Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) 70714.45.08
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Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) 70714.45.08
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) Radtyp 70714.45.08 Größe: 7 J x 17 H2 ET: 45 LK: 5 / 108 67098 Bad Dürkheim Gutachten zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO Nummer: 03-2250-A07-V01 Prüfgegenstand: Auftraggeber: PKW-Sonderrad ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG Typ: 70714 Seite 1 von 4 Technische Daten, Kurzfassung: Sonderradtyp und Ausführung: 70714.45.08 Radgröße nach Norm: 7 J x 17 H2 Einpreßtiefe in mm: 45 zulässige Radlast in kg: 640 zulässiger Abrollumfang in mm: 1990 Lochzahl / Lochkreisdurchmesser in mm: 5/108 Mittenloch-∅ des Rades [mm]: 72,6 Mittenzentrierring: ADY 2 Kennzeichnung Zentrierring (Außen- und Innen-∅ [mm]): 72,6 / 65,1 Mittenloch-∅ des Rades mit Zentrierring [mm]: 65,1 Oberflächenbehandlung: Lackbeschichtung, ww. reflektroniert (Chrom-Effekt) Zentrierart: Mittenzentrierung Verwendungsbereich: Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen angebaut werden: Fahrzeughersteller: - Volvo Car Corp., Göteborg/Schweden - Societe Anonyme des Automobiles Peugeot, Paris (F) - Adam Opel AG, Rüsselsheim Radbefestigungsteile: ( Lochkreis 5 / 108 ) Volvo: 5 Serienradschrauben (Kegel 60°) Gewinde M 14 x 1,5 Schaftlänge 33 mm (VS-Set 2200) (VS-Set 2200) Peugeot: 5 Kegelbundschrauben Gewinde M 12 x 1,25 Schaftlänge 28,5 mm (VS-Set 2253) Radbefestigungsteile: ( Lochkreis 5 / 110 ) Opel: Die Lochkreisanpassung erfolgt durch 5 zweiteilige Kegelbundschrauben Gewinde M 12 x 1,5 Schaftlänge 30 mm (mit Kegel) (VS-Set 2259) Anzugsmoment in Nm: Volvo: Peugeot: Opel: Spurverbreiterung: kleiner 2 % 130 Nm 90 Nm 110 Nm Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO Nummer: 03-2250-A07-V01 Prüfgegenstand: Auftraggeber: PKW-Sonderrad ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG Typ: 70714 Seite 2 von 4 Verwendungsbereich 5 / 108 : Fahrzeughersteller: Typ R S Motorleist. (KW) 96-184 96-184 - Volvo Car Corp., Göteborg/Schweden Handelsbezeichnung Volvo S 60 inkl. AWD Volvo V 70 inkl. AWD ohne Cross Country T 96-200 Volvo S 80 - Limousine Fahrzeughersteller: Typ 9 Motorleist. (KW) 80-116 ABE-Nr. bzw. EWG-BE e9*98/14 *0036*.. bzw. e9*2001/116 *0036*.. zulässige Reifengröße und Auflagen 205/50R17 215/45R17 (T87,T88) 225/45R17 e4*98/14 *0040*.. bzw. e4*2001/116 *0040*.. 205/50R17 (T89,T93) 215/45R17 (T87,T88,T91) 225/45R17 e9*96/79 *0028*.. bzw. e9*98/14 *0028*.. bzw. e9*2001/116 *0028*.. 225/50R17 235/45R17 (R71) Auflagen und Hinweise A2,A4,A5,A6,A7,A9, A12,A14,A17,A21, B1,R92,V20,Y12 A2,A4,A5,A6,A7,A9, A12,A14,A17,A21, B1,R92,Y12 - Societe Anonyme des Automobiles Peugeot, Paris (F) Handelsbezeichnung Peugeot 607 ABE-Nr. bzw. EWG-BE e2*98/14 *0199*.. zulässige Reifengröße und Auflagen 215/50R17 225/50R17 Auflagen und Hinweise A2,A4,A5,A6,A7,A8, A12,A14,A17,B18, C31,R92,Y12 Verwendungsbereich 5 / 110 : Fahrzeughersteller: Typ J96 Motorleist. (KW) 55-143 - Adam Opel AG, Rüsselsheim Handelsbezeichnung Opel Vectra-B - Limousine - Caravan J96/Kombi Inkl. I 500 J96/i T 98 55-108 Opel Astra - Fließheck - Stufenheck 55-108 Opel Astra - Caravan T 98/NB T 98/Kombi ABE-Nr. bzw. EWG-BE e1*93/81*0030*.. e1*95/54*0030*.. e1*98/14*0030*.. e1*95/54*0044*.. e1*98/14*0044*.. e1*98/14*0137*.. e1*98/14*0138*.. e1*97/27*0086*.. e1*98/14*0086*.. e1*97/27*0101*.. e1*98/14*0101*.. e1*97/27*0087*.. e1*98/14*0087*.. zulässige Reifengröße und Auflagen 215/45R17 Auflagen und Hinweise A2,A4,A5,A6,A7,A8, A12,A14,A17,A21, Y12 205/40R17 (T80,T81,T83,T84) 205/45R17 (T84,T88) 205/40R17 (T80,T81,T83,T84) 205/45R17 (T84,T88) 215/40R17 (T83,T85,T87) A2,A4,A5,A6,A7,A8, A12,A14,A17,A21, R92,Y12 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO Nummer: 03-2250-A07-V01 Prüfgegenstand: Auftraggeber: PKW-Sonderrad ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG Typ: 70714 Seite 3 von 4 Auflagen und Hinweise: A2. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A4. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (außer für Reifen mit M+S Profil) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig. A5. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A6. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A7. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A8. Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Radschrauben bzw. Radmuttern verwendet werden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge entsprechend folgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5) der Befestigungsteile einzuhalten. A9. Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. Radmuttern verwendet werden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge entsprechend folgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5) der Befestigungsteile einzuhalten. A12. Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können. A14. Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A17. Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht werden. A21. Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit Metallfuß und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779 entsprechen (z. B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. B1. Vor Montage sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Bremsscheiben bzw. -trommeln zu entfernen. B18. Radtyp nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm an Achse 1. (ausreichender Abstand Bremssattel/Sonderrad nicht gegeben). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO Nummer: 03-2250-A07-V01 Prüfgegenstand: Auftraggeber: PKW-Sonderrad ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG Typ: 70714 Seite 4 von 4 Auflagen und Hinweise: C31. Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit Metallfuß und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779 entsprechen (z. B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischem Reifendruckkontrollsystem (Hersteller: Schrader) kann das serienmäßige System (Elektronikteil mit Ventil) verwendet werden. Hierzu sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers unbedingt zu beachten. Eine fachgerechte Montage des Venils und des Reifens ist sicherzustellen.Eine mechanische Beanspruchung des Reifendrucksensors bei der Reifenmontage ist unzulässig. R71. Für die Verwendbarkeit dieser Reifengröße in Verbindung mit der im Gutachten genannten Radgröße ist in Bezug auf die Montierbarkeit, Tragfähigkeit, Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs eine Bestätigung des Reifenherstellers vorzulegen. R92. Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen die serienmäßig nur mit breiterer Bereifung und / oder größeren Serienrädern ausgerüstet sind. T80. Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T81. Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T83. Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T84. Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T85. Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T87. Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T88. Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T89. Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T91. Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T93. Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). V20. Folgende Rad/Reifenkombination ist auch zulässig: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse. 225/45R17. Die Unterschiede in den Abrollumfängen der verwendeten Reifen an Vorder- bzw. Hinterachse, dürfen die Funktionsfähigkeit von Regelsystemen wie ABS, ASR, ESP oder Allradtauglichkeit nicht einschränken. Y12. Radtyp nur zulässig mit eingeklipstem Zentrierring (Kennz.: ADY 2) Innendurchmesser: 65,1 mm Die Anlage 7 mit den Blättern 1 - 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten und dem Hinweisblatt für die Sonderräder Typ 70714 (ab Herstellungsdatum 9/03) des Auftraggebers ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO Nummer: 03-2250-A08-V01 Prüfgegenstand: Auftraggeber: PKW-Sonderrad ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG Typ: 70714 Seite 1 von 3 Technische Daten, Kurzfassung: Sonderradtyp und Ausführung: 70714.45.08 Radgröße nach Norm: 7 J x 17 H2 Einpreßtiefe in mm: 45 zulässige Radlast in kg: 640 zulässiger Abrollumfang in mm: 1990 Lochzahl / Lochkreisdurchmesser in mm: 5/108 Mittenloch-∅ des Rades [mm]: 72,6 Mittenzentrierring: ADY 8 Kennzeichnung Zentrierring (Außen- und Innen-∅ [mm]): 72,6 / 60,1 Mittenloch-∅ des Rades