Durchführungsbestimmungen für die

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Durchführungsbestimmungen für die
Durchführungsbestimmungen für die QualifikationsturnierederJugend
zu den Verbandsspielklassen im Spieljahr 2016/2017
Bestandteile dieser Durchführungsbestimmungen sind:
Die Richtlinien für Hallenstandards im Verbandsspielbetrieb und
die Richtlinien für Hallenspiele,
sowie die ergänzende Durchführungsbestimmungen der Jugend 2016 ff. (vgl. Jugendleiterversammlung vom
18.01.2016 des Handballbezirk Heilbronn-Franken)
Vorbemerkung:
Die Qualifikationsturniere sind auf der Grundlage der Satzungen und Ordnungen des DHB und des HVW
durchzuführen.
Die Spiele werden nach den derzeit gültigen Internationalen Handballregeln durchgeführt.
Die verantwortliche Leitung des Spielbetriebs obliegt dem Verbandsausschuss Spieltechnik auf Verbandsebene.
Spielleitende Stellen i.S. des § 1 Abs. 2 SpO DHB sind die Bezirksspielwarte der männlichen Jugend und
der weiblichen Jugend / soweit die Durchführungsbestimmungen im Einzelfall keine abweichende Bestimmung treffen.
Der ausrichtende Verein hat rechtzeitig vor Turnierbeginn der Spielleitenden Stelle einen Turnierbeauftragten zu benennen, der für sämtliche dem Ausrichter übertragenen Aufgaben die Verantwortung trägt und für
Rückfragen zur Verfügung steht.
§ 1. Ansetzung von Spielen
Die Spielpläne müssen eingehalten werden. Ist eine Mannschaft oder der/die SR zum festgesetzten Zeitpunkt nicht angetreten, so haben die anwesenden Mannschaften und SR 15 Minuten zu warten.
Folgende Spiele können von der Spielleitenden Stelle kurzfristig angesetzt werden:
a.
Entscheidungsspiele
b.
Ausscheidungsspiele
Sämtliche unter Ziffer 1 aufgeführten Spiele können von der Spielleitenden Stelle auf einen Wochentag angesetzt werden.
§ 2. Spielzeit
Die Spielzeiten betragen für die Spieltage der HVW-Quali + Sommerrunde
A-Jugend: 1 x 30 Min. mit einem Team-Time-out pro Mannschaft
B-Jugend: 1 x 25 Min. mit einem Team-Time-out pro Mannschaft
C-Jugend: 1 x 25 Min. mit einem Team-Time-out pro Mannschaft
D-Jugend: 1 x 20 Min. mit einem Team-Time-out pro Mannschaft
männliche E-Jugend:
4+1 Spielform: 1 x 15 Min. ohne Team-Time
6+1 Spielform: 2 x 15 Min. ohne Team-Time
weibliche E-Jugend:
4+1 Spielform: 1 x 15 Min. ohne Team-Time
Die Spielzeiten für die HVW-Quali Einzelspiele der weiblichen A-Jugend betragen
weibl. A-Jugend: 2 x 30 Min. + 10 Minuten Halbzeitpause, mit einem Team-Time-out für beide Mannschaften pro Halbzeiten
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§ 3. Anzahl der Spieler (Regel 4:1 IHF):
Jede Mannschaft besteht aus bis zu 14 Spielern.
§ 4. Spielwertung und Anspiel
Die Spiele werden in Turnierform (einfache Runde) ausgetragen.
Der erstgenannte Verein hat Anspiel bzw. Heimrecht.
Nach Beendigung aller Gruppenspiele ist eine Tabelle zu erstellen.
Sind zwei oder mehr Mannschaften punktgleich, so wird - um eine Entscheidung herbeizuführen - wie folgt
gewertet:
1. a. Sind zwei Mannschaften betroffen, gilt das Spiel der betroffenen Mannschaften untereinander, zuerst
nach Punkten, dann das Torverhältnis, errechnet im Subtraktionsverfahren (direkter Vergleich).
b. Sind zwei Mannschaften betroffen, weil das Gruppenspiel der beiden Mannschaften unentschieden
endete, so wird - im Anschluss an das letzte Gruppenspiel - ein 7-m-Werfen bis zur Entscheidung
durchgeführt (Anlage - Ausführungsbestimmungen für das 7-m-Werfen).
2. a. Sind drei und mehr Mannschaften betroffen, so ist nur unter den betroffenen Mannschaften eine Tabelle zu erstellen (der direkte Vergleich ist nicht mehr möglich).
Gewertet wird zuerst nach Punkten, dann das Torverhältnis, errechnet im Subtraktionsverfahren. Ist
auch dann noch keine Entscheidung möglich, dann zählt die höhere Zahl der erzielten Tore.
b. Ist auch dann noch keine Entscheidung möglich, so wird im Anschluss an das letzte Gruppenspiel ein
7-m-Werfen bis zur Entscheidung durchgeführt (Anlage - Ausführungsbestimmungen für das 7mWerfen).
Bei drei Mannschaften wird gelost. Eine Mannschaft erhält ein Freilos. Der Gewinner des 7m-Werfens
der beiden verbleibenden Mannschaften tritt gegen den Gewinner des Freiloses an.
Bei vier Mannschaften wird ebenfalls gelost. Je zwei Teams treten gegeneinander an. Die beiden
Gewinner treten erneut gegeneinander an. Sofern der 3. Platz in der Gruppe zu einer besseren Qualifikation gegenüber dem 4. Platz berechtigt, müssen auch die Verlierer gegeneinander antreten.
Platzierungsspiele:
Ist ein Platzierungsspiel nach der regulären Spielzeit unentschieden, wird ein 7-m-Werfen bis zur Entscheidung durchgeführt (Anlage - Ausführungsbestimmungen für das 7m-Werfen).
§5
Altersklassen
A-Jugend:
ab dem 01.01.1998 bis zum 31.12.1999 geboren
B-Jugend:
ab dem 01.01.2000 bis zum 31.12.2001 geboren
C-Jugend:
ab dem 01.01.2002 bis zum 31.12.2003 geboren
D-Jugend:
ab dem 01.01.2004 bis zum 31.12.2005 geboren
E-Jugend:
ab dem 01.01.2006 bis zum 31.12.2007 geboren
Die Sonderspielformen der D- und E-Jugend sind den „Ergänzende Durchführungsbestimmungen der Jugend 2016, laut Beschluss der Jugendleiterversammlung vom 18.01.2016 zu entnehmen.
§6
Spielverlegungen
Terminliche Spielverlegungen sind nicht zulässig.
Machen Nutzungsmöglichkeiten von Sportstätten Veränderungen von Spielplänen notwendig, dann entscheidet allein die Spielleitende Stelle über die Verlegung.
