Sommer- Freizeiten 2007 - Evangelische Kirche in Mannheim

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Sommer- Freizeiten 2007 - Evangelische Kirche in Mannheim
SommerFreizeiten 2007
Diakonisches Werk
Mannheim C 3, 5-6 • 68159 Mannheim • Telefon: 0621 / 15993-0
Liebe Eltern,
liebe Kinder,
wir freuen uns, ihnen unser Freizeitenprogramm für den Sommer 2007 präsentieren
zu können. Neben einer Stadtranderholung in Mannheim-Neckarau finden sie reizvolle
und bewährte Ferienziele an der Nord- und Ostsee, am Bodensee und Chiemsee.
Wir hoffen, dass sie für ihr Kind das richtige Ferienangebot finden werden.
Unsere Sommerfreizeiten sind seit Jahrzehnten fester Bestandteil diakonischer,
kirchlicher Arbeit. In ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Suche nach Sinn und
dem richtigen Lebensweg brauchen Kinder und Jugendliche Orientierung und
Unterstützung. In unserer heutigen schnelllebigen Zeit mehr denn je.
Unsere Freizeiten werden geprägt durch sinnvolle Freizeitgestaltung, Gruppenerfahrungen, neue Freundschaften, Abenteuer, Kreativität, Sport und Spass. Es
soll eine Zeit werden, an die man sich auch Jahre danach noch gerne zurück
erinnert.
Kinder und Jugendliche einer Großstadt bekommen die Auswirkungen von Armut
und sozialer Ungerechtigkeit am ehesten zu spüren. In diesem Zusammenhang
möchten wir der Stadt Mannheim für die großzügige finanzielle Unterstützung danken.
Sie ermöglicht besonders Kindern aus finanziell schwachen Familien einen
Ferienaufenthalt mit uns.
Anmeldung
Hiermit melde ich mein Kind zu folgender Ferienfreizeit des Diakonischen Werkes Mannheim an:
Freizeit in:
Termin:
Teilnehmer/-in:
Name:
Vorname:
Anschrift:
Geburtsdatum:
Konfession:
Nationalität:
Wir danken den Inserenten in unserem Prospekt, wie auch der MVV Energie AG
für ihre finanzielle Unterstützung der Stadtranderholung.
DIAKONISCHES WERK
der Evangelischen Kirchengemeinde Mannheim
Peter Hübinger
Direktor
LetzteTetanus
Schwimmer
Nicht-Schw
Krankenkasse: Ort:
Mit wem ist Kind versichert?
Geb.-Dat. des Vers.
Worauf muß während der Freizeit besonders geachtet werden ?
Muss das Kind Ritalin nehmen ?
Ja
Nein
Ist das Kind Bettnässer ?
Ja
Nein
Erziehungsberechtigte:
1. Name:
Vorname:
Anschrift:
Positiv erwähnen möchten wir auch die ehrenamtliche, engagierte Mitarbeit unserer
rund 50 Betreuerinnen und Betreuer, die mit viel Idealismus und Freude an der
Arbeit mit den Kindern die Freizeiten vorbereiten und durchführen.
weiblich
männlich
ggf. bei Familie/Heim:
2. Name:
Vorname:
Anschrift (falls abweichend von 1. ):
Tel. privat:
Familienst.:
Tel. geschäftl.
Verw.verh.
Tel. privat:
Familienst.:
Tel. geschäftl.
Verw.verh.
Notfalladresse: Wer ist bei Abwesenheit der Eltern erreichbar?
1. Name, Vorname:
Anschrift:
Telefon:
2. Name, Vorname:
Telefon:
Anschrift:
Ich erlaube, daß mein Kind unter Aufsicht beim Baden, Schwimmen, Sport und allen sonstigen Aktivitäten, sowie an Ausflugsfahrten teilnehmen darf. Die Teilnahmebedingungen sind
mir bekannt und werden anerkannt.
Ort, Datum:
Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten:
8.1.1. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Das DW ist
verpflichtet, dem TN unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu
unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der TN erhält den eingezahlten Reisepreis und die Anmeldegebühr unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
8.1.2. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der TN die Durchführung der Reise nachhaltig stört, oder wenn er sich
in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. entstehende Mehrkosten für die
Rückbeförderung des TN trägt dieser selbst. Der TN muß vorort von einem Erziehungsberechtigten umgehend
abgeholt werden!
