Baureferat Tiefbau

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Baureferat Tiefbau
ANLAGE 1
Bedarfsprogramm
Projektname:
(Grobkonzept)
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Gleisdreieck Pasing, Paosostraße
Bau eines Rad- und Fußweges und einer Skateanlage
Zusätzliche örtliche
Bezeichnung:
Stadtbezirk Nr. 22 Aubing - Lochhausen - Langwied
Baureferat - HA Gartenbau
Maßnahmeart:
Abteilung G1
Bau eines Fuß- und Radweges und einer
Skateanlage
Datum/Projektleiter-Ansprechpartner/Tel.
Projektkosten:
April 2013 / G 13 / 233 - 60393
(Kostenrahmen)
0,70 Mio. € - 0,90 Mio. €
Gliederung des Bedarfsprogrammes
1. Bisherige Befassung des Stadtrates
2. Bedarf
3. Dringlichkeit
4. Grob- / Planungskonzept
5. Rechtliche Bauvoraussetzungen
6. Gegebenheiten des Grundstücks
7. Vorläufiger Terminplan
8. Kosten, Zuwendungen, Kostenbeteiligungen
Anlage:
A) Übersichtslageplan (M 1:5000)
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1. Bisherige Befassung des Stadtrates
Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung
Nr. 1907 „Bodenseestraße (südlich), Bahnlinie München – Herrsching (südlich),
Bahnlinie München – Mittenwald (westlich), Paosostraße (nördlich) (Teiländerung
des Bebauungsplanes Nr. 1094) – Gleisdreieck Pasing – wurde durch den
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrates am 19.11.2008
gefasst (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 01126).
Der Bebauungsplan trat am 20.05.2009 in Kraft.
2. Bedarf
Fuß- und Radweg
Die im geltenden Flächennutzungsplan dargestellte, in Nord-Süd-Richtung
verlaufende übergeordnete Grünbeziehung zur Vernetzung der Landschaftsräume
sowie zur Verbindung der Grünanlagen in der näheren Umgebung (Freizeitpark
Neuaubing im Grünzug Gotthardstraße, Pasinger Stadtpark, Paul-Diehl-Park in
Lochham) wird über den Bebauungsplan umgesetzt. Östlich entlang des Metrogeländes sieht der Bebauungsplan deshalb vor, einen Fuß- und Radweg herzustellen, um eine attraktive Wegebeziehung von der Paosostraße durch die
Ausgleichsflächen bis zur neuen Erschließungsstraße „Am Gleisdreieck“ im
Gewerbegebiet und dann weiter bis zur Bodenseestraße zu ermöglichen.
Es handelt sich dabei um eine für den Radverkehr sehr sinnvolle nahräumliche
Ergänzung zu dem asphaltierten und beleuchteten Weg westlich des Metro-Marktes.
Insbesondere von / nach Pasing wird der Weg sicherlich auch durch den Radverkehr
mitbenutzt werden. Der Fuß- und Radweg dient zugleich als Anfahrtsmöglichkeit
für Pflegefahrzeuge und schafft eine Zuwegung zur Skateanlage.
Skateanlage
Der Münchner Westen ist mit Skateanlagen im Vergleich zum gesamten Stadtgebiet
unterversorgt. Mehrere Anträge zur Errichtung von Skateanlagen der Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 21, 22 und 23 mussten in den vergangenen Jahren
abgelehnt werden, da keine geeigneten Standorte zur Verfügung standen bzw. die
vorgeschlagenen Flächen zu nahe an Wohngebieten lagen. Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1907 bot sich die Gelegenheit, einen
möglichen Standort für eine Skateanlage auszuweisen. Durch die zentrale Lage im
Gleisdreieck kann nun im Münchner Westen bezirksübergreifend eine attraktive
Skateanlage geschaffen werden. Auch der Kreisjugendring unterstützt dieses
Anliegen.
Durch die Lage an der Grenze zwischen den Stadtbezirken 22 Aubing - Lochhausen Langwied und 21 Pasing-Obermenzing kommt dem Fuß- und Radweg und der
Skateanlage eine bezirksübergreifende Auswirkung bzw. Nutzungsmöglichkeit zu.
Das Projekt wird deshalb dem Bauausschuss des Stadtrates zur Beschlussfassung
vorgelegt.
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3. Dringlichkeit
Skateboarden ist ein Sport, der sich ständig weiterentwickelt und vor allem von
Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgeübt wird. Es ist nicht nur eine
kurzfristige Trendsportart, sondern sie ist ein wichtiger Bestandteil der
Jugendkultur und hat mittlerweile seit den achtziger Jahren eine beständige und
wachsende Anhängerschaft. Entsprechend den Erfahrungen des Baureferates
durch Anträge und Kontakte wünschen sich gerade die Nutzerinnen und Nutzer
im Münchner Westen eine attraktive Skateanlage, weil sie bisher relativ weite
Strecken zu den bestehenden Anlagen in Kauf nehmen müssen und sich diese
dort mit sehr vielen anderen Nutzerinnen und Nutzern teilen müssen.
Skateanlagen, die neben den eigentlichen Skateboardern und Skateboarderinnen
möglichst auch von Rollerskatern und Rollerskaterinnen sowie BMX - Fahrern
und BMX - Fahrerinnen genutzt werden sollen, sind neben der eigentlichen
Sportnutzung auch wichtige Treffpunkte für Jugendliche, die eine wichtige
Sozialisierungsfunktion haben. Auch hinsichtlich des von Fachleuten häufig
festgestellten Bewegungsmangels bei jungen Menschen bieten sie eine
alternative und attraktive Freizeitbeschäftigung.
