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Telefon 233 - 32130 Telefax 233 - 32156 Schul- und Kultusreferat Sportamt Bezirkssportanlage an der Dietramszeller Str. 9 Neubau eines Sportbetriebsgebäudes mit Gaststätte und Räumen für ein Jugendfreizeitheim sowie teilweise Umgestaltung der Freisportflächen im 6. Stadtbezirk Sendling Projektkosten (Kostenobergrenze): 7.258.000 Euro netto (davon Ersteinrichtungskosten - ohne Jugendfreizeitheim - 80.000 Euro netto) 1. 2. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung Projektauftrag Sitzungsvorlage-Nr.: 08-14/V02113 1. 2. 3. 4. 5. 6. Anlagen Lageplan Bestand Lageplan Bebauung Nutzerbedarfsprogramm Projekthandbuch Projektdaten Protokoll der Besprechung 13.12.2007 7. Anpassung des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2009-2013 Beschluss des Schul- und Sportausschusses des Stadtrats vom 27.05.2009 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Teil A: Überblick über das Gesamtprojekt - Umgestaltung der Bezirkssportanlage an der Dietramszeller Straße 1. Ausgangslage Auf dem städtischen Grundbesitz an der Dietramszeller-/Thalkirchner Straße befinden sich derzeit unter anderem folgende Einrichtungen (vgl. Anlage 1): Zum einen die städtische Bezirkssportanlage Dietramszeller Str. 9 (Teilfläche aus Flst. 10885 Gem. München Sektion 6), zu der neben dem Sportbetriebsgebäude, in dem Umkleide- und Sanitäreinrichtungen, eine Tischtennis- und eine Gymnastikhalle, eine Platzwartwohnung und Räume für ein Jugendfreizeitheim untergebracht sind, auch zwei Großspielfelder (ein Rasen- und Kunstrasenplatz) gehören. Außerdem befindet sich auf dieser Fläche ein baurechtlich nicht genehmigter Containerbau der SpVgg Thalkirchen-Freundschaft e.V., der als provisorisches Vereinsheim genutzt wird. Die Seite 2 Freisportflächen werden von drei Vereinen, der SpVgg Thalkirchen-Freundschaft e.V., dem FC BiH München e.V. und dem Latino Munich Sportverein e.V., genutzt. Schulsport findet hier nicht statt. Die Tischtennishalle nutzen der FC Großmarkthalle e.V. und der TVDN Naturfreunde Karwendel München-Sendling e.V.. Die Gymnastikhalle belegen der Freizeitsport, der Kindergarten Rasselbande, die SpVgg ThalkirchenFreundschaft e.V. und das Jugendfreizeitheim. Zum anderen befindet sich an der Thalkirchner Str. 207 eine Kletteranlage des Deutschen Alpenvereins e.V.. Die Anlage besteht aus einem Außenkletterbereich und einer Kletterhalle. Dem Verein wurde zum Betrieb dieser Anlage das städtische Flst. 10885/19 Gem. München Sektion 6 im Wege eines Erbbaurechts bis zum 31.12.2049 überlassen. Zur Bezirkssportanlage gehört eine Gemeinschaftsstellplatzanlage. 2. Problemstellung Die Nutzer des Sportareals sind in den letzten Jahren mit folgenden Forderungen an das Schul- und Kultusreferat herangetreten: Der Deutsche Alpenverein e.V. will seine Hallenkapazitäten erweitern, um die Qualität des Sportbetriebes zu verbessern. Im Winter und bei schlechtem Wetter stehen den Sporttreibenden nur die Kletterflächen in der Halle zur Verfügung. Die Situation ist dann sehr beengt und auch unter Sicherheitsaspekten problematisch. Daher sind zusätzliche Hallenkletterflächen erforderlich, um den Sportbetrieb zu entzerren. Auch die Umkleide- und Sanitäranlagen sind für die Anzahl der Sporttreibenden unzureichend. Die SpVgg Thalkirchen-Freundschaft e.V. ist mit der jetzigen Situation ebenfalls unzufrieden. Sie fordert seit Jahren die Errichtung einer Gaststätte für die Bezirkssportanlage, um die Versorgung der Sporttreibenden und Zuschauer mit Speisen und Getränken sicherzustellen sowie den Vereinsmitgliedern einen zentralen Treffpunkt zur Pflege des Vereinslebens bieten zu können. Außerdem fordert der Verein die Errichtung eines zusätzlichen