Richtlinienkonforme Flurförderzeuge

Transcription

Richtlinienkonforme Flurförderzeuge
Fördertechnik und Intralogistik
Richtlinienkonforme Flurförderzeuge
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
RECHTLICHER HINWEIS Rechtlicher Hinweis
Der Leitfaden Richtlinienkonforme Flurförder­
zeuge für explosionsgefährdete Bereiche (EX-FFZ)
dient zur Information und bietet einen Überblick
zur Beurteilung, konforme von nicht-konformen
EX-FFZ zu unterscheiden. Er erhebt weder An­
spruch auf Vollständigkeit, noch auf die exakte
Auslegung der bestehenden Rechtsvorschriften
und kann damit für detaillierte Produktbewer­
tungen nicht das Studium der relevanten Richt­
linien, Gesetze und Verordnungen ersetzen.
Weiter sind die Besonderheiten der jeweiligen
Produkte, sowie deren unterschiedliche Einsatz­
möglichkeiten zu berücksichtigen. Von daher sind
neben den im Leitfaden angesprochenen Beurtei­
lungen und Vorgehensweisen eine Vielzahl weite­
rer Konstellationen denkbar.
Einleitung
Flurförderzeuge für explosionsgefährdete Bereiche
(EX-FFZ), die zum ersten Mal in der in der Europäi­
schen Union (EU, mit EFTA Staaten und Kandida­
tenländern) in Verkehr gebracht werden, müssen
der relevanten EU-Gesetzgebung entsprechen
und deren Sicherheits- und Umweltanforderungen
genügen. EX-FFZ, die diese Bedingungen nicht er­
füllen, sind nicht konform und dürfen in der EU
nicht in Verkehr gebracht werden.
1
Dieser Leitfaden soll helfen, konforme von
nicht-konformen EX-FFZ zu unterscheiden. Er be­
schreibt die grundlegenden Kriterien, die auch
ohne detailliertes Wissen und technische Infor­
mation überprüft werden können. Diese Broschüre
kann daher nicht umfassend sein, sondern nur
als „Frühwarn“-Werkzeug fungieren. Entsprechen
jedoch ein oder mehrere Kriterien nicht den An­
forderungen, handelt es sich aller Wahrschein­
lichkeit nach um nicht-konforme FFZ.
Das Inverkehrbringen und der Betrieb nicht-­
konformer EX-FFZ in der EU stellt ein Risiko für
­Sicherheit und Gesundheit dar. Sie sind zudem
eine Quelle unlauteren Wettbewerbs, der das Ver­
mögen solider Anbieter zur Förderung von For­
schung und Entwicklung beeinträchtigt.
Dies wiederum gefährdet die Wettbewerbsfähig­
keit der europäischen Flurförderzeugindustrie
und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Un­
fälle mit nicht konformen Maschinen – welche
oft die von der EU geforderten Standards nicht
erfüllen – sind wahrscheinlicher.
