Compliance in Russland

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Compliance in Russland
Expertise nutzen
Aktuelle Fragen und Änderungen
im Bereich Corporate,
Commercial und Compliance
Expertise nutzen
„Jeder unserer Mandanten steht seinen ganz eigenen
Herausforderungen auf den osteuropäischen Märkten gegenüber.
Mit viel Einsatz und Empathie begleiten wir Mandaten in allen
Phasen der individuellen Positionierung. Unsere Mandanten
profitieren von unserer über 20-jährigen Erfahrung an den
osteuropäischen Märkten. Sie können sich auf unsere Experten und
das breite Know-How verlassen.“
Rödl & Partner
„Auch wir können auf einen großen Erfahrungsschatz
zurückgreifen. Schließlich existiert die Tradition des Turmbaus
bereits seit über 250 Jahren. So lernen die jungen Generationen
von den Kenntnissen der Älteren. Dieses Wissen kommt der ganzen
Gruppe zu Gute.“
Castellers de Barcelona
Aktuelle Fragen und Änderungen
im Bereich Corporate,
Commercial und Compliance
Aktuelle Fragen und Änderungen im Bereich
Corporate, Commercial und Compliance
Im Rahmen der Tätigkeit der Praxisgruppe erfolgt die Betreuung der
Mandanten zu Fragen im Bereich Corporate, Commercial und Compliance.
Im Folgenden werden einige aktuelle Fragen und Änderungen der geltenden
Gesetzgebung in den genannten Regulierungsbereichen gesondert dargelegt.
Corporate
Es ist geplant, vielfältige Änderungen in Bezug auf die Regulierung juristischer
Personen in das russische Zivilgesetzbuch einzubringen.
Bislang betrafen die Änderungen lediglich Verbände, die ihrerseits keine juristischen Personen sind, außerdem Bauernwirtschaften (Föderales Gesetz Nr.
302-FZ „Über die Einbringung von Änderungen in die Kapitel 1, 2, 3 und 4,
Teil eins Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation“ vom 30. Dezember 2012,
Föderales Gesetz Nr. 8-FZ „Über die Einbringung von Änderungen in Teil eins
des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation und in das Föderale Gesetz
über nichtkommerzielle Organisationen“ vom 11. Februar 2013).
Außerdem werden derzeit in der Staatsduma Gesetzentwürfe diskutiert, denen
zufolge geschlossene und offene Aktiengesellschaften sowie Gesellschaften mit
zusätzlicher Haftung ihre Tätigkeit in Russland einstellen sollen. An ihre Stelle
treten dann öffentliche und nichtöffentliche juristische Personen.
Laut der vorliegenden Statistik wurden 85 % der juristischen Personen in Form
einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Die Rechtsformen der
„vollen Genossenschaft“ (entspricht generell einer deutschen GbR) sowie der
Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung waren wenig gefragt.
Die Umregistrierung von früher gegründeten juristischen Personen sowie
die Umregistrierung von Rechten an Immobilienvermögen (einschließlich
Grundstücke) ist nicht erforderlich.
Eine neue Form des Schutzes von Vermögensinteressen von Gesellschaftern
soll gesetzlich verankert werden. Es handelt sich um die Wiederherstellung von
gegen den Willen der Gesellschafter/Aktionäre verlorenen Beteiligungen an
Gesellschaften, darunter auch im Ergebnis einer unbegründeten Entziehung von
Aktien und Anteilen sowie von illegalen Firmenübernahmen. In Artikel 52 ZGB
RF ist zur Beschleunigung des Registrierungsverfahrens die Verwendung von
Mustersatzungen vorgesehen.
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Die Umwandlung von kommerziellen Organisationen in nichtkommerzielle
und von nichtkommerziellen in kommerzielle Organisationen ist nicht zulässig.
Durch Gesetz können weitere Einschränkungen für die Umstrukturierung von
juristischen Personen festgelegt werden.
