Beschlussvorlage
Transcription
Beschlussvorlage
Telefon 233 - 6 03 93 Telefax 233 - 989 6 03 93 Baureferat Gartenbau Gleisdreieck Pasing, Paosostraße Bau eines Fuß- und Radweges und einer Skateanlage im Stadtbezirk 22 Aubing - Lochhausen - Langwied (im Bereich des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1907) Kostenrahmen (überschlägig): 0,70 Mio. € bis 0,90 Mio. € 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Vorplanungsauftrag 3. Errichtung einer Skateranlage östlich des neuen Metro-Geländes Antrag Nr. 08-14 / B 03633 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing - Obermenzing vom 10.01.2012 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 09358 Anlagen - Bedarfsprogramm - Auszug Planteil Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1907 mit Variante Nord - BA-Antrag Nr. 08-14 / B 03633 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom 10.01.2012 Beschluss des Bauausschusses vom 14.05.2013 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Sachstand Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1907 „Bodenseestraße (südlich), Bahnlinie München – Herrsching (südlich), Bahnlinie München – Mittenwald (westlich), Paosostraße (nördlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1094) – Gleisdreieck Pasing, erfolgte am 19.11.2008 durch den Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung der Satzungsbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 01126). Der Bebauungsplan trat am 20.05.2009 in Kraft. Seite 2 Das Planungsgebiet umfasst ca. 30 ha und beinhaltet im Wesentlichen die Unterbringung eines Metro Großhandelsmarktes und eines Bau- und Gartenfachmarktes mit Gebäuden, Anlagen und deren Erschließung sowie im Ostteil großflächige ökologische Vorrangflächen, die teilweise bereits als Biotopflächen ausgewiesen sind oder durch ein Pflege- und Entwicklungskonzept als Ausgleichsflächen aufgewertet werden sollen. Die im geltenden Flächennutzungsplan dargestellte, in Nord-Süd-Richtung verlaufende übergeordnete Grünbeziehung zur Vernetzung der Landschaftsräume sowie zur Verbindung der Grünanlagen in der näheren Umgebung (Freizeitpark Neuaubing im Grünzug Gotthardstraße, Pasinger Stadtpark, Paul-Diehl-Park in Lochham) wird über den Bebauungsplan umgesetzt. Östlich entlang des Metrogeländes sieht der Bebauungsplan deshalb vor, einen Fuß- und Radweg herzustellen, um eine attraktive Wegebeziehung von der Paosostraße durch die Ausgleichsflächen bis zur neuen Erschließungsstraße „Am Gleisdreieck“ im Gewerbegebiet und dann weiter bis zur Bodenseestraße zu ermöglichen. Direkt an dieser Fuß- und Radwegverbindung ist im Bebauungsplan eine bis zu 700 m² große Skateanlage vorgesehen. Der Bedarf für diese Anlage wurde vom Bezirksausschuss 21 angemeldet und auch der Kreisjugendring unterstützt dieses Vorhaben. In den letzten Jahren wurden im Münchner Westen wiederholt Anträge für den Bau von Skateeinrichtungen gestellt, die jedoch mangels geeigneter Flächen abgelehnt werden mussten. Im Bereich des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1907 ist die Unterbringung einer Skateanlage unter Einhaltung der Grenzwerte der achtzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (18. BImSchV) – ohne weitere Lärmschutzmaßnahmen – möglich. Im Vergleich zum gesamten Stadtgebiet gibt es im westlichen Teil der Stadt nur relativ wenige Skateangebote, da aufgrund der hohen Lärmwerte große Abstände zur Wohnbebauung eingehalten werden müssen. Im Rahmen eines Schallschutzgutachtens zum Bebauungsplan wurde die Lage der Skateanlage so festgelegt, dass sich ein Abstandsmaß von ca. 200 m bis zur nächsten Wohnbebauung ergibt und sich