8.1.3. Ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn die Durchführung der Freizeit infolge bei Vertragsabschluß
nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt ist.
9. Haftung
9.1. Die Haftung des DW ist bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder bei Schäden,
die allein aufgrund des Verschuldens eines Leistungsträgers (z.B. Busunternehmen, ausländischer Vertragspartner) des DW entstehen.
9.2. Das DW haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt
werden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
10. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Das DW ist verpflichtet, die TN über Bestimmungen der Paß-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften zu
unterrichten, soweit sie ihm bekannt sind / oder bei üblicher Sorgfalt bekannt sein müßten. Ohne besondere
Mitteilung an den Veranstalter wird dabei unterstellt, daß der TN deutscher Staatsbürger ist und keine Besonderheiten (Doppelstaatsbürgerschaft, Flüchtlingsausweis usw.) vorliegen. TN, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen sich rechtzeitig ein Visum für das jeweilige Reise- und Aufenthaltsland besorgen.
10.2. Soweit das DW seiner Hinweispflicht nachkommt, ist der TN zur Einhaltung dieser Bestimmungen
verpflichtet.
10.3. Das DW haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
Diplomatische Vertretung, auch dann nicht, wenn die Beschaffung vom Veranstalter übernommen wird, es sei
denn,daß die Verzögerung vom Veranstalter zu vertreten ist.
10.4. Angaben über gesundheitliche Einschränkungen der TN können nur berücksichtigt werden, wenn uns
dies mit der Anmeldung schriftlich bekanntgegeben wird.
11. Verjährung, Datenschutz
11.1. Ansprüche des TN gegenüber dem DW - gleich auf welchen Rechtsgrundlagen - jedoch mit Ausnahme
der Ansprüche des TN aus unerlaubter Handlung - verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Reisevertrag.
11.2. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personendaten des TN werden mittels EDV erfaßt und
nur vom DW verwendet und nicht weitergegeben.
Impressum
Herausgeber
Redaktion
Gestaltung
Druck
Auflage
Diakonisches Werk Mannheim
C 3, 5-6, 68159 Mannheim
Fon 0621 / 15993-0 • Fax 0621 / 15993-63
Werner Wünsch, Ruth Dicke
Irene Kupsch, Werner Wünsch
Druckerei Wiedmann, Ludwigshafen
3.000
Was Sie wissen sollten ...
Die Anmeldung hat grundsätzlich schriftlich auf unserem Anmeldeformular zu
erfolgen. Wenn Sie einen Zuschuss beantragen möchten, kommen Sie bitte
persönlich bei uns vorbei. Mitzubringen sind: Anmeldegebühr in bar, Impfpass
und eine Notfalladresse.
Die Anmeldegebühr ist nicht Bestandteil des Reisepreises. Sie wird vor
Ort als Taschen- und Ausflugsgeld verwendet.
Ansonsten senden Sie uns nach telefonischer Reservierung die schriftliche
Anmeldung zu. Die Anmeldegebühr überweisen Sie bitte auf unser Konto Nr.
30 150 244 bei der Sparkasse Rhein Neckar Nord BLZ 670 505 05 (auf keinen
Fall vergessen: Name und Freizeitort). Nach Zahlungseingang wird die
Anmeldung schriftlich bestätigt.
Sie können telefonisch einen Platz vorreservieren. Diesen halten wir Ihnen 10
Tage frei. Sollte uns am 11. Tag keine schriftliche Anmeldung vorliegen, vergeben
wir den Platz anderweitig.
Sie finden uns:
im „Haus der Diakonie“ in Mannheim-Zentrum,
Quadrat C 3, 5-6 (Haltestelle Paradeplatz, bzw. Parkhaus in D 3)
Unsere Mitarbeiter:
Herr Wünsch, Dipl. Sozialpädagoge, Tel. 0621 / 15993-52
e-mail: [email protected]
Frau Dicke,
Dipl. Sozialarbeiterin, Tel. 0621 / 15993-44
e-mail: [email protected]
Unsere Sprechzeiten:
Mittwoch
Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Zuschüsse:
Die Ferienfreizeiten in Deutschland können von den Krankenkassen in Form
einer ambulanten Badekur bezuschußt werden.
