Richtlinienkonforme Flurförderzeuge
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Richtlinienkonforme Flurförderzeuge
Fördertechnik und Intralogistik Richtlinienkonforme Flurförderzeuge Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen RECHTLICHER HINWEIS Rechtlicher Hinweis Der Leitfaden Richtlinienkonforme Flurförder zeuge für explosionsgefährdete Bereiche (EX-FFZ) dient zur Information und bietet einen Überblick zur Beurteilung, konforme von nicht-konformen EX-FFZ zu unterscheiden. Er erhebt weder An spruch auf Vollständigkeit, noch auf die exakte Auslegung der bestehenden Rechtsvorschriften und kann damit für detaillierte Produktbewer tungen nicht das Studium der relevanten Richt linien, Gesetze und Verordnungen ersetzen. Weiter sind die Besonderheiten der jeweiligen Produkte, sowie deren unterschiedliche Einsatz möglichkeiten zu berücksichtigen. Von daher sind neben den im Leitfaden angesprochenen Beurtei lungen und Vorgehensweisen eine Vielzahl weite rer Konstellationen denkbar. Einleitung Flurförderzeuge für explosionsgefährdete Bereiche (EX-FFZ), die zum ersten Mal in der in der Europäi schen Union (EU, mit EFTA Staaten und Kandida tenländern) in Verkehr gebracht werden, müssen der relevanten EU-Gesetzgebung entsprechen und deren Sicherheits- und Umweltanforderungen genügen. EX-FFZ, die diese Bedingungen nicht er füllen, sind nicht konform und dürfen in der EU nicht in Verkehr gebracht werden. 1 Dieser Leitfaden soll helfen, konforme von nicht-konformen EX-FFZ zu unterscheiden. Er be schreibt die grundlegenden Kriterien, die auch ohne detailliertes Wissen und technische Infor mation überprüft werden können. Diese Broschüre kann daher nicht umfassend sein, sondern nur als „Frühwarn“-Werkzeug fungieren. Entsprechen jedoch ein oder mehrere Kriterien nicht den An forderungen, handelt es sich aller Wahrschein lichkeit nach um nicht-konforme FFZ. Das Inverkehrbringen und der Betrieb nicht- konformer EX-FFZ in der EU stellt ein Risiko für Sicherheit und Gesundheit dar. Sie sind zudem eine Quelle unlauteren Wettbewerbs, der das Ver mögen solider Anbieter zur Förderung von For schung und Entwicklung beeinträchtigt. Dies wiederum gefährdet die Wettbewerbsfähig keit der europäischen Flurförderzeugindustrie und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Un fälle mit nicht konformen Maschinen – welche oft die von der EU geforderten Standards nicht erfüllen – sind wahrscheinlicher. Der Inhalt dieses Leitfadens orientiert sich in ers ter Linie an den Anforderungen der europäischen Norm EN 1755:2015 sowie an den übergeordne ten europäischen Richtlinien: • • Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG (MRL) Explosionsschutzrichtlinie 2014/34/EU (EX-RL) 2 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE Inhalt Inhalt Rechtlicher Hinweis 1 Inhalt 2 1 Flurförderzeug-Kennzeichnung 3 2 Dokumente 2.1 Konformitätserklärung 2.2 Betriebsanleitung 6 6 8 3 EX-Schutz-Merkmale 3.1 Mögliche Indikatoren zur konformen Ausführung 3.2 Beispiele für „zweifelhaften“ Ex-Schutz 11 4 Anhang 20 4.1 Richtlinien 20 4.2 Normen 20 11 19 FLURFÖRDERZEUG-KENNZEICHNUNG 1 Flurförderzeug-Kennzeichnung Entsprechend der anzuwendenden Richtlinien sind mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft anzubringen: • • • • • • Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers Nenntragfähigkeit • tatsächliche Tragfähigkeit bei anderen Hubhöhen und Lastschwerpunkten • tatsächliche Tragfähigkeit mit jedem vorgesehen abnehmbaren Anbaugerät bei den vom Hersteller zugelassenen Hubhöhen und Schwerpunktabständen • bei Flurförderzeugen (FFZ) mit batterieelektrischem Antrieb das größte und kleinste zulässige Batteriegewicht und die Systemspannung • • Nennantriebsleistung