mit Kind - Hochschule Hannover
Transcription
mit Kind - Hochschule Hannover
Stud i e r e n mit Kind Vorwort Liebe Studierende, jetzt liegt die 5. aktualisierte Auflage unserer Broschüre „Studieren mit Kind“ vor. Sie soll erste Informationsquelle sein, um den Alltag als Eltern an der Hochschule besser zu organisieren. Persönliche Beratung bietet die Familienservicestelle im Zentralen GLEICHSTELLUNGSBÜRO. Frauen und Männer sollen in allen Lebensphasen Beruf und Familie gut miteinander vereinbaren können, auch während des Studiums an der Hochschule. Die Hochschule Hannover reagiert auf die allgemein politische Anforderung mit der Zielsetzung, eine familiengerechte Hochschule zu schaffen. Seit Anfang 2011 werden Maßnahmen im Rahmen des audit familiengerechten hochschule umgesetzt. Es wird immer wieder Veränderungen geben, die wir mit dieser Broschüre nicht aktuell abbilden können. Daher wird auf weiterführende Literatur, auf entsprechende Internet-Links und Adressen von Einrichtungen verwiesen. Die ständig aktualisierte Onlineversion ist unter http://www.fh-hannover.de/gb/familiengerechte-hochschule/ publikationen zu finden. Die Broschüre soll nicht nur unterstützend wirken, wir wollen auch allen Mut machen, sich auf die Herausforderung Studium und Familie einzulassen. Familienbegriff der Hochschule Hannover Brigitte Just Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Zum familiären Umfeld zählen alle primären Lebensgemeinschaften, GLEICHSTELLUNGSBÜRO in denen langfristig soziale Verantwortung für andere Personen Hochschule Hannover übernommen wird. Dies umfasst insbesondere Eltern und Kinder, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Geschwister, Großeltern sowie pflege- und unterstützungsbedürftige Angehörige. Vo r w o r t 3 Familiengerechte Hochschule Hochschule Hannover – Auf dem Weg zu einer familiengerechten Hochschule Hochschule Hannover im Jahre 2014: Eine Skizze Um kurz vor Acht Uhr sind auf dem Campus viele kleine Kinder zu im Mini-Club, dem Anmieten von Belegplätzen in einer öffentlichen sehen. Darunter auch Lotta. Sie wird von ihrer Mutter/ ihrem Vater Kinderbetreuungseinrichtung sowie diversen Ferienangeboten fördert – StudentIn an der Hochschule Hannover – zur hochschuleigenen das GLEICHSTELLUNGSBÜRO den Kulturwandel an der Hochschule Großtagespflege gebracht. Lotta hat auch schon einen großen Bruder. Hannover: Studierende mit Kindern sind herzlich willkommen! Dieser geht nicht mehr zur Tagesmutter, sondern in den Kindergarten. Dies ist überhaupt kein Problem, denn die Hochschule hat dort einen Familiengerecht bedeutet aber mehr als nur Kinderbetreuung. Die Belegplatz eingekauft, den ihre Mama/ Papa bekommen hat. Manch- Anpassung von Studienbedingungen an die Belange von Eltern, mal, wenn sein Kindergarten geschlossen hat, darf Simon mit in die Studieren in Teilzeit, eine flexible Gestaltung des Studienortes, Vorlesung. Das ist immer ganz spannend – während Mama/ Papa familienfreundliche Infrastrukturen – dies alles umfasst eine akade- studiert, experimentiert er mit dem Kinderkoffer der Hochschule Han- mische Ausbildung, die studierenden Eltern entgegenkommt. nover. Er ist beschäftigt, Mama/ Papa kann lernen. Manchmal bleiben sie aber auch alle zu Hause. Mama/ Papa studiert nämlich in Teilzeit Mit der Auditierung zur familiengerechten Hochschule durch die und nutzt die vielfältige eLearning-Angebot der Hochschule Hannover. berufundfamilie gGmbH unterstreicht die Hochschule Hannover ihr Da kann sie dann von zu Hause aus an den Vorlesungen teilnehmen. bisheriges familienfreundliches Engagement. Die Erteilung des Zerti- Mama/ Papa kennt auch viele andere Studierende mit Kindern. Sie fikats weist der Hochschule Hannover ihren zukünftigen Weg: Ziele treffen sich in Eltern-Cafés an der Hochschule – sie sind vernetzt. und Maßnahmen zur nachhaltigen Optimierung der Vereinbarkeit von Gerade in den Prüfungszeiten ist dies sehr wichtig. Häufig unterstüt- Studium und Familie wurden erarbeitet und sind nun in der Ziel- zen sich die Eltern gegenseitig, dies fördert die Hochschule Hannover. vereinbarung mit der berufundfamilie gGmbH fixiert. Wir sind bestrebt, den oben skizzierten Alltag zu realisieren. Ein Einen aktuellen Überblick über den Stand des Projektes: Studium ist mit familiären Pflichten vereinbar. Eltern sein und Studium Familiengerechte Hochschule erhalten Sie auf unserer Internetseite passen zusammen, dafür engagieren wir uns. http://www.fh-hannover.de/gb/familiengerechte-hochschule. Schauen Sie öfters vorbei, es lohnt sich! Knapp sieben Prozent aller Studierenden betreuen neben dem Studium ein Kind. Dies ist Anlass genug für die Hochschule Hannover das Nina Sylvester Thema Vereinbarkeit von Studium und Familie zu forcieren. Bereits seit GLEICHSTELLUNGSBÜRO Jahren engagiert sich das GLEICHSTELLUNGSBÜRO für die Belange Hochschule Hannover von Studierenden mit Kindern. Neben der Notfallkinderbetreuung Projekt: Familiengerechte Hochschule 4 H o chs chule H a n n over H o chs chule H a n n over 5 Inhalt 1.Allgemeine gesetzliche Regelungen 1.1 Mutterschutz 9 9 1.2 Elternzeit 15 1.3 Kindschaftsrecht 19 2. Familienfreundliche Hochschule 27 2.1 audit familiengerechte hochschule 27 2.2 Urlaubssemester 30 2.3 Studienbeiträge – Befreiung für Eltern 32 2.4 Studentenwerk Hannover 34 2.5 Familienfreundliche Infrastruktur 41 3. 45 Finanzielle Unterstützung 3.1 BAföG 45 3.2 Mutterschaftsgeld 49 3.3 Elterngeld 58 3.4 Kindergeld 62 3.5 Unterhalt für das Kind 65 3.6 Arbeitslosengeld II 72 3.7 Stiftungen 76 4. Kinderbetreuung 83 4.1 Kinderbetreuung an der Hochschule Hannover 83 4.2 Kinderbetreuung in Hannover 91 4.3 Kindertagespflege 94 5.Versicherung 103 5.1 Krankenversicherung 103 5.2Rentenversicherung 110 5.3 Pflegeversicherung 115 6. Wohnen 117 6.1Wohngeld 117 6.2Wohnberechtigungsschein 123 6.3Wohnraumvermittlung 126 6.4Wohnhäuser des Studentenwerks 128 7.Anschriften 133 1. Allgemeine gesetzliche Regelungen 1.1Mutterschutz Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthält eine Reihe von Schutzvorschriften für werdende und stillende Mütter, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen: Es regelt den Schutz am Arbeitsplatz, den Kündigungsschutz und die Arbeitsbefreiung vor und nach der Entbindung (Schutzfristen). Wer hat Anspruch auf Mutterschutz? Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Das können auch Teilzeitbeschäftigungen, sozialversicherungsfreie Arbeitsverhältnisse oder befristete Arbeitsverhältnisse sein. Allerdings werden befristete Arbeitsverträge durch den Mutterschutz nicht verlängert. Das Mutterschutzgesetz findet nur für die Zeit Anwendung, in der das Arbeitsverhältnis noch besteht. Es gilt auch für Hausangestellte, Heimarbeiterinnen und Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis auf einem Arbeitsvertrag beruht. Es gilt nicht für Studentinnen, die ein in der Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ableisten. Diese müssten sich entweder krankschreiben oder beurlauben lassen. Ein Praktikum mit gezahltem Entgelt und Verpflichtungen wie bei Arbeitnehmerinnen entspricht wiederum einem Arbeitsverhältnis, in dem das Mutterschutzgesetz Anwendung findet. Falls die Studentinnen jedoch zusätzlich Arbeitnehmerinnen sind, findet das Mutterschutzgesetz auch auf sie Anwendung. Diejenigen, die selbstständig (z. B. auf Werkvertragsbasis) arbeiten, können das Mutterschutzgesetz nicht in Anspruch nehmen. M u t t er s chu t z 9 Mitteilung an den Arbeitgeber Wird Ihnen dennoch eine Kündigung ausgesprochen, sollten Sie sofort schriftlichen Protest (per Einschreiben) beim Arbeitgeber einlegen und Sobald Gewissheit über die Schwangerschaft vorliegt, sollte der das Gewerbeaufsichtsamt (siehe unten) benachrichtigen. Wird die Arbeitgeber informiert werden. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Kündigung nicht kurzfristig zurückgenommen, sollten Sie unverzüg- gesetzlich auferlegten Pflichten zum Schutz der werdenden Mutter lich Klage beim Arbeitsgericht erheben. auch erfüllt werden können. Verlangt der Arbeitgeber ausdrücklich die Vorlage eines Schwangerschaftsnachweises, muss er die Kosten Das Kündigungsverbot gilt nur für den Arbeitgeber; die Arbeitneh- für diese Bescheinigung tragen. merin hat das Recht, ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen. Befristete Arbeitsverträge bedürfen keiner besonderen Kündigung Schutz am Arbeitsplatz des Arbeitgebers. Sie laufen zum vorgesehenen Zeitpunkt aus, auch wenn die Frau noch schwanger ist oder vor weniger als 4 Monaten Der Arbeitgeber ist durch das Mutterschutzgesetz dazu verpflichtet, entbunden hat. bestimmte Schutzvorschriften am Arbeitsplatz einzuhalten. So dürfen schwangere Frauen und stillende Mütter gewisse Tätigkeiten nicht mehr ausüben, die ihre Gesundheit und die ihres Kindes gefährden Schutzfrist könnten (Akkordarbeiten, schwere körperliche Arbeiten, Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen). Stillenden Müttern müssen zudem Während der „Schutzfrist“ ist die schwangere Arbeitnehmerin von der Stillpausen während der Arbeitszeit gewährt werden. Arbeit freigestellt. Ihr Jahresurlaub darf dadurch nicht gekürzt werden. In der Zeit der Schutzfrist wird statt Lohn/ Gehalt „Mutterschaftsgeld“ Ein Verdienstausfall darf den Frauen dadurch nicht entstehen. gezahlt. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburts- Kündigungsschutz termin und endet acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Bei Früh- Während der Schwangerschaft und in den ersten vier Monaten nach geburten verlängert sich die Zwölf-Wochen-Frist zusätzlich um den der Entbindung darf einer Frau nicht gekündigt werden. Fristanteil, um den sich die Schutzfrist vor der Frühgeburt verkürzte. Voraussetzung: Dem Arbeitgeber muss die Schwangerschaft be- Sollte der Arzt/ die Ärztin schon vorher oder während der Schwanger- kannt sein, oder sie muss ihm innerhalb von zwei Wochen nach der schaft eine gesundheitliche Gefahr für die Mutter bei Weiterbeschäfti- Kündigung mitgeteilt werden. gung attestieren, tritt schon zu diesem Zeitpunkt ein Beschäftigungsverbot in Kraft. 10 M u t t er s chu t z M u t t er s chu t z 11 verändernden Gefahrstoffen der Kategorie 1 und 2 und der Umgang In den sechs Wochen vor der Entbindung kann die werdende Mutter auf freiwilliger Basis weiterarbeiten, dieser Wunsch kann jederzeit mit giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den widerrufen werden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diesen Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen sollte so weit wie Wunsch zu erfüllen. möglich reduziert oder auch vollständig vermieden werden. In den acht Wochen nach der Entbindung besteht ein absolutes Sprechen Sie die Laborleitung direkt an. Wenn Stoffe mit den genann- Beschäftigungsverbot. ten Gefahrenpotentialen eingesetzt werden, muss abgeklärt werden, ob die (werdende) Mutter einer Gefährdung ausgesetzt ist. Für diesen Fall müssten die Versuche abgeändert werden oder aber der Versuch dürfte nicht durchgeführt werden. Anmeldung und Überwachung des Mutterschutzes Sobald eine Arbeitnehmerin sicher weiß, dass sie schwanger ist, sollte sie ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin ihrem Arbeitgeber mitteilen. Der Arbeitgeber wiederum meldet die ! ! Bei Fragen oder bei Problemen mit der Durchsetzung des Mutterschutzgesetzes wenden Sie sich an das Schwangerschaft dem Gewerbeaufsichtsamt, das dafür zuständig ist, Gewerbeaufsichtsamt die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen zu überwachen. Am Listholze 74 30177 Hannover Mehr über das Mutterschutzgesetz finden Sie in der Broschüre Telefon: 0511/9096-0 „Mutterschutzgesetz – Leitfaden zum Mutterschutz“, Internet: http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de kostenlos zu beziehen beim Sprechzeiten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr Internet: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/ Fr. 08.00 - 14.30 Uhr publikationen,did=3156.html und nach Vereinbarung Mutterschutz im studentischen Praktikum Beim Mutterschutz geht es vor allem darum, das werdende oder gerade geborene Kind zu schützen. Aus dem Grunde sollte die (werdende) Mutter im Rahmen von studentischen Praktika vor allem darauf achten, mit welchen Chemikalien sie umgeht. Der Kontakt mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgut- 12 M u t t er s chu t z M u t t er s chu t z 13 1.2Elternzeit Wann kann Elternzeit genommen werden? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Diese Anspruch gilt auch für unverheiratete Paare. Mit Zustimmung der Arbeitgeberseite können bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes übertragen werden. Kündigungsschutz Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Er beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise durch die Aufsichtsbehörde eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Anmeldung Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt sieben Wochen. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich. Wird die Anmeldefrist von sieben Wochen nicht eingehalten, verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit entsprechend. E lt er n zei t 15 Mit der Anmeldung der Elternzeit muss man sich gleichzeitig verbind- Nach Ablauf der Elternzeit haben die Eltern einen Anspruch, auf lich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die El- ihren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. ternzeit genommen werden soll. Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur Eine Schlechterstellung ist nicht zulässig. Wurde die Arbeitszeit bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, während der Elternzeit reduziert, gilt nach deren Ende wieder die dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird. Eine frühere Arbeitszeit. Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums ist in diesem Fall nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. Ist geplant, die Partnermonate in Verbindung mit der Elternzeit zu ! Weitere Informationen erhalten Sie bei der Landeshauptstadt Hannover nehmen, muss die Anmeldung dem Arbeitgeber spätestens sieben Fachbereich Jugend und Familie Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit erfolgen, auch wenn Ihmeplatz 5 im Rahmen des Elterngeldantrags bereits eine Festlegung getroffen 30449 Hannover wurde. Telefon: 0511/168-42786 Erwerbstätige Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen Elternzeit Öffnungszeiten nimmt. Sie können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Mo., Mi., Do.08.30 - 11.00 Uhr Di. Teilzeitarbeit 15.30 - 18.00 Uhr Ausführliche Informationen zu den Themen Elterngeld und Elternzeit sowie einen Elterngeldrechner finden Sie auch unter Wer Elternzeit nimmt, kann in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch http://bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit, wenn: keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer mehr als sechs Monate im Unternehmen tätig ist die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden reduziert werden soll der Anspruch der Arbeitgeberseite sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt wurde 16 E lt er n zei t E lt er n zei t 17 1.3 Kindschaftsrecht Am 1. Juli 1998 trat die Reform des Kindschaftsrechts in Kraft, die vor allem auf eine rechtliche Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern abzielt. Aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils aus 2010 erarbeitet die Bundesregierung zurzeit an einer weiteren Reform, die besonders die Rechte nicht verheirateter Väter stärken soll. In Zusammenhang damit stehen zwei weitere Gesetze bzw. Urteile: das Erbrechtsgleichstellungsgesetz (Inkrafttreten 1.4.1998) das Beistandschaftsgesetz Im Folgenden werden die wichtigsten Neuregelungen kurz beschrieben. Abstammungsrecht Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Stammt das Kind nicht von diesem Mann, kann die Vaterschaft durch Klage angefochten werden. Ein Kind, das während eines laufenden Scheidungsverfahrens oder kurz nach der Scheidung geboren wurde, wurde bisher dem (Ex-) Ehemann zugerechnet. Dieser konnte die Vaterschaft nur gerichtlich anfechten. Darauf kann jetzt verzichtet werden, wenn ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennt. Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, ist der Vater des Kindes derjenige, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Die Vaterschaftsanerkennung K i n ds chaf t s r ech t 19 erfolgt durch eine formelle Erklärung des Vaters und der Zustimmung Umgangsrecht der Mutter. Beide Erklärungen müssen beurkundet werden. Die Beurkundungen können vom Fachbereich Jugend und Familie, vom Mit dem neuen Kindschaftsrecht sollen auch die Rechte der unverhei- Standesamt oder notariell vorgenommen werden. Mit der wirksamen rateten und geschiedenen Väter gestärkt werden: Sie haben jetzt ein Vaterschaftsanerkennung wird das Kind unterhalts- und erbberechtigt. Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Das bedeutet: Wo vorher der Vater vor Gericht gehen und beweisen musste, dass seine Anwesenheit Am 01. April 2008 ist das neue „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft für das Wohl des Kindes erforderlich ist, ist es jetzt umgekehrt. Eine unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ in Kraft getreten. Das macht Mutter, die den Kontakt verweigert, muss belegen, dass durch den möglich, die genetische Abstammung eines Kindes unabhängig von Umgang Schäden fürs Kind zu befürchten sind. der Anfechtung der Vaterschaft feststellen zu lassen. Andere enge Bezugspersonen wie Großeltern, Geschwister oder Stiefeltern haben auch ein Umgangsrecht, wenn es dem Wohl des Kindes Sorgerecht dient. Im Streitfall wird darüber beim Familiengericht entschieden. Früher konnten Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, die Auch die Kinder haben jetzt ein einklagbares Recht auf Umgang mit Sorge für das Kind nicht gemeinsam ausüben. Mit dem neuen jedem Elternteil. Das Kind kann sich zur Unterstützung und Beratung Kindschaftsrecht können sie nun auch das gemeinsame Sorgerecht an den Fachbereich Jugend und Familie wenden und sich vor dem erklären. Falls die Mutter die Zustimmung verweigert, hat sie die Familiengericht vertreten lassen. Alleinsorge. Der Vater kann jedoch (seit August 2010) auf Zustimmung klagen. Ist sich das Paar jedoch einig, müssen beide in einer Urkunde erklären, dass sie gemeinsam für ihr Kind sorgen wollen. Namensrecht Die Sorgeerklärungen nehmen NotarInnen oder auch der Fachbereich Jugend und Familie auf. Im Fall einer Trennung besteht die gemeinsa- Die namensrechtlichen Regelungen ergeben sich nicht mehr aus der me elterliche Sorge fort. Unterscheidung zwischen ehelicher und nichtehelicher Abstammung des Kindes. Das gemeinsame Sorgerecht ist mit Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts auch bei geschiedenen Paaren die Regel. Daraus folgt: Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können bei einem gemeinsamen Sorgerecht für ihr Kind auch gemeinsam Falls bei Trennung oder Scheidung eine Aufhebung des gemeinsamen darüber entscheiden, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder Sorgerechts bzw. die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil den des Vaters trägt. Wichtig ist, dass die Sorgerechtserklärung bereits gewünscht wird, muss sie zukünftig beim Familiengericht beantragt vor der Geburt abgegeben wird. Ansonsten erhält das Kind den Na- werden. men der Mutter, denn bei nicht verheirateten Eltern ist zum Zeitpunkt der Geburt nur die Mutter sorgeberechtigt. 20 K i n ds chaf t s r ech t K i n ds chaf t s r ech t 21 In folgenden Fällen ist auch eine spätere Namensänderung des Kindes Die Vorschriften zum Unterhalt gelten für alle Kinder unabhängig auf den Familiennamen des Vaters möglich: davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Leistungen im Sinne des Unterhaltsrechts sind Betreuung, Unterbringung und Pflege eines wenn beide Elternteile einverstanden sind Kindes. wenn die Eltern heiraten wenn die Eltern erst nach der Geburt des Leben die Eltern getrennt, erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind Kindes das gemeinsame Sorgerecht erhalten wohnt, seinen Unterhaltsbeitrag in der Regel durch dessen Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil hat in Form von Geldzahlungen den In allen Fällen muss das Kind, das 5 Jahre oder älter ist, der Unterhalt zu leisten. Namensänderung zustimmen. Gerichtliches Verfahren Unterhalt für die Mutter Künftig können als „Anwalt des Kindes“ sogenannte „VerfahrensDer Vater eines nichtehelichen Kindes hat der Mutter bis zu drei Jah- pfleger“ bestellt werden, die die eigenständigen Interessen des Kindes ren nach der Geburt Unterhalt zu gewähren, wenn diese aufgrund der in einem Verfahren sicherstellen sollen. Als VerfahrenspflegerInnen Pflege und Erziehung des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können z. B. RechtsanwältInnen, SozialpädagogInnen, Kinderpsycho- kann. Dies gilt auch im Falle einer Trennung. Der Anspruch kann sich logInnen oder auch Verwandte eingesetzt werden. in Ausnahmefällen auch verlängern, wenn sich ein Wegfall des Unterhalts negativ auf die Interessen des Kindes auswirken würde. Rechtsstreitigkeiten, die das Kindschafts- und auch das Unterhaltsrecht betreffen, werden zukünftig ausschließlich vor dem Familiengericht abgehandelt. Unterhalt für das Kind Bislang hatten die Kinder aus einer nichtehelichen LebensgemeinDas neue Unterhaltsrecht ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. schaft nur einen Erbersatzanspruch gegenüber ihren Eltern (Anspruch auf Geldzahlung, aber nicht auf hinterlassene Gegenstände). Seit 22 K i n ds chaf t s r ech t Von dem neuen Unterhaltsrecht profitieren in erster Linie die Kinder. dem Inkrafttreten des Erbrechtsgleichstellungsgesetzes am 1.4.1998 Sie sind bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig. haben sie den gleichen Erbanspruch wie jedes ehelich geborene Kind. Deshalb stehen sie beim Unterhalt an erster Stelle. Ist nicht genügend Auch bei Testamentsänderungen zugunsten anderer Personen steht Geld vorhanden, haben Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhalts- ihnen nach wie vor der Pflichtteil, d. h. die Hälfte des gesetzlichen berechtigten. Erbteiles, zu. K i n ds chaf t s r ech t 23 Der Fachbereich Jugend und Familie übernimmt auf schriftlichem Antrag hin eine Beistandschaft für: ! Links Bundesministerium der Justiz die Feststellung der Vaterschaft und/ oder die Klärung und Durchsetzung von http://www.bmj.de Unterhaltsansprüchen des Kindes Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Die Beistandschaft gilt aber nicht nur für unverheiratete Mütter. ! Das Angebot richtet sich an alle, die allein sorgeberechtigt sind: http://www.bmfsfj.de Unverheiratete und Geschiedene, Väter und Mütter. http://www.familien-wegweiser.de Die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung können Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. Sie beim Fachbereich Jugend und Familie beurkunden lassen. Den Antrag auf eine Beistandschaft stellen Sie ebenfalls beim Fachbereich http://www.vamv.de Jugend und Familie. Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Jugend und Familie Ihmeplatz 5 30449 Hannover Telefon: 0511/168-42786 Öffnungszeiten Mo., Mi., Do.08.30 - 11.00 Uhr Di. 24 K i n ds chaf t s r ech t 15.30 - 18.00 Uhr K i n ds chaf t s r ech t 25 2. Familienfreundliche Hochschule 2.1 audit familiengerechte hochschule Das audit der berufundfamilie gGmbH ist ein strategisches Managementinstrument zur besseren Vereinbarkeit von Beruf/ Studium und Familie. Angepasst an die Ziele und Ressourcen unserer Hochschule unterstützt es die Optimierung von Arbeits- und Studienbedingungen, um berufliche/ studentische Pflichten mit den familiären Belangen zu vereinen. Das audit umfasst folgende Handlungsfelder: 1. Arbeits- und Studienzeit 2. Arbeits- und Studienorganisation 3. Arbeits- und Studienort 4. Informations- und Kommunikationspolitik 5. Führungskräfteentwicklung 6. Personalentwicklung 7. Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen 8. Service für Familien An der Fachhoschschule Hannover werden die Felder Arbeits- und Studienorganisation, Personalentwicklung sowie Informations- und Kommunikationspolitik verstärkt behandelt. Konkrete Ziele und Maßnahmen wurden in der Zielvereinbarung festgelegt, die die Hochschule Hannover nun in den kommenden drei Jahren umsetzen muss. audi t familie n ger ech t e h o chs chule 27 ! Weitere Informationen zum audit in der Hochschule Hannover erhalten Sie im Gleichstellungsbüro Hochschule Hannover Projekt: Familiengerechte Hochschule Telefon: 0511/9296-2143 Fax: 0511/9296-2100 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.fh-hannover.de/gb/ familiengerechte-hochschule Ziele und Maßnahmen des audit familiengerechte hochschule Vorhandene MaSSnahmen (Auswahl) Zukünftige MaSSnahmen (Auswahl) Notfallbetreuung für Kinder der Beschäftigten und Studierenden flexible Ausübung der Arbeitsaufgaben durch Broschüre „Studieren mit Kind“ Heim- und Telearbeit Kinderbetreuung in den Oster-, Sommer-, und Herbstferien Erweiterung der Lernmöglichkeiten um die des Fernlernens Familienfreundliche Infrastruktur (u. a. Wickeltische, Erarbeitung eines umfassenden Betreuungskonzeptes für Kinder Hochstühle in der Mensa, Kinderecke in der Bibliothek) Ausbau des Hopping-Modells zum Teilzeitstudium Anmietung von Belegplätzen in einer Schaffung weiterer Teilzeitstudiengänge Kinderbetreuungseinrichtung Verstärkte interne und externe Kommunikation Einrichtung eines Eltern-Kind bzw. Stillzimmers für Studierende Substanzielle Berücksichtigung von Familie Informationsveranstaltungen in den Prüfungsordnungen Weiterentwicklung und Ausbau der Familienservicestelle 28 audi t familie n ger ech t e h o chs chule audi t familie n ger ech t e h o chs chule 29 2.2Urlaubssemester Studierende können sich u. a. aufgrund einer Schwangerschaft und/ oder Pflege und Erziehung eines Kindes beurlauben lassen. In dieser ! Wo: Hochschule Hannover Dezernat III/ Studierendenverwaltung Zeit dürfen offiziell keine Lehrveranstaltungen besucht, Leistungsnachweise erbracht und Prüfungen abgelegt werden. Der Studieren- Besuchsanschrift denstatus bleibt erhalten. Ricklinger Stadtweg 118 30459 Hannover Während der Urlaubssemester werden auch keine BAföG-Zahlungen Postanschrift geleistet. Stattdessen kann unter Umständen Arbeitslosengeld II vom Hochschule Hannover JobCenter bezogen werden (s. Kapitel Arbeitslosengeld). Beantragen Dezernat III/ Studierendenverwaltung Sie Urlaubssemester, brauchen Sie sich nicht gesondert rückzumelden. Postfach 721154 Der Verwaltungskostenbeitrag entfällt während der Urlaubssemester. 30531 Hannover Der Beitrag für das Studentenwerk muss weiterhin gezahlt werden. Telefon: 0511/9296-1122 An der Fachhoschschule Hannover können bis zu vier aufeinanderfol- Fax: 0511/9296-1110 gende Urlaubssemester gewährt werden. E-Mail: [email protected] Antragsstellung Wie: Sprechzeiten Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Mo. - Do. 13.00 - 15.00 Uhr Schriftlich. Den Antrag auf Beurlaubung erhalten Sie direkt im Dezernat III/ Studierendenverwaltung bzw. auf den entsprechenden Internetseiten unter Antragsformulare. Wann: Bis zum 31. März für das Sommersemester und bis zum 30. September für das Wintersemester. Urlaubssemester müssen für jedes Semester neu beantragt werden! Beizufügen: Mutterpass bzw. Kopie der Geburtsurkunde. 30 uR L AU BS S EM E S T ER uR L AU BS S EM E S T ER 31 2.3 Studienbeiträge – Befreiung für Eltern Studierende mit Kind bzw. Kindern können sich gem. § 11 Abs. 4 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) von der Pflicht zur Ent- ! Wo: Hochschule Hannover Dezernat III/ Studierendenverwaltung richtung der Studienbeiträge befreien lassen, sofern das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (ohne beurlaubt zu sein). Besuchsanschrift Ricklinger Stadtweg 118 Dazu muss vor Beginn des jeweiligen Semesters eine Erklärung abge- 30459 Hannover geben werden, aus der hervorgeht, dass während eines Studiums ein Kind betreut wird. Postanschrift Hochschule Hannover Dezernat III/ Studierendenverwaltung Antragsstellung Postfach 721154 30531 Hannover Wie: Schriftlich. Den Antrag auf Befreiung des Studienbeitrages erhalten Telefon: 0511/9296-1122 Sie direkt im Dezernat III/ Studierendenverwaltung bzw. auf den ent- Fax: 0511/9296-1110 sprechenden Internetseiten unter Antragsformulare. E-Mail: [email protected] Wann: Sprechzeiten Für das zurückliegende Sommersemester bis zum 30. September. Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Für das zurückliegende Wintersemester bis zum 31. März. Mo. - Do. 13.00 - 15.00 Uhr Beizufügen: Kopie der Geburtsurkunde und eine aktuelle Haushaltsbescheinigung. 32 S t udie n bei t r äge – B ef r eiu n g fü r E lt er n S t udie n bei t r äge – B ef r eiu n g fü r E lt er n 33 2.4 Studentenwerk Hannover Die Lebenssituation studentischer Eltern umfasst u. a. folgende Aspekte: Das Studentenwerk Hannover bietet folgende Angebote für Was ist zu beachten bei Beurlaubung oder in Prüfungsverfahren? studentische Eltern: Welche Auswirkungen können durch Schwangerschaft und Kindererziehung auf BAföG-Leistungen entstehen? Welche Regelungen betreffen schwangere Studierende, Sozialberatung die jobben? Welche Gelder können wo beantragt werden? Die Sozialberatung des Studentenwerks Hannover bietet Studierenden, Wie ist die rechtliche Situation eines Kindes? Studieninteressierten und AbsolventInnen Orientierungs- und Klärungshilfe bei der Suche nach einer Lösung für persönliche, soziale und Gibt es Kinderbetreuung in Hochschulnähe und wie wird sie finanziert? wirtschaftliche Probleme. Hierzu gehört die Beratung zu den Themen: Die Themen, über die im Zusammenhang mit „Studieren mit Kind“ Studium und Kind informiert und beraten wird, sind vielfältig, und die Situation studen- Jobben und Sozialversicherung tischer Eltern ist sehr unterschiedlich. Daher kann eine persönliche Finanzierungsmöglichkeiten (neben BAföG) Beratung eine wichtige Ergänzung zu diesen Informationen darstellen. soziale Absicherung zwischen Studium und Beruf Im persönlichen Beratungsgespräch wird über die Informationswei- Studium und Handicap tergabe hinaus die individuelle Situation betrachtet, und es werden Studienkosten und Ermäßigungen hierauf zugeschnittene Lösungen entwickelt. Außerdem wird bei der spezifische Probleme ausländischer Studierender Beantragung von finanziellen Hilfen und bei der Klärung von Ansprü- alle anderen sozialen Fragen rund ums Studium chen Unterstützung angeboten. Die Sozialberatung des Studentenwerks unterstützt studentische Eltern bei der Organisation und Vereinbarung von Studium und Beruf: Sie bietet persönliche Beratungsgespräche an, führt Informationsveranstaltungen durch und informiert ausführlich auf ihren Internetseiten über das Thema „Studieren mit Kind“. 34 S t ude n t e n w er k H a n n over S t ude n t e n w er k ha n n over 35 ! Umfangreiche Informationen zum Thema „Studieren mit Kind“ finden Sie im Internet unter Studentenwerk Hannover Sozialberatung in der Medizinische Hochschule Hannover Carl-Neuberg-Straße 1 30625 Hannover http://www.studentenwerk-hannover.de/kind.html Gebäude 12, Vorklinik, AStA-Sprechstundenzimmer 1070 Hier werden auch die Termine für die kostenlosen InformationsveranSprechzeiten staltungen „Studieren mit Kind“ bekannt gegeben. Di. 11.00 - 14.00 Uhr Persönliche Beratung erhalten Sie in der Sozialberatungsstelle im Lodyweg 1 oder in der Sozialberatungssprechstunde an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Bei umfangreicheren Anfragen Weitere Informationen zu den Kinderbetreuungsangeboten vom oder wenn ein Besuch während der Sprechzeiten nicht möglich ist, Studentenwerk Hannover sind im Kapitel Kinderbetreuung zu finden. können darüber hinaus auch Termine außerhalb der Sprechzeit vereinbart werden. Telefonische Beratung und Vereinbarung von Terminen MensaCard Kids – Kostenloses Mittagessen außerhalb der Sprechzeiten vom für Kinder Studierender Studentenwerk Hannover Abteilung Soziales und Internationales Um studentische Eltern finanziell zu entlasten und sie in ihrem oft Sozialberatung stressigen Alltag zu unterstützen, bietet das Studentenwerk Hannover Lodyweg 1 seit März 2010 die MensaCard Kids an. 30167 Hannover Ina Klyk, Dorothea Tschepke und Karen Tepel Hiermit können Kinder in Begleitung ihrer studentischen Mutter bzw. Telefon: 0511/76-889-19 ihres studentischen Vaters einmal pro Tag kostenlos ein warmes Mit- tagessen (in der Contine auch Abendessen) einnehmen. 