Kinderreiche und finanziell schwache Familien aus Mannheim, die nicht in der
Lage sind, den vollen Reisepreis zu bezahlen, können vom Diakonischen Werk
Mannheim auf Antrag einen Zuschuss oder Beitragsbefreiung - nach Selbstauskunft über Ihre Einkommensverhältnisse - erhalten.
Bitte beachten Sie unsere TEILNAHMEBEDINGUNGEN am Ende des Prospekts.
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Hinweis
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aus Nordbaden...
Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis
Die Diakonischen Werke der Evangelischen Kirchenbezirke in Nordbaden veranstalten im Sommer keine eigenen Ferienfreizeiten. Damit diese Kinder und Jugendlichen auch an Freizeiten teilnehmen können, hat sich das Diakonische Werk Mannheim zur Kooperation bereit erklärt.
Sie können Ihr Kind bei folgenden Diakonischen Werken anmelden:
69412 Eberbach
Friedrichstraße 14
Telefon 06271 / 92640
68723 Schwetzingen
Hildastraße 4a
Telefon 06202 / 93610
69117 Heidelberg
(Rhein-Neckar-Kreis)
Friedrich-Ebert-Anlage 9
Telefon 06221 / 97200
74889 Sinsheim (Kraichgau)
Werderstraße 7
Telefon 07261 / 1876
69117 Heidelberg (Stadt)
Karl-Ludwig-Straße 6
Telefon 06221 / 53750
74821 Mosbach
(Neckar-Odenwald-Kreis)
Kirchplatz 6
Telefon 06261 / 9299-0
4. Änderungen der Reiseleistungen
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß
notwendig werden und die vom DW nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Das DW
ist verpflichtet, den TN über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu
setzen. Ggf. wird es dem TN einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Rücktritt der/des TN, Umbuchungen, Ersatzperson
5.1 Der/die TN kann bis Freizeitbeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muß
schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim DW.
5.2 Tritt der/die TN vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Freizeit
nicht an,steht dem DW eine pauschale Entschädigung zu. Diese beträgt bei einem Rücktritt bis 43 Tage vor
Reisebeginn die Höhe der jeweiligen Anmeldegebühr, zwischen dem 42. und 22.Tag vor Reisebeginn 20%
des Reisepreises, vom 21.Tag bis 8.Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, vom 7.Tag bis zum Reisebeginn 80% des Reisepreises.
5.3. Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag.
In diesem Falle bleibt der/die TN zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.
5.4 Bis zum Reisebeginn kann der TN verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
dem Reisevertrag eintritt. Das DW kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme die gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Tritt
ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche TN dem DW als Gesamtschuldner für den
Reisepreis.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
69469 Weinheim
Rote Turmstraße 10
Telefon 06201 / 90290
Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen,
nicht vom DW zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht von seiten des TN kein Anspruch auf
anteilige Rückerstattung, einschließlich des Ausflugsgeldes. Das DW bezahlt an den TN ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an das DW zurückerstattet
worden sind.
69168 Wiesloch
Friedrichstraße 5
Telefon 06222 / 38 51 37
7. Mitwirkungspflicht, Ausschlußfrist
Das Diakonische Werk Mannheim als Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin,
dass die Informationsveranstaltungen und etwaige Vortreffen in Mannheim stattfinden. Abfahrts- und Ankunftsort ist ausschließlich Mannheim-Zentrum.
Anmeldung und Rechnungsstellung erfolgt bei Ihrem Diakonischen Werk vor Ort.
Zuschüsse richten sich nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten; sprechen
Sie bitte mit den zuständigen Mitarbeiter/-innen.
7.1. Der TN ist zur Beachtung der ihm in der Freizeitausschreibung und/oder den übersandten Reiseunterlagen, insbesondere dem Informationsbrief, enthaltenen Hinweisen verpflichtet.
7.2. Der TN ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
7.3. Der TN ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Freizeitleitung zur Kenntnis zu geben.
Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, insofern dies möglich ist. Unterläßt der TN schuldhaft ein Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
7.4. Der TN ist verpflichtet, sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom
DW erbrachten Leistungen stehen, innerhalb eines Monats nachdem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem DW geltend zu machen.
7.5. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem DW erkennbaren
Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn das DW seine Beauftragten (FL) eine ihnen
vom TN bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
8.1. Das DW kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der
Reise den Reisevertrag kündigen.