Kleinspielfeldes, um dem intensiven Sportbetrieb der Fußballmannschaften gerecht zu werden. Dem Sozialreferat, dem Räume im Betriebsgebäude zur Nutzung als Jugendfreizeitstätte überlassen wurden, beklagt die beengte und nicht bedarfsgerechte Unterbringung. Auch das Schul- und Kultusreferat selbst sieht einen dringenden Veränderungsbedarf auf der Bezirkssportanlage. Das Betriebsgebäude (Baujahr 1958) entspricht aufgrund seines Alters weder den Bedürfnissen der Sporttreibenden noch dem heutigen Baustandard und muss daher dringend durch einen Neubau ersetzt werden. Die gewünschten baulichen Veränderungen führen jedoch zu Konflikten mit den städtebaulichen und grünplanerischen Zielvorstellungen. Die Anzahl und Lage der vorhandenen Baukörper ist problematisch. Derzeit sind die Gebäude über das gesamte Areal verstreut, was zu einer unerwünschten Zersiedelung geführt hat. Außerdem befindet sich ein Teil der Gebäude in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan als übergeordnete Grünbeziehung dargestellt ist. Städtebauliche und grünplanerische Zielvorstellung ist es, dass dieser Bereich gänzlich frei von Gebäuden sein soll. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung fordert deshalb, künftig die Gebäude im Süden des Areals neben der bestehenden Kletteranlage anzusiedeln. 3. Lösungsansatz Zur Lösung des vorgenannten Konflikts wurde eine Rahmenplanung erstellt, in der die Seite 3 notwendigen baulichen Veränderungen unter Einhaltung der städtebaulichen und grünplanerischen Vorgaben fixiert wurden. Auf Grundlage dieser Rahmenplanung haben die Architekturbüros Drexler + Partner und Pongratz +Sonanini eine Planstudie erarbeitet, die gezeigt hat, dass in dem vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung vorgegebenen Bauraum der Neubau eines Sportbetriebsgebäudes für die Bezirkssportanlage mit Räumen für eine Gaststätte und ein Jugendfreizeitheim sowie die Erweiterung der Kletterhalle realisierbar sind. Zur Nutzung von Synergieeffekten und, um ein homogenes Erscheinungsbild zu gewährleisten, sollen die beiden Einrichtungen (Sportbetriebsgebäude für die Bezirkssportanlage und Kletterhalle) in einem Baukörper („Doppelhauslösung“) untergebracht werden. Die Planstudie kommt auch den städtebaulichen und grünplanerischen Vorgaben entgegen, weil im Falle der Realisierung des Neubaus sowohl das bisherige Betriebsgebäude der Bezirkssportanlage, das in einem übergeordneten Grünzug liegt, als auch das nicht genehmigte provisorische Vereinsheim der SpVgg ThalkirchenFreundschaft e.V. beseitigt werden können. Damit kann die Zersiedelung des Areals deutlich zurückgenommen und der übergeordnete Grünzug zumindest teilweise von Baukörpern befreit werden. Darüber hinaus zeigte die Planstudie auch auf, dass durch eine Verschiebung des Rasenhauptspielfeldes die Errichtung eines zusätzlichen Kleinspielfeldes möglich ist. Der Sportausschuss hat der Rahmenplanung und der Planstudie in seiner Sitzung vom 17.04.2007 zugestimmt und das Schul- und Kultusreferat beauftragt, die Realisierung des Neubaus eines Sportbetriebsgebäudes für die Bezirkssportanlage mit Räumen für eine Gaststätte und ein Jugendfreizeitheim sowie die teilweise Umgestaltung der Freisportflächen voranzutreiben und die vom Deutschen Alpenverein e.V. geplante Erweiterung der Kletteranlage zu unterstützen. In der 1. Planungsbesprechung am 22.08.2007 wurde vereinbart, dass zwei Baulose zu bilden sind. Baulos 1 umfasst die Erweiterung der Kletteranlage (neue Kletterhalle und Verbindungstrakt zur bestehenden Kletterhalle). Bauherr und künftiger Betreiber ist der Deutsche Alpenverein e.V.. Finanziert wird dieses Projekt mit städtischen Zuwendungen vom Verein. Baulos 2 umfasst das Sportbetriebsgebäude