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Staffelleiter der Sommerrunde:
männliche A-Jugend: Strebel Uwe
[email protected]
männliche B-Jugend: Mannuß Alfred
[email protected]
männliche C-Jugend: Braun Valerie
[email protected]
männliche D-Jugend: Deininger Hans-Gerd
[email protected]
männliche E-Jugend: Gabriele Hartmann
[email protected]
weibliche A-Jugend: Gratz Rosemarie
[email protected]
weibliche B-Jugend: Eisele Larissa
[email protected]
weibliche C-Jugend: Schott Yvonne
[email protected]
weibliche D-Jugend: Schock Christian
[email protected]
weibliche E-Jugend: Nathalie Seiz
[email protected]
Staffelleiter der HVW-Qualifikationsrunde auf Bezirksebene:
Weibliche Jugend: Miriam Reitter
[email protected]
Männliche Jugend: Jens Reitter
[email protected]
§7
Mannschaftsverantwortlicher / Mannschaftsoffizieller
Der Mannschaftsverantwortliche wird im Spielbericht unter der Rubrik „Offizieller A(MV)“ als erste Person
aufgeführt. Die im Spielbericht eingetragenen Offiziellen haben im Verbandsspielbetrieb der Jugend analog
der Eintragung im Spielbericht die Buchstaben A bis D deutlich sichtbar zu tragen (Satz 2 gilt nur bei Verwendung von SpielberichtOnline – siehe § 12).
Verzichtet eine Mannschaft auf einen Mannschaftsverantwortlichen (kein Offizieller auf dem Spielbericht), so
übernimmt ein Spieler dessen Aufgaben. Die Rückennummer dieses Spielers ist vor Spielbeginn in der
Rubrik „Offizieller A(MV)“ einzutragen. Der Mannschaftsverantwortliche (MV) muss bei Jugendmannschaften
das
14. Lebensjahr vollendet haben.
Die Mannschaftsoffiziellen müssen im Auswechselraum komplette Sport- oder Zivilkleidung tragen. Farben,
die zu Verwechslungen mit den gegnerischen Feldspielern führen können, sind nicht erlaubt.
§8
Zeitnehmer und Sekretär
Bei Qualifikationsturnieren der HVW-Quali + Sommerrunde stellt der Gastgeber den Zeitnehmer und den
Sekretär.
Ausnahme: Einzelspiele der HVW-Quali der weiblichen A-Jugend. Dort stellen beide Vereine einen Zeitnehmer als Gehilfen der SR. In der Regel stellt der erstgenannte Verein den ZN, der Gastverein den SK.
Bei Qualifikationsturnieren kann der anreisende Verein auf die Besetzung des Zeitnehmertisches verzichten,
muss jedoch den ausrichtenden Verein spätestens einen Tag vor dem Spieltermin davon unterrichten. In
diesem Fall stellt der Ausrichter einen adäquaten Ersatz.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht eingeteilt werden; Ausnahme: SR mit gültigem Ausweis.
Der Ausrichter hat dem Zeitnehmer oder Sekretär zwei Spielbälle gemäß IHF-Regel 3, eine Stoppuhr, die
offiziellen DIN-A-4-Vordrucke für Zeitstrafen in Papierform (kein abwischbarer Folienvordruck) und ausreichender Anzahl, eine Pfeife, zwei grüne DIN-A5-Karten (Team-Time-out-Karten; jeweils ca. 15 x 20 cm) eine
Aufstellvorrichtung für die Team-Time-out-Karten und zwei Aufstellvorrichtungen für Zeitstrafen sowie
Schreibzeug zur Verfügung zu stellen.
Die Verwendung einer öffentlichen Zeitmessanlage ist wünschenswert. Sie darf allerdings nur benutzt werden, wenn sie vom Zeitnehmertisch aus zu bedienen ist. Sonst bedient sich der Zeitnehmer einer
Tischstoppuhr (Zifferblatt soll einen Mindestdurchmesser von 11 cm haben), einer Tischtimer-Großstoppuhr
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oder einem vom DHB zugelassenen Handball-Timer. Die Uhren sind möglichst vorwärts laufen zu lassen
(0:00 60:00 min. bzw. pro Halbzeit 0:00
30:00 min.). Die Reserveuhr soll unter dem Zeitnehmertisch
stehen. Erst wenn sie benötigt wird, steht sie auf dem Tisch. Sind die Unterlagen am Zeitnehmertisch nicht
komplett vorhanden, so sind die Schiedsrichter verpflichtet, dies unter Angabe der fehlenden Ausrüstungsgegenstände im Spielprotokoll zu vermerken.
Bei Verwendung einer öffentlichen Zeitmessanlage muss das automatische Horn eingeschaltet sein.
Die Richtlinien für Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär (siehe Anhang) sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen und zu beachten!
§9
Schiedsrichtereinteilung
Die Einteilung der SR erfolgt bei den HVW-Qualifikationsturnieren durch die Zuordnung der HVWGeschäftsstelle über die Bezirkskommission Schiedsrichterwesen. Die Kosten für die Schiedsrichter werden
anteilig auf die teilnehmenden Vereine gegen Quittung umgelegt. Bei den Einzelspielen der HVW-Quali der
weibliche A-Jugend hat jeder Verein ein Heimspiel und übernimmt die anfallenden Schiedsrichterkosten.
Bei der Sommerrunde stellt der ausrichtende Verein genügend geprüfte Schiedsrichter. Die Einsätze können
dem SR-Soll angerechnet werden, sofern eine SR-Einsatzliste an die BSREIN gesandt wird.
Der Gastgeber stellt pro teilnehmende Mannschaft pauschal 10 Euro gegen Quittung für die Aufwendungen
in Rechnung..
Beim Ausbleiben der eingeteilten SR gelten die Bestimmungen des § 77 Abs. (1), (2), (5) und (6) SpO DHB.
Die Vereine müssen sich auf einen anwesenden SR einigen. SR, die in einer anderen Funktion für ihren
Verein anwesend sind, (z.B. als Spieler, Betreuer, Trainer), müssen die Leitung des Spiels nicht übernehmen. Die Qualifikationsspiele müssen in jedem Fall durchgeführt werden; hier gilt § 21 Abs. (2) SpO DHB.
Im Übrigen ist die Leitung von Spielen durch SR ohne offiziellen Auftrag untersagt.
Auch ist es dem/den SR nicht gestattet, einen Spielauftrag ohne triftigen Grund zurückzuweisen oder ihn –
ohne vorherige Verständigung und Zustimmung des zuständigen SR-Einteilers – an einen anderen, nicht
eingeteilten SR abzugeben.
Werden zur Leitung von Spielen Schiedsrichter-Neulinge eingeteilt, so erfolgt eine Betreuung durch Schiedsrichter-Paten. Diese Schiedsrichter-Paten werden von der zuständigen Bezirks-SR-Kommission vorgeschlagen und durch den Bezirksvorstand berufen. Der Schiedsrichter-Pate ist berechtigt, Anordnungen zu treffen,
die für die Durchführung des Spieles zweckdienlich sind.
Die Anwesenheit eines Schiedsrichter-Paten ist vom Schiedsrichter im Spielbericht zu vermerken. Der Bericht des Schiedsrichter-Paten ist innerhalb von drei Tagen an den zuständigen (Paten-) Einteiler zu senden.
Aufgaben und Pflichten der SR sind in den „Richtlinien für SR, ZN und SK für die Qualifikationsturniere der
Jugend zu den Verbandsspielklassen im Spieljahr 2016/2017“ festgelegt.
§ 10 Finanzielle Entschädigung für Schiedsrichter
Für die dem SR entstandenen Fahrtauslagen, ihren Verpflegungsmehraufwand und für die Spielleitungsentschädigung (SLE) haftet in jedem Fall der Veranstalter.
Bei Nichtdurchführung oder Ausfall eines Spieles haben die SR Anspruch auf Ersatz der Fahrtauslagen und
auf50 Prozent der angeführten Entschädigung als Kostenersatz.