7. Fahrt
Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als
Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden. Bei den Freizeiten des DW ist der Abfahrtsort
Mannheim.
8. Reiseausweise
Für Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepaß, Kinder- oder Personalausweis
für den Grenzübertritt erforderlich.
9. Zuschüsse
Kinderreiche und finanziell schwache Familien aus Mannheim, die nicht in der Lage sind, den vollen Elternbeitrag zu bezahlen, können vom DW auf Antrag einen Zuschuß oder Beitragsbefreiung - nach Selbstauskunft
über Ihre Einkommensverhältnisse - erhalten. Die Ferienmaßnahmen in Deutschland können von den Krankenkassen in Form einer ambulanten Badekur bezuschußt werden.
10. Das Diakonische Werk Mannheim als Reiseveranstalter
Der Gesetzgeber hat eine ab dem 01.07.1994 geltende Verpflichtung für Reiseveranstalter eingeführt, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Von dieser Verpflichtung ausgenommen
sind Reiseveranstalter, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Das Diakonische Werk Mannheim ist eine
Einrichtung der Evang. Kirchengemeinde Mannheim, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Daher ist
das DW von der neuen gesetzlichen Verpflichtung befreit.
Stadtranderholung
3 Woc
hen in der
ochen
Freien Waldorfschule, Neckarau
Für Mädchen und Jungs von 6 bis 9 Jahren,
die in den südlichen Stadtteilen von Mannheim wohnen
Termin:
30.07. - 16.08.2007
Preis:
250 Euro + 25 Euro Anmeldegebühr
Leitung:
Miriam Gerber
Wer gerne mit anderen Kindern zusammen etwas erleben und unternehmen will, aber am Abend und an den
Wochenenden lieber zuhause sein
möchte, der dürfte mit unserer Stadtranderholung genau die richtige Wahl
getroffen haben.
R eise
bedingung
en
eisebedingung
bedingungen
1. Anmeldung / Vertragsabschluß
1.1 Mit der Freizeitanmeldung, welche ausschließlich schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular erfolgen
muß, bietet der TN (soweit diese/dieser minderjährig ist durch seine gesetzlichen Vertreter) dem DW den Abschuß
eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom DW schriftlich bestätigt worden ist.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht von uns schriftlich bestätigt sind.
2. Leistungen
2.1 Die Leistungsverpflichtung des DW ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in
Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen
Hinweise und Erläuterungen, insbesondere der Wichtigen Hinweise im Freizeitprospekt, sowie eventueller
ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitangebote, die dem TN zur Verfügung gestellt werden.
2.2 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu dem im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen, sowie
zu den Reisebedingungen, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem DW. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Bei Vertragsabschluß, d.h. mit der Anmeldung und Reisebestätigung wird eine entsprechende Anmeldegebühr je TN fällig. Diese wird dem TN während der Freizeit in Form von Taschen- und Ausflugsgeld wieder
ausbezahlt. Die Anmeldegebühr bei der Stadtranderholung wird nicht ausbezahlt, sondern für Aktivitäten verwendet.
Wird keine Anmeldegebühr geleistet ist damit kein Rücktritt vom Reisevertrag gegeben.
3.2 Sofern keine Beitragsbefreiung gewährt wurde, erhalten Sie von uns eine Rechnung, in der evtl. Zuschüsse
berücksichtigt sind. Der in der Rechnung ausgewiesene Reisepreis ist nach Erhalt derselben fristgemäß an das DW
zu zahlen.
Die Kinder werden morgens an einer
Haltestelle in ihrem Wohnort abgeholt
und zur Freien Waldorfschule in Nek-
karau gefahren.
Nach einem gemeinsamen Frühstück
wartet ein abwechslungsreiches und
buntes Programm: Spielen, Sport, Basteln, Töpfern, Tanzen, Theaterspielen,
Geschichten erzählen, Ausflüge in die
nähere Umgebung, Besichtigung von interessanten Einrichtungen und v.a.m. Mittags
gibt es ein warmes Essen. Nach einem Nachmittagsimbiß fährt ein
Bus die Kinder um 17.00
Uhr nach Hause, wo sie
von den Eltern an der gleichen Haltestelle in Empfang genommen werden.
Wenn Sie in einem
Stadtteil wohnen, der
südlich des Neckars
liegt, kann Ihr Kind an
unserer Stadtranderholung teilnehmen. Für die nördlichen
Stadtteile ist der Caritas-Verband zuständig.
