Baureferat Tiefbau

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Baureferat Tiefbau
ANLAGE 1
Projekthandbuch 2 (PHB 2)
Seite 1
Projektname: Öffentliche Infrastruktur Stadion Fröttmaning
Teilprojekt: Technische Ausrüstung
zusätzl. örtl. Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 1906 und Nr. 1881
Bauwerks-Nr.:
Projekt-Nr.:
8030
Maßnahmeart:
Neubau
Projektmanagement Drees & Sommer
MIP-Bezeichnung / Haushaltsstelle
Im Auftrag der Landeshauptstadt München
MIP 2002-2006 IL 1 6300.8030 Nr.218
Datum/Projektleiter-Ansprechpartner/Tel.
21.05.03 / Herr Lindner/ 14 98 16 - 21
Projektkosten
(Kostenberechnung)
9.941.000 €
Gliederung des PHB 2
1. Bedarf
2. Entwurf
3. Rechtliche Bauvoraussetzungen
4. Dringlichkeit
5. Kosten
6. Finanzierung
Anlagen:
A) Termin- und Mittelbedarfsplan
B) Einmalige verursachte Folgekosten
C) Laufende Folgekosten
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Auftraggeber:
Landeshauptstadt München
vertreten durch:
Drees & Sommer
Projektmanagement und bautechnische Beratung GmbH
Geisenhausener Straße 17
81379 München
Telefon 089 14 98 16 0
Telefax 089 14 98 16 90
Auftragnehmer:
Obermeyer Planen+Beraten GmbH
Hansastraße 40
80686 München
Telefon 089 5799 0
Telefax 089 5799 403
Dokument:
/mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input17846.doc vom
11.04.2008
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1.
Bedarf
Mit dem Beschluss des Stadtrats der Landeshauptstadt München zur Errichtung der
erforderlichen Infrastrukturmaßnahme zur Erschließung der „Allianz Arena“ ergibt sich der
Bedarf nach Errichtung der technische Ausstattung der Verkehrswege.
Das Projekt „Öffentliche Infrastrukturmaßnahme Stadion Fröttmaning“ gliedert sich in die
Teilprojekte
- Städtische Strassen, Brücken, Rettungswegebau
- Freianlagen
- Technische Ausrüstung
- Maßnahmen zum U- Bahnausbau
Zeitgleich zur Maßnahme „Infrastruktur“ wird die Hauptzufahrt zur technischen Basis der
SWM verlegt.
Gegenstand dieses Projekthandbuches ist der Teilbereich Technische Ausrüstung. Ergänzend
wird auf die Projekthandbücher Städtische Straßen, Brücken und Rettungswege sowie
öffentliche Grünanlagen verwiesen.
Die öffentliche Infrastrukturmaßnahme- Technische Ausrüstung- besteht im Wesentlichen aus
folgenden Bestandteilen:
- Installationen im Stadion
- Kabelschachtanlagen und Leerrohrtrassensysteme
- Straßenbeleuchtung
- Niederspannungsinstallationsanlagen
- Verkehrsleitsystem
- Videoüberwachungsanlage
- Schrankenanlage und Gegensprechanlage
Im Rahmen der Unterbringung sind einzelne Anlagenteile innerhalb des Stadions in einen
eigenen Betriebsraum zu integrieren.
2.
Entwurf
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden die Anforderungen an die technische Ausstattung
der Strassen, wie von der Landeshauptstadt München im Vorentwurf formuliert, aufgegriffen
und ausgearbeitet.
Die nachfolgend angeführten Anlagenteile wurden bearbeitet:
Dokument:
/mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input17846.doc vom
11.04.2008
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2.1 Installationen im Stadion
Die Systemzentralen der Gewerke Videoüberwachung, Verkehrsleitsystem und
Schrankensteuerung mit Gegensprechanlage befinden sich im Betriebsraum T3 im Stadion in
der Ebene 0. Zur Stromversorgung des Raumes wird seitens der SWM eine eigene
Einspeisung vorgesehen.
