Compliance in Russland
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Compliance in Russland
Expertise nutzen Aktuelle Fragen und Änderungen im Bereich Corporate, Commercial und Compliance Expertise nutzen „Jeder unserer Mandanten steht seinen ganz eigenen Herausforderungen auf den osteuropäischen Märkten gegenüber. Mit viel Einsatz und Empathie begleiten wir Mandaten in allen Phasen der individuellen Positionierung. Unsere Mandanten profitieren von unserer über 20-jährigen Erfahrung an den osteuropäischen Märkten. Sie können sich auf unsere Experten und das breite Know-How verlassen.“ Rödl & Partner „Auch wir können auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Schließlich existiert die Tradition des Turmbaus bereits seit über 250 Jahren. So lernen die jungen Generationen von den Kenntnissen der Älteren. Dieses Wissen kommt der ganzen Gruppe zu Gute.“ Castellers de Barcelona Aktuelle Fragen und Änderungen im Bereich Corporate, Commercial und Compliance Aktuelle Fragen und Änderungen im Bereich Corporate, Commercial und Compliance Im Rahmen der Tätigkeit der Praxisgruppe erfolgt die Betreuung der Mandanten zu Fragen im Bereich Corporate, Commercial und Compliance. Im Folgenden werden einige aktuelle Fragen und Änderungen der geltenden Gesetzgebung in den genannten Regulierungsbereichen gesondert dargelegt. Corporate Es ist geplant, vielfältige Änderungen in Bezug auf die Regulierung juristischer Personen in das russische Zivilgesetzbuch einzubringen. Bislang betrafen die Änderungen lediglich Verbände, die ihrerseits keine juristischen Personen sind, außerdem Bauernwirtschaften (Föderales Gesetz Nr. 302-FZ „Über die Einbringung von Änderungen in die Kapitel 1, 2, 3 und 4, Teil eins Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation“ vom 30. Dezember 2012, Föderales Gesetz Nr. 8-FZ „Über die Einbringung von Änderungen in Teil eins des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation und in das Föderale Gesetz über nichtkommerzielle Organisationen“ vom 11. Februar 2013). Außerdem werden derzeit in der Staatsduma Gesetzentwürfe diskutiert, denen zufolge geschlossene und offene Aktiengesellschaften sowie Gesellschaften mit zusätzlicher Haftung ihre Tätigkeit in Russland einstellen sollen. An ihre Stelle treten dann öffentliche und nichtöffentliche juristische Personen. Laut der vorliegenden Statistik wurden 85 % der juristischen Personen in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Die Rechtsformen der „vollen Genossenschaft“ (entspricht generell einer deutschen GbR) sowie der Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung waren wenig gefragt. Die Umregistrierung von früher gegründeten juristischen Personen sowie die Umregistrierung von Rechten an Immobilienvermögen (einschließlich Grundstücke) ist nicht erforderlich. Eine neue Form des Schutzes von Vermögensinteressen von Gesellschaftern soll gesetzlich verankert werden. Es handelt sich um die Wiederherstellung von gegen den Willen der Gesellschafter/Aktionäre verlorenen Beteiligungen an Gesellschaften, darunter auch im Ergebnis einer unbegründeten Entziehung von Aktien und Anteilen sowie von illegalen Firmenübernahmen. In Artikel 52 ZGB RF ist zur Beschleunigung des Registrierungsverfahrens die Verwendung von Mustersatzungen vorgesehen. 