in kW Bezeichnung der Maschine CE-Kennzeichnung 1) Baureihen- oder Typbezeichnung, gegebenenfalls Seriennummer Baujahr, d. h. das Jahr, in dem der Her stellungsprozess abgeschlossen wurde • Leergewicht des betriebsbereiten Flurförder zeuges • ohne abnehmbare Anbaugeräte und ohne Batterien bei batterieelektrisch angetriebenen Flurförderzeugen, aber mit Gabelzinken oder festen Anbaugeräten. Das Gewicht darf um ± 5 % oder 1.000 kg vom angegebenen Wert abweichen Anmerkung: Die der CE-Kennzeichnungen zugrunde liegenden Richtlinien sind in der Konformitätserklärung aufgeführt. 1) • • tatsächliche Tragfähigkeit bei größter Hubhöhe mit Lastschwerpunktabstand ggf. garantierter Schalleistungspegel in dB 3 4 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE Ist das Flurförderzeug (FFZ) für den Einsatz in explo sionsgefährdeter Umgebung vorgesehen, muss es zusätzlich nach EX-RL gekennzeichnet sein. Die ergänzende Kennzeichnung ist in der harmonisierten Fachnorm für EX-FFZ geregelt (EN 1755:2015). • • • EX-Symbol (Hexagon) Symbol der Gerätegruppe: II Kennzeichnung der Kategorie „2“ oder „3“ gefolgt von dem Buchstaben „G“ (Gasschutz) und/oder dem Buchstaben „D“ (Staubschutz – „Dust“) • Symbol der Explosionsgruppe (Gasgruppe): II, gefolgt von dem Symbol der Untergruppe: (z. B. IIA oder IIB oder IIB+H2 oder IIB+H2+C2H2) • Symbol der Explosionsgruppe (Staubgruppe): III, gefolgt von dem Symbol der Untergruppe: (z. B. IIIA oder IIIB oder IIIC) • Kennzeichnung hinsichtlich der höchstzu lässigen Oberflächentemperatur: • klassifiziert in einer Temperaturklasse T1 – T6 (Gasschutz) • oder definiert durch die tatsächliche Ober flächentemperatur in °C (Staubschutz oder Gasschutz) Ergänzende Erklärung Die Gerätekategorien (2G – 3G – 2D – 3D) symbo lisieren den Sicherheitsgrad der eingesetzten Betriebsmittel (EX-FFZ) und finden Anwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, die nach Art der Gefährdung (Gas oder Staub) und der Wahr scheinlichkeit des Auftretens (Häufigkeit) in Zonen eingeteilt sind (Zone 1 – Zone 2 – Zone 21 – Zone 22 – nach ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG). Beispiele typischer Kennzeichnungen von EX-FFZ II 2G IIB T4 II 2D IIIB T 135 °C FLURFÖRDERZEUG-KENNZEICHNUNG Beispiele konformer Gesamt-Flurförderzeug-Kennzeichnung Beispiel für nicht-konforme Kennzeichnung Hersteller A – EX-Schutz-Umrüster Hersteller B – Nicht-EX-geschütztes Seriengerät Mängel • Zwei Hersteller und zwei CE-Zeichen als Beleg für die EU-Konformität des EX-FFZ sind nicht zulässig – keine eindeutige Identifizierung des Inverkehrbringers • falsches CE-Zeichen bei Hersteller B CE-Kennzeichen nach EU-Richtlinien, z. B. MRL 5 6 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE 2 Dokumente 2.1 Konformitätserklärung Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller. Die Konformitätserklärung muss mindestens beinhalten: • Produktmodell/Produkt (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer) • Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten • sämtliche einschlägigen Richtlinien denen das Gerät entspricht a. Geräuschemissionsrichtlinie nur für FFZ mit Verbrennungsmotor • Name der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen • Unterzeichnet für und im Namen von b. Ort und Datum der Ausstellung – Name, Funktion – Unterschrift • Bei Kennzeichnung 2G und / oder 2D entweder eine Registriernummer oder die Nummer einer EU-Baumusterprüfbescheinigung • Bei Kennzeichnung 3G und / oder 3D eine Dokumentationsnummer des Herstellers • EX-Kennzeichnung Ergänzend können einschlägigen harmonisierten Normen (z. B. EN 1755:2015) oder andere techni schen Spezifikationen aufgeführt sein. DOKUMENTE Beispiel einer konformen EG-/EU-Konformitätserklärung EG-/ EU-Konformitätserklärung Hersteller GmbH Staplerstraße 99 D-99999 Staplerhausen EG-/ EU-K onformitä tserkläru ng Herstelle rG Staplerstr mbH aße 99 D-99999 Staplerha usen Wir erklären, dass die Maschine Flurförderzeugart Gabelstapler Typ Wir erklär E20 EX en, dass di e Maschin Serien-Nr. ABC123456789 e Flurförder ze ugarIIt 2G IIB T4 Gasexplosionsschutz Typ Gabelstap Staubexplosionsschutz II 2D IIIB T 135°C ler Serien-Nr. E2 EU-Baumusterprüfung NB 15 ATEX 1234 (2GD0-EX optional) Gasexplos ABC 1234 ionsschutz oder 56789 Staubexp losionNB II -2G Hinterlegungsnummer (2GD mindestens) ssch15-12345 IIB T4 utz EU-Baum usterprüfu oder II 2D IIIB ng T 135°C oder NB 15- AT Dokumentennummer HERSTELLER 1234 (3GD Ident-Nr. Hersteller Dokumente) E X 1234 Hinterlegu ngsnumm (2GD - op er tional) oder NBentsprechenden mit folgenden Richtlinien in ihrer jeweiligen gültigen letzten Fassung und den für Flurförderzeuge 15-12345 okumente umgesetzten harmonisiertenDNormen übereinstimmen: nnummer (2GD - m indestens) HERS TELL E R 1234 m it fo lgen • EG-Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG EN ISO 3691-1:2015 de (3GD - Id umgesetz n Richtlinien in ihre ent-Nr. Her • EMV-Richtlinie 2014/30/EU EN 12895:2015 ten harmon r jeweiligen steller Dok isierten N umente) • EU-Explosionsschutzrichtlinie 2014/34/EU 1755:2015 ormen üb gültigen letzten EN Fassung ereinstimm und den en en: • EG-Geräuschemissionsrichtlinie 2000/14/EG tsprechend • en für Flur EG-MLWA o Schallleistungspegel – gemessen 77 dB förder zeug aschin en-Richtlin e • o Schallleistungspegel – garantiert 79 dB06/4 EMV-LWA ie 20 Richtlin 2/EG ie 20 • 14 /30/EU EU-Explo sionsschut • zrichtlinie EG-Ger äu 2014/34/EU EN ISO 36 scUnterlagen hemission zusammenzustellen: Person, die bevollmächtigt ist, die technischen 91-1:2015 o EN 12895: Schallleis srichtlinie 2000/14/ tu EG 2015 ng sp o egel LWA Sc EN ha 17 llle – 55:2015 gemessen istuEntwicklung Name Max Mustermann – Leiter der ngspegel 77 dB LW–A D-99999 – garantie Anschrift Staplerhersteller GmbH - Staplerstraße 99 Staplerhausen rt 79 dB Person, di e bevollm ächtigt ist, die techni schen Unt Name erlagen zu sammenzu Anschrift Max Muste stellen: rmann – Le Staplerher ite r der Entwic steller Gm Unterschrift Unterschrift klung bH - Stap lerstraße 99 – D-999 99 Staple rhausen Max Mustermann Michael Müller Leiter Entwicklung Unterschri ft Max Must e Leiter Entw rma nn icklung Leiter Qualitätssicherung Unterschri ft Michael M ü ller Leiter Qua litätssiche rung 7 8 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE 2.2 Betriebsanleitung Die Betriebsanleitung muss Hinweise zur bestim mungsgemäßen Verwendung, zum Betrieb, zu Bedienung, Wartung, die vorhersehbare Fehlan wendung sowie zur Verwendung in explosionsge fährdeten Bereichen beinhalten. Die Betriebsanleitung muss in der Sprache des Mitgliedsstaates verfasst sein, in dem das EX-FFZ dem Markt verfügbar gemacht wird. • „Verfügbarmachen“ bezeichnet die Besitzund/oder Eigentumsübertragung des Produkts durch den Hersteller, seinen Bevollmächtigten in der EU oder den Importeur an diejenige Person, die für den Vertrieb des Produkts auf dem EU-Markt oder die Weitergabe an den Endverbraucher, den Zwischenlieferanten oder den Anwender in einer entgeltlichen oder unentgeltlichen kaufmännischen Transaktion unabhängig von dem Rechtsinstrument, auf dem die Übertragung beruht (Verkauf, Verleih, Vermietung, Verleasung, Geschenk oder jeg liche andere Art von kaufmännischen Rechts instrumenten), verantwortlich ist. Das ATEX- Produkt muss die Richtlinie zum Zeitpunkt der Übertragung erfüllen. Es muss sich entweder um eine “Original- Anleitung” oder um eine “Übersetzung der Original-Anleitung” handeln, in letzterem Falle ist die