für die Bezirkssportanlage mit Räumen für eine Gaststätte und ein Jugendfreizeitheim und die teilweise Umgestaltung der Freisportflächen. Bauherr dieses Gewerkes ist die Landeshauptstadt München, vertreten durch das Schul- und Kultusreferat. Die Finanzierung dieser Baumaßnahmen erfolgt aus dem Budget des Schul- und Kultusreferates. Dem Sozialreferat werden die Räume zur Unterbringung eines Jugendfreizeitheims vertraglich überlassen. Die Mittel für die Erstausstattung dieser Räume werden vom Sozialreferat gesondert zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2010-2014 angemeldet. Die Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung im Sinne der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) werden von der Stadtkämmerei beim Bayerischen Jugendring beantragt. Das Schul- und Kultusreferat plant, die Gaststätte an eine Brauerei oder einen auf der Sportanlage ansässigen Verein zu verpachten. Ziel ist es, dass der künftige Pächter die Ausstattung der Gaststätte übernimmt und finanziert. Da dieser Punkt jedoch noch nicht abschließend geregelt ist, sind im Baubudget bzw. in den Ersteinrichtungskosten derzeit noch Reserven enthalten, damit die Erstausstattung der Gaststätte ggf. auch vom Schul- und Kultusreferat finanziert werden könnte. Seite 4 Teil B: Baulos 1 - Neubau einer Kletterhalle durch den Deutschen Alpenverein e.V. Das Baulos 1 wird vom Deutschen Alpenverein e.V. mit Zuwendungen nach den Sportförderrichtlinien realisiert und finanziert. Das erforderliche Baugrundstück soll dem Verein zu diesem Zweck durch eine Erstreckung des bestehenden Erbbaurechts überlassen werden. Der Stadtrat wird zum Baulos 1 und zur Thematik Grundstücksüberlassung und Bezuschussung noch gesondert befasst. Ziel ist es, dass das Baulos 1 zusammen mit dem Baulos 2 (vgl. hierzu Teil C dieser Beschlussvorlage) voraussichtlich ab Herbst 2010 verwirklicht wird. Teil C: Baulos 2 - Neubau eines Sportbetriebsgebäudes mit Gaststätte und Räumen für ein Jugendfreizeitheim sowie teilweise Umgestaltung der Freisportflächen Die nachfolgenden Ausführungen, das Nutzerbedarfsprogramm, das Projekthandbuch und die Projektdatenblätter (vgl. Anlagen 3, 4 und 5) beziehen sich ausschließlich auf das Baulos 2, also das städtische Bauprojekt (vgl. hierzu auch den Lageplan Bebauung, Anlage 2). 1. Aufgabenstellung Das Sportbetriebsgebäude der Bezirkssportanlage Dietramszeller Str. 9, in dem neben den Sportbetriebsräumen, eine Tischtennis- und eine Gymnastikhalle, eine Dienstwohnung sowie Räume für ein Jugendfreizeitheim untergebracht sind, entspricht aufgrund seines Alters weder den Bedürfnissen der Nutzer noch dem heutigen Baustandard. Auf dem Gelände der Bezirkssportanlage befindet sich außerdem ein nicht genehmigter Containerbau der SpVgg Thalkirchen-Freundschaft e.V., der als provisorisches Vereinsheim genutzt wird. Es ist geplant, das alte Sportbetriebsgebäude durch einen Neubau im Süden des Areals, angrenzend an die dort situierte Kletterhalle, zu ersetzen. In dem neuen Gebäude sind neben den notwendigen Sportbetriebsräumen für die Bezirkssportanlage auch Räume für eine Gaststätte und ein Jugendfreizeitheim geplant. Nach Fertigstellung dieses Neubaus wird das alte Sportbetriebsgebäude auf Kosten der Landeshauptstadt München abgebrochen. Für die Beseitigung des provisorischen Vereinsheims ist die SpVgg Thalkirchen-Freundschaft e.V. zuständig. Der Neubau des Sportbetriebsgebäudes ist dringend notwendig, da den Sporttreibenden und den Besuchern des Jugendfreizeitheims die beengten und nicht mehr bedarfsgerechten Räume nicht mehr länger zugemutet werden können. Die Ausstattung des Gebäudes mit einer Gaststätte entspricht dem Standard städtischer Bezirkssportanlagen. Derzeit ist die Bezirkssportanlage Dietramszeller Str. 9 die einzige Bezirkssportanlage, die über keine (genehmigte) Gaststätte verfügt. Im Gegensatz zum bisherigen Betriebsgebäude ist im neuen Betriebsgebäude in Absprache mit dem Platzwartehepaar und dem Dienststellenpersonalrat keine Platzwartwohnung mehr vorgesehen (Lärmschutzgründe u.