Die Vorschriften des ZGB RF in Bezug auf die Reihenfolge der Befriedigung
von Gläubigerforderungen bei Liquidation einer juristischen Person sollen an
die Vorschriften angepasst werden, die durch das Föderale Gesetz Nr. 127-FZ
„Über die Zahlungsunfähigkeit“ vom 26. Oktober 2002 festgelegt sind. Es
wurden Ergänzungen eingebracht, die es den Gläubigern einer zu liquidierenden juristischen Person gestatten, ihre Rechte im Falle eines Verstoßes gegen
die Vorschriften zur Befriedigung der Gläubigerforderungen in der gesetzlich
festgelegten Reihenfolge zu verteidigen.
Commercial
Im Bereich der Regulierung des Abschlusses von Rechtsgeschäften durch
Repräsentanzen sowie die Verjährung hat die Staatsduma am 24. April 2013
in dritter Lesung den vierten Block von Änderungen in das russische
Zivilgesetzbuch verabschiedet, welcher vom Präsidenten am 8. Mai 2013 unterzeichnet wurde.
Das Gesetz Nr. 47538-6/4 „Über die Einbringung von Änderungen in die
Unterabschnitte 4 und 5, Abschnitt I , Teil eins sowie Artikel 1153 Teil drei
Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation“ betrifft Rechtsgeschäfte, darunter
deren Grundlagen und die Folgen ihrer Ungültigkeit, die Verjährungsfristen sowie die Verfahren zu deren Berechnung, außerdem Versammlungen mit denen
das Gesetz zivilrechtliche Folgen für alle Personen verbindet, die berechtigt sind,
an solchen Versammlungen teilzunehmen, sowie für andere Personen.
Das Gesetz sieht vor, dass die Änderungen zum 1. September 2013 in
Kraft treten, mit Ausnahme einzelner Bestimmungen, für die ein anderes
Inkraftsetzungsdatum vorgesehen ist.
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Corporate Compliance – rechtskonformes Wirtschaften
In den letzten Jahren ist der Begriff Corporate Compliance immer stärker in
den unternehmerischen Fokus gerückt. Zudem häufen sich Beiträge aus der
Wirtschaftspresse zu dieser Thematik. Insbesondere wurden in Medienberichten
spektakuläre und skandalöse Fälle von Korruptionshandlungen bei bekannten
Unternehmen dargestellt.
Zum 1. Januar 2013 wurde in das Föderale Gesetz „Über die Bekämpfung der
Korruption“ der Artikel 13.3 eingeführt, welcher Unternehmen verpflichtet,
Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption auszuarbeiten und umzusetzen.
Zu diesen Maßnahmen gehört unter anderem die Ausarbeitung von internen
Akten und Vorschriften von Unternehmen.
Sie können sich und Ihr Unternehmen davor schützen. Compliance hilft Ihnen
Ihre Tätigkeit langfristig sicher und erfolgreich zu gestalten!
Compliance bedeutet das Einhalten von Vorschriften in Form von externen und
internen Regeln. Gemeint sind damit sowohl öffentliche Gesetze als auch firmeninterne Vorschriften. Der Einhaltung der internen Vorschriften und Standards
wird teilweise sogar mehr Aufmerksamkeit gewidmet, außerdem der Einführung
und Erreichung eines Niveaus der Unternehmenskultur, auf dem die Mitarbeiter
selbst an der Einhaltung von Compliance-Vorschriften interessiert sind.
Dabei ist der Ansatz nicht neu, da Unternehmenslenker und Aufsichtsorgane
selbstredend verpflichtet sind, sich pflichtgemäß zu verhalten, um beliebigen,
möglichen Schaden von dem Unternehmen abzuwenden.
Durch neue Gesetze werden den Leitungs- und Aufsichtsorganen immer
weitreichendere Pflichten auferlegt. Zudem ist eine wirtschaftliche Tätigkeit auf
dem russischen Markt mit einer hohen ethischen Verantwortung verbunden.