Der Inhalt dieses Leitfadens orientiert sich in ers­
ter Linie an den Anforderungen der europäischen
Norm EN 1755:2015 sowie an den übergeordne­
ten europäischen Richtlinien:
•
•
Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG (MRL)
Explosionsschutzrichtlinie 2014/34/EU (EX-RL)
2 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE
Inhalt
Inhalt
Rechtlicher Hinweis
1
Inhalt
2
1
Flurförderzeug-Kennzeichnung
3
2
Dokumente
2.1 Konformitätserklärung
2.2 Betriebsanleitung
6
6
8
3
EX-Schutz-Merkmale
3.1 Mögliche Indikatoren zur
konformen Ausführung
3.2 Beispiele für
„zweifelhaften“ Ex-Schutz
11
4
Anhang
20
4.1 Richtlinien
20
4.2 Normen
20
11
19
FLURFÖRDERZEUG-KENNZEICHNUNG 1 Flurförderzeug-Kennzeichnung
Entsprechend der anzuwendenden Richt­linien
sind mindestens folgende Angaben erkennbar,
deutlich lesbar und dauerhaft anzubringen:
•
•
•
•
•
•
Firmenname und vollständige Anschrift
des Herstellers
Nenntragfähigkeit
•
tatsächliche Tragfähigkeit bei anderen
­Hub­höhen und Lastschwerpunkten
•
tatsächliche Tragfähigkeit mit jedem
­vorge­sehen abnehmbaren Anbaugerät bei
den vom Hersteller zugelassenen Hubhöhen
und Schwerpunktabständen
•
bei Flurförderzeugen (FFZ) mit batterieelektrischem Antrieb das größte und kleinste
zulässige ­Batteriegewicht und die Systemspannung
•
•
Nennantriebsleistung in kW
Bezeichnung der Maschine
CE-Kennzeichnung 1)
Baureihen- oder Typbezeichnung,
gegebenenfalls Seriennummer
Baujahr, d. h. das Jahr, in dem der Her­
stellungsprozess abgeschlossen wurde
•
Leergewicht des betriebsbereiten Flurförder­
zeuges
•
ohne abnehmbare Anbaugeräte und ohne
­Batterien bei batterieelektrisch angetriebenen
Flurförderzeugen, aber mit Gabelzinken oder
festen Anbaugeräten. Das Gewicht darf um
± 5 % oder 1.000 kg vom angegebenen Wert
abweichen
Anmerkung: Die der CE-Kennzeichnungen ­zugrunde
­liegenden Richtlinien sind in der Konformitätserklärung
aufgeführt.
1)
•
•
tatsächliche Tragfähigkeit bei größter
­Hubhöhe mit Lastschwerpunktabstand
ggf. garantierter Schalleistungspegel in dB
3
4 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE
Ist das Flurförderzeug (FFZ) für den Einsatz in explo­
sionsgefährdeter Umgebung vorgesehen, muss es
zusätzlich nach EX-RL gekennzeichnet sein.
Die ergänzende Kennzeichnung ist in der
­harmonisierten Fachnorm für EX-FFZ geregelt
(EN 1755:2015).
•
•
•
EX-Symbol (Hexagon)
Symbol der Gerätegruppe: II
Kennzeichnung der Kategorie „2“ oder „3“
­gefolgt von dem Buchstaben „G“ (Gasschutz)
und/oder dem Buchstaben „D“ (Staubschutz –
„Dust“)
•
Symbol der Explosionsgruppe (Gasgruppe): II,
gefolgt von dem Symbol der Untergruppe:
(z. B. IIA oder IIB oder IIB+H2 oder IIB+H2+C2H2)
•
Symbol der Explosionsgruppe (Staubgruppe):
III, gefolgt von dem Symbol der Untergruppe:
(z. B. IIIA oder IIIB oder IIIC)
•
Kennzeichnung hinsichtlich der höchst­­­zu­
lässigen Oberflächentemperatur:
•
klassifiziert in einer Temperaturklasse T1 – T6
(Gasschutz)
•
oder definiert durch die tatsächliche Ober­
flächentemperatur in °C (Staubschutz oder
Gasschutz)
Ergänzende Erklärung
Die Gerätekategorien (2G – 3G – 2D – 3D) symbo­
lisieren den Sicherheitsgrad der eingesetzten
­Betriebsmittel (EX-FFZ) und finden Anwendung in
explosionsgefährdeten Bereichen, die nach Art
der Gefährdung (Gas oder Staub) und der Wahr­
scheinlichkeit des Auftretens (Häufigkeit) in
­Zonen eingeteilt sind (Zone 1 – Zone 2 – Zone
21 – Zone 22 – nach ATEX Betriebsrichtlinie
1999/92/EG).