Je Qualifikationsturnier werden die Kosten für SR auf die beteiligten Vereine umgelegt. Für die korrekte Umlage ist der Ausrichter verantwortlich, sonst übernimmt dieser die angefallenen Kosten.
Die anteiligen SR-Kosten sind von den beteiligten Vereinen spätestens vor dem letzten Spiel vor Ort an den
ausrichtenden Verein gegen Quittung zu bezahlen (reisende Mannschaften bitte ausreichend Geld mitnehmen!).
Jugend
SLE
Spielklassen
Turniere u. Jugend-Spieltage
Fahrtkosten
Verpflegungsmehraufwand
7,50 €/Stunde (Abwesenheit vom Wohnort)
0,32 €/km / Team
0,30 €/km / Einzel
12,00 € ab 8 Stunden
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§ 11 SpielberichtOnline (SBO)
Grundsätzlich:
1. Für die Bereitstellung der Hardware ist der Ausrichter verantwortlich.
2. SBO kann nur bei bereits namentlich angesetzten Paarungen verwendet werden, sog. Entscheidungs-/Ausscheidungsspiele können nicht mit SBO abgedeckt werden.
3. Ein 7m-Werfen nach Beendigung aller Gruppenspiele kann nicht mit SBO abgedeckt werden. Es ist
darauf zu achten, dass jene Spielnummer verwendet wird, die an die namentliche Paarung bereits
vergeben wurde – es handelt sich nur um ein 7m-Werfen einer bereits gespielten Paarung, die zuvor
unentschieden endete.
4. In beiden Fällen ist ein vom Ausrichter gestellter Papierspielberichtsbogen zu verwenden. Dabei genügt beim 7-m-Werfen die Eintragung der Trikotnummern jener Spieler, die im SBO für dieses Spiel
bereits eingetragen waren und am 7m-Werfen teilnehmen. Bei einem Entscheidungs/Ausscheidungsspiel muss der Bogen vollständig ausgefüllt werden.
Für den elektronischen Spielbericht ist mindestens ein 10 Zoll Tablet, ein Notebook oder ein Laptop zur Verfügung zu stellen, auf dem die aktuelle Version von Google Chrome installiert ist. Vereinen, die mit der
Browserversion von SBO arbeiten, steht immer die aktuellste Version zur Verfügung.
Vereine, die SBO als App verwenden, sind verpflichtet, immer die aktuellste zur Verfügung stehende AppVersion zu verwenden. Zudem ist eine Androidversion 4.2 oder höher erforderlich.
Die aktuellste Version kann immer über die Homepage http://sbo-app.handball4all.de/ abgerufen werden.
Die Mannschaftsverwaltung ist im Vereinsaccount auf der HVW-Homepage zu finden. Dort müssen zuerst
alle an SBO beteiligten Mannschaften angelegt und mit der zutreffenden Spielklasse verknüpft werden. Zudem ist pro Mannschaft eine PIN zu vergeben. Nähere Details sind den Schulungsunterlagen im Vereinsaccount zu entnehmen.
Hinweis: Im Vereinsaccount muss eine Zuordnung der Mannschaft zur betreffenden Staffel vorgenommen
werden (Staffelbezeichnung beachten). Diese Zuordnung ist in jeder Qualifikationsrunde neu vorzunehmen,
da die Staffeln immer anders lauten.
Ausfall des elektronischen Spielberichts (SBO)
Grundsätzlich ist bei einem Ausfall des elektronischen Spielberichts ausnahmslos der Spielbericht in Papierform der Auflagen 2013 oder 2014 in 5-facher Ausfertigung zu verwenden. Bei Spielen in Turnierform genügt
ein einfacher Spielberichtsbogen pro Spiel.
Ist bis zu einer Stunde vor Turnierbeginn bekannt, dass SBO nicht zur Verfügung steht, dann ist der Spielberichtsbogen in Papierform spätestens 30 Minuten (Jugend) vor Spielbeginn vom Heimverein in Druckbuchstaben ausgefüllt an den Gastverein auszuhändigen. Dieser hat ihn 20 Minuten vor Spielbeginn, ebenfalls in
Druckschrift ausgefüllt, an die Schiedsrichter zu übergeben. Gleichzeitig erhalten die Schiedsrichter von den
Vereinen zusammenhängend und sortiert die Spielausweise der Spieler, die im Spielprotokoll eingetragen
sind. Die Spielernamen sind nach den Trikotnummern aufsteigend einzutragen.
Fällt SBO während des Spieles aus, dann ist ab diesem Zeitpunkt unbedingt ein Spielbericht in Papierform
weiterzuführen. Spielrelevante Eintragungen, welche die Schiedsrichter selbst auch notieren, sind zu übernehmen. Der Spielbericht muss bis zum Ende des Spieles bzw. vor der endgültigen Unterzeichnung durch
die Mannschaftsoffiziellen und Schiedsrichter vollständig ausgefüllt werden.
Einer der Mannschaftsoffiziellen hat die Kenntnisnahme aller im Schiedsrichter- und Spielbericht vermerkten
Eintragungen in Gegenwart der/des Schiedsrichter/s bis spätestens 20 Minuten nach Spielende in der
Schiedsrichterkabine unterschriftlich zu bestätigen.
Das Original des Spielberichts ist am ersten Werktag nach dem Spiel durch den Ausrichter postalisch an die
HVW-Geschäftsstelle / die zuständige Spielleitende Stelle im Bezirk für die
- männliche Jugend: Jens Reitter, Brahmsstraße 4, 74219 Möckmühl
- weibliche Jugend: Miriam Reitter, Nachsommerweg 59, 70437 Stuttgart
Das Original des Spielberichts ist am ersten Werktag nach dem Spiel postalisch an die Spielleitende Stelle
(siehe oben) zu senden, die erste Kopie geht in der gleichen Frist an den zuständigen Schiedsrichtereinteiler.
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zu senden.
Für die Versendung der ersten Kopie an den zuständigen Schiedsrichtereinteiler in der gleichen Frist ist der
eingeteilte Schiedsrichter verantwortlich.
§ 12 Spielausweise
Spielausweise sind Eigentum des HVW. Änderungen oder Eintragungen sind unzulässig. Die SR haben
Spielausweise, deren Eintragungen fehlerhaft oder verändert sind, einzubehalten und an die Spielleitende
Stelle zu senden. Außerdem sind sie verpflichtet, die Daten im Spielausweis zu prüfen und mit den Eintragungen im Spielprotokoll zu vergleichen (siehe § 81 (2) SpO DHB). Besonderheiten (z.B. vorläufige Spielausweise mit Gültigkeitsdatum etc.) sind im Spielprotokoll zu vermerken. Bei fehlenden Stempeln ist lediglich
ein Vermerk auf dem Spielbericht vorzunehmen.
§ 13 Ausrüstung
Alle Feldspieler einer Mannschaft müssen einheitliche Spielkleidung tragen. Es müssen auf der Trikotvorderseite mindestens 10 cm hohe und auf der Trikotrückseite mindestens 20 cm hohe sichtbare Ziffern vorhanden sein.
Bei Trikotgleichheit ist die Gastmannschaft zum Wechseln des Trikots verpflichtet. Gemäß Regelwerk bleibt
die Farbe „schwarz“ den Schiedsrichtern vorbehalten.