Mehr als die Hälfte der russischen Bevölkerung hält alle russischen Beamten
für korrupt. Schmiergeld- und Bestechungszahlungen, Vorteilsannahme und
Vorteilsgewährung bezeichnen allgemein bekannte Probleme in Russland. Trotz
oder gerade wegen des wirtschaftlichen Erfolgs der letzten Jahre hat jedoch
die Korruption ein immer größeres Ausmaß angenommen. Russland befand
sich im Jahr 2011 auf Platz 143 des internationalen Korruptionsindexes Diesen
Umständen muss ein Unternehmen entsprechend begegnen.
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Implementierung einer Compliance-Organisation
Es ist unbestritten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zunehmend
Einfluss auf die Führung und strategische Ausrichtung eines Unternehmens
gewinnen. Sie müssen daher bereits frühzeitig in die Entscheidungsfindung
einfließen, um spätere Nachteile nach Möglichkeit zu vermeiden.
Die Neigung des Unternehmenslenkers, die Compliance zu vernachlässigen, da
dies Zeit und Kapital bindet, ist zu kurz gedacht. Nicht erst durch die zuletzt
publik gewordenen Korruptionsfälle wird offenbar, dass Compliance auf lange
Sicht Zeit und Kosten spart, insbesondere wenn man die beim Eintreten von
Korruptionsfällen auftretenden Schäden im Hinblick auf das Renommee und
alle drohenden Nebenfolgen langwieriger und von den Medien lautstark begleiteter Verfahren berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund muss es Ziel eines jeden Unternehmens sein, eine
Compliance-Organisation zu entwickeln, die zwingendes Recht frühzeitig berücksichtigt und die Spielräume des dispositiven Rechts vorausschauend nutzt.
Dies führt nicht nur zu einer Entlastung der Unternehmenslenker, sondern auch
zu dem größten Wert eines jeden Unternehmens: Vertrauen.
Unterziehen Sie Ihr Unternehmen einer Compliance Due Diligence und finden
Sie bei einer Analyse heraus, wie Ihre Unternehmensstrategie und -philosophie
bestmöglich gewahrt werden kann.
Wir helfen Ihnen beim Aufbau, der Erstellung, Implementierung und
Organisation Ihrer Compliance-Organisation. Aufgrund unserer langjährigen
Erfahrung auf dem russischen Markt wissen wir worauf es ankommt und
welche essentiellen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Hierbei
können wir auf unsere Expertise und unser Fachwissen in verschiedensten
Wirtschaftsbereichen und die Erfahrung unserer interdisziplinären Berater
zurückgreifen. Außerdem wird unser Compliance-Bereich gestärkt durch
eine enge Kooperation mit Kollegen aus anderen Büros von Rödl & Partner
in der ganzen Welt, besonders in Ländern mit ausgeprägter ComplianceGesetzgebung wie Großbritannien, die USA und Deutschland.
Eine Compliance-Abteilung ist unter Beachtung der folgenden Überlegungen zu
gründen:
›› Verantwortung der Geschäftsführung. Die Geschäftsführung muss das
Compliance-System kontrollieren und ist für dessen Aufbau verantwortlich.
›› Unabhängigkeit. Die Organisationsstruktur ist so einzurichten, dass
dem Compliance-Dienst alle erforderlichen Rechte und Befugnisse gewährt werden und das Personal dieses Dienstes über einen hohen
Status in der Unternehmenshierarchie sowie Unabhängigkeit in der
Entscheidungsfindung verfügt.
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›› Sicherstellung der Kontrolle. Die ordnungsgemäße Umsetzung der
Compliance-Vorschriften ist durch interne Überprüfungen und Revisionen
zu kontrollieren. In diesem Falle sind die Funktionen der internen Revision
und der Compliance voneinander zu trennen, jedoch ist gleichzeitig deren
effektive Kooperation im Falle der Feststellung von Compliance-Risiken zu
gewährleisten.
›› Vorhandensein von Ressourcen. Das für die Ausarbeitung und Umsetzung
von Compliance-Vorschriften verantwortliche Personal (Compliance-Officer)
muss über die notwendigen Qualifikationen, über Erfahrung sowie über
professionelle und charakterliche Qualitäten zur Koordination der Arbeiten
und zur Entwicklung dieses Bereichs verfügen.