Mindesteilnehmerzahl: 15 Kinder
Leistungen: Bustransfer, Verpflegung und Getränke, Ausflüge, Betreuung, Versicherung,
Spiel- und Beschäftigungsmaterial.
Bodensee
Ostsee / Kieler Bucht
für Mädchen und Jungs von 9 bis 12 Jahren
Termin:
26.07. - 09.08.2007
Preis:
550 Euro + 50 Euro Anmeldegebühr
Leitung:
Ulrike und Matthias Herrtwich
für Mädchen und Jungs von 10 bis 12 Jahren
Termin:
24.08. - 07.09.2007
Preis:
550 Euro + 50 Euro Anmeldegebühr
Leitung:
Sascha Graßmann
2 Wochen in Überlingen
2 Wochen in Heiligenhafen
Ferien am Bodensee in einem Ort mit
der längsten Seepromenade Deutschlands, wohnen in einem Haus mit freiem Blick über den See. Viele träumen
nur davon, für Euch kann es erlebbar
werden! In der Jugendherberge Überlingen wohnen wir in 4-und 6-Bettzimmern,
jeweils 2 Räumen sind Dusche und WC
direkt zugeordnet. Neben einem eigenen Aufenthaltsraum steht uns im Haus
u.a. eine Turnhalle für Volley- und Basketball, eine Disco, sowie ein
Hallenschwimmbad zur Verfügung. Das Haus liegt sehr zentral. In 5 Gehminuten sind wir am
Strandbad, 15 Gehminuten sind
es zur Ortsmitte. Lohnende Ausflugsziele gibt es jede Menge, so,
z.B. Insel Reichenau, Blumeninsel Mainau, Wild- und Freizeitpark, Affen-Freigehege in Salem
und vieles mehr. Wie sieht‘s aus,
kommst Du mit ?
Idealer geht’s nicht: direkt am
Sandstrand liegt das „Haus Sturmmöwe“, unser Ferienheim für 14 tolle
Tage an der Ostsee ! Das reetgedeckte Haus steht auf einer Landzunge,
am Rande eines Naturschutzgebietes und damit autofrei ! Uns stehen 3
Aufenthaltsräume, eine Terrasse, eigener Badestrand, eine Tischtennisplatte, sowie genügend Spielflächen
ums Haus zur Verfügung. Die Unterbringung erfolgt in 2- bis
4-Bettzimmern, fast alle
mit Blick zum Meer.
„Haus Sturmmöwe“ ist
auf Selbstversorgung eingerichtet. Deshalb nehmen wir einen erfahrenen
Koch mit, der uns das
Leben kulinarisch versüßen soll und dem wir
beim Zubereiten unseres
Essens auch tatkräftig
unter die Arme greifen
werden.
Das Fischerstädtchen Heiligenhafen liegt ca. 2 Km entfernt und hat
neben einem historischen Stadtkern
alles zu bieten, was einen Ferienort so
richtig attraktiv macht.
Auch die nähere Umgebung lockt zu
manch’ interessantem Ausflug; so z.B.
nach Oldenburg, auf die Insel Fehmarn
oder in die Hansestadt Lübeck. Auch
eine Schiffs-Tour auf der Ostsee könnten wir unternehmen, sowie eine Führung durch das angrenzende Vogelschutzgebiet mit dem Vogelwart.
Langeweile kennen wir nicht, denn
wir haben uns ein abwechslungsreiches
Freizeitprogramm ausgedacht. Laß’ Dich
überraschen !
Mindestteilnehmerzahl: 20 Kinder
Mindestteilnehmerzahl: 20 Kinder
Leistungen: Fahrt im modernen Fernreisebus, Unterkunft mit Vollpension,
Betreuung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Versicherung.
Leistungen: Fahrt in modernem Fernreisebus, Unterkunft mit Vollpension, Betreuung,
Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Fahrräder, Versicherung.
Chiemsee / Ba
yer
n
Bay
ern
2 Wochen in Prien
für Mädchen und Jungs von 8 bis 10 Jahren
Termin:
30.07. - 13.08.2007
Preis:
550 Euro + 50 Euro Anmeldegebühr
Leitung:
Carolin Geiger und Birgit Knausenberger
Prien ist der größte Ort am Chiemsee, der auch das „Bayerische Meer“
genannt wird.
