Beschlussentwurf
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Beschlussentwurf
Telefon: 0 233-24396 Telefax: 0 233-21146 Az.: 08/2010 Kommunalreferat Vermessungsamt Straßenbenennung: Perlacher-Tor-Platz; Benennung des Vorplatzes zwischen dem PEP-Eingang „Perlacher Tor“ und der Thomas-Dehler-Straße als „Perlacher-Tor-Platz“ (gem. Entscheidungsrecht des BA (§ 9 Abs. 1 und Anlage 1 Nr. 8.1 der BA-Satzung)); Aufhebung des Beschlusses des Kommunalausschusses vom 12.02.2009 „Ablehnung der Benennung des Vorplatzes zwischen dem Eingang zum PEP-Einkaufszentrum und der Thomas-Dehler-Straße in Perlacher-Tor-Platz“ (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 01612) BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 01348 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 28.07.2009 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 04370 5 Anlagen Kurzübersicht zum Beschluss des Kommunalausschusses vom 30.09.2010 (SB) Öffentliche Sitzung Benennung der platzartigen Erweiterung der Thomas-Dehler-Straße vor dem PEP-Einkaufszentrum in „Perlacher-Tor-Platz“ Antrag Nr. 00287 des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirks RaAnlass mersdorf-Perlach vom 29.07.2008 Nach Aussage des Bezirksausschusses wird der Vorplatz vor dem Inhalt PEP-Einkaufszentrum auch als Veranstaltungsort genutzt. Da es bei einer Veranstaltung anlässlich des 850. Geburtstages der Landeshauptstadt München Auffindungsprobleme gab und „weil es zur Identifikation mit dem Stadtteil und seiner Urbanität beiträgt“, beantragt der Bezirksausschuss die Benennung dieses Vorplatzes in „Perlacher-Tor-Platz“. Entscheidungs- Der Kommunalausschuss war mit dieser Angelegenheit bereits am 12.02.2009 befasst und hat diesen Antrag des Bezirksausschusses vorschlag abgelehnt. Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirks RamersdorfPerlach hat sich am 28.07.2009 erneut mit dieser Angelegenheit befasst und dabei festgestellt, „dass der Beschluss des Kommunalausschusses vom 12.02.2009 rechtswidrig ist und deshalb aufzuheben ist. Das Kommunalreferat-Vermessungsamt wird vom BA 16 erneut aufgefordert, eine Bezirksausschuss-Beschlussvorlage im Sinne des BA-Antrags vorzubereiten“. Das Kommunalreferat vertritt die Auffassung, dass der Beschluss des Kommunalausschusses vom 12.02.2009 nicht rechtswidrig ist und empfiehlt erneut die Ablehnung des BA-Antrags. Gesucht werden Thomas-Dehler-Straße 10-12; Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 01612 kann auch nach: des Kommunalausschusses vom 12.02.2009 Stichwort Telefon: 0 233-24396 Telefax: 0 233-21146 Az.: 08/2010 Kommunalreferat Vermessungsamt Straßenbenennung: Perlacher-Tor-Platz; Benennung des Vorplatzes zwischen dem PEP-Eingang „Perlacher Tor“ und der Thomas-Dehler-Straße als „Perlacher-Tor-Platz“ (gem. Entscheidungsrecht des BA (§ 9 Abs. 1 und Anlage 1 Nr. 8.1 der BA-Satzung)); Aufhebung des Beschlusses des Kommunalausschusses vom 12.02.2009 „Ablehnung der Benennung des Vorplatzes zwischen dem Eingang zum PEP-Einkaufszentrum und der Thomas-Dehler-Straße in Perlacher-Tor-Platz“ (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 01612) BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 01348 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 28.07.2009 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 04370 5 Anlagen Beschluss des Kommunalausschusses vom 30.09.2010 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Vorgeschichte Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirks Ramersdorf-Perlach hat in seiner Sitzung vom 29.07.2008 den Antrag Nr. 00287 beschlossen, den Vorplatz zwischen dem Eingang zum PEP-Einkaufszentrum an der Thomas-Dehler-Straße in „Perlacher-Tor-Platz“ zu benennen (Anlage 1a und 1b). Nach Aussage des Bezirksausschusses wird dieser Vorplatz vor dem PEP-Einkaufszentrum auch als Veranstaltungsort genutzt. Um das Auffinden dieses Ortes zu erleichtern und „weil es zur Identifikation mit dem Stadtteil und seiner Urbanität beiträgt“, beantragte der Bezirksausschuss die Benennung dieses Vorplatzes in „Perlacher-Tor-Platz“. Das Kommunalreferat-Vermessungsamt hat zu diesem Antrag für die Sitzung des Kommunalausschusses vom 12.02.2009 eine ablehnende Beschlussvorlage gefertigt (Anlage 2). Als Hauptgrund für die Ablehnung wurde dabei das Argument angeführt, dass die Benennung der platzartigen Erweiterung der Thomas-Dehler-Straße im Eingangsbereich des PEP-Einkaufszentrums in „Perlacher-Tor-Platz“ nach der gültigen Seite 2 Straßennamen- und Hausnummernsatzung der LH München eine Umadressierung aller dort niedergelassenen Firmen zur Folge hätte. Des Weiteren wurde ein ablehnendes Gutachten des Stadtarchivs München angeführt, das in seiner Stellungnahme gegen die Verwendung des Begriffes „Perlacher Tor“ grundsätzliche Bedenken äußerte: „Die Benennung von Stadttoren nach Ortsnamen erfolgt nicht nach dem Ort, durch dessen Tor man diesen verlässt, sondern nach dem Ort, zu dem die durch das Tor ziehende Straße hinführt. So steht z. B. das Sendlinger Tor nicht in Sendling, sondern im alten Stadtbereich Münchens an der Straße, die nach Sendling führt. Insofern ist es nicht angebracht, in Perlach einen Platz nach einem 'Perlacher Tor' zu benennen. Davon abgesehen, ist es auch zweifelhaft, ob die dortige räumliche Situation die Assoziation an ein Tor hervorruft.“ (Anlage 3). Der Kommunalausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.02.2009 mit der Angelegenheit befasst und den Antrag des Bezirksausschusses auf Straßenbenennung „PerlacherTor-Platz“ abgelehnt. 2. Reaktion des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirks Ramersdorf-Perlach hat sich am 28.07.2009 erneut mit seinem Antrag befasst und ist dabei zu dem Entschluss gekommen, dass der Beschluss des Kommunalausschusses vom 12.02.2009 rechtswidrig sei und deshalb aufzuheben ist. „Das Kommunalreferat-Vermessungsamt wird vom BA 16 erneut aufgefordert, eine Bezirksausschuss-Beschlussvorlage im Sinne des BA-Antrags vorzubereiten“ (Anlage 4, Seite 1). 3. Sichtweise des Kommunalreferates Entgegen der Auffassung des Bezirksausschusses 16 Ramersdorf-Perlach vertritt das Kommunalreferat-Vermessungsamt die Auffassung, dass der Beschluss des Kommunalausschusses vom 12.02.2009 nicht rechtswidrig ist. 4. Würdigung der Argumente des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach bestreitet die Zuständigkeit des Kommunalausschusses in dieser Angelegenheit und argumentiert dabei wie folgt: 4.1 „Eine Entnennung der Thomas-Dehler-Straße ist nicht erforderlich: Es trifft überhaupt nicht zu, dass alle Betriebe und Firmen – einschließlich des PEP-Einkaufszentrums, welche die Adresse Thomas-Dehler-Straße 10 und 12 haben, umadressiert werden müssten; Folgekosten entstehen demnach nicht. Vielmehr firmieren die meisten Be triebe und die Verwaltung des PEP-Einkaufszentrums – unter Ollenhauerstr. 