›› Informiertheit. Eine ordnungsgemäße Einhaltung der ComplianceVorschriften ist nur dann möglich, wenn dieser Bereich ein Teil der
Unternehmenskultur und untrennbares Element der Unternehmensprozesse
ist. In diesem Fall spielen Maßnahmen wie Schulungen zur Erhöhung der
Qualifikation, Seminare und andere Veranstaltungen zur Steigerung der
Informiertheit der Mitarbeiter über deren Verpflichtungen in Bezug auf die
Einhaltung der Compliance-Vorschriften eine wesentliche Rolle für eine
effektive Arbeit.
Nach der erfolgreichen Implementierung sind wir gerne auch Ihr kompetenter
Ansprechpartner für die Auswertung der Compliance-Vorfälle, des Monitoring
und Reporting, sowie die Verbesserung der Organisation.
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Compliance-Training
Eine richtige Anweisung führt nicht immer zu richtigem Handeln. Die Befolgung
von Regeln ist eben keineswegs trivial. Eine Compliance-Organisation (CO)
unterstützt die Geschäftsführung in ihrer originären Führungs-, Steuerungsund Überwachungsaufgabe. Diese Aufgabe übernimmt typischerweise ein
Compliance-Beauftragter (oft: Compliance Officer). Er sorgt für die Einhaltung
der internen und externen Regelungen, Gesetze und Richtlinien und trägt damit
zur Erreichung der Unternehmensziele bei. Des Weiteren dient die CO auch
der Schulung der Mitarbeiter sowie der Beratung, wie diese in Zweifelsfällen
zu handeln haben. Dabei fungiert sie auch als Anlaufstelle für Mitarbeiter, die
Verstöße melden möchten.
Für die Anwendung der notwendigen Handlungen hin zu einem langfristigen
Compliance-Management sind im Unternehmen Rollen zu definieren. Gezielte
Compliance-Trainingseinheiten für die Belegschaft fördern das Verständnis für
Compliance und schärfen die Wahrnehmung für die Möglichkeit des Auftretens
von Regelverstößen.
Wir helfen Ihren Mitarbeitern dabei, Ihr Auge zu schulen, Verstöße zu erkennen, sich entsprechend regelkonform zu verhalten, sowie die ordnungsgemäßen Maßnahmen im Rahmen der Unternehmensphilosophie und ComplianceOrganisation einzuleiten. Ihre Mitarbeiter erhalten in Fachvorträgen einen
Einblick in compliancerelevante Situationen und Hilfestellungen zum richtigen
Umgang.
Die Compliance-Abteilung muss unabhängig von den Regulierungsbereichen
der Tätigkeit und den Arbeitsprozessen sein. In kleinen und mittelständischen
Unternehmen bedeutet dies meist die Unabhängigkeit des Compliance-Officers
und die moralische Verantwortung der Unternehmensabteilungen gegenüber
der Compliance-Abteilung. Compliance ist Chefsache.
Wir unterstützen Sie bei der Abfassung von Stellenbeschreibungen für den
Compliance-Officer und beraten bei der Ausarbeitung des Vertrages mit dem
Compliance-Officer.
Wir empfehlen den Mitarbeitern des Compliance-Dienstes, sich mit dem
Praxisratgeber Corporate Compliance vertraut zu machen, der unter anderem
von Rödl & Partner herausgegeben wird.
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Antikorruptionscompliance
Unter diesem Stichwort führen wir die notwendige rechtliche Analyse der
Übereinstimmung der Unternehmenstätigkeit und der unternehmensinternen
Korruptionsbekämpfungssysteme mit den internationalen und den russischen
gesetzlichen Vorschriften durch.
Wir können den kompletten Dokumentensatz für das Unternehmen
vorbereiten. Im Rahmen der Schaffung eines unternehmensinternen
Antikorruptionssystems unterstützen wir bei der Einrichtung eines internen
Informationssystems über Verstöße (Vertrauenstelefon, universelle E-MailAdresse usw.).
Die Überprüfung zur Antikorruptionscompliance findet in folgenden Bereichen
statt:
›› Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. In Russland
wird dieser Bereich durch das Föderale Gesetz Nr. 115-FZ „Über die
Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ vom 7.