Unsere schöne Jugendherberge liegt
am Ortsrand, ca. 500 Meter vom See
entfernt.
Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern. Es stehen uns zahlreiche
Räume zur Verfügung, u.a. eine Disco
und ein Naturerlebnisraum. Auf dem
großen Freigelände gibt es Möglichkeiten zum Tischtennis, Volleyball,
Freiland „Mensch ärgere Dich nicht“ und
Ballspiele.
Mindestteilnehmerzahl:
Teilnahmebedingungen:
Liebe Eltern, liebe Freizeitteilnehmerin und lieber Freizeitteilnehmer,wir sind verpflichtet, unsere
Freizeiten auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, ohne die es leider nicht geht, um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis
zu setzen. Bitte lesen Sie deshalb aufmerksam die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise durch.
Soweit sie nach den gesetzlichen Bedingungen eingesetzt werden, werden diese Reisebedingungen Inhalt
des mit Ihnen - nachstehend „TN“ (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt - und uns - nachstehend „DW“ (Diakonisches Werk) genannt - abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der § 651a ff BGB über den Pauschalreisevertrag und der Informationsverordnung für Reiseveranstalter
und füllen diese Vorschriften aus.
Wichtige Hinweise
1. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN)
Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Angebot keine
Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder einer bestimmten Personengruppe angegeben sind.
Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Telefonische Anmeldungen werden
nicht angenommen. Telefonische Vorreservierungen sind bedingt möglich. Die schriftliche Anmeldung muß
bis zu 10 Tagen danach erfolgen. Ansonsten wird der Platz anderweitig vergeben.
2. Anmeldung / Anmeldegebühr
Die Anmeldung muß schriftlich auf unserem Vordruck erfolgen. Sie wird nur in Verbindung mit der entsprechenden Anmeldegebühr entgegengenommen. Diese wird Ihrem Kind während der Freizeit in Form von
Taschen- und Ausflugsgeld wieder ausbezahlt. Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung und spätestens 14 Tage vor Reisebeginn die nötigen Informationen. Die Anmeldegebühr bei der Stadtranderholung
wird nicht ausbezahlt, sondern für Aktivitäten verwendet.
3. Umfang der Leistungen
Neben den Aktivitäten am Haus
sind Schiffsfahrten auf dem Chiemsee,
eine Fahrt mit der Dampfeisenbahn,
der Besuch eines Bauernhofes mit der
Möglichkeit zum Brot backen, Moorwanderungen und vielleicht auch eine
Übernachtung im Heu denkbar. Ausgiebiges Baden im Chiemsee (Strandbad) oder eventuell auch in dem neuen
Erlebnisbad gehört selbstverständlich
zu unserem abwechslungsreichen
Freizeitprogramm.
20 Kinder
Leistungen: Fahrt in modernem Fernreisebus, Unterkunft mit Vollpension,
Betreuung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Versicherung
Im Preis inbegriffen sind - sofern nichts anderes angegeben ist - die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung
(3 Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt - wenn nicht anders ausgeschrieben - in Mehrbettzimmern. Das DW, bzw. die von ihm eingesetzten Freizeitleiter-/innen (FL) vermitteln bei unseren Freizeiten
vorort versch. Zusatzangebote (z.B. Ausflüge, Besichtigungen usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit
sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots sind, vom DW, bzw. dessen FL lediglich
als Fremdleistung vermittelt.
4. Mithilfe der Teilnehmer
Bei den Freizeiten übernehmen die TN das Bettenmachen, beteiligen sich an der Reinhaltung des Hauses,
beim Küchen- und Abwaschdienst und ggf. beim Einkaufen.
5. Versicherung
Jede/r TN ist bei Freizeiten im Inland unfall- und haftpflichtversichert. Es besteht keine Krankenversicherung.
Von der Unfallversicherung werden Heilkosten nur übernommen, soweit kein ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht. Die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer ist vorleistungspflichtig. Bei Freizeiten im Ausland muß dem TN ein entsprechender Auslandskrankenschein mitgegeben werden, der rechtzeitig
bei der Krankenkasse zu beantragen ist. Bitte beachten Sie, daß in die Teilnehmerpreise keine Reiserücktrittskostenversicherung und keine Reisegepäckversicherung eingeschlossen sind. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 5 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir dringend
den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Diese können Sie auch mit einer Reisegepäckversicherung
kombinieren.