Jede Mannschaft hat vor Spielbeginn ein Überziehleibchen, in der Farbe identisch mit dem Torhütertrikot, für
den 7. Feldspieler vorzulegen.
Der Ausrichter hat mindestens eine Person als „Wischer“ zur Verfügung zu stellen, welche nicht als Spieler,
Offizieller, Zeitnehmer, Sekretär oder Hallensprecher fungiert.
§ 14 Ergebnismeldung bei Ausfall/Nichtverwendung von SBO
Bei Nichtverwendung bzw. einem Ausfall von SBO ist der ausrichtende Verein verpflichtet, das Spielergebnis nach Spielende über die ErgebnisseOnline-App weiterzuleiten.
Bei der Übermittlung ist eine vorherige Anmeldung auf der Internetseite des HVW erforderlich. Danach kann
jeder angemeldete Vereinsmitarbeiter/Spieler das Spielergebnis melden. Detaillierte Informationen hierzu
sind im geschützten Bereich auf der Homepage zu finden.
Die Ergebnisse aller Spiele, die an einem Samstag bis 16:00 Uhr beginnen, müssen bis spätestens 18:00
Uhr am gleichen Tag gemeldet werden. Alle anderen Wochentag- und Samstagspiele müssen bis spätestens 23:00 Uhr am gleichen Tag gemeldet werden.
Sonn- und Feiertagspiele, die zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr beginnen, müssen bis spätestens 16:00
Uhr durchgegeben werden. Sonn- und Feiertagspiele, die nach 14:00 Uhr beginnen, sind grundsätzlich innerhalb von 30 Minuten nach Spielende zu melden.
Unabhängig von der Verwendung von SpielberichtOnline sind die Ergebnisse der HVW-Quali generell
zusätzlich mit der vorliegenden Ergebnismeldeliste per E-Mail in denselben Fristen an folgende Mailanschriften zu senden:
Männliche Jugend:
Jens Reitter
[email protected]
Weibliche Jugend:
Miriam Reitter
[email protected]
§ 15 Nutzungsbestimmungen der Wettkampfstätten
Verstößt ein Verein gegen die Nutzungsbestimmungen, die der Eigentümer der Wettkampfstätte erlassen
hat und die bekannt gegeben worden sind (insbesondere Haftmittelverbote), so hat er die sich daraus ergebenden Folgen zu tragen und ist zusätzlich entsprechend § 6 RO HVW von der Spielleitenden Stelle Recht
zu bestrafen. Rechts- oder Regressansprüche, auch im Hinblick auf Vandalismus, gehen zu Lasten des
verursachenden Vereins.
Die Haftmittelverbote – absolut oder eingeschränkt – werden im aktuellen Hallenverzeichnis auf der Homepage veröffentlicht und sind bindend. Ist nur ein bestimmtes Haftmittel erlaubt, hat der Ausrichter dieses
allen Mannschaften für die Verwendung vor Ort zur Verfügung zu stellen. Eine Änderung der NutzungsbeSeite 6 von 12
stimmungen/insbesondere Haftmittelverbote ist vom Verein umgehend der Geschäftsstelle des HVW unter
Vorlage der Bescheinigung des Halleneigentümers schriftlich anzuzeigen. Die Änderung wird erst mit Eingang der Änderungsanzeige bei der Geschäftsstelle des HVW wirksam.
Das Anbringen von Haftmitteldepots an Schuhen, Armen, u.a. ist generell nicht gestattet! Die Schiedsrichter
sind verpflichtet, die durch eigene Wahrnehmung festgestellte Verwendung von Haftmitteln unter Angabe
der dies betreffenden Mannschaft im Spielbericht zu dokumentieren.
Nicht erlaubt ist auch die Verwendung von verstärkten (pneumatisch, elektrisch, etc.) Lärminstrumenten und
Zusatzmikrofonen im Zuschauerbereich.
§ 16 Hallensprecher
Der Hallensprecher darf nicht im Bereich des Zeitnehmertisches, der Auswechselzonen und der Coachingzone Platz nehmen. Die Äußerungen des Hallensprechers haben sich auf die für alle Beteiligten (Spieler,
SR, Offizielle, Presse, Zuschauer, usw.) notwendigen und gewünschten sachlichen Informationen (Nennung
der Torschützen, aktueller Spielstand, Resultate anderer Spiele, Hinweise auf organisatorische Abläufe vor
Ort, Vereinsveranstaltungen, Auswärtsspiele, Mitfahrgelegenheiten, Werbedurchsagen, etc.) zu beschränken. Unerwünscht sind jegliche Äußerungen und Kommentare zu Schiedsrichterentscheidungen, zum Verhalten und zu den Leistungen einzelner Spieler, aufputschende und anfeuernde Äußerungen, sowie Musikeinspielungen (u.a. Fanfaren, Trompetensoli, etc.) während des laufenden Spieles mit Ausnahme des
Zeitrahmens zwischen einem Torerfolg und dem Wiederanpfiff durch den Schiedsrichter. Die Missachtung
dieser Vorgaben, unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten können zur Ablösung durch die
Schiedsrichter und mit einer Bestrafung gemäß § 25 Abs. 4 RO DHB in Höhe bis zu 5 000,00 € geahndet
werden.
§ 17 Sanitätsdienst
Der Ausrichter muss dafür Sorge tragen, dass eine in Erster Hilfe ausgebildete Person bei den Spielen anwesend ist.
§ 18 Umkleidekabine für Schiedsrichter
Der Heimverein stellt den SR rechtzeitig vor Spielbeginn einen separaten, abschließbaren Umkleideraum mit
Tisch und Sitzgelegenheit sowie zwei Flaschen Mineralwasser zur Verfügung.
§ 19 Einschränkung bei der Teilnahme mehrerer Mannschaften eines Vereins an den Qualifikationsspielen
Zulassung von Mannschaften
Die Zulassung zu den Qualifikationsspielen ist für mehrere Mannschaften eines Vereins begrenzt. Dabei ist
es unerheblich, ob die einzelnen Mannschaften an den BWOL-/JBLH-Qualifikation oder nur an der HVWQualifikation teilnehmen:
Männliche A-Jugend – max. 2 Mannschaften für BWOL/JBLH und HVW-Qualifikation
Männliche B-Jugend – max. 2 Mannschaften für BWOL- und HVW-Qualifikation
Weibliche A-Jugend – max. 2 Mannschaften für BWOL/JBLH und HVW-Qualifikation .
Qualifiziert sich jedoch eine Mannschaft nicht für die Spiele in der BWOL, kann die zweite Mannschaft nicht
in der Württemberg-Liga spielen und wird in den Bezirk zurückgestuft. Ist bereits zum Meldetermin bekannt,
dass eine über den Bezirk qualifizierte Mannschaft nicht teilnehmen kann, dann kann der Bezirk die nachfolgend platzierte Mannschaft melden.
Weibliche B-Jugend – max. 2 Mannschaften für BWOL- und HVW-Qualifikation
Ergänzung zu § 55 SpO DHB – Festspielen
1. Die Qualifikationsspiele auf Bezirks- und auf Verbandsebene zur Ermittlung der Mannschaften der Verbandsklasse bzw. der BW-Oberliga/mA-Jugend Bundesliga Handball bilden eine eigenständige, in sich
abgeschlossene Spielrunde.
Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler/innen
vom 1. Qualifikationsspiel auf Bezirksebene bis zum letzten Spiel der letzten Runde der Qualifikation auf
Verbandsebene/HBW- oder DHB-Ebenein entsprechender Anwendung des § 55.1-5,7-12 SpO DHB
eingeschränkt. Die Mannschaften sind von den Vereinen bzw. Spielgemeinschaften als 1., 2., 3., n-te
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Mannschaft zu bezeichnen (§ 7 Ziffer 2 SpO HVW). Die Mannschaft mit der niedrigeren Ziffer ist gegenüber der Mannschaft mit der höheren Ziffer jeweils die höhere Mannschaft i. S. des § 55 SpO DHB.
2. Nach Beendigung der Qualifikationsrunde (Ziffer 1.) beginnen die Meisterschaftsspiele im Sinne des § 9
SpO DHB. Sie bilden wiederum eine eigenständige, in sich abgeschlossene Spielrunde (Meisterschaftsrunde).
Für Vereine bzw. Spielgemeinschaften mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das
Spielrecht der Spieler/innen gem. § 55 SpO DHB eingeschränkt. Es gilt Ziffer 1. Absatz 2, Satz 2 und 3.
Nur gültig für die C-Jugend: Bei zwei Mannschaften eines Vereines bzw. einer Spielgemeinschaft wird
die Mannschaft, die nach Beendigung der Spiele der Verbandsklasse und Aufteilung in WürttembergOberliga und Landesliga die höhere Spielklasse erreicht, unabhängig davon, ob sie ursprünglich als 1.
oder 2. Mannschaft bezeichnet worden war, in jedem Fall gegenüber der anderen Mannschaft des Vereins bzw. der Spielgemeinschaft die höhere Mannschaft; sie ist als 1. Mannschaft zu bezeichnen.
§ 21 Auswahlspieler/-spielerinnen im Spielbetrieb (zu § 82, Ziff. (8), DHB-SPO)
Am Tag eines Lehrgangsbeginns dürfen Auswahlspieler-/innen in keinem Spiel ihres Vereins zum Einsatz
kommen. Am Tag eines Lehrgangsendes kann die Freigabe für den Einsatz in Qualifikationsspielen
über den zuständigen Landestrainer unmittelbar nach Bekanntwerden einer Terminkollision eingeholt werden.
§ 22 Spielmodi der HVW-Qualifikation
Für die HVW-Qualifikation können die Bezirke in den einzelnen Altersklassen folgende Mannschaftszahlen
melden:
A-Jugend weiblich: 2 Teilnehmer
A-Jugend männlich: 3 Teilnehmer
B-Jugend weiblich: 2 Teilnehmer
B-Jugend männlich: 3 Teilnehmer
C-Jugend:
4 Teilnehmer
Werden die Meldezahlen aus den einzelnen Bezirken nicht erfüllt, werden Nachrücker nach dem
d’Hondtschen Verfahren ermittelt.
HVW-Qualifikation der männlichen Jugend A
Der Qualifikationsmodus ist auf der Homepage des HVW unter Spielbetrieb – Jugend (http://www.hvwonline.org/index.php?id=44) veröffentlicht. Die letztendliche Entscheidung über die Teilnahme an der Meisterschaftsrunde auf Verbandsebene ist von überverbandlichen Kriterien abhängig und kann somit erst nach
Abschluss aller Qualifikationsausspielungen getroffen werden.
HVW-WL-Qualifikation der männlichen Jugend B
Der Qualifikationsmodus ist auf der Homepage des HVW unter Spielbetrieb – Jugend (http://www.hvwonline.org/index.php?id=44) veröffentlicht. Die letztendliche Entscheidung über die Teilnahme an der Meisterschaftsrunde auf Verbandsebene ist von überverbandlichen Kriterien abhängig und kann somit erst nach
Abschluss aller Qualifikationsausspielungen getroffen werden.
HVW-WL-Qualifikation der weiblichen Jugend A
Der Qualifikationsmodus ist auf der Homepage des HVW unter Spielbetrieb – Jugend (http://www.hvwonline.org/index.php?id=44) veröffentlicht. Die letztendliche Entscheidung über die Teilnahme an der Meisterschaftsrunde auf Verbandsebene ist von überverbandlichen Kriterien abhängig und kann somit erst nach
Abschluss aller Qualifikationsausspielungen getroffen werden.
HVW-WL-Qualifikation der weiblichen Jugend B
Der Qualifikationsmodus ist auf der Homepage des HVW unter Spielbetrieb – Jugend (http://www.hvwonline.org/index.php?id=44) veröffentlicht. Die letztendliche Entscheidung über die Teilnahme an der Meisterschaftsrunde auf Verbandsebene ist von überverbandlichen Kriterien abhängig und kann somit erst nach
Abschluss aller Qualifikationsausspielungen getroffen werden.
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HVW-Verbandsklassen-Qualifikation der männlichen und weiblichenJugend C
Der Qualifikationsmodus ist auf der Homepage des HVW unter Spielbetrieb – Jugend (http://www.hvwonline.org/index.php?id=44) veröffentlicht. Die letztendliche Entscheidung über die Teilnahme an der Meisterschaftsrunde auf Verbandsebene ist von überverbandlichen Kriterien abhängig und kann somit erst nach
Abschluss aller Qualifikationsausspielungen getroffen werden.
§ 23 Ausrichter eines Qualifikationsturniers auf Verbandsebene
Alle Vereine, die sich für die HVW-Qualifikation auf Verbandsebene qualifiziert haben, können sich als Ausrichter eines Turniers bewerben. In den Altersklassen A- und B-Jugend werden Hallen bevorzugt ausgewählt, in denen kein absolutes Haftmittelverbot besteht.
Die Unterlagen hierzu sind über den Bezirk erhältlich, die Meldung kann mit dem entsprechenden Formular
direkt an Andrea Schiele (HVW-Geschäftsstelle) per Fax (0711) 2 80 77-524 oder per E-Mail [email protected] erfolgen.
An der 2. Qualifikationsrunde beteiligte Mannschaften, die ein Turnier dieser Runde ausrichten wollen, müssen umgehend montags nach der 1. Runde bis 12:00 Uhr die verbindliche schriftliche Meldung (Meldebogen über den Bezirk erhältlich) an Andrea Schiele (HVW-Geschäftsstelle) per Fax (0711) 2 80 77-524
oder per E-Mail [email protected] schicken. In den Altersklassen A- und B-Jugend werden nach Möglichkeit Hallen ausgewählt, in denen kein absolutes Haftmittelverbot besteht.
§ 24. Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile sind Ordnungswidrigkeiten und
gemäß § 6 RO HVW zu ahnden. Insbesondere gilt dies für die im Hallenverzeichnis bekannt gegebenen
Haftmittelverbote bzw. -einschränkungen. Die Vereine haben die daraus resultierenden zivilrechtlichen Folgen zu tragen.
§ 25. Salvatorische Klausel
Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch den
Verbandsausschuss Spieltechnik unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen werden.
gez. Horst Keppler
Vorsitzender Verbandsausschuss Spieltechnik
gez. Jens Reitter
Bezirksspielwart männliche Jugend
gez. Miriam Reitter
Bezirksspielwart weibliche Jugend
Heilbronn, 11. April 2016
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Richtlinien für Hallenstandards in Qualifikationsspielen auf Verbandsebene - Spieljahr 2016/2017(identisch mit Dfbs HVW/Bezirke Spieljahr 2015/2016)
Für die vom Handballverband Württemberg geleiteten Qualifikationsspiele auf Verbandsebene gelten im Spieljahr
2016/2017 als Anhang zu den Durchführungsbestimmungen folgende Hallenstandards:
1. Spielhalle
Die Spiele müssen in geschlossenen Sportstätten ausgetragen werden und somit jeglichen Witterungseinflüssen
resistent sein. Fenster müssen ggf. verdunkelbar sein, um eine Blendung durch das Sonnenlicht zu vermeiden.