Original-Anleitung der Übersetzung bei zufügen und als „Originalbetriebsanleitung“ zu kennzeichnen. Die Betriebsanleitung muss den Namen und die Anschrift des Herstellers bzw. des in der EU Bevollmächtigten beinhalten. Die Betriebsanleitung muss eine Wiederholung der erforderlichen Kennzeichnung mit Ausnahme der Seriennummer beinhalten. Anforderungen an die Betriebsanleitung bezüglich EX-Schutz (nach EN 1755 – Auszug aus der Norm): Die Betriebsanleitung muss, soweit zutreffend, mindestens folgende Informationen enthalten: • bestimmungsgemäße und verbotene Anwen dung des Flurförderzeugs und dessen Anbau geräten, nach den Auslegungsparametern des Herstellers; • Anleitungen lediglich zur Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in einem nicht explosionsgefährdeten Bereich, z. B. Füllen von Kraftstofftanks; • Verfahrensweise bei der Montage von Anbauteilen; • • Betrieb einer Gaswarnanlage; • die relevanten Aspekte für die Wartung der elektrischen Anlage und Gaswarnanlage • Prüfen von Rädern, Rollen, Erdungsbändern, Keilriemen usw. auf guten Zustand und den möglichen Verlust der Leitfähigkeit durch Verschmutzung; • erforderliche Maßnahmen, um das Flurförder zeug nach einer Sicherheitsabschaltung unter Berücksichtigung der Zeitverzögerung von 30 s zu einem kontrollierten Halt zu bringen; • Sitze und nichtmetallische Abdeckungen auf elektrische Masseverbindung und Ober flächenwiderstand; die Art und Häufigkeit von Inspektionen und Wartungsarbeiten; BETRIEBSANLEITUNG Sicherheitsinformationen Die Betriebsanleitung muss folgenden Warntext enthalten: • Verifizierung der ordnungsgemäßen Funktion von Sicherheitsüberwachungs- und Abschalt systemen einschließlich der Sensoren; • regelmäßiger Austausch von sicherheits relevanten Teilen oder Verschleißteilen; • maximal zulässiger Verschleiß und axiales Spiel von Bremsbelägen und bei Bremsen mit konstruktiver Sicherheit der korrekten Positionierung des Thermosensors nach der Reparatur; • Austausch der Beläge von Lastaufnahmemitteln, wenn die Mindestdicke von 1mm unterschritten wird; • die relevanten Aspekte bei der Wartung des Verbrennungsmotors nach EN 1834-1 und EN 1834-3; • „Dieses Betriebsmittel könnte Gefährdungen aufweisen, wenn es nicht nach den in dieser Be triebsanleitung gegebenen Informationen betrie ben wird“ und muss, soweit zutreffend, zumin dest die folgenden Informationen enthalten: • Beschreibung der betrieblichen Einschränkun gen von mit dem Symbol „X“ gekennzeichne ten Geräten; • alle Warnhinweise, die für den ordnungsge mäßen Betrieb der Geräte notwendig sind; • Maßnahmen im Fall von Störungen oder einer Reparatur; • Schuhe nach EN ISO 20334, die vom Bediener zu tragen sind; • Schutzkleidung, einschließlich Handschuhe, die vom Bediener nach EN 1149-5 zu tragen ist; • ein Warnhinweis, dass Flurförderzeuge nur in explosionsgefährdeten Bereichen mit ab leitfähigen Fußböden betrieben werden darf • ein Warnhinweis über die mögliche gefährliche elektrostatische Aufladung von nicht leitenden Teilen des Flurförderzeugs, z. B. aufgrund von Berührung mit flexiblen Türen oder Streifen vorhängen. • der zeitliche Abstand für die Prüfung von leitfähigen Reifen, ableitfähigen Reifen und Er dungsbändern einschließlich der Prüfverfahren. • die Funktionsweise der Sicherheitseinrichtungen. die Integrität von Gehäusen, die durch eine bestimmte Schutzart geschützt sind. 9 10 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE Informationen zum Aufladen der Batterie und zu deren Handhabung Die Betriebsanleitung muss folgende zusätzliche Informationen unter Berücksichtigung der Anfor derungen an Batterieladeräume und Ladeberei che enthalten: • Das Laden von Batterien in explosionsgefähr deten Bereichen muss den Anforderungen nach