6. Leitung
Bei unseren Freizeiten werden geschulte, ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen zur pädagogischen Betreuung der
TN eingesetzt. Diese Personen übernehmen für die Dauer der Freizeit die gesetzliche Aufsichtspflicht. Bei
besonderer Mißachtung der notwendigen Forderung ist die Leitung berechtigt, den Teilnehmer auf eigene
Kosten zurückzuschicken. (s.Punkt 8.1,2 der Reisebedingungen).
Ostsee / Ec
ker
nför
der Buc
ht
Eck
ernför
nförder
Bucht
Insel Amrum / Nordsee
für Mädchen und Jungs von 13 bis 15 Jahren
Termin:
29.07. - 12.08.2007
Preis:
550 Euro + 50 Euro Anmeldegebühr
Leitung:
Sabine Hochgesang
für Mädchen und Jungs von 13 bis 15 Jahren
Termin:
29.07. - 12.08.2007
Preis:
550 Euro + 50 Euro Anmeldegebühr
Leitung:
Andreas Fertig
2 Wochen in Eckernförde
Die Kleinstadt Eckernförde zählt zu
den attraktivsten Ferienorten an der
deutschen Ostseeküste. Vier Kilometer langer feinsandiger Strand, eine
lebendige Altstadt und eine abwechslungsreiche Umgebung erwarten den
Besucher.
Unsere Jugendherberge ist ca. 2
Km vom Stadtkern entfernt und liegt
direkt oberhalb der Eckernförder
Bucht. Zum Strand sind es nur 5
Minuten zu Fuß. Wir wohnen auf einer
Etage in 4- und 6-Bettzimmern (z.T.
mit
Ostseeblick),
alle
mit
Waschbecken; Duschen und WC’s
zentral. Neben einem Tagesraum
stehen uns auf dem Gelände der
Jugendherberge ein Tischtennisraum,
Mindestteilnehmerzahl:
Fußballplatz, Spielwiese,
Spielgeräte, Grill- und Lagerfeuerplatz und ein Volleyballfeld zur Verfügung. Und
natürlich haben wir uns ein
buntes und abwechslungsreiches Freizeitprogramm
ausgedacht, damit Langeweile zum Fremdwort wird.
Ausflüge sind möglich
nach Kiel, zum „Hansa-Park“
nach Sierksdorf, zu den berühmten
„Karl-May-Festspielen“ in Bad Segeberg und zu zahlreichen Sehenswürdigkeiten in der näheren Umgebung. Auch eine Schiffstour auf der
Ostsee ist denkbar.
20 Kinder
Leistungen: Fahrt in modernem Fernreisebus, Unterkunft mit Vollpension,
Betreuung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Versicherung
2 Woc
hen in W ittdün
ochen
Amrum ist eine naturbelassene nordfriesische Insel mit ausgiebigen Sandstränden.
Wir wohnen in der Jugendherberge
Wittdün, direkt am Meer. Die Unterbringung
erfolgt in 6-Bettzimmern. Im Haus haben wir
einen großen Tagesraum. Zur gemeinsamen
Nutzung mit anderen Gruppen stehen uns
zwei Tischtennisräume, ein Discoraum sowie eine große Sonnenterrasse zur Verfügung. Der Badestrand mit einem Volleyballnetz ist in unmittelbarer Nähe.
Damit keine Langeweile aufkommt,
haben wir uns ein buntes Programm
überlegt: Fußball, T-Shirts bemalen,
Volleyball, Fahrradtour, Strandspiele
und, und, und ...
Ausflüge sind möglich auf die Inseln
Sylt und Föhr.
Mindestteilnehmerzahl: 20 Kinder
Leistungen: Fahrt in modernem Fernreisebus, Fähre, Unterkunft mit Vollpension, Betreuung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Versicherung.
Ostsee / Lübec
ker Buc
ht
Lübeck
Bucht
Insel Sylt / Nordsee
für Mädchen und Jungs von 9 bis 12 Jahren
Termin:
11.08. - 25.08.2007
Preis:
550 Euro + 50 Euro Anmeldegebühr
Leitung:
Nicole Bock
für Mädchen und Jungs von 13 bis 15 Jahren
Termin:
10.08. - 24.08.2007
Preis:
550 Euro + 50 Euro Anmeldegebühr
Leitung:
Thobias Grasy
2 Wochen in Scharbeutz-Klingberg
Scharbeutz ist eines der schönsten
Ostseebäder an der Lübecker Bucht.