Die Bedienzentralen der genannten Systeme befinden sich in Zentralenräumen im Stadion.
Das Bediengerät der Schrankensteuerung mit zugehöriger Gegensprechzentrale befindet sich
im Einsatzraum der Polizei.
2.2 Kabelschachtanlagen und Trassensysteme
Zur Verlegung von Kabeln und Leitungen, insbesondere der Kommunikations-, Video- und
Signalleitungen sowie zur Versorgung der Beleuchtungsanlagen wird auf dem gesamten Areal
ein Leerrohrsystem mit Zug- und Abzweigschächten erstellt. Die Leerrohre der Kabeltrassen
werden im Sandbett verlegt. Die Verlegung erfolgt unterhalb der Frosttiefe.
Zur Erschließung des Areals werden entlang der Werner- Heisenberg- Allee zwei
Hauptkabeltrassen vorgesehen. Zur Erschließung der Nebenstrecken werden weitere
Kabeltrassen, geringerer Dimensionen, vorgesehen.
Kabelzugschächte werden in regelmäßigen Abständen, sowie an Abzweigpunkten,
vorgesehen. Es werden zwei Hauptgrößen unterschieden. Kabelzugschächte werden als
Aufbauschächte aus Fertigteilen in Brückenklasse 60 nach DIN1072 ausgeführt.
2.3 Straßenbeleuchtung
Die Straßenbeleuchtung wurde nach den beleuchtungstechnischen Kriterien und
Gütemerkmalen der DIN 5044 dimensioniert. Der Rettungsweg von der A99 bis zur ersten
Kreuzung (= Abbiegung auf die Esplanade) wird nicht beleuchtet.
Gemäß den beleuchtungstechnischen Vorschriften wurden die Abstände und Masthöhen der
Beleuchtungsmasten ermittelt und optimiert.
Aus Gründen des einheitlichen Erscheinungsbildes sowie zur reduzierten Ersatzteilhaltung
wurden einheitliche Leuchtentypen entsprechend den Vorgaben der Stadtmöblierung gewählt.
Die Mastleuchten der Straßenbeleuchtung sind zur Reduzierung der laufenden Kosten mit
einer Leistungsreduzierschaltung ausgestattet.
Um die Beleuchtungssituation auf der Esplanade möglichst wenig zu beeinflussen, wurden die
Leuchten von der Esplanade abgewandt ausgerichtet. Ausgehend von der
Leuchtenanordnung „Esplanade“ wurde die Anordnung der Leuchten, soweit lichttechnisch
möglich, auf die weiteren Verkehrswege übertragen.
Es werden gerade Stahlmaste mit Erdstück, konisch- rund, mit Höhen bis zu 16m eingesetzt.
Die Beleuchtungsmaste werden in einheitlichen Köcherfundamenten eingesetzt.
Dokument:
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Die Leuchten werden mittels Ausleger an den Masten befestigt. An einigen Masten werden
zwei Leuchten mit separatem Ausleger befestigt.
Zur Ausleuchtung von Straßenunterführungen sowie der Zufahrten der Parkhäuser von der
Nord- Süd Fahrbahn der Werner- Heisenberg- Allee, werden Aufbauleuchten unter den
jeweiligen Bauwerken angeordnet.
2.4 Niederspannungsinstallationsanlagen
Die Niederspannungsseitige Erschließung des Areals erfolgt seitens der SWM. An den
definierten Übergabepunkten werden 400/230V, 50Hz, Anschlüsse der entsprechenden
Leistungen vorgehalten.
Übergabepunkte sind die dort aufgestellten Niederspannungsbereichsverteiler. Es kommen
Standverteiler verschiedener Größen zur Ausführung. Zähler zur Erfassung des
Energiebedarfs sind nicht vorzusehen.
