 Frauen, 10 Männer) und 360 Beamte
(270 Frauen und 90 Männer). Eine abweichende Aufteilung auf
die Gruppen ist nicht erfolgt.
Stellen Sie die Größe des Personalrats fest und ermitteln Sie die
Verteilung auf die Gruppen bzw. innerhalb der Gruppen auf
die Geschlechter!
14
1. Der PR besteht aus 9 Mitgliedern (301-600)
2. Verteilung auf die Gruppen:
Beamte: 360 / 420 * 9 =
AN :
60 / 420 * 9 =
7,7
1,3
= 7 + 0,7 = 7
= 1 + 0,3 = 2
Mindestvertretung nach § 13 Abs. 3 HPVG für die AN ist zu
beachten. Nach § 5 Abs. 3 Sätze 2 und 3 = Verminderung
des Sitzes bei den Beamten!
15
3. Verteilung auf die Geschlechter:
Beamte=
Frauen :
270 / 360 * 7 =
Männer :
90 / 360 * 7 =
AN:
Frauen:
Männer:
50 / 60 * 2 =
10 / 60 * 2 =
5,3
1,8
= 5 + 0,3 = 5
= 1 + 0,8 = 2
1,7
0,3
= 1 + 0,7 = 2
= 0 + 0,3 = 0
In der Gruppe der AN entfällt auf die Männer kein Sitz.
Gem. § 13 Abs. 1 letzter Satz kann „gleichwohl“ ein Mann
auf dem jeweiligen Wahlvorschlag benannt werden.
16
Agenda
1. Hare-Niemeyer-Verfahren
2. Ermittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre
Verteilung auf die Gruppen und innerhalb der
Gruppen auf die Geschlechter
3. Rechtliche Grundlagen für Wahldurchführung
4. Formen der Mehrheitswahl
5. Verhältniswahl
6. Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl
7. Personalisierte Listenwahl
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Das Wahlverfahren
- Rechtl. GrundlagenRechtliche Grundlagen:
• Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge
(Verhältniswahl) - §§ 23 und 24 WO
• Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl - § 25 WO
• Personalisierte Verhältniswahl - § 25a WO
• Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags
(Mehrheitswahl) - §§ 26 und 27 WO
• Wahl eines Personalratsmitglieds oder eines
Gruppenvertreters (Mehrheitswahl) - § 28 WO
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Agenda
1. Hare-Niemeyer-Verfahren
2. Ermittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre
Verteilung auf die Gruppen und innerhalb der
Gruppen auf die Geschlechter
3. Rechtliche Grundlagen für Wahldurchführung
4. Formen der Mehrheitswahl
5. Verhältniswahl
6. Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl
7. Personalisierte Listenwahl
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Mehrheitswahl
Mehrheitswahl
1. Wahl eines Personalratsmitglieds (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 WO)
-
-
Dienststelle hat Regelbeschäftigte von
5-15 Wahlberechtigten (§ 12 Abs. 3 HPVG)
Stimmzettel (5f) = Bewerber/innen in alphabetischer
Reihenfolge
Vorsitzender zieht
das Los
Gewählt ist, mehr die meisten Stimmen erhält
(1 (4) S. 2 WO)
Gleiche Stimmenanzahl 
Losentscheid
Achtung: Keine Trennung nach Geschlecht (§ 8 (2) S.6 WO)
20
Mehrheitswahl
Beispiele zur Mehrheitswahl:
I. Die Dienststelle A hat 12 Beschäftigte; PR besteht aus 1
Person. Es liegen 2 Wahlvorschläge vor (Vorschlag 1 mit der
Bewerberin X und dem Bewerber Y und der Vorschlag 2 mit
dem Bewerber Z).
Lösung:
- Ein Stimmzettel
- Darstellung in alphabetischer Reihenfolge unabhängig der
Vorschlagsliste
- keine Trennung nach Geschlecht
- Gewählt ist die Bewerberin/der Bewerber mit den meisten
Stimmen
21
Mehrheitswahl
Mehrheitswahl
2. Wahl nur eines Gruppenvertreters (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 WO)
-
Auf eine Gruppe entfällt nur Sitz und Gruppe hat weniger als 51
Gruppenangehörige
Stimmzettel (5c) = Bewerber/innen in alphabetischer
Reihenfolge
Gewählt ist die/der weibliche/männliche Bewerber/in mit den
meisten Stimmen
Vorsitzender zieht
das Los
Gleiche Stimmenanzahl 
Losentscheid
(1 (4) S. 2 WO)
Achtung: Keine Trennung nach Geschlecht (§ 8 (2) S.6 WO)
22
Mehrheitswahl
Beispiele zur Mehrheitswahl:
II. In der Dienststelle B hat die Gruppe der AN 45 Angehörige,
davon 23 Frauen und 22 Männer. Es liegen 2 Wahlvorschläge vor (Vorschlag 1 mit der Bewerberin X und dem
Bewerber Y und der Vorschlag 2 mit dem Bewerber Z).