4 Die Umwandlung von kommerziellen Organisationen in nichtkommerzielle und von nichtkommerziellen in kommerzielle Organisationen ist nicht zulässig. Durch Gesetz können weitere Einschränkungen für die Umstrukturierung von juristischen Personen festgelegt werden. Die Vorschriften des ZGB RF in Bezug auf die Reihenfolge der Befriedigung von Gläubigerforderungen bei Liquidation einer juristischen Person sollen an die Vorschriften angepasst werden, die durch das Föderale Gesetz Nr. 127-FZ „Über die Zahlungsunfähigkeit“ vom 26. Oktober 2002 festgelegt sind. Es wurden Ergänzungen eingebracht, die es den Gläubigern einer zu liquidierenden juristischen Person gestatten, ihre Rechte im Falle eines Verstoßes gegen die Vorschriften zur Befriedigung der Gläubigerforderungen in der gesetzlich festgelegten Reihenfolge zu verteidigen. Commercial Im Bereich der Regulierung des Abschlusses von Rechtsgeschäften durch Repräsentanzen sowie die Verjährung hat die Staatsduma am 24. April 2013 in dritter Lesung den vierten Block von Änderungen in das russische Zivilgesetzbuch verabschiedet, welcher vom Präsidenten am 8. Mai 2013 unterzeichnet wurde. Das Gesetz Nr. 47538-6/4 „Über die Einbringung von Änderungen in die Unterabschnitte 4 und 5, Abschnitt I , Teil eins sowie Artikel 1153 Teil drei Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation“ betrifft Rechtsgeschäfte, darunter deren Grundlagen und die Folgen ihrer Ungültigkeit, die Verjährungsfristen sowie die Verfahren zu deren Berechnung, außerdem Versammlungen mit denen das Gesetz zivilrechtliche Folgen für alle Personen verbindet, die berechtigt sind, an solchen Versammlungen teilzunehmen, sowie für andere Personen. Das Gesetz sieht vor, dass die Änderungen zum 1. September 2013 in Kraft treten, mit Ausnahme einzelner Bestimmungen, für die ein anderes Inkraftsetzungsdatum vorgesehen ist. 5 Corporate Compliance – rechtskonformes Wirtschaften In den letzten Jahren ist der Begriff Corporate Compliance immer stärker in den unternehmerischen Fokus gerückt. Zudem häufen sich Beiträge aus der Wirtschaftspresse zu dieser Thematik. Insbesondere wurden in Medienberichten spektakuläre und skandalöse Fälle von Korruptionshandlungen bei bekannten Unternehmen dargestellt. Zum 1. Januar 2013 wurde in das Föderale Gesetz „Über die Bekämpfung der Korruption“ der Artikel 13.3 eingeführt, welcher Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption auszuarbeiten und umzusetzen. Zu diesen Maßnahmen gehört unter anderem die Ausarbeitung von internen Akten und Vorschriften von Unternehmen. Sie können sich und Ihr Unternehmen davor schützen. Compliance hilft Ihnen Ihre Tätigkeit langfristig sicher und erfolgreich zu gestalten! Compliance bedeutet das Einhalten von Vorschriften in Form von externen und internen Regeln. Gemeint sind damit sowohl öffentliche Gesetze als auch firmeninterne Vorschriften. Der Einhaltung der internen Vorschriften und Standards wird teilweise sogar mehr Aufmerksamkeit gewidmet, außerdem der Einführung und Erreichung eines Niveaus der Unternehmenskultur, auf dem die Mitarbeiter selbst an der Einhaltung von Compliance-Vorschriften interessiert sind. Dabei ist der Ansatz nicht neu, da Unternehmenslenker und Aufsichtsorgane selbstredend verpflichtet sind, sich pflichtgemäß zu verhalten, um beliebigen, möglichen Schaden von dem Unternehmen abzuwenden. Durch neue Gesetze werden den Leitungs- und Aufsichtsorganen immer weitreichendere Pflichten auferlegt. Zudem ist eine wirtschaftliche Tätigkeit auf dem russischen Markt mit einer hohen ethischen Verantwortung verbunden. Mehr als die Hälfte der russischen Bevölkerung hält alle russischen Beamten für korrupt. Schmiergeld- und Bestechungszahlungen, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung bezeichnen allgemein bekannte Probleme in Russland. Trotz oder gerade wegen des wirtschaftlichen Erfolgs der letzten Jahre hat jedoch die Korruption ein immer größeres Ausmaß angenommen. Russland befand sich im Jahr 2011 auf Platz 143 des internationalen Korruptionsindexes Diesen Umständen muss ein Unternehmen entsprechend begegnen. 