0511/76-889-22 E-Mail: [email protected] Voraussetzung hierfür ist, dass die studentische Mutter bzw. der studentische Vater gleichzeitig ein vollständiges Essen für sich kauft. Sprechzeiten Die MensaCard Kids gilt für Kinder bis zwölf Jahre mit mindestens Mo., Mi. 13.00 - 15.00 Uhr einem Elternteil, der an einer vom Studentenwerk Hannover betreuten Di., Do. 10.00 - 13.00 Uhr Hochschule studiert: 36 S t ude n t e n w er k H a n n over Hochschule Hannover Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Medizinische Hochschule Hannover S t ude n t e n w er k ha n n over 37 Tierärztliche Hochschule Hannover Für weitere Fragen stehen die MitarbeiterInnen am MensaCard- Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Schalter in der Hauptmensa gerne zur Verfügung. Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover ! Studentenwerk Hannover Studierende erhalten die MensaCard Kids in der Hauptmensa, wenn Abteilung Hochschulgastronomie sie ihren Studierendenausweis bzw. ihre Immatrikulationsbeschei- Callinstraße 23 nigung sowie die Geburtsurkunde ihres Kindes vorlegen und ihre 30167 Hannover Anschrift angeben. Telefon: 0511/76-880-53 E-Mail: [email protected] Studentenwerk Hannover Hauptmensa Callinstraße 23 30167 Hannover am MensaCard-Schalter im Foyer Zeiten Mo. - Fr. 12.00 - 14.00 Uhr Studierende, die den MensaCard-Schalter in der Hauptmensa nicht aufsuchen können, nennen in der von ihnen genutzten Mensa/ Cafeteria ihre Anschrift und geben eine Kopie des Studierendenausweises/ der Immatrikulationsbescheinigung sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes ab. Wenige Tage später können sie die MensaCard Kids für ihr Kind in der gleichen Mensa/ Cafeteria abholen. Die MensaCard Kids gilt bis zum Ablauf des nachgewiesenen Semesters und kann anschließend mit den genannten Nachweisen verlängert werden. Das ausführliche Faltblatt zur MensaCard Kids gibt es Internet unter http://www.studentenwerk-hannover.de/ mensacardkids2.html 38 S t ude n t e n w er k H a n n over S t ude n t e n w er k ha n n over 39 BAföG 2.5 Familienfreundliche Infrastruktur Auch für das BAföG ist das Studentenwerk Hannover zuständig. In der Abteilung Ausbildungsförderung und in den BAföG-Service-Büros Eltern-Kind-Raum an der Fakultät V – stehen Mitarbeiterinnen bei der Beantragung mit Rat und Tat zur Seite. Gesundheit, Diakonie und Soziales Weitere Informationen zum Bafög finden Sie unter Kapitel Finanzielle Unterstützung. Sie haben Ihr Kind dabei und eine Pause vom Studienalltag dringend nötig? Der Eltern-Kind-Raum an der Fakultät V – Gesundheit, Diakonie und Soziales (Raum 5.026) steht Ihnen offen als Rückzugsort, Treff- Zimmer & Wohnungen punkt, Still- und Wickelzimmer. Fühlen Sie sich wohl! Für „Versorgungsengpässe“ finden Sie hier auch einen Windelvorrat. In 15 Wohnhäusern bzw. Wohnanlagen bietet das Studentenwerk Hannover rund 2300 Studierenden günstige möblierte Zimmer und Ausgeliehen werden können Schlüssel an der Fakultät V – Appartements in verschiedenen Wohnformen an. Diese reichen von Gesundheit, Diakonie und Soziales im Medienzentrum. Einzelzimmern und Appartements über WGs bis zu Mehr-ZimmerWohnungen. Weitere Informationen zu den Wohnhäusern vom Wir bitten um Beachtung der im Eltern-Kind-Raum ausliegenden Studentenwerk Hannover sind im Kapitel Wohnen zu finden. Benutzerordnung und freuen uns über eine rege Nutzung! 40 S t ude n t e n w er k H a n n over familie n f r eu n dli che i n f r as t r uk t u r 41 Wickelräume An der Hochschule Hannover finden Sie an diversen Standorten Wickelmöglichkeiten. Bitte entnehmen Sie diese der Übersicht. Fakultät Standort Gebäude Etage Raum Raum-Nr. I + II Campus Linden Block 5 1. OG Damen-WC 2542 II Ahlem − − − − III Expo-Plaza Expo-Plaza 12 2. OG Babywickelraum 2.02 I + II + IV Campus Linden Bibliothek EG Behindertentoitellte − V Kleefeld Gebäude 5 EG Sanitätsraum 5.072 Weitere Angebote Die Hochschule Hannover ist seit Jahren bestrebt, die Räumlichkeiten der Hochschule familiengerecht auszustatten. Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Jahren neben einer Kinderecke in der Bibliothek ebenfalls Hochstühle für die Mensa angeschafft. Auch haben Kinder von studierenden Eltern die Möglichkeit, einmal pro Tag kostenlos ein Mittagessen in der Mensa einzunehmen. Weitere Informationen zu der MensaCard Kids finden Sie in dem Kapitel „Angebote des Studentenwerks Hannover für studentische Eltern“. 42 Familie n f r eu n dli che I n f r as t r uk t u r 3. Finanzielle Unterstützung 3.1BAföG Die Chance auf Bildung und Ausbildung soll jeder wahrnehmen können. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser als BAföG bekannt, ist dafür der Schlüssel. Wie bei vielen anderen staatlichen Förderinstrumenten, so ist auch das BAföG an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Eine davon ist: Die gezahlte Ausbildungsförderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden sowie vom Einkommen ihrer Ehepartner und Eltern. In Ausnahmefällen wird das Einkommen der Eltern nicht angerechnet. Für deutsche Studierende besteht ein Rechtsanspruch auf BAföG, für ausländische Studierende nur unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich gilt: BAföG wird Auszubildenden gewährt, die bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr (bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben. Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause bei den Eltern wohnen, (z. B. beim Besuch weiterführender allgemein bildender Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie von Abendschulen, berufsqualifizierenden Berufsschulen, Fach- und Fachoberschulen) erhalten die Ausbildungsförderung als Zuschuss. Ein Zuschuss ist eine staatliche Leistung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Studentinnen und Studenten erhalten die Ausbildungsförderung grundsätzlich je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Staatsdarlehen. Zugunsten von behinderten, schwangeren und Auszubildenden mit Kindern wird die Förderung für einen angemessenen Verlängerungszeitraum als Zuschuss gewährt. Als Hilfe zum Studienabschluss oder beim zweiten Wechsel der Fachrichtung wird die Ausbildungsförderung als vollverzinsliches Bankdarlehen geleistet. baf ö g 45 Förderungshöhe Eltern können Ausbildungsförderung auch dann erhalten, wenn sie bei Vollendendung des 30. bzw. 35. Lebensjahres eigene Kinder unter Die Höhe der Bedarfssätze richtet sich nach der Art der Ausbildungs- 10 Jahren erziehen und nur begrenzt erwerbstätig sind. In diesem Fall stätte und der Unterbringung. Der maximale Bedarfssatz für Studie- verschiebt sich die Altersgrenze ggf. bis zu dem Zeitpunkt, in dem die rende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen, die Kinder das 10. Lebensjahr vollenden. nicht bei den Eltern wohnen, beträgt einschließlich Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag monatlich 670 Euro. Das Darlehen muss Müttern und Vätern, die nach früherem BAföG-Bezug zur Rückzah- fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Mindestraten von lung ihres BAföG- Darlehens herangezogen werden, wird die monatli- monatlich 105 Euro innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt werden. che Rückzahlungsrate auf Antrag gestundet, soweit sie in dem jeweili- Die Höhe des Staatsdarlehens ist für Ausbildungsabschnitte, die nach gen Monat über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. dem 28. Februar 2001 begonnen haben, auf 10.000 Euro begrenzt. Bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens besteht die Möglichkeit, Außerdem können Auszubildende mit Kindern während der Aus- einen Nachlass zu erlangen. bildung einen pauschalen und als Vollzuschuss gezahlten Kinderbetreuungszuschlag zu ihrem Bedarfssatz in Höhe von 113 Euro Der gesetzlich festgelegte Bedarfssatz beträgt zurzeit: monatlich für das erste Kind erhalten. Für jedes weitere Kind kommen 85 Euro im Monat hinzu. Voraussetzung ist, dass das Kind in ihrem Haushalt lebt und noch keine 10 Jahre alt ist. Der als Vollzuschuss Bei den eltern wohnend nicht bei den eltern wohnend Grundbedarf 373 Euro 373 Euro Wohnbedarf 49 Euro 224 Euro Krankenkassenbeitrag 62 Euro 62 Euro Pflegeversicherungszuschlag 11 Euro 11 Euro Förderungshöchstbetrag 495 Euro 670 Euro geleistete Zuschlag muss nicht zurückgezahlt werden. ! Weiterführenden Informationen sind auf den Seiten vom Studentenwerk Hannover zu finden. http://www.studentenwerk-hannover.de Auskunft zum BAföG und Antragstellung gibt das Studentenwerk Hannover BAföG für junge Eltern Abteilung Ausbildungsförderung Callinstraße 30a Ausbildungsförderung für junge Eltern wird für eine angemessene Zeit 30167 Hannover über die Förderungshöchstdauer hinaus als Zuschuss gewährt, wenn Telefon: 0511/76-881-26 sie wegen Schwangerschaft und/ oder der Pflege und Erziehung eines E-Mail: [email protected] bis zu zehn Jahre alten Kindes überschritten wurde. 46 B af ö g B af ö g 47 Sprechstunden der SachbearbeiterInnen 3.2Mutterschaftsgeld Mo., Mi., Fr. 10.00 - 12.00 Uhr Di. 13.00 - 17.00 Uhr Damit Arbeitnehmerinnen während der Mutterschutzfristen kein Ver- (Mitte August - Mitte September nur BAföG-Service-Büro) dienstausfall entsteht, erhalten sie in dieser Zeit Mutterschaftsgeld. Postadresse Postfach 58 69 Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld? 30058 Hannover Bei den Anspruchsvoraussetzungen wird nach bestimmten BAföG-Service-Büros Personengruppen unterschieden: ServiceCenter der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Welfengarten 1 krankenversicherte Arbeitnehmerinnen 30167 Hannover nicht krankenversicherte Arbeitnehmerinnen Hauptgebäude, Lichthof, Ebene 01 andere Versicherte Mo. - Do. 10.00 - 17.00 Uhr Fr. 10.00 - 15.00 Uhr Krankenversicherte Arbeitnehmerinnen Hochschule Hannover Hierunter fallen alle Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Kranken- Ricklinger Stadtweg 118 kasse sind und bei Beginn der Schutzfrist: 30459 Hannover in einem Arbeitsverhältnis stehen Do. 11.00 - 14.00 Uhr in Heimarbeit beschäftigt sind oder nicht mehr in einem Arbeits- (nur Mitte März - Mitte April und Mitte September - Mitte Oktober) verhältnis stehen, weil dieses vom Arbeitgeber während der Schwangerschaft zulässigerweise aufgelöst wurde (z. B. bei Medizinische Hochschule Hannover Konkurs) Carl-Neuberg-Straße 1 30625 Hannover Höhe des Mutterschaftsgeldes: Gebäude 12, Vorklinik, AStA-Sprechstundenzimmer 1070 Als Mutterschaftsgeld wird diesen Frauen das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Monate gezahlt. Mi. 11.00 - 14.00 Uhr (nur Mitte Oktober - Mitte November) 48 B af ö g mu t t er s chaf t sgeld 49 Leistungsträger: 210 Euro ausgeschöpft ist. Dann wird nur noch der Arbeitgeberzu- Die Krankenkasse trägt max. 13 Euro pro Tag. Liegt das Einkommen schuss weitergezahlt, also der Unterschiedsbetrag zwischen 13 Euro höher, zahlt der Arbeitgeber die Differenz. pro Tag und dem Nettoarbeitsentgelt. Beispiel: Leistungsträger: Durchschnittlicher Nettolohn der letzten 3 Monate: 900 Euro Das Mutterschaftsgeld wird vom Bund bzw. vom Bundesversicherungsamt gezahlt. Der Arbeitgeber trägt den Zuschuss. 900 Euro ÷ 30 Tage = 30 Euro Bezugsdauer: davon: Wird der Höchstbetrag von 13 Euro pro Tag gewährt, endet die Beitrag der Krankenkasse: 13 Euro pro Kalendertag + Bezugsdauer bei insgesamt 210 Euro nach 16 Tagen. Zum Ausgleich Zuschuss des Arbeitgebers: 17 Euro pro Kalendertag haben die Bezieherinnen unmittelbar ab dem Zeitpunkt der Geburt Anspruch auf Elterngeld. Wurde das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig Den Arbeitgeberzuschuss erhalten diese Frauen während der aufgelöst, zahlt die Krankenkasse auch den Arbeitgeberzuschuss. gesamten Dauer der Schutzfrist (98 Tage). Bezugsdauer: Andere Versicherte: für jeden Tag der Schutzfrist „Andere Versicherte“ sind Mitglieder in der gesetzlichen KrankenverNicht krankenversicherte Arbeitnehmerinnen sicherung, die bei Beginn der Schutzfrist in keinem Arbeitsverhältnis standen, z. B. Hierzu gehören z. B. nicht krankenversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte (geringfügig Beschäftigte) oder wegen Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversiche- rung privat versicherte Arbeitnehmerinnen. schaftsgeld in Höhe des Krankengeldes erhalten. Höhe des Mutterschaftsgeldes: Arbeitslose Frauen oder Frauen in Umschulungsmaßnah- men: Sie bekommen Mutterschaftsgeld in derselben Höhe wie Als Mutterschaftsgeld wird das durchschnittliche Nettoarbeitsent- Selbstständige, die bei Anspruch auf Krankengeld Mutter- das bisher gezahlte Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld. Zu den sogenannten „anderen Versicherten“ werden auch gelt der letzten drei Kalendermonate gezahlt. Allerdings beträgt das Frauen mit befristeten Arbeitsverträgen gerechnet, die zu Mutterschaftsgeld hier insgesamt höchstens 210 Euro. Das heißt: Die Beginn der Schutzfrist noch in einem Arbeitsverhältnis standen, Zahlungen werden eingestellt, wenn der festgelegte Höchstbetrag von bei denen das Arbeitsverhältnis jedoch während der Schutzfrist 50 mu t t er s chaf t sgeld mu t t er s chaf t sgeld 51 endet. Diese Frauen erhalten bis zum Ablauf des Arbeitsvertrages tes Arbeitsverhältnis bereits vor Eintritt der Mutterschaftsfrist, so dass Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Tag sowie den Ar- kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht. beitgeberzuschuss. Anschließend wird Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt (nur bei Anspruch auf Krankengeld). Steuern und Sozialabgaben Entbindungsgeld Das Mutterschaftsgeld ist steuerfrei. Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld müssen keine Beiträge zur Krankenversicherung Zum 01.01.2004 wurde das Entbindungsgeld aus dem Leistungs- oder sonstige Sozialabgaben entrichtet werden. Die Frau bleibt in katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Dieses dieser Zeit krankenversichert. richtete sich an nicht erwerbstätige Mütter, dazu zählten insbesondere Studentinnen sowie arbeitslose und familienversicherte Frauen, die bis dahin aufgrund des nicht vorhandenen Anspruchs auf Mutter- Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt? schafts- bzw. Krankengeld, ein einmaliges Entbindungsgeld in Höhe von 77 Euro erhielten. Mutterschaftsgeld gibt es während der Schutzfristen: 6 Wochen vor der Entbindung Studentinnen 8 Wochen nach der Entbindung (12 Wochen bei Frühund Mehrlingsgeburten) Studentinnen, die gesetzlich krankenversichert sind und die bei Beginn der Mutterschutzfrist in einem zusätzlichen Arbeitsverhältnis stehen, Zusätzlich kann sich bei Frühgeburten die Schutzfrist nach der Ent- haben wie alle anderen Arbeitsnehmerinnen auch Anspruch auf Mut- bindung um den Zeitraum verlängern, um den sich die Schutzfrist vor terschaftsgeld. Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigungen. Denn: Keine der Entbindung aufgrund der Frühgeburt verkürzt hat. Die Bezugs- Frau darf einen Verdienstausfall erleiden, weil sie wegen Einsetzen der dauer des Mutterschaftsgeldes verlängert sich hier entsprechend. Schutzfrist nicht weiterbeschäftigt wird. Studentinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, aber privat krankenversichert sind, erhalten das Mutterschaftsgeld zu Lasten des Bundes. In vielen Fällen schließen Studierende jedoch befristete Arbeitsverträge ab, die mit Ablauf des vereinbarten Zeitraumes enden, ohne dass es dazu einer Kündigung bedarf. In der Regel endet ein solches befriste- 52 mu t t er s chaf t sgeld mu t t er s chaf t sgeld 53 Antragstellung Sie stellen einen formlosen Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer ! Weitere Informationen über das Mutterschutzgeld enthält die Broschüre „Mutterschutzgesetz – Leitfaden zum Mutterschutz“, kostenlos zu beziehen beim Krankenkasse. Erforderliche Unterlagen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bei Antragstellung vor der Entbindung ist ein Zeugnis über den Internet: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/ voraussichtlichen Geburtstermin, ausgestellt von Ihrer Ärztin/ publikationen,did=3156.html Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme, beizufügen. Das Zeugnis darf nicht früher als 1 Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt sein. Die Entbindung ist durch die Vorlage einer standesamtlichen Geburtsurkunde nachzuweisen. ! Frauen, die Anspruch auf das Mutterschaftsgeld zu Lasten des Bundes (max. 210 Euro) haben, stellen den Antrag beim Bundesversicherungsamt. Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeldstelle Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn Telefon: 0228/619-1888 ! Fax: 0228/619-1877 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.mutterschaftsgeld.de Frauen, die ihren Anspruch auf den Arbeigeberzuschuss geltend machen wollen, müssen ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung der Krankenkasse (bzw. des Bundesversicherungsamtes) vorlegen, aus der sich der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ergibt. 56 mu t t er s chaf t sgeld Auskunft über das Mutterschaftsgeld erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse. 3.3Elterngeld Mutter erhält Elterngeld Nimmt die Mutter (8 Wochen Mutterschutz) während der ersten 2 Wie hoch ist das Elterngeld? Monate Elternzeit das Elterngeld in Anspruch, wird das Mutterschaftsgeld vom Elterngeld abgezogen. Für Kinder die nach dem 01. Januar 2007 geboren wurden tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Vater erhält Elterngeld Das Elterngeld beträgt mind. 300 Euro und max. 1800 Euro. Es ersetzt zwischen 65 – 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Nimmt dagegen der Vater die ersten 8 Wochen die Elternzeit, erhalten Geburt. die Eltern 67 % seines vorherigen Nettoeinkommens zusätzlich zum Mutterschaftsgeld. Ebenso wird der Verdienst einer bis zu 30-stündigen Erwerbstätigkeit vom Elterngeld abgezogen. Wer hat Anspruch auf Elterngeld? Das Elterngeld können Erwerbstätige, Beamte/innen, Selbstständige, Alleinerziehende Hausfrauen und Hausmänner, Studierende, Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades Diese können in besonderen Härtefällen sogar mehr als 30 Stunden beantragen. erwerbstätig sein und erhalten Elterngeld für vierzehn Monate. Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben zusammen einen Anspruch auf 12 Monatsbeiträge Elterngeld. Zwei Studierende weitere Monate kommen dazu, falls auch der andere Elternteil seine Arbeitszeit für mindestens 2 Monate auf höchstens 30 Stunden Diese müssen weder ihr Studium unterbrechen noch ihre Arbeitszeit reduziert und sich dadurch das Einkommen vermindert. auf 30 Wochenstunden reduzieren, um das Elterngeld beziehen zu können. Elterngeld wird bis 300 Euro nicht auf das BAföG angerech- Weiterhin können sich Eltern für die Option entscheiden, monatlich net, aber auf Arbeitslosengeld II. den halben Betrag Elterngeld für einen Zeitraum von 24 Monaten zu beziehen. Rückwirkend kann das Elterngeld bis zu 3 Monate gezahlt werden. 58 E lt er n geld E lt er n geld 59 Eltern, die kein Einkommen haben Diese erhalten nach den neuen Bestimmungen mindestens 300 Euro pro Kind, die aber mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden (Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag). Bei einigen Leistungen (u. a. BAföG, Wohngeld) wird nur das Elterngeld angerechnet, welches den Betrag von 300 Euro übersteigt. Eltern mit geringem Erwerbseinkommen vor der Geburt Sie erhalten einen Elternfreibetrag beim Bezug von Sozialleistungen, der dem Einkommen vor der Geburt entspricht, höchstens jedoch 300 Euro. Elterngeld bei Mehrlingsgeburten Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld monatlich um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Das heißt: Zusätzlich zum Elterngeld in Höhe von mindestens 65 – 67 % des wegfallenden Erwerbseinkommens oder zum Mindestbetrag von 300 Euro werden für jedes weitere Mehrlingskind monatlich jeweils 300 Euro gezahlt. ! Den Antrag auf Elterngeld stellen Sie bei der Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Jugend und Familie Ihmeplatz 5 30449 Hannover Telefon: 0511/168-42786 Öffnungszeiten Mo., Mi., Do.08.30 - 11.00 Uhr Di. 60 E lt er n geld 15.30 - 18.00 Uhr E lt er n geld 61 3.4 Kindergeld Wer erhält der Kindegeld, wenn mehrere anspruchsberechtigt sind? Wer erhält Kindergeld? Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt an die person, in dessen Obhut sich das Kind befindet, es also betreut, erzieht und versorgt. Nach dem Einkommenssteuergesetz erhält Kindergeld, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Leben die Eltern mit dem Kind in einem gemeinsamen haushalt, müssen sie sich einigen, wer das Kind beziehen soll. Dies gilt auch für Ausländische Eltern erhalten nur dann Kindergeld, wenn sie im Besitz- nichteheliche Lebensgemeinschaften. einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis sind. Leben die Großeltern mit im Haushalt, kann auch diesen das KinderEin Anspruch auf Kindergeld besteht für: geld für das Enkelkind ausgezahlt werden, vorausgesetzt die Eltern stimmen der Übertragung zu. eigene Kinder (eheliche, nichteheliche, Adoptivkinder) Stief-, Enkel-, Pflegekinder, die im Haushalt der Berechtigten Höhe des Kindergeldes leben Für Kinder über 18 Jahren gibt es Kindergeld in bestimmten Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Fällen, z. B. : Die Höhe des Kindergeldes beträgt monatlich: Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr für das 1. und 2. Kind 184 Euro Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr für das 3. Kind 190 Euro Kinder ohne Ausbildungsplatz bis zum 25. Lebensjahr für das 4. sowie jedes weitere Kind 215 Euro zeitlich unbegrenzt für Kinder, die aufgrund einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten Bei Kindern über 18 Jahren wird jedoch das eigene Einkommen berücksichtigt. Beträgt es mehr als 8.004 Euro im Jahr (2010), entfällt das Kindergeld. Maßgeblich ist der Jahresbetrag und nicht das Einkommen, das in den einzelnen Monaten erzielt wurde. 62 K i n dergeld K i n dergeld 63 Kinderzuschlag: 3.5Unterhalt für das Kind Eltern, die Geringverdiener sind, können den Kinderzuschlag beantragen. Paare müssen mindestens 900 Euro, Alleinerziehende Unterhaltsansprüche des Kindes mindestens 600 Euro selbst verdienen. Das Einkommen darf eine Höchstgrenze nicht überschreiten, maximal werden 140 Euro je Kind Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhalt durch seine Eltern. Mütter und gezahlt. Kinderzuschlag wird nicht bei Bezug von Arbeitslosengeld II Väter können den Unterhalt entweder durch Pflege und Erziehung oder Sozialhilfe gezahlt. oder durch Barunterhalt leisten. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt in der Regel durch die Pflege und Erziehung ! Den Antrag auf Kindergeld und Kinderzuschlag beantragen Eltern des Kindes. Der andere Elternteil zahlt den Barunterhalt. Kindesunter- bitte nach der Geburt bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit halt hat Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen. – Abteilung Familienkasse, z. B. bei der Die Höhe des zu leistenden Barunterhalts hängt vor allem ab: Agentur für Arbeit Abteilung Familienkasse vom aktuellen Einkommen des Unterhaltszahlers, Brühlstraße 4 vom Alter des Kindes und 30169 Hannover von der Zahl der Personen, denen Unterhalt zusteht. Telefon: 01801/546337* * (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) Der Barunterhalt ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der gesetzliche E-Mail: [email protected] Mindestunterhalt beträgt ab 1. Januar 2011: für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro, für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro, jeweils abzüglich der Hälfte des Kindergeldes. Für Unterhaltsfragen ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium der Justiz federführend zuständig. 64 K i n der geld U n t er halt fü r das K i n d 65 Was tun, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt? Vereinfachtes Verfahren Schriftliche Mahnung der Unterhaltsschuld Das „vereinfachte Verfahren“ bedeutet, dass ein Antrag auf Zahlung Zunächst sollten Sie den Unterhaltspflichtigen schriftlich zur Unter- des Unterhalts gestellt wird und dabei der Unterhaltsbetrag als haltszahlung auffordern, ggf. auch die Offenlegung seines Einkom- Prozentsatz des Regelbetrages festgesetzt wird. Der Antrag ist beim mens zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs verlangen. Dabei ist Familiengericht zu stellen (besonderer Vordruck). Der Unterhalts- anzugeben, von welchem Zeitpunkt an der Unterhalt nicht (mehr) pflichtige kann zwar Einspruch gegen die Unterhaltshöhe erheben, gezahlt wurde. Das ist wichtig, wenn der Unterhaltsanspruch noch muss dann aber seine Einkünfte detailliert nachweisen. Dieses Ver- nicht schriftlich festgelegt („tituliert“) worden ist. Nur so werden fahren ist im Gegensatz zum üblichen Klageverfahren schneller und diejenigen Unterhaltsraten, die vor Entstehung eines Unterhaltstitels kostengünstiger. Allerdings wird hiermit lediglich der Unterhalt festge- fällig wurden, rückwirkend geltend gemacht. setzt. In strittigen Fällen kann hier nicht wie vor Gericht entschieden werden. Unterhaltstitel Klageverfahren Unterhaltsansprüche können nur dann durchgesetzt werden, wenn ein vollstreckbarer Unterhaltstitel mit Angabe der Unterhaltssumme Es ist nach wie vor möglich, Klage zu erheben und damit einen Unter- vorliegt. Ein Titel kann in Form eines Unterhaltsurteils, eines gericht- haltsprozess einzuleiten. Manchmal ist dies sinnvoller: Wenn der lichen Vergleichs oder als vollstreckbare Urkunde über die Unterhalts- Unterhaltsverpflichtete z. B. selbstständig ist, hat das Gericht größere schuld vorliegen. Um einen Unterhaltstitel zu erlangen, kann entweder Befugnisse, Auskünfte über die Einkommensverhältnisse einzuholen Klage vor Gericht erhoben werden oder das sogenannte „vereinfachte (bspw. beim Finanzamt). Eine Klageerhebung ist unumgänglich, wenn Verfahren“ gewählt werden. der Unterhaltsanspruch voraussichtlich das 1,5fache des Regelbetrages übersteigt oder wenn es sich um ein streitiges Verfahren handelt. Wenn Sie auf Unterhalt klagen wollen, können Sie alles selbst erledigen oder sich anwaltlich vor Gericht vertreten lassen oder den Fachbereich Jugend und Familie im Rahmen einer Beistandschaft um Unterstützung bitten. Bei niedrigem Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. 66 U n t er halt fü r das K i n d U n t er halt fü r das K i n d 67 ! Zuständiges Gericht Zuständig für Unterhaltsangelegenheiten ist das Familiengericht am ! Den Antrag auf eine Beistandschaft stellen Sie beim zuständigen Fachbereich Jugend und Familie (gewöhnlicher Aufenthaltsort der Mutter) z. B. bei der: Wohnsitz des Kindes (besondere Abteilung beim Amtsgericht). Landeshauptstadt Hannover Familiengericht beim Amtsgericht Hannover Fachbereich Jugend und Familie Volgersweg 1 Ihmeplatz 5 30175 Hannover 30449 Hannover Telefon: 0511/347-0 Öffnungszeiten Sprechzeiten Mo., Mi., Do.08.30 - 11.00 Uhr Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Di. 15.30 - 18.00 Uhr Auskunft in Unterhaltsangelegenheiten bei Alleinsorge: Beistandschaft des Fachbereichs Jugend und Familie Telefon: 0511/168-42786 Der Fachbereich Jugend und Familie nimmt bei beantragter Beistandschaft folgende Aufgaben für Alleinsorgende kostenlos wahr: Beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) sind Informationsbroschüren zum Unterhalt und weiteren für Allein- Feststellung der Vaterschaft erziehende relevanten Themen erhältlich (siehe Anschriften im Anhang). Ermittlung des Aufenthaltsortes des Vaters Kontaktaufnahme mit dem Vater zwecks freiwilliger Anerkennung ggf. Klageerhebung zur Feststellung der Vaterschaft und Vertretung des Kindes vor Gericht Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Prüfung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen und Errechnung der Unterhaltshöhe Erhebung der Unterhaltsklage und Vertretung des Kindes vor Gericht Durchsetzung von Unterhaltsansprüche (z. B. durch Lohnpfändung) 68 U n t er halt fü r das K i n d U n t er halt fü r das K i n d 69 Der Unterhaltsvorschuss Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für ihre Kinder bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies trifft auch bei ungeklärter Vaterschaft zu. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen. Unterhaltsvorschuss gibt es maximal für 72 Monate und längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (12. Geburtstag) des Kindes. Hierbei ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils unerheblich. Ab 1. Januar 2010 gelten bundesweit folgende Unterhaltsvorschussbeträge: für Kinder bis unter 6 Jahre monatlich 133 Euro für ältere Kinder bis unter 12 Jahre monatlich 180 Euro ! Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen Sie bei der Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Jugend und Familie Unterhaltsvorschuss Ihmeplatz 5 30449 Hannover Telefon: 0511/168-42786 Öffnungszeiten Mo., Mi., Do.08.30 - 11.00 Uhr Di. 70 U n t er halt fü r das K i n d 15.30 - 18.00 Uhr 3.6Arbeitslosengeld II (ALG II, „Hartz 4“) In diesen Fällen können Sie Arbeitslosengeld II vom JobCenter (Regelbedarf, Miete, Heizung etc.) in Anspruch nehmen. Grundsätzlich haben Studierende keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Man geht Eine Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung ist dabei nicht erfor- davon aus, dass der normale Unterhaltsbedarf für Studierende durch derlich. Die Gewährung von ALG II hängt nicht davon ab, ob Sie stu- die Sozialleistung BAföG abgedeckt ist. Dabei kommt es nicht darauf dieren oder nicht, sondern von den Finanzierungsmöglichkeiten, die an, ob jemand tatsächlich eine Förderung erhält, sondern darauf, ob Ihnen offen stehen bzw. verschlossen sind. grundsätzlich ein Anspruch besteht. Kinder von Studierenden Diese Ausschlussregelung wird jedoch hinfällig, wenn Studierende den Anspruch nach BAföG gefördert zu werden verlieren z. B.: Auch in Fällen in denen Studierende mit Kindern selbst keinen Anspruch auf Hilfen vom JobCenter haben, kann aber für das Kind weil Sie sich beurlauben lassen sogenanntes Sozialgeld bezogen werden, sofern das Einkommen weil die Förderungsdauer abgelaufen ist und unterhalb des berechtigten Bedarfs liegt. auch nicht mehr verlängert werden kann bei Exmatrikulation Mehrbedarfszuschlag nicht aber: Schwangere und alleinerziehende Studierende haben Anspruch auf weil Sie z. B. aufgrund der Einkommenshöhe Ihrer Eltern aus der den für sie geltenden Mehrbedarfszuschlag vom JobCenter auch BAföG-Förderung herausfallen dann, wenn sie nach BAföG gefördert werden. Fällt Ihr BAföG-Anspruch weg, so wird das JobCenter verlangen, dass sie sich aus eigenen Erwerbseinkünften finanzieren. Zusätzliche Leistungen Haben Sie jedoch Kleinkinder zu betreuen und steht sonst keine ALG II-EmpfängerInnen können für größere Anschaffungen und Aus- andere Betreuungsperson zur Verfügung, sind Sie nicht verpflichtet, gaben, die nicht im Regelbedarf enthalten sind, einmalige Beihilfen arbeiten zu gehen. (Bei Kindern bis zu 3 Jahren besteht generell erhalten. Auch diejenigen, die keinen laufende Hilfen bekommen, keine Arbeitsverpflichtung; bei älteren Kindern werden sie evtl. dazu können Anspruch auf einmalige Beihilfen haben, wenn es ihnen nicht aufgefordert, einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen.) Eine Arbeits- möglich ist, den entsprechenden Sonderbedarf „aus eigenen Kräften unfähigkeit kann auch infolge einer Schwangerschaft vorliegen. und Mitteln“ voll zu decken, z. B. für Umstandsgarderobe und Babygrundausstattung. 