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Konzernlagebericht Prognose Chancen und Risiken Risiken aus anhängigen Rechtsverfahren Durch ihre Entscheidung vom 25. Januar 2012 hat die EU-Kommission das förmliche Beihilfeprüfverfahren abgeschlossen, das sie am 12. September 2007 eröffnet hatte. Sie ist bei der Prüfung der Finanzierung der Beamtenpensionen zu dem Ergebnis gelangt, dass insofern der Deutsche Post AG eine rechtswidrige Beihilfe gewährt worden sei. Die Berücksichtigung von Pensionslasten bei den behördlichen Preisgenehmigungen der Bundesnetzagentur habe dazu geführt, dass die Deutsche Post AG geringere Sozialbeiträge für Beamte zu tragen gehabt habe als Wettbewerber für Angestellte. Hierdurch sei der Deutsche Post AG ein Vorteil in Höhe von 500 MIO € bis 1 MRD € entstanden, der von ihr an die Bundesrepublik Deutschland zurückzuzahlen sei. Die exakte Summe des zurückzuzahlenden Betrags müsse noch von der Bundesrepublik berechnet werden. Die Deutsche Post AG ist der Auffassung, dass die Entscheidung der Kommission vom 25. Januar 2012 rechtswidrig ist, und wird gegen die Entscheidung Klage beim Europäischen Gericht in Luxemburg einreichen. Nähere Informationen zu dem Beihilfeprüfverfahren sowie zu weiteren Rechtsverfahren finden Sie im Anhang. Eine Bestandsgefährdung durch anhängige Rechtsverfahren sehen wir nicht. Textziffer 51 Weitere Risiken des Konzerns Mit unserer Strategie zur Finanzierung und Versicherung von Risiken haben wir auch im Jahr 2011 signifikante Einsparungen erzielt. Sie unterteilt die versicherbaren Risiken in zwei Gruppen: Die erste umfasst Risiken mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit und geringer Schadenssumme je Fall. Sie werden über einen sogenannten Captive versichert. Dabei handelt es sich um eine konzerneigene Versicherungsgesellschaft, die derartige Risiken zu niedrigeren Kosten versichern kann als ein kommerzieller Versicherer. Die Mehrheit unserer Versicherungsaufwendungen fällt in diese Risikogruppe, was neben den geringeren Kosten weitere Vorteile bietet: Die Kosten bleiben stabil, da der Konzern weniger von Änderungen bei Verfügbarkeit und vom Preis externer Versicherungen betroffen ist. Wir erhalten verlässliche Daten, auf deren Basis wir Risiken mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit und geringer Schadenssumme analysieren und für sie Mindeststandards und Ziele festlegen können. Die zweite Gruppe umfasst Risiken mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber potenziell hohen Schäden, zum Beispiel Luftverkehrsrisiken. Sie werden über kommerzielle Anbieter versichert. Im Rahmen der „Unclaimed-Property-Gesetze“ in den Vereinigten Staaten werden zurzeit Betriebsprüfungen bei DHL Express (USA) und Airborne Inc. durchgeführt. Nach diesen Gesetzen müssen herrenlose Vermögensgegenstände entweder an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden oder dem Heimatstaat des letzten Eigentümers oder, falls dieser nicht bekannt ist, dem Staat übertragen werden, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von wesentlichen finanziellen Auswirkungen für den Konzern ist eher gering. Deutsche Post DHL Geschäftsbericht 2011 109