Als Netzform für die Versorgung des Areals wird das TN-S / TN-C Netz gewählt.
Das Areal wurde in 6 Versorgungsbereiche unterteilt, die jeweils von einem eigenen
Niederspannungsbereichsverteiler versorgt wird. Die Staffelung der vorgesehenen
Sicherungsmaßnahmen entspricht den Vorgaben der Selektivität für ÜberstromSchutzeinrichtungen.
Die Steuerung der Beleuchtungsanlage ist in den jeweiligen
Niederspannungsbereichsverteilern untergebracht. Die Steuerung erfolgt herkömmlich, über
Relais und Schütze. Eine Anbindung an die Steuerung der städtischen Anlagen ist
vorgesehen.
Wesentliches Dimensionierungskriterium für die Zuleitungen der Verbraucher sind
Spannungsfall und Kurzschlussströme.
Als Schutz vor Einwirkungen von Blitzströmen im Außenbereich wird auf allen Kabeltrassen
ein Bandeisenerder verlegt.
2.5 Verkehrsleitsystem
Das vorgesehene sekundärstraßenseitige Verkehrsleitsystem (VLS) bezweckt in Ergänzung
zum ABD eigenen VLS auf den umliegenden Autobahnen insbesondere die Wegeführung
zum und vom neuen Fußballstadion.
Zu- und Abfahrten zu anderen, nicht in direktem Zusammenhang mit dem Stadion stehenden
aber in dessen unmittelbarem Umfeld angeordneten Einrichtungen wie P+R Parkhaus
Fröttmaning, Kunstpark Nord, BMW-Gebrauchtwagenzentrum, Technische Basis U-Bahn,
GSB etc. werden in die Anzeigesystematik integriert.
Dokument:
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Um auf verschiedene Verkehrssituationen, Befüllungszustände und Risikospiele mit jeweils
angepasster Wegeführung reagieren zu können werden im notwendigen Umfang dynamische
Schilder vorgesehen, die wenn erforderlich spurbezogen auf Schilderbrücken und ansonsten
auf Einzelschildern neben den Fahrbahnen angeordnet werden. Neben den Vorgaben zur
Wegeführung beinhalten die Schilder auch Freitextanzeigen zur Übermittlung notwendiger
Informationen an die Verkehrsteilnehmer.
Die dynamische Wechselwegweisung wird über ein im Betriebsraum T3 angeordnetes
Steuergerät angesteuert.
Die Verkehrsdaten werden an diversen Stellen über Messquerschnitte erfasst.
Das VLS Stadion Fröttmaning wird in das Mobinet Verkehrsleit-Netz München eingebunden.
An das bestehende VL-Netz München ist auch die Verkehrsrechnerzentrale Freimann der
ABD über eine Standleitung angebunden.
Die Verkehrszeichen werden an Schilderbrücken, Kragarmen und als Einzelschilder neben
der Fahrbahn angebracht.
Die Mindestdurchfahrtshöhe von 4,5m wird gewährleistet.
2.6 Videoüberwachungsanlage
Zur Überwachung der äußeren Schranken (Position und Falschparker vor Schranken), des
Verkehrsleitsystems sowie zur Beobachtung der aktuellen Verkehrssituation wird im Areal
eine Videoüberwachungsanlage errichtet.
Es wird eine von der Stadionanlage getrennte Videoüberwachungsanlage geplant. Auf die
Anlage werden die Kameras des KVR und der Feuerwehr aufgeschaltet.
Die Montage der Kameras erfolgt i.d.R. an den Beleuchtungsmasten. Die Anbindung an die
Technikzentrale im Stadion erfolgt über LWL.
Bildaufzeichnungssysteme und Bildausgabedrucker werden nicht vorgesehen.
Es werden CCD- Farbkameras in 1/2-Zolltechnik eingesetzt. Sämtliche Kameras werden in
einem beheizten Wetterschutzgehäuse integriert.