6 Implementierung einer Compliance-Organisation Es ist unbestritten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zunehmend Einfluss auf die Führung und strategische Ausrichtung eines Unternehmens gewinnen. Sie müssen daher bereits frühzeitig in die Entscheidungsfindung einfließen, um spätere Nachteile nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Neigung des Unternehmenslenkers, die Compliance zu vernachlässigen, da dies Zeit und Kapital bindet, ist zu kurz gedacht. Nicht erst durch die zuletzt publik gewordenen Korruptionsfälle wird offenbar, dass Compliance auf lange Sicht Zeit und Kosten spart, insbesondere wenn man die beim Eintreten von Korruptionsfällen auftretenden Schäden im Hinblick auf das Renommee und alle drohenden Nebenfolgen langwieriger und von den Medien lautstark begleiteter Verfahren berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund muss es Ziel eines jeden Unternehmens sein, eine Compliance-Organisation zu entwickeln, die zwingendes Recht frühzeitig berücksichtigt und die Spielräume des dispositiven Rechts vorausschauend nutzt. Dies führt nicht nur zu einer Entlastung der Unternehmenslenker, sondern auch zu dem größten Wert eines jeden Unternehmens: Vertrauen. Unterziehen Sie Ihr Unternehmen einer Compliance Due Diligence und finden Sie bei einer Analyse heraus, wie Ihre Unternehmensstrategie und -philosophie bestmöglich gewahrt werden kann. Wir helfen Ihnen beim Aufbau, der Erstellung, Implementierung und Organisation Ihrer Compliance-Organisation. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf dem russischen Markt wissen wir worauf es ankommt und welche essentiellen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Hierbei können wir auf unsere Expertise und unser Fachwissen in verschiedensten Wirtschaftsbereichen und die Erfahrung unserer interdisziplinären Berater zurückgreifen. Außerdem wird unser Compliance-Bereich gestärkt durch eine enge Kooperation mit Kollegen aus anderen Büros von Rödl & Partner in der ganzen Welt, besonders in Ländern mit ausgeprägter ComplianceGesetzgebung wie Großbritannien, die USA und Deutschland. Eine Compliance-Abteilung ist unter Beachtung der folgenden Überlegungen zu gründen: ›› Verantwortung der Geschäftsführung. Die Geschäftsführung muss das Compliance-System kontrollieren und ist für dessen Aufbau verantwortlich. ›› Unabhängigkeit. Die Organisationsstruktur ist so einzurichten, dass dem Compliance-Dienst alle erforderlichen Rechte und Befugnisse gewährt werden und das Personal dieses Dienstes über einen hohen Status in der Unternehmenshierarchie sowie Unabhängigkeit in der Entscheidungsfindung verfügt. 7 ›› Sicherstellung der Kontrolle. Die ordnungsgemäße Umsetzung der Compliance-Vorschriften ist durch interne Überprüfungen und Revisionen zu kontrollieren. In diesem Falle sind die Funktionen der internen Revision und der Compliance voneinander zu trennen, jedoch ist gleichzeitig deren effektive Kooperation im Falle der Feststellung von Compliance-Risiken zu gewährleisten. ›› Vorhandensein von Ressourcen. Das für die Ausarbeitung und Umsetzung von Compliance-Vorschriften verantwortliche Personal (Compliance-Officer) muss über die notwendigen Qualifikationen, über Erfahrung