Lösung:
- Ein Stimmzettel
- Darstellung in alphabetischer Reihenfolge unabhängig der
Vorschlagsliste
- keine Trennung nach Geschlecht
- Gewählt ist die Bewerberin/der Bewerber mit den meisten
Stimmen
23
Mehrheitswahl
Mehrheitswahl
3. Gruppenwahl – nur ein Wahlvorschlag (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 WO)
 Auf Stimmzettel (5b) werden links die Namen der weiblichen
und rechts die Namen der männlichen Bewerber in
unveränderter Reihenfolge
 Der Wähler darf nicht mehr Namen von männlichen bzw.
weiblichen Bewerbern ankreuzen/kennzeichnen als für die
betreffende Gruppe jeweils männliche/weibliche Vertreter zu
wählen sind
Erläuterung
auf
Stimmzettel
24
Mehrheitswahl
Mehrheitswahl
3. Gruppenwahl – nur ein Wahlvorschlag
(§ 26 Abs. 1 Nr. 1 WO)
 Gewählt sind die männlichen und weiblichen Bewerber in der
Reihenfolge der höchsten auf sie entfallenen Stimmenzahlen
(§ 27 Abs. 1 WO)
 Bei gleicher Stimmenzahl

Losentscheid
Vorsitzender zieht
das Los
(1 (4) S. 2 WO)
25
Mehrheitswahl
Beispiele zur Mehrheitswahl:
III. Die Gruppe der AN besteht aus 58 Mitglieder, davon 20
Männer und 38 Frauen. Der Gruppe der AN stehen 3 PRMitglieder zu.
Lösung:
- Aufteilung auf die Geschlechter:
weiblich: 38 / 58 * 3 = 1,96
männlich: 20 / 58 * 3 = 1,04
=
=
1 + 0,96
1 + 0,04
=2
=1
26
Mehrheitswahl
Es liegt ein Wahlvorschlag der Liste „Lustig“ vor . Es kandidieren
5 Frauen (A-E) und 3 Männer (F-H).
 Durchführung Mehrheitswahl, da nur ein Vorschlag.
Feststellung des Wahlergebnisses:
Frau A = 32 Stimmen
Mann F = 31 Stimmen
Frau B = 12 Stimmen
Mann G = 28 Stimmen
Frau C = 19 Stimmen
Mann H = 25 Stimmen
Frau D = 22 Stimmen
Frau E = 24 Stimmen
Gewählt sind: Bewerberinnen A und E sowie Bewerber F.
27
Mehrheitswahl
Mehrheitswahl
4. Gemeinsamer Wahl und nur ein Wahlvorschlag
(§ 26 Abs. 1 Nr. 2 WO)
 Stimmzettel (5 e): links die Namen der weiblichen und rechts
die Namen der männlichen Bewerber in unveränderter
Reihenfolge
 Stimmabgabe (gruppenübergreifend):
 Nicht mehr männliche und nicht mehr weibliche Bewerbern
ankreuzen als männliche und weibliche PR-Mitglieder
Erläuterung
auf
insgesamt zu wählen sind,
Stimmzettel
 jedoch innerhalb der einzelnen Gruppen nicht mehr , als
jeweils männliche oder weibliche Vertreter dieser Gruppe zu
28
wählen sind
Mehrheitswahl
Mehrheitswahl
4. Gemeinsamer Wahl und nur ein Wahlvorschlag
(§ 26 Abs. 1 Nr. 2 WO)
 Bei gemeinsamer Wahl werden die den einzelnen Gruppen
zustehenden Sitze mit denjenigen männlichen und
weiblichen Bewerbern dieser Gruppen besetzt, auf die der
Reihenfolge nach die höchsten Stimmenzahlen entfallen sind .