4. Grob-/ Planungskonzept
Fuß- und Radwegverbindung durch die Ausgleichsfläche
Der ca. 500 m lange Fuß- und Radweg verläuft von der Paosostraße kommend
parallel zur Ostgrenze des Grundstücks des Metrogroßmarktes und weiter nördlich
abknickend bis zur neuen Erschließungsstraße „Am Gleisdreieck“.
Er wird mit einer Breite von 3 m hergestellt und dient zugleich als Anfahrmöglichkeit
für Pflegefahrzeuge und als Zuwegung für die Skateanlage.
Skateanlage
Die Lage und Größe der Skateanlage sind durch den Bebauungsplan weitgehend
festgelegt (siehe Lageplan).
Bei dem Ortstermin am 30.07.2012 wurde von den anwesenden Vertreterinnen und
Vertretern der Bezirksausschüsse 21 und 22 mehrheitlich die Verschiebung des
festgesetzten Standorts in Richtung Norden beim Metro-Parkplatz favorisiert
(siehe Lageplan Variante Nord).
Auf der Grundlage der Ergebnisse des Ortstermins wird der nördliche Standort
beim Metro-Parkplatz vom Baureferat (Gartenbau) in der Planung weiterverfolgt.
Die Größe der Anlage darf 700 m² nicht überschreiten. Die konkrete Planung der
Skateanlage hängt sehr davon ab, welches Skatekonzept hier von den Nutzerinnen
und Nutzern gewünscht wird, z.B ob vorrangig ein Parcour mit sogenannten
Streetstyle Elementen oder mit einer Bowl angeboten werden soll. Wie auch bei den
in den letzten Jahren in München entstandenen anderen Anlagen soll deshalb die
Planung gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern individuell entwickelt werden,
um den größtmöglichen Fahrspaß und letztlich eine hohe Akzeptanz zu erreichen.
Es ist deshalb vorgesehen, mit den Skaterinnen und Skatern aus der örtlichen
Umgebung sowie mit Expertinnen und Experten aus der Münchner Szene zunächst
einen Planungsworkshop durchzuführen.
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Anschließend werden die Ergebnisse von einem fachkundigen Planungsbüro in einer
Vorplanung umgesetzt und mit den Nutzerinnen und Nutzern weiter abgestimmt.
5. Rechtliche Bauvoraussetzungen
Rad- und Fußweg sowie die Skateanlage sind im rechtsverbindlichen
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1907 vorgesehen und festgelegt.
Ob und welche Prüfungen und Genehmigungen erforderlich werden, wird
im Rahmen der Vorplanung geklärt.
Für die vor Ort festgelegte Variante Nord hat das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung dargelegt, dass sowohl der im Bebauungsplan festgesetzte Standort
als auch die Verschiebung in Richtung Norden beim Metro-Parkplatz
gleichermaßen geeignet seien und eine Befreiung von der bisherigen
Festsetzung in Aussicht gestellt. Die notwendigen Abstände zur südlichen
Bebauungsplangrenze und zur Wohnbebauung an der Paosostraße werden
in beiden Fällen eingehalten.
6. Gegebenheiten des Grundstücks
Das Grundstück der geplanten Skateanlage befindet sich im Besitz der
Landeshauptstadt München. Es ist weitgehend eben und an einigen Stellen
locker mit Bäumen bestanden.
Die geplante Wegeanbindung des Fuß- und Radweges im Süden an die
Paosostraße endet derzeit mit Bebauungsplangrenze an einem nicht städtischen
Grundstück. Die zum Erwerb notwendigen Grundstücksverhandlungen erfolgen
derzeit zwischen dem Kommunalreferat und dem Grundstückseigentümer.
Mit Erwerb des Grundstücks werden die Vorgaben erfüllt, um die geplante
Wegeverbindung herzustellen.
Entsprechend dem Altlastenkataster ist in den vorgesehenen Baubereichen mit
Altlasten zu rechnen. Mögliche und notwendige Maßnahmen sind erst nach
einer entsprechenden Bodenuntersuchung erkennbar und festzulegen.
7. Vorläufiger Terminplan
Frühjahr 2013 – Herbst 2013
Workshops mit den Nutzerinnen und Nutzern
zur Programmfindung sowie Erstellung
der Vorplanung
Winter 2013 / 2014
Projektauftrag (Genehmigung der Vorplanung
incl. Kostenobergrenze) im Stadtrat
Frühjahr 2014
Verwaltungsinterne Projektgenehmigung
auf Basis Entwurfsplanung
Winter 2014 / 2015
Ausführungsgenehmigung nach
Ausschreibung
Frühjahr 2015 – Herbst 2015
Realisierung der Maßnahme
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8.
Kosten, Zuwendungen, Kostenbeteiligungen
Auf der Grundlage des obengenannten Bedarfsprogramms mit Grobkonzept
wurde überschlägig ein Kostenrahmen von 0,70 Mio. € bis 0,90 Mio. € ermittelt.
Es handelt sich hierbei noch um einen Voranschlag ohne Planungsgrundlage,
basierend auf Erfahrungswerten. Dies bedeutet, dass erst zum Projektauftrag
im Stadtrat mit dem Ergebnis der Vorplanung konkrete Projektkosten vorgelegt
werden können.