4 – 6. Diejenigen, die Thomas-Dehler-Straße als Adresse angeben (wie z. B. Stadtsparkas se München), liegen zum größten Teil direkt an der Thomas-Dehler-Straße und sind somit von der Änderung überhaupt nicht betroffen. Die Betriebe und Firmen die sich augenscheinlich um den künftigen Perlacher-TorPlatz gruppieren, können ihre Adresse beibehalten, da die bauliche Zuordnung zum Gesamtkomplex des PEP-Einkaufszentrums mit der Lage der Ostseite in voller Län ge an der Thomas-Dehler-Straße offensichtlich ist“ (Anlage 4, Seite 2, letzter Absatz). Seite 3 Stellungnahme des Vermessungsamtes: Die platzartige Ausbuchtung vor dem PEP-Einkaufszentrum ist Teil der Thomas-DehlerStraße und als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Wie in der Beschlussvorlage für den Kommunalausschuss am 12.02.2009 ausführlich dargestellt, müsste der Stadtrat diesen Teil der Thomas-Dehler-Straße zuerst entnennen, um dem Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach die Möglichkeit einzuräumen, die platzartige Erweiterung der Thomas-Dehler-Straße im Eingangsbereich des PEP-Einkaufszentrums neu zu benennen. Insofern geht der BA 16 Ramersdorf-Perlach in seinem Antrag von einer falschen Voraussetzung aus. Nach Auskunft des Kreisverwaltungsreferates sind laut Gewerbedatei derzeit unter der Adresse Thomas-Dehler-Straße 10 achtundzwanzig Gewerbebetriebe und unter der Adresse Thomas-Dehler-Straße 12 fünfunddreißig Gewerbebetriebe, insgesamt also 63 Gewerbebetriebe gemeldet (Stand: 25.05.2010). Gemäß der gültigen Straßennamenund Hausnummernsatzung der LH München in der Fassung vom 02. Januar 1995, die besagt, dass Grundstücke und Gebäude nach der öffentlichen Verkehrsfläche einzunummerieren sind, an welcher sich der Haupteingang befindet, müssten bei einer Benennung des Platzes zwischen dem Eingang des PEP-Einkaufszentrums und der Thomas-DehlerStraße in „Perlacher-Tor-Platz“, alle diese Gewerbebetriebe umadressiert werden. Umbenennungen führen erfahrungsgemäß - wegen der damit verbundenen Kosten und Unannehmlichkeiten - bei den betroffenen Bürgern und Firmen zu erheblichem Unmut und zu Beschwerden und werden deshalb nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe durchgeführt; einer dieser Gründe könnte z. B. sein, dass es in diesem Bereich Auffindungsprobleme von Adressen beim Einsatz von Not- und Rettungsdiensten gibt. Dies ist jedoch nicht der Fall. 4.2 Weiter heißt es im Antrag des Bezirksausschusses: „Dass Plätze anders benannt werden können, als die angrenzenden Häuser, zeigen übrigens prominente Beispiele in der Innenstadt, wie die Objekte, die an den Platz der Opfer des Nationalsozialismus sowie Georg-Elser-Platz angrenzen, die weiterhin unter Hausnummern Maximiliansplatz bzw. Türkenstraße adressiert werden“ (Anlage 4, Seite 3, 1. Absatz). Stellungnahme des Vermessungsamtes: Die Situation am „Platz der Opfer des Nationalsozialismus“ stellt sich wie folgt dar: Die eigentliche Platzfläche wird im Norden begrenzt von der Briennerstraße, im Westen vom Maximiliansplatz. Vom Maximiliansplatz aus führt eine Stichstraße mit 35 Parkplätzen und einem Taxistand südlich und östlich um den Platz der Opfer des Nationalsozialismus herum. Diese Stichstraße ist Teil des Maximiliansplatzes und stellt eine weiträumige Trennung der Bebauung von der restlichen Platzfläche dar. Aus diesem Grund war eine Umadressierung der angrenzenden Gebäude nicht erforderlich. Der Georg-Elser-Platz wurde am 17.10.1996 vom Stadtrat benannt. Da von der Benennung der gesamten in Frage kommenden Fläche drei Anwesen betroffen gewesen wären, wurde eine Anhörung durchgeführt. Einige der Befragten sprachen sich entschieden gegen eine Umbenennung aus. Deshalb wurde nur eine Teilfläche, die durch Baumreihen an der Nord- bzw. Ostseite begrenzt wird, in Georg-Elser-Platz benannt. Folglich war Seite 4 auch in diesem Fall keine Umadressierung der anliegenden Grundstücke erforderlich. Auf diesen Sachverhalt wurde ausdrücklich im Text der Beschlussvorlage für den Kommunalausschuss hingewiesen. 5. Gesamtstädtische Belange Die Verwaltung ist gehalten, auch die gesamtstädtischen Belange in Betracht zu ziehen. Dies schließt auch ein, bei der Neubenennung von Straßen einer möglichen Verwechslungsgefahr von Adressen, z. B. beim Einsatz von Not- und Rettungsdiensten, vorzubeugen. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass - wie im Oktober 2009 der örtlichen Presse zu entnehmen war - an der Carl-Wery-Straße, nicht weit vom PEP-Einkaufszentrum entfernt, ein neues Quartier entstehen soll, das von den Planern und vom Investor „Perlacher Tor“ getauft worden ist. Durch die große Namensähnlichkeit mit „Perlacher-Tor-Platz“ bestünde eine erhebliche Verwechslungsgefahr. 6. Beteiligung der Bezirksausschüsse In dieser Angelegenheit besteht ein Anhörungsrecht des Bezirksausschusses . Das Vermessungsamt hat dem BA 16 Ramersdorf-Perlach diese Beschlussvorlage mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Der BA 16 hat sich in seiner Sitzung am 03.08.2010 mit dieser Angelegenheit befasst und dem Vermessungsamt eine Stellungnahme zugeleitet (Anlage 5). Darin heißt es u. a.: „Offensichtlich hat das Vermessungsamt keine Veranlassung gesehen, sich mit den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen vertraut zu machen und u. a. eine Stellungnahme der PEP-Verwaltung einzuholen“. Und weiter heißt es an anderer Stelle der Stellungnahme: „Sollte das Vermessungsamt weiter die Auffassung vertreten, dass Betriebe von Adressänderungen betroffen sind, wird es aufgefordert, von diesen und der PEP-Center-Verwaltung als deren Vermieter Stellungnahmen einzuholen, ob diese ggf. mit der Benennung 'Perlacher-Tor-Platz' einverstanden wären. Gegebenenfalls ist den Bezirksausschuss 16 vor einer weiteren Sachbehandlung über das Ergebnis zu unterrichten.“ Das Vermessungsamt hat auf Seite 3 der aktuellen Beschlussvorlage darauf hingewiesen, dass Umbenennungen nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe, wie z. B. bei Auffindungsproblemen von Adressen beim Einsatz von Not- und Rettungsdiensten, durchgeführt werden. Da dies hier jedoch nicht der Fall ist, sah und sieht das Vermessungsamt keine Erfordernis, eine zeit- und kostenintensive Befragung dieser Art durchzuführen. Erfahrungsgemäß führen solche Befragungen zu großer Unruhe und erheblichem Unmut bei den Betroffenen, verbunden mit vielen Rückfragen und Beschwerden, deren Bearbeitung wieder etliche Zeit in Anspruch nimmt. 7. Unterrichtung der Korreferentin und des Verwaltungsbeirates Der Korreferentin, Frau Stadträtin Ulrike Boesser, und dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Dr. Michael Mattar, wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet. 8. Beschlussvollzugskontrolle Diese Sitzungsvorlage soll nicht der Beschlussvollzugskontrolle unterliegen, weil die Erledigung durch Beschlussfassung gegeben ist. Seite 5 II. Antrag der Referentin 1. Der Beschluss des Kommunalausschusses (Sitzungsvorlage Nr.08-14 / V 01612) vom 12.02.2009 wird nicht aufgehoben. 2. Dem Antrag Nr. 08-14 / B 01348 des Bezirksausschusses 16 Ramersdorf-Perlach, in dem dieser erneut die Benennung der platzartigen Erweiterung der Thomas-DehlerStraße im Eingangsbereich des PEP-Einkaufszentrums in „Perlacher-Tor-Platz“ fordert, wird nicht entsprochen; er ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl 2. Bürgermeisterin Gabriele Friderich Berufsmäßige Stadträtin Seite 6 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an das Direktorium - Dokumentationsstelle z.K. V. Wv. Kommunalreferat - Vermessungsamt - SMV Straßenbenennung Kommunalreferat I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Direktorium (D-HA II/BA) das Direktorium-Dokumentationsstelle den Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach das Stadtarchiv das Kommunalreferat – GL (Az.: 336 / 09 / GL; siehe auch: Az.: 343 / GL / 08) z.K. Am _______________ I.A. Grafwallner