An den Bedienplätzen werden 18“-TFT-Monitore nach MPR II vorgesehen.
Zur Parametrierung, Anwahl und Steuerung der Kameras wird ein rechnergestütztes
Videomanagementsystem vorgesehen.
Dokument:
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2.7 Schrankenanlage und Gegensprechanlage
Zur Gehwährleistung frei befahrbarer Rettungswege während des Spielbetriebs wird gemäß
den Vorgaben der Stadt München, sowie den Abstimmungen mit der Feuerwehr und der ABD,
im Areal eine Schrankenanlage installiert. Es werden automatische und manuelle Schranken
vorgesehen.
Die Schranken werden mittels Schlüsselschalter an der Schranke oder über ein
Bedientableau im Leitzentralenraum der Polizei bedient. An den Schranken werden außerdem
Sprechanlagen vorgesehen.
Im Einsatzfall werden die Schranken i.d.R. von der Leitzentrale Stadion aus nach vorheriger
Funkanforderung geöffnet, sofern nicht bereits eine frühzeitige Öffnung seitens der
Sicherheitskräfte im Stadion erfolgt. Die Öffnung vor Ort dient als Rückfallebene.
Für die Öffnungsfunktion außerhalb des Spielbetriebes erhalten die Bediensäulen eine
zusätzliche Schließung für das Baureferat und Kirchenbedienstete.
Die genannten Schließsysteme werden auch bei rein manuellen Schranken eingesetzt.
Die Schranken werden als Vollschranken mit Auflagepfosten ausgeführt. An der Zufahrt zum
Rettungsweg von der A99 wird eine Halbschranke installiert. Zusätzlich zur Halbschranke
wird an der Zufahrt Rettungsweg von der A99 ein Drehflügeltor errichtet. Der Öffnungszustand
des Drehflügeltores wird online an das ABD- System gemeldet.
Die Schranken werden mit Überwachungsschleifen und Öffnungsschleifen (Ausnahme
Schranke und Drehtor zur A99) in Ausfahrtrichtung ausgestattet.
3.
Rechtliche Bauvoraussetzungen
3.1 Planungsrecht
Für die technischen Anlagen der öffentlichen Infrastruktur gelten die folgenden
planungsrechtlichen Festsetzungen:
Für den Großteil der Anlagen gilt der im Entwurf vorliegende Bebauungsplan Nr.1906. Die
nördliche Grenze bildet die A99, die östliche die A9 und die westliche das Gelände der
Technischen Basis der Stadtwerke München GmbH sowie die Flächen der Gesellschaft für
die Beseitigung von Sondermüll (GSB). Im Süden reicht der Bebauungsplan bis zur
Anschlussstelle Fröttmaning. Ausgenommen sind die Bereiche des BMWGebrauchtwagenzentrums einschließlich der angrenzenden Werner- Heisenberg- Allee (s.u.)
sowie die Flächen südlich des P+R- Parkhauses (möglicher Standort für den Kunstpark Nord).
Für den Bereich zwischen den Anschlussstellen Fröttmaning und dem Lottlisa- Behling- Weg
(südlich des P+R- Parkhauses) ist der Bebauungsplan Nr.1881 seit dem 28.02.2002 in Kraft.
Der Bebauungsplan und der Landschaftspflegerische Begleitplan ist im Baureferat
einzusehen.
Auf dem Gelände der Technischen Basis und des P+R- Parkhauses sind Umgestaltungen
durch die Einrichtung des Bus- Shuttle- Betriebes erforderlich, die zum Planungsumgriff
Dokument:
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zählen und sich nicht im Bereich der Bebauungspläne Nr.1881 und 1906 befinden. Eine
Tektur zu den Planfeststellungen oder ein vereinfachteres Verfahren ist geplant.
3Grundbesitz
Für technische Anlagen ist kein zusätzlicher Grunderwerb erforderlich.