1.1 Hallenabnahme
Hallen, die bisher weder vom DHB noch von den Regional- und Landesverbänden abgenommen sind oder in
denen nach der letzten Abnahme bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, sind der HVW-Geschäftsstelle
zu melden. Eine eventuell notwendige Hallenabnahme wird von dieser veranlasst.
Für die Abnahme von Hallen der Aufsteiger aus den Bezirken ist der jeweilige Bezirk zuständig. Er legt zusammen mit der Meldung seiner Teilnehmer/Aufsteiger/Qualifikanten einen Hallenabnahmebericht vor.
1.2 Kontrolle
Vor dem Einspielen führen die Schiedsrichter bzw. die Spielaufsicht die Kontrollen nach Regel 1, 3 und 18:2 sowie §§ 56 und 81 SpO DHB durch und veranlassen, soweit möglich, die Behebung von Mängeln.
Der Heimverein haftet dafür, dass alle am Spiel Beteiligten die Halle ungehindert betreten können und sorgt für
ungehinderten Zu- und Abgang auf dem Weg zu den Kabinen und der Spielfläche.
1.3 Lichtstärke
Die Lichtstärke, gemessen 1,5m horizontal über der Spielfläche, muss mindestens 300 Lux betragen.
1.4 Anzeige-Systeme
Das Anzeige-System in der Spielstätte muss eine öffentliche Zeitmessanlage sein, die von allen Zuschauerplätzen und insbesondere vom Zeitnehmertisch ohne Einschränkungen eingesehen werden kann. Werden auf der
Anzeigetafel Zeitstrafen angezeigt, so müssen mindestens zwei Hinausstellungen pro Verein inkl. Spielernummer
und Strafzeit (siehe Abbildung 1) angezeigt werden können. Sollte dies nicht möglich sein, so ist bei Hinausstellungen die Zeit des Wiedereintritts inkl. Spielernummer jeweils auf einem Vordruck in Papierform einzutragen und
sichtbar anzubringen.
Abbildung 1: Beispiel Anzeigetafel
In allen Hallen ist für den Notfall eine vorwärtslaufende Tischstoppuhr mit einem Mindestdurchmesser des Ziffernblattes von 21 cm oder eine digitale Tischstoppuhr mit einer Mindestgröße von 175 x 130 mm bereitzuhalten.
Außerdem ist ein Ständer für das Team Time-out und jeweils ein Ständer pro Team für die Hinausstellungszeiten
aufzustellen. Die Spielzeit sollte von Minute 00 bis Minute 60 hochlaufen. Bei Verwendung der öffentlichen Zeitmessanlage hat das Automatikhorn absolute Priorität.
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1.5 Raum für die Technische Besprechung / Umkleidekabine für Schiedsrichter
Der Ausrichter stellt den SR rechtzeitig vor Spielbeginn einen separaten, abschließbaren Umkleideraum mit
Tisch und Sitzgelegenheit sowie zwei Flaschen Mineralwasser zur Verfügung.
Der Raum für die Technische Besprechung muss nicht zwingend gleichzeitig der SR-Umkleideraum sein. Es
muss gesichert sein, dass dieser Raum Platz für 5 Personen bietet.
2. Spielfläche und Auswechselbereich
Die Spielflächeist für Qualifikationsspiele der A-, B- und C-Jugend ein Rechteck von mindestens 40 m Länge
und mindestens 20 m Breite. Sie hat einschl. der Sicherheitszonen und Position des Zeitnehmertisches somit
den "Internationalen Handballregeln" (Regel1, Abbildungen 1 und 3) zu entsprechen. Am Zeitnehmertisch muss
Platz für mindestens drei Personen sein. Die Personen am Zeitnehmertisch müssen dabei hinter dem Tisch sitzen!
2.1 Boden
Für die sachgemäße Verwendbarkeit und eventuelle Verlegung von Böden ist der Heimverein verantwortlich.
Insbesondere ist zu gewährleisten, dass auf dem Spielfeld alle Markierungen vollständig vorhanden und sichtbar
sind, welche die Spielregeln vorgeben (Regel 1, Abbildung 1). Werbung auf dem Spielfeld muss sich sichtbar vom
Spielboden abgrenzen, so dass eine klare Unterscheidung zwischen Werbefläche und Spielboden zu erkennen
ist.
2.2 Tore
Die Tore müssen fest verankert im Boden stehen. Weitere Vorschriften bezüglich des Tores sind den „Internationalen Handballregeln“ der IHF (Regel 1, Abbildungen 2a und 2b) zu entnehmen.
2.3 Auswechselbereich
Die Auswechselbereiche haben den "Internationalen Handballregeln" (Regel 1, Abbildung 3) zu entsprechen. Auf
Anforderung ist ein weiterer Platz für den Technischen Delegierten einzurichten.
Sind hinter dem Auswechselbereich und/oder Zeitnehmertisch Zuschauerplätze vorgesehen, so ist ein Sicherheitsabstand von einem Meter einzuhalten.
2.4 Sicherheitszonen und Zeitnehmertisch im Verbands- und Bezirksspielbetrieb (Mindestmaße)
(1) Zwischen Torauslinie und Wand: mind. 1,30 m
(2) Zwischen Seitenauslinie und Wand bzw. Z/S-Tisch: mind. 0,50 m
(3) Zwischen Seitenauslinie und Wand im Bereich der Auswechsel-/Coachingzonen: mind. 0,80 m
(4) Maße des rechteckigen Zeitnehmertisches: Länge: 1,40 m bis 4,00 m, Breite: 0,50 m bis 0,80 m
3. Werbung am Zeitnehmertisch
Auf der Vorderseite und den Seitenflächen des Zeitnehmertisches ist Werbung zugelassen. Diese Werbung darf
über die Abmessung des Tisches nicht hinausgehen und ist an allen Seiten bündig anzubringen.
4. Ordnungsdienst
Für die Schiedsrichter inklusive Mannschaften, Technischen Delegierten und/oder Spielaufsicht sind genügend
Ordner abzustellen.
Außerdem sind die Sicherheitszonen (vgl. 3.4), die Umkleidebereiche und die Laufwege der am Spiel beteiligten
Personen durch Ordner zu überwachen. Es ist stets sicher zu stellen, dass Personen, die nicht am Spiel beteiligt
sind, ohne Einverständnis keinen Zugang zum Umkleidebereich haben.
5. Online-Spielprotokoll
Für die technischen Belange bei der Umsetzung des elektronischen Spielberichts ist der Heimverein verantwortlich. Dieser muss sich insbesondere mit der Hardware und den Internetverbindungen auskennen und ist dafür
zuständig, dass alle Rahmenbedingungen für einen reibungslosen Ablauf des elektronischen Spielberichts erfüllt
sind.