August 2001 reguliert, welches den internationalen Empfehlungen der
Financial Action Task Force entspricht, der Grundlage für die gesetzliche
Regulierung dieses Themenbereichs in fast allen Staaten weltweit.
›› Regulierung des Prozesses der Annahme und Übergabe von Geschenken
und Einladungen zu Veranstaltungen. Die Funktion dieses Prozesses besteht
darin, dass die Begriffe „Geschenk“ und „Bestechung“ definiert werden
oder, anders gesagt, die Grenze, bei deren Überschreiten ein Geschenk mit
dem Ziel gemacht wird, eine verantwortliche Person im eigenen Interesse
zu manipulieren. Jedoch verbietet die Existenz solcher Anforderungen nicht
die Schenkung an sich, lediglich der Wert von Geschenken wird beschränkt.
Außerdem wird die Einführung von entsprechenden Kontrollverfahren
gefördert.
›› Mitteilungen über Verstöße gegen ethische Standards. Es ist anzumerken,
dass eine qualitativ hochwertige Umsetzung dieser Funktionen eine der
effektivsten Methoden bei der Bekämpfung von Verstößen innerhalb des
Unternehmens ist.
›› Regulierung von Interessenkonflikten. Diese Verfahren sind erforderlich
zur Verhinderung von Interessenkonflikten, also Fällen, in denen z.B. die
Interessen des Mitarbeiters mit den Interessen des Unternehmens oder
die Interessen eines Kunden mit den Interessen eines anderen Kunden in
Konflikt geraten.
›› Bekämpfung von Insiderhandel und Marktmanipulationen. Diese
Vorschriften regulieren die Arbeit von professionellen Teilnehmern
am Wertpapiermarkt in Hinblick auf die illegale Verwendung interner
Informationen zur persönlichen Bereicherung sowie auf die Durchführung
von Transaktionen zur Schaffung von Bedingungen, die der Änderung des
Preises eines bestimmten Wertpapiers dienen. Sie verpflichten zur Vornahme
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von Maßnahmen, die auf die Verringerung der Wahrscheinlichkeit des
Eintretens derartiger Situationen in einem bestimmten Unternehmen ausgerichtet sind. Die in den vorstehenden Punkten beschriebenen Prozesse
können als Kontrollinstrumente zur Verringerung derartiger Risiken dienen.
Eine solche Kontrolle ist derzeit aufgrund der Annahme des Föderalen
Gesetzes Nr. 224-FZ „Über die Bekämpfung der illegalen Verwendung
von Insiderinformationen und von Marktmanipulationen sowie über die
Einbringung von Änderungen in einzelne Gesetzgebungsakte der Russischen
Föderation“ vom 27. Juli 2010 besonders wichtig.
›› Kooperation mit den Regulierungsbehörden. Die Frage der effektiven und
korrekten Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden ist hochaktuell,
da auch gesetzestreue Unternehmen in derartigen Situationen oft auf eine
Reihe von praktischen Schwierigkeiten stoßen. Die einschlägigen Normen
sehen die Einbeziehung des Compliance-Dienstes als Koordinator solcher
Kontakte vor.
›› Vertraulichkeit von Informationen. Dieser Prozess reguliert die
Vertraulichkeit von Daten über Kunden und deren Transaktionen. In diesem Falle handelt es sich nicht nur um die Schaffung einer allgemeinen
Kultur des Umgangs mit Kundendaten, sondern auch um die Organisation
der Aufbewahrung sowie die Einhaltung bestimmter Standards bei der
Bearbeitung von persönlichen Daten.
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Management von Compliance-Risiken
In Russland ist das Risikomanagement einer der wichtigsten
Compliance-Bereiche.