Beispiele typischer Kennzeichnungen von EX-FFZ
II 2G IIB T4
II 2D IIIB T 135 °C
FLURFÖRDERZEUG-KENNZEICHNUNG Beispiele konformer Gesamt-Flurförderzeug-Kennzeichnung
Beispiel für nicht-konforme Kennzeichnung
Hersteller A – EX-Schutz-Umrüster
Hersteller B – Nicht-EX-geschütztes Seriengerät
Mängel
• Zwei Hersteller und zwei CE-Zeichen als Beleg für die EU-Konformität des EX-FFZ
sind nicht zulässig – keine eindeutige Identifizierung des Inverkehrbringers
•
falsches CE-Zeichen bei Hersteller B
CE-Kennzeichen nach EU-Richtlinien, z. B. MRL
5
6 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE
2 Dokumente
2.1 Konformitätserklärung
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung
dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
Die Konformitätserklärung muss mindestens
­beinhalten:
•
Produktmodell/Produkt (Produkt-, Typen-,
Chargen- oder Seriennummer)
•
Name und Anschrift des Herstellers und
­gegebenenfalls seines Bevollmächtigten
•
sämtliche einschlägigen Richtlinien denen
das Gerät entspricht
a. Geräuschemissionsrichtlinie nur für FFZ
mit Verbrennungsmotor
•
Name der Person, die bevollmächtigt ist, die
technischen Unterlagen zusammenzustellen
•
Unterzeichnet für und im Namen von
b. Ort und Datum der Ausstellung – Name,
Funktion – Unterschrift
•
Bei Kennzeichnung 2G und / oder 2D entweder
eine Registriernummer oder die Nummer
­einer EU-Baumusterprüfbescheinigung
•
Bei Kennzeichnung 3G und / oder 3D eine
­Dokumentationsnummer des Herstellers
•
EX-Kennzeichnung
Ergänzend können einschlägigen harmonisierten
Normen (z. B. EN 1755:2015) oder andere techni­
schen Spezifikationen aufgeführt sein.
DOKUMENTE Beispiel einer konformen EG-/EU-Konformitätserklärung
EG-/ EU-Konformitätserklärung
Hersteller GmbH
Staplerstraße 99
D-99999 Staplerhausen
EG-/ EU-K
onformitä
tserkläru
ng
Herstelle
rG
Staplerstr mbH
aße 99
D-99999
Staplerha
usen
Wir erklären, dass die Maschine
Flurförderzeugart
Gabelstapler
Typ
Wir erklär E20 EX
en, dass di
e Maschin
Serien-Nr.
ABC123456789
e
Flurförder
ze
ugarIIt 2G IIB T4
Gasexplosionsschutz
Typ
Gabelstap
Staubexplosionsschutz
II 2D IIIB T 135°C
ler
Serien-Nr.
E2
EU-Baumusterprüfung
NB 15 ATEX 1234
(2GD0-EX
optional)
Gasexplos
ABC 1234
ionsschutz
oder
56789
Staubexp
losionNB
II -2G
Hinterlegungsnummer
(2GD
mindestens)
ssch15-12345
IIB T4
utz
EU-Baum
usterprüfu
oder
II 2D IIIB
ng
T 135°C
oder
NB 15- AT
Dokumentennummer
HERSTELLER 1234
(3GD
Ident-Nr.