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Zu auftretenden Problemen sollte am nächsten Werktag ein kurzer Bericht mit Fehleranalyse an die Spielleitende
Stelle, den Schiedsrichterwart und an den HVW-Verbandsmanager geschickt werden. In dieser Mail sollen möglichst Screenshots der aufgetretenen Probleme integriert sein.
6. Allgemeine Bestimmungen
6.1 Verkehrssicherungsplicht und Auflagenerfüllung der Vereine
Für sämtliche in diesen Richtlinien nicht geregelte Angelegenheiten trägt der Heimverein die tatsächliche und
rechtliche Verantwortung für die zivilrechtliche Verkehrssicherungspflicht und die Erfüllung verwaltungsrechtlicher
oder ordnungsbehördlicher Auflagen (z.B. aufgrund der Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes). Daneben bleibt die Verkehrssicherungspflicht des Halleneigentümers unberührt.
6.2 Zuständigkeiten und Überwachung
Für die Überwachung dieser Hallenstandards ist der VA Spieltechnik zuständig. Bauliche Veränderungen in den
Hallen sind unverzüglich der HVW-Geschäftsstelle zu melden.
Bei allen Spielen kann der Verbandsausschuss Spieltechnik Spielaufsichten/Technische Delegierte ansetzen.
Diese können auch Verstöße gegen diese Hallenstandards anmahnen. Anweisungen der Spielaufsichten/Technischen Delegierten ist Folge zu leisten.
Bei Verstößen, die zu Strafzahlungen führen, können weitere Prüfungen, ebenfalls zu Lasten der Vereine, angesetzt werden.
7. Verstöße
Allgemein: Bei Verstößen gegen diese Hallenstandards haften die Vereine. Sie können mit einer Geldbuße gemäß § 25 Abs. 4 RO des DHB in Höhe von bis 1.000,00 €, Spielaufsicht und Hallensperre belegt werden.
gez. Horst Keppler
Vorsitzender Verbandsausschuss Spieltechnik
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Ergänzende Durchführungsbestimmungen der Jugend 2016 ff.
Auf Basis der Wettkampfregeln und Durchführungsbestimmungen im Kinderhandball des HVW der
Hallenrunde 2015/2016, wurde bei der Jugendleiterversammlung am 18.01.2016 des Handballbezirk
Heilbronn-Franken, ab der Qualifikationsrunde 2016 der Jugend, die nachfolgende Wettkampfs Struktur
im Kinder- und Jugendhandball erlassen.
Grundsätzlich sind die Durchführungsbestimmungen maßgeblich, mit den folgenden Ergänzungen/
Abweichungen für den Jugendspielbetrieb.
F-Jugend (7- bis 8-jährige)
Der ehemalige Minispielbetrieb im Handballbezirk Heilbronn-Franken, heißt ab sofort F-Jugend.
In der F-Jugend wird ausschließlich 4+1 Handball, eine Ballspielform und Koordinationsübungen
gespielt.
Mögliche Ballspielformen: Fliesenball auf Tore, Nummernball mit Störungsspieler, Zonenball 4
gegen 4 (laut HVW-Übungskatalog).
Die Spieldauer beträgt 1x 10 Minuten.
Das aktuelle Ergebnis (Tore) dürfen auf keiner Anzeigetafel dargestellt werden.
Die Torhöhe beträgt 1,60 Meter (abgehängte Tore).
Bei der 4+1 Handballspielform darf nicht getippt und geprellt werden.
Es wird Manndeckung auf dem ganzen Feld gespielt (4+1 Handball).
Ballgröße: 0
Es gibt keine Spielerpass-Pflicht.
Die Schiedsrichter für die Spieltage werden vom ausrichtenden Verein gestellt. Die
Schiedsrichter/Spielleiter müssen pädagogisch pfeifen (keine Strafen oder Sanktionen, aber
Erklären und Erziehen).
Spielbericht/Wertungskarten ist nicht notwendig!
Die Spielfeste werden über die Hallenrunde von dem ausrichtenden Vereine, unter Obhut des
Bezirksjugendausschuss eigenverantwortlich organisiert und durchgeführt (Spielplan). Die
Meldung der Termine erfolgt mit den Meldeunterlagen zur Hallenrunde.
Jeder Ausrichter hat die Möglichkeit bis zu 2 Wild-Card Mannschaften in seinen F-Jugend
Spieltag einzubauen. Als Höchstgrenze werden 12 teilnehmende Mannschaften festgelegt.
Es werden keine Tabellen erstellt und keine Meisterschaften gespielt.
Minihandball (5- bis 6-jährige)
Im Minihandball werden ausschließlich Aufsetzer Handball und eine andere Ballspielform
gespielt.
Minihandball wird aktuell nicht im Handballbezirk Heilbronn-Franken angeboten!
E-Jugend (9- bis 10-jährige)
Ab der Hallenrunde 2016/2017 gibt es jeweils, getrennt voneinander statt findende
Spielrunden, in Turnierform:
- 6+1 Handball, nur für Fortgeschrittene (männliche/ gemischte E-Jugend).
- 4+1 Handball (männliche/gemischte E-Jugend + weibliche E-Jugend)
Bei der 4+1 Handball Spielrunde gibt es zwei 6+1 Abschlussspieltage zum Saisonende.
Ein Spielerwechsel innerhalb der beiden geschlossenen Spielrunden (6+1 und 4+1) ist nicht
möglich, auch kein Aushelfen.
Mädchen dürfen bei der männlichen/ gemischten Spielrunde integriert werden, nicht aber
männliche Spieler in der weiblichen Spielrunde.
An jedem Spieltag (4+1- und 6+1-Spielrunden) muss ein koordinativ-motorischer Wettkampf mit
mindestens 4 Stationen aus dem HVW-Übungskatalog durchgeführt werden.
Ausnahme: 6+1 Abschlussspieltag bei der 4+1-Spielrunde.
Bei den 4+1 Spieltagen ist zusätzlich eine weitere Spielform durchzuführen und der Wertung mit
einzubeziehen.
Zugelassene Spielformen sind: Parteiball 5 gegen 3, Turmball 6 gegen 6, Funino 3 gegen 3
(laut HVW-Übungskatalog)
Die Spieldauer beträgt 2x 10 Minuten.
Tore und Torschützen werden multipliziert (max. 5 Spieler/Faktor).
Die Torhöhe beträgt 1,60 Meter (abgehängte Tore).
Im 4+1 Handball darf nicht getippt und geprellt werden.
Im 6+1 Handball darf maximal dreimal geprellt werden.
Anstatt eines 7-Meter-Strafwurfes wird ein Penalty durchgeführt.
Ausführung des Penalty-Wurfs: In einem zentralen Spielstreifen (etwa Breite der Torpfosten) startet ein Spieler
mit Ball aus einer beliebigen Entfernung Richtung Tor. Dabei muss er die Schrittregeln beachten und ggf.
prellen/tippen.
Zwischen der Torraum- und Freiwurflinie wirft er mit einem Schlagwurf auf das Tor. Alle übrigen Mit- und
Gegenspieler müssen sich außerhalb des zentralen Streifens befinden.
Wehrt der Torwart den Ball ins Spielfeld ab oder der Ball prallt von Pfosten oder Latte ins Spielfeld zurück, wird
weitergespielt.
Ballgröße: 1
Die Schiedsrichter für die Spieltage werden vom ausrichtenden Verein gestellt. Die
Schiedsrichter müssen eine gültige SR-Lizenz haben und die Einsatzzeiten müssen nach Ende
des Spieltages an die Schiedsrichterkommission gemeldet werden.