(§ 27 Abs. 2 WO)
 Bei Stimmengleichheit

Vorsitzender zieht
das Los
(1 (4) S. 2 WO)
Losentscheid
29
Mehrheitswahl
Beispiele zur Mehrheitswahl:
IV. a) In der Dienststelle „Einig“ wurde per Vorabstimmung für
eine gemeinsame Wahl votiert. Die Dienststelle hat 180
Beschäftigte, davon 110 AN (60 Männer, 50 Frauen) und 70
Beamte (50 Männer, 20 Frauen)
Lösung:
- Der PR besteht aus 7 Mitgliedern
- Aufteilung auf die Gruppen:
AN:
110 / 180 * 7 = 4,277 = 4 + 0,27 = 4
Beamte: 70 / 180 * 7 = 2,722 = 2 + 0,72 = 3
30
Mehrheitswahl
 Aufteilung nach Geschlecht:
AN:
weiblich
männlich
= 50 / 110 * 4 = 1,81 = 1 + 0,8 = 2
= 60 / 110 * 4 = 2,19 = 2 + 0,1 = 2
Beamte:
weiblich
= 20 / 70 * 3 = 0,85 = 0 + 0,85 = 1
männlich
= 50 / 70 * 3 = 2,15 = 2 + 0,15 = 2
b) Es wird eine Liste eingereicht. Es kandidieren jeweils 4 Frauen
und 4 Männer in den Gruppen.
 Die Wahlberechtigten dürfen bis zu jeweils 2 Frauen und 2
Männer in der Gruppe der AN und 1 Frau und bis zu 2
Männer in der Gruppe der Beamten ankreuzen.
31
Mehrheitswahl
 Bei der Wahl verteilen sich die Stimmen wie folgt:
AN:
Beamte:
Frau 1= 138
Frau 2= 97
Frau 3 = 108
Frau 4 = 121
Mann 1 = 127
Mann 2 = 163
Mann 3 = 72
Mann 4 = 46
Frau 5 = 112
Mann 5 = 97
Frau 6 = 37
Mann 6 = 129
Frau 7 = 99
Mann 7 = 49
Frau 8 = 78
Mann 8= 122
Gewählt sind für die Gruppe der AN die Frauen 1 und 4 und die
Männer 1 und 2 sowie in der Gruppe der Beamten die Frau
32
5 sowie die Männer 6 und 8.
Agenda
1. Hare-Niemeyer-Verfahren
2. Ermittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre
Verteilung auf die Gruppen und innerhalb der
Gruppen auf die Geschlechter
3. Rechtliche Grundlagen für Wahldurchführung
4. Formen der Mehrheitswahl
5. Verhältniswahl
6. Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl
7. Personalisierte Listenwahl
33
Verhältniswahl
Verhältniswahl
(§ 23 Abs. 1 Nr. 1 WO):
- Bei Gruppenwahl, wenn mehr als eine Vorschlagsliste
vorliegt.
• Stimmzettel (5a):
– Vorschlagslisten (Nummerierung nach Vergabe durch
Hauptwahlvorstand) in der Reihenfolge der Ordnungsnummern des
Listeneinreichers unter Angabe von Familienname, Vorname, Amtsoder Berufsbezeichnung und Gruppenzugehörigkeit der an erster
Stelle benannten männlichen und weiblichen Bewerber
- Wähler kann nur eine Liste ankreuzen
- Verteilung der Sitze auf die Listen nach Hare-Niemeyer
34
Verhältniswahl
Auszählung des Abstimmungsergebnisses - § 24 Abs. 3 WO:
1.
2.
3.
4.
Auf die Vorschlagslisten, die in der Reihenfolge der meisten auf sie
entfallenden Stimmen geordnet werden,
wird aus der nach § 5 Abs. 5 errechneten Zahl jeweils ein Sitz jedes
Geschlechts gegebenenfalls mehrfach nacheinander zugeteilt, bis kein
Sitz mehr vorhanden ist.
Dabei erhält das Geschlecht, auf das der größte Beschäftigtenanteil in
der Gruppe entfällt, den jeweils ersten Sitz.
Enthält eine Vorschlagsliste für ein Geschlecht weniger Bewerber als ihm
nach § 5 Abs. 5 Sitze zustehen würden, so fallen die überschüssigen Sitze
dem anderen Geschlecht in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge
der benannten Bewerber zu.
35
Verhältniswahl
Beispiel:
Die Dienststelle „Hektik“ hat 820 Beschäftigte, hiervon sind 380
Arbeitnehmer (210 Frauen, 170 Männer) und 440 Beamte (250
Frauen und 190 Männer). Eine abweichende Aufteilung auf die
Gruppen ist nicht erfolgt.
Der PR setzt sich wie folgt zusammen:
11 Mitglieder, davon
6 Beamte , davon
3 Frauen
3 Männer
5 AN,
davon
3 Frauen
2 Männer.
36
Verhältniswahl
• Mindestanforderung an die Listeneinreicher
(§ 8 Abs. 1 WO):
Doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber, wie
in den einzelnen Gruppen zu wählen sind.
