Beschlussentwurf

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Beschlussentwurf
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Schul- und Kultusreferat
Sportamt
Bezirkssportanlage an der Dietramszeller Str. 9
Großinstandsetzung des Kunstrasenplatzes
6. Stadtbezirk Sendling
Projektkosten (Kostenobergrenze): 715.000 Euro (netto)
1.
2.
Genehmigung des Bedarfsprogrammes
Projektauftrag
Sitzungsvorlage-Nr.: 02-08/V11087
Anlage:
Bedarfsprogramm
Beschluss des Bezirksausschusses des 6. Stadtbezirkes Sendling vom 03.12.2007
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag der Referentin
1.
Aufgabenstellung
Die Freisportflächen der Bezirkssportanlage an der Dietramszeller Str. 9 werden derzeit von drei Vereinen (SpVgg Thalkirchen-Freundschaft e.V., SV Latino Munich e.V.
und SV FC BIH München 1993 e.V.) sowie dem Polizeipräsidium München (Dienstsport) genutzt.
Den vorgenannten Vereinen stehen für den Sportbetrieb mit derzeit 26 Fußballmannschaften (davon 18 Kinder- und Jugendmannschaften) lediglich ein Kunstrasen- und
ein Rasenplatz zur Verfügung, wobei für den Trainingsbetrieb eigentlich nur der Kunstrasenplatz genutzt werden kann, da auf dem Rasenplatz vorrangig der Punktspielbetrieb ausgetragen wird.
Der im Jahr 1995 errichtete Kunstrasenplatz ist nach nunmehr 12 Jahren intensiver
Nutzung am Ende seiner Lebensdauer. Die Höhe des Flors entspricht nicht mehr den
sport- und baufachlichen Anforderungen. In den stark belasteten Bereichen (wie z.B.
Torraum) ist der Flor vollkommen abgespielt. Die Oberfläche ist inzwischen stark verdichtet. Es besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr für die Sporttreibenden. Mittlerweile fallen immer häufiger Reparaturen und Ausbesserungen an, so dass eine grundlegende Sanierung dringend geboten ist. Zudem entspricht die sandgefüllte Bauweise
mittlerweile nicht mehr dem sporttechnischen Standard von Kunstrasenplätzen.
Das Geflecht des Ballfangzauns ist schadhaft und muss ersetzt werden, ebenso lässt
die Bewässerungsanlage keine Lebensdauer mehr erwarten, die der des neuen Belages entspricht.
Auch die Flutlichtanlage genügt nicht mehr den neuesten bau- und sicherheitstechnischen Anforderungen. Sie ist ebenfalls zu erneuern.
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2.
Projektstand
Das Schul- und Kultusreferat hat dem Baureferat am 03.07.2007 den Untersuchungsauftrag erteilt. Das Ergebnis der Projektuntersuchung liegt nunmehr vor und ist im beigefügten Bedarfsprogramm dargestellt.
3.
Planung
Das Baureferat hat die Vorplanungsunterlagen erarbeitet und führt hierzu im Einzelnen
aus :
Es ist geplant, den sandgefüllten Kunstrasenbelag durch ein sand-granulatgefülltes
System, das bessere Spieleigenschaften bietet und eine lange Haltbarkeit von 12 bis
15 Jahren verspricht, zu ersetzen. Dabei ist die darunter liegende Elastikschicht nachzubessern, um den neuesten sportfachlichen Standards gerecht zu werden. In diesem
Zusammenhang wird auch die Bewässerung des Platzes erneuert.
Ebenso wird die Flutlichtanlage ersetzt, um sie sowohl den neuesten technischen Bedingungen anzupassen, als auch um mit den neuen und besteigbaren Masten künftig
Arbeiten an den Leuchten zu ermöglichen, ohne den Platz mit Hebebühnen befahren
und damit belasten zu müssen.
Da die Masten des Ballfangzauns noch eine ausreichende Lebensdauer erwarten lassen, wird nur das überalterte und beschädigte Maschendrahtgeflecht ersetzt.
4.
Projektkosten
Das Baureferat hat auf der Grundlage der Projektuntersuchung und Vorplanung die
Kostenschätzung erstellt. Danach ergibt sich für das Bauvorhaben eine Kostenobergrenze von 715.000 Euro (netto).
