Antwortschreiben

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Antwortschreiben
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Landeshauptstadt
München
Kommunalreferat
GeodatenService
Straßenbenennung
Landeshauptstadt München, Kommunalreferat,
Blumenstr. 28b, 80331 München
Blumenstr. 28b
80331 München
Telefon: 089 233-25606
Telefax: 089 233-26509
Zimmer: 569
An die Vorsitzende des Bezirksausschusses
9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg
Frau Anna Hanusch
c/o BAG Nord
Ehrenbreitsteiner Straße 28a
80993 München
Ihr Schreiben vom
Ihr Zeichen
Frau Hausberger
[email protected]
Unser Zeichen
Datum
18.11.2015
Umbenennung eines Straßenteils der Nederlinger Straße in Baldurstraße (Verlängerung der
bestehenden Baldurstraße bis zur Kreuzung Wintrichring / Allacher Straße)
BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 01748 vom 20.10.2015
Sehr geehrte Frau Hanusch,
in dem o.a. Antrag ist der Wunsch zum Ausdruck gebracht, das nördliche Ende der Nederlinger Straße, ab der Einmündung der Baldurstraße umzubenennen. Dazu teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Die Nederlinger Straße ist eine Straße aus dem historischen Bestand, sie wurde in ihrer Lage
und mit diesem Namen bereits bei der Eingemeindung Nymphenburgs im Jahr 1899 übernommen. Die amtliche Namenserläuterung heißt:
„Nach dem Weiler Nederling bei München, ehemalige Gemeinde Nymphenburg, wurde mit
dieser am 01.01.1899 nach München eingemeindet.“
Der Weiler Nederling ist erstmals im Jahr 1317 erwähnt. Er lag nördlich an der besagten Kreuzung, Nederlinger Straße und Baldurstraße, dort wo heute noch das Gut Nederling, eine Gaststätte mit Theater, zu finden ist. Das Gut Nederling wiederum geht zurück auf zwei der drei
Höfe dieses Weilers. Einer Landkarte aus dem Jahr 1812 ist zu entnehmen, dass Nederling
damals ein bedeutender Knotenpunkt war, unter anderem kreuzte dort, an der Nederlinger
Linde, die Straße von München über Neuhausen und Gern nach Obermenzing, eine Querstraße von der Ludwig-Ferdinand-Brücke nach Moosach.
Umbenennungen werden sehr restriktiv gehandhabt, denn die mit einer Adressänderung verbundenen Unannehmlichkeiten werden den Anwohnern nur aus sehr triftigen Gründen zugemutet. Dies wäre beispielsweise, wenn der Straßenname Anlass zu Bedenken gäbe, oder die
Orientierung vor Ort nicht gewährleistet wäre. Ein solcher triftiger Grund liegt hier unseres
Erachtens nicht vor. Derzeit hat das Gut Nederling die Adresse Nederlinger Straße 78, die
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 9.00 -12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Internet:
http://www.muenchen.de
eMail: [email protected]
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nördlich gelegene Kleingartenanlage Nederlinger Straße 80. Die Aussage im Antrag, das Gut
Nederling sei von einer eventuellen Umbenennung des Straßenteilstücks in Baldurstraße nicht
betroffen, ist also nicht zutreffend. Das Anwesen „Gut Nederling“ ist Privatbesitz, die Änderung
der Adresse ohne entsprechender Notwendigkeit liegt sicher nicht im Interesse der Theaterund Gaststättenbetreiber.
In Anbetracht der notwendigen Umadressierung und der Tatsache, dass anhand von Straßennamen historischen Zusammenhänge lebendig bleiben, bitten wir Sie, in einer der nächsten
Bezirksausschusssitzungen nochmal über die Notwendigkeit der Umbenennung zu beraten
und dabei die neuen Informationen einzubeziehen. Bitte geben Sie uns Bescheid über die
neue Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sigrid Koneberg
Amtsleiterin