damit diese Fläche zur Errichtung einer Skateranlage eignet. Durch die Lage an der Grenze zwischen den Stadtbezirken 22 Aubing - Lochhausen Langwied und 21 Pasing-Obermenzing kommt dem Fuß- und Radweg und der Skateanlage eine bezirksübergreifende Bedeutung bzw. Nutzungsmöglichkeit zu. Das Projekt wird deshalb dem Bauausschuss des Stadtrates zur Beschlussfassung vorgelegt. Seite 3 2. Projektbeschreibung 2.1 Fuß- und Radwegverbindung durch die Ausgleichsfläche Der Bebauungsplan setzt einen Rad- und Fußweg fest, der von Süden von der Paosostraße kommend parallel zur Ostgrenze des Grundstücks des Großmarktes verläuft und nördlich davon Richtung Westen zur Straße Am Gleisdreieck führt. Es handelt sich dabei um eine für den Radverkehr sehr sinnvolle nahräumliche Ergänzung zu dem asphaltierten und beleuchteten Weg westlich des Metro-Marktes. Insbesondere von / nach Pasing wird der Weg sicherlich auch durch den Radverkehr mitbenutzt werden. Der ca. 500 m lange Weg wird mit einer für die Örtlichkeit ausreichenden Breite von 3 m hergestellt. Weil der Weg durch eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft verläuft, muss die Wegeoberfläche nach den Vorgaben des Bebauungsplanes mit einem wasserdurchlässigen Belag ausgestattet werden. Zugleich dient der Weg als Anfahrmöglichkeit für Pflegefahrzeuge. 2.2 Skateanlage Standort: Die Lage der Skateanlage ist durch den Bebauungsplan weitgehend festgelegt (siehe Lageplan). Am 30.07.2012 fand auf Wunsch der Bezirksausschüsse 21 und 22 ein Ortstermin mit Vertretern des Referates für Stadtplanung und Bauordnung und des Baureferates (Gartenbau) statt. Hierbei wurde den Vertreterinnen und Vertretern der beiden Bezirksausschüsse sowie den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Bedarfssituation, die Standortwahl und die Art und der Umfang des Vorhabens erläutert. Die Mehrheit der Bezirksausschussmitglieder sprach sich im Rahmen des Ortstermins für eine Verschiebung des im Bebauungsplan festgesetzten Standorts in Richtung Norden auf Höhe der Einmündung zum Metro-Parkplatz aus. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat hierzu ausgeführt, dass diese Standortalternative gleichermaßen geeignet sei und eine Befreiung von der bisherigen Festsetzung in Aussicht gestellt. Die notwendigen Abstände zur angrenzenden Wohnbebauung an der Paosostraße werden in beiden Fällen eingehalten. Dementsprechend wird diese vor Ort abgestimmte Variante Nord durch das Baureferat weiterverfolgt. Bauart und Größe: Die Größe der Anlage darf 700 m² nicht überschreiten. Die konkrete Planung der Skateanlage hängt sehr davon ab, welches Konzept hier von den Nutzerinnen und Nutzern gewünscht wird, z.B. ob vorrangig ein Parcour mit sogenannten Streetstyle Elementen oder mit einer Bowl angeboten werden soll. Wie auch bei den in den letzten Jahren im Stadtgebiet entstandenen anderen Anlagen soll deshalb die Planung gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern individuell entwickelt werden, um den größtmöglichen Fahrspaß und letztlich eine hohe Akzeptanz zu erreichen. Es ist deshalb vorgesehen, mit den Skaterinnen und Skatern aus der örtlichen Umgebung sowie mit Expertinnen und Experten aus der Münchner Skater- und BMX-Szene zunächst einen Planungsworkshop durchzuführen. Anschließend werden die Ergebnisse von einem fachkundigen Skate/BMX-Park - Planungsbüro in einer Vorplanung umgesetzt und mit den Nutzerinnen und Nutzern weiter abgestimmt. Seite 4 3. Vorläufiger Terminplan Frühjahr 2013 – Herbst 2013 Workshops mit den Nutzerinnen und Nutzern zur Programmfindung sowie Erstellung der Vorplanung Winter 2013 / 2014 Projektauftrag (Genehmigung der