EN 60079-0 und EN 60079-7 entsprechen; • Informationen über die Entstehung von Gasen beim Laden und Entladen der Batterie und Anforderungen an Batterieladestationen; • Informationen über die geeignete Ausrüstung und Maßnahmen zur Absicherung eines sicheren Umgangs mit Batterien; • • • Informationen über die Batterieladeeinrichtung; allgemeine Angaben zur Batterie; Serviceinformationen für Batterien. EX-SCHUTZ-MERKMALE 3 EX-Schutz-Merkmale 3.1 Mögliche Indikatoren zur konformen Ausführung Elektrisch aufladbare Oberflächen (z. B. durch Kennzeichnung – Anschluss Potentialausgleich) 11 12 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE EX-Kennzeichnung elektrischer Betriebsmittel – z. B.: „Nichtfunkende“ Hupe – Standard im EX-Schutz Eigensichere Betriebsmittel (spezielle Zündschutzart) mit blauen Kabeln oder Aufklebern EX-SCHUTZ-MERKMALE Explosionsgeschütze Beleuchtung (z. B. Druckfeste Kapselung) Manuell angetriebener Scheibenwischer – „Nichtfunkend“ 13 14 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE Druckfeste Kapselungen – Gehäuse für funkende Relais und heiße Elektronikbaugruppe Batteriestecker und Grüne-gelbe Potential-Ausgleichsleitung EX-SCHUTZ-MERKMALE Mögliche Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen 15 16 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE Anbaugeräte – Lastaufnahmen – Beispiele EX-SCHUTZ-MERKMALE Funken-Schutz durch Messing oder Edelstahlbelegung 17 18 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE Warnhinweise – Sonstige Typische Symbole an EX-FFZ Beispiele: • • • • • Nicht öffnen im EX-Bereich (unter Spannung) Batterie nicht laden im EX-Bereich Hexagon Batteriestecker im Ex-Bereich nicht trennen Nur mit feuchtem Lappen abwischen BEISPIELE FÜR „ZWEIFELHAFTEN“ EX-SCHUTZ 3.2 Beispiele für „zweifelhaften“ Ex-Schutz • Offene, funkende elektrische Betriebsmittel • • Beschädigte elektrische Betriebsmittel (z. B. Lampenglas defekt) • • • • • Offene Batteriepole (z. B. keine Abdeckung auf Antriebsbatterien) Blanke energieführende Kabel und Leitungen Standardgabelzinken bzw. Standardanbaugerät Batterieminus auf Chassis Helle Reifen und kein Ableitband Elektrische Betriebsmittel ohne EX-Kennzeichnung • • • z. B. Radio, Tablet, Funk, Betriebsdatenerfassung, Drucker, Heizung Elektrisches Standardzubehör Nicht verschlossene Öffnungen in druckfesten Gehäusen 19 20 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE 4 Anhang 4.1 Richtlinien • • • Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG (MRL) • • Geräuschemissionsrichtlinie 2000/14/EG EMV-Richtlinie 2014/30/EU ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU (EX-RL – Explosionsschutzrichtlinie) ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG 4.2 Normen EN ISO 3691-1:2015 Sicherheit von Flurförderzeugen – Sicherheits anforderungen und Verifizierung – Teil 1: Motor kraftbetriebene Flurförderzeuge mit Ausnahme von fahrerlosen Flurförderzeugen, Staplern mit veränderlicher Reichweite und Lastentransport fahrzeugen EN 12895:2015 Flurförderzeuge – Elektromagnetische Verträglichkeit EN 1755:2015 Sicherheit von Flurförderzeugen – Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen – Verwendung in Bereichen mit brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben Impressum Impressum VDMA Fördertechnik und Intralogistik Redaktion Andreas Scherb Lyoner Str. 18 60528 Frankfurt am Main Kontakt Andreas Scherb Telefon +49 69 6603-1724 Fax +49 69 6603-2724 E-Mail [email protected] Internet foerd.vdma.org Stand Januar 2016 VDMA Fördertechnik und Intralogistik Lyoner Str. 18 60528 Frankfurt am Main foerd.vdma.org DesignStudio Kontakt Andreas Scherb Telefon +49 69 6603-1724 Fax +49 69 6603-2724 E-Mail [email protected] Internet foerd.vdma.org