sowie über professionelle und charakterliche Qualitäten zur Koordination der Arbeiten und zur Entwicklung dieses Bereichs verfügen. ›› Informiertheit. Eine ordnungsgemäße Einhaltung der ComplianceVorschriften ist nur dann möglich, wenn dieser Bereich ein Teil der Unternehmenskultur und untrennbares Element der Unternehmensprozesse ist. In diesem Fall spielen Maßnahmen wie Schulungen zur Erhöhung der Qualifikation, Seminare und andere Veranstaltungen zur Steigerung der Informiertheit der Mitarbeiter über deren Verpflichtungen in Bezug auf die Einhaltung der Compliance-Vorschriften eine wesentliche Rolle für eine effektive Arbeit. Nach der erfolgreichen Implementierung sind wir gerne auch Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Auswertung der Compliance-Vorfälle, des Monitoring und Reporting, sowie die Verbesserung der Organisation. 8 Compliance-Training Eine richtige Anweisung führt nicht immer zu richtigem Handeln. Die Befolgung von Regeln ist eben keineswegs trivial. Eine Compliance-Organisation (CO) unterstützt die Geschäftsführung in ihrer originären Führungs-, Steuerungsund Überwachungsaufgabe. Diese Aufgabe übernimmt typischerweise ein Compliance-Beauftragter (oft: Compliance Officer). Er sorgt für die Einhaltung der internen und externen Regelungen, Gesetze und Richtlinien und trägt damit zur Erreichung der Unternehmensziele bei. Des Weiteren dient die CO auch der Schulung der Mitarbeiter sowie der Beratung, wie diese in Zweifelsfällen zu handeln haben. Dabei fungiert sie auch als Anlaufstelle für Mitarbeiter, die Verstöße melden möchten. Für die Anwendung der notwendigen Handlungen hin zu einem langfristigen Compliance-Management sind im Unternehmen Rollen zu definieren. Gezielte Compliance-Trainingseinheiten für die Belegschaft fördern das Verständnis für Compliance und schärfen die Wahrnehmung für die Möglichkeit des Auftretens von Regelverstößen. Wir helfen Ihren Mitarbeitern dabei, Ihr Auge zu schulen, Verstöße zu erkennen, sich entsprechend regelkonform zu verhalten, sowie die ordnungsgemäßen Maßnahmen im Rahmen der Unternehmensphilosophie und ComplianceOrganisation einzuleiten. Ihre Mitarbeiter erhalten in Fachvorträgen einen Einblick in compliancerelevante Situationen und Hilfestellungen zum richtigen Umgang. Die Compliance-Abteilung muss unabhängig von den Regulierungsbereichen der Tätigkeit und den Arbeitsprozessen sein. In kleinen und mittelständischen Unternehmen bedeutet dies meist die Unabhängigkeit des Compliance-Officers und die moralische Verantwortung der Unternehmensabteilungen gegenüber der Compliance-Abteilung. Compliance ist Chefsache. Wir unterstützen Sie bei der Abfassung von Stellenbeschreibungen für den Compliance-Officer und beraten bei der Ausarbeitung des Vertrages mit dem Compliance-Officer. Wir empfehlen den Mitarbeitern des Compliance-Dienstes, sich mit dem Praxisratgeber Corporate Compliance vertraut zu machen, der unter anderem von Rödl & Partner herausgegeben wird. 9 Antikorruptionscompliance Unter diesem Stichwort führen wir die notwendige rechtliche Analyse der Übereinstimmung der Unternehmenstätigkeit und der unternehmensinternen Korruptionsbekämpfungssysteme mit den internationalen und den russischen gesetzlichen Vorschriften durch. Wir können den kompletten Dokumentensatz für das Unternehmen vorbereiten. Im Rahmen der Schaffung eines unternehmensinternen Antikorruptionssystems unterstützen wir bei der Einrichtung eines internen Informationssystems über Verstöße (Vertrauenstelefon, universelle E-MailAdresse usw.). Die