Antwortschreiben
Transcription
Antwortschreiben
Seite 1 von 2 Landeshauptstadt München Kommunalreferat GeodatenService Straßenbenennung Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, Blumenstr. 28b, 80331 München Blumenstr. 28b 80331 München Telefon: 089 233-25606 Telefax: 089 233-26509 Zimmer: 569 An die Vorsitzende des Bezirksausschusses 9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg Frau Anna Hanusch c/o BAG Nord Ehrenbreitsteiner Straße 28a 80993 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Frau Hausberger [email protected] Unser Zeichen Datum 18.11.2015 Umbenennung eines Straßenteils der Nederlinger Straße in Baldurstraße (Verlängerung der bestehenden Baldurstraße bis zur Kreuzung Wintrichring / Allacher Straße) BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 01748 vom 20.10.2015 Sehr geehrte Frau Hanusch, in dem o.a. Antrag ist der Wunsch zum Ausdruck gebracht, das nördliche Ende der Nederlinger Straße, ab der Einmündung der Baldurstraße umzubenennen. Dazu teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Nederlinger Straße ist eine Straße aus dem historischen Bestand, sie wurde in ihrer Lage und mit diesem Namen bereits bei der Eingemeindung Nymphenburgs im Jahr 1899 übernommen. Die amtliche Namenserläuterung heißt: „Nach dem Weiler Nederling bei München, ehemalige Gemeinde Nymphenburg, wurde mit dieser am 01.01.1899 nach München eingemeindet.“ Der Weiler Nederling ist erstmals im Jahr 1317 erwähnt. Er lag nördlich an der besagten Kreuzung, Nederlinger Straße und Baldurstraße, dort wo heute noch das Gut Nederling, eine Gaststätte mit Theater, zu finden ist. Das Gut Nederling wiederum geht zurück auf zwei der drei Höfe dieses Weilers. Einer Landkarte aus dem Jahr 1812 ist zu entnehmen, dass Nederling damals ein bedeutender Knotenpunkt war, unter anderem kreuzte dort, an der Nederlinger Linde, die Straße von München über Neuhausen und Gern nach Obermenzing, eine Querstraße von der Ludwig-Ferdinand-Brücke nach Moosach. Umbenennungen werden sehr restriktiv gehandhabt, denn die mit einer Adressänderung verbundenen Unannehmlichkeiten werden den Anwohnern nur aus sehr triftigen Gründen zugemutet. Dies wäre beispielsweise, wenn der Straßenname Anlass zu Bedenken gäbe, oder die Orientierung vor Ort nicht gewährleistet wäre. Ein solcher triftiger Grund liegt hier unseres Erachtens nicht vor. Derzeit hat das Gut Nederling die Adresse Nederlinger Straße 78, die Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 9.00 -12.00 Uhr und nach Vereinbarung Internet: http://www.muenchen.de eMail: [email protected] Seite 2 von 2 nördlich gelegene Kleingartenanlage Nederlinger Straße 80. Die Aussage im Antrag, das Gut Nederling sei von einer eventuellen Umbenennung des Straßenteilstücks in Baldurstraße nicht betroffen, ist also nicht zutreffend. Das Anwesen „Gut Nederling“ ist Privatbesitz, die Änderung der Adresse ohne entsprechender Notwendigkeit liegt sicher nicht im Interesse der Theaterund Gaststättenbetreiber. In Anbetracht der notwendigen Umadressierung und der Tatsache, dass anhand von Straßennamen historischen Zusammenhänge lebendig bleiben, bitten wir Sie, in einer der nächsten Bezirksausschusssitzungen nochmal über die Notwendigkeit der Umbenennung zu beraten und dabei die neuen Informationen einzubeziehen. Bitte geben Sie uns Bescheid über die neue Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen gez. Sigrid Koneberg Amtsleiterin