Vorplanung incl. Kostenobergrenze) im Stadtrat Frühjahr 2014 Verwaltungsinterne Projektgenehmigung auf Basis Entwurfsplanung Winter 2014 / 2015 Ausführungsgenehmigung nach Ausschreibung Frühjahr 2015 – Herbst 2015 Realisierung der Maßnahme 4. Kostenrahmen Das Baureferat hat für das Grobkonzept der baulichen Maßnahmen überschlägig einen Kostenrahmen von 0,70 Mio. € bis 0,90 Mio. € ermittelt. Etwa 0,2 Mio. € hiervon entfallen auf den Bau des Fuß- und Radwegs. Es handelt sich hierbei noch um eine Grobeinschätzung ohne Planungsgrundlage, basierend auf Erfahrungswerten. Dies bedeutet, dass erst zum Projektauftrag im Stadtrat mit dem Ergebnis der Vorplanung konkrete Projektkosten vorgelegt werden können. 5. Finanzierung Die Kosten für den Bau des Rad- und Fußweges in Höhe von rund 200.000 € können aus den im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2012 - 2016 in Investitionsliste 1 bei der Maßnahme-Nr. 6300.1110 „Nahmobilitätspauschale“, Rangfolge - Nr. 308 eingestellten Mitteln finanziert werden. Für den Bau der Skateanlage stehen im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2012 - 2016 bzw. im Finanzhaushalt, Bereich Investitionstätigkeit, derzeit keine Mittel zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme vorhandener investiver Pauschalansätze für den Grünflächenausbau, insbesondere der Pauschale für die Herstellung und Einrichtung von Spielplätzen, würde zwangsläufig zu erheblichen zeitlichen Verschiebungen wichtiger anderer Grünprojekte führen. Das Baureferat beabsichtigt daher, mit dem Projektauftrag die Aufnahme der Maßnahme in das Mehrjahresinvestitionsprogramm zu beantragen. Die Stadtkämmerei ist mit der Sachbehandlung einverstanden. Seite 5 6. Errichtung einer Skateranlage östlich des neuen Metro-Geländes BA-Antrag Nr. 08-14 / B 03633 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 21 Pasing-Obermenzing vom 10.01.2012: Der Bezirksausschuss 21 hat in seiner Sitzung am 10.01.2012 an das Baureferat Gartenbau die Anfrage gerichtet, wie, wann und von wem die Skateanlage „Am Gleisdreieck“ errichtet werden soll. Das Baureferat nimmt dazu wie folgt Stellung: Ergänzend zu den beschriebenen Ausführungen kann Folgendes erläutert werden: Das Baureferat lässt sich mit der vorliegenden Bedarfs- und Konzeptgenehmigung den Vorplanungsauftrag für die Herstellung der Skateanlage im Gleisdreieck Pasing erteilen. Im Anschluss daran sollen die künftigen Nutzerinnen und Nutzer an der Planung beteiligt, der Projektauftrag erteilt und die erforderliche Einstellung der Mittel für die Skateanlage im Mehrjahresinvestitionsprogramm veranlasst werden. Diese Planungs-, Beteiligungs- und Genehmigungsschritte vorausgesetzt, kann ein Ausbau der Anlage möglicherweise in 2015 erfolgen. Dem Antrag Nr. 08-14 / B 03633 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom 10.01.2012 kann somit nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. 7. Beteiligung der Bezirksausschüsse: Die Bezirksausschüsse des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied und des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing wurden gemäß § 9 Abs. 2 und 3 der Bezirksausschuss-Satzung in Verbindung mit Ziffer 1.1 des Kataloges der Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der Bezirksausschüsse für das Baureferat angehört und haben zu der Beschlussvorlage folgende Stellungnahmen abgegeben: Nach Zuleitung der Beschlussvorlage am 01.06.2012 haben die Bezirksausschüsse 21 und 22 um einen Ortstermin mit Vertretern des Referates für Stadtplanung und Bauordnung und des Baureferates (Gartenbau) gebeten. Bei dem vereinbarten Ortstermin am 30.07.2012 hat sich die Mehrheit