Zur Organisation einer effektiven Arbeit zum Management von ComplianceRisiken ist eine Bewertung der Faktoren erforderlich, die sich auf das
Risikoniveau auswirken. Es existieren mehrere grundlegende Faktoren und
Fragen zur Einstufung des Compliance-Risikos:
1. Umfang und Wesentlichkeit des Verstoßes bzw. der Nichtübereinstimmung.
Die Wesentlichkeit wird durch eine zusammenfassende Analyse der Natur
des Verstoßes, seiner Häufigkeit und der betragsmäßigen Größe des abgewickelten Geschäfts bzw. des Bußgelds bestimmt. Diese Analyse ist vollständiger und objektiver, wenn sie unter Nutzung aktueller sowie vergangener
Daten/Ereignisse erfolgt.
2. Vorhandensein von bestätigten Vorschriften und Verfahren zur internen Kontrolle unter Berücksichtigung der Frage, ob diese Verfahren vom
Aufsichts- bzw. Direktorenrat oder dem jeweils zuständigen Komitee bestätigt wurden;
3. Methoden und Effektivität der Kenntnisnahme der bestätigten Vorschriften
und Verfahren im Bereich Management von Compliance-Risiken durch
Geschäftsführung und Personal;
4. Übermittlung von aktuellen und vollständigen Informationen über
Ereignisse, die Compliance-Risiken bergen, durch alle Abteilungen, d.h.
effektiver Informationsaustausch.
Der Prozess des Managements von Compliance-Risiken ist ein geschlossenes
zyklisches System mit mehreren Schlüsseletappen. Zu den wichtigsten Etappen
gehören: 1) Identifizierung; 2) Bewertung; 3) Kontrolle; 4) Anschließende
Überwachung des Compliance-Risikos.
Unter der Bewertung des Compliance-Risikos ist dessen qualitative und quantitative Einschätzung zu verstehen. Die Bewertung von Compliance-Risiken ist
eine der wichtigsten Compliance-Funktionen und erfolgt auf Grundlage der
Angaben über Gesetzesverstöße durch das Unternehmen, über anhängige
Klagen gegen das Unternehmen und verhängte Strafen sowie auf Grundlage
von Stellungnahmen des Compliance-Dienstes und möglicherweise anderer Abteilungen bezüglich der Übereinstimmung von internen Dokumenten,
Vorschriften, Verfahren und Prozessen mit der geltenden Gesetzgebung,
bezüglich der tatsächlichen Einhaltung der Gesetze sowie der Anforderungen
interner Dokumente, Vorschriften und Prozesse durch die Abteilungen und
Mitarbeiter, bezüglich der Existenz von Verfahren und Methoden zu Kontrolle
und Management von Compliance-Risiken, möglichen Konsequenzen aus
besagten Risiken, außerdem zur faktischen Beseitigung von im Zuge früherer
Prüfungen festgestellten Verstößen.
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Ihre Ansprechpartner
Oleg Zhabinski, LL.M.
Jurist (Russland)
Leiter der Praxisgruppe IP-Recht, Logistik- und Transportrecht
Tätigkeitsbereiche:
››
››
››
››
Vertragsrecht
Gesellschaftsrecht
Eigentumsrecht
Internationale Handelsgeschäfte
Oleg Zhabinski verfügt über mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Rechtsberatung in Weißrussland und Russland. Er bietet juristischen Rat für Unternehmen im In- und Ausland zu allgemeinen Aspekten des Gesellschaft- und
Vertragsrechts sowie zum Schutz von Eigentumsrechten mit Schwerpunkt in
internationalen Handelsgeschäften.
Berufserfahrung:
›› Leiter der Rechtsberatungsabteilung einer führenden russischen SoftwareEntwicklungsfirma
›› Associate in einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei
›› Unternehmensjurist in einem internationalen Straßentransportverein
Ausbildung:
›› Universität von Arizona (USA), LL.M. im internationalen Handels- und
Wirtschaftsrecht
›› Weißrussische Staatliche Universität, LL.B. im internationalen Privatrecht
Sprachen:
››
››
››
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Russisch (Muttersprache)
Englisch
Deutsch
Dr. Andreas Knaul, LL.M.