72 A r bei t slo se n geld I I A r bei t slo se n geld I I 73 Härtefälle In besonderen Härtefällen kann ein Darlehen wegen existenzbedrhen- ! Vor Antragstellung wird ein ausführliches Gespräch durch die Sozialberatung des Studentenwerks Hannover empfohlen. der Umstände gewährt werden. Dies kann der Fall sein, wenn das Studentenwerk Hannover Studium nach Beendigung der Regelstudienhöchstzeit noch nicht abge- Abteilung Soziales und Internationales schlossen ist und kein Anspruch mehr auf BAföG-Leistungen besteht. Sozialberatungsstelle Lodyweg 1 30167 Hannover Telefon: 0511/76-889-19 Vereinfachtes Berechnungsmodell 0511/76-889-22 Regelbedarf ab 2011 Der Antrag selbst ist beim zuständigen JobCenter zu stellen, z. B.: Erwachsene, Haushaltsvorstand 364 Euro Haushaltsangehörige ab 18 Jahre 328 Euro JobCenter Region Hannover Kinder 0-5 Jahre 215 Euro Marktstraße 45 6-13 Jahre 251 Euro 30159 Hannover 14-17 Jahre 287 Euro Telefon: 0511/262-770 + Miete (Mietobergrenzen beachten!) + Heizkosten + Mehrbedarf (Schwangerschaft, Alleinerziehende...) = Bedarf – anzurechnendes Einkommen = Anspruch auf ALG II vom JobCenter 74 A r bei t slo se n geld I I A r bei t slo se n geld I I 75 3.7 Stiftungen Welche finanziellen Hilfen die Stiftung gewährt, richtet sich nach der individuellen Bedürfnislage. Beihilfen sind u. a. möglich für: „Mutter und kind – schutz des ungeborenen lebens“ Umstandsgarderobe Babygrundausstattung Die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ wurde 1984 mit dem Ziel Wickelkommode gegründet, werdenden Müttern in finanziellen Notsituationen Kinderwagen und -karre zu helfen. Politische Absicht war dabei, schwangeren Frauen in Kinderbett und Bettzeug Konfliktsituationen die Entscheidung für die Austragung des Kindes Unkosten bei der Wohnungssuche zu erleichtern und damit die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche Wohnungsausstattung und Renovierung zu senken. Zwar besteht kein Rechtsanspruch auf Hilfe durch die Kinderbetreuungskosten Bundesstiftung, auch erfolgt die Unterstützung nur punktuell und reicht bei dem schmalen Budget der Stiftung längst nicht aus. Mittel von der Stiftung werden nicht auf andere Sozialleistun- Dennoch sollten Studentinnen, die ein Kind erwarten, von der gen angerechnet. Sie müssen nicht zurückgezahlt werden. Möglichkeit der Stiftung Gebrauch machen. Um Gelder von der Stiftung erhalten zu können, wenden Sie sich vor Um die Hilfe der Stiftung nutzen zu können, müssen folgende Voraus- der Geburt Ihres Kindes an eine Schwangerschaftsberatungsstelle. Sie setzungen erfüllt sein: müssen dann Ihre Einkommensverhältnisse darstellen und teilen mit, für welche Anliegen bzw. Gegenstände und in welcher geschätzten 1) Beratung und Antragstellung in einer Geldhöhe Sie die gewünschte Unterstützung durch die Stiftung benö- Schwangerschaftsberatungsstelle tigen. Auf der Grundlage dieser Angaben wird in der Beratungsstelle 2) Finanzielle Notlage: ein Antrag ausgefüllt und zusammen mit einem Anschreiben, das ih- geringes Einkommen nen eine finanzielle Notlage bescheinigt, an das zuständige Stiftungs- eine Hilfe über andere Sozialleistungen ist nicht möglich, büro geschickt. Dort wird dann über den Antrag entschieden. nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig zu erlangen Da Sie mit Wartezeiten rechnen müssen, sollten Sie sich frühzeitig um einen Termin für das Beratungsgespräch bemühen. Quittungen und Rechnungen müssen nicht eingereicht werden, sollten aber für eventuelle Rückfragen aufgehoben werden. 76 S t if t u n ge n S t if t u n ge n 77 ! Die Anträge auf Gewährung von Mitteln durch die Stiftung Hilfe der Stiftung „Familie in Not“ wird gewährt, wenn „Mutter und Kind“ werden bearbeitet vom Stiftungsbüro „Mutter und Kind“ 1) eine akute finanzielle Notlage ohne eigenes Verschulden eingetreten ist, z. B. bei: Postfach 203 Todesfall in der Familie 30002 Hannover Krankheit Telefon: 0511/106-7461 Schwangerschaft/ Geburt eines Kindes Arbeitslosigkeit Antragstellung in Schwangerenberatungsstellen, z. B. pro familia Scheidung/ Trennung 2) Sozialhilfeleistungen und andere Hilfen ausgeschöpft sind pro familia 3) die besondere Notsituation belegt wird (durch entsprechende Goseriede 10-12 Nachweise und durch den Besuch einer sozialen Beratungsstelle) 30159 Hannover Telefon: 0511/363606 Die Stiftung vergibt zinslose Darlehen „familie in not“ nicht zurückzuzahlende Zuschüsse Neben der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ gibt es in Niedersach- Die Gelder sind zweckgebunden, d. h., sie dienen ausschließlich zur sen noch die Landesstiftung „Familie in Not“. Diese Stiftung wurde Überwindung der konkreten Notlage. 1978 vor dem Hintergrund der zunehmenden Verarmung insbesondere kinderreicher Familien und alleinerziehender Frauen eingerichtet Ferner können überschuldete Familien ein Darlehen zur Schulden- und sollte dort einspringen, wo gesetzliche Regelungen nicht ausrei- regulierung erhalten, vorausgesetzt, sie suchen eine Schuldnerbera- chen, um akute finanzielle Notlagen zu überwinden. tungsstelle auf. Zum Kreis der förderungswürdigen Personen gehören vorrangig: alleinstehende schwangere Frauen alleinerziehende Mütter und Väter Familien mit mindestens drei Kindern die ihren ersten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben. 78 S t if t u n ge n S t if t u n ge n 79 Im Rahmen eines Sonderfonds werden zudem Mittel bereitgestellt für: 1) Kinderbetreuungskosten (Gefördert werden junge Auszubildende, Studierende und SchülerInnen mit Kindern im Kindergartenalter) Voraussetzungen: geringes Einkommen Ablauf des Elterngeldes keine Übernahme von Betreuungskosten durch den Fachbereich Jugend und Familie die eigene Familie kann nicht einspringen 2) Kostenübernahme bei Wohnungswechsel/ Renovierung, wenn Sie als alleinstehende Schwangere oder alleinerziehende Mutter in unzureichenden Wohnverhältnissen leben 3) Alleinstehende oder Familien, die Drillinge oder Vierlinge erwarten Wenn Sie einen Antrag an die Landesförderung „Familie in Not“ stellen wollen, wenden Sie sich zunächst an eine soziale Beratungsstelle. Dort wird ein Antrag auf Hilfe aufgenommen und zusammen ! Antragsbearbeitung bei der Stiftung „Familie in Not“ mit einem Bericht der Beratungsstelle an die Stiftung zur Bearbeitung Postfach 141 weitergeleitet. 30001 Hannover Telefon: 0511/106-7490 Falls Sie die Voraussetzungen zur Förderung durch die Stiftung „Mutter und Kind“ erfüllen, muss diese Stiftung vorrangig in Anspruch ge- Auskunft und Antragstellung bei den Beratungsstellen nommen werden. Sie können nicht von beiden Stiftungen gleichzeitig Unterstützung für dieselben Aufwendungen und Kosten erhalten. 80 S t if t u n ge n der Freien Wohlfahrtsverbände der Familienverbände des Fachbereichs Jugend und Familie des Gesundheitsamtes des Fachbereichs Soziales sowie den Schwangerschaftsberatungsstellen S t if t u n ge n 81 4. Kinderbetreuung 4.1 Kinderbetreuung an der Hochschule Hannover Eine verlässliche Kinderbetreuung entlastet die Eltern und fördert die Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie maßgeblich. Daher möchte auch die Hochschule Hannover ihre Studierenden hinsichtlich der Kinderbetreuung unterstützen. Bereits seit über zehn Jahren bietet die Hochschule Hannover in Kooperation mit dem Fitnessclub KAISERFit eine Notfallbetreuung für Kinder an. Aufgrund der wachsenden Nachfrage nach weiteren Betreuungsmöglichkeiten in allen Fakultäten und Organisationseinheiten der Hochschule Hannover, soll das bereits bestehende Angebot ausgebaut und erweitert werden. Angestrebt sind individuelle Betreuungslösungen für Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren. Innerhalb des audits familiengerechte hochschule werden diese Bestrebungen besonders fokussiert. ! Aktuelle Informationen zu den Betreuungsangeboten finden Sie im Internet unter http://www.fh-hannover.de/gb/familiengerechte-hochschule/ kinderbetreuung Benötigen Sie weitere Informationen oder haben Sie Rückfragen? Wir stehen Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Gleichstellungsbüro Hochschule Hannover Projekt: Familiengerechte Hochschule Telefon: 0511/9296-2143 Fax: 0511/9296-2100 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.fh-hannover.de/gb/ familiengerechte-hochschule K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER 83 Seit 1996 hat jedes Kind ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Mittlerweile hat sich ! AnsprechpartnerInnen vor Ort erreichen Sie unter: KAISERFit GbR die Versorgung mit Kindergartenplätzen stadtweit verbessert. Aller- Fischerhof 1 dings mangelt es nach wie vor an Betreuungsplätzen für Kinder unter 30449 Hannover 3 Jahren und an Hortplätzen für schulpflichtige Kinder. Ab 2013 gibt es Telefon: 0511/92490-50 einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder ab 1 Jahr. E-Mail: [email protected] Preise Kinderbetreuung für die Hochschule Hannover Tageskarte 3,00 Euro Monatskarte 15,00 Euro Kindernotfallbetreuung im Mini-Club Mini-Club Öffnungszeiten Seit 1998 besteht eine Kooperation der Hochschule Hannover mit Mo. - Fr. 08.00 - 14.00 Uhr dem Fitness-Studio „KAISERFit“ zur gemeinsamen Nutzung des Di 17.00 - 20.00 Uhr Mini-Clubs, einer Kinderbetreuungseinrichtung im Kaiser Center. Der Fr. 16.45 - 19.30 Uhr Mini-Club ist offen für die Kinder aller Studierenden und Beschäftigten So. und Feiertage 10.45 - 13.30 Uhr der Hochschule Hannover. Bei Fragen, Anregungen, Wünschen wenden Sie sich bitte an das Die Betreuung im Mini-Club soll helfen, Engpässe und unabgedeckte Betreuungszeiten zu überbrücken und kann ganz individuell in An- GLEICHSTELLUNGSBÜRO spruch genommen werden. Die Mini-Club ist keine Kindertagesstätte, Hochschule Hannover eine Anmeldung oder längerfristige Verbindlichkeit gibt es daher Projekt: Familiengerechte Hochschule nicht. Eine Altersbegrenzung für die Kinder besteht nicht. Telefon: 0511/9296-2143 Fax: 0511/9296-2100 E-Mail: [email protected] 84 K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER 85 Belegplätze im Kindergarten des Teeny Weenies e.V. gebunden für die Betreuung von Kindern Studierender eingesetzt. Studentische Eltern, die eine Kindergruppe gründen möchten, können ! Seit Beginn des Jahres 2011 hat die Hochschule Hannover zwei Beleg- vom Studentenwerk Hilfestellungen erhalten: Das Studentenwerk ver- plätze in dem bilingualen Kindergarten der Teeny Weenies angemietet. mittelt Kontakt zu der Kinderladeninitiative e.V. (Dachorganisation der Dieser befindet sich auf dem Expo-Gelände, nahe der Fakultät III. Die selbstorganisierten Elterninitiativen in Hannover) und ist in Zusammen- Belegplätze werden an Studierende und Beschäftigte mit Kindern der arbeit mit den hannoverschen Hochschulen und Studierendenvertre- Hochschule Hannover vergeben. tungen bei der Raumbeschaffung behilflich. Weitere Informationen zu dem Kindergarten finden Sie auf den Seiten Kindergruppen können Mittel für Einrichtungsgegenstände, Spiel- der Teeny Weenies. material, kleinere Um- und Ausbauarbeiten usw. beantragen, sofern für diese Kosten kein Dritter, wie beispielsweise die Landeshautstadt Kindergarten der Teeny Weenies Hannover oder das Land Niedersachsen, aufkommt. Neu gegründete Boulevard der EU 4 Gruppen können vom Studentenwerk durch einmalige Zuschüsse zu 30539 Hannover notwendigen Bau- und Investitionskosten unterstützt werden. Außer- Telefon: 0511/30069887 dem ist es möglich, bereits bewilligte Mittel Dritter vorzufinanzieren. E-Mail: [email protected] Unter bestimmten Bedingungen können Zuschüsse zu den laufenden Internet: http://www.teeny-weenies.de Betriebskosten gewährt werden. Weiterhin kann das Studentenwerk einspringen, wenn in einer Kindergruppe ein nicht vorhersehbarer Bedarf entstanden ist. Des Weiteren können Elterninitiativen, die in Bei Fragen zur Vergabe der Belegplätze wenden Sie sich bitte an das der Nähe der Hochschulen Krippen oder Kindergärten betreiben, vom GLEICHSTELLUNGSBÜRO Studentenwerk Zuschüsse zu ihrer Arbeit erhalten, wenn in ihrer Ein- Hochschule Hannover richtung mehr als die Hälfte der Kinder studentische Eltern haben. Projekt: Familiengerechte Hochschule Telefon: 0511/9296-2143 Fax: 0511/9296-2100 E-Mail: [email protected] ! Ausführliche Hinweise zu den Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren können angefordert werden beim Studentenwerk Hannover Abteilung Soziales und Internationales Förderung von Kindergruppen durch Lodyweg 1 das Studentenwerk Hannover 30167 Hannover Linda Wilken Auf Initiative der studentischen VertreterInnen in den Gremien des Stu- Telefon: 0511/76-889-30 dentenwerks werden Studentenwerksbeiträge der Studierenden zweck- E-Mail: [email protected] 88 K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER 89 4.2 Kinderbetreuung in Hannover Ferienbetreuung an der Hochschule Hannover Ebenfalls stellen Ferien die Eltern regelmäßig vor eine weitere Herausforderung. Öffentliche Einrichtungen sind geschlossen, Eltern Weitere Kinderbetreuungsmöglichkeiten können meist mittels Urlaub nicht die gesamte Ferienzeit abdecken. in Hochschulnähe Die Versorgung der Kinder ist dadurch schwer sicherzustellen. Ferienbetreuungsangebote können diese Situation entschärfen. Daher Die Betreuungsbörse der Landeshauptstadt Hannover bietet tages- unterstützt die Hochschule Hannover ihre Studierenden in den Oster-, aktuelle Informationen über freie Plätze in Krabbelgruppen und Sommer- und Herbstferien und bietet in Kooperation mit Partnern Kindergärten und Kinderläden sowie bei Tagespflegepersonen. Über eine Kinderbetreuung an. 400 Kitas und ca. 460 Tagesmütter und Tagesväter sind hier bereits vertreten. Eltern können nach verschiedenen Kriterien freie Plätze ! suchen und dann per Telefon oder E-Mail Kontakt aufnehmen. Aktuelle Informationen zu den einzelnen Ferienangeboten finden Sie im Internet unter http://www.fh-hannover.de/gb/familiengerechte-hochschule/ kinderbetreuung ! Hilfe bei der Auswahl oder Kontaktaufnahme und Infos über finanzielle Zuschüsse zu den Betreuungskosten gibt es beim FamilienServiceBüro der Landeshauptstadt Hannover. Landeshauptstadt Hannover FamilienServiceBüro Fachbereich Jugend und Familie Kurt-Schumacher Straße 24 30159 Hannover Telefon: 0511/168-43535 E-Mail: [email protected] Eine gezielte Suche nach freien Betreuungsplätzen in ihrem Stadtteil ist möglich unter http://hannover.betreuungsboerse.net 90 K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER 91 Kindertagesstätten Elternbeiträge in Kindertagesstätten Plätze in Kindertagesstätten werden nicht vermittelt, sie müssen selbst Die Höhe der Elternbeiträge der städtischen Kindertageseinrichtun- gesucht werden. Das FamilienServiceBüro der Landeshauptstadt Han- gen in Hannover ist verbindlich festgelegt. Die freien Einrichtungen nover schickt Ihnen auf Anfrage ein Verzeichnis von Kindertagesstätten lehnen sich in der Regel daran an. Bei den Elternbeiträgen werden das aller Träger (konfessionell, privat, öffentlich) zu, die in Ihrem Stadtteil Einkommen und die Zahl der Kinder berücksichtigt. Nicht angerechnet vorhanden sind. wird das Erziehungsgeld. Wie beantragen Sie eine ErmäSSigung? Kindertagesstätten, die der „Kinderladeninitiative Hannover e.V.“ angehören Eine Freistellung vom Elternbeitrag oder eine Ermäßigung aufgrund eines niedrigen Einkommens muss schriftlich beantragt werden. Die „Kinderladeninitiative Hannover e.V.“ ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Kinder-, Krabbel- und Schülerläden in und um Hannover. Auch die meisten der bereits aufgeführten Kindergruppen im In der Regel gibt es das Antragsformular bei der jeweiligen Kinder- Hochschulbereich gehören diesem Verein an. Die Arbeitsschwerpunkte tagesstätte. Der Träger der Einrichtung reicht den ausgefüllten Antrag des Vereins liegen auf der Beratung bei Neugründungen von Kinder- beim Fachbereich Jugend und Familie ein. Der Fachbereich übernimmt läden, der Organisationsberatung, der pädagogischen Fachberatung maximal nur den Betrag gemäß der Elternbeitragstabelle für Kinderbe- und der Interessenvertretung nach außen. treuungseinrichtungen in Hannover. Private Träger liegen eventuell etwas höher. Den Differenzbetrag müssen die Eltern dann selber tragen. ! Auskunft erhalten Sie unter Kinderladen-Initiative Hannover e.V. Goseriede 13a 30159 Hannover ! Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Trägern der Kindertagesstätten oder beim Fachbereich Jugend und Familie. Landeshauptstadt Hannover Telefon: 0511/123566-0 Fachbereich Jugend und Familie Internet: http://kila-ini.de/ Ihmeplatz 5 30449 Hannover Telefon: 0511/168-42786 Öffnungszeiten Mo., Mi., Do.08.30 - 11.00 Uhr Di. 92 K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER 15.30 - 18.00 Uhr K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER 93 4.1 Kindertagespflege Die Kosten für die Betreuung in einer Kindertagespflegestelle werden auch anteilig von der Landeshauptstadt Hannover erstattet – voraus- Eine Alternative zur Betreuung in einer Kindertagesstätte ist die Kin- gesetzt, die von Ihnen ausgewählte Person verfügt über eine Tages- dertagespflege ist. Sie erfolgt entweder im Haushalt der Tages- pflegeerlaubnis. Die Antragsunterlagen gibt es im FamilienServiceBüro. pflegeperson, zu Hause oder in Räumen, die die Tagespflegeperson eigens zur Kinderbetreuung bereit hält. Tagespflegegeld Bis zu zu vier Kinder gleichzeitig darf eine Tagespflegeperson betreu- Die Höhe der Vergütung handeln Eltern und Pflegeperson unter sich en. Maximal drei Tagespflegepersonen können sich zu einer Großta- aus. Viele halten sich dabei an die amtlichen Tagespflegegeldsätze. gespflege zusammenschließen, um dann bis zu zehn Kinder gleich- Das ist der Kostenanteil, den der Fachbereich Jugend und Familie auf zeitig zu betreuen. Dadurch bietet Tagespflege eine überschaubare, Antrag übernimmt, wenn das Einkommen der Eltern sehr gering ist. familiäre Umgebung, Raum für individuelle Absprachen und zeitliche Flexibilität in der Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 13. Grundsätzlich besteht für jede Tagespflegestelle ein Anspruch auf Lebensjahres. Kostenübernahme, wenn diese Person über eine Tagespflegeerlaubnis verfügt. Kindertagespflege ist eine selbstständige Tätigkeit, für die eine Pflegeerlaubnis vom FamilienServiceBüro der Landeshauptstadt Hannover Voraussetzungen: ausgestellt wird – vorausgesetzt, die Tagespflegeperson hat dort ihre Eignung nachgewiesen. Eine pädagogische Grundqualifizierung im Umfang von 160 Stunden und ein Erste-Hilfe-Kurs gehören dazu. Der Fachbereich Jugend und Familie zahlt den Zuschuss zu den Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren. Voraussetzung ist ein geringes Einkommen. Ob ein Anspruch ! Freie Plätze bei Tagespflegepersonen unter besteht, wird in einem komplizierten Berechnungsverfahren festgestellt. Dabei spielen neben dem Einkommen auch das Vermögen, http://www.betreuungsboerse-hannover.de bestimmte Ausgaben sowie die Zahl der Kinder und weiterer Angehöriger im Haushalt eine Rolle. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass Personen, die den vollen Wohngeldsatz erhalten, eine Im FamilienServiceBüro und bei der Interessengemeinschaft (IG) Unterstützung der Betreuungskosten gewährt wird. Tagesmütter finden Sie Beratung und einen Adresspool mit persön- Neben dem generellen Anspruch wird zusätzlich festgelegt, für licher Vermittlung. Eine Mappe mit hilfreichen Tipps sowie einem wie viele Betreuungsstunden wöchentlich gezahlt werden kann. Vertragsentwurf ist in der Online-Betreuungsbörse als PDF-Datei oder Es muss genau nachgewiesen werden, in welcher Zeit und aus im FamilienServiceBüro in Papierform erhältlich. welchen Gründen das Kind von den Sorgeberechtigten nicht selbst betreut werden kann. 94 K i n der tagespflege K i n der tagespflege 95 Wie beantragen Sie die Kostenübernahme? Zahlung bei Urlaub oder Krankheit Der Antrag auf Übernahme der Tagespflegekosten wird schriftlich Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt der Fachbereich Jugend und gestellt. Vordrucke gibt es in im FamilienServiceBüro. Zusammen mit Familie den Tagespflegezuschuss bei Urlaub und Krankheit weiter, und dem Antragsformular erhalten Sie eine konkrete Auflistung der jewei- zwar für ligen Belege, die beizufügen sind: max. 20 Arbeitstage bei Urlaub der Tagespflegeperson Zeitbedarf (z. B. bei Studierenden: Immatrikulations- max. 10 Arbeitstage bei Krankheit der Tagespflegeperson bescheinigung, Stundenplan, Angaben über vorlesungsfreie Zeit) max. 10 Arbeitstage bei Krankheit des Kindes Einkommen (z. B. BAföG-Bescheid, Bescheide über Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld etc.) Vermögen (z. B. Sparguthaben, Auto) Ausgaben (z. B. Mietvertrag, Stadtwerkerechnungen, ! Suchen Sie einen Pflegeplatz für Ihr Kind und/ oder wollen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten stellen, wenden Sie sich an die Versicherungen) Landeshauptstadt Hannover Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit allen einschlägigen FamilienServiceBüro Belegen versehen sein. Ansonsten wird er nicht angenommen. Das Fachbereich Jugend und Familie ist insofern wichtig, da die finanzielle Förderung nicht rückwirkend Kurt-Schumacher Straße 24 bewilligt wird, sondern erst ab dem Tag der Antragsabgabe. 30159 Hannover Telefon: 0511/168-43535 E-Mail: [email protected] Auszahlung des Tagespflegegeldes Internet: http://hannover.betreuungsboerse.net Der Fachbereich Jugend und Familie überweist das Tagespflegegeld direkt an die Tagespflegeperson. Eventuell müssen die Eltern das Geld auslegen (Quittung ausstellen lassen!). Sobald die Zahlungen vom Fachbereich eintreffen, muss die Tagespflegeperson den Vorschuss an die Eltern zurückzahlen. 96 K i n der tagespflege K i n der tagespflege 97 Vermittlung durch die Interessengemeinschaft (IG) Vermittlung durch den Verband Alleinerziehender Tagesmütter e.V. Hannover Mütter und Väter (VAMV) e.V. Eltern, die eine Tagespflegefamilie für ihr Kind suchen, können sich Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) unterstützt zwecks Vermittlung an die „Interessengemeinschaft Tagesmütter e.V. die Alleinerziehenden durch aktuelle Informationen, durch professi- Hannover“ (einem Zusammenschluss von Tagesmüttern und Eltern) onelle Beratung und durch engagierte Lobbyarbeit. wenden. Um die organisatorischen Regelungen zwischen Tagesmutter und Eltern (Vergütung, Ausfall durch Urlaub und Krankheit etc.) zu erleichtern, werden Musterverträge vergeben. Die hier empfohlenen Vergütungssätze lehnen sich an die des Fach- ! Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. Ortsverband Hannover Philipsbornstraße 28 bereichs Jugend und Familie an (siehe oben). Der Verein hilft jedoch 30165 Hannover nicht nur bei den Formalitäten, sondern informiert und berät Tages- Telefon: 0511/391129 mütter und Eltern von Kindern, die in Tagespflege gegeben werden, E-Mail: [email protected] auch in Erziehungsfragen. Das Konzept des Vereins ist auf eine Internet: http://www.vamv-hannover.de kontinuierliche und längerfristige Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter ausgerichtet. Telefonische Sprechzeiten/ Bürozeiten: Mo. - Do. ! 10.00 - 14.00 Uhr Interessengemeinschaft Tagesmütter e.V. Hannover Lister Platz 2 30163 Hannover Telefon: 0511/623302 E-Mail: [email protected] 98 K i n der tagespflege K i n der tagespflege 99 Vermittlung durch die „Informations- und Die SeniorInnen gehen mit den Kindern auf den Spielplatz oder in den Koordinationsstelle Ehrenamtlicher Mitarbeit“ (IKEM) Zoo, helfen bei Hausaufgaben oder holen sie aus dem Kindergarten der Landeshauptstadt Hannover ab. Wegen ihrer vielschichtigen Erfahrungen sind die „Wunschgroßeltern“ oft auch gerngesehene Ratgeber der Eltern. Können Sie die Betreuung Ihres Kindes vorübergehend nicht sicherstellen, weil Sie z. B. krank geworden sind oder Ihr Studium begonnen hat, ohne dass Sie bisher eine Betreuungsmöglichkeit gefunden haben, springt auch die „Informations- und Koordinationsstelle Ehrenamtlicher Mitarbeit“ (IKEM) ein. ! Diakonisches Werk Stadtverband Hannover e.V. Senioren/ Großelterndienst Angelika Becker Burgstraße 10 Ehrenamtliche MitarbeiterInnen übernehmen bei Bedarf die Betreu- 3159 Hannover ung des Kindes, bis sich eine endgültige Regelung gefunden hat. Telefon: 0511/3687-165 Allerdings besteht hier keine Garantie: Es kommt ganz darauf an, ob E-Mail: [email protected] ehrenamtliche MitarbeiterInnen gerade frei sind. ! Informations- und Koordinationsstelle Ehrenamtlicher Mitarbeit „wellcome“ und „Zeit für Kinder“ der Landeshauptstadt Hannover Lindener Marktplatz 1 In den ersten Wochen und Monaten wird das Baby einen großen Teil 30449 Hannover Ihres Tages und Ihre Aufmerksamkeit benötigen. Wenn Zeit und Aufga- Telefon: 0511/168-45692 ben nicht mit dem Partner geteilt werden können und auch andere Fa- milienangehörige nicht auf kurzen Wegen erreichbar sind, finden Eltern 0511/168-41572 E-Mail: [email protected] Unterstützung bei den Projekten „wellcome“ und „Zeit für Kinder“. Die evangelischen und katholischen Familienbildungsstätten vermitteln GroSSelterndienst Ihnen eine ehrenamtliche Mitarbeiterin, die z. B. an zwei Tagen in der Woche: Aufgrund der räumlichen Entfernungen können viele Eltern nicht auf ihr eigenes Familiennetzwerk zurückgreifen. Leben die Großeltern weit über den Schlaf des Kindes wacht, während Eltern sich erholen entfernt, begegnen die Kinder der älteren Generation kaum noch. Geschwisterkinder zum Kindergarten oder zur Schule bringt Mehrlingsmütter zum Kindergarten begleitet Für bis zu 20 Stunden im Monat vermittelt der Großelterndienst zuhört und praktisch unterstützt des Diakonischen Hilfswerks kinderliebe, vitale, ältere Menschen als „Wunschgroßeltern“ an Familien zur Betreuung der Kinder. 100 K i n der tagespflege K i n der tagespflege 101 5. Versicherung ! wellcome 5.1 Krankenversicherung Katholische Familienbildungsstätte Telefon: 0511/1640570 In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Kranken- Internet: www.kath-fabi-hannover.de versicherungspflicht, d. h. Sie müssen für die Immatrikulation an einer Hochschule die Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse Zeit für Kinder vorlegen. Evangelische Familienbildungsstätte Telefon: 0511/1241542 Internet: www.fabi-hannover.de Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, krankenversichert zu sein: entweder über die Familienversicherung über eine gesetzliche studentische Krankenversicherung oder über eine private Krankenversicherung für Studierende Familienversicherung Grundsätzlich haben Studierende einen Anspruch auf kostenlose Mitversicherung in der Krankenversicherung ihrer Eltern (bis zum 25. Lebensjahr) oder ihres Ehegatten. Es genügt, wenn ein Elternteil oder der Ehepartner bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Eine Familienversicherung bei den Eltern kommt dann nicht in Betracht, wenn ein Elternteil privat versichert ist und sein Gesamteinkommen im Monat 4.125 Euro überschreitet und höher ist, als das des gesetzlich versicherten Ehegatten. Eine Familienversicherung ist auch dann nicht möglich, wenn das eigene Einkommen 365 Euro im Monat überschreitet. Wird allerdings eine sogenannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf monatlich 400 Euro. Einige Tatbestände verlängern den Anspruch auf Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus (z. B. bei Verzögerung der Ausbildung durch Wehroder Zivildienst). 102 K i n der tagespflege K r a n ke n ver si cher u n g 103 Versicherungspflicht Verlängerung der Versicherungspflicht Im Anschluss an die beitragsfreie Familienversicherung folgt die Die Versicherungspflicht kann verlängert werden, wenn bestimmte Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung der Gründe die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fach- Studierenden. Die Krankenkasse kann frei gewählt werden. Der studienzeit rechtfertigen, z. B.: Beitrag für die studentische Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung wird vom Bundesministerium für Gesundheit einheitlich für Geburt eines Kindes und anschließender Betreuung alle gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch festgelegt und beträgt Behinderung für die monatliche Krankenversicherung 64,77 Euro und monatliche Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einem Pflegeversicherung von 11,64 Euro bzw. 13,13 Euro (für Kinderlose Hochschulstudium über den Zweiten Bildungsweg ab 23 Jahren). Der zu zahlende Versicherungsbeitrag erhöht sich auch längerer Erkrankung dann nicht, wenn Kinder und/ oder Ehegatten von Studierenden Mitarbeit in Hochschulgremien mitzuversichern sind. Die studentische Pflichtversicherung besteht bis Ableistung von Wehr- oder Zivildienst zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Nichtzulassung im Auswahlverfahren der Zentralstelle für die Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Vergabe von Studienplätzen (ZVS) Betreuung behinderter Familienangehöriger Wer aus der studentischen Krankenversicherung ausscheidet, kann freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Krankenversicherung bei verheirateten Studierende können sich zu Beginn des Studiums auch von der Studierenden und Studierenden mit Kindern gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und sich privat versichern. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Sie gilt, Bei Studierenden, die eine eigene Familie gründen, sind Besonderhei- so lange Sie studieren. Die Vorteile einer Familienversicherung in der ten in der Krankenversicherung zu beachten: gesetzlichen Krankenversicherung fallen dabei ebenso weg wie die Vergünstigungen der studentischen Krankenversicherung. Bei einer Beispiel 1: privaten Krankenversicherung müssen Ehegatte und Kinder mit vollen Eine nicht verheiratete Studentin, die noch in der Krankenversicherung Beiträgen zusätzlich versichert werden. ihrer Eltern mitversichert ist, kann ihr Kind dort ebenfalls mitversichern lassen, wenn die Eltern den überwiegenden Unterhalt zahlen. 104 K r a n ke n ver si cher u n g K r a n ke n ver si cher u n g 105 Beispiel 2: Leistungen der Krankenkassen für Ein verheiratetes Paar, beide unter 25 Jahre; beide studieren. Sie sind werdende Mütter und für Kinder durch ihre Eltern familienversichert und unterliegen somit keiner eigenen Versicherungspflicht. Anders verhält es sich, wenn ein gemein- Werdende Mütter, die selbst oder als Familienangehörige in der sames Kind zu versichern ist. In diesem Fall müsste ein Elternteil des gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Anspruch Kindes sich selbst krankenversichern. Ehefrau bzw. Ehemann und Kind auf Mutterschaftshilfe. Darunter fallen folgende Leistungen: fallen dann ebenfalls unter diese Versicherung. Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe Beispiel 3: Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln Wenn beide Ehegatten studieren und Mitglied der studentischen Stationäre Entbindung Pflichtversicherung sind, dann ist einer von ihnen (nach ihrer Wahl) Häusliche Pflege versicherungs- und beitragsfrei, wenn die Familienversicherungs- Haushaltshilfe voraussetzungen erfüllt sind. Mutterschaftsgeld Beispiel 4: Die Krankenkassen bieten daneben eigene kostenlose Kurse an, wie Eine Mitversicherung durch die Eltern kommt für verheiratete Stu- z. B. Schwangerschaftsgymnastik oder Säuglingspflege. Des Weiteren dierende ebenfalls nicht mehr in Betracht, wenn die Ehegatten nicht haben manche Krankenkassen besondere Betreuungsangebote für gesetzlich versichert sind. Um die Ehefrau bzw. den Ehemann zu junge Familien eingerichtet. Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Kranken- versichern, muss die/ der Studierende eine eigene Krankenversiche- kasse. rung abschließen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ebenfalls die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (10 Früherkennungsuntersuchungen in den ersten Krankenversicherung bei ausländischen Studierenden 6 Lebensjahren). Ausländische Studierende sind ebenfalls in der Krankenversicherung der Studierenden versicherungspflichtig. Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe Eine Mitversicherung ihrer Ehegatten und/ oder Kinder besteht nur Ärztliche Betreuung kann während der Schwangerschaft, bei und dann, wenn diese ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben. nach der Entbindung in Anspruch genommen werden und schließt In der Regel wird ihnen jedoch nur eine Aufenthaltsberechtigung die Vorsorgeuntersuchungen mit ein. Wahlweise kann eine Betreu- zugewiesen, wonach ihr Aufenthalt in der Bundesrepublik einen nur ung zusätzlich auch durch eine Hebamme erfolgen. Hebammenhilfe vorübergehenden Charakter hat. Somit sind sie von der beitragsfreien erstreckt sich u. a. auf Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitung, Familienversicherung ausgeschlossen. Geburtshilfe im Krankenhaus oder bei Hausgeburten sowie Leistungen 106 K r a n ke n ver si cher u n g K r a n ke n ver si cher u n g 107 während des Wochenbetts (bis zu 10 Tagen nach der Entbindung, evtl. auch länger). Bei der Geburt kann ggf. zusätzlich ärztliche Hilfe geleistet werden. Arznei-, Verband- und Heilmittel Für die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Geburt sind keine Zuzahlungen erforderlich. Die häusliche Pflege muss bei der Krankenkasse grundsätzlich vor Stationäre Entbindung Tätigwerden der Pflegekraft beantragt werden. Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen mit Angaben über Grund, Art, Grundsätzlich kann zur Entbindung das Krankenhaus frei gewählt Umfang und voraussichtlicher Dauer der häuslichen Pflege. werden. Die Krankenhauskosten sind vom Tag der Aufnahme bis zu 6 Tagen nach der Entbindung beitragsfrei. Falls die Frau ohne besonderen Grund nicht eines der näherliegenden Krankenhäuser aufsucht, Haushaltshilfe können ihr unter Umständen Mehrkosten auferlegt werden. Wird ein nicht zugelassenes Krankenhaus (Privatklinik) ausgewählt, übernimmt Es besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn der Frau wegen die Krankenkasse die Kosten jedoch nicht. Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Eine Haushaltshilfe kann z. B. dann Häusliche Pflege benötigt werden, wenn die Schwangere nach ärztlicher Anordnung Bettruhe einhalten muss oder bei stationärer Entbindung und Haus- Statt eines Krankenhausaufenthaltes während der Entbindung kann geburten. die Frau auch häusliche Pflege (z. B. im Rahmen einer ambulanten Geburt) in Anspruch nehmen. Dieser Anspruch besteht jedoch nur, Der Antrag auf eine Haushaltshilfe ist bei der Krankenkasse zu stellen. soweit eine im Haushalt lebende Person die Frau nicht im erforder- Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen. lichen Umfang pflegen und versorgen kann. Auskünfte über die studentische Krankenversicherung erteilen die zuständigen Krankenkassen, die Sozialberatungsstellen des Studentenwerks und der Asten (s. Anschriften im Anhang). 108 K r a n ke n ver si cher u n g K r a n ke n ver si cher u n g 109 5.2Rentenversicherung dung und des Studiums ab dem 17. Lebensjahr können Anrechnungszeiten sein. Für Ausbildungszeiten, die keine Anrechnungszeiten sind, Für jede Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung gelten be- können Versicherte bis zu ihrem 45. Geburtstag freiwillige Beiträge stimmte Anspruchsvoraussetzungen. Am wichtigsten dabei ist die Er- nachzahlen. füllung der rentenrechtlichen Zeiten. Ausbildung und Kindererziehung haben unterschiedliche Auswirkungen im Hinblick auf diese Zeiten. Berücksichtigungszeiten Rentenrechtliche Zeiten sind alle Zeiten, die für die Rente des Berücksichtigungszeiten sind Zeiten, die zwar selbst nicht bewertet Versicherten berücksichtigt werden können. Dazu zählen: werden, aber sich sowohl beim Rentenanspruch als auch bei der Gesamtleistungsbewertung und den Mindestentgeltpunkten bei gerin- Beitragszeiten als Zeiten mit vollwertigen Beiträgen oder gem Arbeitsentgelt auswirken. Berücksichtigungszeiten können sein: als beitragsgeminderte Zeiten beitragsfreie Zeiten Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Geburtstag des Kindes Berücksichtigungszeiten Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Pflegebedürftigen Beitragszeiten in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1992 und dem 31. März 1995 Neben Beitragszeiten wegen Kindererziehung können Sie auch sogenannte Berücksichtigungszeiten erhalten. Diese wirken sich ebenfalls Beitragszeiten sind Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige positiv auf die Rente aus. Die Berücksichtigungszeit für Kindererzie- Beiträge gezahlt werden oder als gezahlt gelten (z. B. Kindererzie- hung beginnt mit dem Tag der Geburt und endet nach zehn Jahren. hungszeiten). Endet die Erziehung innerhalb der ersten zehn Jahre (wenn zum Beispiel das Kind stirbt), endet zu diesem Zeitpunkt auch die Berücksichtigungszeit. Wurden innerhalb des Zehnjahreszeitraums mehrere Beitragsfreie Zeiten Kinder gleichzeitig erzogen, verlängert sich die Berücksichtigungszeit (anders als bei der Kindererziehungszeit) nicht um die Zeit mehrfacher Beitragsfreie Zeiten sind Zeiten, in denen Versicherte zwar keine Bei- Erziehung. Die Berücksichtigungszeit dauert dann von der Geburt träge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, die aber trotzdem des ältesten Kindes bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des bei der Prüfung des Rentenanspruchs und bei der Berechnung der jüngsten Kindes. Rente berücksichtigt werden. Dies sind u. a. Anrechnungszeiten. Voraussetzungen: Angerechnet werden beispielsweise Zeiten, in denen Versicherte Für die Anrechnung von Kinderberücksichtigungszeiten müssen diesel- krank, schwanger oder arbeitslos waren. Auch Zeiten der Schulausbil- ben Voraussetzungen wie für die Anrechnung einer Kindererziehungs- 110 Re n t e n ver si cher u n g Re n t e n ver si cher u n g 111 zeit erfüllt sein. Sie müssen während des gesamten Zeitraums, der als desto höher ist die Zahl der Entgeltpunkte und damit auch die Rente. Berücksichtigungszeit angerechnet werden soll, vorliegen. Waren Sie Entgeltpunkte ergeben sich darüber hinaus auch aus beitragsfreien innerhalb dieses Zeitraumes mehr als geringfügig selbstständig tätig, Zeiten. Beitragsgeminderte Zeiten und geringfügige Beschäftigungen kann die Kinderberücksichtigungszeit nur angerechnet werden, wenn führen zu Zuschlägen an Entgeltpunkten. die Zeit auch Pflichtbeitragszeit ist. Wer die Zeiten bekommt: Kindererziehungszeiten Kinderberücksichtigungszeiten werden wie Kindererziehungszeiten nur einem Elternteil zugeordnet – demjenigen, der das Kind über- Wer Kinder erzieht, bekommt sogenannte Kindererziehungszeiten wiegend erzogen hat. Die Kinderberücksichtigungszeiten bekommt als Pflichtbeitragszeiten in Höhe eines Durchschnittsentgelts gutge- grundsätzlich die Mutter, wenn die Eltern ihr Kind gemeinsam schrieben und erhält für diese Zeit später mehr Rente. Dies schafft erziehen, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt. einen Ausgleich dafür, dass Mütter und Väter vielfach nur noch Soll die Zeit dem Vater zugeordnet werden, obwohl er das Kind nicht eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Die Rentenbeiträge überwiegend erzieht, müssen beide Elternteile für die Zukunft eine dafür zahlt der Bund. Neben den leiblichen Eltern können auch andere übereinstimmende Erklärung abgeben. Auch hier kann die Zuordnung Elternteile (zum Beispiel von Adoptiv-, Stief- oder Pflegekindern) unter nur für die Zukunft geändert werden – für die Vergangenheit höchs- bestimmten Voraussetzungen Kindererziehungszeiten erhalten. tens zwei Kalendermonate rückwirkend. Als Großeltern oder Verwandte können Sie Kindererziehungszeiten Kinderberücksichtigungszeiten, die mit Kindererziehungszeiten für geltend machen, wenn zwischen Ihnen und dem Kind ein auf Dauer dasselbe Kind zusammenfallen, kann nur der Elternteil erhalten, dem angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft besteht. auch die Kindererziehungszeit in den ersten 12 beziehungsweise 36 Ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen den leiblichen Eltern und Kalendermonaten nach der Geburt zugeordnet worden ist. Ihrem Kind darf nicht bestehen. Dauer der Kindererziehungszeit: Entgeldpunkte Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später, bei Geburten vor dem 1. Januar Entgeltpunkte sind ein wichtiger Bestandteil der Rente. Sie werden 1992 nach 12 Monaten. dem Versicherten als Zahlenwerte für jedes Jahr in seinem Konto gutgeschrieben. Ihr Wert ist abhängig von der Höhe des eigenen Ar- Erziehen Sie gleichzeitig mehrere Kinder (z. B. bei Mehrlingsgeburten beitsentgelts im Verhältnis zum Durchschnitt aller Versicherten. Wer in oder wenn während einer Erziehungszeit ein weiteres Kind geboren, einem Kalenderjahr genauso viel verdient hat wie das Durchschnitts- adoptiert oder in Pflege genommen wird), verlängert sich die Kin- entgelt aller Versicherten, erhält dafür einen Entgeltpunkt. Je höher dererziehungszeit um die Zeit, in der Sie gleichzeitig mehrere Kinder die Arbeitsentgelte und damit auch die Beitragszahlungen waren, erzogen haben. 112 Re n t e n ver si cher u n g Re n t e n ver si cher u n g 113 Wer die Zeiten bekommt: 5.3 Pflegeversicherung Die Kindererziehungszeit wird nur einem Elternteil zugeordnet – demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungs pflichtversichert sind, besteht ebenfalls eine Pflichtversicherung Kindererziehungszeit. Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie sind automatisch bei obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die ihrer Krankenkasse pflegeversichert. Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden. Nähere Auskünfte erteilt die Studierende, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied sind, können zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Pflegeversicherung wählen. ! Für Studierende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung anteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Studierende, die privat krankenversichert sind, müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Deutsche Rentenversicherung Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt für Mitglieder der studen- Berliner Allee 13 tischen Krankenversicherung monatlich 11,64 Euro bzw. 13,13 Euro 30175 Hannover (für Kinderlose ab 23 Jahren). BAföG-EmpfängerInnen können einen Telefon: 0511/829-1500, Terminvereinbarung: 0800/100048010 Beitragszuschuss erhalten. Familienversicherte Studierende zahlen Fax: 0511/829-1509 keine eigenen Beiträge. Sprechzeiten 114 Re n t e n ver si cher u n g Mo., Do. 08.00 - 18.00 Uhr Di., Mi. 08.00 - 15.00 Uhr Fr. 08.00 - 13.00 Uhr pflegever si cher u n g 115 6. Wohnen 6.1 Wohngeld Wohngeld wird als Mietzuschuss (Mietwohnraum) oder Lastenzuschuss (Eigentumswohnraum) auf Antrag hin vom Bereich Wohngeld der Landeshauptstadt Hannover geleistet. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Studierende haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Haushalte, zu denen ausschließlich Studierende gehören, die und deren Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden können, haben keinen Anspruch auf Wohngeld (§ 20 Abs. 2 WoGG). Ihnen steht stattdessen der Mietzuschlag nach BAföG zu. Dies gilt auch für Studierende, die keine Förderung nach dem BAföG beantragt haben. Ausschlaggebend ist allein, dass sie in einer Ausbildung stehen, die nach BAföG gefördert wird und dass sie persönlich noch gefördert werden können. Auch Studierende, die nur aufgrund des eigenen Einkommens und/ oder des Einkommens ihrer Eltern kein BAföG erhalten, haben keinen Wohngeldanspruch. Ausnahmen: Wenn kein Anspruch auf BAföG-Förderung mehr besteht, z. B. weil die Förderungsdauer überschritten wurde oder die erforderlichen Leistungsnachweise nach § 48 BAföG nicht erbracht wurden, kann Wohngeld beantragt werden. Gleiches gilt, wenn BAföG ausschließlich als Darlehen bezogen werden kann. Studierende mit Kind haben Anspruch auf Wohngeld. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt der Studierenden, kann Wohngeld beantragt werden. Da die Leistung von Wohngeld in der Regel den gesamten Haushalt umfasst, werden alle anderen, die mit im Haushalt leben, einbezogen. W o h n geld 117 Das Einkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsangehörigen wird für die Berechnung des Wohngeldes herangezogen. 2) Einkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Bei Alleinerziehenden werden das eigene Einkommen und das Einkommen des Kindes herangezogen. Leben sie mit dem In den Fällen, in denen Wohngemeinschaften aus mehreren Haushal- anderen Elternteil zusammen, wird auch dessen Einkommen ten bestehen, werden nicht alle WG-BewohnerInnen an der Einkom- mitberechnet. mensermittlung und -berechnung beteiligt, sondern nur diejenigen, Sie müssen Ihre sämtlichen Einkünfte bekannt geben, wie z. B. die mit der/ dem WohngeldempfängerIn im gleichen Haushalt leben Lohn/ Gehalt, BAföG-Leistungen, Arbeitslosengeld, Unterhalt, (siehe unten). Kindergeld, Elterngeld, auch wenn ein Teil davon letztendlich gar nicht angerechnet wird (z. B. Kindergeld, Elterngeld zum Ob Wohngeld geleistet wird und wenn ja, in welcher Höhe, Teil). Diese Entscheidung trifft ausschließlich die Wohngeld- hängt ab von: stelle. Von dem Einkommen werden bestimmte Abzüge vorgenom- 1) men. Der Restbetrag bildet dann das „Gesamteinkommen“, Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder das Grundlage für die Berechnung des Wohngeldes ist. Haushaltsmitglieder sind die Personen, die miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen. Ob sie Familien- Grundsätzlich wird von dem Einkommen ausgegangen, das im mitglieder, verheiratet oder (Lebens-)PartnerInnen sind, ist Wohngeldbewilligungszeitraum zu erwarten ist. Dabei kann gleichgültig. Zusammenwohnende Eltern mit Kind werden als das Einkommen herangezogen werden, das vor der Antragsstellung erzielt worden ist. ein gemeinsamer Haushalt betrachtet. Als Haushaltsmitglieder können Personen nur berücksichtigt 3) zu berücksichtigende Wohnkosten werden, wenn der Wohnraum, für den Wohngeld beantragt Berücksichtigt werden die Grundmiete sowie die Betriebskos- wird, Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist. Dies ist bei ten (Mietzuschuss) bzw. die Kosten des Kapitaldienstes und Studierenden der Wohnraum am Studienort. der Bewirtschaftung (Lastenzuschuss). Nicht berücksichtigt werden u. a. Heizungs- und Warmwasserkosten, Kosten für Haushaltsmitglieder, die Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II oder Grundsicherung nach dem SGB XII die Möblierung des Wohnraums sowie Energiekosten. erhalten, werden bei der Wohngeldberechnung nicht berück- Die Kosten können nur bis zur Höhe gesetzlich festgelegter sichtigt. Obergrenzen berücksichtigt werden. Liegen Ihre Kosten unterhalb dieser Grenze, werden die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt. Bei höheren Wohnkosten wird der Betrag, der die vorgeschriebene Höchstgrenze überschreitet, nicht berücksichtigt. 118 W o h n geld W o h n geld 119 Die Obergrenze hängt ab von: Was müssen Sie tun, wenn Sie in einer Wohngemeinschaft leben? der Gemeinde, in der Sie wohnen („Mietenstufen“), in Hannover ist es die Mietenstufe 5 Leben Alleinerziehende oder Eltern in einer Wohngemeinschaft, der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder müssen sie neben dem Antrag auf Wohngeld eine gesonderte Erklärung darüber abgeben, dass sie innerhalb der WG einen eigenen, ! Was müssen Sie tun, um Wohngeld zu bekommen? separaten Haushalt bilden. Die anderen WG-BewohnerInnen müssen diese Erklärung in der Regel ebenfalls unterschreiben. Der Erklärung ist Wohngeld muss schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular der Hauptmietvertrag, in dem die AntragstellerInnen als MieterInnen erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldstelle sowie in den Bürger- namentlich aufgeführt sind, oder ein Untermietvertrag beizulegen. ämtern. Studierende mit Wohnraum in Hannover können die Formu- Beigefügt werden muss außerdem eine Erklärung darüber, wie die lare auch unter Miete im Einzelnen unter den WG-Mitgliedern aufgeteilt ist. http://form.hannover-stadt.de Beziehen alle zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II oder Grundsicherung nach zum Ausfüllen und Ausdrucken herunterladen. Eine elektronische dem SGB XII ist ein Antrag auf Wohngeld überflüssig, weil die Unter- Antragstellung ist aber nicht möglich. kunftskosten dann nach diesen Gesetzen übernommen werden. Den Antrag auf Wohngeld kann stellen, wer MieterIn bzw. Eigentü- Wie erfahren Sie von der Entscheidung merIn des Wohnraums ist. Erfüllen mehrere Haushaltsmitglieder diese über Ihren Antrag? Voraussetzung, können sie bestimmen wer die wohngeldberechtigte Person sein und den Antrag stellen soll. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid darüber, ob, wie viel und wie lange Ihnen Wohngeld gezahlt wird. Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, da Wohngeld nicht rückwirkend gezahlt wird, sondern erst ab dem Monat, in dem es beantragt wurde. Wie lange wird Wohngeld gezahlt? Der Antrag kann auch schon vor der Geburt eines Kindes abgegeben Wohngeld wird im Allgemeinen für ein Jahr bewilligt. Gibt es jedoch werden, Mutterpass oder Bescheinigung des Arztes beifügen! Anhaltspunkte, dass sich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse schon vor Ablauf des Jahres ändern werden (wie z. B. Anschluss des Studiums), werden auch Wohngeldbescheide für kürzere Zeiträume erteilt. 