4. Dringlichkeit
Die Errichtung der technischen Ausrüstung im Rahmen der Straßenerschließung ist in der
beschriebenen Form für die Anbindung des Stadions zwingend erforderlich. Die in diesem
Zusammenhang durchzuführenden Maßnahmen sind bis zum April 2005, d.h. mit
Inbetriebnahme des Stadions abzuschließen.
5. Kosten
Die Gesamtkosten der technischen Ausrüstung belaufen sich auf 9,941 Mio. € (brutto).
Der Anteil des Verkehrsleitsystems beträgt 5,458 Mio €. Auf die Straßenbeleuchtung
entfallen Kosten von 2,305 Mio €. Die Videoüberwachung kostet 1,566 Mio € und die
Schrankenanlagen 0,612 Mio €.
6. Finanzierung
Kostenträger der Maßnahme Technische Ausrüstung ist die Landeshauptstadt München. Die
beschriebene Baumaßnahme ist teilweise förderungsfähig. Der Förderungsantrag wurde bei
der Regierung von Oberbayern gestellt.
Die Baumaßnahme ist im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2002 bis 2006 in Investitionsliste 1
unter der Maßnahme 6300.8030 (RangNr.218) enthalten.
Die Unterlagen gemäß §10 KommHV liegen vor.
Dokument:
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Termin- und Mittelbedarfsplan
Projektname:
Öffentliche Infrastruktur Stadion Fröttmaning
Teilprojekt Technische Ausrüstung
Entscheidungsstufe
BP
PHB 1
✘
PHB 2
Terminplan:
Projektphasen
Sollzeiten
Balkendiagramm
Jahr
Start
Ende
Mon.Jahr
Mon.Jahr
* unterteilt in Quartale
2002
2003
2004
2005
2006
*
Bedarfsplanung
Vorplanung
Genehmigungsverfahren
Entwurfsplanung
11/2002
03/2003
Vorb. d. Ausführung
01/2003
09/2003
Baudurchführung
06/2003
04/2005
Fertigstellung
04/2005
x x
x x x
x x x x x x x x x
x
Abrechnung
Mittelbedarfsplan (netto in 1.000 €)
Jahresraten
vorl. Planungskosten **
2003
2004
Projektkosten
2.000
7.000
941
Geamtprojektkosten (B)
2.000
7.000
941
2005
** (nur bei Projektkosten > 15 Mio €)
Grunderwerbskosten (G)
Kostenbeteiligungen
Zuschüsse
Gesamt (Z)
Verpflichtungsermächtigungen ***
zu Lasten
im Haushaltsjahr zu veranschlagen
Hh-jahr
*** (sind erst ab der Stufe Entwurfsplanung anzugeben)
Dokument:
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2007
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Erläuterungen:
Einmalig verursachte / veranlasste Folgekosten
Projektname:
Öffentliche Infrastruktur Stadion Fröttmaning
Teilprojekt Technische Ausrüstung
Projektstufe
PHB 1
PHB 2
Einmalige Folgekosten
Verursachte Kosten
Veranlasste Kosten
(in €)
(in €)
Stadtwerke EW Stromversorgung
70.000
Stadtwerke EW Fernheizung
Stadtwerke Gaswerke
Stadtwerke Wasserwerke
Stadtwerke Verkehrsbetriebe
Baureferat Stadtentwässerungswerke
Baureferat Abt. Straßenbeleuchtung einschl. VSE (nur bei
Pauschalmaßnahmen)
Baureferat HA Gartenbau (nur bei Pauschalmaßnahmen)
Summe:
Dokument:
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70.000
11
Anmerkung:
Bei "Einzelveranschlagung" mit Finanzierung aus dem Pauschalansatz wird mit der Kostenberechnung
wie bei "Pauschalmaßnahmen" verfahren
Datum:
12.05.2002
Unterschrift:
Dokument:
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11.04.2008