ä.). Es wurde vereinbart, dass sich das Platzwartehepaar mit Unterstützung des Schul- und Kultusreferates in der näheren Umgebung der Bezirkssportanlage eine (Dienst-)Wohnung sucht (vgl. Protokoll der Besprechung 13.12.2007, Anlage 6). Weiterhin ist geplant, das Rasenhauptspielfeld der Bezirkssportanlage zu verschieben, um Platz für ein zusätzliches Rasenkleinspielfeld zu schaffen. Diese Maßnahme ist dringend notwendig, um den Sportbetrieb der derzeit 26 Fußballmannschaften zu entzerren. Auch die der Bezirkssportanlage zugeordnete Gemeinschaftsstellplatzanlage mit Seite 5 derzeit ca. 130 Stellplätzen soll im jetzigen Bestand saniert werden, um den Parkraum optimal auszunutzen. 2. Projektstand Durch verwaltungsinterne Abstimmung wurde das Nutzerbedarfsprogramm (vgl. Anlage 3) vorläufig genehmigt und dem Baureferat der Vorplanungsauftrag erteilt. Das Ergebnis der Vorplanung liegt nunmehr vor. 3. Planung Das Baureferat hat die Vorplanungsunterlagen sowie das Projekthandbuch (vgl. Anlage 4) erarbeitet und führt hierzu im Einzelnen aus : Der neue Standort für das Betriebsgebäude mit Gaststätte und Jugendfreizeitheim wurde in gestalterischer, wirtschaftlicher und sportlicher Hinsicht untersucht und mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung so festgelegt. Das neue Betriebsgebäude besteht aus einem dreigeschoßigen, in den Hang eingeschnittenen Baukörper. Mit der angebauten Kletterhalle des DAV ergibt sich ein einheitlicher Komplex. Im 2. UG befinden sich die Sportbetriebsräume (Umkleide-, Dusch-, WC-, Schiedsrichter-, Platzwart- und Geräteräume sowie Geschäftszimmer) und eine Gymnastikhalle mit Nebenräumen. Im 1. UG sind die Gaststätte mit Terrasse, Küche und Küchennebenräumen, ein Jugend- und Besprechungsraum sowie die gesamten Technikräume untergebracht. Das EG wird als Jugendfreizeitheim mit Saal, Foyer, Cafeteria mit Küche und Nebenraum, Gruppenraum, Multifunktionsraum, Werkstatt, Lager, Büro und WC- Anlagen genutzt. Für das gesamte Gebäude wurde ein gemeinsames Treppenhaus mit Aufzug eingeplant. Der bestehende Naturrasenplatz wird nach Norden verlagert, so dass ein zusätzliches Rasenkleinspielfeld mit Flutlichtanlage errichtet werden kann. Die Ballfangzäune und die Bewässerung der Sportplätze werden erneuert. Die im Raumprogramm geforderten Flächen werden durch die Planung erfüllt. Die Wünsche der ansässigen drei Sportvereine sowie des Stadtjugendamtes wurden berücksichtigt. 4. Projektkosten Das Baureferat hat auf der Grundlage der Vorplanung die Kostenschätzung erstellt. Darin enthalten sind Baukosten nach DIN 276 entsprechend dem derzeitigen Preisund Erkenntnisstand zuzüglich eines Ansatzes von 17,5 % für nicht vorhersehbare Kostenrisiken (Konkretisierung der Planung sowie der Mengen- und Preisansätze). 4.1 Ermittlung der Projektkosten Kostenschätzung 6.177.000 Euro Reserve für Kostenrisiken 1.081.000 Euro (17,5% der Kostenschätzung _________________________________________________ Projektkosten und Kostenobergrenze 7.258.000 Euro Danach ergeben sich für das Bauvorhaben Projektkosten von 7.258.000 Euro netto. Seite 6 Diese Summe wird als Kostenobergrenze für die weitere Planung und Vorbereitung des Projektes festgelegt. Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung auf Grund von Index- bzw. Marktpreisveränderungen zulässig. Die Eigenleistungen des Baureferates sind in den Projektdaten auf Blatt 5 nachrichtlich aufgeführt. 