Überprüfung zur Antikorruptionscompliance findet in folgenden Bereichen statt: ›› Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. In Russland wird dieser Bereich durch das Föderale Gesetz Nr. 115-FZ „Über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ vom 7. August 2001 reguliert, welches den internationalen Empfehlungen der Financial Action Task Force entspricht, der Grundlage für die gesetzliche Regulierung dieses Themenbereichs in fast allen Staaten weltweit. ›› Regulierung des Prozesses der Annahme und Übergabe von Geschenken und Einladungen zu Veranstaltungen. Die Funktion dieses Prozesses besteht darin, dass die Begriffe „Geschenk“ und „Bestechung“ definiert werden oder, anders gesagt, die Grenze, bei deren Überschreiten ein Geschenk mit dem Ziel gemacht wird, eine verantwortliche Person im eigenen Interesse zu manipulieren. Jedoch verbietet die Existenz solcher Anforderungen nicht die Schenkung an sich, lediglich der Wert von Geschenken wird beschränkt. Außerdem wird die Einführung von entsprechenden Kontrollverfahren gefördert. ›› Mitteilungen über Verstöße gegen ethische Standards. Es ist anzumerken, dass eine qualitativ hochwertige Umsetzung dieser Funktionen eine der effektivsten Methoden bei der Bekämpfung von Verstößen innerhalb des Unternehmens ist. ›› Regulierung von Interessenkonflikten. Diese Verfahren sind erforderlich zur Verhinderung von Interessenkonflikten, also Fällen, in denen z.B. die Interessen des Mitarbeiters mit den Interessen des Unternehmens oder die Interessen eines Kunden mit den Interessen eines anderen Kunden in Konflikt geraten. ›› Bekämpfung von Insiderhandel und Marktmanipulationen. Diese Vorschriften regulieren die Arbeit von professionellen Teilnehmern am Wertpapiermarkt in Hinblick auf die illegale Verwendung interner Informationen zur persönlichen Bereicherung sowie auf die Durchführung von Transaktionen zur Schaffung von Bedingungen, die der Änderung des Preises eines bestimmten Wertpapiers dienen. Sie verpflichten zur Vornahme 10 von Maßnahmen, die auf die Verringerung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens derartiger Situationen in einem bestimmten Unternehmen ausgerichtet sind. Die in den vorstehenden Punkten beschriebenen Prozesse können als Kontrollinstrumente zur Verringerung derartiger Risiken dienen. Eine solche Kontrolle ist derzeit aufgrund der Annahme des Föderalen Gesetzes Nr. 224-FZ „Über die Bekämpfung der illegalen Verwendung von Insiderinformationen und von Marktmanipulationen sowie über die Einbringung von Änderungen in einzelne Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation“ vom 27. Juli 2010 besonders wichtig. ›› Kooperation mit den Regulierungsbehörden. Die Frage der effektiven und korrekten Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden ist hochaktuell, da auch gesetzestreue Unternehmen in derartigen Situationen oft auf eine Reihe von praktischen Schwierigkeiten stoßen. Die einschlägigen Normen sehen die Einbeziehung des Compliance-Dienstes als Koordinator solcher Kontakte vor. ›› Vertraulichkeit von Informationen. Dieser Prozess reguliert die Vertraulichkeit von Daten über Kunden und deren Transaktionen. In diesem Falle handelt es sich nicht nur um die Schaffung einer allgemeinen Kultur des Umgangs mit Kundendaten, sondern auch um die Organisation der Aufbewahrung sowie die Einhaltung bestimmter Standards bei der Bearbeitung von persönlichen Daten. 