der anwesenden Vertreterinnen und Vertreter beider Bezirksausschüsse für eine Verschiebung des festgesetzten Standorts in Richtung Norden beim Metro-Parkplatz ausgesprochen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat dargelegt, dass sowohl der im Bebauungsplan festgesetzte südlich gelegene Standort als auch die vor Ort favorisierte Variante Nord beim Metro-Parkplatz gleichermaßen geeignet seien und eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt. Auf der Grundlage der Festlegungen dieses Ortstermins wurde die Beschlussvorlage in den jeweiligen Sitzungen der beiden Bezirksausschüsse behandelt und die folgenden Stellungnahmen abgegeben: Seite 6 Bezirksausschuss 22 Aubing - Lochhausen - Langwied: Mit Schreiben vom 20.09.2012 wurde dem Baureferat das Ergebnis der Sitzung vom 19.09.2012 mitgeteilt: „Der Standortvorschlag für die Errichtung einer Skateanlage Am Gleisdreieck / Metro wurde mehrheitlich, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, abgelehnt.“ Bezirksausschuss 21 Pasing - Obermenzing: Mit e-mail vom 06.11.2012 wurde dem Baureferat mitgeteilt, dass folgender Beschluss am 02.10.2012 einstimmig gefasst wurde: „Der BA 21 fordert den Bau der Skateranlage, wie bei der Ortsbesichtigung besprochen, östlich direkt hinter den Parkplätzen von Praktiker und Metro.“ Diese Stellungnahmen zur geplanten Skateanlage werden vom Baureferat wie folgt gewürdigt: Der Münchener Westen weist im Gegensatz zum übrigen Stadtgebiet ein relativ geringes Angebot an Skateanlagen auf. Aus diesem Grund wurde in den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1907 die Flächenausweisung für eine 700 m² große Skateanlage aufgenommen. Skateanlagen dieser Größenordnung können aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben nur an wenigen Stellen im Stadtgebiet errichtet werden. Somit kommt der geplanten Skateanlage Am Gleisdreieck Pasing eine stadtteilübergreifende Bedeutung zu. Das Baureferat empfiehlt aus diesem Grund, die Planung für die Skateanlage auf Basis der Variante Nord östlich der Metro-Parkplätze weiterzuverfolgen. Die Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 21 und 22 haben Abdrucke der Vorlage erhalten. Die Beschlussvorlage ist mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgestimmt. Dem Korreferenten des Baureferates, Herrn Stadtrat Danner, sowie dem Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Gartenbau, Herrn Stadtrat Bickelbacher, wurde je ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. Seite 7 II. Antrag der Referentin 1. Das Bedarfsprogramm wird genehmigt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die Vorplanung zu erarbeiten und den Projektauftrag herbeizuführen. Hierbei wird die beim Ortstermin abgestimmte Variante Nord zugrunde gelegt. 3. Der Antrag Nr. 08-14 / B 03633 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom 10.01.2012 ist damit satzungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Hep Monatzeder 3. Bürgermeister Rosemarie Hingerl Berufsm. Stadträtin Seite 8 IV. Abdruck von I. - III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei - II/21 zur Kenntnis. V. Wv. im Baureferat / RG 4 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 21 An den Bezirksausschuss 22 An das Direktorium - HA II/V BAG-West An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Kommunalreferat An das Kreisverwaltungsreferat An das Baureferat - H, J, T, V, MSE An das Baureferat - RZ, RG 2, RG 4 An das Baureferat - G, G1, G13, G12, GZ, GZ-1, G3 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück zum Baureferat - G 02 zum Vollzug des Beschlusses. Am ...................... Baureferat / RG 4 I. A.