120 W o h n geld W o h n geld 121 Welche Pflichten haben Sie gegenüber 6.2 Wohnberechtigungsschein der Wohngeldstelle? Der Wohnberechtigungsschein (B-Schein) wird benötigt, wenn Sie Als AntragstellerIn sind Sie verpflichtet, im Antragsformular richtige eine Wohnung mieten wollen, die öffentlich gefördert wird. Er wird und vollständige Angaben zu machen und durch geeignete Nachweise auf Antrag vom Wohnungsamt vergeben. Er ist ein Jahr gültig und zu belegen. Änderungen, die bis zum Erhalt des Bescheides eintreten, muss dann erneuert werden. müssen Sie der Wohngeldstelle unverzüglich mitteilen. Nach Erhalt des Bescheides sind Sie verpflichtet, der Wohngeldstelle alle Änderungen mitzuteilen, die sich auf die Leistung von Wohngeld auswirken könn- Wer hat Anspruch auf einen B-Schein? ten. So müssen Sie die Wohngeldstelle u. a. unbedingt informieren, wenn sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert, das Gesamteinkommen sich um mehr als 15 % erhöht Nichteheliche Lebensgemeinschaften können grundsätzlich oder wenn Sie umziehen. Konkrete Hinweise dazu erhalten Sie mit B-Scheine werden nicht an Wohngemeinschaften ausgegeben ebenfalls keinen B-Schein erhalten dem Wohngeldbescheid. Ausnahme: Informationsbroschüren können Sie im Bereich Wohngeld sowie in Wenn ein gemeinsames Kind betreut wird, macht das Wohnungsamt den Bürgerämtern erhalten oder auf der o. g. Internetseite der der Landeshauptstadt Hannover aus wohnökonomischen Gründen eine Landeshauptstadt Hannover herunterladen. In den Broschüren wird Ausnahme und vergibt B-Scheine auch an nicht verheiratete Paare. alles ausführlich und mit Berechnungsbeispielen erklärt. Der Anspruch auf einen B-Schein hängt außerdem von der Höhe des ! Den Antrag auf Wohngeld stellen Sie bei der Einkommens ab. Landeshauptstadt Hannover Mit einem B-Schein können Wohnungen immer nur bis zu einer Fachbereich Soziales bestimmten, festgelegten Größe angemietet werden. Bereich Wohngeld Sallstraße 16 30171 Hannover Telefon: 0511/168-2001 Öffnungszeiten 122 W o h n geld Mo., Do. 09.00 - 12.30 Uhr Di. 15.00 - 17.30 Uhr Fr. 09.00 - 12.00 Uhr W o h n ber ech t igu n gss chei n 123 Einkommensgrenzen und festgesetzte Wie beantragen Sie den B-Schein? WohnungsgröSSen: Der B-Schein ist schriftlich zu beantragen. Antragsformulare gibt das zuständige Wohnungsamt aus. Den Anträgen ist eine Erklärung anzahl der Personen einkommensgrenzen (bereinigtes jahreseinkommen) beigefügt, die Hilfestellung beim Ausfüllen des (recht umfangreichen) beschränkung des wohnraumes auf max.: 1 Person bis 12.000 Euro 50 m2 2 Personen bis 18.000 Euro 60 m2 oder 2 Zimmer 3 Personen bis 22.100 Euro 75 m2 oder 3 Zimmer jede weitere Person + 4.100 Euro + 10 m2 Antrags geben soll. Die Antragsgebühr beträgt 18 Euro bzw. 25,50 Euro. ALG II-EmpfängerInnen brauchen diese Gebühr nicht zu zahlen. Studierende haben einen Nachweis darüber zu erbringen, dass sie in Hannover wohnen und studieren. Dem Antrag ist deshalb auf jeden Fall beizufügen: Je Kind, das zum Haushalt gehört, erhöht sich die Einkommensgrenze um einen Kinderzuschlag von 500 Euro. Je nachdem mit welchen die Meldebescheinigung vom Ordnungsamt Fördermitteln eine Wohnung gebaut wurde, gibt es höhere Einkom- die Immatrikulationsbescheinigung mensgrenzen und z. T. auch weitere abweichende Regelungen. Eine telefonische Nachfrage lohnt sich im konkreten Einzelfall. So ist bei einigen Förderprogrammen auch die Ausstellung eines B-Scheines für Lebensgemeinschaften möglich. ! Den Antrag auf Vergabe eines Wohnberechtigungsscheins stellen Sie hier: Landeshauptstadt Hannover Sachgebiet Wohnraumversorgung – Berechnung des Einkommens Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine Sallstraße 16 Es müssen alle Einkünfte im Antrag angegeben werden, aber es wird 30171 Hannover nicht alles bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt: Telefon: 0511/168-43858 Fax: 0511/168-41598 BAföG-Leistungen, die als Zuschuss gezahlt werden, werden nur zur Hälfte angerechnet und BAföG-Leistungen, die als Darlehen gezahlt Öffnungszeiten werden, werden überhaupt nicht angerechnet. Bei Bezug von Mo., Do. 09.00 - 12.30 Uhr Arbeitslosengeld II wird die laufende „Hilfe zum Lebensunterhalt“ Di. 15.00 - 17.30 Uhr angerechnet – ausgenommen der Anteil an den Unterkunftskosten: Fr. 09.00 - 12.00 Uhr dieser bleibt anrechnungsfrei. 124 W o h n ber ech t igu n gss chei n W o h n ber ech t igu n gss chei n 125 6.3 Wohnraumvermittlung Geförderter Wohnraum: Das Wohnungsamt vermittelt Wohnungen an Personen, die einen Wohnberechtigungsschein (B-Schein) vorweisen können. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Wohnraumvermittlung Normalerweise müssen sich Studierende – auch mit B-Schein – selbst eine Wohnung suchen. Auch hier wird für Studierende mit Kind eine Ausnahme gemacht, wenn sie nachweisen können, dass Vermittlung nach Dringlichkeit sie seit mindestens sechs Monaten in Hannover gemeldet sind (Meldebescheinigung vom Ordnungsamt vorlegen!) und Das Wohnungsamt führt keine Wartelisten, bei denen die Antragstel- ihre derzeitige Unterbringung unzumutbar ist. lerInnen automatisch nachrücken, sondern es benachrichtigt zuerst diejenigen, die eine Wohnung am dringendsten benötigen. Was müssen Sie tun, damit das Wohnungsamt Ihnen eine Wohnung vermittelt? ! Den Antrag auf die Vermittlung einer Wohnung stellen Sie hier Landeshauptstadt Hannover Es ist ein Antragsformular auszufüllen, das beim zuständigen Woh- Sachgebiet Wohnraumversorgung – nungsamt erhältlich ist. Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine Sallstraße 16 Neben Ihrer Meldebescheinigung müssen Sie bei der Antragstellung 30171 Hannover vorlegen: Telefon: 0511/168-43858 Fax: 0511/168-41598 Nachweis Ihrer derzeitigen Unterbringung (Mietvertrag) Wohnberechtigungsschein Öffnungszeiten BAföG-Bescheid und andere Einkommensnachweise Mo., Do. 09.00 - 12.30 Uhr Immatrikulationsbescheinigung Di. 15.00 - 17.30 Uhr Fr. 09.00 - 12.00 Uhr 126 W o h n r aumver mi t t lu n g W o h n r aumver mi t t lu n g 127 6.4 Wohnhäuser des Studentenwerks In den Studentenwohnhäsern befinden sich überwiegend Einzelzim- Wartelisten Kann Ihnen eine Wohnung nicht sofort zur Verfügung gestellt mer. Die Anzahl der vorhandenen und vergleichsweise preisgünstigen werden, erhalten Sie einen Platz auf der Warteliste. Härtefälle (z. B. Wohnungen ist sehr begrenzt und kann den großen Bedarf an Wohn- behinderte Studierende) werden besonders berücksichtigt. raum nicht decken. Für jedes Wohnhaus wird eine eigene Warteliste geführt. Je nachdem, in welchem Wohnhaus Sie wohnen möchten, können Sie sich auf Wohnungen für Studierende mit Kindern und studentische Paare gibt mehrere Wartelisten setzen lassen. Zu Beginn des Wintersemesters es in einigen Wohnhäusern. Alle Wohnungen sind möbliert. sind die Wartezeiten am längsten, während in den Sommermonaten oft kurzfristig Wohnplätze durch Studienabschlüsse frei werden. ! Ausführliche Informationen mit Bildern, Grundrissbeispielen, Mietpreisen, Lageplänen und vielem mehr finden Sie auf Zu jedem Semesterbeginn müssen Sie Ihr Wohnungsgesuch unaufgefordert beim Studentenwerk verlängern. Wenn eine Wohnung frei http://www.studentenwerk-hannover.de wird, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Wer ist wohnberechtigt? Wohnberechtigt sind Studierende im Erststudium, die an einer Hochschule in Hannover immatrikuliert sind. Wie kommen Sie an eine Wohnung im Wohnhaus? ! Sie stellen einen Aufnahmeantrag bei der Wohnhausverwaltung des Studentenwerks oder online unter http://www.studentenwerk-hannover.de/wohnantrag.html 128 W o h n häuser des s t ude n t e n w er ks W o h n häuser des s t ude n t e n w er ks 129 Wohnzeiten Die Wohnzeiten sind in der Regel auf sechs Semester begrenzt. Eine Verlängerung aus sozialen Gründen, wie z. B. Kindererziehung, ist aber durchaus möglich. ! Den Antrag auf die Vermittlung einer Wohnung im Wohnhaus stellen Sie beim Studentenwerk Hannover Abteilung studentisches Wohnen Wohnhausverwaltung Jägerstraße 3 - 5 30167 Hannover Zimmer 2 und 3 Telefon: 0511/76-88048 0511/76-88029 Fax: 0511/76-88 949 E-Mail:[email protected] Besuchszeiten Mo. 9.00 - 12.00 Uhr Di. 13.30 - 15.00 Uhr Fr. 9.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung 130 W o h n häuser des s t ude n t e n w er ks 6. Anschriften Gleichstellungbüros an den hochschulen ! Gleichstellungsbüro Hochschule Hannover Telefon: 0511/9296-2142 Fax: 0511/9296-2100 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.fh-hannover.de/gb Postanschrift Postfach 920251 30441 Hannover Büroadresse Hanomagstraße 8 30449 Hannover Brigitte Just Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Telefon: 0511/9296-2140 Fax: 0511/9296-99-2140 E-Mail: [email protected] ad r esse n 133 Nina Sylvester Projekt: Familiengerechte Hochschule Telefon: 0511/9296-2143 Fax: 0511/9296-2100 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.fh-hannover.de/gb/ familiengerechte-hochschule Weitere Ansprechpartnerinnen Isabel Beuter – Telefon: 0511/9296-2134 Projekt: Promotion von FH-Absolventinnen und FH-Absolventen v.l.n.r.: Kornelia Kossatz, Christine Deja, Astrid Tatge, Brigitte Just, Nina Sylvester, Isabel Beuter, Dr. Doris Schmidt Christine Deja – Telefon: 0511/9296-2141 Wissenschaftliche Mitarbeiterin Projekt: PROfessur Gleichstellungsbüro Medizinische Hochschule Hannover Carl-Neuberg-Straße 1 Kornelia Kossatz – Telefon: 0511/9296-2139 30625 Hannover Projektmitarbeiterin Telefon: 0511/532-6501 Fax: 0511/532-3441 Astrid Tatge – Telefon: 0511/9296-2142 Verwaltungsangestellte Gleichstellungsbüro Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Dr. Doris Schmidt – Telefon: 0511/9296-2138 Hindenburgstraße 2–4 Projekt: Mädchen machen MINT 30175 Hannover Telefon: 0511/3100-7620 Fax: 0511/3100-7625 134 ad r esse n ad r esse n 135 Gleichstellungsbüro BAföG Tierärztliche Hochschule Hannover Bünteweg 2 30559 Hannover Telefon: 0511/953-8033 ! Abteilung Ausbildungsförderung Callinstraße 30a 0511/953-7981 30167 Hannover Fax: 0511/953-827981 Studentenwerk Hannover Telefon: 0511/76-881-26 Gleichstellungsbüro Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover BAföG Service Büros Wilhelm-Busch-Straße 4 30167 Hannover Telefon: 0511/762-4058 Fax: 0511/762-3564 ! ServiceCenter der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Welfengarten 1 30167 Hannover Hauptgebäude, Lichthof, Ebene 01 Alleinerziehende Hochschule Hannover Ricklinger Stadtweg 118 ! 30459 Hannover Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. Ortsverband Hannover Philipsbornstr. 28 Medizinische Hochschule Hannover 30165 Hannover Carl-Neuberg-Straße 1 Telefon: 0511/391129 30625 Hannover E-Mail: [email protected] Gebäude 12, Vorklinik, AStA-Sprechstundenzimmer 1070 Arbeitslosengeld II ! JobCenter Region Hannover Marktstraße 45 30159 Hannover Telefon: 0511/262-770 136 ad r esse n ad r esse n 137 elterngeld und Elternzeit Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Jugend und Familie ! Landeshauptstadt Hannover Ihmeplatz 5 Fachbereich Jugend und Familie 30449 Hannover Elterngeld und Elternzeit Telefon: 0511/168-42786 Ihmeplatz 5 30449 Hannover Telefon: 0511/168-42786 Jugend- und Familienberatung ! Kinderbetreuung an der HOCHSCHULE hANNOVER ! Gleichstellungsbüro Hochschule Hannover Projekt: Familiengerechte Hochschule Landeshauptstadt Hannover Telefon: 0511/9296-2143 Jugend- und Familienberatung Fax: 0511/9296-2100 Leitung E-Mail: [email protected] Ihmeplatz 5 Internet: http://www.fh-hannover.de/gb/ 30449 Hannover familiengerechte-hochschule Telefon: 0511/168-44403 Kindergeld/ Kinderzuschlag Kinderbetreuung ! 138 ad r esse n Landeshauptstadt Hannover FamilienServiceBüro ! Agentur für Arbeit Abteilung Familienkasse Brühlstraße 4 Fachbereich Jugend und Familie 30169 Hannover Kurt-Schumacher Straße 24 Telefon: 01801/546337* 30159 Hannover * (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) Telefon: 0511/168-43535 E-Mail: [email protected] ad r esse n 139 Kindschaftsrecht ! Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Jugend und Familie Ihmeplatz 5 rentenVersicherung ! Deutsche Rentenversicherung Berliner Allee 13 30175 Hannover 30449 Hannover Telefon: 0511/829-1500, Terminvereinbarung: 0800/100048010 Telefon: 0511/168-42786 Fax: 0511/829-1509 Mutterschutz Sozialberatung - Studentenwerk Hannover ! Studentenwerk Hannover Jägerstraße 3 - 5 30167 Hannover Telefon: 0511/76-88022 ! Studentenwerk Hannover Abteilung Soziales und Internationales Sozialberatung Lodyweg 1 30167 Hannover Gewerbeaufsichtsamt Telefon: 0511/76-889-19 Am Listholze 74 30177 Hannover E-Mail: [email protected] 0511/76-889-22 Telefon: 0511/9096-0 Internet: http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de Mutterschaftsgeld ! Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeldstelle Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn Telefon: 0228/619-1888 Fax: 0228/619-1877 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.mutterschaftsgeld.de 140 ad r esse n ad r esse n 141 Studentische Selbstverwaltung ! AStA der Hochschule Hannover Ricklinger Stadtweg 120 30459 Hannover Studiengebühren - Befreiung für Eltern ! Hochschule Hannover Dezernat III/ Studierendenverwaltung Ricklinger Stadtweg 118 (unten beim studentischen Café, hinter dem AStA Shop) 30459 Hannover Telefon: 0511/440130 Telefon: 0511/9296-1122 Fax: 0511/9296-1110 0511/2105095 E-Mail: [email protected] AStA der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Theodor-Lessing-Haus Welfengarten 1 Schwangerschaftsberatung 30167 Hannover Telefon: 0511/762-5061 AStA der Medizinischen Hochschule Hannover ! Diakonisches Werk Stadtverband Hannover e.V. Schwangerschaftsberatung Vorklinik (neben der Cafeteria) Oskar-Winter-Straße 2 Carl-Neuberg-Straße 1 30161 Hannover 30625 Hannover Telefon: 0511/625028 Internet: http://www.asta.mh-hannover.de pro familia AStA der Tierärztlichen Hochschule Hannover Goseriede 10-12 Alte Zoologie 30159 Hannover Bischofsholer Damm 15 Telefon: 0511/363606 30173 Hannover Telefon: 0511/856-7704 Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Hannover Goethestraße 31 AStA der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover 30169 Hannover Postfach 001 Telefon: 0511/1640560 Emmichplatz 1 30175 Hannover Telefon: 0511/3100-236 142 ad r esse n ad r esse n 143 Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterhalt für das Kind Familien- und Sozialberatung Beratungsstelle für Schwangere Marienstraße 20 30171 Hannover ! Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Jugend und Familie Ihmeplatz 5 Telefon: 0511/2609210 30449 Hannover Telefon: 0511/168-42786 Fax: 0511/168-45500 Stiftungen ! Stiftungsbüro „Mutter und Kind“ Unterhaltsvorschuss Postfach 203 30002 Hannover Telefon: 0511/106-7461 ! Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Jugend und Familie Unterhaltsvorschuss Stiftung „Familie in Not“ Ihmeplatz 5 Postfach 141 30449 Hannover 30001 Hannover Telefon: 0511/168-42786 Telefon: 0511/106-7490 Urlaubssemester Studienberatung ! Hochschule Hannover Allgemeine Studienberatung (ASB) ! Hochschule Hannover Dezernat III/ Studierendenverwaltung Ricklinger Stadtweg 118 Ricklinger Stadtweg 118 30459 Hannover 30459 Hannover Telefon: 0511/9296-1122 Gebäude „Verwaltung“ Räume 19/20 Telefon: 0511/9296-1077 144 ad r esse n 0511/9296-1118 ad r esse n 145 Wohnen ! Studentenwerk Hannover Abteilung Studentisches Wohnen Wohnhausverwaltung Jägerstraße 3 - 5 30167 Hannover Impressum Zimmer 2 und 3 Telefon: 0511/76-88048 Herausgeberin Brigitte Just Zentrale Gleichstellungsbeauftragte GLEICHSTELLUNGSBÜRO Hochschule Hannover Bereich Wohngeld Redaktion Brigitte Just Sallstraße 16 Nina Sylvester 0511/76-88029 Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Soziales 30171 Hannover Telefon: 0511/168-2001 Gestaltung Karolin Boßdorf Landeshauptstadt Hannover Fotos Astis Krause Sachgebiet Wohnraumversorgung – Christian Rosemeyer Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine KAISERfit GbR 30171 Hannover Stand November 2011 Telefon: 0511/168-43858 5. Auflage Sallstraße 16 Fax: 0511/168-41598 Diese Broschüre versteht sich nur als Wegweiser im „Gesetzesdschungel“ und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ämter und Beratungsstellen. Wir danken der pro familia Beratungsstelle Hannover sowie der Sozialberatung vom Studentenwerk Hannover für Ihre Unterstützung bei der Überarbeitung der Broschüre. 146 ad r esse n