11 Management von Compliance-Risiken In Russland ist das Risikomanagement einer der wichtigsten Compliance-Bereiche. Zur Organisation einer effektiven Arbeit zum Management von ComplianceRisiken ist eine Bewertung der Faktoren erforderlich, die sich auf das Risikoniveau auswirken. Es existieren mehrere grundlegende Faktoren und Fragen zur Einstufung des Compliance-Risikos: 1. Umfang und Wesentlichkeit des Verstoßes bzw. der Nichtübereinstimmung. Die Wesentlichkeit wird durch eine zusammenfassende Analyse der Natur des Verstoßes, seiner Häufigkeit und der betragsmäßigen Größe des abgewickelten Geschäfts bzw. des Bußgelds bestimmt. Diese Analyse ist vollständiger und objektiver, wenn sie unter Nutzung aktueller sowie vergangener Daten/Ereignisse erfolgt. 2. Vorhandensein von bestätigten Vorschriften und Verfahren zur internen Kontrolle unter Berücksichtigung der Frage, ob diese Verfahren vom Aufsichts- bzw. Direktorenrat oder dem jeweils zuständigen Komitee bestätigt wurden; 3. Methoden und Effektivität der Kenntnisnahme der bestätigten Vorschriften und Verfahren im Bereich Management von Compliance-Risiken durch Geschäftsführung und Personal; 4. Übermittlung von aktuellen und vollständigen Informationen über Ereignisse, die Compliance-Risiken bergen, durch alle Abteilungen, d.h. effektiver Informationsaustausch. Der Prozess des Managements von Compliance-Risiken ist ein geschlossenes zyklisches System mit mehreren Schlüsseletappen. Zu den wichtigsten Etappen gehören: 1) Identifizierung; 2) Bewertung; 3) Kontrolle; 4) Anschließende Überwachung des Compliance-Risikos. Unter der Bewertung des Compliance-Risikos ist dessen qualitative und quantitative Einschätzung zu verstehen. Die Bewertung von Compliance-Risiken ist eine der wichtigsten Compliance-Funktionen und erfolgt auf Grundlage der Angaben über Gesetzesverstöße durch das Unternehmen, über anhängige Klagen gegen das Unternehmen und verhängte Strafen sowie auf Grundlage von Stellungnahmen des Compliance-Dienstes und möglicherweise anderer Abteilungen bezüglich der Übereinstimmung von internen Dokumenten, Vorschriften, Verfahren und Prozessen mit der geltenden Gesetzgebung, bezüglich der tatsächlichen Einhaltung der Gesetze sowie der Anforderungen interner Dokumente, Vorschriften und Prozesse durch die Abteilungen und Mitarbeiter, bezüglich der Existenz von Verfahren und Methoden zu Kontrolle und Management von Compliance-Risiken, möglichen Konsequenzen aus besagten Risiken, außerdem zur faktischen Beseitigung von im Zuge früherer Prüfungen festgestellten Verstößen. 12 13 Ihre Ansprechpartner Oleg Zhabinski, LL.M. Jurist (Russland) Leiter der Praxisgruppe IP-Recht, Logistik- und Transportrecht Tätigkeitsbereiche: ›› ›› ›› ›› Vertragsrecht Gesellschaftsrecht Eigentumsrecht Internationale Handelsgeschäfte Oleg Zhabinski verfügt über mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Rechtsberatung in Weißrussland und Russland. Er bietet juristischen Rat für Unternehmen im In- und Ausland zu allgemeinen Aspekten des Gesellschaft- und Vertragsrechts sowie zum Schutz von Eigentumsrechten mit Schwerpunkt in internationalen Handelsgeschäften. Berufserfahrung: ›› Leiter der Rechtsberatungsabteilung einer führenden russischen SoftwareEntwicklungsfirma ›› Associate in einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei ›› Unternehmensjurist in einem internationalen Straßentransportverein Ausbildung: ›› Universität von Arizona (USA), LL.M. im internationalen Handels- und Wirtschaftsrecht ›› Weißrussische Staatliche Universität, LL.B. im internationalen Privatrecht Sprachen: ›› ›› ›› 14 Russisch (Muttersprache) Englisch Deutsch