Die Bezirkssportanlage Dietramszeller Str. 9 ist dem Unterabschnitt 5640 „Bezirkssportanlagen und sonstige Sporteinrichtungen“ zugeordnet und somit Teil eines vorsteuerabzugsberechtigten Betriebes gewerblicher Art. Gemäß Vorgabe der Stadtkämmerei ist bei Betrieben gewerblicher Art, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, der Investitionsbedarf netto, also ohne Mehrwertsteuer geltend zumachen.
Die Projektkosten sind in den anliegenden Projektdaten Blatt 5 detailliert aufgegliedert.
Sie beinhalten die Kosten nach DIN 276 entsprechend dem derzeitigen Preis- und Erkenntnisstand zuzüglich eines Ansatzes von 17,5 % für nicht vorhersehbare Kostenrisiken (Konkretisierung der Planung sowie der Mengen- und Preisansätze). Diese Summe wird als Kostenobergrenze für die weitere Planung und Vorbereitung des Projektes
festgelegt. Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung auf Grund von Index- bzw.
Marktpreisveränderungen zulässig.
5. Finanzierung
Die Maßnahme ist derzeit noch nicht im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2007-2011
enthalten.
Zur Finanzierung der Maßnahme sind aber im Vermögenshaushalt 2007 und im Entwurf des Vermögenshaushalts 2008 bei der Pauschalhaushaltsstelle 5640.950.1050.5
„Bezirkssportanlagen und sonstige Sporteinrichtungen – Sportplatzerneuerung – Baukosten“ ausreichende Investitionsmittel für diese Maßnahme enthalten. Das für diese
Haushaltsstelle anordnungsbefugte Baureferat wird zu gegebener Zeit die Übertra-
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gung der Ausgabemittel auf die Haushaltsstelle 5640.950.7890.8 „Bezirkssportanlagen
und sonstige Sporteinrichtungen – BSA Dietramszeller Str. 9, Großinstandsetzung des
Kunstrasenplatzes“ durch Veranschlagungsberichtigung im Büroweg bei der Stadtkämmerei beantragen.
Die Finanzierung kann damit ohne Ausweitung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes
2007-2011 sichergestellt werden.
Die Beschlussvorlage ist mit dem Baureferat und der Stadtkämmerei abgestimmt.
Der Korreferentin, Frau Stadträtin Marianne Brunner, und der Verwaltungsbeirätin, Frau
Stadträtin Diana Stachowitz, wurde je ein Abdruck der Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme zugeleitet.
II.
Antrag der Referentin
Der Bezirksausschuss beschließt:
1.
Der Bedarf gemäß Bedarfsprogramm wird genehmigt.
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Das Planungskonzept mit Projektkosten in Höhe von 715.000 Euro netto wird nach
Maßgabe der vorgelegten Vorentwurfspläne genehmigt.
3.
Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Ausführung
vorzubereiten.
4.
Das Schul- und Kultusreferat wird beauftragt, die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des 6. Stadtbezirkes Sendling der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende
Die Referentin
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Günter S. Pelkowski
Stadtschulrätin
Elisabeth Weiß-Söllner
IV. Wiedervorlage Schul- und Kultusreferat – Sportamt zur weiteren Veranlassung:
Die Übereinstimmung dieses Abdruckes mit dem beglaubigten Original wird bestätigt.
Abdruck der Beschlussvorlage an:
den Bezirksausschuss des 6. Stadtbezirkes Sendling
das Direktorium – Dokumentationsstelle
das Revisionsamt
die Stadtkämmerei (2x)
das Baureferat – G02
das Baureferat – G11
das Baureferat – G 311
das Baureferat – H63
das Baureferat – H73
das Sportamt – SpA/B12
das Sportamt – SpA/B22
zur Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium - HA II / V
Der Beschluss des Bezirksausschuss 6
kann vollzogen werden.
kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt).
ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen.
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Schul- und Kultusreferat
Sportamt
Datum:.......
i.A.
_________
gefasst wurde und das Baureferat vom Abänderungsantrag betroffen ist.
*****) Nur, wenn der Beschluss in Abänderung des Referentenantrages gefasst wurde.