Hersteller Dokumente)
E
X
1234
Hinterlegu
ngsnumm
(2GD - op
er
tional)
oder
NBentsprechenden
mit folgenden Richtlinien in ihrer jeweiligen gültigen letzten Fassung und den
für Flurförderzeuge
15-12345
okumente
umgesetzten harmonisiertenDNormen
übereinstimmen:
nnummer
(2GD - m
indestens)
HERS TELL
E R 1234
m
it
fo
lgen
•
EG-Maschinen-Richtlinie
2006/42/EG
EN ISO 3691-1:2015
de
(3GD - Id
umgesetz n Richtlinien in ihre
ent-Nr. Her
•
EMV-Richtlinie 2014/30/EU
EN 12895:2015
ten harmon
r jeweiligen
steller Dok
isierten N
umente)
•
EU-Explosionsschutzrichtlinie 2014/34/EU
1755:2015
ormen üb gültigen letzten EN
Fassung
ereinstimm
und den en
en:
•
EG-Geräuschemissionsrichtlinie 2000/14/EG
tsprechend
•
en für Flur
EG-MLWA
o
Schallleistungspegel
– gemessen 77 dB
förder zeug
aschin
en-Richtlin
e
•
o
Schallleistungspegel
– garantiert
79
dB06/4
EMV-LWA
ie 20
Richtlin
2/EG
ie
20
•
14
/30/EU
EU-Explo
sionsschut
•
zrichtlinie
EG-Ger äu
2014/34/EU
EN ISO 36
scUnterlagen
hemission zusammenzustellen:
Person, die bevollmächtigt ist, die technischen
91-1:2015
o
EN 12895:
Schallleis srichtlinie 2000/14/
tu
EG
2015
ng
sp
o
egel LWA
Sc
EN
ha
17
llle
–
55:2015
gemessen
istuEntwicklung
Name
Max Mustermann – Leiter der
ngspegel
77 dB
LW–A D-99999
– garantie
Anschrift
Staplerhersteller GmbH - Staplerstraße 99
Staplerhausen
rt 79 dB
Person, di
e bevollm
ächtigt ist,
die techni
schen Unt
Name
erlagen zu
sammenzu
Anschrift
Max Muste
stellen:
rmann – Le
Staplerher
ite
r
der Entwic
steller Gm
Unterschrift
Unterschrift
klung
bH - Stap
lerstraße
99 – D-999
99 Staple
rhausen
Max Mustermann
Michael Müller
Leiter Entwicklung
Unterschri
ft
Max Must
e
Leiter Entw rma nn
icklung
Leiter Qualitätssicherung
Unterschri
ft
Michael M
ü
ller
Leiter Qua
litätssiche
rung
7
8 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE
2.2 Betriebsanleitung
Die Betriebsanleitung muss Hinweise zur bestim­
mungsgemäßen Verwendung, zum Betrieb, zu
Bedienung, Wartung, die vorhersehbare Fehlan­
wendung sowie zur Verwendung in explosionsge­
fährdeten Bereichen beinhalten.
Die Betriebsanleitung muss in der Sprache des
Mitgliedsstaates verfasst sein, in dem das EX-FFZ
dem Markt verfügbar gemacht wird.
•
„Verfügbarmachen“ bezeichnet die Besitzund/oder Eigentumsübertragung des Produkts
durch den Hersteller, seinen Bevollmächtigten
in der EU oder den Importeur an diejenige
­Person, die für den Vertrieb des Produkts auf
dem EU-Markt oder die Weitergabe an den
Endverbraucher, den Zwischenlieferanten oder
den Anwender in einer entgeltlichen oder
­unentgeltlichen kaufmännischen Transaktion
unabhängig von dem Rechtsinstrument, auf
dem die Übertragung beruht (Verkauf, Verleih,
Vermietung, Verleasung, Geschenk oder jeg­
liche andere Art von kaufmännischen Rechts­
instrumenten), verantwortlich ist. Das ATEX-­
Produkt muss die Richtlinie zum Zeitpunkt
der Übertragung erfüllen.
Es muss sich entweder um eine “Original-­
Anleitung” oder um eine “Übersetzung der
­Original-Anleitung” handeln, in letzterem Falle
ist die Original-Anleitung der Übersetzung bei­
zufügen und als „Originalbetriebsanleitung“ zu
kennzeichnen.
Die Betriebsanleitung muss den Namen und
die Anschrift des Herstellers bzw. des in der EU
Bevollmächtigten beinhalten.
Die Betriebsanleitung muss eine Wiederholung
der erforderlichen Kennzeichnung mit Ausnahme
der Seriennummer beinhalten.