Dr. Andreas Knaul, LL.M. Rechtsanwalt (Deutschland) Niederlassungsleiter, Partner Tätigkeitsbereiche: ›› Gesellschaftsrecht und Unternehmenskäufe ›› Kartellrecht ›› Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht Dr. Andreas Knaul ist seit 1993 mit dem Russland-Geschäft vertraut. Er vertritt ausländische und insbesondere deutsche mittelständische Unternehmen in Russland und betreut internationale Unternehmenskäufe. Berufserfahrung: ›› Rechtsanwalt seit 1990 ›› Erfahrung im Russland-Geschäft seit 1993 ›› über 25 Jahre Berufserfahrung im internationalen und europäischen Wirtschaftsrecht, mit dem Schwerpunkt auf Russland, Ukraine und Europäische Union Ausbildung: ›› ›› ›› ›› Universität Trier, Deutschland, Erstes juristisches Staatsexamen Universität Genf, Schweiz University of Georgia, USA, Master of Laws (LL.M.) Ecole Nationale d'Administration, Paris, d.i.a.p. Sprachen: ›› ›› ›› ›› Deutsch (Muttersprache) Englisch Russisch Französisch 15 Rödl & Partner in der Russischen Föderation Deutschland ist seit mehreren Jahren einer der größten Außenhandelspartner Russlands. Aber auch Österreich, die Schweiz und andere westeuropäische Länder können die Russische Föderation zu ihren wichtigsten Handelspartnern zählen. Viele deutsche und westeuropäische Unternehmen sehen weiterhin gute Investitionschancen in der Russischen Föderation. Rödl & Partner berät Sie in der Russischen Föderation an den Standorten Moskau und St. Petersburg. Fast 200 mehrsprachige russische, deutsche und andere europäische Mitarbeiter arbeiten vor Ort in Teams zusammen und können dadurch eine ganzheitliche Beratung in sämtlichen Rechts-, Steuer-, Buchhaltungsund Prüfungsfragen gewährleisten. Durch unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit und unsere Kenntnis der jeweiligen lokalen Anforderungen können wir unseren Mandanten auf dem russischen Markt eine optimale Betreuung sichern, zumal wir zusätzlich auf internationales Know-how und einen einheitlichen Standard zurückgreifen. Wir kennen die besonderen Anforderungen und Chancen des russischen Marktes durch unsere langjährige Beratungs- und Servicetätigkeit. Wir verfügen über eine russische Wirtschaftsprüfungslizenz. Unsere Mitarbeiter sind aktive Mitglieder in der Moskauer und in der Russischen Anwaltskammer, in den Fachausschüssen der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer, dem Deutsch-Russischen Forum sowie der Association of European Businesses und anderen Verbänden und Institutionen. Darüber hinaus versenden wir zweimonatlich den Rödl & Partner Newsletter Russland mit aktuellen Informationen zur Entwicklung von Recht und Steuern in Russland. Zahlreiche thematische Leitfäden geben Ihnen einen ersten Überblick über Themenkomplexe, die für Ihre Unternehmenstätigkeit in Russland von Bedeutung sind. Falls Sie am Erhalt unserer Publikationen interessiert sind, können Sie diese durch Mitteilung an [email protected] bestellen. Rödl & Partner publiziert zusammen mit dem F.A.Z.-Institut und der KfW Bankengruppe den Investitionsführer Russland. Außerdem veröffentlichen wir eine Reihe von Investitionsführern für die Staaten West-, Mittel- und Osteuropas, Asiens und die USA. 16 Unser Profil Rödl & Partner ist mit 91 eigenen Niederlassungen in 40 Ländern vertreten. Die integrierte Beratungs- und Prüfungsgesellschaft für Recht, Steuern, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung verdankt ihren dynamischen Erfolg über dreitausend unternehmerisch denkenden Partnern und Mitarbeitern. Im engen Schulterschluss mit ihren Mandanten