Es besteht Spielerpass-Pflicht. Für die Vereine aus dem Handballkreis Neckar-Odenwald-Tauber
genügt eine Kopie des Personal-/Kinderausweis. Fehlende Nachweise müssen auf der
Wertungskarte eingetragen werden und innerhalb von drei Werktagen nach dem Spieltag dem
Staffelleiter nachgewiesen werden.
Für die Spiele werden Wertungskarten ausgefüllt, die vom ausrichtenden Verein innerhalb der
nächsten drei Werktage an den Staffelleiter zu senden sind.
Jeder Ausrichter hat die Möglichkeit bis zu 2 Wild-Card Mannschaften in seinem 4+1 E-Jugend
Spieltag im Anschluss zum regulären Spielplan einzubauen.
In der Zeit zwischen den Oster- und Pfingstferien gibt es eine Orientierungsrunde, zur
Eingruppierung der Mannschaften zur neuen Hallenrunde. Nicht teilnehmende Mannschaften,
werden nach Ermessen des Bezirksjugendausschuss eingeteilt.
Beim Bezirksspielfest nach der Orientierungsrunde wird ausschließlich 6+1 Handball angeboten,
ohne Koordinationsübungen und weiteren Ballspielformen. Das Ergebnis des Bezirksspielfestes
wird nicht zur Eingruppierung zur anstehenden Hallenrunde herangezogen!
D-Jugend (11- bis 12-jährige)
Die Spielform beträgt 6+1-Handball.
Die Spiele der Bezirksliga finden in Einzelspiele statt.
Bezirksklasse und darunter in Spieltage.
Die Spieldauer beträgt bei Einzelspielen 2x 20 Minuten + 1 Time-Out pro Halbzeit/Mannschaft.
Bei den Spieltagen in Turnierform beträgt die Spielzeit 2x 10 Minuten, ohne Time-Out.
Bei einer Zeitstrafe gegen einen Spieler, darf dieser sofort durch einen anderen Spieler seiner
Mannschaft ersetzt werden (persönliche Strafen). Zeitstrafen gegen die Bank werden mit einem
7-Meter-Strafwurf geahndet.
Die Mannschaften müssen eine offensive Abwehrformation wählen
Definition offene Abwehrformation
Es sind folgende Abwehrformationen möglich:
- Manndeckung
- Sinkende Manndeckung
- 1:5-Abwehr (ein Spieler zwischen Torraum- und Freiwurflinie und 5 Spieler vor der Freiwurflinie)
Wichtig:
- Jeder gegnerische Spieler in Ballbesitz muss unter Druck gesetzt (aktiv angegriffen) werden, unabhängig von
der Abwehrformation!
- Mindestens drei Abwehrspieler müssen deutlich vor der Freiwurflinie agieren.
Ausnahmen:
- Läuft ein Angreifer in die Nahwurfzone ein, darf er vom Abwehrspieler begleitet werden. Das heißt: Stehen vier
oder mehr Angreifer zwischen Torraum- und Freiwurflinie, können sich auch ebenso viele Abwehrspieler in
diesem Raum befinden.
Stehen einer Mannschaft weniger als sieben Spieler zur Verfügung, oder kann eine Mannschaft des Feldes
verwiesene Spieler nicht ersetzt werden, müssen trotzdem mindestens zwei Spieler deutlich außerhalb der
Freiwurflinie agieren.
Bei Nichteinhaltung dieser Regeln weist der Schiedsrichter mit zwei erhobenen Händen auf den Fehler der
abwehrenden Mannschaft hin (ähnlich Torgewinn, nur beide Hände). Wenn diese Mannschaft nicht auf das
„Warnzeichen“ reagiert, erhält die angreifende Mannschaft einen 7-Meter-Strafwurf zugesprochen.
Der Torwart darf die Mittellinie nicht überschreiten.
Es wird mit Abwurf, auch nach Torerfolg weiter gespielt. Bei einem Abwurf darf sich kein
gegnerischer Spieler innerhalb der Freiwurflinie befinden. Die Vorteilsregeln soll angewandt
werden.
Es wird in Ballgröße 1 gespielt.
Die Schiedsrichter für die Einzelspiele werden vom Handballbezirk eingeteilt.
Die Schiedsrichter für die Spieltage vom ausrichtenden Verein. Die Schiedsrichter müssen eine
gültige SR-Lizenz haben und die Einsatzzeiten müssen nach Ende des Spieltages an die
Schiedsrichterkommission gemeldet werden.
Es besteht Spielerpass-Pflicht + Spielbericht-Online
Fehlende Spielerpässe müssen im SBO eingetragen werden und innerhalb von drei Werktagen
nach dem Spiel dem Staffelleiter nachgewiesen werden.
In der Zeit zwischen den Oster- und Pfingstferien gibt es eine Qualifikationsrunde für die
Bezirksliga (leistungsorientiere Mannschaften) und eine Sommerrunde für den freizeitorientierte
Mannschaften (Bezirksklasse und Kreisliga). Sollten nicht genügen Mannschaftsmeldungen
vorhanden sein, behält es sich der Bezirksjugendausschuss vor, „nur“ eine einfach
Sommerrunde, inklusive Bezirksliga Qualifikation zu spielen. Auch behält sich der
Bezirksjugendausschuss vor, individuelle Eingruppierung bei den sogenannten Ausreisern
vorzunehmen.
Das Ergebnis des Bezirksspielfestes wird nicht zur Eingruppierung zur anstehenden Hallenrunde
herangezogen!
A- bis C-Jugend
Es besteht Spielerpass-Pflicht + Spielbericht-Online
Fehlende Spielerpässe müssen im SBO eingetragen werden und innerhalb von drei Werktagen
nach dem Spiel dem Staffelleiter nachgewiesen werden.
In der Zeit zwischen den Oster- und Pfingstferien finden die Qualifikationsturniere für die Ligen
des Verbandspielbetriebes statt, Termine nach Vorgabe des HVW.
Mannschaften, die sich sportlich für die weiteren Qualifikationsspiele nicht qualifiziert haben,
müssen nach den Pfingstferien sich für die bezirksinterne Qualifikation für die Bezirksliga
qualifizieren und werden dort durch den Bezirksjugendausschuss eingeteilt. Sollte verzichtet
werden, müssen die Vereine dies schriftlich drei Werktage nach dem Scheitern dem
Bezirksjugendausschuss schriftlich mitteilen.
Für Mannschaften der Jugendbundesliga (A-Jugend) und Baden-Württemberg Oberliga
Qualifikation (A- und B-Jugend) sind auf Verbandsebene gesetzt und betrifft diese Regelung nicht
und obliegt dem DHB/HVW/BHV.
In der Zeit nach den Pfingstferien findet die Qualifikationsrunde für die Bezirksliga
(leistungsorientiere Mannschaften) und eine Sommerrunde für den freizeitorientierte
Mannschaften (Bezirksklasse und Kreisliga). Sollten nicht genügen Mannschaftsmeldungen
vorhanden sein, behält es sich der Bezirksjugendausschuss vor, „nur“ eine einfach
Sommerrunde, inklusive Bezirksliga Qualifikation zu spielen. Auch behält sich der
Bezirksjugendausschuss vor, individuelle Eingruppierung bei den sogenannten Ausreisern
vorzunehmen.