Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage
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Baureferat
Gartenbau
Gleisdreieck Pasing, Paosostraße
Bau eines Fuß- und Radweges und einer Skateanlage
im Stadtbezirk 22 Aubing - Lochhausen - Langwied
(im Bereich des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1907)
Kostenrahmen (überschlägig):
0,70 Mio. € bis 0,90 Mio. €
1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
2. Vorplanungsauftrag
3. Errichtung einer Skateranlage östlich des neuen Metro-Geländes
Antrag Nr. 08-14 / B 03633 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 21 Pasing - Obermenzing
vom 10.01.2012
Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 09358
Anlagen
- Bedarfsprogramm
- Auszug Planteil Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1907
mit Variante Nord
- BA-Antrag Nr. 08-14 / B 03633 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom 10.01.2012
Beschluss des Bauausschusses vom 14.05.2013 (SB)
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag der Referentin
1. Sachstand
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1907 „Bodenseestraße (südlich), Bahnlinie München – Herrsching (südlich), Bahnlinie München –
Mittenwald (westlich), Paosostraße (nördlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes
Nr. 1094) – Gleisdreieck Pasing, erfolgte am 19.11.2008 durch den Ausschuss für
Stadtplanung und Bauordnung der Satzungsbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 /
V 01126).
Der Bebauungsplan trat am 20.05.2009 in Kraft.
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Das Planungsgebiet umfasst ca. 30 ha und beinhaltet im Wesentlichen die Unterbringung eines Metro Großhandelsmarktes und eines Bau- und Gartenfachmarktes mit
Gebäuden, Anlagen und deren Erschließung sowie im Ostteil großflächige ökologische
Vorrangflächen, die teilweise bereits als Biotopflächen ausgewiesen sind oder durch
ein Pflege- und Entwicklungskonzept als Ausgleichsflächen aufgewertet werden sollen.
Die im geltenden Flächennutzungsplan dargestellte, in Nord-Süd-Richtung verlaufende
übergeordnete Grünbeziehung zur Vernetzung der Landschaftsräume sowie zur
Verbindung der Grünanlagen in der näheren Umgebung (Freizeitpark Neuaubing im
Grünzug Gotthardstraße, Pasinger Stadtpark, Paul-Diehl-Park in Lochham) wird über
den Bebauungsplan umgesetzt. Östlich entlang des Metrogeländes sieht der
Bebauungsplan deshalb vor, einen Fuß- und Radweg herzustellen, um eine attraktive
Wegebeziehung von der Paosostraße durch die Ausgleichsflächen bis zur neuen
Erschließungsstraße „Am Gleisdreieck“ im Gewerbegebiet und dann weiter bis zur
Bodenseestraße zu ermöglichen.
Direkt an dieser Fuß- und Radwegverbindung ist im Bebauungsplan eine bis zu
700 m² große Skateanlage vorgesehen. Der Bedarf für diese Anlage wurde vom
Bezirksausschuss 21 angemeldet und auch der Kreisjugendring unterstützt dieses
Vorhaben.
In den letzten Jahren wurden im Münchner Westen wiederholt Anträge für den Bau
von Skateeinrichtungen gestellt, die jedoch mangels geeigneter Flächen abgelehnt
werden mussten.
Im Bereich des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1907 ist die Unterbringung
einer Skateanlage unter Einhaltung der Grenzwerte der achtzehnten Verordnung zur
Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (18. BImSchV) – ohne weitere
Lärmschutzmaßnahmen – möglich. Im Vergleich zum gesamten Stadtgebiet gibt es
im westlichen Teil der Stadt nur relativ wenige Skateangebote, da aufgrund der hohen
Lärmwerte große Abstände zur Wohnbebauung eingehalten werden müssen.
Im Rahmen eines Schallschutzgutachtens zum Bebauungsplan wurde die Lage der
Skateanlage so festgelegt, dass sich ein Abstandsmaß von ca. 200 m bis zur nächsten
Wohnbebauung ergibt und sich damit diese Fläche zur Errichtung einer Skateranlage
eignet.
Durch die Lage an der Grenze zwischen den Stadtbezirken 22 Aubing - Lochhausen Langwied und 21 Pasing-Obermenzing kommt dem Fuß- und Radweg und der
Skateanlage eine bezirksübergreifende Bedeutung bzw. Nutzungsmöglichkeit zu.
Das Projekt wird deshalb dem Bauausschuss des Stadtrates zur Beschlussfassung
vorgelegt.
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2. Projektbeschreibung
2.1 Fuß- und Radwegverbindung durch die Ausgleichsfläche
Der Bebauungsplan setzt einen Rad- und Fußweg fest, der von Süden von der
Paosostraße kommend parallel zur Ostgrenze des Grundstücks des Großmarktes
verläuft und nördlich davon Richtung Westen zur Straße Am Gleisdreieck führt.
Es handelt sich dabei um eine für den Radverkehr sehr sinnvolle nahräumliche
Ergänzung zu dem asphaltierten und beleuchteten Weg westlich des Metro-Marktes.
Insbesondere von / nach Pasing wird der Weg sicherlich auch durch den Radverkehr
mitbenutzt werden. Der ca. 500 m lange Weg wird mit einer für die Örtlichkeit
ausreichenden Breite von 3 m hergestellt. Weil der Weg durch eine Fläche zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft verläuft,
muss die Wegeoberfläche nach den Vorgaben des Bebauungsplanes mit einem
wasserdurchlässigen Belag ausgestattet werden. Zugleich dient der Weg als
Anfahrmöglichkeit für Pflegefahrzeuge.
2.2 Skateanlage
Standort:
Die Lage der Skateanlage ist durch den Bebauungsplan weitgehend festgelegt
(siehe Lageplan).
Am 30.07.2012 fand auf Wunsch der Bezirksausschüsse 21 und 22 ein Ortstermin mit
Vertretern des Referates für Stadtplanung und Bauordnung und des Baureferates
(Gartenbau) statt. Hierbei wurde den Vertreterinnen und Vertretern der beiden Bezirksausschüsse sowie den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Bedarfssituation,
die Standortwahl und die Art und der Umfang des Vorhabens erläutert.
Die Mehrheit der Bezirksausschussmitglieder sprach sich im Rahmen des Ortstermins
für eine Verschiebung des im Bebauungsplan festgesetzten Standorts in Richtung
Norden auf Höhe der Einmündung zum Metro-Parkplatz aus. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat hierzu ausgeführt, dass diese Standortalternative
gleichermaßen geeignet sei und eine Befreiung von der bisherigen Festsetzung in
Aussicht gestellt. Die notwendigen Abstände zur angrenzenden Wohnbebauung an
der Paosostraße werden in beiden Fällen eingehalten. Dementsprechend wird diese
vor Ort abgestimmte Variante Nord durch das Baureferat weiterverfolgt.
Bauart und Größe:
Die Größe der Anlage darf 700 m² nicht überschreiten. Die konkrete Planung der
Skateanlage hängt sehr davon ab, welches Konzept hier von den Nutzerinnen und
Nutzern gewünscht wird, z.B. ob vorrangig ein Parcour mit sogenannten Streetstyle
Elementen oder mit einer Bowl angeboten werden soll. Wie auch bei den in den
letzten Jahren im Stadtgebiet entstandenen anderen Anlagen soll deshalb die Planung
gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern individuell entwickelt werden, um den
größtmöglichen Fahrspaß und letztlich eine hohe Akzeptanz zu erreichen.
Es ist deshalb vorgesehen, mit den Skaterinnen und Skatern aus der örtlichen Umgebung sowie mit Expertinnen und Experten aus der Münchner Skater- und BMX-Szene
zunächst einen Planungsworkshop durchzuführen. Anschließend werden die
Ergebnisse von einem fachkundigen Skate/BMX-Park - Planungsbüro in einer
Vorplanung umgesetzt und mit den Nutzerinnen und Nutzern weiter abgestimmt.
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3. Vorläufiger Terminplan
Frühjahr 2013 – Herbst 2013
Workshops mit den Nutzerinnen und Nutzern
zur Programmfindung sowie Erstellung der
Vorplanung
Winter 2013 / 2014
Projektauftrag (Genehmigung der Vorplanung
incl. Kostenobergrenze) im Stadtrat
Frühjahr 2014
Verwaltungsinterne Projektgenehmigung
auf Basis Entwurfsplanung
Winter 2014 / 2015
Ausführungsgenehmigung
nach Ausschreibung
Frühjahr 2015 – Herbst 2015
Realisierung der Maßnahme
4. Kostenrahmen
Das Baureferat hat für das Grobkonzept der baulichen Maßnahmen überschlägig
einen Kostenrahmen von 0,70 Mio. € bis 0,90 Mio. € ermittelt. Etwa 0,2 Mio. € hiervon
entfallen auf den Bau des Fuß- und Radwegs. Es handelt sich hierbei noch um eine
Grobeinschätzung ohne Planungsgrundlage, basierend auf Erfahrungswerten.
Dies bedeutet, dass erst zum Projektauftrag im Stadtrat mit dem Ergebnis der
Vorplanung konkrete Projektkosten vorgelegt werden können.
5. Finanzierung
Die Kosten für den Bau des Rad- und Fußweges in Höhe von rund 200.000 € können
aus den im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2012 - 2016 in Investitionsliste 1 bei der
Maßnahme-Nr. 6300.1110 „Nahmobilitätspauschale“, Rangfolge - Nr. 308 eingestellten
Mitteln finanziert werden.
Für den Bau der Skateanlage stehen im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2012 - 2016
bzw. im Finanzhaushalt, Bereich Investitionstätigkeit, derzeit keine Mittel zur Verfügung.
Eine Inanspruchnahme vorhandener investiver Pauschalansätze für den
Grünflächenausbau, insbesondere der Pauschale für die Herstellung und Einrichtung
von Spielplätzen, würde zwangsläufig zu erheblichen zeitlichen Verschiebungen
wichtiger anderer Grünprojekte führen.
Das Baureferat beabsichtigt daher, mit dem Projektauftrag die Aufnahme der
Maßnahme in das Mehrjahresinvestitionsprogramm zu beantragen.
Die Stadtkämmerei ist mit der Sachbehandlung einverstanden.
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6. Errichtung einer Skateranlage östlich des neuen Metro-Geländes
BA-Antrag Nr. 08-14 / B 03633 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirks 21 Pasing-Obermenzing vom 10.01.2012:
Der Bezirksausschuss 21 hat in seiner Sitzung am 10.01.2012 an das Baureferat
Gartenbau die Anfrage gerichtet, wie, wann und von wem die Skateanlage
„Am Gleisdreieck“ errichtet werden soll.
Das Baureferat nimmt dazu wie folgt Stellung:
Ergänzend zu den beschriebenen Ausführungen kann Folgendes erläutert werden:
Das Baureferat lässt sich mit der vorliegenden Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
den Vorplanungsauftrag für die Herstellung der Skateanlage im Gleisdreieck Pasing
erteilen. Im Anschluss daran sollen die künftigen Nutzerinnen und Nutzer an der
Planung beteiligt, der Projektauftrag erteilt und die erforderliche Einstellung der Mittel
für die Skateanlage im Mehrjahresinvestitionsprogramm veranlasst werden.
Diese Planungs-, Beteiligungs- und Genehmigungsschritte vorausgesetzt, kann ein
Ausbau der Anlage möglicherweise in 2015 erfolgen.
Dem Antrag Nr. 08-14 / B 03633 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21
Pasing-Obermenzing vom 10.01.2012 kann somit nach Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen entsprochen werden.
7. Beteiligung der Bezirksausschüsse:
Die Bezirksausschüsse des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied und des
21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing wurden gemäß § 9 Abs. 2 und 3 der Bezirksausschuss-Satzung in Verbindung mit Ziffer 1.1 des Kataloges der Fälle der
Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der Bezirksausschüsse für das Baureferat
angehört und haben zu der Beschlussvorlage folgende Stellungnahmen abgegeben:
Nach Zuleitung der Beschlussvorlage am 01.06.2012 haben die Bezirksausschüsse 21
und 22 um einen Ortstermin mit Vertretern des Referates für Stadtplanung und Bauordnung und des Baureferates (Gartenbau) gebeten. Bei dem vereinbarten Ortstermin
am 30.07.2012 hat sich die Mehrheit der anwesenden Vertreterinnen und Vertreter
beider Bezirksausschüsse für eine Verschiebung des festgesetzten Standorts in
Richtung Norden beim Metro-Parkplatz ausgesprochen. Das Referat für Stadtplanung
und Bauordnung hat dargelegt, dass sowohl der im Bebauungsplan festgesetzte
südlich gelegene Standort als auch die vor Ort favorisierte Variante Nord beim
Metro-Parkplatz gleichermaßen geeignet seien und eine Befreiung von der Festsetzung
des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt.
Auf der Grundlage der Festlegungen dieses Ortstermins wurde die Beschlussvorlage
in den jeweiligen Sitzungen der beiden Bezirksausschüsse behandelt und die
folgenden Stellungnahmen abgegeben:
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Bezirksausschuss 22 Aubing - Lochhausen - Langwied:
Mit Schreiben vom 20.09.2012 wurde dem Baureferat das Ergebnis der Sitzung
vom 19.09.2012 mitgeteilt:
„Der Standortvorschlag für die Errichtung einer Skateanlage Am Gleisdreieck / Metro
wurde mehrheitlich, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, abgelehnt.“
Bezirksausschuss 21 Pasing - Obermenzing:
Mit e-mail vom 06.11.2012 wurde dem Baureferat mitgeteilt, dass folgender Beschluss
am 02.10.2012 einstimmig gefasst wurde:
„Der BA 21 fordert den Bau der Skateranlage, wie bei der Ortsbesichtigung besprochen,
östlich direkt hinter den Parkplätzen von Praktiker und Metro.“
Diese Stellungnahmen zur geplanten Skateanlage werden vom Baureferat wie folgt
gewürdigt:
Der Münchener Westen weist im Gegensatz zum übrigen Stadtgebiet ein relativ geringes Angebot an Skateanlagen auf. Aus diesem Grund wurde in den rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr. 1907 die Flächenausweisung für eine 700 m² große Skateanlage
aufgenommen.
Skateanlagen dieser Größenordnung können aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben nur an wenigen Stellen im Stadtgebiet errichtet werden. Somit kommt
der geplanten Skateanlage Am Gleisdreieck Pasing eine stadtteilübergreifende
Bedeutung zu.
Das Baureferat empfiehlt aus diesem Grund, die Planung für die Skateanlage auf
Basis der Variante Nord östlich der Metro-Parkplätze weiterzuverfolgen.
Die Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 21 und 22 haben Abdrucke der Vorlage erhalten.
Die Beschlussvorlage ist mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgestimmt.
Dem Korreferenten des Baureferates, Herrn Stadtrat Danner, sowie dem Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Gartenbau, Herrn Stadtrat Bickelbacher, wurde je ein Abdruck
der Beschlussvorlage zugeleitet.
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II.
Antrag der Referentin
1. Das Bedarfsprogramm wird genehmigt.
2. Das Baureferat wird beauftragt, die Vorplanung zu erarbeiten und den Projektauftrag
herbeizuführen. Hierbei wird die beim Ortstermin abgestimmte Variante Nord
zugrunde gelegt.
3. Der Antrag Nr. 08-14 / B 03633 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21
Pasing-Obermenzing vom 10.01.2012 ist damit satzungsgemäß behandelt.
4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende
Die Referentin
Hep Monatzeder
3. Bürgermeister
Rosemarie Hingerl
Berufsm. Stadträtin
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IV. Abdruck von I. - III.
über den Stenographischen Sitzungsdienst
an das Direktorium - Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
an die Stadtkämmerei - II/21
zur Kenntnis.
V. Wv. im Baureferat / RG 4 zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift
wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 21
An den Bezirksausschuss 22
An das Direktorium - HA II/V BAG-West
An das Referat für Gesundheit und Umwelt
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Kommunalreferat
An das Kreisverwaltungsreferat
An das Baureferat - H, J, T, V, MSE
An das Baureferat - RZ, RG 2, RG 4
An das Baureferat - G, G1, G13, G12, GZ, GZ-1, G3
zur Kenntnis.
Mit Vorgang zurück zum Baureferat - G 02
zum Vollzug des Beschlusses.
Am ......................
Baureferat / RG 4
I. A.