4.2 Stellungnahme zu den Investitionskosten Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit hat das Baureferat dieses Bauvorhaben mit bereits abgerechneten städtischen Projekten gleicher Nutzung verglichen, den Sportanlagen Säbener Str. 59 und Lerchenauer Str. 270. Diese Überprüfung hat ergeben, dass die Kostenkennwerte bei vergleichbaren Planungskennwerten ca. 6,5% unter den der ausgewerteten Referenzobjekte liegen. Damit wurden die Zielvorgaben des Beschlusses „Standards bei städtischen Bauinvestitionsprojekten sowie deren Unterhalt und Betrieb“ vom 26.04.2007 erreicht. 5. Finanzierung Die Maßnahme ist im Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms (MIP) 2009-2013 beim Unterabschnitt 5640 „Bezirkssportanlagen und sonstige Sporteinrichtungen, Bezirkssportanlage Dietramszeller Str.9, Neubau eines Sport- /Betriebsgebäudes und eines Kleinspielfeldes, Planungskosten“, Maßnahmenummer 7820 mit einem Betrag von 50.000 Euro in Investitionsliste 1 vorgemerkt. Der derzeitige Finanzbedarf beträgt inklusive einer Risikoreserve von 17,5% 7.258.000 Euro netto. Die Finanzierung der Gesamtkosten (inklusive einer Risikoreserve von 17,5%) kann ohne Ausweitung des Entwurfs des MIP 2009-2013 aus den Planansätzen 2009ff. der FIPO 5640.950.1050.5 sichergestellt werden. Die dafür erforderliche Anpassung des Entwurfs des MIP 2009-2013 ist in der Anlage 7 dargestellt und wird von der Stadtkämmerei im Büroweg vorgenommen. Die Beschlussvorlage ist mit dem Baureferat, dem Sozialreferat, der Stadtkämmerei und dem Kommunalreferat abgestimmt. Der Bezirksausschuss des 6. Stadtbezirkes Sendling wurde entsprechend der Satzung für die Bezirksausschüsse angehört und hat dem Projekt zugestimmt. Die Korreferentin des Schul- und Kultusreferates, Frau Stadträtin Beatrix Zurek, und die Verwaltungsbeirätin des Sportamtes, Frau Stadträtin Verena Dietl, haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin Der Schul- und Sportausschuss beschließt als Senat: Seite 7 1. Der Bedarf gemäß Nutzerbedarfsprogramm für das Baulos 2 wird genehmigt. 2. Das Planungskonzept für das Baulos 2 mit Projektkosten in Höhe von 7.258.000 Euro netto wird nach Maßgabe des PHB und der vorgelegten Vorentwurfspläne genehmigt. 3. Das Baureferat wird beauftragt, für das Baulos 2 die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Ausführung vorzubereiten. 4. Das Schul- und Kultusreferat wird beauftragt, für das Baulos 2 die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl 2. Bürgermeisterin Elisabeth Weiß-Söllner Stadtschulrätin IV. Abdruck von I. mit III. Bearbeitungshinweis: *) Die angegebenen Stichworte sind durch aktuelle Texte zu ersetzen. über den Stenographischen an **)Sitzungsdienst Nur bei MIP-Änderung das Direktorium - Dokumentationsstelle ***) Hier sind die vom Baureferat ermittelten Kosten einzutragen. das Direktorium – HAII/BA (6. Stadtbezirk) das Revisionsamt die Stadtkämmerei (2x) zur Kenntnisnahme. V. Wiedervorlage Schul- und Kultusreferat – Sportamt Abdruck von I. mit IV. an: das Baureferat – RZ, RG2, RG3 das Baureferat – H, HZ, H3, H6,H7, H8, H9 das Baureferat – G, G02,G11, G13 Seite 8 das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA 2/5 das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA 4 das Schul- und Kultusreferat – SpA/B12 das Schul- und Kultusreferat – SpA/B22 das Schul- und Kultusreferat – SpA/V11 das Schul- und Kultusreferat – SpA/V12 das Kommunalreferat – GV/S das Sozialreferat – II/KJF/IB das Schul- und Kultusreferat – BP/SG1 (MIP) das Schul- und Kultusreferat – BP/SG2 (Anlagenbuchhaltung) zur Kenntnisnahme. Die Übereinstimmung des Abdruckes mit dem beglaubigten Original wird hiermit bestätigt. Schul- und Kultusreferat Sportamt Datum: i.A. _________