Anforderungen an die Betriebsanleitung
­bezüglich EX-Schutz
(nach EN 1755 – Auszug aus der Norm):
Die Betriebsanleitung muss, soweit zutreffend,
mindestens folgende Informationen enthalten:
•
bestimmungsgemäße und verbotene Anwen­
dung des Flurförderzeugs und dessen Anbau­
geräten, nach den Auslegungsparametern des
Herstellers;
•
Anleitungen lediglich zur Durchführung von
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in
­einem nicht explosionsgefährdeten Bereich,
z. B. Füllen von Kraftstofftanks;
•
Verfahrensweise bei der Montage von
­Anbauteilen;
•
•
Betrieb einer Gaswarnanlage;
•
die relevanten Aspekte für die Wartung der
elektrischen Anlage und Gaswarnanlage
•
Prüfen von Rädern, Rollen, Erdungsbändern,
Keilriemen usw. auf guten Zustand und den
möglichen Verlust der Leitfähigkeit durch
­Verschmutzung;
•
erforderliche Maßnahmen, um das Flurförder­
zeug nach einer Sicherheitsabschaltung unter
Berücksichtigung der Zeitverzögerung von 30 s
zu einem kontrollierten Halt zu bringen;
•
Sitze und nichtmetallische Abdeckungen
auf elektrische Masseverbindung und Ober­
flächenwiderstand;
die Art und Häufigkeit von Inspektionen
und Wartungsarbeiten;
BETRIEBSANLEITUNG Sicherheitsinformationen
Die Betriebsanleitung muss folgenden Warntext
enthalten:
•
Verifizierung der ordnungsgemäßen Funktion
von Sicherheitsüberwachungs- und Abschalt­
systemen einschließlich der Sensoren;
•
regelmäßiger Austausch von sicherheits­
relevanten Teilen oder Verschleißteilen;
•
maximal zulässiger Verschleiß und axiales
Spiel von Bremsbelägen und bei Bremsen
mit konstruktiver Sicherheit der korrekten
Positionierung des Thermosensors nach der
Reparatur;
•
Austausch der Beläge von Lastaufnahmemitteln, wenn die Mindestdicke von 1mm
unterschritten wird;
•
die relevanten Aspekte bei der Wartung des
Verbrennungsmotors nach EN 1834-1 und
EN 1834-3;
•
„Dieses Betriebsmittel könnte Gefährdungen
­aufweisen, wenn es nicht nach den in dieser Be­
triebsanleitung gegebenen Informationen betrie­
ben wird“ und muss, soweit zutreffend, zumin­
dest die folgenden Informationen enthalten:
•
Beschreibung der betrieblichen Einschränkun­
gen von mit dem Symbol „X“ gekennzeichne­
ten Geräten;
•
alle Warnhinweise, die für den ordnungsge­
mäßen Betrieb der Geräte notwendig sind;
•
Maßnahmen im Fall von Störungen oder einer
Reparatur;
•
Schuhe nach EN ISO 20334, die vom Bediener
zu tragen sind;
•
Schutzkleidung, einschließlich Handschuhe,
die vom Bediener nach EN 1149-5 zu tragen
ist;
•
ein Warnhinweis, dass Flurförderzeuge nur
in explosionsgefährdeten Bereichen mit ab­
leitfähigen Fußböden betrieben werden darf
•
ein Warnhinweis über die mögliche gefährliche
elektrostatische Aufladung von nicht leitenden
Teilen des Flurförderzeugs, z. B. aufgrund von
Berührung mit flexiblen Türen oder Streifen­
vorhängen.
•
der zeitliche Abstand für die Prüfung von
­leitfähigen Reifen, ableitfähigen Reifen und Er­
dungsbändern einschließlich der Prüfverfahren.
•
die Funktionsweise der Sicherheitseinrichtungen.
die Integrität von Gehäusen, die durch eine
bestimmte Schutzart geschützt sind.
9
10 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE
Informationen zum Aufladen der Batterie und
zu deren Handhabung
Die Betriebsanleitung muss folgende zusätzliche
Informationen unter Berücksichtigung der Anfor­
derungen an Batterieladeräume und Ladeberei­
che enthalten:
•
Das Laden von Batterien in explosionsgefähr­
deten Bereichen muss den Anforderungen nach
EN 60079-0 und EN 60079-7 entsprechen;
•
Informationen über die Entstehung von Gasen
beim Laden und Entladen der Batterie und
­Anforderungen an Batterieladestationen;
•
Informationen über die geeignete Ausrüstung
und Maßnahmen zur Absicherung eines sicheren
Umgangs mit Batterien;
•
•
•
Informationen über die Batterieladeeinrichtung;
allgemeine Angaben zur Batterie;
Serviceinformationen für Batterien.