Wir wohnen im Ortsteil Klingberg, wo
wir auf dem riesigen Waldgelände der
Jugendherberge ein Haus (mit Mehrbettzimmern und Aufenthaltsraum) für
uns alleine haben. Auf dem Herbergsgelände stehen uns zur Verfügung:
Tischtennisplatten, Sport- und Volleyballplatz, Street-Ball, Grillplätze, eine
Minigolfanlage und jede Menge Spielmöglichkeiten.
Das Strandbad am Großen Pönitzer
See ist nur wenige Meter entfernt; zum
Sandstrand an der Ostsee sind es ca.
4 km.
Die nähere Umgebung lockt zu vielseitigen Unternehmungen, wie z.B. ein
Ausflug in die Hansestadt Lübeck,
nach Trave-münde, eine Schiffstour
auf der Ostsee oder ein Besuch im
„Hansapark“ in Sierksdorf.
Ferienspaß wie Sand am Meer! Das
ist bei unserer Freizeit garantiert.
Denn wir haben uns ein buntes Ferienprogramm ausgedacht.
2 Woc
hen in Hör
num
ochen
Hörn
Hörnum ist der südlichste Ort der
Insel Sylt. Auf drei Seiten gibt es
Meer: im Westen den Brandungsstrand, im Osten das Wattenmeer,
dazwischen die Sylter Südspitze –
kilometerlanger Sandstrand überall.
Und hier am Rande des Fischerdorfes
liegt unsere neue Unterkunft, die
Jugendherberge. Die Unterbringung
erfolgt in Mehrbettzimmern. Im Haus
steht uns neben einem Tagesraum
zwei Tischtennisräume, Tischfuss-
ball und ein Clubraum zur Verfügung.
Für Aktivitäten im Freien bietet die
Natur ausreichend Platz. Am wunderschönen Sandstrand, der in wenigen Gehminuten erreichbar ist, wird
durch DLRG-Rettungsschwimmer
die Badeaufsicht durchgeführt.
Hörnum selbst hat einen kleinen
Hafen. Von hier aus können wir
einige kleinere Schiffstouren unternehmen. Wir wollen mit Euch die
Insel erkunden, am Strand spielen,
Sport treiben und natürlich viel
Schwimmen. Eine Wattwanderung,
Spielabende, Disco, Grillabend am
Meer und vieles mehr stehen auf unserem abwechslungsreichen Programm.
Mindestteilnehmerzahl: 20 Kinder
Mindestteilnehmerzahl: 20 Kinder
Leistungen: Fahrt in modernem Fernreisebus, Unterkunft mit Vollpension, Betreuung,
Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Versicherung.
Leistungen: Fahrt in modernem Fernreisebus, Bahnverladung, Unterkunft mit
Vollpension, Betreuung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Versicherung.
Insel Föhr / Nordsee
2 Woc
hen in Wyk
ochen
für Mädchen und Jungs von 11 bis 13 Jahren
Termin:
10.08. - 24.08.2007
Preis:
550 Euro + 50 Euro Anmeldegebühr
Leitung:
Immanuel Griesbaum
Die kleine nordfriesische Insel
Föhr liegt mitten im Naturpark
Wattenmeer.
Der weiße Sandstrand, die
malerischen Inseldörfer und das
grüne Hinterland machen den
besonderen Reiz dieser grünen
Insel aus.
Am Rande des Städtchens
Wyk, dem Hauptort der Insel,
liegt unsere Jugendherberge am
Südstrand. Sie verfügt über
Mehrbettzimmer, mehrere Aufenthaltsräume, Fußball- und Volleyballplatz, Tischtennisplatten, Grillstätte und eigenen Strandabschnitt.
Und auch in Wyk gibt es eine ganze
Reihe interessanter Sachen, die wir
unternehmen können.
Neben einer Wattwanderung (mit
Führer) sind Ausflüge möglich nach
Amrum, Helgoland, Sylt oder zu den
Halligen.
Mindestteilnehmerzahl: 20 Kinder
Leistungen: Fahrt in modernem Fernreisebus, Fähre, Unterkunft mit Vollpension,
Betreuung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Versicherung