mit Zentrierring [mm]: 60,1 Oberflächenbehandlung: Lackbeschichtung, ww. reflektroniert (Chrom-Effekt) Zentrierart: Mittenzentrierung Verwendungsbereich: Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen angebaut werden: Fahrzeughersteller: - Regie Nationale des Usines Renault, Paris (F), bzw. - Matra Automobile S.A., Paris (F) Radbefestigungsteile: Renault Safrane: 5 Kegelbundschrauben Gewinde M 14 x 1,5 Schaftlänge 33 mm (VS-Set 2852) Renault Laguna: 5 Kegelbundschrauben Gewinde M 12 x 1,5 Schaftlänge 30 mm (VS-Set 2850) Anzugsmoment in Nm: 110 Spurverbreiterung: kleiner 2 % Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO Nummer: 03-2250-A08-V01 Prüfgegenstand: Auftraggeber: PKW-Sonderrad ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG Typ: 70714 Seite 2 von 3 Verwendungsbereich: Fahrzeughersteller: Typ - Regie Nationale des Usines Renault, Paris (F), bzw. - Matra Automobile S.A., Paris (F) B 54 Motorleist. (KW) 82-140 Handelsbezeichnung Renault Safrane ABE-Nr. bzw. EWG-BE G 199 bzw. e2*93/81 *0063*.. bzw. e2*98/14 *0063*.. G 74-152 Renault Laguna Renault Laguna - Grandtour e2*98/14 *0206*.. zulässige Reifengröße und Auflagen 205/50R17 (T89,T93) 215/45R17 (T87,T88,T91) 225/45R17 (T90,T91) 205/50R17 (R92,T89,T93) 215/45R17 (R92,T87,T88,T91) 225/45R17 Auflagen und Hinweise A2,A4,A5,A6,A7,A8, A12,A14,A17,A21, B1,R92,V20,Y18 A2,A4,A5,A6,A7,A8, A12,A14,A17,C31, Y18 Auflagen und Hinweise: A2. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A4. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (außer für Reifen mit M+S Profil) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig. A5. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A6. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A7. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A8. Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Radschrauben bzw. Radmuttern verwendet werden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge entsprechend folgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5) der Befestigungsteile einzuhalten. A12. Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können. A14. Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A17. Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO Nummer: 03-2250-A08-V01 Prüfgegenstand: Auftraggeber: PKW-Sonderrad ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG Typ: 70714 Seite 3 von 3 Auflagen und Hinweise: A21. Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit Metallfuß und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779 entsprechen (z. B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. B1. Vor Montage sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Bremsscheiben bzw. -trommeln zu entfernen. C31. Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit Metallfuß und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779 entsprechen (z. B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischem Reifendruckkontrollsystem (Hersteller: Schrader) kann das serienmäßige System (Elektronikteil mit Ventil) verwendet werden. Hierzu sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers unbedingt zu beachten. Eine fachgerechte Montage des Venils und des Reifens ist sicherzustellen.Eine mechanische Beanspruchung des Reifendrucksensors bei der Reifenmontage ist unzulässig. R92. Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen die serienmäßig nur mit breiterer Bereifung und / oder größeren Serienrädern ausgerüstet sind. T87. Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T88. Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T89. Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T90. Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T91. Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T93. Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). V20. Folgende Rad/Reifenkombination ist auch zulässig: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse. 225/45R17. Die Unterschiede in den Abrollumfängen der verwendeten Reifen an Vorder- bzw. Hinterachse, dürfen die Funktionsfähigkeit von Regelsystemen wie ABS, ASR, ESP oder Allradtauglichkeit nicht einschränken. Y18. Radtyp nur zulässig mit eingeklipstem Zentrierring (Kennz.: ADY 8) Innendurchmesser: 60,1 mm Die Anlage 8 mit den Blättern 1 - 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten und dem Hinweisblatt für die Sonderräder Typ 70714 (ab Herstellungsdatum 9/03) des Auftraggebers ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO Nummer: 03-2250-A09-V01 Prüfgegenstand: Auftraggeber: PKW-Sonderrad ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG Typ: 70714 Seite 1 von 3 Technische Daten, Kurzfassung: Sonderradtyp und Ausführung: 70714.45.08 Radgröße nach Norm: 7 J x 17 H2 Einpreßtiefe in mm: 45 zulässige Radlast in kg: 640 zulässiger Abrollumfang in mm: 1990 Lochzahl / Lochkreisdurchmesser in mm: 5/108 Mittenloch-∅ des Rades [mm]: 72,6 Mittenzentrierring: ADY 9 Kennzeichnung Zentrierring (Außen- und Innen-∅ [mm]): 72,6 / 63,4 Mittenloch-∅ des Rades mit Zentrierring [mm]: 63,4 Oberflächenbehandlung: Lackbeschichtung, ww. reflektroniert (Chrom-Effekt) Zentrierart: Mittenzentrierung Verwendungsbereich: Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen angebaut werden: Fahrzeughersteller: - Ford Werke AG, Köln - Ford Espana S.A., Spanien - Ford Motor Company Ltd., England Radbefestigungsteile: Ford: 5 Kegelbundmuttern Gewinde M 12 x 1,5 (VS-Set 2951) Anzugsmoment in Nm: 110 Spurverbreiterung: kleiner 2 % Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO Nummer: 03-2250-A09-V01 Prüfgegenstand: Auftraggeber: PKW-Sonderrad ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG Typ: 70714 Seite 2 von 3 Verwendungsbereich: Fahrzeughersteller: Typ B4Y - Ford Werke AG, Köln - Ford Espana S.A., Spanien - Ford Motor Company Ltd., England Motorleist. (KW) 66-125 Handelsbezeichnung Ford Mondeo - Fließheck - Stufenheck - Kombi 166 Ford Mondeo ST 220 - Fließheck - Stufenheck - Kombi B5Y BWY B4Y B5Y BWY ABE-Nr. bzw. EWG-BE e1*98/14 *0154*.. e1*98/14 *0155*.. e1*98/14 *0156*.. e1*98/14 *0154*.. e1*98/14 *0155*.. e1*98/14 *0156*.. zulässige Reifengröße und Auflagen 205/50R17 (T89,T93) 215/45R17 (T87,T88,T91) Auflagen und Hinweise A2,A4,A5,A6,A7,A8, A12,A14,A17,A21, B1,F12,R92,Y19 205/50R17 M+S (T89,T93) A2,A4,A5,A6,A7,A8, A12,A14,A17,A21, B1,R92,Y19 Auflagen und Hinweise: A2. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A4. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (außer für Reifen mit M+S Profil) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig. A5. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A6. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A7. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A8. Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Radschrauben bzw. Radmuttern verwendet werden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge entsprechend folgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5) der Befestigungsteile einzuhalten. A12. Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können. A14. Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A17. Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO Nummer: 03-2250-A09-V01 Prüfgegenstand: Auftraggeber: PKW-Sonderrad ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG Typ: 70714 Seite 3 von 3 Auflagen und Hinweise: A21. Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit Metallfuß und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779 entsprechen (z. B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. B1. Vor Montage sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Bremsscheiben bzw. -trommeln zu entfernen. F12. Die Verwendung der Räder ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. R92. Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen die serienmäßig nur mit breiterer Bereifung und / oder größeren Serienrädern ausgerüstet sind. T87. Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T88. Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T89. Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T91. Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T93. Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). Y19. Radtyp nur zulässig mit eingeklipstem Zentrierring (Kennz.: ADY 9) Innendurchmesser: 63,4 mm Die Anlage 9 mit den Blättern 1 - 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten und dem Hinweisblatt für die Sonderräder Typ 70714 (ab Herstellungsdatum 9/03) des Auftraggebers ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim