Baureferat Tiefbau
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Baureferat Tiefbau
ANLAGE 1 Bedarfsprogramm Projektname: (Grobkonzept) Seite 1 Gleisdreieck Pasing, Paosostraße Bau eines Rad- und Fußweges und einer Skateanlage Zusätzliche örtliche Bezeichnung: Stadtbezirk Nr. 22 Aubing - Lochhausen - Langwied Baureferat - HA Gartenbau Maßnahmeart: Abteilung G1 Bau eines Fuß- und Radweges und einer Skateanlage Datum/Projektleiter-Ansprechpartner/Tel. Projektkosten: April 2013 / G 13 / 233 - 60393 (Kostenrahmen) 0,70 Mio. € - 0,90 Mio. € Gliederung des Bedarfsprogrammes 1. Bisherige Befassung des Stadtrates 2. Bedarf 3. Dringlichkeit 4. Grob- / Planungskonzept 5. Rechtliche Bauvoraussetzungen 6. Gegebenheiten des Grundstücks 7. Vorläufiger Terminplan 8. Kosten, Zuwendungen, Kostenbeteiligungen Anlage: A) Übersichtslageplan (M 1:5000) Seite 2 1. Bisherige Befassung des Stadtrates Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1907 „Bodenseestraße (südlich), Bahnlinie München – Herrsching (südlich), Bahnlinie München – Mittenwald (westlich), Paosostraße (nördlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1094) – Gleisdreieck Pasing – wurde durch den Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrates am 19.11.2008 gefasst (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 01126). Der Bebauungsplan trat am 20.05.2009 in Kraft. 2. Bedarf Fuß- und Radweg Die im geltenden Flächennutzungsplan dargestellte, in Nord-Süd-Richtung verlaufende übergeordnete Grünbeziehung zur Vernetzung der Landschaftsräume sowie zur Verbindung der Grünanlagen in der näheren Umgebung (Freizeitpark Neuaubing im Grünzug Gotthardstraße, Pasinger Stadtpark, Paul-Diehl-Park in Lochham) wird über den Bebauungsplan umgesetzt. Östlich entlang des Metrogeländes sieht der Bebauungsplan deshalb vor, einen Fuß- und Radweg herzustellen, um eine attraktive Wegebeziehung von der Paosostraße durch die Ausgleichsflächen bis zur neuen Erschließungsstraße „Am Gleisdreieck“ im Gewerbegebiet und dann weiter bis zur Bodenseestraße zu ermöglichen. Es handelt sich dabei um eine für den Radverkehr sehr sinnvolle nahräumliche Ergänzung zu dem asphaltierten und beleuchteten Weg westlich des Metro-Marktes. Insbesondere von / nach Pasing wird der Weg sicherlich auch durch den Radverkehr mitbenutzt werden. Der Fuß- und Radweg dient zugleich als Anfahrtsmöglichkeit für Pflegefahrzeuge und schafft eine Zuwegung zur Skateanlage. Skateanlage Der Münchner Westen ist mit Skateanlagen im Vergleich zum gesamten Stadtgebiet unterversorgt. Mehrere Anträge zur Errichtung von Skateanlagen der Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 21, 22 und 23 mussten in den vergangenen Jahren abgelehnt werden, da keine geeigneten Standorte zur Verfügung standen bzw. die vorgeschlagenen Flächen zu nahe an Wohngebieten lagen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1907 bot sich die Gelegenheit, einen möglichen Standort für eine Skateanlage auszuweisen. Durch die zentrale Lage im Gleisdreieck kann nun im Münchner Westen bezirksübergreifend eine attraktive Skateanlage geschaffen werden. Auch der Kreisjugendring unterstützt dieses Anliegen. Durch die Lage an der Grenze zwischen den Stadtbezirken 22 Aubing - Lochhausen Langwied und 21 Pasing-Obermenzing kommt dem Fuß- und Radweg und der Skateanlage eine bezirksübergreifende Auswirkung bzw. Nutzungsmöglichkeit zu. Das Projekt wird deshalb dem Bauausschuss des Stadtrates zur Beschlussfassung vorgelegt. Seite 3 3. Dringlichkeit Skateboarden ist ein Sport, der sich ständig weiterentwickelt und vor allem von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgeübt wird. Es ist nicht nur eine kurzfristige Trendsportart, sondern sie ist ein wichtiger Bestandteil der Jugendkultur und hat mittlerweile seit den achtziger Jahren eine beständige und wachsende Anhängerschaft. Entsprechend den Erfahrungen des Baureferates durch Anträge und Kontakte wünschen sich gerade die Nutzerinnen und Nutzer im Münchner Westen eine attraktive Skateanlage, weil sie bisher relativ weite Strecken zu den bestehenden Anlagen in Kauf nehmen müssen und sich diese dort mit sehr vielen anderen Nutzerinnen und Nutzern teilen müssen. Skateanlagen, die neben den eigentlichen Skateboardern und Skateboarderinnen möglichst auch von Rollerskatern und Rollerskaterinnen sowie BMX - Fahrern und BMX - Fahrerinnen genutzt werden sollen, sind neben der eigentlichen Sportnutzung auch wichtige Treffpunkte für Jugendliche, die eine wichtige Sozialisierungsfunktion haben. Auch hinsichtlich des von Fachleuten häufig festgestellten Bewegungsmangels bei jungen Menschen bieten sie eine alternative und attraktive Freizeitbeschäftigung. 4. Grob-/ Planungskonzept Fuß- und Radwegverbindung durch die Ausgleichsfläche Der ca. 500 m lange Fuß- und Radweg verläuft von der Paosostraße kommend parallel zur Ostgrenze des Grundstücks des Metrogroßmarktes und weiter nördlich abknickend bis zur neuen Erschließungsstraße „Am Gleisdreieck“. Er wird mit einer Breite von 3 m hergestellt und dient zugleich als Anfahrmöglichkeit für Pflegefahrzeuge und als Zuwegung für die Skateanlage. Skateanlage Die Lage und Größe der Skateanlage sind durch den Bebauungsplan weitgehend festgelegt (siehe Lageplan). Bei dem Ortstermin am 30.07.2012 wurde von den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksausschüsse 21 und 22 mehrheitlich die Verschiebung des festgesetzten Standorts in Richtung Norden beim Metro-Parkplatz favorisiert (siehe Lageplan Variante Nord). Auf der Grundlage der Ergebnisse des Ortstermins wird der nördliche Standort beim Metro-Parkplatz vom Baureferat (Gartenbau) in der Planung weiterverfolgt. Die Größe der Anlage darf 700 m² nicht überschreiten. Die konkrete Planung der Skateanlage hängt sehr davon ab, welches Skatekonzept hier von den Nutzerinnen und Nutzern gewünscht wird, z.B ob vorrangig ein Parcour mit sogenannten Streetstyle Elementen oder mit einer Bowl angeboten werden soll. Wie auch bei den in den letzten Jahren in München entstandenen anderen Anlagen soll deshalb die Planung gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern individuell entwickelt werden, um den größtmöglichen Fahrspaß und letztlich eine hohe Akzeptanz zu erreichen. Es ist deshalb vorgesehen, mit den Skaterinnen und Skatern aus der örtlichen Umgebung sowie mit Expertinnen und Experten aus der Münchner Szene zunächst einen Planungsworkshop durchzuführen. Seite 4 Anschließend werden die Ergebnisse von einem fachkundigen Planungsbüro in einer Vorplanung umgesetzt und mit den Nutzerinnen und Nutzern weiter abgestimmt. 5. Rechtliche Bauvoraussetzungen Rad- und Fußweg sowie die Skateanlage sind im rechtsverbindlichen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1907 vorgesehen und festgelegt. Ob und welche Prüfungen und Genehmigungen erforderlich werden, wird im Rahmen der Vorplanung geklärt. Für die vor Ort festgelegte Variante Nord hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung dargelegt, dass sowohl der im Bebauungsplan festgesetzte Standort als auch die Verschiebung in Richtung Norden beim Metro-Parkplatz gleichermaßen geeignet seien und eine Befreiung von der bisherigen Festsetzung in Aussicht gestellt. Die notwendigen Abstände zur südlichen Bebauungsplangrenze und zur Wohnbebauung an der Paosostraße werden in beiden Fällen eingehalten. 6. Gegebenheiten des Grundstücks Das Grundstück der geplanten Skateanlage befindet sich im Besitz der Landeshauptstadt München. Es ist weitgehend eben und an einigen Stellen locker mit Bäumen bestanden. Die geplante Wegeanbindung des Fuß- und Radweges im Süden an die Paosostraße endet derzeit mit Bebauungsplangrenze an einem nicht städtischen Grundstück. Die zum Erwerb notwendigen Grundstücksverhandlungen erfolgen derzeit zwischen dem Kommunalreferat und dem Grundstückseigentümer. Mit Erwerb des Grundstücks werden die Vorgaben erfüllt, um die geplante Wegeverbindung herzustellen. Entsprechend dem Altlastenkataster ist in den vorgesehenen Baubereichen mit Altlasten zu rechnen. Mögliche und notwendige Maßnahmen sind erst nach einer entsprechenden Bodenuntersuchung erkennbar und festzulegen. 7. Vorläufiger Terminplan Frühjahr 2013 – Herbst 2013 Workshops mit den Nutzerinnen und Nutzern zur Programmfindung sowie Erstellung der Vorplanung Winter 2013 / 2014 Projektauftrag (Genehmigung der Vorplanung incl. Kostenobergrenze) im Stadtrat Frühjahr 2014 Verwaltungsinterne Projektgenehmigung auf Basis Entwurfsplanung Winter 2014 / 2015 Ausführungsgenehmigung nach Ausschreibung Frühjahr 2015 – Herbst 2015 Realisierung der Maßnahme Seite 5 8. Kosten, Zuwendungen, Kostenbeteiligungen Auf der Grundlage des obengenannten Bedarfsprogramms mit Grobkonzept wurde überschlägig ein Kostenrahmen von 0,70 Mio. € bis 0,90 Mio. € ermittelt. Es handelt sich hierbei noch um einen Voranschlag ohne Planungsgrundlage, basierend auf Erfahrungswerten. Dies bedeutet, dass erst zum Projektauftrag im Stadtrat mit dem Ergebnis der Vorplanung konkrete Projektkosten vorgelegt werden können.