EX-SCHUTZ-MERKMALE 3 EX-Schutz-Merkmale
3.1 Mögliche Indikatoren zur
konformen Ausführung
Elektrisch aufladbare Oberflächen
(z. B. durch Kennzeichnung – Anschluss ­
Potentialausgleich)
11
12 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE
EX-Kennzeichnung elektrischer Betriebsmittel – z. B.:
„Nichtfunkende“ Hupe – Standard im EX-Schutz
Eigensichere Betriebsmittel (spezielle Zündschutzart) mit blauen Kabeln oder Aufklebern
EX-SCHUTZ-MERKMALE Explosionsgeschütze Beleuchtung (z. B. Druckfeste Kapselung)
Manuell angetriebener Scheibenwischer – „Nichtfunkend“
13
14 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE
Druckfeste Kapselungen – Gehäuse für funkende Relais und heiße Elektronikbaugruppe
Batteriestecker und Grüne-gelbe Potential-Ausgleichsleitung
EX-SCHUTZ-MERKMALE Mögliche Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen
15
16 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE
Anbaugeräte – Lastaufnahmen – Beispiele
EX-SCHUTZ-MERKMALE Funken-Schutz durch Messing oder Edelstahlbelegung
17
18 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE
Warnhinweise – Sonstige Typische Symbole an EX-FFZ
Beispiele:
•
•
•
•
•
Nicht öffnen im EX-Bereich (unter Spannung)
Batterie nicht laden im EX-Bereich
Hexagon
Batteriestecker im Ex-Bereich nicht trennen
Nur mit feuchtem Lappen abwischen
BEISPIELE FÜR „ZWEIFELHAFTEN“ EX-SCHUTZ 3.2 Beispiele für „zweifelhaften“ Ex-Schutz
•
Offene, funkende elektrische Betriebsmittel
•
•
Beschädigte elektrische Betriebsmittel (z. B. Lampenglas defekt)
•
•
•
•
•
Offene Batteriepole (z. B. keine Abdeckung auf Antriebsbatterien)
Blanke energieführende Kabel und Leitungen
Standardgabelzinken bzw. Standardanbaugerät
Batterieminus auf Chassis
Helle Reifen und kein Ableitband
Elektrische Betriebsmittel ohne EX-Kennzeichnung
•
•
•
z. B. Radio, Tablet, Funk, Betriebsdatenerfassung, Drucker, Heizung
Elektrisches Standardzubehör
Nicht verschlossene Öffnungen in druckfesten Gehäusen
19
20 RICHTLINIENKONFORME EX-FLURFÖRDERZEUGE
4 Anhang
4.1 Richtlinien
•
•
•
Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG (MRL)
•
•
Geräuschemissionsrichtlinie 2000/14/EG
EMV-Richtlinie 2014/30/EU
ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU
(EX-RL – Explosionsschutzrichtlinie)
ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG
4.2 Normen
EN ISO 3691-1:2015
Sicherheit von Flurförderzeugen – Sicherheits­
anforderungen und Verifizierung – Teil 1: Motor­
kraftbetriebene Flurförderzeuge mit Ausnahme
von fahrerlosen Flurförderzeugen, Staplern mit
veränderlicher Reichweite und Lastentransport­
fahrzeugen
EN 12895:2015
Flurförderzeuge – Elektromagnetische
­Verträglichkeit
EN 1755:2015
Sicherheit von Flurförderzeugen – Einsatz in
­explosionsgefährdeten Bereichen – Verwendung
in Bereichen mit brennbaren Gasen, Dämpfen,
Nebeln oder Stäuben
Impressum
Impressum
VDMA
Fördertechnik und Intralogistik
Redaktion
Andreas Scherb
Lyoner Str. 18
60528 Frankfurt am Main
Kontakt
Andreas Scherb
Telefon +49 69 6603-1724
Fax
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