Rechtsanwalt (Deutschland)
Niederlassungsleiter, Partner
Tätigkeitsbereiche:
›› Gesellschaftsrecht und Unternehmenskäufe
›› Kartellrecht
›› Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht
Dr. Andreas Knaul ist seit 1993 mit dem Russland-Geschäft vertraut. Er vertritt
ausländische und insbesondere deutsche mittelständische Unternehmen
in Russland und betreut internationale Unternehmenskäufe.
Berufserfahrung:
›› Rechtsanwalt seit 1990
›› Erfahrung im Russland-Geschäft seit 1993
›› über 25 Jahre Berufserfahrung im internationalen und europäischen Wirtschaftsrecht, mit dem Schwerpunkt auf Russland, Ukraine und Europäische
Union
Ausbildung:
››
››
››
››
Universität Trier, Deutschland, Erstes juristisches Staatsexamen
Universität Genf, Schweiz
University of Georgia, USA, Master of Laws (LL.M.)
Ecole Nationale d'Administration, Paris, d.i.a.p.
Sprachen:
››
››
››
››
Deutsch (Muttersprache)
Englisch
Russisch
Französisch
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Rödl & Partner in der Russischen Föderation
Deutschland ist seit mehreren Jahren einer der größten Außenhandelspartner
Russlands. Aber auch Österreich, die Schweiz und andere westeuropäische
Länder können die Russische Föderation zu ihren wichtigsten Handelspartnern
zählen. Viele deutsche und westeuropäische Unternehmen sehen weiterhin
gute Investitionschancen in der Russischen Föderation.
Rödl & Partner berät Sie in der Russischen Föderation an den Standorten Moskau und St. Petersburg. Fast 200 mehrsprachige russische, deutsche und andere
europäische Mitarbeiter arbeiten vor Ort in Teams zusammen und können dadurch eine ganzheitliche Beratung in sämtlichen Rechts-, Steuer-, Buchhaltungsund Prüfungsfragen gewährleisten.
Durch unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit und unsere Kenntnis der
jeweiligen lokalen Anforderungen können wir unseren Mandanten auf dem
russischen Markt eine optimale Betreuung sichern, zumal wir zusätzlich auf
internationales Know-how und einen einheitlichen Standard zurückgreifen. Wir
kennen die besonderen Anforderungen und Chancen des russischen Marktes
durch unsere langjährige Beratungs- und Servicetätigkeit.
Wir verfügen über eine russische Wirtschaftsprüfungslizenz. Unsere Mitarbeiter
sind aktive Mitglieder in der Moskauer und in der Russischen Anwaltskammer,
in den Fachausschüssen der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer, dem
Deutsch-Russischen Forum sowie der Association of European Businesses und
anderen Verbänden und Institutionen.
Darüber hinaus versenden wir zweimonatlich den Rödl & Partner Newsletter
Russland mit aktuellen Informationen zur Entwicklung von Recht und Steuern in
Russland. Zahlreiche thematische Leitfäden geben Ihnen einen ersten Überblick
über Themenkomplexe, die für Ihre Unternehmenstätigkeit in Russland von Bedeutung sind. Falls Sie am Erhalt unserer Publikationen interessiert sind, können
Sie diese durch Mitteilung an [email protected] bestellen.
Rödl & Partner publiziert zusammen mit dem F.A.Z.-Institut und der KfW Bankengruppe den Investitionsführer Russland. Außerdem veröffentlichen wir eine
Reihe von Investitionsführern für die Staaten West-, Mittel- und Osteuropas,
Asiens und die USA.
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Unser Profil
Rödl & Partner ist mit 91 eigenen Niederlassungen in 40 Ländern vertreten.
Die integrierte Beratungs- und Prüfungsgesellschaft für Recht, Steuern, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung verdankt ihren dynamischen Erfolg
über dreitausend unternehmerisch denkenden Partnern und Mitarbeitern. Im
engen Schulterschluss mit ihren Mandanten erarbeiten sie Informationen für
fundierte – häufig grenzüberschreitende – Entscheidungen aus den Bereichen
Wirtschaft, Steuern, Recht und IT und setzen sie gemeinsam mit ihnen um.