37
Verhältniswahl
Vorschlagslisten:
Beamte
(3/3):
Liste 1
7
Liste 2
8
Liste 3
8
Liste 4
6
Arbeitnehmer (3/2):
Liste 1
7
Liste 2
6
Liste 3
7
Frauen;
Frauen;
Frauen;
Frauen;
8
6
6
6
Männer
Männer
Männer
Männer
Frauen;
Frauen;
Frauen;
5
4
5
Männer
Männer
Männer.
38
Verhältniswahl
Ermittlung des Wahlergebnisses:
Beamte (390 abg. Stimmen):
Liste 1
160 Stimmen
Liste 2
65
Stimmen
Liste 3
55
Stimmen
Liste 4
110 Stimmen
Arbeitnehmer (340 abg. Stimmen):
Liste 1
240 Stimmen
Liste 2
20 Stimmen
Liste 3
80 Stimmen
39
Verhältniswahl
Ermittlung des Wahlergebnisses und Verteilung auf die Listen:
Beamte :
Liste 1  160 / 390 * 6 = 2,4615
= 2 + 0,46 = 2
Liste 2  65 / 390 * 6 = 0,9999
= 0 + 0,99 = 1
Liste 3  55 / 390 * 6 = 0,8461
= 0 + 0,84 = 1
Liste 4  110 / 390 * 6 = 1,6923
= 1 + 0,69 = 2
Arbeitnehmer:
Liste 1  240 / 340 * 5 = 3,5294
= 3 + 0,52 = 4
Liste 2  20 / 340 * 5 = 0,2941
= 0 + 0,29 = 0
Liste 3  80 / 340 * 5 = 1,1764
= 1 + 0,17 = 1
40
Verhältniswahl
Verteilung innerhalb der Listen auf die Geschlechter:
Beamte
Liste 1 (2)
Liste 4 (2)
Liste 2 (1)
(3/3)
1. Frau
1. Frau
1. Frau
Liste 3 (1)
1. Mann
AN
(3/2)
1. Mann
1. Mann
Liste 1 (4)
1. Frau
1. Mann
2. Frau
2. Mann
Liste 3 (1)
1. Frau
Liste 2 (0)
41
Agenda
1. Hare-Niemeyer-Verfahren
2. Ermittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre
Verteilung auf die Gruppen und innerhalb der
Gruppen auf die Geschlechter
3. Rechtliche Grundlagen für Wahldurchführung
4. Formen der Mehrheitswahl
5. Verhältniswahl
6. Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl
7. Personalisierte Listenwahl
42
Verhältniswahl bei
gemeinsamer Wahl
Verhältniswahl
(§ 23 Abs. 1 Nr. 2 WO):
 Bei gemeinsamer Wahl, wenn mehrere Wahlvorschläge
vorgelegt werden
 Stimmzettel (5d) wie bei „normaler“ Gruppenwahl , jedoch die
für die Gruppen jeweils an erster Stelle benannten männlichen
und weiblichen Bewerber untereinander aufführen
 Übernahme der Listenplätze lt. HPR bei Listen mit identischem
Kennwort (§ 12 Abs. 1 2. Unterabsatz WO)
 Wähler kann nur eine Vorschlagsliste ankreuzen
 Verteilung der Sitze auf die Vorschlagslisten nach HareNiemeyer
43
Verhältniswahl bei
gemeinsamer Wahl
Auszählung des Abstimmungsergebnisses - § 25 WO:
Bei gemeinsamer Wahl werden
1. den einzelnen Vorschlagslisten so viele Sitze zugeteilt, wie ihnen
im Verhältnis der auf sie entfallenen Stimmenzahlen zur
Gesamtstimmenzahl aller an der Sitzverteilung teilnehmenden
Wahlvorschläge zustehen.
2. Die den Gruppen zustehenden Sitze werden in folgender Weise
ermittelt: Auf die Vorschlagslisten, die in der Reihenfolge der
meisten auf sie entfallenden Stimmen geordnet werden, wird aus
der nach § 5 Abs. 2 bis 4 bestimmten Zahl jeder Gruppe jeweils
ein Sitz in der Reihenfolge Beamte, Arbeitnehmer gegebenenfalls
mehrfach nacheinander zugeteilt, bis kein Sitz mehr vorhanden
44
ist.
Verhältniswahl bei
gemeinsamer Wahl
Beispiel:
Die Dienststelle „Hektik“ hat 820 Beschäftigte, hiervon sind 380
Arbeitnehmer (210 Frauen, 170 Männer) und 440 Beamte (250
Frauen und 190 Männer). Eine abweichende Aufteilung auf die
Gruppen ist nicht erfolgt.
