Referat für Stadtplanung und Bauordnung

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Referat für Stadtplanung und Bauordnung
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Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN HA II/43 P
PLAN HA II/43 V
Bebauungsplan Nr. 1574
Schlagweg (westlich),
Burgfriedensgrenze,
Am Hackelanger (südlich),
Friedhof Pasing und
Blumenauer Straße
Stadtbezirk 21 – Pasing - Obermenzing
(Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses)
Sitzungsvorlagen Nr. 02-08 / V 10595
Anlagen:
1. Übersichtsplan
2. Lageplan des 21. Stadtbezirks
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 26.09.2007 (SB)
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag der Referentin
Am 20.08.1986 hat der Stadtrat beschlossen, für das im Übersichtsplan vom 22.07.1986
schwarz umrandete Gebiet westlich des Schlagwegs, nördlich der Burgfriedensgrenze, südlich
Am Hackelanger, östlich des Friedhofs Pasing und südlich der Blumenauer Straße einen Bebauungsplan aufzustellen.
Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses waren:
1. die Erweiterung des Pasinger Friedhofes nach Südosten,
2. dem großen Bedarf an Kleingärten Rechnung zu tragen,
3. die Schaffung eines durch Fuß- und Radwegeverbindungen erschlossenen Frei- und Erholungsraums und
4. die Berücksichtigung der Interessen eines ansässigen Gärtnereibetriebes.
Die damaligen Planungsziele stellen sich aus heutiger Sicht wie folgt dar:
Zu 1.
Nach dem Beschluss des Gesundheitsausschusses vom 21.07.2005 (VV vom 27.07.2005)
zum Friedhof Pasing ist ein Erweiterungsbedarf voraussichtlich auf Jahrzehnte nicht erforderlich.
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Der Friedhof Pasing hat gegenwärtig noch rund 400 freie Gräber und Reserveflächen innerhalb des Friedhofs für 800 Gräber. Bei gleichbleibender Inanspruchnahme wird sich bis zum
Jahr 2020 noch nicht einmal die Notwendigkeit ergeben, auf die Reserveflächen zurückzugreifen.
Planungsrechtliche Maßnahmen in Bezug auf einen Bebauungsplan sind nicht erforderlich.
Der geltende Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung wird zu gegebener Zeit
geändert.
Zu 2.
Ein Bedarf an Kleingärten besteht nicht mehr. Der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung wurde zwischenzeitlich geändert und stellt keine Flächen für Kleingärten mehr
dar. Dieses Planungsziel des Aufstellungsbeschlusses ist damit obsolet.
Zu 3.
Die geforderten Fuß- und Radwegeverbindungen zur Erschließung des Frei- und Erholungsraums können auf Flächen, die der Stadt zur Verfügung stehen, geführt werden bzw. bestehen
bereits.
Weitere Flächen für Wege können ohne planungsrechtliche Maßnahmen erworben werden.
Zu 4.
Der Gärtnereibetrieb (Erwerbsgärtnerei) genießt derzeit Bestandschutz.
Es handelt sich um einen privilegierten Betrieb im Außenbereich nach § 35 Abs.1 Nr. 2
BauGB.
Der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung stellt auf ca. der Hälfte der
Grundfläche der Erwerbsgärtnerei Friedhof, Allgemeine Grünfläche und Regionaler Grünzug
und auf der restlichen Fläche Landwirtschaft und Regionaler Grünzug dar.
Ob für eine maßvolle Erweiterung einer Erwerbsgärtnerei auf der Basis des § 35 Abs. 1
BauGB eine Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung erforderlich ist, ist an Hand des konkreten Vorhabens zu gegebener Zeit zu prüfen. Die Aufstellung
eines Bebauungsplanes ist dafür nicht erforderlich.
Eine Baugenehmigung für die auf dem Grundstück Schlagweg 12 vorhandenen Nutzungen
(Bauhof, Lackierbetrieb oder andere Nutzungen) liegt nicht vor. Von der Lokalbaukommission
wird zur Zeit die Beseitigung der ungenehmigten Nutzungen betrieben.
Da die Ziele des Aufstellungsbeschlusses nicht mehr bestehen bzw. ohne Bebauungsplan verfolgt werden können, ist der Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der betroffene Bezirksausschuss des 21. Stadtbezirks wurde gemäß § 9 Abs. 2 und 3, § 13
Abs. 1 sowie § 15 der Satzung für die Bezirksausschüsse in Verbindung mit dem „Katalog der
Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der Bezirksausschüsse“ (Anlage 1 der
Bezirksausschuss-Satzung), Abschnitt Referat für Stadtplanung und Bauordnung, analog Ziffer 6.1 analog, angehört. Er hat sich in seiner Sitzung am 03.07.2007 mit der Vorlage befasst
und die geplante Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Kenntnis genommen.
Der Bezirksauschuss des 21. Stadtbezirks hat Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten.
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau
Stadträtin Lindner-Schädlich, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II.
Antrag der Referentin:
Ich beantrage Folgendes:
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1. Der Beschluss vom 20.08.1986, für das Gebiet westlich des Schlagwegs, nördlich der
Burgfriedensgrenze, südlich Am Hackelanger, östlich des Friedhofs Pasing und südlich der
Blumenauer Straße den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1574 aufzustellen, wird aufgehoben.
2. Diese Vorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
III.
Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
IV.
Der Vorsitzende
Die Referentin
Ober-/Bürgermeister
Dr.(I) Merk
Stadtbaurätin
Abdruck von I. mit III.
über den Stenografischen Sitzungsdienst
an das Direktorium Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
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V. Wv. Planungsreferat HA II/43 V
Zur weiteren Veranlassung.
Zu V.:
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
2. an den Bezirksausschuss 21
3. an das Referat für Gesundheit und Umwelt, RGU – Best-G 21
4. an das Kommunalreferat – LV
5. an das Kommunalreferat - GV
6. an das Planungsreferat SG 3
7. an das Planungsreferat – HA I
8. an das Planungsreferat – HA II/01
9. an das Planungsreferat – HA III
10. an das Planungsreferat – HA IV
z. K.
Am ...........
Planungsreferat – II/43 V
I. A.