Die Geschichte von Rödl & Partner beginnt im Jahr 1977 mit der Gründung als
Ein-Mann-Kanzlei in Nürnberg. Sorgfältig geplant folgten weitere Niederlassungen in Deutschland, in Mittel- und Osteuropa (ab 1989) sowie der Markteintritt
in Asien (ab 1995), gefolgt von der Erschließung wichtiger Standorte in Westund Nordeuropa (ab 1998), in den USA (ab 2001), in Südamerika (ab 2005) und
Afrika (ab 2008).
Unser Erfolg basiert seit jeher auf dem Erfolg unserer Mandanten: Rödl & Partner
ist immer dort vor Ort, wo Mandanten Potenzial für ihr wirtschaftliches Engagement sehen. Statt auf Netzwerke oder Franchise-Systeme setzen wir auf die
enge, fach- und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im unmittelbaren Kollegenkreis. So steht Rödl & Partner für internationale Expertise aus einer Hand.
Unser Selbstverständnis ist geprägt von Unternehmergeist – diesen teilen wir mit
vielen, vor allem aber mit deutschen Familienunternehmen. Sie legen Wert auf persönlichen Service und haben gerne einen Berater auf Augenhöhe an ihrer Seite.
Unverwechselbar macht uns unser „Kümmerer-Prinzip“. Unsere Mandanten haben einen festen Ansprechpartner. Er sorgt dafür, dass das komplette Leistungsangebot von Rödl & Partner für den Mandanten optimal eingesetzt werden kann.
Der „Kümmerer“ steht permanent zur Verfügung; er erkennt bei den Mandanten
den Beratungsbedarf und identifiziert die zu klärenden Punkte. Selbstverständlich
fungiert er auch in kritischen Situationen als Hauptansprechpartner.
Wir unterscheiden uns auch durch unsere Unternehmensphilosophie und
unseren Ansatz der Kundenbetreuung: Die Bedürfnisse unserer Mandanten
lassen sich nicht in einzelne Fachdisziplinen aufbrechen. Unser interdisziplinärer
Ansatz basiert auf den Kompetenzen in den einzelnen Geschäftsbereichen und
verbindet diese nahtlos in fachübergreifenden Teams.
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Einzigartige Kombination
Rödl & Partner ist kein Nebeneinander von Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern. Wir arbeiten über alle
Geschäftsbereiche hinweg eng verzahnt zusammen. Wir denken vom Markt
her, vom Kunden her und besetzen die Projektteams so, dass sie erfolgreich
sind und die Ziele der Mandanten erreichen.
Unsere Interdisziplinarität ist nicht einzigartig, ebenso wenig unsere Internationalität oder die besondere, starke Präsenz bei deutschen Familienunternehmen.
Es ist die Kombination: Ein Unternehmen, das konsequent auf die umfassende
und weltweite Beratung deutscher Unternehmen ausgerichtet ist, finden Sie
kein zweites Mal.
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Ihr Ansprechpartner für Russland
Dr. Andreas Knaul
Managing Partner Russische Föderation
Leiter Rechts- und Steuerberatung
Tel.:
+ 7 (495) 933 51 20
Fax:
+ 7 (495) 933 51 21
E-Mail: [email protected]
Moskau
St. Petersburg
Business Center LeFort
Elektrosawodskaja 27, Gebäude 2
107023 Moskau
Linija 14, Haus 7/A
Wasiljewskij Ostrow
199034 St. Petersburg
Tel.:
+ 7 (495) 933 51 20
Fax:
+ 7 (495) 933 51 21
E-Mail: [email protected]
Tel.:
+ 7 (812) 320 66 93
Fax:
+ 7 (812) 320 66 95
E-Mail: [email protected]
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„Jeder Einzelne zählt“ – bei den Castellers und bei uns.
Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie
von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie
veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist.
„Força, Equilibri, Valor i Seny“ (Kraft, Balance, Mut und Verstand)
ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit
Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den
Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus
Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe.
Business Center LeFort
Elektrosawodskaja 27, Gebäude 2
107023 Moskau
Tel.:
+ 7 (495) 933 51 20
Fax:
+ 7 (495) 933 51 21
E-Mail: [email protected]
www.roedl.com/ru