Der PR setzt sich wie folgt zusammen:
11 Mitglieder, davon
6 Beamte , davon
3 Frauen
3 Männer
5 AN,
davon
3 Frauen
2 Männer.
45
Verhältniswahl bei
gemeinsamer Wahl
Es wurde die gemeinsame Wahl beantragt. Für die gemeinsame
Wahl liegen 4 Wahlvorschläge vor, welche die Anforderungen
erfüllen.
Ermittlung des Wahlergebnisses:
Liste 1
Liste 2
Liste 3
Liste 4
Stimmen insg.
320
95
135
205
755
Stimmen
Stimmen
Stimmen
Stimmen
46
Verhältniswahl bei
gemeinsamer Wahl
Ermittlung des Wahlergebnisses und Verteilung auf die Listen:
Liste 1  320 / 755
Liste 2  95 / 755
Liste 3  135 / 755
Liste 4  205 / 755
* 11
* 11
* 11
* 11
=
=
=
=
4,6622
1,3841
1,9668
2,9867
=
=
=
=
4
1
1
2
+
+
+
+
0,662
0,384
0,966
0,986
=
=
=
=
5
1
2
3
47
Verhältniswahl bei
gemeinsamer Wahl
Verteilung innerhalb der Listen auf die Gruppen;
Beamte 6 (3/3) Sitze und Arbeitnehmer 5 (3/2) Sitze
Liste 1 (5)
Liste 4 (3)
Liste 3 (2)
Liste 2 (1)
Beamte
AN
Beamte
AN
AN
Beamte
AN
Beamte
Beamte
AN
Beamte
48
Verhältniswahl bei
gemeinsamer Wahl
Verteilung innerhalb der Gruppen auf die Geschlechter
(Beamte= je 3 weibl./männl.; AN= 3 weibl./2 männl.)
Liste 1 (5)
Liste 4 (3)
Liste 3 (2)
2 Beamte, 3 AN
2 Beamte, 1 AN 1 Beamter, 1 AN 1 Beamter
1. Beamtin
1. Beamter
1. AN‘in
1. AN
2. AN
1. Beamtin
1. Beamter
1. AN‘in
1. Beamtin
Liste 2 (1)
1. Beamter
1. AN‘in
49
Agenda
1. Hare-Niemeyer-Verfahren
2. Ermittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre
Verteilung auf die Gruppen und innerhalb der
Gruppen auf die Geschlechter
3. Rechtliche Grundlagen für Wahldurchführung
4. Formen der Mehrheitswahl
5. Verhältniswahl
6. Verhältniswahl bei gemeinsamer Wahl
7. Personalisierte Listenwahl
50
Personalisierte
Verhältniswahl
Personalisierte Verhältniswahl
(§ 25a WO):
 Bei Gruppenwahl, wenn mehr als eine Vorschlagsliste vorliegt
und Wahlberechtigte in Vorabstimmung sich hierfür
entschieden haben
 Stimmzettel (5 g):
 Vorschlagslisten sind in der Reihenfolge der Ordnungsnummern unter Angabe von Familienname etc. und
Gruppenzugehörigkeit links der weiblichen und rechts der
männlichen Bewerber untereinander aufzuführen; bei
Listen mit Kennwort ist auch das Kennwort anzugeben
51
Personalisierte
Verhältniswahl
Kennzeichnung der Stimmzettel:
 Wähler darf Bewerber /innen seiner Wahl ankreuzen, aber
 nur Bewerber/innen einer Vorschlagsliste und
 nicht mehr Namen ankreuzen, als für die betreffende Gruppe
Vertreter zu wählen sind
Besonderheit bei gemeinsamer Wahl:
 Alle Wähler dürfen gruppenübergreifend nicht mehr Namen
von Bewerbern/innen ankreuzen, als PR-Mitglieder
insgesamt zu wählen sind,
 jedoch innerhalb der einzelnen Gruppen/Geschlecht nicht
mehr Namen, als jeweils Vertreter dieser Gruppe/Geschlecht
zu wählen sind.
52
Personalisierte
Verhältniswahl
Auszählung der Stimmen:
- Grundsätzlich gleiches Vorgehen wie bei Gruppenwahl bzw.
gemeinsamer Wahl
- Die Zuordnung der gewählten Bewerber erfolgt in
Reihenfolge der Stimmenanzahl innerhalb der
Vorschlagsliste
53
Das Wahlverfahren
54