erarbeiten sie Informationen für fundierte – häufig grenzüberschreitende – Entscheidungen aus den Bereichen Wirtschaft, Steuern, Recht und IT und setzen sie gemeinsam mit ihnen um. Die Geschichte von Rödl & Partner beginnt im Jahr 1977 mit der Gründung als Ein-Mann-Kanzlei in Nürnberg. Sorgfältig geplant folgten weitere Niederlassungen in Deutschland, in Mittel- und Osteuropa (ab 1989) sowie der Markteintritt in Asien (ab 1995), gefolgt von der Erschließung wichtiger Standorte in Westund Nordeuropa (ab 1998), in den USA (ab 2001), in Südamerika (ab 2005) und Afrika (ab 2008). Unser Erfolg basiert seit jeher auf dem Erfolg unserer Mandanten: Rödl & Partner ist immer dort vor Ort, wo Mandanten Potenzial für ihr wirtschaftliches Engagement sehen. Statt auf Netzwerke oder Franchise-Systeme setzen wir auf die enge, fach- und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im unmittelbaren Kollegenkreis. So steht Rödl & Partner für internationale Expertise aus einer Hand. Unser Selbstverständnis ist geprägt von Unternehmergeist – diesen teilen wir mit vielen, vor allem aber mit deutschen Familienunternehmen. Sie legen Wert auf persönlichen Service und haben gerne einen Berater auf Augenhöhe an ihrer Seite. Unverwechselbar macht uns unser „Kümmerer-Prinzip“. Unsere Mandanten haben einen festen Ansprechpartner. Er sorgt dafür, dass das komplette Leistungsangebot von Rödl & Partner für den Mandanten optimal eingesetzt werden kann. Der „Kümmerer“ steht permanent zur Verfügung; er erkennt bei den Mandanten den Beratungsbedarf und identifiziert die zu klärenden Punkte. Selbstverständlich fungiert er auch in kritischen Situationen als Hauptansprechpartner. Wir unterscheiden uns auch durch unsere Unternehmensphilosophie und unseren Ansatz der Kundenbetreuung: Die Bedürfnisse unserer Mandanten lassen sich nicht in einzelne Fachdisziplinen aufbrechen. Unser interdisziplinärer Ansatz basiert auf den Kompetenzen in den einzelnen Geschäftsbereichen und verbindet diese nahtlos in fachübergreifenden Teams. 17 Einzigartige Kombination Rödl & Partner ist kein Nebeneinander von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern. Wir arbeiten über alle Geschäftsbereiche hinweg eng verzahnt zusammen. Wir denken vom Markt her, vom Kunden her und besetzen die Projektteams so, dass sie erfolgreich sind und die Ziele der Mandanten erreichen. Unsere Interdisziplinarität ist nicht einzigartig, ebenso wenig unsere Internationalität oder die besondere, starke Präsenz bei deutschen Familienunternehmen. Es ist die Kombination: Ein Unternehmen, das konsequent auf die umfassende und weltweite Beratung deutscher Unternehmen ausgerichtet ist, finden Sie kein zweites Mal. 18 Ihr Ansprechpartner für Russland Dr. Andreas Knaul Managing Partner Russische Föderation Leiter Rechts- und Steuerberatung Tel.: + 7 (495) 933 51 20 Fax: + 7 (495) 933 51 21 E-Mail: [email protected] Moskau St. Petersburg Business Center LeFort Elektrosawodskaja 27, Gebäude 2 107023 Moskau Linija 14, Haus 7/A Wasiljewskij Ostrow 199034 St. Petersburg Tel.: + 7 (495) 933 51 20 Fax: + 7 (495) 933 51 21 E-Mail: [email protected] Tel.: + 7 (812) 320 66 93 Fax: + 7 (812) 320 66 95 E-Mail: [email protected] 19 „Jeder Einzelne zählt“ – bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. „Força, Equilibri, Valor i Seny“ (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. Business Center LeFort Elektrosawodskaja 27, Gebäude 2 107023 Moskau Tel.: + 7 (495) 933 51 20 Fax: + 7 (495) 933 51 21 E-Mail: [email protected] www.roedl.com/ru